[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13845
17. Wahlperiode 10. 06. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Uwe
Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/13218 –
Sachstand wichtiger Verkehrsprojekte für Hessen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Hessen ist das fünftgrößte Bundesland Deutschlands mit 6,1 Millionen
Einwohnern. Es liegt in der Mitte Deutschlands und gehört zu den
wirtschaftsstärksten Regionen Deutschlands.
Hessen liegt im Zentrum des Luft- und Landverkehrs und auch im Netz der
bedeutendsten europäischen Wasserstraßen. Prognosen gehen von einem
Anstieg des Personenverkehrs und einer starken Zunahme des Güterverkehrs für
Hessen aus.
Aufgrund der zentralen Lage laufen durch Hessen die wichtigsten deutschen
und europäischen Nord-Süd-Autobahnen, wie die A 7 und die A 5 sowie
West-Ost-Verbindungen, wie die A 3, die A 4, die A 5, die A 44 und die A 49.
Zu den Fernverkehrsströmen kommen in den Ballungsräumen Hessens,
insbesondere im Rhein-Main-Gebiet und im Kasseler Raum, die Ströme des
Regional- und Nahverkehrs hinzu.
Durch die überdurchschnittlich hohe Verkehrsbelastung ist das bestehende
Netz in weiten Teilen überlastet und der Schutz der Anwohner vor Lärm und
Emissionen aufgrund des verstärkten Verkehrsaufkommens häufig nicht mehr
ausreichend.
A. Allgemein
1. Welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenneubauvorhaben des
Bundes werden 2013/2014 in Hessen neu begonnen?
Von den im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthaltenen
Maßnahmen werden in 2013 folgende Straßenbauprojekte begonnen:
BFStr Maßnahme
B 249 Ortsumgehung Meinhard/Frieda, 2-str. Neubau
B 252 Ortsumgehung Münchhausen-Simtshausen-Todenhausen-Wetter-
Niederwetter und Lahntal/Göttingen (1. Bauabschnitt bei Wetter),
2-str. Neubau Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 6. Juni 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13845 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWelche Neubauvorhaben an Bundesfernstraßen darüber hinaus im Jahr 2014
finanziert und begonnen werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.
Im Bereich der Bundesschienenwege und der Bundeswasserstraßen werden in
2013 und 2014 keine Neubauvorhaben begonnen.
2. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die dem Bundesland Hessen jeweils
für die Realisierung der Straßen, Schienen- und Wasserstraßenprojekte im
Vordringlichen Bedarf durch den Bund zur Verfügung stehen?
3. Welche finanziellen Mittel sind für Hessen in der Finanzplanung des
Bundes pro Jahr bis 2017 jeweils für Straßen-, Schienen- und
Wasserstraßenprojekte vorgesehen?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Den Entwurf des Bundeshaushalts 2014 und der Finanzplanung bis 2017 wird
zurzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Diesbezügliche Aussagen
zu künftigen Mittelansätzen können daher derzeit nicht getroffen werden.
Die gesamten Bundesfernstraßenmittel, die Mittel für die
Bundesfernstraßenprojekte des Vordringlichen Bedarfs (ohne Verkehrsprojekte Deutsche Einheit
[VDE], Refinanzierung der privat vorfinanzierten Maßnahmen [Refi] und
Öffentlich Private Partnerschaften [ÖPP]) und die Mittel für die Erhaltung der
Bundesfernstraßen für Hessen in 2013 und in der Finanzplanung bis 2016
betragen:
* Die Gesamtansätze der Länder stehen erst mit jeweiligem Haushaltsgesetz fest
Im Bereich der Schienenwegeinvestitionen erfolgt keine länderbezogene
Aufschlüsselung der Zuwendungen des Bundes. Diese werden im Falle der
Ersatzinvestitionen im Bestandsnetz auf der Grundlage der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV) gesamtnetzbezogen bzw. bei den Neu- und
Ausbauvorhaben des Bedarfsplans streckenbezogen ohne Berücksichtigung von
Landesgrenzen gewährt.
Die Wasserstraßenprojekte des Vordringlichen Bedarfs werden direkt von der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Hessen realisiert. Dem Land
Hessen werden insofern keine Mittel zur Erledigung von Aufgaben an
Bundeswasserstraßen zur Verfügung gestellt. In 2013 betragen die Investitionen des
Bundes für Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen in die Bundeswasserstraßen im
Land Hessen rund 9 Mio. Euro.
4. Welche Projekte des Investitionsrahmenplans (IRP) 2011–2015, die bisher
noch nicht begonnen wurden, sollen 2013/2014 begonnen und welche
Projekte sollen in den darauffolgenden Jahren begonnen werden (bitte nach
Projekt und Jahren getrennt darstellen)?
(Angaben in Mio. Euro) Verfügungsrahmen Rahmenvorgabe Finanzplanung
2013 2014 2015 2016
Bundesfernstraßenmittel* 670 – – –
davon Bedarfsplanmittel
(ohne VDE, Refi, ÖPP) 98 48 30 32
davon Erhaltungsmittel 296 314 325 335
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/138455. Wie hoch ist der Finanzierungsbedarf zur Realisierung der noch nicht
begonnenen Projekte?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Investitionsrahmenplan (IRP) 2011–2015 sind in der Kategorie B „Laufende
Vorhaben“ 24 Projekte im Bereich der Bundesfernstraßen ausgewiesen,
die – soweit inzwischen nicht schon fertiggestellt – in den kommenden Jahren
finanziert werden müssen.
