[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11994
17. Wahlperiode 28. 12. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Sören Bartol,
Martin Burkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/11861 –
Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Seegüterumschlag in den deutschen Seehäfen wird in den kommenden
Jahren deutlich wachsen, mit gravierenden Folgen sowohl für die Anlieferung
als auch die Verteilung der Waren ins Binnenland und damit auf die Struktur
des Hinterlandverkehrs. Bereits heute bestehen in den großen deutschen
Containerhäfen sowie im Hinterland der Häfen Kapazitätsengpässe, die eine
zuverlässige Abwicklung des Hinterlandverkehrs behindern. Das prognostizierte
Wachstum wird sich nur durch den Ausbau und die optimierte Vernetzung
aller Verkehrsträger bewältigen lassen.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, im Nationalen
Hafenkonzept und im Aktionsplan Güterverkehr und Logistik sowie im Rahmen der
Nationalen Maritimen Konferenzen hat sich die Regierungskoalition verpflichtet,
die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen durch besondere
Schwerpunkte bei der seehafenbezogenen Verkehrsinfrastruktur zu fördern. Es stellt
sich die Frage, inwieweit die Bundesregierung die selbst gesetzten Ziele
erreicht hat. Weiterhin ist zu fragen, wie die Regierungskoalition auf die
zunehmende Auslastung der Güterverkehrsstrecken im Hinterland der deutschen
Seehäfen reagieren und künftig eine deutliche Verkehrsverlagerung zugunsten
der Schienenwege und Wasserstraßen erreichen will, denen hierfür eine
besondere Bedeutung zukommt.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Güterumschlag in den
deutschen Seehäfen seit dem Jahr 2000 gegenüber den
Umschlagsprognosen der „Verkehrsprognose 2015“ entwickelt?
Aufgrund des massiven Rückgangs während der Wirtschaftskrise wird der
prognostizierte Güterumschlag in Höhe von 345 Millionen Tonnen bis zum Jahre
2015 laut Aussage der im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung (BMVBS) erstellten Mittelfristprognose leicht
unterschritten. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 21. Dezember 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11994 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Transportvolumina
des Seehafenhinterlandverkehrs seit dem Jahr 2000 im Verhältnis zum
Gesamtgüterverkehrsaufkommen entwickelt, und wie stellen sie sich bei den
ZARA-Häfen – Zeebrügge, Amsterdam, Rotterdam und Antwerpen – dar
(bitte nach Seehäfen mit einem jährlichen Gesamtumschlag von mehr als
1 Mio. t aufschlüsseln)?
Die amtliche Statistik enthält mit Blick auf den Seehafenhinterlandverkehr
lediglich Daten für Binnenschiff und Schiene (vgl. hierzu Antworten zu den
Fragen 16 ff.). Daher sind Zeitreihen bzw. Aussagen zum gesamten
Transportaufkommen im Seehafenhinterlandverkehr nicht möglich.
Zum Seehafen Zeebrügge enthält die amtliche deutsche Statistik keine Daten.
3. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wichtigsten Quell-
und Zielgebiete des Hinterlandverkehrs der deutschen Seehäfen (bitte in
Prozent des gesamten Hinterlandverkehrs sowie des
Gesamtgüterverkehrsaufkommens angeben)?
Nachstehend ist der Hinterlandverkehr der deutschen Seehäfen nach Regionen
– getrennt nach Container und Nicht-Containerverkehr – dargestellt (Quelle:
Verkehrsverflechtungsprognose 2025). Aussagen zum prozentualen Anteil des
gesamten Hinterlandverkehrs am gesamten Güterverkehrsaufkommen sind
nicht möglich (vgl. Antwort zu Frage 2).
Land
Containerverkehr
jährliches
Wachstum
2004–2025
Nichtcontainerverkehr
jährliches
Wachstum
2004–2025
2004 2025 2004 2025
in 1 000 t (netto) in 1 000 t (netto)
Schleswig-Holstein 5 919 19 545 5,9 % 6 528 12 146 3,0 %
Hamburg 2 845 11 941 7,1 % 2 227 4 907 3,8 %
Niedersachsen 11 399 36 784 5,7 % 21 234 28 242 1,4 %
Bremen 3 972 12 962 5,8 % 2 250 2 777 1,0 %
Nordrhein-Westfalen 16 052 52 956 5,8 % 43 451 56 132 1,2 %
Hessen 2 831 10 347 6,4 % 3 507 6 113 2,7 %
Rheinland-Pfalz 4 311 13 848 5,7 % 2 493 3 612 1,8 %
Baden-Württemberg 3 593 14 026 6,7 % 5 705 13 406 4,2 %
Bayern 3 802 15 523 6,9 % 3 339 6 561 3,3 %
Saarland 79 311 6,8 % 7 781 9 087 0,7 %
Berlin 770 2 277 5,3 % 473 803 2,6 %
Brandenburg 1 439 5 017 6,1 % 5 869 6 802 0,7 %
Mecklenburg-Vorpommern 851 2 749 5,7 % 6 588 11 827 2,8 %
Sachsen 1 419 4 829 6,0 % 1 096 2 237 3,5 %
Sachsen-Anhalt 1 874 6 242 5,9 % 4 081 6 557 2,3 %
Thüringen 716 2 270 5,6 % 956 1 494 2,1%
Summe Deutschland 61 872 211 627 6,0 % 117 579 172 705 1,8 %
Ausland 16 565 73 712 7,4 % 24 638 61 189 4,4 %
Summe insgesamt 78 436 285 338 6,3 % 142 217 233 894 2,4 %
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/119944. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der einzelnen
Verkehrsträger am Hinterlandverkehr der deutschen Seehäfen seit dem Jahr
2000 entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben), und
wie stellt sich der Modal Split bei den ZARA-Häfen dar (bitte nach
Seehäfen aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Modal-Split-Anteile der einzelnen Verkehrsträger im
Seehafenhinterlandverkehr sind in der amtlichen Statistik nicht verfügbar. Untenstehend dargestellt
ist die im Rahmen der Verkehrsverflechtungsprognose erwartete Modal-Split-
Entwicklung im Seehafenhinterlandverkehr im Prognosezeitraum 2004 bis 2025.
Die Verkehrsprognose 2015 enthält keine eigenständige Seehafenprognose.
Daher wurden stattdessen die Ergebnisse der im Rahmen der
Verflechtungsprognose 2025 erarbeiteten Seehafenprognose zur Beantwortung herangezogen.
Drucksache 17/11994 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, unmittelbar auf den
Modal Split der deutschen Seehäfen Einfluss zu nehmen, wie es z. B. die
niederländische Regierung auf der Maasvlakte in Rotterdam erfolgreich
durchgesetzt hat?
Die unmittelbaren Einflussmöglichkeiten der Bundesregierung auf den Modal
Split sind durch die grundgesetzlich geregelte Zuständigkeit der Länder für die
Häfen begrenzt.
6. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung der Modal Split im
Seehafen-Hinterlandverkehr bis zum Jahr 2015 gegenüber den Annahmen
der „Verkehrsprognose 2015“ entwickeln?
Siehe Antwort zu Frage 4.
7. Wie haben sich nach Informationen der Bundesregierung die Wartezeiten
in den deutschen Seehäfen durch Engpässe im Hinterlandverkehr seit dem
Jahr 2000 entwickelt (bitte nach einzelnen Seehäfen unterscheiden), und
welche „bottleneck“ konnte sie lokalisieren?
Die Bundesregierung verfügt über keine Statistiken, die Wartezeiten in den
deutschen Seehäfen mit Engpässen im Hinterlandverkehr verknüpfen.
Im Bereich Schienenwege des Bundes sieht die Bundesregierung im Rahmen
der verfügbaren Haushaltsmittel ein Bündel von Maßnahmen vor, um den
zunehmenden Seehafenhinterlandverkehr aufnehmen zu können:
– Für den Hamburger Hafen ist der dreigleisige Ausbau Stelle–Lüneburg das
mittelfristig wichtigste Projekt.
– Für den Tiefwasserhafen JadeWeserPort wird die Strecke Oldenburg–
Wilhelmshaven in mehreren Baustufen ausgebaut.
– Die für den Hafen Rostock wichtige Strecke Berlin–Rostock wird im
Rahmen von Bestandsnetzinvestitionen saniert und ausgebaut.
