[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4515
17. Wahlperiode 25. 01. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vom 21. Januar 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Hans-Joachim Hacker,
Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/4262 –
Verkehrsprojekte im Freistaat Thüringen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesverkehrswegeplan hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2015. Die
Prognosen zeigen ein deutliches Wachstum nicht nur im Personenverkehr, sondern vor
allem im Güterverkehr. Allerdings ist derzeit die Finanzierung der Projekte im
Vordringlichen Bedarf nicht gesichert. Auch werden die Sparmaßnahmen der
Bundesregierung möglicherweise dazu führen, dass einzelne Projekte
verschoben müssen und in den kommenden Jahren kein Schienen- oder
Straßenneubauprojekt begonnen werden kann. Tatsache ist aber auch: Europa wächst
zusammen und moderne, funktionierende Verkehrs- und Güterwege spielen dabei eine
entscheidende Rolle.
Aufgrund seiner zentralen Lage ist Thüringen eine Drehscheibe für den Verkehr
und besitzt einen großen Standortvorteil mit erheblichen wirtschaftlichen und
logistischen Chancen. Trotz der demographischen Veränderungen sind in den
kommenden Jahren geringere Verkehrsströme nicht zu erwarten. Wegen der
EU-Osterweiterung und der dynamischen Entwicklung wird das
Verkehrsaufkommen auf den Straßen und Schienen weiter zunehmen. Neben den
wirtschaftlichen Chancen ergeben sich auch touristische Möglichkeiten. Um diese zu
nutzen, müssen die Anbindungen an das Bundesfernstraßennetz mit einer zu
erwartenden Entwicklung unbedingt Schritt halten. Was für die Autobahnen und
die Bundesstraßen gilt, trifft auch auf den Schienenbereich zu. Schließlich trägt
Mobilität als wichtiges Element zu Wachstum und Beschäftigung bei.
Allgemein
1. In welchem Projektstand befinden sich die für Thüringen im
Bundesverkehrswegeplan 2003 ausgewiesenen Schienenbauprojekte (jeweils mit
Bautyp, Länge, Gesamtkosten, verbleibendem Finanzierungsbedarf und letzter
Aktualisierung der Projektkosten tabellarisch dargestellt), und für welche
der Projekte mit Baurecht ist die Finanzierung im Jahr 2011 eingeplant?
Bezüglich der erfragten Informationen wird auf den vorliegenden
Verkehrsinvestitionsbericht 2009 (Bundestagsdrucksache 17/444) sowie die Antwort zu
Frage 16 verwiesen. Der Verkehrsinvestitionsbericht 2010 wird derzeit erstellt
und soll dem Deutschen Bundestag in Kürze vorgelegt werden.
2. In welchem Projektstand befinden sich die für Thüringen im
Bundesverkehrswegeplan 2003 ausgewiesenen Straßenbauprojekte (jeweils mit
Bautyp, Länge, Gesamtkosten, verbleibendem Finanzierungsbedarf und letzter
Aktualisierung der Projektkosten tabellarisch dargestellt), und für welche
der Projekte mit Baurecht ist die Finanzierung im Jahr 2011 eingeplant?
Gemäß § 7 des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) berichtet das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) dem Deutschen
Bundestag jährlich über den Fortgang des Bundesfernstraßenausbaus. Dem
Verkehrsinvestitionsbericht bzw. zuvor den Straßenbauberichten (bis
einschließlich 2007) können die Bauleistungen des Bundes graphisch und tabellarisch
entnommen werden.
3. Welche Straßen- und Schienenneubauvorhaben (jeweils mit Bautyp, Länge,
Gesamtkosten, verbleibendem Finanzierungsbedarf und letzter
Aktualisierung der Projektkosten tabellarisch dargestellt) des Bundes werden 2011 in
Thüringen begonnen?
Bundesschienenwege: Die Neu- und Ausbauvorhaben der Schiene in Thüringen
sind – mit Ausnahme der Ertüchtigung der Strecke Eisenach–Erfurt für eine
Geschwindigkeit von 200 km/h – sämtlich bereits im Bau.
Bundesfernstraßen: Wegen der Finanzierung der laufenden
Bedarfsplanmaßnahmen sind in 2011 voraussichtlich keine weiteren Baubeginne in Thüringen
möglich.
4. Wann wird die Bundesregierung die Prüfung, wie sich die im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung festgelegte Finanzlinie im Detail auf die
Umsetzung von Infrastrukturvorhaben in Thüringen auswirken wird,
abgeschlossen haben, um Aussagen zu den künftigen Vorhaben des Bedarfsplans
Schiene und deren Umsetzung treffen zu können?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Wann wird die Bundesregierung die Finanzierungsprogrammbesprechungen
für die Bundesfernstraßen mit dem Freistaat Thüringen für das Jahr 2011
abgeschlossen haben?
Die Haushalts- und Finanzierungsprogrammbesprechung mit der
Auftragsverwaltung des Freistaates Thüringen hat am 23. November 2010 stattgefunden.
6. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für Straßen- und Schienenbauprojekte
in Thüringen im Bundeshaushalt 2011 eingeplant?
7. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für die Realisierung der Straßen- und
Schienenbauprojekte im Vordringlichen Bedarf in Thüringen im
Bundeshaushalt 2011 eingeplant?
8. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für Straßen- und Schienenbauprojekte
in Thüringen in der Finanzplanung des Bundes pro Jahr bis 2014 eingeplant?
10. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für die Realisierung der Straßen- und
Schienenbauprojekte im Vordringlichen Bedarf in Thüringen in der
Finanzplanung des Bundes pro Jahr bis 2014 eingeplant?
11. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für den Erhalt der Bundesfernstraßen
und der Bundesschienenwege in Thüringen im Bundeshaushalt 2011
eingeplant?
12. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für den Erhalt der Bundesfernstraßen
und der Bundesschienenwege in Thüringen in der Finanzplanung des
Bundes pro Jahr bis 2014 eingeplant?
Die Fragen 6 bis 8 und 10 bis 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Bundesschienenwege: Im Bereich der Schienenwegeinvestitionen erfolgt keine
länderbezogene Aufschlüsselung der Zuwendungen des Bundes. Diese werden
im Falle der Ersatzinvestitionen im Bestandsnetz auf der Grundlage der
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung gesamtnetzbezogen bzw. bei den Neu-
und Ausbauvorhaben des Bedarfsplans streckenbezogen ohne Berücksichtigung
von Landesgrenzen gewährt.
Bundesfernstraßen: Entsprechend dem Bundeshaushalt 2011 und der geltenden
Finanzplanung bis 2014 sind zur Finanzierung der Bundesfernstraßen-
Bedarfsplanmaßnahmen (ohne Verkehrsprojekte Deutsche Einheit und Refinanzierung
der privat vorfinanzierten Maßnahmen) und zur Erhaltung des
Bundesfernstraßennetzes in Thüringen folgende Mittel (in Mio. Euro) vorgesehen:
Der jährliche Verfügungsrahmen wird im Zusammenwirken mit den anderen
Ausgabebereichen jeweils nach Verabschiedung des Hauhaltsgesetzes festgelegt.
9. Für welche Projekte des Vordringlichen und Weiteren Bedarfs des
aktuellen Bundesverkehrswegeplans, die in Thüringen realisiert werden sollen,
liegen bereits Finanzierungsvereinbarungen vor und für welche nicht (in
tabellarischer Darstellung unter Angabe des Zeitpunkts der Vereinbarung)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
13. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für Lärmschutzmaßnahmen an den
Bundesfernstraßen und den Bundesschienenwegen in Thüringen im
Bundeshaushalt 2011 eingeplant?
14. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für Lärmschutzmaßnahmen an den
Bundesfernstraßen und den Bundesschienenwegen in Thüringen in der
Finanzplanung des Bundes pro Jahr bis 2014 eingeplant?
Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bundesschienenwege: Für Lärmsanierungsmaßnahmen an den Schienenwegen
des Bundes stehen jährlich 100 Mio. Euro Haushaltsmittel zur Verfügung. Die
DB ProjektBau GmbH kann diese auf Basis der Richtlinie für die Förderung von
Maßnahmen der Lärmsanierung an Schienenwegen der Eisenbahnen des
Bundes und auf Basis der Gesamtkonzeption der Lärmsanierung für aktive und pas-
2011 2012 2013 2014
Bedarfsplanmaßnahmen 35 34 21 22
Erhaltungsmaßnahmen 66 59 47 45
sive Lärmschutzmaßnahmen einsetzen. In Thüringen sind die folgenden
Streckenabschnitte im Gesamtkonzept der Lärmsanierung enthalten:
– Heringen–Bernterode,
– Gernrode–Hohengandern,
– Großheringen–Jena,
– Rothenstein–Rudolstadt,
– Saalfeld–Probstzella,
– Haselbach–Ponitz.
Wie die DB ProjektBau GmbH auf Nachfrage mitteilte, sind in Thüringen 2011
und 2012 keine Lärmsanierungsmaßnahmen geplant. Im Jahr 2013 werden
voraussichtlich aktive Lärmschutzmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von
ca. 2,2 Mio. Euro umgesetzt.
Bundesfernstraßen: Lärmschutzmaßnahmen beim Neu- und Ausbau von
Bundesfernstraßen werden im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen finanziert.
Für Lärmsanierungsmaßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen ist für
Thüringen in 2011 ein Ansatz von rund 1 Mio. Euro vorgesehen, der im
Haushaltsvollzug gegebenenfalls erhöht werden kann. Der jährliche Verfügungsrahmen
für den Bundesfernstraßenbereich von Thüringen und damit auch der Anteil für
Lärmsanierungsmaßnahmen ab 2012 werden erst jeweils nach Verabschiedung
des entsprechenden Haushaltsgesetzes festgelegt.
15. Welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Thüringen aus dem
Bundesverkehrswegeplan 2003 wurden bisher abgeschlossen?
Bundesschienenwege: Keine.
Bundesfernstraßen: Siehe Antwort zu Frage 2.
16. Welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Thüringen aus dem
Bundesverkehrswegeplan 2003 sind unanfechtbar planfestgestellt, aber noch nicht
begonnen worden?
Wann ist mit Beginn der Bauphase und wann mit der abschließenden
Realisierung dieser Projekte zu rechnen?
Bundesschienenwege: Keine.
Bundesfernstraßen:
– A 9, AS Dittersdorf (m)–AS Triptis (o),
– A 9, AS Schleiz (o)–AS Dittersdorf (o),
– B 88, OU (Ortsumgehung) Rothenstein,
– B 88, OU Zeutsch,
– B 90n, A 71 Trasdorf–Nahwinden (OU Kleinliebringen, OU Geilsdorf, OU
Hammersfeld und OU Griesheim),
– B 243, OU Mackenrode,
– B 247, OU Kallmerode.
Der sechsstreifige Ausbau der A 9 ist als ÖPP-Projekt (ÖPP = Öffentlich Private
Partnerschaften) vorgesehen. Ziel ist, das laufende Vergabeverfahren in 2011
abzuschließen und den Streckenausbau bis 2014 zu realisieren. Wegen der
Finanzierung der laufenden Bedarfsplanmaßnahmen sind in 2011
voraussichtlich keine weiteren Baubeginne im Bundesfernstraßenbereich in Thüringen
möglich, so dass die Realisierung weiterer Projekte in Abhängigkeit einer
möglichen Mittelbereitstellung in zukünftigen Bundesfernstraßenhaushalten steht.
