[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4501
17. Wahlperiode 21. 01. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vom 19. Januar 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Gustav Herzog,
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/4263 –
Sachstand wichtiger Verkehrsprojekte für das Bundesland Rheinland-Pfalz
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003 hat eine Laufzeit bis 2015. Jüngst
wurden die Bedarfspläne Straße und Schiene vom Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wie gesetzlich vorgeschrieben überprüft. Die
Prognosen zeigen ein deutliches Wachstum nicht nur im Personenverkehr,
sondern gerade im Bereich des Güterverkehrs. Gleichzeitig ist die Finanzierung der
Projekte im Vordringlichen Bedarf nicht gesichert und die Sparmaßnahmen der
Bundesregierung werden dazu führen, dass die Bundesregierung Projekte
verschieben muss und zu befürchten ist, dass in den kommenden Jahren kein
einziges Schienen-, Wasser- oder Straßenneubauprojekt neu begonnen werden kann.
In der Zukunft eines zusammenwachsenden Europas spielen moderne,
funktionierende Verkehrs- und Güterwege jedoch eine zentrale Rolle.
Insbesondere Rheinland-Pfalz nimmt in Bezug auf seine geographische Lage im
Herzen Europas eine wichtige Rolle ein. Sowohl auf der Nord-Süd-Achse als
auch in Ost-West-Richtung erfolgen erhebliche Transitverkehre, die die
derzeitige Verkehrsinfrastruktur auslasten bzw. bereits jetzt schon überstrapazieren.
Investitionen in die Ertüchtigung der Güterverkehrstrassen und in Anlagen des
Kombinierten Verkehrs zur Verlagerung der Güter auf die umweltfreundlichen
Verkehrsträger Binnenschiff und Schiene sind daher dringend erforderlich.
Flankierend hierzu sind verstärkte Investitionen in die effektive Entlastung der
Anwohner durch vorsorgende Verkehrslärmschutzmaßnahmen entlang von
Hauptverkehrswegen unumgänglich. Nur ein zügiges Handeln wird den
Anforderungen gerecht, die zukünftige Verkehrsentwicklungen an die Infrastruktur
stellen werden.
Allgemein
1. Welche konkreten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenneubauvorhaben
des Bundes werden 2011 in Rheinland-Pfalz neu begonnen?
Bundesschienenwege: Bis auf die Bedarfsplanmaßnahme Igel–Igel-West sind
sämtliche Bedarfsplanvorhaben Schiene begonnen.
Bundesfernstraßen: Die Bedarfsplanmaßnahmen B 51, Ortsumgehung Konz–
Könen und B 327, Ortsumgehung Kastellaun können in 2011 begonnen werden.
Bundeswasserstraßen: Sofern im Rahmen der Bewirtschaftung die erforderlichen
Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können, kann in 2011 mit dem
Bau der zweiten Schleusenkammer an der Schleuse Trier begonnen werden.
2. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die dem Land Rheinland-Pfalz jeweils
für die Realisierung der Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte
im Vordringlichen Bedarf durch den Bund zur Verfügung stehen?
3. Welche finanziellen Mittel sind für Rheinland-Pfalz in der Finanzplanung
des Bundes pro Jahr bis 2014 jeweils für Straßen-, Schienen- und
Wasserstraßenbauprojekte vorgesehen?
4. Welche dieser in den Fragen 2 und 3 benannten Finanzmittel sind jeweils für
den Erhalt der Bundesfernstraßen, der Bundesschienenwege und der
Bundeswasserstraßen in Rheinland-Pfalz in die Haushalts- und Finanzplanung
des Bundes eingestellt?
Die Fragen 2, 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bundesschienenwege: Im Bereich der Schienenwegeinvestitionen erfolgt keine
länderbezogene Aufschlüsselung der Zuwendungen des Bundes. Diese werden
im Falle der Ersatzinvestitionen im Bestandsnetz auf der Grundlage der
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung gesamtnetzbezogen bzw. bei den Neu-
und Ausbauvorhaben des Bedarfsplans streckenbezogen ohne Berücksichtigung
von Landesgrenzen gewährt.
Bundesfernstraßen: Nach dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten
Bundeshaushalt 2011 und der geltenden Finanzplanung bis 2014 sind zur
Finanzierung der Bundesfernstraßen-Bedarfsplanmaßnahmen (ohne Refinanzierung der
privat vorfinanzierten Maßnahmen) und zur Erhaltung des
Bundesfernstraßennetzes in Rheinland-Pfalz nachstehende Mittel vorgesehen:
Bundeswasserstraßen: Nach dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten
Bundeshaushalt 2011 und der geltenden Finanzplanung bis 2014 stehen der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) für
Infrastrukturprojekte des Vordringlichen Bedarfs im Land Rheinland-Pfalz 18,5 Mio. Euro pro
Jahr zur Verfügung. Die Mittel für den Erhalt der Bundeswasserstraßen in
Rheinland-Pfalz werden nach Maßgabe erkennbarer Notwendigkeiten im
Rahmen der bei Kapitel 12 03 Titel 780 11 – Erhaltung der verkehrlichen
Infrastruktur – (Ansatz 2011: 120 Mio. Euro) verfügbaren Ausgaben bereitgestellt.
5. Welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte des BVWP 2003
des Landes Rheinland-Pfalz im Vordringlichen Bedarf wurden bisher
komplett abgeschlossen?
Bundesschienenwege: In Rheinland-Pfalz sind für die Bedarfsplanvorhaben
Schiene Teilinbetriebnahmen erfolgt. Auf den Verkehrsinvestitionsbericht
(Bundestagsdrucksache 17/444) bzw. die „Berichte zum Ausbau der
Schienenwege“ (bis einschließlich 2006) wird verwiesen. Der Abschluss der restlichen
Bedarfsplanmaßnahmen erfolgt sukzessive.
2011 2012 2013 2014
Bedarfsplanmaßnahmen 84 85 58 61
Erhaltungsmaßnahmen 187 167 158 140
Bundesfernstraßen: Gemäß § 7 des Fernstraßenausbaugesetzes berichtet das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) dem
Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des Bundesfernstraßenbaus.
Dem Verkehrsinvestitionsbericht (Bundestagsdrucksache 17/444) bzw. den
„Straßenbauberichten“ (bis einschließlich 2006) können die Bauleistungen des
Bundes graphisch und tabellarisch entnommen werden.
Bundeswasserstraßen: Die zweite Schleusenkammer in Zeltingen wurde
komplett abgeschlossen.
6. Welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte des BVWP 2003
des Landes Rheinland-Pfalz im Vordringlichen Bedarf haben ein
abgeschlossenes Planungsverfahren mit Baurecht, stehen aber noch vor der
baulichen Umsetzung?
Wann ist mit Beginn der Bauphase und der abschließenden Realisierung
dieser Projekte zu rechnen?
Bundesschienenwege: Bei dem Bedarfsplanvorhaben Ausbau Saarbrücken–
Ludwigshafen (POS Nord), zweite Baustufe, wurden folgende Teilmaßnahmen
noch nicht begonnen:
Bundesfernstraßen: Folgende Vorhaben des Landes Rheinland-Pfalz im
Vordringlichen Bedarf des BVWP 2003 besitzen Baurecht und stehen noch vor der
baulichen Umsetzung:
– B 10, Wallmersbach–Hinterweidenthal, 2. Bauabschnitt,
– B 38, Ortsumgehung Impflingen,
– B 51, Ortsumgehung Konz-Könen,
– B 271, Ortsumgehung Kirchheim,
– B 327, Ortsumgehung Kastellaun,
– B 327, Ortsumgehung Gödenroth,
– B 427, Ortsumgehung Bad Bergzabern.
Finanzierung und Realisierung der einzelnen Maßnahmen stehen unter dem
Vorbehalt der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Hinsichtlich der
Realisierung der B 51, Ortsumgehung Konz-Könen sowie der B 327,
Ortsumgehung Kastellaun wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Bundeswasserstraßen: Baurecht liegt für den Bau der zweiten Schleusenkammer
an der Schleuse Trier vor.
Nr. PFA Örtlichkeit
Entwurfsplanung
Abschluss
FinVe
Datum
PFB
Baubeginn
Inbetriebnahme
4.4
Str. 3280 km 30,4
(ö Landstuhl)–34,7
(w Einsiedlerhof)
abgeschlossen
15. 06. 2005
05. 2005 vsl. 2011 vsl. 2013
4.5
Str. 3280 km 34,7
(w Einsiedlerhof)–
41,3 (Kaiserslautern)
abgeschlossen 05. 2005 vsl. 2013 vsl. 2015
5.6 Teil 2
Str. 3250 km 28,6
(ö Limbach)–Str.
3280 km 13,6
(Bruchhof)
abgeschlossen 05. 2005 vsl. 2011 vsl. 2012
7. Welche Priorisierungen sieht die Bundesregierung für die Verkehrsträger
Straße, Schiene und Wasserstraße in Rheinland-Pfalz aufgrund von
europäischen Korridoren und Vorrangnetzen vor?
Die Leitlinien für das Transeuropäische Netz sind weder ein Bau- noch ein
Finanzierungsplan, sondern ihre Umsetzung erfolgt nach nationaler Priorisierung.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den einzelnen Projekten verwiesen, die
überwiegend Bestandteil der Leitlinien sind.
