[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13360
17. Wahlperiode 30. 04. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gustav Herzog, Sören Bartol,
Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/12913 –
Umsetzung von Maßnahmen im Kampf gegen Schienenverkehrslärm
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mobilität von Gütern und Personen ist eine grundlegende Voraussetzung für
unsere arbeitsteilige Industriegesellschaft. Sie ist nicht nur notwendig, um
Arbeit und Wohlstand dauerhaft zu sichern, sie stellt auch einen wesentlichen
Teil unserer Lebensqualität dar. Um die negativen Begleiterscheinungen von
Mobilität zu reduzieren, ist der Gesetzgeber gefordert, Rahmenbedingungen
zu schaffen, damit Verkehre umweltgerecht, sicher und leise abgewickelt
werden.
Um die Schienenwegeinfrastruktur auf die Herausforderungen der Zukunft
vorzubereiten, muss das bestehende Schienennetz in einen besseren
Erhaltungszustand gebracht, Engpässe beseitigt und unzureichende Verbindungen
neu ausgebaut werden. Als größte Volkswirtschaft Europas und wichtiges
Transitland ist die Bundesrepublik Deutschland auf ein leistungsfähiges
Verkehrsnetz angewiesen. Mobilität von Gütern und Personen ist eine wichtige
Voraussetzung für Wirtschaftsentwicklung, Beschäftigung und Wohlstand.
Laut Verflechtungsprognose 2025 rechnet die Bundesregierung für den
Verkehrsträger Schiene im Betrachtungszeitraum 2004 bis 2025 mit einer
erheblichen Steigerung der Verkehrsleistung um insgesamt 65 Prozent. Dabei wird
jedoch noch angenommen, dass sich der Modal Split zu Ungunsten des
Verkehrsträgers Schiene entwickeln wird, was gegen den breiten politischen
Konsens verstößt, mehr Güter von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Setzt
man das Erreichen dieses verkehrs- und umweltpolitischen Ziels jedoch
voraus, muss davon ausgegangen werden, dass der Schienengüterverkehr in den
kommenden Jahrzehnten einer weiteren als der prognostizierten Steigerung
unterliegen wird. Hierfür sind die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Mit jedem weiteren Ausbau der Schienenwegeinfrastruktur oder der
Steigerung der Betriebsintensität schwindet jedoch die bereits heute rückläufige
Akzeptanz der Bevölkerung. Ein maßgeblicher Grund hierfür ist die Belastung
der Bevölkerung durch Schienenlärm.
Schätzungen zufolge sind bereits heute mehrere Millionen Menschen
dauerhaft Lärmpegeln jenseits der gesundheitlich bedenklichen 65 dB(A) tags und
55 dB(A) nachts ausgesetzt. Zusätzliche Verkehre werden das Problem weiter Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 26. April 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13360 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeverschärfen, wenn keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um dieser
Entwicklung gegenzusteuern. Neben gesundheitlichen Aspekten führen
Lärmbelastungen durch den Schienenverkehr zu erheblichen, jährlich auftretenden
Schäden in Form von Immobilienwertverlusten, Tourismuseinbußen oder
andersartigen Belästigungen. In dem dicht besiedelten Raum der
Bundesrepublik Deutschland muss gesellschaftliches Leben jedoch auch entlang der
Eisenbahntrassen möglich sein. Schon allein aus diesem Grund wird die
Reduktion von Schienenlärm zur zwingenden Voraussetzung, wenn die
Akzeptanz der Bevölkerung für den ansonsten umweltfreundlichen und
gewünschten Verkehrsträger zurückgewonnen oder erhalten werden soll.
Aus diesem Grund hat die rot-grüne Bundesregierung gleich 1999 ein
Lärmsanierungsprogramm mit 50 Mio. Euro begonnen, das unter dem damaligen
sozialdemokratischen Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
Wolfgang Tiefensee, 2007 auf 100 Mio. Euro aufgestockt wurde. Ebenfalls
2007 wurde ein Pilotprojekt „Leiser Güterverkehr“ von Seiten einer
interministeriellen Arbeitsgruppe empfohlen, das 2008 umgehend umgesetzt wurde. Im
Rahmen dieses Pilot- und Innovationsprogramms wurde das Pilotprojekt
„Leiser Rhein“, das Innovationsprogramm zur Fortentwicklung der K- und LL-
Sohle sowie die Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems
entwickelt. Weitere Programme, wie das Projekt „Lärmreduzierter Güterverkehr
durch innovative Verbundstoff-Bremsklotzsohlen (LäGIV)“ oder „Leiser Zug
auf realem Gleis (LZarg)“ stehen ebenfalls in diesem Zusammenhang. Unter
Bundesminister Wolfgang Tiefensee wurden die Nationalen Lärmschutzpakete I
und II verabschiedet sowie im Rahmen des Konjunkturpaketes II 100 Mio. Euro
für die Erprobung innovativer Lärmschutzmaßnahmen am Fahrweg
bereitgestellt.
Dank dieser damals eingeleiteten Maßnahmen haben wir heute die
notwendigen Grundlagen und Voraussetzungen für die Reduzierung des Schienenlärms.
Sie müssen jedoch konsequent umgesetzt und weiter verstärkt werden, um alle
Potentiale zur Lärmminderung entsprechend dem Stand der Technik
ausschöpfen zu können. Maßnahmen an der Lärmquelle, also maßgeblich am Rad-
Schiene-System und insbesondere am rollenden Material stellen die höchsten
Minderungspotentiale bei gleichzeitig überschaubaren Kosten dar.
Demzufolge ist die Umrüstung der Güterwagen auf lärmgeminderte Bremssysteme
mit höchster Priorität zu betreiben und mit dem ferner zur Verfügung
stehenden technischen Maßnahmenbündel zu flankieren. Die im Programm
„Innovative Maßnahmen am Fahrweg“ erfolgreich bewerteten Instrumente sind
unverzüglich an den Markt zu bringen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Akzeptanz für einen weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur hängt
entscheidend davon ab, dass die Lärmbelastung der Bevölkerung reduziert wird.
Verkehrslärm an der Schiene wird derzeit maßgeblich von den vor 2005 in
Betrieb gestellten Güterwagen mit Grauguss-Bremssohlen verursacht. Der
Lärmschutz an der Schiene und am Fahrzeug trägt wesentlich zum Einverständnis für
das verkehrspolitische Ziel bei, die Schiene im Wettbewerb zwischen den
Verkehrsträgern zu stärken und so mehr Verkehr auf die Schiene zu verlagern. Für
die Bundesregierung gehört deshalb der Schutz vor Schienenverkehrslärm zu
den Kernelementen einer nachhaltigen Verkehrspolitik. Das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung will im Schienenverkehr die
Lärmbelastung auf der Basis des Jahres 2008 bis zum Jahr 2020 um die Hälfte
mindern.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/133601. Welche der im Programm „Innovative Maßnahmen am Fahrweg“
untersuchten Maßnahmen wurden im Sinne ihres Lärmminderungspotentials
erfolgreich bewertet, und welche durchschnittlichen Kosten entstehen durch
sie pro km Streckenverlauf (bitte tabellarisch mit Angabe des
Lärmminderungspotentials auflisten)?