17. Welche Priorisierungen sieht die Bundesregierung für den Verkehrsträger
Straße und den Verkehrsträger Schiene in Thüringen aufgrund von
europäischen Korridoren und Vorrangnetzen vor?
Die Leitlinien für das Transeuropäische Netz sind weder ein Bau- noch ein
Finanzierungsplan, vielmehr erfolgt ihre Umsetzung nach nationaler
Priorisierung. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den einzelnen Projekten verwiesen,
die überwiegend Bestandteil der Leitlinien sind.
18. In welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Thüringen sind in welcher
Höhe Bundesmittel aus dem Konjunkturpaket I pro Jahr geflossen?
Bundesschienenwege: Für Maßnahmen an Personenbahnhöfen im Freistaat
Thüringen wurden im Rahmen des Konjunkturpakets I (KP I) Bundesmittel
(Bau- und Planungskosten) in Höhe von insgesamt 2,33 Mio. Euro freigegeben.
Eine Aufteilung auf Jahresscheiben erfolgte bei der Freigabe nicht. Im Jahr 2009
sind davon Mittel in Höhe von 0,19 Mio. Euro bereits eingesetzt worden. Für das
Jahr 2010 liegen noch keine landesbezogenen Angaben vor. Zu den übrigen
Schieneninvestitionen wird auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 8 verwiesen.
Bundesfernstraßen: In Thüringen sind 2009 keine Mittel in die im KP I
enthaltene Bundesfernstraßenmaßnahme B 93, OU Gößnitz-Löhmigen geflossen.
Angaben über die endgültigen Ist-Ausgaben 2010 liegen dem BMVBS derzeit noch
nicht vor. Des Weiteren sind in Thüringen Mittel aus dem KP I in die Erhaltung
und in die Verstärkung laufender Maßnahmen geflossen. Eine vollständige
Zusammenstellung darüber liegt der Bundesregierung nicht vor.
19. In welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Thüringen sind in welcher
Höhe Bundesmittel aus dem Konjunkturpaket II pro Jahr geflossen?
Bundesschienenwege: Für Maßnahmen an Personenbahnhöfen im Freistaat
Thüringen wurden im Rahmen des Konjunkturpakets II (KP II) Bundesmittel
(Bau- und Planungskosten) in Höhe von insgesamt 3,54 Mio. Euro freigegeben.
Eine Aufteilung auf Jahresscheiben erfolgte bei der Freigabe nicht. Im Jahr 2009
sind davon Mittel in Höhe von 0,2 Mio. Euro bereits eingesetzt worden. Für das
Jahr 2010 liegen noch keine landesbezogenen Angaben vor. Darüber hinaus
wurden im Jahr 2009 durch die DB Netz AG im Freistaat Thüringen im Rahmen
des KP II für Maßnahmen des „Qualitätsprogramms Regionalverkehr“
Bundesmittel in Höhe von 1,25 Mio. Euro in Anspruch genommen. Die Angaben für
2010 liegen noch nicht vor. Zu den übrigen Schieneninvestitionen wird auf die
Antwort zu den Fragen 6 bis 8 verwiesen.
Bundesfernstraßen: In Thüringen sind Mittel aus dem KP II in nachstehende
Bundesfernstraßenmaßnahme geflossen:
Entsprechende Angaben über die Ist-Ausgaben 2010 liegen dem BMVBS erst
im Laufe des Monats Februar 2011 vor. Des Weiteren sind in Thüringen Mittel
aus dem KP II in die Verstärkung von Erhaltungsmaßnahmen geflossen. Eine
vollständige Zusammenstellung aller mit Mitteln des KP II finanzierten
Erhaltungsmaßnahmen liegt der Bundesregierung nicht vor.
Ist 2009
(Mio. Euro)
B 247, Ortsumgehungen Worbis und Wintzingerode 1,7
20. In welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Thüringen sind in welcher
Höhe Bundesmittel aus den Mautmehreinnahmen seit 2009 pro Jahr
geflossen?
Bundesschienenwege: Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 8 verwiesen.
Bundesfernstraßen: In Thüringen haben die Mautmehreinnahmen den
Baubeginn nachstehender Bundesfernstraßenmaßnahmen ermöglicht:
Entsprechende Angaben über die Ist-Ausgaben 2010 liegen dem BMVBS erst
im Laufe des Monats Februar 2011 vor.
21. Nach welchen Kriterien kann eine Höherstufung von Verkehrsprojekten
aus dem Weiteren in den Vordringlichen Bedarf erfolgen?
22. Welche Kriterien werden für die Bundesregierung bei der Fortschreibung
des Bundesverkehrswegeplans entscheidend sein?
Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zurzeit laufen die Vorarbeiten für den neuen BVWP (Bundesverkehrswegeplan),
der 2015 vorgelegt werden soll. Dies beinhaltet unter anderem die Überarbeitung
der Methodik der Projektbewertung. Für alle erwogenen Investitionsvorhaben
des neuen BVWP – einschließlich der Projekte der geltenden Bedarfspläne,
soweit noch nicht im Bau oder planfestgestellt – wird eine gesamtwirtschaftliche
Nutzen-Kosten-Untersuchung auf Basis einer aktuellen Prognose durchgeführt.
Die Entscheidung über die Aufnahme eines Projekts in die Bedarfspläne für die
Bundesschienenwege bzw. für die Bundesfernstraßen – auf Basis des BVWP –
und dessen Dringlichkeit trifft abschließend der Deutsche Bundestag im Rahmen
der Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes bzw. des
Fernstraßenausbaugesetzes.
