[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5332
17. Wahlperiode 01. 04. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Tack, Elvira Drobinski-Weiß,
Dr. Wilhelm Priesmeier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/5111 –
Transfettsäuren in Lebensmitteln
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Transfettsäuren werden in der Wissenschaft schon seit längerem mit einem
erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Verbindung gebracht.
In Dänemark wurde im März 2003 gesetzlich festgelegt, dass industriell
hergestellte Produkte nicht mehr als 2 g Transfettsäuren pro 100 g Fett enthalten
dürfen. Damit liegt der gesetzliche Grenzwert bei maximal 2 Prozent
künstlichem Transfett im Fettanteil eines Produktes. Seit Juni 2003 ist der Verkauf
von Nahrungsmitteln über diesen Wert verboten.
In den USA muss der Gehalt an Transfettsäuren seit dem 1. Januar 2006 auf
allen Lebensmittelverpackungen deklariert werden. Zudem gibt es einen
Beschluss der Gesundheitsbehörde der Stadt New York, Transfette aus der
Gastronomie und den Gemeinschaftsverpflegungsbereichen zu verbannen.
Restaurants und Imbissbetriebe müssen den Anteil von Transfettsäuren in Speisen
auf weniger als ein halbes Gramm Transfettsäuren pro 100 g Fett reduzieren.
Die Schweiz hat seit dem 1. April 2008 gemäß Lebensmittel- und
Gebrauchsgegenständeverordnung (SR 817.02) eine Transfettsäurelimitierung in
pflanzlichen Speisefetten mit einem Richtwert von 2 g/100 g Gesamtfett eingeführt.
Auch von Wissenschaftlern in Deutschland wird Handlungsbedarf gesehen.
Veränderte Konsumgewohnheiten mit einem stetig zunehmenden Verzehr von
so genanntem Fastfood, industriell gefertigten Convenience-Produkten und
einem steigendem Anteil der Außer-Haus-Verpflegung führen zu einer
kontinuierlich erhöhten Aufnahme schädlicher Transfettsäuren.
1. Welche gesundheitlichen Auswirkungen kann der Verzehr von
Transfettsäuren haben?
Transfettsäuren (trans fatty acids – TFA) erhöhen mit überzeugender Evidenz
das Risiko für Herzkreislauferkrankungen. Folgende Effekte von TFA auf
Risikofaktoren für Herzkreislauferkrankungen sind durch verschiedene Studien
belegt: Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 31. März 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5332 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode● Tendenz zur Erhöhung des Serumgehalts an LDL-Cholesterin,
● Tendenz zur Verringerung des Serumgehalts an HDL-Cholesterin,
● Anstieg des Verhältnisses Gesamtcholesterin/HDL-Cholesterin im Serum,
● Tendenz zur Erhöhung des Serumgehalts an Lipoprotein (a), einer Substanz,
die mit einem erhöhten Risiko für kardio- und cerebrovaskuläre Krankheiten
in Verbindung steht,
● Förderung von Entzündungspozessen und endothelialer Dysfunktion,
● mögliche Effekte auf die Blutkoagulation und die Insulinsensitivität,
● Hemmung der Verlängerung und Desaturierung von Linolsäure und α-
Linolensäure.
In den meisten Studien wurden die Effekte von TFA aus teilgehärteten
Pflanzenölen untersucht.
2. Ist der Bundesregierung eine aktuelle spanische Studie bekannt, die
aussagt, dass Transfette auch depressiv machen können, und wie bewertet sie
diese Aussagen?
Bei der o. g. Studie handelt es sich um die Studie „Dietary fat intake and the
risk of depression: the SUN Project“ von Sanchez-Villegas und Kollegen, die
im Januar 2011 in PLOS one publiziert wurde. Die Studie ist Teil des
spanischen SUN-Projektes (Seguimineto University of Navarra), das sich die
Identifikation von Ernährungsfaktoren, die möglicherweise Einfluss auf die Genese
von Bluthochdruck, Diabetes, Adipositas und Herzkreislauferkrankungen
haben, zum Ziel gesetzt hat. Die 12 059 Teilnehmer des SUN-Projektes wurden
ausschließlich aus der akademisch gebildeten Bevölkerungsschicht rekrutiert
und waren zu Beginn ihrer Teilnahme körperlich gesund sowie frei von
Depressionen. Rückwirkend wurde festgestellt, bei wie vielen Studienteilnehmern die
Diagnose „Depression“ neu gestellt wurde (Depressions-Inzidenz) in
Abhängigkeit vom Verzehr an Gesamtfett, Butter, Olivenöl, gesättigten Fettsäuren,
einfach ungesättigten Fettsäuren, mehrfach ungesättigten Fettsäuren und TFA
unter Berücksichtigung der verzehrten Energie.
