[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10431
17. Wahlperiode 08. 08. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten, Dr. Harald Terpe, Tom Koenigs,
Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/10369 –
Austritt Deutschlands aus der Pompidou-Gruppe des Europarates
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesrepublik Deutschland hat am 4. März 2011 mit Wirkung zum
31. Dezember 2011 ihren Austritt aus der Pompidou-Gruppe des Europarates
erklärt. Die Pompidou-Gruppe wurde 1971 auch mit deutscher Beteiligung
gegründet und ist die älteste europäische Institution der internationalen
Drogenpolitik. Ihr gehören derzeit 37 Mitgliedstaaten an. Die Pompidou-Gruppe
vertritt in der Drogenpolitik einen Ansatz, der primär auf
gesundheitspolitischen und menschenrechtlichen Grundsätzen beruht. Zentrales Anliegen der
Gruppe ist es, den Dialog zwischen Forschung, Politik und Praxis zu fördern.
Die Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Akteuren wie
Nichtregierungsorganisationen (NRO) ist integraler Bestandteil der Pompidou-Gruppe. Über
den Austritt hat die Bundesregierung bislang nur in ihrer schriftlichen
Unterrichtung über die Tätigkeiten des Europarates im Zeitraum vom 1. Juli bis
31. Dezember 2011 auf Bundestagsdrucksache 17/9891 ohne Angabe von
Gründen informiert. Auf Nachfrage begründete die Bundesregierung ihren
Schritt damit, dass wichtige Funktionen der Pompidou-Gruppe durch die EU,
andere europäische Institutionen sowie die Vereinten Nationen übernommen
wurden. In den Drogen- und Suchtberichten 2011 und 2012 wurde der Schritt
weder offengelegt noch begründet. Auch die deutsche Delegation in der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates wurde über diesen Schritt nicht
weitergehend informiert.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung vom 16. Mai 2012 auf die
Schriftliche Frage 59 des Abgeordneten Dr. Harald Terpe auf
Bundestagsdrucksache 17/9678 ausgeführt, erfüllen im Unterschied zu Zeiten der Gründung der
Pompidou-Gruppe (PG) des Europarates heute die Gremien der Vereinten
Nationen (VN) und der (erweiterten) Europäischen Union (EU) die Erfordernisse
in der internationalen Kooperation zur Drogenbekämpfung besser und umfas- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 6. August 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10431 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesender. Auch die EU und die VN verfolgen einen drogenpolitischen Ansatz, der
auf gesundheitspolitischen und menschenrechtlichen Grundsätzen beruht, und
beziehen die Zivilgesellschaft in ihre Arbeit mit ein. In der oben genannten
Antwort wurde auch darauf hingewiesen, dass daneben vor dem Hintergrund
immer knapper werdender Ressourcen darauf geachtet werden muss,
Doppelarbeit zu vermeiden. Bereits vor der Bundesrepublik Deutschland sind das
Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie das Königreich
Dänemark Ende 2010 aus der PG ausgetreten. Aus Kontakten mit diesen Staaten ist
der Bundesregierung bekannt, dass sie ihre Entscheidung auch auf begrenzte
finanzielle und personelle Ressourcen gestützt haben und im Zusammenhang
mit dem Austritt aus der PG ihren Ressourceneinsatz im Drogenbereich
optimieren (Dänemark) bzw. die Anzahl der internationalen Engagements
(Vereinigtes Königreich) in diesem Bereich reduzieren wollten.
1. Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, über den Austritt aus
der Pompidou-Gruppe in den Drogen- und Suchtberichten 2011 und 2012
zu informieren?
Die Drogen- und Suchtberichte werden von der Beauftragten der
Bundesregierung für Drogenfragen, Mechthild Dyckmans, in Abstimmung mit den
beteiligten Ressorts erstellt. Es ist versehentlich unterblieben, im Drogen- und
Suchtbericht 2012 über den Austritt aus der PG zu berichten.
2. Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, die deutsche Delegation
in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über den Austritt
aus der Pompidou-Gruppe zu informieren?
Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag über ihren Beschluss zum
Austritt aus der PG in ihrem Bericht über die Tätigkeit des Europarates im
Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2011 auf Bundestagsdrucksache 17/9891
unterrichtet. Damit wurde sichergestellt, dass alle Abgeordneten des Deutschen
Bundestages, und somit auch die Mitglieder der deutschen Delegation in der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates, über den Austritt informiert
wurden.
3. Wann und im Rahmen welches Entscheidungsprozesses hat die
Bundesregierung entschieden, die Mitgliedschaft in der Pompidou-Gruppe zu
beenden?
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 59
des Abgeordneten Dr. Harald Terpe auf Bundestagsdrucksache 17/9678
ausgeführt, bestand zwischen dem Auswärtigen Amt (AA), dem Bundesministerium
des Innern (BMI), dem Bundesministerium der Finanzen (BMF), dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dem
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der Beauftragten der
Bundesregierung für Drogenfragen Einvernehmen über den Austritt der
Bundesrepublik Deutschland aus der PG. Dieses Ergebnis wurde im Rahmen der
Ressortabstimmung Ende September 2010 erzielt.
4. a) Wann und in welcher Weise wurde das Auswärtige Amt in die Beratung
über die Beendigung der Mitgliedschaft einbezogen?
Das AA wurde im September 2010 vom BMG in den beginnenden
ressortübergreifenden Meinungsbildungsprozess über die Bedeutung der PG für Deutsch-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10431land einbezogen. Am 30. September 2010 fand hierzu eine Ressortbesprechung
statt, an der auch Vertreter der zuständigen Arbeitseinheiten des AA
teilnahmen.
b) Welche Auffassung hat das Auswärtige Amt hierbei vertreten?
Die Bundesregierung verständigte sich im Abstimmungsprozess darauf, dass
die Entscheidung über die weitere Mitgliedschaft der Bundesrepublik
Deutschland in der PG im Wesentlichen von der fachlichen Bewertung der Arbeit der
Gruppe und ihrer Wirksamkeit abhängig gemacht werden solle. Wie bereits in
der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt wurde, erfüllen im
Unterschied zu Zeiten der Gründung der PG heute die Gremien der VN und der
(erweiterten) EU die Erfordernisse in der internationalen Kooperation zur
Drogenbekämpfung besser und umfassender. Zudem war die Entscheidung auch vor
dem Hintergrund der Reform des Europarates und damit einhergehender
Konzentration der Aktivitäten auf seine Kernkompetenzen (Förderung der
Menschenrechte, Rechtstaatlichkeit und Demokratie) zu treffen.
5. Wann wurde die Drogenbeauftragte der Bundesregierung über diesen
Schritt informiert?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Drogenfragen und ihre
Geschäftsstelle waren frühzeitig in die Überlegungen zum Verbleib der Bundesrepublik
Deutschland in der PG, etwa seit Sommer 2010, eingebunden. Die
Entscheidung zum Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus der PG wurde mit der
Beauftragten der Bundesregierung für Drogenfragen abgestimmt. Auf die
Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
6. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass über den beabsichtigten
Austritt aus internationalen Organisationen wie der Pompidou-Gruppe der
Deutsche Bundestag nicht zu unterrichten ist?
Wenn ja, warum?
Bei der PG handelt es sich nicht um eine eigenständige Internationale
Organisation, sondern um ein Teilabkommen des Europarates. Entscheidungen über
Beitritte zu Teilabkommen des Europarates und Austritte aus diesen fallen in die
Kompetenz der Bundesregierung. Die Bundesregierung hält, auch wenn hierzu
keine spezielle Verpflichtung besteht, eine Unterrichtung des Deutschen
Bundestages über derartige Entscheidungen für angebracht. Auf die Antwort zu
Frage 2 wird verwiesen.
