[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12279
17. Wahlperiode 05. 02. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Dr. Anton Hofreiter,
Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12004 –
Umweltauswirkungen der Autobahn 20
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage haben die Auftragsverwaltungen der
betroffenen Bundesländer Stellungnahmen abgegeben. Der Antwort liegen
folgende Abschnitte der A 20 mit angegebenen Planungsständen zugrunde.
Land Abschnitt Planungsstand
NI PA 1: Westerstede bis Jaderberg
(A 29)
derzeit Entwurfs-/Genehmigungsplanung
NI PA 2: Jaderberg (A 29) bis Schwei
(B 437)
derzeit Entwurfs-/Genehmigungsplanung
NI PA 3: Schwei (B 437) bis östlich
der Weser
derzeit Entwurfs-/Genehmigungsplanung
NI PA 4: östlich der Weser bis
Heerstedt (B 71)
derzeit Entwurfs-/Genehmigungsplanung
NI PA 5: Heerstedt (B 71) bis
Bremervörde (B 495)
derzeit Entwurfs-/Genehmigungsplanung
NI PA 6: Bremervörde (B 495) bis
Elm
Planfeststellungsverfahren (September 2012)
NI PA 7: Elm bis Drochtersen (A 26) derzeit Entwurfs-/Genehmigungsplanung
NI/SH Elbtunnel Planfeststellungsverfahren (Mai 2009)
SH Nord-West-Umfahrung Hamburg
PA 8: LGr. NI/SH–B 431
SH Nord-West-Umfahrung Hamburg
PA 7: B 431–A 23
Planfeststellungsverfahren (Dezember 2007)
SH Nord-West-Umfahrung Hamburg
PA 6: A 23–L 114
Planfeststellungsverfahren (Mai 2008)
SH Nord-West-Umfahrung Hamburg
PA 5: L 114–A 7
Planfeststellungsverfahren (Oktober 2010) Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 1. Februar 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12279 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSoweit Ausgleichsmaßnahmen angesprochen werden, bezieht sich die Antwort
auf alle Kompensationsmaßnahmen, die auch Ersatzmaßnahmen einschließen.
Eine Trennung in Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen würde an dieser Stelle
nicht sinnvoll sein bzw. zu unverhältnismäßigem Aufwand führen. Maßnahmen
zum Lärmschutz, die ebenfalls der Bewältigung von Umweltauswirkungen
dienen, sind in den genannten Kosten nicht enthalten. Auf Grund der
unterschiedlichen Planungsstände erlauben die nachfolgenden Tabellen keine
abschließende Darstellung von Umweltwirkungen und daraus resultierenden
Kompensationsmaßnahmen.
Die Beantwortung der Frage erfolgte – soweit das in der Kürze der Zeit möglich
war – aufgrund der Beiträge der drei Auftragsverwaltungen Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Weitergehende
Informationen zu den Planungen der A 20 in Niedersachsen sind auf der Internetseite
www.kuestenautobahn.info zu finden. Außerdem stehen Berichts- und
Kartenmaterial aus den Planfeststellungsverfahren zum Planungsabschnitt 6 und zur
festen Elbquerung auf der Internetseite
www.strassenbau.niedersachsen.de
(Rubrik Planfeststellung).
1. Welche Umweltauswirkungen zur Planung der A 20 in den Bundesländern
Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind
laut Voruntersuchungen für jeden einzelnen Abschnitt und in der Summe
insgesamt für den gesamten geplanten Verlauf prognostiziert worden (bitte
tabellarisch für jeden Abschnitt aufführen)?
