Deutscher Bundestag Drucksache 20/14936
20. Wahlperiode 10.02.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/14651 –
Verkehrspolitik der Bundesregierung – Bilanz des Bundesministers für Digitales
und Verkehr in der 20. Legislaturperiode
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die verkehrspolitische Bilanz des Bundesministers für Digitales und Verkehr,
Dr. Volker Wissing, ist auch nach drei Jahren Ampelkoalition nach Auffassung
der Fragesteller mager. Wie in nahezu allen Politikfeldern war die Arbeit der
Regierung auch hier von Streit und gegenseitiger Blockade geprägt (vgl. back
ground.tagesspiegel.de/verkehr-und-smart-mobility/briefing/so-faellt-die-verk
ehrsbilanz-der-ampel-aus). Das generelle Fazit lautet nach Auffassung der
Fragesteller daher: Die Ampelkoalition hat Mobilität in unserem Land
verteuert und dringend notwendige Strukturreformen nicht erreicht. Insbesondere bei
der Bahn wurde nach Auffassung der Fragesteller vom
Bundesverkehrsminister nicht genügend getan, um die Defizite bei der Bahn zu lösen und den
Einfluss des Bundes auf die Bahn zu stärken, um die bahnpolitischen Ziele auch
tatsächlich umzusetzen (vgl.
www.n-tv.de/politik/Rechnungshof-macht-Wissi
ng-schwere-Vorwuerfe-wegen-Bahn-article25425592.html).
1. Wie hoch sind die konsumtiven und investiven Ausgaben der
Bundesregierung für den Verkehrsträger Schiene aus dem Einzelplan 12 im Jahr
2024 (Stand: jetzt, bitte tabellarisch darstellen und nach konsumtiven
und investiven Ausgaben differenzieren)?
2. Wie hoch sind die konsumtiven und investiven Ausgaben der
Bundesregierung für den Verkehrsträger Straße aus dem Einzelplan 12 im Jahr
2024 (Stand: jetzt, bitte tabellarisch darstellen und nach konsumtiven
und investiven Ausgaben differenzieren)?
3. Wie hoch sind die konsumtiven und investiven Ausgaben der
Bundesregierung für den Verkehrsträger Wasserstraße aus dem Einzelplan 12 im
Jahr 2024 (Stand: jetzt, bitte tabellarisch darstellen und nach
konsumtiven und investiven Ausgaben differenzieren)?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Ausgaben im Zusammenhang
mit der Infrastruktur. Förderprogramme sind in der Darstellung nicht enthalten.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 10. Februar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Ausgaben 2024 in Euro
(Ist – Stand: 27.01.2025)
Bundesschienenwege
(Kapitel 1202)
Bundesfernstraßen
(Kapitel 1201)
Bundeswasserstraßen
(Kapitel 1203)
Konsumtiv (Hgr. 5 und 6) 107.227.794,59 3.244.857.249,19* 391.072.198,45
Investiv (Hgr. 7 und 8) 16.137.063.021,49 9.557.382.116,17 1.384.983.257,50
* einschließlich der Kosten der Autobahn GmbH des Bundes für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung
4. Warum gibt es noch immer kein bahnpolitisches Konzept der
Bundesregierung, und warum wurden die Vorschläge der Steuerungsgruppe im
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unzureichend
umgesetzt (vgl.
www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/D
E/Berichte/2024/db-steuerungsgruppe-volltext.html?nn=23102)?
Der von den Fragestellern aufgeworfene Ansatz eines sogenannten
bahnpolitischen Konzepts ist unklar und geht aus dem angeführten Bericht des
Bundesrechnungshofs auch nicht hervor.
Auf Grundlage von Vorschlägen der Steuerungsgruppe zur Transformation der
Deutschen Bahn AG im Bundesministerium für Digitales und Verkehr
(BMDV) wurde auf Leitungsebene nach einer politischen Abwägung der
Rahmenbedingungen über ein konsistentes und praktisch umsetzbares Bündel an
Maßnahmen zur Ausrichtung der DB InfraGO AG entschieden.
5. Warum liegt noch keine Eigentümerstrategie des BMDV zur DB AG vor
(vgl.
www.eurailpress.de/nachrichten/politik/detail/news/bundesrechnun
gshof-eigentuemerstrategie-des-bmdv-zur-db-fehlt-noch-immer-bmf-hat-
db-antrag-abgelehnt.html)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 87 des
Abgeordneten Michael Donth auf Bundestagsdrucksache 20/14810 verwiesen.
6. Inwiefern wurden die Ergebnisse der Beschleunigungskommission
Schiene in der 20. Legislaturperiode umgesetzt (vgl. bmdv.bund.de/Shar
edDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/058-theurer-beschleunigungskomm
ission-schiene-fortschrittsbericht.html)?
a) Welche der vorgeschlagenen Maßnahmen wurden vollständig
umgesetzt?
b) Welche der vorgeschlagenen Maßnahmen wurden nicht umgesetzt
und warum?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Die Umsetzung der Maßnahmen der Beschleunigungskommission sind in zwei
Fortschrittsberichten dokumentiert. Der letzte Fortschrittsbericht wurde im
April 2024 vorgelegt (vgl.
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/2-f
ortschrittsbericht-bks.html?__blob=publicationFile).
7. Warum hat es das BMDV in der 20. Legislaturperiode versäumt,
ausreichenden Einfluss des Bundes auf die Tochter- und Enkelgesellschaften
der DB AG sicherzustellen (vgl.
www.bundesrechnungshof.de/SharedDo
cs/Kurzmeldungen/DE/2024/deutsche-bahn.html)?
Die privatrechtliche Form der Eisenbahnen des Bundes ist grundgesetzlich
vorgegeben (Artikel 87e GG). Dementsprechend wird die Deutsche Bahn
Aktiengesellschaft (DB AG) in eigener Verantwortung des Vorstandes geleitet (§ 76
Absatz 1 AktG). Das BMDV setzt sich im Rahmen der verfassungsrechtlichen
und gesetzlichen Möglichkeiten kontinuierlich für die Steigerung des
Einflusses des Bundes bei der DB AG und insbesondere auch den wesentlichen
Beteiligungen derselben ein.
8. Warum hat sich die Pünktlichkeit der Deutschen Bahn nicht verbessert,
sondern stattdessen seit dem Amtsantritt des aktuellen
Bundesverkehrsministers einen neuen Tiefstand erreicht?
Die Pünktlichkeit ist maßgeblich ausschlaggebend für die Kundenzufriedenheit
und genießt daher höchste Priorität für die DB AG. Hauptgrund für die
Verspätungen ist nach Angaben der DB AG die Schieneninfrastruktur in Deutschland,
die überlastet und störanfällig ist. Zur Modernisierung und Erneuerung wird
derzeit – im Schulterschluss mit dem Bund und der Branche – ein umfassendes
Sanierungsprogramm umgesetzt.
Mittel- und langfristig werden die Modernisierung und der Ausbau des
Schienennetzes zu einer Qualitätssteigerung im Betrieb und einer höheren
Pünktlichkeit führen.
9. Warum hat die Bundesregierung nicht wie versprochen das Moderne-
Schiene-Gesetzt vorgelegt (vgl.
www.allianz-pro-schiene.de/presse/press
emitteilungen/to-dos-fuer-die-schiene/;
www.eurotransport.de/logistik/ve
rkehrspolitik/stillstand-nach-ampel-aus/)?
Der angekündigte Gesetzentwurf zum Moderne Schiene Gesetz wurde nicht
vorgelegt, da bis zum Bruch der Regierungskoalition die Abstimmungen
innerhalb der Bundesregierung zum Gesetzentwurf nicht abgeschlossen werden
konnten.
10. Warum hat die Bundesregierung keine Reform des Trassenpreissystems
vorgelegt?
a) Wie will die Bundesregierung die enorm steigenden Trassenpreise
seit Beginn der 20. Wahlperiode senken, um Kunden auf der Schiene
nicht noch mehr zu belasten?
Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet.
Das BMDV hat im Herbst 2024 einen Prozess zur Vorbereitung einer
möglichen Reform in der nächsten Legislaturperiode aufgesetzt. Derzeit werden
verschiedene Möglichkeiten zur Änderung der gesetzlichen
Trassenpreisregelungen erarbeitet und bewertet. Die Bundesregierung hat im Regierungsentwurf
zum Haushalt 2025 Mittel für Trassenpreisförderungen für den
Schienenpersonenfernverkehr und Schienengüterverkehr vorgesehen. Die abschließende
Entscheidung über Trassenpreisförderungen und deren Höhe ist in der kommenden
Legislaturperiode zu treffen.
b) Warum klagt die DB InfraGO beim Verwaltungsgericht Köln gegen
die Absenkung des Gewinnanspruchs der DB InfraGO, wie zuvor von
der Bundesnetzagentur in Abstimmung mit dem BMDV und dem
Bundesministerium der Finanzen beschlossen (vgl. die-gueterbahne
n.com/news/trassenpreise-bundesnetzagentur-kann-schlimmeres-verhi
ndern-doch-reformbedarf-bleibt.html)?
Die Rendite, die der Bund von der DB InfraGO AG erwartet, wurde im
Sommer 2024 unter Berücksichtigung der Gemeinwohlorientierung der DB
InfraGO AG einerseits und den Erfordernissen der Eigenkapitalerhöhung
andererseits abgesenkt. Die abgesenkte Renditeerwartung wurde von der
Bundesnetzagentur als Ansatz für die kalkulatorischen Eigenkapitalkosten im Rahmen
der Festlegung der Obergrenze der Gesamtkosten (OGK) für das
Trassenpreissystem 2026 mit 2,2 Prozent berechnet und berücksichtigt. Die DB InfraGO
AG als eigenständig agierendes, gemeinwohlorientiertes
Wirtschaftsunternehmen ist dagegen der Auffassung, dass es bei der Festlegung der OGK nach § 26
des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) nicht auf die tatsächlichen
Verhältnisse ankommt, sondern der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz, der
alle fünf Jahre bei der Festlegung des Ausgangsniveaus der Gesamtkosten nach
§ 25 ERegG angewendet wird, auch im Fall der Festlegung der OGK nach § 26
ERegG anzuwenden ist.
c) Welche Folgen für Kunden auf der Schiene im Fern- und Güterverkehr
ergeben sich, wenn die DB InfraGO einen höheren Gewinnanspruch
vor Gericht durchsetzt?
