[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12962
17. Wahlperiode 02. 04. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schwartze, Willi Brase,
Gabriele Hiller-Ohm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/12758 –
Mehr Erzieherinnen und Erzieher sowie mehr Tagespflegepersonen für die
frühkindliche Bildung und Betreuung gewinnen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Eine ausreichende Anzahl an qualifiziertem pädagogischem Personal ist eine
wichtige Voraussetzung für Qualität im Bereich der frühkindlichen Bildung und
Betreuung. Hier besteht aktuell und in den kommenden Jahren ein hoher Bedarf
an Erzieherinnen und Erziehern sowie Tagespflegepersonen. Laut
Presseberichten geht das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) von etwa 14 000 fehlenden Erzieherinnen und Erziehern und 16 000
fehlenden Tagespflegepersonen bis zum 1. August 2013 aus. Am 1. August 2013
tritt der Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in
der Kindertagespflege für Kinder ab eins in Kraft.
Im Juni 2012 haben die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula
von der Leyen, und der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit,
Frank-Jürgen Weise, angekündigt, kurzfristig Arbeitslose zu Erzieherinnen und
Erziehern umschulen zu wollen. Es besteht auch angesichts des Inkrafttretens
des Rechtsanspruchs in wenigen Monaten dringend Klärungsbedarf, welche
Maßnahmen die Bundesregierung seit dieser Ankündigung umgesetzt hat und
inwieweit sie Wirksamkeit entfaltet haben.
1. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen Bedarf an
Erzieherinnen und Erziehern bis zum Jahr 2015, und auf welche Untersuchungen
stützt sie ihre Schätzungen?
Zum Fachkräftebedarf im Jahr 2015 liegen der Bundesregierung derzeit keine
Untersuchungen vor. Die aktuellen Personalbedarfsberechnungen der
Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfestatistik der Technischen Universität
Dortmund errechnen den Fachkräftefehlbedarf lediglich für die Zeitspanne vom
1. März 2012 bis zum 1. August 2013. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 27. März 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12962 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2010, 2011 und 2012 eine Umschulung oder Weiterbildung zur Erzieherin
oder zum Erzieher begonnen (bitte jeweils nach Jahrgang und Geschlecht
differenzieren)?
Über die Anzahl begonnener, nicht durch die Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter
geförderter Umschulungen oder Weiterbildungen zur Erzieherin/zum Erzieher
liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Für das Jahr 2011 sind bei der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 728 Eintritte
in geförderte Weiterbildungsmaßnahmen mit dem Ziel eines Berufsabschlusses
als Erzieherin/Erzieher verzeichnet (darunter Frauen: 598 und Männer: 130).
Für das Jahr 2012 weist die vorläufige Förderstatistik der Bundesagentur für
Arbeit insgesamt 1 140 Maßnahmeeintritte aus (darunter Frauen: 952 und
Männer: 188). Die Daten beziehen sich jeweils auf beide Rechtskreise
Sozialgesetzbuch Zweites und Drittes Buch (SGB II und SGB III) ohne Daten der
zugelassenen kommunalen Träger. Aufgrund einer neuen Klassifizierung in der
Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit stehen derzeit keine Daten für das
Jahr 2010 zur Verfügung.
3. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2010, 2011 und 2012 eine Umschulung oder Weiterbildung zur Erzieherin
oder zum Erzieher abgeschlossen (bitte jeweils nach Jahrgang und
Geschlecht differenzieren)?
Über die Anzahl abgeschlossener, nicht durch die Arbeitsagenturen bzw.
Jobcenter geförderter Umschulungen oder Weiterbildungen zur Erzieherin/zum
Erzieher liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Eine von
Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern geförderte berufliche Weiterbildung zur Erzieherin/zum
Erzieher haben im Jahr 2011 214 Personen (darunter Frauen: 182 und
Männer: 32) erfolgreich abgeschlossen. Für das Jahr 2012 weist die vorläufige
Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 427 erfolgreiche
Abschlüsse von durch Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter geförderten beruflichen
Weiterbildungen zur Erzieherin/zum Erzieher aus (darunter Frauen: 322 und
Männer: 105).
Die Daten beziehen sich jeweils auf beide Rechtskreise SGB III und SGB II
ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger. Aufgrund einer neuen
Klassifizierung in der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit stehen derzeit
keine Daten für das Jahr 2010 zur Verfügung.
4. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2010, 2011 und 2012 eine Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher
begonnen (bitte jeweils nach Bundesland, Jahrgang und Geschlecht
differenzieren)?
5. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2010, 2011 und 2012 eine Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher
abgeschlossen (bitte jeweils nach Bundesland, Jahrgang und Geschlecht
differenzieren)?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Zuständigkeit für die Gewinnung, Aus- und Weiterbildung von Fachkräften
der Kindertagesbetreuung liegt bei den Bundesländern. Der Bundesregierung ist
bekannt, dass die Länder ihre Ausbildungskapazitäten erheblich aufgestockt,
zum Teil fast verdoppelt haben. Zu den angefragten konkreten Zahlen über be-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12962gonnene sowie abgeschlossene Ausbildungen zur Erzieherin bzw. zum Erzieher
liegen der Bundesregierung jedoch keine Angaben vor.
6. Plant die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für
Arbeit eine Ausbildungs- und Qualifizierungsinitiative für Erzieherinnen
und Erzieher?
a) Wenn ja, wie soll diese ausgestaltet sein?
b) Wenn nein, warum nicht?
