[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4934
17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Sören Bartol,
Martin Burkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/4704 –
Vorbereitung einer Reform der Infrastrukturfinanzierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
CDU, CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009
eine Reform der Infrastrukturfinanzierung angekündigt.
Sie haben erklärt, dass sie die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft
mbH (VIFG) weiterentwickeln wollen, u. a. mit der Prüfung der Herstellung
eines Finanzierungskreislaufs Straße unter direkter Zuweisung der Lkw-Maut
an die VIFG und Herstellung ihrer Kreditfähigkeit in begrenztem Umfang.
Außerdem hat die Bundesregierung 2009 die Absicht erklärt,
verkehrsträgerbezogene Finanzierungskreisläufe stärken zu wollen. Im Rahmen des
Bundeshaushalts 2011 ist die alleinige Zuweisung der Lkw-Mauteinnahmen in die
Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen in der Straße zum ersten Mal erfolgt.
Die Straße ist vollständig von den Einnahmen der Lkw-Maut, die z. B. im Jahr
2010 um rd. 370 Mio. Euro geringer ausgefallen sind als angenommen,
abhängig. Die Schieneninfrastruktur ist im Gegenzug komplett von den
Steuereinnahmen des Bundeshaushalts abhängig.
Darüber hinaus enthält der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
die Ankündigung, dass die Bundesregierung Kriterien zur Priorisierung von
Investitionsprojekten entwickeln will. Im Rahmen der gesetzlich
vorgeschriebenen Überprüfung der Bedarfspläne Schiene und Straße hat die
Bundesregierung dieses Vorhaben nicht umgesetzt. Die Aufstellung eines neuen
Investitionsrahmenplans für die Jahre 2011 bis 2016 ist bisher noch nicht verbindlich
zugesagt.
Außerdem ist es geplant, dass neue Modelle für die Beteiligung Privater im
Rahmen von ÖPP-Projekten (ÖPP: Öffentlich Private Partnerschaften) im
Bereich der Infrastrukturfinanzierung vorangetrieben werden.
Nach Vorstellung der Bundesregierung sollen, wie im Deutschen Bundestag
und Bundesrat nach der Föderalismuskommission II im Jahr 2009
beschlossen, im Einvernehmen mit dem betroffenen Bundesland Bundesstraßen mit
geringer Fernverkehrsrelevanz zurückgestuft werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 23. Februar 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4934 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Umsetzung der Festlegungen zur Infrastrukturfinanzierung im
Koalitionsvertrag ist bisher noch nicht erfolgt. Offensichtlich herrscht Stillstand in der
Verkehrspolitik der Bundesregierung.
1. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass der
Vorschlag der Verkehrspolitiker von CDU, CSU und FDP, eine
Regierungskommission zur Reform der Infrastrukturfinanzierung einzusetzen,
nicht in der Endfassung des Koalitionsvertrags als Grundlage der Arbeit
der Bundesregierung festgeschrieben wurde?
Die Verhandlungen zum Abschluss der Koalitionsvereinbarung sind ein
fließender Diskussionsprozess. Entscheidend für die Bundesregierung ist die von
den Koalitionsparteien beschlossene Endfassung.
2. Wann haben seit September 2009 die Gespräche zwischen dem
Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung auf Fachebene und auf Ebene der politischen
Leitung zur Herstellung einer Kreditfähigkeit der VIFG stattgefunden, und
was waren die Ergebnisse der Treffen?
3. Welche Vertreter der VIFG waren seit September 2009 an den Gesprächen
innerhalb der Bundesregierung zur Herstellung einer Kreditfähigkeit der
VIFG beteiligt?
4. Welche Vorschläge haben die Vertreter der VIFG zur Herstellung der
Kreditfähigkeit der VIFG für das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung erarbeitet, und wie bewertet die Bundesregierung diese?
5. Mit welcher Zielsetzung will die Bundesregierung die Kreditwürdigkeit
der VIFG einführen?