7. Wie hoch war der bisherige Mitgliedsbeitrag Deutschlands in der
Pompidou-Gruppe?
Im Jahr 2011 betrug der deutsche Beitrag zur PG 239 090,17 Euro.
8. In welchen weiteren Teilabkommen des Europarates hat die
Bundesrepublik Deutschland seit 2009 die Mitgliedschaft beendet, und wie hat sie den
Deutschen Bundestag darüber jeweils unterrichtet?
Seit 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland neben der Mitgliedschaft im
Teilabkommen „PG“ auch die Beendigung ihrer Mitgliedschaft im Teilabkommen
„Nord-Süd-Zentrum des Europarates“ beschlossen. Diese Entscheidung wurde
dem Europarat im Februar 2012 bekannt gegeben. Der deutsche Austritt, dem
Drucksache 17/10431 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAustritte der Französischen Republik (2007), der Schweizerischen
Eidgenossenschaft und dem Königreich der Niederlande (beide 2011) vorangingen, wird zum
Jahresende 2012 wirksam. Der deutsche Beitritt zum „Nord-Süd-Zentrum“ im
Jahr 2001 war auch unter Berücksichtigung einer Entschließung des Deutschen
Bundestages vom 29. Juni 2000 (Bundestagsdrucksache 14/3319) erfolgt. Aus
diesem Grund informierten Vertreter des AA und des BMZ die deutsche
Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in der
Delegationssitzung am 18. Januar 2012 vorab über die Austrittsentscheidung. Zudem wird
die Bundesregierung den Deutschen Bundestag, wie im Falle des Austritts aus
der PG, in ihrem Bericht über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1.
Januar bis 30. Juni 2012 über den Austritt unterrichten.
9. Wurden die im November 2008 von der damaligen Drogenbeauftragten
der Bundesregierung Sabine Bätzing angeregten
Weiterentwicklungsmöglichkeiten (vgl. Drogen- und Suchtbericht 2009, S. 139) durch die
Pompidou-Gruppe im „Work Program 2011–2014“ umgesetzt?
Wenn ja, warum hat die Bundesregierung dennoch den Austritt
Deutschlands aus der Pompidou-Gruppe erklärt?
Die PG hat in ihrem Arbeitsprogramm 2011 bis 2014 Ad-hoc-Expertengruppen
zu aktuellen Fragestellungen vorgesehen, die jederzeit eingerichtet werden
können. Diese sollen konkrete, zeitlich und inhaltlich begrenzte
Arbeitsaufträge erhalten. Soweit ersichtlich wurde damit einem Anliegen der ehemaligen
Beauftragten der Bundesregierung für Drogenfragen, Sabine Bätzing-
Lichtenthäler insoweit entsprochen. Im Übrigen wird auf die in der
Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Austrittsgründe verwiesen.
10. a) Hat die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH Projekte im Rahmen der Pompidou-Gruppe direkt oder
indirekt unterstützt (z. B. durch Entsendung von Experten)?
Wenn ja, welche waren dies?
In jüngerer Zeit gab es im Bereich „alternative Entwicklung“ keine
Zusammenarbeit der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH bzw.
der vormaligen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) mit der
PG. In den Jahren 2010 und 2011 wurde seitens der PG Interesse an einer
Zusammenarbeit der GTZ/GIZ GmbH in der Republik Moldau im Bereich
ländliche Entwicklung und Schlafmohnanbau bekundet. Eine Zusammenarbeit
wurde aus Gründen der Schwerpunktsetzung nicht konkretisiert.
b) Haben andere Institutionen, wie beispielsweise deutsche Botschaften,
Projekte der Pompidou-Gruppe finanziell, logistisch oder personell
(z. B. durch Experten) unterstützt?
Wenn ja, welche waren dies?