Die Auswertungen ergaben eine umgekehrte Assoziation zwischen dem
Verzehr an mehrfach ungesättigten Fettsäuren und der Anzahl an neuen
Depressionsfällen. Eine statistische Signifikanz konnte jedoch nur unter
Berücksichtigung aller Faktoren bei der höchsten im Vergleich zur niedrigsten Aufnahme
festgestellt werden. Für den Verzehr von TFA und der Anzahl neuer
Depressionsfälle ergab sich eine signifikante direkte Assoziation. Damit enthält die
Studie nicht die Aussage „das Transfette auch depressiv machen können“. Auf
der Basis der Studie kann die Frage nach einer möglichen Kausalität zwischen
beiden Parametern erst sinnvoll gestellt werden.
Diese Studie ist die bisher einzige Studie, die eine statistisch signifikante
Assoziation zwischen dem TFA-Verzehr und dem Auftreten von Depressionen
darstellt. Darüber hinaus ist der TFA-Verzehr in der spanischen SUN-Kohorte mit
0,2 bis 0,6 Prozent der Nahrungsenergie (0,2 bis 0,6 Energieprozent) äußerst
gering und die Autoren geben an, dass 60 Prozent der verzehrten TFA aus
Wiederkäuerfett (Milchprodukte, Butter, Käse) stammen. Auf dieser Basis sowie
angesichts der Tatsache, dass in den statistischen Modellen keine sozialen
Faktoren, die Depressionen auslösen bzw. begünstigen können, berücksichtigt
wurden und die Studienpopulation keineswegs repräsentativ für die spanische
Gesellschaft ist, ist die Annahme eines kausalen Zusammenhanges zwischen
beiden Parametern nicht gerechtfertigt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/53323. Sind Transfettsäuren, die natürlicherweise in Milch und Milchprodukten
sowie Fleisch von Wiederkäuern vorkommen, gesundheitlich anders zu
bewerten als Transfettsäuren, die durch Härtung, Erhitzung oder andere
Verarbeitungsschritte entstehen?
TFA kommen im Fett von Wiederkäuern (Rind, Schaf, Ziege) sowie in Fetten,
die hydrogeniertes Pflanzenfett bzw. hydrogeniertes Fischfett enthalten, vor.
Alle TFA-Fraktionen entsprechen einem Gemisch aus verschiedenen Isomeren,
von denen die meisten sowohl in TFA aus Wiederkäuerfett (ruminant TFA oder
rTFA) als auch in TFA aus hydrogeniertem Pflanzenfett (industrial TFA oder
iTFA) jedoch mit unterschiedlicher Häufigkeit vorkommen.
Nach epidemiologischen Beobachtungen korreliert eine tägliche
Aufnahmemenge von 2 Prozent der Nahrungsenergie (Energieprozent) iTFA mit einer
über 20-prozentigen Risikoerhöhung für ischämische Herzerkrankungen (Katan
2006). Eine Meta-Analyse pro- und retrospektiver Studien von Mozaffarian et al.
(2006) bestätigt die Korrelation zwischen der TFA-Aufnahme und einem
erhöhten kardiovaskulären Risiko. Unerwünschte Einflüsse auf kardiovaskuläre
Parameter wurden in Interventionsstudien mit iTFA gezeigt.
Der Bundesregierung sind derzeit nur zwei humane Interventionsstudien
bekannt, die direkt TFA industrieller und natürlicher Genese vergleichen
(Chardigny et al. 2008, Motard-Bélanger et al. 2008). Die Ergebnisse aus
beiden Studien zeigen, dass der Verzehr sehr hoher TFA-Mengen aus
Wiederkäuerfett und teilgehärteten Fetten vergleichbar negative Effekte auf den
Cholesterinspiegel hat. Eine quantitative Neuauswertung von 39 humanen
Interventionsstudien mit TFA (29 Studien mit iTFA, 6 Studien mit rTFA und 17 Studien
mit konjugierten Linolsäuren – CLA) kommt zu einem ähnlichen Ergebnis
(Brouwer et al., 2010).
In Deutschland liegt der mittlere Verzehr an rTFA aus Wiederkäuerfett bei
0,5 Energieprozent und ein hoher Verzehr bei 0,9 Energie-Prozent. Der Verzehr
von TFA aus Wiederkäuerfett liegt damit in Deutschland weit unterhalb der
Mengen, für die unerwünschte Effekte auf kardiovaskuläre Risikoparameter
gezeigt wurden.