Die DB InfraGO AG hat der Bundesnetzagentur im Oktober 2024 das
Trassenpreissystem (TPS) für das Fahrplanjahr 2025/2026 (TPS 2026) zur
Genehmigung vorgelegt. Die Höhe der beantragten Trassenpreise ist so gestaltet, dass
der damit erzielte Gewinn den von der Bundesnetzagentur im OGK-Verfahren
festgelegten Gewinnanspruch übersteigt. Die von der DB InfraGO AG
beantragten gesamtdurchschnittlichen Preissteigerungen im TPS 2026 gegenüber
dem TPS 2025 belaufen sich auf rund 16 Prozent (im Hauptantrag der DB
InfraGO AG: Schienenpersonennahverkehr (SPNV) plus 23 Prozent und Fern-
und Güterverkehr durchschnittlich plus 4 Prozent; im Hilfsantrag und unter
Berücksichtigung der sogenannten Trassenpreisbremse des SPNV: SPNV plus
3 Prozent und Fern- und Güterverkehr durchschnittlich plus 38 Prozent). Die
Bundesnetzagentur ist mittlerweile allerdings vom Verwaltungsgericht Köln im
Wege des Eilverfahrens vorläufig zur Erhöhung der OGK 2026 verpflichtet
worden (Az. 18 L 2172/24, Beschluss vom 24. Januar 2025). Eine
Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Damit indes steht jedenfalls die
Festlegung der OGK, sollte die Eilentscheidung in den weiteren Gerichtsverfahren
bestätigt werden, der Genehmigung der beantragten Trassenpreise nicht mehr
entgegen. Ob die beantragten Trassenpreise letztlich genehmigungsfähig sind,
hängt jedoch auch von weiteren eisenbahn- und kartellrechtlichen Aspekten ab.
11. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Erhöhung der Lkw-
Maut und die durch die Bundesregierung verursachte Doppelbelastung
der Branche bestehend aus Lkw-Maut und CO2-Aufschlag auch mit
Blick auf die Belastung von Bürgerinnen und Bürgern durch höhere
Gebühren bzw. Abgaben sowie steigende Preise für Produkte und
Dienstleistungen?
Die Bundesrepublik Deutschland war auf Grundlage der Richtlinie 1999/62/EG
(sogenannte Wegekosten- oder Eurovignetten-Richtlinie), die u. a. die
Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren in der EU verbindlich regelt,
verpflichtet, eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut einzuführen und die Lkw-Maut
auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als
3,5 Tonnen auszuweiten.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5, 6 und
10 auf Bundestagsdrucksache 20/10905 verwiesen.
12. Welche finanziellen Mittel sieht das BMDV für die nächsten
Haushaltsjahre vor, um die Länder bei den Mehrkosten, die ihnen im
Zusammenhang mit dem 49-Euro-Ticket bzw. Deutschlandticket entstehen, zu
unterstützen?
13. Was hat das BMDV über die Forderung des Bundesverkehrsministers
nach einem Deutschlandticket „auf Dauer“ ganz konkret selbst zur
Verstetigung des Deutschlandtickets unternommen und beigetragen (vgl.
www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/deutschlandticket-finanzier
ung-wissing-verbraucherschuetzer-100.html)?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bund beteiligt sich finanziell an den Kosten des Deutschlandtickets und
stellt dafür jährlich 1,5 Mrd. Euro für die Jahre 2023 bis 2025 zur Verfügung.
Die Länder beteiligen sich in gleicher Höhe. Mit dem Zehnten Gesetz zur
Änderung des Regionalisierungsgesetzes vom 20. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I
Nr. 441) wurde die vereinbarte überjährige Verwendbarkeit der öffentlichen
Mittel in den Jahren 2023 bis 2025 umgesetzt, um die Finanzierungssicherheit
für 2024 und 2025 herzustellen. Die erforderlichen Entscheidungen für eine
dauerhafte Finanzierung des Deutschlandtickets ab dem Jahr 2026 sind der
neuen Legislaturperiode vorbehalten.
14. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den nach Kenntnis der
Fragesteller angestrengten Überlegungen von Landkreisen, aufgrund
nicht ausgeglichener Haushalte aus dem Deutschlandticket auszusteigen
oder Verkehre abzubestellen?
Die Zuständigkeit für den öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
einschließlich des SPNV und damit auch zum Deutschlandticket liegt gemäß der
föderalen Struktur in Deutschland bei den Bundesländern.
Das Deutschlandticket hat bereits jetzt die Tarifsystematik vereinfacht und die
Attraktivität des ÖPNV erhöht. Es ermöglicht die deutschlandweite Nutzung
des ÖPNV und ist damit ein wichtiger Beitrag, Mobilität attraktiver und
erschwinglicher zu machen. Aufgrund der Zuständigkeit der Länder und
Kommunen für den ÖPNV sind diese besonders in der Pflicht, das
Deutschlandticket vor Ort umzusetzen.
15. Was hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode unternommen,
um das Angebot an Nachtzugverbindungen zu verbessern?
Mit dem Investitionshochlauf im Schienenverkehr, der Modernisierung von
Bahnhöfen, den Hochleistungskorridoren und der Digitalisierung der Schiene
stärkt die Bundesregierung in Deutschland die notwendigen Grundlagen für
einen weiteren Ausbau nachfrageentsprechender eigenwirtschaftlicher
Verkehrsangebote der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Dies schließt
Nachtzugverbindungen mit ein. Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung
insbesondere für den Abbau noch bestehender Marktzugangs- und
Wettbewerbshindernisse im Schienenpersonenfernverkehr ein. In einer im Dezember 2024
veröffentlichten Studie hat das BMDV das Potenzial von Nachtzugverkehren
einer umfassenden Betrachtung unterzogen (vgl.
https://bmdv.bund.de/SharedD
ocs/DE/Publikationen/E/studie-bilanz-nachtzugverkehre.html).
16. Was hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode zur
Verbesserung des Marktzugangs digitaler Vertriebsplattformen im deutschen
Schienennetz getan?
Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung mit dem Ziel einer Verbesserung
der Verfügbarkeit und Nutzbarkeit dieser Daten das im Koalitionsvertrag 2021
angekündigte Mobilitätsdatengesetz (MDG) im Oktober 2024 im Kabinett
beschlossen. Die im Entwurf des MDG vorgeschlagenen Maßnahmen zielen
darauf ab, einerseits die Verfügbarkeit der Daten (u. a. Echtzeit-Daten von
Eisenbahnverkehrsunternehmen) sowie deren Qualität zu erhöhen und andererseits
den Zugriff auf die bereitgestellten Daten durch Nutzer (u. a.
Vertriebsplattformen) zu vereinfachen. Der Entwurf des MDG wird in Anbetracht der im
Februar 2025 anstehenden vorgezogenen Bundestagswahl voraussichtlich der
Diskontinuität im parlamentarischen Verfahren unterfallen.
17. Wie lautet der aktuelle Verfahrensstand bei der Elektrifizierung des
Schienennetzes (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 14 „Bis 2030
wollen wir 75 Prozent des Schienennetzes elektrifizieren“)?
a) Wie viele Kilometer wurden seit Beginn der Legislaturperiode
elektrifiziert?
Die Fragen 17 und 17a werden gemeinsam beantwortet.
Seit dem Jahr 2021 ist das elektrifizierte Streckennetz um 340 Kilometer
gewachsen.
b) Wie viele Kilometer sollten bis zum Ende der regulären
Legislaturperiode im September 2025 elektrifiziert werden?
Bis zum regulären Ende der Legislaturperiode im September 2025 ist mit
keinem weiteren Zuwachs zu rechnen. Bis Ende des Jahres 2025 werden rund
70 weitere Kilometer elektrifiziert.
c) Wie kann angesichts der nach Ansicht der Fragesteller mageren
Verbesserungen ein Anteil von 75 Prozent an Elektrifizierung bis 2030
erreicht werden (vgl.
www.allianz-pro-schiene.de/presse/pressemitteilun
gen/elektrifizierung-vorantreiben/)?
Hierzu wird auf das Elektrifizierungsprogramm des Bundes verwiesen.
https://b
mdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/schiene-aktuell/elektrobahn-klimascho
nend-zukunft-bahn-elektrifizierungsprogramm.html.
18. Wie ist der Verfahrensstand bei den Bahnhofsprogrammen des BMDV
(vgl.
www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/schiene-neubau-aus
bau-erhalt/bahnhofskonzeptplus.html)?
Das BahnhofskonzeptPlus des BMDV umfasst das „1 000-Bahnhöfe-
Programm“ mit den Säulen 1 bis 3 der Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung
und Barrierefreiheit von Bahnhöfen (FABB) (1. Umsetzung Planungsvorrat
Barrierefreiheit; 2. Beschleunigte Herstellung der Barrierefreiheit; 3.
Attraktivitätssteigerung), das Sofortprogramm für attraktive Bahnhöfe und die
Maßnahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III).
Alle Säulen befinden sich in der Umsetzung. Im Jahr 2024 wurden über die
1. Säule der FABB 35.095.000 Euro, über die 2. Säule 2.451.000 Euro und über
die 3. Säule 1.100.000 Euro abgerufen. Zudem wurden im Rahmen des
Entlastungspaketes III mit dem „Sofortprogramm für attraktive Bahnhöfe“
Bahnsteigaufhöhungen mit 18.000 Euro als auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit und
Attraktivitätssteigerung mit 875.000 Euro gefördert.
19. Was hat die Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode zur Förderung
des Carsharings veranlasst, und wie soll Carsharing konkret unterstützt
werden (vgl.: Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)?
Mit dem Carsharinggesetz (CsgG) aus dem Jahr 2017 werden Maßnahmen zur
Bevorrechtigung des Carsharings u. a. durch die Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen für das Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen oder
durch die Freistellung von Parkgebühren ermöglicht. Damit wird die
Verwendung von Carsharingfahrzeugen im Rahmen stationsunabhängiger oder
stationsbasierter Angebotsmodelle gefördert. Die im Rahmen der Evaluation des
CsgG durchgeführte Erfolgskontrolle in den Jahren 2021 und 2022 kommt zu
dem Ergebnis, dass zentrale Interventionsziele des CsgG bereits erreicht
worden sind. Den Kommunen steht damit die Gestaltungsfreiheit offen, die zur
Befriedigung individueller kommunaler Bedürfnisse notwendig ist.
20. Warum hat die Bundesregierung nicht, wie in der Novelle des
Personenbeförderungsgesetzes 2021 vorgesehen, die Kleine Fachkunde für Taxi-
und Mietwagen eingeführt (vgl. Bundestagsdrucksache 20/13787)?
Im Zuge der PBefG-Novelle wurde 2021 aufgrund von Forderungen der Taxi-
und Mietwagenbranche ein Nachweis der Fachkunde für den Erwerb der
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung eingeführt. Das BMDV ist seitdem über die
Ausgestaltung dieses Qualifizierungsnachweises in einem intensiven und noch
andauernden Informations- und Meinungsaustausch. Dieser erfolgt sowohl mit
den für den Praxisvollzug zuständigen Ländern in den Bund-Länder-
Fachausschüssen Straßenpersonenverkehr und Fahrerlaubnis-/Fahrlehrerrecht als auch
mit der Taxi- und Mietwagenbranche.
