[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9500
17. Wahlperiode 02. 05. 2012
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vom 27. April 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Dr. Hans-Peter Bartels,
Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/9205 –
Beitrag des Seeverkehrs zum Umwelt- und Klimaschutz
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Diskussion über den Beitrag des Verkehrssektors zum Umwelt- und
Klimaschutz rückt auf internationaler Ebene zunehmend der Seeverkehr in den
Blickpunkt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Position die
Bundesregierung in der aktuellen Debatte auf europäischer Ebene und im
Rahmen der International Maritime Organization (IMO) einnimmt und welche
Maßnahmen sie auf nationaler Ebene plant, um zur Begrenzung von
Luftschadstoffemissionen beizutragen.
1. Wie will die Bundesregierung das auf der 7. Nationalen Maritimen
Konferenz (NMK) formulierte Ziel umsetzen, eine möglichst flächendeckende
Förderung solcher Schiffe zu erreichen, die bereits heute auf moderne
Umwelttechnologie umgerüstet werden können?
2. Welche Förderprogramme kommen dafür aus Sicht der Bundesregierung
konkret infrage, und welche Schritte hat sie bisher unternommen, um die
Umrüstung von Schiffen stärker zu fördern?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Nutzung moderner Umwelttechnologien an Bord von Seeschiffen soll im
Rahmen bestehender Programme gefördert werden. Dafür kommt das Programm
„Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Frage.
Unter welchen Voraussetzungen auch eine Förderung aus dem KfW-
Umweltprogramm in Frage kommt, wird gegenwärtig noch geprüft.
3. Wie begründet die Bundesregierung ihren Verzicht auf spezielle
Förderprogramme zur Ausrüstung von Schiffen mit Abgasentschwefelungsanlagen
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 65,
Bundestagsdrucksache 17/8637) angesichts der internationalen Vereinbarungen
über strengere Kraftstoffnormen, die eine Nachrüstung der bestehenden
Schiffsflotte bis zum vereinbarten Stichtag erforderlich machen?
Grundsätzlich sind die Vorgaben zur Verringerung des Schwefelgrenzwerts von
Schiffstreibstoffen gemäß Anlage VI des MARPOL Übereinkommens durch die
Nutzung schwefelarmer Kraftstoffe einzuhalten. Die Nachrüstung von
Abgasentschwefelungsanlagen ist nur ein zulässiger technischer Ersatz.
4. Welche Förderprogramme kommen nach Einschätzung der Bundesregierung
konkret infrage, um die Nachrüstung der Schiffsflotte mit
Abgasentschwefelungsanlagen als Pilotprojekte im Rahmen bestehender Förderansätze des
Bundes zu unterstützen, wie dies im Rahmen des strukturierten Dialogs mit
der maritimen Wirtschaft verabredet worden ist (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 147, Bundestagsdrucksache 17/7312)?
a) Welches Fördervolumen steht in diesen existierenden Programmen für
die Nachrüstung mit Abgasentschwefelungsanlagen zur Verfügung?
Wie aus der Antwort zu der Schriftlichen Frage 65 (Bundestagsdrucksache 17/
8637) ersichtlich, können Pilotprojekte zur Nachrüstung bestehender Schiffe mit
Anlagen zur Abgasentschwefelung im Umweltinnovationsprogramm des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
gefördert werden. Im Umweltinnovationsprogramm kann jedoch nur die erstmalige
großtechnische Umsetzung einer neuen Technologie oder eine neuartige
Kombination bekannter Techniken gefördert werden. Im
Umweltinnovationsprogramm sind für das Jahr 2012 Mittel in Höhe von 40,351 Mio. Euro eingestellt,
für das Jahr 2013 sind Mittel in Höhe von 25,351 Mio. Euro vorgesehen. Mit
diesen Mitteln müssen jedoch neben neuen auch bereits laufende und in
Vorbereitung befindliche Vorhaben finanziert werden.