2. Welche Umweltauswirkungen sind laut landschaftspflegerischen
Begleitplänen zur A 20 in den gleichen Abschnitten planfestgestellt worden (bitte
tabellarisch für jeden Abschnitt aufführen)?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die anlage-, bau- und betriebsbedingten Auswirkungen der Bundesautobahn
A 20 auf die Umwelt wurden im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfun-
SH Nord-West-Umfahrung Hamburg
PA 4: A 7–Wittenborn
Planfeststellungsverfahren (Juli 2009)
SH Nord-West-Umfahrung Hamburg
PA 3: Wittenborn–Weede
Planfeststellungsbeschluss liegt vor (April 2012)
SH Nord-West-Umfahrung Hamburg
PA 2: Weede–Geschendorf
unter Verkehr
SH Nord-West-Umfahrung Hamburg
PA 1: Geschendorf–AK A 20/A 1
unter Verkehr
SH PA 1: AK A 20/A 1–Genin unter Verkehr
SH PA 2a: Genin–Wakenitz unter Verkehr
SH PA 2b: Wakenitz unter Verkehr
MV Groß Grönau (LGr. SH/MV)–
Rostock, 106,2 km (281)
unter Verkehr
MV Rostock (A 19)–Gützkow (B 111),
88,4 km (282)
unter Verkehr
MV Gützkow (B 111)–Strasburg
(L 282), 64,7 km (283)
unter Verkehr
MV Strasburg (L 282)–Pasewalk Süd
(B 109), 20,3 km (284)
unter Verkehr
Land Abschnitt Planungsstand
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12279gen frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet. Dies gilt
gleichermaßen für die Voruntersuchung auf der Ebene der Vorplanung und den
Vorentwurf bzw. Feststellungsentwurf auf der Ebene der Entwurfs- bzw.
Genehmigungsplanung. Auf der Basis umfangreicher Kartierungen wurden
Umweltverträglichkeitsstudien, landschaftspflegerische Begleitpläne und – soweit
erforderlich – Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfungen erstellt.
Die Angaben zu den noch nicht planfestgestellten Abschnitten beziehen sich
nur auf die Abschnittsbildung der Vorplanung.
Land Abschnitt Prognose der Umweltauswirkungen (nicht abschließend)
NI PA 1: Westerstede bis
Jaderberg (A 29)
Flächeninanspruchnahme, Landschaftszerschneidung, akustische und
optische Störwirkung; ggf. Beeinträchtigung des FFH- Gebietes
„Garnholt“; Zerschneidung- und Isolationswirkung mit Beeinträchtigung streng
geschützter Arten im Waldgebiet „Heller Busche“; Beeinträchtigung von
Kulturgütern des historischen Siedlungsbereiches der Bauernschaft
„Dringenburg“; Verlust von Brutvogellebensraum im „Dringenburger
Moor“
NI PA 2: Jaderberg (A 29)
bis Schwei (B 437)
Flächeninanspruchnahme, Landschaftszerschneidung, akustische und
optische Störwirkung; Beeinträchtigung des zu querenden Fließgewässers
„Dornebbe“ im Westen von Neustadt (die „Dornebbe“ ist Teil des FFH-
Gebietes „Dornebbe, Braker Sieltief und Colmarer Tief“ im Bereich
Neustadt); Beeinträchtigung eines Moorgebietes südlich der Ortslage
„Kötermoor“
NI PA 3: Schwei (B 437)
bis östlich der Weser
Flächeninanspruchnahme, Landschaftszerschneidung, akustische und
optische Störwirkung; Beeinträchtigung eines Feuchtwiesenlebensraumes
für Watt- und Wiesenvögel nordöstlich der Ortschaft „Schwei“
NI PA 4: östlich der Weser
bis Heerstedt (B 71)
Flächeninanspruchnahme, Landschaftszerschneidung, akustische und
optische Störwirkung; Beeinträchtigung eines Vorkommens der
Teichfledermaus beim zu querenden Gewässer Lune (FFH-Gebiet
„Teichfledermausgewässer im Raum Bremerhaven/Bremen“);
Beeinträchtigung von streng geschützten Vogelarten bei Querung der Aue des
„Döhrener Baches“
NI PA 5: Heerstedt (B 71)
bis Bremervörde (B 495)
Flächeninanspruchnahme, Landschaftszerschneidung, akustische und
optische Störwirkung; Beeinträchtigung eines Feuchtwiesenlebensraumes
für Watt- und Wiesenvögel nördlich des Naturschutz- und FFH-Gebietes
„Wollingster See“; Zerschneidung des Biotopverbundes zwischen dem
„Staatsforst Bederkesa“ sowie dem Waldgebiet „Barcheler Holz“