In der Kategorie C „Prioritäre Vorhaben im IRP-Zeitraum“ sind 18 Projekte
ausgewiesen. Davon wurde die B 3/B 45 Ortsumgehung Wöllstadt bereits 2012
begonnen und einem Baubeginn folgender Maßnahmen bereits zugestimmt:
Welche Projekte darüber hinaus in den kommenden Jahren begonnen werden
können, hängt von den finanziellen Spielräumen nach Vorliegen des Baurechts
ab.
Von den im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im Vordringlichen
Bedarf ausgewiesenen und noch nicht begonnenen Maßnahmen sind nach
derzeitigem Kenntnisstand ab 2013 noch rund 4,5 Mrd. Euro zu finanzieren.
Der Investitionsrahmenplan 2011–2015 enthält in der Kategorie C (neu zu
beginnende Vorhaben) keine Schienenprojekte, die ganz oder teilweise im
Bundesland Hessen liegen.
Der Investitionsrahmenplan (IRP) 2011–2015 enthält keine Projektliste für die
Bundeswasserstraßen. Anders als bei den Schienenwegen des Bundes und den
Bundesfernstraßen gibt es für die Bundeswasserstraßen auch keinen
gesetzlichen Auftrag für eine projektscharfe Festlegung.
6. Wie viel dieser der in Frage 3 benannten Finanzmittel sind jeweils für den
Erhalt der Bundesfernstraßen, der Bundesschienenwege und der
Bundeswasserstraßen im Bundesland Hessen in die Haushalts- und Finanzplanung
des Bundes eingestellt?
Für die Situation bei den Bundesfernstraßen und den Bundesschienenwegen
wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
Die Mittel für die Erhaltung der verkehrlichen Infrastruktur der
Bundeswasserstraßen sind in den Angaben zu Frage 3 nicht enthalten. Für die Erhaltung der
Bundeswasserstraßen im Land Hessen betragen die Ausgaben jährlich rd.
2 Mio. Euro. Hinzu kommen noch die Ausgaben für Betrieb und Unterhaltung
der Wasserstraßen in Höhe von rd. 5 Mio. Euro.
7. Welche hessischen Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte des
Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2003 im Vordringlichen Bedarf
wurden bisher komplett abgeschlossen?
BFStr Maßnahme
A 7/
A 44
Kassel-Eisenach (VDE 15):
Abschnitt 01: A7, AD Kassel/Süd–AD Kassel/Ost, 8-str. Ausbau
(vorgezogener Lärmschutz bereits in Bau, Streckenbau folgt)
A 643 Rheinbrücke Schierstein, 6-str. Ersatzneubau
B 249 Ortsumgehung Meinhard/Frieda, 2-str. Neubau
B 252 Ortsumgehung Münchhausen-Simtshausen-Todenhausen-Wetter-
Niederwetter und Lahntal/Göttingen (1. Bauabschnitt bei Wetter),
2-str. Neubau
Drucksache 17/13845 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Hessen aus dem BVWP 2003
wurden bisher abgeschlossen?
Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Folgende hessischen Straßenprojekte des Bundesverkehrswegeplans (BVWP)
2003 im Vordringlichen Bedarf wurden bereits realisiert:
(P#: Privatfinanzierung; R#: Refinanzierung)
BFStr Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs
A 4 Wommen (AD A 4/A 44)–Herleshausen (Lgr. HE/TH), 6-str. Ausbau
A 44 AS Hessisch Lichtenau/Mitte–AS Hessisch Lichtenau/Ost, 4-str.
Neubau
A 66 AK Wiesbaden–AD Kriftel, 6-str. Ausbau
A 66 Salmünster–AS Schlüchtern/Nord, 4-steifiger Neubau
A 66 AS Schlüchtern/Nord–AS Neuhof/Süd, 4-streifiger Neubau
A 66 AS Neuhof/Nord–AS Fulda/Süd, 4-streifiger Neubau
A 66 AS Fulda/Süd–AD Fulda, 4-streifiger Neubau
B 3 Ortsumgehung Friedberg, 2-str. Neubau
B 3 Weimar/Roth–Weimar/Argenstein, 4-str. Neubau
B 3 Ortsumgehung Fuldatal/Ihringshausen, 2-str. Neubau
B 44 Ortsumgehung Groß-Rohrheim, 2-str. Neubau
B 45 Ortsumgehung Höchst im Odenwald, 2-str. Neubau
B 47 Rheinbrücke Worms, 4-str. Ausbau (2. Rheinbrücke)
B 49 Limburg/Ahlbach–AS Beselich/Obertiefenbach, 4-str. Ausbau
B 49 Beselich/Heckholzhausen–AS Merenberg/West, 4-str. Ausbau
B 49 AS Merenberg/West–Merenberg/Ost, 4-str. Ausbau
B 49 Merenberg/Ost–AS Weilburg/West, 4-str. Ausbau
B 49 Kloster Altenberg–Wetzlar/Dalheim, 4-str. Ausbau
B 49 Wetzlar/Dalheim–AS B 277
B 62 R#Abschnitt Wallau, 2-str. Neubau
B 62 R#Biedenkopf, 2-str. Neubau
B 84 Ortsumgehung Hünfeld, 2-str. Neubau
B 249 Ortsumgehung Wanfried, 2-str. Neubau
B 252 Ortsumgehung Diemelstadt/Rhoden, 2-str. Neubau
B 253 Ortsumgehung Frankenberg/Röddenau und Frankenberg (Eder), 2-str.
