[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10302
17. Wahlperiode 13. 07. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol,
Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/10131 –
Förderung ländlicher Räume und Städtebauförderung im Arbeitsbereich des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angesichts der
demografischen Entwicklung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat im April 2012 eine Demografiestrategie mit dem
Titel „Jedes Alter zählt“ verabschiedet. Darin skizziert sie unter anderem die
besonderen demografischen Herausforderungen ländlicher Räume und die
Notwendigkeit der Förderung integrativer Stadtpolitik und
Mobilitätskonzepte. Zudem will sich die Bundesregierung für gleichwertige
Lebensverhältnisse in allen Regionen einsetzen.
1. Mit welchen konkreten Maßnahmen für Länder und Kommunen will die
Bundesregierung gleichwertige Lebensverhältnisse, vor allem in den
ländlichen Räumen, sicherstellen, sodass alle Städte und Gemeinden
ausreichende Daseinsvorsorge-Infrastrukturen anbieten können (die
Breitbandversorgung kann bei der Beantwortung dieser Frage außer Acht gelassen
werden, da hierauf bereits bei der Beantwortung einer anderen Anfrage
eingegangen wurde)?
Die Bundesregierung setzt sich im Gesamtraum der Bundesrepublik
Deutschland und in seinen Teilräumen für gleichwertige Lebensverhältnisse und
ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle
Verhältnisse ein. Ihre Politik ist daher darauf ausgerichtet, eine angemessene
Daseinsvorsorge zu sichern, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und
Innovationen zu unterstützen, Entwicklungspotenziale zu fördern und Ressourcen
nachhaltig zu schützen. Diese Politik gilt für Ballungsräume gleichermaßen wie für
ländliche Räume, für strukturschwache wie für strukturstarke Regionen.
Der demografische Wandel führt dazu, dass ländliche und städtische Regionen
in wachsendem Umfang beginnen, dessen Auswirkungen zu spüren. Sie
müssen sowohl ihre Infrastrukturen der Daseinsvorsorge auf die künftige
Bevölkerungsentwicklung ausrichten als auch ihre wirtschaftlichen Entwicklungspoten- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 12. Juli 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10302 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeziale erschließen, um den Menschen vor Ort attraktive Lebensbedingungen und
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten zu können.
Die Bundesregierung hat insbesondere vor diesem Hintergrund den
demografischen Wandel zu einem Leitthema ihrer Politik erklärt. Unter Federführung des
Bundesministeriums des Innern hat sie im Oktober 2011einen
Demografiebericht und im April 2012 eine Demografiestrategie vorgelegt und darin
umfassend dargelegt, mit welchen Initiativen und Rahmenbedingungen die einzelnen
Fachpolitiken die Gestaltung des demografischen Wandels in den
verschiedenen Handlungsfeldern, unter anderem zur Sicherstellung ausreichender
Daseinsvorsorge-Infrastrukturen, bereits konkret unterstützen oder zu unterstützen
planen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Oktober 2011 gemeinsam
mit den neuen Bundesländern ein Handlungskonzept vorgelegt, das erste
konkrete Ansätze für die Sicherung der Daseinsvorsorge in besonders vom
demografischen Wandel betroffenen ländlichen Regionen aufzeigt. Die gemeinsame
Arbeit am Handlungskonzept ist ein gutes Beispiel für eine
ebenenübergreifende Zusammenarbeit.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
fördert selbst schon seit einigen Jahren beispielsweise mit seinen Programmen der
Städtebauförderung insbesondere auch Städte und Gemeinden in ländlichen
Räumen. Das 2010 neu aufgelegte Programm „Kleinere Städte und Gemeinden –
überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ zielt darüber hinaus explizit auf
die Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge in Kommunen in
ländlichen, dünn besiedelten oder vom demografischen Wandel betroffenen
Räumen. Mit den Regionalisierungs- und Entflechtungsmitteln stellt der Bund
den Ländern jährlich erhebliche Finanzmittel zur Verfügung, die auch zur
Sicherstellung der öffentlichen Mobilität in ländlichen Räumen dienen.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) fördert im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ auch integrierte ländliche
Entwicklungsmaßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge.
