[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12119
17. Wahlperiode 18. 01. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Kaczmarek, Ute Kumpf, Dr. Ernst
Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/11860 –
Zukunft der Mobilität – Entwicklung der Mobilitätsforschung des Bundes
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mobilität und Verkehr sind Schlüsselthemen der Zukunft. Die Sicherung der
räumlichen Beweglichkeit ist jedoch keine Selbstverständlichkeit,
nachhaltigen Verkehr nicht allein mit technischen Verbesserungen zu regeln. Die
Interessen der Nutzerinnen und Nutzer sollten im Mittelpunkt einer nachhaltigen
Forschung für Mobilität stehen. Es gilt daher zu hinterfragen, welche
technischen, sozialen und politischen Innovationen notwendig sind und akzeptiert
werden und ob diese einen Beitrag zu Ressourceneffizienz und Klimaschutz
liefern können.
Im Jahr 2011 hat die Europäische Kommission mit dem Weißbuch „Fahrplan
zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem
wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ die Grundlage
der zukünftigen europäischen Verkehrspolitik vorgelegt. Der Deutsche
Bundestag unterstützt die Ziele: mehr Umwelt- und Klimaschutz, mehr
Energieeffizienz, regenerative Energieformen. Diese Ziele müssen einhergehen mit der
Entwicklung von Dienstleistungen, die den Mobilitätsbedürfnissen der
Menschen in sich verändernden Räumen, Lebensumständen und bei neuen
technischen Entwicklungen gerecht werden.
Für die Mobilitätsforschung stellt sich die Frage nach dem Stellenwert der
Erforschung des Mobilitätsverhaltens sowie den Bedürfnissen und Ansprüchen
der Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen. Geistes- und
Sozialwissenschaften sind nicht mehr nur Begleitforschung, sondern haben eine
zentrale Funktion. Der Blick auf zukünftige Mobilität der Menschen darf nicht
auf neue Antriebsformen beschränkt werden. Dies ist umso bedeutender, da
technische Innovationen erst dann akzeptiert und angenommen werden, wenn
der Gebrauchswert für die Nutzer klar erkennbar ist.
Der demographische Wandel, die stetige Urbanisierung, der Klimawandel, die
wachsende Bedeutung von Informations- und Kommunikationstechnologien
und weitere sich wandelnde sozioökonomische Faktoren sind nur einige
Entwicklungen, die nicht folgenlos für die Mobilität von morgen sein werden.
Diese haben Auswirkungen auf das Mobilitätsverhalten der Menschen.
Besonders junge Erwachsene, die in großen Städten leben, sind nicht mehr in Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 16. Januar 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12119 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedem Maße auf das Auto als Garant der sozialen Teilhabe orientiert wie noch
vor einiger Zeit. Nur mit ausreichenden Kenntnissen über die Ansprüche und
Bedürfnisse der Menschen an die Mobilität und daraus resultierend deren
Mobilitätsverhalten können Schwerpunkte in der weiteren Entwicklung
erfolgversprechend gesetzt werden. Mobilität ist eine Dienstleistung für den
Menschen. Daran muss sich auch eine fortschrittliche Forschung für die Mobilität
der Menschen orientieren.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Gemäß der Zielsetzung, Mobilität zu ermöglichen und nicht zu behindern, legt
die Bundesregierung ihrer Mobilitätsforschung einen weiten Mobilitätsbegriff
zugrunde. Die Bundesregierung verfolgt damit in der Mobilitätsforschung einen
ganzheitlichen, systemisch integrierten und auf Nachhaltigkeit und Schutz
unserer Lebensgrundlagen ausgerichteten Ansatz. Nur eine solche breit angelegte
Strategie kann die Bundesregierung bei ihrer Aufgabe unterstützen, Mobilität
am Standort Deutschland in einem immer komplexer werdenden globalen
Kontext für die Zukunft zu sichern.
Grundlagen der Mobilitätsforschung
1. Welche Ressorts sind neben dem Bundesministerium für Bildung und
Forschung und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung mit den Zuständigkeiten in der Mobilitätsforschung ausgestattet?
Neben dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und
das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) für Bereiche der Mobilitätsforschung zuständig.
2. Welche Bundesämter sind mit der Förderung der Mobilitätsforschung
beauftragt?
Verschiedene Bundesämter befassen sich im Rahmen der ihnen zugewiesenen
Fachzuständigkeit mit der Mobilitätsforschung, so z. B. die Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt), das Umweltbundesamt (UBA) oder das Bundesinstitut
für Bevölkerungsforschung (BiB).
3. Welche Projekte im Rahmen der Mobilitätsforschung werden durch die
zuständigen Bundesministerien und Bundesämter durchgeführt?
Das Forschungsinformationssystem (FIS,
www.forschungsinformationssystem.
de) des BMVBS, die Hightech-Strategie 2020 und ebenso der Bundesbericht
Forschung und Innovation geben einen Überblick über die Mobilitätsforschung
der Bundesregierung.
4. Welche außeruniversitären Forschungseinrichtungen befassen sich nach
Kenntnis der Bundesregierung schwerpunktmäßig mit Fragen der
Mobilitätsforschung, und mit welchen Etats fördern diese Einrichtungen die
Mobilitätsforschung?
Wichtige Träger der Mobilitätsforschung sind z. B. Einrichtungen der Allianz
der Wissenschaftsorganisationen. Eine Zusammenfassung ihrer Tätigkeit ist in
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12119der im Februar 2012 erschienen Broschüre „Wir erforschen Mobilität“
nachzulesen (
www.humboldt-foundation.de/pls/web/docs/F20540/partnerbroschuere.
mobilitaet.pdf).
Darüber hinaus wird auf die Angaben im Bundesbericht Forschung und
Innovation 2012 verwiesen.
5. Welche Rolle spielt dabei das Institut für Verkehrsforschung beim
Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V., und wie gestaltet sich hier
die Zusammenarbeit mit der Bundesregierung?
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) ist das
Forschungszentrum der Bundesrepublik Deutschland für Luft- und
Raumfahrtangelegenheiten. Das DLR führt umfangreiche Forschungs- und
Entwicklungsarbeiten in den Bereichen Luftfahrt, Raumfahrt, Energie und Verkehr durch und
bildet damit eine Wissensquelle für eine kompetente Politikberatung der
Bundesregierung. Über die eigene Forschung hinaus ist das DLR als
Raumfahrtagentur im Auftrag der Bundesregierung für die Planung und Umsetzung der
deutschen Raumfahrtaktivitäten zuständig. Das DLR ist mit seinen 25
verkehrsbezogenen Forschungseinrichtungen für die Bundesregierung ein
wichtiger Impulsgeber. Speziell das DLR-Institut für Verkehrsforschung mit seinem
verkehrsträgerübergreifenden integrativen Forschungsansatz ist für die
Verkehrspolitik von großem Nutzen.
6. Wie haben sich die Haushaltsmittel für die Mobilitätsforschung seit dem
Jahr 2005 entwickelt, und wie sollen sich die Fördermittel für die
Mobilitätsforschung bis zum Jahr 2020 nach der aktuellen Planung der
Bundesregierung entwickeln?
Die Bundesregierung konnte die Haushaltsmittel für Mobilitätsforschung seit
2005 bis 2012 in erheblichem Maße steigern – von rund 200 Mio. Euro auf
mehr als 0,5 Mrd. Euro jährlich (Auswertung DASTAT-Datenbank).