Straße
23. Wie ist der Stand der Baumaßnahmen in den Abschnitten zwischen
Wasungen und Eisenach (B 19), insbesondere im Zusammenhang mit den
Ortsumgehungen Niederschmalkalden sowie bei den Anschlussstellen
Barchfeld-Nord und Suhl-Nord?
– B 19, Wilhelmsthal–OU Wutha/Farnroda: Hierfür soll Anfang 2011 das
Raumordnungsverfahren beantragt werden.
– B 19, OU Waldfisch und OU Gumpelstadt: Beide Maßnahmen sind im Bau
und sollen voraussichtlich im 3. Quartal 2011 fertiggestellt werden.
– B 19, Witzelroda: Die Maßnahme befindet sich derzeit in der
Entwurfsplanung.
– B 19, OU Wernshausen–Niederschmalkalden: Die Maßnahme ist im Bau und
soll in 2012 fertiggestellt werden.
– B 19, Wasungen: Die Maßnahme befindet sich derzeit in der
Entwurfsplanung.
Ist 2009
(Mio. Euro)
B 19, OU Waldfisch 1,6
B 88, Bücheloh–Gehren 1,7
B 243, Nordhausen–K 4 (A 38–nördl. Großwechsungen) 3,4
Der bereits mit Bau der B 19, OU Barchfeld realisierte Knotenpunkt Barchfeld-
Nord wird im Rahmen der Planungen zur B 62, OU Bad Salzungen, fünfter
Bauabschnitt, Werraquerung ergänzt. Planungen zu einer Anschlussstelle Suhl-Nord
sind der Bundesregierung nicht bekannt.
24. Wie ist der aktuelle Sachstand bzw. der Stand der Baumaßnahmen bei der
Ortsumgehung Bad Salzungen (B 62)?
Der vierte Bauabschnitt, OU Leimbach befindet sich im
Planfeststellungsverfahren. Für den fünften Bauabschnitt, Werraquerung wurde das
Planfeststellungsverfahren aufgrund notwendiger Planänderungen unterbrochen. Das
Verfahren soll voraussichtlich in 2012 fortgesetzt werden.
25. Wie ist der aktuelle Sachstand für den Bau der Ortsumgehung
Hildburghausen (B 89)?
26. Ist die Finanzierung für die Ortsumgehung Hildburghausen (B 89) in der
entsprechenden Höhe gesichert, und für wann ist mit einer Bewilligung zu
rechnen?
27. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Baubeginn für die
Ortsumgehung Hildburghausen (B 89) und wann mit dem Ende der
Baumaßnahmen?
Die Fragen 25 bis 27 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die OU Hildburghausen im Zuge der B 89 befindet sich in der Entwurfsplanung.
Wegen des frühen Planungsstadiums der Maßnahme können keine Aussagen zu
deren Baubeginn getroffen werden.
28. Wie ist der aktuelle Sachstand für den Bau der B 87n?
Für den Abschnitt Fulda–Kaltensundheim läuft derzeit das
Linienbestimmungsverfahren nach § 16 des Bundesfernstraßengesetzes mit Beteiligung der
betroffenen Bundesressorts.
Der Abschnitt Kaltensundheim–Meiningen beinhaltet fünf Ortsumgehungen.
Für die OU Walldorf/Melkers und die OU Herpf und Stepfershausen sind die
Raumordnungsverfahren (ROV) abgeschlossen. Derzeit läuft noch das ROV für
die OU Oberkatz und Dörrensolz. Der Abschluss des Verfahrens wird im
Februar 2011 erwartet.
29. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Rhöntrasse bzw. zur
Vermeidung des Transitverkehrs zwischen Meiningen und Fulda vor dem
Hintergrund einer mautfreien Alternative zur A 7?
Im Rahmen der Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes 2004 hat der
Deutsche Bundestag die Maßnahme B 87n, Fulda–Meiningen als Vorhaben mit
besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag in den Vordringlichen Bedarf
eingestuft. Diesem gesetzlichen Planungsauftrag kommt die Bundesregierung
nach.
30. Unter welchen Bedingungen wäre die Bundesregierung bereit, für die
Ortsumgehung Weimar-Ost eine andere als die raumgeordnete Variante zu
unterstützen?
Aufgrund der Einstufung des Projektes im Weiteren Bedarf des Bedarfsplans für
die Bundesfernstraßen besteht derzeit seitens des Bundes kein Planungsauftrag.
31. Wie ist der aktuelle Sachstand für den Bau der Ortsumgehung Kirchhasel
(B 88)?
Aufgrund der Einstufung des Projektes im Weiteren Bedarf des Bedarfsplans für
die Bundesfernstraßen besteht derzeit seitens des Bundes kein Planungsauftrag.
32. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Baubeginn der zwischen
Rudolstadt und Jena im Vordringlichen Bedarf stehenden Ortsumgehungen
Kahla, Großeutersdorf, Rothenstein, Zeutsch und Uhlstädt?
Bezüglich der Maßnahmen OU Rothenstein und OU Zeutsch wird auf die
Antwort zu Frage 16 verwiesen. Wegen des frühen Planungsstadiums der übrigen
Maßnahmen können keine Aussagen zu möglichen Baubeginnen getroffen
werden.
33. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu einem Ausbau der B 88
zwischen Rudolstadt und Jena über die in Frage 32 genannten
Ortsumgehungen hinaus?
Planung und Umsetzung von Ausbaumaßnahmen unter 5 Mio. Euro fallen in die
Zuständigkeit der Länder. Die erforderlichen Haushaltsmittel hierfür werden
global zur Verfügung gestellt.
34. Unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen, Projekte mit bereits
vollziehbarem Baurecht denen mit noch nicht vollziehbarem Baurecht bei der
Bereitstellung der finanziellen Mittel vorzuziehen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
35. Wann ist mit der Beendigung des Planfeststellungsverfahrens für die im
Vordringlichen Bedarf stehende Ortsumgehung Pößneck (B 281) zu rechnen?