4. Welche tägliche Aufnahmemenge an Transfettsäuren sieht die
Bundesregierung als gesundheitlich unbedenklich an, und auf welcher Grundlage
wurde dieser Wert festgelegt?
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) empfiehlt ebenso wie die
WHO, täglich nicht mehr als 1 Prozent der Nahrungsenergie (1 Energieprozent)
aus trans-Fettsäuren zu verzehren. Bei der DGE beruhte dieser Wert
ursprünglich auf einer Arbeit von Katan und Kollegen (1995), in der untersucht wurde,
welche Effekte auf den Cholesterinspiegel zu erwarten sind, wenn 1 Prozent
der Nahrungsenergie aus Kohlenhydraten durch verschiedene Fettsäuren,
darunter auch C18:1-trans-Fettsäuren, ersetzt werden. Auch nach Einbeziehung
neuerer Literatur wurde diese Empfehlung von der DGE bis heute beibehalten.
Der Wert wird daher als oberer Grenzwert für eine gesundheitlich
unbedenkliche Aufnahme von TFA angesehen.
5. Welche Daten liegen der Bundesregierung über die tatsächliche Aufnahme
von Transfettsäuren in Deutschland vor (bitte Auflistung getrennt nach
bestimmten Verbrauchergruppen, z. B. Säuglinge, Kleinkinder, Senioren)?
Im Rahmen der TRANSFAIR-Studie (van Poppel, 1998) wurde die Aufnahme
von TFA in 14 Europäischen Ländern vergleichend untersucht. Für Deutsch-
Drucksache 17/5332 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeland wurde in dieser Studie anhand ostdeutscher Verzehrsdaten von 1990 ein
mittlerer Verzehr von 0,8 Energieprozent aus TFA ermittelt. Dabei stammten 80
Prozent der TFA aus Wiederkäuerfett und 20 Prozent der TFA aus
hydrogenierten Fetten.
Eine aktuelle Expositionsabschätzung des Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR) auf der Basis der Nationalen Verzehrsstudie II (NVS II), TFA-Daten aus
der Lebensmittelüberwachung und aus Forschungsprojekten ergab in 2009 eine
mittlere Aufnahme an TFA von 0,77 Energieprozent, wobei 66 Prozent der
TFA aus Wiederkäuerfetten und 34 Prozent aus hydrogenierten Fetten
stammen. Dies gilt jedoch nur für die durchschnittliche Aufnahme von TFA. In
Untergruppen mit einem erhöhten TFA-Verzehr (> 1 Energieprozent) steigt der
Verzehr von TFA aus hydrogenierten Fetten überproportional stark an.
Differenzierte Angaben zur Aufnahme von TFA bei Erwachsenen sind für beide
Geschlechter (14 bis 80 Jahre) in der Tabelle 1 aufgeführt. Die Daten zur 95.
Aufnahmeperzentile (95P) sagen dabei aus, dass 95 Prozent aller Personen bis zu
1,34 Energieprozent TFA verzehren, während 5 Prozent aller Personen
zwischen 1,35 Energieprozent und dem Maximum von 5,54 Energieprozent
TFA verzehren.
Tabelle 1 Prozentuale Energieaufnahme aus trans-Fettsäuren pro Tag
differenziert nach Geschlecht (MW = Mittelwert, SD = Standardabweichung,
95P = 95. Verzehrsperzentile, Minimum und Maximum)
Die Aufnahmeverteilungen von TFA in den verschiedenen Altersgruppen sind
in Abbildung 1 gezeigt. Die schwarzen Querbalken innerhalb der Boxen
entsprechen dem Median der jeweiligen Gruppen. Die Empfehlung der DGE ist in
Abbildung 1 als horizontale schwarze Linie kenntlich gemacht. Insgesamt ist
erkennbar, dass ältere Menschen eher weniger TFA verzehren als junge
Menschen und dass sich unter den jüngeren Männern der höchste Anteil an
Personen befindet, die die Empfehlung der DGE überschreiten.
