[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13019
17. Wahlperiode 10. 04. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Dr. Hans-Peter Bartels,
Bettina Hagedorn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/12914 –
Planungen für Baumaßnahmen am Nord-Ostsee-Kanal
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Nord-Ostsee-Kanal (NOK) ist von überragender Bedeutung nicht nur für
die regionale Wirtschaft im Norden, sondern für den deutschen Außenhandel
insgesamt. Angesichts des dynamischen Wirtschaftswachstums im Ostseeraum
und des verstärkten Handels der Ostseeregion mit Westeuropa und anderen
Regionen stellt eine leistungsfähige Verkehrsverbindung zwischen Nord- und
Ostsee einen zentralen Wettbewerbsvorteil für die deutschen Seehäfen in
Konkurrenz etwa zu Rotterdam und Antwerpen dar; er ist die meist befahrene
künstliche Wasserstraße der Welt. Angesichts des zu erwartenden Preisanstiegs
für Energie und Treibstoffe kommt dem Nord-Ostsee-Kanal auch in
ökologischer Hinsicht eine wichtige Rolle zu.
Seit Mitte der 1990er Jahre ist das Ladungsaufkommen auf dem NOK
kontinuierlich gewachsen, und auch die Größe der Schiffe, die den Kanal passieren,
nimmt stetig zu. Doch die Verkehrsinfrastruktur hält mit dieser Entwicklung
nicht mit. Bei den vorhandenen beiden mehr als 100 Jahre alten Großschleusen
in Brunsbüttel sind seit Jahren alters- und verschleißbedingte Ausfälle zu
verzeichnen; die Zahl der Sperrzeiten nimmt dramatisch zu. Aktuell waren im
März 2013 aufgrund von Schäden an den Toren drei der vier Schleusen
mehrere Tage lang außer Betrieb; große Schiffe ab 125 Metern Länge, 20,5 Metern
Breite und 6,5 Metern Tiefgang konnten den Kanal aufgrund der Bauarbeiten
deshalb nicht mehr passieren. Damit war der NOK für den Großteil der Schiffe
praktisch gesperrt. Angesichts des Zustandes der Bauten ist nicht
auszuschließen, dass sich diese Situation jederzeit wiederholen kann.
Seit dem Vorliegen eines Gesamtkonzeptes für den Nord-Ostsee-Kanal im
Jahr 2007 ist klar: Der Bau einer dritten Großen Schleusenkammer ist
dringend notwendig, um anschließend die Grundsanierung und den Ausbau der
beiden vorhandenen Bauwerke realisieren zu können. Die hohe Priorität der
Maßnahmen wurde auch durch die Bereitstellung der entsprechenden
Finanzmittel in den Konjunkturpaketen unter dem damaligen Bundesminister für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, unterstrichen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 8. April 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13019 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDoch die zeitnahe Indienststellung der neuen Schleusenkammer ist fraglich; es
drohen eine massive zeitliche Verzögerung und deutliche Mehrkosten für den
Bund. Auch die Ertüchtigung der Gesamtstrecke und die Sicherstellung der
Leistungsfähigkeit der Schleusen in Kiel müssen möglichst schnell mit klaren
planerischen Schritten verwirklicht werden.
Die dramatische Situation auf dem Nord-Ostsee-Kanal bleibt nicht ohne
Folgen für den nationalen und internationalen Warenverkehr: Schon heute müssen
Reedereien lange Wartezeiten und Umwege in Kauf nehmen. Mit jedem
weiteren Sperrtag nimmt der zeitliche Vorteil, den die Nutzung des NOK gegenüber
der Umfahrung des Kap Skagen für die Unternehmen bietet, ab. Mittelfristig
droht die Abwanderung zu den ZARA-Häfen, sollte sich der Bau der fünften
Schleuse weiter verzögern. Die Bundesregierung muss die Frage beantworten,
wie sie angesichts dieser Entwicklung die Leistungsfähigkeit des Nord-
Ostsee-Kanals als eine der wichtigsten Verkehrsachsen in Deutschland nachhaltig
und verlässlich sicherstellen will.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Vor dem Hintergrund der verkehrlichen Bedeutung des Nord-Ostsee-Kanals
(NOK) ist das Augenmerk der Bundesregierung darauf ausgerichtet, die
Infrastruktur des Kanals langfristig zu sichern. Außerdem wollen wir ihn an die
gestiegenen verkehrlichen Anforderungen anpassen.
Kurzfristig notwendige Unterhaltungsmaßnahmen zum Erhalt der
Leistungsfähigkeit des NOK und seiner Schleusenanlagen haben dabei absolute Priorität,
wie z. B. die derzeit laufenden Reparaturen an den großen Schleusenkammern
in Brunsbüttel.