36. Wie sind die aktuellen Sachstände für den Bau der Ortsumgehungen auf
der B 281 im Bereich Krölpa, Rockendorf und Könitz?
37. Ist jeweils die Finanzierung in der entsprechenden Höhe gesichert, und für
wann ist jeweils mit einer Bewilligung zu rechnen?
38. Wann rechnet die Bundesregierung jeweils mit dem Baubeginn für die
Ortsumgehungen auf der B 281 im Bereich Pößneck, Krölpa, Rockendorf
und Könitz und wann jeweils mit dem Ende der Baumaßnahmen?
Die Fragen 35 bis 38 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Raumordnungsverfahren für die B 281, OU Rockendorf, OU Krölpa und
OU Pößneck wurde wegen notwendiger erweiterter Variantenuntersuchungen
im Bereich Pößneck unterbrochen und soll Anfang 2011 fortgesetzt werden. Für
die B 281, OU Könitz werden derzeit die Vorentwurfsunterlagen aufgestellt. Sie
sollen 2011 beim BMVBS zur Erteilung des Gesehenvermerks eingereicht
werden. Wegen des frühen Planungsstadiums der Maßnahmen können keine
Aussagen zu möglichen Baubeginnen getroffen werden.
39. Ist im Jahr 2012 mit dem Baubeginn der B 90n zwischen Nahwinden und
Traßdorf (A 71) – ein vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, mit hoher Priorität bezeichnetes Projekt mit vollziehbarem
Baurecht – zu rechnen?
Wenn nicht im Jahr 2012, zu welchem konkreten Zeitpunkt dann?
40. Wann ist frühestmöglich mit dem Baubeginn der Ortsumgehung
Kleinliebringen, für die vollziehbares Baurecht besteht, zu rechnen, und wann wird
die Bundesregierung die Mittel zur Verfügung stellen?
41. Wann ist frühestmöglich mit dem Baubeginn der Ortsumgehung Geilsdorf,
für die vollziehbares Baurecht besteht, zu rechnen, und wann wird die
Bundesregierung die Mittel zur Verfügung stellen?
42. Wann ist frühestmöglich mit dem Baubeginn der Ortsumgehung
Hammersfeld, für die vollziehbares Baurecht besteht, zu rechnen, und wann
wird die Bundesregierung die Mittel zur Verfügung stellen?
43. Wann ist frühestmöglich mit dem Baubeginn der Ortsumgehung
Griesheim, für die vollziehbares Baurecht besteht, zu rechnen, und wann wird
die Bundesregierung die Mittel zur Verfügung stellen?
44. Wie ist der aktuelle Sachstand für den Bau der Ortsumgehung Kallmerode
(B 247)?
45. Ist die Finanzierung für die Ortsumgehung Kallmerode (B 247) in der
entsprechenden Höhe gesichert, und für wann ist mit einer Bewilligung zu
rechnen?
46. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Baubeginn für die
Ortsumgehung Kallmerode (B 247), und wann mit dem Ende der Baumaßnahmen?
Die Fragen 39 bis 46 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
47. Wie ist der aktuelle Sachstand für den Ausbau der B 90 zwischen der
Bundesautobahn 9 und Gefell?
48. Ist die Finanzierung für den Ausbau der B 90 zwischen der
Bundesautobahn 9 und Gefell in der entsprechenden Höhe gesichert, und für wann ist
mit einer Bewilligung zu rechnen?
49. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn für den Ausbau der
B 90 zwischen der Bundesautobahn 9 und Gefell und wann mit dem Ende
der Baumaßnahmen?
Die Fragen 47 bis 49 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren für die B 90, OU Gefell. Nach
Erlangung des Baurechts erfolgt die Realisierung in Abhängigkeit der dann zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
50. Wie ist der aktuelle Sachstand für die Ortsumfahrung Eisenberg (B 7)?
51. Ist die Finanzierung für die Ortsumfahrung Eisenberg (B 7) in der
entsprechenden Höhe gesichert, und für wann ist mit einer Bewilligung zu
rechnen?
52. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Baubeginn für die
Ortsumfahrung Eisenberg (B 7) und wann mit dem Ende der Baumaßnahmen?
Die Fragen 50 bis 52 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund der Einstufung des Projektes im Weiteren Bedarf des Bedarfsplans für
die Bundesfernstraßen besteht derzeit seitens des Bundes kein Planungsauftrag.
53. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu stärkeren, über das gesetzlich
vorgeschriebene Maß hinausgehenden Lärmschutzmaßnahmen entlang der
Bundesautobahn 4 zwischen dem Autobahnkreuz Hermsdorf und der
Anschlussstelle Rüdersdorf?
54. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu stärkeren, über das gesetzlich
vorgeschriebene Maß hinausgehenden Lärmschutzmaßnahmen entlang der
Bundesautobahn 9 zwischen dem Autobahnkreuz Hermsdorf und der
Anschlussstelle Bad Klosterlausnitz?
Die Fragen 53 und 54 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für über den planfestgestellten Umfang hinausgehende Lärmschutzmaßnahmen
besteht keine Rechts- und Finanzierungsgrundlage.
55. Rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr 2013 mit einer Höherstufung
der Ortsumgehung Buttelstedt (B 85) aus dem Weiteren in den
Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans?
56. Wann ist mit der Einstufung der Ortsumgehung Bad Berka (B 85) in den
Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans zu rechnen?
Die Fragen 55 und 56 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 21 und 22 verwiesen.