Die Fragen 2 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Fragen der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung werden mit allen in diesem
Zusammenhang relevanten Akteuren, darunter auch mit der VIFG, diskutiert.
Gegenstand dieser Gespräche ist u. a. auch der Prüfauftrag der
Koalitionsvereinbarung zur Weiterentwicklung und Herstellung der Kreditfähigkeit der VIFG.
Zu prüfen ist, ob dadurch die Planungs- und Finanzierungssicherheit für
Investitionsprojekte verbessert werden würde.
Insgesamt ist die Prüfung dieses sehr komplexen Sachverhalts, die nicht nur
unter verkehrspolitischen, sondern auch unter haushalts- und finanzpolitischen
Gesichtspunkten sowie unter Wirtschaftlichkeitsaspekten zu erfolgen hat, noch
nicht abgeschlossen.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Staatssekretärs im
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Prof. Klaus-
Dieter Scheurle, vom 14. September 2010 beim Parlamentarischen Abend
des Deutschen Verkehrsforums e. V., dass auf Dauer die VIFG in der
heutigen Form nicht zu finanzieren sei und abgeschafft gehöre, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Aussage?
Beim Parlamentarischen Abend des Deutschen Verkehrsforums am 14.
September 2010 handelte es sich um eine Diskussionsveranstaltung, in der mitunter
zugespitzte Formulierungen die Problematik veranschaulichen sollen. Insgesamt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4934unterstreicht die Aussage die sich auch aus dem Koalitionsvertrag ergebende
Notwendigkeit, die Fragen zur Weiterentwicklung der VIFG sehr intensiv zu
prüfen.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Staatssekretärs im
Bundesministerium der Finanzen, Werner Gatzer, vom 14. September
2010 beim Parlamentarischen Abend des Deutschen Verkehrsforums
e. V., dass die Voraussetzung für eine Kreditfähigkeit der VIFG wäre,
dass die Höhe der Zinsen für die Kredite, die die VIFG aufnehmen
würde, nicht höher sein dürften als die Zinsen, die der Bund als
Kreditnehmer zu leisten hätte?
Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 wird verwiesen. Auch die
Finanzierungsmodalitäten sind Gegenstand der noch laufenden Prüfungen zur
Wirtschaftlichkeit einer Kreditfähigkeit der VIFG.
8. Wie setzt die Bundesregierung eine Kreditfähigkeit der VIFG in Höhe
der Hälfte der jährlichen Einnahmen aus der Lkw-Maut um?
Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 wird verwiesen. Die Frage der
Umsetzung konkreter Modelle einer kreditfähigen VIFG stellt sich derzeit nicht.
9. Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei der Einführung einer
Kreditfähigkeit der VIFG die schwankenden jährlichen Einnahmen aus der
Lkw-Maut vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2010 nach Aussagen der
Bundesregierung rund 370 Mio. Euro Mindereinnahmen bei der Lkw-
Maut zu verzeichnen sind, und werden bei der Umsetzung der
Kreditfähigkeit die Einnahmen aus der Ausdehnung der Lkw-Maut auf
vierspurige Bundesstraßen berücksichtigt?
Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 wird verwiesen.
10. Wird die Bundesregierung im Frühjahr 2011 im Rahmen der Planungen
für den Einzelplan 12 des Bundeshaushalts für das Jahr 2012 eine
Direktzuweisung der Einnahmen aus der Lkw-Maut an die VIFG prüfen?
Nein.
11. Wird es im Finanzierungskreislauf Straße, innerhalb dessen die
Einnahmen aus der Lkw-Maut nur noch in die Finanzierung von
Infrastrukturmaßnahmen bei der Straße fließen und keine Steuermittel mehr zur
Verfügung gestellt werden, aufgrund der Mindereinnahmen bei der Lkw-
Maut im Jahr 2010 in Höhe von 370 Mio. Euro in den Jahren 2011 bis
2013 zu Verzögerungen beim Beginn von neuen
Straßeninfrastrukturprojekten kommen?
