[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13846
17. Wahlperiode 10. 06. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Kumpf, Michael Groß,
Christian Lange (Backnang), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/13198 –
Sachstand wichtiger Verkehrsprojekte für Baden-Württemberg
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesverkehrswegeplan 2003 hat eine Laufzeit bis 2015. Der
Investitionsrahmenplan für 2011 bis 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes
liegt seit Anfang 2012 vor. Die Verkehrsprognosen zeigen, auch in
Vorbereitung des neuen Bundesverkehrswegeplans, ein deutliches Wachstum im
Personen- und besonders im Güterverkehr. Die bisher im
Bundesverkehrswegeplan verankerten Projekte werden nicht alle bis 2015 umgesetzt. Gleichzeitig
schiebt die Bundesregierung die finanziellen Mittel in dringend notwendige
Maßnahmen, um die Verkehrsinfrastruktur zu erhalten.
Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftsstärksten Regionen, eine wichtige
Verkehrsscheibe Deutschlands und Europas. Jedes Jahr werden große
Güterströme und unzählige Personen über die Verkehrswege in Baden-Württemberg
befördert. Das Land hat als Hochtechnologie- und Dienstleistungsstandort
einen ausgezeichneten Ruf und belegt in zahlreichen Statistiken – national wie
international – Spitzenplätze. Dafür braucht es eine leistungsstarke
Infrastruktur und gut ausgebaute Verkehrssysteme. Die Mehrbelastung auf der Straße,
Schiene und Wasser stellt Baden-Württemberg vor große Herausforderungen.
Bei der Finanzierung der Infrastruktur müssen die Mittel in ausreichender
Höhe und vor allem verlässlich fließen, deshalb braucht es dringend neue
Investitionen. Gerade vor dem Hintergrund, dass in Zukunft moderne,
funktionierende Verkehrs- und Güterwege eine zentrale Rolle spielen werden.
A. Allgemein
1. Wann erstellt der Bund eine Prioritätenliste der baureifen, noch nicht im
Bau befindlichen Bundesfernstraßen und Bauprojekte, so dass vor Ort klar
ist, in welchem Prioritätenverhältnis die einzelnen Projekte zueinander
stehen, ähnlich der Liste des Landes Baden-Württemberg?
Über die sukzessive Realisierung der baureifen Bedarfsplanprojekte ist neben
der verkehrlichen Dringlichkeit und Notwendigkeit auch und insbesondere in
Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu entscheiden.
Hinsichtlich der jeweils zu finanzierenden Gesamtkosten besteht eine enorme Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 6. Juni 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13846 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBandbreite (4,96 Mio. Euro zu 112,39 Mio. Euro), so dass eine einmal
aufgestellte Reihung der baureifen Projekte regelmäßigen Verschiebungen
unterworfen sein würde.
B. Schienenverkehr
2. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm?
Nach Angaben der Deutsche Bahn AG (DB AG) liegen für vier der sechs
Abschnitte der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm (NBS) inzwischen
Planfeststellungsbeschlüsse vor. Für den westlichsten Abschnitt 2.1ab zwischen
Wendlingen und Kirchheim unter Teck mit dem 8,2 km langen Albvorlandtunnel und
für den östlichsten Abschnitt 2.5a1 Ulm Hauptbahnhof werden die Beschlüsse
demnach bis spätestens 2014 erwartet. Derzeit befinden sich laut DB AG alle
planfestgestellten Abschnitte in Realisierung. So konnten bereits vier Brücken
fertiggestellt werden. Für den Steinbühl- (5,8 km lang), Boßler- (8,8 km lang)
und den Widderstall-Tunnel (1 km lang) starteten die Bauarbeiten, so dass
bereits die Hälfte aller 30 Tunnelkilometer der NBS in Bau sind. Die eigentlichen
Tunnelanschläge des Steinbühl- und Boßlertunnels sind demnach für diesen
Sommer geplant. Beide Tunnel sollen im Rohbau 2018 fertig sein. Auf der
Albhochfläche zwischen Hohenstadt und Dornstadt laufen die Bauarbeiten
planmäßig in Zusammenarbeit mit dem sechsstreifigen Ausbau der parallel
verlaufenden Autobahn A 8. Demnächst sind durch die DB AG die Vergaben der
Bauarbeiten für die Filstalbrücke zwischen dem Steinbühl- und Boßlertunnel und
dem Albabstiegstunnel zwischen Dornstadt und dem Ulmer Hauptbahnhof
(5,9 km lang) vorgesehen.
3. Wie weit sind die Planungen für das zusätzliche Fernverkehrsgleis
zwischen Mannheim und Frankfurt?
4. Wie weit sind die Planungen für die Neubaustrecke Mannheim–Frankfurt
vorangekommen?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Neubaustrecke Rhein/Main–Rhein/Neckar (NBS) ist im Bedarfsplan für
die Bundesschienenwege (BSWAG) unter Vordringlicher Bedarf (lfd. Nr. 13)
enthalten. Mit Aufnahme in das BSWAG wurde die gesetzliche Grundlage für
die Realisierung der NBS geschaffen und der Bedarf für das Vorhaben
festgestellt.
Die Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege im Jahre 2010
ergab für die NBS ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,2 und bestätigte die
grundsätzliche Notwendigkeit für diese Strecke. Die Überprüfung ergab jedoch
auch, dass insbesondere zwischen Darmstadt und Mannheim-Friedrichsfeld
weiterhin Kapazitätsengpässe verbleiben. Dies zeigt, dass die NBS noch keine
zufriedenstellende Gesamtlösung für die in diesem Bereich bestehenden
Probleme darstellt.
Anfang 2012 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) daher für den Eisenbahnkorridor Köln–Rhein/Main–Rhein/
Neckar–Karlsruhe eine eisenbahnbetriebswissenschaftliche Studie in Auftrag
gegeben. Der Auftragnehmer der Studie soll eine verkehrliche
Gesamtkonzeption für den Eisenbahnkorridor entwickeln und Vorschläge für den Ausbau der
Infrastruktur unterbreiten. Die Ergebnisse dieser Studie werden Ende dieses
Jahres erwartet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13846Erste Ergebnisse der Studie zeigen, dass eine NBS in der Relation Frankfurt/M–
Mannheim zur Aufnahme der Verkehrsmengen weiterhin unverzichtbar ist. Die
bisherigen Planungen der NBS werden daher in größerem Netzzusammenhang
im Hinblick auf eine Steigerung der Kapazität der Strecke und einer verstärkten
Mitnutzung der Strecke durch den Schienengüterverkehr (SGV)
weiterentwickelt. Zentral sind dabei die Optimierung der Anschlüsse an die
Bestandsstrecken in den Räumen Mannheim, Darmstadt und Frankfurt-Süd sowie der
Leit- und Sicherungstechnik.
Die konkreten Planungen für eine optimierte NBS könnten nach Auffassung der
DB Netz AG kurzfristig eingeleitet werden, sobald die Ergebnisse der
Korridorstudie Mittelrhein vorliegen. Es besteht seitens des Bundes ein hohes Interesse
an einer raschen Einleitung der Planfeststellung in diesen Bereichen, um eine
gemeinsame Realisierung mit den dort vorgesehenen Autobahn-
Baumaßnahmen zu gewährleisten.
5. Wann kann mit dem Baubeginn sowie mit der Modernisierung des
Bahnhofs Mannheim-Waldhof gerechnet werden?
Nach den dem Bund vorliegenden Informationen wurde mit der Planung noch
nicht begonnen. Der Aufgabenträger formuliert derzeit die Aufgabenstellung,
ein Baubeginn kann noch nicht abgeschätzt werden.
6. Wie gestaltet sich der Zeitplan für den Ausbau des S-Bahnnetzes Rhein-
Neckar und die damit verbundene Modernisierung der Bahnhöfe (vor allem
im Hinblick auf barrierefreien Zugang)?
Der barrierefreie Ein- und Ausstieg in die Fahrzeuge ist durch den Bau der
76 cm hohen Bahnsteige bereits weitestgehend realisiert. Aus heutiger Sicht
wird die Realisierung einer zweiten Baustufe bis Ende 2017 angestrebt.
7. Wie weit sind die Planungen für die Strecke Mannheim–Biblis (östliche
Riedbahn), und ab wann kann mit einer Umsetzung der Maßnahme
gerechnet werden?
Für diese Maßnahme wird derzeit die Entwurfsplanung erstellt.
Der Baubeginn soll Anfang 2016 erfolgen und die Realisierung der Maßnahme
soll bis Ende 2017 abgeschlossen werden.
8. Wie sieht der Zeitplan für die Trassenplanung des Projekts „Ausbau der
Nahverkehrsinfrastruktur zwischen Mannheim Hbf. und dem Abzweig
Mannheim Friedrichsfeld Süd“ aus?
Die Maßnahme befindet sich in der Planung. Belastbare Zeitpläne liegen derzeit
nicht vor.