Schienenverkehr
8. Welche Mittel werden für die im Bedarfsplan vorgesehenen Maßnahmen
zur Realisierung der Schienenschnellverkehrsverbindung Paris–
Ostfrankreich–Südwestdeutschland (POS) zur Verfügung gestellt, und wann
rechnet die Bundesregierung mit einer Freigabe der Mittel?
Für den auf das Land Rheinland-Pfalz entfallenden Teil der POS, die
Ausbaustrecke (ABS) Ludwigshafen–Saarbrücken (POS Nord), sind gemäß
Finanzierungsvereinbarung in der Fassung der aktuellen Anpassungsvereinbarung
folgende Bundesmittel eingeplant:
Die Mittel können von den Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen des Bundes
(EIU) auf Antrag beim Eisenbahn-Bundesamt abgerufen werden.
9. Wann plant die Bundesregierung die Fertigstellung dieser Maßnahmen?
Die EIU planen eine abschnittsweise Fertigstellung der POS Nord bis zum Jahr
2015.
10. Beabsichtigt die Bundesregierung für diese internationale
Verkehrsverbindung Mittel für das Zugsicherungssystem ETCS (European Train Control
System) zur Verfügung zu stellen, und mit welchen zusätzlichen Kosten
rechnet sie dabei?
Die Ausstattung der POS Nord mit dem interoperablen europäischen
Zugleitsystem ETCS ist – entsprechend den geltenden europäischen Richtlinien –
Bestandteil der abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarung.
11. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass durch eine zeitnahe
Fertigstellung der Bedarfsplanmaßnahmen und durch die gemäß der Erklärung
von Baudrecourt noch zu planenden Ergänzungsmaßnahmen Nachteile
dieser Strecke gegenüber dem Südast der POS-Strecke über Straßburg
vermieden werden?
Die Bundesregierung sieht keine Benachteiligung des Nordastes gegenüber dem
Südast und umgekehrt. Der Ausbau der POS Nord erfolgt entsprechend dem
Bedarfsplan. Darüber hinausgehende Ergänzungsmaßnahmen sind nicht
geplant.
Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Mio. Euro 37,0 38,2 35,0 48,3 31,9 29,0 8,5
12. Welche Mittel wird die Bundesregierung für die Fertigstellung des
Überwerfungsbauwerkes im Nordkopf des Bahnhofes Mainz zur Verfügung
stellen, und wann rechnet sie mit der Freigabe und dem Baubeginn dieser
Maßnahme?
Der Anteil der Bundesfinanzierung beträgt ca. 38 Mio. Euro. Die
Finanzierungsvereinbarung wurde am 8. Juni 2010 geschlossen, der Baubeginn ist erfolgt.
13. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstellung der Maßnahme?
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) plant, den Mainzer Nordkopf 2015 in Betrieb
zu nehmen.
14. Die Überprüfung des Bedarfsplans Schiene sieht für den Planfall 19
(Ausbaustrecke Luxembourg–Trier–Koblenz–Mainz) den so genannten
optimierten Planfall 19a vor: Welche konkreten Maßnahmen verfolgt die
Bundesregierung zur Realisierung dieses Projektes?
Der optimierte Planfall 19a umfasst den zweigleisigen Ausbau des
Streckenabschnitts Igel–Igel-West. Der Bund strebt an, hierzu eine Vereinbarung mit der
DB AG abzuschließen. Das Großherzogtum Luxemburg und Rheinland-Pfalz
sollen hierbei vertraglich eingebunden werden.
15. Welche Mittel wird die Bundesregierung gemäß des überprüften
Bedarfsplans Schiene zur Realisierung des zweigleisigen Abschnittes zwischen
Igel-West und der Landesgrenze zur Verfügung stellen, und wann rechnet
sie mit der Fertigstellung des Projektes?
Der Bund wird sich mit rund 10,1 Mio. Euro an diesem Projekt beteiligen. Unter
der Voraussetzung des Abschlusses der erforderlichen
Finanzierungsvereinbarung und des Planfeststellungsverfahrens wird eine Fertigstellung im Jahr
2013 angestrebt.
16. Ist die Bundesregierung bereit, vor dem Hintergrund des europäischen
Güterverkehrskorridors Rotterdam–Genua und der in wenigen Jahren
anstehenden Fertigstellung des Gotthard-Basistunnels die Planungen für eine
alternative Güterverkehrsstrecke zwischen dem Rhein-Ruhr-Gebiet und
dem Rhein-Main-/Rhein-Neckar-Gebiet zur Vermeidung von
Kapazitätsengpässen und zur Lärmentlastung des Mittelrheintals aufzunehmen?
Das BMVBS hat unmittelbar nach Abschluss der Bedarfsplanüberprüfung mit
ersten Arbeiten für einen neuen Bundesverkehrswegeplan begonnen. In diesem
Zusammenhang werden auch verkehrliche Konzepte für die Relation Rhein-
Ruhr–Rhein-Main/Rhein-Neckar zu untersuchen sein.
