[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5300
17. Wahlperiode 29. 03. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Ute Kumpf,
Christian Lange (Backnang), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/4904 –
Sachstand wichtiger Verkehrsprojekte in Baden-Württemberg
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftsstärksten Regionen in Europa. Das
Land hat als Hochtechnologie- und Dienstleistungsstandort weltweit einen
ausgezeichneten Ruf und belegt in vielen Statistiken sowohl im nationalen als
auch im internationalen Vergleich Spitzenplätze. Dafür braucht es eine
leistungsstarke Infrastruktur und gut ausgebaute Verkehrssysteme.
Prognosen bis 2025 weisen für Baden-Württemberg eine
Wachstumssteigerung im Individual-, Straßengüter- und Schienengüterverkehr auf. Die
Mehrbelastung auf Straße und Schiene stellt Baden-Württemberg vor kapazitäre
und logistische Herausforderungen. Bei der Finanzierung des Straßenbaus
müssen die Mittel in ausreichender Höhe und vor allem verlässlich fließen.
Um die Schiene zu stärken, braucht Baden-Württemberg dringend neue
Investitionen in die Infrastruktur. Denn leistungsfähige Bahnknoten der Zukunft
sind nur dann sinnvoll, wenn auch die wichtigen Bahnstrecken des Landes die
Kapazität vorhalten, die wir für einen funktionierenden und attraktiven
Bahnverkehr für Menschen und Güter benötigen. Diese Infrastrukturmaßnahme
stärkt vor allem den internationalen Güterfernverkehr. Auch an anderer Stelle
gibt es noch erheblichen Ausbaubedarf.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g z u r B e d a r f s p l a n ü b e r -
p r ü f u n g u n d z u r A u f n a h m e v o n P r o j e k t e n i n d e n Vo r d r i n g -
l i c h e n B e d a r f
Die Überprüfung der Bedarfspläne für die Bundesfernstraßen und die
Bundesschienenwege ist abgeschlossen. Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen
wurden am 11. November 2010 dem Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages vorgestellt.
Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass die Bedarfspläne für die
Bundesschienenwege und die Bundesfernstraßen geeignet sind, die meisten vorhandenen/
prognostizierten Engpässe aufzulösen. Auch vor diesem Hintergrund ist aus Sicht Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 28. März 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5300 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeder Bundesregierung eine Anpassung der Bedarfspläne zum jetzigen Zeitpunkt
nicht erforderlich.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat
mit der Erarbeitung eines neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) begonnen.
Im Rahmen dieses Planungsprozesses, der bis 2015 abgeschlossen werden soll,
werden auch Fragen der Priorisierung von Bedarfsplanprojekten zu behandeln
sein.
Allgemein
1. Welche Verkehrsprojekte im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht gibt es
deutschlandweit, bei denen die Planungen bereits begonnen wurden?
Bundesschienenwege
Keine.
Bundesfernstraßen
Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind 155 Maßnahmen mit einem
Investitionsvolumen von rund 8,4 Mrd. Euro in der Dringlichkeitsstufe „Weiterer
Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft. Bei all diesen Projekten besteht
zumindest ein Planungsstand, wie er zur damaligen Bewertung im Rahmen der
Aufstellung des BVWP 2003 erforderlich war. Weitergehende Beplanungen
erfolgen in Abhängigkeit von der Bedeutung der Projekte und den
Planungskapazitäten der Länder. Bei den Projekten wurden unterschiedliche Planungsstände
erreicht – von Vorplanung bis zur Baureife.
Bundeswasserstraßen
Keine.
2. Wann wird es erste Vorschläge, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und FDP vorgesehen, zur „Einführung eines Deutschlandtaktes im
Schienenpersonenverkehr“ geben?
3. In welcher Form werden die Länder und Regionen dabei beteiligt?
4. Unterstützt die Bundesregierung das Anliegen der europäischen
Metropolregion Stuttgart, das Konzept des Deutschlandtaktes als Modellprojekt zu
testen?
5. Wenn ja, wann wird das Modellvorhaben starten?
Die Fragen 2 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP ist festgelegt, dass die
Vorschläge zur Einführung eines „Deutschlandtaktes“ einer sorgfältigen
Überprüfung unter Beteiligung der Länder zu unterziehen sind. Es liegen Vorschläge
der Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr (BAG SPNV)
vor, die auf die bessere Ausschöpfung von Marktpotenzialen der Bahn im
Personenverkehr durch einen deutschlandweiten integralen Taktfahrplan und eine
entsprechende Infrastrukturplanung zielen. Diese Vorschläge sind unter
Beteiligung der Länder hinsichtlich ihrer Marktwirkung, Umsetzungsmöglichkeiten
und der damit verbundenen Kosten sorgfältig und ergebnisoffen zu prüfen.
In einem ersten Orientierungsgespräch mit Vertretern der Länder und der BAG
SPNV bestand Einvernehmen, dass als Einstieg in eine Prüfung des Vorschlags
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5300eine Analyse der einzubeziehenden Knoten sowie der aktuellen und künftigen
Fahrzeiten zwischen diesen Knoten erforderlich ist. Erst wenn über die
künftigen Knotenzeiten in den Bahnhöfen Klarheit besteht, ist eine flächenhafte
Betrachtung des Schienenpersonenverkehrs in der Region möglich.
6. Wie ist der aktuelle Kostenstand für den Freiburger Stadttunnel, und wie
berechnen sich die beiden Varianten zweistreifiger Ausbau mit einer
Tunnelröhre bzw. vierstreifiger Ausbau mit zwei Tunnelröhren?
Derzeit wird die Entwurfsplanung für eine Lösung mit zwei Tunnelröhren
erstellt. Nach derzeitigem Planungsstand betragen die Kosten für diese Lösung
rund 310 Mio. Euro.
7. Wäre ein zweistreifiger Ausbau des Freiburger Stadttunnels mit einer
Tunnelröhre, wie er nach dem geltenden Bundesverkehrswegeplan im
Vordringlichen Bedarf ausgewiesen ist, heute noch genehmigungsfähig?
Da dem Bund zum Bau des Stadttunnels Freiburg noch keine Entwurfsplanung
mit entsprechend belastbarer Verkehrsprognose vorgelegt wurde, ist die
Beantwortung dieser Frage nicht möglich.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Einstufung des Freiburger
Stadttunnels in der Prioritätenliste für Straßenvorhaben des Landes Baden-
Württemberg?
An der Aufstellung der mit Drucksache 14/1426 des Landtages von Baden-
Württemberg vom 22. Juni 2007 veröffentlichten Liste „Planungspriorisierung
für Bundesfernstraßen des Vordringlichen Bedarfs“ war das BMVBS nicht
beteiligt. Maßgebend für den Bund sind die im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen gesetzlich vorgegebenen Dringlichkeiten sowie die in den
Fünfjahresplänen bzw. im „Investitionsrahmenplan bis 2010 für die Verkehrsinfrastruktur
des Bundes“ (IRP) nach § 5 Absatz 1 des Fernstraßenausbaugesetzes
vorgenommene Priorisierung von Straßenbauvorhaben.
9. Wie ist der Sachstand beim geplanten Neubau einer Neckarbrücke im
Zusammenhang mit dem Umbau des Haltepunktes Haßmersheim an der
Stadtbahn Heilbronn?
Für eine zukünftige anteilige Finanzierung im Rahmen des Bundesprogramms
nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ist das Vorhaben
„Stadtbahn Heilbronn-Nord“ angemeldet worden. Als Jahr des Baubeginns
wurde 2011 genannt.
Bestandteil des Vorhaben „Stadtbahn Heilbronn-Nord“ ist auch der Haltepunkt
Haßmersheim, welcher behindertengerecht und mit entsprechender Zuwegung
ausgebaut werden soll.
Da der Ort Haßmersheim auf der linken Neckarseite liegt und der Haltepunkt
auf der rechten Neckarseite, soll ein Steg über den Neckar als Zuwegung zum
Haltepunkt dienen. Die Einbeziehung des Steges über den Neckar in das
Fördervorhaben kann nur erfolgen, wenn dies durch die Stadtbahn veranlasst wird
und eine wirtschaftliche Lösung darstellt.
Dies wird zurzeit geprüft.
Drucksache 17/5300 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSchienenverkehr
10. Gibt es im Bundesverkehrsministerium Überlegungen, von der
bisherigen Trassenführung für die geplante Neubaustrecke Frankfurt–
Mannheim abzuweichen oder die – vom Bundestag 2004 beschlossenen –
Planungen (kein Bypass) neu zu überdenken und damit die Anbindung des
Hauptbahnhofs Mannheim an das ICE-Netz infrage zu stellen?
Der Gesetzgeber hat im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege (Anhang
zum Bundesschienenwegeausbaugesetz) zur Neubaustrecke Rhein/Main–
Rhein/Neckar verbindlich vorgegeben, dass die Einbindung des
Schienenpersonenfernverkehrs im Raum Mannheim ausschließlich über den Hauptbahnhof
Mannheim zu erfolgen habe. Diese Vorgabe wird von der Bundesregierung
unverändert beachtet. Die Entscheidung über eine mögliche Anpassung des
Bedarfsplans für die Bundesschienenwege obliegt dem Deutschen Bundestag. Das
gilt auch für die Neubaustrecke Rhein/Main–Rhein/Neckar.
11. Wie ist der aktuelle Stand der Planung im Schienenverkehr bei der
Strecke Karlsruhe–Pforzheim–Stuttgart–Nürnberg–Leipzig/Dresden?
Seit 1995 befindet sich der Abschnitt Hof–Leipzig/Dresden im Bau. Bisher
wurden rund 190 km des insgesamt 306 km langen Abschnittes grundlegend
saniert und mit moderner Leit- und Sicherungstechnik ausgerüstet sowie für
den Einsatz von Neigetechnikfahrzeugen angepasst.
Ferner erfolgte bis 2000 die Anpassung des Abschnittes Nürnberg–Hof für den
Einsatz von Neigetechnikfahrzeugen sowohl über Marktredwitz als auch über
Bayreuth. Im September 2000 wurde die sog. Schlömener Kurve im Zuge der
Anbindung von Bayreuth in Betrieb genommen.