TFA-
Aufnahme
Energie%
MW SD 95P Min Max
Männer
n = 7 613
0,80 0,359 1,41 0,04 5,24
Frauen
n = 7 758
0,74 0,305 1,28 0,02 5,54
Alle
n = 15 371
0,77 0,334 1,34 0,02 5,54
14-18
Jahre
19-24
Jahre
25-34
Jahre
35-50
Jahre
51-64
Jahre
65-80
Jahre
Altersklassen
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
T
F
A
-A
u
fn
ah
m
e
E
n
er
g
ie
%
Fälle gewichtet nach Gew.-Faktor DISHES/FB (MZ 2006)
Geschlecht
Männlich
Weiblich
D-A-C-H-
Referenzwert
14-18
Jahre
19-24
Jahre
25-34
Jahre
35-50
Jahre
51-64
Jahre
65-80
Jahre
Altersklassen
0,00
0,10
0,20
0,30
0,40
M
it
te
lw
e
rt
t9-Aufnahme
(Energie%)
t11-Aufnahme
(Energie%)
Fälle gewichtet nach Gew.-Faktor DISHES/FB (MZ 2006)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5332In der Gesamtheit der Erwachsenen verzehren 20 Prozent der Personen mehr
als 1 Prozent ihrer Nahrungsenergie als TFA. Bei differenzierter Betrachtung
der Altersgruppen stellt sich heraus, dass ca. 30 Prozent der Männer in den
jüngeren Altersgruppen (14 bis 18, 19 bis 24 und 25 bis 34) mehr TFA (als
empfohlen) verzehren, während es bei den 51- bis 80-jährigen Männern nur 16
Prozent der Personen sind. Ähnliche Unterschiede zwischen den Altersgruppen
finden sich auch bei den Frauen, die insgesamt jedoch weniger TFA verzehren
als Männer.
Wie in der Antwort zu Frage 3 bereits ausgeführt, resultiert im Mittel die TFA-
Aufnahme zu zwei Dritteln aus dem Verzehr von Wiederkäuerfett und zu einem
Drittel aus dem Verzehr von hydrogenierten Fetten. In den unterschiedlichen
Altersgruppen gibt es jedoch starke Abweichungen von der mittleren Situation.
Bei einem Vergleich der Verzehrsmengen an Vaccensäure (t11 = Leitsubstanz
der rTFA) und an Elaidinsäure (t9 = Leitsubstanz der iTFA) innerhalb der
Altersgruppen ist ein beträchtlich erhöhter Verzehr an industriellen TFA bei
jungen Menschen im Vergleich zu den Älteren zu erkennen. Werden
ausschließlich Personen berücksichtigt, die mehr als 1 Energieprozent TFA pro
Tag verzehren, lässt sich feststellen, dass eine erhöhte TFA-Aufnahme im
Wesentlichen aus dem erhöhten Verzehr von industriell bedingten TFA
resultiert.
Daten für Säuglinge und Kleinkinder liegen nicht vor, jedoch ist der Gehalt an
TFA in Säuglingsnahrung auf 3 Prozent des Gesamtfettgehaltes im Produkt
durch die Richtlinie 2006/141/EG bzw. durch die Diätverordnung in
Deutschland begrenzt.
6. Haben die Behörden im Rahmen eines Bundesüberwachungsprogramms
Lebensmittel auf ihren Transfettsäuregehalt untersucht, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
Im Jahr 2008 wurde im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp)
ein Programm zu „trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ durchgeführt. Dabei
wurden insgesamt 1 109 Proben auf ihren Gehalt an TFA untersucht, die
ausschließlich Fettkomponenten pflanzlichen Ursprungs enthielten, wie Zieh- und
Kremmargarine, feine Backwaren aus Blätterteig, Croissant und
Plundergebäck, Stollen, Kremtorten, feine Backwaren aus Waffelmasse und fettreiche
süße Brotaufstriche. Aufgrund der Mediane (mittlere gemessene Gehalte) für
die Summe der TFA bezogen auf den Gesamtfettgehalt ließen sich die
Warengruppen in die folgenden vier Kategorien einteilen:
a) 0,4 Prozent bis 2 Prozent: Pflanzenmargarine, Waffeln, Backmargarine,
fettreiche süße Brotaufstriche,
b) 2 Prozent bis 5 Prozent: Blätterteig, Croissants, Plunder,
Schweinsohren, Kremtorten, Stollen,
c) 5 Prozent bis 10 Prozent: Ziehmargarine, Kremmargarine, Feine
Backwaren aus leichtem Feinteig,
d) 10 Prozent bis 15 Prozent: Fettgebäck aus Hefeteig, Donuts.
Bei Ziehmargarinen, Kremmargarinen, Feinen Backwaren aus leichtem
Feinteig sowie Fettgebäck aus Hefeteig wiesen 57 Prozent bis 65 Prozent aller
Proben einen Gesamtgehalt an TFA von über 5 g/100 g Gesamtfett auf. Es zeigte
sich darüber hinaus, dass Industriemargarinen deutlich mehr TFA enthielten als
Pflanzenmargarinen für den Haushalt. Bei den fettreichen süßen
Brotaufstrichen (z. B. Erdnusskrem, Nuss-Nougatkrem) lagen bei 83 Prozent bis 100
Prozent aller Proben die Gehalte an TFA in der Summe unter 2 g/100 g Gesamtfett.