– Darüber hinaus trägt der Ausbau von Rangierbahnhöfen in ganz Deutschland
unmittelbar und mittelbar dazu bei, die notwendigen Kapazitäten für den
Seehafenhinterlandverkehr sicherzustellen.
– Langfristig sind der Ausbau des Eisenbahnknotens Hamburg und der
Ausbau der Kapazitäten der Schienenwege zwischen Hamburg/Bremen und
Hannover die wichtigsten Vorhaben.
Im Bereich Bundesfernstraßen hat der Bund in den vergangenen Jahren
ebenfalls viele Engpässe beseitigt. Zu den noch notwendigen Aus- und
Neubaumaßnahmen gehören:
– Nach dem Ausbau der Bundesautobahn A 1 ist die A 7 der wesentliche
verbleibende Engpass im Hinterlandverkehr für den Hamburger Hafen. Der
Ausbau der A 7 wird in den kommenden Jahren in Hamburg und Schleswig-
Holstein auf großer Länge beginnen.
– Für den Kieler Hafen wird die B 404 sukzessiv zur A 21 ausgebaut.
– Ein möglicher Engpass für den Tiefwasserhafen JadeWeserPort ist die
Anbindung im nachgeordneten städtischen Netz. Mit Hilfe von Bundesmitteln
soll die Cherbourger Straße in Bremerhaven verlegt und ausgebaut werden.
– Zur Verbesserung der Zufahrt des Hafens Saßnitz/Mukran wird
abschnittsweise die B 96n auf Rügen neu gebaut.
– Der Ausbau der B 207 nördlich von Oldenburg i.H. verbessert mit
fortschreitendem Realisierungsgrad die Zufahrt zum Hafen Puttgarden. Für den
Hinterlandverkehr des Fährhafens Puttgarden bzw. den der Festen
Fehmarnbeltquerung wird der Abschnitt nördlich der B 501 auszubauen sein.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/119948. Wie stellt sich der Projektstatus für die im „Masterplan Schiene –
Seehafen- Hinterland-Verkehr“ aufgelisteten Bedarfsplanvorhaben aktuell dar,
und in welchem Umfang wurden bisher Investitionen getätigt?
Der „Masterplan Schiene – Seehafen-Hinterland-Verkehr“ ist keine
Veröffentlichung des Bundes, sondern der Deutschen Bahn AG (DB AG). Zu den dort
genannten Bedarfsplanvorhaben wird auf den aktuellen
Verkehrsinvestitionsbericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/8700) verwiesen.
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das
Transportaufkommen der Lkw-Verkehre auf den Hauptrelationen des Fernverkehrs aus den
deutschen Seehäfen (bitte in Mio. Twenty-foot Equivalent Unit – TEU)
seit dem Jahr 2000 entwickelt, und wie stellt sich die Verkehrsbelastung
auf diesen Strecken im genannten Zeitraum dar (bitte nach Lkw pro
Werktag aufschlüsseln)?
Statistische Informationen zum Seehafenhinterlandverkehr im
Straßengüterverkehr liegen der Bundesregierung nicht vor.
10. Welchen Anteil haben die hafenbezogenen Ausbaumaßnahmen zur
Verbesserung der Hinterlandanbindungen an den im Investitionsrahmenplan
für die Bundesfernstraßen vorgesehenen Investitionen (bitte nach
Investitionsvolumen und Anteil in Prozent aufschlüsseln)?
Für Häfen ist es wichtig, nicht nur die nötigen Kapazitäten bei der direkten
Anbindung zu schaffen, sondern dafür zu sorgen, dass die gesamte Transportkette
reibungslos funktioniert. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung
immer die Entwicklung der gesamten Infrastruktur in Deutschland im Blick. Der
Seehafen-Hinterlandverkehr im Bereich der Bundesfernstraßen ist
dementsprechend ein nicht genau definierbarer Anteil des Gesamtverkehrs und hat nur
anteiligen Einfluss auf Investitionsentscheidungen.
Für den Verkehr von und zu den Seehäfen wichtige Projekte umfassen im
Investitionsrahmenplan (Teil A bis C) ein Bauvolumen von rd. 6,5 Mrd. Euro und
haben damit einen Anteil von fast 30 Prozent.
11. Von welchem Wachstum bei den Verkehrsleistungen im
Hinterlandverkehr auf der Straße geht die Bundesregierung aus, und wie wirken sich
dabei die vom Tiefwasserhafen JadeWeserPort ausgehenden
Hinterlandverkehre aus?
In der Verkehrsverflechtungsprognose 2025 wird davon ausgegangen, dass die
Verkehrsleistung im Seehafenhinterlandverkehr auf der Straße im
Prognosezeitraum 2004 bis 2025 um 168 Prozent wächst.
Über die Auswirkungen der vom Tiefwasserhafen JadeWeserPort ausgehenden
Hinterlandverkehre liegen dem BMVBS keine Informationen vor. Sie können
im Fristzeitraum für die Beantwortung auch nicht über die Auftragsverwaltung
für die Bundesfernstraßen des Landes, die wiederum landesintern weitere
Stellen befassen müsste, beigebracht werden.
12. Welchen Stellenwert hat nach Auffassung der Bundesregierung der
Lückenschluss der A 14 zwischen der A 24 und Magdeburg für den Ausbau
der Leistungsfähigkeit der straßenseitigen Hinterlandanbindung der
Ostseehäfen Lübeck, Wismar und Rostock?
In den vergangenen Jahren wurde die A 14 zwischen Schwerin und Wismar (A 20)
als ehemalige A 241 zusammen mit der A 20 fertiggestellt, welche die
Erreichbarkeit und die Attraktivität des Seehafens Wismar bereits deutlich verbesserte.
Drucksache 17/11994 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNachfolgend ist mit dem Bau einzelner Abschnitte des Lückenschlusses
zwischen der A 24 (Autobahnkreuz Schwerin) und der A 2 bei Magdeburg
begonnen worden. Die Hinterlandanbindung des Wismarer Hafens erhält durch
die koordinierte abschnittsweise Herstellung der A 14 eine neue Qualität.
Dem Neubau der A 14, Magdeburg–Wittenberge–Schwerin misst die
Bundesregierung eine unverändert hohe Bedeutung zu. Der Stellenwert des
Lückenschlusses der A 14 ist auch dadurch dokumentiert, dass zwischen dem Bund
und den beteiligten Bundesländern ein Vertrag über Planung und Realisierung
des Vorhabens geschlossen wurde und eine Förderung aus Mitteln des
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) vorgesehen ist.
13. Wird die Bundesregierung bei den vorbereitenden Planungen für den
neuen Bundesverkehrswegeplan die Fertigstellung der bis zum Jahr 2015
nicht realisierten Bauabschnitte beim Lückenschluss der A 14
berücksichtigen und prioritär einordnen?
Ja.
14. Welche Netzergänzungen sind aus Sicht der Bundesregierung vor dem
Hintergrund der Zuwachsraten im Seehafen-Hinterlandverkehr
erforderlich, und welche sind gegenüber den Projektbewertungen des
Bundesverkehrswegeplans 2003 neu zu bewerten?
Die Überprüfung der Bedarfspläne für die Bundesschienenwege und die
Bundesfernstraßen im Jahr 2010 hat ergeben, dass die positiv bewerteten
Maßnahmen gut geeignet sind, den prognostizierten Güterverkehr von und zu den
deutschen Seehäfen und der ARA-Häfen (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)
zu bewältigen. Zudem war es Ziel des „Sofortprogramms
Seehafenhinterlandverkehr“, Engpässe im Güterverkehr zu beseitigen.
Im Zuge der Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans 2015 wird
derzeit eine neue Verkehrsprognose für das Jahr 2030 erarbeitet. Ein wichtiger
Baustein ist dabei die Prognose der Entwicklung der
Seehafenhinterlandverkehre. Auf Grundlage der Prognoseergebnisse wird anschließend untersucht,
welche Verkehrsinfrastrukturprojekte für die Bewältigung der Verkehre
erforderlich sind und in den neuen Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden.
Mit Ausnahme laufender Projekte werden Vorhaben des
Bundesverkehrswegeplans 2003 erneut bewertet.