Für die Planung und den Bau wurden bis Ende 2009 Mittel in Höhe von
insgesamt 1 026 Mio. Euro verausgabt.
Im Rahmen der abgeschlossenen EFRE-Förderperiode 2000 bis 2006 wurde
der Umbau des Bahnhofs Plauen und die Errichtung des elektronischen
Stellwerks (ESTW) Plauen gefördert.
Im Zeitraum 2006 bis 2010 wurde der Umbau des Bahnhofs Plauen und die
Dammsanierung Chemnitz-Hilbersdorf (März 2008) abgeschlossen, mit dem
Umbau des Knotens Chemnitz wurde im September 2008 begonnen.
In den nächsten Jahren bis 2014 werden die Abschnitte Crimmitschau–
Gaschwitz und Werdau–Dresden weiter ausgebaut. Es ist u. a. geplant, den
Umbau der Bahnhöfe Gaschwitz und Böhlen sowie des Abschnittes
Gaschwitz–Böhlen einschließlich Errichtung des elektronischen Stellwerkes
(ESTW) in Gaschwitz zu realisieren sowie den Umbau des Abschnittes
Chemnitz Hbf(a)–Chemnitz-Kappel(a).
Zusätzlich wird der Abschnitt Hohenstein-Ernstthal–St. Egidien ausgebaut.
Die Elektrifizierung Hof–Reichenbach ist Bestandteil der Ausbaustrecke
(ABS) Nürnberg–Marktredwitz–Reichenbach/Grenze D/CZ.
12. Wie sieht die Fernverkehrsanbindung in Pforzheim in Zukunft aus?
13. Welchen Einfluss haben die Neubaustrecke Ulm–Wendlingen und der
Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs sowie die Anbindung des Flug-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5300hafens Stuttgart auf die Fernverkehrsverbindungen Pforzheim und
Mühlacker?
14. Mit welchen Vorteilen für den Personennah- und -fernverkehr für die
Region Pforzheim/Enzkreis ist mit diesen Baumaßnahmen zu rechnen?
Die Fragen 12 bis 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Gestaltung des Fernverkehrsangebotes ist eine unternehmerische Aufgabe
und liegt in der Verantwortung der Unternehmensführung der Deutschen Bahn
AG (DB AG) und der mit ihr im Wettbewerb stehenden
Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Im Übrigen wird auf die Entscheidungen des Ausschusses für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten Bund/
DB AG/Länder infolge der Bahnreform (Anlage 1 zur Drucksache 13/6149
vom 18. November 1996) sowie zur Stärkung des parlamentarischen
Fragerechts (Drucksache 16/8467 vom 10. März 2008) verwiesen.
15. Welche Pläne und Zeitläufe sieht die Bundesregierung für den weiteren
barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen und deren Modernisierung vor?
§ 2 Abs. 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verpflichtet die
Eisenbahnen, Programme für die Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen
zu erstellen mit dem Ziel, eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit für
deren Nutzung zu erreichen.
Die im Wettbewerb am Verkehrsmarkt operierenden Eisenbahnunternehmen
haben die Bedingungen für die Herstellung der Barrierefreiheit im Einzelnen in
eigener unternehmerischer Verantwortung zu regeln und darüber zu entscheiden,
welche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit zu welchem Zeitpunkt
ergriffen werden sollen. So können die Aufwendungen für die betreffenden
Verbesserungen mit den wirtschaftlichen Belangen der im Wettbewerb am
Verkehrsmarkt operierenden Eisenbahnen in Einklang gebracht und nach
Prioritäten i. S. von Bedarfsschwerpunkten geordnet werden, damit jeweils möglichst
viele Bahnreisende von den Verbesserungsmaßnahmen profitieren können.
Die DB AG bereitet in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden der
Behindertenselbsthilfe bereits das zweite Programm gemäß § 2 Absatz 3 EBO vor,
das im Frühjahr 2011 veröffentlicht werden soll.
Ausbau der Gäubahn
16. Wie ist der aktuelle Planungsstand zum zweigleisigen Ausbau der
Gäubahn Horb–Singen im Allgemeinen und im Besonderen auf den
Abschnitten Horb–Neckarhausen, Rottweil–Spaichingen und Rietheim–
Wurmlingen?
17. Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Baubeginn, wann mit einer
Inbetriebnahme?
18. Ab wann sind Bundesmittel für dieses Projekt, für das bisher
Planungsmittel von kommunaler Seite vorgestreckt wurden, in welcher Höhe
eingestellt?
Die Fragen 16 bis 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß Angaben der DB Netz AG wurden die Grundlagenermittlung und die
Vorplanung für den Abschnitt Horb–Neckarhausen im Mai 2010 abgeschlos-
Drucksache 17/5300 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesen. Der Abschluss der Entwurfsplanung für diesen Abschnitt wird
voraussichtlich 2014 erfolgen können.
Bisher wurde kein Realisierungs- und damit auch noch kein
Inbetriebnahmezeitpunkt festgelegt. Ein Ausbau erfolgt nach Erlangung des Baurechts in
Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
19. Welche Vereinbarungen gibt es zwischen der Bundesregierung und der
Schweiz hinsichtlich der Gäubahn als Zulaufstrecke zur Neuen
Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT)?
20. Welche Folgen und Anforderungen ergeben sich für die Bundesregierung
daraus?
Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutschland und die Schweiz haben 1996 eine Vereinbarung zur Sicherung der
Leistungsfähigkeit des Zulaufs zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale
(NEAT) in der Schweiz unterzeichnet.
Hierin wurde neben dem Ausbau der Rheintalbahn auch die Stärkung der
beiden Korridore Stuttgart–Zürich und München–Lindau–Zürich ohne zeitliche
Festlegung in Abhängigkeit von der Verkehrsentwicklung vereinbart. Die
Reisezeit auf beiden Achsen soll durch Einsatz von Neigetechnikfahrzeugen und
gleichzeitigen punktuellen Linienverbesserungen verkürzt werden.
Aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist eine
strenge Priorisierung angezeigt. Priorität haben zunächst die Vorhaben, bei
denen bereits Baumaßnahmen durchgeführt werden, insbesondere die ABS/NBS
Karlsruhe–Offenburg–Basel.
Ausbau und Elektrifizierung Hochrheinschiene
21. Wie ist der Planungsstand zur Elektrifizierung der Hochrheinschiene
zwischen Basel und Schaffhausen?
22. Wie sieht der aktuelle Finanzierungsplan aus?
23. Wann wird mit dem Baubeginn gerechnet?
24. Wann ist die Fertigstellung geplant?
25. Wie ist der Planungsstand zum zweigleisigen Ausbau der Strecke
zwischen Waldshut und der Staatsgrenze zur Schweiz bei Erzingen?
26. Werden weitere Mittel aus der LuVF (Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DB AG)
außer den 56 Mio. Euro für den Abschnitt Erzingen (D)–Beringen (CH)
für die Strecke auf schweizer Gebiet eingestellt?
27. Beabsichtigt die Bundesregierung für die wichtige Ost-West-Verbindung
auf dem Abschnitt Basel–Erzingen mehr Mittel einzustellen?
28. Wann wird mit dem Baubeginn gerechnet?
29. Wann ist die Fertigstellung geplant?
Die Fragen 21 bis 29 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5300Die Maßnahme ist nicht im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege enthalten.
Die Verbindung hat im Wesentlichen regionale Bedeutung. Gegebenenfalls
käme eine Finanzierung im Rahmen der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV), Anlage 8.7, in Betracht. Die hierüber zu finanzierenden
Maßnahmen werden vom jeweiligen Bundesland als Träger der Verantwortung für
den Nahverkehr festgelegt und mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des
Bundes (EIU) abgestimmt. Der Bund ist gemäß § 8 Absatz 2 des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes hieran nicht beteiligt.
Ausbau und Elektrifizierung Höllentalbahn
30. Wie ist der Planungsstand zum zweigleisigen Ausbau der Strecke
zwischen Littenweiler und Kirchzarten?
31. Wann wird mit dem Baubeginn gerechnet?
32. Wann ist die Fertigstellung geplant?
33. Wie ist der Planungsstand zur Elektrifizierung der Höllentalbahn
zwischen Neustadt und Donaueschingen?
34. Wann wird mit dem Baubeginn gerechnet?
35. Wann ist die Fertigstellung geplant?
Die Fragen 30 bis 35 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Zuständigkeit für Planung, Organisation und Finanzierung des
Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) liegt bei den Ländern.
Der Bund unterstützt die Länder im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms
durch anteilige Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur.
Die sogenannte Höllentalbahn ist Bestandteil des integrierten regionalen
Nahverkehrskonzeptes „Breisgau-S-Bahn 2020“.
Für das Vorhaben „S-Bahn Breisgau“ ist eine anteilige Finanzierung im
Rahmen des Bundesprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG) angemeldet. Der Rahmenantrag, auf dessen Basis das Vorhaben
vorläufig in das GVFG-Bundesprogramm aufgenommen werden kann, liegt
derzeit zur Prüfung dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vor.
Frankenbahn Heilbronn–Würzburg
36. Wie ist der aktuelle Planungsstand beim Ausbau der so genannten
Frankenbahn zwischen Heilbronn und Würzburg?
37. Wie steht die Bundesregierung zu einem möglichen zweigleisigen
Ausbau der Eisenbahnbrücke bei Züttlingen?
38. Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?
Die Fragen 36 bis 38 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Maßnahme ist nicht im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege enthalten.
Die Verbindung hat im Wesentlichen regionale Bedeutung. Gegebenenfalls
käme eine Finanzierung im Rahmen der LuFV, Anlage 8.7, in Betracht. Die
Drucksache 17/5300 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodehierüber zu finanzierenden Maßnahmen werden vom jeweiligen Bundesland
als Träger der Verantwortung für den Nahverkehr festgelegt und mit den EIU
abgestimmt. Der Bund ist gemäß § 8 Absatz 2 des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes hieran nicht beteiligt.