Nein.
Im Übrigen ist die Bereitstellung von steuerfinanzierten Ausgabemitteln neben
der Maut zur Deckung des hohen Investitionsbedarfs bei den
Bundesfernstraßen weiterhin erforderlich und erfolgt aus dem Kapitel 12 10 des
Bundeshaushalts mit investiven Mitteln im Jahr 2011 in Höhe von rd. 1,7 Mrd. Euro.
Drucksache 17/4934 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Wird die Bundesregierung bei Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Projekte auf der Straße, Schiene und Wasserstraßen nach deren
gesamtwirtschaftlicher Vorteilhaftigkeit priorisieren?
13. Wird die Bundesregierung bei Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Projekte auf der Straße, Schiene und Wasserstraßen mit dem höchsten
Nutzen-Kosten-Faktor prioritär umsetzen, und bedeutet dies, dass
Bedarfsplanprojekte mit dem höchsten Nutzen-Kosten-Faktor früher
umgesetzt werden als mit einem geringeren Faktor?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hält daran fest, Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
des Bundes streng zu priorisieren, um mit den verfügbaren Mitteln den
größtmöglichen volkswirtschaftlichen Nutzen zu erzielen. Neben dem
gesamtwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Verhältnis sind auch netzkonzeptionelle (z. B.
Engpassbeseitigung), naturschutzfachliche, raumordnerische, städtebauliche
und planerische Aspekte sowie in der Gesamtabwägung Klima- und
Umweltschutzaspekte zu beachten.
14. Welche Aus- und Neubauprojekte bei der Straßen-, Schienen- und
Wasserstraßeninfrastruktur haben für die Bundesregierung bis zum Jahr 2013
Priorität und sollen innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung des
Bundes in welcher Höhe pro Projekt jährlich finanziert werden?
15. Welche Engpässe, Knoten, Hauptachsen und
Hafenhinterlandanbindungen bei der Straße, bei der Schiene und bei der Wasserstraße will die
Bundesregierung bis zum Jahr 2013 mit welchem finanziellen Volumen
prioritär beseitigen bzw. ertüchtigen, und welche Projekte können nach
Ansicht der Bundesregierung erst nach dem Jahr 2013 umgesetzt
werden?
Die Fragen 14 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gegenwärtig wird der Entwurf für einen neuen Investitionsrahmenplan 2011
bis 2015 erarbeitet, mit dem das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung der in § 5 Absatz 1 des Fernstraßenausbaugesetzes bzw. § 5
Absatz 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes festgelegten Verpflichtung
zur Aufstellung von Fünfjahresplänen nachkommt und mit dem darüber hinaus
eine Priorisierung der Neu- und Ausbauvorhaben der Bundeswasserstraßen
erfolgt. Festlegungen zur Aufnahme einzelner Projekte in den
Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 wurden noch nicht getroffen.
Insgesamt zeichnet sich aber ab, dass aufgrund der zahlreichen vor 2010
begonnenen Projekte der Neubeginn weiterer Vorhaben nur in sehr geringem Umfang
möglich sein wird.
Über die Höhe der jährlichen Dotierung einzelner Projekte entscheidet der
Deutsche Bundestag im Rahmen der Verabschiedung des jährlichen
Bundeshaushalts.