21. Wann legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen
überarbeiteten Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes
(IRP) vor, und welches weitere Vorgehen zum Investitionsrahmenplan
plant die Bundesregierung nach Abschluss der Bedarfsplanüberprüfung
(vgl. bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/investitionsrahmen
plan-2019-2023.pdf?__blob=publicationFile#:~:text=Der%20neue%20In
vestitionsrahmenplan%20(IRP)%20zeigt,desfernstra%C3%9Fen%20und
%204%2C3%20Mrd.)?
Es ist vorgesehen, neue Fünfjahresplanungen für den Betrachtungszeitraum
2025 bis 2029 (inklusive der nachrichtlichen Betrachtung des Jahres 2024)
aufzustellen. Das BMDV veröffentlicht die Fünfjahresplanungen der drei
Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße in einem
verkehrsträgerübergreifenden Investitionsrahmenplan (IRP). Dieser wird für die Bundesfernstraßen in
Bundesverwaltung ergänzt durch den Finanzierungs- und Realisierungsplan
(FRP) der Autobahn GmbH des Bundes. Das BMDV wird die bis 2029
voraussichtlich neu zu beginnenden Vorhaben gemäß kommender
Fünfjahresplanungen von Schiene, Straße und Wasserstraße auf Grundlage der Basisprognose
der Langfrist-Verkehrsprognose 2040 nach Methodik des
Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) 2030 neu bewerten. Die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen
wird dann auch unter Verwendung der jüngst aktualisierten Kosten- und
Wertansätze und des neuen Verkehrsmengengerüstes sichergestellt sein. Die
entstehenden Ergebnisse haben potentiell Auswirkung auf den Inhalt des IRP, da nur
solche neu zu beginnenden Vorhaben für den Zeitraum 2025 bis 2029
ausgewiesen werden sollen, deren Wirtschaftlichkeit auf Basis der aktuellsten
verfügbaren Datengrundlage erneut überprüft und bestätigt worden ist. Der IRP
befindet sich aktuell in Bearbeitung. Die Vorlage des IRP ist voraussichtlich für
den Sommer 2025 vorgesehen.
Das BMDV hat den Bericht zur Überprüfung der Bedarfspläne für die
Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße (BPÜ) am 16. Dezember 2024 an
den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages übermittelt. Die Ergebnisse
des BPÜ-Berichts zeigen, dass die Bedarfspläne für die Bundesschienenwege
und die Bundesfernstraßen angesichts der prognostizierten
Verkehrsentwicklung in ihrer Gesamtheit angemessen und weiterhin erforderlich sind. Auch der
Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen wird in seiner Gesamtheit
gegenwärtig nicht infrage gestellt. Somit sind Gesetzesänderungen aus fachlicher
Perspektive kurzfristig nicht erforderlich. Der Deutsche Bundestag entscheidet auf
Grundlage des BPÜ-Berichts über etwaige weitere Schritte.
22. Hat die Bundesregierung Maßnahmen in der laufenden Wahlperiode
bislang umgesetzt, um Verkehrsinfrastrukturprojekte schneller zu planen, zu
genehmigen und zu bauen, und wenn ja, welche?
Das für die Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung im Verkehrsbereich
bedeutsame Genehmigungsbeschleunigungsgesetz trat am 29. Dezember 2023
in Kraft. Es beinhaltet im Wesentlichen die gesetzliche Feststellung, dass
bestimmte Verkehrsprojekte bei Straße und Schiene sowie die die Errichtung und
der Betrieb von Schnellladeinfrastruktur im überragenden öffentlichen
Interesse liegen. Zudem können Ersatzneubauten im Bereich der Bundesfernstraße
auch bei baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau
genehmigungsfrei und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) errichtet werden.
Auch der Bau von Radwegen an Bundesstraßen wurde von der UVP-Pflicht
freigestellt. Zudem beinhaltet das Gesetz die Digitalisierung des
Planfeststellungsverfahrens (Straße, Schiene und Wasserstraße) und die Einführung einer
Vier-Jahres-Genehmigungspflicht bei bestimmten Vorhaben des
transeuropäischen Verkehrsnetzes.
Das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag zum
Bund-Länder-Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und
Umsetzungsbeschleunigung, der bei der MPK am 6. November 2023 verabschiedet wurde. Er sieht
eine Vielzahl von sektorübergreifenden Maßnahmen in den Bereichen
Verfahren und Prozesse, Digitalisierung und Personal vor. Ein erster Bericht zur
Umsetzung wurde bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 20. Juni 2024
vorgestellt.
23. Wie hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die Verfahrenszeit
aufgrund der ergriffenen Maßnahmen in der laufenden Wahlperiode
verbessert bei
a) der Planung,
b) der Genehmigung sowie
c) beim Bau von Verkehrsinfrastrukturprojekten (bitte die
durchschnittliche Zeitersparnis in Prozent angeben)?
50. Wie viele Verkehrsinfrastrukturprojekte wurden in der 20.
Legislaturperiode aufgrund der gesetzgeberischen Tätigkeit der Ampelkoalition
tatsächlich beschleunigt (bitte die einzelnen Projekte tabellarisch
aufzählen)?
Die Fragen 23 und 50 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Evaluierung der erzielten Beschleunigungseffekte erfolgt im Rahmen der
gesetzlich vorgesehenen Evaluierungsfristen zu einem späteren Zeitpunkt.
24. In welchem Umfang haben sich Infrastrukturprojekte in den letzten drei
Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich verteuert
(bitte getrennt nach Straße, Schiene und Wasser angeben)?
Nach den Baupreisindizes des Statistischen Bundesamts Deutschland stiegen
die Preise im Bundesfernstraßenbau (gewichteter Baupreisindex für Straßenbau
und Brücken im Straßenbau) zwischen den Jahren 2021 und 2024 um 31,6
Prozent.
Die Kostensteigerungen im Bau der Bundesschienenwege betragen
durchschnittlich für das Jahr 2021 5,4 Prozent, für das Jahr 2022 17 Prozent und für
das Jahr 2023 7,8 Prozent. Für das Jahr 2024 liegen noch keine Zahlen vor.
Im Bereich der Bundeswasserstraßen haben sich die Kosten für
Infrastrukturprojekte im Zeitraum von 2021 bis 2024 analog zum gewichteten
Baupreisindex für Straßenbau und Brücken im Straßenbau um 31,6 Prozent erhöht.
25. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
unternommen, um sichere Lkw-Stellflächen an und in der Nähe von
Autobahnen auszubauen und telematisch zu optimieren (vgl.
Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP, Seite 40, bitte konkrete Maßnahmen mit Zeitplan
einzeln aufschlüsseln)?
Das BMDV und die Autobahn GmbH des Bundes forcieren die Schaffung
weiterer sicherer Lkw-Parkstände und die optimierte Nutzung vorhandener
Parkflächen u. a. durch Einsatz von Telematik auf den Rastanlagen des Bundes als
wichtige Daueraufgabe. Im Haushaltsansatz der Autobahn GmbH des Bundes
ist hierfür ein Investitionsvolumen von jährlich 100 Mio. Euro für den Neu-,
Um- und Ausbau von Rastanlagen an Autobahnen eingeplant. Durch die
Baumaßnahmen wird der Fehlbedarf an Lkw-Parkständen auf den Autobahnen
zukünftig weiter verringert, jedoch der Bedarf nicht vollständig gedeckt werden
können.
Im Rahmen der Fortschreibung des Netzkonzepts werden konkrete Projekte
zum bedarfsgerechten Neubau sowie zum Um- und Ausbau von vorhandenen
Rastanlagen festgelegt und von der Autobahn GmbH des Bundes umgesetzt. In
den Jahren 2021 bis 2023 (endgültige Zahlen zu 2024 liegen dem BMDV
aktuell noch nicht vor) sind 1.730 zusätzliche Lkw-Parkstände auf den Rastanlagen
des Bundes neu errichtet worden. Nach Angaben der Autobahn GmbH des
Bundes ist von 2024 bis Ende 2025 die Verkehrsfreigabe von insgesamt rund
1.400 neuen Lkw-Parkständen geplant. Darüber hinaus wurden in den Jahren
2021 bis 2024 in der Nähe der Autobahnen 1.139 durch die „Richtlinie zur
Förderung privater Investoren zur Schaffung von zusätzlichen Lkw-Stellplätzen in
der Nähe von Autobahnanschlussstellen“ geförderte Stellplätze neu eröffnet.
Mit Hilfe von telematischen Parkverfahren kann die vorhandene Fläche auf
Rastanlagen durch komprimiertes Parken unter bestimmten Bedingungen
besser genutzt werden. Derzeit sind deutschlandweit vier Anlagen mit einer
telematisch gesteuerten Optimierung der vorhandenen Parkflächen auf den
Bundesautobahnen in Betrieb. Um den Einsatz telematischer Parkverfahren weiter
voranzutreiben, sollen bis Ende 2025 drei weitere Rastanlagen mit
telematischen Parkverfahren fertiggestellt werden – wovon die erste Anlage auf der
Rastanlage Hunsrück West an der A 61 im Jahr 2024 in den Bau gegangen ist.
26. Wann ist mit einer Erstellung des im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
angekündigten Luftverkehrskonzeptes 2030+ zur Zukunft der Flughäfen in
Deutschland zu rechnen?
Entsprechend dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag war es zunächst Ziel,
Bausteine zu wichtigen Themen des Luftverkehrs zu erarbeiten und innerhalb
der Bundesregierung abzustimmen, die im Ergebnis zu einer Gesamtstrategie
führen sollen. Zu diesen Bausteinen gehörten insbesondere die nachhaltige und
leistungsfähige Weiterentwicklung des Luftverkehrs, die Klimaneutralität von
Luftverkehr und Flughafenbetrieb sowie die Digitalisierung.
Die bisherigen Erfahrungen dieses Prozesses haben gezeigt, dass sich die
Ausgangslage des Luftverkehrs durch die COVID-19-Pandemie sowohl national
als auch international grundlegend verändert hat und die hierdurch
hervorgerufenen akuten Herausforderungen (insbesondere Aufrechterhaltung der
Konnektivität und der Versorgungsfunktion des Luftverkehrs) bewältigt werden
müssen. Hinzu kommt, dass nahezu alle relevanten Bereiche des Luftverkehrs
mittlerweile mindestens europäisch geregelt werden (z. B. Marktzugang, Klima-/
Umweltfragen, Sicherheit), so dass nationale Spielräume für konzeptionelle
Überlegungen gering sind.
Angesichts dessen wird der Prozess einschließlich des notwendigen Dialogs
mit Stakeholdern weiter fortgeführt.
27. Welche Fördersummen wurden in dieser Legislaturperiode in welche
Schienenbauprojekte zur Anbindung an Flughafendrehkreuze investiert
(vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 42)?
Die Höhe der Baukostenzuschüsse in den Jahren 2021 bis 2024 für
Eisenbahninfrastrukturprojekte, die der verbesserten Anbindung von Großflughäfen
dienen, ist basierend auf Angaben der DB AG in der nachfolgenden Tabelle
dargestellt. Viele der dort genannten Vorhaben dienen unterschiedlichen
verkehrlichen Zielen, nicht ausschließlich der Anbindung des in der rechten Spalte
genannten Flughafens. Ein Beispiel: die NBS Frankfurt-Mannheim (genauer:
deren nördlicher Abschnitt) ist Voraussetzung für den „Hessen-Express“,
welcher Wiesbaden und Darmstadt mit dem Frankfurt-Flughafen verbinden soll.
