[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7322
17. Wahlperiode 17. 10. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Uwe Beckmeyer, Petra
Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/7225 –
Sachstand wichtiger Verkehrsprojekte für das Bundesland Hamburg
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesverkehrswegeplan 2003 hat eine Laufzeit bis 2015. Die
Bedarfspläne wurden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, wie gesetzlich vorgeschrieben, überprüft. Der
Investitionsrahmenplan für die nächsten fünf Jahre von 2011 bis 2015 zur Entwicklung der
Verkehrsinfrastruktur wird spätestens bis zum Ende des Jahres erwartet. Die
Verkehrsprognosen zeigen ein deutliches Wachstum nicht nur im
Personenverkehr, sondern gerade im Bereich des Güterverkehrs. Gleichzeitig ist derzeit
die Finanzierung der Projekte im Vordringlichen Bedarf nicht gesichert und
die Sparmaßnahmen der Bundesregierung werden dazu führen, dass die
Bundesregierung Projekte verschieben muss und in den kommenden Jahren
weniger Schienen- oder Straßenneubauprojekte begonnen werden können. In der
Zukunft eines zusammenwachsenden Europas spielen moderne,
funktionierende Verkehrs- und Güterwege jedoch eine zentrale Rolle.
Der größte deutsche Seehafen Hamburg ist für die Exportnation Deutschland
von herausragender Bedeutung. Waren aus aller Welt werden über den
Hamburger Hafen bis nach Russland, aber auch und insbesondere in die mittel- und
osteuropäischen Staaten ex- und importiert. Neben den internationalen
Handelsbeziehungen sind auch die südlicheren und süddeutschen Bundesländer
von einer optimal funktionierenden Verkehrsinfrastruktur im und zum
Hamburger Hafen abhängig. Dies belegen die Statistiken des Containerumschlags
einiger Bundesländer exemplarisch. Bayern schlug im Jahr 2010 632 000
TEU, Baden-Württemberg 339 000 TEU, Nordrhein-Westfalen 477 000 TEU
und Niedersachsen 436 000 TEU über den Hamburger Hafen um.
Der Containerumschlag bzw. Austausch des Hamburger Hafens mit den
bremischen Häfen belief sich im Jahr 2010 auf 375 000 TEU, was auch die
besondere Verkehrsdichte zwischen diesen Häfen eindrucksvoll aufzeigt.
Als Verkehrsdrehscheibe ist der Hamburger Hafen aber auch deshalb von
besonderer Bedeutung, weil rund ein Drittel aller containerisierter Güter im
landseitigen Hinterlandverkehr des Hamburger Hafens in einem Umkreis von
150 Kilometern weiterverarbeitet und veredelt werden, bevor sie weiter
gehandelt werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 13. Oktober 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7322 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Verkehre in der Metropolregion werden mit der Fertigstellung der
Fehmarnbelt-Querung auch und gerade in der Metropolregion Hamburg weiter
zunehmen.
Dabei werden allein durch die vom Hamburger Hafen ausgelösten Verkehre
bereits heute alle Verkehrsträger zeitweise bis an die Kapazitätsgrenzen hin
ausgelastet. Alleine im Containerbereich wurden im Jahr 2010 7,897 Mio.
TEU im Hamburger Hafen umgeschlagen. Vom Gesamtumschlag wurden
insgesamt 6,59 Mio. TEU im Hinterlandverkehr bewegt. Der Modal Split im
containerisierten Hinterlandverkehr setzt sich durch folgende Anteile der
Verkehrsträger zusammen: Mit 3,26 Mio. TEU bzw. 49,5 Prozent wurden fast
die Hälfte der Container per LKW ins Hinterland abtransportiert. Der
Abtransport per Bahn lag bei 1,93 Mio. TEU (29,3 Prozent), per Feederschiff
bei 1,31 Mio. TEU (19,8 Prozent) und per Binnenschiff bei 0,09 Mio. TEU
(1,4 Prozent). Die Betrachtung exklusive der Feederverkehre liefert den
landseitigen Modal Split (insg. 5,284 Mio. TEU) mit folgenden Anteilen der
Verkehrsträger: Der prozentuale Anteil des LKW steigt auf 61,7 Prozent
(3,26 Mio. TEU), derjenige der Bahn auf 36,5 Prozent (1,93 Mio. TEU) und
das Binnenschiff vereint einen Anteil von 1,8 Prozent (0,09 Mio. TEU) im
landseitigen Hinterlandverkehr. Bei entsprechenden Zuwachsraten wird die
Verkehrs- und die dadurch ausgelöste Umweltbelastung in Hamburg und den
umliegenden Bundesländern entsprechend zunehmen.
