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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Stand der "Infrastruktur für Resilienz, Interkonnektivität und Sicherheit durch Satelliten" (IRIS2)“
(insgesamt 34 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Datum
05.09.2024
Antwortdauer
28 Tage
Aktualisiert
17.09.2024
ThemenVerkehr & Infrastruktur
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1248708.08.2024
Stand der "Infrastruktur für Resilienz, Interkonnektivität und Sicherheit durch Satelliten" (IRIS2)“
Kleine Anfrage
Der Volltext dieses Dokuments ist nicht verfügbar.
BT20/1282405.09.2024
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12487 - Stand der "Infrastruktur für Resilienz, Interkonnektivität und Sicherheit durch Satelliten" (IRIS2)
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/12824
20. Wahlperiode 05.09.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/12487 –
Stand der „Infrastruktur für Resilienz, Interkonnektivität und Sicherheit durch
Satelliten“ (IRIS2)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 14. Februar 2023 hat das Europäische Parlament das Programm für
sichere Konnektivität 2023 bis 2027 der EU mit dem Namen „Infrastruktur für
Resilienz, Interkonnektivität und Sicherheit durch Satelliten“ (IRIS2)“
diskutiert und angenommen (www.europarl.europa.eu/thinktank/de/document/EPR
S_ATA(2023)739325 und www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-20
23-0033_DE.pdf).
Mit dem Programm verfolgt die EU zum einen das Ziel der Bereitstellung
einer sicheren Satellitenkommunikation. Diese soll eine abhörsichere, stabile
Kommunikation in Krisenzeiten für die Nutzung durch Regierungen,
Behörden, Polizei, Feuerwehr sowie den Katastrophenschutz gewährleisten. Zum
anderen möchte das Programm Satelliteninternet für die Privatwirtschaft und
für den privaten Gebrauch durch die Bürgerinnen und Bürger ermöglichen.
Laut Presseberichten hat etwa die Automobilindustrie, beispielsweise für den
Zweck des autonomen Fahrens, ein Interesse daran. Darüber hinaus soll es
anderen Ländern außerhalb Europas, etwa in Afrika, ermöglicht werden,
Kapazitäten von IRIS2 buchen zu können. Die sichere Satellitenkommunikation soll
priorisiert werden (background.tagesspiegel.de/cybersecurity/unabhaengige-sa
tellitenkommunikation-fuer-europa; background.tagesspiegel.de/digitalisierun
g/eu-parlament-bringt-europaeisches-satelliteninternet-auf-den-weg).
Im Allgemeinen wird das EU-Programm IRIS2 auch als Reaktion auf das
erfolgreiche Projekt Starlink des privaten US-Unternehmens SpaceX gesehen.
Starlink hat nicht nur für den kommerziellen Internetempfang in entfernten
Gebieten eine große Bedeutung und ist inzwischen der weltweit größte
Satellitenbetreiber („Von rund 8300 aktiven Satelliten im Weltraum, die alle Staaten
und Firmen der Welt jemals dorthin geschossen haben, gehören inzwischen
mehr als 4500 zu Musks Starlink-Verbund.“, www.spiegel.de/wissenschaft/we
ltall/elon-musk-dominiert-mit-starlink-das-weltraum-internet-das-ist-auch-fue
r-die-ukraine-riskant-a-1c0b011b-970a-43b2-b5e7-ae5923e6fe5c), sondern
hat insbesondere für die moderne Kriegführung eine bis dahin nicht
vorhergesehene Bedeutung erhalten (www.heise.de/news/Ukraine-Krieg-Satelliteninter
net-Starlink-an-allen-Fronten-im-Einsatz-9300647.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 4. September 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Hinsichtlich des EU-Programms IRIS2 wurde zwischenzeitlich bekannt, dass
sich nur ein Konsortium, das den Zulassungskriterien des
Teilnahmewettbewerbs der EU-Kommission gerecht wird, auf die Ausschreibung der EU-
Kommission beworben hat (Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9808). Die EU-Kommission hat dazu
Mitte März 2024 die Optimierungsphase gestartet (siehe Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 1g der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/11539). Dem letzten den Fragestellern bekannten Stand zufolge
werden die Gesamtkosten für die Konstellation seitens des Konsortiums auf rund
12 Mrd. Euro veranschlagt. Das wäre etwa doppelt so viel wie ursprünglich
geplant (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/eu-weltallprojekt-au
f-der-kippe-wurde-die-regierung-ueber-den-tisch-gezogen-19747539.html).
Bezüglich der bisherigen Beteiligung Deutschlands gab es mehrfach Kritik
(www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/eu-weltallprojekt-auf-der-kip
pe-wurde-die-regierung-ueber-den-tisch-gezogen-19747539.html).