Murrbahn „Franken-Sachsen-Magistrale“
39. Wie ist der Stand der Baumaßnahmen am Kreuzungsbahnhof Fornsbach?
40. Wann wird der Kreuzungsbahnhof in Betrieb genommen?
Die Fragen 39 und 40 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der Maßnahme Kreuzungsbahnhof Fornsbach handelt es sich nicht um ein
Vorhaben des Bedarfsplans Schiene. Die Errichtung des Kreuzungsbahnhofs
würde vorrangig der Verbesserung des Personennahverkehrs dienen. Hierfür
stellt der Bund den Ländern gemäß § 8 Absatz 2 des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes entsprechende Mittel bereit. Die hierüber zu finanzierenden
Maßnahmen werden vom jeweiligen Bundesland als Träger der Verantwortung für
den Nahverkehr festgelegt und mit den EIU abgestimmt. Der Bund ist hieran
nicht beteiligt.
Auf Anfrage teilte die DB Netz AG mit, dass das Baurecht für den
Kreuzungsbahnhof im April 2011 erwartet wird und die Inbetriebnahme wie angekündigt
im Sommer 2012 erfolgen soll.
41. Wie steht die Bundesregierung zum zweigleisigen Ausbau zwischen
Backnang und Hessental?
Wann kann mit dem zweigleisigen Ausbau gerechnet werden?
Beim möglichen zweigleisigen Ausbau zwischen Backnang und Hessental
handelt es sich nicht um ein Bedarfsplanvorhaben. Es wird auf die Ausführungen
zu den Fragen 39 bis 40 verwiesen.
Elektrifizierung Elsenzbahn
42. Wie ist der aktuelle Stand der Elektrifizierung der Elsenzbahn?
Das Vorhaben „Ausbau der Infrastruktur im Elsenztal und Schwarzbachtal“
wird mit Mitteln aus dem GVFG-Bundesprogramm gefördert.
Dieses Vorhaben sieht die Modernisierung der Strecken der Elsenz- und
Schwarzbachtalbahn vor. Dabei werden die Haltestationen ausgebaut und die
gesamte Strecke elektrifiziert. In Bad Rappenau erfolgt dann die Verknüpfung
mit der Stadtbahn Heilbronn.
Zurzeit konzentrieren sich die Ausbaumaßnahmen auf die Station Sinsheim-
Museum, die zur Frauen-Fußball-WM zur Verfügung stehen soll.
Auf der Elsenztal-Bahn wurde der elektrische Fahrbetrieb im Dezember 2009
aufgenommen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/5300Ausbau und Elektrifizierung Südbahn
43. Wie ist der aktuelle Planungsstand für den Ausbau und die
Elektrifizierung der Südbahn von Ulm–Biberach–Ravensburg–Friedrichshafen nach
Lindau?
44. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Inbetriebnahme?
Die Fragen 43 und 44 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß Angaben der DB Netz AG wurden die Grundlagenermittlung und die
Vorplanung im November 2009 abgeschlossen. Der Abschluss der
Entwurfsplanung wird nach Angaben der DB Netz AG bis vorraussichtlich 2012
erfolgen können.
Bisher wurde kein Realisierungs- und damit auch noch kein
Inbetriebnahmezeitpunkt festgelegt. Ein Ausbau erfolgt nach Erlangung des Baurechts in
Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
45. Ab wann sind Bundesmittel für dieses Projekt, für das bisher
Planungsmittel von kommunaler Seite vorgestreckt wurden, in welcher Höhe
eingestellt?
46. Gibt es Verträge zwischen Bund, Land und Bahn, die sicherstellen, dass
die Strecke ausgebaut und elektrifiziert wird, und wie sieht der Inhalt der
Verträge aus?
47. Wie ist die Finanzierung von Ausbau und Elektrifizierung der Südbahn
geplant?
Die Fragen 45 bis 47 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Vorhaben ist im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die
Bundesschienenwege enthalten. Bislang wurde keine Finanzierungsvereinbarung für
dieses Vorhaben geschlossen; somit wurden keine Bundesmittel hierfür
gebunden.
Viergleisiger Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe–Basel
48. Rechnet die Bundesregierung damit, dass entsprechend den
staatsvertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Schweiz der viergleisige Ausbau
rechtzeitig zur Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels spätestens im
Jahr 2017 abgeschlossen sein wird?
Die „Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der
Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartements zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des
Zulaufes zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) in der Schweiz“ vom
6. September 1998 sieht in ihrem Artikel 2 vor, dass die Kapazitäten im
nördlichen Zulauf zur NEAT auf deutschem und schweizerischem Gebiet
schritthaltend mit der Verkehrsnachfrage und aufeinander abgestimmt erhöht werden. Im
Hinblick auf die Vollauslastung der NEAT ist auf deutscher Seite u. a. ein
viergleisiger Ausbau zwischen Karlsruhe und Basel vorgesehen. Konkrete
Zeitvorgaben sind in dem Abkommen nicht enthalten.
Drucksache 17/5300 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode49. Wenn nein, bis wann ist mit einer vollständigen Inbetriebnahme zu
rechnen?
Der Zeitpunkt der Fertigstellung aller Baumaßnahmen hängt – abgesehen vom
eigentlichen Bauzeitraum – sowohl von dem Zeitpunkt der Erlangung
bestandskräftiger Planfeststellungsbeschlüsse für alle Vorhabenabschnitte als
auch von einer entsprechenden Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln für die
Projekte des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege ab. Daher kann aus
heutiger Sicht kein Termin für die vollständige Inbetriebnahme der Strecke von
Karlsruhe bis Basel genannt werden.
50. Bis wann wird die Bundesregierung die am 9. Februar 2011 in der fünften
Sitzung des Projektbeirats Rheintalbahn beschlossenen Untersuchungen
und Maßnahmen realisieren?
Die Umsetzung von Untersuchungen und Maßnahmen, für die sich der
Projektbeirat in der fünften Sitzung ausgesprochen hat, obliegt dem Träger des
Vorhabens. Dies sind die Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen des Bundes. Nach
Kenntnis der Bundesregierung kann die Abarbeitung der beauftragten
zusätzlichen Planungen und Untersuchungen im Laufe des Jahres 2011 abgeschlossen
werden.
51. Bis wann wird die Bundesregierung einen realistischen
Finanzierungsplan für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen vorlegen?
Bundeshaushaltsmittel werden nach § 9 des Gesetzes über den Ausbau der
Schienenwege des Bundes durch den Abschluss von
Finanzierungsvereinbarungen bereitgestellt. Derzeit liegen für Planungs- und Baumaßnahmen für die
ABS/NBS Karlsruhe–Basel mehrere Finanzierungsvereinbarungen vor, deren
Geltung entweder einzelne Streckenabschnitte umfasst oder bestimmte
Gewerke (z. B. reine Planungsmaßnahmen, vorzeitiger Grunderwerb,
bauvorbereitende Maßnahmen). Beim Abschluss neuer Finanzierungsvereinbarungen ist
die Finanzierung des gesamten Teilvorhabens durch
Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt, die vom Haushaltsgesetzgeber ausgebracht
werden, sicherzustellen. Dabei sind nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung die
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Eines darüber
hinaus gehenden Finanzierungsplans bedarf es nicht.
Neubaustrecke Frankfurt–Mannheim
52. Wie ist der aktuelle Planungsstand?
53. Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Baubeginn, und wann mit
einer Inbetriebnahme?
54. Ab wann sind in der mittelfristigen Finanzplanung Mittel für dieses
Projekt in welcher Höhe eingestellt?
Die Fragen 52 bis 54 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Vor diesem Hintergrund sind
Aussagen zu einem möglichen Baubeginn sowie die Einordnung der
Neubaustrecke in die mittelfristige Finanzplanung derzeit nicht möglich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/5300Autobahnen
A 5
55. Welchen Fortschritt der Planung und Genehmigung gibt es bei der
Anschlussstelle Malsch?
56. Wie ist der Realisierungshorizont bei der Anschlussstelle Malsch?
Die Fragen 55 und 56 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Derzeit gibt es keine Planungsaktivitäten, da die vom Bund entwickelten
Kriterien für den Bau einer Anschlussstelle bisher nicht erfüllt wurden.
57. Gibt es Planungen für größere Sanierungs- oder Ausbaumaßnahmen bei
der A 5?
Die A 5 ist ab der Landesgrenze Hessen/Baden-Württemberg bis zum
Autobahnkreuz Walldorf in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Für den gesamten
Bereich sind in den nächsten Jahren Mittel für Fahrbahndeckensanierungen
eingeplant. Teilweise sind Belagerneuerungen bereits 2009 bei Eppelheim
durchgeführt worden oder sind im Jahr 2011 zwischen der Anschlussstelle
Dossenheim und dem Autobahnkreuz Heidelberg vorgesehen.
Der sechsstreifige Ausbau zwischen Baden-Baden und Offenburg erfolgt im
Rahmen eines der vier ersten ÖPP-Projekte.
58. Wie ist der aktuelle Stand in Bezug auf eine zweite Rheinbrücke?
Da die A 5 den Rhein nicht quert, ist in deren Verlauf auch keine Rheinbrücke
geplant.
A 6
59. Wie ist der Sachstand beim Ausbau des Lärmschutzes an der A 6
zwischen Wiesloch/Rauenberg und Sinsheim?
Die Frage des Lärmschutzes wird im Rahmen des noch laufenden
Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Abschnittes Wiesloch/Rauenberg–Sinsheim
behandelt. In diesem Zusammenhang wird auch über das Ausmaß der
Lärmschutzmaßnahmen in den Bereichen Dielheim-West (Neubaugebiet
„Eckertsberg“) und Horrenberg-Balzfeld (geplantes Neubaugebiet „Erlenbachwiesen“)
entschieden.
60. Wie ist der Stand der Baumaßnahmen in den Abschnitten zwischen Bad
Rappenau und Heilbronn/Untereisesheim, und wann ist mit der
endgültigen Fertigstellung des Teilstücks zu rechnen?
Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt zwischen der
Anschlussstelle Bad Rappenau bis zur Anschlussstelle Heilbronn/
Untereisesheim ist am 13. Oktober 2010 erfolgt. Eine Realisierung des Abschnittes wird
im Zusammenhang mit dem A-Modell A 6, Wiesloch-Rauenberg–Weinsberg
angestrebt.