Trotz der Zuständigkeit der Länder für die Erzieherausbildung unterstützt der
Bund im Rahmen seiner Möglichkeiten die Gewinnung und Qualifizierung von
Fachkräften bereits jetzt wie folgt:
– Förderung der Fachkräftewerbekampagne „Profis für die Kita“ der
Gewerkschaften und Berufsverbände sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Freien Wohlfahrtspflege;
– Durchführung des Aktionsprogramms Kindertagespflege mit seinen
verschiedenen Programmteilen (Schaffung von Strukturen der
Kindertagespflege, bundesweite Förderung der Grund- und Weiterqualifizierung von
Tagespflegepersonen, Förderung der beruflichen Weiterbildung von
Tagespflegepersonen zu einem Berufsabschluss als Erzieherin/Erzieher oder
sozialpädagogischen Assistentin/sozialpädagogischem Assistenten, Erprobung
der Festanstellung von Kindertagespflegepersonen als Form der
Attraktivitätsverbesserung der Tätigkeit);
– Durchführung einer Werbekampagne zur Gewinnung von
Tagespflegepersonen;
– Kompetenzorientierte Neuerstellung des Qualifizierungshandbuches
Kindertagespflege. Es wird das bisherige DJI-Curriculum zur Qualifizierung von
Tagespflegepersonen als derzeitiges Standardwerk – qualitativ
weiterentwickelt – ablösen;
– Initiative der Bundesagentur für Arbeit „Zusätzliche Qualifizierung von
Erzieherinnen und Erziehern“ seit Juni 2012;
– Einberufung einer AG Fachkräftegewinnung durch die Bundesregierung im
Rahmen ihres 10-Punkte-Programms für eine bedarfsgerechte
„Kindertagesbetreuung 2013“.
Letztere wurde im Juni 2012 etabliert. In ihr arbeiten Experten aus Bund und
Ländern, Kommunalen Spitzenverbänden, Bundesagentur für Arbeit, der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, aus Gewerkschaften und
Berufsverbänden, Arbeitgeber- und Fachschulverbänden mit. Die AG hat
bereits im November 2012 erste „Empfehlungen zur Fachkräftegewinnung in der
Kindertagesbetreuung“ vorgelegt. Diese Empfehlungen sind unter
www.fruehe-
chancen.de abrufbar. Mit dem Ziel, in einem ersten Schritt möglichst schnell
mehr Personal zu gewinnen, umfassen die Empfehlungen zunächst kurzfristig
zu realisierende Maßnahmen, die grundsätzlich zum nächsten
Ausbildungsbeginn, ggf. unterjährig noch zum Wintersemester, beginnen konnten. Dazu wird
insbesondere auf weitere Zielgruppen für die Fachkräftegewinnung sowie
adäquate qualitätsgerechte Qualifizierungsformen und Handlungserfordernisse
aller Akteure fokussiert. Bei der Qualifizierung weiterer Zielgruppen sollen die
qualitativen Standards für die Ausbildung nach der Rahmenvereinbarung der
Kultusministerkonferenz (KMK) über Fachschulen eingehalten werden.
Drucksache 17/12962 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundesregierung wird darüber hinaus
– noch 2013 ein Bundesprogramm „Lernort Praxis“ mit dem Ziel starten, die
Praxisausbildung in Kitas qualitativ zu verbessern. Die besonderen
Anforderungen der Praxisbegleitung unterschiedlicher Gruppen von
Auszubildenden, respektive von Quereinsteiger/-innen sollen berücksichtigt werden;
– die Gründe des hohen Teilzeitbeschäftigungsgrades bzw. der Vielzahl
befristeter Arbeitsverhältnisse untersuchen und
– weitere Expertisen im Kontext der Attraktivitätsverbesserung des
Berufsfeldes einholen.
7. Welche Best-Practice-Modelle der Bundesländer sind aus Sicht der
Bundesregierung geeignet, dem Fachkräftemangel im frühpädagogischen Bereich
entgegenzuwirken und neue Zielgruppen für den Beruf der Erzieherin oder
des Erziehers zu gewinnen?
Dazu wird auf die „Empfehlungen zur Fachkräftegewinnung in der
Kindertagesbetreuung“ der Expertengruppe der AG Fachkräftegewinnung (vgl. Antwort zu
Frage 6) verwiesen.
Die Empfehlungen der Expertengruppe an alle involvierten Akteure richten sich
auf
– die bessere Nutzung vorhandener Ressourcen (Rückgewinnungsstrategien
für Berufsunterbrecher/-innen bzw. -aussteiger/-innen, Erhöhung von
Stundenzahlen bei Teilzeitbeschäftigen, Höherqualifizierungen von Fachkräften mit
Berufsfachschulabschluss sowie Anerkennungen von im Ausland
erworbenen einschlägigen Berufsabschlüssen);
– die Öffnung des Elementarbereichs für Personen aus vergleichbaren
Berufsgruppen (berufsfeld-affine Berufe, Kindheitspädagoginnen);
– die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsmöglichkeiten in Form beruflicher
Weiterbildung, vollzeitschulischer und betrieblicher Umschulungen,
Anpassungsqualifizierungen bei verwertbaren Vorbildungen, Vorbereitungskurse
für Externenprüfungen sowie
– die Schaffung finanziell realisierbarer bzw. attraktiverer Ausbildungswege
für Personen mit höherer Lebens- und Berufserfahrung bzw. mit
Hochschulreife.
8. Plant die Bundesregierung und/oder planen nach ihrer Kenntnis die
Landesregierungen, die bestehenden Möglichkeiten zur Ausbildungsverkürzung bei
Erzieherinnen und Erziehern auszuweiten, und wenn ja, um welche handelt
es sich dabei?
Wenn nein, warum nicht?
Das Land Brandenburg hat ein zweijähriges Ausbildungsmodell entwickelt. Die
Ausbildungsverkürzung resultiert aus der alleinigen Ausrichtung der
Ausbildung auf das Tätigkeitsfeld Kita im Unterschied zur 3-jährigen
„Breitbandausbildung“, die zugleich für den Einsatz in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern
der Jugendhilfe qualifiziert.
Absolventinnen/Absolventen dieser verkürzten Ausbildungsform sind für das
Arbeitsfeld Kita vollwertig ausgebildet, erhalten jedoch keine staatliche
Anerkennung als Erzieherin/Erzieher. Im Rahmen von Weiterbildung können sie die
für die staatliche Anerkennung fehlenden Ausbildungseinheiten ergänzen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12962Weitere Formen der verkürzten Ausbildung sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
9. Inwiefern existieren Überlegungen der Bundesregierung und/oder nach
ihrer Kenntnis der Landesregierungen, Auszubildende im Rahmen der
Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher schon ab dem zweiten
Ausbildungsjahr, als Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen einzusetzen?