Der Bau einer dritten Großen Schleuse (5. Kammer) in Brunsbüttel ist die
unverzichtbare Voraussetzung, um bei der anschließend geplanten
erforderlichen mehrjährigen Grundinstandsetzung (Sanierung) der beiden vorhandenen,
rd. 100 Jahre alten Großen Schleusen erhebliche Einschränkungen für den
Schiffsverkehr zu vermeiden. Im Jahr 2011 hat die Bundesregierung aus ihrem
Infrastrukturbeschleunigungspaket I 300 Mio. Euro für die 5. Kammer in
Brunsbüttel zur Verfügung gestellt. Nach Bekanntwerden einer Kostensteigerung von
75 Mio. Euro hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
beschlossen, die Bundesregierung dabei zu unterstützen, die Bereitstellung der
notwendigen Haushaltsmittel für den Neubau der 5. Schleusenkammer zu gegebener
Zeit ggf. anzupassen.
Weder liegt, wie vorgetragen, seit dem Jahr 2007 „ein Gesamtkonzept für den
Nord-Ostsee-Kanal“ vor, noch wurden, wie dargestellt, für den Bau der 5.
Kammer die „entsprechenden Finanzmittel in den Konjunkturpaketen unter dem
damaligen Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang
Tiefensee, bereitgestellt.
Tatsächlich hat die Bundesregierung im Jahre 2007 dem Sanierungskonzept der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) für die Großen
Schleusen in Brunsbüttel zugestimmt. Das Konzept beinhaltete den vorlaufenden Bau
einer dritten Großen Schleuse mit anschließender Sanierung der beiden
vorhandenen großen Kammern. Hierfür wurde damals lediglich der
Planungsauftrag erteilt. Ein „Gesamtkonzept für den NOK“ war damit jedoch nicht
verbunden.
Vielmehr müssen erwogene Maßnahmen zur Ertüchtigung bzw. Ausbau der
Kanalinfrastruktur, wie z. B. die geplante Anpassung der NOK-Oststrecke,
nach erfolgreicher Voruntersuchung das öffentlich-rechtliche
Genehmigungsverfahren (Planfeststellung) passieren, um das erforderliche Baurecht zu
erlangen. Beim Oststreckenausbau ist im Laufe dieses Jahres mit dem Baurecht
zu rechnen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13019Die erforderlichen Haushaltsmittel für den Bau der 5. Kammer in Brunsbüttel
waren vom vorherigen Verkehrsminister zu keiner Zeit in den Haushalt
eingestellt. Die Maßnahme wurde erstmalig im Haushalt 2009 mit einem Ansatz von
2 Mio. Euro bei einem damals ermittelten Mittelbedarf von 273 Mio. Euro
ausgewiesen. Die jährliche Dotierung (einschl. der erforderlichen
Verpflichtungsermächtigungen) erfolgt bedarfsgerecht mit der Aufstellung der jährlichen
Haushalte.
1. Wie hat sich nach Informationen der Bundesregierung das Verkehrs- und
Transportvolumen auf dem Nord-Ostsee-Kanal seit dem Jahr 2000
entwickelt (bitte in absolute Zahlen und in Prozent aufschlüsseln), und von
welchem Wachstum bei den Verkehrsleistungen und der transportierten
Gütermenge geht sie bis zum Jahr 2025 aus?
Das über den NOK transportierte Ladungsaufkommen betrug im Jahr 2000
rund 58 Millionen Tonnen gegenüber rund 104 Millionen Tonnen in 2012. Dies
entspricht einem Zuwachs von knapp 80 Prozent in zwölf Jahren. Das
Verkehrsaufkommen hat im gleichen Zeitraum von rund 38 400 Fahrzeugen im Jahr
2000 auf rund 34 900 Fahrzeuge abgenommen (knapp 10 Prozent weniger).
Auf Basis der Rahmenannahmen der Seeverkehrsprognose 2025 ist das über
den NOK transportierte Ladungsaufkommen im Jahr 2025 auf rund 127
Millionen Tonnen prognostiziert worden. Dies entspricht gegenüber dem
Ladungsaufkommen aus dem Jahr 2012 einem bis 2025 prognostizierten Wachstum von
rund 22 Prozent.
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Transshipment-
Verkehr der deutschen Seehäfen über den Nord-Ostsee-Kanal im gleichen
Zeitraum entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben),
und welchen Anteil macht er am gesamten Umschlagsvolumen der
Seehäfen aus?
Die Bundesregierung verfügt über keine Statistik, die eine fragenkonforme
Beantwortung ermöglicht.
Im Rahmen einer aktuellen Untersuchung zur Routenwahl über den NOK zeigt
die Auswertung der Schiffsbewegungen im Transit zwischen Nord- und Ostsee
in 2011, dass der Anteil der Schiffsbewegungen über den NOK mit Herkunfts-
und Bestimmungsregionen in deutschen Seehäfen bei rd. 15 Prozent (10 275
Schiffsbewegungen) liegt. Dabei entfallen auf den Hafen Hamburg 7 Prozent
(4 918 Schiffsbewegungen). Für die Route über Skagen beträgt der Anteil der
Schiffsbewegungen mit Herkunfts- und Bestimmungsregionen in deutschen
Seehäfen rd. 8 Prozent (5 826 Schiffsbewegungen) bzw. 2 Prozent (1 443
Schiffsbewegungen) für den Hafen Hamburg. In diesen Schiffsbewegungen sind
die Transshipmentverkehre der deutschen Seehäfen enthalten.