Drucksache 17/5300 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode61. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind im Bereich Bad Rappenau/
Untereisesheim jeweils vorgesehen, und bis wann werden diese fertiggestellt
sein?
Es sind umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen (u. a.
Lärmschutzwälle, -wände oder eine Kombination davon). Des Weiteren ist in
Abschnitten ein lärmmindernder Belag vorgesehen. Zur Realisierung dieser
Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 60 verwiesen.
62. Wird der Abschnitt zwischen dem Weinsberger Kreuz bis zur bayrischen
Grenze bei Crailsheim (insbesondere ab Kupferzell bis zur Grenze), der
zurzeit im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht versehen ist, im Zuge der
Überprüfung der Bedarfspläne des Bundesverkehrswegeplans in den
Vordringlichen Bedarf eingestellt werden?
Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
63. Steigen die Realisierungschancen, weil die Wirtschaft und die Region die
Vorplanungskosten vorfinanziert haben?
Die Disposition von Planungsmitteln und Planungsleistungen unterliegt nach
Artikel 104a des Grundgesetzes den für die Planung von Bundesfernstraßen
zuständigen Ländern in eigener Verantwortung. Sie haben hierfür auch die Kosten
aus dem Landeshaushalt zu tragen. Inwieweit sie sich hierbei der Hilfe Dritter
bedienen, hat keinen Einfluss auf die Realisierungschancen von Projekten.
64. Hält die Bundesregierung den Ausbau der A 6 bis zur bayrischen Grenze
über Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP) für notwendig?
Gibt es dafür Planungen?
Die Planungen für eine ÖPP-Umsetzung zum 6-streifigen Ausbau der A 6
erstrecken sich auf den Abschnitt Wiesloch-Rauenberg–Weinsberg. Das Projekt
ist Bestandteil der zweiten Staffel von Betreibermodellen im
Bundesfernstraßenbau.
Auf dem sich östlich anschließenden Abschnitt bis zur bayerischen Grenze sind
zunächst durch die Fortsetzung der Planungsarbeiten die notwendigen
Voraussetzungen für eine Entscheidung über weitere Realisierungsschritte zu
schaffen. Die Vorentwürfe für die Abschnitte zwischen dem Kreuz Weinsberg und
der AS Bretzfeld sowie der AS Neuenstein und AS Kupferzell sowie die
Voruntersuchungen für die weiteren Abschnitte bis zur Landesgrenze werden
derzeit von der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg mit
maßgeblicher Unterstützung aus der Region erstellt.
65. Welche Bedingungen für ÖPP müssen erfüllt sein?
Nach der Bedarfsfeststellung sind die wichtigsten Voraussetzungen für ein
erfolgversprechendes ÖPP-Projekt ein (mindestens) absehbares Baurecht und
eine positive Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
66. Ist ein beschleunigter Ausbau über ÖPP realistisch?
Unter den o. g. Voraussetzungen kann nach bisherigen Erfahrungen ÖPP ein
spürbares Beschleunigungspotenzial bei der Umsetzung einer
Ausbaumaßnahme bieten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/530067. Wird dieser Teilabschnitt der A 6 in der zweiten Staffel von ÖPP-
Projekten berücksichtigt?
68. Wenn ja, welche Erfahrungen wurden bisher mit ÖPP-Projekten
gemacht?
Die Fragen 67 und 68 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nein.
69. Ist eine zusätzliche Autobahnausfahrt für das Industriegebiet „Böllinger
Höfe“ in Heilbronn entlang der A 6 in Planung?
Wann ist mit der Realisierung einer zusätzlichen Autobahnausfahrt zu
rechnen?
Nein.
70. Wie viele zusätzliche LKW-Rastplätze plant die Bundesregierung entlang
der A 6 in den kommenden zwei Jahren?
An der A 6 ist in den kommenden zwei Jahren die Herstellung von rund 680
zusätzlichen Lkw-Stellplätzen geplant.
A 8
71. Wie ist der aktuelle Stand beim dreispurigen Ausbau der Anschlussstelle
Pforzheim-Nord bis Pforzheim-Ost (Enztalquerung)?
Das Planfeststellungsverfahren für die 6-streifige Erweiterung dieses
Abschnittes wurde im April 2005 eingeleitet. Im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens
wurde die Planung überarbeitet.
Die überarbeiteten Planunterlagen wurden in der Zeit vom 22. Februar 2010 bis
22. März 2010 in den Rathäusern der Stadt Pforzheim und der Gemeinden
Niefern-Öschelbronn und Kieselbronn zur Einsicht ausgelegt. Derzeit werden
die Stellungnahmen und Einwendungen aus der Offenlage ausgewertet.
72. Wann kann mit einem Ausbau bei der Anschlussstelle Pforzheim-Nord
bis Pforzheim-Ost (Enztalquerung) begonnen werden?
Vor dem Hintergrund des noch nicht abgeschlossenen
Planfeststellungsverfahrens ist eine Aussage zu einem Baubeginn derzeit nicht möglich.
73. Wie bewertet die Bundesregierung die Verlängerung der Einhausung bei
der A 8 von 380 auf 800 Meter?
Mit einer Verlängerung der Einhausung auf 800 m können schalltechnisch nur
noch Verbesserungen in geringem Umfang erzielt werden. Ursache hierfür sind
insbesondere die nicht weiter reduzierbaren Lärmemissionen, die durch den
Aufstiegsbereich der A 8 in Fahrtrichtung Stuttgart (d. h. im Bereich der Tank-
und Rastanlage Enztal) erzeugt werden.
Drucksache 17/5300 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode74. Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Verlängerung der
Einhausung von 380 auf 800 Meter mit einer vergleichsweise geringen
Kostenerhöhung von 9 Mio. Euro (von 21 Mio. auf rund 30 Mio. Euro)
einhergehen würde bei gleichzeitiger Verbesserung des Lärmschutzes um ca.
30 Prozent?
Die einschlägigen technischen Regelwerke sehen für Tunnel ab einer Länge
von 400 m deutlich höhere Anforderungen bezüglich Planung, Bau, technischer
Ausstattung und Betrieb vor. Somit ergeben sich für diese Tunnel nicht nur
aufgrund der größeren Länge deutlich höhere Gesamtkosten. Beim Vergleich der
Varianten zeigte sich zudem, dass bezüglich der schalltechnischen
Betroffenheiten mit einer 800 m langen Einhausung gegenüber einer 380 m langen
Einhausung nur noch Verbesserungen in vergleichsweise geringem Umfang erzielt
werden können. Insgesamt stehen die für die verlängerte Einhausung deutlich
höheren Investitions-, Erhaltungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten aus
wirtschaftlicher Sicht in keinem angemessenen Verhältnis zu den dadurch
erzielbaren Verbesserungen beim Lärmschutz. Nach § 41 Absatz 2 des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) dürfen die Kosten der Schutzmaßnahme nicht
außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen.
75. In welcher Form, und wann ist, angesichts wachsender Verkehrsmengen,
mit dem dringend erforderlichen Ausbau des Abschnitts Mühlhausen–
Hohenstadt (2. Albaufstieg) im Zuge der A 8 im Landkreis Göppingen zu
rechnen?
Bund und Land Baden-Württemberg haben 2010 eine gemeinsam angestrebte
ÖPP-Projekt- und Finanzierungslösung für den Ausbau des Albaufstieges (A 8)
bekräftigt und das weitere Vorgehen abgestimmt. Nächster Schritt ist demnach,
mit einer die Bandbreite aller Modellideen umfassenden Untersuchung
geeignete ÖPP-Geschäftsmodelle zu identifizieren und deren Wirtschaftlichkeit zu
belegen. Das laufende Vergabeverfahren für diese bundesfinanzierte ÖPP-
Untersuchung wird vorraussichtlich im Sommer abgeschlossen werden können.
Mit Untersuchungsergebnissen ist 2012 zu rechnen.
76. Wie sind der aktuelle Stand und Zeithorizont für größere Sanierungs- und
Ausbaumaßnahmen bei der A 8 im Bereich Karlsruhe?
Die A 8 wird im Bereich Karlsruhe auf folgenden Streckenabschnitten
ausgebaut:
Ausbau auf sechs Fahrstreifen zwischen der Tank- und Rastanlage Pforzheim
und der Anschlussstelle Heimsheim: Die ersten beiden Bauabschnitte von der
Tank- und Rastanlage Pforzheim-Ost bis zur Betriebsumfahrt Wimsheim sind
fertiggestellt. Der dritte Bauabschnitt bis zur Anschlussstelle Heimsheim wurde
im August 2009 begonnen. Die Arbeiten werden voraussichtlich im dritten
Quartal 2011 beendet.
Ausbau auf sechs Fahrstreifen zwischen den Anschlussstellen Karlsbad und
Pforzheim-West: Mit dem Bau der Pfinztalbrücke wurde 2010 begonnen. Die
Fertigstellung des Bauwerks ist im Frühjahr 2012 vorgesehen. Mit dem Bau der
Bocksbachtalbrücke soll im Sommer 2011 begonnen werden. Derzeit laufen
die Vorbereitungen zur Ausschreibung der Erd- und Straßenbauarbeiten für die
Erweiterung der Autobahn. Es ist vorgesehen, mit dem Streckenausbau der
Autobahn im Jahr 2012 zu beginnen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/5300A 98
Abschnitt Murg–Hauenstein (Bauabschnitt 7)
77. Wie viele Mittel im Haushalt waren in 2011 ursprünglich in der
Langfristplanung vorgesehen bei der Budgetplanung, und wie viele sind
aktuell angesetzt?
Bei der Aufstellung der mittelfristigen Finanzplanung werden keine Beträge für
Einzelmaßnahmen ausgewiesen. Im Bundeshaushalt 2011 wurden für das Jahr
2011 rund 6,5 Mio. Euro für die Maßnahme eingeplant.
78. Wann ist mit der Fertigstellung des Abschnitts Murg–Hauenstein zu
rechnen?
In der ersten Jahreshälfte 2012.
79. Wann ist mit der Fertigstellung der Murgtalbrücke zu rechnen?
Im Jahr 2011.
80. Wann wird die Abfahrt Hauenstein entschärft und gebaut?
Die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg hat die Planung zur
Optimierung der Abfahrt Hauenstein aufgenommen. Ein Zeitpunkt der
Realisierung kann noch nicht genannt werden.
