Deutscher Bundestag Drucksache 20/15102
20. Wahlperiode 11.03.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/15038 –
Digitalisierung der Schiene
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) schreibt, ist
die Digitalisierung der Schiene aufgrund „europäischer Vorgaben, abgängiger
Technik und des demographischen Wandels als auch zur Erreichung der
Wachstums- und Kapazitätsziele unabdingbar“ (
https://bmdv.bund.de/Shared
Docs/DE/Artikel/E/digitalisierung-der-schiene.html).
Hierfür wurde nach Kenntnis der Fragesteller im Jahr 2019 die Digitale
Schiene Deutschland GmbH (DSD GmbH) unter dem Dach der Deutschen Bahn
AG (DB AG) gegründet. Die DSD GmbH sollte den Aufbau des digitalen
Bahnbetriebs organisieren und den Flächenrollout des europäischen
Zugsicherungssystems European Train Control System (ETCS) und der Digitalen
Stellwerke (DSTW) im deutschen Streckennetz vorbereiten. Die Mitarbeiter der
„DSD-Abteilung“ I.IDT 2 der DB InfraGO AG sollten in die DSD GmbH
transferiert werden. Dies ist jedoch nach Kenntnis der Fragesteller bis heute
nicht geschehen. Zudem sollten ab 2020 in einem Starterpaket die ersten
großen Pilotprojekte beginnen, bei denen ETCS und digitale
Stellwerkstechnologie zum Einsatz kommen (vgl.
www.lok-report.de/news/deutschland/verkehr/i
tem/13504-deutsche-bahn-gruendung-einer-gesellschaft-dsd-gmbh-zur-digitali
sierung-des-schienennetzes.html). Das Starterpaket, zu dem der
transeuropäische Korridor Skandinavien-Mittelmeer, die Schnellfahrstrecke Köln – Rhein/
Main und der Digitale Knoten Stuttgart gehören, soll bis Ende 2030 realisiert
sein.
Diese Zielbilder und Aufgaben zeigen nach Ansicht der Fragesteller, dass die
„DSD-Abteilung“ I.IDT 2 der DB InfraGO AG wesentliche Arbeit für die
Zukunft der Schiene in Deutschland leisten muss. Demgegenüber steht nach
Kenntnis der Fragesteller der zunehmende Eindruck in der Öffentlichkeit, dass
die Digitalisierung der Schiene generell viel zu teuer und zu kompliziert ist
und deshalb gestreckt werden soll (vgl.
www.tagesschau.de/wirtschaft/digitale
s/digitalisierung-schienennetz-100.html). Dazu tragen nach Ansicht der
Fragesteller das BMDV und die DB AG gleichermaßen bei. In der Arbeitsfassung
des kürzlich veröffentlichten Infraplans werden beispielsweise im
Handlungsfeld „Digitalisierung“ lediglich die Steuerungskennzahlen „ETCS-
Streckenkilometer“ und „Ausrüstungsgrad Gesamt- und Teilnetze“ genannt (vgl.
https://b
ackground.tagesspiegel.de/verkehr-und-smart-mobility/briefing/praedikat-aus
baufaehig). Aus Sicht der Fragesteller ist dies unzureichend und trägt dem
Thema Digitalisierung der Schienenwege nicht Rechnung. Neben der Basisdi-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 11. März 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gitalisierung der Infrastruktur (Ausrüstung mit ETCS, Bau von DSTW,
Einführung des integrierten Leit- und Bediensystems [iLBS]), gehören zu den
Innovationsfeldern des Programms „Digitale Schiene Deutschland“ auch das
Hochautomatisierte und das Vollautomatisierte Fahren, das Fahren im
optimalen Abstand, eine intelligente Kapazitätsplanung und Verkehrssteuerung sowie
eine leistungsstarke Datenübertragung und Konnektivität. Nur wenn diese
Innovationsfelder gesamthaft vorangetrieben sowie Fahrzeuge und Infrastruktur
gemeinsam betrachtet werden, können die dringend notwendigen Ziele
erreicht werden: Eine höhere Zuverlässigkeit, ein automatisiertes
Störfallmanagement und mehr Kapazität auf der Schiene, während gleichzeitig weniger
zusätzliche Gleise gebaut werden müssen. Mehr Verlagerung auf die Schiene
und die Reduzierung von Betriebs- und Instandhaltungskosten. Und nicht
zuletzt braucht es nach Auffassung der Fragesteller die Digitalisierung im
Schienenbereich, um den enormen Herausforderungen des demografischen Wandels
zu begegnen. Klar ist dabei aus Sicht der Fragesteller: Nur die
infrastrukturseitige Ausrüstung mit digitalen Technologien reicht nicht aus. Es müssen
auch die Fahrzeuge umgerüstet werden – andernfalls können diese auf
beispielsweise „ETCS-only“-Strecken nicht fahren. Die Fahrzeugausrüstung
entscheidet über die Geschwindigkeit des Ausbaus der Infrastruktur und deren
konkreter Ausstattung.
Nichtsdestotrotz scheinen DB AG und das BMDV die Digitalisierung der
Schiene nicht prioritär zu behandeln. Der Verband der Bahnindustrie beklagt
die „auch medial breit wahrnehmbaren Diskussionen über die Sinnhaftigkeit
der begonnenen Modernisierung des Schienennetzes und seiner
Digitalisierung“. Diese führten zu einer enormen Verunsicherung der Bahn- und
Bauindustrie (vgl.
https://bahnindustrie.info/de/positionen/vdb-politikbriefe/detail/b
ereitgestellte-investitionen-fuer-die-schiene-jetzt-nutzen). Seit ungefähr einem
Jahr versucht die DB InfraGO AG nach Kenntnis der Fragesteller die DSD
GmbH aufzulösen, um die Bemühungen zur Digitalisierung der Schiene
einzustellen, die Entwicklung neuer Technologien abzubrechen und mehr Mittel
in die Sanierung des Bestandsnetzes umzuschichten (vgl.
www.eurailpress.de/
railimpacts/politik/detail/news/db-aendert-digitalisierungsstrategie.html).
Zudem bestehen nach Kenntnis der Fragesteller Gerüchte, dass die Abteilung
für DSD (I.IDT 2) erhebliche Anpassungen erfahren wird. Dies belegen
zahlreiche Medienberichte des vergangenen Jahres (u. a.
www.wiwo.de/unterneh
men/dienstleister/brandbrief-an-wissing-ihr-mangelnder-gestaltungswille-ist-e
in-schweres-hemmnis-/29956868.html;
www.spiegel.de/wirtschaft/unternehm
en/deutsche-bahn-will-milliarden-euro-bei-digitalisierung-sparen-a-5530a649-
e543-47a1-9335-1c2fce0b924d;
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutsche-ba
hn-schienennetz-manager-suspendiert-digitalisierung-lux.AaMNQUdFZK9X8
zJ3ghk9A2?reduced=true).
Aus Sicht der Fragesteller würde das die jahrelangen Bemühungen der
gesamten Bahnindustrie bzw. des Bahnsektors und die im Haushalt eingestellten
Finanzmittel in Milliardenhöhe (von Bund und Ländern) zunichtemachen. Auch
industriepolitisch wäre das nach Auffassung der Fragesteller fatal, denn dem
Verband der Bahnindustrie zufolge droht „mittelfristig ein massiver
Stellenabbau, vor allem auch hochwertiger Jobs. Mittelbarer Effekt wäre ein nicht mehr
korrigierbarer Verlust von Technologieexpertise am Wirtschaftsstandort
Deutschland und für Deutschland als Exportnation für Zukunftstechnologien
am Weltmarkt“ (
https://bahnindustrie.info/de/positionen/vdb-politikbriefe/deta
il/bereitgestellte-investitionen-fuer-die-schiene-jetzt-nutzen).
All das zeigt aus Sicht der Fragesteller, dass dringender politischer
Handlungsbedarf besteht. Die Zukunft der Digitalen Schiene in Deutschland darf
nach jahrelan-gen Bemühungen nicht einfach leichtsinnig verspielt werden.
Deutschland muss seine geografische Lage in Europa nutzen und Vorreiter auf
dem Gebiet der digitalen Schiene werden und nationale Champions in der
Bahnindustrie entwickeln.