16. Wie wird die Bundesregierung in Zukunft weitere sogenannte F-Modelle
beim Bau von Straßeninfrastrukturprojekten des Bundes im Rahmen von
ÖPP-Finanzierungen unter der Beteiligung von privaten Geldgebern
umsetzen, und wenn ja, bei welchen Verkehrsprojekten ist eine Realisierung
als F-Modell geplant?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4934Die Bundesregierung verfolgt die Realisierung von F-Modellen nach Maßgabe
der relevanten verkehrlichen Ziele und Randbedingungen, der wirtschaftlichen
Vorteilhaftigkeit für die öffentliche Hand sowie der privatwirtschaftlichen
Tragfähigkeit des Geschäftsmodells. Diesbezügliche Untersuchungen mit je
nach Realisierungsstand unterschiedlichen Schwerpunkten werden
durchgeführt für
– die Weserquerung im Zuge der A 281 (Bremen)
sowie mit mehreren Geschäftsmodellvarianten neben dem F-Modell
– die Elbquerung im Zuge der A 20 (Schleswig-Holstein) und
– den Albaufstieg im Zuge der A 8 (Baden-Württemberg).
17. Wird sich die Umsetzung von F-Modellen in Zukunft weiterhin auf
Brücken- und Tunnelprojekte in der Straßeninfrastruktur beschränken,
oder wird die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen für eine
darüber hinausgehende Realisierung von F-Modellen schaffen?
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit keine diesbezügliche Gesetzesinitiative.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedenken des
Bundesrechnungshofes gegenüber der Realisierung von weiteren acht ÖPP-Projekten beim
Ausbau und der Erweiterung von Bundesfernstraßen?
Der Präsident des Bundesrechnungshofes (BRH) in seiner Eigenschaft als
Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) hat sich im
Januar 2009 in einem Gutachten kritisch zu den A-Modell-Pilotprojekten
geäußert und Empfehlungen für die Umsetzung weiterer Betreibermodelle
gegeben. Grundsätzliche Bedenken gegen die zweite Staffel der ÖPP-Projekte im
Bundesfernstraßenbau vermag die Bundesregierung darin nicht zu sehen.
Die Bundesregierung hat sich mit der Kritik des BRH im Rahmen der
Weiterentwicklung der Betreibermodelle auseinandergesetzt. Insbesondere im
Hinblick auf den Vergütungsmechanismus werden mit dem Einheitsmautmodell für
die A 8, Ulm–Augsburg, und dem Verfügbarkeitsmodell für die A 9,
Lederhose–Landesgrenze Thüringen/Bayern, neue Ansätze verfolgt, die auch den
Empfehlungen des BRH Rechnung tragen.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedenken der zuständigen
Fachabteilung des Bundesministeriums der Finanzen, dass der Ausbau der A 8
zwischen Ulm-Elchingen und dem Dreieck Augsburg/West sowie der
Ausbau der A 9 in Thüringen zwischen der Anschlussstelle Lederhose
und der Landesgrenze zu Bayern als ÖPP-Modell nicht wirtschaftlicher
als die konventionelle Realisierung im Rahmen von
Bundeshaushaltsmitteln ist, und was waren die Gründe für das Bundesministerium der
Finanzen, dem Druck des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung nachzugeben und der Realisierung der beiden Projekten
trotzdem zuzustimmen?
Im Vergabeverfahren A 8, Ulm–Augsburg, soll auf das letztgültige Angebot des
bestgereihten Bieters der Zuschlag erteilt werden. Die Bundesregierung hat
dafür durch die Einstellung der erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen
über die Laufzeit die haushalterischen Voraussetzungen geschaffen.
Drucksache 17/4934 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAusgangspunkt hierfür ist die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung,
auf deren Basis die Bundesregierung eine einvernehmliche Entscheidung
getroffen hat.
Über die Realisierung des ÖPP-Projekts A 9 ist abschließend noch nicht
entschieden. Auch hier stützt sich die Bundesregierung vor Ausschreibungsbeginn
auf eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
Das Verfahren wird – vorbehaltlich der abschließend nachzuweisenden
wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit der ÖPP-Lösung – planmäßig weiterverfolgt. Ein
erfolgreicher Abschluss des Vergabeverfahrens wird angestrebt.
20. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand bei der Vorbereitung der
Ausschreibung und Vergabe, und was sind die Gründe für die bisher entstandenen
Verzögerungen bei der Realisierung der folgenden ÖPP-Projekte
a) Abschnitt der A 6 zwischen Wiesloch-Rauenberg und Weinsberg (Baden-
Württemberg),
b) Abschnitt der A 30 zwischen Rheine Nord, Lotte/Osnabrück und
Münster Süd (Nordrhein-Westfalen),
c) Abschnitt der A 7 zwischen Bordesholm und Hamburg/Nordwest
sowie zwischen Salzgitter und Drammetal (Niedersachsen),
d) Abschnitte auf der A 45, der A 60 und der A 643?
Die genannten Projekte der zweiten Staffel von Betreibermodellen befinden
sich in Vorbereitung. Für die Projekte A 6, Wiesloch-Rauenberg–Weinsberg
(Baden-Württemberg), und A 7, Hamburg–Bordesholm (Hamburg/Schleswig-
Holstein), wird – vorbehaltlich einer positiven vorläufigen
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und absehbarem Baurecht – ein Start des Vergabeverfahrens in
2011 angestrebt. Die verbleibenden Projekte sollen teilweise in 2011 (u. a. in
Hessen), teilweise in 2012 in Angriff genommen werden. Bestimmend für den
Terminplan sind die Erarbeitung geeigneter Projektzuschnitte und
Geschäftsmodelle bzw. die weiteren Fortschritte bei der Schaffung des Baurechts.
21. Liegen der Bundesregierung Daten zum Substanz- und Gebrauchswert,
zur Nutzungsintensivität, Staus und Verfügbarkeit aller
Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundestraßen) vor, und welche Aussagen
kann die Bundesregierung auf der Grundlage der Daten zum Zustand und
der Qualität in den einzelnen Bundesländern machen?
22. Ist die Bundesregierung in der Lage, dem Ausschuss für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages die Daten zum
Substanz- und Gebrauchswert, zur Nutzungsintensivität, Staus und
Verfügbarkeit aller Verkehrsträger (Straße, Wasserstraße und Schiene) zur
Verfügung zu stellen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam,
jedoch getrennt für die Verkehrsträger beantwortet.
1. Bundesfernstraßen
Im Rahmen der manuellen Straßenverkehrszählungen (SVZ) werden
Verkehrsstärken auf Autobahnen und Bundesstraßen im Fünfjahres-Turnus erhoben,
zuletzt im Jahr 2010. Bei diesen manuellen Zählungen wird der Verkehr im
außerörtlichen Bundesfernstraßennetz als zeitliche Stichprobe über ausgewählte
Tage/Stunden eines Jahres flächendeckend erhoben. Ausgewählte Ergebnisse
sind in den Schriftenreihen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
veröffentlicht. Die Ergebnisse der SVZ 2010 werden voraussichtlich im Sommer
2011 zur Verfügung stehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4934Zudem werden die vorhandenen Verkehrsmengen auf ausgewählten
Abschnitten der Bundesautobahnen und außerörtlichen Bundesstraßen durch
automatische Zählstellen (bundesweit 1 345 Zählstellen) erfasst. Die Daten werden von
den Ländern im Auftrag des Bundes erhoben und durch die BASt bundesweit
zusammengestellt. Auf der Basis der Daten der automatischen Zählstellen
erfolgen jährlich zählstellenspezifische Auswertungen sowie die Berechnung der
mittleren DTV (durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke) und
Jahresfahrleistungswerte für Bundesautobahnen und außerörtliche Bundesstraßen.
Ausgewählte Ergebnisse sind auf der Homepage der BASt unter
www.bast.de
veröffentlicht.
Meldungen über Verkehrsstörungen und Staus werden durch die bei den
Innenressorts der jeweiligen Bundesländer angesiedelten Landesmeldestellen zentral
erfasst, verarbeitet und elektronisch an die Rundfunkanstalten/-sender
weitergeleitet.