Die abschließende Entscheidung zur Festlegung der Projekte des Bedarfsplans
für die Bundesfernstraßen und ihrer jeweiligen Dringlichkeiten obliegt dem
Deutschen Bundestag im Rahmen der Novellierung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes und des Fernstraßenausbaugesetzes.
15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtlänge des
Schienennetzes in den fünf norddeutschen Ländern sowie Nordrhein-
Westfalen seit dem Jahr 1990 entwickelt, und wie stellt sich die
transportierte Gütermenge im Eisenbahnverkehr in Tonnen dar?
Differenzierte Angaben zur Länge des Schienennetzes in einzelnen
Bundesländern liegen rückwirkend nur bis zum Jahr 2005 vor. Seitdem hat sich die
Länge der Schienennetze in den fünf norddeutschen Bundesländern und
Nordrhein-Westfalen wie folgt entwickelt:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11994Zur transportierten Gütermenge liegen Zahlen ab 1996 vor, die in
nachstehender Tabelle aufgelistet sind:
16. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Transportvolumen
im Hinterlandverkehr auf der Schiene seit dem Jahr 2000 dar, und wie hat
es sich in den Knoten Hamburg, Bremen, Hannover, Duisburg sowie Köln
entwickelt?
Hierzu hält die amtliche Statistik konsistente Datenreihen ab dem Jahr 2005
vor. Daten für Duisburg sind dabei nicht enthalten, da die Daten nach NUTS-
3-Regionen aufgelistet werden. Die jeweiligen Ergebnisse sind in der
anliegenden Tabelle dargestellt:
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Bundesland
Bremen 168 171 171 171 173 164 165
Hamburg 282 282 282 282 280 356 357
Mecklenburg-Vorpommern 1.543 1.543 1.562 1.529 1.593 1.670 1.670
Niedersachsen 4.194 4.201 4.127 4.127 4.105 4.102 4.101
Schleswig-Holstein 1.283 1.283 1.283 1.290 1.290 1.278 1.278
Nordrhein Westfalen 5.910 5.911 5.899 5.873 5.968 5.423 5.397
Streckenlänge in km
Bremen Hamburg
Mecklenburg-
Vorpommern
Niedersachsen
Schleswig-
Holstein
Nordrhein-
Westfalen
Jahr
1996 10 205 21 487 9 132 44 595 6 235 186 399
1997 11 526 24 197 7 705 45 428 6 979 193 889
1998 10 846 22 861 7 744 44 795 6 565 181 848
1999 9 662 21 884 7 564 45 412 6 164 157 469
2000 10 988 22 970 8 052 47 447 5 809 158 940
2001 10 333 24 772 9 066 46 855 6 509 146 984
2002 9 514 26 423 8 664 48 745 7 801 143 568
2003 10 352 28 217 9 203 49 452 8 441 147 643
2004 12 303 31 636 10 169 49 406 5 706 149 580
2005 13 701 34 780 10 305 49 266 5 995 146 458
2006 16 160 42 869 9 462 52 863 7 137 155 518
2007 17 771 45 528 9 461 54 311 7 272 165 181
2008 18 424 46 146 11 605 77 675 9 001 163 339
2009 14 510 38 110 11 900 67 634 6 088 122 001
2010 16 450 45 766 10 720 88 374 6 169 150 969
2011 17 590 47 086 11 023 93 937 7 758 154 129
1000 Tonnen
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Hannover Köln
2005 2011 2005 2011
335.303 388.823 296.474 266.353
52.646 61.631 31.543 40.798
448 3.432 0 0
116.114 107.461 383 893
50.970 26.469 0 0
15.309 23.894 90.773 34.574
2.712 583 121 6.690
11.578 16.604 11.731 6.989
10.275 6.072 100.038 163.860
18.634 3.359 234.260 231.868
Hannover Köln
2005 2011 2005 2011
498.634 532.258 139.794 268.369
138.054 203.547 44.332 52.277
269 0 76 852
36.818 28.900 29 0
57 224 1.912 0
8.965 6.510 146.281 46.383
10.883 2.794 0 5
117 12.782 2.216 0
17 0 104.727 159.918
961 29.981 101.460 76.179 Empfang
Innerdeutsch Aus dem Ausland Hamburg Bremen
2005 2011 2005 2011 2005 2011 2005 2011
Tonnen
Hamburg 15.843.318 23.843.823 3.862.442 3.876.205 57.723 102.746 1.089.028 977.435
Bremen 3.145.681 4.489.669 1.220.607 1.586.938 449.829 680.023 354.895 561.587
Cuxhaven 53.628 101.043 125.969 53.282 25.925 36.825 513 4.583
Emden 583.068 744.800 134.268 116.412 42.071 2.539 6.646 33.907
Wilhelmshaven 339.386 973.803 39.432 3.368 360 65.523 24.724 2.978
Lübeck 819.412 651.127 790.837 697.675 39.415 65.243 4.724 3.691
Rostock 1.754.708 1.529.516 718.800 1.004.739 27.106 63.736 5.720 3.281
Amsterdam 1.762.917 2.835.707 336.249 289.470 1.587 0 6.481 0
Rotterdam 10.036.879 13.369.107 1.946.017 2.796.337 13.718 494 28 0
Antwerpen 2.018.782 2.673.213 2.595.549 1.452.136 17.805 0 563 394
Versand
Innerdeutsch In das Ausland Hamburg Bremen
2005 2011 2005 2011 2005 2011 2005 2011
Tonnen
Hamburg 12.103.213 16.162.170 2.971.090 3.204.110 57.723 102.746 449.829 680.023
Bremen 7.033.990 9.289.392 2.300.863 2.223.869 1.089.028 977.435 354.895 561.587
Cuxhaven 271.544 330.208 116.810 77.429 133 5.671 13.344 9.206
Emden 785.024 1.280.915 201.191 166.940 19.434 18 2.101 41.737
Wilhelmshaven 6.601 38.594 2.400 110 18 14.173 12 0
Lübeck 1.039.346 804.017 243.786 357.493 13.141 104.053 20.099 0
Rostock 2.572.513 2.302.288 497.217 767.905 19.503 65.682 61 0
Amsterdam 363.218 551.917 6.559 21.857 0 0 9.535 0
Rotterdam 841.270 1.522.567 1.673.694 1.870.112 0 256 0 0
Antwerpen 1.404.086 1.159.686 1.405.259 893.048 4.135 838 7.391 10.763
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1199417. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 das
Gesamtaufkommen der Züge pro Woche aus den deutschen Seehäfen
entwickelt, und wie stellt sich dieses in den Knoten Hamburg, Bremen,
Hannover, Duisburg sowie Köln dar?
Zur Anzahl der Züge pro Woche hält die amtliche Statistik keine Daten vor.
18. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Auslastung des
Schienennetzes auf den Hauptrelationen aus den Seehäfen seit dem Jahr
2000 entwickelt, und wie stellt sich der Pünktlichkeitsgrad der
Güterverkehrszüge dar?
Die Auslastung des Schienennetzes und die Pünktlichkeit der Züge fallen in den
Bereich der unternehmerischen Verantwortung der DB AG. Hierzu wird
verwiesen auf die Entscheidungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität
und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abgrenzung der
Zuständigkeiten Bund/DB AG/Länder infolge der Bahnreform (Anlage 1 auf
Bundestagsdrucksache 13/6149 vom 18. November 1996), dessen Beschlussvorschlag
in der Plenarsitzung vom 1. Oktober 1997 angenommen wurde sowie zur
Stärkung des parlamentarischen Fragerechts (Bundestagsdrucksache 16/8467 vom
10. März 2008).
19. Welche Streckenauslastung erwartet die Bundesregierung bis zum Jahr
2015, und welchen Ausbaubedarf sieht sie vor diesem Hintergrund
bezogen auf das Schienennetz in den fünf norddeutschen Ländern und
Nordrhein-Westfalen (bitte nach Projekten aufschlüsseln)?
Die derzeit noch aktuelle Prognose der deutschlandweiten
Verkehrsverflechtungen bezieht sich auf das Prognosejahr 2025. Darauf bezog sich auch das Zielnetz
der Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege, die das
BMVBS im Jahr 2010 durchgeführt hat. Dieses Zielnetz enthält sämtliche
Schienenwegeaus- und -neubauprojekte des Bedarfsplans 2004, die in der
Bedarfsplanüberprüfung positiv bewertet wurden.