Die zuvor geschilderten Daten lösen arbeitsmarkt- und finanzpolitische
Folgen aus: Im Jahr 2008 arbeiteten in direkter Abhängigkeit vom Hamburger
Hafen 86 084 Personen (direkt 77 833 – FHH – zzgl. 8 252 – Umland –) und
in der Metropolregion 274 888 Personen. Die Steuereinnahmen, nur für das
Bundesland Hamburg betrachtet, belaufen sich aus dem Hamburger Hafen je
nach konjunktureller Lage in positiven Konjunkturphasen jährlich auf
400 Mio. Euro. Damit ist Hamburg Geberland im Länderfinanzausgleich,
obwohl es als Stadtstaat eine deutlich schlechtere fiskalpolitische Ausgangslage
hat als Flächenländer mit starken Industriestandorten.
Die Bundesregierung hat seit Regierungsantritt immer wieder die Bedeutung
der deutschen Seehäfen, allen voran die des Hamburger Hafens, betont.
Gleichzeitig haben der Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung Dr. Peter Ramsauer und seine Staatssekretäre immer wieder zugesagt, die
für den Hamburger Hafen wichtigen Verkehrsinfrastrukturprojekte, die wie
aufgezeigt über die Metropolregion hinaus bis weit ins Hamburger Umland
hinein zu realisieren sind, zu unterstützen. Gerade wegen der prognostizierten
Steigerungsraten im Verkehrsbereich besteht dringender Handlungsbedarf, die
Verkehrsinfrastruktur des Hamburger Hafens unmittelbar vor Ort, in der
Metropolregion und im norddeutschen Raum auszubauen.
Allgemein
1. Welche konkreten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenneubauvorhaben
des Bundes werden 2011/2012 im Bundesland Hamburg und in einem
Umkreis von 200 Kilometern um Hamburg neu begonnen?
Bundesschienenwege: Im Zuge der Ausbaustrecke Oldenburg–Wilhelmshaven
soll mit der Baustufe IIIa (zweigleisiger Ausbau) begonnen werden.
Bundesfernstraßen: Auf Rügen wurde mit dem Abschnitt der
Hinterlandanbindung des Hafens Sassnitz/Mukran B 96n, Anschlussstelle (AS) Altefähr
(L 29)–Samtens (B 96/B 96n) in diesem Sommer begonnen. In Schleswig-
Holstein wird der Ausbauabschnitt der Hinterlandanbindung des Kieler Hafens
A 21, Stolpe–Nettelsee in Bau gehen. Bundesminister Dr. Peter Ramsauer hat
dem Baubeginn der A 14, Magdeburg–Wittenberge–Schwerin zugestimmt. Der
bevorstehende Baubeginn für den Abschnitt AS Wolmirstedt–AS Colbitz in
Sachsen-Anhalt bedeutet den Einstieg in das Gesamtprojekt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7322Bundeswasserstraßen: Es ist beabsichtigt, mit den Fahrrinnenanpassungen an
Weser und Elbe zu beginnen, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen.
2. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die den Bundesländern Hamburg,
Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und
Bremen für die Realisierung von für den Hamburger Hafen und seinen
Hinterlandverkehr in den zuvor genannten Bundesländern relevanten Straßen-,
Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte jeweils zur Verfügung stehen?
3. Welche finanziellen Mittel sind für die Bundesländer Hamburg,
Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen für
die für den Hamburger Hafen und seinen Hinterlandverkehr relevanten
Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte in der Finanzplanung
des Bundes pro Jahr bis 2014 jeweils vorgesehen?
4. Wie viel dieser in Frage 2 und 3 benannten Finanzmittel sind jeweils für
den Erhalt der für den Hamburger Hafen und seinen Hinterlandverkehr
relevanten Bundesfernstraßen, Bundesschienenwege und
Bundeswasserstraßen in den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen in die Haushalts- und
Finanzplanung des Bundes eingestellt?