Hinsichtlich der Finanzierung geht aus der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11539 mit Datum vom
24. Mai 2024 hervor, dass Deutschland als größter Beitragszahler im EU-
Haushalt mit einer Beitragsquote von ca. 24 Prozent in dem Programmanteil,
der nicht nach dem Geo-Return-Prinzip vergeben wird, mit einer Summe von
rund 580 Mio. Euro den größten finanziellen Beitrag zum Aufbau der
Satellitenkonstellation IRIS2 leistet. Gleichzeitig trägt Deutschland im optionalen
Beitragsprogramm der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), in dem
Aufträge nach dem Geo-Return-Prinzip vergeben werden, 133 Mio. Euro zum
Aufbau der Satellitenkonstellation bei. Dieser Wert resultiert aus einer
Absenkung des nationalen Beitrags über das ESA-Begleitprogramm um 46 Mio.
Euro von vormals 179 Mio. Euro (siehe Antwort der Bundesregierung zu
Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10953).
Mitte Mai 2024 hatten sich der Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz Dr. Robert Habeck und der zu diesem Zeitpunkt amtierende und für das
Vorhaben zuständige französische EU-Industriekommissar Thierry Breton in
Berlin getroffen, um nach Kritik seitens des Bundeswirtschaftsministers
Dr. Robert Habeck an den Gesamtkosten und der Verteilung der Arbeitsanteile
über das Projekt zu sprechen (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/
eu-weltallprojekt-auf-der-kippe-wurde-die-regierung-ueber-den-tisch-gezoge
n-19747539.html; www.faz.net/aktuell/wirtschaft/so-will-die-eu-mit-elon-mus
k-im-weltall-konkurrieren-19847686.html). Presseberichten zufolge hat es auf
Basis dieser Kritik eine Verständigung gegeben, die noch im Laufe des Julis
2024 bekannt gegeben werden solle (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/so-will-di
e-eu-mit-elon-musk-im-weltall-konkurrieren-19847686.html). Demnach
sollen die Gesamtkosten weiterhin bei 12 Mrd. Euro liegen, die
privatwirtschaftliche Finanzierungssäule des Programms aber mit 5 Mrd. Euro einen
substanziellen Anteil der Mehrkosten tragen, während die staatlich getragenen
Finanzierungspfeiler insgesamt nur 7 Mrd. Euro ausmachen (www.faz.net/akt
uell/wirtschaft/so-will-die-eu-mit-elon-musk-im-weltall-konkurrieren-198476
86.html).
Am 17. Juli 2024 hat die Bundesregierung ihren Haushaltsentwurf 2025 sowie
die Finanzplanung bis 2028 verabschiedet (www.bundesregierung.de/breg-de/
bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinettssitzungen/bundeskabinett-ergebn
isse-2299404). Fraglich ist, wie viele Mittel 2025 und darüber hinaus von der
Bundesregierung für IRIS2 eingeplant sind.
1. Hat die EU-Kommission bezugnehmend auf die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 1g der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/11539 nach Kenntnis der Bundesregierung die
Optimierungsphase zum Angebot des Konsortiums inzwischen abgeschlossen?
a) Wenn ja, wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem
Abschluss des Vergabeverfahrens zu rechnen?
b) Wenn ja, auf welche Aspekte hin wird das Angebot nach Kenntnis
der Bundesregierung ausgewertet und evaluiert?
c) Wenn ja, umfasst das Angebot nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits alle Unterauftragnehmer, an die Aufträge durch das
Konsortium zum Aufbau von IRIS2 vergeben werden sollen?
d) Wenn das Best-and-final-offer nicht bereits alle Unterauftragnehmer,
an die Aufträge durch das Konsortium zum Aufbau von IRIS2
vergeben werden sollen, umfasst, in welchem Zeitraum sollen nach
Kenntnis der Bundesregierung Angebote von Unterauftragnehmern
durch das Konsortium eingeholt werden?
e) Wenn ja, umfasst das Angebot nach Kenntnis der Bundesregierung
die Integration von technologischen Innovationen im Bereich
Künstlicher Intelligenz (KI) in den Aufbau von IRIS2?
Die Fragen 1 bis 1e werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
f) Wenn nein, bis zu welchem Zeitpunkt soll nach Kenntnis der
Bundesregierung die Optimierungsphase abgeschlossen sein?
Die Europäische Kommission plant aktuell mit einer Verschiebung des
Vertragsschlusses bis zum dritten Quartal 2024.
2. Kann die Bundesregierung die in der Presse berichteten Gesamtkosten
von 12 Mrd. Euro (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/so-will-die-eu-mit-elo
n-musk-im-weltall-konkurrieren-19847686.html) bestätigen, und wenn
nein, mit welchen Gesamtkosten für den Aufbau von IRIS2 ist nach
Kenntnis der Bundesregierung zu rechnen?
a) Welche finanziellen Anteile leistet nach Kenntnis der
Bundesregierung demnach die EU zur Umsetzung von IRIS2 (bitte nach den
Jahren 2024, 2025, 2026, 2027 aufschlüsseln)?
c) Welche finanziellen Anteile sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung demnach aus dem Budget der Europäischen Union zur
Umsetzung von IRIS2 geleistet werden (bitte nach den Jahren 2024, 2025,
2026, 2027 aufschlüsseln)?