81. Woraus ergeben sich die Verzögerungen insgesamt bei diesem Abschnitt
seit Baubeginn?
Die Verzögerungen ergeben sich durch Änderungen in der Disposition der zur
Verfügung stehenden Investitionsmittel und Bieterklagen bei
Bauvergabeverfahren.
Abschnitt Autobahndreieck Hochrhein–Rheinfelden/Karsau (Bauabschnitt 4)
82. Wann ist mit der Fertigstellung des Abschnitts Autobahndreieck
Hochrhein–Rheinfelden/Karsau zu rechnen?
Voraussichtlich Ende 2014.
Abschnitt Rheinfelden/Karsau–Wehr (Bauabschnitt 5)
83. Wie ist der Planungsstand, und wie wurden die Einwände der
Bürgerinitiativen bezüglich des Lärmschutzes berücksichtigt?
Der Abschnitt befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Die Einwände der
Bürgerinitiativen bezüglich des Lärmschutzes werden gemäß den gesetzlichen
Vorgaben berücksichtigt.
84. In welcher Höhe werden Planungsmittel wann zur Verfügung gestellt?
Die Disposition von Planungsmitteln und Planungsleistungen unterliegt nach
Artikel 104a des Grundgesetzes den für die Planung von Bundesfernstraßen
zuständigen Ländern in eigener Verantwortung.
Drucksache 17/5300 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode85. Wann wird mit dem Baubeginn gerechnet?
86. Wann ist die Fertigstellung geplant?
Die Fragen 85 und 86 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Vor dem Hintergrund des noch nicht abgeschlossenen
Planfeststellungsverfahrens ist derzeit weder eine Aussage zum Baubeginn noch zur Fertigstellung
möglich.
Abschnitt Wehr–Murg (Bauabschnitt 6)
87. Wie ist der Planungsstand?
Der Vorentwurf wird derzeit von der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-
Württemberg überarbeitet.
88. Wird als Planungsgrundlage nach wie vor die „Bergtrasse“ genommen?
Ja.
89. Inwieweit wurden die Varianten Rötkopf-, Stephansloch-, Haselbach-
und Tröndle-Trasse untersucht?
Die Varianten wurden auf der Ebene der Linienplanung in der im Rahmen
dieser Planungsphase gebotenen Intensität gleichartig untersucht. Das Ergebnis
der Untersuchung geht in die Überarbeitung des Vorentwurfs ein.
90. Welche Veränderungen ergeben sich hinsichtlich der Planungen bzw. der
Trasse wegen des geplanten Pumpspeicherkraftwerkes Atdorf und seiner
Unterbecken?
Die Haselbachtalvariante würde erheblich teurer werden.
91. In welcher Höhe werden Planungsmittel wann zur Verfügung gestellt?
Die Disposition von Planungsmitteln und Planungsleistungen unterliegt nach
Artikel 104a des Grundgesetzes den für die Planung von Bundesfernstraßen
zuständigen Ländern in eigener Verantwortung.
92. Wann wird mit dem Baubeginn gerechnet?
93. Wann ist die Fertigstellung geplant?
Die Fragen 92 und 93 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Vor dem Hintergrund des Planungsstandes ist derzeit weder eine Aussage zum
Baubeginn noch zur Fertigstellung möglich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/5300Abschnitt Hauenstein–Tiengen (Bauabschnitt 8)
94. Wie ist der Planungsstand, und welche Trasse ist Planungsgrundlage?
Die Vorplanung ist abgeschlossen. Die Bergtrasse ist die bevorzugte
Planungsgrundlage.
95. In welcher Höhe werden Planungsmittel wann zur Verfügung gestellt?
Die Disposition von Planungsmitteln und Planungsleistungen unterliegt nach
Artikel 104a des Grundgesetzes den für die Planung von Bundesfernstraßen
zuständigen Ländern in eigener Verantwortung.
96. Wann wird mit dem Baubeginn gerechnet?
97. Wann ist die Fertigstellung geplant?
Die Fragen 96 und 97 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Vor dem Hintergrund des Planungsstandes ist derzeit weder eine Aussage zum
Baubeginn noch zur Fertigstellung möglich.
Bundesstraßen
B 3
98. Ist die Umsetzung des Abstufungskonzepts von 1995 zur Abstufung
autobahnparalleler Bundestraßen immer noch ein Hindernis für eine
Realisierung der Ortsumfahrung Hirschberg-Großsachsen?
Voraussetzung für die Realisierung einer Ortsumfahrung B 3, Hirschberg-
Großsachsen ist, dass sie im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthalten
ist. Aufgrund der Autobahnparallelität der Bundesstraße B 3 in diesem
Abschnitt ist diese Maßnahme jedoch nicht in den Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen aufgenommen worden.
99. Welche Gründe sind aus Sicht der Bundesregierung ursächlich dafür,
dass das Planfeststellungsverfahren zur Ortsumfahrung Rastatt-Süd
vom Land Baden-Württemberg noch nicht eingeleitet wurde?
Da die Maßnahme im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen lediglich mit
nachrangiger Dringlichkeit im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingestuft
ist, wurde im Rahmen der Planungspriorisierung des Landes Baden-
Württemberg dieses Projekt nur nachrangig eingestuft.
100. Führt die Bundesregierung Gespräche mit dem Land Baden-
Württemberg, um zu veranlassen, dass die Planungen begonnen werden?
Nein.
Drucksache 17/5300 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode101. Gibt es Überlegungen, alternativ zur Ortsumfahrung Rastatt-Süd auf
andere Weise eine verkehrliche Entlastung der Stadt Kuppenheim zu
erreichen?
Die verkehrliche Entlastung von Kuppenheim spielt auch im Zusammenhang
mit dem Ausbau der bestehenden BAB-Anschlussstelle Rastatt-Nord eine
Rolle. Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung werden Mitte 2011 erwartet.
102. Gibt es Überlegungen, die Stadt Kuppenheim dadurch zu entlasten, dass
bis zur Realisierung einer Ortsumfahrung Rastatt-Süd ein innerörtliches
Nachtfahrverbot für den Schwerlastverkehr angeordnet wird?
Derartige Überlegungen gibt es bei der Landesregierung Baden-Württemberg.
103. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit und Priorität der
Ortsumfahrung Rastatt-Süd?
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im Weiteren Bedarf
mit Planungsrecht eingestuft.
104. Aus welchen Mitteln wird die Umfahrung von Schallstadt-Wolfenweiler
finanziert?
Die Finanzierung der Ortsumfahrung Schallstadt-Wolfenweiler erfolgt anteilig
durch den Bund und das Land Baden-Württemberg.
105. In welchen Fällen wurden bisher in Deutschland Ortsumfahrungen bei
Bundesstraßen gegen den Mehrheitswillen der Bevölkerung, wie das in
Schallstadt-Wolfenweiler der Fall wäre, durchgeführt?
In den nach Bundesfernstraßengesetz durchzuführenden
Planfeststellungsverfahren hat jede(r), dessen/deren Belange durch das Vorhaben berührt werden,
die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken geltend zu machen, die im
Rahmen der Abwägung in dem abschließenden Planfeststellungsbeschluss zu
berücksichtigen sind. Eine Abstimmung der Bevölkerung über ein Bauvorhaben
im Zuge von Bundesfernstraßen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Insofern liegen
der Bundesregierung keine entsprechenden Kenntnisse vor.
106. Welcher Zusammenhang besteht zwischen der B-3-Umfahrung von
Schallstadt-Wolfenweiler und der von Norsingen?
Es besteht kein direkter Zusammenhang.
B 10
107. Wie sind der Planungs- und Umsetzungsstand bei den Ortsumfahrungen
Amstetten und Urspring?
Aufgrund der Einstufungen der Vorhaben B 10, OU Amstetten und B 10,
OU Urspring in den Weiteren Bedarf des Bedarfsplans für die
Bundesfernstraßen werden derzeit keine Planungen für die Projekte durchgeführt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/5300108. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der B 10 Pforzheim–Eutingen–
Niefern?
Während das Planfeststellungsverfahren für den A-8-Ausbau mit einem
vierstreifigen Ausbau der B 10 im unmittelbaren Bereich der AS Pforzheim-Ost
bereits läuft, wird das Baurecht für den weiteren Ausbau der B 10 zwischen
Eutingen und Niefern über ein eigenes Planfeststellungsverfahren zu erwirken
sein.
B 14/B 19 – Ortsdurchfahrung Schwäbisch Hall
109. Wann ist mit dem Beginn der Baumaßnahmen für den „Weilertunnel“ zu
rechnen?
Eine Aussage zum Baubeginn des Vorhabens B 14, Schwäbisch Hall
(Gottwollshäuser Steige)–B 19 mit dem sogenannten Weilertunnel kann derzeit nicht
getroffen werden.
110. Hat die Landesregierung Baden-Württemberg dieses Teilstück als eines
der Bauprojekte mit höchster Priorität eingereicht?
Das Land Baden-Württemberg hat das Vorhaben im Zuge der B 14 als zum
Baubeginn anstehende Bedarfsplanmaßnahme zur letzten Haushalts- und
Finanzierungsprogrammbesprechung 2010 gemeldet.
111. Wie hoch sind die Kosten?
Die Gesamtkosten betragen nach derzeitigem Stand 31,2 Mio. Euro.
112. Wie ist der Stand der Planungen für den Weiterausbau der B 14 bis
Backnang?
113. Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Die Fragen 112 und 113 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für das Vorhaben B 14, Backnang/West–Nellmersbach liegt ein
bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor. Für den Abschnitt zwischen Nellmersbach
und Waldrems erstellt das Land Baden-Württemberg derzeit eine
Kostenfortschreibung. Nachdem diese dem BMVBS vorgelegt und der Gesehenvermerk
erteilt wurde, können die Kosten im Straßenbauplan aktualisiert werden.
Nachfolgend soll mit dem Bau begonnen werden.
B 27
114. Gibt es Planungen, die Ortsumfahrungen Hardheim und Heddesheim in
den Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen?