Die Bundesregierung unterstreicht in ihrer Demografiestrategie, dass die
Gestaltung des demografischen Wandels nur gelingen kann, wenn alle staatlichen
Ebenen, Wirtschaft, Sozialpartner und gesellschaftlichen Akteure unter
Einbindung der Menschen vor Ort zusammenwirken. Aus diesem Grund plant die
Bundesregierung einen umfassenden und kontinuierlichen Dialog- und
Gipfelprozess mit den Gestaltungspartnern, um auch deren Perspektive und
Gestaltungsansätze zum demografischen Wandel einzubeziehen. Für den
Gipfelprozess sollen neun ebenenübergreifende Arbeitsgruppen eingesetzt werden, die in
den nächsten Monaten zentrale Themen aus der Demografiestrategie bearbeiten.
Das BMVBS wird gemeinsam mit dem BMELV in einer Arbeitsgruppe mit
Vertretern anderer Bundesressorts, der Länder und der kommunalen
Spitzenverbände einen Nationalen Koordinierungsrahmen zur Sicherung der
Daseinsvorsorge und Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft in vom demografischen
Wandel besonders betroffenen ländlichen und städtischen Regionen erarbeiten.
Neben der Abgrenzung der vom demografischen Wandel besonders betroffenen
Regionen und der Klärung gemeinsamer strategischer Ziele für die Anpassung
der Infrastrukturen und die Förderung der regionalen Wirtschaftskraft sollen
auch konkrete Vorschläge für die einzubeziehenden Förderprogramme/-
instrumente, für deren bessere Verzahnung sowie zu deren bedarfsweiser
Weiterentwicklung insbesondere unter demografischen Gesichtspunkten geprüft werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/103022. Mit welcher konkreten Strategie und welchen Maßnahmen will die
Bundesregierung Länder und Kommunen, besonders in ländlichen Räumen,
bei integrierten Konzepten zur Mobilitätssicherung unterstützen?
Die Gewährleistung von Mobilität ist eine wichtige Aufgabe der
Daseinsvorsorge. Das gilt unter den Vorzeichen des demografischen Wandels in
besonderer Weise für ländliche Räume. Hierbei kommt dem öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) eine Schlüsselrolle zu.
Die Zuständigkeit für Planung, Ausgestaltung, Organisation und Finanzierung
des ÖPNV einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) liegt bei
den Ländern bzw. den Kommunen. Ungeachtet dessen stellt der Bund den
Ländern im Jahr 2012 nach dem Regionalisierungsgesetz ca. 7,085 Mrd. Euro
zur Finanzierung des ÖPNV und SPNV zur Verfügung. Die
Regionalisierungsmittel werden mit 1,5 Prozent jährlich dynamisiert. Darüber hinaus erhalten die
Länder aufgrund der Föderalismusreform I aus dem Haushalt des Bundes
Kompensationszahlungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den
Gemeinden (ÖPNV und kommunaler Straßenbau) in Höhe von ca. 1,336 Mrd.
Euro jährlich nach dem Entflechtungsgesetz und weitere Zahlungen von
332,6 Mio. Euro jährlich nach Maßgabe des sog. Bundesprogramms gemäß § 6
Absatz 1 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, mit dem ÖPNV-
Schienenverkehrswege in Verdichtungsräumen kofinanziert werden können.
Die Bundesregierung unterstützt außerdem die Entwicklung neuer und
nachhaltiger Lösungsansätze für öffentlich zugängliche Mobilitätsangebote.
Beispiele sind die Förderinitiativen „Mobilität 21“, „Personennahverkehr für die
Region“ und „Mobil bis ins hohe Alter“, Modellprojekte wie „immer mobil“
oder mobilitätsbezogene Projekte im Rahmen von „Demografischer Wandel –
Region schafft Zukunft“ und dem Aktionsprogramm regionale
Daseinsvorsorge. Die darin gewonnenen Erfahrungen und bereits entwickelten Lösungen
zur Mobilitätssicherung in ländlichen Räumen gilt es nun weiteren Regionen zu
vermitteln, die vor ähnlichen Aufgaben stehen. Vieles lässt sich dabei
übertragen und an die ortsspezifischen Rahmenbedingungen anpassen. Auch im
Zuge der Umsetzung der Demografiestrategie der Bundesregierung werden
integrierte Konzepte zur Mobilitätssicherung eine wichtige Rolle spielen – so in
der zu Frage 1 genannten, vom BMVBS in gemeinsamer Federführung mit dem
BMELV geleiteten Arbeitsgruppe sowie in einer vom Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend in gemeinsamer Federführung mit dem
Bundesministerium für Gesundheit geleiteten Arbeitsgruppe mit dem Auftrag
zur Erarbeitung eines strategischen Konzepts „Selbstbestimmtes Altern“.