7. Welche Aktivitäten der Länder in der Mobilitätsforschung sind der
Bundesregierung bekannt, und wie werden diese Aktivitäten untereinander
koordiniert und mit der Strategie der Bundesregierung abgestimmt?
Die Mobilitätsforschung in Deutschland ist stark vernetzt und damit koordiniert
z. B. über die universitäre Forschung, die vom Bund über Auftrags- und
Antragsforschung beauftragt wird oder auch über die Einrichtungen der Gottfried-
Wilhelm-Leibnitz-Gemeinschaft (50:50-Förderung Bund/Länder) oder auch
landesansässige Institute der Fraunhofer-Gesellschaft, der Max-Planck-
Gesellschaft oder der Helmholtz-Gemeinschaft. Ausgeprägtere Mobilitätsforschung
der Länder ist schwerpunkthaft auf Projekte der Verkehrssteuerung und der
Elektromobilität fokussiert.
8. Wer sind die wichtigsten Partner der Bundesregierung im Bereich der
Mobilitätsforschung (kleine und mittlere Unternehmen, Großunternehmen,
Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen usw.)?
Die Bundesregierung unterscheidet im Bereich der Mobilitätsforschung nicht
zwischen „wichtigsten“ und „weniger wichtigen“ Partnern.
Drucksache 17/12119 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Welche Aktivitäten von Unternehmen im Bereich der
Mobilitätsforschung sind der Bundesregierung bekannt, und in welcher Höhe werden
dafür Bundesmittel zur Förderung eingesetzt?
Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen im Bereich der
Mobilitätsforschung u. a. durch die Förderung von Verbundprojekten im Rahmen der
jeweiligen Forschungsprogramme für Luftfahrt, Schifffahrt, Verkehr und
Elektromobilität. Die maximale Höhe der möglichen anteiligen Förderung ist in
folgender Tabelle beispielhaft für den Schifffahrtsbereich dargestellt:
Quelle:
Forschungsprogramm für Schiffbau, Schifffahrt und Meerestechnik, S. 47.
10. Plant die Bundesregierung, die Forschungsaktivitäten von Unternehmen
im Bereich der Mobilitätsforschung finanziell stärker zu unterstützen,
z. B. durch Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung?
Das derzeitige Förderniveau ist den aktuellen Aufgaben entsprechend
angemessen. Eine weitere Steigerung dieses Förderniveaus ist derzeit nicht geplant.
Eine effiziente Organisation der Forschung ist häufig genauso wichtig wie die
absolute Höhe der finanziellen Förderung. Hinsichtlich der steuerlichen
Förderung wird auf die Antworten zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.
11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im
Gutachten 2012 der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI)
getroffenen Empfehlung, dass sich Deutschland zukünftig stärker an der
Intensität für Forschung und Entwicklung (FuE) der weltweiten
Spitzengruppe, wie Finnland, Schweden oder Japan, orientieren sollte und das
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12119vorgegebene Ziel, national bis zum Jahr 2015 3 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) für FuE aufzuwenden, wenig ambitioniert sei?
Der Bundesregierung ist es in den vergangenen Jahren im Rahmen der
Hightech-Strategie gelungen, die Bedingungen für private Investitionen in
Forschung und Innovation nachhaltig zu verbessern. Das Ziel, 3 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren, ist nun
nahezu erreicht.
Nach den Anfang Dezember 2012 veröffentlichten vorläufigen Zahlen des
Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft haben Unternehmen in
Deutschland im Jahr 2011 insgesamt 50,3 Mrd. Euro für Forschung und Entwicklung
(FuE) ausgegeben – das sind 7,2 Prozent mehr als im Jahr 2010. Trotz einer
starken nominalen Steigerung des Bruttoinlandsprodukts um ca. 3,9 Prozent im
Jahr 2011 erreichte der FuE-Anteil am Bruttosozialprodukt den historischen
Höchstwert von knapp 2,9 Prozent. Allein in den Jahren 2005 bis 2011 wurden
die Ausgaben des Bundes für Forschung und Entwicklung um 46 Prozent auf
rund 13,2 Mrd. Euro erhöht. Auch wurde die Zusage, in dieser
Legislaturperiode zusätzliche 12 Mrd. Euro in Bildung und Forschung zu investieren,
nicht nur eingehalten, sondern konnte mit mehr als 13 Mrd. Euro sogar
übertroffen werden. Damit hat der Bund einen wichtigen Beitrag dazu geleistet,
dass der FuE-Anteil seit 2005 von rund 2,5 Prozent auf rund 2,9 Prozent
gestiegen ist. Auch die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI)
begrüßt, dass Deutschland in den vergangenen Jahren die öffentlichen und
privatwirtschaftlichen FuE-Investitionen systematisch steigern konnte.
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik im
EFI-Gutachten 2012, dass, trotz der Erklärung im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und FDP, eine steuerliche FuE-Förderung bisher nicht
umgesetzt wurde?
13. Wie passt diesbezüglich die Aussage der Bundesministerin für Bildung
und Forschung, Dr. Annette Schavan, („… es gilt, die im
Koalitionsvertrag vereinbarte steuerliche Forschungsförderung wieder auf die
politische Agenda zu setzen, …“) in einem Namensbeitrag mit dem Titel „Für
eine starke europäische Forschungspolitik“ in der „Frankfurter
Allgemeinen Zeitung“ vom 30. Oktober 2012 zu der folgenden Aussage des
Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und
Forschung. Dr. Helge Braun, in der Fragestunde vom 7. November 2012
auf eine Frage des Abgeordneten Michael Gerdes: „Mit Blick auf die
Anforderungen des Artikels 115 Grundgesetz sowie die europäischen
Vorgaben zur Haushaltsdisziplin besteht gegenwärtig nur ein begrenzter
Spielraum für strukturell wirkende Steuermindereinnahmen. Deshalb ist die
Entscheidung über die Einführung einer steuerlichen Förderung von
Forschung und Entwicklung unter Berücksichtigung des gebotenen
Konsolidierungskurses und der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung zu einem
späteren Zeitpunkt zu treffen.“
Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat mehrfach ihre Haltung zur steuerlichen Förderung
von Forschung und Entwicklung dargelegt.
Im Übrigen bedürfte ein solcher Gesetzentwurf, der eine steuerliche Förderung
beinhaltet, der Zustimmung des Bundesrates. Da die Mehrheit des Bundesrates
gegenwärtig allen Gesetzentwürfen, die zu Steuermindereinnahmen führen,
ihre Zustimmung verweigert, dürfte dies auch hierfür gelten.
Drucksache 17/12119 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSchwerpunkte der Mobilitätsforschung
14. Wo sieht die Bundesregierung die aktuellen, mittel- und langfristigen
Schwerpunkte bei der Mobilitätsforschung, und welche Stellung nimmt
die sozialwissenschaftliche Mobilitätsforschung bei der
Schwerpunktsetzung der Bundesregierung ein?
Schwerpunkte der Mobilitätsforschung sind die Themenbereiche Transport,
Land- und Schiffsverkehr (Schiene, Straße und Wasserwege) sowie
Luftverkehr derzeit und zukünftig wesentlich in Zusammenhang mit umwelt-, klima-
und energiepolitischen Fragestellungen. Im Rahmen eines ganzheitlichen
Ansatzes misst die Bundesregierung auch der sozialwissenschaftlichen Forschung
einen hohen Stellenwert bei.
15. Plant die Bundesregierung die Entwicklung einer Gesamtstrategie für die
Mobilitätsforschung?