NI PA 6: Bremervörde
(B 495) bis Elm
Anlage- und baubedingte Flächeninanspruchnahme von rd. 140 ha;
Waldanschnitt im Waldgebiet Höhne sowie im Waldgebiet bei Hude;
Beeinträchtigung stickstoffempfindlicher Lebensräume durch Stickstoffeintrag auf
einer Fläche von rd. 7 ha; Zerschneidungs- und Isolationswirkungen durch
die Trasse der A 20 sowie betriebsbedingte Gefährdungen durch
Kollisionen für Vögel in den Offenlandbereichen sowie für Laufkäfer, Verlust von
Nahrungshabitaten von Wiesen bzw. Offenlandvögeln sowie von
Jagdgebieten von Fledermäusen; Verlust von Lebensräumen des Moorfrosches,
der Sumpfschrecke sowie der Laufkäfer; akustische und optische
Störwirkung insbesondere für die Avifauna
NI PA 7: Elm bis
Drochtersen (A 26)
Flächeninanspruchnahme, Landschaftszerschneidung, akustische und
optische Störwirkung; Beeinträchtigung eines Rastvogelgebietes bei
Querung der Aue des „Gräpeler Mühlenbaches“; Beeinträchtigung eines
Lebensraumes für Amphibien und Fledermausarten zwischen Estorf und
Oldendorf; Beeinträchtigung eines Vogellebensraumes bei Querung der Aue
der Horsterbeck und des Burgbeckkanals; Zerschneidung des
Feuchtgrünlandkomplexes „Kehdinger Moor“ in dem Teilbereich „Wasserkruger Moor“
Drucksache 17/12279 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNI/SH Elbtunnel Anlage- und baubedingte Flächeninanspruchnahme; Gehölzverluste;
Zerschneidungs- und Isolationswirkungen durch die Trasse der A 20 sowie
betriebsbedingte Gefährdungen durch Kollisionen für Vögel in den
Offenlandbereichen, Verlust von Nahrungshabitaten von Wiesen bzw.
Offenlandvögeln sowie von Jagdgebieten von Fledermäusen; Verlust von
Nahrungsräumen von Weißstorch und Waldohreule; akustische und optische
Störwirkung insbesondere für die Avifauna
SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 8:
LGr. NI/SH–B 431
Folgende dauerhaften (d) und temporären (t) anlage-, bau- und
betriebsbedingte Umweltauswirkungen ergeben sich durch den Bau der A 20 in
Schleswig-Holstein: Alle Umweltauswirkungen sind Gegenstand der
Kompensationsbetrachtung und wurden für jeden Abschnitt berücksichtigt:
Baubedingte Beeinträchtigungen
• Flächenbeanspruchung (t)
• Veränderung des Wasserhaushaltes, Bodenverdichtung, Verringerung
der Grundwasserneubildungsrate (t)
• Verringerung der biologischen Durchlässigkeit (Barrierewirkung) (t)
• Störungen durch Emissionen von Lärm, Licht und Wirkung als bewegte
Silhouetten (t)
• Erschütterungen (z. B. durch Einsatz schweren Gerätes) (t)
• Stoffliche Emissionen wie z. B. (Fein)Stäube, Sediment- und
Nährstoffeinträge in Gewässer, Kontamination durch auslaufende Kraft- und
Schmierstoffe (t)
• Schädigung von Individuen im Bereich der Baustelle/Baustraßen,
Gefährdung von mobilen Arten durch Verkehr (t)
• Veränderung der Grundwasserqualität (t)
• Veränderung der Wasserqualität im Bereich der Einleitstelle durch
stoffliche Emissionen(t)
• Verlust von Lebensräumen und Veränderung des Wasserregimes (t)
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
• Versiegelung bzw. Überprägung von Flächen (d)
• Veränderung des Wasserhaushaltes/Bodens, Verringerung
Grundwasserneubildungsrate (d)
• Veränderung des Kleinklimas (d)
• Verringerung der biologischen Durchlässigkeit (Barrierewirkung) (d)
• Sichtbarriere durch Veränderung der Geländemorphologie (d)
• Optische Störungen durch technische Anlagen (d)
• Kleinräumige Veränderung der Grundwasserdynamik (d)
• Optische Störungen, Attraktionswirkung (d)
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
• Emissionen von Lärm, Licht und Wirkung als bewegte Silhouetten,
dadurch entstehende Störungen (d)
• Emissionen von Luftschadstoffen und (Fein)Stäube (z. B.