Darüber hinaus fördert das BMWi im Programm „Innovativer Schiffbau sichert
wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ die erstmalige industrielle Anwendung
innovativer Produkte und Verfahren beim Neubau, Umbau und bei der Reparatur von
Schiffen auf deutschen Werften. Dieses Programm kommt grundsätzlich auch
für Pilotprojekte bei der Nachrüstung von Schiffen mit
Abgasentschwefelungsanlagen in Frage. Grundsätzlich beträgt die Förderquote bis zu 20 Prozent der
förderfähigen Kosten. Sie kann auf bis zu 30 Prozent erhöht werden, wenn die
Innovation zu einer signifikanten Verbesserung des Umweltniveaus und zur
Einhaltung neuer Unionsnormen mindestens ein Jahr vor deren Inkrafttreten führt.
Die Förderfähigkeit wird durch einen unabhängigen Gutachter festgestellt. Für
2012 und die Folgejahre stehen jeweils 12 Mio. Euro pro Jahr aus dem
Bundeshaushalt für dieses Programm bereit. Die geförderten Maßnahmen werden vom
Bund und dem Bundesland, in dem die geförderte Werft ansässig ist, jeweils
hälftig getragen.
b) Plant die Bundesregierung, die Fördervolumina dieser Programme
aufzustocken, und wenn ja, in welchem Umfang soll dies geschehen (bitte in
absoluten Zahlen und in Prozent)?
Eine Aufstockung der Mittel im Umweltinnovationsprogramm ist gegenwärtig
nicht vorgesehen. Auch eine Aufstockung der Mittel für das Programm
„Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ ist nicht absehbar.
5. Wie viele Anträge auf Förderung entsprechender Pilotprojekte im Rahmen
des Umweltinnovationsprogramms liegen bereits vor (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 65), und ist über diese Förderanträge
inzwischen entschieden?
a) Wenn ja, wie viele Anträge wurden bislang bewilligt (bitte in absoluten
Zahlen und in Prozent aller Förderanträge), und wie hoch ist das
jeweilige Fördervolumen?
b) Wenn nein, wann wird nach Einschätzung der Bundesregierung über die
Bewilligung der Förderanträge entschieden werden?
Bisher liegen keine Anträge auf Förderung aus dem
Umweltinnovationsprogramm vor.
6. Zu welchem Zeitpunkt wird nach Einschätzung der Bundesregierung
darüber entschieden, ob die Förderung im Rahmen des bestehenden ERP-
Umwelt- und Energieeffizienzprogramms der KfW Bankengruppe (ERP =
European Recovery Program) ausgeweitet wird, um die Nachrüstung von Schiffen
mit Abgasentschwefelungsanlagen zu fördern, und welche zusätzlichen
Förderkriterien werden dabei geprüft?
Plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Erhöhung der
Fördervolumina des Programms, und wenn ja, in welchem Umfang (bitte in
absoluten Zahlen und in Prozent)?
Das Umwelt- und Energieeffizienzprogramm ERP ist zum Jahresende 2011
ausgelaufen, so dass die Förderung der Nachrüstung bestehender Schiffe mit
Anlagen zur Abgasentschwefelung aus diesem Programm nicht mehr möglich ist.
Es kommt jedoch künftig grundsätzlich eine Förderung der Nachrüstung von
Schiffen mit Abgasentschwefelungsanlagen im KfW-Umweltprogramm (aus
Eigenmitteln gespeistes Kreditprogramm) in Betracht, das vom
Bundesumweltministerium fachlich begleitet wird. Um in den Genuss einer solchen Förderung
gelangen zu können, müssen die Schiffe in ein deutsches Schiffsregister
eingetragen sein und der Unternehmenssitz der Antrag stellenden Reederei muss in
Deutschland liegen. Die Kriterien, die zusätzlich vorliegen müssen, damit dem
jeweiligen Vorhaben auch eine besondere umweltpolitische
Förderungswürdigkeit zugesprochen werden kann, werden gegenwärtig noch erarbeitet. Das BMU
wird über das Ergebnis in dem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung geleiteten strukturierten Dialog mit der maritimen Wirtschaft
berichten.