3. Wie hat sich die Zahl der Sperrzeiten der Schleusen am Nord-Ostsee-Kanal
aufgrund von Defekten, Unfällen oder Bauarbeiten seit dem Jahr 2008
entwickelt (bitte nach Jahren, Schleusen und Gründen für die Sperrzeit
aufschlüsseln), und von welchen Mehrkosten geht die Bundesregierung
angesichts dieser Sperrzeiten aus
a) für den Bundeshaushalt durch entgangene Befahrensabgaben,
b) für die transportierende Wirtschaft durch Wartezeiten und Umwege?
Die Jahresstunden an Ausfallzeiten der rund um die Uhr betriebenen Schleusen
am Nord-Ostsee-Kanal sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Die Zahlen-
Drucksache 17/13019 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedarstellung konzentriert sich jeweils auf die Großen Schleusen, deren
Bedeutung bei den Kanalpassagen infolge des Anstiegs der Schiffsgrößen beständig
zunimmt.
Die wesentlichen Ursachen sind planmäßige Wartungen, Instandsetzungen und
Inspektionen, außerplanmäßige betriebstechnische Ausfälle, Schiffshavarien,
insbesondere Torkollisionen sowie besondere Witterungslagen
(Elbesturmfluten, Eisgang). Im Rahmen der Bearbeitung der Kleinen Anfrage lassen die
vorliegenden Datensätze keine ursachenscharfe Zuordnung der aufgetretenen
Sperrzeiten zu.
Zu den verkehrlichen und insbesondere zu den finanziellen Auswirkungen im
Detail von zeitweisen Einschränkungen der Schleusenverfügbarkeit am NOK
liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor. Die unverändert positive
Entwicklung beim Frachtaufkommen des NOK insbesondere auch in den letzten drei
Jahren zeigt allerdings, dass daraus keine dauerhaften Verkehrsverlagerungen
herzuleiten sind.
4. Wie ist der Stand der aktuellen Reparaturarbeiten an den Schleusen in
Brunsbüttel, und welche Folgen hat die Sperrung des NOK nach
Einschätzung der Bundesregierung für die Schifffahrt?
Die große Südkammer konnte nach nur acht Tagen wieder in Betrieb
genommen werden. Mit einer Wiederinbetriebnahme der großen Nordkammer kann
im Laufe des Aprils 2013 gerechnet werden.
a) Wie viele Schiffe konnten den Kanal nach Schätzung der
Bundesregierung aufgrund der Sperrung seit dem 8. März 2013 nicht durchfahren,
und welches Ladungsvolumen macht dies aus?
Die Schleusenanlage in Brunsbüttel war zu keinem Zeitpunkt komplett gesperrt.
Neben den beiden großen Kammern sind zwei kleinere Kammern vorhanden,
deren Abmessungen etwa zwei Drittel des üblichen Kanalverkehrs bewältigen
können, so dass von der aktuellen Sperrung nur gut ein Drittel des
Schiffsverkehrs betroffen war. Gemessen am Verkehrsaufkommen des Jahres 2012 wären
dies gut 30 Schiffe pro Tag, deren Route bzw. Fracht von den Reedereien bzw.
Verladern umgeplant werden musste. Das durchschnittliche Ladungsvolumen
dieser Verkehre beträgt etwa 200 000 Tonnen pro Tag.
b) Wie viele Schiffe konnten die einzige noch verfügbare Kammer während
der Reparaturarbeiten pro Tag passieren, und wie viele sind es an
normalen Tagen?
Während der Reparaturarbeiten haben im Tagesdurchschnitt etwa 55 Schiffe die
Schleusenanlage Brunsbüttel passiert. Im Normalbetrieb der Schleusen sind es
im Tagesdurchschnitt etwa 90 Schiffe.
Ausfall der Großen Schleusen am NOK in Stunden 2008 2009 2010 2011 2012
Brunsbüttel Kammer Nord 631 549 1 240 1 634 598
Kammer Süd 144 445 1 484 495 2 119
Kiel-Holtenau Ausfall einer Kammer 114 309 235 220 338
Ausfall beider Kammern 0 0 0 0 0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13019c) Mit welchem volkswirtschaftlichen Schaden rechnet die
Bundesregierung durch die jetzigen Ausfälle?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die trotz der widrigen
Begleitumstände (starker Frost, Hochwasser) sehr kurze Reparaturzeit bei der großen
Südkammer hat dazu beigetragen, die Kosten der Sperrzeit für größere
Schiffseinheiten auf ein Minimum zu begrenzen.
d) Welche Höhe betragen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Reparaturkosten für die jetzt erfolgten Arbeiten sowie die in 2013 noch
erforderlichen Reparaturen?