Die Fragen 2, 2a und 2c werden gemeinsam beantwortet.
Der vorliegende Kenntnisstand ist der Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundesdrucksache 20/11214 zu entnehmen. Eine
Aufschlüsselung in Jahresscheiben der Haushaltsbewirtschaftung der EU mit
konkretem Bezug zu IRIS2 liegt der Bundesregierung nicht vor.
b) Welche finanziellen Anteile sollen nach Kenntnis der Bundesregierung
demnach aus den nationalen Beiträgen über das optionale ESA-
Begleitprogramm zur Umsetzung von IRIS2 geleistet werden (bitte nach
den Jahren 2024, 2025, 2026, 2027 aufschlüsseln)?
Wir verweisen auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundesdrucksache
20/11214. Der Beitrag Deutschlands zum optionalen Programm der
Europäischen Weltraumorganisation (European Space Agency – ESA) ist derzeit in
folgende Jahrestranchen aufgeschlüsselt: 2023 <1 Mio. Euro, 2024 rund 2 Mio.
Euro, 2025 rund 56 Mio. Euro, 2026 rund 38 Mio. Euro, 2027 rund 52 Mio.
Euro, 2028 rund 28 Mio. Euro (entspricht 143 Mio. Euro zu wirtschaftlichen
Bedingungen 2022).
d) Welche finanziellen Anteile sollen nach Kenntnis der Bundesregierung
demnach von der Privatwirtschaft geleistet werden?
Aufgrund des noch laufenden Bieterverfahrens kann dies derzeit nicht
beantwortet werden.
e) Sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Mitgliedstaaten
auch Direktbeiträge für die Umsetzung von IRIS2 leisten (www.fa
z.net/aktuell/wirtschaft/so-will-die-eu-mit-elon-musk-im-weltall-konk
urrieren-19847686.html), und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach
den Jahren 2024, 2025, 2026, 2027 aufschlüsseln)?
Die Mitgliedstaaten leisten direkte Beiträge über das ESA-
Entwicklungsprogramm (siehe Antwort zu den Fragen 6 bis 8). Darüber hinausgehende Beiträge
anderer EU-Mitgliedstaaten sind nicht bestätigt. Die nationale
Haushaltsplanung, aus der eine Aufteilung in Jahresscheiben hervorgehen würde, obliegt
den einzelnen EU-Mitgliedstaaten und kann nicht durch die Bundesregierung
kommentiert werden.
f) Wie viele Mittel hat die Bundesregierung in ihrem Haushaltsentwurf
2025 sowie in der Finanzplanung bis 2028 (www.bundesregierung.de/
breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinettssitzungen/bundes
kabinett-ergebnisse-2299404) für die Umsetzung von IRIS2
vorgesehen (bitte nach den Jahren 2024, 2025, 2026, 2027 aufschlüsseln)?
Aus dem ESA-Titel 09 01/896 31 werden die unter 2. b) genannten Beiträge
geleistet.
3. Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Betriebskosten
für IRIS2 pro Jahr sein?
Es handelt sich um ein laufendes Vergabeverfahren und die Information ist
noch nicht bekannt.
4. Kann die Bundesregierung die in den in der Vorbemerkung der
Fragesteller dargelegten Presseberichten genannte Verständigung zwischen
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck und EU-Industriekommissar
Thierry Breton (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/so-will-die-eu-mit-elon-
musk-im-weltall-konkurrieren-19847686.html) bestätigen?
a) Wenn ja, welche Verständigung wurde hinsichtlich der Gesamtkosten
von IRIS2 erzielt?
b) Wenn ja, welche Verständigung wurde hinsichtlich der Verteilung
von Arbeitspaketen unter den beteiligten Industrien und
Unternehmen erzielt?
c) Wenn ja, welchen quantitativen Anteil an den Aufträgen von IRIS2
sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups nach
dem Willen der Bundesregierung nun konkret erreichen?
d) Wenn nein, gab es keine Verständigung?
e) Wenn nein, welche Verständigung hat die Bundesregierung dann mit
der EU-Kommission erzielt?
Die Fragen 4 bis 4e werden gemeinsam beantwortet.
Das Gespräch zwischen Dr. Robert Habeck und Thierry Breton fand in guter
und vertraulicher Atmosphäre statt. Die Bundesregierung kommentiert
vertraulich geführte Gespräche nicht öffentlich. Die Bundesregierung begrüßt jedoch
das durch die Europäische Kommission nach der Angebotsabgabe des
industriellen Konsortiums von März 2024 eingeleitete Verfahren zur Optimierung des
damaligen industriellen Angebots. Das Verfahren hat Verbesserungen in den
Bereichen Projektumfang, Governance, Kosten sowie der privaten
Investitionen zum Ziel. Um das laufende Bieterverfahren und gegebenenfalls erreichte
Zwischenergebnisse nicht zu gefährden, kann die Bundesregierung den Stand
der Diskussion entsprechend der Antworten auf Bundestagsdrucksachen
20/11539 bzw. 20/6249 zurzeit nicht weiter kommentieren.