3. Was sind nach Meinung der Bundesregierung „vom demografischen
Wandel besonders betroffene ländliche und städtische Regionen“?
4. Welche „bundesweit einheitlichen wissenschaftlichen Kriterien“ sollen
nach dem Willen der Bundesregierung herangezogen werden, um die
Abgrenzung der vom demografischen Wandel besonders betroffenen
ländlichen und städtischen Regionen von den nicht besonders betroffenen
Regionen zu ermöglichen?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Beschreibung und Abgrenzung der vom demografischen Wandel besonders
betroffenen ländlichen und städtischen Regionen wird eine der zentralen
Aufgaben der Arbeitsgruppe sein, die sich mit der Erstellung eines Nationalen
Koordinierungsrahmens befassen wird. Einer der ersten Schritte muss dabei die
Erarbeitung von und Verständigung auf bundesweit einheitlich anzuwendende
Drucksache 17/10302 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewissenschaftlich begründbare Abgrenzungskriterien sein, damit die Frage der
Zugehörigkeit zu den besonders betroffenen ländlichen und städtischen
Regionen beantwortet werden kann.
5. Was versteht die Bundesregierung unter „raumwirksamen
Unterstützungsmöglichkeiten“, und wie möchte sie diese konkret koordinierter umsetzen?
Die Bundesregierung versteht unter „raumwirksamen
Unterstützungsmöglichkeiten“ – in Anlehnung an die Begriffsbestimmung von „raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen“ gemäß § 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) –
alle Maßnahmen einschließlich des Einsatzes der hierfür vorgesehenen
öffentlichen Finanzmittel, die die räumliche Entwicklung und Funktion eines
Gebietes beeinflussen. Über seine verschiedenen Fachpolitiken und damit
verbundenen Maßnahmen und Finanzströme übt der Bund einen starken Einfluss unter
anderem auf wirtschaftliche Strukturen und das Angebot an öffentlicher
Infrastruktur und somit auf die Raumentwicklung aus.
Welche konkreten raumwirksamen Maßnahmen für die Entwicklung der vom
demografischen Wandel besonders betroffenen Regionen von zentraler
Bedeutung sind, wie diese im Rahmen des zu erarbeitenden Nationalen
Koordinierungsrahmens besser untereinander koordiniert und damit effizienter zur
Unterstützung der betroffenen Regionen eingesetzt werden können, wird eines der
wesentlichen Ergebnisse der Arbeitsgruppe sein.
6. Wann ist in dieser Legislaturperiode mit der Vorlage der Konzeption für
einen „Nationalen Koordinierungsrahmen“, der einen ebenenübergreifenden
Ansatz von Bund, Ländern und Kommunen bündeln soll, zu rechnen?
Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Ende dieser Legislaturperiode ein
Eckpunktepapier für den Nationalen Koordinierungsrahmen vorzulegen.
7. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung Länder und
Kommunen unterstützen, um erfolgversprechende Modellprojekte, wie
beispielsweise „LandZukunft“ und „Regionale Daseinsvorsorge“, auf
andere Regionen auszuweiten und in Regelförderungen zu überführen, und
wenn sie dies tut, wie soll diese Regelförderung kurz- und mittelfristig mit
Bundesmitteln ausgestattet werden?
Mit „LandZukunft“ will das BMELV neue Elemente der Förderung in der
ländlichen Entwicklung in peripheren strukturschwachen ländlichen Räumen
erproben, mit denen auch andere Regionen dem demografischen Wandel begegnen
und die regionale Wertschöpfung erhöhen können. Hierzu zählt die gezielte
Mobilisierung von unternehmerischen Menschen für die integrierte ländliche
Entwicklung, die Steuerung über Ziele im Rahmen von Verträgen und die
Erprobung alternativer Finanzierungsinstrumente. Über den Fortgang der
Projekte in den Modellregionen Birkenfeld, Ditmarschen, Holzminden und
Uckermark sowie der Sonderprojekte wird unter „
www.land-zukunft.de“ ständig
informiert. Aus dem Modellvorhaben werden Erkenntnisse für die Förderung
erwartet, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ umgesetzt werden sollen.