1. Wie bringt die Bundesregierung konkret die flächendeckende
Digitalisierung der Schiene bundesweit voran?
Die Digitalisierung des Schienenverkehrs ist nach Auffassung des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) eine entscheidende
Maßnahme zur Modernisierung und Effizienzsteigerung des deutschen Schienennetzes.
Eine abgängige Alttechnik, abgekündigte Technologien und europäische
Verpflichtungen erfordern eine zeitnahe Einführung der digitalen Technologien.
Das BMDV bringt die Digitalisierung des Schienennetzes beispielsweise durch
laufende Projekte der ETCS-Ausrüstung, wie den Digitalen Knoten Stuttgart
(DKS), den Korridor Rhein-Alpen oder im Zuge der Generalsanierung der
Hochleistungskorridore sowie durch die Finanzierung des Digitalen
Kapazitätsmanagements voran.
So konnten etwa mit dem Haushalt 2024 durch den Abschluss von 10
Finanzierungsvereinbarungen bzw. Änderungsvereinbarungen zu laufenden
Maßnahmen für die Vorhaben der Digitalen Schiene rd. 2,3 Mrd. Euro Haushaltsmittel
und Verpflichtungsermächtigungen zusätzlich gebunden werden. Dabei wurden
auch die durch die BSWAG-Novelle in 2024 erweiterten
Finanzierungsmöglichkeiten genutzt. Weitere Mittel werden in Form einer Eigenkapitalerhöhung
der Deutschen Bahn AG (DB AG) in 2025 für ihr Programm Digitale Schiene
Deutschland (DSD) verfügbar gemacht, davon allein knapp 350 Mio. Euro
zusätzlich für die ERTMS-Ausrüstung des Rhein-Alpen-Korridors. Damit
bekennt sich der Bund klar zu seiner Finanzierungsverantwortung (vgl. auch
Antwort zu Frage 2).
Ausgehend von den Ergebnissen der aktualisierten Machbarkeitsstudie
„Neuausrichtung der Gesamtstrategie zur Digitalisierung der Schiene“ (im
Folgenden: Machbarkeitsstudie) befasst sich das BMDV darüber hinaus mit der
Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzepts zur strategischen Steuerung des
Programms zur Digitalisierung der Schiene. Kernbestandteile dieses Konzepts sind
eine stärkere Rolle des Bundes in der strategischen Steuerung der
Digitalisierung und der Aufbau einer operativen Lenkungsinstitution gemeinsam mit dem
Sektor.
Bezüglich der Fahrzeugausrüstung wird neben dem bereits bestehenden
Modellvorhaben DKS derzeit die Förderrichtlinie für ein First-of-Class-
Sofortprogramm erarbeitet.
2. Wie viele Mittel haben Bund und DB AG insgesamt seit Beginn der
Förderung von ETCS im Jahr 2015 (
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/
Artikel/E/digitalisierung-der-schiene.html) für die Digitalisierung der
Schiene aufgewendet (bitte einzeln pro Jahr auflisten)?
a) Wie verteilen sich diese Mittel gemäß den Innovationsfeldern des
Programms „Digitale Schiene Deutschland“. Hierzu zählen ETCS,
DSTW, iLBS [integriertes Leit- und Bediensystem], ATO [Automatic
Train Operation] GoA [Grade of Automation] 2, CTMS [Capacity &
Traffic Management System], ATO GoA 4, ADI [Advanced Digital
Infrastructure] und FRMCS [Future Railway Mobile Communication
System] (
https://digitale-schiene-deutschland.de/Vision-und-Ziel
bild)?
b) Wie viele der Mittel fließen in Projektrealisierungen und wie viele
anteilig in Vergaben in Wettbewerbsverfahren?
Die Aufwendungen von Bund und DB AG für die Digitalisierung der Schiene
können der folgenden Tabelle entnommen werden.
[in Mio. Euro] 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024**
Bundesmittel 5 1 5 13 29 161 316 159 213 357
Eigenkapitalerhöhung* 33 71 30 67 65
Mittel DB AG 2 22 18 35 62 112 83 225 200
* Eigenkapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Klimaschutzprogramm 2030.
** Vorläufige Daten für das Jahr 2024.
Die kaufmännischen Systeme der DB AG orientieren sich an einer
projektbasierten Struktur und nicht an Innovationsfeldern. Eine Aufteilung im Sinne der
Fragestellung liegt nicht vor.
Alle Mittel werden vollständig in die Realisierung der Projekte eingebracht.
Die Vergabequote im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens lag 2024 bei
82,5 Prozent für die Projekte der Digitalisierung der Schiene.
3. Wie hoch ist der Finanzbedarf zur bisher geplanten Umsetzung des
Bedarfsplans Schiene sowie zu der Digitalisierung (unter Ausschluss aller
Gremienvorbehalte sowie unter Ausschluss aller Repriorisierungen)
jeweils in den nächsten fünf Jahren?
Für die Jahre 2025 bis 2029 ist im Bereich des Bedarfsplans Schiene von einem
Finanzbedarf in Höhe von rund 14 Mrd. Euro auszugehen. Die 2024/2025
erfolgte Absenkung der mittelfristigen Finanzlinie hat allerdings bereits zu einem
Investitionsstau geführt, der auch bei einer vollständigen Abdeckung des
vorgenannten Finanzbedarfs Repriorisierungen unumgänglich macht.
Für die nächsten fünf Jahre sind im Bereich der Digitalisierung in dem
Kapitel 1202 Titel 891 06 „Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von
rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European
Rail Traffic Management System)“ über 3,5 Mrd. Euro vertraglich gebunden.
In der o. g. Machbarkeitsstudie wird von den Gutachtern des Bundes ein
Finanzbedarf an Bundesmitteln in Höhe von etwa 8 Mrd. Euro bis 2029 ermittelt.
4. Sieht die Bundesregierung die Digitalisierung der Schiene als
Voraussetzung für eine höhere Leistungsfähigkeit bzw. Kapazität der Schiene an,
wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
In der o. g. Machbarkeitsstudie haben die Gutachter des Bundes unter anderem
die kapazitiven Effekte durch die Digitalisierung der Schiene ermittelt. Dabei
haben sie einen nachfragebasierten Ansatz angewendet, d. h. es werden nur
Kapazitätseffekte berücksichtigt, wenn auch eine entsprechende
Verkehrsnachfrage zu erwarten ist (tatsächlich realisierbarer Nutzen). Dieser praxisorientierte
Ansatz kommt zu niedrigeren, jedoch realistischeren Aussagen hinsichtlich
verkehrlich wirksamen Kapazitätsgewinnen als rein theoretische
Kapazitätsrechnungen.
Unterstellt wird in der Machbarkeitsstudie insgesamt eine netzweite Steigerung
der realisierten Trassenkilometer um mindestens 2 bis 3 Prozent durch die
Blockverdichtung im Rahmen des ETCS-Rollouts und um weitere 1,5 Prozent
durch das teilautonome Fahren (Automatic Train Operation Grade of
Operation 2 – ATO GoA 2) in Verbindung mit einem automatisierten Kapazitäts- und
Verkehrsmanagementsystem (Capacity & Traffic Management System –
CTMS). Auf ausgewählten Strecken kann je nach Verkehrsartenmix und
Fahrzeugeigenschaften die Steigerung der Kapazität durch ETCS Level 2 ohne
Signale (L2oS) in Verbindung mit ATO GoA 2 und CTMS deutlich höher
ausfallen. Jedoch wird insbesondere auf Nebenstrecken nicht jede technisch mögliche
Kapazitätssteigerung tatsächlich nachgefragt. Andererseits besitzen Strecken
mit hoher Nachfrage häufig bereits heute schon eine Ausrüstung mit besonders
leistungsfähiger Leit- und Sicherungstechnik (z. B. Hochleistungsblock auf der
Stammstrecke der S-Bahn München); neue Technologien erlauben deshalb nur
inkrementelle Verbesserungen.