Der Abschnitt wird aber auch von Zügen genutzt werden, die den Frankfurter
Flughafen nicht bedienen.
Projektbezeichnung Ist 2021 in
Mio. Euro
Ist 2022 in
Mio. Euro
Ist 2023 in
Mio. Euro
Ist 2024 in
Mio. Euro
Flughafen
Knoten Berlin, Südkreuz –
Blankenfelde
99,5 141,3 159,9 135,9 Berlin
RRX Rhein-Ruhr-Express 79,3 96,4 106,3 74,3 Düsseldorf
NBS Frankfurt – Mannheim 8,3 13,0 21,3 29,4 Frankfurt
Knoten Frankfurt Stadion
3. Baustufe
2,7 2,7 4,1 4,3 Frankfurt
Projektbezeichnung Ist 2021 in
Mio. Euro
Ist 2022 in
Mio. Euro
Ist 2023 in
Mio. Euro
Ist 2024 in
Mio. Euro
Flughafen
NBS Wallauer Spange 0,9 1,1 1,7 1,1 Frankfurt
Neubau Überwerfungsbauwerk
Troisdorf
0,1 0,3 0,4 0,4 Köln/Bonn
Knoten Köln, Ausbau südlich
Gummersbacher Straße 1,6
1,6 7,1 12,2 3,9 Köln/Bonn
S-Bahn Köln, S 13 Troisdorf-
Bonn-Oberkassel
80,3 61,8 51,1 80,7 Köln/Bonn
Erdinger Ringschluss 0,3 0,4 0,3 0,2 München
Walpertskirchener Spange - 0,2 0,3 0,2 München
NBS Wendlingen–Ulm 498,8 74,9 75,6 88,0 Stuttgart
Gäubahn Nord –
Pfaffensteigtunnel
1,1 6,7 10,7 16,1 Stuttgart
Stuttgart 21 37,3 46,2 32,0 121,8 Stuttgart
Quelle: DB AG
28. Wie viele Mittel aus den Einnahmen der Luftverkehrsteuer sind in dieser
Legislaturperiode für Förderung von Produktion und Einsatz von CO2-
neutralen strombasierten Flugkraftstoffen sowie für Forschung,
Entwicklung und Flottenmodernisierung im Luftverkehr geflossen (vgl.
Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 42)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 49 und 50 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/14696 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 22 des Abgeordneten Björn Simon auf Bundestagsdrucksache 20/13317
verwiesen.
29. Was hat die Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode unternommen,
um die Standortkosten im Luftverkehr zu reduzieren, um die
Wettbewerbsbedingungen zu verbessern?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 42 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/13862 verweisen.
30. Inwiefern hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode die
Erforschung und den Markthochlauf von synthetischen Kraftstoffen, die
klimaneutrales Fliegen ermöglichen, unterstützt (vgl. Koalitionsvertrag
„Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP, S. 42)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 197
des Abgeordneten Björn Simon auf Bundestagsdrucksache 20/12255
verwiesen.
Ergänzend ist zu erwähnen, dass das Bundesministerium für Wirtschaft,
Energie und Klimaschutz weitere Maßnahmen unterstützt:
1) ein Projekt der Concrete Chemicals GmbH, das auf die Produktion von
strombasiertem Flugkraftstoff abzielt, hin zur beihilferechtlichen
Genehmigung der Europäischen Kommission;
2) das Energieforschungsprojekt „SolarFuels – Synthetische Kraftstoffe aus
Sonnenlicht“, mit dem ein Forschungskonsortium (Synhelion Germany
GmbH, DLR, Solarinstitut Jülich) beim Aufbau und Betrieb einer
Pilotanlage gefördert wird.
31. Inwieweit hat sich die Bundesregierung, außerhalb des bestehenden
Systems der Flottengrenzwerte, dafür eingesetzt, dass nachweisbar nur mit
E-Fuels betankbare Fahrzeuge neu zugelassen werden können (vgl.
Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)?
Das alleinige Initiativrecht für Regelungen, die die EU-weite Genehmigung
von Fahrzeugen betreffen, liegt bei der Europäischen Kommission. Das
genannte Anliegen aus dem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung in Form
von Erwägungsgrund 11 der Verordnung (EU) 2023/851 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 19. April 2023 und Erwägungsgrund 30 der
Verordnung (EU) 2024/1257 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
24. April 2024 erfolgreich in die europäische Ebene eingebracht. Die neue EU-
Kommission beabsichtigt für die Wahlperiode 2024 bis 2029, dass E-Fuels in
einer gezielten Änderung der Verordnung über CO2-Flottenziele für Pkw und
leichte Nutzfahrzeuge eine Rolle spielen sollen.
32. Welche konkreten Vorhaben aus dem Nationalen Radverkehrsplan 3.0
(NRVP) hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode umgesetzt
(vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 41)?
33. Welche konkreten Ausbau- oder Modernisierungsvorhaben für Radwege
hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits angestoßen?
34. Welche konkreten Ausbau- oder Modernisierungsvorhaben für Radwege
hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits
abgeschlossen?
35. Welche konkreten Ausbau- oder Modernisierungsvorhaben für Radwege
wird die Bundesregierung bis Ende der Legislaturperiode noch anstoßen
bzw. abschließen?
36. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Förderung
kommunaler Radverkehrsinfrastruktur in dieser Legislaturperiode eingeleitet bzw.
umgesetzt (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 41)?
37. Welche Maßnahmen gibt es zur Förderung kommunaler
Radverkehrsinfrastruktur, und welche davon sind eine Fortführung der in vergangenen
Wahlperioden aufgesetzten Förderinstrumente?
Die Fragen 32 bis 37 werden gemeinsam beantwortet.
Im April 2021 hat das Bundeskabinett mit dem Nationalen Radverkehrsplan 3.0
(NRVP 3.0) ein strategisches Grundsatzdokument für die Radverkehrspolitik
von Bund, Ländern und Kommunen für die Zeit bis 2030 beschlossen. Zur
Erreichung der Ziele des NRVP 3.0 haben nicht nur das BMDV, sondern auch die
anderen im NRVP adressierten Akteure bereits eine Vielzahl an Aktivitäten
angestoßen. Das BMDV führt momentan eine Zwischenevaluation des NRVP 3.0
durch. In diesem Rahmen sollen die bereits durchgeführten maßgeblichen
Aktivitäten aller Akteure zusammengetragen und in Bezug auf deren bisherigen
Beitrag zur Erreichung der Ziele des NRVP 3.0 bewertet werden. Im Ergebnis
sollen etwaige noch offenen Aufgaben identifiziert und Empfehlungen zur
künftigen Schwerpunktsetzung für die weitere Umsetzung des NRVP 3.0
(zweite Hälfte seiner Laufzeit) erarbeitet werden. Die Ergebnisse der
Zwischenevaluation werden im Herbst 2025 erwartet.
Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 wurden 2020 erstmals umfangreiche
Mittel für die investive Förderung des Radverkehrs und die Umsetzung des
NRVP 3.0 im Haushalt des BMDV bereitgestellt. Mit Hilfe dieser Mittel war es
möglich, Maßnahmen und Instrumente zur Förderung der
Radverkehrsinfrastruktur der Länder und Kommunen aufzubauen. Die hierfür zur Verfügung
gestellten Mittel standen jedoch zunächst nur wenige Jahre zur Verfügung und
entsprachen damit nicht den Umsetzungszeiträumen, die für die Planung und
Umsetzung von mehrjährigen Infrastrukturprojekten in der Regel benötigt
werden. Gleichzeitig waren die in dieser Förderperiode veröffentlichten
Förderaufrufe oftmals stark überzeichnet, was den großen Bedarf an einer langfristigen
Verstetigung der Radverkehrsförderung des Bundes aufzeigt.
In dieser Legislaturperiode wurden im Rahmen der Haushalte 2023 und 2024
die finanziellen Mittel für die Radverkehrsförderung in dieser Legislaturperiode
mittelfristig gesichert. Über die Fortschreibung und Verstetigung hinaus hat die
Bundesregierung die Radverkehrsförderung insbesondere an der Schnittstelle
zum Schienenpersonenverkehr mit neuen Förderprogrammen ergänzt: So
wurde im Haushalt 2022 erstmals der neue Titel „Förderprogramm
Fahrradparkhäusern an Bahnhöfen“ ausgebracht. Der zugehörige Förderaufruf erfuhr eine
große Nachfrage. Weiterhin ist auch die Förderung nach § 17 des
Eisenbahnkreuzungsgesetzes auf die Stärkung des Radverkehrs ausgerichtet worden; im
Jahr 2024 ist die Förderrichtlinie in Kraft getreten.
Zudem wurde mit dem Mobilitätsforum Bund eine Anlaufstelle für Länder und
Kommunen geschaffen, die u. a. mit Aus- und Weiterbildungsangeboten für
kommunale Angestellte dem Personal- und Fachkräftemangels bei den
Kommunen vor Ort begegnet.
Das BMDV hat für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast
des Bundes die Haushaltsmittel im Jahr 2023 von 100 Mio. Euro auf 120 Mio.
erhöht. Die Haushaltsmittel für 2024 wiesen ebenfalls 120 Mio. Euro auf. Im
ersten Regierungsentwurf des Haushaltes 2025 sind 120 Mio. Euro für
Radwege an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes angesetzt. Die Haushaltsmittel
wurden 2023 bedarfsgerecht erhöht und sind bisher auskömmlich.
Um bei dem Bau von Radwegen an Bundesstraßen Erleichterungen im
Planungs- und Genehmigungsprozess zu erreichen, wurde das Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) um einen neuen § 14d ergänzt.
Danach bedarf die Änderung einer Bundesstraße durch den Bau eines
straßenbegleitenden Radweges mit einer durchgehenden Länge von bis zu 10 Kilometern
keiner Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese Änderung des UVPG trat am
29. Dezember 2023 in Kraft und war Bestandteil des
Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes.
Die geschaffenen Förderinstrumente des Bundes zeigen inzwischen erste
Erfolge: Im Rahmen der Radverkehrsförderung des Bundes konnten bereits mehr als
3.700 Projekte in ganz Deutschland bewilligt werden (u. a. Brücken,
Unterführungen, Radwege, Kreuzungen, Fahrradparkhäuser), mehr als 1.000 Projekte
hiervon sind auch bereits baulich abgeschlossen. Um die Potenziale des
Radverkehrs zu heben, die Ziele des NRVP 3.0 zu erreichen und die Effektivität der
Radverkehrsförderung des Bundes weiter zu erhöhen, bedarf es allerdings
angesichts von mehr als 10.000 Kommunen in Deutschland weiterer
Anstrengungen und einer langfristigen Verstetigung der 2021 erfolgreich auf den Weg
gebrachten Förderinstrumente des Bundes. In diesem Zusammenhang sollen auch
eine Bündelung und Vereinfachung der Radverkehrsförderprogramme geprüft
werden.