Die Maßnahme B 27, Ortsumfahrung Hardheim wurde bereits in den
Bundesverkehrswegeplan 2003 aufgenommen. Zwischen der B 27 und Heddesheim im
Rhein-Neckar-Kreis kann kein Zusammenhang erkannt werden. Durch
Heddesheim führen keine Bundesstraßen. Von daher gibt es auch kein Bestreben,
hier eine Ortsumfahrung in den BVWP aufzunehmen.
Drucksache 17/5300 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode115. Wie ist der Planungsstand für die Ortsumfahrung Jeststetten?
Die Planung der Bedarfsplanmaßnahme wurde noch nicht begonnen.
116. Bleibt die Ortsumfahrung Jeststetten im Vordringlichen Bedarf des
Bundesverkehrswegeplans bei dessen Überarbeitung bzw. des neuen
Bundesverkehrswegeplans 2015?
Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
117. In welcher Höhe werden Planungsmittel wann zur Verfügung gestellt?
Die Disposition von Planungsmitteln und Planungsleistungen unterliegt nach
Artikel 104a des Grundgesetzes den für die Planung von Bundesfernstraßen
zuständigen Ländern in eigener Verantwortung.
118. Wann wird mit dem Baubeginn gerechnet?
119. Wann ist die Fertigstellung geplant?
Die Fragen 118 und 119 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Vor dem Hintergrund des Planungsstandes ist derzeit weder eine Aussage zum
Baubeginn noch zur Fertigstellung möglich.
120. Wie steht die Bundesregierung zum Bau einer Ortsumfahrung an der B
27 bei Offenau, und ist eine Neuaufnahme in den
Bundeverkehrswegeplan in den Vordringlichen Bedarf geplant?
Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
121. Wie ist der Stand der Planungen der B 27 von Bad Friedrichshall bis zur
A 6?
Das Vorhaben B 27, Bad Friedrichshall–A 6 ist im Weiteren Bedarf mit
Planungsrecht eingestuft. Vom Land Baden-Württemberg sind bisher keine
konkreten Planungen aufgenommen worden.
122. Ist geplant, dieses Projekt bei der aktuellen Überprüfung der
Bedarfspläne des Bundesverkehrswegeplans in den Vordringlichen Bedarf
einzustellen?
Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
123. Wie ist der Planungsstand zur Sanierung der „Lauffener Brücke“?
Derzeit wird vom Land Baden-Württemberg der Vorentwurf aufgestellt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/5300124. Präferiert die Bundesregierung als Lösung eine Behelfsbrücke oder
einen Querverschub?
Das Land Baden-Württemberg hat verschiedene Varianten untersucht und
verfolgt im weiteren Planungsprozess einen Querverschub.
125. Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Das Land Baden-Württemberg geht davon aus, dass dem BMVBS in 2011 der
Vorentwurf zur Erteilung des Gesehenvermerks vorgelegt werden kann.
126. Wie hoch sind die Sanierungskosten?
Die Kosten für den Brückenneubau betragen nach Angabe des Landes Baden-
Württemberg rund 8,5 Mio. Euro.
127. Wird die Maßnahme zeitlich mit dem Ausbau der Neckarschleusen
verbunden?
Das Land Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass sich das örtlich zuständige
Regierungspräsidium Stuttgart im laufenden Planungsprozess mit der Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung abstimmt.
B 28
128. Wie sind der aktuelle Stand und die weiteren Planungen für die B 28n,
Ortsumfahrung Horb (kleine Lösung)?
Derzeit wird vom Land Baden-Württemberg die Vorplanung überarbeitet.
Diese soll in 2011 dem BMVBS zur Trassenentscheidung vorgelegt werden.
129. Wie sind der aktuelle Stand und die weiteren Planungen für die B 28n,
Horb-Grünmettstetten–L 355a, B 32 (Hochbrücke)?
Die Maßnahme B 28n, Grünmettstetten–L 355a ist im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen lediglich mit nachrangiger Dringlichkeit im Weiteren Bedarf mit
Planungsrecht eingestuft und wurde daher auch im Rahmen der
Planungspriorisierung des Landes Baden-Württemberg nachrangig eingestuft. Der Vorentwurf
für die B 32, Hochbrücke Horb wird derzeit vom Land Baden-Württemberg
fertiggestellt und soll 2011 dem BMVBS zur Erteilung des Gesehenvermerks
vorgelegt werden.
130. Wie sind der aktuelle Stand und die weiteren Planungen in Bezug auf
die B 28, Verlegung in Freudenstadt?
Der Vorentwurf für die Tunnel Baiersbronn-Stuttgart (B 462) und Kniebis-
Stuttgart (B 28) erhielt am 15. Januar 2002 den Gesehenvermerk. In diesem
Zusammenhang bat das BMVBS um weitere Untersuchungen, die noch nicht
vollständig abgeschlossen sind. Angestrebt wird, bis zum Jahr 2013 einen
Planfeststellungsbeschluss zu erlangen.
Drucksache 17/5300 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode131. Wie ist der Planungs- und Umsetzungsstand bei den Ortsumfahrungen
Feldstetten, Blaubeuren/Gerhausen und Blaustein?
Die Vorhaben B 28, OU Feldstett, OU Blaubeuren/Gerhausen und OU
Blaustein sind im Weiteren Bedarf bzw. Weiteren Bedarf mit festgestelltem hohen
ökologischen Risiko eingestuft. Auf Grund dieser Einstufung wurden vom
Land Baden-Württemberg keine Planungen aufgenommen.
132. Wie ist der aktuelle Stand bei der im Vordringlichen Bedarf befindlichen
Maßnahme B 28, Freudenstadt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 130 verwiesen.
133. Wie ist der Stand bei der im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht
befindlichen Maßnahmen B 28n Grünmettstetten–L 355a?
Es wird auf die Antwort zu Frage 129 verwiesen.
B 29
134. Wie ist der Stand der Planungen für den Weiterbau der B 29 in
Mögglingen (Ortsumfahrung Mögglingen)?
Für das Vorhaben B 29, OU Mögglingen liegt ein bestandskräftiger
Planfeststellungsbeschluss vor.
135. Wann ist mit dem Beginn der Arbeiten zu rechnen?
Gespräche zur Finanzierung der Maßnahme werden geführt, wenn der
Fertigstellungstermin für das benachbarte Vorhaben B 29, OU Schwäbisch Gmünd
absehbar ist.
B 30
136. Wann ist mit einem Baubeginn für die bereits planfestgestellte
Ortsumfahrung B 30 Ravensburg-Süd zu rechnen?
137. Ist angesichts der aktuellen Haushaltslage ein Spatenstich im Jahr 2011
überhaupt möglich?
Die Fragen 136 und 137 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Derzeit wird die Finanzierungsmöglichkeit des Vorhabens geprüft.
B 31
138. Wie ist der Planungsstand der B 31 zum Bau der Ortsumgehung
Falkensteig?
Die Vorentwurfsplanung ist in Bearbeitung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/5300139. In welcher Höhe werden Planungsmittel wann zur Verfügung gestellt?
Die Disposition von Planungsmitteln und Planungsleistungen unterliegt nach
Artikel 104a des Grundgesetzes den für die Planung von Bundesfernstraßen
zuständigen Ländern in eigener Verantwortung.
140. Hat der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald seine Zusagen zur
Vorfinanzierung der Planung eingehalten?
Ja.
141. Ist mit dem Vorentwurf für 2013 und dem Planfeststellungsbeschluss für
2016 zu rechnen?
Über den Verlauf und die Dauer der dem Land Baden-Württemberg
obliegenden Planung einschließlich des anschließenden Planfeststellungsverfahrens
können keine Angaben gemacht werden.
142. Wird dieser Abschnitt in den Vordringlichen Bedarf im
Bundesverkehrswegeplan 2015 aufgenommen?
Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
143. Wie ist der Planungsstand zum Ausbau der B 31 im Abschnitt
Kirchzarten–Buchenbach?
Die Bedarfsplanmaßnahme (vierstreifiger Ausbau) wird nicht beplant, da die
Maßnahme im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen lediglich im Weiteren
Bedarf enthalten ist.
Der dreistreifige Ausbau des Abschnitts ist abgeschlossen.
144. Wie ist der Planungsstand der B 31 zum Bau der Ortsumgehung
Hinterzarten?
Die Bedarfsplanmaßnahme (vierstreifiger Ausbau) wird nicht beplant, da die
Maßnahme im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen lediglich im Weiteren
Bedarf enthalten ist.
145. Wie ist der Planungsstand zum Ausbau der B 31 im Abschnitt
Hinterzarten–Titisee?
Die Bedarfsplanmaßnahme (vierstreifiger Ausbau) wird nicht beplant, da die
Maßnahme im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen lediglich im Weiteren
Bedarf enthalten ist.
146. Wie ist der Planungsstand zum Ausbau der B 31 im Abschnitt Titisee–
Friedenweiler?
Die Bedarfsplanmaßnahme (vierstreifiger Ausbau) wird nicht beplant, da die
Maßnahme im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen lediglich im Weiteren
Bedarf enthalten ist.
Der dreistreifige Ausbau des Abschnitts ist abgeschlossen.
Drucksache 17/5300 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode147. Wie ist der Planungsstand zum Ausbau der B 31 im Abschnitt
Friedenweiler–Unadingen?
Die Bedarfsplanmaßnahme (vierstreifiger Ausbau) wird nicht beplant, da die
Maßnahme im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen lediglich im Weiteren
Bedarf enthalten ist.
Für den dreistreifigen Ausbau Friedenweiler/West–Friedenweiler ist die
Vorplanung in Bearbeitung.
Für den dreistreifigen Ausbau Friedenweiler–Löffingen läuft das
Genehmigungsverfahren.
Der dreistreifige Ausbau Löffingen–Löffingen/Mitte ist im Bau.
Der dreistreifige Ausbau Löffingen–Unadingen ist abgeschlossen.
148. Wie ist der Planungsstand zum Ausbau der B 31 im Abschnitt
Döggingen–Hüfingen?
149. Wann wird mit dem Baubeginn gerechnet?
150. Wann ist die Fertigstellung geplant?
Die Fragen 148 bis 150 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bedarfsplanmaßnahme (vierstreifiger Ausbau) wird nicht beplant, da die
Maßnahme im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen lediglich im Weiteren
Bedarf enthalten ist. Der dreistreifige Ausbau des Abschnitts ist abgeschlossen.