Neben der Steigerung der Leistungsfähigkeit hat die Digitalisierung der
Schiene weitere erhebliche Nutzenpotentiale:
• Geringere Kosten für den Netzzugang durch Senkung der laufenden
Betriebskosten,
• Vereinfachung der grenzüberschreitenden Verkehre (Förderung
Interoperabilität),
• Verbesserung der Pünktlichkeit und Resilienz durch Austausch
störanfälliger Alttechnik und Standardisierung sowie
• Demographiefestigkeit durch effizienteren Personaleinsatz.
5. Sieht die Bundesregierung die Digitalisierung der Schiene als
Voraussetzung für ein besseres Störfallmanagement auf der Schiene an, wenn ja,
inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Das Störfallmanagement auf der Schiene kann u. a. durch den Einsatz
moderner Betriebsleitsysteme, wie dem CTMS, verbessert werden. CTMS nutzt die
digitale Infrastruktur des Schienennetzes und ermöglicht eine Optimierung des
Zugverkehrs bei Störungen nahezu in Echtzeit, indem es kontinuierlich alle
relevanten Informationen von Fahrzeugen und Infrastruktur einbezieht.
6. Welche Strecken und Knoten in Deutschland erhalten nach der
aktualisierten Planung von DB AG und BMDV eine Ausrüstung mit ETCS
(bitte jeweils das Jahr der geplanten Inbetriebnahme nennen und nach
ETCS-only und Doppelausrüstung angeben)?
7. Hält die Bundesregierung am bundesweiten Rollout der Digitalen
Schiene Deutschland inklusive u. a. ETCS, DSTW, ATO GoA 2 und CTMS
fest, wenn ja, bis wann soll dies erfolgen, und wenn nein, warum nicht?
8. Wie ist der Zeitplan für den weiteren Rollout der Digitalen Schiene
Deutschland (bitte konkret auflisten)?
9. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für den erfolgreichen
bundesweiten Rollout der DSD auf der Grundlage von ETCS, DSTW,
ATO GoA 2 und CTMS?
10. Macht es nach Ansicht der Bundesregierung Sinn, den Rollout dort zu
forcieren, wo die notwendige Fahrzeugausrüstung am weitesten
vorangeschritten ist?
Die Fragen 6 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die bislang geplanten Inbetriebnahmetermine zur ETCS-Ausrüstung werden
auf der Website der DB InfraGO AG (
www.dbinfrago.com/web/schienennetz/e
tcs/etcs-migrationsstrategie-11089586) veröffentlicht; aktueller Stand April
2024.
Im Zusammenhang mit der o. g. Machbarkeitsstudie zur Digitalisierung der
Schiene hat sich gezeigt, dass eine Neuadjustierung der Strategie erforderlich
wird. Die Konzeption dazu wird derzeit im BMDV erarbeitet. Finale
Festlegungen sind zu Beginn der 21. Legislaturperiode durch die neue Bundesregierung
zu treffen. Dem kann nicht vorgegriffen werden.
Eine streckenscharfe Benennung mit dem jeweiligen Ausrüstungsstandard auf
Basis dieser Strategie ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
11. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die EU-
Ausrüstungsverpflichtungen für ETCS bundesweit erfüllt werden?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 16 bis 20 verwiesen.
12. Wird der angekündigte Ausbau von ETCS auf der bestehenden DSTW-
Stellwerkstechnologie oder auf einer alternativen Stellwerkstechnologie
beruhen?
Der Ausbau von ETCS erfolgt auf Basis der jeweils im Realisierungszeitraum
des Vorhabens verfügbaren und dafür geeigneten Stellwerkstechnologie
(elektronische oder digitale Stellwerke).
13. Wie schätzt die Bundesregierung den technologischen Reifegrad (gemäß
eines anerkannten Reifegradmodells) der heute am Markt verfügbaren
DSTW ein?
Der Fortschritt bei der Technologieentwicklung wurde im Rahmen der o. g.
Machbarkeitsstudie mit Datenstand vom Januar 2024 untersucht. Zur
Betrachtung des technologischen Reifegrads wurde das allgemein anerkannte
Technology Readiness Level (TRL) Framework herangezogen, das auch die EU-
Kommission für Technologiebetrachtungen nutzt. Zum damaligen Zeitpunkt
befanden sich bereits Pilotprojekte für DSTW in der Umsetzung (entspricht TRL
Stufe 7), eine serielle Inbetriebnahme von DSTW war ab 2028 geplant.
14. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Umsetzung des
Schnellläuferprogramms (SLP) des Bundes zur Digitalisierung der
Schiene?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6377 verwiesen.
15. Ist der Bundesregierung bekannt, dass bereits vielfältige
Planungsleistungen für DSTW durch die DB InfraGO AG vergeben wurden (z. B.
DSTW Ludwigshafen und DSTW Schwarzwald)?
Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, das bundeseigene Eisenbahnnetz mit
moderner Leit- und Sicherungstechnik (LST) auszustatten. Insofern begrüßt der
Bund die Bestrebungen der DB InfraGO AG, die Planung von DSTW-
Maßnahmen voranzutreiben. Dabei kann die DB InfraGO AG im Rahmen der
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III) DSTW in
unternehmerischer Verantwortung planen und bauen, ohne dass jede Einzelmaßnahme mit
dem Bund abgestimmt ist. Außerhalb der LuFV III wird die konkrete
Umsetzung von Stellwerksmaßnahmen über individuelle
Finanzierungsvereinbarungen geregelt.
16. Ist es richtig, dass die EU-Ausrüstungsverpflichtungen für ETCS
bundesweit nach einem neuen Gutachten der Bundesregierung nicht mehr
zeitgerecht umsetzbar sind, und wenn ja, liegt dies an der Umsetzung der
Sanierung der Hochleistungskorridore (vgl.
https://background.tagesspie
gel.de/verkehr-und-smart-mobility/briefing/etcs-wird-erst-2035-standard
#:~:text=Die%20Hightech%2DPl%C3%A4ne%20f%C3%BCr%20das,Ja
hre%20sp%C3%A4ter%20als%20vormals%20angepeilt)?
Die europäische Ausrüstungsverpflichtungen wurden im Rahmen der o. g.
Machbarkeitsstudie mit den prognostizierten Umrüstungskapazitäten
abgeglichen. Dabei wurden die maximalen Kapazitäten der LST-Industrie und die
darüber hinaus benötigten Realisierungskapazitäten z. B. von DB InfraGO AG,
Planungsbüros, etc., berücksichtigt. Es wurden sowohl die gegenwärtig
verfügbaren als auch die in den nächsten Jahren bis 2030 realistisch aufzubauenden
Kapazitäten betrachtet.
Auf Basis der heutigen Datenlage würde daher eine Digitalisierung des TEN-
Kernnetzes vrsl. erst gegen 2036 erreicht werden. Dem steht die Verpflichtung
zur Ausrüstung des TEN-Kernnetzes bis 2030 gegenüber. Das erweiterte TEN-
Kernnetz könnte nach Einschätzung der Gutachter des Bundes in o. g.
Machbarkeitsstudie bis frühestens 2037 ausgerüstet werden. Die EU-Vorgaben zum
erweiterten TEN-Kernnetz bis 2040 könnten also im Fall der Priorisierung der
TEN-Strecken eingehalten werden.
17. Drohen der Bundesrepublik Deutschland nach der Novelle der
Verordnung über die Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) Strafen, wenn
die ETCS-Ausrüstungsverpflichtungen nicht erfüllt werden, wenn ja, in
welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?
Die Verordnung (EU) 2024/1679 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 13. Juni 2024 über Leitlinien der Union für den Ausbau des
Transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1153 und
(EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013
(EU-Amtsblatt L, 2024/1679, 28. Juni 2024) – nachfolgend bezeichnet als
revidierte TEN-V-Verordnung – sieht selbst keine Strafen vor. Allerdings ist die
Europäische Kommission berechtigt, ein Vertragsverletzungsverfahren
einzuleiten, wenn ein Mitgliedstaat gegen EU-Recht verstößt (Artikel 258 AEUV).
Ebenso können andere Mitgliedstaaten den Gerichtshof der Europäischen
Union (EuGH) anrufen, wenn sie einen Verstoß gegen EU-Recht durch einen
Mitgliedstaat annehmen (Artikel 259 AEUV). Der EuGH kann in seinen
Urteilen Maßnahmen festlegen, die der Mitgliedstaat zur Abhilfe umzusetzen hat.