Eine Aufstellung der einzelnen bestehenden Programme ist der Übersicht zu
entnehmen.
Fortführung Förder- und Finanzhilfeprogramme
(in der 20. LP teilweise aufgestockt und verstetigt)
Finanzhilfen an die Länder für das „Sonderprogramm Stadt und Land“
(Breitenförderung vor Ort z. B. Lückenschlüsse, neue geschützte Radwege, Straßenumbauten,
Radabstellanlagen oder Änderung von Ampelschaltungen)
Finanzhilfen für Radschnellwege
Förderung von Modellvorhaben des Radverkehrs
(herausgehobene beispielgebende Einzelprojekte wie Brücken oder Unterführungen)
Zuschüsse für den Ausbau und die Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“
(überwiegend touristisch genutzte Fernradwege)
Zuschüsse für nichtinvestive Modellprojekte
(Studien, Gutachten, Forschungsprojekte oder Kampagnen)
Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegesystemen
Förderung von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-
Lastenfahrrad-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative)
Förderung von investiven Modellprojekten (Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr der Nationalen
Klimaschutzinitiative)
Unterstützung von Kommunen bei der Errichtung von Radverkehrsinfrastruktur (u. a. Bau von Radwegen und
Radabstellanlagen im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative)
Neue Förder- und Finanzhilfeprogramme in der 20. LP
Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen
Förderung von Radwegen über oder unter Eisenbahnstrecken nach § 17 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes
(EKrG)
Finanzierungsmöglichkeiten Bund
Radwegebau an Bundesstraßen
Radverkehrstauglicher Ausbau Betriebswege an Bundeswasserstraßen
38. Inwiefern hat die Bundesregierung die Förderung alternativer Antriebe
für Busse im Personenverkehr verlängert, und wurden die dafür
eingesetzten Mittel der Inflation angepasst (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr
Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP,
S. 40)?
Das Förderprogramm auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung alternativer
Antriebe von Bussen im Personenverkehr befindet sich seit September 2021 in
der Umsetzung, aktuell mit einem Übergang von der Phase der Förderung in
den Betrieb der geförderten Fahrzeuge. Am 14. November 2024 fand im
BMDV eine Bilanzveranstaltung statt.
Die Richtlinie wurde an die neuen Leitlinien für staatliche Klima-,
Umweltschutz- und Energiebeihilfen angepasst und im Juni 2024 neu veröffentlicht.
Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2025.
Verfügbare Haushaltsmittel sind vollständig in laufenden Projekten gebunden.
Die Bewilligung neuer Projekte wurde aufgrund neuer Schwerpunktsetzungen
im Haushalt eingestellt. Eine Verlängerung ist in Abhängigkeit von den
Themenstellungen und der Mittelverfügbarkeit kommender Haushaltsjahre
möglich.
39. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
angestoßen bzw. umgesetzt, um dem Fachkräftemangel im
Güterkraftverkehrsbereich entgegenzuwirken (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt
wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)?
40. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
angestoßen bzw. umgesetzt, um die Kontrollbehörden im Güterverkehr
zu stärken (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 40)?
41. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
angestoßen bzw. umgesetzt, um bessere Sozialstandards und
Arbeitsbedingungen im Güterverkehr durchzusetzen (vgl. Koalitionsvertrag „Mehr
Fortschritt wagen“ zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP, S. 40)?
Die Fragen 39 bis 41 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat zum Beschluss des Deutschen Bundestages vom
5. Juli 2023 mit der Ausschussdrucksache 20(15)316 vom 6. Januar 2025 den
Fortschrittsbericht zum Thema „Transportlogistik sichern – Mit fairen Arbeits-
und Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr“ vorgelegt. Zur
Beantwortung der Frage 39 wird auf Punkt 3 ff., zu Frage 40 auf Punkt 2 und zu
Frage 41 auf Punkt 1 des Berichts verwiesen.
42. Welche Maßnahmen hat das BMDV in dieser Legislaturperiode
umgesetzt, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere auch
Menschen mit Behinderungen, im Straßenverkehr zu erhöhen?
Die Bundesregierung erstattet alle zwei Jahre in Umsetzung des Beschlusses
des Deutschen Bundestags (Bundestagsdrucksache 7/4164) Bericht über
Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr. Der Bericht
gibt Auskunft über die im Berichtszeitraum ergriffenen Maßnahmen. Der
Unfallverhütungsbericht 2020/2021 ist als Bundestagsdrucksache veröffentlicht
(Bundestagsdrucksache 20/4580). Der Unfallverhütungsbericht 2022/2023 liegt
beim Deutschen Bundestag zur Behandlung.
Für Menschen mit Behinderung wird beispielhaft das Forschungsvorhaben
„MobiLe“ der Bundesanstalt für Straßenwesen hervorgehoben. Zentral war die
Entwicklung einer Internetplattform zur Förderung eigenständiger Mobilität
von Erwachsenen mit geistiger Behinderung. Vielfältige Unterrichtsmaterialien
wurden für unterschiedliche Verkehrssituationen und -beteiligungsarten
(Zufußgehen, Fahrrad und Bus & Bahn) erstellt und stehen seit 2024 kostenfrei zur
Verfügung. Die Deutsche Verkehrswacht e. V. hat den Betrieb des
Internetportals übernommen.
43. Welche Forschungsprojekte im Bereich der Mobilität wurden durch das
BMDV in dieser Legislaturperiode ausgeschrieben, und wie hoch sind
die dafür jeweils veranschlagten Mittel?
Im Bereich der Mobilität wurden in dieser Legislaturperiode die folgenden
Forschungsprojekte nach Maßgabe des § 116 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschrieben.
Kurzbezeichnung der Leistung Auftragswert (in Euro
inklusive USt.)
Abbildung von Klimaschutzmaßnahmen in Verkehrsnachfragemodellen 312.851
Analyse und Überarbeitung von Indikatoren nachhaltiger urbaner Mobilität 346.040
Analyse und Weiterentwicklung des Bahnhofszubringerverkehrs zur
Verbesserung der überregionalen Mobilität einer Metropolregion
157.056
Ausgestaltung von Vertiports in Städten 253.768
Kurzbezeichnung der Leistung Auftragswert (in Euro
inklusive USt.)
Basisermittlung des Finanzbedarfs für den öffentlichen Personennahverkehr bis
2023 bis 2031
95.200
Bestandserhebung und -analyse in Bezug auf nachhaltige urbane Mobilitätspläne
(Sustainable Urban Mobility Plans – SUMPs) in deutschen Kommunen mit über
100.000 Einwohnern
115.144
Bruchfreie Kürzestfrist-Ensemblevorhersagen – SINFONY-Luftfahrt 299.999
Erhöhung von Sicherheit und Akzeptanz von Radverkehrsführungen in
ländlichen Räumen und in Stadt-Umland-Beziehungen
299.975
Ermittlung neuer Märkte für die Güterbinnenschifffahrt bis zum Jahr 2040 245.045
Ermittlung von wissenschaftlichen Grundlagen für Vorschriften von Fähren 418.834
Erstellung der Methodik zur Entwicklung bundesweiter Mindeststandards der
ÖPNV-Erreichbarkeit
471.121
Harmonisierung der Systeme für elektronische Gefahrgutbeförderungsdokumente
nach der eFTI-Verordnung und nach den Vorgaben des RID/ADR/ADN
164.844
Indizes für die Energie-Effizienz und die Treibhausgasintensität von
Binnenschiffen
355.067
Konkretisierung der technischen Anforderungen an Binnenschiffe auf
Wasserstraßen der Zonen 1 und 2
745.380
Mitwirkung in ICAO CAEP WG3 zur Überarbeitung und Entwicklung von
Emissionsstandards für zivile Überschallflugzeuge sowie zur weiteren
Überprüfung der Unterschall-Emissionsstandards, insbesondere für nvPM
214.916
Mobilität in Deutschland 2023 3.749.817
Nachhaltige Mobilitätslösungen für den Multi- und Intermodalverkehr in
ländlichen Räumen
218.009
Nutzung von Satellitendaten zur Ableitung einer Wolkenmaske für Eiswolken
und von Vulkanaschekontamination im En-route-Bereich für den
Flugwetterdienst
299.791
Optimierung der Datenflüsse und Darstellung von Störungsinformationen zur
Verbesserung der Fahrgastinformation im ÖPNV
347.575
Sicherheitsmanagement in der Allgemeinen Luftfahrt und im Luftsport 89.600
Simulationen zu Prognosen von Verkehrsaufkommen und Emissionen des
Luftverkehrs inklusive künftigen Flugzeugentwicklungen – Mitwirkung in ICAO
CAEP (FESG und MDG)
174.598
Standardisierte Abschätzungen der Emissionen und Immissionen aus dem
Flugverkehr in der Umgebung von Verkehrsflughäfen mit besonderem Augenmerk
auf Ultrafeinpartikel und die Mitwirkung in ICAO CAEP (MDG)
174.930
Studie zur Nutzung und Integration neuer Sensor- und Informationsquellen für
die Navigation und den Betrieb auf Seeschiffen und Untersuchung technischer
und regulatorischer Rahmenbedingungen (NAVSEN)
998.328
Turbulenzstrukturen im Flughafenumfeld bzw. in der Umgebung von Start- und
Landebahnen
299.775
Unternehmensübergreifende Vernetzung der Sharing-Mobilitätsangebote durch
offene Standards und Schnittstellen
598.879
Verbesserung der bruchfreien 3D-Windvorhersage in Flughafennähe und den
europäischen Flugrouten
299.152
Verfahren zur Prüfung von Luftfracht mittels EVD-Technik 299.999
44. Welche Förderprogramme hat das BMDV in dieser Legislaturperiode
umgesetzt und abgeschlossen?
Die beigefügte Anlage* enthält sämtliche Förderprogramme, welche zwischen
dem 21. Oktober 2021 und heute beendet wurden. Einige der Programme
wurden verlängert bzw. durch eine neue Richtlinie fortgeführt. Der Vollständigkeit
halber sind die ursprünglichen Richtlinien jedoch enthalten.
45. Welche Förderprojekte wurden in dieser Legislaturperiode beendet?
46. Welche Förderprojekte sollen auslaufen und wann?
Die Fragen 45 und 46 werden gemeinsam beantwortet.
Unter Förderprojekten werden einzelne Maßnahmen verstanden, die auf der
Basis der Förderprogramme (Förderrichtlinien, Förderaufrufe) durch Bescheid
bewilligt wurden. Um einen Überblick über abgeschlossene Förderprojekte des
BMDV zu erhalten, steht auf der Internetseite des BMDV die Förderlandkarte
zur Verfügung. Dort können aufgeschlüsselt nach Förderprogrammen, die
einzelnen Projekte abgerufen werden.