Die Fragen 2 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bundesschienenwege: Im Bereich der Schienenwegeinvestitionen erfolgt keine
länderbezogene Aufschlüsselung der Zuwendungen des Bundes. Diese werden
im Falle der Ersatzinvestitionen im Bestandsnetz auf der Grundlage der
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung gesamtnetzbezogen bzw. bei den
Neu- und Ausbauvorhaben des Bedarfsplans streckenbezogen ohne
Berücksichtigung von Landesgrenzen gewährt. Derzeit wird der Entwurf des
Investitionsrahmenplans 2011–2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP)
erarbeitet. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung. Aussagen zu
konkreten Projekten sind angesichts des gegenwärtigen Arbeitsstandes derzeit
noch nicht möglich.
Bundesfernstraßen: Für die Realisierung der Bundesfernstraßen
(Bedarfsplanmaßnahmen) wurden den Ländern Hamburg, Schleswig-Holstein,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen mit Verfügungsrahmen 2011
folgende Mittel zugewiesen bzw. sind in der Finanzplanung bis 2014
vorgesehen (Angaben in Mio. Euro):
In welcher Höhe davon Mittel in für den Hamburger Hafen und seinen
Hinterlandverkehr relevante Bundesfernstraßen (Bedarfsplanmaßnahmen) fließen, ist
dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im
Detail nicht bekannt.
Zusätzlich zu den in vorstehender Tabelle angegebenen Mitteln wurde den o. g.
Ländern für die Erhaltung der Bundesfernstraßen mit Verfügungsrahmen 2011
Land 2011 2012 2013 2014
Hamburg 80 12 7 5
Bremen 40 9 6 4
Schleswig-Holstein 42 56 58 52
Mecklenburg-Vorpommern 15 16 20 22
Niedersachsen 113 70 75 67
Drucksache 17/7322 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodefolgende Mittel, die auch bedarfsorientiert für Bundesfernstraßen der
Hinterlandanbindung des Hamburger Hafens verwendet werden können, zugewiesen
bzw. sind in der Finanzplanung bis 2014 vorgesehen (Angaben in Mio. Euro):
Bundeswasserstraßen: Der Bund stellt den Bundesländern für den Hafen
Hamburg und dessen Hinterlandverkehre keine finanziellen Mittel aus dem
Kapitel 12 03 – Bundeswasserstraßen – zur Verfügung. Die Vorhaben an
Bundeswasserstraßen werden vom Bund in eigener Zuständigkeit realisiert. Für
Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen an den Bundeswasserstraßen mit Relevanz
für den Hafen Hamburg sind in 2011/2012 jeweils rund 75 Mio. Euro
veranschlagt. Darüber hinaus sind für die Erhaltung dieser Wasserstraßen jährlich
weitere rund 65 Mio. Euro vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Finanzlinie
werden in den Jahren 2013 und 2014 – soweit es die Bundeswasserstraßen
betrifft – Mittel in gleicher Größenordnung zur Verfügung stehen.
5. Welche der für den Hamburger Hafen und seinen Hinterlandverkehr
relevanten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte des
Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2003 in den Bundesländern Hamburg,
Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen im
Vordringlichen Bedarf wurden bisher jeweils komplett abgeschlossen?
Bundesschienenwege: Folgende Bedarfsplanvorhaben Schiene wurden bereits
abgeschlossen:
– Ausbaustrecke (ABS) Hamburg–Lübeck,
– ABS Hamburg–Büchen–Berlin,
– ABS Lübeck/Hagenow Land–Rostock–Stralsund, erste Baustufe.
Bundesfernstraßen: In Niedersachsen wurden die nachfolgenden
Straßenbauprojekte des BVWP 2003 als Maßnahmen der Hinterlandanbindungen der
deutschen Seehäfen komplett abgeschlossen:
– A 1: AS Osnabrück/N–Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück (Anteil
Niedersachsen),
– A 1: AS Bramsche–AS Osnabrück/N,
– A 26: Stade–Horneburg,
– A 1: Autobahndreieck (AD) Buchholz–Bremer Kreuz (der Ausbau ist weit
fortgeschritten, Gesamtfertigstellung voraussichtlich 2012).