Im Ergebnis werden bei Realisierung der positiv bewerteten
Bedarfsplanmaßnahmen die meisten für 2025 prognostizierten Engpässe im Schienennetz
aufgelöst. Für die sog. Rheinschiene im Bereich zwischen Köln und Karlsruhe
erarbeitet das BMVBS derzeit Optimierungsvorschläge hinsichtlich einer
Steigerung der Kapazität und der Verbesserung des Lärmschutzes, die dann in den
BVWP 2015 eingehen werden.
20. Welche Streckenauslastung erwartet die Bundesregierung nach
Fertigstellung der festen Fehmarnbelt-Querung darüber hinaus, und welchen
Ausbaubedarf sieht sie in diesem Zusammenhang im Hinblick auf das
Straßen- und Schienennetz?
Der Ausbaubedarf der Schienenstrecke für die Hinterlandanbindung der Festen
Fehmarnbeltquerung ergibt sich aus dem deutsch-dänischen Staatsvertrag.
Erwartet werden 78 Güterzüge pro Tag und rund 40 Personenzüge im Nah- und
Fernverkehr.
Für die Auslastung der Bundesfernstraßenanbindung der Festen
Fehmarnbeltquerung sind die Ergebnisse der Prognose für das Jahr 2030 abzuwarten (siehe
auch Antwort zu Frage 14).
Drucksache 17/11994 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Welchen Anteil haben die hafenbezogenen Ausbaumaßnahmen zur
Verbesserung der Hinterlandanbindungen an den im Investitionsrahmenplan
für die Bundesschienenwege vorgesehenen Investitionen (bitte nach
Investitionsvolumen und Anteil in Prozent aufschlüsseln)?
Für Häfen ist es wichtig, nicht nur die nötigen Kapazitäten bei der direkten
Anbindung zu schaffen, sondern dafür zu sorgen, dass die gesamte Transportkette
reibungslos funktioniert. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung
immer die Entwicklung der gesamten Infrastruktur in Deutschland im Blick. Der
Seehafen-Hinterlandverkehr auf der Schiene ist dementsprechend ein nicht
genau definierbarer Anteil des Gesamtverkehrs.
Für den Verkehr von und zu den Seehäfen wichtige Projekte umfassen im
Investitionsrahmenplan (Teil B und C) ein Bauvolumen von rund 3,1 Mrd. Euro und
haben damit einen Anteil von fast 24 Prozent. Nicht berücksichtigt ist dabei die
rd. 850 Mio. Euro teure Ausbaustrecke Berlin–Rostock, die im Rahmen von
Bestandsnetzinvestitionen realisiert wird.
22. Welche der Bedarfsplanvorhaben im Rahmen des
„Wachstumsprogramms“ der DB Netz AG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
im Zuge der Überprüfung des Bedarfsplans mit einem positiven Kosten-
Nutzen-Verhältnis bewertet, und welche zusätzlichen Kapazitäten
schaffen diese Maßnahmen nach Einschätzung der Bundesregierung?
Im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung 2010 wurden die folgenden Projekte
untersucht und positiv bewertet, die im Wachstumsprogramm der DB Netz AG
aus dem Jahre 2009 entweder als realisiert vorausgesetzt wurden oder
Bestandteil des Programms waren:
Für die oben dargestellten (Teil-)Maßnahmen wird in der
Bundesverkehrswegeplanung kein Kapazitätseffekt ermittelt.
Bedarfsplanprojekt (Teil-) Maßnahme
ABS/NBS Karlsruhe–Basel Karlsruhe–Rastatt Süd und Buggingen–Basel
ABS Oldenburg–Wilhelmshaven Elektrifizierung und 2-gleisiger Ausbau
ABS Grenze NL/DE–Emmerich–Oberhausen 3. Gleis und Knoten Oberhausen Abschnitt V
Knoten Frankfurt viergleisiger Ausbau F-Stadio–F-Gutleuthof
ABS Kehl–Appenweier (ohne Brücke Kehl)
ABS Uelzen–Stendal zweigleisiger Ausbau
ABS Nürnberg–Hof–Reichenbach Elektrifizierung Reichenbach–Hof–Marktredwitz
ABS München–Mühldorf–Freilassing eingleisige Verbindungskurve Daglfing–Riem und
eingleisige Verbindungskurve Trudering–Riem
Frankfurt am Main Homburger Damm, Galluswarte
Mannheim viergleisiger Ausbau Mannheim–Friedrichsfeld–Heidelberg
Graben Neudorf viergleisiger Ausbau
Karlsruhe eingleisige Verbindungskurve Karlsruhe West–Rastatt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1199423. Welcher Zeitplan ist nach Kenntnis der Bundesregierung für diese
Projekte vorgesehen, und welche Höhe umfassen die Investitionskosten für
diese Maßnahmen des Wachstumsprogramms (bitte nach Projekten
aufschlüsseln)?
Zum Projektstand der vordringlich zu realisierenden Bedarfsplanvorhaben wird
auf den aktuellen Verkehrsinvestitionsbericht der Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 17/8700) verwiesen. Zu den weiteren im Wachstumsprogramm
berücksichtigten Vorhaben des Weiteren Bedarfs ist aufgrund der Einordnung
derzeit keine Aussage zu Terminen möglich. Die geschätzten Investitionskosten
sind dem Bundesverkehrswegeplan 2003 (Bundestagsdrucksache 15/2050) zu
entnehmen.
24. Von welchen Zeitplänen geht die Bundesregierung bei den an die
Europäische Kommission zu übermittelnden Zeitplänen für die ERTMS-
Ausrüstung (ERTMS: European Rail Traffic Management System) auf den
Korridoren B und F sowie für die Korridor-Anschlussstrecken aus, und
wie sieht der Zeitplan für die Ausrüstung des Hafengebietes Hamburg
aus?
Abschnitt 7.3.2.5 Anhang III des Beschlusses der Kommission vom 25. Januar
2012 über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität der Teilsysteme
„Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung“ des transeuropäischen
Eisenbahnsystems (2012/88/EU) fordert, bezüglich der ERTMS-Ausrüstung der
Korridore, drei Jahre vor dem dort genannten Termin die Notifizierung eines
Zeitplanes an die Europäische Kommission.
Für Korridor B ist von Flensburg bis München der Termin 2020 angegeben,
somit muss die Notifizierung des Zeitplans erst 2017 erfolgen. Gleiches gilt beim
Korridor F für den Abschnitt Aachen bis Hannover und für die Anbindung des
Güterverkehrsraums Hamburg.
Für die Teilstücke München bis Kiefersfelden (Korridor B) und Hannover über
Magdeburg nach Frankfurt (Oder) und Horka ist im Jahr 2012 ein Zeitplan
anzugeben. Für diese Abschnitte beantragt das BMVBS einen Aufschub von drei
Jahren, gemäß Abschnitt 7.3.2.6 Anhang III des Beschlusses 2012/88/EU.
Zur Anbindung der Güterverkehrsräume führt Abschnitt 7.3.2 Anhang III des
Beschlusses 2012/88/EU allgemein aus, dass Terminalbereiche, wie Häfen, die
nicht mit nationalen Zugsicherungssystemen ausgerüstet sind, die
Anforderungen bereits erfüllen, wenn Schienenfahrzeuge Zugang zu diesen Bereichen
erhalten, ohne mit einem automatischen Zugsicherungssystem (z. B. ERTMS)
ausgerüstet sein zu müssen.
Abschnitt 7.3.5 Anhang III des Beschlusses geht mit einem Hinweis speziell auf
den Hamburger Hafen ein, wonach Deutschland bis 2020 eine
Schienenverbindung nach Hamburg mit ERTMS ausrüstet, während das Hafengebiet nur
teilweise ausgerüstet werden muss.
25. Wie hat sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Zahl der
vorübergehenden und ständigen Langsamfahrstellen nach Anzahl und Länge auf
den für den Hinterlandverkehr relevanten Strecken im Regionalbereich
Nord und West der DB Netz AG seit dem Jahr 2000 entwickelt?
Eine dahingehende Differenzierung und Auswertung von Daten liegt der
Bundesregierung nicht vor und ist auch innerhalb der vorgegebenen Frist nicht von
der zuständigen DB Netz AG zu beschaffen.