Neubau
B 255 Ortsumgehung Herborn/Herbornseelbach, 2-str. Neubau
B 255 Ortsumgehung Weimar, 2-str. Neubau
B 277 Ortsumgehung Dillenburg (Schlossbergtunnel), 2-str. Neubau
B 277 Ortsumgehung Haiger, 2-str. Neubau
B 426 Ortsumgehung Pfungstadt, 2-str. Neubau
B 426 Verlegung bei Mühltal/Nieder-Ramstadt, 2. BA: ö. K 138
B 455 Ortsumgehung Friedberg/Dorheim, 2-str. Neubau
B 456 Teil-Ortsumgehung Weilburg, 2-str. Neubau
B 457 P#Ortsumgehung Hungen, 2-str. Neubau
B 458 Ortsumgehung Hilders/Wickers, 2-str. Neubau
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13845Bei den Bundesschienenwegen wurde das Vorhaben Ausbaustrecke Dortmund–
Paderborn–Kassel abgeschlossen.
Im Bereich der Bundeswasserstraßen wurden keine Bauvorhaben
abgeschlossen.
9. Welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Hessen aus dem BVWP
2003 sind unanfechtbar planfestgestellt, aber noch nicht begonnen
worden?
10. Wann ist mit Beginn der Bauphase und wann mit der abschließenden
Realisierung dieser Projekte zu rechnen?
11. Welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte des BVWP
2003 aus Hessen im Vordringlichen Bedarf haben ein abgeschlossenes
Planungsverfahren, stehen aber noch vor der baulichen Umsetzung?
Wann ist mit dem Beginn der Bauphase und der abschließenden
Realisierung dieser Projekte zu rechnen?
Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Straßenprojekte:
Folgende hessischen Straßenprojekte des Bundesverkehrswegeplans (BVWP)
2003 im Vordringlichen Bedarf sind planfestgestellt, stehen aber noch vor der
baulichen Umsetzung:
Die Planfeststellungsbeschlüsse sind zum Teil noch beklagt. Der
Realisierungszeitraum ist von den Finanzierungsmöglichkeiten abhängig und kann zur Zeit
nicht genannt werden.
Schienenverkehrsprojekte:
Für den Abschnitt Hailer–Gelnhausen der Ausbaustrecke Fulda–Frankfurt
a. M. liegen entsprechende Planungen und Planfeststellungsbeschlüsse vor. Zu
den Details wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.
BFStr Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs
A 44 Kassel-Eisenach (VDE 15):
Abschnitt 40.1: AS Waldkappel/Ost–Wehretal/Hoheneiche, 4-str.
Neubau
A 44 Kassel-Eisenach (VDE 15):
Abschnitt 40.2: Wehretal/Hoheneiche–AS Sontra/Nord, 4-str. Neubau
A 44 Kassel-Eisenach (VDE 15):
Abschnitt 60: AS Sontra/Ulfen–AD Wommen, 4-str. Neubau
A 49 Kassel-Gemünden:
Abschnitt 30: Schwalmstadt–AS Stadtallendorf, 4-str. Neubau
A 49 Kassel-Gemünden:
Abschnitt 40: AS Stadtallendorf–Gemünden (AD A 5/A 49), 4-str.
Neubau
B 7 Ortsumgehung Calden, 2-str. Neubau
B 26 /B 42 Nordostumgehung Darmstadt
B 252 Ortsumgehung Vöhl/Dorfitter, 2-str. Neubau
B 457 Ortsumgehung Büdingen/Büches, 2-str. Neubau
Drucksache 17/13845 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundeswasserstraßen:
Keine Bauvorhaben.
Für die Fahrrinnenvertiefung des Untermains liegt der Planungsbeginn nach
2018.
12. Welche Priorisierungen sieht die Bundesregierung für die Verkehrsträger
Straßen, Schiene und Wasserstraße in Hessen aufgrund von europäischen
Korridoren und Vorrangnetzen und bei Verschiebung der finanziellen
Mittel hin zu mehr Erhaltungsmaßnahmen vor?
Den steigenden Erhaltungsanforderungen wird in der Finanzplanung
angemessen Rechnung getragen. Finanzierungszusagen hinsichtlich eines bestimmten
Umsetzungszeitraums einzelner Projekte trifft der Bund aufgrund der zeitlichen
Unwägbarkeiten der Planungsdauer nicht.
Für die Priorisierung von Infrastrukturinvestitionen gilt zunächst: Vorrang
haben Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen vor Ausbau- und Neubauvorhaben,
wobei für alle Investitionen die volkswirtschaftliche Vorteilhaftigkeit das
entscheidende Kriterium für eine Priorisierung ist.
Zudem wird eine Konzentration der knappen Investitionsmittel auf Relationen
mit einer hohen Verkehrsbelastung angestrebt. Die Bundesregierung hat bei der
Definition der Transeuropäischen Netze für Verkehr (TEN-V) auf die
Übereinstimmung mit der national bestehenden Priorisierung geachtet.
Ungeachtet dessen werden aufgrund der künftige Connecting Europe Facility
(CEF) – wie derzeit schon aufgrund der TEN-Zuschussverordnung – nur
ergänzende Mittel für Projekte im TEN-V bereit gestellt, wobei nicht sicher ist,
inwieweit die Gewährung der Mittel erfolgt. Aufgrund dieser Unwägbarkeiten ist
es damit immer erforderlich, eine 100-Prozent-Finanzierung aus nationalen
Mitteln sicher zu stellen, um den Bau eines Projektes ausschreiben zu können.
Vor diesem Hintergrund sollte die Investitionsplanung für
Verkehrsinfrastrukturen des Bundes nicht von den Festlegungen der TEN-V oder der CEF abhängig
gemacht werden.
