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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Forderung nach Unterstützung des Zuges der Erinnerung durch die Deutsche Bahn AG und die Bundesregierung

Aktuelle Initiativen der Einwirkung auf die Deutsche Bahn AG zum Verzicht der Gebührenbeitreibung gegenüber dem &quot;Zug der Erinnerung&quot; oder zur Spende der Gebühren, mögliche Bundesförderung bei weiterer Zahlung von Trassen- und Stationsentgelten der DB AG an die Stiftung EVZ, Entschädigungsleistungen für alle mit Hilfe der Reichsbahn Deportierten (Nachfrage zu BT-Drs 17/9331), Gerichtsverfahren in den USA zur Forderung von Entschädigungen, Abstimmung des &quot;Zuges der Erinnerung&quot; mit der Stiftung EVZ über die Verwendung der Gelder<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

11.03.2013

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1236118. 02. 2013

Forderung nach Unterstützung des Zuges der Erinnerung durch die Deutsche Bahn AG und die Bundesregierung

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Karin Binder, Dr. Lukrezia Jochimsen, Caren Lay, Sabine Leidig, Kornelia Möller, Jens Petermann, Dr. Ilja Seifert, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der gemeinnützige „Zug der Erinnerung“ ist nach wie vor größtenteils lahmgelegt. Das erinnerungspolitische Projekt, das mit einem rollenden Ausstellungszug den Menschen gewidmet ist, die während der NS-Herrschaft mit Hilfe der Reichsbahn deportiert worden sind, kann keine Fahrt mehr aufnehmen, weil die Deutsche Bahn AG (DB AG) für die Nutzung der Schienenwege Gebühren verlangt, die der Zug der Erinnerung e. V. nicht bezahlen kann. Die Fragesteller haben sich bereits mehrfach zu dieser Thematik erkundigt und nehmen erfreut zur Kenntnis, dass die DB AG inzwischen erklärt hat, dass sie nicht von den Gebühren profitieren wolle, sondern diese an die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) überweisen werde.

Gleichwohl ist damit dem Zug der Erinnerung e. V. in keiner Weise geholfen. EVZ und Zug der Erinnerung e. V. sind unterschiedliche Organisationen, eine schlichte Weiterreichung der Spenden durch die EVZ an den Zug der Erinnerung e. V. nicht möglich.

Dennoch nehmen sowohl die Bundesregierung als auch die DB AG in ihren einschlägigen Stellungnahmen durchweg eine Vermischung von Zug der Erinnerung e. V. und EVZ vor. So erklärte die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/11227), sie begrüße die Erklärung der DB AG, Einnahmen aus Trassenentgelten aus Fahrten des Zuges der Erinnerung e. V. der Stiftung EVZ zukommen zu lassen. Auf die Frage, inwiefern die Bundesregierung bereit sei, jene Gebühren, die die DB AG nicht selbst an den Zug der Erinnerung e. V. spendet, selbst zu übernehmen und zurückzuzahlen, antwortete die Bundesregierung: „Die Problematik stellt sich nicht, da die DB AG erklärt hat, ab Januar 2012 eventuelle Einnahmen aus Trassenentgelten, die aus Fahrten des Zugs der Erinnerung generiert werden, an die Stiftung EVZ zu überweisen.“ Eine solche Spende in Höhe von 40 000 Euro ist im Dezember 2012 bei der EVZ verbucht worden, sie wird nach Kenntnis der Fragesteller aber nicht an den Zug der Erinnerung e. V. weitergeleitet.

Mit solchen Äußerungen wird der Eindruck erweckt, der Zug der Erinnerung e. V. profitiere von Spenden der DB AG an die EVZ und damit sei das Problem für den Zug der Erinnerung e. V. gelöst. Eine solche Sicht geht aber an der Realität vorbei. Zum einen ist die EVZ schon aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage, die Bahnspenden einfach an den Zug der Erinnerung e. V. weiterzuleiten. Zum anderen hat die Bahn im Januar 2013 u. a. in Schreiben an die EVZ und die Abgeordnete Ulla Jelpke (DIE LINKE.) ausgeführt, dass die Spendensumme sich zwar an den Gebühren orientiere, die dem Zug der Erinnerung e. V. berechnet worden sind bzw. noch darüber liege. Die Spenden seien aber ausdrücklich für die humanitären Projekte der EVZ gedacht. „Ein Anspruch von Seiten des Vereins ‚Zug der Erinnerung‘ auf Spendenmittel leitet sich daraus nicht ab“, heißt es in dem Schreiben an die Abgeordnete Ulla Jelpke.