Das „Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge“ dient als Modellvorhaben
der Raumordnung (MORO) der Entwicklung und weiteren Verbreitung
innovativer Strategien der Regionalplanung zur Sicherung der regionalen
Daseinsvorsorge; es ist als Forschungsprogramm angelegt, das den mitwirkenden Regionen
ihre forschungsbedingten Mehrkosten bei der innovativen Strategieentwicklung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10302erstattet. Mithilfe der im Rahmen des Aktionsprogramms entwickelten
„Regionalstrategie Daseinsvorsorge“ werden die Regionen in die Lage versetzt,
langfristige, querschnittbezogene Konzepte zur Anpassung der sozialen Infrastruktur
an den demografischen Wandel zu entwickeln und so ihre Investitionsmittel und
laufenden Ausgaben sowie die diesbezüglichen Förderprogramme auch künftig
optimal zur Sicherung der Daseinsvorsorge einzusetzen. Zur weiteren
Verbreitung werden zweimal jährlich Fachveranstaltungen durchgeführt, laufende
Projektinformationen (MORO-Info), Leitfäden und Ergebnisberichte
veröffentlicht sowie alle aktuellen Informationen im Internet unter „
www.regionale-
daseinsvorsorge.de“ abrufbar gehalten. Die Bundesländer sind in die
Durchführung des Aktionsprogramms eingebunden und tragen ihrerseits zur Anwendung
der „Regionalstrategie Daseinsvorsorge“ auf breiter Basis bei.
8. Wie sollen die in der Demografiestrategie der Bundesregierung
hervorgehobenen Programme der Städtebauförderung „Stadtumbau Ost“,
„Stadtumbau West“, „Soziale Stadt“, „Kleinere Städte und Gemeinden –
überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ sowie „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ mit Blick auf den demografischen Wandel weiterentwickelt
werden, und in welcher Höhe sollen die Bundesmittel für diese Programme
kurz- und mittelfristig aufgestockt werden?
Die Bundesregierung wird die Städtebauförderung durch eine verstärkte
Ausrichtung auf neue Aufgaben im Zusammenhang mit dem demografischen
Wandel und der Förderung der Integration weiterentwickeln. Dazu wird sie
gemeinsam mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eine strategisch
ausgerichtete Evaluierung und Profilierung der Städtebauförderung vornehmen.
Die Programme „Stadtumbau Ost“ und „Stadtumbau West“ sollen mit den
Zielen einer Aufwertung der Innenstädte, des Rückbaus dauerhaft nicht mehr
benötigter Wohngebäude sowie der Anpassung und Qualifizierung des
öffentlichen Raums und der Stadtstruktur fortgeführt werden. Mit dem Programm
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wird die Innenentwicklung durch den Erhalt
und die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche als Standort für Wirtschaft
und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben gestärkt.
Um die Klein- und Mittelzentren und ihre Versorgungsbereiche zu stärken, wird
die Bundesregierung im Verbund mit den Ländern die Kommunen auch künftig
mit dem Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden –
überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ unterstützen. Eine besonders
wichtige Rolle spielen dabei interkommunal abgestimmte, integrierte Konzepte.
Das im Jahr 2012 weiterentwickelte Städtebauförderungsprogramm „Soziale
Stadt – Investitionen im Quartier“ setzt mit der Förderung familien- und
altersgerechter Infrastrukturen mit generationenübergreifenden Angeboten einen
neuen Schwerpunkt in benachteiligten Stadt- und Ortsteilen.
Die Bundesregierung wird die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner
an Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen und ihr Engagement für den
Stadt- und Ortsteil mit allen Programmen der Städtebauförderung stärker als
bisher unterstützen.
Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2013 sieht Programmmittel für
die Städtebauförderung von insgesamt 455 Mio. Euro vor, die wie folgt auf die
Programme aufgeteilt sind: Stadtumbau Ost 84 Mio. Euro, Stadtumbau West
73 Mio. Euro, Denkmalschutz Ost 64 Mio. Euro, Denkmalschutz West 32 Mio.
Euro, Soziale Stadt – Investitionen im Quartier 50 Mio. Euro, Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren 97 Mio. Euro, Kleinere Städte und Gemeinden 55 Mio. Euro.
Drucksache 17/10302 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Wie will die Bundesregierung alternative Bedienformen (wie z. B.
Bürgerbusse und Anrufsammeltaxis) im öffentlichen Nahverkehr mit
Fördermitteln unterstützen, und mit welchen konkreten Maßnahmen will die
Bundesregierung das Genehmigungsverfahren für alternative
Bedienformen vereinfachen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Die Verkehrspolitik muss auf die großen regionalen Unterschiede des
demografischen Wandels reagieren und individuelle Ansätze zur Sicherstellung eines
Grundmaßes an Mobilität für die Regionen entwickeln. Hierbei sind in erster
Linie die Länder und Kommunen gefordert. In ländlichen Räumen können
nachfragegesteuerte flexible Bedienweisen des ÖPNV ein wichtiger Baustein
zur Sicherstellung der Mobilität sein. Durch den Einsatz von „AnrufBus“,
„KombiBus“, „TaxiBus“, Anrufsammeltaxi oder Bürgerbus kann ein
wirtschaftliches und attraktives Angebot auch im ländlichen Raum aufrechterhalten
werden, das an die Rahmenbedingungen des Bevölkerungsrückgangs angepasst
ist und sich an der tatsächlichen Nachfrage orientiert.
Die Bundesregierung hat die Entwicklung alternativer Bedienformen mit
unterschiedlichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützt, insbesondere
mit ihren in der Antwort zu Frage 2 genannten Förderinitiativen und im
Rahmen des Forschungsprogramms Stadtverkehr. Das Thema „Mobilitätssicherung
in schrumpfenden und ländlichen Regionen“ bildete in den Jahren 2010 und
2011 einen Forschungsschwerpunkt, zu dem u. a. das Projekt der Entwicklung
und Einführung eines ÖPNV- und Mobilitätskonzepts für die Region Südharz-
Kyffhäuser gehörte. In Kürze wird das BMVBS eine umfangreiche Broschüre
zum Thema „Mobilitätssicherung in Zeiten des demografischen Wandels“
veröffentlichen, in der innovative Handlungsansätze und Praxisbeispiele aus
ländlichen Räumen in Deutschland dargestellt werden, um ihre Verbreitung zu
fördern. Nachhaltige Mobilitätsangebote, namentlich alternative Bedienformen im
ÖPNV, sind hierbei ein wichtiger Baustein.
Nach derzeitigen Erkenntnissen hält die Bundesregierung eine Vereinfachung
des Genehmigungsverfahrens für alternative Bedienformen nicht für
erforderlich. Um jedoch ehrenamtliches Engagement im Bereich der
Personenbeförderung, das in ländlichen Räumen zur Sicherung von Mobilitätsbedürfnissen an
Bedeutung gewinnt, zu erleichtern, sieht der Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften, Bundestagsdrucksache
17/8233, eine klarstellende Änderung des § 1 Absatz 2 Nummer 1 des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vor. Dadurch sollen auch geschäftsmäßige
Beförderungen ausdrücklich in die Ausnahmeregelung einbezogen werden.
Diese Klarstellung erscheint geboten, weil in der Verwaltungspraxis teilweise
die Auffassung vertreten wurde, dass Personenbeförderungen mit Pkw, die
geschäftsmäßig, also in Wiederholungsabsicht, und unentgeltlich bzw. entgeltlich
bis zur Betriebskostengrenze vorgenommen werden, nicht unter die
Ausnahmeregelung fallen.
10. Unter welchen Gesichtspunkten berücksichtigt die Demografiestrategie
der Bundesregierung die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention,
und mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung deren
Umsetzung im Hinblick auf die Schaffung altersgerechten und
barrierefreien Wohnraums in ländlichen Räumen und in Städten?
Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde bei der Erarbeitung der
Demografiestrategie der Bundesregierung berücksichtigt.
