[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4814
17. Wahlperiode 18. 02. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Elke Ferner, Sören Bartol,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/4471 –
Sachstand wichtiger Verkehrsprojekte für das Bundesland Saarland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesverkehrswegeplan 2003 hat eine Laufzeit bis 2015. Vor kurzem
wurden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
die Bedarfspläne, wie gesetzlich vorgeschrieben, überprüft. Die Prognosen
zeigen ein deutliches Wachstum nicht nur im Personenverkehr, sondern
gerade im Bereich des Güterverkehrs. Gleichzeitig ist derzeit die Finanzierung
der Projekte im Vordringlichen Bedarf nicht gesichert und die
Sparmaßnahmen der Bundesregierung werden dazu führen, dass die Bundesregierung
Projekte verschieben muss und in den kommenden Jahren kaum Schienen- oder
Straßenneubauprojekte neu begonnen werden können. In der Zukunft eines
zusammenwachsenden Europas spielen moderne, funktionierende Verkehrs-
und Güterwege jedoch eine zentrale Rolle.
Das Saarland ist ein Industrie- und Energieland im Herzen Europas mit einem
hohen Anteil industrieller Produktion.
Dies setzt eine funktionierende Infrastruktur voraus. Gut ausgebaute Straßen-
und Schienennetze sind für die exportorientierte saarländische Wirtschaft
unabdingbar. Die Verkehrsprognosen zeigen ein deutliches Wachstum, nicht nur
im Personenverkehr, sondern gerade im Bereich des Güterverkehrs.
Insbesondere der Wegfall des Bergbaus führt zu einer enormen Steigerung des
Güterverkehrs zur Versorgung der saarländischen Kraftwerke.
Allgemein
1. Welche konkreten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenneubauvorhaben
des Bundes werden 2011 im Saarland neu begonnen?
Bundesschienenwege: Keine.
Bundesfernstraßen: Bei der Bedarfsplanmaßnahme B 51, Ortsumgehung
Besseringen wird mit den Straßenbauarbeiten in 2011 begonnen werden.
Bundeswasserstraßen: Keine. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 16. Februar 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4814 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die im Saarland jeweils für die
Realisierung der Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte im
Vordringlichen Bedarf durch den Bund zur Verfügung stehen?
5. Welche finanziellen Mittel sind für im Saarland in der Finanzplanung des
Bundes pro Jahr bis 2014 jeweils für Straßen-, Schienen- und
Wasserstraßenbauprojekte vorgesehen?
6. Wie viel dieser unter Frage 2 und 3 benannten Finanzmittel ist jeweils für
den Erhalt der Bundesfernstraßen, der Bundesschienenwege und der
Bundeswasserstraßen im Saarland in die Haushalts- und Finanzplanung des
Bundes eingestellt?
Die Fragen 2, 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bundesschienenwege: Im Bereich der Schienenwegeinvestitionen erfolgt keine
länderbezogene Aufschlüsselung der Zuwendungen des Bundes. Diese werden
im Falle der Ersatzinvestitionen im Bestandsnetz auf der Grundlage der
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung gesamtnetzbezogen bzw. bei den
Neu- und Ausbauvorhaben des Bedarfsplans streckenbezogen ohne
Berücksichtigung von Landesgrenzen gewährt.
Bundesfernstraßen: Nach dem Bundeshaushalt 2011 und der geltenden
Finanzplanung bis 2014 sind zur Finanzierung der Bundesfernstraßen-
Bedarfsplanmaßnahmen (ohne Refinanzierung der privat vorfinanzierten Maßnahmen) und
zur Erhaltung des Bundesfernstraßennetzes im Saarland nachstehende Mittel
(in Mio. Euro) vorgesehen:
Bundeswasserstraßen: Nach dem Bundeshaushalt 2011 und der geltenden
Finanzplanung bis 2014 sind im Saarland für Bundeswasserstraßenprojekte
keine Mittel mehr vorgesehen, da hier die Bundeswasserstraßenprojekte des
Vordringlichen Bedarfs abgeschlossen sind. Die Mittel für den Erhalt der
Bundeswasserstraßen im Saarland werden nach den sich aktuell ergebenden
Erfordernissen im Rahmen der bei Kapitel 1203 Titel 780 11 für den
Bundesbereich insgesamt veranschlagten Ausgaben (2011: rund 123 Mio. Euro) zur
Verfügung gestellt.
3. Welcher Anteil der Straßenneubaumittel stand bisher wegen der
Rückzahlungsverpflichtungen für die privat vorfinanzierten Projekte nicht für die
Realisierung von Projekten des Vordringlichen Bedarfs zur Verfügung, und
welcher Anteil der künftigen Straßenneubaumittel ist dadurch künftig
gebunden?