Wenn nein, warum nicht?
Nein, denn sie verfolgt bereits eine Gesamtstrategie.
16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
bisherigen Verlauf der Forschungsinitiativen im Bereich der
Mobilitätsforschung seit dem Jahr 2009?
Die bisherigen Forschungsinitiativen und -projekte haben in vielen
Teilbereichen wesentliche Impulse durch Anwendung neuer Technologien gegeben. So
sind z. B. die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Seehäfen durch Projekte im
Rahmen der Forschungsinitiative ISETEC II gesteigert (innovative
Seehafentechnologien), die Nutzung der Verkehrsträger und deren Infrastruktur verbessert
(Forschungsinitiative „Intelligente Logistik“, derzeit in Bewilligungsphase
„Zukunftsfähige Logistiknetzwerke“), Möglichkeiten zur Reduzierung des Straßen-
und Schienenverkehrslärms aufgezeigt worden und Beiträge zur Reduzierung
der Zahl der Unfalltoten geleistet worden (z. B. Entwicklung eines
Notbremsassistenzsystems im Rahmen des Großprojekts „AKTIV“, deren Einbau künftig
im Lkw vorgeschrieben wird). Im Eisenbahnbereich werden Möglichkeiten zur
Steigerung der Leit- und Sicherheitstechnik entwickelt (NEGST – neue
Generation Signaltechnik).
Auch künftig sollen solche Projekte und Programme zur intelligenteren
Nutzung aller Verkehrsträger und insbesondere deren Verknüpfung
(„Intermodalität“) fortgeführt werden. Dies ist zugleich ein wichtiger Beitrag zur
nachhaltigeren Nutzung knapper Ressourcen.
Ziel der zukünftigen Forschungsinitiativen wird es auch sein, technische
Lösungen in ganzheitliche Lösungsstrategien zu überführen.
17. Wie viele Anträge auf Förderung im Bereich der Mobilitätsforschung
wurden seit 2009 eingereicht, und wie viele dieser Anträge wurden durch
die Bundesregierung in welcher Höhe gefördert?
Die Mobilitätsforschung der Bundesregierung erfolgt durch unterschiedliche
Instrumente der Forschungsförderung. Dazu zählen die Ressort- oder
Auftragsforschung, die Projektförderung (Antragsforschung) und die institutionelle
Förderung mittels Zuwendungen. Nachfolgend werden aus einigen Bereichen
Zahlen genannt:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12119Im Rahmen der FuE-Projektförderung der Elektromobilität aus dem Energie-
und Klimafonds (EKF) wurden der Bundesregierung rd. 2 100 Anträge
eingereicht. Es erfolgten rd. 1 800 Bewilligungen mit einem Fördervolumen von
rund 1,4 Mrd. Euro.
18. Welche Forschungsstrategie und welche Förderprojekte verfolgt das
Bundesministerium für Bildung und Forschung aktuell im Bereich
Mikrosystemtechnik und Mobilität?
Die Mikrosystemtechnik hat in den vergangenen Jahren Beiträge für die
Entwicklung von Fahrerassistenzsystemen im Automobilbereich geliefert. Sie ist
heute als Querschnittstechnologie in verschiedenen Schwerpunkten verankert
und findet sich so auch in der „Mensch-Technik-Interaktion“ für den
demografischen Wandel. Hier fördert das BMBF unter anderem die Entwicklung von
barrierefreien Mobilitätsketten, die auf die Bedürfnisse älterer Menschen
eingehen. In dem Förderschwerpunkt „Mobil bis ins hohe Alter“ werden sowohl
urbane als auch ländliche Räume adressiert, um über innovative
Mobilitätskonzepte einen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe und zur Daseinsvorsorge zu
leisten.
Bedarfs- und Nutzungsanalysen für die Mobilität von morgen
19. Liegen der Bundesregierung konkrete Bedarfsanalysen in Bezug auf die
zukünftige Mobilität, unter anderem für das Auto, den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV), die Bahn, das Fahrrad, das Flugzeug und die
Schifffahrt, vor, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung lässt in regelmäßigen Abständen Verkehrsprognosen als
Grundlage für die Bundesverkehrswegeplanung erstellen. Die letzte
Verkehrsprognose umfasst den Prognosehorizont bis zum Jahr 2025. Sie enthält u. a.
Verkehrsnachfrageprognosen für die hier angeführten Verkehrsmittel. Aktuell
wird eine neue Verkehrsprognose für den Prognosezeitraum bis zum Jahr 2030
erarbeitet, deren Ergebnisse voraussichtlich Ende des Jahres 2013 vorliegen
werden.
20. Liegen der Bundesregierung konkrete Analysen zum Mobilitätsverhalten
von jungen Erwachsenen, Erwachsenen und Senioren vor?
Wenn ja, welche?
21. Liegen der Bundesregierung konkrete Analysen zu einem
unterschiedlichen Mobilitätsverhalten von Frauen und Männern vor?
Wenn ja, welche?
22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf
Veränderungen im Mobilitätsverhalten junger Erwachsener, Erwachsener und
Senioren in Deutschland?
23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf
Veränderungen im Mobilitätsverhalten von Frauen und Männern?
26. Liegen der Bundesregierung Analysen über den Zusammenhang von
sozialem Hintergrund und der Nutzung von Mobilitätsangeboten vor?
Wenn ja, welche?
Drucksache 17/12119 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die wesentlichen
Erkenntnisse der Mobilitätsforschung der vergangenen zehn Jahre in Bezug
auf das Mobilitätsverhalten der bundesdeutschen Bevölkerung?
Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 20 bis 23, 26 und 29
gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen differenzierte Daten und Analysen zum
Mobilitätsverhalten von unterschiedlichen demografischen Gruppen sowie getrennt
nach dem Geschlecht und dem sozialen Hintergrund vor. Grundlage sind die im
Auftrag des BMVBS durchgeführten Sondererhebungen, insbesondere die
Studien „Mobilität in Deutschland“ (MiD) und „Deutsches Mobilitätspanel“
(Mop) sowie „Mobilität in Städten“ (SrV). Zusammen mit den Ergebnissen der
amtlichen Statistik bieten diese Erhebungen einen belastbaren und
umfassenden Einblick in Verhaltensmuster einzelner Personen sowie einen Überblick
über typische Mobilitätsmuster, Verkehrskenngrößen sowie über die
Ausstattung mit und Ausgaben für Verkehrsmittel der genannten demografischen und
sozioökonomischen Zielgruppen.
Die Erhebungen MiD als Querschnittserhebung und das Mop als
Längsschnitterhebung ergänzen sich als Bausteine einer umfassenden
Mobilitätsbetrachtung: Die MiD als große Repräsentativbefragung von etwa 25 000 Haushalten
erfasst im Abstand mehrerer Jahre (zuletzt in den Jahren 2002 und 2008)
wichtige Mobilitätskenngrößen und ermöglicht auch differenzierte
soziodemografische Auswertungen auf Makro- und Mikroebene. Das Erhebungskonzept ist
so definiert, dass nicht nur für die Erhebungsjahre konkrete Analysen zum
Mobilitätsverhalten vorgelegt werden, sondern auch Erkenntnisse in Bezug auf
Veränderungen zum Mobilitätsverhalten gewonnen werden.