7. Hat die auf der 7. NMK angekündigte Expertengruppe zur Begleitung von
Pilotprojekten für den flächendeckenden Einsatz von
Abgasentschwefelungsanlagen ihre Arbeit bereits aufgenommen?
a) Wenn ja, welche Mitglieder umfasst das Gremium?
b) Wenn nein, wann wird diese Expertengruppe eingerichtet werden, und
wer soll dem Gremium angehören?
c) Welche Pilotprojekte soll die Expertengruppe nach dem Willen der
Bundesregierung im Einzelnen begleiten?
Die Expertengruppe besteht derzeit aus Vertretern des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, des Bundesamts für Seeschifffahrt und
Hydrographie, des Umweltbundesamts, des Verbands Deutscher Reeder e. V.
und des Verbands für Schiffbau und Meerestechnik. Sie hat die für die
Durchführung von Pilotprojekten sinnvollen Schiffs- und Motorentypen identifiziert
und wird die Durchführung der Pilotprojekte inhaltlich begleiten.
8. Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um die auf
der 7. NMK angekündigte Entwicklung von Pilotprojekten zum Einsatz
alternativer Antriebe, Hilfsantriebe und Brennstoffe in der Seeschifffahrt
voranzutreiben?
Die Bundesregierung stimmt ihre Eingaben zur Entwicklung internationaler
Standards zur Verwendung alternativer Antriebe, Hilfsantriebe und Brennstoffe
bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf nationaler Ebene mit den
Verbänden der Seeverkehrswirtschaft sowie der Schiffbau- und
Zulieferindustrie ab. Konkrete Pilotprojekte sind daraus bislang nicht hervorgegangen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
9. Welche Lösungen sind aus Sicht der Bundesregierung denkbar, um eine
Einbeziehung kleinerer Schiffe oder spezialisierter Schiffstypen in den
„Energy Efficiency Design Index“ zu ermöglichen, und welche
Maßnahmen diskutiert sie dazu derzeit im Dialog mit der maritimen Wirtschaft?
Maßnahmen zur Einbeziehung kleinerer Schiffe oder spezialisierter
Schiffstypen in den Energy Efficiency Design Index (EEDI) werden im Rahmen der
zuständigen Arbeitsgruppen der IMO entwickelt, an denen die Bundesregierung
aktiv beteiligt ist. Die Verbände der Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft sowie
Schiffbau- und Zulieferindustrie sind in diese Prozesse eingebunden.
10. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Expertengruppe
„Bauzeit- und Endfinanzierung von Schiffsneubauten deutscher Werften“,
ein spezielles Förderprogramm Forschung und Entwicklung
„Greenshipping“ auf der Grundlage der „Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche
Umweltbeihilfen“ (2008/C 82/01) einzuführen, und wird sie die
Möglichkeit einer solchen Bundesförderung prüfen?
a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Konditionen ist ein
solches Förderprogramm aus Sicht der Bundesregierung denkbar?
b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre ablehnende
Haltung?
Die Experten, auf die der oben angegebene Vorschlag zurückgeht, wurden von
der Bundesregierung gebeten, ihre Vorstellungen und Ziele weiter zu
konkretisieren. Sobald diese Informationen vorliegen, wird die Bundesregierung den
Vorschlag sorgfältig und unter Einbeziehung bereits vorhandener
Förderprogramme prüfen. Unabhängig vom Ergebnis der Prüfung wird jedoch auf die
haushaltspolitisch eingeschränkten Spielräume der Bundesregierung verwiesen.
11. Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die schifffahrtsrelevanten
Bereiche, in denen vordringlicher Forschungsbedarf besteht, und welche
Forschungsvorhaben unterstützt sie derzeit im Hinblick auf die Entwicklung
und Nutzung schadstoffmindernder Umwelttechnologie und alternativer
Kraftstoffe in der Seeschifffahrt?