Das Programm „Innovative Maßnahmen zum Lärm- und Erschütterungsschutz
am Fahrweg“ im Rahmen des Konjunkturprogramms II hatte eine Laufzeit von
2009 bis 2011. In dem Programm wurden innovative Maßnahmen in Form von
14 neuen Techniken – zum Teil in Kombination – erprobt. Die in den
nachfolgend aufgeführten Tabellen enthaltenen Techniken haben im Ergebnis
Minderungen des Luftschalls ergeben. Die angeführten Kosten beziehen sich auf die
Kosten, die im Programm angefallen sind. Sie dürften sich bei
Regelanwendungen und im Wettbewerb nach unten entwickeln.
Bezeichnung
Gesamtgleislänge
Erstellungskosten
Erstellungskosten
pro km
Bilanz.
Nutzungsdauer
Jährl. Kosten
pro km
(Erstellungskosten)
Jährl. IH-
Kosten
pro km
(Instandhaltungskosten)
Jährl. IH-
Erschwernisse
pro km
Jährl.
Gesamtkosten
pro km
Minderungsbeitrag
(km) (TEUR) (TEUR/km) (Jahre) (TEUR/km a) (TEUR/km a) (TEUR/km a) (TEUR/km a) (dB)
Schienenstegdämpfer
(SSD)
92,4 20 902,1 226,2 13 17,4
Zzt. keine
Erkenntnisse
10,7 28,1 2
Schienenstegabschirmung
39,8 6 516,0 163,7 13 12,6
Zzt. keine
Erkenntnisse
11,7 24,3 3
Schienenschmiereinrichtung
16,9 923,6 54,7 13 4,2 10,4
Nicht
bewertet
14,6 3
Beugekante
auf Schall-
Schutzwand
(SSW)
1,1 507,0 460,9 25 18,4 Nicht bewertet 18,4 0
Bezeichnung Anzahl
der
Anlagen
Erstellungskosten
Erstellungskosten
je Anlage
Bilanz.
Nutzungsdauer
Jährl. Kosten
pro Anlage
(Erstellungskosten)
Jährl.
Betriebs- u.
IH-Kosten
pro Anlagen
Jährl. IH-
Erschwernisse
pro km
Jährl.
Gesamtkosten pro km
Minderungsbeitrag
(Anzahl) (TEUR) (TEUR/
Anlage)
(Jahre) (TEUR/
Anlage)
(TEUR/
Anlage a)
(TEUR/
Anlage a)
(TEUR/
Anlage a)
(dB)
Reibmodifikator
(Gleisbremse)
14 2 091,0 149,4 10 14,9 7,1
Nicht
bewertet
22,0 8
Drucksache 17/13360 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wann wurde der Abschlussbericht des Programms „Innovative
Maßnahmen am Fahrweg“ vorgelegt, und wann ist damit zu rechnen, dass diese
Maßnahmen dem Markt zugeführt und an Fahrwegen installiert werden
können?
Der Schlussbericht zum Programm „Innovative Maßnahmen zum Lärm- und
Erschütterungsschutz am Fahrweg“ wurde im Juni 2012 vorgelegt und im
Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung veröffentlicht. Die erprobten und in ihrer Wirkung bewährten Maßnahmen
können bereits heute unter Berücksichtigung der Nutzen-/Kostenaspekte und
anlassbezogen in Projekten der Lärmsanierung eingesetzt werden. Im
Sonderprogramm Lärmschutz Schiene im Rahmen des
Infrastrukturbeschleunigungsprogramms II werden in erheblichem Umfang Schienenstegdämpfer- oder
Schienenstegabschirmungstechniken eingesetzt. Die allgemeine
Anwendbarkeit wird mit der in Vorbereitung befindlichen Novellierung der
Berechnungsgrundlage für Schienenlärm Schall 03 hergestellt.
Bezeichnung
Gesamtlänge
Wandhöhe
Erstellungskosten
Erstellungskosten
pro km
Bilanz.
Nutzungsdauer
Jährl. Kosten
pro km
(Erstellungskosten)
Gesamtfläche
Jährl. Kosten
pro m2
Minderungsbeitrag
wandnah
(km) (m) (TEUR) (TEUR/km) (Jahre) (TEUR/km a) (m2) (TEUR/m2 a) (dB)
niedrige
Schallschutzwände (nSSW)
nicht kippbar
2,3 0,55 2 821,0 1 226,5 25 49,1 1 265 0,09 3
nSSW nicht
schwenkbar
1,5 0,74 1 728,0 1 152,0 25 46,1 1 110 0,06 6
nSSW kippbar 0,3 0,55 570,0 1 900,0 25 76,0 165 0,14 3
nSSW
schwenkbar
0,4 0,74 660,5 1 654,3 25 66,1 296 0,08 6
Gabionen SSW
Duisburg
0,5 4–5 2 091,0 4 182 25 167,3 2 298,0 0,04
wie
herkömmliche
SSW
Gabionen SSW
Dülken
0,3 2,0 449,0 1 496,7 25 59,9 600,0 0,03
wie
herkömmliche
SSW
Bezeichnung
Gesamtlänge
Erstellungskosten
Erstellungskosten
pro km
Anzahl der
Bearbeitungsgänge
Kosten
pro
Bearbeitung je km
Jährl.
Betriebskosten
pro km
Jährl. IH-
Erschwernisse
pro km
Jährl.
Kosten
pro km
Minderungsbeitrag
(km) (TEUR) (TEUR/
km)
(Anzahl) (TEUR/km/
Bearbeitung
(TEUR/
km a)
(TEUR/
km a)
(TEUR/
km a)
(dB)
High-Speed-
Grinding
Hochgeschwindigkeitsschleifen (HGS)
12,7 251,0 19,8 4 4,9 Keine
Positive
Effekte
14,8* 3
* Jahreskosten bei drei Bearbeitungen jährlich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/133603. Ist dafür die Novellierung der Richtlinie zur Berechnung der
Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall03) notwendig, und wenn ja, welche
Gründe kann die Bundesregierung anführen, warum es solange gedauert
hat, bis sie einen Entwurf vorlegt und die Verordnung in Kraft setzt, damit
die erprobten Maßnahmen am Gleis eingesetzt werden können?
4. Wann wird die Bundesregierung die Schall 03 novellieren?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Schall 03 ist in Verbindung mit der Anlage 2 zur
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) in den dort genannten Fällen als verbindliche
Berechnungsgrundlage für Schienenlärm bei Bau und wesentlicher Änderung von
Schienenwegen anzuwenden. Der so ermittelte Beurteilungspegel dient nach
§ 3 Satz 2 dem Nachweis, dass die Immissionsgrenzwerte gemäß § 2 der
16. BImSchV eingehalten werden.
Die Überarbeitung der Schall 03 [2012] begann vor dem Programm „Innovative
Maßnahmen zum Lärm- und Erschütterungsschutz am Fahrweg“. In den
Entwurf der Schall 03 [2012] wurden die erfolgreich erprobten innovativen
Schallschutzmaßnahmen, insbesondere niedrige gleisnahe Schallschutzwände sowie
Schienenstegdämpfer und -absorber, nach Vorlage des Abschlussberichts im
Juni 2012 mit ihren akustischen Werten aufgenommen. Die Schall 03 [2012]
soll durch die Erste Verordnung zur Änderung der
Verkehrslärmschutzverordnung unmittelbar als Anlage 2 in die 16. BImSchV aufgenommen werden. Die
Änderungsverordnung ist darüber hinaus erforderlich, um das Verfahren zur
Anerkennung weiterer innovativer Schallschutzmaßnahmen künftig klarer und
anwenderfreundlicher unmittelbar in der 16. BImSchV zu regeln.