5. Kann die Bundesregierung die Presseberichte (www.faz.net/aktuell/wirts
chaft/so-will-die-eu-mit-elon-musk-im-weltall-konkurrieren-1984768
6.html) bestätigen, wonach deutsche Unternehmen stärker in den Aufbau
der Satellitenkonstellation IRIS2 eingebunden werden sollen?
a) Wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich dabei?
b) Werden die bisherigen deutschen Unternehmen im erweiterten Core
Team Teil des Konsortiums?
c) Wie soll garantiert werden, dass deutsche Unternehmen stärker
einbezogen werden, wenn sie selbst nicht Teil des Konsortiums sind?
30. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Airbus und Thales Alenia
einen Rückzug von ihrer Führungsrolle aus dem Konsortium von IRIS2
mitgeteilt haben (www.handelsblatt.com/technik/forschung-innovation/ir
is2-airbus-und-thales-wenden-sich-von-europas-starlink-konkurrenten-a
b/100054884.html)?
31. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Airbus und Thales Alenia
einen Rückzug aus dem Konsortium von IRIS2 mitgeteilt haben (www.h
andelsblatt.com/technik/forschung-innovation/iris2-airbus-und-thales-we
nden-sich-von-europas-starlink-konkurrenten-ab/100054884.html)?
Die Fragen 5 bis 5c, 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet.
Wir verweisen auf den unveränderten Sachstand gemäß der Antwort auf
Bundestagsdrucksache 20/11539.
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellem Stand
die finanzielle Beteiligung der Französischen Republik an IRIS2 sowohl
über die ESA als auch indirekt über die Europäische Kommission
beziehungsweise den EU-Haushalt (bitte die konkrete
Gesamtbeteiligungssumme sowie nach Jahren getrennt den ESA-Beitrag und indirekten
Beitrag über die Europäische Kommission bzw. den EU-Haushalt in
absoluten Zahlen auflisten)?
Wir verweisen auf den unveränderten Sachstand gemäß der Antwort auf
Bundestagsdrucksache 20/11539.
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellem Stand
die finanzielle Beteiligung der Italienischen Republik an IRIS2 sowohl
über das ESA-Begleitprogramm als auch indirekt über die Europäische
Kommission beziehungsweise den EU-Haushalt (bitte die
Gesamtbeteiligungssumme sowie nach Jahren getrennt den ESA-Beitrag und
indirekten Beitrag über die Europäische Kommission bzw. den EU-Haushalt in
absoluten Zahlen auflisten)?
Wir verweisen auf den unveränderten Sachstand gemäß der Antwort auf
Bundestagsdrucksache 20/11539.
8. Welche finanziellen Anteile leisten nach Kenntnis der Bundesregierung
die anderen EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung von IRIS2 (bitte nach
EU-Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?
Neben Deutschland haben sich folgende EU-Mitgliedstaaten am optionalen
Programm der ESA beteiligt (Angaben zu wirtschaftlichen Bedingungen 2022):
Österreich (6 Mio. Euro), Belgien (24 Mio. Euro), Tschechien (2,4 Mio. Euro),
Dänemark (1 Mio. Euro), Finnland (5 Mio. Euro), Frankreich (300 Mio. Euro),
Irland (2,48 Mio. Euro), Italien (50 Mio. Euro), Niederlande (3 Mio. Euro),
Polen (1 Mio. Euro), Portugal (2,2 Mio. Euro), Rumänien (2,1 Mio. Euro),
Spanien (41,5 Mio. Euro) und Schweden (3,71 Mio. Euro). Prinzipiell können von
den EU-Mitgliedstaaten auch nationale Mittel bilateral eingebracht werden;
hierüber ist jedoch nichts bekannt.
9. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung auch eine Beteiligung von Nicht-
EU-Mitgliedstaaten an IRIS2 geplant, und wenn ja, von welchen Staaten?
Es haben sich folgende Nicht-EU-Mitgliedsstaaten am optionalen Programm
der ESA beteiligt (Angaben zu wirtschaftlichen Bedingungen 2022): Norwegen
(4,51 Mio. Euro) und die Schweiz (6,5 Mio. Euro).
10. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung unter Bezugnahme auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/10953 und auf die Antwort zu Frage 14 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 20/11539 das Auswahlverfahren zum GovSat-
Com Hub bereits abgeschlossen?
a) Wenn ja, welche zwei der drei in der Antwort der Bundesregierung
zu Frage 14c der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/11539 genannten Bewerber wurden bezugnehmend auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 14a der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/11539 ausgewählt?
Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
b) Wenn nein, wann ist der Abschluss des Auswahlverfahrens nach
Kenntnis der Bundesregierung stattdessen geplant?