Das Mop hingegen erfasst seit 1994 jährlich das Mobilitätsverhalten von knapp
1 000 Haushalten, die jeweils über den Zeitraum von drei Jahren an dem Panel
teilnehmen. Mit diesem Konzept bietet das Mop einerseits jährliche
Mobilitätskennwerte für die genannten demografischen Zielgruppen; vor allem aber
ermöglicht es auch einen Einblick in das Verhalten und in Verhaltensänderungen
der Personen und Haushalte.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12119Tabelle: Entwicklung der Mobilitätskenngrößen in den vergangenen zehn Jahren
24. Verfügt die Bundesregierung über vergleichende Erkenntnisse in Bezug
auf das Mobilitätsverhalten von jungen Erwachsenen, Erwachsenen und
Senioren in anderen Industrienationen?
Wenn ja, welche?
25. Verfügt die Bundesregierung über vergleichende Erkenntnisse in Bezug
auf das Mobilitätsverhalten von Frauen und Männern in anderen
Industrienationen?
Wenn ja, welche?
Mobilitätskenngröße
Personengruppe Trend Erklärende mögliche Ursachen
Pkw-Verfügbarkeit und
Führerscheinbesitz
langsame Zunahme
Gegenläufige, zum Teil kompensierende
Entwicklungen
Männer Stabilität
Kompensation leichter Zunahmen bei Älteren
(Kohorteneffekte) und Rückgänge bei Jüngeren
Frauen langsame Zunahme
Kohorteneffekt insbesondere bei Frauen über 60
(„Nachholmotorisierung“)
langsame Abnahme
späterer Führerschein- und Pkw-Erwerb im
Lebenszyklus
langsame Zunahme
Kohorteneffekt (Übernahme des Pkw aus früheren
Lebensphasen)
Verkehrsbeteiligung Stabilität --
Verkehrsaufkommen langsame Abnahme
Alterung der Gesellschaft (Anteil Älterer (>60) nimmt
zu mit strukturell niedrigerer Wegeanzahl), mehr
inhäusige Aktivitätenausübung
Männer langsame Abnahme
mehr inhäusige Aktivitätenausübung (weniger Freizeit-
und Einkaufswege), möglicherweise Ende der
Abnahme erreicht
Frauen Stabilität --
Abnahme
mehr inhäusige Aktivitäten (weniger Freizeit- und
Einkaufswege), möglicherweise Ende der Abnahme
erreicht.
langsame Zunahme
Kohorteneffekte: anders sozialisierte Rentner, höhere
Führerscheinbesitzquote
Verkehrsleistung Sehr langsame Zunahme
Kompensation gegenläufiger Entwicklungen aus
strukturellen (Alterung der Gesellschaft,
Siedlungsstruktur) und konjunkturellen Effekten
Männer langsame Zunahme --
Frauen langsame Zunahme
Kohorteneffekte - zunehmende Erwerbstätigkeit bei
Frauen
langsame Abnahme
Urbanes Leben, Bildungsexpansion, Kostenbelastung
durch Mobilität
Zunahme Kohorteneffekte / andere Sozialisation
Quelle: Deutsches Mobilitätspanel
Entwicklung langfristig (10 Jahresabstand)
Drucksache 17/12119 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Fragen 24 und 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen unterschiedliche Untersuchungen zum
Mobilitätsverhalten in anderen Industrienationen vor. Allerdings weisen die aktuellen
Studien eine große Varianz in Methodik und Datenqualität auf, die die
Unterschiede sozioökonomischer Merkmale, Raumstruktur, Verkehrspolitik und
Kultur nicht hinreichend berücksichtigen bzw. erklären können und für
vergleichende Erkenntnisse daher nicht belastbar sind.
27. Welche Bedeutung spielt nach Auffassung der Bundesregierung die
sozialwissenschaftliche Mobilitätsforschung für die Entwicklung moderner
Mobilitätsdienstleistungen?
Die Bundesregierung misst der sozialwissenschaftlichen Mobilitätsforschung
eine hohe Bedeutung für die Weiterentwicklung zielgenauer
Mobilitätsdienstleistungen zu. Sowohl die Erhebungen als auch die Bereitstellung der
Ergebnisse zu Mobilitätserhebungen des Bundes folgen daher anerkannten
sozialwissenschaftlichen Methoden und Anforderungen.
28. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung Qualitätskriterien in Bezug
auf eine soziale, moderne und bedarfsgerechte Mobilität?
Eine soziale, moderne und bedarfsgerechte Mobilität zeichnet sich durch
folgende Merkmale aus: Verfügbarkeit, Nutzerfreundlichkeit, Bezahlbarkeit für
Nutzer und Finanzierbarkeit für die öffentliche Hand, Umweltfreundlichkeit,
Energieeffizienz, Klimafreundlichkeit sowie Barrierefreiheit. Diese Merkmale
sind nur in einem integriert intermodalen Strategieansatz zu erreichen unter
Nutzung eines Maximums von technischen, organisatorischen, wirtschaftlichen
und verhaltensbezogenen Innovationen.
Mobilitätsverhalten in der Forschungsförderung
30. Welche Fördermaßnahmen zu Fragen des Mobilitätsverhaltens werden
im Rahmen der Mobilitätsforschung der Bundesregierung gefördert?
Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 20 bis 29, das
Forschungsinformationssystem (FIS) und die Förderdatenbank der Bundesregierung verwiesen.
Von grundlegender Bedeutung ist dabei die Erhebung „Mobilität in
Deutschland“ (MID). Mit MID sowie dem „Deutschen Mobilitätspanel“ (Mop) werden
Grundlagen der Veränderung des Mobilitätsverhaltens intersubjektiv
nachprüfbar erfasst. In Zusammenhang z. B. mit dem Einsatz neuer Technologien, der
Verkehrssicherheit, der Inklusion oder des demografischen Wandels werden
diese Erkenntnisse dann anwendungsbezogen weiter vertieft.
31. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage
(unter anderem vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
gGmbH), dass es der sozialwissenschaftlichen Mobilitätsforschung in
Deutschland an einer institutionellen Verankerung in der öffentlichen
Forschungslandschaft mangele?
Für Wissenschaft und Forschung sind zu einem erheblichen Teil die Länder
zuständig. Fachbereichsübergreifend gebündelt ist die Verkehrsforschung an der
verkehrswissenschaftlichen Fakultät „Friedrich-List“ der TU-Dresden.
Daneben gibt es noch eine Vielzahl von verkehrsbezogenen Lehrstühlen, die sich
forschungsseitig mit Einzelbereichen des Verkehrs befassen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1211932. Sieht die Bundesregierung einen Bedarf für eine neue
sozialwissenschaftliche Mobilitätsforschungsinitiative, und wenn ja, was wären aus ihrer
Sicht die Leitthemen und Leitfragen?
Die umwelt-, klima- und energiepolitischen Vorgaben im Verkehrsbereich sind
aus ganzheitlicher Sicht zu betrachten. Dies wird zu einer Weiterentwicklung
der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Mobilitätsforschung führen.
33. Welche Maßnahmen zur Analyse der Auswirkungen des
demographischen Wandels werden im Rahmen der Mobilitätsforschung der
Bundesregierung gefördert?
Die Bundesregierung hat im Jahr 2011 eine Forschungsagenda zum
demografischen Wandel mit dem Titel „Das Alter hat Zukunft“ verabschiedet. Diese
Forschungsagenda ist Bestandteil der in 2012 verabschiedeten Demografiestrategie
der Bundesregierung. Innerhalb der sechs Forschungsfelder lautet das
Forschungsfeld 5 „Gesellschaftliche Teilhabe; Mobil in Verbindung bleiben“.