Drucksache 17/5332 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWeitere Details zu diesem Programm sind im Bericht zum Bundesweiten
Überwachungsplan 2008 auch online verfügbar unter
www.bvl.bund.de/buep.
Im Jahr 2011 wird ein weiteres BÜp-Programm zu trans-Fettsäuren
durchgeführt. Hierbei sollen TFA in Eis, Eiern, Suppen und Soßen untersucht werden.
Ergebnisse dazu werden nach Abschluss und Auswertung des Programms
vorliegen.
7. In welchen Produktgruppen konnte in den letzten Jahren der Gehalt an
Transfetten minimiert werden?
Durch geänderte Verfahren bei der Teilhärtung von Ölen und den vermehrten
Einsatz von Alternativen (z. B. ungehärtete Öle), konnten bei der Reduzierung
der TFA-Gehalte in Pflanzenmargarinen für den Haushalt Erfolge erzielt
werden. So liegt der Median bei Auswertungen der Daten der amtlichen
Lebensmittelüberwachung aus den Jahren 2009 und 2010 zwischen 1 und 2 Prozent,
bezogen auf den Gesamtfettgehalt. Dabei wurden auch deutlich weniger Proben
mit sehr hohen Werten gemessen.
8. Gibt es alternative Produktionsverfahren, die die Verwendung von
Transfettsäuren nicht mehr notwendig machen, und wenn ja, welche sind dies?
Je nach Herkunft der TFA muss diese Frage unterschiedlich beantwortet
werden. TFA entstehen zu einem Teil bei der Hydrierung durch Mikroorganismen
im Magen von Wiederkäuern und finden sich im Milchfett und anderen
Milchprodukten sowie im Fleisch der Wiederkäuer. In diesem Bereich lassen sich
TFA nicht durch alternative Produktionsverfahren vermeiden. Die Gehalte an
TFA im Milchfett sind allerdings saisonal leicht schwankend.
Als weitere Quelle der Bildung von TFA in Ölen und Fetten wird das Erhitzen
beim Braten und Frittieren häufig angeführt. Bei genauerer Untersuchung stellt
sich heraus, dass durch das Erhitzen nur in sehr geringem Ausmaß von etwa
1 bis 2 g/100 g Fett an TFA neu gebildet werden. In diesem Zusammenhang
spielt die Fettaufnahme von Produkten beim Frittieren in TFA-reichen Fetten
die entscheidende Rolle. Werden Produkte mit niedrigem TFA-Gehalt wie zum
Beispiel vorfrittierte Pommes frites in Frittierfetten mit hohem TFA-Gehalt
zubereitet, so nehmen die Pommes frites beim Abkühlen aus dem sie umgebenden
Fettfilm TFA auf, so dass es zu einer scheinbaren Bildung von TFA in
frittierten Lebensmitteln kommen kann. Ein solcher Übergang von TFA kann durch
die Auswahl geeigneter Frittier- bzw. Bratöle vermieden werden. Die
Neubildung von TFA kann bei guter Herstellungspraxis vernachlässigt werden.
Hauptsächlich entstehen TFA bei der partiellen Hydrierung (auch Teilhärtung)
von Ölen. Durch dieses Verfahren werden bei Raumtemperatur flüssige Öle in
feste Fette umgewandelt, die sich durch wesentlich veränderte technische
Eigenschaften in der Verarbeitung auszeichnen, wie zum Beispiel einen engen
Schmelzbereich.