Drucksache 17/11994 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode26. Plant die Bundesregierung bei der Verlängerung der noch bis zum Ende
des Jahres 2013 gültigen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
zwischen Bund und Deutsche Bahn AG eine Aufnahme von
länderspezifischen Qualitätskennziffern?
Nein.
27. Von welchen Annahmen geht die Bundesregierung hinsichtlich der zu
erwartenden zusätzlichen Lärmbelastung an Schienenstrecken in
Norddeutschland, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-
Württemberg durch die Zuwächse im Hinterlandverkehr aus, und wie stellt sich die
regionale Verteilung der Mittel für Lärmschutzmaßnahmen gemessen am
Gesamtinvestitionsvolumen seit dem Jahr 2000 dar (bitte in absoluten
Zahlen und in Prozent angeben)?
Eine mögliche Steigerung der Lärmbelastung ergibt sich aus der
Verkehrsprognose 2025 für jede Strecke im Einzelnen. Die Zunahme des Hinterlandverkehrs
ist darin enthalten. Angaben aufgeteilt nach Ländern sind nicht möglich.
Im Rahmen von Bedarfsplanmaßnahmen für die Bundesschienenwege wird in
der Regel Lärmvorsorge gemäß Verkehrslärmschutzverordnung realisiert. Seit
Beginn des Lärmsanierungsprogrammes des Bundes wurden bundesweit rund
729 Mio. Euro für Lärmsanierungsmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen
der Eisenbahnen des Bundes aufgewendet. Die regionale Verteilung der bisher
aufgewendeten Mittel für Lärmschutzmaßnahmen richtet sich danach, welche
Städte und Gemeinden im Lärmsanierungsprogramm enthalten sind und in
welcher zeitlichen Reihenfolge die Lärmsanierungsmaßnahmen entsprechend der
Prioritätenliste des Gesamtkonzepts der Lärmsanierung durchgeführt worden
sind. Eine Aufteilung der verausgabten Lärmsanierungsmittel auf die einzelnen
Länder ist innerhalb der vorgegebenen Frist nicht möglich.
28. Mit welchen zusätzlichen Kosten für den Ausbau von
Lärmschutzmaßnahmen im Zuge des wachsenden Hinterlandverkehrs rechnet die
Bundesregierung?
29. In welchem Umfang wird die Bundesregierung künftig zusätzliche
Finanzmittel im Bundeshaushalt vorsehen, um das Ziel einer Halbierung
des Schienenlärms in Deutschland bis zum Jahr 2020 zu erreichen, und
inwieweit plant sie darüber hinaus Finanzmittel der Europäischen Union
ein?
Die Fragen 28 und 29 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Lärmvorsorgemaßnahmen werden im Rahmen der verfügbaren
Bedarfsplanmittel realisiert.
Für die 1999 eingeführte Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der
Eisenbahnen des Bundes auf haushaltsrechtlicher Basis stehen im Haushalt des
BMVBS seit 2007 jährlich 100 Mio. Euro zur Verfügung. Darüber hinaus
stehen aus dem Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II 30 Mio. Euro im Jahr
2013 und 10 Mio. Euro im Jahr 2014 für das Sonderprogramm Lärmschutz
Schiene zur Verfügung. Eine Zuordnung zum Hinterlandverkehr ist nicht
möglich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1199430. Sieht die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der Zuwachsraten des
Güterverkehrs aus den Seehäfen, die Notwendigkeit für ein zusätzliches
Lärmschutzprogramm für Schienenwege im Hinterlandverkehr?
Bei der Umsetzung des Lärmsanierungsprogramms des Bundes in den
einzelnen Lärmsanierungsabschnitten vor Ort werden auch im Hinterlandverkehr bei
der Lärmsanierung jeweils die für die Zukunft prognostizierten Zugzahlen
zugrunde gelegt.
31. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bruttoanlageinvestitionen in die Bundeswasserstraßen seit dem Jahr 2000 im Vergleich
zu den Bundesfernstraßen und den Bundesschienenwegen entwickelt, und
wie stellt sich das Verhältnis für die Bereiche der Wasser- und
Schifffahrtsdirektionen Nord, Nordwest und Mitte dar?
Aus nachfolgender Tabelle sind die Investitionen im Verkehrsbereich für die
einzelnen Verkehrsträger ersichtlich. In diesen Zahlen sind
Erhaltungsinvestitionen und Investitionen in Hochbau und Fahrzeuge enthalten. Dargestellt sind
die jeweiligen Kapitelausgaben zuzüglich anteilige Mautmittel (Kapitel 12 02)
und Ausgaben des Innovations- und Investitionsprogramms (Kapitel 12 02).
Das Verhältnis der Investitionen in die verkehrliche Infrastruktur in den Wasser-
und Schifffahrtsdirektionen Nord, Nordwest und Mitte betrug im Mittel
38 Prozent bezogen auf alle Bundeswasserstraßen.
32. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das
Transportaufkommen auf der Wasserstraße auf den Hauptrelationen aus den deutschen
Seehäfen (bitte in Mio. TEU) seit dem Jahr 2000 auf der Basis der
Statistik der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes entwickelt, und
wie stellt es sich bei den ZARA-Häfen dar?
Konsistente Datenreihen hierzu hält die amtliche Statistik ab dem Jahr 2005
vor. Die Entwicklung wird in den anliegenden Tabellen dargestellt.
Jahr
Bundeswasserstraßen
Bundesfernstraßen
Eisenbahnen
des Bundes Summe
Angaben gerundet in Mio. Euro
2000 620 4 173 3 363 8 156
2001 555 4 659 3 865 9 079
2002 554 4 713 4 294 9 561
2003 609 4 653 4 451 9 714
2004 600 4 928 3 518 9 045
2005 611 5 193 3 443 9 247
2006 590 5 144 3 398 9 132
2007 681 4 925 3 953 9 559
2008 811 5 027 3 860 9 699
2009 1 071 5 854 4 145 11 069
2010 935 5 183 4 308 10 426
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1
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. W
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amburg Rotterdam
2011 2005 2011
5.116 5.978.877 4.519.147
475 1.098 1.022.017 822.002
496 269.380 3.528 740
143 44.520 17.344 5.319
599 56.366 85.626 86.490
- 62.111 31.766
681 1.433 2.692.568 1.987.419
- - -
193 3.036.386 929.208 963.009
083 244.038 43.801.763 37.094.054
851 2.007 4.327.308 3.528.667
- 930.039 1.114.131
432 20.384 2.194 4.766
109 1.241.876 181.113 238.489
664 462.173 4.376 9.092
726 5.384.777 60.038.072 50.405.092
672 1.239 - 2.504
- 5.236.843 3.714.192
274 37.920 - -
- 1.345.740 847.815
008 - 3.695.586 2.918.805
895 83.988 16.125 24.702
- 621.500 138.491 Empfang
Amsterdam Antwerpen Bremen H
2005 2011 2005 2011 2005 2011 2005
Tonnen
Baden-Württemberg 2.300.427 839.128 1.643.506 1.364.738 58.624 53.296 -
Bayern 298.267 303.221 198.515 197.770 11.759 5.527
Berlin 896 161.811 - 3.094 - - 56.
Brandenburg 30.107 1.159 13.585 11.217 47.076 60.944 29.
Bremen 37.268 13.973 41.495 21.680 561.955 509.613 13.
Hamburg 758 - - 1.790 695 - -
Hessen 369.749 609.661 598.647 575.164 - - 3.
Mecklenburg-Vorpommern - - - - - - -
Niedersachsen 381.955 485.038 224.088 199.002 189.321 131.282 3.656.
Nordrhein-Westfalen 4.189.078 4.462.903 4.863.646 4.523.417 92.475 68.979 314.
Rheinland-Pfalz 557.340 570.215 1.887.730 1.995.759 - - 1.
Saarland 11.802 107.996 403.698 715.940 - - -
Sachsen 1.490 55 3.656 94 - - 13.
Sachsen-Anhalt 166.146 145.317 54.211 60.414 3.187 4.619 944.
Schleswig-Holstein 4.930 20.284 31.213 15.514 967 11.569 854.
Inland zusammen 8.350.213 7.720.760 9.963.990 9.685.594 966.059 845.829 5.887.