Solche Überlegungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Lediglich im
Hinblick auf zu fördernde Umschulungen gibt es in einigen Ländern
Überlegungen für eine je Einrichtung kontingentierte Anstellung von Auszubildenden ab
dem dritten Ausbildungsjahr unter Anrechnung auf den Personalschlüssel.
Hintergrund sind die Fördervoraussetzungen der §§ 176 ff. SGB III, wonach
Umschulungen nur förderfähig sind, wenn ihre Dauer gegenüber Erstausbildungen
um ein Drittel gekürzt bzw. bei nicht kürzungsfähigen Ausbildungen – wie hier
die Erzieher/innen-Ausbildung – die Finanzierung des letzten
Ausbildungsdrittels gesichert ist.
Die Anstellung von Auszubildenden unter Anrechnung auf den Personalschlüssel
ermöglicht deren Vergütung durch den Einrichtungsträger. Auf Abschnitt III.2
der „Empfehlungen zur Fachkräftegewinnung in der Kindertagesbetreuung“
wird dazu verwiesen (vgl. auch Antworten zu den Fragen 6 und 7).
10. Wird die Bundesregierung der Forderung der Bundesländer (Beschluss des
Bundesrates vom 23. November 2012) nachkommen, die AZAV-
Zertifizierungspflicht (AZAV = Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung
Arbeitsförderung) für Umschulungsmaßnahmen für Erzieherinnen und
Erzieher für die staatlichen Fachschulen und die staatlich anerkannten
Schulen abzuschaffen?
a) Wenn ja, wann ist mit einer entsprechenden Initiative zu rechnen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Das Zulassungsverfahren nach dem SGB III in Verbindung mit der AZAV dient
dazu, die Qualität arbeitsmarktlicher Dienstleistungen zu verbessern. Das
bundesweit einheitliche Zulassungserfordernis gilt für alle Träger, die Maßnahmen
der aktiven Arbeitsförderung anbieten wollen. Um den Besonderheiten bei
staatlichen Schulen Rechnung zu tragen, wurden bereits im Jahr 2011 mit einer
länderoffenen Arbeitsgruppe der KMK unter Beteiligung der Bundesagentur für
Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Vorschläge
entwickelt, die für staatliche Fachschulen und ihre Träger einen praktischen
Verfahrensweg aufzeigen. Diese Verfahrensmöglichkeiten gelten weiterhin auch für
die AZAV, der Nachfolgeregelung der damals noch geltenden Anerkennungs-
und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV). Eine Abschaffung der
Zertifizierungspflicht für Erzieherumschulungen, die an staatlichen Fachschulen
und staatlich anerkannten Fachschulen stattfinden, ist deshalb nicht vorgesehen.
Angesichts der bestehenden Engpässe im Erzieherbereich ist die
Bundesregierung jedoch sehr daran interessiert, dass Umschulungsförderungen möglichst
zeitnah beginnen können. Der Bundesagentur für Arbeit ist nach § 177 Absatz 5
SGB III in Fällen eines besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesses an der
Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen die Möglichkeit eingeräumt, die
Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im
Einzelfall selbst vorzunehmen. Ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse
dürfte als Voraussetzung für eine Einzelfallzulassung durch die Bundesagentur
für Arbeit insbesondere in den Fällen gegeben sein, in denen die Schulträger
zwar eine Zulassung bei einer fachkundigen Stelle beantragt haben bzw. eine
Drucksache 17/12962 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesolche glaubhaft beantragen wollen, Umschulungen in einem Engpassbereich
aber aufgrund der Dauer des externen Zulassungsverfahrens durch eine
fachkundige Stelle nicht mehr rechtzeitig beginnen können und das
arbeitsmarktpolitisch notwendige Lehrgangsangebot ansonsten nicht oder nicht ausreichend
erschlossen werden kann. Mit der Bundesagentur für Arbeit wurde hierzu
grundsätzliches Einvernehmen erzielt. Sie hat am 14. Januar 2013 die
Arbeitsagenturen und Jobcenter entsprechend unterrichtet. Der Zeitraum, in dem
Einzelfallzulassungen erteilt werden können, ist auf rund ein Jahr (Mitte Januar bis
Ende Dezember 2013) befristet.
11. Plant die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für
Arbeit eine Vollfinanzierung von nicht verkürzbaren Weiterbildungen zur
Erzieherin oder zum Erzieher?
a) Wenn ja, wann und in welchem Umfang soll diese beginnen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit unterstützen das Ziel, durch
verstärkte und bedarfsgerechte Umschulungen zur Erzieherin/zum Erzieher einen
Beitrag zur Fachkräftesicherung im Erzieherbereich zu leisten. Förderungen
können jedoch nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen,
insbesondere bei Vorliegen der individuellen und landesrechtlichen
Ausbildungsvoraussetzungen, erfolgen.
Zum Thema Qualifizierungsförderung im Erzieherbereich sind
Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit derzeit in Gesprächen mit den Ländern.
Zugangsvoraussetzungen, die Dauer der Ausbildung und die Finanzierung des
dritten Ausbildungsjahres bei Erzieherumschulungen sind je nach Bundesland
verschieden. In den Bundesländern, in denen im dritten Ausbildungsjahr ein
vergütetes Anerkennungspraktikum absolviert wird, kann von einer
Finanzierungssicherung des dritten Jahres ausgegangen werden. Hier ist eine Förderung der
ersten beiden Ausbildungsjahre durch die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter
möglich. Nach den Empfehlungen der AG Fachkräftegewinnung für die
Kindertagesbetreuung (vgl. Antwort zu Frage 6) sollen die Länder prüfen, wie bis zum
Ausbildungsjahr 2013/2014 Ausbildungsgänge geschaffen werden können, die
als Umschulungen vollumfänglich oder zu zwei Dritteln durch die
Bundesagentur für Arbeit förderbar sind. Quereinsteiger/-innen in den Erzieherberuf können
bei Vorliegen der landes- und arbeitsförderungsrechtlichen Regelungen auch für
die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für die Externenprüfung zur
Erzieherin/zum Erzieher Förderleistungen erhalten. Eine generelle Vollfinanzierung
von nicht verkürzbaren Weiterbildungen zur Erzieherin/zum Erzieher durch die
Bundesagentur für Arbeit ist daher weder erforderlich noch beabsichtigt.