Die deutsche Botschaft Chisinau hat im Jahr 2010 ein Projekt der PG zur
Verbesserung der Betreuung drogenabhängiger Strafgefangener in der Republik
Moldau mit einem freiwilligen Beitrag von 25 000 Euro aus Mitteln des AA
unterstützt. Daneben liegen der Bundesregierung derzeit keine Informationen
über aktuelle Unterstützungsleistungen anderer Institutionen bei Projekten der
PG vor.
c) Welche Konsequenzen hat der Austritt aus der Pompidou-Gruppe für
die künftige Unterstützung von Projekten der Pompidou-Gruppe durch
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10431die GIZ GmbH und andere deutsche Regierungsorganisationen
oder -stellen oder zivilgesellschaftliche Organisationen?
Im Bereich „alternative Entwicklung“ wird der Austritt der Bundesrepublik
Deutschland aus der PG keine Konsequenzen für die Arbeit des BMZ und der
GIZ GmbH haben, da keine Kooperationsbeziehungen mit der PG in diesem
Bereich bestehen. Die Aktivitäten des BMZ und der GIZ GmbH in diesem
Bereich konzentrieren sich auf Südamerika und Südostasien und liegen damit
außerhalb des geographischen Geltungsbereichs des Europarates.
Daneben liegen der Bundesregierung derzeit keine Informationen über
eventuelle Konsequenzen des Austritts der Bundesrepublik Deutschland aus der PG
für die künftige Unterstützung von Projekten der PG durch andere deutsche
Regierungsorganisationen oder -stellen oder zivilgesellschaftliche
Organisationen vor.
11. Ist der Bundesregierung bekannt, dass zahlreiche Länder Süd- und
Osteuropas sowie des Mittelmeerraums kürzlich der Pompidou-Gruppe
beigetreten (Mazedonien, Montenegro, Serbien, Republik Moldau und
Marokko) sind, das Beitrittsverfahren initiiert (Albanien, die Ukraine und
Israel) bzw. ihr Beitrittsinteresse bekundet haben (Georgien, Algerien
und Tunesien)?
Wie bewertet die Bundesregierung dies?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die ehemalige jugoslawische Republik
Mazedonien, die Republiken Montenegro, Serbien, Moldau und das Königreich
Marokko zu den Mitgliedstaaten der PG zählen. Über den Verfahrens- bzw.
Verhandlungsstand gegebenenfalls zukünftiger Mitgliedschaft der im Weiteren
aufgeführten Staaten liegen der Bundesregierung derzeit keine belastbaren
Informationen vor.
12. Welchen Stellenwert hat nach Auffassung der Bundesregierung die
Förderung einer humanen Drogenpolitik in den ost- und südosteuropäischen
Nicht-EU-Staaten sowie im Mittelmeerraum?
Die Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung verfolgt einen integrativen
Ansatz. Sie fußt auf den vier Säulen Prävention, Beratung und Behandlung,
Hilfen zum Ausstieg, Schadensreduzierung und Repression. Neben der
Bekämpfung der Drogenkriminalität müssen nach Ansicht der Bundesregierung
vor allem die negativen gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen des
Drogenkonsums mehr Beachtung finden. Dies schließt auch die Anwendung
schadensminimierender Maßnahmen („harm reduction“) wie Spritzentausch und
Substitutionsbehandlung ein. Diese Position der Bundesregierung gilt auch mit
Blick auf die drogenpolitischen Herausforderungen in den ost- und
südosteuropäischen Nicht-EU-Staaten sowie den Mittelmeerraum. In diesem
Zusammenhang hat die Bundesregierung auch deutsche Institutionen bei der Bewerbung
um und der Durchführung von Twinning-Projekten unterstützt. Im April 2008
führte die Bundesregierung einen zweitägigen Twinning-Workshop im Bereich
der Drogenpolitik für Vertreterinnen und Vertreter der Balkanstaaten durch
(Republiken Albanien, Montenegro, Serbien, Bundesrepublik Bosnien und
Herzegowina sowie ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien). Derzeit
unterstützt die Bundesregierung gemeinsam mit der Tschechischen Republik
ein Twinning-Projekt in der Republik Serbien.