17. Welche Mittel wird die Bundesregierung 2010, 2011 und 2012 für einen
effektiven Lärmschutz am Güterverkehrskorridor Rotterdam–Genua
insgesamt bereitstellen?
Wie hoch ist der Anteil für Investitionen in rollendes Material, und welchen
Anteil nehmen Investitionen in lärmmindernde Maßnahmen an der Strecke?
Das BMVBS hat das Pilot- und Innovationsprogramm „Leiser Güterverkehr“
initiiert. Dies beinhaltet das Innovationsprogramm Verbundstoff-Bremssohlen,
die Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems und das Pilotprojekt
„Leiser Rhein“. Für das Gesamtprojekt stehen 40 Mio. Euro im Kapitel 12 22
Titel 891 05 – Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen
der Eisenbahnen des Bundes – zur Verfügung. Die Laufzeit ist angelegt auf
einen Zeitraum von 2009 bis 2012.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II der Bundesregierung werden bundesweit
innovative Maßnahmen zum Lärm- und Erschütterungsschutz am Fahrweg der
Eisenbahnen erprobt. Es stehen dafür bis Ende 2011 insgesamt 100 Mio. Euro
zur Verfügung. Nach derzeitiger Planung kommen rund 30 Mio. Euro den
Ortslagen entlang des Güterverkehrskorridors Rotterdam–Genua zugute. Auf
Rheinland-Pfalz entfallen davon rund 20 Mio. Euro.
18. Welche Mittel wird die Bundesregierung 2010, 2011 und 2012 für einen
effektiven Lärmschutz im Moseltal zur Verfügung stellen, und welche
Maßnahmen sollen hierfür realisiert werden?
Im Moseltal sind 2010 rund 4,2 Mio. Euro in Lärmschutzmaßnahmen investiert
worden. In 2011 sind derzeit rund 1,6 Mio. Euro und 2012 rund 0,3 Mio. Euro
eingeplant. Zum Einsatz kommen im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms
des Bundes Lärmschutzwände bzw. Lärmschutzfenster an den Ortsdurchfahrten
Koblenz-Moselweiß, Koblenz-Güls, Kobern-Gondorf, Löf, Hatzenport,
Moselkern, Klotten, Neef, Bullay, Bengel, Trier-Ehrang, Trier-Pfalzel und Trier.
19. Welche Eisenbahnbrücken kommen nach Meinung und Kenntnis der
Bundesregierung in Rheinland-Pfalz in Betracht, lärmschutzsaniert zu werden,
und wann beabsichtigt die Bundesregierung welche
Brückenbaumaßnahme zu realisieren?
Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Lärmsanierung an
Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes berücksichtigt grundsätzlich auch
Brückenbauwerke. Wie die DB ProjektBau GmbH auf Nachfrage mitteilte, sind derzeit
keine Lärmsanierungsmaßnahmen an Brückenbauwerken in Rheinland-Pfalz
geplant. Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurden in 2009 innovative
Maßnahmen zur Brückenentdröhnung an der Eisenbahnüberführung zwischen Ober-
und Niederlahnstein umgesetzt.
20. Welche Mittel stellt die Bundesregierung für den Bau der S-Bahn-Strecke
zwischen Ludwigshafen und Mainz zur Verfügung, und wird dieses
Projekt bis 2014 realisiert werden?
Die S-Bahn-Strecke Ludwigshafen–Mainz ist Bestandteil des Vorhabens
Nahschnellverkehr Rhein-Neckar zweite Baustufe in Rheinland-Pfalz. Die
Inbetriebnahme ist für Dezember 2014 vorgesehen.
Außer der S-Bahn-Strecke Ludwigshafen–Mainz sind in dem Gesamtvorhaben
noch weitere Abschnitte im S-Bahn-Netz enthalten. Das Gesamtvorhaben ist im
GVFG-Bundesprogramm 2010 bis 2014 vorgesehen. Detaillierte Planungen
liegen dem Bund noch nicht vor.
Elektrifizierung
21. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Elektrifizierung und den Ausbau
der Strecken Neustadt–Landau–Wörth–Karlsruhe und Bingen–Hochspeyer
im Zuge der Überlegungen der Deutschen Bahn AG für ein
Wachstumsprogramm zur mittelfristigen Entlastung der Hauptabfuhrstrecken des
Schienengüterverkehrs?
Die DB Netz AG stellte dem Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
am 11. Februar 2009 das unternehmensinterne „Wachstumsprogramm“ für die
kurz- und mittelfristige Entwicklung von zwei Haupteisenbahnkorridoren
(Ost- /Westkorridor) vor. Das BMVBS hat das Wachstumsprogramm parallel
zur Bedarfsplanüberprüfung mit Zeithorizont 2025 einer
gesamtwirtschaftlichen Bewertung unterzogen. Ergebnisse werden in Kürze vorliegen.