Schiene
57. Wie ist der Stand der Baumaßnahmen auf Thüringer Gebiet in den
einzelnen Abschnitten der Neubaustrecke Verkehrsprojekt Deutsche Einheit
(VDE) 8.1 Ebensfeld–Erfurt und der Neubaustrecke VDE 8.2 Erfurt–
Leipzig/Halle?
Alle in Thüringen befindlichen Abschnitte der Neubaustrecken Ebensfeld–
Erfurt (VDE 8.1) und Erfurt–Leipzig/Halle (VDE 8.2) sind im Bau.
58. Werden die einzelnen Abschnitte plangemäß fertiggestellt, bzw. hat die
Bundesregierung Informationen über Verzögerungen beim Bau in den
einzelnen Abschnitten?
Wenn ja, welche Abschnitte sind von Verzögerungen betroffen, und wie
lange werden diese Verzögerungen andauern?
Die Bundesregierung geht von einer planmäßigen Fertigstellung aus.
59. Bestehen mittlerweile für alle Teilabschnitte der Neubaustrecken VDE 8.1
und VDE 8.2 Finanzierungsvereinbarungen mit der Deutschen Bahn AG?
Wenn nein, für welche Streckenabschnitte gibt es noch keine
Finanzierungsvereinbarung, und werden diese Abschnitte mit einer Finanzierung
hinterlegt sein?
Ja.
60. Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung für den
Personen- und für den Güterverkehr auf den Streckenabschnitten Saalbahn und
Frankenwaldbahn, wenn die Neubaustrecken VDE 8.1 und VDE 8.2
fertiggestellt sind?
Mit der Fertigstellung der Neubaustrecken im Zuge des VDE Nr. 8.1 und Nr. 8.2
wird die ICE-Linie Berlin–Nürnberg–München auf der Saalbahn und
Frankenwaldbahn entfallen. Dies gilt auch für einen Teil der bisher verkehrenden
Güterzüge. Damit stehen auf diesen Strecken zukünftig zusätzliche Trassen für den
Personen- und Güterverkehr zur Verfügung.
61. Wie will die Bundesregierung nach Fertigstellung der Neubaustrecken
VDE 8.1 und VDE 8.2 die Schienenanbindung der Städte entlang der
Saalbahn und der Frankenwaldbahn auf dem heutigen Niveau sicherstellen?
Die Bundesregierung geht im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung davon
aus, dass es weiterhin Personenfernverkehr auf der Saalbahn und der
Frankenwaldbahn geben wird. Die Gestaltung des Personenfernverkehrsangebots ist
jedoch eine unternehmerische Aufgabe und liegt in der Verantwortung der
Unternehmensführung der Deutschen Bahn AG (DB AG) und der mit ihr im
Wettbewerb stehenden Eisenbahnverkehrsunternehmen.
62. Ist der Bundesregierung die Studie des Umweltbundesamtes bekannt, in
der unter anderem der Nutzen der Neubaustrecken VDE 8.1 und VDE 8.2
in Frage gestellt wird, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die
darin getroffenen Aussagen unter anderem zum fehlenden verkehrlichen
Bedarf der beiden Strecken?
Das Gutachten „Schienennetz 2025/2030 Ausbaukonzeption für einen
leistungsfähigen Schienengüterverkehr in Deutschland“ im Auftrag des
Umweltbundesamtes wurde ohne Beteiligung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung erstellt. Vor diesem Hintergrund kann die Einschätzung zu den
einzelnen Projekten nicht nachvollzogen werden. Dies gilt auch für die
Aussagen zu der Neubaustrecke Ebensfeld–Erfurt–Halle/Leipzig (VDE 8.1 und 8.2).
63. Sind der Bundesregierung weitere Studien oder Gutachten bekannt, die
Verkehrsprojekte in Thüringen hinsichtlich ihrer Notwendigkeit bewerten,
und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Studien oder
Gutachten?
Nein.
64. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Mitte-Deutschland-
Verbindung zu?
Die Ausbaustrecke (ABS) Paderborn–Chemnitz (Mitte-Deutschland-
Verbindung) hat als zentrale Ost-West-Verbindung hohe Bedeutung für die
Bundesregierung. Sie ist im geltenden Bedarfsplan für die Schienenwege des Bundes
enthalten, die erste Baustufe im Vordringlichen Bedarf, die zweite Baustufe im
Weiteren Bedarf.
65. Wie beabsichtigt die Bundesregierung den Beschluss des Deutschen
Bundestages im Haushaltsgesetz 2007 (Einzelplan 12, Titel 89 151),
zusätzliche Mittel in Höhe von 50 Mio. Euro für die Mitte-Deutschland-
Verbindung zur Verfügung zu stellen, umzusetzen?
Die im Rahmen des Bundeshaushalts 2007 zur Verfügung gestellten
zusätzlichen Mittel konnten im Haushaltsjahr 2007 mangels baureifer Maßnahmen für
die Mitte-Deutschland-Verbindung nicht gebunden werden. Eine
Übertragbarkeit der Mittel auf folgende Haushaltsjahre hat der Haushaltsgesetzgeber nicht
vorgesehen.
66. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um jetzt nach
Abschluss der Bedarfsplanüberprüfung schnellstmöglich den Mittelabfluss
zum Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung sicherzustellen?
Der Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung wird auf Basis der bestehenden
Finanzierungsvereinbarungen wie geplant fortgeführt. Der Mittelabfluss ist
insofern bereits sichergestellt.
67. Wann erfolgt die Freigabe der Mittel für den durchgehenden zweigleisigen
Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung im Abschnitt zwischen
Weimar und Gera?
68. Wann erfolgt die Freigabe der Mittel für Elektrifizierung der Mitte-
Deutschland-Verbindung im Abschnitt zwischen Weimar und Gößnitz?