151. Wann ist mit einem Baubeginn für die bereits planfestgestellte
Ortsumfahrung B 31 Friedrichshafen zu rechnen?
152. Ist angesichts der aktuellen Haushaltslage ein Spatenstich im Jahr 2011
überhaupt möglich?
Die Fragen 151 und 152 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Derzeit wird die Finanzierungsmöglichkeit des Vorhabens geprüft.
B 31 West (neu)
153. Bis wann werden die Arbeiten an dem ersten Abschnitt der B 31 West
(neu) (Umkirch–Gottenheim) abgeschlossen sein?
Die Arbeiten am ersten Bauabschnitt der B 31 West neu (Umkirch-Gottenheim)
werden voraussichtlich Ende 2011/Anfang 2012 abgeschlossen sein.
154. Welcher Zeitplan liegt für das Planfeststellungsverfahren für den
zweiten Abschnitt der B 31 West (neu) (Gottenheim–Breisach) vor?
Der Erörterungstermin im laufenden Planfeststellungsverfahren wird für Ende
Mai 2011 vorbereitet. Zum zeitlichen Verlauf des weiteren Verfahrens können
keine Angaben gemacht werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/5300155. Welche Maßnahmen, insbesondere für die Verkehrsführung im Bereich
Bötzingen–Gottenheim–Wasenweiler, sind für die Zwischenphase nach
Abschluss der Bauarbeiten für den ersten Abschnitt bis zum Beginn der
Umsetzung des zweiten Abschnitts der B 31 West (neu) vorgesehen?
Es wird ein kontinuierlicher Weiterbau mit dem zweiten Bauabschnitt nach
Fertigstellung des ersten Bauabschnittes angestrebt.
B 32, Ortsumfahrung Herbertingen
156. Ist bei der bereits im Bau befindlichen Ortsumfahrung B 311/B 32
Herbertingen ein Baustopp mangels Mittelzuweisung ausgeschlossen?
157. Inwiefern muss in Herbertingen mit Bauverzögerungen auf Grund der
knappen Haushaltslage gerechnet werden?
Die Fragen 156 und 157 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird von einem weiteren kontinuierlichen Bauablauf ausgegangen.
158. Wann soll die neue Ortsumfahrung B 311/B 32 fertiggestellt sein?
Anfang 2013.
B 33 (neu), Landeplatz Konstanz–Allensbach/West
159. Ist die Ausführungsplanung für den Bauabschnitt 1b „Landeplatz–
Waldsiedlung“ fertiggestellt?
Dieser Abschnitt ist teilweise bereits im Bau. Im Bereich des noch nicht im Bau
befindlichen Abschnittes sind die Ausführungsplanung für den Stra��enbau
sowie der Bauwerksentwurf der B-33-Überführung über die DB AG beauftragt.
Der Bauwerksentwurf der Brücke im Bereich der Kindlebildkreuzung wird in
Kürze beauftragt.
160. Welche Baumaßnahmen wurden bereits vergeben bzw. sind
ausschreibungsreif?
Im östlichen Teil des Abschnitts 1b bis zur Kindlebildkreuzung sind die
Arbeiten vergeben; zu dem westlichen Teil des Abschnitts – einschließlich der
Kindlebildkreuzung – siehe Antwort zu Frage 159.
161. Wann wird die Kindlebild-Kreuzung ausgeschrieben?
Die derzeitige Baudisposition sieht die Ausschreibung des Straßenbaus sowie
des Brückenbaus im Bereich der Kindlebild-Kreuzung ab dem zweiten Quartal
2012 vor.
162. Wie war der Mittelabfluss 2010 für den Bauabschnitt 1b?
Kam es zu einem zwischenzeitlichen Ausschreibungs- und Baustopp,
und warum?
Der Mittelabfluss betrug im Jahr 2010 einschließlich Grunderwerb
2 295 551,59 Euro. Aufgrund von Änderungen der Mitteldispositionen wurde
lediglich die Ausschreibung einzelner Gewerke zeitlich etwas verschoben.
Drucksache 17/5300 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode163. Ist die Ausführungsplanung für den Bauabschnitt 1a „Tunnel
Waldsiedlung“ fertiggestellt, bzw. wann ist damit zu rechnen?
Die Ausführungsplanung für den Abschnitt 1a ist in Bearbeitung, die
Fertigstellung der Ausführungsplanung ist für Ende 2014 vorgesehen.
164. Wann kann die Maßnahme ausgeschrieben werden?
Der Abschnitt 1a kann nach Abschluss der Ausführungsplanung, des
Grunderwerbs und der Baufreigabe durch das BMVBS ausgeschrieben werden.
165. Liegt die Ausführungsplanung für die Bauabschnitte 2 bis 4 vor, bzw.
wann ist mit ihr zu rechnen?
Die Ausführungsplanung für die Bauabschnitte 2 bis 4 liegt noch nicht vor. Die
Ausführungsplanungen bzw. die Bauwerksentwürfe werden zeitlich gestaffelt
gemäß der Disposition der baden-württembergischen Straßenbauverwaltung ab
2012 begonnen.
B 39
166. Wie ist der Sachstand beim weiteren Ausbau der B 39 von Mühlhausen/
Rauenberg nach Wiesloch/Walldorf?
Von Mühlhausen/Rauenberg bis Wiesloch/Walldorf ist derzeit kein weiterer
Ausbau der B 39 vorgesehen.
B 293
167. Welche Priorität wird der Ortsumfahrung B 293 Pfinztal im künftigen
Bundesverkehrswegeplan zugemessen?
Hierzu wird auf die „Vorbemerkung zur Bedarfsplanüberprüfung und zur
Aufnahme von Projekten in den Vordringlichen Bedarf“ verwiesen.
B 294
168. Wie sind der aktuelle Stand und die weiteren Planungen bei der im
Vordringlichen Bedarf befindlichen Maßnahmen B 294 Ortsumfahrung
Bauschlott?
Der Vorentwurf der B 294, OU Bauschlott hat am 18. September 2002 vom
Bund den Gesehenvermerk erhalten. Danach sind seitens des Landes Baden-
Württemberg keine Planungsaktivitäten erfolgt.
169. Wie ist der aktuelle Stand bei der im Vordringlichen Bedarf befindlichen
Maßnahme B 294 Ortsumfahrung Loßburg?
170. Stimmt es, dass bei der Ortsumfahrung Loßburg, obwohl sie sich im
Vordringlichen Bedarf befindet, erst im Jahr 2025 mit ersten Planungen
zu rechnen ist?
Die Fragen 169 und 170 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/5300Grobe Linienuntersuchungen zu möglichen Varianten für die OU Loßburg
liegen vor, die im Rahmen der Arbeiten für den neuen Bundesverkehrswegeplan
als ausreichend erachtet werden. Hinsichtlich der Aufnahme weitergehender
Planungen wird darauf hingewiesen, dass die Disposition von Planungsmitteln
und Planungsleistungen nach Artikel 104a des Grundgesetzes den für die
Planung von Bundesfernstraßen zuständigen Ländern in eigener Verantwortung
unterliegt.
171. Wie sind der aktuelle Stand und die weiteren Planungen der B 294
Ortsumfahrung Winden?
Ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumfahrung Winden
liegt vor. Die Ausführungsplanung ist in Bearbeitung.
172. Wie sind der aktuelle Stand und die weiteren Planungen der B 294
Ortsumfahrung Elzach?
Die Maßnahme ist im Bau.
B 296
173. Wie ist der Stand bei der im Vordringlichen Bedarf befindlichen
Maßnahme B 296 Kernstadtentlastung Calw?
Die Vorplanung für eine Kernstadtumfahrung als Tunnellösung ist vom Land
Baden-Württemberg fertiggestellt und soll dem BMVBS in Kürze zur
grundsätzlichen Zustimmung vorgelegt werden.
B 311
174. Wann ist mit einem Baubeginn für die bereits planfestgestellte
Ortsumfahrung B 311 Unlingen zu rechnen?
175. Ist angesichts der aktuellen Haushaltslage ein Spatenstich im Jahr 2011
überhaupt möglich?
Die Fragen 174 und 175 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Aussage zu einem Baubeginn für das Vorhaben B 311, OU Unlingen ist
derzeit nicht möglich.
176. Wie ist der Planungs- und Umsetzungsstand für die Ortsumfahrungen
B 311 Ehingen-Gamerschwang, Deppenhausen und Obermarchtal?
Die Vorhaben B 311, OU Obermarchtal, OU Deppenhausen und Ehingen
(B 492)–Gamerschwang sind im Weiteren Bedarf eingestuft. Auf Grund dieser
Einstufungen wurden vom Land Baden-Württemberg keine Planungen
aufgenommen.
Drucksache 17/5300 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeB 314
177. Wie ist der Planungsstand bei der Ortsumfahrung Grimmelshofen?
Dem vom Land Baden-Württemberg eingereichten Vorentwurf konnte das
BMVBS wegen der fehlenden Wirtschaftlichkeit keinen Gesehenvermerk
erteilen. Da die Kosten im Vergleich zum Ansatz im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen enorm gestiegen sind, wurde eine gesamtwirtschaftliche
Nachbewertung des Projekts durchgeführt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die
Wirtschaftlichkeit und damit die Bauwürdigkeit nicht mehr gegeben ist. Die
Unterlagen wurden daher dem Land Baden-Württemberg mit der Bitte
zurückgegeben, nach einer Konzeption zu suchen, mit der eine wirksame
Kostenreduzierung und damit die Bauwürdigkeit wieder erreicht werden kann.
178. Wie sieht das Kosten-/Nutzenverhältnis der Ortsumfahrung nach
aktuellem Planungsstand aus?
Das Nutzen/Kosten-Verhältnis beträgt 0,8.
179. In welcher Höhe werden Planungsmittel wann zur Verfügung gestellt?
Die Disposition von Planungsmitteln und Planungsleistungen unterliegt nach
Artikel 104a des Grundgesetzes den für die Planung von Bundesfernstraßen
zuständigen Ländern in eigener Verantwortung.