Das F&E-Programm „Maritime Technologien der nächsten Generation“ des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist das Instrument, mit dem
der vordringliche Forschungsbedarf im Bereich der anwendungsorientierten
industriellen Grundlagenforschung abgedeckt wird. Das Programm orientiert sich
am Bedarf der maritimen Branche. Dazu wurden vier Programmschwerpunkte
gebildet: Schiffstechnologien, Produktionstechnologien, Binnen- und
Seeschifffahrt sowie Meerestechnologien.
In jedem der aktuell 229 laufenden Projekte geht es um nachhaltige
Verbesserung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit von Technologien und Prozessen. Den
direkten Maßnahmen zur Entwicklung schadstoffmindernder
Umwelttechnologien lassen sich insgesamt 55 Forschungsprojekte mit einem Fördervolumen
von 21 Mio. Euro zuordnen. Dazu gehören Vorhaben zur Reduzierung der
Reibungsverluste, die Verbesserung der Auslegungswerkzeuge von Schiffen, die
Untersuchung und Vermeidung von Kavitationseffekten, die Verbesserung der
Propulsionswirkungsgrade oder Methoden zur Verbesserung von Eis-Routen.
Eine zweite Gruppe von Projekten setzt sich unmittelbar mit der Verbesserung
von Antriebssystemen und alternativen Antriebskonzepten auseinander. Zur
Verbesserung von Antriebssystemen zählen beispielsweise Untersuchungen des
Kraftstoff-Sauerstoffmanagements zur Reduzierung von Abgasemissionen oder
die plasmakatalytische Abgasbehandlung für Schiffsdiesel. Bei der
Untersuchung alternativer Antriebskonzepte ist derzeit ein besonderer Fokus auf
Gasantriebe gerichtet. In diese Kategorie fallen Projekte zur Integration von
Flüssiggas-Treibstoffen in Schiffen oder die Nutzung von Brennstoffen mit niedrigem
Flammpunkt bei Passagierschiffen.
Welches Finanzvolumen umfasst die Forschungsförderung des Bundes in
diesem Bereich, und auf welche Ressorts verteilen sich die Gesamtmittel
(bitte in absoluten Zahlen und in Prozent)?
Das Fördervolumen liegt im Bundeshaushalt 2012 bei 30 Mio. Euro und soll im
Bundeshaushalt 2013 auf 32 Mio. Euro ansteigen. Andere Programme im
vorwettbewerblichen F&E-Bereich gibt es nicht.
12. Welche der von der Europäischen Kommission in ihrem Arbeitspapier
„Pollutant emission reduction from maritime transport and the sustainable
waterborne transport toolbox“ vorgeschlagenen Begleitmaßnahmen zur
Einhaltung der strengeren Grenzwerte in den
Schwefelemissionsüberwachungsgebieten (SECA) kommen aus Sicht der Bundesregierung auf
nationaler Ebene infrage, und wie begründet sie ihre Einschätzung?
Die in der „Toolbox“ enthaltenen Fördermaßnahmen auf EU-Ebene stehen
Antragstellern aller EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen zur Verfügung.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, Umrüstmaßnahmen
durch haushaltsneutrale Anreizsysteme zu unterstützen
(Bundestagsdrucksache 17/5770), und prüft sie die Einführung entsprechender Instrumente?
a) Wenn ja, welche Instrumente kommen aus Sicht der Bundesregierung
grundsätzlich infrage, um die Umrüstung von Schiffen auf moderne
Umwelttechnologie zu unterstützen, und wann ist mit einem Ergebnis
der Prüfung zu rechnen?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung auf eine Prüfung solcher
Instrumente bisher verzichtet?
Eine haushaltsneutrale Förderung von Umrüstungsmaßnahmen kann nur durch
Umschichtungen aus bereits bestehenden Förderprogrammen geschehen.