Drucksache 17/10431 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Inwieweit ist die Förderung einer humanen Drogenpolitik in den ost- und
südosteuropäischen Nicht-EU-Staaten und im Mittelmeerraum
Gegenstand der Horizontalen Gruppe Drogen der Europäischen Union?
Welche konkreten Projekte der Horizontalen Gruppe widmen sich dieser
Zusammenarbeit?
Inwieweit bedient sich die Europäische Union hierbei auch der
Pompidou-Gruppe?
In der Horizontalen Gruppe „Drogen“ des Rates der Europäischen Union
(HDG) sind Vertreterinnen und Vertreter der Regierungen aller EU-
Mitgliedstaaten beteiligt. Sie koordiniert Themen aus den verschiedensten
Politikbereichen wie Gesundheit, Strafrecht, Inneres und Justiz, Zoll oder Außenpolitik,
und fasst diese unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Drogenpolitik
der EU-Mitgliedstaaten zu einer Europäischen Drogenpolitik zusammen. Die
gemeinsame Grundlage der Arbeit der EU-Mitgliedstaaten in der HDG ist in
der EU-Drogenstrategie 2005 bis 2012 formuliert, die sich auf die
Grundprinzipien des EU-Rechts stützt und die Grundwerte der EU in jeder Hinsicht wahrt.
Ihr wesentliches Ziel es ist, das Wohl der Gesellschaft und des Einzelnen zu
wahren und zu steigern, die Volksgesundheit zu schützen, der Öffentlichkeit ein
hohes Maß an Sicherheit zu bieten und das Drogenproblem mit einem
ausgewogenen Konzept anzugehen.
Die jeweiligen EU-Ratspräsidentschaften organisieren regelmäßig bilaterale
und regionale Gespräche, sogenannte Drogendialoge, mit einzelnen oder
mehreren Drittstaaten, die im Zusammenhang mit den Sitzungen der HDG
stattfinden. Diese Gespräche bieten insbesondere den EU-Mitgliedstaaten die
Gelegenheit zum Informationsaustausch und zur Planung von (gegebenenfalls
gemeinsamen) Aktivitäten mit den Drittstaaten. Thematisch sind sie an den
Prioritäten der EU-Drogenstrategie sowie der jeweiligen Drittstaaten orientiert.
Soweit ersichtlich haben mit den ost- und südosteuropäischen Nicht-EU-
Staaten sowie Staaten aus dem Mittelmeerraum seit Januar 2010 folgende
„Dialoge“ stattgefunden:
• unter spanischer Ratspräsidentschaft (Januar bis Juni 2010) mit den Staaten
des westlichen Balkans;
• unter belgischer Ratspräsidentschaft (Juli bis Dezember 2010) mit der
Russischen Föderation und der Republik Ukraine;
• unter ungarischer Ratspräsidentschaft (Januar bis Juni 2011) mit den Staaten
des westlichen Balkans, Zentralasiens und der Republik Türkei;
• unter polnischer und dänischer Ratspräsidentschaft (Juli bis Dezember 2011
bzw. Januar bis Juni 2012) jeweils mit den Republiken Moldau,
Aserbaidschan, Georgien, Armenien, Ukraine sowie der Russischen Föderation;
• die derzeitige zypriotische Ratspräsidentschaft plant, Dialoge mit der
Russischen Föderation sowie mit dem Königreich Marokko und der
Libanesischen Republik durchzuführen.
Die HDG selbst führt keine Projekte durch. Die zahlreichen Kontakte im
Rahmen der genannten Dialoge führen aber u. a. zu vielfältigen, unterschiedlich
intensiven Kontakten zwischen der Bundesregierung und den Nicht-EU-Staaten,
beispielsweise durch die Entsendung von Expertinnen und Experten zu
bestimmten Fragen in die genannten Staaten oder zu so genannten Study Visits
von Fachkräften der Drogenhilfe und Vertreterinnen und Vertretern der
Drogenpolitik aus den genannten Staaten in Deutschland.