9. Wie weit sind die Planungen für ausreichende Lärmschutzmaßnahmen
entlang der Güterverkehrsstrecke Frankfurt–Basel?
Die aufgeführte Strecke wird als Bedarfsplanvorhaben (Neu- oder Ausbau)
realisiert, und somit wird der Lärmschutz im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen
Lärmvorsorge geplant und finanziert. Einen Rechtsanspruch auf Lärmvorsorge
begründet das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit
Drucksache 17/13846 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeder Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) bei Neubau oder
wesentlicher baulicher Änderung eines Verkehrsweges zur Vorsorge gegen den
aufgrund der Baumaßnahme künftig zu erwartenden Verkehrslärm. Eine Änderung
ist zum Beispiel dann wesentlich, wenn ein Schienenweg um ein oder mehrere
durchgehende Gleise baulich erweitert wird.
Ausbau der Rheintalbahn
10. Wie steht die Bundesregierung zu ihrer Vertragspflicht gegenüber der
Schweiz (Vertrag von Lugano)?
Bis wann wird sie ihn umsetzen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der SPD „Ausbau der Rheintalbahn“ verwiesen
(Bundestagsdrucksache 17/1306).
11. Bis wann rechnet die Bundesregierung nach aktuellen Planungen mit
einer vollständigen Fertigstellung des viergleisigen Aus- und Neubaus
zwischen Karlsruhe und Basel (unter Angabe der Fertigstellung der einzelnen
Planfeststellungsabschnitte)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der SPD „Ausbau der Rheintalbahn“ verwiesen
(Bundestagsdrucksache 17/1306).
In 2012 wurden zwei Finanzierungsvereinbarungen für den Abschnitt
Karlsruhe–Rastatt (Neubaustrecke mit Rastatter Tunnel; Investitionsvolumen ca.
690 Mio. Euro) und den Abschnitt Müllheim–Auggen (6 km Neubaustrecke;
Investitionsvolumen ca. 200 Mio. Euro) abgeschlossen. Ebenfalls in 2012 ging
der 9 385 m lange Katzenbergtunnel (zwischen Bad Bellingen und Efringen-
Kirchen) und seine Anbindung an die bestehende Rheintalbahn (bei Schliengen
bzw. Eimeldingen) wie geplant in Betrieb. Im Abschnitt südlich davon bis zum
Bad. Bahnhof in Basel haben die Bauarbeiten begonnen. Nach der Einigung zu
den Kernforderungen 3 und 4 (Güterumfahrung Freiburg) strebt das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in zeitlicher Nähe zum
Baurecht den Abschluss einer entsprechenden Finanzierungsvereinbarung an. Somit
könnte der viergleisige Ausbau der Rheintalbahn voraussichtlich bis 2022 bis
auf den rund 40 km langen Abschnitt Offenburg–Riegel/Kenzingen
abgeschlossen werden. Damit wären bis 2022 rund 142 km der insgesamt 182 km langen
Strecke viergleisig ausgebaut, das sind rund 78 Prozent.
Da die in der Schweiz zu errichtende Eisenbahninfrastruktur ihre volle
Leistungsfähigkeit voraussichtlich 2019 erreicht und von einer stetigen
Verkehrssteigerung auszugehen ist, besteht bei dem deutschen Neue Eisenbahn Alpen
Transversale (NEAT)-Zulauf aus heutiger Sicht kein Problem in der Abwicklung der
zu erwartenden Verkehre.
12. Wann werden welche konkreten Maßnahmen zum Bau des Offenburger
Tunnels eingeleitet?
Die Frage des Baus eines Tunnels in Offenburg sowie die anschließende
Trassierung der Neubaustrecke entweder in Bündelung zur bestehenden
Rheintalbahn (DB-Antragstrasse) bzw. alternativ die Trassierung in Parallellage zur
Bundesautobahn 5 (BAB-Trasse) wird derzeit in einer vom Projektbeirat einge-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13846setzten Arbeitsgruppe unter Leitung des Landrates des Ortenaukreises
analysiert. Der Projektbeirat hat in seiner letzten Sitzung am 4. März 2013 die
Arbeitsgruppe beauftragt, weitere noch offene Fragen bis zur nächsten Sitzung zu
klären.
Es ist darauf hinzuweisen, dass das vom Land Baden-Württemberg/
Regierungspräsidium Freiburg durchgeführte Raumordnungsverfahren aus dem Jahre 2002
die sog. Trasse A 3 „als raumordnerisch günstigste Lösung“ favorisiert hat. Aus
diesem Grunde hat die DB AG diese oberirdische Variante auch als
Antragstrasse in das laufende Planfeststellungsverfahren eingebracht. Die
rechtliche Einschätzung des Regierungspräsidiums Freiburg, dass diese Planung im
Bereich Offenburg nicht planfeststellungswürdig sei, ist letztlich von der
zuständigen Planfeststellungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt zu entscheiden.
Unabhängig vom Votum des Projektbeirates würde (auch die anteilige)
Finanzierung eines Eisenbahntunnels in Offenburg (Ergebnis der Raumordnung sieht
oberirdische Durchfahrung vor) einen entsprechenden Beschluss des Deutschen
Bundestages unabdingbar machen. Ob und wann sich der Deutsche Bundestag
damit beschäftigt, entzieht sich der Beeinflussung durch die Bundesregierung.
13. Wann wird die Bundesregierung die für den Ausbau der Rheintalbahn
notwendigen Finanzmittel bereitstellen?
Die Bundesregierung hat für alle Abschnitte der Rheintalbahn, für die das
Baurecht gegeben ist, Finanzierungsvereinbarungen mit den Eisenbahn-
Infrastrukturunternehmen des Bundes abgeschlossen und somit über Bindungen im
Bundeshaushalt Mittel bereitgestellt.
Im Übrigen entscheidet der Deutsche Bundestag, in welcher Höhe Mittel für die
Projekte des Bedarfsplans der Bundesschienenwege jährlich zur Verfügung
gestellt werden.
Ausbau der Gäubahn
14. Wie ist der Sachstand der Bundesregierung zum zweigleisigen Ausbau
der Abschnitte Horb–Neckarhausen, Rottweil–Neufra und Rietheim–
Wurmlingen?
Der Streckenabschnitt Horb–Neckarhausen ist im aktuellen
Investitionsrahmenplan 2011–2015 in Kategorie „C“ (Neu zu beginnende Vorhaben/
Teilvorhaben) eingestellt, die weiteren Streckenabschnitte in Kategorie „D“ (Sonstige
wichtige Vorhaben/Teilvorhaben). Nach Angaben der DB Netz AG sollen
Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Streckenabschnitt Horb–
Neckarhausen Ende 2014 abgeschlossen sein, für den Streckenabschnitt Rottweil–
Neufra wird mit der Vorplanung begonnen.
15. In welchem Zeitrahmen werden diese Abschnitte realisiert?
Eine Terminierung der Realisierung ist wegen fehlenden Baurechts noch nicht
möglich.
Drucksache 17/13846 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus dem
Vorschlag der Deutschen Bahn AG (DB AG), auf der Relation Stuttgart–
Zürich bis auf Weiteres auf den Einsatz von Neitec-ICEs zu verzichten, und
welche Folgen hat dies für die Infrastruktur?
Der Einsatz des Rollmaterials ist eine eigenverantwortliche Aufgabe der
Eisenbahnverkehrsunternehmen. Gleichwohl muss die verkehrliche Bedeutung des
geplanten Ausbaus der Gäubahn angesichts der geänderten Fahrzeugstrategie
aktualisiert werden. Dies erfolgt im Rahmen der Aufstellung des
Bundesverkehrswegeplans 2015.
Ausbau und Elektrifizierung der Hochrheinschiene
17. Beabsichtigt die Bundesregierung den zweigleisigen Ausbau und die
Elektrifizierung der Hochrheinschiene zwischen Waldshut und Erzingen?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht den zweigleisigen Ausbau und die
Elektrifizierung der Hochrheinstrecke zwischen Waldshut und Erzingen. Die
Strecke ist nicht Bestandteil des geltenden Bedarfsplans für die
Bundesschienenwege, ein Bedarf für den Güter- und Personenfernverkehr ist auch
nicht absehbar.
18. Wird die Bundesregierung den Abschnitt zum zweigleisigen Ausbau und
zur Elektrifizierung zwischen Waldshut und Erzingen ebenso in die neue
Leistungs-und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen dem Bund
und der DB AG aufnehmen, wie der Abschnitt zwischen Erzingen und
Beringen jetzt in der aktuellen LuFV steht?
19. Wenn nicht, warum wird auf der Strecke nicht der Lückenschluss mit dem
zweispurigen Ausbau der deutschen Strecke Basel–Singen vollzogen,
sondern nur der Abschnitt zwischen Erzingen und Beringen auf
Schweizer Gebiet?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Von den Infrastrukturbeiträgen des Bundes stehen während der fünfjährigen
Laufzeit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV 2009–2013,
Verlängerung wird derzeit verhandelt) 973 Mio. Euro für Verbesserungs- und
Ausbaumaßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zur Verfügung.