Aus der Definition der künftigen TEN-V und den Bestimmungen der derzeit
noch in der Diskussion befindlichen CEF können sich daher keine
Verschiebungen gegenüber der Priorisierung aus der Bundesverkehrswegeplanung und den
Bedarfsplangesetzen ergeben.
Der für die Investitionen in die Schienenwege des Bundes maßgebliche
vorliegende Bedarfsplan berücksichtigt auch die europäischen Korridore und
Vorrangnetze, sofern dort ein entsprechender Aus- und Neubaubedarf besteht.
Die entsprechenden Auswirkungen wurden im Investitionsrahmenplan (IRP)
2011–2015 berücksichtigt.
Von der beabsichtigten Stärkung der Bestandsnetzinvestitionen sind derzeit
keine Auswirkungen für das Bundesland Hessen tangierende
Bedarfsplanvorhaben zu erwarten.
13. Welche hessischen Straßenbauprojekte im Vordringlichen Bedarf werden
nicht gemäß der ursprünglichen Planung fertiggestellt?
Was sind die Gründe für die Verzögerung für die Fertigstellung dieser
Straßenbauprojekte?
Unwirtschaftliche oder planerisch nicht durchsetzbare Projekte können nicht
weiterverfolgt werden. Gegebenenfalls können dann Alternativprojekte bei der
Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplanes untersucht werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13845Ansonsten werden die im Vordringlichen Bedarf ausgewiesenen
Bedarfsplanmaßnahmen nach Vorliegen des Baurechts in Abhängigkeit der zur Verfügung
stehenden Bundesfernstraßenmittel realisiert.
14. Für welche Projekte des Vordringlichen und Weiteren Bedarfs des
aktuellen BVWP, die in Hessen realisiert werden sollen, liegen bereits
Finanzierungsvereinbarungen vor, und für welche nicht (bitte in tabellarischer
Darstellung unter Angabe des Zeitpunkts der Vereinbarung)?
Nach Vorliegen des Baurechts können die im Vordringlichen Bedarf
ausgewiesenen Bedarfsplanmaßnahmen in Abhängigkeit der zur Verfügung
stehenden Bundesfernstraßenmittel realisiert werden. Finanzierungsvereinbarungen
schließt der Bund hierzu nicht ab.
Für die Finanzierungsvereinbarungen im Bereich der Schienenwege des
Bundes wird auf den vorliegenden Verkehrsinvestitionsbericht
(Bundestagsdrucksache 17/12230) verwiesen.
15. In welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Hessen sind in welcher
Höhe Bundeshaushaltsmittel aus dem Konjunkturpaket I pro Jahr
geflossen?
Im Bundesfernstraßenbereich sind in Hessen für die nachstehenden Neubeginne
von Bedarfsplanmaßnahmen Bundesmittel aus dem Konjunkturpaket I pro Jahr
geflossen:
Darüber hinaus wurden 60,2 Mio. Euro in Erhaltungsmaßnahmen investiert.
Im Bereich der Bundesschienenwege sind keine Bundesmittel aus dem
Konjunkturpaket I in das Bundesland Hessen tangierende Vorhaben geflossen.
16. In welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Hessen sind in welcher
Höhe Bundeshaushaltsmittel aus dem Konjunkturpaket II pro Jahr
geflossen?
Im Bundesfernstraßenbereich sind in Hessen für die nachstehenden Neubeginne
von Bedarfsplanmaßnahmen Bundesmittel aus dem Konjunkturpaket II pro
Jahr geflossen:
Darüber hinaus wurden 49,6 Mio. Euro in Erhaltungsmaßnahmen investiert.
In das Ausbauvorhaben Knoten Frankfurt a. M. (Galluswarte) der
Bundesschienenwege wurden Mittel des Konjunkturpakets II investiert (2010: 104 T Euro,
2011: 4 332 T Euro).
(Angaben in Mio. Euro) 2009 2010
B 38, OU Reinheim 1,2 3,3
B 45/521, OU Nidderau/Windecken
u. N./Heldenbergen
1,5 2,8
B 49, Solms–Kloster Altenberg
(11. BA)
0,1 0,9
B 458, OU Hilders/Wickers – 0,7
(Angaben in Mio. Euro) 2009 2010 2011
B 458, OU Dipperz – 0,1 0,5
Drucksache 17/13845 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. In welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Hessen sind in welcher
Höhe Bundeshaushaltsmittel aus den Mauteinnahmen seit 2009 pro Jahr
geflossen?
Im Bundesfernstraßenbereich sind in Hessen für die nachstehenden Neubeginne
von Bedarfsplanmaßnahmen aus Mauteinnahmen 2009 bis 2012 insgesamt
Bundesmittel pro Jahr geflossen:
Im Bereich der Bundesschienenwege wurden seit 2009 folgende das
Bundesland Hessen betreffende Vorhaben mit Mautmitteln finanziert:
– Ausbaustrecke Fulda–Frankfurt a. M., Linienverbesserung Neuhof (2009:
7 776 T Euro, 2010: 8 493 T Euro) und
– Knoten Frankfurt a. M., erste Baustufe Bahnhof Sportfeld (2009: 7 797
T Euro, 2010: 5 243 T Euro).
Seit 2011 werden die Mauteinnahmen im Rahmen des „Finanzierungskreislaufs
Straße“ ausschließlich zugunsten dieses Verkehrsträgers eingesetzt.