Die Kosten für die seit August 2011 laufenden und noch geplanten Reparaturen
und Ertüchtigungen betragen rund 6 Mio. Euro.
e) Welche Finanzmittel sind dafür im Bundeshaushalt 2013 veranschlagt,
bzw. wie sollen die erforderlichen Kosten gedeckt werden?
Reparaturarbeiten können nicht maßnahmenscharf im Bundeshaushalt
veranschlagt werden. Derartige, meist nicht planbare Instandsetzungen werden aus
dem Mittelansatz für die laufende Unterhaltung und Erhaltung finanziert
(Kapitel 12 03 Titel 780 11).
f) Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Durchfahrt des NOK
nach Abschluss der jetzigen Bauarbeiten dauerhaft sichergestellt ist
oder rechnet sie in diesem Zusammenhang mit weiteren Ausfällen
innerhalb der nächsten sechs Monate?
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung wird – wie bisher – alle absehbar
notwendigen Maßnahmen durchführen, um eine störungsfreie Nutzung des NOK
zu gewährleisten.
g) Wie sieht ein Notfallszenario der Bundesregierung aus?
Der Bauzustand der Schleusengruppen in Brunsbüttel und Kiel erfordert den
Einsatz zusätzlicher Personalressourcen. Um für zukünftige mögliche Ausfälle
noch besser gewappnet zu sein, wird eine Einsatztruppe vor Ort aufgebaut, die
sofort einsatzbereit ist und die vorhandenen Kräfte an den Schleusen in
Brunsbüttel und Kiel unterstützt, so dass erforderliche Wartungen, Instandsetzungen
und Reparaturen schneller durchgeführt werden können.
5. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Fertigstellung der fünften
Schleusenkammer in Brunsbüttel nach aktueller Planung sechs Jahre
dauern soll, während die Planungen im Jahr 2007 noch eine Bauzeit von
rund 3,5 Jahren vorsahen?
Wie eingangs dargestellt, lag im Jahr 2007 lediglich das Konzept für die
Sanierung der Großen Schleusen in Brunsbüttel vor, auf dessen Basis die weiteren
notwendigen Detailplanungen folgten. Die Ausführungsplanung vom Frühjahr
2012 ergab eine Bauzeit von rund fünf Jahren ab Vertragsschluss. Im Zuge der
anschließenden vertieften technischen Bearbeitung der
Ausschreibungsunterlagen wurden wesentliche bautechnische Detailprobleme erkannt, die zu
komplexeren Bauabläufen und damit insgesamt zu einer Bauzeitverlängerung
führen.
Drucksache 17/13019 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass mit dem Konjunkturpaket II
im Jahre 2009 Mittel in Höhe von 270 Mio. Euro für den Neubau der
fünften Schleusenkammer bereitgestellt wurden, und warum sind diese
nicht in Anspruch genommen worden, obwohl 2010 die
planungsrechtlichen Voraussetzungen vorlagen?
Nein. Die 5. Schleusenkammer Brunsbüttel hatte zu diesem Zeitpunkt noch
kein Baurecht, so dass weder eine Auftragserteilung noch die Finanzierung von
Teilmaßnahmen innerhalb der begrenzten Laufzeit der Programme möglich
war. Für den Bau der 5. Schleusenkammer wurde im Jahr 2009 ein Ansatz von
2 Mio. Euro bei einem damals ermittelten Mittelbedarf von 273 Mio. Euro in
den Bundeshaushaltsplan aufgenommen.
7. Für welche Zwecke wurden die für den NOK vorgesehenen Mittel
verwendet?
Die im Bundeshaushalt für Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen an
Bundeswasserstraßen veranschlagten Ausgaben werden für die in Anlage 1 zu Kapitel
12 03 ausgewiesenen Einzelmaßnahmen verwendet.
8. Warum hat die Bundesregierung in den Jahren 2009 bzw. 2010 keine
Initiative ergriffen, um für die Planung und den Bau der dritten
Großschleuse in Brunsbüttel sowie weiterer Maßnahmen zur Ertüchtigung des
NOK, wie die Begradigung der sog. Oststrecke, Fördermittel im Rahmen
von TEN (Transeuropäische Netze) zu beantragen?
In den Jahren 2009 und 2010 wurde geprüft, ob ein Antrag für eine TEN-V-
Förderung im Rahmen des Mehrjahresprogramms 2010 sinnvoll erscheint. Dabei
stellte sich heraus, dass die formalen Voraussetzungen für eine Antragstellung
(u. a. Baureife) nicht erfüllt waren. Ein Antrag hätte somit keine Aussicht auf
Erfolg gehabt.
9. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Gesamtkosten für den
Neubau der fünften Schleusenkammer in Brunsbüttel nach jetziger
Planung bei rund 375 Mio. Euro liegen werden, und welche Gründe gibt es
für diesen Kostenanstieg?