Hiervon erhält das Bundesland Baden-Württemberg rd. 94,8 Mio. Euro. Für die
deutschen Strecken auf Schweizer Gebiet stehen zusätzlich 53,0 Mio. Euro zur
Verfügung.
Die Länder können in ihrer Funktion als Aufgabenträger für den SPNV die
Prioritäten für Investitionen in die Infrastruktur des SPNV gemäß § 8 Absatz 7
der LuFV selbst bestimmen und mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen
(EIU) vereinbaren, in welche Projekte investiert werden soll. Der Bund ist an
diesem Abstimmungsprozess nicht beteiligt und wirkt bei der Auswahl der
Vorhaben nicht mit.
Eine auf die Laufzeit der (Verlängerungs-)LuFV bezogene Fortschreibung der
Länderquoten zum Status quo ist vorgesehen. Die Quote für die SPNV-Strecken
auf Schweizer Gebiet bleibt unverändert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1384620. Nimmt die Bundesregierung die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke in
das Bundesprogramm (Förderung nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – GVFG) auf, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Eine Elektrifizierung der Hochrheinstrecke für den Personennahverkehr liegt in
der Zuständigkeit des Landes Baden-Württemberg. Dieses kann eine anteilige
Förderung im Rahmen des Bundesprogramms nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vorschlagen.
Eine Aufnahme in dieses Programm kann bei Vorliegen der entsprechenden
Fördervoraussetzungen, insbesondere nach § 3 GVFG, erfolgen.
21. Beabsichtigt die Bundesregierung alternativ die Aufnahme der
Hochrheinbahn in den Bundesverkehrswegeplan?
In der Bundesverkehrswegeplanung wird der Aus- bzw. Neubaubedarf der
Bundesschienenwege ermittelt, soweit dieser Bedarf für den
Schienenpersonenfernverkehr bzw. den Schienengüterverkehr erforderlich ist. Aus- oder
Neubaumaßnahmen, die wie die Hochrheinbahn primär dem
Schienenpersonennahverkehr dienen, können im Rahmen der Aufstellung des
Bundesverkehrswegeplans (BVWP) grundsätzlich nicht bewertet werden, da diese Maßnahmen in
die Zuständigkeit der Länder fallen.
Ausbau und Elektrifizierung der Höllentalbahn
22. Wie ist der Sachstand der Bundesregierung zum zweigleisigen Ausbau
der Strecke zwischen Littenweiler und Kirchzarten?
Das Vorhaben ist ein Teil des Gesamtvorhabens „Breisgau S-Bahn 2000“, das
zur Förderung mit den Mitteln aus dem GVFG-Bundesprogramm angemeldet
ist. Eine Förderung ist nach Maßgabe der Verfügbarkeit der Mittel möglich,
sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist noch
nachzuweisen.
23. Wie ist der Sachstand zur Elektrifizierung der Höllentalbahn zwischen
Neustadt und Donaueschingen?
24. Von welchen Kosten geht die Bundesregierung bei der Elektrifizierung
zwischen Neustadt und Donaueschingen aus?
25. Hat die Bundesregierung die neusten Kosten, die die DB AG berechnet
hat, überprüft?
26. Hält die Bundesregierung diese Kosten für realistisch oder gibt es
effizientere Varianten?
Die Fragen 23 bis 26 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Projekt „Ausbau und Elektrifizierung der Höllentalbahn“ ist zur Prüfung
für die Aufnahme in den neuen Bundesverkehrswegeplan angemeldet worden.
Diese Maßnahme wird die Bundesregierung einer detaillierten Prüfung auf
Basis des neukonzipierten Bewertungsverfahrens für die
Bundesverkehrswegeplanung unterziehen. Dieser Prüfungs- und Bewertungsprozess wird bis in das
Jahr 2015 andauern.
Drucksache 17/13846 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFrankenbahn Heilbronn–Würzburg
27. Wie ist der aktuelle Planungsstand beim Ausbau der sogenannten
Frankenbahn zwischen Heilbronn und Würzburg?
28. Wie steht die Bundesregierung zu einem möglichen zweigleisigen
Ausbau der Eisenbahnbrücke bei Züttlingen?
29. Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?
Die Fragen 27 bis 29 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Projekt des Ausbaus der Frankenbahn zwischen Heilbronn und Würzburg
ist zur Prüfung für die Aufnahme in den neuen Bundesverkehrswegeplan
angemeldet worden. Diese Maßnahme wird die Bundesregierung einer detaillierten
Prüfung auf Basis des neukonzipierten Bewertungsverfahrens für die
Bundesverkehrswegeplanung unterziehen. Dieser Prüfungs- und Bewertungsprozess
wird bis in das Jahr 2015 andauern.
Ausbau und Elektrifizierung der Südbahn
30. Zu welchem Termin wird nach aktuellem Planungsstand die
Elektrifizierung der Südbahn abgeschlossen sein?
Die fünf Planfeststellungsverfahren wurden begonnen. Das Baurecht für die
Gesamtstrecke könnte nach hiesiger Einschätzung voraussichtlich ab 2014 erlangt
werden. Sobald das Baurecht erlangt wurde und die Finanzierung gesichert ist,
könnte mit dem Bau begonnen werden. Die Bauzeit beträgt nach Angaben der
DB Netz AG rund 36 Monate.
31. Aus welchem Grund und in welcher Höhe gibt es Kostensteigerungen
beim geplanten Ausbau mit Elektrifizierung bei der Südbahn von Ulm
über Biberach und Ravensburg bis Friedrichshafen und weiter bis
Lindau?
Die DB Netz AG hat im Rahmen der Durchführung der Vorentwurfsplanungen
erkannt, dass nicht sämtliche Gewerke Eingang in die Kostenschätzung
gefunden haben. Derzeit geht die DB Netz AG von Gesamtinvestitionskosten in
Höhe von rund 226 Mio. Euro aus.
32. Wann soll der Baubeginn erfolgen, und wann soll die Baumaßnahme
Südbahn-Ausbau und Elektrifizierung nach heutigem Stand abgeschlossen
sein?
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
33. Welche Zeitverzögerungen gibt es gegenüber der ursprünglichen
Planung, und was ist der Grund hierfür?
Bislang ist absehbar, dass sich die Bearbeitungszeit der
Planfeststellungsverfahren von den ursprünglich im August 2011 veranschlagten 12 Monaten je
Planfeststellungsantrag auf nunmehr mindestens 24 Monate verdoppelt hat.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1384634. Wie verteilen sich die Kosten und Mehrkosten für den Ausbau und die
Elektrifizierung der Südbahn von Ulm bis Friedrichshafen und Lindau?
Bis zum Abschluss der Finanzierungsvereinbarungen kann nicht von
Mehrkosten gesprochen werden. Eine Zuscheidung der Kosten auf einzelne
Streckenabschnitte hat die DB Netz AG nicht vorgelegt.
35. Welche Lärmschutzmaßnahmen insbesondere zwischen Friedrichshafen
und Lindau werden im Zuge der Elektrifizierung der Südbahn umgesetzt?
Für die Südbahn als Bedarfplanvorhaben wird der Lärmschutz im Rahmen der
gesetzlich vorgegebenen Lärmvorsorge geplant und finanziert. Zu Art und
Umfang der bei der Realisierung des Vorhabens anfallenden
Lärmvorsorgemaßnahmen liegen der Bundesregierung keine näheren Informationen vor.
Ausbau und Elektrifizierung der Allgäubahn
36. Warum und in welchem Umfang gibt es beim Ausbau und der
Elektrifizierung der Allgäubahn Zeitverzögerungen und Kostensteigerungen?
Die DB AG hat mitgeteilt, dass die Realisierung des Vorhabens im Zeitraum
2017 bis 2020 erfolgen kann, die Gesamtinvestitionskosten betragen rund
310 Mio. Euro. Zeitverzug und die Erhöhung der Gesamtinvestitionskosten um
rund 100 Mio. Euro traten im Rahmen der Erstellung und Optimierung der
Vorentwurfsplanung ein.
37. Welche Lärmschutzmaßnahmen werden im Zuge der Elektrifizierung und
des Ausbaus der Allgäubahn umgesetzt?
Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen.
38. Welche Haltepunkte sind nach Ausbau und Elektrifizierung der
Allgäubahn im württembergischen Allgäu vorgesehen (Kißlegg, Wangen,
Leutkirch)?
Im Schienenpersonennahverkehr werden die vorhandenen Haltepunkte unter
Zugrundelegung unternehmerischer Überlegungen der DB AG weiterhin
bedient werden; im Schienenpersonenfernverkehr ist kein Halt im
württembergischen Allgäu vorgesehen.
39. Welche Bahnübergänge in den Gemeinden Kißlegg, Aitrach, Aichstetten
und Tannheim müssen im Zuge dieses Ausbaus und der Elektrifizierung
der Allgäubahn umgebaut oder beseitigt werden, und wer trägt dafür die
Kosten?