12. Plant die Bundesregierung, die AFBG-Förderfähigkeit (AFBG =
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) der Fortbildung zur Erzieherin bzw. zum
Erzieher zu erweitern, und zwar insbesondere auch durch eine
Flexibilisierung der Förderfähigkeit in sogenannten gemischten Klassen von
Schülerinnen und Schülern in „Ausbildung“ und in „Fortbildung“?
Das AFBG ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche
Weiterbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen und zwar unabhängig davon, in
welcher Form die Weiterbildungsmaßnahme durchgeführt wird (Vollzeit/
Teilzeit/schulisch/ außerschulisch/mediengestützt/Fernunterricht).
Die Förderung ist jedoch an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche
Anforderungen geknüpft. Insbesondere ist Grundvoraussetzung für die Förderung,
dass es sich bei der Weiterbildungsmaßnahme um eine Aufstiegsfortbildung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12962handelt. Eine solche ist gegeben, wenn sie gezielt auf Fortbildungsabschlüsse zu
öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen auf der Grundlage der §§ 53 und 54
des Berufsbildungsgesetzes oder der §§ 42, 42a, 45, 51a und 122 der
Handwerksordnung oder auf gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach
bundesoder landesrechtlichen Regelungen vorbereitet und nach der Prüfungsordnung
regelmäßig nur Personen zur Prüfung zugelassen werden, die über eine
abgeschlossene Berufsausbildung oder eine der Berufsausbildung entsprechende
berufliche Qualifikation verfügen.
Da es sich bei der Erzieherausbildung um eine schulische Ausbildung handelt,
liegt die Regelungskompetenz in der alleinigen Zuständigkeit der Länder.
Entsprechend sind die Prüfungsordnungen bundesweit unterschiedlich ausgestaltet,
d. h. teilweise handelt es sich um eine Erstausbildung, teilweise um eine
Aufstiegsfortbildung. Im letzteren Fall ist selbstverständlich dem Grunde nach eine
Förderung nach dem AFBG möglich. Eröffnet eine Prüfungsordnung auch
Personen ohne Erstausbildung oder beruflicher Tätigkeit mit qualifizierender
Wirkung im Regelfall den Zugang zur Prüfung, stellt sich die Frage, ob die
Maßnahme auf Grundlage der Prüfungsordnung noch Aufstiegscharakter haben
kann. Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 11.
Dezember 2008 – 5 C 10.08 entschieden, dass im individuellen Fall eine Prüfung
der Kurszusammensetzung vorzunehmen ist.
Eine Ausweitung der AFBG-Förderung für Schülerinnen und Schüler, die sich
in einer Erstausbildung befinden, plant die Bundesregierung nicht, da es sich
dabei nicht um eine Aufstiegsfortbildung handelt.
13. Hält es die Bundesregierung weiterhin für zwingend erforderlich, dass in
gemischten Klassen mindestens 85 Prozent in „Fortbildung“ sein müssen,
um eine Förderfähigkeit nach dem AFBG anzuerkennen?
Bei der Prüfung der Kurszusammensetzung angehender Erzieherinnen und
Erzieher ist die höchstrichterliche Entscheidung des BVerwG vom 3. März 2011 –
5 C 6.10 zu berücksichtigen. Danach führt ein Anteil von ca. 14 Prozent
Teilnehmern ohne hinreichende Vorqualifikation dazu, dass ein nennenswerter
Einfluss auf das Konzept, das Niveau oder die praktische Durchführung nicht
auszuschließen ist und der Kurs somit Erstsausbildungsniveau besitzt.
14. Wenn die Bundesregierung diesbezüglich keinen Änderungsbedarf sieht,
wie geht sie damit um, dass der betroffene Personenkreis weder AFBG
noch BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) bekommt und auch
nicht von der Bundesagentur für Arbeit gefördert wird und somit die
Fortbildung abbrechen muss, obwohl akuter Fachkräftebedarf an
Erzieherinnen und Erziehern besteht?
Die Fragestellung unterstellt, dass eine Fortbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
derzeit weder mit AFBG noch mit BAföG oder von der Bundesagentur für
Arbeit gefördert werden kann. Dies ist jedoch nicht zutreffend. Eine AFBG-
Förderung kommt grundsätzlich dann Betracht, wenn die Antragstellerin/der
Antragsteller die persönlichen Voraussetzungen nach dem AFBG erfüllt und es sich
nach der Prüfungsordnung des jeweiligen Landes um eine Aufstiegsfortbildung
handelt oder die Prüfung der Kurszusammensetzung ergibt, dass der Kurs
aufgrund der Vorqualifikation seiner Teilnehmer als Aufstiegsfortbildung zu
qualifizieren ist.
Nach dem BAföG können schulische Berufsausbildungen mit dem Abschluss
„staatlich geprüften Erzieher/in“ als berufliche Erstausbildung grundsätzlich
gefördert werden. Je nach der konkreten landesrechtlichen Ausgestaltung des
Drucksache 17/12962 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAusbildungsgangs können schon nach § 7 Absatz 1 Satz 1 BAföG im Rahmen
des sog. Grundförderungsanspruchs nicht nur „einstufige“ dreijährige
Ausbildungen gefördert werden, sondern eben auch zweistufige Ausbildungen, bei
denen sich z. B. im Anschluss an eine kürzere als dreijährige schulische
Ausbildung zum Kinderpfleger oder zum Sozialassistenten eine weitere schulische
Ausbildung zum Erzieher anschließt. Darüber hinaus steht eine BAföG-
Förderung aber grundsätzlich auch dem für eine Umschulung in Frage kommenden
Personenkreis offen, die ihren Grundförderungsanspruch nach dem BAföG
bereits durch eine früher berufsqualifizierend abgeschlossene anderweitige
dreijährige Ausbildung ausgeschöpft haben. Diese können nach § 7 Absatz 2
Nummer 5 BAföG auch für eine weitere Ausbildung gefördert werden, wenn die erste
berufsbildende Ausbildung entweder im dualen System absolviert wurde, also
ohnehin nicht in den Anwendungsbereich des BAföG fiel, oder bisher nur eine
vergleichbare, zumindest dreijährige schulische Ausbildung an einer
Berufsfachschule oder eine Fachschulklasse absolviert wurde, die ihrerseits nicht eine
zuvor abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzte.