Neun Bundesressorts erstellen unter diesem Dach Ergebnisse zu den
verschiedenen Forschungsfeldern bereit. So sollen mit dem Aktionsprogramm
„Regionale Daseinsvorsorge“ des BMVBS verschiedene Anpassungsstrategie
aufgrund des demografischen Wandels für Verkehrsangebote in ländlichen
Räumen untersucht und erprobt werden. In aktuellen Forschungsprogrammen
werden mit Blick auf Mobilitätsbedürfnisse und -möglichkeiten Strategien zum
demografischen Wandel erarbeitet – so z. B. auch im Rahmen des
Forschungsprogramms Stadtverkehr in einem Projekt zur Erarbeitung eines integrierten
Mobilitätskonzepts in einer vom demografischen Wandel besonders
betroffenen ländlichen Region wie dem Landkreis Nordfriesland.
Das BMBF fördert im Rahmen der Forschungsagenda der Bundesregierung für
den demografischen Wandel den Förderschwerpunkt „Mobil bis ins hohe
Alter“ mit insgesamt zwölf Verbundprojekten, die alter(n)sgerechte
Mobilitätsangebote entwickeln. Da diese Projekte jeweils einen spezifischen regionalen
Fokus und die bestehende demografische Situation im Blick haben, kommt der
Bedarfsanalyse von Nutzergruppen und ihrem Mobilitätsverhalten, der
technisch-organisatorischen Machbarkeit und der individuellen sowie kollektiven
Bezahlbarkeit eine hohe Bedeutung zu. Die projektspezifische Kontextanalyse
und exemplarische Nutzerintegrationen werden somit als Schlüsselelemente
einer erfolgreichen und situationsgerechten Entwicklung und Umsetzung
innovativer Konzepte angesehen.
34. Untersucht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch die sich
verändernden Lebensverhältnisse bezogen auf die Mobilitätsnachfrage
auf dem Land und in den Ballungsräumen?
Die Mobilitätssicherung der Menschen im ländlichen Raum ist ein prioritäres
Anliegen der Bundesregierung. Im Forschungsprogramm des BMVBS und
seiner Ressortforschungseinrichtungen sowie im Aktionsprogramm Regionale
Daseinsvorsorge sowie in der Demografiestrategie der Bundesregierung ist dies
ein wichtiges Thema. Der Mobilitätsbereich ist von den Folgen des
demografischen Wandels – insbesondere in ländlichen Regionen – besonders betroffen.
Die Sicherung der Mobilität als Teil der Daseinsvorsorge gehört zu den
wesentlichen Herausforderungen des demografischen Wandels. Der Bund untersucht
dies aktuell unter anderem in dem in der Antwort zu Frage 33 erwähnten
Landkreis Nordfriesland sowie mit dem Aktionsprogramm „Regionale
Daseinsvorsorge“ im Forschungsprogramm „Modellvorhaben der Raumordnung“
(MORO). Dort werden Handlungsoptionen zu Sicherung und Anpassung ein-
Drucksache 17/12119 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezelner Infrastrukturbereiche an die Folgen des demografischen Wandels in
21 Modellregionen bis 2014 erprobt.
Ein weiteres Forschungsprojekt „Strategien zum demografischen Wandel –
Standort und Standortalternativen“ analysiert insbesondere die verkehrlichen Folgen
der von Kommunen und Regionen praktizierten Strategien im Umgang mit
dem demografischen Wandel und die möglichen Einflussfaktoren auf die
Wohnstandortwahl bzw. auf einen Wohnstandortwechsel der Bevölkerung im
ländlichen Raum. Mit der gezielten Entwicklung neuer Mobilitäts- und
Informationsdienste wird dem beobachtbaren Umzug älterer Menschen in die Städte
und der damit einhergehenden steigenden Mobilitätsnachfrage in
Ballungsräumen Rechnung getragen. Für die Sicherstellung der Mobilität auf dem Land
werden bedarfsorientierte Mobilitätsdienste entwickelt. Beispielsweise befasst
sich das im Jahr 2013 beginnende Verbundprojekt DynAPSys mit der
nachfrageorientierten Gestaltung von Angeboten des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) im ländlichen Raum.
35. Welche Fördermaßnahmen zur Analyse der Auswirkungen der
Urbanisierung werden im Rahmen der Mobilitätsforschung der Bundesregierung
gefördert?
Mobilität und Verkehr enden nicht an urbanen Grenzen. Die
Mobilitätsforschung der Bundesregierung bezieht daher den regionalen Kontext und dessen
Verflechtung mit den Städten ein. Es werden z. B. auch Projekte gefördert, die
die Teilhabechancen aller Menschen und insbesondere von Personen ohne
Pkw-Verfügbarkeit durch eine stärkere Vernetzung öffentlich zugänglicher
Verkehrsmittel sowie die Förderung der Nahmobilität verbessern. Beispielsweise
fördert und evaluiert der Bund in Pilotprojekten die Vernetzung des
öffentlichen Personenverkehrs und des Fahrradfahrens durch Öffentliche
Fahrradverleihsysteme.
Urbanisierung führt auch zu neuen Siedlungsprojekten, deren Folgekosten
(Investitions-, Betriebs- und Instandhaltungskosten für Straßen und ÖPNV-
Infrastruktur) durch vom Bund geförderte Instrumente qualifiziert abgeschätzt
werden können.
Mit ihrem Forschungsprogramm Stadtverkehr bearbeitet die Bundesregierung
schon seit über 40 Jahren gemeinsam mit den Bundesländern und Kommunen
aktuelle Verkehrsthemen.
36. Liegen der Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse zum
Mobilitätsverhalten von Schülerinnen und Schülern vor, und könnte dieses Thema
Bestandteil eines möglichen Forschungsschwerpunkts im Rahmen der
Forschungsförderung des Bundes sein?
Im Rahmen der Mikrozensuserhebung wird im Abstand von vier Jahren der
Schüler- bzw. Ausbildungsverkehr differenziert nach soziodemografischen
Merkmalen erfasst; die Erhebung des Jahres 2012 ist noch nicht abgeschlossen.
Darüber hinaus wird die Alltagsmobilität der Schülerinnen und Schüler in den
Erhebungen „Mobilität in Deutschland“ (MID) und „Deutsches
Mobilitätspanel“ (Mop) erfragt.
Das Thema Schülerverkehr ist bzw. war Gegenstand des
Forschungsprogramms Stadtverkehr und des Forschungsprogramms Mobilität 21. Auf Basis
dieser Erhebungen und Forschungen wird der Schülerverkehr in den
Langfristprognosen für den Bundesverkehrswegeplan untersucht. Das BMWi fördert im
Rahmen seines Programms „Mobilität und Verkehrstechnologien“ die Entwick-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/12119lung informationstechnischer Hilfsmittel für geistig behinderte Schüler zur
eigenständigen Nutzung des ÖPNV.
37. Welche Rolle spielt die Inklusion in der Mobilitätsforschung der
Bundesregierung?
Die Mobilitätsforschung der Bundesregierung ist grundsätzlich am Ziel der
Inklusion ausgerichtet. Inklusion ist aus Sicht der Bundesregierung von zentraler
gesellschaftlicher, sozioökonomischer und verkehrlicher Bedeutung wie die
Aktivitäten bezüglich einer vollständigen Barrierefreiheit sowohl im mobilen
wie immobilen Bereich belegen.