Darüber hinaus ist es fraglich, inwieweit haushaltsneutrale Ansätze der
Seeverkehrswirtschaft Anreize zu Umrüstungsmaßnahmen bieten könnten.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung weiterhin den Vorschlag, flexiblere
Grenzwerte für ältere Schiffe einzuführen (Bundestagsdrucksache 17/5770),
und hat sie dieses Instrument geprüft?
a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie dabei gekommen?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung auf eine Prüfung dieser
Maßnahme bisher verzichtet?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen des Strukturierten Dialogs mit der maritimen Wirtschaft wurde
Einvernehmen dahingehend erzielt, dass die Bundesregierung keine Initiativen
zur Änderung, Rücknahme oder Aufweichung der von der IMO beschlossenen
Grenzwerte für den Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen ergreifen wird.
15. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen
Kommission, die Richtlinie 1999/32/EG über den Schwefelgehalt bestimmter
flüssiger Kraft- oder Brennstoffe vollständig an die IMO-
Kraftstoffnormwerte (IMO = Internationale Schifffahrtsorganisation) sowie die Regeln für
die emissionsmindernden Verfahren anzugleichen, und wie begründet sie
ihre Haltung?
Deutschland hat sich in den Verhandlungen auf Ebene der IMO aus Gründen des
Meeresschutzes und der Luftreinhaltung mit Nachdruck für die im Oktober 2008
beschlossene Revision der Anlage VI des Internationalen Übereinkommens von
1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL)
eingesetzt. Die Bundesregierung begrüßt daher den Richtlinienvorschlag der
Europäischen Kommission, mit dem eine Angleichung der geltenden Richtlinie
1999/32/EG an die einschlägigen IMO-Regelungen erfolgen soll.
16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission,
dass die vorgenommene Folgenabschätzung die Kosteneffizienz der
vollständigen Angleichung der EU-Richtlinie an die strikteren IMO-Regeln für
Kraftstoffnormen und emissionsmindernde Verfahren bestätigt?
Ja.
17. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung bei einer Umsetzung des
Richtlinien-Vorschlages auf nationaler Ebene für die Wirtschaft und den
Bundeshaushalt, und auf welche Grundlage stützt sie ihre Bewertung?
Mit der Umsetzung des Richtlinienvorschlags werden aus heutiger Sicht für den
Bundeshaushalt keine obligatorischen Kosten verbunden sein. Für die maritime
Wirtschaft können insgesamt vernachlässigbare Kosten auf Grund der
Überwachung der strengeren Grenzwerte resultieren. Grundlage dieser Bewertung
ist, dass die Revision der Anlage VI von MARPOL in Deutschland bereits seit
dem 1. Juli 2010 in Kraft ist.
18. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung in dem Ressortbericht zum
Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission vom 29. September
2011, wonach negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit
aufgrund des Vorschlages nicht abzusehen seien, da die diesbezügliche
MARPOL-Entschließung (MARPOL = International Convention for the
Prevention of Pollution from Ships) in Deutschland bereits seit dem Jahr
2010 in Kraft ist?
Ja.
19. Inwieweit gilt diese Einschätzung auch für die Bestimmungen, die über die
Anforderungen der Anlage IV zum MARPOL-Übereinkommen
hinausgehen, insbesondere die Anwendung der IMO-Regeln für Normwerte für
Fahrgastschiffe, die im Linienverkehr außerhalb der SECA eingesetzt werden?
Diese Einschätzung gilt auch für Anforderungen, die über die Anlage VI (sic)
von MARPOL hinausgehen. Die von der Europäischen Kommission weiterhin
vorgeschlagene Kopplung des Grenzwerts des Schwefelgehalts von
Schiffskraftstoffen, die in Schwefelemissions-Überwachungsgebieten (SECAs)
verwendet werden dürfen, an den Grenzwert von Schiffskraftstoffen, die von
Fahrgastschiffen im Linienverkehr außerhalb der SECAs verwendet werden dürfen,
könnte zum Abbau von möglichen Wettbewerbsnachteilen beitragen.
20. Welche rechtlichen Anpassungen wären aus Sicht der Bundesregierung zur
Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene erforderlich?