Eine vollständige Auflistung der Maßnahmen in den o. g. Gemeinden liegt dem
Bund nicht vor. Vor Antragstellung auf Feststellung des Plans werden diese
Angaben seitens der Vorhabenträgerin und Bauherrin zusammengestellt.
Drucksache 17/13846 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode40. Ist durch die Bundesregierung gesichert, dass die „Allgäubahn“ (ABS 48
von Geltendorf bis Lindau) bis zum Jahr 2020 elektrifiziert sein wird?
Der Vorhabenträger Deutsche Bahn AG realisiert das Vorhaben und trägt nach
seiner Aussage der angestrebten Inbetriebnahme 2020 Rechnung.
41. Ist von der Bundesregierung vorgesehen, die an der Bahnlinie liegenden
Gemeinden im Zusammengang mit begleitenden Baumaßnahmen (zum
Beispiel Erneuerung von Brücken, Verlegung von Straßen) bundesseitig
finanziell zu unterstützen?
Die Vorhabenträgerin und Bauherrin wird im Rahmen der Realisierung der
einzelnen Maßnahmen zu berücksichtigen haben, ob berechtigte Ansprüche seitens
Betroffener bestehen und wie diese auszugleichen sind. Eine Unterstützung
durch den Bund über den gesetzlichen vorgesehenen Umfang hinaus ist nicht
vorgesehen.
42. Welche Pläne gibt es zum Ausbau des Schienenverkehrs und der
Bahnhofsmodernisierung im Landkreis Schwäbisch Hall und dem
Hohenlohekreis?
Ausbauvorhaben des Bedarfsplans Schiene gibt es im Landkreis Schwäbisch
Hall und dem Hohenlokreis nicht.
Für Bestandsnetzvorhaben können die Länder mit den Infrastrukturbeiträgen
des Bundes in ihrer Funktion als Aufgabenträger für den
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Rahmen ihrer Länderquote die Prioritäten für
Investitionen in die Infrastruktur des SPNV gemäß § 8 Absatz 7 der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV) selbst bestimmen und mit den
Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) vereinbaren, in welche Projekte investiert
werden soll. Der Bund ist an diesem Abstimmungsprozess nicht beteiligt und wirkt
bei der Auswahl der Vorhaben nicht mit.
Eigentümerin und Bauherrin der Verkehrsstationen ist die DB Station&Service
AG. Sie legt fest, welche Maßnahmen an ihren bundesweit rund 5 400
Bahnhöfen mit welcher Priorität umzusetzen sind. Angaben über
Einzelmaßnahmen liegen der Bundesregierung daher nicht vor und sind von der
DB Station&Service AG kurzfristig nicht zu erlangen.
C. Autobahnen
A5
43. Wie sehen die konkreten Planungen zum weiteren Ausbau der A 5 südlich
von Offenburg aus?
Der rund 11 km lange Abschnitt zwischen Teningen und Freiburg ist im
geltenden Bedarfsplan in den Vordringlichen Bedarf eingestuft. Derzeit gibt es keine
Planungsaktivitäten seitens der Auftragsverwaltung. Die restlichen Abschnitte
des sechsstreifigen Ausbaus der A 5 südlich von Offenburg bis zur
Bundesgrenze D/CH sind im geltenden Bedarfsplan lediglich im Weiteren Bedarf
eingestellt. Vor diesem Hintergrund wurde der bestehende vierstreifige Abschnitt
der A 5 südlich von Offenburg in den letzten Jahren bis zur Schweizer Grenze
sukzessive im Bestand modernisiert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/13846A 6
44. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus den Aussagen des Heilbronner Abgeordneten Thomas Strobl in
der „Heilbronner Stimme“ vom 21. Dezember 2012, dass die
Finanzierung des Ausbaus der A 6 gesichert sei?
45. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Aussage des Abgeordneten Thomas Strobl in einer
Pressemitteilung vom 16. Mai 2012, dass „der Bund beim Ausbau der A 6 die
Ampeln auf Grün gestellt hat“, und wann werden Mittel zum Ausbau der
A 6 zur Verfügung gestellt?
46. Mit welchen Kosten wird für den Ausbau gerechnet?
Die Fragen 44 bis 46 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für das ÖPP-Projekt A6 AS Wiesloch-Rauenberg–AK Weinsberg sind
Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2013 in Höhe von rund 1 Mrd.
Euro für die in diesem Streckenabschnitt anfallenden Leistungen Bau, Betrieb,
Erhaltung und anteilige Finanzierung über den (Lebens-)Zyklus von 30 Jahren
im Rahmen eines ÖPP-Projektes ausgebracht.
47. Worin liegen die Vorteile beziehungsweise Nachteile bei der
Finanzierung durch ein Modell der Öffentlich Privaten Partnerschaft (ÖPP)?
Projekte der ÖPP in Form der A-Modelle oder der Verfügbarkeitsmodelle sind
keine Finanzierungs-, sondern eine Beschaffungsalternative. Die
Auftragnehmer werden bei diesen Projekttypen aus Bundesmitteln vergütet. Zusätzliche
Finanzierungsquellen wie beim F-Modell (alle Nutzer zahlen dort Maut an den
Betreiber) werden nicht eröffnet.
Eine ÖPP-Umsetzung kommt nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO) nur in
Betracht, wenn die ÖPP-Realisierung mindestens ebenso wirtschaftlich wie
eine sog. konventionelle Umsetzung ist.
Bei ÖPP-Projekten werden die Leistungen Ausführungsplanung, Bau, Betrieb
und Erhaltung an einen Auftragnehmer vergeben (statt zahlreicher Fach- und
Teillose). Dadurch werden störungs- und kostenanfällige Schnittstellen
vermieden und auch Anreize zur termingerechten Leistungserbringung – wie bei den
ersten unter Verkehr befindlichen ÖPP-Projekten bereits erfolgreich gezeigt –
geschaffen. Zudem hat der Auftragnehmer ein Eigeneinteresse an einer
möglichst hohen Bauqualität, da er nicht nur für 5 Jahre die Gewährleistung
übernimmt, sondern regelmäßig für 30 Jahre für die Qualität seiner Leistungen
einzustehen hat. Da er in der Betriebs- und Erhaltungsphase für
Verkehrsbeeinträchtigungen eine Art „Strafzahlung“ an den Auftraggeber leisten muss, um
einen Anreiz für eine hohe Streckenverfügbarkeit zu setzen, wird der
Auftragnehmer angehalten, möglichst mangelfrei zu bauen. Durch die Vergabe der
miteinander in Verbindung stehenden Leistungen Planen, Bauen, Erhalten und
Betreiben wird der ÖPP-Auftragnehmer aus eigenem Kalkül diese Leistungen
optimal aufeinander abstimmen und z. B. bereits in der Planungsphase auf
betriebliche Aspekte achten. Alle diese genannten Projektausprägungen wirken
sich positiv auf die Streckenverfügbarkeit aus, d.h. sie dienen im Ergebnis den
Verkehrsteilnehmern.
Projekte der ÖPP können daher in geeigneten Fällen vor allem aus
wirtschaftlicher Sicht und aus Sicht der Verkehrsteilnehmer Vorteile bieten.
Drucksache 17/13846 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode48. Teilt die Bundesregierung die Aussagen des Abgeordneten Christian
Freiherr von Stetten im „Haller Tagblatt“ vom 6. März 2013, dass mit dem
Ausbau der A6 mit einem ÖPP-Modell bereits im Jahr 2015 begonnen
werden könnte?
Die Bundesregierung strebt einen zügigen Ausbau der A 6 AS Wiesloch-
Rauenberg–AK Weinsberg an. Der Zeitplan hängt vor allem auch von der
Baurechtschaffung durch das Land ab.
49. Hält die Bundesregierung den Ausbau der A 6 bis zur bayrischen Grenze
über ÖPP für notwendig?
50. Gibt es bereits Planungen für eine Realisierung als ÖPP-Modell?
51. Wird der Teilabschnitt der A 6 in einer weiteren Staffel von ÖPP-
Projekten berücksichtigt?
Die Fragen 49 bis 51 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das vom Gesetzgeber verabschiedete Fernstraßenausbaugesetz und der als
Anlage beigefügte Bedarfsplan definiert die A6 auch in diesem Abschnitt als ein
Projekt des Vordringlichen Bedarfs bzw. des Weiteren Bedarfs mit
Planungsrecht. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
diesen Abschnitt der A 6 aber nicht in die 2. Staffel ÖPP-Projekte aufgenommen.
Gleichwohl ist eine evtl. spätere Realisierung als ÖPP-Projekt nicht
ausgeschlossen.
52. Wann wird das interne Gutachten des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung zur Finanzierbarkeit des Ausbaus der A6 zur
Veröffentlichung freigegeben, zu dem der Bundesrechnungshof bereits
eine Stellungnahme abgegeben hat?