Hinsichtlich der Fördermöglichkeiten von Arbeitsagenturen und Jobcenter nach
dem Recht der beruflichen Weiterbildungsförderung wird auf die Antwort zu
Frage 11 verwiesen.
15. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Ankündigung der Bundesarbeitsministerin und der Bundesagentur für
Arbeit vom Juni 2012 umzusetzen und bis zu 5 000 Arbeitslose für den Beruf
der Erzieherin oder des Erziehers zu gewinnen?
Erzieherumschulungen können von Arbeitsagenturen und Jobcentern nur
gefördert werden, wenn die individuellen und landesrechtlichen Voraussetzungen
vorliegen und Träger und Maßnahme für die berufliche
Weiterbildungsförderung zugelassen sind. Bis August 2012 sind rund 5 800 Bewerberinnen und
Bewerber identifiziert worden, die die Eignung und Zugangsvoraussetzungen
für die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung erfüllen.
Die erfolgreiche Gewinnung von Arbeitslosen für den Erzieherberuf hängt
daher insbesondere davon ab, dass die Länder die Zulassung ihrer
Erzieherfachschulen nach den §§ 176 ff. SGB III vornehmen und in den Ländern mit
praxisintegrierter Ausbildung die Finanzierung des dritten Umschulungsjahres
außerhalb der Arbeitsförderung, z. B. durch Zahlung einer Ausbildungsvergütung,
sichergestellt werden kann. Die Bundesagentur für Arbeit führt hierzu seit Juni
2012 intensive Gespräche mit den Bundesländern. Um zeitnahe Förderungen zu
ermöglichen, können zudem Einzelfallzulassungen unter den in der Antwort zu
Frage 10 beschriebenen Voraussetzungen erteilt werden.
16. Wie positioniert sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend zu diesem von der Bundesarbeitsministerin angekündigten
Vorhaben (zu Frage 15)?
Das Vorhaben wird vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs in der
Kindertagesbetreuung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) grundsätzlich begrüßt, zumal die Eignungsprüfung
Arbeitsloser für den Erzieherberuf bezogen auf deren individuelle
Ausbildungsvoraussetzungen und persönlichen Eignungsmerkmale Voraussetzung für die
Förderung von Umschulungsmaßnahmen ist und diese Maßnahmen in enger
Abstimmung zwischen den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit und
den Ländern vorbereitet werden. Es wird davon ausgegangen, dass es in der
Gruppe der Arbeitslosen bisher ungenutztes Potenzial zur Gewinnung von
Fachkräften gibt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1296217. Wie viele Umschulungen haben seit dieser Ankündigung von der
Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen bislang stattgefunden (bitte Angaben
differenziert nach Geschlecht)?
Für den Zeitraum Juli 2012 bis Dezember 2012 weist die vorläufige
Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 896 Eintritte in geförderte
Weiterbildungsmaßnahmen mit dem Ziel eines Berufsabschlusses als Erzieherin/
Erzieher aus (darunter Frauen: 648 und Männer: 136). Für das Jahr 2013 sind in der
vorläufigen Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit bislang
(Berichtsmonat Februar 2013) insgesamt 197 Maßnahmeeintritte verzeichnet (darunter
Frauen: 166 und Männer: 31).
Die Daten beziehen sich jeweils auf beide Rechtskreise SGB III und SGB II
ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger. Eine
Geschlechterdifferenzierung ist nur für den Zeitraum August bis Dezember 2012 möglich (Juli 2012:
Zahlenwerte kleiner 3).
18. Wie viele Qualifizierungen zur Tagespflegeperson wurden jährlich seit
2010 gefördert (bitte Angaben differenziert nach Geschlecht und
Jahrgang)?
Eintritte in geförderte Qualifizierungen zur „Tagespflegeperson“ werden in der
Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht gesondert erfasst. Das
Schulungsziel einer geförderten beruflichen Weiterbildung wird in der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit über die Auswahl eines Schlüssels aus der Klassifizierung
der Berufe (KldB 2010) gekennzeichnet. Für die Tätigkeit bzw. die
Qualifizierung zur „Tagespflegeperson“ gibt es in der Klassifizierung der Berufe keinen
eigenen Schlüssel, sie ist unter der Kennzeichnung „83111 – Berufe in der
Kinderbetreuung und -erziehung – Helfer/Anlerntätigkeit“ eingruppiert. Für das
Jahr 2011 sind in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit 966
Maßnahmeeintritte (darunter Frauen: 867 und Männer: 99) in eine Qualifizierung, die
inhaltlich einem Beruf aus der Berufsgruppe „83111 – Berufe in der Kinderbetreuung
und -erziehung – Helfer/Anlerntätigkeit“ zugeordnet werden kann, verzeichnet.
Für das Jahr 2012 weist die vorläufige Förderstatistik der Bundesagentur für
Arbeit insgesamt 792 Maßnahmeeintritte (darunter Frauen: 702 und Männer: 90)
aus.
Die Daten beziehen sich jeweils auf beide Rechtskreise SGB III und SGB II
ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger. Aufgrund einer neuen
Klassifizierung in der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit stehen derzeit
keine Daten für das Jahr 2010 zur Verfügung.
Im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege erhielten in den zwei
Programmteilen „Modellstandorte zur Strukturförderung“ und „Bundesweite
Qualifizierung von Tagespflegepersonen“ im Zeitraum 2010 bis 2012 insgesamt
13 207 Personen in geförderten Kursen eine Grundqualifizierung.