Reifenabrieb) (d)
• Emission belasteten Oberflächenwassers (Salz, auslaufende Kraft- und
Schmierstoffe bei Unfällen und sonstige wassergefährdende Stoffe) (t/d)
• Kollisionsrisiko (d) durch Straßenverkehr
• Optische Störungen (d) durch Straßenverkehr
Bei der Beurteilung der Umweltauswirkungen ist zu beachten, dass es
zusätzliche positive Umweltauswirkungen gibt. Die A 20 trägt dazu bei, dass
es zu einer erheblichen Entlastung von Lärm und Luftschadstoffen in den
Ortslagen kommt, da der übergeordnete Verkehr aus den Ortslagen auf die
Autobahn verlagert wird.
SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 7:
B 431–A 23
SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 6:
A 23–L 114
SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 5:
L 114–A 7
SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 4:
A 7–Wittenborn
SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 3:
Wittenborn–Weede
SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 2:
Weede–Geschendorf
SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 1:
Geschendorf–
AK A 20/A 1
SH PA 1: AK A 20/A 1–
Genin
SH PA 2a: Genin–
Wakenitz
SH PA 2b: Wakenitz
Land Abschnitt Prognose der Umweltauswirkungen (nicht abschließend)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12279* Bei der Vorplanung in Mecklenburg-Vorpommern wurden gegenüber der Vorentwurfsplanung folgende Planungsabschnitte unterschieden:
● Lübeck–Rehna (Teil MV)
● Rehna–Neukloster
● Neukloster–Rostock–Jarmen/Altentreptow (bei Gützkow)
● Jarmen/Altentreptow–AD Uckermark.
3. Welche Ausgleichsmaßnahmen für Umweltauswirkungen zum Bau der
bisher realisierten Bauabschnitte an der A 20 sind in den drei Bundesländern
laut landschaftspflegerischer Ausführungsplanung realisiert worden (bitte
tabellarisch für jeden Abschnitt aufführen)?
Die in der Planfeststellung festgesetzten und in der landschaftspflegerischen
Ausführungsplanung konkretisierten Maßnahmen werden in der Regel im Zuge
des Baus der Autobahn oder kurz danach hergestellt. Zum Teil wird auch auf
das Instrument der vorgezogenen naturschutzrechtlichen Maßnahme
(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, Maßnahmen zur Kohärenzsicherung)
zurückgegriffen, wenn dies zu einer Beschleunigung des Verfahrens und zur Erhöhung
der Rechtssicherheit des Straßenbauvorhabens führt.
MV* Groß Grönau (LGr.
SH/MV)–Rostock,
106,2 km (281)
Die naturschutzfachlichen Konflikte (Eingriffe) betreffen Verluste und
sonstige erhebliche Beeinträchtigungen von Funktionen und Strukturen
von Natur und Landschaft. Diese werden durch die wesentlichen
Wirkfaktoren verursacht:
• Versiegelung (Fahrbahn; vollständiger Funktionsverlust),
• Überformung (Böschungen, Baufeld; teilweise Funktionsverlust,
Funktionsbeeinträchtigungen),
• Immissionen (Lärm, Stoffeinträge, optische Reize;
Funktionsbeeinträchtigungen).
Damit verbunden sind Wirkungen wie Verluste und/oder
Beeinträchtigungen von Biotop- und Habitatflächen, der natürlichen Standortverhältnisse
sowie Zerschneidung/Vergrämung und Landschaftsbildveränderungen.
Quantitativ erfasst und bilanziert wurden im Wesentlichen die Flächen der
Versiegelung und Überformung, die weiteren Beeinträchtigungen wurden
in der Regel verbal-argumentativ hergeleitet.
Daher werden aus Gründen der Darstellbarkeit und Übersichtlichkeit zur
Beantwortung nur die Flächen von Versiegelung und Überformung für die
einzelnen Projektabschnitte benannt.