Das Auswahlverfahren verschiebt sich nach letzten Aussagen der Europäischen
Kommission ins dritte Quartal 2024.
11. Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Aussage des Bundeskanzlers Olaf Scholz vom 5. Juni 2024 im Rahmen
der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung Berlin, wonach
„[d]ie Fähigkeit, jederzeit auch im All handeln und Satelliten in
Umlaufbahnen bringen zu können, […] kommerziell, aber auch
verteidigungspolitisch unerlässlich [ist]“ und wonach zudem verlässliche und
innovative Kleinsysteme, um Satelliten ins All zu bringen, nötig seien (www.
n-tv.de/politik/Neue-Eurofighter-fuer-die-Bundeswehr-Berlin-bestellt-be
i-der-Ruestungsindustrie-Kampfjets-article24990814.html), u. a. im
Hinblick auf die Errichtung von Startkapazitäten für Satellitensysteme,
und inwiefern ist die Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Klimaschutz (BMWK) zu der Frage 31 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/10953, wonach „[d]ie Bundesregierung […]
weiterhin keine Errichtung von Startplätzen im Hoheitsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland [plant] und […] dementsprechende Aktivitäten
Dritter nicht [fördert]“, damit in Einklang zu bringen?
Mit den europäischen Trägerraketen (insbesondere Ariane 6) und den
europäischen Startplätzen (z. B. in Kourou, Norwegen oder Schottland) ist
gewährleistet, dass europäische Staaten, und damit auch die Bundesrepublik
Deutschland, über die notwendige Fähigkeit zum Start von Satelliten ins All verfügen.
Die Bundesregierung plant keine Unterstützungsmaßnahmen für die Errichtung
oder den Betrieb von Startplätzen im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland. Sollte die kommerzielle Errichtung einer solchen Infrastruktur
jedoch wirtschaftlich umsetzbar sein, würden insbesondere etwa ausreichende
Startdienstleistungen nachgefragt, würde dies begrüßt.
Für Zuschüsse an Unternehmen und Start-Ups für die Entwicklung und den
Bau von Microlaunchern für Satelliten sind im Bundeshaushalt 2024 im
Einzelplan 12 (BMDV) Mittel in Höhe von einer Million Euro eingestellt. Für 2025
sind Mittel in gleicher Höhe vorgesehen.
12. Plant die Bundesregierung, die Bundeswehr am Aufbau von IRIS2 zu
beteiligen, und wenn ja, inwiefern?
13. Plant die Bundesregierung die Beteiligung der Bundeswehr an der
Nutzung von IRIS2, und wenn ja, inwiefern?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 12 und 13 zusammen
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 20 und 21 auf
Bundestagsdrucksache 20/11539 verwiesen.
14. Plant die Bundesregierung, ein eigenes Satelliteninternet im Medium
Earth Orbit (MEO) für die Bundeswehr aufzubauen, und wenn ja, welche
Zeitlinie ist dafür geplant?
15. Plant die Bundesregierung, ein eigenes Satelliteninternet im Low Earth
Orbit (LEO) für die Bundeswehr aufzubauen, und wenn ja, welche
Zeitlinie ist dafür geplant?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 14 und 15 zusammen
beantwortet.
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) plant derzeit kein eigenes
Satelliteninternet im Medium Earth Orbit (MEO) oder im Low Earth Orbit
(LEO) für die Bundeswehr aufzubauen.
16. Plant die Bundesregierung, auf die Europäische Kommission dahin
gehend einzuwirken, dass beim Aufbau von IRIS2 auch die potenzielle
Nutzerperspektive der Bundeswehr von Beginn an berücksichtigt wird?
Dem für IRIS2 federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) liegen die durch das BMVg übermittelten grundsätzlichen
militärischen Anforderungen an eine MEO/LEO Konstellation vor. Sie werden
vom BMWK als eine mögliche Nutzerperspektive Bundeswehr in das
Verfahren der europäischen Kommission eingebracht.
17. Plant die Bundesregierung, auf die Europäische Kommission dahin
gehend einzuwirken, dass beim Aufbau von IRIS2 auch die potenzielle
Nutzerperspektive der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben von Beginn an berücksichtigt wird?
Das Bundeskriminalamt (BKA) ist aktiv an den Planungsprozessen zu IRIS2
beteiligt und berücksichtigt dabei die Nutzerperspektiven der deutschen
Polizeibehörden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.
18. Plant die Bundesregierung, auf die Europäische Kommission dahin
gehend einzuwirken, dass beim Aufbau von IRIS2 auch die potenzielle
Nutzerperspektive von deutschen Unternehmen von Beginn an
berücksichtigt wird?
Die Einbindung der potenziellen Nutzerperspektive deutscher Unternehmen ist
dem kommerziellen Bereich des Programms zugeordnet. Dieser liegt in
privatwirtschaftlicher Verantwortung und wird unter proprietären kommerziellen
Randbedingungen durchgeführt.