Die Ressortabstimmung zur Ersten Verordnung zur Änderung der 16. BImSchV
ist eingeleitet worden. Der Entwurf wurde den Bundesländern und Verbänden
zur Anhörung zugeleitet.
5. Welche Stellen sind für die Zulassung der innovativen Maßnahmen am
Gleis zuständig, und wie viele Personalstellen werden im
Eisenbahnbundesamt hierfür zur Verfügung gestellt?
Im Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der
Verkehrslärmschutzverordnung ist vorgesehen, dass das Eisenbahn-Bundesamt für Eisenbahnen des
Bundes, im Übrigen die jeweils nach Landesrecht zuständige Behörde, für die
akustische Anerkennung innovativer Maßnahmen zuständig ist. Das
Eisenbahn-Bundesamt hat für die Ausübung dieser neuen Tätigkeit einen
Personalmehrbedarf von drei Dienstposten angemeldet.
6. Aus welchem Haushaltstitel werden die innovativen Maßnahmen am Gleis
finanziert, wenn sie dem Markt zur Verfügung stehen, und nach welchen
Kriterien wird entschieden, ob Maßnahmen an der Quelle oder am
Ausbreitungsweg erfolgen?
Innovative Techniken können bei Lärmvorsorge und Lärmsanierung eingesetzt
werden.
Im Falle der Lärmsanierung sind das die entsprechenden Titel 891 05 bei
Kapitel 12 22 – Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der
Eisenbahnen des Bundes und der Titel 791 02 bei Kapitel 12 02 –
Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II (IBP II). Die Entscheidung über den Einsatz einer
Drucksache 17/13360 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeinnovativen Technik hängt von der Machbarkeit und der Wirtschaftlichkeit im
Vergleich zu anderen Techniken ab.
7. Wie viel der 100 Mio. Euro Lärmsanierungsmittel wurden in den letzten
fünf Jahren konkret aufgewendet, und
Der Lärmsanierungstitel konnte in den letzten fünf Jahren mit einem stetig
höheren Grad ausgeschöpft werden.
a) wie hoch war jeweils der Kostenanteil der Planungskosten,
b) wie hoch war jeweils der Kostenanteil der Maßnahmen an der
Lärmquelle,
Zu den Aufwendungen an der Lärmquelle sind die Ausgaben für die Umrüstung
der Güterwagen auf Grundlage der Förderrichtlinie „Leiser Rhein“ zu nennen.
Erstmals wurden im Jahr 2012 für die Umrüstung der Güterwagen
933 000 Euro verausgabt.
c) wie hoch war jeweils der Kostenanteil der Lärmschutzwände und
anderen Maßnahmen am Ausbreitungsweg,
d) wie hoch war jeweils der Kostenanteil der Lärmschutzfenster und
anderen Maßnahmen am Immissionsort?
Angaben in T € Ist
2008
Ist
2009
Ist
2010
Ist
2011
Ist
2012
Lärmsanierungsmittel
insgesamt 73 609,0 80 492,0 100 000,0 90 574,6 94 749,2
Angaben in T € Ist
2008
Ist
2009
Ist
2010
Ist
2011
Ist
2012
Baukosten 63 459,8 69 933,0 84 704,8 75 667,3 79 263,9
Planungskosten 17 699,8 18 685,5 17 671,9 19 277,5 19 271,9
Planungskostenanteil 27,9 % 26,7 % 20,9 % 25,5 % 24,3 %
Planungskosten finanziert
Bund 8 249,8 9 091,3 13 422,0 13 429,6 14 267,5
Planungskosten finanziert
DB 9 450,0 9 594,2 4 249,9 5 847,9 5 004,4
Angaben in T € Ist
2008
Ist
2009
Ist
2010
Ist
2011
Ist
2012
aktive Maßnahmen
an der Infrastruktur 63 166,0 71 287,2 78 194,0 79 916,1 87 256,2
Angaben in T € Ist
2008
Ist
2009
Ist
2010
Ist
2011
Ist
2012
passive Maßnahmen 8 543,5 7 737,1 19 932,8 9 180,9 6 275,2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/133608. Beabsichtigt die Bundesregierung, Mittel aus dem
Lärmsanierungsprogramm für die Umrüstung der Güterwagen zu verwenden, und wenn
nein, aus welchem Haushaltstitel sollen die von der Bundesregierung
veranschlagten 152 Mio. Euro Bundesanteil für die Umrüstung zur Verfügung
gestellt werden?
Der veranschlagte Bundesanteil in Höhe von 152 Mio. Euro für die Umrüstung
von Güterwagen wird aus dem Haushaltstitel 891 05 „Maßnahmen zur
Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ im
Kapitel 12 22 bereitgestellt.
9. Mit welchem Gesamtbestand deutscher Güterwagen rechnet die
Bundesregierung?
a) Wie viele sind davon tatsächlich im Einsatz, und wie viele gehören zum
stehenden Fuhrpark?
Nach Angaben des Eisenbahn-Bundesamtes sind von den ca. 150 000
deutschen Güterwagen etwa 105 000 im Besitz von deutschen
Eisenbahnverkehrsunternehmen als Wagenhalter und ca. 45 000 im Besitz von deutschen
Privatwagenhaltern. Wie viele von diesen Wagen im Durchschnitt täglich auf dem
deutschen Schienennetz eingesetzt werden und wie viele ausländische
Güterwagen hinzukommen, ist nicht zentral erfasst.
b) Wie groß ist der Bestand deutscher Güterwagen, die auf leisere
Bremssysteme umgerüstet werden müssen, und wem gehören sie (bitte die
zehn Unternehmen mit dem größten Fuhrpark unter Angabe der
Wagenzahl benennen)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass von den in Deutschland registrierten
Wagen 135 000 Güterwagen auf leise Bremstechnik umgerüstet werden
können. Die zehn größten Wagenhalter, deren Wagen auch, aber nicht nur in
Deutschland verkehren, sind im Folgenden aufgelistet.
Die Tabelle beinhaltet auch Neuwagen, die bereits mit K-Sohlen ausgerüstet
sind und Bestandswagen, die auf Grund der Restlebensdauer oder
Sonderbauformen nicht mehr umgerüstet werden. Die Deutsche Bahn AG gibt die Zahl
insgesamt umzurüstender Güterwagen mit 60 000 an. Angaben für eine
genauere Aufschlüsselung der Wagenhalter nur für die umzurüstenden Wagen
liegen nicht vor.
97 000 DB Schenker
50 000 VTG europaweit
25 000 AAE GmbH europaweit
20 000 GATX europaweit
60 000 ERMEWA GmbH europaweit
12 000 Transwaggon europaweit
9 000 Nacco
5 000 GE Capital Rail Services GmbH & Co.KG europaweit
3 500 ERR European Rail Rent GmbH europaweit
2 000 RBH Logistics GmbH
Drucksache 17/13360 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Mit welchem Anteil ausländischer Güterwagen im deutschen
Schienennetz rechnet die Bundesregierung insgesamt?