22. Welche Strecken kommen nach Auffassung der Bundesregierung in
Rheinland-Pfalz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit für eine
Elektrifizierung weiter in Betracht?
Die Bedarfsplanüberprüfung Schiene hat den verkehrlichen Bedarf bezogen auf
den Prognosehorizont 2025 festgestellt. Ein darüber hinausgehender Bedarf für
die Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken im Land Rheinland-Pfalz konnte
dabei nicht festgestellt werden. Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
Bundesautobahnen und Bundesstraßen
23. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Freigabe der erforderlichen
Mittel für folgende, bereits jetzt bzw. in Kürze baureife Maßnahmen, und
wann rechnet die Bundesregierung mit ihrer Fertigstellung:
a) B 10, Wallmersbach–Hinterweidenthal, zweiter Bauabschnitt,
b) B 10, Landau–Godramstein,
c) B 51, Ortsumgehung Konz–Könen,
d) B 38, Ortsumgehung Impflingen,
e) B 271, Ortsumgehung Kirchheim,
f) B 327, Ortsumgehung Kastellaun,
g) B 327, Ortsumgehung Gödenroth,
h) B 427, Ortsumgehung Bad Bergzabern?
Hinsichtlich der Freigabe der erforderlichen Mittel und Finanzierung der
Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Diese gilt gleichermaßen
für das Projekt B 10, Landau–Godramstein, sobald hierfür Baurecht vorliegt.
Zur B 51, Ortsumgehung Konz-Könen und B 327, Ortsumgehung Kastellaun
wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Mit der Fertigstellung der beiden
Ortsumgehungen wird spätestens im Jahr 2016 gerechnet.
24. Mit welcher Dringlichkeit stuft die Bundesregierung die Ortsumgehung
B 420, Wörrstadt-Sulzheim ein?
Welchen weiteren Zeitplan sieht die Bundesregierung hinsichtlich der
Ortsumgehung B 420, Wörrstadt-Sulzheim vor?
Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004 ist die Maßnahme im „Weiteren
Bedarf“ eingestuft. Aufgrund der nachrangigen Einstufung finden derzeit keine
Planungen statt.
25. Welche Mittel wird die Bundesregierung zur Ortsumgehung Lampertheim-
Rosengarten wann zur Verfügung stellen, und wie ist der Sachstand der
zeitlichen Planung?
Für die Ortsumgehung Lampertheim–Rosengarten wird derzeit das
Baurechtsverfahren durchgeführt. Die Haushaltseinstellung der Maßnahme kann, nach
Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses, in
Abhängigkeit der dann für das Land Hessen zur Verfügung stehenden
Bundesfernstraßenmittel eingeplant werden.
26. Ist die Bundesregierung bereit, die für den Neubau/die Erneuerung
folgender Brückenbauwerke erforderlichen Finanzierungsmittel unmittelbar
bereitzustellen, sobald die baurechtlichen Voraussetzungen gegeben sind:
a) A 61, Pfädchensgraben- und Tiefenbachtalbrücke,
b) A 643, Schiersteiner Brücke,
c) B 10, Zweite Rheinbrücke Wörth,
d) B 52, Ehranger Brücke?
Die genannten Brückenbauwerke befinden sich allesamt im Zuge wichtiger
Verkehrsachsen in Rheinland-Pfalz. Daher hat die Finanzierung des Neubaus bzw.
der Erneuerung der Bauwerke nach Vorliegen der baurechtlichen
Voraussetzungen eine sehr hohe Priorität.
27. Beabsichtigt die Bundesregierung verstärkt in Lärmschutzmaßnahmen an
Autobahnbrücken in Rheinland-Pfalz zu investieren, um die Ausbreitung
des Verkehrslärms und die Betroffenheit der anliegenden Gemeinden zu
reduzieren?
Die Anspruchsgrundlagen für Lärmschutz an Bundesfernstraßen sind gesetzlich
und haushaltsrechtlich geregelt. Diese Regelungen sind bundesweit in gleicher
Weise anzuwenden. Unter Würdigung der Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit sowie der Gleichbehandlung in allen Landesteilen besteht
keine Möglichkeit für über die gesetzlichen und haushaltsrechtlichen
Regelungen hinausgehende Schutzmaßnahmen.
28. Mit welcher Dringlichkeit ordnet die Bundesregierung die zweite
Rheinbrücke bei Wörth ein?
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan in den Vordringlichen Bedarf mit besonderem
naturschutzfachlichem Planungsauftrag eingestuft. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 26 verwiesen.