Ja. Die komplexen Bauabläufe erfordern einige zusätzliche Bauteile zur
Sicherung der grundbaulich besonders anspruchsvollen Gründung und Verankerung
der Schleusenkammer. Die Änderungen im Bauablauf, der Einbau der
zusätzlichen Bauteile und die Bauzeitverlängerung wirken sich auf die
voraussichtlichen Bauausgaben aus. Im Ergebnis sind rund 375 Mio. Euro an
Gesamtausgaben zu erwarten.
10. Warum hat die Bundesregierung vor diesem Hintergrund bei der
Ausbringung der Zusatzinvestitionen in die Verkehrsinfrastruktur in der
Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses im November 2011 für
den Neubau der fünften Schleusenkammer in Brunsbüttel eine Summe
von 300 Mio. Euro im Finanzplan des Bundes 2012 bis 2016, verteilt auf
fünf Jahrestranchen von jeweils 60 Mio. Euro, vorgesehen?
Zum Zeitpunkt der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages im November 2011 entsprachen die veranschlagten
Gesamtausgaben von 300 Mio. Euro der damaligen Projektplanung. Auf dieser Basis und mit
einer damals angenommenen Bauzeit von fünf Jahren wurde die Maßnahme in der
Finanzplanung des Infrastrukturbeschleunigungsprogramms berücksichtigt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1301911. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass für die
Baumaßnahme im laufenden Haushaltsjahr 2013 zunächst nur der in 2012 nicht
vollständig verausgabte Betrag von rund 10 Mio. Euro zur Verfügung
stehen sollte (vgl. Berichtsanforderung der Abgeordneten Bettina
Hagedorn vom 16. Januar 2013), und wie kommt es vor diesem Hintergrund,
zu der jetzigen Neubewertung?
Im laufenden Haushaltsjahr sind für die Baumaßnahme 30 Mio. Euro im
Infrastrukturbeschleunigungsprogramm veranschlagt (siehe Erläuterungen zu Kap
12 02 Titel 791 01). Die aktualisierte Bedarfseinschätzung für 2013 lag im
Januar bei rund 10 Mio. Euro. Die Aussage im Bericht an die Abgeordnete
Bettina Hagedorn lautete: „Infolge der zeitlichen Verschiebung der
Ausschreibung (für die Hauptbaumaßnahme) kann in 2013 voraussichtlich nur der in
2012 nicht verausgabte Betrag verausgabt werden.“
Der dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 13. März 2013
vorgetragene Sachstandsbericht (17(8)5929) bestätigt diese Einschätzung der
Aussage im Bericht an die Abgeordnete Bettina Hagedorn.
12. Wann wird die Bundesregierung dem Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages die neue Kostenkalkulation und die aktuellen
Finanzplanungsansätze zur Entscheidung vorlegen, und aus welchen Mitteln sollen
die Mehrkosten in Höhe von derzeit 75 Mio. Euro finanziert werden?
Der dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 13. März 2013
vorgetragene Sachstandsbericht (17(8)5929) mit dem dort dargestellten
Ausgabenbedarf hat weiterhin Gültigkeit. Der gegenüber der bisherigen Planung
veränderte Ausgaben- und VE-Bedarf wird im Rahmen der Finanzplanung bis
2017 berücksichtigt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in
seiner 117. Sitzung am 13. März 2013 den Beschluss gefasst, die
Bundesregierung dabei zu unterstützen, die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel
für das Vorhaben zu gegebener Zeit ggf. anzupassen.
13. Wofür sollen nach den Plänen der Bundesregierung die für das
Haushaltsjahr 2013 zur Verfügung stehenden Finanzmittel in Höhe von rund
40 Mio. Euro (30 Mio. Euro, die nach bisheriger Planung für 2013 zur
Verfügung stehen sowie weitere 10 Mio. Euro, die in 2012 nicht
verausgabt wurden) verausgabt werden?
Die im Infrastrukturbeschleunigungsprogramm veranschlagten Mittel für die
5. Schleusenkammer Brunsbüttel sind zweckgebunden. Die Verwendung ist
gemäß Haushaltsvermerk verbindlich. Nicht beanspruchte Mittel bleiben somit
der Maßnahme als übertragbare Reste in den Folgejahren erhalten.
14. Zu welchem Zeitpunkt ist angesichts des geänderten Zeitplans ein Antrag
bei der EU auf Förderung von TEN-Projekten oder von vorrangig
eingestuften TEN-Vorhaben aus Sicht der Bundesregierung frühestens
möglich, und welche Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein?
Die Antragstellung auf eine TEN-Förderung kann erst nach einem Aufruf der
EU erfolgen. Dieser Aufruf geschieht im Regelfall jährlich. Zum jetzigen
Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass beim nächsten Aufruf der EU ein Antrag auf
eine TEN-Förderung gestellt werden kann.