Der Güterwagenbestand in Europa beträgt nach Schätzungen ca. 650 000
Wagen. Im AVV-Register (Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von
Güterwagen) sind ca. 600 000 Güterwagen registriert.
Die Gesamtzahl der im Inland verkehrenden Güterwagen wurde zuletzt in einer
„Studie zur Ermittlung von Transaktionskosten verschiedener Anreizmodelle
für die Umrüstung der Güterwagen-Bestandsflotte“ im Auftrag des
Eisenbahnsektors mit ca. 290 000 angegeben.
Diese Zahl beinhaltet alle Wagen, die Verkehre in Deutschland erbringen, auch
solche, die nur sehr geringe Laufleistung auf dem deutschen Netz haben, die
bereits mit neuer Bremstechnologie ausgerüstet sind und die auf Grund der
geringen Restlebensdauer mutmaßlich nicht umgerüstet würden. Empirische Daten
über den Einsatz ausländischer Güterwagen im Inland liegen nicht vor.
11. Mit welchem Anteil ausländischer Güterwagen im deutschen
Schienennetz rechnet die Bundesregierung, die auf leisere Bremssysteme
umgerüstet werden müssten?
12. Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Mitgliedstaaten diese
Güterwagen stammen, und wenn ja, aus welchen, und wie hoch schätzt
sie den jeweiligen Anteil, und wenn nein, worauf stützt sie ihre
Schätzungen über den Anteil der ausländischen Güterwagen im deutschen
Schienennetz?
Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Beim Abschluss der Eckpunktevereinbarung zwischen dem Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Deutschen Bahn AG am 5. Juli
2011 wurde davon ausgegangen, dass europaweit ca. 183 000 Güterwagen
wirtschaftlich innerhalb der achtjährigen Laufzeit des lärmabhängigen
Trassenpreissystems umgerüstet werden.
Der Anteil der Laufleistung in Achs-Kilometern von nicht in Deutschland
registrierten Güterwagen, die regelmäßig in Deutschland eingesetzt werden,
entspricht bei einer durchschnittlichen Laufleistung von ca. 30 000 km ca.
48 000 Wagen. Hinzu kommen ca. 135 000 umrüstfähige Wagen, die im
deutschen Fahrzeugregister registriert sind. Eine genauere Aufteilung der
Halterschaft auf die Mitgliedstaaten liegt der Bundesregierung nicht vor. Die
Schätzung der Anzahl ausländischer Güterwagen basiert auf der im deutschen Netz
erbrachten Laufleistung im Schienengüterverkehr anhand von Informationen
der DB Netz AG.
13. Mit welchen Kosten und Betriebskosten rechnet die Bundesregierung für
graugussgebremste Güterwagen?
Die Neubeschaffung graugussgebremster Güterwagen ist aufgrund der
„Technischen Spezifikation für die Interoperabilität – Lärm“ seit 2005 nicht mehr
zulässig. Die Bunderegierung rechnet für graugussgebremste Güterwagen mit
Betriebskosten von 648 Euro pro Wagen und Jahr.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1336014. Mit welchen Mehrkosten rechnet die Bundesregierung für die Umrüstung
eines Güterwagens auf die K-Sohle, und mit welchen
Betriebskostensteigerungen ist zu rechnen?
15. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die Umrüstung
eines Güterwagens auf die LL-Sohle, und mit welchen
Betriebskostensteigerungen ist zu rechnen?
16. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gesamtkosten für die
Umrüstung aller in Deutschland eingesetzten Güterwagen auf die K-Sohle?
17. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gesamtkosten für die
Umrüstung aller in Deutschland eingesetzten Güterwagen auf die LL-Sohle?
Die Fragen 14 bis 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Kosten für Umrüstung und Betrieb von Güterwagen auf LL- bzw. K-
Sohlen, mit denen die Bundesregierung rechnet, sind in der folgenden Tabelle
zusammenfassend dargelegt.
18. Um wie viel dB(A) wird der Schienenlärm reduziert, sollten alle
Güterwagen im deutschen Schienennetz umgerüstet werden, und besteht ein
Unterschied zwischen einer Umrüstung auf K- oder LL-Sohle?
a) Mit welchen Kosten muss gerechnet werden, sollte eine
Lärmminderung in dieser Größenordnung über konventionelle Maßnahmen am
Ausbreitungsweg erreicht werden?
b) Sieht die Bundesregierung effizientere Möglichkeiten, Schienenlärm
in dieser Größenordnung zu reduzieren?
Sollten alle Güterwagen im deutschen Schienennetz umgerüstet werden, wird
davon ausgegangen, dass eine Lärmminderung beim Schienengüterverkehr von
10 dB(A) eintritt. Es besteht nach vorliegenden Kenntnissen kein Unterschied
in der Lärmreduzierung zwischen K- und LL-Sohlen. Die Umrüstung auf
Verbundstoffsohlen stellt aufgrund der flächendeckenden Wirkung und der großen
Lärmminderungswirkung die mit Abstand effizienteste Möglichkeit zur
Lärmreduzierung dar. Eine Lärmminderung in gleicher Größenordnung
beispielsweise im Bereich der Infrastruktur kann nur durch eine Kombination mehrerer
konventionellen Maßnahmen unter Einsatz eines Vielfachen der Mittel erreicht
werden.
LL-Sohle K-Sohle
Anzahl umzurüstender Wagen 183 000
Umrüstmehrkosten pro Wagen 1 688 Euro 7 495 Euro
Umrüstmehrkosten insgesamt 309 Mio. Euro 1 372 Mio. Euro
Betriebsmehrkosten pro Wagen und Jahr 540 Euro 396 Euro
Betriebsmehrkosten in 8 Jahren 445 Mio. Euro 326 Mio. Euro
Umrüstmehrkosten und
Betriebsmehrkosten (8 Jahre) insgesamt 754 Mio. Euro 1 698 Mio. Euro
Geschätzte Transaktionsmehrkosten
pro Jahr 10 Mio. Euro 10 Mio. Euro
Umrüstmehrkosten, Betrieb und
Transaktion (8 Jahre) insgesamt 834 Mio. Euro 1 778 Mio. Euro
Drucksache 17/13360 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Zulassung der LL-Sohle, und
welche alternative Strategie verfolgt sie für den Fall, dass sich die
Zulassung weiter verzögert?
Die Bundesregierung rechnet noch im Sommer 2013 mit einer endgültigen
Zulassung der LL-Sohle.
20. Stehen für eine Umrüstung auf LL-Sohle ausreichend Produktions- und
Werkstattkapazitäten zur Verfügung, sobald die Zulassung erfolgt ist,
oder ist mit weiteren Wartezeiten zu rechnen?
Eine Umrüstung auf LL-Sohlen ist im Gegensatz zur K-Sohle relativ einfach
möglich. Die LL-Sohlen können ohne Umbaumaßnahmen gegen die
Graugusssohlen getauscht werden. Laut Aussage der Reibbelagsindustrie stehen
ausreichend Kapazitäten für die Produktion von LL-Sohlen nach deren endgültiger
Zulassung zur Verfügung.