Belgien - - - - 130.029 37.529
Frankreich - - 1.843.763 1.868.680 8.637 2.914 -
Niederlande - - - - 178.890 32.737 48.
Österreich - - 33.164 64.160 - - -
Schweiz - - 1.085.868 919.242 7.206 - 1.
Tschechische Republik - - 4.131 2.254 556 - 299.
Ungarn - - 19.560 77.582 - - -
D
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Hamburg Rotterdam
005 2011 2005 2011
2.517 - 2.046.593 1.533.730
323 520 425.187 182.130
14.105 97.147 - -
22.913 45.224 21.815 3.143
695 - 4.585 2.584
- 45.343 37.920
- 678.962 358.980
553 - - -
65.823 1.503.772 230.487 254.886
49.141 181.550 8.455.967 6.700.422
00.529 - 2.191.892 1.603.088
- 120.944 211.955
41.226 41.442 515 743
07.144 505.770 207.642 78.840
16.894 1.665.878 6.188 19.230
021.863 4.041.304 14.436.120 10.987.650
1.252 1.790 - -
- 4.421.910 3.753.772
64.930 33.686 - -
- 236.240 142.535
- 602.063 795.032
40.143 128.228 12.383 6.336
- 495.253 278.593 Versand
Amsterdam Antwerpen Bremen
2005 2011 2005 2011 2005 2011 2
Tonnen
Baden-Württemberg 471.552 394.829 1.005.483 969.099 12.371 4.183
Bayern 133.743 32.861 207.442 111.937 23.288 1.340
Berlin - - - - 2.756 7.760
Brandenburg 10.753 923 6.409 601 17.113 14.174 1
Bremen 3.953 - 37.457 11.919 561.955 386.663
Hamburg 1.135 - - 1.239 13.599 47.167 -
Hessen 2.475 9.873 325.212 279.372 11.038 - -
Mecklenburg-Vorpommern - - - - 189 -
Niedersachsen 60.442 129.184 318.902 316.001 2.470.245 2.157.353 1.1
Nordrhein-Westfalen 845.990 1.232.667 5.269.256 3.992.778 174.094 431.369 1
Rheinland-Pfalz 102.356 129.071 2.360.472 1.565.529 31.289 15.931 1
Saarland - - 384.182 273.493 - - -
Sachsen - - 186 1.318 3.883 355
Sachsen-Anhalt 69.140 25.904 147.582 108.382 88.302 75.884 1.1
Schleswig-Holstein 11.113 1.151 5.589 - 11.451 1.098 1.3
Inland zusammen 1.712.652 1.956.462 10.068.172 7.631.667 3.421.573 3.143.277 4.
Belgien - - - - 124.173 72.846
Frankreich - - 1.470.475 1.316.880 14.435 8.128 -
Niederlande - - - 2.504 185.284 144.452
Österreich - - 196.916 189.478 1.690 - -
Schweiz - - 608.801 780.748 12.499 16.053 -
Tschechische Republik - - 4.737 8.346 6.612 1.121 2
Ungarn - - 25.730 62.996 - - -
Drucksache 17/11994 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode33. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Jahresmittelwerte
der Fahrrinnentiefen auf Außen-, Mittel- und Oberelbe sowie der Außen-
und Unterweser seit dem Jahr 2000 entwickelt, und für wie viele Schiffe
mussten auf der Elbe und Weser seither tideabhängige Wartezeiten in
Kauf genommen werden?
Die Bundesregierung führt über Schiffsanläufe in den deutschen Seehäfen und
deren sich individuell gegebenenfalls ergebende Tideabhängigkeit keine
Statistiken.
In den Fahrrinnen der Seeschifffahrtstraßen Unter- und Außenelbe sowie Unter-
und Außenweser werden durchgängig die Wassertiefen vorgehalten, die sich
aus den jeweiligen Planfeststellungsbeschlüssen ergeben. Zu bzw. aus den
Seehäfen an Elbe und Weser verkehren Schiffe in sehr großer Zahl sowohl
tideunabhängig als auch tideabhängig. Für tideabhängig verkehrende Schiffe
entstehen Wartezeiten, wenn ein sog. Tidefenster aus z. B. schiffsbetrieblichen
oder meteorologischen Gründen nicht mehr rechtzeitig erreicht werden kann.
Die Fahrrinnentiefen an Mittel- und Oberelbe hängen vom Abflussgeschehen
ab und sind somit variabel. Bezogen auf mittlere Niedrigwasserstände
(GlW 89*) wird gegenwärtig eine Fahrrinnentiefe von mindestens 1,60 Meter
unterhalb von Dresden und 1,50 Meter oberhalb von Dresden an
durchschnittlich 345 Tagen pro Jahr angestrebt. Aufgrund geringerer Niedrigwasserabflüsse
durch veränderte Wasserbewirtschaftung (im Wesentlichen Einfluss der
stillgelegten Braunkohletagebaue im Elbeeinzugsgebiet) und wegen
Veränderungen im Gewässerbett sind die mittleren Niedrigwasserstände abgesunken.
34. Welche Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen erachtet die Bundesregierung
als prioritär, um die Hinterlandanbindung des Lübecker Hafens zu
verbessern?
Mit dem zweigleisigen Ausbau und der Elektrifizierung der Strecke Hamburg–
Lübeck wurde die Hinterlandanbindung des Hafens Lübeck bereits deutlich
verbessert. Von der Fertigstellung der schienenseitigen Hinterlandanbindung
zur Festen Fehmarnbeltquerung wird auch der Lübecker Hafen zusätzlich
profitieren.
Hinsichtlich der Verbesserung der Anbindung an das Bundesfernstraßennetz
wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
35. Welche Entwicklungsperspektiven sieht die Bundesregierung für den
Hafen Mukran/Rügen insbesondere hinsichtlich der Ostseeverkehre in die
baltischen EU-Mitgliedstaaten sowie nach Russland, und welche
investiven Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hinterlandanbindung wird
die Bundesregierung verfolgen, um die Attraktivität des Hafenstandortes
zu steigern?
Der Hafenstandort bietet regelmäßige und hoch frequentierte Fährverbindungen
nach Trelleborg (Schweden), Rønne (Dänemark), Klaipeda (Litauen), Ventspils
(Lettland), Baltijsk, Ust Luga und Sankt Petersburg (Russland) an. Die jüngste
Verbindung nach Ust Luga wurde erst im Juni 2012 aufgenommen und
entwickelt sich positiv. Gute Zukunftsperspektiven sieht die Bundesregierung für
den Hafen Sassnitz/Mukran auch im Bereich Offshore-Windparks, für den bis
Mitte 2013 ein Offshore-Terminal gebaut wird.
Hinsichtlich der Maßnahmen zur Verbesserung der Hinterlandanbindung wird
auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/1199436. Wie ist der Stand der Einbindung des Seehafens Rostock in die Planungen
zu den transeuropäischen Verkehrsnetzen (TEN-V), und ist hierbei eine
Fortführung der TEN-Strecke nach Dänemark über Gedser vorgesehen?
Der Hafen Rostock gehört, ebenso wie seine Schienen- und Straßenanbindung
zum TEN-Kernnetz und zum TEN-Kernnetzkorridor Hamburg/Rostock-
Burgas–Piräus–Lefkosia.
37. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sperrzeiten von
Schleusen durch Defekte, Unfälle oder Baumaßnahmen auf den
Hauptrelationen aus den deutschen Seehäfen seit dem Jahr 2000 entwickelt, und
wie hoch schätzt sie die jährlichen Kosten, die der Binnenschifffahrt
durch Wartezeiten und Frachtverluste entstanden sind?
38. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Kapazität
der Schleusen an den Bundeswasserstraßen im Hinterland der Seehäfen
bis zum Jahr 2020, und welchen Investitionsbedarf leitet sie daraus im
gleichen Zeitraum ab?
Die Fragen 37 und 38 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung verfügt über keine Statistiken und Informationen zu
Wartezeiten und Frachtverlusten der Binnenschifffahrt, die eine fragenkonforme
Beantwortung ermöglichen würde.
Aktuell wird der Bundesverkehrswegeplan 2015 vorbereitet, in dem der
Investitionsbedarf – einschließlich der Hinterlandanbindungen der deutschen
Seehäfen – bis zum Jahr 2030 dargestellt wird.