Es ist vorgesehen, die Richtlinie durch eine Anpassung der 10. Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie eine Anpassung der
MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung umzusetzen.
21. Welchen konkreten Inhalt haben die Vorschläge, die die Bundesregierung
bisher im Rahmen der IMO eingebracht hat, um ihr Konzept einer
Einbeziehung des Schiffsverkehrs in das Emissionshandelssystem weiter zu
konkretisieren (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage,
Bundestagsdrucksache 17/4204), und weshalb hat diese Position ihrer
Einschätzung nach bislang keine Mehrheit gefunden?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die politische Realisierbarkeit eines
solchen Vorschlages vor dem Hintergrund der Positionierung einzelner
Staaten bzw. Staatengruppen innerhalb der Europäischen Union?
Die Fragen 21 und 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat bei der IMO ebenso wie Frankreich, Großbritannien
und Norwegen verschiedene Eingaben zu einem weltweiten
Emissionshandelssystem (ETS) gemacht. Deutschland hat sich gemeinsam mit Frankreich und
Norwegen zu möglichen Eckpfeilern und Vorteilen eines weltweiten ETS
geäußert. Des Weiteren wurden eine Folgenabschätzung des ETS mit besonderem
Bezug zu Entwicklungsländern, gemeinsame Merkmale der ETS-Eingaben, ein
Beitrag zur Kosteneffektivität und administrativen Kosten eines ETS, eine
Eingabe zur möglichen Nutzung der generierten Einnahmen sowie eine Studie zu
Design und Umsetzung eines weltweiten ETS eingereicht.
Derzeit besteht die größte Herausforderung in der IMO darin, die
Entwicklungsländer von der Notwendigkeit einer marktbasierten Maßnahme zu überzeugen.
Entsprechend sind die Debatten insbesondere von der Frage gekennzeichnet, ob
überhaupt eine marktbasierte Maßnahme eingeführt werden sollte. Dafür setzt
sich die Mehrzahl der entwickelten Staaten ein. Daraus resultiert auch die Frage,
wie mit den Entwicklungsländern umzugehen ist. Die Frage, welche
marktbasierte Maßnahme fortentwickelt werden soll, wird zu einem späteren Zeitpunkt
in den Vordergrund der Verhandlungen treten.
22. Welche verschiedenen Studien zur Einführung eines
Emissionshandelssystems für den internationalen Schiffsverkehr hat die Bundesregierung bisher
in Auftrag gegeben, und welche Schlüsse zieht sie aus den vorliegenden
Ergebnissen?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat folgende
Studien in Auftrag gegeben:
• A comparative analysis: The cost-effectiveness of market based measures,
2011 (Auftragnehmer: CE Delft);
• Analyse des Modells eines weltweiten Emissionshandels basierend auf der
von Norwegen eingebrachten Submission (MEPC 60/4/22) sowie der
verfügbaren Ergebnisse der von MEPC 60 einberufenen Arbeitsgruppe im Rahmen
einer Fallstudie, 2011 (Auftragnehmer: Zentrum für Europäische
Wirtschaftsforschung GmbH – ZEW).
Das BMU bzw. das Umweltbundesamt haben folgende Studien beauftragt:
• Linking CO2 Emissions from International Shipping to the EU ETS, 2007
(Auftragnehmer: Nature Associates);
• Market Based Instruments for Abatement of Emissions from Shipping, 2008
(Auftragnehmer: Nature Associates, GAUSS und ISL);
• Integration of Marine Transport in the European Emission Trading System,
Environmental, economic and legal analysis of different options, 2009
(Auftragnehmer: Öko-Institut in Kooperation mit Rechtsanwalt Tim Bäuerle,
Prof. Dr. Margareta Kulessa, Dr. Matthias Oschinski);
• A Global Maritime Emissions Trading System, Design and Impacts on the
Shipping Sector, Country and Regions, 2010 (Auftragnehmer: CE Delft,
Fearnley Consultants und DLR);
• Klimaschutzmaßnahme im Seeverkehr, Analyse und Weiterentwicklung von
Klimaschutzmaßnahmen im Seeschiffsverkehr unter Berücksichtigung
aktueller Entwicklungen auf internationaler und europäischer Ebene, laufend,
Abschluss voraussichtlich 2013 (Auftragnehmer: Öko-Institut in
Kooperation mit CE Delft, RA Tim Bäuerle, Seum Consulting).