47. Was hat die Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode unternommen,
um den hohen Kosten für den Erwerb des Führerscheins zu begegnen?
Die mit dem Erwerb einer Fahrerlaubnis verbundenen Kosten unterliegen weit
überwiegend der allgemeinen Preisentwicklung bei den Betriebs- und
Personalkosten. Ferner hängen sie u. a. von der Region und der Größe der Fahrschule
ab, aber auch von der individuellen Leistungsbereitschaft des Fahrschülers.
48. Welche Fortschritte hat die Bundesregierung beim Ausbau der
Ladesäuleninfrastruktur erreicht?
49. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den nach Kenntnis der
Fragesteller anfallenden hohen Kosten für den Erwerb des Führerscheins
auch im Hinblick auf die Mobilitätsbedürfnisse junger Erwachsener in
ländlichen Regionen, und was hat die Bundesregierung in der 20.
Legislaturperiode zur Erreichung ihres Ziels unternommen, bis zum Jahr 2030
15 Millionen Elektrofahrzeuge und 1 Million Ladepunkten zu schaffen?
Die Fragen 48 und 49 werden gemeinsam beantwortet.
Der Führerschein bedeutet Freiheit, Mobilität und für manche Bürgerinnen und
Bürger vor allem auch Zugang zum Beruf und zu kultureller Teilhabe, gerade
auch in ländlichen Regionen. Aus Sicht der Bundesregierung braucht es daher
eine gute Balance zwischen qualitativ hochwertiger Ausbildung und
bezahlbaren Kosten. Nur so kann das immer noch zu hohe Unfallrisiko von
Fahranfängern weiter gesenkt werden.
Mit finanziellen Anreizen wie dem Umweltbonus oder der Förderrichtlinie
Elektromobilität hat die Bundesregierung den Pkw-Markthochlauf maßgeblich
vorangetrieben. Nach dem Auslaufen der Förderangebote ist es insbesondere
die Aufgabe der Automobilindustrie, die Modellvielfalt zu erhöhen und
attraktive Kundenpreise anzubieten.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/14936 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Voraussetzung für die Akzeptanz der Elektromobilität ist vor allem ein
verlässliches Angebot an Ladeinfrastruktur. Die Bundesregierung konzentriert ihre
Förderung daher auf den Ausbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und
nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur. Die Gesamtstrategie für den
Ladeinfrastruktur-Ausbau bildet der im Oktober 2022 vom Bundeskabinett beschlossene
Masterplan Ladeinfrastruktur II.
Mit Stand zum 1. Dezember 2024 sind in Deutschland rund 150.000 öffentlich
zugängliche Ladepunkte in Betrieb. Der Anteil der Schnellladepunkte beträgt
20 Prozent. Seit Beginn der Legislaturperiode ist die Zahl der öffentlich
zugänglichen Ladepunkte um 180 Prozent gestiegen, die installierte Ladeleistung
um 210 Prozent von 1,6 auf 4,9 Gigawatt. 20 Prozent der öffentlich
zugänglichen Ladepunkte wurden mit Mitteln des BMDV gefördert.
Darüber hinaus schafft das BMDV mit dem Deutschlandnetz ein
flächendeckendes Netz mit 9.000 Ladepunkten für das ultraschnelle Laden von
Elektro-Pkw. Das BMDV erfüllt damit seine Gewährleistungsaufgabe aus dem
Schnellladegesetz. Die Ausschreibung des BMDV für die Errichtung und den
Betrieb von Schnellladestationen im ländlichen, suburbanen und urbanen Raum
mit bis zu 900 Standorten (Regionallose) wurde am 26. September 2023
erfolgreich abgeschlossen und die Zuschläge an zehn Unternehmen erteilt. Die
Autobahn GmbH hat ihr Vergabeverfahren für die Errichtung und den Betrieb von
Schnellladeinfrastruktur an 200 Standorten an unbewirtschafteten Rastanlagen
mit der Zuschlagserteilung am 9. Februar 2024 abgeschlossen. Der Aufbau der
Standorte soll 2026 abgeschlossen werden.
51. Welche Fortschritte wurden nach der vom BMDV medienwirksam
inszenierten Sprengung der Rahmede-Talbrücke vom BMDV bis Ende 2024
erreicht?
Nach der Sprengung der Talbrücke Rahmede am 7. Mai 2023 hat die Autobahn
GmbH des Bundes den Auftrag für den Neubau der Talbrücke Rahmede am
4. Juli 2023 vergeben. Die im Oktober 2023 begonnenen Bauarbeiten laufen
planmäßig. Ende 2024 waren die Verschubtakte der Stahlbauteile für die erste
Fahrbahn weitgehend erfolgt.
52. Welche Maßnahmen im Bereich der barrierefreien Mobilität – auch in
Verbindung mit der „Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland
wird barrierefrei“ (
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-b
arrierefreiheit-2146172) – hat die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode umgesetzt?
Der Bund unterstützt Investitionen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur
Herstellung der Barrierefreiheit in den Verkehrsstationen u. a. durch zwei
Sonderfinanzierungsprogramme sowie im Rahmen der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung III. Die DB AG baut pro Jahr ca. 100 Bahnhöfe
beziehungsweise 150 Bahnsteige barrierefrei um. Zwei weitere Sonderprogramme mit dem
Schwerpunkt der Aufhöhung besonders niedriger Bahnsteige sowie der
Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit an Bahnhöfen wurden Ende 2023
zwischen BMDV und DB Station&Service AG abgeschlossen.
Die barrierefreie Gestaltung des ÖPNV liegt in der Zuständigkeit von Ländern
und Kommunen. Der Bund unterstützt die Länder bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben für den ÖPNV u. a. über das Regionalisierungsgesetz und das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Über Letzteres werden umfangreiche
Bundesmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden
bereitgestellt, was auch Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit im Rahmen
von Investitionsvorhaben für den schienengebundenen ÖPNV umfasst. Diese
werden im Rahmen des gesamtwirtschaftlichen Nachweises nach dem
Verfahren der Standardisierten Bewertung als gesamtwirtschaftlich sinnvoll
berücksichtigt. Die bereitgestellten Mittel werden von aktuell 1 Mrd. Euro auf 2 Mrd.
Euro ab dem Jahr 2025 erhöht und ab 2026 mit 1,8 Prozent dynamisiert.
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart worden, die Ausnahmen von der
Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz
bis 2026 gänzlich abzuschaffen. Die Länder haben in der
Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2022 hierzu Stellung genommen und unterstützen das Ziel
einer vollständig barrierefreien Gestaltung des ÖPNV im Rahmen der technisch
vertretbaren und finanziell von den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen
leistbaren Möglichkeiten. Im November 2023 wurde die im Auftrag des
BMDV durchgeführte Ex-post-Evaluation gesetzlicher Regelungen und
Instrumente zur Herstellung der Barrierefreiheit im Bereich Verkehr auf der Seite
https://fops.de veröffentlicht. Der Schlussbericht der Studie wird derzeit
ausgewertet.
Das Thema Barrierefreiheit findet auch Berücksichtigung beim Ausbau der
Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge. Im Auftrag des BMDV hat die Nationale
Leitstelle Ladeinfrastruktur einen Leitfaden erstellt, der technische, räumliche
und digitale Anforderungen berücksichtigt. Der Leitfaden diente als Grundlage
für die Erarbeitung der DIN SPEC 91504 „Barrierefreie Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge“, die das Deutsche Institut für Normung e. V. am 18. Oktober
2024 veröffentlicht hat.
Das BMDV fördert zudem mit fünf Projekten anwendungsorientierte Vorhaben
zur Integration autonomer und vernetzter Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr.
Der Fahrzeugeinsatz soll barrierefrei und inklusiv erfolgen und insbesondere
den Belangen geh-, seh- und hörbehinderter Personen gleichermaßen Rechnung
tragen. Eine übergreifende Strategie für das autonome Fahren wird derzeit
erarbeitet.
Im Rahmen des Modernitätsfonds (mFUND) fördert das BMDV u. a. Projekte,
die die Potenziale von Dateninnovationen nutzen, um die Barrierefreiheit zu
verbessern. Am 12. Dezember 2023 fand in Berlin die mFUND-Konferenz zum
Thema „Mobilität für alle: Open Data für einen inklusiven Verkehrssektor“
statt. Des Weiteren fand im Januar 2024 ein PulseTalk der mFUND-
Begleitforschung zum Thema „Barrierefreiheit im Verkehr: Technologien für eine
inklusive Mobilität“ statt. Ein Artikel zum Thema „Selbstständig unterwegs im
ÖPNV: Individuelle Mobilitätsangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen“
wurde auf der mFUND-Webseite veröffentlicht (
https://bmdv.bund.de/SharedD
ocs/DE/Artikel/K/oepnv-barrierefreiheit.html). Zuletzt war der mFUND am
3. und 4. Juni 2024 auf den Inklusionstagen des BMAS mit einem Infostand
vertreten. Dabei wurden zudem zwei Projekte zur Verbesserung der
Barrierefreiheit vorgestellt.
53. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen
Maßnahmen ergriffen, um bei der Verkehrsplanung verbindliche Kriterien
und Standards für Barrierefreiheit zu erarbeiten, und wenn ja, inwieweit
wurden hierbei die Organisationen und Interessenvertretungen von
mobilitäts-, sinnes-, lern- und psychisch beeinträchtigten Menschen
einbezogen?
Das BMDV hat 2021 das Forschungsvorhaben „Ex-post-Evaluierung
gesetzlicher Regelungen und Instrumente zur Herstellung der Barrierefreiheit im
Bereich Mobilität“ in Auftrag gegeben, welches verkehrsträgerübergreifend
gesetzliche Regelungen und Instrumente zur Herstellung der Barrierefreiheit im
Bereich Mobilität evaluiert hat. Der Schlussbericht wurde im November 2023
auf der Webseite fops.de veröffentlicht.
Das Forschungsvorhaben mit Beteiligung wesentlicher Akteure (u. a.
Interessenvertretern von Menschen mit Behinderungen sowie Vertretern von Ländern
und kommunalen Spitzenverbänden) hat vor allem gezeigt, dass eher ein
Problem bei der Umsetzung der Regelungen zur Herstellung der Barrierefreiheit in
die Praxis besteht, aber kein wesentlicher Mangel an rechtlichen Vorgaben.
Für die Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes ist in § 3 des
Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit
ausdrücklich als Ziel definiert. Diese erstreckt sich auch auf die Nebenbetriebe an
Bundesautobahnen (§ 1 Absatz 4 Nummer 5 FStrG).
Aspekte der Barrierefreiheit sind in den anerkannten Regeln der Technik
berücksichtigt. Diese werden in der Regel durch die Forschungsgesellschaft für
Straßen und Verkehrswesen (FGSV) erstellt und fortlaufend auf Basis der
geltenden Standards und aktuellen Kenntnisständen aktualisiert.