39. Welche Verkehrsprognosedaten liegen der jetzt vom Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) abgeschlossenen
Netzkategorisierung bezogen auf die Bundeswasserstraßen im Seehafen-
Hinterlandverkehr zugrunde?
Als maßgebliches Kriterium für die Kategorisierung der Bundeswasserstraßen
sind sowohl die vorhandene als auch die prognostizierten Transportmengen
herangezogen worden. Dabei wurden die Verkehrszahlen aus dem Jahr 2010
und die Ergebnisse der Prognose der deutschlandweiten
Verkehrsverflechtungen 2025 zugrunde gelegt.
40. Wer hat diese geliefert, und wann wurden die Daten ermittelt?
Die Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen 2025 wurde von
einem Konsortium aus den Firmen ITP – Intraplan Consult GmbH und BVU –
Beratergruppe Verkehr und Umwelt GmbH sowie die zugehörige
Seeverkehrssprognose von der Fa. Planco Consult erstellt. Basisjahr der
Verkehrsverflechtungsprognose 2025 war das Jahr 2004.
41. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen dem
postulierten Ziel einer prioritären Realisierung seehafenbezogener
Verkehrsinfrastruktur und der jetzt vorliegenden neuen Netzstruktur für die
Bundeswasserstraßen auf der Basis des Tonnagevolumens, wonach wichtige
Hinterlandverbindungen wie Ober- und Mittelweser in die Kategorie B
eingeordnet werden, und wie will sie diesen Widerspruch auflösen?
Es besteht kein Widerspruch. Im Hinblick auf die begrenzten Ressourcen, die es
nicht erlauben, alle Projekte, für die ein hoher, auch zwingender Bedarf besteht,
Drucksache 17/11994 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezeitgleich oder zeitnah zu realisieren, ist mit der Kategorisierung der
Wasserstraßen lediglich ein zusätzliches Priorisierungsinstrument für die
Investitionssteuerung geschaffen worden, das auch für die Wasserstraßen in der
Hinterlandanbindung der Seehäfen Anwendung findet.
Entsprechend ihres vorhandenen und für 2025 prognostizierten
Transportbedarfs sind die Mittelweser in die Kategorie B und die Oberweser in die
Kategorie „sonstige Wasserstraße“ eingestuft worden.
Der zwischen Bund und dem Land Bremen vereinbarte, laufende Ausbau der
Mittelweser wird unter Ausschöpfung vorhandener Optimierungsmöglichkeiten
fortgeführt. Vorrangiges Ziel ist, mit Fertigstellung der Schleusen Dörverden
(2013) und Minden im Jahr 2014 das 2,50 Meter tiefgehende 110 m lange
Großmotorgüterschiff (GMS) auf der Mittelweser zulassen zu können. In der
Liste der Wasserstraßenprojekte für das
Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II ist außerdem die Uferrückverlegung Drakenburg enthalten.
Für die auf der Oberweser stattfindenden Spezialtransporte ist ein
verkehrsbezogener Ausbau einer Bundeswasserstraße im Sinne einer Vertiefung oder
Verbreiterung der Fahrrinne nicht notwendig und dementsprechend auch nicht
vorgesehen.
42. Wie viele private KV-Terminals (KV: Kombinierter Verkehr) sind seit
1998 mit einer Bundesförderung neu- und ausgebaut worden, und wie
hoch ist der Anteil in den seehafennahen Standorten?
Nach der Förderrichtlinie des Kombinierten Verkehrs (KV) wurden im
Zeitraum 1998 bis 2012 insgesamt 135 Neu- und Ausbaumaßnahmen in privaten
Umschlaganlagen gefördert (teilweise mehrere Maßnahmen in einem
Terminal). Neun der Neu- und Ausbaumaßnahmen wurden in seehafennahen
Standorten vorgenommen. Erfasst sind jeweils auch laufende Vorhaben.
a) Wie hoch ist das Gesamtfördervolumen des Bundes im KV, und in
welchem Umfang wurden dadurch zusätzliche Umschlagkapazitäten
geschaffen (bitte in TEU und in Prozent aufschlüsseln)?
Aus dem Titel 892 41 im Kapitel 12 02 („Zuschüsse für private Unternehmen
für Investitionen in den Kombinierten Verkehr“) wurden von 1998 bis 2012
insgesamt 663,81 Mio. Euro abgerufen. Das BMVBS hat zur Vorbereitung der seit
1. Januar 2012 geltenden Förderrichtlinie die bisherige Richtlinie extern
evaluieren lassen (im Folgenden kurz Evaluierungsgutachten). Danach wurde durch
die Förderung der privaten Umschlaganlagen ein Zuwachs der
Umschlagkapazitäten auf jährlich insgesamt 4,56 Millionen Ladeeinheiten (1 Ladeeinheit
entspricht 1,46 Twenty-foot Equivalent Unit – TEU) bewirkt, bezogen auf das Jahr
2008 (im Folgenden kurz Basisjahr). Angaben in Prozent liegen nicht vor.
b) Wie stellt sich nach Einschätzung der Bundesregierung der
Ausbaubedarf in den seehafennahen Standorten sowie der Investitionsbedarf
bis zum Jahr 2025 dar?
Der Ausbaubedarf in den seehafennahen Standorten wurde im Rahmen des
Evaluierungsgutachtens mit insgesamt 2,9 Millionen Ladeeinheiten bis 2025
prognostiziert (Basisjahr 2008). Der Investitionsbedarf beläuft sich dabei auf
rund 410 Mio. Euro.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/11994c) Welche Verlagerungseffekte auf Schiene und Wasserstraße haben die
zusätzlichen Umschlagkapazitäten nach Kenntnis der
Bundesregierung gezeitigt, und wie stellt sich dies für den Seehafen-
Hinterlandverkehr dar (bitte in tkm angeben)?
Im Evaluierungsgutachten wurde der Verlagerungseffekt auf die Schiene mit
15,9 Milliarden tkm und auf die Wasserstraße mit 2,3 Milliarden tkm (Basisjahr
2008) ermittelt. Zum Seehafenhinterlandverkehr liegen keine Angaben vor.
d) Von welchem Anteil des KV an der Transportleistung von
Wasserstraße und Schiene geht die Bundesregierung bis zum Jahr 2025 aus,
und wann wird sie das angekündigte Entwicklungskonzept für den KV
in Deutschland bis zum Jahr 2025 vorlegen?
In der Verkehrsverflechtungsprognose 2025 wird davon ausgegangen, dass sich
der KV der Schiene im Prognosezeitraum 2004 bis 2025 mehr als verdoppeln
wird (von 52 Millionen Tonnen 2004 auf 113 Millionen Tonnen 2025). Damit
werden im Jahr 2025 ein Viertel des Transportaufkommens und ein gutes
Drittel der Transportleistung mit der Bahn im KV erbracht. Der KV mit dem
Binnenschiff wurde nicht gesondert prognostiziert.
Das KV-Entwicklungskonzept in Deutschland mit dem Zeithorizont 2025 liegt
vor. Die verkehrlichen Analysen werden in Kürze auf der Internetseite des
BMVBS veröffentlicht.
e) Inwieweit sieht die Bundesregierung die Möglichkeit zur Anwendung
der KV-Förderung zur Unterstützung der Errichtung von
Binnenschiffsumschlagplätzen in den Seehäfen, und plant sie eine
entsprechende Änderung der KV-Förderrichtlinien, um eine Errichtung von
KV-Terminals für den Umschlag zwischen Binnen- und Seeschiff zu
erleichtern?
Eine Förderung von Binnenschiffsumschlagplätzen über die Richtlinie zur
Förderung privater Umschlaganlagen kann grundsätzlich dann erfolgen, wenn
sichergestellt wird, dass die Anlage ausschließlich für den Umschlag auf das
Binnenschiff eingesetzt und die Anlage diskriminierungsfrei vorgehalten wird.
43. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Investitionsmittel (Bundeszuschüsse und Eigenmittel der Deutschen Bahn AG)
für das „Sofortprogramm Seehafenhinterlandverkehr“ in den Jahren seit
2008 jeweils abgerufen (bitte in absolute Zahlen und in Prozent
aufschlüsseln)?
44. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeitige
Umsetzungsstand der im Rahmen des Sofortprogramms definierten Maßnahmen zur
Kapazitätserweiterung, und bis wann ist mit einer Fertigstellung der
einzelnen Vorhaben zu rechnen?
45. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeitige
Umsetzungsstand der im Rahmen des Sofortprogramms definierten Maßnahmen zur
Kapazitätserweiterung in den Knoten Hamburg, Bremen, Hannover,
Duisburg und Köln, und bis wann ist mit einer Fertigstellung der
einzelnen Vorhaben zu rechnen?
46. Wie bewertet die Bundesregierung die streckenbezogenen Effekte der
bisher umgesetzten Maßnahmen bzw. Teilmaßnahmen (bitte nach
Einzelprojekten aufschlüsseln), insbesondere unter Berücksichtigung der
tatsächlichen Zuwachsraten im Hinterlandverkehr?
Die Fragen 43 bis 46 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Drucksache 17/11994 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDas „Sofortprogramm Seehafenhinterlandverkehr“ wurde von der
Bundesregierung vor dem Hintergrund wachsender Güterverkehre und den dadurch zu
erwartenden Kapazitätsengpässen im Schienenverkehrsnetz im Jahr 2008 eingeführt.
Für das Sofortprogramm stehen Bundesmittel in Höhe von max. 255 Mio. Euro
und Eigenmittel der DB Netz AG in Höhe von mindestens 50 Mio. Euro zur
Verfügung. Im Bundeshaushalt 2011 ist die Laufzeit des Sonderprogramms um
zwei Jahre (bis 2013) verlängert worden. Das Sofortprogramm umfasst ein
Maßnahmenbündel von 24 Vorhaben. Mit Ausnahme des Vorhabens
„Blockverdichtung Warburg–Kassel“ ist die Entwurfsplanung für alle Vorhaben
abgeschlossen. Zu den einzelnen Vorhaben ist weiterhin folgender Sachstand zu
verzeichnen:
lfd.
Nr.
Vorhaben
Planfeststellungsbeschluss
Baubeginn
Inbetriebnahme
1 Knoten Bremen 16.12.2011 04.2012 vsl. 04.2013
2 Knoten Bremen Nordkopf 06.08.2012 02.2012 vsl. 10.2013
3 Bremerhaven–Bremen teilw. vorhanden 12.2011 vsl. 12.2013
4 Knoten Hamburg teilw. vorhanden 10.2008 offen
5 Uelzen 19.01.2012 vsl.10.2012 vsl. 12.2013
6 Bremen–Hannover 12.11.2010 05.2010 11.2011
7 Bremen–Osnabrück nicht erforderlich 05.2009 12.2009
8 Bebra–Fulda 30.09.2010 07.2010 05.2012
9 Hamm–Kassel–Halle 06.10.2009 12.2009 11.2010
10 Gießen–Friedberg nicht erforderlich 02.2009 10.2009
11 Knoten Mainz offen vsl. 10.2013 vsl. 10.2014
12 Knoten Wiesbaden 24.03.2010 10.2011 06.2012
13 Knoten Hamm 13.11.2009 12.2009 vsl. 01.2013
14 Konzeption westliche Ruhr I vorhanden 08.2008 09.2011
15 Hamburg–Berlin teilw. vorhanden 12.2008 vsl. 12.2013
16 Knoten Nürnberg 16.12.2010 08.2011 vsl. 12.2012
17 Nürnberg–Passau 17.10.2011 04.2012 vsl. 12.2012
18 Nürnberg–Passau offen offen offen
19 München–Rosenheim 28.03.2011 03.2011 12.2011
20 Nürnberg–Passau 21.09.2010 09.2010 vsl. 12.2012
21 Flieden–Gemünden 13.09.2010 11.2010 07.2011
22 Ubf Mannheimer Hafen teilw. offen 06.2010 05.2012
23 Ubf Kornwestheim 17.08.1994 01.2009 12.2009
24 Ubf Kornwestheim,
Zugbildungsgleise 631 u. 632 17.08.1994 08.2009 12.2009
Anbindung Logistikfläche Wedau
(PD Duisburg) 01.04.2009 04.2010 02.2011
Blockverdichtung Warburg–Kassel offen 08.2012 vsl. 10.2013
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/11994Zum Finanzierungsstand der Einzelmaßnahmen liegen keine Daten vor, ebenso
nicht zu den streckenbezogenen Effekten der bisher umgesetzten Maßnahmen.
Weiter gehende Einzelangaben, wie in den Fragestellungen gewünscht, stehen
der Bundesregierung in der Kürze der Zeit nicht zur Verfügung und sind auch
kurzfristig von der zuständigen DB Netz AG nicht zu beschaffen.
47. Bis wann will die Bundesregierung die Elektrifizierung der Strecke Hof–
Regensburg im Zuge der Seehafen-Hinterlandanbindung realisieren?
Die Elektrifizierung der Schienenverbindung Marktredwitz–Regensburg ist
gegenwärtig nicht im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege enthalten und eine
Finanzierung mit Bundesmitteln daher nicht möglich. Der Abschnitt
Marktredwitz–Hof ist Teil des Bedarfsplanvorhabens Nürnberg–Marktredwitz–
Reichenbach/Grenze D/CZ (–Prag). Die DB Netz AG wird im kommenden Jahr mit der
Planung der Elektrifizierung zwischen Hof, Marktredwitz und Schirnding
Grenze beginnen. Das BMVBS hat die Elektrifizierung Regensburg–
Marktredwitz im Jahre 2010 untersucht. Die Maßnahme hat sich dabei als
gesamtwirtschaftlich vorteilhaft herausgestellt. Zur Aufnahme in den
Bundesverkehrswegeplan 2015 ist eine erneute Untersuchung notwendig. Soweit die
Wirtschaftlichkeit bestätigt wird, erfolgt eine Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan.
Falls die Maßnahme im anschließenden Gesetzgebungsverfahren Bestandteil
des neuen Bedarfsplans wird, wäre eine Bundesfinanzierung grundsätzlich
möglich. Die Realisierung hinge dann von der durch die DB Netz AG
durchzuführenden Planung und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab.
48. Wann wird das BMVBS eine Projektliste zum
Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II vorlegen?
Das BMVBS hat die Projektliste zum Infrastrukturbeschleunigungsprogramm
II bereits vorgelegt. In seiner 111. Sitzung hat der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages am 12. Dezember 2012 der Projektliste zugestimmt.
49. Wann wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der nach ihren
eigenen Angaben inzwischen abgeschlossenen Netzkategorisierung eine
Projektliste der Wasserstraßen in Deutschland vorlegen, die im
Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 bisher fehlt?
Der Investitionsbedarf bis zum Jahr 2030 wird im Bundesverkehrswegeplan
2015 dargestellt werden. Die nachträgliche Erstellung einer Projektliste
„Wasserstraßen“ zum IRP erübrigt sich vor diesem Hintergrund.
50. Wie begründet die Bundesregierung den Umstand, dass – entgegen den
Ankündigungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP,
dem Nationalen Hafenkonzept, dem Aktionsplan Güterverkehr und
Logistik sowie den Verabredungen bei den Nationalen Maritimen
Konferenzen – der Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 keine Schwerpunkte für
seehafenbezogene Verkehrsprojekte setzt, und wird sie den
Investitionsrahmenplan um ein Sonderinvestitionsprogramm „Deutsche Seehäfen“
ergänzen, um die von ihr formulierten Ziele zu erreichen?
Für Häfen ist es – wie bereits in den Antworten zu den Fragen 10 und 21
ausgeführt – wichtig, dass sowohl der Zu- und Abfluss von Gütern in und aus den
Häfen als auch die gesamte Transportkette reibungslos funktionieren. Ein
Anteil von fast 24 Prozent bei den Projekten für die Bundesschienenwege und von
Drucksache 17/11994 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodefast 30 Prozent bei den Straßenprojekten unterstreicht, dass die
Bundesregierung ihre verkehrspolitische Zielsetzung, einen Investitionsschwerpunkt bei
seehafenbezogenen Verkehrsprojekten zu setzen, erfolgreich umsetzt.
Einer besonderen deklaratorischen Schwerpunktsetzung im
Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes bedarf es
dazu nicht, ebenso ist ein Sonderinvestitionsprogramm „Deutsche Seehäfen“
nicht notwendig.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]