38. Welche Forschungskonzepte liegen vor, die eine bessere Mobilität und
Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung, etwa einer
Sehbehinderung, zum Beispiel im ÖPNV, zum Ziel haben?
Barrierefreiheit und Inklusion auch der Menschen mit Behinderungen sind seit
Jahren wichtiger Bestandteil laufender Forschungskonzepte der
Bundesregierung, insbesondere auch im Rahmen des Forschungsprogramms Stadtverkehr.
Forschungs- und Innovationsaktivitäten (FuI-Aktivitäten) beziehen sich hier
zum Beispiel auf die Ebenen Bewusstseinsbildung und Aktivierung für den
ÖPNV (u. a. Tarife, Sicherheitsempfinden), Liniennetz und Leistungsangebot
(u. a. Bedienungszeiten, Takt), Informationsbereitstellung (u. a. barrierefreie
Gestaltung von Informationen, Fahrkartenautomaten), Wege von und zur
Haltestelle sowie Gestaltung von Haltestellen und Fahrzeugen. Auch werden
beispielsweise im Forschungsbereich der Gestaltung von Straßenverkehrsanlagen
Vorhaben realisiert wie das Forschungsprojekt „Barrierefreie Querungsstellen
an Hauptverkehrsstraßen – Ausgestaltung von Bordsteinabsenkungen und
Bodenindikatoren“ im Detail bearbeitet. Die Ergebnisse derartiger
Forschungsprojekte fließen u. a. in die Gestaltung und Weiterentwicklung von Richtlinien
und Handlungsempfehlungen wie z. B. das Hinweispapier der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) für barrierefreie
Verkehrsanlagen (HBVA) ein. Ein wichtiges Projekt mündete vor Kurzem in eine
Buchveröffentlichung mit dem Titel „Barrierefreier ÖPNV in Deutschland“.
Ziel des Vorhabens war es, den hohen Entwicklungsstand von Maßnahmen zur
Gewährleistung von Barrierefreiheit im ÖPNV in Deutschland umfassend zu
ermitteln, zu bewerten und anschaulich darzustellen. Ebenfalls berücksichtigt
wurden hierbei die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen
einschließlich der wirtschaftlichen Auswirkungen entsprechender Maßnahmen.
Mit dem Buch liegt nun ein Kompendium vorbildlicher Lösungen vor, das
allen, die für den ÖPNV politisch, administrativ oder technisch Verantwortung
tragen, zur Verfügung steht.
Ein BMBF-Förderschwerpunkt „Mobil bis ins hohe Alter“ basiert auf der
Entwicklung von Lösungen, die sich insbesondere neue Formen der Mensch-
Technik-Interaktion zunutze machen. Mit neuartigen und individuell anpassbaren
Bedienkonzepten und -elementen sollen so Service- und Mobilitätsangebote
geschaffen werden, die auch Menschen mit unterschiedlichen körperlichen
Einschränkungen Unterstützung bieten und auf diese Weise die individuelle und
selbstbestimmte Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe fördern.
Auch einzelne Projekte des BMWi-Schwerpunkts „Von Tür zu Tür“ unterstützen
mit der Entwicklung smartphonebasierter Informations- und
Kommunikationssysteme und lokaler Navigationsdienste behinderte Menschen bei ihrer
eigenständigen Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs.
Drucksache 17/12119 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode39. Wie verteilen sich die Fördermaßnahmen des Bundes sowie nach
Kenntnis der Bundesregierung von anderen Fördergebern im Bereich der
Mobilitätsforschung auf die unterschiedlichen Verkehrsträger Auto, ÖPNV,
Bahn, Fahrrad etc.?
Die Politik der Bundesregierung in der Mobilitätsforschung geht von einem
integrierten ganzheitlichen sowie übergreifenden systemischen Ansatz aus, siehe
auch die Vorbemerkung der Bundesregierung zu dieser Anfrage.
Forschungsprojekte im Mobilitätsbereich umfassen daher zumeist Querschnittsthemen und
lassen sich daher in der Regel nicht eindeutig einzelnen Verkehrsträgern
zuordnen.
40. Welche sozioökonomischen Faktoren wirken sich nach Meinung der
Bundesregierung wie auf das Mobilitätsverhalten aus, und wie werden
sich diese weiterentwickeln?
Die wesentlichen Faktoren sind Altersstruktur, Siedlungsstruktur,
Arbeitsorganisation, Freizeitverhalten, Wertestruktur, Migrationsstruktur, Einkommen und
Bildung, wobei zwischen diesen Faktoren Abhängigkeiten bestehen. Während
sich Einkommen und Kaufkraft vor allem auf die Möglichkeiten auswirken,
Mobilitätsoptionen wahrzunehmen, ist Bildung ein relevanter Faktor
beispielsweise für die Akzeptanz neuer Mobilitätsformen.
41. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwieweit sich ein
verändertes Angebot im Alltagsverkehr, etwa durch einen Ausbau öffentlicher
Verkehrssysteme, einen Parkplatzabbau oder durch eine verstärkte
Förderung des Fahrradverkehrs, auf das Mobilitätsverhalten auswirkt?
Wenn ja, welche?
Mobilität ist stark habitualisiert. Kurzfristige Änderungen des
Mobilitätsverhaltens sind nicht zu erwarten. In den neuen Bundesländern hat man nach der
Wende Erfahrungen mit den Schwierigkeiten gemacht, den ursprünglich hohen
Modal-Split im ÖPNV weiter zu halten. Verknappter Parkraum kann zudem zu
Ausweichreaktionen auf die so genannte grüne Wiese führen. Gesamthafte
Vorgehensweisen erfordern somit auch Kommunalgrenzen übergreifende
Strategien. Zu beachten ist weiterhin, dass die in der Frage genannten Maßnahmen in
unterschiedlichen Regionen, z. B. in Ballungsräumen bzw. in ländlichen
Regionen, durchaus unterschiedliche Auswirkungen auf das Mobilitätsverhalten
haben können. Pauschale Aussagen, wie sich ein verändertes Angebot im
Alltagsverkehr auf das Mobilitätsverhalten der Menschen in Deutschland auswirkt,
können nicht getroffen werden.
42. Welche Auswirkungen haben nach Meinung der Bundesregierung
Informations- und Kommunikationstechnologien auf das Mobilitätsverhalten
und die Mobilitätsorganisation?
Informations- und Kommunikationstechnologien können einen beträchtlichen
Beitrag vor allem zur Unterstützung inter- und multimodalen Verhaltens in der
Bevölkerung leisten, wobei multimodal für die Nutzung unterschiedlicher
Verkehrsmittel für unterschiedliche, zeitlich und räumlich nicht miteinander
verbundene Wege und intermodal innerhalb einer Wegekette steht. Diese Wirkung
entsteht vor allem dann, wenn seitens der Betreiber ein integrierter Zugang zu
vorhandenen Mobilitätsdienstleistungen (öffentlicher Verkehr, Car Sharing,
Bike Sharing, Taxi, Fahrdienste) angeboten wird. Als wichtiger Treiber für
diese Entwicklung erweisen sich Smartphones und deren Apps.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/12119Nur sehr geringe Wirkungen haben dagegen Informationsdienste, die auf eine
Verhaltensänderung seitens der Verkehrsteilnehmer in Bezug auf deren
Gewohnheiten bei der Verkehrsmittelwahl abzielen. Solche Dienste schlagen
beispielsweise andere Abfahrtszeiten oder andere Routen vor. Neue
Untersuchungen zeigen, dass die Akzeptanz solcher Änderungsvorschläge minimal ist.