MV* Rostock (A 19)–
Gützkow (B 111),
88,4 km (282)
MV* Gützkow (B 111)–
Strasburg (L 282),
64,7 km (283)
MV* Strasburg (L 282)–
Pasewalk Süd (B 109),
20,3 km (284)
Land Abschnitt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (nicht abschließend)
NI alle Abschnitte noch kein Planfeststellungsbeschluss
NI/SH Elbtunnel noch kein Planfeststellungsbeschluss
SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 8:
LGr. NI/SH–B 431
noch kein Planfeststellungsbeschluss (Flächenumfang der
Kompensationsflächen 55 ha geplant)
SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 7:
B 431–A 23
noch kein Planfeststellungsbeschluss (Flächenumfang der
Kompensationsflächen 535 ha geplant)
SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 6:
A 23–L 114
noch kein Planfeststellungsbeschluss (Flächenumfang der
Kompensationsflächen 203 ha geplant)
Land Abschnitt Prognose der Umweltauswirkungen (nicht abschließend)
Drucksache 17/12279 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 5:
L 114–A 7
noch kein Planfeststellungsbeschluss (Flächenumfang der
Kompensationsflächen 362 ha geplant)
SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 4:
A 7–Wittenborn
noch kein Planfeststellungsbeschluss (Flächenumfang der
Kompensationsflächen 364 ha geplant)
SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 3:
Wittenborn–Weede
Flächenumfang der Kompensationsflächen 341 ha
SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 2:
Weede–Geschendorf
Flächenumfang der Kompensationsflächen 43 ha
SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 1:
Geschendorf–
AK A 20/A 1
Flächenumfang der Kompensationsflächen 190 ha
SH PA 1: AK A 20/A 1–
Genin
Flächenumfang der Kompensationsflächen 247 ha
SH PA 2a: Genin–
Wakenitz
Flächenumfang der Kompensationsflächen 307 ha
SH PA 2b: Wakenitz
(Teil SH)
Flächenumfang der Kompensationsflächen 18 ha
MV Groß Grönau (LGr.
SH/MV)–Rostock,
106,2 km (281)
Zur Kompensation der ermittelten und bewerteten erheblichen
Beeinträchtigungen (Eingriffe) wurden naturschutzfachliche
Kompensationsmaßnahmen (Ausgleich, Ersatz) planfestgestellt. Diese Maßnahmen wurden im
Rahmen der Ausführungsplanung bis zur Baureife konkretisiert.
Wesentliche Maßnahmentypen, die auch untereinander kombiniert werden, sind im
Fall der A 20:
• Anpflanzung von Gehölzen (Waldneuanlage/ Erstaufforstungen,
Feldgehölze, Hecken, Baumreihen und Einzelgehölze),
• Extensivierung von landwirtschaftlichen Nutzungen, i. d. R. der
Grünlandbewirtschaftung anhand von Nutzungsbeschränkungen
(Umwandlung von Acker, Mahdtermine, Besatzdichten, Einschränkung/
Untersagung des Ausbringens von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln) bis zur
vollständigen Nutzungsaufgabe (ungelenkte Sukzession).
• wasserbauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Renaturierung
des Landschaftswasserhaushaltes (Rückbau von
Entwässerungseinrichtungen und Wiedervernässung).
Die Ausweisung der zu sichernden Maßnahmenflächen erfolgte soweit
möglich unter den Aspekten der Strukturierung und Vernetzung der
Landschaft (z. B. entlang von Wegen, Gräben bzw. in Anbindung an bestehende
Strukturen). In der Regel wirken die Maßnahmen multifunktional, das heißt
funktionsstabilisierend sowohl für die abiotischen als auch die biotischen
Naturhaushaltsfunktionen und -strukturen. Besonders erwähnenswert sind
die großflächigen Komplexmaßnahmen, mit denen zum Teil
abschnittsübergreifend eine Kompensationsleitung u. a. zur Renaturierung ehemaliger
Moorstandorte erreicht wird (u. a. Waidbach (281), Richtenberger See (282),
Landgrabental (283)).