In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wurde die A 20,
Lübeck–Stettin (Ostseeautobahn) komplett abgeschlossen, in Hamburg der
sechsstreifige Ausbau der A 1 zwischen der Anschlussstelle Billstedt und dem
Autobahndreieck Hamburg-Südost (A 25). In Mecklenburg-Vorpommern
wurde ferner der Neubau der A 241 als Hinterlandanbindung des Hafens
Wismar und der Rügenzubringer (B 96n) als Hinterlandanbindung für den Hafen
Stralsund fertig gestellt.
Land 2011 2012 2013 2014
Hamburg 39 20 19 18
Bremen 12 12 12 12
Schleswig-Holstein 63 66 70 73
Mecklenburg-Vorpommern 64 64 64 67
Niedersachsen 234 251 267 279
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7322Bundeswasserstraßen: Von den im BVWP 2003 enthaltenen
Wasserstraßenprojekten mit Relevanz für den Hamburger Hafen ist die Vertiefung der Unter- und
Außenelbe auf 14,5 m unter KN (12,5 m Tiefgang tideunabhängig) mittlerweile
abgeschlossen. Die bereits 1999 für den Verkehr freigegebene
Fahrrinnenvertiefung war aufgrund der seinerzeit noch ausstehenden Restmaßnahmen als
laufendes Vorhaben in den BVWP 2003 aufgenommen worden. Darüber hinaus
gibt es keine den genannten Kriterien entsprechenden Wasserstraßenprojekte.
6. Welche der für den Hamburger Hafen und seinen Hinterlandverkehr
relevanten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte des BVWP
2003 in den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen und Bremen im Vordringlichen Bedarf haben
jeweils ein abgeschlossenes Planungsverfahren, stehen aber noch vor der
baulichen Umsetzung?
Wann ist mit dem Beginn der Bauphase und der abschließenden
Realisierung dieser Projekte zu rechnen?
Bundesschienenwege: Für die Bundesschienenwege trifft dies für kein Projekt
zu.
Bundesfernstraßen: Es gibt in den genannten Ländern mit einer Ausnahme
keine Straßenbauprojekte des BVWP 2003 als Maßnahmen der
Hinterlandanbindungen der deutschen Seehäfen mit Planfeststellungsbeschluss, die nicht in
Bau sind. Lediglich für den Ausbauabschnitt der A 7 zwischen dem AD
Bordesholm und der AS Neumünster-Nord liegt Baurecht vor.
Bundeswasserstraßen: Im BVWP 2003 sind keine Wasserstraßenprojekte
enthalten, die den genannten Kriterien entsprechen.
7. Welche Priorisierungen sieht die Bundesregierung für die Verkehrsträger
Straße-, Schiene- und Wasserstraße in den Bundesländen Hamburg,
Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und
Bremen jeweils für die für den Hamburger Hafen und seinen
Hinterlandverkehr relevanten Projekte aufgrund von europäischen Korridoren und
Vorrangnetzen vor?
Die Leitlinien für das transeuropäische Netz sind weder ein Bau- noch ein
Finanzierungsplan, sondern ihre Umsetzung erfolgt nach nationaler Priorisierung.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den einzelnen Projekten verwiesen, die
überwiegend Bestandteil der Leitlinien sind.
Schienenverkehr
8. Stehen dem Bund inzwischen alle Planungsmittel der Bundesländer
Hamburg, Niedersachsen und Bremen für die Vorbereitung des
Planfeststellungsverfahrens der sogenannten Y-Trasse zur Verfügung?
9. Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung finanziert zur Beschleunigung der Planung bis 2012 mit
19 Mio. Euro einen Teil der Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3
der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vor. Die
Finanzierungsvereinbarung mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes wurde Ende
2009 abgeschlossen. Sie geht davon aus, dass die weiteren Planungen im Rah-
Drucksache 17/7322 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemen der an die Eisenbahninfrastrukturunternehmen ausgegebenen
Planungskostenpauschale finanziert werden.
10. Wie lange wird die Erstellung der Planfestellungsunterlagen für den Bau
der Y-Trasse voraussichtlich dauern, und in welchem Jahr soll das
Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden?