Drucksache 17/13019 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Zu welchen Ergebnissen kommt der jetzt vorliegende Bericht zur
fachrechtlichen Qualitätssicherung der Vergabeunterlagen, und ist auf dieser
Basis aus Sicht der Bundesregierung eine Überarbeitung der bisherigen
Planungen erforderlich, die zu einer weiteren Verzögerung des
Bauvorhabens führen könnte?
Die notwendige fachliche und rechtliche Qualitätssicherung der
Vergabeunterlagen für die komplexe Baumaßnahme wurde vor kurzem abgeschlossen. Die
Ausschreibungsunterlagen sind im April veröffentlicht worden.
16. Welche vergaberechtlichen Fragen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die erneute Überprüfung notwendig gemacht, und welche Kanzleien
waren damit beauftragt?
Mit der Prüfung der Qualität der Vergabeunterlagen aus juristischer Sicht und
der Beantwortung von Fragestellungen im Zusammenhang mit dem
Vergabeverfahren wurden die HFK Rechtsanwälte LLP aus Hamburg nach einem
umfangreichen Auswahl- und Vergabeverfahren im Juni 2012 beauftragt.
17. Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit einem Abschluss
der Arbeiten zur Verlängerung der Mole 2 zu rechnen, die Voraussetzung
für den Neubau der fünften Schleusenkammer ist, und welche Gründe
gibt es für die Verzögerung der Bauarbeiten?
Im vergangenen Jahr wurden wie geplant notwendige bauvorbereitende
Maßnahmen für die 5. Kammer durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde
auch damit begonnen, die Mole 2 wie erforderlich zu verlängern. Verursacht
durch ein Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer, in dem die
Vergabeentscheidung der Verwaltung bestätigt wurde, konnten die Bauarbeiten
für die Mole 2 nur mit einer mehrmonatigen Verschiebung starten. Der
Abschluss der Arbeiten ist nunmehr im Oktober 2013 vorgesehen.
18. Zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung nach dem jetzt
erfolgten Abschluss der Qualitätssicherung eine Veröffentlichung der
Ausschreibung, und zu welchem Zeitpunkt rechnet sie mit einem Baubeginn
für die neue Schleusenkammer?
19. Kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen, dass eine
Fertigstellung des Schleusenneubaus nicht vor dem Jahr 2020 zu erwarten ist
(vgl. Barmstedter Zeitung vom 23. Februar 2013), und wie begründet sie
diese Verzögerung von drei Jahren gegenüber dem ursprünglichen
Zeitplan?
Die Fragen 18 und 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In Bezug auf die verschiedenen Verzögerungen bis zur Fertigstellung der
5. Kammer wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 15 verwiesen. Die
Ausschreibung ist im April veröffentlicht worden. Der Bauvertrag kann dann
voraussichtlich im Frühjahr 2014 geschlossen werden.
Vergabenachprüfungsverfahren könnten diesen Termin noch um einige Monate nach hinten schieben.
Bei sieben Jahren Bauzeit werden Haushaltsmittel bis zum Jahr 2021 benötigt.
Nach aktueller Planung wird die Verkehrsfreigabe im zweiten Halbjahr 2020
erfolgen können (etwa ein halbes Jahr vor Abschluss aller Bautätigkeiten).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1301920. Wie viele Mitglieder umfasst die „Schleusenbaugruppe“ (früher:
Projektgruppe NOK Schleusen)?
Insgesamt umfasst die Schleusenbaugruppe 22 Beschäftigte.
a) Welchen Bereichen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes (WSV) entstammen die Mitglieder der „Schleusenbaugruppe“,
und wie viele von ihnen sind befristet beschäftigt?
Soweit die Beschäftigten nicht für die Schleusenbaugruppe erstmals von der
WSV eingestellt wurden (5), waren sie zuvor bei der BAW (1) und in den
Sachbereichen 1 und 2 der WSÄ Brunsbüttel (15) und Kiel-Holtenau (1) tätig. Von
den 22 Mitgliedern der „Schleusenbaugruppe“ sind zurzeit drei Personen
befristet beschäftigt.
b) Welche Aufgaben hat die „Schleusenbaugruppe“ im Einzelnen?
Aufgabe der Schleusenbaugruppe ist die Planung und Realisierung der
Grundinstandsetzung (Sanierung) der Großen Schleusen in Brunsbüttel mit den
Teilmaßnahmen:
– Vorlaufender Bau der 5. Schleusenkammer
– Grundinstandsetzung der Großen Schleusenkammern
sowie damit verbundener Einzelmaßnahmen wie z. B. die Realisierung der im
Schleusenbereich erforderlichen Deicherhöhung.
c) Wurde ihre Zusammensetzung im Zuge der laufenden
Umstrukturierung der WSV verändert?
d) Wenn ja, in welcher Form und aus welchen Gründen?
Nein.
21. Erwägt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Probleme
am NOK, ihre im „5. Bericht des BMVBS zur Reform der WSV“
dargelegten Pläne zur Neuordnung der Ämterstruktur der WSV zu überprüfen,
und hält sie an dem Vorhaben fest, die Zuständigkeit für den NOK einem
neuen WSA Elbe/NOK in Cuxhaven zu übertragen?