Bis Ende 2010 wurden für den Erwerb der privat vorfinanzierten
Bundesfernstraßenabschnitte im Saarland rund 132 Mio. Euro ausgegeben. Für die Jahre
ab 2011 sind noch rund 25 Mio. Euro zu tilgen.
2011 2012 2013 2014
Bedarfsplanmaßnahmen 8 4 10 10
Erhaltungsmaßnahmen 35 33 23 32
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/48144. Wie hoch sind bei den Rückzahlungsraten der privat vorfinanzierten
Projekte der Kapitalkosten- und Investitionskostenanteile, und bis zu welchem
Jahr sind die Rückzahlungen zu leisten?
Die Finanzierungskostenanteile der beiden Maßnahmen belaufen sich in
Abhängigkeit vom jeweiligen Refinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank
voraussichtlich auf insgesamt 52 Mio. Euro bei einem Investitionskostenanteil
von insgesamt rund 105 Mio. Euro. Die Tilgungsraten für die A 8 Borg/Perl–
Merzig/Wellingen sind bis 2012 zu leisten, die Tilgungsraten für die
Querspange Besseringen im Zuge der B 51 laufen im Jahr 2015 aus.
7. Welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte des
Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2003 des Saarlandes im Vordringlichen Bedarf
wurden bisher komplett abgeschlossen, und welche sind noch offen?
Bundesschienenwege: Das einzige Vorhaben im Vordringlichen Bedarf des
Bedarfsplans Schiene im Saarland ist die Ausbaustrecke (ABS) Saarbrücken–
Ludwigshafen (POS Nord). Das Vorhaben ist bezogen auf den saarländischen
Abschnitt der Strecke in Teilen bereits abgeschlossen, in Teilen noch im Bau
und in Teilen steht die Bauausführung noch aus.
Bundesfernstraßen: Gemäß § 7 des Fernstraßenausbaugesetzes berichtet das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) dem
Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des Bundesfernstraßenbaus.
Dem Verkehrsinvestitionsbericht (Bundestagsdrucksache 17/444) bzw. den
Straßenbauberichten (bis einschließlich 2007) können die Bauleistungen des
Bundes graphisch und tabellarisch entnommen werden.
In unterschiedlichen Bau- bzw. Planungsphasen befinden sich die folgenden
Straßenbauprojekte:
A 1, A 623–B 268 und Westspange Saarbrücken,
A 1, Verbindung A 1– A 620 Saarbrücken,
A 8, Anschlussstelle Merzig/Wellingen–Anschlussstelle Merzig/
Schwemlingen,
B 41, A 62–Wolfersweiler,
B 41, Ortsumgehung Wolfersweiler,
B 41, Ortsumgehung Ottweiler,
B 51, Ortsumgehung Besseringen (Baubeginn in 2011),
B 51, Ortsumgehung Saarlouis Fraulautern/Roden,
B 269, Bundesgrenze Frankreich/Deutschland–Lisdorf (A 620),
B 269, Verlegung bei Lebach,
B 423, Verlegung bei Blieskastel,
B 423, Ortsumgehung Schwarzenbach–Schwarzenacker.
Bundeswasserstraßen: Die Ausbaumaßnahmen des Bundesverkehrswegeplans
(BVWP) 2003 sind abgeschlossen.
Drucksache 17/4814 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte des BVWP
2003 des Saarlandes im Vordringlichen Bedarf haben ein abgeschlossenes
Planungsverfahren, stehen aber noch vor der baulichen Umsetzung?
Wann ist mit Beginn der Bauphase und der abschließenden Realisierung
dieser Projekte zu rechnen?
Bundesschienenwege: Bei dem Bedarfsplanvorhaben Ausbau Saarbrücken–
Ludwigshafen (POS Nord) wurden folgende Teilmaßnahmen noch nicht
begonnen:
*) Inbetriebnahme für vmax=200 km/h abhängig von der Verfügbarkeit des interoperablen europäischen Zugleit- und -sicherungssystems ETCS.
Bundesfernstraßen: Für die Ortsumgehung Besseringen im Zuge der B 51
wurde in 2010 mit den bauvorbereitenden Arbeiten begonnen; Baubeginn ist in
2011 geplant.
Bundeswasserstraßen: siehe Antwort zu Frage 7.
9. Welche Priorisierungen sieht die Bundesregierung für die Verkehrsträger
Straße, Schienen- und Wasserstraße im Saarland aufgrund von
europäischen Korridoren und Vorrangnetzen vor?
Die Leitlinien für das Transeuropäische Netz sind weder ein Bau- noch ein
Finanzierungsplan, vielmehr erfolgt ihre Umsetzung nach nationaler
Priorisierung. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den einzelnen Projekten
verwiesen, die überwiegend Bestandteil der Leitlinien sind.