19. Plant die Bundesregierung, auf die Europäische Kommission dahin
gehend einzuwirken, dass beim Aufbau von IRIS2 auch die potenzielle
Nutzerperspektive von Bürgerinnen und Bürgern von Beginn an
berücksichtigt wird?
Die Einbindung der potenziellen Nutzerperspektive europäischer Bürgerinnen
und Bürger ist dem kommerziellen Bereich des Programms zugeordnet. Dieser
liegt in privatwirtschaftlicher Verantwortung und wird unter proprietären
kommerziellen Randbedingungen durchgeführt.
20. Hat die Bundesregierung bezugnehmend auf ihre Antwort zu Frage 22
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11539 den
perspektivischen Nutzen von IRIS2 für eine Nutzung entsprechender Dienste
durch die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
inzwischen abschließend beurteilt, und sind die Konditionen und
Voraussetzungen für einen Zugang inzwischen geklärt?
Das BKA hat grundsätzlich Interesse an den Diensten des IRIS2-
Satelliteninternets, sofern dies zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben beiträgt. Welche
Dienste hierfür nutzbar sein werden, kann erst mit Aufnahme des Wirkbetriebs
konkretisiert werden.
21. Plant die Bundesregierung, in ihrem nationalen NIS-2-Umsetzungsgesetz
(NIS = Netzwerk- und Informationssicherheit) Satelliteninfrastrukturen
zu berücksichtigen?
a) Wenn ja, plant sie, das Bodensegment zu berücksichtigen?
b) Wenn ja, plant sie, das Weltraumsegment zu berücksichtigen?
Die Fragen 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 auf
Bundestagsdrucksache 20/11539 verwiesen.
22. Plant die Bundesregierung, für die Nachrichtendienste des Bundes ein
äquivalentes Projekt wie Starshield (www.zeit.de/digital/datenschutz/202
4-03/starshield-us-militaer-spacex-satelliten-ueberwachung) aufzubauen,
und wenn ja, ab wann, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Die Beantwortung der Frage betrifft solche Informationen, die in besonders
hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht
beantwortet werden können. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger
Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine
Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann. Das verfassungsrechtlich verbürgte
Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der
Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht genießende
schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Durch eine Offenlegung der
angefragten Informationen würden Einzelheiten zur konkreten Methodik des
Bundesnachrichtendienstes benannt, was die weitere Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung auf dem spezifischen Gebiet der technischen Aufklärung
gefährden würde. Dadurch könnte die Fähigkeit des Bundesnachrichtendienstes,
nachrichtendienstliche Erkenntnisse im Wege der technischen Aufklärung zu
gewinnen, in erheblicher Weise negativ beeinflusst werden. Das sonstige
Informationsaufkommen des Bundesnachrichtendienstes ist nicht ausreichend, um
ein vollständiges Bild zu erhalten und Informationsdefizite im Bereich der
technischen Aufklärung zu kompensieren.
Insofern birgt eine Offenlegung der angefragten Informationen die Gefahr, dass
Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu den – aus den vorgenannten
Gründen im hohen Maße schutzwürdigen – spezifischen technischen Fähigkeiten
des Bundesnachrichtendienstes bekannt würden. Infolgedessen könnten sowohl
staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische
Vorgehensweisen und technische Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes
gewinnen. Dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung
bedeuten, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des
Bundesnachrichtendienstes – die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die
von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik
Deutschland sind (§ 1 Abs. 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden
könnte. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen
bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde im vorliegenden
Fall nicht ausreichen, um der erheblichen Brisanz der angeforderten
Informationen im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des BND
ausreichend Rechnung zu tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die
Fähigkeiten und Arbeitsweise des BND so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch
gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis
nicht Rechnung tragen kann. Bei dem Bekanntwerden der schutzbedürftigen
Informationen wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der
Informationsgewinnung möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse des Bundesnachrichtendienstes zurückstehen.
Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als
Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten.
23. Wie viele Finanzmittel sind durch die Bundesregierung und den
Haushaltsgesetzgeber im Jahr 2024 für die Bundeswehr zur Entwicklung von
Fähigkeiten zur Verteidigung von Satelliten im Weltall vorgesehen –
bezugnehmend auf die Äußerungen des Bundesministers der Verteidigung
Boris Pistorius (www.deutschlandfunk.de/pistorius-fuer-staerkeres-enga
gement-der-bundeswehr-im-weltraum-108.html) und auf Berichte, denen
zufolge sich Partnernationen auch auf künftige kriegerische Aktionen im
Weltraum vorbereiten („Letzteres wird immer wichtiger, nachdem sich
Militärs auf der ganzen Welt auf die künftige Kriegsführung mit
Satelliten konzentrieren. Die USA haben bereits 1,5 Mrd. US-Dollar für das
Überwachungsradarnetzwerk ‚Space Fence‘ ausgegeben, über das
Objekte in einer erdnahen Umlaufbahn verfolgt werden können.“; www.rn
d.de/panorama/aukus-sicherheitspakt-mit-ki-gegen-chinesische-u-boote-
WK7QI2MIJ5EWDAUWQZSOOXKUMA.html)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 32 auf
Bundestagsdrucksache 20/11539 verwiesen.