18. Nach welchen Kriterien wird im neuen BBWP 2015 eine Höherstufung
von Verkehrsprojekten aus dem Weiteren in den Vordringlichen Bedarf
und in den neuen Vordringlichen Bedarf Plus erfolgen?
Die Priorisierungsstrategie für die Verkehrsinfrastrukturinvestitionen des
Bundes ist Teil des im Februar 2013 vorgelegten Entwurfs der Grundkonzeption für
den Bundesverkehrswegeplan 2015. Danach werden zur Einstufung von
Verkehrsprojekten in die Dringlichkeitskategorien „Vordringlicher Bedarf Plus“,
„Vordringlicher Bedarf“ und „Weiterer Bedarf“ die Kriterien
Gesamtwirtschaftlichkeit (Nutzen-Kosten-Verhältnis), Umweltbetroffenheit,
Engpassbeseitigung, Raumordnung und Städtebau herangezogen. Details zu den Kriterien und
der damit verbundenen Einstufung von Projekten in die
Dringlichkeitskategorien sind in Kapitel 6 der Grundkonzeption beschrieben. Zentrale Elemente
der Priorisierungsstrategie sind eine hohe Gesamtwirtschaftlichkeit sowie die
Beseitigung von Engpässen.
19. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für den Erhalt der Bundesfernstraßen
und der Bundesschienenwege in Hessen in der Finanzplanung des Bundes
pro Jahr bis 2016 eingeplant?
Im Hinblick auf die Bundesfernstraßen wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 3
und 6 verwiesen.
Der Bund stellt im Rahmen der mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen
(EIU) DB Netz AG, DB Station&Service AG und DB Energie GmbH,
abgeschlossenen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) einen
jährlichen Infrastrukturbeitrag i. H. von 2,5 Mrd. Euro für Investitionen im
Bestandsnetz der Bundesschienenwege zur Verfügung. Die EIU erhalten durch die
fünfjährige Laufzeit der LuFV Planungs- und Investitionssicherheit über einen
(Angaben in Mio. Euro) 2009 2010 2011 2012
A 66, Frankfurt/Erlenbruch–AS F./
Bergen-Enkheim
0,2 3,9 0,6 1,5
B 49, Deponie/Beselich–Beselich/
Heckholzhausen (3. BA)
0,7 0,1 0,8 2,5
B 486, Dreieich/Offenthal 0,7 1,1 0,9 –
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/13845längerfristigen Zeitraum und können selbst über ihre Investitionstätigkeiten und
-schwerpunkte im Bestandsnetz entscheiden. Angaben zu Entscheidungen über
einzelne länderbezogene Maßnahmen sind dem Bund im Rahmen der LuFV
nicht möglich.
20. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für Lärmschutzmaßnahmen an den
Bundesfernstraßen und den Bundesschienenwegen in Hessen im
Bundeshaushalt 2013 eingeplant?
21. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für Lärmschutzmaßnahmen an den
Bundesfernstraßen und den Bundesschienenwegen in Hessen in der
Finanzplanung des Bundes pro Jahr bis 2015 eingeplant?
Die Fragen 20 bis 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Maßnahmen der Lärmvorsorge an Bundesfernstraßen werden mit den
zugehörigen Bauprojekten finanziert. Die anteiligen Kosten des Lärmschutzes werden
im Bundeshaushalt nicht gesondert ausgewiesen.
Für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen
(Lärmsanierung) in Hessen wurden für das Haushaltsjahr 2013 rund 1,5 Mio. Euro
bereitgestellt. Über die zukünftigen Mittel für Lärmsanierungsmaßnahmen wird mit
dem jeweiligen Haushaltsgesetz entschieden.
Für Lärmsanierungsmaßnahmen (ohne Lärmvorsorge bei Aus- und
Neubauvorhaben) an Bundesschienenwegen in Hessen hat die DB ProjektBau GmbH
Bundesmittel wie folgt in Summe eingeplant:
für das Jahr 2013 in Höhe von 1,9 Mio. Euro,
für das Jahr 2014 in Höhe von 7,7 Mio Euro,
für das Jahr 2015 in Höhe von 7,6 Mio Euro.
In Bezug auf die Finanzierung der im Rahmen der Bedarfsplanvorhaben der
Schiene realisierten Lärmvorsorgemaßnahmen wird auf die Antwort zu den
Fragen 2 und 3 verwiesen. Zu Art und Umfang der bei der Realisierung der
Bedarfsplanvorhaben auf das Bundesland Hessen entfallenden
Lärmvorsorgemaßnahmen liegen der Bundesregierung keine näheren Informationen vor.
22. Welche konkreten Lärmschutzmaßnahmen werden an den
Bundesfernstraßen und den Bundesschienenwegen in Hessen aktuell und bis 2015
ergriffen, und welchen Stand (Planung/Finanzierung/Fertigstellung) haben
diese Maßnahmen?
Lärmschutzmaßnahmen an den Bundesfernstraßen nach den Grundsätzen der
Lärmvorsorge werden beim Bau oder der wesentlichen Änderung von
Fernstraßen angeordnet und nicht einzeln im Haushalt ausgewiesen.
Lärmsanierungsmaßnahmen können im Rahmen der dafür verfügbaren
Haushaltsmittel durch den zuständigen Baulastträger gewährt werden, sofern die
maßgebenden Auslösewerte überschritten werden. Eine detaillierte Darstellung
der Einzelmaßnahmen ist wegen des Gesamtumfangs der Fragestellung
innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Drucksache 17/13845 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNach Auskunft der DB ProjektBau GmbH ist die Realisierung folgender aktiver
und passiver Lärmsanierungsmaßnahmen an Bundesschienenwegen von 2013
bis 2015 in Hessen geplant:
Soweit in den genannten Ortslagen keine passiven Schallschutzmaßnahmen
aufgeführt sind, liegt dies in der Regel daran, dass deren Realisierung für
Zeiträume nach Ablauf des Jahres 2015 geplant ist und daher bei der Antwort nicht
berücksichtigt wurden.