Verstößt der Mitgliedstaat auch dagegen, kann der EuGH nach eigenem
Ermessen ein Zwangsgeld gegen den Mitgliedstaat verhängen. Dabei ist darauf
hinzuweisen, dass ein ahndungsfähiger Verstoß erst eintritt, wenn ein Mitgliedstaat
auf seinem Hoheitsgebiet die einzelnen Netzebenen des TEN-V nicht
vollständig bis zur jeweils in der revidierten TEN-V-Verordnung festgelegten Frist
ausrüstet.
Unter bestimmten Umständen können im Rahmen der TEN-V-Verordnung
Ausnahmen von den Ausrüstungspflichten beantragt werden. Relevante
Voraussetzungen für einen solchen Antrag sind u. a. ein Nachweis der
Unwirtschaftlichkeit in Form einer negativen sozioökonomischen Kosten-Nutzen-
Analyse oder eine negative Bewertung der Auswirkungen auf die
Interoperabilität.
18. Plant die Bundesregierung, bei Strafzahlungen durch die Nichterfüllung
von ETCS-Ausrüstungsverpflichtungen, diese an die DB AG
weiterzureichen, wenn ja, auf welcher Grundlage, wenn nein, warum nicht, und
wie würde die Bundesregierung die Strafzahlungen stattdessen
finanzieren?
Das BMDV hat untersuchen lassen, ob etwaige Strafzahlungen rechtlich an die
DB AG weitergleitet werden dürften.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2017/6 der Europäischen Kommission
vom 5. Januar 2017 über den europäischen Bereitstellungsplan für das
Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem (EDP) verpflichtet die Infrastrukturbetreiber
zur Umrüstung der TEN-Korridore auf ETCS, allerdings sind bislang nur für
einen Teil der Strecken insoweit Fristsetzungen vorgesehen. Es ist von der
Europäischen Kommission beabsichtigt, die fehlenden Fristsetzungen durch
eine Aktualisierung des EDP zu ergänzen. Diese Aktualisierung soll vrsl. im
4. Quartal 2025 auf Basis einer Bewertung des europaweiten ETCS-
Umrüstungsstandes, welche derzeit durch die Europäische Kommission auf Basis der
notifizierten Nationalen Implementierungspläne (NIP) erhoben wird, erfolgen.
Soweit die vorgenannte Durchführungsverordnung bereits heute konkrete
Fristsetzungen für die Umrüstung von Strecken der TEN-Korridore auf ETCS
enthält, kann das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nach vorliegenden rechtlichen
Einschätzungen auf Grundlage des geltenden Allgemeinen Eisenbahngesetzes
(AEG) etwaige Strafzahlungen gegenüber der DB AG durchsetzen.
19. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die ETCS-
Ausrüstungsverpflichtungen in der Novelle der Verordnung über die Transeuropäischen
Verkehrsnetze unter Finanzierungsvorbehalt stehen?
Nach Artikel 8 Absatz 5 der revidierten TEN-V-Verordnung hängt die
Umsetzung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse, zu denen auch sämtliche
ETCS-Ausrüstungen auf dem TEN-V gehören, von deren Produktreife, der
Einhaltung von Rechtsvorschriften und der Verfügbarkeit von Finanzmitteln ab,
ohne dass einer finanziellen Beteiligung eines Mitgliedstaats oder der Union
durch die TEN-V-Verordnung vorgegriffen wird. In diesem Sinne ist für
Investitionen in das TEN-V ein genereller Finanzierungsvorbehalt gegeben.
Gleichzeitig sind die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 8 Absatz 7 verpflichtet, die
Vorhaben von gemeinsamem Interesse rechtzeitig und effizient durchzuführen.
Eine Bereitstellung der für eine effiziente Umsetzung notwendigen nationalen
Finanzierungsmittel für Vorhaben von gemeinsamem Interesse kann daher nicht
dauerhaft unter Verweis auf den allgemeinen Finanzierungsvorbehalt
ausbleiben.
20. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der europäischen
Standardisierung von Anlagen- und Datenschnittstellen (EULYNX) beim
Datenaustausch zwischen Stellwerk und ihren Systemen zu?
a) Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um dieser Forderung
zur Durchsetzung zu verhelfen?
b) Erfolgt der Abschluss der Finanzierungsvereinbarungen mit der DB
InfraGO AG unter der Bedingung, dass EULYNX-Schnittstellen
verwendet werden?
Die Gewährleistung einer durchgehenden Standardisierung der
Stellwerkstechnik ist nach Einschätzung des EBA eine zentrale Anforderung, um deren
Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit sicherzustellen. Mit einer durchgehenden
Standardisierung wird auch die Komplexität der Technik reduziert, indem
proprietäre Lösungen zurückgedrängt werden. Dieses Vorgehen verspricht in
verschiedenen Bereichen Vorteile, sei es bei der Entstörung oder Instandhaltung
sowie beim Ersatz einzelner Komponenten. In den Vertragsverhandlungen zum
sog. Starterpaket des Programms DSD, aber auch beim Schnellläuferprogramm
wurden seitens des Bundes und des EBA darauf Wert gelegt, die damalige DB
Netz AG (heute DB InfraGO AG) entsprechend auf den verfügbaren Stand der
Technik zu verpflichten. Ziel ist es, schrittweise zu einer durchgängigen
Standardisierung bis hin zur Feldelementebene (Signale, Weichenantriebe etc.) zu
gelangen, um bislang bestehende monopolistische Strukturen zu durchbrechen,
den Wettbewerb zwischen den LST-Anbietern zu fördern und dadurch die
Kosten für den Ausbau und Erhalt der Infrastruktur in der Lebenszyklusperspektive
zu reduzieren. Eine unmittelbare vertragliche Bezugnahme auf einen konkreten
Standard erfolgt nicht, gleichwohl wird im Zuge der DSTW Release Planung
auf EULYNX Bezug genommen und auch im Technologieentwicklungsplan
berücksichtigt.
21. Werden nach Einschätzung der Bundesregierung alle
Starterpaketprojekte der Digitalen Schiene Deutschland vollständig und fristgerecht bis
zum Jahr 2030 umgesetzt, und wenn nein, warum nicht?
Die Starterpaket-Projekte des Programms DSD umfassen den Korridor
Skandinavien-Mittelmeer, den DKS und die Schnellfahrstrecke Köln-Rhein/Main.
Nach Angaben der DB InfraGO AG sollen der DKS Baustein 1 und 2 sowie
der Laufweg des Korridor Skandinavien Mittelmeer fristgerecht bis zum Jahr
2030 realisiert werden. Die Umsetzung der Projekte DKS Baustein 3 und der
Schnellfahrstrecke Köln-Rhein/Main unterliegen dem Vorbehalt der Gremien
der DB AG, weshalb derzeit dazu keine verbindliche Aussage getroffen werden
kann.
22. Liegt die Förderrichtlinie zur bundesweiten Bundesförderung der
Umrüstung der Fahrzeuge nach dem vollständigen Zielbild der DSD
entsprechend § 11a Absatz 4 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
(BSWAG) mittlerweile vor, wie viele Mittel sind dafür gebunden (bitte
für die nächsten fünf Jahre jeweils aufschlüsseln), wie lauten die
Förderbedingungen, und wenn nein, warum nicht?
23. Hat die Bundesregierung die Förderrichtlinie zum „First-of-Class“-
Sofortprogramm zur ERTMS-Ausrüstung (ERTMS = European Rail Traffic
Management System) von Bestandsfahrzeugen auf der Grundlage der
Evaluierungsergebnisse der Fahrzeugförderrichtlinie für den „Digitalen
Knoten Stuttgart“ erarbeitet, liegt die Förderrichtlinie vor, und wenn
nein, warum nicht?
24. Beabsichtigt die Bundesregierung, das „First-of-Class“-Sofortprogramm
und die Serienumrüstung gleichzeitig und mit derselben
Fördersystematik anzugehen, und wenn nein, warum nicht?
25. Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Möglichkeit, dass sich durch
das vorgelagerte „First-of-Class“-Sofortprogramm und die angestrebte
Evaluierung am 31. Dezember 2028 der Beginn der bundesweiten
Bundesförderung der DSD-Fahrzeugausrüstung u. a. inklusive ETCS und
ATO GoA 2 bis mindestens zum Jahr 2029 verzögert wird, wenn ja,
inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
26. Schließt das „First-of-Class“-Sofortprogramm entgegen der
Fahrzeugförderrichtlinie für den „Digitalen Knoten Stuttgart“ die Förderung der
Serienfahrzeuge und der vollständigen DSD-Fahrzeugausrüstung nach dem
DSD-Zielbild aktiv aus, womit in der Summe die möglichen
Kapazitätssteigerungen nicht erzielt werden können, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 22 bis 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Förderrichtlinie für das First-of-Class-(FoC-)Sofortprogramm wird derzeit
erarbeitet. Die Evaluierungserbnisse aus der Fahrzeugausrüstung des DKS
werden, soweit übertragbar, dabei berücksichtigt. Ein Entwurf der Förderrichtlinie
wurde bereits intensiv mit dem Sektor diskutiert, u. a. auch zu technischen
Anforderungen an die Fahrzeugausrüstung. Nach Rückmeldungen des Sektors
wäre eine FoC- und Serienumrüstung in einer Fördersystematik anzugehen.
Das BMDV zieht dies grundsätzlich in Erwägung, jedoch ist dies maßgeblich
abhängig von der künftigen Mittelausstattung und Verfügbarkeit von
Verpflichtungsermächtigungen.
Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung sind für die Förderung der
Fahrzeugausrüstung keine Bewilligungen möglich. Vielmehr wird erst im Ergebnis
der ausstehenden Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 das zur Verfügung
stehende Mittelvolumen für das FoC-Sofortprogramm bzw. für die
Serienausrüstung feststehen. Ohne eine Serienförderung ist mit einer flächendeckenden
Fahrzeugausrüstung nicht zu rechnen.
27. Können aus Sicht der Bundesregierung durch die geografische
Einschränkung des „First-of-Class“-Sofortprogramms die „First-of-Class“-
Fahrzeugprojekte nicht vollständig gebildet werden und somit
zusätzliche Fahrzeugprojekte nötig werden, die die volkswirtschaftlichen
Kosten erheblich steigern werden, und wenn nein, warum nicht?
Aufgrund der seitens des Infrastrukturbetreibers geänderten
Ausrüstungsstrategie mit Fokussierung der ETCS-Ausrüstung zunächst auf den DKS und den
Korridor Rhein-Alpen wurde für das FoC-Sofortprogramm ebenfalls eine
geographische Beschränkung gewählt. Denn eine Ausrüstung von Fahrzeugen ist
nur im Gleichklang mit der Infrastruktur sinnvoll. In Abhängigkeit einer
umfassenderen Mittelausstattung künftiger Bundeshaushalte ist vorgesehen, eine
FoC-Förderung auch über die genannten Räume hinaus zu erweitern.
28. Warum wurde die in den Jahren 2023 und 2024 durchgeführte Studie von
McKinsey im Auftrag des BMDV zur Neuausrichtung der
Gesamtstrategie zur Digitalisierung der Schiene nicht veröffentlicht?
a) Wird die Studie noch veröffentlicht, und wenn ja, wann?
Die Machbarkeitsstudie ist auf der BMDV-Website unter
https://bmdv.bund.de/
SharedDocs/DE/Anlage/E/neuausrichtung-digitalisierung-schiene.pdf zu
finden.
b) Bestätigt die Studie, dass der flächendeckende Rollout in Form eines
Gesamtprogramms wirtschaftlich und zwingend erforderlich ist, und
wie hoch ist der Nutzen-Kosten-Faktor mit konkreter Aufschlüsselung
der Kosten- und Nutzenanteile?
Die Machbarkeitsstudie hat eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der
Digitalisierung der Schiene vorgenommen. Diese erfolgte durch eine
gesamtwirtschaftliche monetäre Bewertung (Kosten-Nutzen-Analyse) des Rollouts.
Die Gesamtkosten des Rollouts im Betrachtungszeitraum 2025 bis 2070
entsprechend dem technischen Zielbild und dem Migrationspfad betragen
schätzungsweise 53,9 Mrd. Euro (unter Berücksichtigung diverser Annahmen zu
Risikofaktoren, Nominalisierung, etc.). Dem gegenüber steht im gleichen
Zeitraum ein Nutzen von 102,5 Mrd. Euro.
Um die Wirtschaftlichkeit zu bewerten, wurde der gesamthafte,
flächendeckende Rollout mit einem Referenzszenario (Ersatz von Anlagen nur bei
Abgängigkeit) ohne ein solches strukturiertes Rolloutprogramm verglichen. Im
Referenzszenario fallen Kosten von 66,8 Mrd. Euro an (somit höhere Kosten)
und ein Nutzen von 42,8 Mrd. Euro (unter Berücksichtigung derselben
Annahmen zu Risikofaktoren, Nominalisierung, etc.). Ein beschleunigter Rollout ist
gegenüber einem solchen Referenzszenario daher weiterhin wirtschaftlich
vorteilhaft.
Aufschlüsselung Kostenteile
Kosten des fokussierten Programms zur Digitalisierung der Schiene (2025 bis
2070) in Mrd. Euro (inkl. Risiko und Nominalisierung)
Kosten,
Mrd. Euro
Baustein 1
ETCS/DSTW
Infrastruktur 40,8
Fahrzeuge 7,9
Baustein 2
Blockverdichtung
Infrastruktur 1,2
Baustein 3
ATO GoA und CTMS
Infrastruktur 3,3
Fahrzeuge 0,7
Gesamt 53,9
Aufschlüsselung Nutzenteile
Quantifizierter Nutzen des fokussierten Programms zur Digitalisierung der
Schiene (2025-2070) in Mrd. Euro (kumuliert, inkl. Risiko und
Nominalisierung)
Nutzenkategorie Quantifizierter Nutzen,
Mrd. Euro
Reduktion der Instandhaltungskosten STW 3,8
Reduktion der Instandhaltungskosten Signale 3,9
Effizienzsteigerung in Betriebsführung 58,6
Energieeinsparungen 7,1
Fahrzeitkürzungen 5,7
Steigerung der Betriebsleistung 23,4
Gesamt 102,5
c) Konnte die Studie bestätigen, dass es zu Kapazitätssteigerungen
kommt?
Die Machbarkeitsstudie bestätigte, dass es zu Kapazitätssteigerungen kommt.
d) Wie hoch ist der kapazitive Nutzen, und welche DSD-Technologien
wurden hierbei unterstellt?
Die Kapazitätseffekte wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie im Kontext
der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung betrachtet und im Hinblick auf den
tatsächlich realisierbaren Nutzen bewertet. Die Machbarkeitsstudie quantifiziert in
diesem konservativen Ansatz eine netzweite Steigerung der Betriebsleistung
(tatsächlich nachgefragte und realisierte Trassenkilometer) um mindestens 2 bis
3 Prozent durch die Einführung von ETCS in Verbindung mit einer
Blockverdichtung, und um weitere 1,5 Prozent durch ATO GoA 2 und CTMS. Die
Kapazitätsgewinne können stellenweise deutlich höher ausfallen. Insbesondere in
heute mit Blick auf die Leit- und Sicherungstechnik nicht gut ausgebauten
Streckenabschnitten können durch eine Blockverdichtung und die Umsetzung von
ATO GoA 2 mit CTMS weitaus höhere Mehrverkehre realisiert werden.
Zusätzlich können weitere Kapazitätszugewinne durch Überleitstellen und
Überholgleise erreicht werden, die idealerweise bei der Digitalisierung der Leit- und
Sicherungstechnik mitbetrachtet werden. Die genannten Technologien
ermöglichen nicht nur Mehrverkehre, sondern auch eine Stabilisierung sowie höhere
Resilienz des Zugbetriebs.
e) Empfiehlt die Studie die Fahrzeugausrüstung mit einer
Zugvollständigkeitsprüfung und einer sicheren Ortung (TIMS [Train Information
Management System]), um langfristig auf streckenseitige Achszähler
verzichten und „Moving Block“ nutzen zu können?