Ein internes Gutachten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung zur Finanzierbarkeit des Ausbaus der A 6, zu dem der
Bundesrechnungshof bereits eine Stellungnahme abgegeben hätte, ist der Bundesregierung
nicht bekannt. Sollte mit der Frage die unter Federführung des BMVBS erstellte
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung angesprochen sein, wird zum Einen
klargestellt, dass diese nicht die Finanzierbarkeit untersucht, sondern die beiden
möglichen Beschaffungsalternativen vergleicht, und zum anderen wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN „Vergabestand, Wettbewerb und Länderprüfungsrechte beim
A-Modell im Bundesfernstraßenbau“ – Bundestagsdrucksache 17/12597, dort
die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antworten zu den Fragen 12
bis 15 und 86 bis 88, verwiesen.
53. Wie viele zusätzliche Lkw-Rastplätze plant die Bundesregierung entlang
der A 6 in den kommenden zwei Jahren?
Durch den laufenden Ausbau der Tank- und Rastanlagen Hohenlohe Nord und
Süd entstehen 136 zusätzliche Lkw-Parkstände. Die Parkstände sollen in 2014
für den Verkehr freigegeben werden. Durch den laufenden Ausbau der Tank-
und Rastanlagen Kraichgau Nord und Süd werden 230 Lkw-Parkstände
geschaffen. Das Bauende ist hier auf Ende 2015 terminiert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/13846A 8
54. Wie ist der Stand bei der Standortfrage der Tank- und Rastanlage
Pforzheim, und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Tank- und Rastanlage
Pforzheim ist eingeleitet. Derzeit läuft eine Untersuchung, ob der vorhandene
Standort ausgebaut werden kann oder ein neuer Standort gewählt werden muss. Nach
Auskunft der zuständigen Auftragsverwaltung ist mit einem Ergebnis bis Mitte
2014 zu rechnen.
55. Wie werden die Erkenntnisse aus dem Jahr 2012 bei der
Trinkwasserversorgung der Stadt Pforzheim in die Planungen des Ausbaus der A 8
Pforzheim-Nord bis Pforzheim-Ost (Enztalquerung) von Seiten des Bundes
berücksichtigt?
Nach Darstellung der zuständigen Auftragsverwaltung werden die Erkenntnisse
aus dem Jahr 2012 zur Optimierung des Schutzkonzeptes für die
Trinkwasserbrunnen der Stadtwerke Pforzheim eingesetzt. Mit Hilfe eines aufwändigen
Grundwasserströmungsmodells wird berechnet, welche Schutzmaßnahmen
eine Verunreinigung der Trinkwasserbrunnen durch den Bau der A 8
zuverlässig verhindern.
Alle hydrogeologischen Belange, insbesondere auch die
Trinkwasserversorgung der Stadt Pforzheim, werden im Planfeststellungsverfahren intensiv
erörtert und in dem zu erlassenden Planfeststellungsbeschluss zu würdigen sein.
56. Wann kann mit einem Ausbau bei der Anschlussstelle Pforzheim-Nord
bis Pforzheim-Ost (Enztalquerung) begonnen werden?
Erst nach Vorliegen des durch die Auftragsverwaltung herzustellenden
Baurechts wird über die Finanzierung dieser Maßnahme und einen damit
verbundenen Baubeginn zu entscheiden sein.
A 98
Abschnitt Murg–Hauenstein (Bauabschnitt 7)
57. Wie ist der Sachstand der Bundesregierung zur Entschärfung der Abfahrt
Hauenstein?
Das Land plant den Umbau der Kreuzung (K 6542/B 34), damit die
Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit verbessert werden kann.
Abschnitt Autobahndreieck Hochrhein-Rheinfelden/Karsau (Bauabschnitt 4)
58. Wann ist mit der Fertigstellung des Abschnitts Autobahndreieck
Hochrhein-Rheinfelden/Karsau zu rechnen?
Der Abschnitt ist in Bau. Mit einer Fertigstellung ist nach derzeitiger Planung
nicht vor 2016 zu rechnen.
Drucksache 17/13846 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAbschnitt Rheinfelden/Karsau–Wehr (Bauabschnitt 5)
59. Wie ist der Sachstand der Bundesregierung zu Abschnitt Rheinfelden/
Karsau–Wehr?
Der Abschnitt ist seit 2007 im Planfeststellungsverfahren. Bedingt durch
Planänderungen hat sich das Verfahren verzögert. Im Auftrag des
Regionalverbands Hochrhein-Bodensee wurde parallel eine Machbarkeitsstudie zu einer
sogenannten „Konsenstrasse“ erstellt, die eine (deutlich teurere) Alternative zu
der im Planfeststellungsverfahren befindlichen Trasse (Bergtrasse) darstellt.
Eine Einigung vor Ort ist nicht absehbar. Um ein zeitnahes Baurecht zu erzielen,
wurde mit dem Land vereinbart, durch eine Verkürzung des Bauabschnittes den
Konfliktbereich auszusparen. Der Abschnitt 5 wird um etwa 3,5 km auf den in
weiten Teilen konsensfähigen Bereich reduziert und endet damit weiter westlich
auf der Höhe von Schwörstadt. Ab dort erfolgt die Weiterführung mit einem
Abstieg ins Rheintal und direkter Anbindung an die bestehende B 34 östlich von
Schwörstadt. Der strittige Trassenbereich im Raum Wehr ist damit
ausgeklammert und kann zusammen mit dem Folgeabschnitt 6 weiter bearbeitet werden.
Es ist vorgesehen, mit dem neuen Abschnitt 5 im zweiten Halbjahr 2013 in die
Offenlage des laufenden Planfeststellungsverfahrens zu gehen.
60. Wie beurteilt die Bundesregierung die sogenannte Konsenstrasse?
Für die A 98 wurde 1975 das Linienbestimmungsverfahren nach § 16 des
Bundesfernstraßengesetzes durchgeführt. Linienbestimmt wurde die Bergtrasse.
Die Konsenstrasse ist nicht durch diese Linie abgedeckt. Detaillierte Unterlagen
für eine mögliche neue Variantenbetrachtung liegen dem Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nicht vor.
61. Lehnt die Bundesregierung die Einrichtung eines sogenannten
Projektbeirats ab, und wenn ja, warum?
Die Bundesregierung lehnt die Einrichtung eines Projektbeirats nicht ab.
62. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Baubeginn dieses
Abschnitts?
Da sich die Frage der Finanzierung dieses Abschnittes erst nach Vorlage des
Baurechts in Verbindung mit dem Fortgang des Abschnittes 4 stellt, kann zum
jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage zum Zeithorizont der Realisierung
gemacht werden.
Abschnitt Wehr–Murg (Bauabschnitt 6)
63. Wie ist der Sachstand der Bundesregierung zu diesem Abschnitt?
Für diesen Abschnitt wurde 1975 das Linienbestimmungsverfahren nach § 16
des Bundesfernstraßengesetzes durchgeführt. Linienbestimmt wurde die
südliche Bergtrasse. Da vor Ort bisher kein Konsens bezüglich der Trassenführung
gefunden werden konnte, hat am 18. März 2013 ein extern moderierter
öffentlicher Beteiligungsprozess für den jetzt verlängerten Abschnitt 6 Schwörstadt–
Murg begonnen. Erste Ergebnisse sollen nach Darstellung der zuständigen
Auftragsverwaltung Ende 2013 vorliegen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/1384664. Wie beurteilt die Bundesregierung die sogenannte Konsenstrasse für
diesen Abschnitt?
Siehe Antwort zu Frage 60.
65. Ist die Bundesregierung der Überzeugung, dass die sogenannte Bergtrasse
mit dem Pumpspeicherwerk kollidiert?
Nein.
66. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bei Zielkonflikten
zwischen dem Bau einer Infrastrukturmaßnahme der A 98 und dem Bau
des Pumpspeicherwerks?
Der Bau von zwei bedeutenden Maßnahmen in unmittelbarer räumlicher Nähe
erfordert eine umfangreiche Abstimmung der Planungen der beiden
Maßnahmen.
Abschnitt Hauenstein–Tiengen (Bauabschnitt 8)
67. Wie ist der Sachstand der Bundesregierung zu diesem Abschnitt?
Für diesen Abschnitt wurde 1975 das Linienbestimmungsverfahren nach § 16
des Bundesfernstraßengesetzes durchgeführt. Derzeit erfolgen keine
Planungsaktivitäten seitens des Landes.
68. Mit welcher Prognoseverkehrsbelastung rechnet die Bundesregierung?
Nach der Straßenverkehrsprognose 2025 werden auf dem künftigen Abschnitt
Hauenstein–Tiengen zwischen 20 000 und 23 000 Kfz/24h erwartet.
69. Soll nach den Plänen der Bundesregierung das Projekt als
Bundesautobahn oder Bundesfernstraße umgesetzt werden?
Die aktuelle gesetzliche Grundlage sieht für dieses Projekt die Realisierung als
Bundesautobahn vor.
70. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um mehr Lkws entlang
der A 7 in Baden-Württemberg und Bayern sowie der A 96 das Parken
über Nacht zu ermöglichen und die für manche Anliegergemeinden
entlang der genannten Autobahnen belastenden Parkplatzsuchverkehre durch
Lkws einzudämmen?
Ziel ist es, das bestehende Lkw-Parkstanddefizit zu beseitigen. Über den bereits
erfolgten Ausbau von unbewirtschafteten Rastanlagen hinaus planen die
badenwürttembergische und bayerische Straßenbauverwaltung in Abstimmung mit
dem Bund insbesondere den Ausbau vorhandener Rastanlagen wie z. B. den
Ausbau der Tank- und Rastanlagen Ellwanger Berge und Lonetal jeweils in den
bestehenden Grenzen sowie den Ausbau vorhandener unbewirtschafteter
Rastanlagen wie z. B. Sankt Jakob, Vor dem Donauried oder Tannengarten.
Gegebenenfalls wird zusätzlich der Neubau von Rastanlagen notwendig.
Drucksache 17/13846 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeD. Bundesstraßen
B 10
71. Wie ist der Planungs- und Umsetzungstand der Baumaßnahme B 10
Ortsumgehung Gingen zwischen Süßen/Ost und Gingen/Ost, und wann
ist mit der Verkehrsfreigabe zu rechnen?
Die Baumaßnahme gehört zu den planfestgestellten Bedarfsplanvorhaben, mit
denen noch nicht begonnen wurde. Aufgrund der aktuellen
Finanzierungssituation im Bundesfernstraßenbau in Baden-Württemberg kann gegenwärtig keine
Aussage über einen möglichen Baubeginn und damit einer möglichen
Verkehrsfreigabe getroffen werden.
72. Wie ist der Planungs- und Umsetzungstand der Baumaßnahme B 466
Ortsumgehung zwischen Süßen (B10 neu) und Donzdorf, und wann ist
mit der Verkehrsfreigabe zu rechnen?
Nach Darstellung der zuständigen Auftragsverwaltung sind zwischenzeitlich
die notwendigen Ausschreibungsunterlagen aufgestellt. Mit der nachträglichen
Einstellung der Maßnahme in den Straßenbauplan 2013 sind auch die
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Veröffentlichung einer Ausschreibung
geschaffen. Das Vorhaben soll im 2018 fertiggestellt sein.
B 14
73. Wie ist der Stand der Planungen für den Weiterausbau der B 14 bis
Backnang?
Ab wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Die Baumaßnahme gehört zu den planfestgestellten Bedarfsplanvorhaben, mit
denen noch nicht begonnen wurde. Aufgrund der aktuellen
Finanzierungssituation im Bundesfernstraßenbau in Baden-Württemberg kann gegenwärtig keine
Aussage über einen möglichen Baubeginn getroffen werden. Gleichwohl
konnte am 12. April 2013 mit der in diesem Streckenzug gelegenen
Anschlussstelle Backnang-Mitte begonnen werden.
74. Wann wird das Teilstück Gottwollshäuser Steige/Weilertunnel
(vierspuriger Ausbau der B 14/B 19 mit Tunnel) in Schwäbisch Hall realisiert?
Aufgrund der aktuellen Finanzierungssituation im Bundesfernstraßenbau in
Baden-Württemberg kann gegenwärtig keine Aussage über einen möglichen
Baubeginn getroffen werden.
B 19
75. Wie ist der Stand der Planungen für die Teilumgehung von
Untergröningen?
Ab wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Das Baurecht zur Realisierung der Baumaßnahme wurde im Rahmen eines
Bebauungsplans im Jahre 2003 geschaffen. Die begonnene Ausführungsplanung
durch die Auftragsverwaltung ruht seit längerer Zeit. Eine Aussage über einen
möglichen Baubeginn kann derzeit nicht getroffen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/1384676. Wie weit sind die Planungen für Ortsumfahrung Gaildorf (B 19)
vorangeschritten, und bis wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen?
Das Gesamtkonzept für den südöstlichen Abschnitt der Ortsumgehung sieht
zwei Teilabschnitte vor. Für den ersten Teilabschnitt wird derzeit der
Vorentwurf aufgestellt. Für den zweiten Teilabschnitt (Tunnelbereich) liegt eine
Machbarkeitsstudie vor.
Für den nordöstlichen Abschnitt der Ortsumgehung wurden, ��ber die
Durchführung von Voruntersuchungen hinaus, bislang keine weitergehenden
Planungsschritte veranlasst.
Aufgrund des frühen Planungsstandes kann gegenwärtig keine Aussage über
eine mögliche Fertigstellung getroffen werden.
77. Wie hoch sind die Kosten für eine Ortsumfahrung?
Die zuständige Auftragsverwaltung beziffert die Kosten für den südöstlichen
Abschnitt der OU Gaildorf mit rund 8,3 Mio. Euro (Stand: 2010).
B 27 Ortsumgehung Jestetten
78. Mit welcher Prognoseverkehrsbelastung rechnet die Bundesregierung
derzeit?
Nach der Straßenverkehrsprognose 2025 werden auf dem Streckenzug der
künftigen Ortsumgehung Jestetten zwischen 9 000 und 10 000 Kfz/24h erwartet.
79. Werden Maut-Ausweichverkehre im Kosten-Nutzen-Verhältnis
berücksichtigt?
Es werden alle auf dem geplanten Projekt befindenden Verkehre in die
Bewertung einbezogen.
80. Welcher aktuelle Kosten-Nutzen-Faktor hat nach Kenntnis der
Bundesregierung die Ortsumgehung Jestetten?
Die Bewertung zur Bundesverkehrswegeplanung 2003 ergab ein Nutzen-
Kosten-Verhältnis von 5,8.
B 28/33
81. In welchem Zeitraum ist der weitere Ausbau der B 28/33 – insbesondere
die Realisierung der Ortsumfahrungen – im Ortenaukreis geplant?
Im Zuge der B 28 ist derzeit die Ortsumfahrung von Oberkirch und Lautenbach
in Bau. Diese Ortsumfahrung soll im 2. Quartal 2014 fertiggestellt werden.
Im Zuge der B 33 sind im Bereich des Ortenaukreises derzeit folgende Projekte
in Bau bzw. in Planung:
Der Ausbau der B 33 im Abschnitt von Offenburg/Elgersweier bis Gengenbach
(Nordspange) ist derzeit in Bau und soll bis 2015 fertiggestellt werden.
Für den Ausbau der B 33 im Abschnitt Nordspange Gengenbach bis
Gengenbach-Süd soll im Sommer 2013 der Antrag auf Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens gestellt werden.
Drucksache 17/13846 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFür den Abschnitt der B 33 von Steinach bis Haslach wird derzeit der
Vorentwurf erstellt.
Die Ortsumgehung Haslach im Zuge der B 33 ist im Bedarfsplan im
Vordringlichen Bedarf. Die Maßnahme befindet sich in der Vorentwurfsplanung.
Aufgrund der vorgenannten Planungsstände kann gegenwärtig keine Aussage
über einen möglichen Baubeginn getroffen werden.
B 29
82. Wie ist der Stand der Planungen für den Weiterbau der B 29 in
Mögglingen (Ortsumfahrung Mögglingen)?
Die Baumaßnahme gehört zu den planfestgestellten Bedarfsplanvorhaben, mit
denen noch nicht begonnen wurde.
83. Ab wann ist mit dem Beginn der Arbeiten zu rechnen?
Aufgrund der aktuellen Finanzierungssituation im Bundesfernstraßenbau in
Baden-Württemberg kann gegenwärtig keine Aussage über einen möglichen
Baubeginn getroffen werden.
84. Wie ist der Stand der Planungen für den Weiterbau der B 29 Essingen–
Aalen?
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurde im April 2013 mit dem Bau
einer Wirtschaftswegebrücke begonnen, um einen Unfallschwerpunkt zu
beseitigen.
85. Ab wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Aufgrund der aktuellen Finanzierungssituation im Bundesfernstraßenbau in
Baden-Württemberg kann gegenwärtig keine Aussage über einen möglichen
Baubeginn der auszubauenden B 29 getroffen werden.
B 30
86. Welche Mittel werden für die Ortsumfahrungen B 30 Ravensburg in den
nächsten Jahren bereitgestellt, und bis wann rechnet die Bundesregierung
mit einer Verkehrsfreigabe (bitte Tabelle für jede Maßnahme bis
Fertigstellung vorlegen)?
Das Vorhaben ist im Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II enthalten. Die
in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel stellen
eine Anfinanzierung des Projekts für die Jahre 2013 (1 Mio. Euro) und 2014
(2 Mio. Euro) dar. Die Anschlussfinanzierung für die darauf folgenden Jahre
muss aus dem Bundeshaushalt sichergestellt werden. Die zuständige
Auftragsverwaltung beabsichtigt, das Projekt in drei Bauabschnitten (BA) zu realisieren:
BA I AS Ravensburg-Süd–AS Karrer vsl. Fertigstellung: Mitte 2018
BA II Untereschach–Anschlussstelle (AS) Karrer vsl. Fertigstellung: Ende 2016
BA III B 30 alt–B 467 vsl. Fertigstellung: Mitte 2018
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/1384687. Welche Verkehrsprojekte plant die Bundesregierung entlang der B 30
zwischen Biberach und Ravensburg über die bereits verkündeten
Baubeginne hinaus (Ortsumfahrungen, dreispuriger Ausbau, Kreisel,
verbesserte Zu- und Abfahrten)?