Nr.
PFA
Örtlichkeit
Entwurfsplanung
Abschluss
Finanzierungsvereinbarung
Datum
Planfeststellungsbeschluss
Bau
beginn
Inbetriebnahme
5.5 Str. 3250 km 20,6
(westlich Kirkel)–
28,6 (östlich
Limbach)
abgeschlossen
15.06.2005 05.2005 06.08.2006 12.2007
für 160 km/h;
für 200 km/h
Termin offen.*)
5.6
Teil 1
Str. 3280 km 13,6
(Bruchhof)–14,9
abgeschlossen
15.06.2005 05.2005 05.02.2007 12.2007
für 160 km/h;
für 200 km/h
Termin offen.*)
5.6
Teil 2
Str. 3250 km 28,6
(östlich Limbach)–
Str. 3280 km 13,6
(Bruchhof)
abgeschlossen
15.06.2005 05.2005 vsl. 2011 vsl. 2012
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4814Schienenverkehr
10. Welche zusätzlichen Maßnahmen zur weiteren Beschleunigung des
Verkehrs auf der Strecke von Paris nach Frankfurt über Saarbrücken sieht die
Bundesregierung in den kommenden Jahren vor, und mit welcher
finanziellen Mittelausstattung?
Welche Lärmschutzmaßnahmen werden an der Strecke vorgenommen?
Der Ausbau der Strecke Ludwigshafen–Saarbrücken (POS Nord) erfolgt im
Rahmen der verfügbaren Mittel entsprechend dem Bedarfsplan. Darüber
hinausgehende Ergänzungsmaßnahmen sind nicht geplant.
Im Rahmen des Ausbaus werden auch Maßnahmen der Lärmvorsorge nach den
gesetzlichen Bestimmungen der 16. Bundes-Immissions-Schutzverordnung
(BImSchV) realisiert.
Darüber hinaus fördert der Bund im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms
Lärmschutzmaßnahmen an den Ortsdurchfahrten Bous, Dillingen, Ensdorf,
Homburg (Saar), Merzig, Mettlach, Saarbrücken, Burbach, Saarlouis, St.
Ingbert und Völklingen. Weitere Abschnitte im Saarland mit geringerer
Lärmbelastung sind im Gesamtkonzept der Lärmsanierung enthalten.
Bundesautobahnen und Bundesstraßen
11. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Ausbau der A 8 Anschlussstelle (AS)
Merzig/Wellingen–AS Merzig/Schwemlingen (Ausbau auf je zwei
Spuren), und welche finanziellen Mittel sind hierfür vorgesehen?
Wann ist mit dem Abschluss des Ausbaus aus Sicht der Bundesregierung
zu rechnen?
Die saarländische Straßenbauverwaltung hat die Entwurfsunterlagen für den
4-streifigen Ausbau der A 8 zwischen der Anschlussstelle Merzig/Wellingen und
der Anschlussstelle Merzig/Schwemlingen inklusive Neubau der PWC-Anlage
Weiler Nord und Umbau der PWC-Anlage Weiler Süd Anfang Oktober 2010 dem
BMVBS zur Erteilung des Gesehenvermerks vorgelegt. Der Gesehenvermerk
kann voraussichtlich im Frühjahr 2011 erteilt werden. Anschließend werden die
Planfeststellungsunterlagen von der saarländischen Straßenbauverwaltung
erstellt. Angesichts des aktuellen Planungsstadiums kann derzeit keine belastbare
Aussage zur Realisierung des Vorhabens gemacht werden.
Nach aktuellem Planungsstand betragen die voraussichtlichen Kosten 39 Mio.
Euro.
12. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Ausbau der A 6 AS Homburg
(Vollausbau), und welche finanziellen Mittel werden hier durch die
Bundesregierung bereitgestellt?
Wann wird das Projekt vollständig realisiert sein?
Die saarländische Straßenbauverwaltung hat die Vorentwurfsunterlagen
erstellt. Derzeit befindet sich der landschaftspflegerische Begleitplan bei der
obersten Naturschutzbehörde des Landes zur Abstimmung. Nach
Genehmigung des Vorentwurfes werden die Planfeststellungsunterlagen erstellt. Daher
kann derzeit noch keine belastbare Aussage zur Realisierung des Vorhabens
gemacht werden.
Nach aktuellem Planungsstand betragen die voraussichtlichen Kosten 5,5 Mio.
Euro.
Drucksache 17/4814 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bau der B 41 und A 62–
Wolfersweiler, und welche Finanzierung ist hier vorgesehen, und wann ist mit der
abschließenden Umsetzung des Projektes zu rechnen?
14. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Ortsumfahrung Wolfersweiler B 41,
welche finanziellen Mittel sind hier eingeplant, und wann ist mit der
abschließenden Umsetzung des Projektes zu rechnen?
Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In einer Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes hat dieser empfohlen,
bei der Erarbeitung des neuen Bundesverkehrswegeplans 2015 die
Ortsumgehung Wolfersweiler und deren Anbindung an die A 62 nicht mehr als
Vordringlichen Bedarf auszuweisen. Grund hierfür ist die auf Basis einer
Verkehrsuntersuchung aus dem Jahre 2006 durchgeführte
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Ortsumgehung Wolfersweiler und deren Anschluss an die A 62,
welche ein zu geringes Nutzen-Kosten-Verhältnis ergab. Das Saarland folgt der
Empfehlung des Bundesrechnungshofes.
15. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Ortsumfahrung Ottweiler B 41, welche
finanziellen Mittel sind hier eingeplant, und wann ist mit der
abschließenden Umsetzung des Projektes zu rechnen?
Derzeit erstellt die saarländische Straßenbauverwaltung die
Vorentwurfsunterlagen. Nach Zustimmung zur Vorzugsvariante durch den Stadtrat in Ottweiler
wird die Vorplanung mit dem BMVBS abgestimmt werden. Somit befindet sich
das Vorhaben noch in einer frühen Planungsphase und eine belastbare Aussage
zur Realisierung des Vorhabens ist nicht möglich.
16. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Ortsumfahrung Neunkirchen B 41,
welche finanziellen Mittel sind hier eingeplant, und wann ist mit der
abschließenden Umsetzung des Projektes zu rechnen?
Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme, die im Weiteren Bedarf eingestuft
ist. Auf Grund der nachrangigen Einstufung finden derzeit keine Planungen
statt.
17. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Ortsumfahrung Schwarzenbach und
Schwarzenacker B 423, welche finanziellen Mittel sind hier eingeplant,
und wann ist mit der abschließenden Umsetzung des Projektes zu
rechnen?
Derzeit werden die Vorentwurfsunterlagen erstellt. Diese sollen dem BMVBS
im dritten Quartal 2011 vorgelegt werden. Nach Genehmigung des
Vorentwurfes werden die Planfeststellungsunterlagen erstellt. Auf Grund des frühen
Planungsstadiums kann derzeit keine belastbare Aussage zur Realisierung des
Vorhabens gemacht werden.
Nach aktuellem Planungsstand betragen die voraussichtlichen Kosten 14,5 Mio.
Euro.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/481418. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung über die bisher
zugesagten Bundesmittel das Projekt „Stadtmitte am Fluss“ im Zuge der
A 620 in Saarbrücken mitzufinanzieren?
Das BMVBS hat im Jahr 2009 eine Beteiligung des Bundes am Projekt in Höhe
von 64 Mio. Euro aus dem Straßenbauhaushalt zugesagt. Grundlage für die
zugesagten 64 Mio. Euro sind die mit dem Tunnelprojekt verbundenen
verkehrlichen Verbesserungen auf der A 620 und die – unabhängig vom Projekt
„Stadtmitte am Fluss“ – mittelfristig ohnehin anstehenden Investitionen des Bundes
in die Verbesserung der heutigen Verkehrssituation der A 620. Eine über die
bereits zugesagten 64 Mio. Euro hinausgehende Finanzierungsbeteiligung des
Bundes aus dem Straßenbauhaushalt ist nicht möglich.
Darüber hinaus wird das Projekt mit Mitteln der Städtebauförderung des
Bundes unterstützt.
Das Saarland hat aus dem Programm Stadtumbau West von 2004 bis 2010
insgesamt ca. 10 Mio. Euro Bundesfinanzhilfen erhalten. Davon wurden bisher
3,8 Mio. Euro für die Stadtumbaumaßnahme „Stadtmitte am Fluss – Berliner
Promenade“ zur Revitalisierung der Uferzone an der Saar und der Promenade
verwendet. In 2011 stehen dem Saarland weitere Städtebauförderungsmittel in
Höhe von insgesamt 4,7 Mio. Euro zur Verfügung.
Wasserstraßen
19. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Ausbau der Schleusen an der Mosel?
Wann wird das Projekt und in welchen Teilstücken abgeschlossen sein?
Wie sieht die Finanzierung des Schleusenausbaus konkret aus?
Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung der Bundesregierung und
der Konkurrenz durch andere prioritäre Projekte müssen Überlegungen
angestellt werden, wie die einzelnen Projektabschnitte an der Mosel so umgesetzt
werden, dass ein sinnvoller Nutzen in vertretbaren Zeiträumen für die Region
eintritt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]