Entsprechend dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages vom 26. September 2012 wird die im 5. Bericht zur Reform der WSV
vorgeschlagene Ämterstruktur, insbesondere die darin vorgesehene Trennung von
„Verkehr“ und „Infrastruktur“ erneut überprüft. Festlegungen zu den Aufgaben
und Standorten können erst aufgrund dieser Überprüfung stattfinden.
22. Wie viele Mitglieder der „Schleusenbaugruppe“ sind derzeit nach
Informationen der Bundesregierung mit der Vorbereitung der Ausschreibung
und Vergabe befasst, und wie viel Personal ist für die Überwachung der
sich anschließenden Bauarbeiten vorgesehen?
Fast die vollständige Schleusenbaugruppe ist mit der Ausschreibung der
5. Schleusenkammer sowie der Durchführung notwendiger vorlaufender
Maßnahmen u. a. zur Verlängerung der Mole 2 und zur Baufeldfreimachung befasst.
Nur drei Mitarbeiter sind mit der Restabwicklung des neuen Mitteldükers, der
Planung der Deicherhöhung und der Vorbereitung der Grundinstandsetzung der
Großen Schleusenkammern betraut.
In der Bauphase der 5. Schleusenkammer wird das Personal für die Steuerung
und Abwicklung der Bauverträge sowie der Verträge mit den freiberuflich Täti-
Drucksache 17/13019 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegen benötigt, die zur Unterstützung des Baubevollmächtigten und u. a. auch für
die örtliche Bauüberwachung vertraglich gebunden wurden.
23. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Aufstockung des
Personalbestandes vorgesehen, um die zeitliche Verzögerung im
Planungsverfahren auszugleichen, und wenn nein, inwieweit ist dies aus Sicht der
Bundesregierung zu prüfen?
Nein. Die zeitlichen Verzögerungen, die sich bei der Ausschreibungsplanung
ergeben haben, würden sich bei der Vergabe und dem anschließenden Bau auch
durch eine Personalaufstockung nicht ausgleichen lassen. Der Zeitplan des
Vergabeverfahrens orientiert sich an den Vorgaben für Mindestfristen des EU-
Vergaberechts, die auf den besonderen Einzelfall dieser Vergabe anzuwenden sind.
Mit dem Ziel eines rechtssicheren Verfahrens sind hier wegen der
anspruchsvollen technischen Fragestellungen z. B. längere Fristen für die Abgabe und die
Wertung der Angebote vorzusehen. Der Bauablaufplan orientiert sich an den
Erfordernissen und Abhängigkeiten der verschiedenen Bauphasen.
24. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung angesichts der
zeitlichen Verzögerungen beim Neubau der fünften Schleusenkammer auf
den Betrieb der vorhandenen zwei Großen Schleusen in Brunsbüttel, und
mit welchen Maßnahmen sollen kurz- und mittelfristig weitere Ausfälle
bei den überalterten Hauptschleusen verhindert werden?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4f und 4g verwiesen.
25. Macht dies nach Einschätzung der Bundesregierung einen personellen
Mehrbedarf in den zuständigen Ämtern der WSV erforderlich, und wenn
ja, wie soll dieser gedeckt werden?
26. Welche zusätzlichen Reparaturkapazitäten und Materialreserven sind
dafür aus ihrer Sicht erforderlich?
Die Fragen 25 und 26 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 4g verwiesen.
Die für den Aufbau der Einsatztruppe vor Ort zur Unterstützung der
vorhandenen Kräfte an den Schleusen in Brunsbüttel und Kiel erforderlichen elf Stellen
wurden für den NOK im Rahmen des bestehenden Nachbesetzungskorridors
aus der WSV zur Verfügung gestellt. Stellen entsprechender Wertigkeit werden
im Zuge der WSV-Reform bis 2023 eingespart.
27. Zu welchem Zeitpunkt ist nach jetzigem Stand mit dem Abschluss des
Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der „Oststrecke“ des Nord-
Ostsee-Kanals zu rechnen, und wie sieht der aktuelle Zeitplan der
Bundesregierung für die Maßnahme aus?
a) Wann soll nach jetziger Planung die Ausschreibung erfolgen?
b) Zu welchem Zeitpunkt sind aus Sicht der Bundesregierung erste
Bauvergaben möglich?
c) Wann rechnet sie mit einer Fertigstellung der Maßnahme?
Mit dem Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses den Ausbau der NOK-
Oststrecke wird im Sommer 2013 gerechnet. Im Anschluss ist das erforderliche
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/13019Einvernehmen des Landes Schleswig-Holstein einzuholen, bevor der
Planfeststellungsbeschluss erlassen werden kann.