Zur Verbesserung des Verkehrsablaufes wird die B 30 nördlich von
Oberessendorf nach Biberach auf insgesamt 6 Abschnitten dreistreifig ausgebaut. Vier
Abschnitte sind bereits fertiggestellt, einer ist in Bau und einer in Planung. Darüber
hinaus wird derzeit für den Abschnitt nördlich Bad Waldsee bis Oberessendorf
ebenfalls ein dreistreifiger Ausbau untersucht. Außerdem beabsichtigt die
Auftragsverwaltung zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich von Bad
Waldsee die Landesstraßen L 300 und L 316 direkt mit der B 30 zu verknüpfen.
B 31
88. Mit welcher Prognose zur Verkehrsbelastung rechnet die
Bundesregierung für den Bundesverkehrswegeplan 2015, und welche Auswirkungen
hat dies auf die Realisierung der Streckenabschnitte?
Die Straßenverkehrsprognose 2030 wird Grundlage für den neuen
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) sein und soll Ende 2013 vorliegen. Auf Basis dieser
Prognose wird die gesamtwirtschaftliche Bewertung durchgeführt. Diese dient
u. a. zur Entscheidung über zur Aufnahme bzw. Einstufung im BVWP.
89. Werden Maut-Ausweichverkehre im Kosten-Nutzen-Verhältnis
berücksichtigt?
Es werden alle sich auf dem geplanten Projekt befindenden Verkehre in die
Bewertung einbezogen.
90. Wann beabsichtigt die Bundesregierung den Bau der planfestgestellten
Ortsumfahrung Döggingen (Gauchachtalbrücke 2. FB)?
Aufgrund der aktuellen Finanzierungssituation im Bundesfernstraßenbau in
Baden-Württemberg kann derzeit keine Aussage über einen möglichen Baubeginn
der noch zu realisierenden zweiten Fahrbahn getroffen werden.
91. Welche Mittel werden für die Ortsumfahrungen B 31 Friedrichshafen in
den nächsten Jahren bereitgestellt, und bis wann rechnet die
Bundesregierung mit einer Verkehrsfreigabe (bitte Tabelle für jede Maßnahme bis
Fertigstellung vorlegen)?
Vor dem Beginn der eigentlichen Bauarbeiten wird derzeit eine notwendige
Bachverlegung realisiert. Hierfür werden Mittel in Höhe von rd. 1,5 Mio. Euro
zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus kann aufgrund der aktuellen
Finanzierungssituation im Bundesfernstraßenbau in Baden-Württemberg
gegenwärtig keine Aussage über einen möglichen Baubeginn bzw. eine Verkehrsfreigabe
getroffen werden.
92. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, mit dem Bau der Ortsumfahrung
B 31 Überlingen zu beginnen, und welche Mittel werden in den
kommenden Jahren dafür bereitgestellt?
Aufgrund der aktuellen Finanzierungssituation im Bundesfernstraßenbau in
Baden-Württemberg kann gegenwärtig keine Aussage über einen möglichen
Baubeginn getroffen werden.
Drucksache 17/13846 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeB 34 Waldshut–Neue Rheinbrücke
93. Beabsichtigt die Bundesregierung, in Waldshut-Tiengen zwischen den
Ortsteilen Waldshut und Tiengen eine neue Rheinbrücke in die Schweiz
in den Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen, insbesondere vor dem
Hintergrund einer starken Zunahme des Maut- bzw. LSVA-Abgaben-
Ausweichverkehre (LSVA = Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe)
entlang der Schweizer Grenze?
Es ist vorgesehen, dass im Mai 2013 die gemeinsame „Gemischte Kommission
Deutschland – Schweiz für grenzüberschreitende Straßenfragen“ die Frage
einer neuen Rheinbrücke aus verkehrsplanerischer Sicht erörtert. Erst im
Anschluss an dieses Gespräch können Entscheidungen darüber getroffen werden,
ob und wann Planungsüberlegungen für eine neue Rheinbrücke bei Waldshut
angegangen werden sollen. Hierzu müssen zunächst die Verhältnisse vor Ort,
insbesondere die verkehrliche Situation auf Koblenzer Gebiet sowie die
Möglichkeiten einer Umgehung der Gemeinde Koblenz, genauer betrachtet werden.
B 311
94. Welche Mittel werden für die Ortsumfahrung B 311 Unlingen in den
nächsten Jahren bereitgestellt, und bis wann rechnet die Bundesregierung
mit einer Verkehrsfreigabe (bitte Tabelle für jede Maßnahme bis
Fertigstellung vorlegen)?
Das Vorhaben ist im Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II enthalten. Die in
diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel stellen eine
Anfinanzierung des Projekts für die Jahre 2013 (1 Mio. Euro) und 2014 (2 Mio.
Euro) dar. Die Anschlussfinanzierung für die darauf folgenden Jahre muss aus
dem Bundeshaushalt sichergestellt werden. Seitens des Bundes wurden alle
Voraussetzungen für das Land geschaffen, kurzfristig mit den Bauarbeiten zu
beginnen. Die Fertigstellung dieser Maßnahme ist Ende 2016 vorgesehen.
95. Welche Verkehrsprojekte plant die Bundesregierung entlang der B 311
zwischen Ulm und Sigmaringen über die bereits verkündeten Baubeginne
hinaus (Ortsumfahrungen, dreispuriger Ausbau, Kreisel, verbesserte Zu-
und Abfahrten)?
Im Bereich Ehingen (B 492)–Gamerschwang wird von der zuständigen
Auftragsverwaltung derzeit eine teilweise 3-streifige Streckenführung geplant.
B 312
96. Welche Verkehrsprojekte plant die Bundesregierung entlang der B 312
von Memmingen über Biberach nach Riedlingen über die bereits
verkündeten Baubeginne hinaus (Ortsumfahrungen, dreispuriger Ausbau,
Kreisel, verbesserte Zu- und Abfahrten)?
Für den Bereich zwischen Biberach–Jordanbad und Ringschnait wird
abschnittsweise ein 3-streifiger Ausbau geplant. Baurecht liegt vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/13846B 314 Ortsumgehung Grimmelshofen
97. Warum hat die Bundesregierung die Ortsumgehung aus dem aktuellen
Investitionsrahmenplan (IRP) 2011-2015 gestrichen, obwohl er im
vorherigen IRP enthalten war?
Aus haushaltsrechtlichen Gründen musste eine Nachbewertung für die OU
Grimmelshofen durchgeführt werden, da der aktuelle Kostenansatz mit
36,9 Mio. Euro für die dem Bund vorgelegte Planung gegenüber dem Ansatz im
Bedarfsplan in Höhe von 17,1 Mio. Euro mehr als doppelt so hoch ist. Die
Nachbewertung ergab ein Nutzen-Kosten-Verhältnis unter 1. Die
Gesamtwirtschaftlichkeit und damit die Bauwürdigkeit ist somit für diese Planung nicht
mehr gegeben.
98. Mit welcher Prognoseverkehrsbelastung rechnet die Bundesregierung?
Nach der Straßenverkehrsprognose 2025 werden auf dem Streckenzug der
künftigen Ortsumgehung Grimmelshofen zwischen 11 000 und 12 000 Kfz/24h
erwartet.
99. Werden Maut-Ausweichverkehre auch in dem Kosten-Nutzen-
Verhältnis berücksichtigt?
Es werden alle auf dem geplanten Projekt befindenden Verkehre in die
Bewertung einbezogen.
100. Von welchem Kosten-Nutzen-Verhältnis geht die Bundesregierung aus?
Eine Nachbewertung ergab ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 0,8.
101. Welche Priorität wird der Ortsumgehung Grimmelshofen durch die
Bundesregierung beigemessen, insbesondere vor dem Hintergrund des
Lückenschlusses der Verbindung von der A 81 zur A 98?
Der Bund misst dem Streckenzug der B 314 eine hohe Bedeutung zu. Diese
Bundesstraße wird auf dem 33 km langen Abschnitt zwischen Lauchringen und
Blumberg/Randen seit Jahren kontinuierlich verkehrsgerecht ausgebaut. Umso
mehr ist es im Interesse des Bundes, die noch vorhandene Lücke mit der
Fertigstellung einer Ortsumgehung Grimmelshofen zu schließen, sofern die
Gesamtwirtschaftlichkeit gegeben ist.