Das in der Machbarkeitsstudie aufgeführte technische Zielbild für Fahrzeuge
umfasst ETCS in Verbindung mit ATO GoA 2, einem Zugintegritätsprüfsystem
(Train Integrity Monitoring System – TIMS) sowie dem künftigen
Zugfunkstandard FRMCS.
f) Empfiehlt die Studie die Koordinierung des infrastruktur- und
fahrzeugseitigen Rollouts der Digitalisierung der Schiene durch den
Bund?
g) Empfiehlt die Studie zur Koordinierung des infrastruktur- und
fahrzeugseitigen Rollouts der Digitalisierung der Schiene eine eigene
Gesellschaft des Bundes zu gründen bzw. die existierende DSD GmbH
der DB InfraGO AG zu nutzen?
h) Rät die Studie aufgrund der gebotenen Diskriminierungsfreiheit zur
Koordinierung des infrastruktur- und fahrzeugseitigen Rollouts der
Digitalisierung der Schiene von einer Beauftragung des DB-Konzerns
oder anderer Konzerne, denen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)
angehören, bzw. einer Beauftragung von Tochtergesellschaften derer,
ab?
Die Machbarkeitsstudie betrachtet unterschiedliche Optionen zur Umsetzung
einer Koordinationsstelle. Eine ausdrückliche Empfehlung für eine bestimmte
Gesellschaft sprechen die Gutachter nicht aus.
i) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass im
BMDV aufgrund der erheblichen industriepolitischen Relevanz eine
schlagkräftige Stabstelle eingerichtet werden sollte, die selbständig
Strategien für den infrastruktur- und fahrzeugseitigen DSD-Rollout
erarbeitet und diese final festlegt, wenn ja, wann, und wenn nein,
warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
29. Wie ist der aktuelle Stand der Arbeiten an der Koordinierungsstelle zur
operativen Steuerung des infrastruktur- und fahrzeugseitigen Rollouts
der Digitalisierung der Schiene, welche in der Novelle des
Bundessschienenwegeausbaugesetzes (§ 11a Absatz 8 BSWAG) beschlossen wurde
(vgl.
www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/224/VO)?
a) Berücksichtigt das BMDV die Protokollerklärung der
Bundesregierung der 1045. Sitzung des Bundesrates, mit der zugesagt wurde, in
enger Abstimmung mit den Ländern die Koordinierungsstelle zu
entwickeln und festzulegen (vgl.
www.bundesrat.de/SharedDocs/downl
oads/DE/plenarprotokolle/2024/Plenarprotokoll-1045.pdf?__blob=pu
blicationFile&v=4; S. 223), und wenn nein, warum nicht?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Länder die „DSD
Koordinierungsstelle GmbH“ der DB Systemtechnik GmbH der DB AG
ablehnen, weil diese aus Sicht der Länder nicht den gesetzlichen
Anforderungen zur gesamthaften Koordinierung von Infrastruktur- und
Fahrzeugseite entspricht und diese nach Auffassung der Länder
seitens des Bundes nicht unterstützt werden kann (vgl.
www.verkehrsmi
nisterkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/24-10-09-10-vmk/2
4-10-09-10-beschluss.pdf?__blob=publicationFile&v=6, PDF, S. 30,
Nummer 6)?
c) Hat die Bundesregierung die Gründung der „DSD
Koordinierungsstelle GmbH“ genehmigt, und wenn ja, warum?
d) Ist der Bundesregierung bekannt, dass die DB InfraGO AG die DSD
GmbH liquidieren bzw. löschen will, wenn ja, wäre die
Bundesregierung bereit, dem zuzustimmen, und warum?
e) Beabsichtigt die Bundesregierung, die Koordinierungsstelle
ergebnisoffen mit den Ländern zu diskutieren und die Federführung für die
Koordinierung des infrastruktur- und fahrzeugseitigen Rollouts zu
übernehmen?
f) Beabsichtigt die Bundesregierung, innerhalb des BMDV aufgrund
der erheblichen industriepolitischen Relevanz eine schlagkräftige
Stabstelle einzurichten, die die Strategien für den infrastruktur- und
fahrzeugseitigen DSD-Rollout erarbeitet?
g) Wäre es für die Bundesregierung vorstellbar, eine Gesellschaft mit
den Ländern, Aufgabenträgern, Eisenbahnverkehrsunternehmen und
der DB InfraGO AG zu gründen?
Erste Überlegungen zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle erfolgten
bereits vor der Regelung im BSWAG und sahen die Gründung einer von
Sektorverbänden und DB AG getragenen „DSD Koordinierungsstelle GmbH“ vor.
Mit der Änderung des BSWAG im Juli 2024 wurden die Regelungen zu den
Aufgaben und zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle weitergehender
gefasst, indem sowohl auf die fahrzeug- als auch die infrastrukturseitige
Koordinierung abgestellt wurde sowie die gemeinsame Verantwortung von
Eisenbahnverkehrsunternehmen, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Länder und
Aufgabenträger hervorgehoben wurde.
Um ein erstes Verständnis zwischen Bund und Ländern zu erreichen, hat das
BMDV den Austausch mit Vertreterinnen und -Vertretern von Ländern bzw.
Aufgabenträgern gesucht, die bereits mit der ETCS-Ausrüstung von
Fahrzeugen und Infrastruktur Erfahrungen gemacht haben. Dabei wurden verschiedene
Ausgestaltungsmöglichkeiten der Koordinierung und Steuerung diskutiert,
darunter auch die Gründung einer von der DB Systemtechnik GmbH getragenen
DSD Koordinierungsstelle GmbH. Diese Variante wird jedoch von den
Ländern nicht favorisiert, zudem bestehen offene Finanzierungsfragen. Das BMDV
setzt den konstruktiven Austausch mit allen beteiligten Akteuren fort, um
gemeinsam mit Branche und Ländern ein tragfähiges Konzept für die
Koordinierungsstelle zu entwickeln.
In diesem Kontext hat das BMDV auch Kenntnis davon, dass die DB InfraGO
AG die DSD GmbH nicht mehr aufrechterhalten möchte. Im Rahmen des
Verfahrens nach § 65 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), welches zur
Beendigung der Gesellschaft durchgeführt werden muss, wird das BMDV eine
Zustimmung zu dem Antrag der DB InfraGO AG prüfen.
30. Warum will das BMDV gemäß der Arbeitsfassung des kürzlich
veröffentlichten Infraplans im Handlungsfeld „Digitalisierung“ lediglich die
Steuerungskennzahlen „ETCS-Streckenkilometer“ und
„Ausrüstungsgrad Gesamt- und Teilnetze“ aufführen (vgl.
https://background.tagesspie
gel.de/verkehr-und-smart-mobility/briefing/praedikat-ausbaufaehig)?
a) Wie soll durch diese Steuerungskennzahlen die Digitalisierung der
Schiene vorangetrieben werden?
b) Warum wurde als Steuerungskennzahl nicht die „Anzahl der
Fahrzeuge mit einer DSD-Fahrzeugausrüstung“ in Betracht gezogen,
obwohl nach Ansicht der Fragesteller in erster Linie die
Fahrzeugausrüstung über die Geschwindigkeit und Ausprägung der
Infrastrukturentwicklung entscheidet?
c) Warum wurde als Steuerungskennzahl nicht die „Streckenlänge mit
‚ETCS-Level-2-ohne-Außensignalisierung‘“ ausgewählt, obwohl
nach Ansicht der Fragesteller nur diese Ausprägung die Kosten für
die Infrastrukturausrüstung senkt und erste Kapazitätssteigerungen
ermöglicht?
d) Warum wurde als Steuerungskennzahl nicht die „Streckenlänge mit
ATO-GoA-2- und CTMS-Ausrüstung“ in Betracht gezogen, obwohl
nach Ansicht der Fragesteller erst diese DSD-Technologien
erhebliche Kapazitätssteigerungen und ein automatisiertes
Störfallmanagement ermöglichen?
e) Warum wurde als Steuerungskennzahl nicht die „Anzahl von
DSTW“ in Betracht gezogen, obwohl nach Ansicht der Fragesteller
nur die standardisierten Schnittstellen des DSTW offen und auf Basis
standardisierter Internetprotokolle (IP-basiert) realisiert werden, die
es ermöglichen, dass Komponenten unterschiedlicher Hersteller zu
einem Gesamtsystem zusammengeschaltet werden können?