Insofern wird ein Informationsaustausch zwischen den Vertreterinnen und
Vertretern der EU, der einzelnen EU-Mitgliedstaaten und der PG durch den
Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus der PG nicht unterbunden. Im Übri-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10431gen ist die Europäische Kommission Mitglied der PG. Insoweit besteht die
Möglichkeit zum Informationsaustausch, wie etwa im Bereich der
Mittelmeeraktivitäten und -politik.
14. Inwieweit ist die Förderung einer humanen Drogenpolitik in ost- und
südosteuropäischen Staaten und im Mittelmeerraum Gegenstand des
United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC)?
Welche konkreten Projekte existieren hierzu in der UNODC?
Inwieweit bedient sich das UNODC hierbei auch der Pompidou-Gruppe?
Das Büro der Vereinten Nationen für Drogenkontrolle und
Verbrechensbekämpfung (UNODC) ist in der Region mit mehreren Regionalbüros vertreten.
Diese sowie das UNODC-Hauptquartier in Wien führen u. a. auch Projekte zur
Förderung der Prävention, Behandlung und Schadensminimierung in einigen
Staaten der genannten Regionen durch. Beispielsweise wurde bis vergangenes
Jahr das Projekt „HIV prevention and care among injecting drug users and in
prison settings in Estonia, Latvia and Lithuania“ durchgeführt. In den Staaten
Südosteuropas wurde die „Partnership for Action on Comprehensive Treatment
(PACT)“ gefördert. In den Staaten Nordafrikas werden im Rahmen der
Tätigkeiten des UNODC-Regional Office for the Middle East an North Africa
(ROMENA) kleinere Programme zur Drogenprävention, Behandlung und zur
Reduzierung der HIV-Übertragung unter Drogenkonsumenten gefördert. Die
PG hat Beobachterstatus bei der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen
(CND) und wird in von UNODC veranstalteten Expertentreffen einbezogen.
Daneben liegen der Bundesregierung gegenwärtig keine Informationen darüber
vor, inwieweit die PG in bestehende Projekte des UNODC eingebunden ist.
15. Teilt die Bundesregierung den menschenrechtlichen und
gesundheitspolitisch ausgerichteten Ansatz der Pompidou-Gruppe?
Wenn nein, warum nicht?
Ja.
16. Sieht die Bundesregierung den menschenrechtlich und
gesundheitspolitisch ausgewogenen Ansatz der Pompidou-Gruppe (insbesondere Harm
Reduction) auch im UNODC und im International Narcotics Control
Board (INCB) gleichermaßen verwirklicht?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum rechtfertigt die Bundesregierung mit der
Mitgliedschaft in diesen Organisationen den Austritt aus der Pompidou-Gruppe?
In der in ihrer Vorbemerkung erwähnten Antwort hat die Bundesregierung
weder explizit den Internationalen Suchtstoffkontrollrat der Vereinten Nationen
(INCB) noch das UNODC im Zusammenhang mit dem Austritt Deutschlands
aus der PG genannt.
Zudem weist die Bundesregierung zum Mandat des INCB auf das Folgende hin
(siehe auch
www.incb.org/incb/mandate.html): Das INCB ist das internationale
Überwachungsorgan der VN-Drogenkonventionen, deren wesentliches Ziel es
ist, dass der Anbau, die Produktion und Verwendung kontrollierter Substanzen
auf medizinische und wissenschaftliche Zwecke beschränkt bleibt und
Chemikalien nicht zur illegalen Herstellung kontrollierter Substanzen verwendet
werden. Die 13 Mitglieder des Rates sind unabhängige Expertinnen und Experten
und keine Regierungsvertreter(innen). Über ein Sekretariat in Wien ist das
Drucksache 17/10431 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeINCB in ständigem Kontakt mit den relevanten Behörden der
Konventionsstaaten und administriert das von den Konventionen geschaffene Kontrollsystem,
das die Konventionsstaaten verpflichtet, regelmäßig Informationen und Daten
an das INCB zu liefern und die sonstigen Regelungen aus den Konventionen
einzuhalten. Diese Daten werden vom INCB evaluiert und ermöglichen dem
Rat, einen Überblick über die auf den verschieden Ebenen in den Ländern
verfügbaren kontrollierten Substanzen (insbesondere Produktion, Handel) zu
erhalten und die Einhaltung der Konventionen im Übrigen zu bewerten.