Die Ausführungen der DB AG belegen, dass es sich bei den Bahnspenden faktisch um Weiterleitungen jener Gelder handelt, die der Zug der Erinnerung e. V. an die Bahn entrichten musste. Von diesen Geldern soll die EVZ profitieren, der Zug der Erinnerung e. V. erhält jedoch nichts und kann weiterhin nicht fahren. Durch diese Praxis drohen EVZ und Zug der Erinnerung e. V. in eine Konkurrenzsituation zueinander gebracht zu werden. Den Fragestellern drängt sich der Eindruck auf, als wollten Bundesregierung und DB AG sich aus der Verantwortung ziehen und den offenkundigen Konflikt auf die EVZ abschieben. Die bisherige Haltung der Bundesregierung, sie könne kein Problem für den Zug der Erinnerung erkennen, ist aus Sicht der Fragesteller nicht haltbar. Das Problem für den Zug der Erinnerung existiert, es ist drängend, und die EVZ kann es nicht lösen. Wenn die Bundesregierung und Deutsche Bahn AG den Zug der Erinnerung tatsächlich für förderungswürdig halten, müssen sie endlich auch wirksame Initiativen dafür entfalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Warum hat die Bundesregierung bislang in ihrer Argumentation daraufhin abgestellt, Spenden der Bahn an die EVZ erfüllten praktisch den Zweck einer Kompensation der dem Zug der Erinnerung e. V. abverlangten Gebühren, und wie bewertet sie dies aus heutiger Sicht?

2

Erkennt die Bundesregierung nun, dass das Problem, welches die Forderung der DB AG nach Bezahlung von Trassen- und Stationsentgelten beim Zug der Erinnerung e. V. auslöst, nicht durch Spenden der DB AG an die Stiftung EVZ gelöst wird (wenn nein, bitte begründen)?

3

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Information der DB AG, aus ihren Spenden an die EVZ leite sich keinerlei Rechtsanspruch des Zuges der Erinnerung e. V. ab?

4

Ist die Bundesregierung bereit, auf die DB AG dahingehend einzuwirken, dass sie entweder auf die Gebührenbeitreibung gegenüber dem Zug der Erinnerung e. V. verzichtet oder diese Gebühren in Form von Spenden – und zwar unmittelbar an den Zug der Erinnerung e. V. – zurückgibt oder sie vorschießt, und wenn nein, warum nicht?

5

Ist die Bundesregierung, nachdem die DB AG nun eindeutig erklärt hat, die dem Zug der Erinnerung e. V. abverlangten Gebühren nicht diesem, sondern der EVZ zukommen zu lassen, bereit, dem Zug der Erinnerung e. V. eine Förderung in Höhe dieser Gebühren zukommen zu lassen, und wenn nein, warum nicht?

6

Bleibt die Bundesregierung bei ihren früheren Aussagen, dass sie die Tätigkeit des Zuges der Erinnerung e. V. begrüße, und wenn ja, was will sie unternehmen, um sicherzustellen, dass der Zug der Erinnerung e. V. nicht durch die Gebührenforderungen der DB AG an der Fortführung seiner Tätigkeit gehindert wird?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, das Bemühen der DB AG, nicht als Nutznießerin von Gebühren seitens des Zuges der Erinnerung e. V. dazustehen, dürfe nicht dazu führen, dass der Zug der Erinnerung e. V. in eine Konkurrenzsituation zur EVZ gebracht wird, und wenn ja, was will sie dazu beitragen, eine solche Entwicklung zu vermeiden?

8

Auf Grundlage welcher konkreten Zahlen und Erkenntnisse hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/9331 ausgeführt, es sei „davon auszugehen, dass alle mit Hilfe der Reichsbahn Deportierten Entschädigungsleistungen“ erhalten hätten, und inwiefern hält sie diese Einschätzung heute aufrecht?

a) Inwiefern ist sie in der Lage, detailliert nach Opferkategorien aufzulisten, wie viele Menschen deportiert wurden und wie viele davon ermordet, wie viele Überlebende mit welchen Summen entschädigt bzw. nicht entschädigt wurden?

b) Inwiefern hält sie eher die Auffassung der Fragesteller für zutreffend, dass keineswegs, auch nicht annähernd, „alle“ Deportierten entschädigt worden sind, sondern Millionen von ihnen am Ziel ihrer erzwungenen Fahrt ermordet wurden?

9

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung mittlerweile von Gerichtsverfahren in den USA, in denen NS-Opfer bzw. ihre Verbände von der DB AG Entschädigung fordern, welche Position nimmt sie hierzu ein, und welche Position vertritt die DB AG nach Kenntnis der Bundesregierung?

10

Inwiefern wurde die Verständigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit der DB AG, „dass sich die Stiftung ‚Erinnerung, Verantwortung und Zukunft‘ mit dem Verein ‚Zug der Erinnerung‘ über die Verwendung der Gelder abstimmt“ (Bundestagsdrucksache 17/9331) nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt, und wie erklärt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass nach Kenntnis der Fragesteller bislang weder dem Zug der Erinnerung e. V. noch der EVZ etwas über diese „Verständigung“ bekannt ist?

Welche weiteren Initiativen will die Bundesregierung in diesem Zusammenhang entwickeln?

Berlin, den 18. Februar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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