Der Infraplan entfaltet seine Steuerungswirkung über eine erhöhte Transparenz.
Die intendierte Steuerungswirkung des Infraplans ist auf die DB InfraGO AG
gerichtet. Die Fahrzeugausrüstung fällt nicht in den Verantwortungsbereich der
DB InfraGO AG und ist daher für eine Steuerungskennzahl des Infraplans nicht
geeignet. Im Hinblick auf eine Steuerung der ETCS-Fahrzeugausrüstung ist
stattdessen auf die lt. BSWAG § 11a Absatz 8 vorgesehene
Koordinierungsstelle zu verweisen.
Der Infraplan umfasst einen Planungszeitraum von fünf Jahren und soll jährlich
rollierend fortgeschrieben werden. Für die aktuell vorliegende Arbeitsfassung
zum ersten Infraplan wurden ausgewählte grundlegende Kennzahlen zum
Erhalt und zur Entwicklung der Eisenbahninfrastrukturen aus verschiedensten
Bereichen aufgenommen. Die erste Kennzahl für den Bereich Digitalisierung
wurde bewusst auf die mit engen Fristen versehenen ERTMS-Ausrüstungsvorgaben
der EU zur Sicherstellung der Interoperabilität des europäischen
Eisenbahnsektors ausgerichtet und so weit wie möglich technologieoffen formuliert.
Es ist beabsichtigt das Kennzahlensystem des Infraplans sukzessive unter
Berücksichtigung der gesammelten Erfahrungen und Rückmeldungen von
relevanten Stakeholdern weiterzuentwickeln und zu verfeinern. Kennzahlen zu den
unter c. bis e. genannten Aspekten wurden für den ersten Infraplan erwogen,
u. a. angesichts des derzeitigen Reifegrads der genannten Technologien und
dem Fokus auf Einfachheit und Nachvollziehbarkeit der Kennzahlen für die
Öffentlichkeit jedoch vorerst zurückgestellt.
31. Wie oft fanden seit Oktober 2021 Treffen zwischen dem Bundesminister
für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing und dem Verband der
Bahnindustrie statt (bitte einzeln tabellarisch auflisten)?
Die Termine können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Datum
12.04.2022
19.09.2022
11.05.2023
15.09.2023
23.09.2024
32. Teilt die Bundesregierung die Sorge des Verbands der Bahnindustrie,
dass durch die anhaltenden Finanzierungsunsicherheiten mittelfristig ein
massiver Stellenabbau im Bereich der Schienendigitalisierung drohe
(vgl.
https://bahnindustrie.info/de/positionen/vdb-politikbriefe/detail/bere
itgestellte-investitionen-fuer-die-schiene-jetzt-nutzen), wenn ja,
inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung steht hinter der Digitalisierung der Schiene und deren
Notwendigkeit zur effizienten Nutzung der Schieneninfrastruktur. Dafür
konnten mit dem Haushalt 2024 für die Vorhaben zur Digitalisierung der Schiene
rund 2,3 Mrd. Euro Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen
zusätzlich gebunden werden. Auch der von der DB InfraGO AG kürzlich
geschlossene LST-Volumenvertrag trägt zu Planungssicherheit und Kapazitätsaufbau im
Sektor bei.
33. Steht die DB InfraGO AG unvermindert hinter der bundesweiten
Digitalisierung der Schiene inklusive ETCS und DSTW, wenn ja, inwiefern,
und wenn nein, warum nicht?
Die DB InfraGO AG steht nach ihren Angaben weiterhin unvermindert hinter
der bundesweiten Digitalisierung der Schiene inkl. ETCS und digitalen
Stellwerksplattformen. Dieses Selbstverständnis wurde mit der kürzlich erfolgten
Einrichtung des neuen Vorstandsressorts „Digitale Infrastruktur und
Kommunikationstechnik“ bei der DB InfraGO AG unterstrichen.
34. Wie bringt die DB InfraGO AG konkret die flächendeckende
Digitalisierung der Schiene bundesweit voran, und bis wann soll diese aus Sicht der
DB InfraGO AG bundesweit erfolgen?
35. Welche Änderungen an der Strategie für die Digitalisierung der Schiene
plant die DB InfraGO AG konkret (vgl.
www.spiegel.de/wirtschaft/unter
nehmen/deutsche-bahn-will-milliarden-euro-bei-digitalisierung-sparen-a-
5530a649-e543-47a1-9335-1c2fce0b924d)?
36. Stimmt es, dass die DB InfraGO AG die Mittel vollständig neuordnen
und die Umsetzung von ETCS-only-Strecken frühestens 2035 einführen
will, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, welche Strategie verfolgt die
DB InfraGO AG?
Die Fragen 34 bis 36 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine vollständige Neuordnung der Mittel ist seitens der DB InfraGO AG nicht
vorgesehen. Die flächendeckende Digitalisierung hängt jedoch wesentlich von
der langfristigen Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel ab, sowohl für
die Finanzierung der Infrastruktur als auch der ETCS-Fahrzeugausrüstung.
Die DB InfraGO AG plant derzeit bei der Digitalisierung der Schiene in den
drei folgenden zeitlichen Phasen vorzugehen:
Phase 1: Laufende Projekte (bspw. ETCS Ausrüstung Korridor Rhein-Alpen)
mit geplanter ETCS-Ausrüstung werden fortgeführt. Vorbereitende
Maßnahmen für Phase 2 werden ergriffen.
Phase 2: In Abstimmung mit der Branche sollen zunehmend Strecken mit
ETCS Level 2 ohne Signale ausgerüstet werden. Dort wo die
Fahrzeugverfügbarkeit noch nicht gegeben ist, muss fallweise über die adäquate
Infrastrukturausrüstung entschieden werden.
Phase 3: Überwiegend Ausrüstung der Strecken in Zielkonfiguration, ETCS
Level 2 ohne Signale. Dies setzt eine hohe Durchdringung mit ETCS-fähigen
Fahrzeugen voraus, die unter anderem mit der verbindlichen Vorgabe einer
ETCS-Fahrzeugausrüstung als Netzzugangsbedingung erreicht werden soll.
37. Welche technologischen Entwicklungsarbeiten sind im Zuge der von der
DB InfraGO AG verfügten „Ausgabensteuerung“ aktuell ausgesetzt?
Aktuell untersucht die DB InfraGO AG, in welcher Schrittfolge technische
Entwicklungen angegangen werden können, wobei im Kern der Überlegungen
steht, wie sie kurzfristige Bedarfe zur Erneuerung der Bestandstechnik erfüllen,
von europäischen Entwicklungen profitieren, die Industrie nicht überfordern
und den Sanierungserfordernissen genügen kann.
Die DB InfraGO AG sieht, dass zur Gewährleistung der Interoperabilität in
Europa, aber auch um Skaleneffekte nutzen zu können, die Entwicklung der
Bahntechnik zumindest im europäischen Kontext gedacht werden muss. Die
DB InfraGO AG hat eine klar europäische Ausrichtung, um als Kernland
europäischer Korridore Lösungen zu forcieren, die barrierefreie Verkehre in Europa
ermöglichen.
In der Konsequenz dieser Überlegungen bleiben die Ziele des (teil-)
automatisierten Fahrens, einer intelligenten Verkehrssteuerung, einer kürzeren Zugfolge
für mehr Kapazität etc. weiterhin bestehen. Die Schrittfolge bzw. die
Entwicklungsschritte in Richtung Zielsystem wird jedoch nach den laufenden
Prüfungen der DB InfraGO AG so angepasst, dass kurzfristiger Produkte verfügbar
werden.
38. Werden seitens der DB InfraGO AG die DSD-Technologien
hochautomatisiertes Fahren (ATO GoA 2), intelligentes
Verkehrsmanagementsystem (CTMS) und „Advanced Digital Infrastructure“ (ADI) mit allen
Produktbestandteilen weiterentwickelt und im „Digitalen Knoten Stuttgart“
pilotiert und eingesetzt?