Vor dem Hintergrund dieser Mandatsbeschreibung geht die Bundesregierung
davon aus, dass die Aufgaben des INCB, auch mit Blick auf die sonstige
Zuständigkeitsaufteilung innerhalb der Vereinten Nationen, ihren Schwerpunkt
nicht bei den Menschenrechten oder der Frage eines gesundheitspolitisch
ausgewogenen Ansatzes haben. Gleichwohl erfüllt das INCB wichtige
gesundheitspolitische Aufgaben, indem es die Beschränkung kontrollierter Substanzen
auf medizinische und wissenschaftliche Zwecke, mithin die Rechtmäßigkeit
des Handels mit ihnen, überwacht und hierbei Aspekte der Angebots- und
Nachfragereduzierung einbezieht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14
verwiesen.
17. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der deutsche Austritt
aus der Pompidou-Gruppe zu einer Schwächung des drogenpolitischen
Engagements anderer Länder in Europa führen kann?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
18. Trifft es zu, dass sich die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und
Drogensucht, die von der Bundesregierung als eine Rechtfertigung für
den deutschen Austritt aus der Pompidou-Gruppe genannt wurde, anders
als die Pompidou-Gruppe nicht mit Projekten zur Drogenpolitik, sondern
hauptsächlich mit der Datensammlung und statistischen Erfassung des
Drogenkonsums und von Drogenproblemen beschäftigt?
Wenn ja, warum rechtfertigt die Bundesregierung mit der Mitgliedschaft
in dieser Organisation den Austritt aus der Pompidou-Gruppe?
Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) ist
nicht ausschließlich mit der Datensammlung und der statistischen Erfassung
des Drogenkonsums und von Drogenproblemen beschäftigt, die im Übrigen aus
Sicht der Bundesregierung ebenfalls Projekte der Drogenpolitik darstellen. Ihre
darüber hinausgehenden Aktivitäten im Bereich Förderung des Dialogs und
technische Kooperation stellte die EBDD jüngst in Kapitel 3 ihres
Tätigkeitsberichts 2011 ausführlich dar (vergl. Dok. 12337/12 CORDROGUE 53 des Rates
der Europäischen Union vom 16. Juli 2012). Danach wird eine Vielzahl von
Aktivitäten mit internationalen Partnern durchgeführt, u. a. auch mit dem
Europarat und der PG. Die EBDD beteiligt sich aktiv in Veranstaltungen der PG.
Zudem hat die EBDD in Kiew ein Projekt im Rahmen der Europäischen
Nachbarschaftspolitik durchgeführt, an dem u. a. die Republiken Georgien, Moldau
und Ukraine teilnahmen. Die EBDD koordiniert und unterstützt darüber hinaus
die Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Staaten wie z. B. den Republiken Ukraine
und Moldau, aber auch mit der Russischen Förderation, die Mitglied der PG ist.
Die PG ist zudem ständiger Beobachter beim Verwaltungsrat der EBDD, so
dass sich auf den zweimal jährlich stattfindenden Treffen die Möglichkeit zum
Austausch bietet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10431Im Übrigen hat die Bundesregierung in der in ihrer Vorbemerkung erwähnten
Antwort die EBDD nicht explizit im Zusammenhang mit dem Austritt der
Bundesrepublik Deutschland aus der PG genannt.