Die Differenzierung nach Alter und Geschlecht stellt sich wie folgt dar:
Jahr 2010 2011 2012 Summe Gesamt
Alter/Geschlecht W M W M W M W M Absolut Prozent
Bis 25 Jahre 365 5 345 9 163 5 873 19 892 6,7
Zwischen 25 und 54 4 613 167 4 114 159 2 054 90 10 781 416 11 197 84,8
Älter als 55 Jahre 377 22 418 34 249 18 1 044 74 1 118 8,5
Summe 5 355 194 4 877 202 2 466 113 12 698 509 13 207 100,0
Gesamt 5 549 5 079 2 579 13 207
Drucksache 17/12962 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVon den 13 207 qualifizierten Personen, hat jede fünfte (n = 2 881 Personen)
einen Migrationshintergrund.
Weitere 1 954 Personen mit vorhandener Qualifizierung wurden im gleichen
Zeitraum nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (160 UE) als
derzeitiger Grundqualifizierungsstandard für Tagespflegepersonen Curriculum
Qualifizierungsstandards nachqualifiziert. Von den 13 207 Teilnehmenden, die
an einer Grundqualifizierung teilnahmen, hat jede fünfte (n = 2 881 Personen)
einen Migrationshintergrund.
19. Liegen Informationen über den vorhergehenden Berufsstand sowie die
fachliche Eignung dieser geförderten Tagespflegepersonen vor?
Für eine Förderung von Qualifizierungen im Aktionsprogramm
Kindertagespflege muss die persönliche Eignung der zu qualifizierenden Personen durch die
zuständigen Jugendämter geprüft sein (vgl. Antwort zu Frage 20). Im
Aktionsprogramm wird der höchste Schul- bzw. Berufsabschluss der Teilnehmenden
erhoben.
Danach verfügen 71,3 Prozent über eine berufliche Ausbildung. 13,8 Prozent
weisen einen Meister- oder Studienabschluss vor. Von den geförderten
Kindertagespflegepersonen mit einer vorherigen Berufsausbildung bringen 40 Prozent
eine pädagogische bzw. pflegerische Ausbildung oder fachliche Kenntnisse im
pädagogisch-pflegerischen Bereich mit. 14,9 Prozent aller geförderten
Tagespflegepersonen verfügen über keine bzw. eine im Ausland erworbene und nicht
anerkannte Ausbildung, den Berichten der Zuwendungsempfänger nach oft
pädagogischer oder pflegerischer Art.
Informationen über den vorhergehenden Berufsstand von Teilnehmern an
geförderten Weiterbildungsmaßnahmen liegen der Statistik der Bundesagentur für
Arbeit nicht vor. Voraussetzung für die Förderung einer beruflichen
Weiterbildung durch Arbeitsagenturen und Jobcenter ist stets die Maßnahme- und
Tätigkeitseignung der Bewerberin/des Bewerbers
20. Welche Grundbedingungen müssen für die Förderung von
Tagespflegepersonen erfüllt sein?
Voraussetzung für die Förderung der Kindertagespflegetätigkeit ist eine durch
die örtlichen Träger der Jugendhilfe zu erteilende Pflegeerlaubnis nach § 43
i. V. m. § 23 Absatz 3 SGB VIII. Sie setzt die Prüfung der persönlichen Eignung
der Tagespflegeperson voraus, die in jedem Einzelfall zu prüfen ist. Personen
sind für die Kindertagespflege geeignet, wenn sie sich durch ihre Persönlichkeit,
Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und
anderen Tagespflegepersonen auszeichnen, über kindgerechte Räumlichkeiten
sowie über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der
Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in
anderer Weise nachgewiesen haben.
Die Vorgabe weiterer Standards obliegt den Ländern.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1296221. In welchen Bundesländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die
berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher möglich?
Inwiefern liegt hier auch die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung vor?
Die berufsbegleitende Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin ist
zwischenzeitlich in zwölf Bundesländern mit Ausnahme von Bayern, Bremen,
Niedersachsen und dem Saarland geregelt.
Die Auszubildenden werden auf der Grundlage von Einzelentscheidungen der
Länder in Kitas unter Anrechnung auf den Personalschlüssel von Beginn der
Ausbildung an eingestellt. In unterschiedlich in den Ländern geregelten
Intervallen findet die Ausbildung im Wechsel von Einsatz in der Kita und Ausbildung
an der Fachschule/Fachakademie statt. Berufsbegleitende Ausbildung erfolgt
daher immer in Teilzeit (vgl. Abschnitt IV.1 der „Empfehlungen zur
Fachkräftegewinnung in der Kindertagesbetreuung“ der AG Fachkräftegewinnung).
22. Inwieweit hat das Aktionsprogramm Kindertagespflege zur Verringerung
des Personalmangels im Bereich Kindertagesbetreuung beigetragen?
Das Aktionsprogramm Kindertagespflege hat mit seinen beiden
Programmsäulen (Modellstandorte zur Strukturförderung und Bundesweite Qualifizierung
von Tagespflegepersonen) einen wichtigen Beitrag u. a. zur Gewinnung von
Tagespflegepersonen und zur weiteren Etablierung der Kindertagespflege im
System der Kindertagesbetreuung geleistet. In beiden Programmsäulen wurden
insgesamt 13 207 Personen erfolgreich qualifiziert.
Bei einer durchschnittlichen Betreuung von drei Tageskindern pro
Kindertagespflegeperson, wurden 36 200 neue Betreuungsplätze in der Kindertagespflege
geschaffen. Das BMFSFJ hat mit dem Ziel der Attraktivitätsverbesserung der
Tätigkeit im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege darüber hinaus
weitere Förderstrukturen etabliert, so bspw. die Bezuschussung von
tätigkeitsbegleitender Weiterbildung von Tagespflegepersonen zur Erlangung eines
fachpädagogischen Berufsabschlusses (seit August 2011) oder die Erprobung von
Festanstellungsmodellen für Tagespflegepersonen (seit August 2012). Es hat
außerdem zum gleichen Zeitpunkt eine bundesweite Werbekampagne zur
Gewinnung von Tagespflegepersonen gestartet.