Derzeit wird nach Angaben der DB Netz AG die betriebliche Aufgabenstellung
hinsichtlich der Ergebnisse der Bedarfsplanüberprüfung 2010 überarbeitet. Auf
dieser Basis erfolgt die Überprüfung und Aktualisierung der
Vorentwurfsplanung. Dabei werden verschiedene Trassierungsvarianten geprüft und eine
Vorzugstrasse ermittelt. Ein genauer Trassenverlauf für die Y-Trasse, insbesondere
für die Durchbindung nach Lehrte, kann erst im Anschluss geplant werden. Die
Planfeststellungsverfahren werden nach Abschluss der Vorentwurfsplanung
und ggf. des Raumordnungsverfahrens eingeleitet.
11. Wie ist der Planungsstand der Hinterlandanbindung der festen
Fehmarnbelt-Querung hinsichtlich eines zweigleisigen Ausbaus der
Schienenstrecke zwischen Lübeck und Puttgarden sowie der Fehmarnsundbrücke?
Derzeit erfolgt mit Bundesmitteln eine vereinfachte Vorentwurfsplanung durch
den Vorhabenträger DB AG zur Realisierung des Vorhabens entsprechend den
zeitlichen Vorgaben des Staatsvertrags. Das Land Schleswig-Holstein hat im
Herbst 2010 die Vorbereitungen für ein Raumordnungsverfahren
(Fehmarnsundbrücke–Lübeck) zur Trassenführung der Schienenhinterlandanbindung
eingeleitet. Im Rahmen der Entwurfsplanung und im derzeit vorzubereitenden
Raumordnungsverfahren (ROV) werden sich aufdrängende Trassenalternativen
untersucht. Die Planung bis zur Baureife (voraussichtlich 2016) und die
Planfeststellung schließen sich nach Abschluss des ROV an. Das zwischen den
Ländern abgestimmte Ziel ist es, mit der Festen Fehmarnbeltquerung 2020 auch die
Schienenhinterlandanbindung in Betrieb zu nehmen.
12. Werden die unter Frage 11 genannten Vorhaben bis zur Eröffnung der
festen Querung durch den Fehmarnbelt nach derzeitigen Erkenntnissen
abgeschlossen sein?
13. Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ja.
14. Ist ein späterer Ausbau der unter Frage 11 genannten Schienenwege zur
Hochgeschwindigkeitstrasse vorgesehen?
15. Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ein späterer Ausbau zu einer Hochgeschwindigkeitstrasse ist insbesondere
aufgrund der damit verbundenen erheblichen Kostensteigerungen und zusätzlichen
Eingriffe in Natur und Siedlungsstrukturen derzeit nicht vorgesehen. Im
Regelfall wird bei größeren Schienenprojekten wie der Hinterlandanbindung zur Fes-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/7322ten Fehmarnbeltquerung eine Mischnutzung durch Personen- und Güterverkehr
planerisch angenommen. Die endgültige Trassierung ergibt sich aus dem
Ergebnis des laufenden Raumordnungsverfahrens. Die Festlegung auf die
Entwurfsgeschwindigkeit von 160 km/h resultiert zudem aus dem deutsch-
dänischen Staatsvertrag.
16. Welche Maßnahmen leitet die Bundesregierung aus dem vom
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in Auftrag
gegebenen Gutachten „Entwicklung und Bewertung eines Konzeptes für
den Schienenknoten Hamburg“, dessen Abschlussbericht im Mai 2009
vorgelegt wurde, im Einzelnen ab?
Mit welcher zeitlichen Perspektive sollen diese Maßnahmen umgesetzt
werden?
Voraussetzung für die Finanzierung von Neu- und Ausbaumaßnahmen der
Bundesschienenwege mit Mitteln des Bundeshaushaltes ist eine positive
Wirtschaftlichkeit. Diese hat die genannte Studie für die im Planfall 1 untersuchten
Maßnahmen erbracht. Erste Ausbaumaßnahmen im Knoten Hamburg sind im
Sofortprogramm Seehafenhinterlandverkehr der Bundesregierung im
Gesamtwertumfang von 49 Mio. Euro bis Ende 2011 vorgesehen. Diese konzentrieren
sich auf die Kapazitätsertüchtigung der Güterbahnhöfe in Maschen, Harburg,
Hausbruch und Rothenburgsort. Für die weiteren Maßnahmen hat der
Vorhabenträger DB AG eine Planung zu erstellen, auf deren Basis dann Finanzierung
und Realisierung vorgesehen werden können.
17. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Erklärung der
DB Netz AG vom 10. November 2010 die besagt, der Hamburger
Hauptbahnhof sei gemäß § 16 der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsordnung
(EIBV) voraussichtlich in naher Zukunft überlastet?
18. Zu welchen Ergebnissen ist die anschließende Kapazitätsanalyse (§ 17
EIBV) gekommen, und welchen Handlungsbedarf sieht die
Bundesregierung?
Die Fragen 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund der Erklärung der DB Netz AG, der Bahnhof Hamburg
Hauptbahnhof sei voraussichtlich in naher Zukunft überlastet, hat diese am 14. April 2011
eine Kapazitätsanalyse gemäß §17 der Eisenbahninfrastruktur-
Benutzungsverordnung (EIBV) durchgeführt. Über das Ergebnis der Kapazitätsanalyse
wurden die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
am 8. Juni 2011 informiert. Am 17. Juni 2011 wurden die Nutzer des
betreffenden Schienenweges gemäß § 18 EIBV beteiligt. Weiterhin wurde der BNetzA
und dem EBA am 30. September 2011 gemäß § 18 EIBV ein Plan zur
Erhöhung der Schienenwegskapazität (PEK) vorgelegt. Die Ergebnisse des PEK
werden zusammen mit dem EBA und der DB Netz AG in einem noch
festzusetzenden Termin erörtert werden.
Im Rahmen der Kapazitätsanalyse und des PEK zeigt die DB Netz AG auf, dass
der Bahnhof Hamburg Hauptbahnhof tagsüber – insbesondere in der
Hauptverkehrszeit – zu großen Teilen vollständig ausgelastet sei. Zusätzliche Verkehre
seien in diesem Zeitraum nur noch in Einzellagen mit zum Teil erheblicher
Beeinträchtigung der Betriebsqualität fahrbar. Begründet sei dies insbesondere
durch den gegenseitigen Ausschluss von Zug- und Rangierfahrten von bzw.
nach den Abstellanlagen im südöstlichen und westlichen Bahnhofskopf. Auch
könnten vorhandene Bahnsteigkapazitäten aufgrund von Zug- und Rangierfahr-
Drucksache 17/7322 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeten auf den Zuführungsgleisen nur eingeschränkt genutzt werden.
Infrastrukturelle Anpassungsmaßnahmen im Bahnhof Hamburg Hauptbahnhof seien
aufgrund der Topografie des Bahnhofes weitgehend ausgereizt. Kurz- bis
mittelfristig (bis 2017) seien keine Maßnahmen mit Kapazität steigernden
Auswirkungen vorgesehen.
Zur langfristigen Planung sei im BVWP 2003 im Projekt 28 eine Maßnahme im
Großknoten Hamburg Hauptbahnhof vorgesehen, die einen weiteren Bahnsteig
an Gleis 10 vorsehe. Dieser Neubau sei noch im Zusammenwirken mit dem
vorherigen Ausbau der S4 zwischen Diebsteich–Hamburg Hauptbahnhof–
Bargteheide zu bewerten, bei der die Finanzierungsfragen noch nicht
abschließend geklärt seien.
Um gemäß § 18 EIBV das Ziel einer Erhöhung der verfügbaren
Schienenwegkapazitäten und eine optimale Kapazitätsauslastung auf den überlasteten
Schienenwegen gemäß § 16 EIBV erreichen zu können, hat die DB Netz AG für
Fälle von Trassennutzungskonflikten im Rahmen der Netzfahrplanerstellung
streckenspezifische Vorgaben für die Kapazitätszuweisung auf der
voraussichtlich in naher Zukunft überlastet erklärten Infrastruktur entwickelt.