19. a) Inwieweit teilt die Bundesregierung den Ansatz der Pompidou-
Gruppe, Netzwerke zwischen Forschung, Praxis und Politik
insbesondere zum Wissenstransfer in der Drogenpolitik zu schaffen?
In welcher der von der Bundesregierung zur Rechtfertigung des
Austritts aus der Pompidou-Gruppe genannten Organisationen
(Horizontale Gruppe der EU und UNODC) wird dieser Ansatz ebenfalls
verfolgt?
Die Bundesregierung verfolgt seit vielen Jahren den Ansatz, Netzwerke
zwischen Forschung, Praxis und Politik, insbesondere zum Wissenstransfer in der
Drogenpolitik zu schaffen. Auch die PG verfolgt diesen Ansatz, ebenso wie die
EBDD, die EU und das UNODC etwa durch die Einbindung der
Zivilgesellschaft sowie von Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft. Im Übrigen
hat die Bundesregierung in der in ihrer Vorbemerkung erwähnten Antwort
weder explizit die HDG noch das UNODC im Zusammenhang mit dem Austritt
der Bundesrepublik Deutschland aus der PG genannt.
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch den Austritt aus
der Pompidou-Gruppe die Vernetzung und der fachliche Austausch
deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im
Drogenbereich mit Experten und Behörden anderer Staaten erschwert wird?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass weiterhin vielfältige und
angemessene Möglichkeiten des Austauschs zwischen Wissenschaft, Praxis
und Politik im internationalen Rahmen bestehen. Dies umfasst die in der
Antwort zu Frage 19a aufgeführten Gremien, aber beispielsweise auch das
europäische Netzwerk der Nationalen Beobachtungsstellen für Drogen- und
Drogensucht (Réseau Européen d’Information sur les Drogues et les Toxicomanies,
REITOX), dem die Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen- und Drogensucht
(DBDD) angehört. Darüber hinaus hat die Bundesregierung auch weiterhin die
Durchführung der ursprünglich von der PG ins Leben gerufenen „European
School Survey Project on Alcohol and Other Drugs“ (ESPAD) in Deutschland
gefördert. Zu einem internationalen Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis
und Politik trägt die Bundesregierung auch durch die Kofinanzierung von EU-
Projekten bei, die im Rahmen verschiedener EU-Förderprogramme wie dem
Programm „Drogenprävention und -aufklärung“ für den Zeitraum 2007 bis
2013 als Teil des Rahmenprogramms „Grundrechte und Justiz“, dem 2.
Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2008
bis 2013 sowie dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm gefördert und
umgesetzt werden. Auch der Status Deutschlands als assoziiertes Mitglied im
„European Area Research Network on Illicit Drugs“ (ERANID), einem aus Mitteln
des Rahmenforschungsprogramms des von der EU geförderten „European
Research Area NETworks“ (ERA-NET), an dem auch die PG beteiligt ist,
unterstützt den Austausch. Unabhängig davon steht es allen Mitgliedern der PG
weiterhin offen, sich bilateral mit der Bundesregierung und weiteren deutschen
Stellen auszutauschen.
Drucksache 17/10431 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Wird die Bundesregierung im Rahmen ihres Monitorings die Arbeit der
Pompidou-Gruppe künftig weiterverfolgen und gegebenenfalls
Arbeitsergebnisse und Anregungen aufgreifen?
Ein kontinuierliches Monitoring der Aktivitäten der PG hat derzeit für die
Bundesregierung keine Priorität. Allerdings bleibt über die gemeinsame
europäische und internationale Gremienarbeit die Möglichkeit zum Kontakt erhalten.
21. Unter welchen Bedingungen käme für die Bundesregierung eine erneute
Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Pompidou-Gruppe
infrage?
Die Frage einer erneuten Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der
PG stellt sich für die Bundesregierung derzeit nicht.
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