23. Wie viele Personen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Möglichkeit der berufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin oder zum
Erzieher (bitte Angaben differenziert nach Geschlecht und Jahrgang)?
Über die Gesamtzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an berufsgleitenden
Erzieherausbildungen liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Im Jahr
2011 absolvierten 96 Personen (darunter Frauen: 72 und Männer: 24) von
Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern geförderte Qualifizierungen zur Erzieherin oder
zum Erzieher berufsbegleitend bzw. berufsbegleitend mit Blockunterricht. Im
Jahr 2012 absolvierten 119 Personen eine derartige Qualifizierung
berufsbegleitend bzw. berufsbegleitend mit Blockunterricht. Eine
Geschlechterdifferenzierung für 2012 ist aus datenschutzrechtlichen Gründen der statistischen
Geheimhaltung von Zahlenwerten kleiner 3 nicht möglich. Aufgrund einer neuen
Klassifizierung in der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit stehen
derzeit keine Daten für das Jahr 2010 zur Verfügung.
Drucksache 17/12962 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Wie viele Tagespflegepersonen wurden 2011 und 2012 im Rahmen des
Aktionsprogramms Kindertagespflege zum Erzieher oder zur Erzieherin
aus- oder weitergebildet (bitte Angaben differenziert nach Jahrgang und
Geschlecht)?
Im Zeitraum August 2011 bis Ende 2012 wurden insgesamt 114 Personen
gefördert, darunter vier Männer. Die Förderung erfolgte für die Ausbildungsberufe
Sozialassistentin, Kinderpflegerin, Sozialpädagogische Assistentin, staatlich
anerkannte Kindheitspädagogin, staatlich geprüfte Erzieherinnen. 75 Prozent
der geförderten Personen nehmen an einer Ausbildung zur staatlich anerkannten
Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher teil.
25. Wie viele und welche der anvisierten 4 000 Kindertageseinrichtungen
wurden zu „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ (s.
www.bmfsfj.de/
BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=163892.html) weiterentwickelt
(Aufstellung bitte nach Bundesländern differenzieren)?
Gegenwärtig werden im Rahmen des Programms „Schwerpunkt-Kitas Sprache
& Integration“ in 3 741 Vorhaben unter Berücksichtigung dabei enthaltener
Kita-Verbünde insgesamt 4 122 Kitas zu Schwerpunkt-Kitas ausgebaut. Dafür
werden insgesamt 3 987 halbe Stellen (bei Verbünden von zwei bzw. drei Kitas
zwei halbe Stellen bzw. eine Vollzeitstelle) für qualifizierte Sprachexpertinnen
und Sprachexperten gefördert.
Die Verteilung nach Bundesländern stellt sich wie folgt dar:
Bundesland Zahl der geförderten
Vorhaben
Zahl der geförderten
halben Stellen
Zahl der direkt
eingebundenen Einrichtungen
Baden-Württemberg 488 556 591
Bayern 556 596 616
Berlin 189 193 197
Brandenburg 106 112 120
Bremen 39 39 39
Hamburg 98 105 107
Hessen 289 306 311
Mecklenburg-Vorpommern 75 77 77
Niedersachsen 369 394 410
Nordrhein-Westfalen 858 889 896
Rheinland-Pfalz 162 172 181
Saarland 21 22 23
Sachsen 184 189 192
Sachsen-Anhalt 94 103 111
Schleswig-Holstein 124 137 137
Thüringen 89 97 104
Gesamt 3 741 3 987 4 112
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1296226. In welcher Höhe wurden von den zusätzlich bereitgestellten Bundesmitteln
von 400 Mio. Euro für das Programm „Schwerpunkt-Kitas Sprache &
Integration“ bereits die entsprechenden Gelder abgerufen?
Mit Stand 19. März 2013 sind Mittel in Höhe von 144 480 874,95 Euro im
Rahmen des Programms ausgezahlt worden.
27. In wie vielen Einrichtungen wurde zusätzliches Fachpersonal eingestellt,
das in dem in Frage 26 genannten Programm aus dem Budget von 25 000
Euro pro beteiligter Einrichtung bezahlt wird (bitte nach Bundesländern
und Geschlecht differenzieren)?
Die Förderrichtlinie des Programms regelt, dass die zu fördernde Stelle
zusätzlich sein muss:
„Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für die Einstellung einer
zusätzlichen, zur Sprachförderung in Deutsch qualifizierten Fachkraft mindestens mit
einem Beschäftigungsumfang der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen
Arbeitszeit in der Einrichtung (Einrichtungsverbund: mit einem
Beschäftigungsumfang der vollen regelmäßigen Arbeitszeit). Durch den Träger können auch
bereits bei ihm beschäftigte Fachkräfte eingesetzt werden, die von ihren
bisherigen Tätigkeiten freigestellt und im Umfang dieser Freistellung durch
zusätzlichen Personalaufwuchs ersetzt werden.“ (Förderrichtlinie vom 4. Januar 2011).
Insgesamt wurden durch das Programm 3 987 halbe Stellen zusätzlich zu den
bestehenden Personalschlüsseln der beteiligten Einrichtungen geschaffen. Die
Monitoring-Daten weisen aus, dass rund 53 Prozent der Stellen durch direkte
Neueinstellung der benötigten Sprachförderkräfte, rund 31 Prozent durch
Freistellung bereits tätiger Fachkräfte für die neue Aufgabe und ersatzweise
Neueinstellung von Fachpersonal und rund 16 Prozent durch Aufstockung von
Teilzeitstellen gewonnen wurden. Geschlechtsspezifische Auswertungen wurden nicht
vorgenommen.