Der Bundesregierung liegen die Ergebnisse der jeweils letzten
Zustandsaufnahme der Fahrbahnoberflächen der Bundesautobahnen aus den Jahren 2005/
2006 und der Bundesstraßen aus den Jahren 2007/2008 zum Substanz- und
Gebrauchswert vor. Dies ermöglicht einen netzweiten Überblick über die
Zustandsverteilung und Zustandsausprägungen der Oberflächen der
Fahrbahnbefestigungen. Damit sind Aussagen über Verkehrssicherheit und Fahrkomfort
(Gebrauchswert) möglich, hinsichtlich der strukturellen Beschaffenheit des
Fahrbahnaufbaus erlauben die Daten lediglich erste Rückschlüsse.
Die insoweit gewonnenen Informationen zum Substanz- und Gebrauchswert
der Bundesfernstraßen aufgrund dieser Zustandsaufnahmen können dem
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestags zur
Verfügung gestellt werden.
2. Bundeswasserstraßen
Für den Bereich der Bundeswasserstraßen können Informationen zu
– Bruttoanlagevermögen,
– Zustandsnoten der Anlagen nach Bauwerksprüfung,
– Verkehrsmengen/Gütertransporte/Schleusenstatistiken,
– Witterungsbedingte Ausfallzeiten (Hochwasser, Niedrigwasser, Eis)
– planmäßige Ausfallzeiten (Schleusenreparaturen)
– unplanmäßige Ausfallzeiten (Havarien)
in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zur Verfügung gestellt
werden.
3. Schienenwege des Bundes
Die erbetenen Informationen fallen in den Bereich der unmittelbaren
unternehmerischen Eigenverantwortung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des
Bundes (EIU). Unabhängig hiervon enthält jedoch der von den EIU im Rahmen
der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) jährlich vorzulegende
Infrastrukturzustands- und Entwicklungsbericht (IZB) umfassende Angaben zu
den Zustand der Bundesschienenwege widerspiegelnden sanktionsbewehrten
Qualitätskennzahlen der LuFV. Zudem enthält der IZB Aussagen sowohl zum
Alter wichtiger Anlagen der EIU als auch zu Störbestehenszeiten und
Verspätungsminuten sowie eine Analyse der wesentlichen Engpass- und
Kapazitätsprobleme. Die Bundesregierung gibt den IZB und das Ergebnis seiner
Überprüfung durch das Eisenbahn-Bundesamt dem Deutschen Bundestag regelmäßig
zur Kenntnis.
Drucksache 17/4934 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Welche Bundesstraßen stuft die Bundesregierung mit welcher
Begründung mit einer geringen Fernverkehrsrelevanz ein?
24. Hat die Bundesregierung gemäß des Beschlusses des Deutschen
Bundestages und des Bundesrates in Folge der Föderalismuskommission II aus
dem Jahr 2009 den Verkehrsministerien der Länder noch vor Ende des
Kalenderjahres (d. h. bis Ende 2009) schriftlich und für den Bund
verbindlich mitgeteilt, welche Straßen(abschnitte) ihre Bedeutung soweit
verloren haben, dass ihre Einstufung als Bundesstraße nicht mehr zu
rechtfertigen ist, und wenn nein, was waren die Gründe dafür?
25. Welche Gespräche haben zwischen der Fachebene des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wie auch der politischen
Spitze des Bundesverkehrsministeriums mit der Fachebene der
zuständigen Ministerien wie auch der zuständigen Fachminister der Bundesländer
zur Abstufung von Bundesstraßen mit geringer Fernverkehrsrelevanz seit
September 2009 mit welchem Ergebnis stattgefunden?
Die Fragen 23 bis 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß der Gemeinsamen Entschließung von Bundestag und Bundesrat sollen
sich Bund und Länder um eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich
abzustufender Bundesstraßen, deren Abstufungszeitpunkt und der sonstigen
Abstufungsmodalitäten bemühen. Gemäß eines Urteils des
Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2000, Az.: 2 BvG 1/96 (BVerfGE 102, 167) müssen die
Länder den Abstufungsforderungen des Bundes zustimmen.