Die Fragen 67 und 68 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Über eine Finanzierung des durchgehenden zweigleisigen Ausbaus im
Abschnitt Weimar–Gera und die Elektrifizierung zwischen Weimar und Gößnitz als
zweite Baustufe kann erst nach Vorliegen des Baurechts und der
haushalterischen Voraussetzungen entschieden werden.
69. Wann wird die erste Baustufe der Mitte-Deutschland-Verbindung
abgeschlossen sein?
Die erste Baustufe wird voraussichtlich Ende 2012 im Wesentlichen
abgeschlossen sein.
70. Wann kann mit der zweiten Baustufe der Mitte-Deutschland-Verbindung
begonnen werden?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 67 und 68 verwiesen.
71. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Reaktivierung der Werrabahn
zwischen Eisfeld und Coburg?
Die Reaktivierung der Werrabahn zwischen Eisfeld und Coburg dient vorrangig
der Verbesserung des Personennahverkehrs und ist somit nicht Bestandteil der
Bundesverkehrswegeplanung. Für den Ausbau einschließlich Reaktivierung
von Strecken, die dem Personennahverkehr dienen, stellt der Bund den Ländern
gemäß § 8 Absatz 2 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes entsprechende
Mittel bereit. In diesem Fall sind die Freistaaten Thüringen und Bayern als
Vorhabenräger des Schienenpersonennahverkehrs und die DB Netz AG gehalten,
die Entscheidungen über die Reaktivierung der Werrabahn zwischen Eisfeld und
Coburg zu treffen.
Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Antworten auf die Fragen 72 bis 75:
Der Begriff der Barrierefreiheit hat sich von der Konzentration auf
Rollstuhlfahrergerechtigkeit weiterentwickelt, um den vielfältigen Formen von
Nutzungsschwierigkeiten gerecht zu werden. Ausstattungen und Services dazu sind z. B.:
– Sehbehindertengerechte Ausstattung (Leitsysteme für Blinde und
Sehbehinderte, optimale Beleuchtung),
– dynamische Kundeninformationsanlagen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip
(optisch/akustisch), z. B. für kleinere Stationen der dynamische Schriftanzeiger
(DSA) mit Akustikmodul,
– Informationsstellen mit abgesenktem Tresenbereich und Unterstützung für
Hörgerätenutzer durch Induktion, barrierefrei gestaltete WC-Center und
Automatiktüren in bedeutenden Bahnhöfen,
– Einstiegsservice durch Servicemitarbeiter in mehr als 300 Bahnhöfen (rund
500 000 Hilfeleistungen im Jahr 2009).
Unter Zugrundelegung der vorstehend genannten umfassenden Definition von
Barrierefreiheit von Bahnhöfen sind die Bahnhöfe in Thüringen nicht
vollständig barrierefrei und werden es auch nach dem Jahr 2011 noch nicht sein.
Bahnsteigzugänge werden je nach Örtlichkeit möglichst stufenfrei realisiert.
Bahnsteige, die von Personenunter- oder -überführungen nur über Treppen erreichbar
waren, werden prioritär in Bahnhöfen ab 1 000 Fahrgästen pro Tag mit
Aufzügen (oder gegebenenfalls langen Rampen) zusätzlich stufenfrei erschlossen;
in Bahnhöfen mit weniger als 1 000 Fahrgästen/Tag geschieht dies nur bei
besonderem Bedarf.
In den Antworten zu den Fragen 72 bis 74 wird die Situation der stufenfreien
Bahnsteigzugänge in Thüringen dargestellt.
72. Welche Personenbahnhöfe in Thüringen sind barrierefrei (aufgeschlüsselt
nach Kategorien) und welche nicht?
Folgende Personenbahnhöfe in Thüringen sind nach Mitteilung der DB
Station & Service AG stufenfrei (Kategorisierung ab 1. Januar 2011; Beschreibung
der Bahnhofskategorien siehe unter
www.deutschebahn.com):
Kategorie 1: Bahnhöfe der Kategorie 1 sind in Thüringen nicht vorhanden.
Kategorie 2: Erfurt Hbf, Weimar.
Kategorie 3: Eisenach, Gera Hbf, Gotha, Jena Paradies, Leinefelde,
Nordhausen, Saalfeld (Saale).
Kategorie 4: Arnstadt Hbf, Bad Langensalza, Heilbad Heiligenstadt,
Meiningen, Mühlhausen, Rudolstadt, Sömmerda, Sonneberg Hbf.
Kategorie 5: Fröttstädt, Gera Süd, Hermsdorf-Klosterlausnitz, Suhl-Heinrichs.
Kategorie 6: Arenshausen, Arnstadt Süd, Berga (Elster), Beuren, Blankenstein
(Saale), Breitungen (Werra), Buttstädt, Camburg (Saale), Erfurt
Ost, Förtha (Kr. Eisenach), Friedrichroda, Gebra (Hainleite), Gera
Ost, Geraberg, Gera-Liebschwitz, Gernrode-Niederorschel, Gotha
Ost, Gräfenroda, Greiz, Großfurra, Großrudestedt,
Großschwabhausen, Haarhausen, Harras, Heldrungen, Hohenleuben, Holzdorf
(bei Weimar), Hörschel, Ilmenau-Pörlitzer Höhe, Immelborn,
Jena-Zwätzen, Kaulsdorf (Saale), Krölpa-Ranis, Lehndorf (Kr.