21. War der Vorstandsvorsitzende der DB AG berechtigt,
Eckpunktevereinbarung zur Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems zu
unterzeichnen, die unmittelbar in die Geschäftsprozesse der DB Netz AG
eingreifen?
Die zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
und der Deutschen Bahn AG geschlossene Eckpunktevereinbarung stellt eine
gemeinsame Absichtserklärung dar. Aus der Eckpunktevereinbarung können
weder Leistungsansprüche gegen eine der unterzeichnenden Parteien noch
gegen Dritte hergeleitet werden.
22. Wie hoch ist die allgemeine Anhebung des Trassenpreises
(Lärmkomponente) in 2013 und 2014 (geplant), und welche Mittel lassen sich pro Jahr
daraus generieren?
Zum 9. Dezember 2012 hat die DB Netz AG das lärmabhängige
Trassenpreissystem eingeführt. Im Fahrplanjahr 2012/2013 plant die DB Netz AG, ab dem
1. Juni 2013 für laute Güterzüge einen Zuschlag in Höhe von 1 Prozent auf den
Trassenpreis zu erheben. Die Erhebung des lärmabhängigen Trassenentgelts
findet Berücksichtigung in einer unterjährigen Anpassung der
Schienennetznutzungsbedingungen (SNB) 2013. Im Fahrplanjahr 2013/2014 wird der Zuschlag
ab dem 1. Juni 2014 um 0,5 Prozent auf 1,5 Prozent angehoben. Bis zum
31. Mai 2014 gilt der geringere Zuschlag in Höhe von 1 Prozent. Leise
Güterzüge sind von der Erhebung des lärmabhängigen Trassenentgelts
ausgenommen. Ein Zug gilt per Definition als leise, wenn dieser zu mindestens
80 Prozent aus leisen Wagen besteht. Dieser Grenzwert wird stufenweise in den
Folgejahren auf 100 Prozent erhöht (2013/2014: 80 Prozent; 2015/2016:
90 Prozent; ab 2017: 100 Prozent).
Aus der Lärmkomponente wird eine Mittelgenerierung in Höhe von 3 Mio.
Euro in dem Fahrplanjahr 2012/2013 und in Höhe von 7,8 Mio. Euro in dem
Fahrplanjahr 2013/2014 prognostiziert.
23. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Trassenentgelterlös der DB Netz AG für das Segment
Schienengüterverkehr seit 2002 entwickelt, und welche jährlichen Trassenpreiserhöhungen
lassen sich davon ableiten?
Nach Angaben der DB Netz AG sind die durchschnittlichen
Trassenentgelterlöse im Schienengüterverkehr im Zeitraum 2002 bis 2012 um insgesamt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/13360+7,8 Prozent gestiegen. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen
Preisanpassung von +0,7 Prozent p. a. In 2002 betrug das durchschnittliche
Trassenentgelt im Segment Schienengüterverkehr 2,45 Euro/Trkm und im Jahr
2012 2,64 Euro/Trkm.
24. Hält die Bundesregierung angesichts der allgemeinen Preissteigerungen
eine einprozentige Erhöhung des Trassenpreises als Lärmkomponente für
einen ausreichend hohen Anreiz für die Wagenhalter, ihre Wagen
umzurüsten?
Ja.
25. Wann trat das lärmabhängige Trassenpreissystem (LaTPS) in Kraft?
Das lärmabhängige Trassenpreissystem ist am 9. Dezember 2012 in Kraft
getreten.
26. Wann wird die Trassenpreiserhöhung effektiv wirksam, und aus welchen
Gründen wird die lärmabhängige Entgeltkomponente solange ausgesetzt,
bis die LL-Sohle zugelassen wird oder eine wirtschaftlich-technisch
gleichwertige Alternative zur Verfügung steht, obwohl die K-Sohle
einsatzfähig und erprobt ist und das LaTPS ausdrücklich technologieoffen
sein soll?
Die DB Netz AG wird erwartungsgemäß die Lärmkomponente des
Trassenpreissystems ab dem 1. Juni 2013 erheben, unabhängig von der Zulassung der
LL-Sohle durch den Internationalen Eisenbahnverband (Union Internationale
de Chemin de Fer – UIC).
27. Stimmt die Bundesregierung zu, dass das LaTPS keinerlei Wirkung
entfalten wird, wenn das faktische Inkrafttreten von der Zulassung der LL-
Sohle abhängt, und welche Alternative sieht die Bundesregierung,
wenn die LL-Sohle nicht zugelassen wird?
Das lärmabhängige Trassenpreissystem ist technologieoffen angelegt, so dass
auch K-Sohlen oder Scheibenbremsen zur Lärmminderung eingesetzt werden
können.
28. Welche Änderungen ergeben sich aus den Vorgaben der Europäischen
Kommission bezüglich der Förderrichtlinien zum deutschen
Lärmabhängigen Trassenpreissystem, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus?
29. Welche Auswirkungen werden die umgesetzten Änderungen der
Förderrichtlinien zum deutschen Lärmabhängigen Trassenpreissystem auf die
Anreizwirkung zur Umrüstung auf leisere Bremssysteme haben, und
rechnet die Bundesregierung trotz halbiertem Fördersatz damit, dass
Wagenhalter zeitnah und umfassend umrüsten?
Die Fragen 28 und 29 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Am 22. Dezember 2011 erfolgte die Voranmeldung der „Richtlinie zur
Förderung von Maßnahmen der Lärmminderung an Bestandsgüterwagen“ bei der
Europäischen Kommission. Aufgrund der am 8. Juni 2012 übermittelten vor-
Drucksache 17/13360 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeläufigen Beurteilung der Maßnahme änderte die Bundesregierung die Richtlinie
wie folgt:
Die Wagenhalter erhalten wie ursprünglich vorgesehen aus Bundesmitteln eine
Förderung in Höhe von bis zu 50 Prozent der Umrüstmehrkosten. Die
ursprünglich vorgesehene, über die Förderung des Bundes hinausgehende Förderung der
Wagenhalter mit Mitteln aus der von der DB Netz AG zusätzlich erhobenen
lärmabhängigen Entgeltkomponente erfolgt nicht.
Nunmehr wird die von der DB Netz AG erhobene lärmabhängige
Entgeltkomponente ausschließlich verwendet, um eine Preisdifferenz zwischen der
Trassennutzung durch laute Züge und der Trassennutzung durch leise Züge zu
bilden. Damit wird für die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die die Schienenwege
der DB Netz AG benutzen, ein Anreiz gesetzt, leise Güterwagen einzusetzen.
Die Förderleistung des Bundes ist in der Höhe unverändert geblieben.
30. Wann rechnet die Bundesregierung mit einem signifikanten Anstieg bei
der Umrüstung und wann mit messbaren Lärmreduktionen?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass bis 2020 mindestens 80 Prozent der
auf dem Streckennetz der DB Netz AG eingesetzten Güterwagen umgerüstet
sein werden. Ziel ist es, nach Ende der Laufzeit des laTPS keine Güterwagen,
die die Grenzwerte der „Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität –
Lärm“ überschreiten, mehr auf dem Schienennetz der DB Netz AG fahren zu
lassen.