Die neuen Medien haben inzwischen hinsichtlich Akzeptanz und technischem
Reifegrad einen Stand erreicht, der es ermöglicht, noch bestehende
Nutzungsbarrieren hinsichtlich Nutzungsmöglichkeiten von Mobilitätsalternativen zu
beseitigen.
Die Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen den
Fahrgästen des öffentlichen Personenverkehrs die für ihre Fahrt notwendigen
Reiseinformationen in Echtzeit zur Verfügung zu stellen. Sie unterstützen mit
informationstechnischen Hilfsmitteln den behinderten Menschen bei der
eigenständigen Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs. Sie erleichtern
grundsätzlich den Zugang zum öffentlichen Personenverkehr und beeinflussen damit
insofern das Mobilitätsverhalten, als der öffentliche Personenverkehr stärker
als integraler Bestandteil der Wegekette gesehen wird.
Darüber hinaus weisen Informations- und Kommunikationstechnologien ein
hohes Potenzial auf, um den individuellen Straßenverkehr durch eine
intelligente Verkehrslenkung sicherer und effizienter zu gestalten. Sie sind ferner
zentrale Elemente aller auf Nahtlosigkeit angelegter integrierter Verkehre.
43. Plant die Bundesregierung die Weiterentwicklung der Informations- und
Kommunikationstechnologien und deren Nutzbarkeit für den
Mobilitätssektor zu fördern, und wenn ja, mit welchen Schwerpunkten?
Die Einführung und Weiterentwicklung von intelligenten Verkehrssystemen
(IVS) ist ein besonderes Anliegen der deutschen Verkehrspolitik. Unter
Federführung des BMVBS ist mit zuständigen Bundesressorts, Ländern, Kommunen,
Industrie und Verbänden ein nationaler IVS-Aktionsplan Straße erarbeitet
worden, der Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern einbezieht. Über ein derzeit
laufendes Forschungsvorhaben lässt das BMVBS die Möglichkeiten auch einer
ÖV-IVS-Rahmenarchitektur prüfen. Zum verbesserten Datenaustausch
zwischen Contend- und Serviceprovidern hat die Bundesregierung einen
Mobilitätsdatenmarktplatz (MDM) eingerichtet, über den zukünftig eine Vielzahl
wichtige den Verkehr betreffende Daten vereinfacht zur Verfügung gestellt
werden sollen. Die Bundesregierung hat ein hohes Interesse, dass die am Markt
heute schon etablierten hochwertigen mobilen elektronischen Dienste für den
Nutzer noch einfacher zugänglich gemacht werden können. Hierzu gehören
auch Fußgänger- und ÖPNV-Routingverfahren, die z. B. derzeit mit dem
Projekt „Von Tür zu Tür“ entwickelt werden, sowie ebenso die Weiterentwicklung
eines deutschlandweiten Fahrplaninformationssystems mit Hinweisen zu
behindertenfreundlichen Zuwegungen, um die vorhandenen informatorischen
Zugangshürden weiter abzubauen. Die Satellitennavigation nimmt hierbei als
Basistechnologie eine Schlüsselrolle ein. Mit dem Forum Satellitennavigation hat
hier die Bundesregierung eine zentrale Plattform für innovative
Navigationsanwendungen geschaffen. Die Bundesregierung fördert weitere Projekte im
Bereich Fahrerassistenzsysteme oder auch kooperative Verkehrssysteme.
Drucksache 17/12119 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode44. Gibt es bereits Aktivitäten der Bundesregierung, mit denen sie die
Forschung an bzw. die Bereitstellung eines verkehrsträgerübergreifenden
digitalen Atlas für Mobilität und Logistik fördert?
Der Vorschlag aus der Wissenschaft zur Entwicklung eines digitalen Logistik-
und Mobilitätsatlas ist der Bundesregierung bekannt. Ob und in welchem
Umfang eine Realisierung möglich und sinnvoll erscheint, wird derzeit geprüft.
45. Was sind nach Meinung der Bundesregierung Ursachen von
Verhaltensänderungen besonders von jungen Erwachsenen in Bezug auf
Mobilitätsangebote?
Generell kann festgestellt werden, dass jüngere Erwachsene sich gegenüber
neuen Mobilitätsangeboten offener erweisen als ältere Erwachsene. Aus Sicht
der Bundesregierung liegen jedoch noch keine konkreten, belastbaren
Erkenntnisse über die Ursachen von Verhaltensänderungen Jugendlicher bzw. junger
Erwachsener vor. Auch ist noch nicht hinreichend erforscht, wie sich das
Verhalten quantitativ und qualitativ verändert. Die Ergebnisse weiterer
Forschungen sind abzuwarten.
46. Wie will die Bundesregierung die Markteinführung neuer Technologien
fördern?
Die Markteinführung neuer Technologien ist nicht Gegenstand von
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des Bundes. Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben sind jedoch wesentliche Voraussetzung für Innovationen. In
Form z. B. von Modellversuchen oder experimentell angelegten
Praxisvorhaben werden damit gezielt Grundlagen für spätere Markteinführungen
geschaffen. Die Forschungs- und Innovationsförderung der Bundesregierung erfüllt
hier eine Brückenfunktion.
47. Wie will die Bundesregierung Deutschland als Forschungsstandort der
Mobilitätsbranche stärken?
Ein gutes Beispiel für Aktivitäten der Bundesregierung ist die Hightech-
Strategie 2020 mit dem Zukunftsprojekt „Nachhaltige Mobilität“. Die Hightech-
Strategie 2020 wird begleitet durch die Forschungsunion, in die alle wichtigen
Partner aus Industrie/Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung sowie Gesellschaft
eingebunden sind.
Wissensmanagement
48. Mittels welcher Maßnahmen unterstützt der Bund die Verbreitung von
Erkenntnissen der Erforschung des Mobilitätsverhaltens, und wem sind
die Erkenntnisse zugänglich?
Um den Planungsbehörden, der Fachöffentlichkeit und der Wissenschaft die
Analyse gezielter Forschungsfragen zu ermöglichen, werden der Wissenschaft
die Ergebnisse der Mobilitätserhebungen „Mobilität in Deutschland“ (MiD)
und „Deutsches Mobilitätspanel“ (Mop) bereits seit vielen Jahren kostenfrei als
anonymisierte Datensätze bereitgestellt. Als Teil der Open-Data-Strategie der
Bundesregierung werden die Daten zukünftig auch bei kommerzieller Nutzung
kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dies soll insbesondere die Entwicklung
moderner Mobilitätsdienstleistungen unterstützen. Weiterhin werden die
Ergebnisse der Verkehrs- und Mobilitätsforschung im eigens dazu entwickelten For-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/12119schungsinformationssystems (FIS) aufbereitet vorgehalten. Auf den
Internetseiten der Ressorts sowie der Ressortforschungseinrichtungen wie
beispielsweise der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), dem Bundesinstitut für
Bauwesen und Raumordnung (BBSR) oder dem Umweltbundesamt (UBA)
werden Forschungsergebnisse zum Download bereitgestellt.
49. Wie bewertet die Bundesregierung die Fachkräfteentwicklung für den
Bereich der Mobilitätsforschung und speziell im Bereich der Erforschung
des Mobilitätsverhaltens?
Die Fachkräfteentwicklung speziell im Bereich der Erforschung der Mobilität
und des Mobilitätsverhaltens vermag die Bundesregierung nicht zu bewerten,
da ihr entsprechende Datengrundlagen nicht vorliegen.