Auf Basis eines Beschlusses der Länder-Verkehrsministerkonferenz vom April
2010 wurde das weitere Vorgehen vereinbart, wonach sich Bund und Länder
zunächst auf Fachebene über die länder- und streckenspezifischen Einzelheiten
zur Abstufung der autobahnparallelen Bundesstraßen verständigen sollen.
Diese Gespräche sind – insbesondere wegen der weiter bestehenden
Forderungen nach einer Kompensation – noch nicht abgeschlossen.
26. Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung in ihren seit Ende 2009
andauernden Gesprächen mit Vertretern der Deutschen Bahn AG (DB
AG) über die Einführung einer Regelung, die einen Verbleib der im Netz
der DB AG erwirtschafteten Gewinne in der DB Netz AG vorsieht,
gekommen, und wie wird die rechtliche Ausgestaltung einer neuen
Regelung zur Stärkung der Eigenmittelfähigkeit der DB Netz AG erfolgen?
27. Welche Argumente tragen die Vertreter der DB AG gegenüber der
Bundesregierung vor, warum ein Verbleib der Erlöse aus dem DB-
Schienennetz bei der DB Netz AG nicht zielführend ist, und wie bewertet die
Bundesregierung die Bedenken der DB AG?
28. Sollen nach Ansicht der Bundesregierung, bei einer Kappung des
Ergebnisvertrages im Falle eines erwirtschafteten Verlustes seitens der DB Netz
AG, diese auch durch die Holding ausgeglichen werden, und wie will die
Bundesregierung einen solchen Ausgleich garantieren?
Die Fragen 26 bis 28 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zu den angesprochenen Fragen findet zwischen den Beteiligten ein
kontinuierlicher Austausch statt. Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/493429. Welche neuen Sanktionsmöglichkeiten hat die Bundesregierung im
Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) mit der DB
AG seit 2009 eingeführt, und wird zukünftig nicht mehr die DB AG
Holding der Vertragspartner des Bundes bei Abschluss der LuFV sein?
Mit der LuFV wurde das Finanzierungsverfahren für Ersatzinvestitionen in die
Bundesschienenwege erstmalig auf eine Outputkontrolle umgestellt. Der Bund
ist berechtigt, seinen Infrastrukturbeitrag ganz oder teilweise zurückzufordern,
wenn die EIU des Bundes die in der LuFV vereinbarten Qualitätsziele
verfehlen. Am 4. November 2010 wurde mit Zustimmung des Ausschusses für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages ein Nachtrag zur zunächst bis 2013 laufenden LuFV
abgeschlossen. Der Nachtrag beinhaltet teilweise eine Verschärfung bei den von den EIU
einzuhaltenden sanktionsbewehrten Qualitätszielen.
Ob hinsichtlich einer für den Zeitraum ab 2014 abzuschließenden
Folgevereinbarung weiterhin die Beteiligung der DB AG als Vertragspartner erforderlich
ist, wird in Abhängigkeit von der dann gegebenen Konzernstruktur zu
entscheiden sein.
30. Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung, um die LuFV mit der
DB AG so weiterzuentwickeln, dass auch witterungsabhängige
Leistungsmerkmale der Infrastruktur mit einem Koeffizienten bewertet und in
den jährlichen Bericht mit aufgenommen werden?
Die Bundesregierung wird entsprechend den Beschlüssen des Ausschusses für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages vom 17. Dezember 2008 genau beobachten, ob mit der
LuFV tatsächlich die mit ihr verfolgten Ziele erreicht werden. Die Erfahrungen
mit diesem völlig neuen Finanzierungsinstrument werden in einer für den
Zeitraum ab 2014 auszuhandelnden Folgevereinbarung zu berücksichtigen sein.