180. Bleibt die Ortsumfahrung im Vordringlichen Bedarf, wenn der
Bundesverkehrswegeplan überarbeitet bzw. 2015 neu aufgestellt wird?
Hierzu wird auf die „Vorbemerkung zur Bedarfsplanüberprüfung und zur
Aufnahme von Projekten in den Vordringlichen Bedarf“ verwiesen.
181. Wann wird mit dem Baubeginn gerechnet?
182. Wann ist die Fertigstellung geplant?
Die Fragen 181 und 182 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Vor dem Hintergrund des Planungsstandes ist derzeit weder eine Aussage zu
Baubeginn noch zur Fertigstellung möglich.
B 463
183. Wie sind der aktuelle Stand und der Zeithorizont bei der B 463,
Westtangente Pforzheim, erster Bauabschnitt?
Für den ersten Bauabschnitt der Westtangente Pforzheim existiert ein
Planfeststellungsbeschluss vom 23. September 2005.
Für den Arlinger Tunnel wurde aufgrund der geänderten
Sicherheitsbestimmungen für Tunnel nachträglich ein separater Fluchtstollen notwendig. Dieser
Fluchtstollen ist durch den Planfeststellungsbeschluss für den ersten
Bauabschnitt nicht erfasst. Für den Fluchtstollen wurde am 14. Januar 2011 ein
gesondertes Planfeststellungsverfahren eingeleitet. In Abhängigkeit von Anzahl
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/5300und Inhalt der Einwendungen ist mit einer Verfahrensdauer von 12 bis 18
Monaten zu rechnen.
Im Bereich der Autobahnanschlussstelle A 8 Pforzheim-West wird der
Knotenpunkt B 10/B 463 neu aufgrund von Leistungsfähigkeitsdefiziten entsprechend
den planfestgestellten Plänen aus Um- und Ausbaumitteln des Bundes seit
November 2009 vorab ausgebaut. Bauende ist voraussichtlich im Frühjahr 2012.
184. Wann kann mit dem Bau des ersten Bauabschnitts der B 463,
Westtangente Pforzheim begonnen werden?
Eine Aussage zu einem Baubeginn über den Bereich des Knotenpunkt B 10/
B 463 hinaus ist derzeit nicht möglich.
185. Wie verhält sich das Verfahren in Bezug auf die Verjährungsfrist des
Planfeststellungsverfahrens beim ersten Bauabschnitt der B 463,
Westtangente Pforzheim?
Da der im Bau befindliche Knotenpunkt B 10/B 463 im Bereich der
Autobahnanschlussstelle A 8 Pforzheim-West planerischer Bestandteil des ersten
Bauabschnitts mit Planfeststellungsbeschluss vom 23. September 2005 ist, ist eine
Verjährung nicht mehr möglich.
186. Wie sind der aktuelle Stand und der Zeithorizont bei der B 463,
Westtangente Pforzheim, zweiter Bauabschnitt?
Der zweiten Bauabschnitt ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen
lediglich mit nachrangiger Dringlichkeit als Weiterer Bedarf mit Planungsrecht
eingestuft. Vonseiten des Landes Baden-Württemberg erfolgen derzeit aufgrund
dieser nachrangigen Einstufung im Bedarfsplan keine weiteren
Planungsleistungen.
187. Inwieweit wird bei der Verkehrskonzeption der Ortsumfahrung in Bad
Liebenzell und Calw der zweite Bauabschnitt der Westtangente bei den
Planungen berücksichtigt?
Für die Ortsumfahrung Bad Liebenzell sind bis zum Jahr 1995 mehrere
Varianten grob untersucht und bewertet worden. Vor dem Hintergrund der aktuellen
nachrangigen Einstufung im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Weiterer
Bedarf) laufen jedoch derzeit keine Planungsaktivitäten. Eine aktuelle
Verkehrsprognose, in welcher die Westtangente Pforzheim Berücksichtigung
finden könnte, liegt daher nicht vor.
Für die B 296, Kernstadtumfahrung Calw wurden im Verkehrsnetzmodell für
das Prognosejahr 2025 die Südostumfahrung Calw, das Gewerbegebiet
Stammheimer Feld, die B 295, Umgehung Calw-Heumaden, sowie die
Gemeindeverbindungsstraße zwischen der K 4325 und Wimberg-Alzenberg als
verkehrswirksame Veränderungen angenommen. Da mit Blick auf die nachrangige
Einstufung im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Weiterer Bedarf) eine
Realisierung des zweiten Bauabschnitts der Westtangente Pforzheim bis zum Jahr
2025 nicht zu erwarten ist, wurde dieser nicht berücksichtigt.
Drucksache 17/5300 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode188. Ist für die Ortschaften Unterreichenbach, Bad Liebenzell, Hirsau und
Calw sowie im weiteren Verlauf Kentheim und Wildberg das höhere
Verkehrsaufkommen durch den zweiten Bauabschnitt der Westtangente
berücksichtigt?
Verkehrsprognosen, in welchen Verkehrsverlagerungen auf Grund künftiger
Veränderungen im Straßennetz berücksichtigt werden könnten, werden
grundsätzlich maßnahmenbezogen erstellt. Da mit Ausnahme der B 296,
Kernstadtumfahrung Calw derzeit keine weiteren Maßnahmen in den genannten
Ortschaften beplant werden, findet eine mögliche Realisierung des zweiten
Bauabschnitts der Westtangente Pforzheim insoweit keine Berücksichtigung.
189. Welche Planungen gibt es für die Ortsumfahrung Bad, der durch seine
enge Tallage topografisch besonders problematisch ist?
Eine Ortsumfahrung einer Gemeinde „Bad“ ist im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen nicht enthalten.
190. Welche Überlegungen gibt es bei der Ortsumfahrung Bad Liebenzell in
Bezug auf den Lärmschutz?
Die Maßnahme B 463, OU Bad Liebenzell wird aufgrund der nachrangigen
Einstufung im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Weiterer Bedarf
derzeit nicht beplant. Daher liegen keine aktuellen Überlegungen in Bezug auf den
Lärmschutz vor.
Wasserwege
191. Wie sind die zeitlichen Abläufe, und wie ist der Planungs- und
Ausbaustand bei den Neckarschleusen?
192. Welche weiteren Maßnahmen werden im Rahmen der
Schleusenerweiterungen durchgeführt, und wie ist der aktuelle Stand der Planungen?
Die Fragen 191 und 192 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit erforderlichen, vorbereitenden Instandsetzungsmaßnahmen an den
Schleusenanlagen wurde bereits begonnen. Für die zu verlängernden
Schleusenkammern sollen die Planungen bis 2012 soweit vorangebracht werden, dass
anschließend mit dem Bau begonnen werden kann.
Im Rahmen der Schleusenverlängerung erfolgen Anpassungen der Strecke
(Fluss und Kanäle) und einzelner Vorhäfen, die Errichtung von Wende- und
Liegestellen sowie die Umsetzung von erforderlichen Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen.
Die Reihenfolge der Maßnahmen wird anhand zustandsbedingter, verkehrlicher
und planerischer Kriterien festgelegt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/5300193. Welchen Planungs- und Umsetzungsstand haben die einzelnen
Modernisierungsmaßnahmen entlang des Neckars und die damit verbundene
Verlängerung der Neckarschleusen sowie die
Renaturierungsmaßnahmen erreicht?
194. Welche Maßnahmen wurden wann begonnen, oder werden wann
beginnen?
Die Fragen 193 und 194 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zurzeit laufen Voruntersuchungen und Planungen zur Grundinstandsetzung
bzw. zur Verlängerung von Schleusenkammern, für den Bau von
Fischaufstiegsanlagen sowie zum Ausbau/Sicherung von Liegestellen und Vorhäfen.
Von diesen Planungen sind die Schleusenanlagen/Staustufen in Feudenheim,
Schwabenheim, Heidelberg-Wieblingen, Gundelsheim, Kochendorf,
Horkheim, Lauffen, Besigheim, Hessigheim und Aldingen betroffen.
Für die vorgesehenen Maßnahmen an den Schleusenanlagen Feudenheim,
Gundelsheim, Kochendorf und Aldingen haben bereits „Scopingtermine“
stattgefunden bzw. liegt eine Plangenehmigung vor.
Für den Ersatz der Schleusentore und der Antriebstechnik sollen in diesem Jahr
folgende Ausschreibungen veröffentlicht werden:
– Rechte Schleusenkammer Feudenheim,
– Linke Schleusenkammer Neckargemünd,
– Linke Schleusenkammer Hirschhorn,
– Rechte Schleusenkammer Obertürkheim.
Der Beginn des Umbaus der Linken Schleusenkammer und der Verfüllung der
mittleren Schleusenkammer der Schleuse Feudenheim ist für den
Jahreswechsel 2012/2013 vorgesehen.
Der Beginn der Grundinstandsetzung der linken Schleusenkammer der
Schleusenanlage Lauffen ist für den Jahreswechsel 2012/2013 vorgesehen.
Der Beginn der Grundinstandsetzung der linken Schleusenkammer der
Schleusenanlage Aldingen ist für 2012 vorgesehen.
195. Welche Maßnahmen wurden oder werden nach heutiger Planung wann
abgeschlossen?
Der Beginn und der Abschluss einer Baumaßnahme ist von vielen Faktoren wie
z. B. Planungs- und Genehmigungszeiträume, Bauablauf usw. abhängig. Für
alle am Neckar vorgesehenen Maßnahmen kann deshalb kein verbindlicher
Fertigstellungstermin angegeben werden. Absehbar sind zurzeit folgende
Termine:
Maßnahme Vorgesehener Abschluss
Grundinstandsetzung Schleuse Guttenbach Mitte 2011
Rechte Schleusenkammer Feudenheim; Ersatz der Tore Ende 2012
Linke Schleusenkammer Neckargemünd; Ersatz der Tore und der Antriebstechnik Ende 2012
Linke Schleusenkammer Hirschhorn; Ersatz der Tore und der Antriebstechnik Frühjahr 2013
Linke Schleusenkammer Obertürkheim; Ersatz der Tore und der Antriebstechnik Frühjahr 2013
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]