Aus den verschieden Studien hat die Bundesregierung den Schluss gezogen,
dass die Anwendung marktwirtschaftlicher Klimaschutzinstrumente auch im
Seeverkehr zu einer kosteneffizienten Begrenzung der klimarelevanten
Emissionen des Seeverkehrs führen kann. Deswegen setzt sie sich auf internationaler
Ebene in der IMO seit dem Jahr 2007 für die Einführung eines weltweiten,
sektorübergreifenden Emissionshandelssystems ein.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die alternativen marktwirtschaftlichen
Steuerungsinstrumente zur Begrenzung von Schadstoffemissionen des
Schiffsverkehrs, die die Europäische Kommission im Rahmen der
laufenden Konsultation zur Reduzierung von Treibhausgasen im Seeverkehr von
der Europäischen Kommission vorgeschlagen hat?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung das Modell eines
„Kompensationsfonds“, und wie könnte ein solcher Fonds ihrer Einschätzung nach
ausgestaltet werden?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung von
Emissionsreduktionszielen pro Schiff?
c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung neuer Steuern, etwa
auf Treibstoffe oder auf der Basis von Schadstoffemissionen?
d) Wie bewertet die Bundesregierung die Vor- und Nachteile der
verschiedenen Modelle, und welches Konzept favorisiert sie?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass zu den vier Optionen – drei
marktwirtschaftliche und eine technische Maßnahme – bislang von der Europäischen
Kommission nur sehr wenige Informationen vorgelegt wurden. Weder auf den bereits
durchgeführten drei Sitzungen in Brüssel zu einer EU-Maßnahme im
Seeverkehr im Rahmen des European Climate Change (ECCP)-Programms, die zu der
Thematik durchgeführt wurden, noch in der Onlinekonsultation sind
hinreichende Informationen verfügbar, die eine Meinungsbildung zulassen. Es müssen
zunächst die Ergebnisse der von der Kommission beauftragten Studien, die in
den nächsten Monaten vorgelegt werden, und die diesen Studien zu Grunde
liegenden Annahmen abgewartet werden.
Für die Bundesregierung ist es bei der Diskussion eines regionalen
Klimaschutzinstrumentes von höchster Priorität, dass die umweltpolitischen Ziele und
Wettbewerbsneutralität erreicht werden. Weiterhin ist es von zentraler Bedeutung,
dass mögliche Maßnahmen rechtlich machbar und mit den Bemühungen auf
internationaler Ebene vereinbar sind. In Hinblick auf die vier vorgeschlagenen
Optionen gibt es zahlreiche unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten, die in
Hinblick auf die zentralen Beurteilungskriterien unterschiedliche Ergebnisse
erzielen können und einer kritischen Prüfung bedürfen. Dies gilt beispielsweise
für das geografische Erfassungsgebiet, die Höhe möglicher Abgaben oder
Steuern und die Art der Zuteilung in einem Emissionshandelssystem.
25. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, in der
Verantwortung des Bundes besonders umweltfreundliche Betriebstechnologien bei
Behördenfahrzeugen im Ressortbereich des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einzuführen und damit zugleich eine
Vorbildfunktion zu übernehmen, und was wird sie tun, um dieses Ziel
möglichst zeitnah umzusetzen?
Unter Berücksichtigung einer hohen Betriebssicherheit für den vorgesehenen
Einsatzzweck werden bei der Beschaffung von Wasserfahrzeugen moderne und
umweltfreundliche Technologien vorgesehen. So wurde zum Beispiel dem
Schadstoffunfallbekämpfungsschiff „Arkona“ das RAL-Umweltzeichen „Blauer
Engel“ verliehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]