29. Zu welchem Ergebnis haben die von der Bundesregierung in Auftrag
gegebenen geologischen Untersuchungen zur Neutrassierung der B 9 und
B 420 hinsichtlich der Ortsumgehung Nierstein geführt?
Welchen weiteren Zeitplan sieht die Bundesregierung hinsichtlich der
Ortsumgehung B 9/B 420, Nierstein vor?
Nach den Artikeln 90 und 85 des Grundgesetzes planen, bauen, unterhalten und
verwalten die Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes die
Bundesfernstraßen. Zu diesen Aufgaben gehören auch die vorbereitenden
Planungen sowie die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen
planungsrechtlichen Verfahren.
Die zuständige Oberste Straßenbaubehörde des Landes Rheinland-Pfalz hat die
in Abstimmung mit dem BMVBS auf den Weg gebrachten Untersuchungen
insbesondere geotechnischer Art abgeschlossen.
Die abschließenden Ergebnisse sollen in Kürze dem BMVBS übersandt werden.
Nach Prüfung durch den Bund werden dann die nächsten Planungsschritte mit
dem Land abgestimmt werden.
30. Mit welcher Dringlichkeit betreibt die Bundesregierung die Realisierung
der Nord- und Westumfahrung der Stadt Trier, und wann rechnet sie mit
einer Höherstufung im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen?
Die den Raum Trier betreffenden Projekte A 64, Nordumfahrung Trier sowie
B 51, Konz–Anschlussstelle (AS) A 64 (Moselaufstieg) sind lediglich im
Weiteren Bedarf des Bedarfsplans enthalten. Somit besteht kein Planungsauftrag für
die Projekte. Die rheinland-pfälzische Straßenbauverwaltung hat jedoch mit
finanzieller Beteiligung des Bundes eine Verkehrswirtschaftliche Untersuchung
im Korridor Mosel–Saar–Eifel durchgeführt, deren Ergebnisse der
Aktualisierung der langfristigen Prognose der Verkehrsentwicklung auf den
Bundesfernstraßen im Untersuchungsraum dienen.
Aussagen zur inhaltlichen Gestaltung des neuen Bundesverkehrswegeplans
werden nach der Festlegung der neuen Grundkonzeption möglich sein.
Informationen zu einzelnen erwogenen Investitionsvorhaben werden erst mit dem
Entwurf des Bundesverkehrswegeplans vorliegen.
31. In welchem Umfang wird die Bundesregierung der verbindlichen Zusage
des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter
Ramsauer, nachkommen und die Sanierung der Hochstraße Nord in
Ludwigshafen unterstützen?
Auf der Grundlage der vom Land Rheinland-Pfalz vorgelegten und im Auftrag
der Stadt Ludwigshafen erstellten „Untersuchung zur Instandsetzung/
Erneuerung der Hochstraße Nord in Ludwigshafen einschließlich
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“ wird – entsprechend der Zusage durch Bundesverkehrsminister
Dr. Peter Ramsauer – derzeit eine finanzielle Beteiligung des Bundes an dem
Projekt geprüft.
32. Wie begründet die Bundesregierung die Zusage des
Bundesverkehrsministers Dr. Peter Ramsauer zur Finanzierung der B 39, Neustadt (neu), obwohl
die Maßnahme im Weiteren Bedarf steht?
Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen beinhaltet ausschließlich Neubau-
und Erweiterungsmaßnahmen im Bundesfernstraßennetz in der Baulast des
Bundes. Das genannte Projekt ist nicht im Bedarfsplan enthalten, da es sich im
Fall der B 39 in Neustadt/Weinstraße um den Ausbau der bestehenden
Ortsdurchfahrt handelt. Grundsätzlich sind aber auch Finanzierungsentscheidungen
zu derartigen Projekten nach transparenten und nachvollziehbaren Kriterien zu
treffen. Dies ist im Fall der B 39 in Neustadt/Weinstraße geschehen.
33. Welche weiteren Finanzierungszusagen hat der Bundesverkehrsministers
Dr. Peter Ramsauer für rheinland-pfälzische Baumaßnahmen im Weiteren
Bedarf gegeben?
Keine.
34. Welche Planungsstände haben folgende Neu- und Ausbaumaßnahmen des
Vordringlichen Bedarfs, wann rechnet die Bundesregierung mit den
jeweiligen Planfeststellungsbeschlüssen, und wann wird die Bundesregierung
dem Deutschen Bundestag vorschlagen, die für die Realisierung der
jeweiligen Projekte erforderlichen Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen?
Die Planung der Bundesfernstraßen obliegt den Ländern und somit dem Land
Rheinland-Pfalz im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes in eigener
Zuständigkeit. Der Planungsfortschritt der Projekte bis hin zu den jeweiligen
Planfeststellungsbeschlüssen ist insbesondere abhängig von den für die Planung vom
Land zur Verfügung gestellten finanziellen und personellen Ressourcen.