Bestimmte Produkte können durch den Einsatz hydrierter Fette besser
hergestellt werden, da sie in den Lebensmitteln feste Strukturen ausbilden, die
teilweise von entscheidender Bedeutung sein können, wie zum Beispiel in
Füllungen und Glasuren. Daneben ist das Schmelzverhalten der Fette ebenso wichtig
wie ihre Festigkeit, denn wenn das Fett im Mund nicht schnell schmilzt, wird
ein wachsartiges, unangenehm fettiges oder seifiges Gefühl hervorgerufen, wie
zum Beispiel bei Blätterteig-Gebäcken und Überzügen. Ein weiteres
Einsatzgebiet von Fetten mit hohen TFA-Gehalten ist das Braten und Frittieren. Hier
können auf Grund der hohen Oxidationsstabilität die hydrierten Fette länger als
herkömmliche Pflanzenöle verwendet werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5332In diesen drei wichtigsten Einsatzbereichen können TFA in den Fetten ersetzt
werden, in einigen Anwendungen jedoch bisher nur unter Qualitätsverlust oder
durch den Einsatz teilweise teurerer alternativer Rohstoffe. So wird die
sensorische Qualität der Produkte unter Verwendung alternativer Ziehmargarinen
häufig als deutlich abweichend, wachsartig beschrieben. Ersatzprodukte sind
verfügbar, genügen jedoch nicht allen Anforderungen, so dass noch
Entwicklungsarbeit erforderlich ist. Bei Überzügen und Glasuren sind das schnelle
Erstarren auf dem Produkt und ein gutes Schmelzverhalten im Mund wichtig.
Auch für diesen Bereich werden Ersatzprodukte angeboten, die aber bisher
nicht gleichwertig mit den TFA-haltigen Fetten beurteilt werden. Beim Braten
und Frittieren sind in vielen Bereichen Ölsäure reiche Pflanzenöle als Ersatz für
TFA reiche Fette zum Einsatz gekommen.
TFA-reduzierte Produkte zeichnen sich durch eine veränderte
Zusammensetzung der Fettsäuren aus, wobei entweder Ölsäure oder gesättigte Fettsäuren als
Ersatz herangezogen werden. Daneben werden auch teilweise Ersatzprodukte
angeboten (z. B. dunkelbrauner Zuckerguss als Ersatz für einen Überzug aus
Kuvertüre bei Kuchen).
Aktuell werden für den Bereich Backwaren Untersuchungen am Max Rubner-
Institut (MRI) zur möglichen Reduktion von TFA durchgeführt.
9. Haben Hersteller die Lebensmittelproduktion bereits freiwillig
umgestellt, und wenn ja, welche Produktgruppen sind der Bundesregierung
bekannt?
Hersteller betroffener Produkte, die mit ihren bekannten Marken auf dem
Markt vertreten sind, haben bereits Anstrengungen unternommen, um den
Gehalt an TFA in ihren Produkten zu senken. Der Europäische Margarine-Verband
(IMACE) hat beispielsweise seit November 2007 eine Empfehlung zur
Reduzierung der TFA in Margarine verabschiedet und die meisten Margarine-
Produkte enthalten entsprechend dieser Empfehlungen weniger als 2 g/100 g TFA
im Fett. Bei Fettmischungen mit Butter soll der TFA-Gehalt 5 g/100 g nicht
überschreiten.
Der Bundesverband der Deutschen Süsswarenindustrie (BDSI) meldete nach
einer Erhebung im September 2010, an der sich knapp zwei Drittel, darunter
alle großen Hersteller, beteiligt haben, dass die TFA-Gehalte der Produkte der
teilnehmenden Unternehmen weitgehend unter 2 Prozent bezogen auf den
Fettgehalt liegen. Snack-Hersteller setzen bei der Herstellung von Kartoffelchips
und anderen Produkten vermehrt ölsäurereiche und TFA-arme Pflanzenöle ein.
Laut Bundesverband der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie
(BOGK) weisen vorfrittierte Kartoffeln in der Regel einen Gehalt an TFA unter
2 g/100 g bezogen auf das Fett auf. Auch Testergebnisse von Ökotest [3/2008]
weisen darauf hin, dass TFA in diesem Bereich (26 Proben Rösti,
Kartoffelecken, Kroketten) in allen Produkten nur in Spuren nachweisbar waren.
10. In welchen Produktgruppen ist nach Auffassung der Bundesregierung der
Anteil an Transfettsäuren nach wie vor zu hoch?
Wichtigste Quelle für industrielle TFA sind in Deutschland Fette, die in der
Back- und Süßwarenindustrie sowie für die Herstellung von
Fertiglebensmitteln verwendet werden. Margarinen, die als Streichfette für den Endverbraucher
im Handel sind, haben in der Regel einen sehr geringen TFA-Gehalt von bis zu
2 Prozent des Fettgehaltes, während in Industriefetten bis zu 50 Prozent des
Fettgehaltes aus TFA bestehen kann. Daher resultiert der Verzehr an iTFA in
Deutschland vor allem aus frittierten Produkten (Pommes frites, Berliner, Do-
Drucksache 17/5332 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenuts), Back- und Süßwaren mit Fettglasuren, Kleingebäcken (Plundergebäck,
Blätterteig-Gebäcke etc.) und Kuchen.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die gesetzlichen Regelungen in
Dänemark, den USA und der Schweiz?