24. Wie viele Finanzmittel sind durch die Bundesregierung in ihrem
Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 für die Bundeswehr zur Entwicklung von
Fähigkeiten zur Verteidigung von Satelliten im Weltall vorgesehen –
bezugnehmend auf die Äußerungen des Bundesverteidigungsministers
Boris Pistorius (www.deutschlandfunk.de/pistorius-fuer-staerkeres-enga
gement-der-bundeswehr-im-weltraum-108.html) und auf Berichte, denen
zufolge sich Partnernationen auch auf künftige kriegerische Aktionen im
Weltraum vorbereiten („Letzteres wird immer wichtiger, nachdem sich
Militärs auf der ganzen Welt auf die künftige Kriegsführung mit
Satelliten konzentrieren. Die USA haben bereits 1,5 Mrd. US-Dollar für das
Überwachungsradarnetzwerk ‚Space Fence‘ ausgegeben, über das
Objekte in einer erdnahen Umlaufbahn verfolgt werden können.“; www.rn
d.de/panorama/aukus-sicherheitspakt-mit-ki-gegen-chinesische-u-boote-
WK7QI2MIJ5EWDAUWQZSOOXKUMA.html)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 auf
Bundestagsdrucksache 20/11539 verwiesen.
25. Wie viele Finanzmittel sind durch die Bundesregierung in ihrer
mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2026, 2027 und 2028 für die
Bundeswehr zur Entwicklung von Fähigkeiten zur Verteidigung von
Satelliten im Weltall vorgesehen – bezugnehmend auf die Äußerungen des
Bundesverteidigungsministers Boris Pistorius (www.deutschlandfunk.de/
pistorius-fuer-staerkeres-engagement-der-bundeswehr-im-weltraum-10
8.html) und auf Berichte, denen zufolge sich Partnernationen auch auf
künftige kriegerische Aktionen im Weltraum vorbereiten („Letzteres
wird immer wichtiger, nachdem sich Militärs auf der ganzen Welt auf die
künftige Kriegsführung mit Satelliten konzentrieren. Die USA haben
bereits 1,5 Mrd. US-Dollar für das Überwachungsradarnetzwerk ‚Space
Fence‘ ausgegeben, über das Objekte in einer erdnahen Umlaufbahn
verfolgt werden können.“; www.rnd.de/panorama/aukus-sicherheitspakt-mi
t-ki-gegen-chinesische-u-boote-WK7QI2MIJ5EWDAUWQZSOOXKU
MA.html)?
Für den Anteil Kommunikationssatelliten sind in 2026, 2027 und 2028 für
Entwicklungen von Fähigkeiten zur Verteidigung von Satelliten keine Finanzmittel
eingeplant.
26. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Marktanteil von
Galileo in der Europäischen Union, und wie hoch ist der Marktanteil von
GPS (Global Positioning System) in der Europäischen Union (www.rn
d.de/politik/wie-die-eu-mit-eigenen-satelliten-fuer-die-beste-navigation-
der-welt-sorgt-FL5AYBY3QVHADBHNYKFTNWZWHI.html)?
Zur Anzahl von weltweit verkauften und in Benutzung befindlichen
Navigationsendgeräten liegen Zahlen vor, die auf Schätzungen der Europäischen
Kommission, respektive der Agentur der Europäischen Union für das
Weltraumprogramm (EUSPA) basieren. Hiernach gibt es weltweit ca. 5,8 Mrd. Endgeräte,
die Navigationssignale verarbeiten, von denen mehr als 4 Mrd. Galileo nutzen.
Dies entspricht einem Marktanteil von ca. 70 Prozent. Zum Marktanteil des
Global Positioning System (GPS) liegen keine Zahlen vor. Zahlen, die
ausschließlich den Europäischen Markt betrachten, liegen nicht vor.
27. Verwendet die Bundesregierung für ihre Bedarfe an Navigationsdiensten
Galileo oder GPS, und wenn ja, wie hoch ist der Anteil von Galileo
einerseits und GPS andererseits ungefähr?
Hierzu liegen keine Zahlen vor.
28. Verwendet die Bundeswehr für ihre Bedarfe an Navigationsdiensten
Galileo oder GPS, und wenn ja, wie hoch ist der Anteil von Galileo
einerseits und GPS andererseits ungefähr?
Die Bundeswehr stützt sich für ihre Bedarfe an Navigationsdiensten
gemeinsam mit den NATO-Partnern auf einen besonders geschützten GPS-Dienst.
Zusätzlich bereitet die Bundeswehr derzeit in Abstimmung mit den Partnern die
operationelle Einführung von neuen Navigations-Empfängerkarten für den
besonders geschützten Galileo-Dienst vor, sodass zukünftig sowohl GPS als auch
Galileo-Dienste genutzt werden können.