Die Planungs- und Verfahrenszeiträume werden auch wesentlich durch die
vorgebrachten Einwendungen, Forderungen und Anregungen bestimmt. Daher ist
dem Bund im Einzelfall keine belastbare Aussage über den Zeitpunkt des
Abschlusses der Planfeststellungsverfahren möglich.
Die Frage der Finanzierung der einzelnen Projekte stellt sich erst, wenn das
Land hierfür das Baurecht geschaffen hat.
Die Planungsstände der genannten Maßnahmen stellen sich wie folgt dar:
a) A 1, Lückenschluss zwischen Blankenheim und Kelberg:
● Kelberg–Adenau: Nach Überarbeitung der landespflegerischen
Untersuchungen soll in 2011 die Planfeststellung mit der Offenlage wieder
aufgenommen werden.
● Lommersdorf–Adenau: Für diesen Teilabschnitt, der sich sowohl in
Nordrhein-Westfalen als auch in Rheinland-Pfalz befindet, ist in 2010 ein
Staatsvertrag abgeschlossen worden, der die Zuständigkeit für die Durchführung
des weiteren Verfahrens auf Nordrhein-Westfalen überträgt. Auch hier
erfolgt die Überarbeitung der Planunterlagen.
● Blankenheim–Lommersdorf: Die Überarbeitung der landespflegerischen
Untersuchungen ist abgeschlossen.
b) A 60, sechsspuriger Ausbau zwischen Autobahndreieck (AD) Mainz
und Autobahnkreuz (AK) Mainz-Süd:
● AD Mainz–AS Finthen: Erstellung der RE-Vorentwurfsunterlagen.
● AS Finthen–AK Mainz-Süd: Vorbereitung der Planfeststellung.
c) A 61, sechsspuriger Ausbau zwischen Anschlussstelle Rheinböllen und
Tank-und Rastanlage Hunsrück:
Die Detailplanung wird hinsichtlich zusätzlich geforderter
Regenrückhaltebecken überarbeitet und die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen
vorbereitet.
d) A 61, sechsspuriger Ausbau zwischen AK Frankenthal und
Rheinbrücke Speyer:
● AK Frankenthal bis AK Mutterstadt: Das Planfeststellungsverfahren wird
vorbereitet.
● AK Mutterstadt bis zur Landesgrenze (Rhein): Der Erörterungstermin im
Zuge des Planfeststellungsverfahrens fand am 17. Juni 2009 statt. Der
Planfeststellungsbeschluss wird erarbeitet.
e) A 643, sechsspuriger Ausbau AD Mainz bis AK Wiesbaden-
Schierstein:
● AD Mainz–AS Mombach: Erstellung der RE-Vorentwurfsunterlagen.
● AS Mombach–AK Schierstein: Das Planfeststellungsverfahren wurde
eingeleitet.
f) B 10, Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe:
Die Detailplanungen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben am
9. September 2010 den Gesehenvermerk des BMVBS erhalten. Derzeit werden
die Planfeststellungsunterlagen erstellt.
g) B 10, vierspuriger Ausbau zwischen Annweiler und Landau:
Der Abschnitt zwischen Annweiler-Ost und Landau ist im Weiteren Bedarf mit
Planungsrecht eingestuft und gliedert sich in drei Teilabschnitte:
● Annweiler-Ost–Klemmentalbrücke: Erstellung der RE-Vorentwurfsunterlagen
(RE = Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen).
● Klemmentalbrücke–Godramstein: RE-Vorentwurfsunterlagen liegen dem
BMVBS zur Erteilung des Gesehenvermerks vor.
● Godramstein–Landau (A 65): Der Planfeststellungsbeschluss wurde am
22. September 2010 erlassen.
h) B 41, Umgehungen Hochstetten–Dhaun und Martinstein:
● Ortsumgehung Hochstetten–Daun: Planfeststellungsverfahren wird
durchgeführt.
● Ortsumgehung Martinstein: Variantenuntersuchung.
i) B 41, Umgehungen Oberbrombach–Niederbrombach–Rötsweiler:
Vorbereitung der Raumordnungsunterlagen.
j) B 48, Umgehung Klingenmünster:
Erstellung der Planfeststellungsunterlagen.
k) B 48, Umgehung Imsweiler:
Erstellung der RE-Vorentwurfsunterlagen.
l) B 54, Umgehungen Flacht–Niederneisen, Diez und Limburg-Süd:
● B 54, Ortsumgehung Flacht–Niederneisen: Variantenuntersuchung.
● B 54, Freiendiez (Ortsumgehung Limburg)–Landesgrenze Rheinland-Pfalz/
Hessen (L 319): Variantenuntersuchung.