Nach dem Planfeststellungsbeschluss wären erst die umfangreiche
Ausführungsplanung und die Ausschreibungen durchzuführen, soweit dies Projekt im
Rahmen der verfügbaren Finanzplanfonds unter Berücksichtigung anderer
prioritärer Projekte möglich ist. Vollziehbares Baurecht und eine Veranschlagung der
erforderlichen Haushaltsmittel vorausgesetzt wären erste Bauvergaben im
besten Fall in 2014 möglich.
Zur Frage der Realisierbarkeit vgl. Antwort zu Frage 35.
28. Kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen, wonach auch die
Kosten für die weiteren Maßnahmen zur Ertüchtigung des Nord-Ostsee-
Kanals nach aktueller Planung über der bisher veranschlagten Summe
von 1,25 Mrd. Euro liegen werden (vgl. Barmstedter Zeitung vom
23. Februar 2013), und auf welche Summe belaufen sich diese nach ihrer
jetzigen Kalkulation?
Nein.
Zur Frage der Realisierbarkeit vgl. Antwort zu Frage 35.
29. In welchem Umfang können Planungsarbeiten für die Ertüchtigung des
Nord-Ostsee-Kanals nach Einschätzung der Bundesregierung durch
Beschäftigte der WSV bewältigt werden, und erwägt sie eine Aufstockung
des Personals?
Für die in der Antwort zu Frage 28 dargestellten Bauprojekte ist neben dem
genannten Investitionspersonal in Brunsbüttel auch bereits Personal in der
„Planungsgruppe Ausbau NOK“ beim WSA Kiel-Holtenau bereitgestellt
worden. Eine Aufstockung des Investitionspersonals in Brunsbüttel und Kiel ist
derzeit nicht geplant.
30. In welchen Bereichen ist eine Vergabe von Aufgaben an private
Unternehmen erforderlich, und welche Kosten sind dafür aus Sicht der
Bundesregierung zu veranschlagen?
Neben der Vergabe der Baumaßnahmen durchgängig an private Baufirmen
werden für die in der Antwort zu Frage 28 dargestellten Bauprojekte in erheblichem
Umfang Ingenieurbüros für die Planungen eingeschaltet. Solche werden auch
mit Leistungen zur Unterstützung der Bauabwicklung beauftragt werden, z. B.
für das Bauvertragsmanagement, die örtliche Bauaufsicht und die
Koordinierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes. Die zu erwartenden Summen
an Honorarkosten für die Planungen und die weiteren Ingenieurleistungen
lassen sich derzeit nicht belastbar abschätzen, da die einzelnen Projekte sehr
unterschiedliche Planungsstände aufweisen.
31. In welchem Zeitraum sollen nach den Plänen der Bundesregierung die
Schleusen in Kiel saniert werden, und mit welchen Kosten rechnet sie
dafür?
32. Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag eine
entsprechende Kostenkalkulation zur Beschlussfassung vorlegen?
Drucksache 17/13019 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode33. Welche Behinderungen für den Schiffsverkehr erwartet die
Bundesregierung während der Phase der Sanierungsarbeiten?
Die Fragen 31, 32 und 33 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die Sanierung der Kieler Schleusengruppe erarbeitet die WSV des Bundes
aktuell ein Instandsetzungskonzept. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung hat vor kurzem der groben Konzeption der Sanierung
zugestimmt. Demnach wird in Kiel kein Bau einer zusätzlichen Kammer
erforderlich. Hintereinander werden erst die kleinen, danach die großen Kammern
saniert. Der Schifffahrt stehen somit grundsätzlich immer jeweils drei
Kammern zur Verfügung, so dass wesentliche Beeinträchtigungen vermieden
werden.
Sobald die Planungen abgeschlossen sind, werden die Sanierungsmaßnahmen
in den Bundeshaushalt eingeworben. Nach derzeitiger Schätzung wird von
erforderlichen Mitteln in Höhe von 240 Mio. Euro ausgegangen.
34. Wann und zu welchen Kosten soll die alte Levensauer Hochbrücke durch
einen Neuausbau ersetzt werden?
Für den Ersatz der Levensauer Hochbrücke ist ein Planfeststellungsverfahren
erforderlich. Zurzeit erfolgt die Erarbeitung und Zusammenstellung der
Planfeststellungsunterlagen mit dem Ziel, Anfang 2014 das
Planfeststellungsverfahren einzuleiten. Die geschätzte Dauer des Verfahrens beträgt zwei Jahre.
Danach wäre vor einem Baustart noch die Ausführungsplanung durchzuführen.
Der Brückenersatz könnte voraussichtlich in den Jahren 2017 bis 2019
durchgeführt werden.
35. Erwägt die Bundesregierung ein Sonderprogramm des Bundes zur
Modernisierung des Nord-Ostsee-Kanals, um den Sanierungsstau aufzulösen
und die dringend erforderlichen Baumaßnahmen zeitnah durchführen zu
können, und wie begründet sie ihre Haltung?
Die Bundesregierung generiert im Rahmen des Haushalts alle Möglichkeiten,
um die erforderlichen Baumaßnahmen so schnell wie möglich durchführen zu
können.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]