50. Wo und wie viele Lehrstühle gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
in Deutschland, die sich mit den Fragen der Mobilität schwerpunktmäßig
auseinandersetzen?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. Die Bundesregierung nimmt mit
Sorge zur Kenntnis, dass eine Reihe universitärer Lehrstühle, die sich bisher
schwerpunktmäßig mit Fragen der Mobilität auseinandersetzten nach
Emeritierung entweder eingespart bzw. nach Neubesetzung auf andere Themen
konzentrieren. Die Mobilitätsforschung auf universitärem Niveau, orientiert an
internationalen Forschungsmaßstäben, ist unverzichtbar für den Verkehrs- und
Logistikstandort Deutschland.
51. Hält die Bundesregierung die Entwicklung einer Roadmap zur Zukunft
der Mobilität in Deutschland für sinnvoll, und wenn nein, warum nicht,
und wenn ja, welche Rolle spielt die Erforschung des
Mobilitätsverhaltens?
Die Bundesregierung beschäftigt sich umfassend mit den Fragestellungen der
Zukunft der Mobilität und berücksichtigt diese in ihrer Verkehrspolitik. Dieser
Ansatz spiegelt sich beispielsweise wider in folgenden ganzheitlich
ausgerichteten Strategien wie dem Regierungsprogramm Elektromobilität oder auch der
Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie. Auch das Zukunftsthema „Nachhaltige
Mobilität“ in der Hightech-Strategie 2020, das in der gemeinsamen Federführung
von BMVBS und BMWi steht, ist entsprechend angelegt.
52. Wie will die Bundesregierung Ergebnisse aus den unterschiedlichen bereits
geförderten Projekten zusammenführen und zugänglich machen, damit
diese zukünftig mit eingeplant werden?
Die Fördermaßnahmen des Bundes werden regelmäßig evaluiert. Die bisher
vorliegenden Forschungsergebnisse sind Bausteine, auf denen die zukünftige
Mobilitätsforschung aufbaut.
Drucksache 17/12119 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode53. Was waren die zentralen Schlussfolgerungen aus der Studie „Mobilität in
Deutschland“, die sowohl im Jahr 2002 als auch im Jahr 2008
durchgeführt wurde, und wie hat die Bundesregierung diese Schlussfolgerungen
umgesetzt?
Die Studie „Mobilität in Deutschland“ (MiD) ist eine Momentaufnahme des
Mobilitätsverhaltens mit der Möglichkeit, aus den zusätzlich erfassten
soziodemografischen Angaben Verhaltensmodelle zu entwickeln, die Grundlage
auch für Investitionsplanungen sind. Die Ergebnisse der MiD 2008
unterstreichen die weiterhin sehr hohe gesellschaftliche Bedeutung der Mobilität; die
Mobilität der Deutschen hat von dem bereits bei der Vorgängererhebung im
Jahr 2002 festgestellten hohen Niveau nochmals leicht zugenommen. Die
Veränderungen der zentralen Eckwerte zur Mobilität, wie z. B. die Wegezahl, die
zurückgelegte Wegstrecke, die Unterwegszeit oder die Verkehrsmittelwahl,
sind jedoch überwiegend so gering, dass sich alte Trends wie z. B. das in den
zurückliegenden Jahrzehnten stetig wachsende Aufkommen im motorisierten
Individualverkehr nicht mehr eindeutig fortschreiben lassen, aber erkennbare
neue Entwicklungen (z. B. zunehmende Fahrradnutzung) sich erst in einer
längeren Zeitreihe als belastbare Trends beweisen lassen. Unverkennbar sind die
heutigen Senioren mobiler als die Gleichaltrigen in der Vergangenheit. Diese
als Kohorteneffekt bezeichnete Veränderungen werden jedoch durch
Verschiebungen in der Altersstruktur kompensiert, so dass sich auch hier die
Auswirkungen des demografischen Wandels in den bundesweiten Eckwerten
weitgehend kompensieren. Unterhalb dieser vergleichsweise stabilen Entwicklung bei
den zentralen Eckwerten lassen sich aus der MiD 2008 insbesondere drei
Schlussfolgerungen ziehen:
1. Entsprechend den unterschiedlichen Lebensstilen unterscheiden sich die
individuellen Anforderungen an die Mobilität und im Ergebnis die
individuellen Mobilitätsmuster erheblich.
2. Zunehmend mehr Nutzer wählen je nach Wegezweck und -ziel
einzelfallbezogen zwischen den unterschiedlichen Mobilitätsangeboten.
3. Entsprechend der unterschiedlichen Bevölkerungsstruktur und der
soziodemographischen Entwicklungen in den Regionen hat der demografische
Wandel regional sehr unterschiedliche und vielschichtige Auswirkungen auf
die Mobilität (z. B. in verdichteten Stadtteilen der Großstädte steigende
Nachfrage nach Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs, deutlich
rückläufiger Schülerverkehr in peripheren ländlichen Regionen).
Die Ergebnisse der MiD sind empirische Grundlage für die
unterschiedlichsten Schlussfolgerungen der Bundesregierung, die ausführlich in
programmatischen Berichten der Bundesregierung dargestellt sind (wie z. B.
Demografie Bericht, Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität, Nationaler
Radverkehrsplan).
54. Plant die Bundesregierung eine Folgestudie zur Studie „Mobilität in
Deutschland“?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Erhebung „Mobilität in Deutschland“ im
Jahr 2015 durchzuführen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/12119Mobilitätsforschung auf europäischer Ebene
55. Welche Bereiche der Mobilitätsforschung wurden bzw. werden seit dem
Jahr 2008 auf der Ebene der Europäischen Union gefördert?
Die Mobilitätsforschung ist wichtiger Schwerpunkt im Rahmen des EU-
Forschungsrahmenprogramms (FRP). Im aktuellen 7. FRP werden im
Themenbereich „Transport (inkl. Luftfahrt)“ Projekte u. a. mit folgenden Schwerpunkten
gefördert: Nachhaltigkeit, Vernetzung, Mobilität der Zukunft, Nutzerverhalten
und -bedürfnisse, Zugänglichkeit und Qualität von Verkehrsangeboten sowie
Mobilitätsmanagement.
56. Unterstützt die Bundesregierung die im Weißbuch „Verkehr 2050“
geplante Stärkung der Forschung und die vorgeschlagene Bündelung der
EU-Forschungsanstrengungen, und wenn ja, wie soll diese Bündelung
umgesetzt werden?
Die Bundesregierung unterstützt die im Weißbuch „Verkehr 2050“ geplante
Stärkung von Forschung und Innovation. Grundsätzlich ist sie der Auffassung,
dass eine Bündelung der Forschungsanstrengungen in der EU nur unter
Wahrung des Subsidiaritätsprinzips sowie der Entscheidungsspielräume nationaler
Förderprogramme anzustreben ist. Die Bundesregierung unterstützt, dass die
Forschungsanstrengungen auf europäischer Ebene im Rahmen von „Horizon
2020“ auf die fünf großen Kernherausforderungen der Zukunft konzentriert
werden.
57. Welchen Stellenwert nimmt dabei die Erforschung des
Mobilitätsverhaltens ein?
Die Verhandlungen zur Ausgestaltung der Verkehrsforschung im Horizont
2020 sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung wird ihren
bisherigen Kurs, der der Erforschung des Mobilitätsverhaltens einen hohen
Stellenwert beimisst, in den Verhandlungen fortsetzen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]