● B 54n, Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Hessen (L 319)–B 54:
Variantenuntersuchung.
● B 417, Verlegung in Diez: Erstellung der RE-Vorentwurfsunterlagen.
m) B 62, Umgehung Mudersbach:
Variantenuntersuchung.
n) B 255, Umgehung Rothenbach–Langenhahn:
Erstellung der RE-Vorentwurfsunterlagen.
o) B 256, Umgehung Straßenhaus:
Erstellung der RE-Vorentwurfsunterlagen.
p) B 270, Umgehung Olsbrücken:
Erstellung der Planfeststellungsunterlagen.
q) B 271, Neubau zwischen Bad Dürkheim und Grünstadt:
Der rund 10 km lange Streckenzug ist in drei Planungsabschnitte unterteilt:
● Ortsumgehungen Kallstadt–Ungstein: Erstellung der RE-
Vorentwurfsunterlagen.
● Ortsumgehung Herxheim: Erstellung der RE-Vorentwurfsunterlagen.
��� Ortsumgehung Kirchheim: Baurecht besteht seit dem 1. März 2010.
Wasserstraßen
35. Welche Finanzierungsmittel hat die Bundesregierung für den Bau der noch
fehlenden zweiten Moselschleuse Trier im derzeitigen und in den
kommenden Haushalten im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung
vorgesehen (bitte jahresbezogene Angaben zum Umfang und zum Zeitpunkt der
Mittelbereitstellung)?
36. Welche Finanzierungsmittel hat die Bundesregierung für den Bau der noch
fehlenden zweiten Moselschleuse Lehmen im derzeitigen und in den
kommenden Haushalten im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung
vorgesehen (bitte jahresbezogene Angaben zum Umfang und zum Zeitpunkt der
Mittelbereitstellung)?
37. Welche Finanzierungsmittel hat die Bundesregierung für den Bau der noch
fehlenden zweiten Moselschleuse Wintrich im derzeitigen und in den
kommenden Haushalten im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung
vorgesehen (bitte jahresbezogene Angaben zum Umfang und zum Zeitpunkt der
Mittelbereitstellung)?
38. Welche Finanzierungsmittel hat die Bundesregierung für den Bau der noch
fehlenden zweiten Moselschleuse an den weiteren Staustufen im
derzeitigen und in den kommenden Haushalten im Rahmen der mittelfristigen
Finanzplanung vorgesehen (bitte jahresbezogene Angaben zum Umfang
und zum Zeitpunkt der Mittelbereitstellung)?
Die Fragen 35 bis 38 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Derzeit sind nur die Veranschlagungen im Bundeshaushalt 2011 bekannt;
demnach sind für alle Schleusenkammern an der Mosel 12,5 Mio. Euro für 2011
vorgesehen.
39. Wann erwartet die Bundesregierung die Fertigstellung der zweiten
Moselschleuse in Trier?
40. Wann erwartet die Bundesregierung die Fertigstellung der zweiten
Moselschleuse in Lehmen?
41. Wann erwartet die Bundesregierung die Fertigstellung der zweiten
Moselschleuse in Wintrich?
42. Wann erwartet die Bundesregierung die Fertigstellung der weiteren fünf
noch fehlenden Moselschleusen (bitte je Moselschleuse jahresbezogene
Angaben)?
Die Fragen 39 bis 42 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel und Personalressourcen ist
eine Realisierung des Gesamtprojekts bis 2036 möglich.
43. Geht die Bundesregierung davon aus, dass es aufgrund der Sparbeschlüsse
der Bundesregierung zu einer Verzögerung in dem ursprünglichen Zeitplan
zur Realisierung der Moselschleusen kommen wird?
Nach derzeitiger Planung können Verzögerungen nicht ausgeschlossen werden.
44. Ist die Bundesregierung bereit, vor dem Hintergrund der bereits jetzt
gegebenen Überlastung der Mosel als Schifffahrtsstraße und der Bedeutung
dieser Schifffahrtstraße für die industrielle und gewerbliche Entwicklung der
europäischen Großregion Saar-Lur-Lux speziell auch nach der Einstellung
des Kohlebergbaus im Saarland auf den Bau der zweiten Moselschleusen
gegenüber reinen Erhaltungsmaßnahmen eine höhere Priorität zu setzen?
45. Ist die Bundesregierung bereit, Mittel für einen beschleunigten
Moselausbau zur Verfügung zu stellen, nachdem sich die beteiligten Länder
Saarland, Rheinland-Pfalz und der Staat Luxemburg bereit erklärt haben,
erforderliche Planungskapazitäten finanziell zu unterstützen?
Die Fragen 44 bis 45 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierzu sind noch keine Entscheidungen getroffen.
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