Vorbehaltlich der Prüfung durch die BNetzA sollen für die Netzfahrplanperiode 2013 ff.
für den Bahnhof Hamburg Hauptbahnhof Nutzungsvorgaben gelten. Des
Weiteren beabsichtigt die DB Netz AG ein Entgelt nach § 21 Absatz 3 EIBV zu
erheben. Sowohl die betrieblichen Nutzungsvorgaben als auch die geänderten
Entgeltgrundsätze und die Höhe der Entgelte sind in den Schienennetz-
Benutzungsbedingungen 2013 der DB Netz AG festzuschreiben, die der BNetzA
Mitte Oktober 2011 zur Prüfung vorgelegt werden. Eine Entscheidung hierzu
steht noch aus.
Durch diese Maßnahmen soll die bestehende Leistungsfähigkeit erhalten und
eine optimierte Kapazitätsauslastung erreicht werden.
19. Unterstützt die Bundesregierung den Bau zweier separater S-Bahn-Gleise
zwischen Hamburg und Ahrensburg zur Entflechtung des langsamen
Personennahverkehrs vom schnelleren Personenfern- und Güterverkehr, um
den Knoten Hamburg und insbesondere den Hamburger Hauptbahnhof zu
entlasten?
20. Wenn ja, in welcher Form konkret?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bund ist grundsätzlich bereit, sich am oben genannten Projekt
systemeigener Gleise zu beteiligen. Für weitergehende Entscheidungen sind die
eingeleiteten Planungen und Untersuchungen durch die beteiligten Länder fortzuführen.
21. Unterstützt die Bundesregierung die Planung und den Bau einer Bypass-
Lösung zur Umfahrung des Knotens Hamburg über Lübeck–Bad Kleinen
(Neubau Kurve westlich Bad Kleinen) einschließlich einer
Elektrifizierung dieser Strecke?
22. Wenn ja, in welcher konkreten Form?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/7322Der Neubau und die Elektrifizierung der Kurve westlich von Bad Kleinen ist
als Teil der Ausbaustrecke Lübeck–Schwerin im „Weiteren Bedarf“ des
geltenden Bedarfsplans für die Bundesschienenwege enthalten. Die DB AG
beabsichtigt, Verbesserungen des Streckenabschnitts Carlshöhe–Bad Kleinen aus
Mitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zu finanzieren.
Dem BMVBS liegen keine konkreten Angaben über einen
Realisierungszeitraum vor.
Bundesautobahnen und Bundesstraßen
23. Wann liegt der Linienbestimmungsbeschluss für die Südtrasse der
Hafenquerspange vor?
Seit Februar 2011 ist die Linie der Südtrasse der Hafenquerspange bestimmt.
24. Wann ist mit deren Planfeststellung und dem Bau zu rechnen?
Zum jetzigen Zeitpunkt sind weder Angaben über das Ende des
Planfeststellungsverfahrens noch zur Bauphase möglich. Für Planung und
Baurechtschaffung ist die Straßenbauverwaltung des Landes zuständig.
25. Wann ist die Planfeststellung für die A 20 abgeschlossen?
Für den niedersächsischen Teil der A 20 von AS Drochtersen bis Landesgrenze
Niedersachsen/Schleswig-Holstein (Elbquerung) wird frühestens innerhalb des
Jahres 2012 mit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses gerechnet. Alle
Abschnitte der A 20 in Schleswig-Holstein befinden sich im
Planfeststellungsverfahren. Das Land strebt den Abschluss der Verfahren bis Ende 2012 an.
26. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Vorlage eines Konzeptes für
den privaten Bau und den Betrieb des Elbtunnels bei Glückstadt?
In Abstimmung mit den betroffenen Landesverwaltungen wird im Auftrag des
BMVBS aktuell eine mehrstufige Untersuchung bis hin zu einer Vorläufigen
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für eine privatfinanzierte Realisierung der
Elbquerung bei Glückstadt im Zuge der A 20 durchgeführt. Dabei soll eine
mögliche Eignung als ÖPP-Projekt (ÖPP = Öffentlich-Private-Partnerschaft)
abgeschätzt und bei positivem Ergebnis ein ÖPP-Geschäftsmodell entwickelt
werden. Mit ersten Ergebnissen der Untersuchung ist im Herbst zu rechnen.
27. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Aufnahme der Planungen für
den Bau der A 21 im Verlauf der heutigen B 404?
Für die Ostumfahrung Hamburg südlich der A 24 besteht kein Planungsauftrag.
Eine Zeitangabe über die Aufnahme der Planung wäre daher spekulativ.