29. Verwenden die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
für ihre Bedarfe an Navigationsdiensten Galileo oder GPS, und wenn ja,
wie hoch ist ungefähr der Anteil von Galileo einerseits und GPS
andererseits?
Das BKA nutzt globale Navigationssatellitensysteme (GNSS) zur hochpräzisen
Positionsbestimmung und Navigation. Moderne GNSS-Empfänger nutzen dazu
in Mitteleuropa alle zur Verfügung stehenden Dienste (GPS, Galileo, Glonass,
Beidou) parallel. Eine Einschätzung der Anteile der einzelnen Dienste kann
nicht erfolgen, da die Verfügbarkeit dieser Dienste stark zeit- und ortsabhängig
ist und die Nutzung vom verwendeten Empfangsgerät abhängt.
Die Bundespolizei verwendet deutlich überwiegend GPS-Dienste. Galileo wird
nur in sehr geringen Teilen genutzt und dann in der Regel als
Redundanzsystem.
Bezüglich der erbetenen Informationen zu Bedarfen der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) an Navigationsdiensten wie Galileo
oder GPS und der Höhe der jeweiligen Anteile ist das Bundesamt für
Verfassungsschutz nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die
Frage nicht beantwortet werden kann. Eine Beantwortung der Fragen zu
konkreten Navigationsbedarfen und insb. auch der Höhe der jeweiligen Anteile
würde die Offenlegung der konkreten Arbeitsweisen und technischen
Fähigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) beinhalten. Dieser
Offenlegung stehen überwiegende Belange des Staatswohls entgegen. Mit Auskünften
zur Arbeitsweise und Höhe der jeweiligen Einsatzmethoden würde das BfV
nachrichtendienstliche Vorgehensweisen offenlegen oder Rückschlüsse darauf
ermöglichen und damit die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV
gefährden, weil Täter oder potentielle Zielpersonen ihr Verhalten anpassen und
künftige Maßnahmen dadurch erschweren oder gar vereiteln könnten. Eine
Preisgabe dieser sensiblen Informationen würde sich auf die staatliche
Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich und die nachrichtendienstliche
Informationsbeschaffung außerordentlich nachteilig auswirken.
Eine VS-Einstufung und Weiterleitung der angefragten Informationen an die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kommt angesichts ihrer
erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der konkreten Arbeitsweise für
die Aufgabenerfüllung des BfV nicht in Betracht. Auch ein geringfügiges
Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen
Umständen hingenommen werden. Die angefragten Inhalte würden die Fähigkeiten
und Methoden des BfV offenlegen, sodass eine Bekanntgabe, auch gegenüber
einem begrenzten Kreis von Empfängern, ihrem Schutzbedürfnis nicht
Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen
Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente möglich.
Daraus folgt, dass die erbetenen Informationen derartig schutzbedürftige
evidente Geheimhaltungsinteressen berühren, dass auch das geringfügige Risiko
eines Bekanntwerdens, wie es auch bei einer Übermittlung dieser
Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages nicht
ausgeschlossen werden kann, aus Staatswohlgründen vermieden werden muss. In der
Abwägung des parlamentarischen Informationsrechts der Abgeordneten einerseits
und der staatswohlbegründeten Geheimhaltungsinteressen andererseits, muss
das parlamentarische Informationsrecht daher ausnahmsweise zurückstehen.
32. Welche Konsequenzen hätte nach Auffassung der Bundesregierung der
Rückzug von Airbus und Thales Alenia aus dem Konsortium von IRIS2
für das Projekt insgesamt (www.handelsblatt.com/technik/forschung-inn
ovation/iris2-airbus-und-thales-wenden-sich-von-europas-starlink-konku
rrenten-ab/100054884.html), und welches Unternehmen soll nach
Auffassung der Bundesregierung bei einem Rückzug von Airbus die
Trägersysteme für eine Verbringung der IRIS2-Satelliten bereitstellen?
Zu den Konsequenzen siehe Antwort zu Frage 5. Für die Verbringung der
IRIS2-Satelliten sollten nach Auffassung der Bundesregierung die
wirtschaftlichsten europäischen Trägersysteme beauftragt werden.
33. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Europäische
Kommission vor dem Hintergrund des laut Medienberichten von Airbus und
Thales Alenia angekündigten Rückzugs aus dem Konsortium von IRIS2
eine mögliche Neuausschreibung des IRIS2 plant, und wenn ja, welche?
Nach aktuellem Kenntnisstand: Nein.
34. Erwägt die Bundesregierung, bei einem möglichen Scheitern von IRIS2
national ein Satelliteninternet-Programm anzustoßen oder zu fördern,
etwa für die Bundeswehr, für die Bundesregierung, für Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben oder für die Nutzung durch die
private Wirtschaft?
Zu Plänen der Bundeswehr siehe Beantwortung zu den Fragen 14 und 15.
Darüber hinaus lautet die Antwort: Nein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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