31. Beabsichtigt die Bundesregierung die Installation von Monitoringstationen
zur Überwachung der Lärmentwicklung an den Schienenwegen, und falls
nein, wie beabsichtigt die Bundesregierung, den Erfolg des LaTPS zu
kontrollieren?
Der Erfolg des lärmabhängigen Trassenpreissystems soll durch das vom
Eisenbahn-Bundesamt geführte Umrüstregister dokumentiert werden.
32. In welchem Umfang finanziert die Bundesregierung bei welchen
Institutionen Forschungsvorhaben zur Reduzierung von Schienenverkehrslärm?
Im Zeitraum von 2007 bis 2014 werden im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie drei Verbundprojekte mit 11 Mio.
Euro zum Verkehrsforschungsthema „Reduzierung von Schienenverkehrslärm“
gefördert. Zuwendungsempfänger (Institutionen) sind Unternehmen
einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen der Bahnindustrie, Technische
Universitäten sowie die Deutsche Bahn AG.
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit werden im Zeitraum 2009 bis 2016 zwei Vorhaben,
namentlich „Strategien zur effektiven Minderung des
Schienengüterverkehrslärms“ und „Ermittlung des Standes der Technik der Geräuschemissionen
europäischer Schienenfahrzeuge und deren Lärmminderungspotentiale mit
Darstellung von Best-Practice-Beispielen“ mit rd. 570 000 Euro finanziert.
Auftragnehmer sind wirtschaftswissenschaftliche und ingenieurwissenschaftliche
Dienstleistungsunternehmen in den Bereichen Mobilität und Akustik.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1336033. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Vorgehensweise der Schweiz, ein mehrfach gestaffeltes
Bonussystem und dabei scheibenbremsengebremste Güterwagen als
weitere Kategorie einzuführen, um den Anreiz noch weiter zu erhöhen, und
warum geht sie nicht auch diesen Weg?
Die Bundesregierung erkennt an, dass die Schweiz große Anstrengungen
unternimmt, die vom Schienenverkehr ausgehende Lärmbelastung zu reduzieren. Da
die Schweiz nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, ist die Schweiz
nicht den Beihilferegeln der Europäischen Union unterworfen und hat deshalb
andere Gestaltungsmöglichkeiten bei staatlichen Zuwendungen als die EU-
Mitgliedstaaten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
34. Welche Verhandlungen hat die Bundesregierung mit der Europäischen
Kommission geführt, um die Förderrichtlinien zum deutschen
Lärmabhängigen Trassenpreissystem zu verteidigen?
Die Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
zur Förderung von Maßnahmen der Lärmminderung an Bestandsgüterwagen im
Rahmen der Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems auf
Schienenwegen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (Förderrichtlinie
laTPS) bedurfte der Prüfung und Genehmigung durch die Europäische
Kommission hinsichtlich der Frage, ob die Beihilferegelung nach Artikel 93 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mit dem
Binnenmarkt vereinbar angesehen werden kann. Diese Genehmigung wurde von der
Kommission am 19. Dezember 2012 erteilt.
35. Hat Bundesminister Dr. Peter Ramsauer in Brüssel Verhandlungen zum
LaTPS geführt, und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
36. Welche Staatssekretäre haben in Brüssel Verhandlungen zum LaTPS
geführt, und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
37. Welche weiteren Anstrengungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der
Einführung eines europaweiten LaTPS unternommen, und welche
Ergebnisse konnte sie erzielen?
38. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung hinsichtlich eines
europaweiten Umrüstprogramms unternommen, und welche Ergebnisse
konnte sie erzielen?
Die Fragen 35 bis 38 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die in Antwort zu Frage 34 angesprochenen Verhandlungen wurden vom
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Abstimmung mit der
Ständigen Vertretung Deutschlands bei der Europäischen Union im Auftrag von
der zuständigen Arbeitsebene geführt.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat sich
parallel dazu in verschiedenen Gesprächen und Schreiben für eine umgehende
Einführung lärmabhängiger Trassenpreise eingesetzt.
Im Rahmen der Verhandlungen zur neuen Richtlinie 2012/34/EU hat sich die
Bundesregierung im Europäischen Rat für ein europaweites laTPS eingesetzt.
Dies wurde jedoch von der Mehrheit der Mitgliedstaaten grundsätzlich
abgelehnt.
Drucksache 17/13360 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNach Artikel 31 Absatz 5 der Richtlinie 2012/34/EU kann die Europäische
Kommission jedoch im Prüfverfahren unter Beteiligung der Mitgliedstaaten
(Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011) Durchführungsrechtsakte mit
Modalitäten für die Anwendung der Anlastung der Kosten von
Lärmauswirkungen erlassen. Hierzu hat die Kommission in Aussicht gestellt, noch im Jahr
2013 eine Arbeitsgruppe einzuberufen mit dem Ziel, einen
Durchführungsrechtsakt im Jahr 2015 zu erlassen.
39. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung hinsichtlich eines
europaweiten Verbots von Graugussbremsen ab dem Jahr 2020 unternommen,
und welche Ergebnisse konnte sie erzielen?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat durch
Staatssekretär Klaus-Dieter Scheurle vom 15. Juni 2012 an die
Generaldirektion Verkehr der Europäischen Kommission bekräftigt, dass die Anreize durch
lärmabhängige Trassenpreise in Deutschland und Europa sich nur auf eine
Übergangsfrist zur Umrüstung lauter Güterwagen bis 2020 beziehen sollen und
aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die
rechtlichen Grundlagen geschaffen werden müssen, im Anschluss den Betrieb
von lauten, mit Grauguss-Bremssohlen ausgerüsteten Güterwagen verbieten zu
können.
In der Antwort vom 6. August 2012 teilt die Europäische Kommission mit, dass
sie ein solches EU-weites Verbot für laute, mit Grauguss-Bremssohlen
ausgerüstete Güterwagen (bzw. eine Vorschrift, wonach alle Wagen die
Lärmgrenzwerte der entsprechenden TSI einhalten müssen) prüfen wird. Es werde eine
Folgenschätzung beauftragt, deren Ergebnisse der Kommission 2013 vorliegen
sollen.
40. Unterstützt die Bundesregierung die Position des Europäischen
Parlamentes, Maßnahmen zur Bekämpfung von Schienenlärm durch Mittel der
Connecting Europe Facility (CEF) zu finanzieren?
Die Bundesregierung steht in diesem Punkt zur partiellen allgemeinen
Ausrichtung, die auf dem Verkehrsministerrat am 7./8. Juni 2012 vereinbart wurde.
Danach können Mittel der Connecting Europe Facility (CEF) auch zur
Bekämpfung von Schienenlärm eingesetzt werden. So soll etwa der Umbau
vorhandener Güterwagen zur Lärmreduzierung mit bis zu 20 Prozent bezuschusst
werden können.
41. Hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Deckelung des
Mehrjährigen Finanzrahmens der EU Auswirkungen auf die finanzielle
Ausstattung der CEF und damit die Bekämpfung des Schienenlärms?
42. Wie stellt die Bundesregierung im Europäischen Rat sicher, dass die CEF
und damit die Bemühungen zur Lärmreduzierung nicht für
Sparanstrengungen herangezogen werden?