28. Ist es zutreffend, dass der gesamte Bau der A 21 als Ostumfahrung
Hamburg günstiger zu realisieren ist, als der Elbtunnel bei Glückstadt?
Wenn ja, welche Zahlen liegen der Bundesregierung hierzu vor?
Der Bundesregierung liegen für die Ostumfahrung Hamburg Zahlen vor, die
zur Aufstellung des BVWP 2003 aus dem Jahr 1999 erhoben wurden. Aktuelle
vergleichbare Kosten liegen der Bundesregierung nicht vor.
Drucksache 17/7322 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. Ist zur Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbelt-Querung ein
vierstreifiger Ausbau der A 1 auf dem unter Frage 11 genannten Abschnitt
geplant?
30. Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 29 und 30 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die A 1 ist als Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbelt-Querung bereits
vierstreifig ausgebaut, und die B 207 wird zwischen Heiligenhafen-Ost und
Puttgarden mit Ausnahme der Fehmarnsundbrücke bis zur Fertigstellung der
Fehmarnbeltquerung vierstreifig ausgebaut.
Wasserstraßen
31. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Verkehrsfreigabe der
Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe?
Die Dauer der Baggerarbeiten zur Vertiefung der Fahrrinne wird auf 21 Monate
geschätzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
32. Bis wann wird die Schiffbarkeit der Mittel- und Oberelbe bis Dresden auf
1,60 m und ab Dresden bis zur tschechischen Grenze an 345 Tagen im
Jahr dauerhaft sichergestellt sein?
Die Unterhaltungsmaßnahmen an der Elbe zwischen der deutsch-tschechischen
Grenze und der Staustufe Geesthacht bei Hamburg sind eine Daueraufgabe, um
die Mindestfahrrinnentiefen von rund 1,60 m zwischen der Staustufe
Geesthacht bei Hamburg und Dresden sowie von rund 1,50 m zwischen Dresden und
der Grenze zur Tschechischen Republik bei mittleren
Niedrigwasserverhältnissen, d. h. an durchschnittlich 345 Tagen im Jahr zu gewährleisten.
33. Bis wann sollen die vom BMVBS angekündigten
Planfestellungsverfahren zur Verlängerung von Buhnen in den derzeit von Sandbänken
betroffenen Flussabschnitten bei Hitzacker, Dömitz und Coswig eingeleitet
werden?
34. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn der zuvor
genannten Flussbaumaßnahmen, und in welchem Zeitraum werden diese in
etwa abgeschlossen sein?
35. Welche Mittel stellt der Bund für die zuvor genannten
Flussbaumaßnahmen aus welchem Haushaltstitel bereit?
Die Fragen 33 bis 35 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zwischen dem BMVBS und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit wurden Eckpunkte für den Prozess der Entwicklung
eines Gesamtkonzeptes für die Elbe abgestimmt, welches die schifffahrtliche
Nutzung der Elbe ermöglichen und parallel die ökologische Funktionsfähigkeit
des Naturraums Elbe verbessern soll. Konkrete Planungen liegen nicht vor. Aus
diesem Grund sind keine Mittel im Haushalt veranschlagt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/732236. Müssen für einen dreilagigen Containertransport per Binnenschiff auf der
Elbe noch Brücken angehoben werden?
37. Wenn ja, welche?
38. Wenn ja, mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung, und bis wann
soll die Brückenanhebung aus welchen Mitteln erfolgen?
Die Fragen 36 bis 38 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für den dauerhaften dreilagigen Containerverkehr (Durchfahrtshöhe von 7 m)
auf der Elbe müssen vier Brücken angepasst werden. Es handelt sich hierbei um
die Brücken:
Die Brücken befinden sich in der Zuständigkeit Dritter. Deshalb kann zu den
Kosten keine Aussage getroffen werden. Sobald der jeweilige Baulastträger
Veränderungen am Verkehrsweg bzw. dem Bauwerk plant, bringt die Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung bei der Veränderung ihre Höhenforderungen ein.
Brücke Elbe-km
Hubbrücke Magdeburg 325,47
Straßenbrücke Schönebeck 311,77
Eisenbahnbrücke Barby 294,10
Straßenbrücke Roßlau 257,65
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]