Während der Laufzeit dieser ersten LuFV wird die Bundesregierung auch
prüfen, ob weitere Qualitätskennzahlen für eine Folgevereinbarung in Frage
kommen, wobei besonders die Einbeziehung der Kapazität der
Bundesschienenwege als Qualitätsparameter betrachtet werden soll.
31. Welche Konsequenzen hätte nach Ansicht der Bundesregierung die
Trennung von Netz und Betrieb?
Gemäß Koalitionsvertrag werden Maßnahmen für eine stärkere
Unabhängigkeit des Netzes zur Verbesserung des Wettbewerbs auf der Schiene geprüft.
32. Will die Bundesregierung entsprechend der Vereinbarungen des
Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und FDP und angesichts des sich
bereits erholten Kapitalmarktes eine ertragsoptimierte Privatisierung der
Transport und Logistiksparten einleiten, und wie soll eine solche
Privatisierung im Detail aussehen?
Die Bundesregierung verfolgt weiterhin die auch im Koalitionsvertrag
vereinbarte ertragsoptimierte Kapitalprivatisierung der Transport- und
Logistiksparten. Dabei soll die DB AG im Konzernverbund Alleineigentümerin der
Infrastruktursparten bleiben. Die Bündelung der Verkehrs- und
Logistikgesellschaften der DB AG unter der Holdinggesellschaft DB Mobility Logistics AG (DB
ML AG) und die Beteiligung privater Investoren an dieser Gesellschaft in Höhe
von bis zu 24,9 Prozent ist Gegenstand eines Beteiligungsvertrages, der
zwischen der DB AG und der DB ML AG auf der einen Seite und dem Bund, ver-
Drucksache 17/4934 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetreten durch die Bundesregierung auf der anderen Seite, am 17. Juni 2008
abgeschlossen wurde.
Die Voraussetzungen für eine Beteiligung privater Investoren sind aber noch
nicht gegeben. Die Bundesregierung beobachtet sehr genau die fortschreitende
Erholung des Kapitalmarktes, aber auch die wirtschaftliche Entwicklung der
Transport- und Logistiksparten des DB-AG-Konzerns. Vorrangige Ziele in
diesen Bereichen sind derzeit Pünktlichkeit, Sicherheit, Sauberkeit, Schnelligkeit
und Zuverlässigkeit der Verkehrsangebote.
33. Welche Konsequenzen werden dabei für den DB-Konzern und den
konzerninternen Arbeitsmarkt erwartet?
Auf Basis der Antwort zu Frage 32 stellt sich diese Frage derzeit nicht.
34. Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung einer LuFV für den
Erhalt und Betrieb von Bundesfernstraßen mit den Bundesländern?
Derzeit stellt sich die Frage, eine LuFV für den Erhalt und Betrieb von
Bundesfernstraßen einzuführen, nicht.
35. Ist der Bundesregierung bekannt, dass einige Bundesländer wie
Brandenburg, Hessen, Saarland und Nordrhein-Westfalen einem Pilotversuch im
Sinne einer LuFV Straße offen gegenüber sind, und wird sie in diesem
Jahr in direkten Gesprächen mit den Bundesländern eine Umsetzung einer
LuFV Straße sondieren?
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, Gespräche mit dem Ziel einer
Umsetzung einer vertraglichen Regelung im Sinne einer LuFV mit den
Ländern zu führen.
36. Welche Vorschläge hat die Bundesregierung seit Ende 2009 für eine
Reduzierung der Haushaltsabhängigkeit bedarfsgerechter
Verkehrsinvestitionen erarbeitet, und wie soll die mehrjährige Planungs- und
Finanzierungssicherheit für Investitionsprojekte in der Verkehrsinfrastruktur nach
Ansicht der Bundesregierung verbessert werden?
Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 wird verwiesen.
Zur Herstellung eines Finanzierungskreislaufs Straße wurden in einem ersten
Schritt mit dem Bundeshaushalt 2011 die für Investitionen verfügbaren
Mauteinnahmen vollständig der Straße zur Verfügung gestellt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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