Altenburg), Leubingen, Leutenberg, Marksuhl, Mechterstädt,
Neue Schenke, Neumühle (Elster), Nöbdenitz, Oberrohn, Oppurg,
Ossmannstedt, Papiermühle (Kr. Stadtroda), Ponitz, Pößneck unt
Bf, Reinhardsbrunn-Friedrichroda, Reurieth, Ritschenhausen,
Ronneburg, Rothenstein (Saale), Schmalkalden, Schmalkalden
Fachhochschule, Schmölln, Schönau (Hörsel), Schwallungen,
Seebergen, Stadtilm, Stadtroda, Steinbach-Hallenberg, Suhl,
Treben-Lehma, Triebes, Uder, Untermaßfeld, Vachdorf, Veilsdorf,
Viernau, Voigtstedt, Walldorf (Werra), Waltershausen, Wasungen,
Weimar Berkaer Bf, Werther, Wünschendorf (Elster) Nord,
Wutha, Zeulenroda unt Bf, Zeutsch.
Kategorie 7: Altersbach, Ammern, Auehütte, Auerstedt, Bachfeld, Bad Berka,
Bad Berka Zeughausplatz, Bad Sulza Nord, Benshausen,
Bernsgrün, Bibra, Birkungen, Blechhammer, Bodenrode, Bufleben,
Crawinkel, Crossen Ort, Dachwig, Dietzhausen, Dörrberg,
Eckardtsleben, Effelder, Elxleben, Ernstthal am Rennsteig,
Ettenhausen, Etzleben, Frankenhain, Freienorla, Gera-Langenberg,
Gera-Zwötzen, Gräfenroda Ort, Gräfentonna, Griefstedt,
Großneuhausen, Guthmannshausen, Harra, Harra Nord, Hetschburg,
Hohenebra Ort, Hörselgau, Hüttengrund, Ilmenau-Roda,
Kiebitzhöhe, Könitz, Kranichfeld, Langenorla Ost, Langenorla West,
Lauscha, Legefeld, Lichtentanne, Luisenthal, Marlishausen,
Martinroda, Mengersgereuth-Hämmern, Mengersgereuth-Hämmern
Ost, Mittelschmalkalden, München (bei Bad Berka), Neuhaus-
Igelshieb, Neunhofen, Niederschmalkalden, Niederwillingen,
Nohra (bei Weimar), Nordhausen-Salza, Obergrunstedt,
Oberlauscha, Oberweimar, Paulinzella, Petriroda, Pöllwitz, Quittelsdorf,
Rauenstein, Reinsdorf (bei Artern), Rohr, Schalkau, Schalkau
Mitte, Schönstedt, Schüptitz, Seebach (Kr. Mühlhausen),
Seltendorf, Singen, Sonneberg Nord, Sonneberg Ost, Sonneberg West,
Steinach, Steinach-Süd, Sülzenbrücken, Tannroda, Töppeln,
Traun, Tromsdorf, Unterlemnitz, Walschleben, Waltershausen-
Schnepfenthal, Weida Altstadt, Weida-Mitte, Weimar West,
Woffleben, Wölfershausen, Wolfsgefärth, Zella-Mehlis West,
Zschachenmühle.
Bezüglich der nicht stufenfreien Bahnhöfe wird auf die Antwort zu Frage 75
verwiesen.
73. Welche Personenbahnhöfe in Thüringen werden nach derzeitiger Planung
mit Mitteln aus den Konjunkturprogrammen des Bundes bis Ende 2011
barrierefrei umgebaut sein (aufgeschlüsselt nach Kategorien)?
Altenburg (Kategorie 4).
74. Welche Personenbahnhöfe in Thüringen werden darüber hinaus nach
derzeitiger Planung mit Mitteln aus dem Sonderprogramm Personenbahnhöfe
in den Jahren 2009 bis 2011 mit Bundesmitteln barrierefrei umgestaltet
(aufgeschlüsselt nach Kategorien)?
Keine.
75. Welche Personenbahnhöfe in Thüringen werden auch nach dem Jahr 2011
noch nicht barrierefrei sein?
Folgende Personenbahnhöfe in Thüringen werden nach Mitteilung der DB
Station & Service AG auch nach dem Jahr 2011 noch nicht stufenfrei sein: Apolda,
Artern, Bad Blankenburg (Thüringer Wald), Bad Köstritz, Bad Salzungen, Bad
Sulza, Ballstädt (Kr. Gotha), Bernterode, Bleicherode Ost, Breternitz, Bretleben,
Crossen a. d. Elster, Dachrieden, Döllstädt, Dornburg (Saale), Eckartsberga,
Eisenach Opelwerk, Eisenach West, Eisfeld, Elgersburg, Ellrich, Emleben,
Erfurt Nord, Erfurt-Bischleben, Erfurt-Gispersleben, Gangloffsömern,
Gehlberg, Georgenthal, Ilmenau, Gerstungen, Glückauf, Görsbach, Gößnitz, Greiz-
Dölau, Greußen, Grimmenthal, Großengottern, Großheringen, Hausen,
Heringen (Helme), Hildburghausen, Hockeroda, Hopfgarten (Kr. Weimar), Jena
Göschwitz, Jena Saalbf, Jena West, Kahla, Kleinfurra, Kölleda, Kraftsdorf,
Kühnhausen, Lobenstein, Loitsch-Hohenleuben, Mellingen, Neudietendorf,
Niederpöllnitz, Niedersachswerfen, Niederspier, Niedertrebra, Nohra (Wipper),
Oberhof, Ohrdruf, Orlamünde, Plaue, Porstendorf, Pößneck ob Bf, Probstzella,
Rentwertshausen, Ringleben-Gebesee, Rottenbach, Rudolstadt-Schwarza,
Sättelstädt, Silberhausen, Sollstedt, Sondershausen, Stotterneim, Straußfurt,
Themar, Triptis, Uhlstädt, Unterloquitz, Unterwellenborn, Vieselbach,
Wandersleben, Wasserthaleben, Weida, Wernshausen, Wingerode, Wipperdorf,
Wolkramshausen, Wünschendorf (Elster), Wurzbach, Zella-Mehlis.
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