Sowohl in Dänemark (in 2004) als auch in der Schweiz (in 2008) wurde ein
rechtsverbindlicher Grenzwert von 2 Prozent für industriell bedingte TFA pro
Gramm Fett von Lebensmitteln eingeführt. Welche Daten und Erkenntnisse die
dänische Regierung zu der Regelung für TFA veranlasst haben ist der
Bundesregierung nicht bekannt. In der Schweiz belegte eine Studie der ETH Zürich im
Jahr 2007, dass rund ein Drittel von 120 untersuchten Lebensmitteln einen zu
hohen Gehalt an TFA aufwies. Für Dänemark (Leth et al., 2006) konnte in den
letzten Jahren gezeigt werden, dass der Gehalt an iTFA in Produkten wie
Pommes frites, Popcorn und Backwaren zurückgegangen ist, für die Schweiz liegen
noch keine neueren Daten vor.
In den USA besteht eine Deklarationspflicht für den Gehalt an TFA in
Lebensmitteln. Diese Deklarationspflicht erlaubt es jedoch, ein Lebensmittel, das bis
zu 0,5 g TFA pro Portion enthält, als frei von TFA zu deklarieren. Trotzdem ist
in den USA die Aufnahme an TFA in den vergangenen Jahren zurückgegangen
und betrug nach Angaben der FDA (FDA, 2003) im Mittel 2,3 Energieprozent
pro Tag.
Da ein mögliches gesundheitliches Risiko für Verbraucher in diesem Fall
insbesondere von den verzehrten Mengen TFA-haltiger Produkte abhängt, kann eine
regulatorische Maßnahme wie in den genannten Staaten sinnvoll sein, sofern
eine erhöhte Exposition der jeweiligen Bevölkerung vorliegt. Genaue Daten
über die TFA-Gehalte in Lebensmitteln und die jeweilige TFA-Aufnahme in
den genannten Staaten liegen der Bundesregierung nicht vor. Des Weiteren ist
dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) derzeit keine Studie bekannt, die über einen Einfluss von
Maßnahmen zur TFA-Reduktion auf die Entwicklung der Herzkreislauf-Mortalität
berichtet.
12. Ist der Bundesregierung bekannt, wie in anderen Ländern die
Nahrungsmittelindustrie mit einer Umstellung umgegangen ist, und welchen Effekt
sie hatte?
Zu dieser Fragestellung sind bisher keine repräsentativen Umfragen
durchgeführt worden. Nach hier vorliegenden Informationen seitens der
Wirtschaftsbeteiligten wurden Rezepturen auf TFA-arme Rohstoffe umgestellt. Viele Firmen
verzichten auf den Einsatz gehärteter Fette und ersetzen sie weitgehend durch
Palmöl oder Palmölprodukte. Für kleine Länder wie Dänemark, Österreich
oder die Schweiz funktioniert das noch ausreichend gut. Dadurch beobachtet
man in den Ländern Dänemark, Schweiz und Österreich einen Rückgang der
TFA-Gehalte in Lebensmitteln. Aus Dänemark ist bekannt, dass die Hersteller
neue Methoden in der Produktion entwickelt haben, ohne den Preis anzuheben
oder die Produktvielfalt einzuschränken. Hersteller können TFA-reiche
Produkte praktisch nicht in die betroffenen Länder einführen.
Die alternative Verwendung von Palmölprodukten führt zu einem enormen
Anstieg des Palmölverbrauches. In Deutschland sind die Auswirkungen im
Gegensatz zu kleineren Ländern ungleich stärker.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/533213. Sieht die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung/Einschränkung der
Verwendung von Transfettsäuren auch für Deutschland als notwendig an?
Vor dem Hintergrund der durchschnittlich geringen Aufnahmemengen an TFA
ist eine generelle Erhöhung des Risikos für Herz-Kreislauferkrankungen durch
TFA in Deutschland von geringer Wahrscheinlichkeit. Überdurchschnittlich
viele Jugendliche und junge Menschen haben jedoch einen erhöhten Verzehr
von TFA, der im Wesentlichen durch die Menge der industriell bedingten TFA
in den Lebensmitteln bedingt ist. Bei jungen Menschen steigt daher die
Wahrscheinlichkeit an, dass TFA zur Entstehung von Herz-Kreislaufkrankheiten
beitragen. Es ist dabei jedoch zu berücksichtigen, dass neben dem Verzehr an TFA
auch der Gesamtfettverzehr und der Verzehr an gesättigten Fettsäuren zur
Genese von Herzkreislauferkrankungen beitragen.