Bundesland direkte
Neueinstellung
Sprachförderkräfte
Freistellung und
Ersatz durch
zusätzliche Einstellung
Erhöhung des
Beschäftigungsumfangs
durch Aufstockung
Baden-Württemberg 56,09 % 29,78 % 14,13 %
Bayern 61,81 % 26,57 % 11,61 %
Berlin 38,29 % 46,29 % 15,43 %
Brandenburg 15,00 % 48,00 % 37,00 %
Bremen 27,78 % 55,56 % 16,67 %
Hamburg 38,30 % 43,62 % 18,09 %
Hessen 34,21 % 40,98 % 24,81 %
Mecklenburg-Vorpommern 28,77 % 42,47 % 28,77 %
Niedersachsen 55,21 % 26,20 % 18,59 %
Nordrhein-Westfalen 59,34 % 30,75 % 19,91 %
Rheinland-Pfalz 60,00 % 21,29 % 18,71 %
Saarland 50,00 % 35,00 % 15,00 %
Sachsen 62,22 % 18,33 % 19,44 %
Sachsen-Anhalt 47,78 % 23,33 % 28,89 %
Schleswig-Holstein 61,86 % 30,51 % 17,63 %
Thüringen 57,95 % 11,36 % 30,68 %
Gesamt 52,98 % 30,73 % 16,29 %
Drucksache 17/12962 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode28. Wie viele Initiativen von der anvisierten Zahl von 600 wurden mit dem
Programm „Anschwung für Frühe Chancen“ (
www.bmfsfj.de/BMFSFJ/
kinder-und-jugend,did=190252.html) gegründet?
Bislang sind 223 Initiativen für frühe Chancen entstanden.
29. An welchen Parametern wird der Erfolg des Programms „Aufschwung für
Frühe Chancen“ gemessen?
Übergeordnetes Ziel ist es, in den Kommunen vor Ort das gesellschaftliche
Engagement für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung zu stärken
und Akteure zu ermutigen, sich für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot vor
Ort sowie zur Verbesserung der Qualität einzusetzen. Ein Indikator für den
Erfolg des Programmes ist die Zahl der gegründeten Initiativen. Darüber hinaus
wird der Erfolg des Programmes Anschwung für frühe Chancen unter anderem
daran gemessen, inwiefern die lokalen Initiativen konkrete Ziele definieren und
diese erreichen, inwieweit sie nach Ende der Prozessbegleitung fortbestehen und
welche öffentliche Resonanz das Programm Anschwung insgesamt erreicht.
30. Wie viele der anvisierten 20 000 Erzieherinnen und Erzieher, die in
Einrichtungen als Multiplikatoren tätig werden können (siehe Antwort des
Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Mündliche
Frage des SPD-Abgeordneten Swen Schulz – Spandau – vom 27. Januar
2010 – Plenarprotokoll 17/18, S. 1571 A), wurden mit der in der Antwort
genannten Weiterbildungsaktion zur berufsbezogenen Nutzung der neuen
Medien geschult?
Im Rahmen der benannten Weiterbildungsaktion „Basisqualifizierung
Medienkompetenz“ wurden insgesamt 24 186 Erzieherinnen/Erzieher in der
berufsbezogenen Nutzung der neuen Medien geschult.
31. Wie viele der ehemaligen Schlecker-Beschäftigten haben nach Kenntnis
der Bundesregierung den Vorschlag der Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula
von der Leyen aufgegriffen und sich als Erzieher oder Erzieherin
umschulen lassen?
Wie viele von ihnen haben heute eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung
im Bereich Kindertagesbetreuung?
Insgesamt haben laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 12 000
ehemalige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Fa. Schlecker an einer von
Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern geförderten Maßnahme teilgenommen, darunter fast
4 000 an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung. Wie viele davon mit
dem Berufswunsch Erzieherinnen/Erzieher, lässt sich aus den erhobenen Daten
der Bundesagentur für Arbeit zentral nicht ermitteln.
32. Wie viele der ursprünglich 23 300 durch die Insolvenz des Unternehmens
Schlecker arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nach
Kenntnis der Bundesregierung heute noch arbeitslos oder gehen einer
geringfügigen Beschäftigung nach?
Mit Stand 20. Februar 2013 sind laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit
insgesamt 9 127 ehemalige Schlecker-Beschäftigte arbeitsuchend bzw. arbeitslos
gemeldet. Der Bundesagentur für Arbeit liegen zentral keine Daten darüber vor,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/12962wie viele ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Unternehmens
Schlecker in einer geringfügigen Beschäftigung stehen.
33. Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung nach Bayern, Hessen und
Rheinland-Pfalz weitere Bundesländer bereiterklärt, die Kosten für das
dritte Ausbildungsjahr für ausbildungswillige ehemalige Schlecker-
Beschäftigte zu übernehmen, und wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Über die Bereitschaft von Bundesländern zur Übernahme der Kosten für das
dritte Ausbildungsjahr liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Die
Länder prüfen derzeit in Abstimmung mit den Regionaldirektionen der
Bundesagentur für Arbeit förderfähige Umschulungsmodelle, bei denen die
Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres gesichert ist. In den Bundesländern, in denen
im dritten Ausbildungsjahr ein vergütetes Anerkennungspraktikum absolviert
wird, kann von einer Finanzierungssicherung des dritten Jahres ausgegangen
werden. Hier ist eine Förderung der ersten beiden Ausbildungsjahre durch die
Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter möglich. In den anderen Ländern, in denen
die Ausbildung über drei Jahre praxisintegriert erfolgt, gibt es zwischenzeitlich
einzelne Umschulungsmodelle, bei denen die Finanzierung des dritten
Ausbildungsjahres gesichert ist (vgl. Antworten zu den Fragen 9 und 11).
34. Wie viele der unvermittelten ehemaligen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer des insolventen Schlecker-Unternehmens sind über 50 Jahre alt,
und wie vielen von ihnen wurde eine Förderung bzw. Angebote zur
Ausoder Weiterbildung als Erzieherin oder Erzieher zuteil (bitte die Zahlen der
Angebote und der Fördermaßnahmen jeweils nennen)?
Der Bundesagentur für Arbeit liegen zentral keine Daten darüber vor, wie viele
der unvermittelten ehemaligen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des
insolventen Schlecker-Unternehmens über 50 Jahre alt sind, und wie vielen von
ihnen eine Förderung bzw. Angebote zur Aus- oder Weiterbildung als Erzieherin
oder Erzieher zuteilwurde.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]