In Bezug auf die Finanzierung der im Rahmen der Bedarfsplanvorhaben der
Schiene realisierten Lärmvorsorgemaßnahmen wird auf die Antwort zu den
Fragen 2 und 3 verwiesen. Zu Art und Umfang der bei der Realisierung der
Bedarfsplanvorhaben auf das Bundesland Hessen entfallenden
Lärmvorsorgemaßnahmen liegen der Bundesregierung keine näheren Informationen vor.
23. Welche hessischen Bundesstraßenprojekte mit Planfeststellungsbeschluss
sind nicht im Straßenbauplan (SBP) 2013 enthalten?
Wie ist der Sachstand der nicht im SBP 2013 enthaltenen hessischen
Projekte, wie ist der weitere vorgesehene Planungsverlauf, und wann kann
mit dem Weiterbau und der Fertigstellung gerechnet werden (bitte nach
einzelnen Projekten tabellarisch darstellen)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 11 verwiesen.
Streckenabschnitt Länge Art der Maßnahme Stand im April 2013
Ginsheim–Gustavsburg 2,0 km Schallschutzwände, passive
Maßnahmen
Im Bau
Wiesbaden–Mainz-Kostheim 1,2 km Schallschutzwände, passive
Maßnahmen
Im Bau
Alsbach 1,1 km Passive Maßnahmen Im Bau
Bensheim 4,9 km Passive Maßnahmen Im Bau
Groß Gerau Zentrum 1,6 km Passive Maßnahmen Im Bau
Groß Gerau Büttelborn 3,7 km Passive Maßnahmen Im Bau
Heppenheim 2,4 km Passive Maßnahmen Im Bau
Wächtersbach–Neudorf 0,4 km Schallschutzwände, passive
Maßnahmen
In Planung, Durchführung
vsl. ab 2014
Bad Soden–Salmünster 2,8 km Schallschutzwände, passive
Maßnahmen
In Planung, Durchführung
vsl. ab 2014
Raunheim 1,6 km Schallschutzwände In Planung, Durchführung
vsl. 2014–2015
Petersberg 2,8 km Schallschutzwände In Planung, Durchführung
vsl. 2015
Fulda im Bäumchen 6,1 km Passive Maßnahmen In Planung, Durchführung
vs. 2015
Haunetal-Neukirchen 0,7 km Schallschutzwände In Planung, Durchführung
vsl. 2015
Zwingenberg 1,0 km Schallschutzwände In Planung, Durchführung
vsl. 2015–2016
Langgöns–Butzbach–Bad Nauheim 6,6 km Schallschutzwände In Planung, Durchführung
vsl. ab 2015 ff
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1384524. In welchem Projektstand befinden sich die für Hessen im BVWP 2003
ausgewiesenen Schienenbauprojekte (bitte jeweils mit Bautyp, Länge,
Gesamtkosten, verbleibender Finanzierungsbedarf und letzter
Aktualisierung der Projektkosten tabellarisch darstellen), und für welche der
Projekte mit Baurecht ist die Finanzierung in den Jahren 2013/2014
gesichert?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 14 sowie 4 und 5 verwiesen.
25. In welchem Projektstand befinden sich die für Hessen im BVWP 2003
ausgewiesenen Straßenbauprojekte (bitte jeweils mit Bautyp, Länge,
Gesamtkosten, verbleibender Finanzierungsbedarf und letzter
Aktualisierung der Projektkosten tabellarisch darstellen), und für welche der
Projekte mit Baurecht ist die Finanzierung in den Jahren 2013/2014
gesichert?
Auf die Antworten zu den vorangegangenen Fragen wird verwiesen. Die darin
nicht erwähnten Straßenbauprojekte des Bundesverkehrswegeplans 2003
befinden sich in einem noch früheren Planungsstadium und spielen daher für eine
Betrachtung der Finanzierung und Realisierung noch keine Rolle. Eine vertiefte
Betrachtung der Einzelmaßnahmen ist aufgrund des Umfangs der Fragestellung
innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
26. Gibt es weitere Bestrebungen seitens des Bundes, die Mittel für den
Straßenneubau in Hessen zu kürzen, und wird der Bund dem Land Hessen die
bereits verausgabten Planungskosten für Projekte, die aufgrund der
Kürzungen nicht realisiert werden, trotzdem erstatten?
Mit der Ausweisung von Bundesfernstraßenmaßnahmen im aktuellen
Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen hat der Deutsche Bundestag die Notwendigkeit
dieser Maßnahmen anerkannt und dem jeweiligen Land ermöglicht, die
Planung für diese Maßnahmen aufzunehmen. Diese Maßnahmen sollen in
Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel des Bundes realisiert
werden. Dabei hat das Land Hessen als Auftragsverwaltung des Bundes gemäß
Artikel 104a des Grundgesetzes die Verwaltungsausgaben und der
Baulastträger Bund die Zweckausgaben zu tragen.
Der Ausblick auf die Bundesfernstraßenmittel, die dem Land Hessen künftig
zur Verfügung gestellt werden, ist der gemeinsamen Antwort auf die Fragen 2, 3
und 6 zu entnehmen.