MV Rostock (A 19)–
Gützkow (B 111),
88,4 km (282)
MV Gützkow (B 111)–
Strasburg (L 282),
64,7 km (283)
MV Strasburg (L 282)–
Pasewalk Süd (B 109),
20,3 km (284)
Land Abschnitt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (nicht abschließend)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/122794. Welche weiteren straßenbaulichen Maßnahmen sind im Zuge der Planung
und des Baus der A 20 geplant bzw. realisiert worden, und welche
Ausgleichsmaßnahmen sind laut Begleitplanung geplant bzw. realisiert worden
(bitte tabellarisch aufführen)?
Der Bau der A 20 greift in vorhandene Straßen- und Wegestrukturen ein, so
dass im Bestandsnetz des nachgeordneten Netzes im Einzelfall straßenbauliche
Maßnahmen erforderlich werden können (z. B. durch Verstärkung des
Straßenaufbaus). Die Wiederherstellung des durch den Bau der A 20 unterbrochenen
Wegenetzes ist Bestandteil der Planfeststellungsverfahren für die A 20, so dass
die Umweltauswirkungen in diesem Zusammenhang bilanziert werden.
5. Welche Flächenneuausweisungen für Gewerbe- und Industriegebiete
wurden bzw. sind in den Gemeinden aufgrund des Baus der A 20 geplant und
realisiert, inwieweit und womit sind bzw. wurden die ausgewiesenen
Gewerbeflächen belegt, und welche Ausgleichsmaßnahmen sind daraufhin
geplant und/oder realisiert worden (bitte tabellarisch für jeden Abschnitt
bzw. für jede Gemeinde aufführen)?
Zu Flächenausweisungen für Gewerbe- und Industriegebiete in den Gemeinden
aufgrund des Baus der A 20 kann die Bundesregierung keine Angaben machen.
Land weitere straßenbauliche
Maßnahmen
Erläuterungen
NI – Planungen zu straßenbaulichen Maßnahmen im nachgeordneten
Straßennetz wurden im Rahmen der Planungen zur A 20 Küstenautobahn bzw. zur
A 20 Elbquerung bisher nicht aufgenommen. Aufgrund der
prognostizierten Verkehrsbelastungen auf den Zubringern zu den vorgesehenen
Anschlussstellen, zeichnet sich jedoch ab, dass im Planungsabschnitt 6 eine
Grunderneuerung der L 114 (bei Bremervörde) sowie im Planungsabschnitt
2 eine Grunderneuerung der L 863 (bei Neustadt) zur Erhöhung der
Baubzw. Belastungsklasse des Straßenaufbaus durchgeführt werden sollte.
SH – Weitere straßenbauliche Maßnahmen sind insoweit geplant und realisiert
worden, wie diese Folgemaßnahmen des Baus der A 20 waren. Dies kann
beispielsweise die Wiederherstellung unterbrochener
Wirtschaftswegeverbindungen oder die Anpassung klassifizierter Straßen im Bereich von
Anschlussstellen sein. Da diese Maßnahmen grundsätzlich als
Folgemaßnahmen im Verfahren der Hauptmaßnahme A 20 mit planfestgestellt wurden,
sind deren Eingriffe und der zugehörige Ausgleichsbedarf unter den o. g.
Angaben enthalten.
MV Rügen-Zubringer
im Zuge der B 96
mit Ortsumgehung
Stralsund
–
MV Entlastungsstraße
Gützkow (B 111)
Mit einem gesonderten Beschluss wurde diese Straße im Zusammenhang
mit dem Bau der A 20 und der AS Gützkow planfestgestellt. Der hierfür
ermittelte Kompensationsbedarf im Umfang von rund 26 ha wurde im Zuge
des Baus der A 20/AS Gützkow mit realisiert.
MV – Alle anderen im Zug des Neubaus der A 20 neu gebauten bzw. umverlegten
Straßenabschnitte sind Bestandteil der jeweiligen
Planfeststellungsabschnitte.