Die Fragen 41 und 42 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 7./8. Februar 2013 beschlossen,
dass der Verkehrsbereich im Rahmen der Connecting Europe Facility mit
insgesamt 23,174 Mrd. Euro gefördert werden soll, wovon 10 Mrd. Euro aus dem
Kohäsionsfonds übertragen werden und gemäß der CEF-Verordnung in
Mitgliedstaaten ausgegeben werden, die mit Mitteln des Kohäsionsfonds gefördert
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/13360werden können. Die Förderung transeuropäischer Netze wurde damit
gegenüber der aktuellen Finanzperiode wesentlich erhöht. Auch eine Förderung der
Bekämpfung des Schienenlärms wird damit möglich sein. Eine Zustimmung
des Europäischen Parlaments steht noch aus.
43. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, mit
Betreibern von Umschlagsknotenpunkten dahingehend zu verhandeln, dass
hier betriebsinterne LaTPS eingeführt werden, wie es bspw. im
Hamburger Hafen seit Jahren erfolgreich in Kraft ist, und welche Ergebnisse
konnte sie erzielen?
Die Bundesregierung hat sich auf die Einführung eines lärmabhängigen
Trassenpreissystems für die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes
konzentriert, weil davon eine flächendeckende Wirkung mit gutem Nutzen-Kosten-
Verhältnis ausgeht. Das lärmabhängige Trassenpreissystem auf den
Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes und die davon erwartete Umrüstung der
eingesetzten Güterwagen auf leise Bremstechnik reduziert auch in
Umschlagknotenpunkten die vom Schienenverkehr ausgehende Geräuschemission. Im
Übrigen handelt es sich bei den Umschlagknotenpunkten in der Regel um
Eisenbahnen und Anlagen, deren Betrieb in die Zuständigkeit der Länder fällt.
44. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, ein
flächendeckendes Lärmmonitoring zu installieren, oder bevorzugt sie
alternative Methoden, um Fortschritte im Kampf gegen Schienenlärm
überwachen zu können?
Wenn ja, welche?
Lärmmonitoringstationen dienen einer punktuellen Überwachung der
Lärmquellen. Dagegen ermöglicht die Umgebungslärmkartierung gemäß § 47c
BImSchG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) eine
flächendeckende Erfassung des Schienenverkehrslärms auf stark
verkehrsbelasteten Schienenwegen. Durchgeführte Lärmschutzmaßnahmen werden bei der
Erstellung der Lärmaktionspläne sowie bei der Fortschreibung der Lärmkarten
berücksichtigt, so dass die Verbesserung der Lärmsituation für Bürgerinnen und
Bürger dokumentiert wird. In der zum 1. Januar 2013 aktualisierten Richtlinie
zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden
Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes ist zudem festgelegt, dass im
Gesamtkonzept zur Lärmsanierung die Zielerreichung der Lärmsanierung dokumentiert
wird.
45. Welche neuen Impulse hat die Bundesregierung seit September 2009 im
Kampf gegen Schienenlärm gesetzt, die nicht auf Beschlüssen der
Vorgängerregierungen beruhen?
Die Bundesregierung bekennt sich zur Lärmminderung als verkehrspolitischem
Schwerpunkt. Entsprechend wurden in der gesamten Legislaturperiode jährlich
im Bundeshaushalt 100 Mio. Euro bereitgestellt.
Nach einem intensiven Abstimmungsprozess mit der Europäischen
Kommission und einem einjährigen Notifizierungsverfahren ist im Dezember 2012 das
EU-weit erste lärmabhängige Trassenpreissystem eingeführt worden. Mit einer
flächendeckenden lärmabhängigen Preisdifferenzierung für den
Schienengüterverkehr auf den Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes und mit dem
Förderbeitrag des Bundes in Höhe von bis zu 152 Mio. Euro wird die
Trassenpreisdifferenzierung zur Lärm mindernden Umrüstung der Güterwagenflotte maß-
Drucksache 17/13360 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegeblich beitragen. Dies kann auch über Deutschland hinaus EU-weit
Pilotcharakter für Umrüstungsprogramme bei Bestandsgüterwagen haben.
Die Bundesregierung fördert ergänzend Investitionen in innovative
Lärmschutzmaßnahmen mit einem Sonderprogramm Lärmschutz Schiene, für das in
den Jahren 2013 und 2014 insgesamt 40 Mio. Euro zusätzlich aus Mitteln des
Infrastrukturbeschleunigungsprogramms II bereitgestellt werden.
46. Warum legt die Bundesregierung kein Sonderabschreibungsprogramm für
die Umrüstung lauter Güterwagen auf, um die Anreizwirkung für die
Wagenhalter zu erhöhen, möglichst schnell umzurüsten, und wie hoch
schätzt sie die Kosten für eine solche Maßnahme?
Ein erheblicher Teil der in Deutschland verkehrenden Güterwagen wird von
ausländischen Wagenhaltern eingesetzt, die in der Bundesrepublik Deutschland
steuerlich nicht veranlagt werden. Ein Sonderabschreibungsprogramm würde
nur die in der Bundesrepublik Deutschland steuerlich veranlagten Unternehmen
und damit nicht alle Wagenhalter erreichen. Ein
Sonderabschreibungsprogramm widerspräche auch dem Ziel der Bundesregierung, das Steuerrecht zu
vereinfachen, Sonderregelungen abzubauen und im Interesse einer
Konsolidierung der öffentlichen Haushalte steuerliche Subventionstatbestände
zurückzuführen. Zudem könnte ein solches Sonderabschreibungsprogramm eine Beihilfe
darstellen, die notifzierungspflichtig ist.
47. An welchem Datum tritt die am 29. November 2012 im Deutschen
Bundestag beschlossene Abschaffung des Schienenbonus in Kraft, und
welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, sollten sich die
Verhandlungen zum Bundesverkehrswegeplan und der Beschluss des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes verzögern?
48. Hält die Bundesregierung es für möglich, dass nach der am 29. November
2012 beschlossenen Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes im
Jahr 2020 Schienenbauprojekte in die Bauphase gehen, die noch mit
Schienenbonus geplant und genehmigt wurden?
49. Welche Strecken werden voraussichtlich von der Abschaffung des
Schienenbonus betroffen sein?
50. Wann tritt die Absenkung des Auslösewertes für die Lärmsanierung von
Bestandsstrecken analog zur Abschaffung des Schienenbonus um
5 dB(A) in Kraft?
Die Fragen 47 bis 50 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 1. Februar 2013 beschlossen, zu dem
vom Deutschen Bundestag beschlossenen Elften Gesetz zur Änderung des
Bundes- Immissionsschutzgesetzes den Vermittlungsausschuss des Deutschen
Bundestages anzurufen. Am 23. April 2013 hat der Vermittlungsausschuss des
Deutschen Bundestages dazu eine Beschlussempfehlung verabschiedet, auf die
verwiesen wird.
51. Wie viele Streckenkilometer sind derzeit lärmsanierungsbedürftig, und mit
welchen durchschnittlichen Kosten rechnet die Bundesregierung pro km?