Für Straßen in der Baulast der Länder und Gemeinden gelten demgegenüber
die Straßen- und Wegegesetze der Länder, welche die Barrierefreiheit in
ähnlicher Form berücksichtigen.
Für den ÖPNV sind in unserem föderalen System die Länder (und Kommunen)
bzw. die von ihnen benannten Aufgabenträger zuständig. Der Bund unterstützt
die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vielfältig in finanzieller
Hinsicht, insbesondere über das Regionalisierungsgesetz (RegG) und das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).
Die Regionalisierungsmittel können sowohl für die Bestellung von
Verkehrsleistungen als auch für Investitionen und weitere Maßnahmen im ÖPNV, z. B.
für eine seniorengerechte und barrierefreie Infrastruktur, eingesetzt werden.
Über die Verwendung der Mittel entscheiden die Länder in eigener
Verantwortung.
Wesentliche Fördervoraussetzung im Rahmen des GVFG ist, dass das
Vorhaben Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung
berücksichtigt und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst
weitreichend entspricht. Bei Vorhabenplanung sind die zuständigen
Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte anzuhören. Verfügt eine
Gebietskörperschaft nicht über Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte sind
stattdessen die entsprechenden Verbände im Sinne des § 5 des
Behindertengleichstellungsgesetzes anzuhören.
Bei der Aufstellung und Fortentwicklung von Nahverkehrsplänen sind zudem
gemäß § 8 Absatz 3 Satz 6 des Personenbeförderungsgesetzes
Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder
sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören und deren
Interessen angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen.
54. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das
barrierefreie Reisen mit Bus und Bahn zu verbessern?
a) Wurde das Angebotsportfolio der Mobilitätsservice-Zentralen (MSZ)
der Deutschen Bahn AG ausgebaut bzw. mit staatlichen Mitteln
unterstützt, und wenn ja, inwieweit?
Die Fragen 54 und 54a werden gemeinsam beantwortet.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom
2. August 2023 wurde § 10a AEG in das Gesetz eingefügt. Die
Bundesregierung hat damit von einer Regelungsoption Gebrauch gemacht, die im
Wesentlichen auf deutsches Beitreiben in das EU-Recht eingeführt wurde. Nach § 10a
AEG müssen Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Verkehrsdienste zur
Beförderung von Personen in Deutschland betreiben, sowie die Betreiber von
Bahnhöfen des Personenverkehrs zusammenarbeiten, um bis zum 1. Januar 2025
eine zentrale Anlaufstelle einzurichten und diese dauerhaft zu betreiben. Mit
dieser Regelung wurde die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass
mobilitätseingeschränkte Reisende nur noch einen zentralen Ansprechpartner für
ihre Belange bei der Reiseplanung kontaktieren müssen. Dies bringt erhebliche
Vorteile und erleichtert das Reisen für diese Personengruppe. Die Regelung ist
in einem Dialogprozess unter maßgeblicher Beteiligung von Vertretern der
Länder, der Aufgabenträger und der Eisenbahnverbände wie auch der DB AG
selbst entstanden. Sie fußt daher auf einem umfassenden Konsens. Der hohe
Servicelevel wurde im Sinne der Reisenden beibehalten.
b) Mit welchen Maßnahmen wurde die Barrierefreiheit der Infrastruktur
sowie des Fuhrparks der Deutschen Bahn AG zugunsten von
Menschen mit Mobilitäts-, Sinnes- und kognitiven Einschränkungen
verbessert?
Nach Auskunft der DB AG hat die DB InfraGO AG Geschäftsbereich
Personenbahnhöfe in den letzten Jahren im erheblichen Umfang
Erneuerungsmaßnahmen und Erweiterungen der Funktionalität wie z. B. Aufzüge,
Fahrgastinformationsanlagen oder taktile Wegeleitung an Anlagen der Personenbahnhöfe
durchgeführt, die die Barrierefreiheit verbessern. Damit wird auch der
gesetzliche Auftrag gemäß Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO), bei der
Erstellung und Umsetzung von Programmen eine möglichst „weitreichende
Barrierefreiheit“ zu erzielen, sukzessive erfüllt.
Mit Stand vom 30. November 2023 ist laut DB AG bereits ein erheblicher Teil
der rund 9.300 Bahnsteige der DB InfraGO AG barrierefrei.
Ausstattungsmerkmale weitreichende Barrierefreiheit Anzahl Bahnsteige
Stufenfreiheit mittels Aufzug, langer Rampe oder ebenerdigen Zugangs zum
Bahnsteig
8.060
Bahnsteighöhe ≥ 55 cm 6.412
Zugzielanzeiger oder Dynamischer Schriftanzeiger (DSA) auf dem Bahnsteig 9.217
Lautsprecheranlage oder DSA mit Akustikmodul auf dem Bahnsteig 9.153
Taktile Wegeleitung vom Eingang zum Bahnsteig mit baulichen Leitelementen,
z. B. Handläufe, bei Bedarf Bodenindikatoren
5.671
Taktiles Leitsystem auf dem Bahnsteig 5.932
Markierte Treppenstufen an allen Treppen zum Bahnsteig 4.943 von 5.0821
Taktile Handlaufschilder an allen Treppen und Rampen zum Bahnsteig 4.385 von 5.8822
Kontrastreiche Wegeleitung, z. B. blau-gelb oder blau-weiß 8.803
1 Summe der Bahnsteige mit Relevanz bzw. auf deren Zuwegung eine Treppe vorhanden ist.
2 Summe der Bahnsteige mit Relevanz bzw. deren Zugang über eine Treppe oder Rampe erfolgt.
Die Gegenüberstellung der Messergebnisse von November 2023 mit den
Zahlen zu Beginn des Jahres 2020 zeigt die positive Entwicklung:
Element der weitreichenden
Barrierefreiheit
Ausstattungsgrad Bahnsteige
(Prozent) 2020
Ausstattungsgrad Bahnsteige
(Prozent) 2023
Fahrgastinformationsanlage 99 % 99 %
Lautsprecher 99 % 99 %
Taktiles Leitsystem Bahnsteig 58 % 64 %
Taktiler Weg 45 % 61 %
Element der weitreichenden
Barrierefreiheit
Ausstattungsgrad Bahnsteige
(Prozent) 2020
Ausstattungsgrad Bahnsteige
(Prozent) 2023
Stufenmarkierung1 71 % 97 %
Taktile Handlaufschilder2 8 % 75 %
Wegeleitsystem 93 % 95 %
Stufenfreiheit 84 % 87 %
Bahnsteighöhe > 55 cm 64 % 69 %
1 Ausstattungsgrad der Bahnsteige, bei denen entsprechende Treppen bzw. Rampen vorhanden sind.
2 Ausstattungsgrad der Bahnsteige, bei denen entsprechende Treppen bzw. Rampen vorhanden sind
Quelle: DB AG.
Die DB AG teilt mit, dass die Erneuerung der Fahrzeugflotte im Fernverkehr
im Zeitraum 2020 bis 2025 nach den Grundsätzen des Programms zur
Barrierefreiheit der Deutschen Bahn AG fortgesetzt wurde. Mit der Inbetriebnahme von
neu beschafften Zügen – wie dem ICE 4, ICE 3neo und dem Intercity 2 – sowie
Modernisierungsmaßnahmen bei der Bestandsflotte konnten wesentliche
Verbesserungen für die Zielgruppe der mobilitätseingeschränkten Reisenden
umgesetzt werden. Neben den Verbesserungen bei Fahrzeugen wurde auch die
Ausrichtung der DB Reisezentren auf die spezifischen Bedürfnisse der Zielgruppe
weiter vorangetrieben. Auch beim ICE Portal, der Service- und
Entertainmentplattform an Bord aller ICE-Züge und vieler Intercitys, wurden identifizierte
Barrieren abgebaut.
Durch Ausschreibungen wird der SPNV in Deutschland von den
Aufgabenträgern wie Landesverkehrsgesellschaften geprägt. Die Aufgabenträger geben
den Leistungsumfang in ihren Anforderungen sehr genau vor, dazu gehören
auch Maßnahmen rund um den Fahrgastkomfort. In den Ausschreibungstexten
sind die gesetzlich geforderten Anforderungen an die Barrierefreiheit aus der
Richtlinie zur Technischen Spezifikation für Interoperabilität für
mobilitätseingeschränkte Reisende entsprechend berücksichtigt. Weiterführende
Ausstattungs- und Servicekomponenten lassen sich häufig nicht entsprechend
einpreisen, da für Qualitätssteigerungen keine Zusatzbewertung vorgesehen ist und
damit das wirtschaftliche Risiko besteht, den Verkehrsvertrag nicht für sich zu
entscheiden. Aufgrund der verschiedenen Anforderungen, aber auch lokalen
Gegebenheiten, gestaltet sich die Flotte der DB Regio AG hinsichtlich der
Fahrzeugtypen, Baureihen und Fahrzeugausstattungen äußerst heterogen und
regional verschieden. Übergreifend kann man jedoch sagen, dass mittlerweile
ca. 80 Prozent der Flotte der DB Regio AG barrierefrei zugänglich sind und der
Nahverkehr einen wichtigen Beitrag zum selbstbestimmten Reisen der
Zielgruppe der mobilitätseingeschränkten Reisenden leistet.
c) Welche weiteren Assistenzleistungen und Projekte zugunsten von
mehr Barrierefreiheit beim Reisen wurden von der Bundesregierung
in welchem finanziellen Rahmen unterstützt?
d) Wurden mit Blick auf barrierefreies Reisen im ländlichen Raum –
ggf. in Kooperation mit Ländern und Kommunen – in der 20.
Wahlperiode Verbesserungen erzielt, und wenn ja, welche?
55. Wurden – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP (S. 78) vorgesehen – die
Ausnahmemöglichkeiten des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) bereits abgeschafft, und wenn nein, warum
nicht, und bis wann soll dies geschehen?
Die Fragen 44c, 44b und 55 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Ausnahmemöglichkeiten von dem im
Personenbeförderungsgesetz formulierten Ziel, vollständige Barrierefreiheit im
ÖPNV zu erreichen, zu beschränken. Die notwendigen Änderungen im PBefG
befinden sich derzeit in Abstimmung.
56. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um für das im
öffentlichen Personenverkehr insbesondere der Deutschen Bahn AG
beschäftigte Personal Schulungen zur Barrierefreiheit und für die
Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln
und zu fördern?
Nach Angaben der DB AG werden die Mitarbeitenden im direkten
Kundenkontakt im Umgang mit Reisenden mit Mobilitätseinschränkungen besonders
sensibilisiert und geschult. Im Rahmen der Funktionsausbildungen werden die
Inhalte für die verschiedenen Geschäftsfelder definiert und auf unterschiedlichen
Wegen vermittelt, zum Beispiel in Präsenz im Unterrichtsraum, bei
Praxisübungen am Fahrzeug oder mit relevanten Hilfsmitteln wie Rollator, Rollstuhl oder
einem Alterssimulationsanzug. Auch Blended-Learning-Konzepte, bei denen
Präsenzveranstaltungen mit Formen des virtuellen Lernens verknüpft werden,
kommen zum Einsatz. Wo möglich, werden Betroffene in die Schulungen mit
eingebunden. In den kontinuierlich stattfindenden Fortbildungen können die
Mitarbeitenden die Inhalte auffrischen.