27. Welche Auswirkungen hat die in der neuen Konzeption zur
Bundesverkehrswegeplanung angekündigte Mittelaufteilung von 70 Prozent für
überregional bedeutsame Projekte und 30 Prozent für regional wichtige
Projekte für die bisher angekündigten Zeitpläne der Fertigstellung von
Ortsumgehungen des Vordinglichen Bedarfs an Bundesfernstraßen in
Hessen, und rechnet die Bundesregierung mit einer späteren
Fertigstellung von Ortsumgehungen in Hessen aufgrund der geplanten
Mittelaufteilung, insbesondere für Bürger in stark von Durchgangsverkehr
belasteten Ortsdurchfahrten?
Bei begrenzten zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln und einem stetig
steigenden Erhaltungsbedarf müssen zwangsläufig Prioritäten bei der
Mittelaufteilung gesetzt werden. Nur so kann die Sicherheit und Leistungsfähigkeit
der dem Fernverkehr dienenden Bundesfernstraßen – insbesondere der stark
belasteten Autobahnabschnitte – auch in Zukunft gewährleistet werden.
Drucksache 17/13845 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode28. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Bürgerinnen und
Bürger auch in Zukunft vor den Belastungen von hohem
Durchgangsverkehr, wie Lärm und schlechter Luft, zu schützen?
Mit der Umsetzung der Maßnahmen des aktuellen und des zukünftigen
Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen im Rahmen der zur Verfügung stehenden
finanziellen Mittel werden die Menschen vom Durchgangsverkehr und damit
von Lärm und Abgasen entlastet.
B. Schienenverkehr
29. Welche Personenbahnhöfe in Hessen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung barrierefrei (bitte nach Kategorien aufschlüsseln), und welche
nicht?
30. Welche Personenbahnhöfe in Hessen werden auch nach dem Jahr 2013
nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht barrierefrei sein?
Die Fragen 29 und 30 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Barrierefreie
Bahnhöfe in Hessen“ auf Bundestagsdrucksache 16/14103 wurden
entsprechende Sachverhalte für den Stand Ende 2011 dargestellt. In der für die
Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit konnte keine
Aktualisierung auf den Stand Ende 2013 herbeigeführt werden.
Die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DB AG) hat gemäß § 2 Absatz 3 Satz 2
der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) in enger Zusammenarbeit mit
den Verbänden der Behindertenselbsthilfe mittlerweile das 2. Programm zur
Herstellung von Barrierefreiheit aufgestellt, das den Belang der Barrierefreiheit
mit den Möglichkeiten am Markt operierender Eisenbahnunternehmen in
Einklang bringt. Das Programm wurde am 27. April 2012 vorgestellt und ist unter
www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/programm_der_db.shtml verfügbar.
Anlage 3 enthält auf Seite 141 die Stationen der DB Station&Service AG, für
die mittelfristig Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit geplant sind.
Die Umsetzung der Maßnahmen liegt ausschließlich in der unternehmerischen
Verantwortung der DB Station&Service AG.
Ausbaustrecke Fulda–Frankfurt am Main
31. Wie ist der aktuelle Stand für den dreigleisigen Ausbau Hailer–
Gelnhausen?
Für den Projektabschnitt dreigleisiger Ausbau zwischen Hailer und Gelnhausen
(Weiterführung des bereits fertig gestellten dreigleisigen Ausbaus Hanau-
Wolfgang–Hailer) liegen die beiden Planfeststellungsbeschlüsse seit 11/2004
und 01/2005 vor. Der Maßnahmenumfang beträgt voraussichtlich
76 Mio. Euro. Der ursprüngliche Projektzuschnitt sah den dreigleisigen Ausbau
zwischen Hanau-Wolfgang und Gelnhausen vor. Aufgrund der Überschneidung
mit der ABS/NBS Hanau–Würzburg/Fulda–Erfurt sind teilweise neue
Zielsetzungen erforderlich, die u. a. die Option für einen viergleisigen Ausbau Hanau–
Gelnhausen einschließen. Dementsprechend wird die Planung derzeit
überarbeitet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1384532. Wird der Bund die dringend notwendige behindertengerechte Sanierung
des Bahnhofs Gelnhausen unterstützen, die wegen des engen
Zusammenhangs mit der Gleiserweiterung seit Jahren nicht vorankommt?
Im Rahmen des Bedarfsplanprojektes ABS 5 wird die Strecke Hanau–
Gelnhausen 3-gleisig ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang wird im Hinblick
auf die ABS 48 im Bahnhof Gelnhausen ein Ausbau auf 4 Gleise
vorgenommen. Derzeit läuft die entsprechende Trassierungsplanung bei der DB Netz AG.
Aus dieser werden sich die Anforderungen an den Umbau des Bahnhofs
Gelnhausen ergeben. Nach derzeitiger Terminplanung wird der Umbau des
Bahnhofs im Zeitraum bis 2019 stattfinden. Im Zuge des vorgesehenen
Bahnhofsumbaus werden auch die Belange der Barrierefreiheit berücksichtigt werden.
33. Unterstützt der Bund die Forderung der beteiligten Kommunen nach
einem Rückbau der Bahnübergänge Hasselroth/Niedermittlau
(Kreisstraße K 903) und Gelnhausen Hailer/Meerholz (K 904)?