Drucksache 17/12279 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Welche Mittel in welcher Höhe sind für Ausgleichsmaßnahmen im Zuge
der bisher fertiggestellten A 20 in Mecklenburg-Vorpommern und
Schleswig-Holstein laut Planfeststellung vorgesehen, und welcher Anteil wurde
bisher davon ausgegeben (bitte tabellarisch für jeden Abschnitt aufführen)?
7. Welche Mittel in welcher Höhe sind für Ausgleichsmaßnahmen im Zuge
der geplanten Abschnitte der A 20 in Schleswig-Holstein und
Niedersachsen vorgesehen (bitte tabellarisch für jeden Abschnitt aufführen)?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zu den genannten Kosten für Kompensationsmaßnahmen können im Einzelfall
zusätzliche Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Grünbrücken) hinzukommen.
Land Abschnitt Mittel für Kompensationsmaßnahmen
NI PA 1: Westerstede bis
Jaderberg (A 29)
Aufgrund des Planungsstandes liegen keine belastbaren Kostenvoranschläge
für Ausgleichsmaßnahmen vor.
NI PA 2: Jaderberg (A 29)
bis Schwei (B 437)
NI PA 3: Schwei (B 437)
bis östlich der Weser
NI PA 4: östlich der Weser
bis Heerstedt (B 71)
NI PA 5: Heerstedt (B 71)
bis Bremervörde (B 495)
NI PA 6: Bremervörde
(B 495) bis Elm
nach derzeitigem Stand vsl. 6 Mio. Euro (netto); inkl. Grunderwerb
NI PA 7: Elm bis
Drochtersen (A 26)
Aufgrund des Planungsstandes liegen keine belastbaren Kostenvoranschläge
für Ausgleichsmaßnahmen vor.
NI/SH Elbtunnel nach derzeitigem Stand vsl. 3,1 Mio. Euro (netto); inkl. Grunderwerb
SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 8:
LGr. NI/SH–B 431
nach derzeitigem Stand vsl. 7,5 Mio. Euro (brutto)
SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 7:
B 431–A 23
nach derzeitigem Stand vsl. 3,1 Mio. Euro (brutto)
SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 6:
A 23–L 114
nach derzeitigem Stand vsl. 1,7 Mio. Euro (brutto)
SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 5:
L 114–A 7
nach derzeitigem Stand vsl. 0,8 Mio. Euro (brutto)
SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 4:
A 7–Wittenborn
7,2 Mio. Euro (brutto)
Der Baubeginn ist ausgesetzt bis zum Abschluss eines Klageverfahrens.
SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 3:
Wittenborn–Weede
5,5 Mio. Euro (brutto)
SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 2:
Weede–Geschendorf
1,5 Mio. Euro (brutto)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12279SH Nord-West-Umfahrung
Hamburg PA 1:
Geschendorf–
AK A 20/A 1
5,0 Mio. Euro (brutto)
SH PA 1: AK A 20/A 1–
Genin
Für die Abschnitte 1, 2a und 2b der A 20 von der A 1 bis zur Landesgrenze
SH/MV wurden für Ausgleichsmaßnahmen rd. 9,3 Mio. Euro verausgabt.
SH PA 2a: Genin–
Wakenitz
SH PA 2b: Wakenitz
(Teil SH)
MV Groß Grönau (LGr.
SH/MV)–Rostock,
106,2 km (281)
Für die Abschnitte 281 bis 284 der A 20 in MV wurden für
Ausgleichsmaßnahmen bisher rd. 18,3 Mio Euro (von geschätzten 25,9 Mio. Euro)
verausgabt.
Abweichungen zwischen den jeweiligen Ist-Angaben zu den Flächen und
den Mitteln resultieren zum einen aus den unterschiedlichen finanziellen
Erfordernissen zur Umsetzung der Maßnahmen, zum anderen aus dem
Erfordernis, zusätzliche Mittel für Ersatzvornahmen infolge von
Insolvenzen vorsehen zu müssen.
MV Rostock (A 19)–
Gützkow (B 111),
88,4 km (282)
MV Gützkow (B 111)–
Strasburg (L 282),
64,7 km (283)
MV Strasburg (L 282)–
Pasewalk Süd (B 109),
20,3 km (284)
Land Abschnitt Mittel für Kompensationsmaßnahmen
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]