Zu weiteren Maßnahmen der im ÖPNV tätigen Unternehmen liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
57. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um die
Ergebnisse bzw. Empfehlungen des „Inklusionstage 2024“ zur
barrierefreien und inklusiven Mobilität (
www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/
Artikel/Teilhabe/inklusionstage-2024-dgs.html) umzusetzen und
inwieweit wurden hierbei die Organisationen und Interessenvertretungen von
mobilitäts-, sinnes-, lern- und psychisch beeinträchtigten Menschen
einbezogen?
Die Ergebnisse bzw. Empfehlungen der Inklusionstage 2024 werden derzeit
ausgewertet und fließen unter anderem in die Diskussionen im Rahmen der
„Bundesinitiative Barrierefreiheit“ ein.
58. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um im Bereich
der barrierefreien Mobilität die Möglichkeiten der Digitalisierung
insbesondere für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen und kognitiven
Beeinträchtigungen stärker zu nutzen?
Am 4. Dezember 2024 wurde die Strategie der Bundesregierung für autonomes
Fahren im Straßenverkehr veröffentlicht. Darin verfolgt die Bundesregierung
unter anderem das Ziel, bis 2030 autonomes Fahren als festen Bestandteil in ein
verkehrsträgerübergreifendes und vernetztes Mobilitätssystem zu integrieren.
Der öffentliche Verkehr trägt wesentlich zu einem leistungsfähigen,
zuverlässigen sowie klimafreundlichen Personenverkehr bei. Eine sinnvolle Integration
autonomer Fahrzeuge in Mobilitätssysteme ermöglicht komfortable, bezahlbare
und barrierefreie Verkehrsangebote.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 150 des Abgeordneten Dr. Jonas Geissler auf Bundestagsdrucksache
20/12484 verwiesen.
Für die Bereitstellung bereits erhobener Daten bezüglich barrierefreier
Mobilität über den Nationalen Zugangspunkt (National Access Point – NAP;
Mobilithek) gelten die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1926
hinsichtlich der Bereitstellung EU-weiter multimodaler Reiseinformationsdienste.
Zu den bereitzustellenden Daten zählen auch Daten zur Zugänglichkeit der
Fahrzeuge, der Umsteigewege und zur Barrierefreiheit der Parkplätze, zu
Zugänglichkeitshilfen sowie zur Verfügbarkeit von Hilfsdiensten. Das BMDV hat
mit dem Entwurf des Mobilitätsdatengesetzes (MDG), der am Anfang Oktober
2024 im Kabinett beschlossen wurde, Maßnahmen vorgesehen, die eine
breitere Verfügbarkeit der Daten im NAP sowie eine bessere Datenqualität und
vereinfachte Datennutzung fördern sollen. Nach Beteiligung des Bundesrates im
November 2024 wurde der Gesetzentwurf Anfang Dezember 2024 im
Bundestag zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse (federführend: Ausschuss für
Digitales) überwiesen. Der Entwurf des MDG wird in Anbetracht der
anstehenden vorgezogenen Bundestagswahl voraussichtlich der Diskontinuität im
parlamentarischen Verfahren unterfallen.
Anlage
Seite 1 von 5
Lfd. Nummer Offizielle Bezeichnung der Förderung
1
Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
2
Vorbereitung und Durchführung des ITS Weltkongresses 2021 in
Hamburg
3
Förderrichtlinie "Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem
durch automatisiertes Fahren und Vernetzung"
4
Förderrichtlinie „Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen
Verkehren“
5
KI-basierter Regelbetrieb Autonomer On-Demand-Verkehre - KIRA
6
Potentiale des Car-Sharings
7
Investitionen zur Entwicklung von Digitalen Testfeldern an
Bundeswasserstraßen
8
Förderrichtlinie zur Forschung und Entwicklung von Digitalen
Testfeldern an Bundeswasserstraßen (DTW II)
9
Hans-Ertel-Zentrum für Wetterforschung II + III
10
Richtlinie des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zur Förderung von
FuE Vorhaben im Bereich der Vorlaufforschung
11
Nationale Copernicus Integrationsmaßnahme I-II
12
Projektförderung in der innovativen Anwendungen von künstlicher
Intelligenz
13
innovative Anwendungen von künstlicher Intelligenz
14
Ideen- und Förderaufruf zum Thema unbemannte
Luftfahrtanwendungen und individuelle Luftmobilitätslösungen
(UAS, Flugtaxis)
15
Förderrichtlinie innovative Luftmobilität (UAV/ Drohnen)
16
Galileo PRS (Public Regulated Service)
17
Umrüstung des GSM-R-Funksystems zur Erhöhung der Störfestigkeit
18
5G-Innovationsprogramm: a) 5G-Forschungsförderung
19
5G-Innovationsprogramm: c) 5G-Umsetzungsförderung
20
Mobilfunkförderung
21
Zuwendungsprojekt "open RAN Lab"
22
Zuwendungsprojekte "open RAN Cities" begrenzt auf 2021
Anlage
Seite 2 von 5
23
Richtlinie zur Förderung innovativer Funknetztechnologien/
Förderung open RAN Ecosystems (Start des Förderprogramms
mangels VEen geplant Mitte 2022) und ein Einzelbescheid begrenzt
auf 2021)
24
Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
25
Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des
Kreditprogramms „Investitionskredit Digitale Infrastruktur“
26
Zuschuss zur Verbesserung der Internetversorgung
(„Digitalisierungszuschuss“)
27
Förderung von Erzeugungsanlagen für strombasierte Kraftstoffe und
fortschrittliche Biokraftstoffe
28
Alternative Kraftstoffinfrastruktur
29
Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS)
30
Förderrichtlinie für Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer
Kraftstoffe (FRL ErK)
31
Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr
32
Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2030:
1. Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und
Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms
Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt
Nachhaltige Mobilität)
2. Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen
des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige
Mobilität)
33
Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren
Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und
dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene
Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare
Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)
34
Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von
Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff
(LNGSeeschiffRL)
35
Förderrichtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von
Binnenschiffen
36
Förderprogramm Austausch von noch in Betrieb befindlichen alten
Dieselmotoren für Gütermotorschiffe
37
Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von
Küstenschiffen
38
Ladeinfrastruktur vor Ort
39
Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des
Programms "Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden -
Investitionszuschuss"
Anlage
Seite 3 von 5
40
Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des
Programms "Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für
Elektrofahrzeuge - Unternehmen und Kommunen"
41
Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung zur Förderung von Maßnahmen der
Lärmminderung an Bestandsgüterwagen im Rahmen der Einführung
eines lärmabhängigen Trassenpreissystems auf Schienenwegen der
Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (Förderrichtlinie
laTPS)
42
Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen
Eisenbahnverkehrs
43
Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige
Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP)
44
Richtlinie Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur
Förderung von Innovationen (Z-SGV)
45
Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in den
Kombinierten Verkehr
46
Zuwendungen an Kommunen und Landkreise zur Förderung der
Städtischen Logistik
47
Förderrichtlinie für die Entwicklung von Systemen zur Hardware-
Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen der Fahrzeugklassen M1,
M2, M3, N1, N2 und N3 der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und
EEV oder Euro 3, 4 und 5
48
Förderrichtlinie für die Entwicklung von Systemen zur Hardware-
Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen der Fahrzeugklassen M1,
M2, M3, N1, N2 und N3 der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und
EEV oder Euro 3, 4 und 5 sowie mobilen Maschinen
49
Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen, im
gewerblichen oder kommunalen Einsatz befindlichen leichten
Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1und N2
mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen
der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und
EEV mit Stickoxidminderungssystemen
50
Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen
Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5
Tonnen (schwere Kommunalfahrzeuge) der Schadstoffklassen Euro I,
II, III, IV,V und EEV oder Euro 3, 4 und 5
51
Richtlinie zur Förderung der Erneuerung kommunaler
Einsatzfahrzeugflotten
52
Richtlinie über Zuwendungen zur Marktaktivierung alternativer
Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile
Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen
53
Zuwendungen für den Betrieb von regelmäßigen GST-
Linienverkehren mit Schiffen auf den Bundeswasserstraßen.
54
Deutsch-französischer Freundschaftspass
55
Förderrichtlinie "Betriebliches Mobilitätsmanagement" -
Sonderaufruf „Ersatzmobilität für Personal in Kliniken,
Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren – COVID-19“
Anlage
Seite 4 von 5
56
Förderrichtlinie „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV"
57
Zuschüsse für den Ausbau und die Erweiterung des Radnetzes
Deutschland
58
Zuschüsse für Präventionsmaßnahmen zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit auf Grundlage der Richtlinie über die Förderung
von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und
Senkung der Straßenverkehrsunfälle
59
Richtlinie über die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle
(FöRilVuSt2018)
60
Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit
Abbiegeassistenzsystemen
61
Richtlinie über die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle
62
Richtlinie zur Förderung privater Investoren zur Schaffung von
zusätzlichen Lkw-Stellplätzen in der Nähe von
Autobahnanschlussstellen
63
De-minimis-Beihilfe zur Computerspieleentwicklung des Bundes
64
Masterplan und Machbarkeitsstudie HH Hbf - Untersuchung der
Erweiterung des Hamburger Hbf sowie Attraktivitätssteigerung
65
Richtlinie zur Förderung des Schienenpersonenfernverkehrs über
eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte zur
Bewältigung der COVID-19-Pandemie
66
Richtlinie Ausgleich Vorhaltekosten für Flughäfen
67
Förderung der Aus- und Weiterbildung in Unternehmen des
Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (Aus- und
Weiterbildungs-Programm)
68
Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des
Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-Minimis-
Programm)
69
Billigkeitsrichtlinie Reisebusse
70
Sofortprogramm Duschcontainer für Lkw-Fahrerinnen und Fahrer
auf unbewirtschafteten Rastanlagen an BAB
71
Richtlinie zur Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt
72
Richtlinie zur Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt
73
Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der
deutschen Binnenschifffahrt
74
§ 119 Absatz 5 Satz 3 und 4 des Seearbeitsgesetzes i.V.m. § 4 Absatz3
der Verordnung nach § 119 Absatz 5 des Seearbeitsgesetzes
75
Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen nach
Maßgabe von § 53 der Bundeshaushaltsordnung als Beihilfe zur
Aufrechterhaltung des Seelotswesens
Anlage
Seite 5 von 5
76
Bundesprogramm touristische Wasserwege
77
Deutsches Maritimes Zentrum (DMZ) e. V.
78
Kapazitätserweiterung der Dt. Raumfahrtausstellung
79
Förderung des Erhalts und des sicheren Weiterbetriebs der
Traditionsschifffahrt
80
Richtlinie Solarstrom für Elektrofahrzeuge
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333