Um möglichen negativen Folgen frühzeitig entgegenzuwirken, hat das BMELV
im Juni vergangenen Jahres einen Minimierungsdialog mit
Wirtschaftsbeteiligten besonders betroffener Branchen (Backwaren und frittierte Lebensmittel)
initiiert. Auf der Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse sollen Leitlinien für
Lebensmittelunternehmer dieser Branchen erarbeitet werden, um eine
Verminderung der TFA-Gehalte in diesen Lebensmitteln zu erreichen. Sollte sich
zukünftig ein gesundheitliches Risiko in diesem Bereich abzeichnen, wird das
BMELV regulatorische Maßnahmen prüfen.
14. Wenn ja, wann ist mit einem gesetzlichen Regelungsvorschlag für welche
Produktgruppen zu rechnen, und wenn nein, warum nicht?
Siehe Antwort zu Frage 13.
15. Zeigen die gesetzlichen Regelungen, z. B. in Dänemark, bereits positive
gesundheitsspezifische Veränderungen bei den Verbraucherinnen und
Verbrauchern (z. B. Rückmeldung der Krankenkassen)?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
16. Ist die derzeitige Deklaration von Transfettsäuren auf verpackten
Lebensmitteln nach Meinung der Bundesregierung ausreichend?
Ist die Deklaration von Transfettsäuren Bestandteil der Verhandlungen
über die EU-Lebensmittelinformationsverordnung, und wenn ja, wie ist
der aktuelle Stand?
Die Kennzeichnung von TFA auf verpackten Lebensmitteln ist derzeit nicht
verpflichtend. Es besteht eine Deklarationspflicht für gehärtete Fette, die im
Hinblick auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht mehr adäquat erscheint.
Die Wirtschaft hat in Deutschland bereits auf freiwilliger Basis die
Härtungsbedingungen umgestellt. Vollständig gehärtete Fette enthalten im Gegensatz zu
teilgehärteten Fetten keine TFA. Die Deklarationspflicht für die Härtung eines
Fettes als „Indikator“ für erhöhte TFA-Gehalte ist demnach nicht mehr
zutreffend.
Im Rahmen der Beratungen über die EU-Lebensmittelinformationsverordnung
soll nach dem Standpunkt des Rates, dem die Bundesregierung zugestimmt hat,
die Angabe des Gehalts an TFA im Rahmen der Nährwertkennzeichnung auf
freiwilliger Basis ermöglicht werden. Die Beratungen zu dem Dossier sind
noch nicht abgeschlossen. Mit einer Verabschiedung der Verordnung kann nicht
vor Mitte 2011 gerechnet werden.
Drucksache 17/5332 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Wie sind Transfettsäuren bei derzeit unverpackten Waren zu erkennen,
und wird sich die Bundesregierung für eine europäische oder nationale
Kennzeichnungspflicht einsetzen?
Eine verpflichtende Kennzeichnung von TFA auf unverpackten Waren ist
weder auf EU- noch nationaler Ebene vorgesehen. Ob die Mitgliedstaaten die
Option erhalten, die Kennzeichnung von TFA bei unverpackter Ware
verbindlich vorzuschreiben, hängt ebenfalls von den weiteren Verhandlungen zur EU-
Lebensmittelinformationsverordnung ab.
18. Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für einen
einheitlichen Umgang mit Transfetten einsetzen, und welche Erfolgschancen
sieht sie dafür?
TFA, die während des Herstellungsprozesses unerwünscht in Lebensmittel
gelangen, werden durch die Verordnung (EWG) Nr. 315/93 erfasst. Demnach
dürfen keine Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, die Kontaminanten
in gesundheitlich nicht vertretbaren Mengen enthalten. Darüber hinaus gilt ein
Minimierungsgebot. Dabei soll durch die gute Praxis von der Herstellung bis
zum Inverkehrbringen der Gehalt an Kontaminanten in Lebensmitteln auf so
niedrige Werte begrenzt werden, wie vernünftigerweise möglich (ALARA-
Prinzip: as low as reasonably achievable-Prinzip). Da eine Erhöhung des
Risikos für Herz-Kreislauferkrankungen durch TFA in Deutschland derzeit wenig
wahrscheinlich ist, wird aus deutscher Sicht derzeit keine Notwendigkeit für
weitere regulatorische Maßnahmen gesehen. Das BMELV wird auch weiterhin
Initiativen zur Verminderung der TFA-Gehalte in Lebensmitteln im Sinne des
gesundheitlichen Verbraucherschutzes verfolgen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]