Die DB InfraGO AG hält konkret an der Realisierung des DKS 3 fest, um
Kapazitätserhöhungen, eine höhere Verfügbarkeit sowie die optimale Ausnutzung
der Infrastruktur mithilfe von Zukunftstechnologien zu erzielen.
Gleichzeitig wurden und werden nach Angaben der DB InfraGO AG alle drei
aufgeführten Technologien den in der Antwort auf Frage 37 beschriebenen
Prüfungen unterzogen. Die Technologien hochautomatisiertes Fahren (ATO
GoA 2) und intelligentes Verkehrsmanagementsystem (CTMS) führt die DB
InfraGO fort und überträgt sie in die Linienorganisation. Bei der Einführung
der Zukunftstechnologie „Advanced Digital Infrastructure“ (ADI) – liegen die
Realisierungszeiträume nach Angaben der DB InfraGO AG so weit in der
Zukunft, dass sie die vorhandenen Ressourcen vorerst auf das Herstellen der
Serienreife der digitalen Stellwerksplattformen konzentriert.
39. Stimmt es, dass die DB AG mit Holding-Beschluss die Entwicklung des
fahrerlosen Fahrens (ATO GoA 4) auf der Schiene beenden wird?
Entsprechende Planungen können von der DB AG nicht bestätigt werden.
40. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Änderung der
Strategie durch die DB InfraGO AG?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 10 verwiesen.
41. Wie viele und welche konkreten personellen Veränderungen gab es
zuletzt auf der Führungsebene der „DSD-Abteilung“ I.IDT 2 und der DSD
GmbH in den letzten 24 Monaten?
a) Sieht die Bundesregierung durch den personellen Verlust in der
„DSD-Abteilung“ I.IDT 2 eine Gefahr für die Digitalisierung der
Schiene, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht (vgl. www.
sueddeutsche.de/wirtschaft/deutsche-bahn-schienennetz-manager-sus
pendiert-digitalisierung-lux.AaMNQUdFZK9X8zJ3ghk9A2?reduce
d=true)?
b) Befürwortet die Bundesregierung das Vorhandensein eines dem
Vorstand direkt zugeordneten Zuständigkeitsbereichs für Digitalisierung
innerhalb der DB InfraGO AG, wenn ja, inwiefern, und wenn nein,
warum nicht?
Unter der Leitung von Klaus Müller ist das neue Vorstandsressort „Digitale
Infrastruktur und Kommunikationstechnik“ (I.IT) der DB InfraGO AG mit
einer inhaltlichen Struktur aus der Digitalen Schiene Deutschland (u. a. auch
der bisherigen Abteilung I.IDT 2), der Telekommunikationstechnik und der
Leit- und Sicherungstechnik seit 1. Februar 2025 aktiv – mit dem Ziel, die
Rolle der Digitalisierung der Infrastruktur zu stärken. Zusätzlich wurde auch
die Führungsstruktur vereinfacht und Verantwortungen gebündelt.
Die Geschäftsführerfunktion der DSD GmbH wird in Personalunion vom
Vorstand „Digitale Infrastruktur und Kommunikationstechnik“ wahrgenommen.
Grundsätzlich liegen organisatorische Fragen in der unternehmerischen
Zuständigkeit und Verantwortung der DB AG und ihrer Gremien.
42. Welche organisatorischen Änderungen plant die DB InfraGO AG
bezüglich der Arbeit und Aufstellung der „DSD-Abteilung“ I.IDT 2?
a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die „DSD-Abteilung“
I.IDT 2?
b) Welche Personalveränderungen sind in den nächsten sechs Monaten
innerhalb der „DSD-Abteilung“ I.IDT 2 geplant?
c) Ist der Abbau von Stellen geplant, wenn ja, in welcher Höhe, und in
welchen DSD-Entwicklungsbereichen?
d) Warum sind überhaupt organisatorische Änderungen innerhalb der
„DSD-Abteilung“ I.IDT 2 geplant?
Die angesprochene, bisherige Abteilung I.IDT 2 (ca. 240 Mitarbeitende) wurde
nach Angaben der DB InfraGO AG mit der Einrichtung des o. g. neuen
Vorstandsressorts „Digitale Infrastruktur und Kommunikationstechnik“ (I.IT) eins
zu eins in das genannte neue Vorstandsressort transferiert. Parallel dazu werden
etwaige Adjustierungen des Technikportfolios inhaltlich bewertet. Inwiefern
diese etwaigen Adjustierungen Auswirkungen auf die Arbeit und Aufstellung
aller Abteilungen des neuen Vorstandsressorts I.IT haben untersucht die DB
InfraGO AG aktuell.
43. In welcher Höhe werden Mittel der Eigenkapitalerhöhung und
Baukostenzuschüsse des Bundes für den Volumenvertrag zwischen DB AG und
der Bahnindustrie („Volumenvertrag für die Beauftragung von
Leistungen zur Planung und Realisierung von Projekten der digitalen Leit- und
Sicherungstechnik inklusiver aller relevanten
Zusammenhangsleistungen“) genutzt (vgl.
https://bahnindustrie.info/de/presse/pressemitteilunge
n/detail/bahnindustrie-schliesst-ersten-volumenvertrag-mit-der-deutsche
n-bahn-ag-fuer-die-modernisierung-von-leit-und-sicherungstechnik)?
a) Wird der Vertrag veröffentlicht, wenn ja, wann, und wo, und wenn
nein, warum nicht?
b) Was sind die konkreten Inhalte des Vertragswerks (bitte konkret
aufschlüsseln)?
c) Warum wurde der Vertrag erst Mitte Februar 2025, das heißt knapp
zwei Monate nach Unterzeichnung, und erst durch eine
Pressemitteilung des Verbands der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) bekannt
(vgl.
https://bahnindustrie.info/de/presse/pressemitteilungen/detail/ba
hnindustrie-schliesst-ersten-volumenvertrag-mit-der-deutschen-
bahnag-fuer-die-modernisierung-von-leit-und-sicherungstechnik)?
d) Warum erfolgte keine gemeinsame Pressemitteilung von BMDV,
DB AG und VDB?
Die DB InfraGO AG hat mit vier Unternehmen der Bahnindustrie erstmals
einen langfristigen Volumenvertrag über die Lieferung und den Bau von
digitaler Leit- und Sicherungstechnik abgeschlossen. Das monetäre Gesamtvolumen
beträgt 6,3 Mrd. Euro. In dem Vertrag verpflichtet sich die DB InfraGO AG
zum Abruf von insgesamt 15 500 Stelleinheiten bis Ende 2028. Für einzelne
Projekte ist der Realisierungszeitraum bis 2032 ausgelegt.
Der Vertrag enthält vertrauliche Informationen, die zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer verhandelt wurden. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, den
Vertrag zu veröffentlichen.
Grundsätzlich ist im Volumenvertrag ein Abruf zur Ausrüstung mit digitalen
Stellwerksplattformen, ETCS L2oS/ETCS L2mS sowie mit dem integrierten
Leit- und Bediensystem (iLBS) vorgesehen.
Der Abschluss des Vertrages wurde gemäß geltendem EU-Vergaberecht bereits
im Januar 2025 EU-weit veröffentlicht. Zudem hat die DB am 11. Februar 2025
eine Pressemitteilung zum Volumenvertrag versendet, parallel haben in
Abstimmung auch der VDB und die vier Unternehmen eigene Mitteilungen zu
ihrem jeweiligen Engagement und Anteil an der Vertragsgestaltung
herausgegeben.
44. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die von der Bahnindustrie
verbauten proprietären Anlagen- und Datenschnittstellen die Fähigkeit der
DB AG maßgeblich einengen, kompatiblere und preisgünstige
Infrastrukturkomponenten einsetzen zu können (vgl.
https://bmdv.bund.de/Sh
aredDocs/DE/Anlage/E/machbarkeitsstudie-digitalisierung-schiene.pdf
?__blob=publicationFile, S. 8)?
Dem EBA und somit der Bundesregierung ist dieser Sachverhalt bekannt. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333