2009 waren in Deutschland fast 50 Prozent der schwerbehinderten Menschen
älter als 65 Jahre. Durch den demografischen Wandel und die zunehmende
Lebenserwartung wird dieser Anteil weiter zunehmen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10302Daher hat die Bundesregierung ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung
des inklusiven sozialen Nahraums (siehe Handlungsfelder „Selbstbestimmtes
Leben im Alter“) gelegt. Eine inklusive Gesellschaft braucht eine Vielfalt an
Wohnformen und wohnortnahen Begegnungs- und Beratungsmöglichkeiten,
barrierefreie Kultur- und Freizeitangebote und ein Netz unterschiedlichster
Fach-, Unterstützungs- und Hilfsangebote.
So greift das Programm „Soziales Wohnen“ von 2010 bis 2014 mit 3,85 Mio.
Euro Themen auf wie mobile Beratung, Qualifizierung von
Handwerksbetrieben, technikunterstütztes Wohnen und inklusiver Sozialraum.
Daneben werden in der Strategie unter dem Handlungsfeld „Motiviert,
qualifiziert und gesund arbeiten“ auch die Themen Prävention und Rehabilitation aus
der UN-Behindertenrechtskonvention aufgegriffen. Hier geht es beispielsweise
darum, die Gesundheit von Menschen mit Behinderungen durch das
betriebliche Eingliederungsmanagement oder durch Rehabilitation zu erhalten und zu
fördern.
Die Unterstützung des Barriereabbaus im Wohnungsbestand ist ein wichtiges
wohnungs- und stadtentwicklungspolitisches Anliegen der Bundesregierung,
um älteren und behinderten Menschen einen dauerhaften selbstbestimmten
Verbleib in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Entsprechende
Investitionsanreize wurden mit dem im Rahmen des Konjunkturpaketes I aufgelegten
KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ von 2009 befristet bis Ende 2011
mit Programmmitteln in Höhe von jeweils 80 bis 100 Mio. Euro für
Zinsverbilligungen von Darlehen sowie Zuschüssen gesetzt. Seit Januar 2012 fördert
die KfW Bankengruppe den altersgerechten Umbau in einer Darlehensvariante
aus Eigenmitteln.
Ältere und behinderte Menschen zählen auch zu den Zielgruppen der sozialen
Wohnraumförderung. Diese ist im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) des
Bundes geregelt. Im Zuge der Föderalismusreform I ist die Zuständigkeit für
die Wohnraumförderung ab 2007 vom Bund auf die Länder übertragen worden.
Das WoFG ist in einigen Bundesländern durch eigene Gesetze ersetzt worden.
Diese sehen ähnlich wie die Bundesvorschriften Fördermaßnahmen für ältere
und behinderte Menschen vor. Unter anderem der Neubau barrierefreier
Mietwohnungen und Eigenheime sowie der Barriereabbau im Wohnungsbestand
werden, je nach politischer und regionaler Schwerpunktsetzung – auch in
besonders benachteiligten Kommunen und Quartieren – gefördert.
Der Bund gewährt den Ländern als Ausgleich für den Wegfall der bis zur
Föderalismusreform bereitgestellten Bundesfinanzhilfen bis zum 31. Dezember
2019 Kompensationsmittel aus dem Bundeshaushalt. Die Höhe der Zahlungen
ist bis zum Jahr 2013 auf jährlich 518,2 Mio. Euro festgelegt. Die Mittel sind
von den Ländern zweckgebunden für investive Maßnahmen der
Wohnraumförderung einzusetzen. Das Grundgesetz enthält den Auftrag, bis Ende 2013 zu
prüfen, in welcher Höhe die Kompensationsmittel ab 2014 zur
Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und erforderlich sind. Die Verhandlungen
zwischen Bund und Ländern unter Federführung des Bundesministeriums der
Finanzen sind noch nicht abgeschlossen.
11. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Städtebauförderung verstärkt auf den demografischen Wandel auszurichten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
Drucksache 17/10302 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung den
altersgerechten Umbau von Wohnungen, besonders in benachteiligten
Kommunen und Quartieren, fördern, und plant die Bundesregierung
angesichts des stark zunehmenden Anteils älterer Menschen das Programm
„Altersgerecht Umbauen“ wieder als Bundesprogramm mit
Zuschussvariante aufzulegen, und wenn nicht, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
13. Welche Gesamtkosten plant das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung für Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der
Demografiestrategie der Bundesregierung im Zeitraum bis September 2013 ein, und
gibt es Überlegungen der Bundesregierung, beispielsweise für finanziell
notleidende und vom demografischen Wandel in besonderer Weise
betroffene Kommunen, die sich keine Drittel-Finanzierung leisten können,
diesen spezielle Förderkonditionen in ihren Programmen einzuräumen
oder ein Sonderinvestitionsprogramm zur Sicherung der Daseinsvorsorge
aufzulegen, und wenn nicht, warum nicht?
Das BMVBS hat im Haushalt 2012 und im Haushaltsentwurf 2013 keine
Finanzmittel für Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Demografiestrategie der
Bundesregierung eingeplant.
Bei den Programmen der Städtebauförderung erfolgt grundsätzlich eine Drittel-
Finanzierung von Bund, Land und Gemeinde. Für Gemeinden in besonderen
Haushaltslagen bestehen Ausnahmeregelungen, die im Ergebnis einen
niedrigeren kommunalen Eigenanteil ermöglichen. Im Rahmen der Städtebauförderung
ist kein Sonder-Investitionsprogramm zur Sicherung der Daseinsvorsorge
vorgesehen, da die Städtebauförderung dazu bereits eingesetzt wird.
14. Welche Abteilungen sind mit der Thematik „Demografischer Wandel“ im
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung befasst, und
welche hat die Federführung?
Im BMVBS sind insbesondere die Abteilungen „Umweltpolitik und
Infrastruktur, Grundsatzfragen des Ressorts“, „Raumordnung, Stadtentwicklung, Wohnen,
öffentliches Baurecht“, „Landverkehr“, „Straßenbau“ und die Zentralabteilung
mit der Thematik „Demografischer Wandel“ befasst. Die Federführung liegt bei
der Projektgruppe Demografischer Wandel in der Abteilung „Umweltpolitik und
Infrastruktur, Grundsatzfragen des Ressorts“.
15. Welche Demografiestrategie und welche (Förder-)Schwerpunkte hat das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, und gibt es
eine kontinuierliche Zusammenarbeit im Bereich „Demografischer
Wandel“ mit anderen Bundesministerien, und wenn ja, wie sieht diese aus?
Strategisches Ziel des BMVBS bei der Gestaltung des demografischen Wandels
ist die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse für die Menschen in
allen Regionen Deutschlands. Für die Aufgabenbereiche Verkehr, Bauen und
Stadtentwicklung ergeben sich daraus vier zentrale Handlungsfelder:
a) Gewährleistung bedarfsgerechter öffentlicher Angebote der
Daseinsvorsorge,
b) Gestaltung altersgerechten Wohnens sowie eines attraktiven Wohnumfelds,
c) Sicherung umfassender Mobilitätsangebote,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10302d) Entwicklung einer nachfrage- und demografieorientierten
Verkehrsinfrastruktur.
Das BMVBS arbeitet im Bereich „Demografischer Wandel“ fachbezogen als
auch ressortübergreifend in vielfältiger Weise mit anderen Ressorts zusammen.
Beispielhaft sollen
• die ressortübergreifende Erarbeitung des Handlungskonzepts zur Sicherung
der privaten und öffentlichen Infrastruktur in vom demografischen Wandel
besonders betroffenen ländlichen Regionen, des Demografieberichts und der
Demografiestrategie unter Federführung des Bundesministeriums des
Innern,
• die Erarbeitung des nationalen Aktionsplans Integration unter Federführung
der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration oder
• die Mitarbeit in der interministeriellen Arbeitsgruppe Ländlicher Raum zum
Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Entwicklung ländlicher Räume
unter Federführung des BMELV
genannt werden.
Darüber hinaus bestehen enge Kooperationen mit anderen Ressorts bei der
Abstimmung und Durchführung von Modellvorhaben zu den oben genannten vier
Handlungsfeldern. Beispielhaft sind Kooperationen mit anderen
Bundesministerien in den Antworten zu den Fragen 2, 7, 10 und 12 genannt.
16. Welche konkreten Veranstaltungen werden zur Umsetzung der
Demografiestrategie zurzeit im Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung geplant?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]