Nach den im freiwilligen Lärmsanierungsprogramm festgelegten Kriterien
(Bundeshaushalt 2013, Kapitel 12 22, Titel 891 05) liegen unter Berücksichti-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/13360gung des Schienenbonus bei insgesamt 3 700 km Schienenwege der
Eisenbahnen des Bundes die Voraussetzungen für die Durchführung von
Lärmsanierungsmaßnahmen vor. Davon sind rund 1 200 km saniert (Stand 2012), so dass
noch rund 2 500 km zu sanieren sind. Hierfür ist nach den bisherigen
Erfahrungen mit einem Kostensatz von rund 650 000 Euro/km zu rechnen.
52. Wie viele Streckenkilometer werden lärmsanierungsbedürftig sein, wenn
der Auslösewert um 5 dB(A) abgesenkt wird, und mit welchen
Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung?
Bei Entfall des Schienenbonus sind zusätzlich rund 1 200 km Strecke
sanierungsbedürftig. Die Kosten hierfür betragen wegen der dann erforderlichen
Mehrung der betroffenen Immissionsorte (Verlängerung des zu sanierenden
Netzes) und der Verbreiterung des Sanierungskorridors insgesamt ca. 1 200 Mio.
Euro. Diese Kosten werden sich insbesondere an Strecken mit hohen nächtlichen
Güterverkehrsanteilen signifikant reduzieren, wenn ein weitgehender
Umrüstungsstand der Güterwagen auf Verbundstoffbremsen erreicht ist.
53. Werden die Schienenbauprojekte im neuen Bundesverkehrswegeplan mit
oder ohne Schienenbonus berechnet, und falls ohne, auf welcher
Rechtsgrundlage erfolgt dies, wenn das Gesetz zur Änderung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes erst danach in Kraft tritt?
Im Rahmen der gegenwärtig in Arbeit befindlichen Neukonzeption der
Bundesverkehrswegeplanung wird selbstverständlich auch der Immissionsschutz
sowohl im Bereich der Kosten- als auch der Nutzenfaktoren angemessen
berücksichtigt werden. Details des Verfahrens, mit dem in den Jahren 2014 und 2015
die Projektbewertung durchgeführt werden wird, liegen derzeit noch nicht vor.
Ob der Schienenbonus bei den Berechnungen zugrunde zu legen sein wird,
hängt vom Inhalt der diesbezüglich vorgesehenen Änderung des
Bundesemmissionsschutzgesetzes ab.
54. Welche Gründe sieht die Bundesregierung, warum Bauvorhabenträger
sich nicht nach der geltenden Rechtslage richten sollten, und warum
sollten Bauvorhabenträger ohne den Schienenbonus rechnen, obwohl das
Gesetz seine Abschaffung erst in der Zukunft vorschreibt?
Die Bundesregierung sieht keine Gründe, warum sich Bauvorhabenträger nicht
nach der geltenden Rechtslage richten sollten.
55. Wie beurteilt die Bundesregierung die Änderung des
Bundesimmissionsgesetzes bezüglich der eingeräumten Möglichkeit, bereits vor
Inkrafttreten des Gesetzes auf den Schienenbonus zu verzichten, wenn die damit
verbundenen Mehrkosten vom Vorhabenträger oder einem Dritten
getragen werden, hinsichtlich der verfassungsrechtlich garantierten Rechte auf
Gleichbehandlung und körperliche Unversehrtheit?
Die Bundesregierung geht zunächst davon aus, dass sich die Frage 55 ebenfalls
auf das 11. Änderungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz in der
Beschlussfassung des Deutschen Bundestages vom 29. November 2012 beziehen
soll.
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass der Deutsche Bundestag auch bei
unmittelbar aus seiner Mitte eingebrachten Gesetzentwürfen die für den
Gesetzgeber geltenden verfassungsrechtlichen Bindungen beachtet. Die Bundesregie-
Drucksache 17/13360 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioderung wirkt – soweit sie beteiligt wird – ihrerseits auf die Vereinbarkeit solcher
Gesetzentwürfe insbesondere mit höherrangigem Recht hin.
56. Wie gedenkt die Bundesregierung zu verhindern, dass Lärmschutz an
Bundesschienenwegen davon abhängig wird, ob das Bundesland
entstehende Mehrkosten kofinanzieren kann oder nicht?
Geeignete Lärmschutzmaßnahmen über den gesetzlich notwendigen Umfang
hinaus können realisiert werden, soweit hierfür eine Finanzierung darstellbar
ist. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, weitergehende Finanzierungen
durch Dritte zu verhindern.
57. Bestehen Emissionsgrenzwerte für den Fahrweg, und wenn ja, inwieweit
sind diese mit den Grenzwerten für Fahrzeuge und den bestehenden
Immissionsgrenzwerten harmonisiert?
Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Verkehrsgeräusche handelt es sich bei den Grenzwerten nach § 2 der
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) um Immissionsgrenzwerte, die auf
den Beurteilungspegel am Immissionsort abstellen. Der Vorhabenträger wird
beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Schienenwegen durch die
Grenzwerte verpflichtet und muss zur Einhaltung der Grenzwerte vorrangig
Maßnahmen zum Schallschutz am Schienenweg oder auf dem
Ausbreitungsweg vorsehen. Eine gesetzliche Regelung für bestimmte Emissionsgrenzwerte
für den Fahrweg besteht nicht. Neue Schienenfahrzeuge haben die europäischen
Emissionsgrenzwerte nach der „Technischen Spezifikationen für die
Interoperabilität – Lärm“ einzuhalten.
58. Sieht die Bundesregierung Grund zu der Annahme, dass eine Kluft
zwischen Richtlinien für Emissionen und Immissionen bestehen könnte,
derart, dass bei Einhaltung aller Grenzwerte, dennoch überhöhte Immissionen
festgestellt werden können?
Nein.
59. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Bau einer alternativen
Trasse für das Mittelrheintal definitiv Bestandteil der in Auftrag
gegebenen Korridorstudie für eine verkehrliche Konzeption des
Eisenbahnkorridors Mittelrheinachse/Rhein/Main-Rhein/Neckar-Karlsruhe ist?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat Anfang
2012 für den Eisenbahnkorridor Köln–Rhein/Main–Rhein/Neckar–Karlsruhe
eine eisenbahnbetriebswissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben. Der
Auftragnehmer der Studie soll eine verkehrliche Gesamtkonzeption für den
Eisenbahnkorridor entwickeln und Vorschläge für den Ausbau der Infrastruktur
unterbreiten. Die Ergebnisse dieser Studie werden Ende dieses Jahres erwartet. Zu
den im Rahmen dieser Studie untersuchten Planfällen gehören auch rechts- und
linksrheinische Alternativtrassen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/1336060. Welchen Zeithorizont erachtet die Bundesregierung für Planung,
Genehmigung und Bau einer alternativen Güterverkehrstrasse für den
Güterverkehrskorridor Mittelrheintal als realistisch?
Erste Vorschläge für eine neue Güterverkehrstrasse befinden sich gegenwärtig
noch in einer sehr frühen Phase der Konzeptprüfung. Zum notwendigen
Nachweis der Wirtschaftlichkeit für eine mögliche Aufnahme in den künftigen
Bundesverkehrswegeplan sind deshalb noch keine Aussagen möglich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]