B 465
102. Welche Verkehrsprojekte plant die Bundesregierung entlang der B 465
zwischen Bad Wurzach und Ehingen über die bereits verkündeten
Baubeginne hinaus (Ortsumfahrungen, dreispuriger Ausbau, Kreisel,
verbesserte Zu- und Abfahrten)?
Die zuständige Auftragsverwaltung betreibt in dem betreffenden
Streckenabschnitt derzeit keine Planungen.
Drucksache 17/13846 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeB 464
103. Warum hat die Bundesregierung den Weiterbau der B 464
Ortsumgehung Holzgerlingen (Altdorfer Kreuzung) nicht in das
Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II aufgenommen, obwohl das Vorhaben durch
das Land Baden-Württemberg als Projekt höchster Priorität
vorgeschlagen wurde und der Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, das Projekt in den Investitionsrahmenplan
2011-2015 als prioritäres Vorhaben mit vorliegender Planfeststellung
aufgenommen hat?
Da in Baden-Württemberg eine Vielzahl baureifer Bedarfsplanprojekte
zueinander in Konkurrenz stehen, konnten im
Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II nicht alle dringend benötigten Projekte berücksichtigt werden.
Westtangente Pforzheim
104. Warum wurde die Westtangente beim
Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II nicht berücksichtigt, obwohl sie auf der Prioritätenliste des
Landes Baden-Württemberg mit der höchsten Priorität eingeordnet
wurde?
Da in Baden-Württemberg eine Vielzahl baureifer Bedarfsplanprojekte
zueinander in Konkurrenz stehen, konnten im
Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II nicht alle dringend benötigten Projekte berücksichtigt werden.
105. Wann plant der Bund haushaltsrechtlich mit der Westtangente und gibt
damit als Bauherr die Finanzierung für die Fertigstellung des ersten
Bauabschnitts frei?
Aufgrund der aktuellen Finanzierungssituation im Bundesfernstraßenbau in
Baden-Württemberg kann gegenwärtig keine Aussage über einen möglichen
Baubeginn getroffen werden.
106. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die für die
Westtangente vorgesehenen 75 Mio. Euro haushaltsrechtlich aufzuteilen und
freizugeben, damit ggf. einzelne Teilabschnitte der Westtangente
realisiert werden können?
Die Maßnahme B 463, Westtangente Pforzheim, 1. Bauabschnitt von der B 10
bis zur B 294 wurde in 4 Teilabschnitte aufgeteilt, von denen 3 noch nicht
realisiert sind. Die Kosten für diese 3 Abschnitte werden mit 70,7 Mio. Euro
veranschlagt. Der direkt an den bereits fertiggestellten Bereich (Anschlussstelle A 8/
B 10) anschließende Abschnitt zwischen der B 10 (Heilbronner Straße) und der
L 562 (Dietlinger Straße) ist eigenständig verkehrswirksam. Die Kosten für den
diesen Abschnitt werden auf rund 20 Mio. Euro. veranschlagt. Die weiteren
Abschnitte umfassen den Bau des Arlinger Tunnels (einschl. Fluchtstollen) mit
Kosten in Höhe von rund 47 Mio. Euro und den Bau des Knotenpunktes B 463/
B 294 mit Kosten in Höhe von rund 3,7 Mio. Euro. Aufgrund der aktuellen
Finanzierungssituation im Bundesfernstraßenbau in Baden-Württemberg kann
gegenwärtig keine Aussage über einen möglichen Baubeginn getroffen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/13846E. Wasserstraßen
107. Hat die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Auswirkungen auf den weiteren Ausbau der Neckarschleusen?
Die mit der Reform der WSV verbundene Konzentration der Ressourcen auf
Wasserstraßen mit hoher Transportfunktion hat positive Auswirkungen auf
Betrieb und Unterhaltung des Neckars, der dem Kernnetz angehört. Der Ausbau
der Neckarschleusen erfolgt nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel.
108. Welche weiteren Maßnahmen werden im Rahmen der
Schleusenerweiterungen durchgeführt, und wie ist der aktuelle Stand der Planungen?
Die vorgesehenen Infrastrukturverbesserungen am Neckar beinhalten neben der
Sanierung und Verlängerung von Schleusenkammern auch die Errichtung
beziehungsweise den Ausbau von Wendestellen und Liegestellen. Des Weiteren
sind für die entstehenden Eingriffe Kompensationsmaßnahmen vorgesehen.
109. Welchen Planungs- und Umsetzungsstand haben die einzelnen
Modernisierungsmaßnahmen entlang des Neckars und die damit verbundene
Verlängerung der Neckarschleusen sowie die
Renaturierungsmaßnahmen erreicht?
Der aktuelle Planungs- und Umsetzungsstand stellt sich wie folgt dar:
– Schleuse Feudenheim:
2012: Erneuerung der Tore
2013: Bau einer Dalbenliegestelle im unteren Vorhafen
2014 bis 2017: Grundinstandsetzung der linken Schleusenkammer
– Schleuse Schwabenheim:
Zurzeit werden die Scopingunterlagen für die Verlängerung und den Bau
einer Wendestelle vorbereitet.
– Schleuse Neckargemünd:
Seit 2012 laufen die Maßnahmen zur Sanierung der linken
Schleusenkammer. Diese Maßnahmen werden voraussichtlich Mitte 2013 abgeschlossen.
– Schleuse Hessigheim
Die Erneuerung der Schleusentore ist beauftragt. Die Erneuerung beginnt
noch in diesem Jahr und wird voraussichtlich 2014 abgeschlossen.
– Schleuse Obertürkheim
Die Erneuerung der Schleusentore ist beauftragt. Die Erneuerung beginnt
noch in diesem Jahr und wird voraussichtlich 2014 abgeschlossen.
Des Weiteren laufen zurzeit die Entwurfsplanungen für folgende Anlagen und
Maßnahmen:
– Schleuse Lauffen (linke Schleusenkammer)
Entwurfsplanung für die Grundinstandsetzung sowie für den Bau einer
Fischaufstiegsanlage
Geplante Ausführung 2014 bis 2015
Drucksache 17/13846 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– Schleuse Besigheim
Grundinstandsetzung der rechten Schleusenkammer.
Geplante Ausführung 2015 bis 2016
– Schleuse Aldingen
Grundinstandsetzung der linken Schleusenkammer
Geplante Ausführung 2014 bis 2015.
Für die Umsetzung erforderlicher Kompensationsmaßnahmen wurden bereits
im Jahr 2012 die Planungsaufträge für Fischaufstiegsanlagen am Wehr
Wieblingen, dem Kraftwerk Gundelsheim sowie dem Kraftwerk Horkheim erteilt.
110. Welche Maßnahmen wurden wann begonnen oder werden wann
beginnen?
111. Welche Maßnahmen wurden oder werden nach heutiger Planung wann
abgeschlossen?
112. Wie ist der konkrete Planungs-, Sanierungs- und Ausbaustand und der
weitere Zeitplan für jede einzelne der 27 Neckarschleusen zwischen
Mannheim-Feudenheim und Plochingen?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 110, 111 und 112
zusammen beantwortet.
Die Reihenfolge der erforderlichen Maßnahmen wird anhand des baulichen
Zustandes der Bauwerke festgelegt. Um den sicheren Schiffsverkehr auch
weiterhin gewährleisten zu können, dürfen diese Abarbeitungslisten nicht statisch
sein, da sich der Zustand eines Bauwerkes nicht prognosekonform entwickeln
kann oder weil andere Einflüsse, wie z. B. Schwierigkeiten im
Genehmigungsverfahren, bei den Bauvergaben oder bei der Bauabwicklung, eine Anpassung
des vorgesehenen Zeitplans erforderlich machen.
Einen Überblick über die aktuell laufenden Projekte (einschl. Beschreibung der
vorgesehenen Maßnahmen sowie deren vorgesehenen Umsetzungszeitraum)
erhält man auf der Homepage des Amtes für den Neckarausbau (ANH) unter
www.anh.wsv.de/projekte/schleusen/index.html.
Einen Überblick über die aktuellen Nutzlängen und Nutzbreiten aller
Neckarschleusen sind im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)
hinterlegt (
www.elwis.de/Binnenwasserstrassen/Technische-Daten/index.html).
113. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung für die Zukunftschancen des Plochinger Hafens – vor dem
Hintergrund, dass zunehmend 135 Meter lange Binnenschiffe den Neckar
befahren werden – jeweils für die Szenarien mit Ausbau der
Neckarschleusen und ohne Ausbau der Neckarschleusen?
Das Projekt „Verlängerung der Neckarschleusen“ für das 135-m-Schiff von
Mannheim bis Plochingen wird im Rahmen der Aufstellung des neuen
Bundesverkehrswegeplans 2015 unter Berücksichtigung neuer Prognosen zum
Verkehrsaufkommen und zur Entwicklung der Flottenstruktur erneut bewertet
werden. Schlussfolgerungen werden dann unter Würdigung der
Bewertungsergebnisse und des zugrunde zu legenden Finanzrahmens mit Vorlage des
Bundesverkehrswegeplans 2015 getroffen werden.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]