Die Beseitigung von Bahnübergängen, durch die eine wesentliche Verbesserung
der Sicherheit und Verkehrsabwicklung erreicht wird, ist ein
verkehrspolitisches Ziel der Bundesregierung. Mit der Kostenbeteiligung des Bundes gemäß
§ 13 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) in Höhe eines Drittels der
kreuzungsbedingten Kosten soll sichergestellt werden, dass derartige Maßnahmen
nicht an der Finanzschwäche der beteiligten Baulastträger scheitern.
Für den Bahnübergang Hasselroth-Niedermittlau (Kreuzung der Strecke 3 600
in km 38,050 mit der K 903) liegt derzeit ein Antrag auf Genehmigung dieses
sog. Kreuzungsdrittels des Bundes zur Prüfung vor.
Ausbaustrecke (ABS)/Neubaustrecke (NBS) Hanau–Würzburg/Fulda–Erfurt
34. Wie ist der derzeitige Planungsstand für die ABS/NBS Hanau–Würzburg/
Fulda–Erfurt (Kinzigtalbahn)?
35. Wann rechnet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der im Mai 2012
erzielten Einigung zur Neuregelung der Planungskostenfinanzierung mit
dem Baubeginn der Kinzigtalbahn, und welche Möglichkeiten sieht die
Bundesregierung, den Bau der Kinzigtalbahn vor 2015 beginnen zu
können?
36. Welche Variante favorisiert die Bundesregierung bei der
Streckenführung?
37. Wie wird bei den weiteren Planungen ein Höchstmaß an
Bürgerbeteiligung garantiert?
Die Fragen 34 bis 37 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die derzeit im vordringlichen Bedarf eingeordnete ABS/NBS Hanau–
Würzburg/Fulda–Erfurt ist im Investitionsrahmenplan (IRP) 2011–2015 in der
Kategorie D (weitere wichtige Vorhaben) enthalten. 2012 wurde sie in die
Sammelvereinbarung zur Planungskostenvorfinanzierung aufgenommen. Damit wird
die Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 HOAI) begonnen.
Mit den jetzt zur Verfügung stehenden Planungsmitteln wird im Rahmen der
Grundlagenermittlung derzeit die genaue Aufgabenstellung geklärt. Darauf
aufbauend werden im Zuge der Vorentwurfsplanung verschiedene Varianten
untersucht und eine Vorzugstrasse mit valider Kostenschätzung ermittelt. Sobald
Drucksache 17/13845 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodehierfür konkrete Planungen beginnen, werden betroffene Gemeinden und
Anwohner mit einbezogen.
Über die zeitliche Umsetzung des Bedarfsplanvorhabens können daher
aufgrund des frühen Planungsstandes derzeit keine Angaben gemacht werden.
Im Rahmen der Aufstellung des neuen BVWP, der im Jahr 2015 vom
Bundeskabinett beschlossen werden soll, wird die ABS/NBS Hanau–Würzburg/Fulda–
Erfurt – ebenso wie auch alle anderen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung (BMVBS) gemeldeten Projekte – einer detaillierten
Prüfung entsprechend dem neukonzipierten Bewertungsverfahren für die
Bundesverkehrswegeplanung unterzogen.
Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hanau–Nantenbach (Schwarzkopftunnel)
38. Wie ist der Sachstand der Arbeiten auf der ABS/NBS Hanau–Nantenbach
zur Umfahrung des Schwarzkopftunnels?
Die Finanzierungsvereinbarung für die im Vordringlichen Bedarf eingeordnete
ABS Hanau––Nantenbach wurde im Dezember 2011 abgeschlossen. 2012
wurde das Vorhaben mit bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen. Die
Inbetriebnahme ist nach Angaben der DB AG für 2016/2017 geplant.
Nordmainische S-Bahn Frankfurt am Main–Hanau
39. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Fertigstellung des
Vorhabens, und hält sie die Finanzierung für gesichert?
Nach dem Bund vorliegenden Informationen wurde mit dem
Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Nordmainische S-Bahn“ durch Einreichen der
Unterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 2 (PfA 2 – Maintal) im Juni 2012
begonnen. Die Einreichung des PfA 3 (Hanau) erfolgte Ende 2012 und für den
PfA 1 (Frankfurt) sollen die Unterlagen im ersten Halbjahr 2013 eingereicht
werden. Ein Baubeginn kann noch nicht abgeschätzt werden und somit auch
kein Fertigstellungszeitpunkt.
Durch extreme Kostensteigerungen des Vorhabens ist die gesamtwirtschaftliche
Sinnfälligkeit derzeit noch nicht dargestellt und die Finanzierung kann noch
nicht als gesichert angesehen werden.
Im Rahmen der Korridorstudie Mittelrhein werden derzeit verkehrliches
Potenzial und Trassenkapazitäten der Strecke untersucht. Die Ergebnisse hierzu, die
in die Neuaufstellung des BVWP einfließen werden, bleiben abzuwarten.
Riedbahn
40. Wie viele der Bahnübergänge der rund 80 km langen Strecke Frankfurt
am Main–Mannheim (Riedbahn) sind nach dem aktuellen Planungsstand
beseitigt, und wie viele müssen noch beseitigt werden, damit auf der
Bahnstrecke die Züge mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h fahren
können?
41. Wie sieht die Zeitplanung dazu aus?
Die Fragen 40 und 41 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/13845Die Riedbahn ist zwischen den Streckenkilometern 12 und 25, 29 bis 61 sowie
64 bis 69 mit 200 km/h befahrbar. Auf der Strecke bestehen noch sechs
Bahnübergänge: zwei südlich des Bahnhofs Mörfelden (km 61,95 und 61,38), drei
im Bahnhofsbereich von Biblis (km 28,65, 27,20 und 26,57) sowie einer im
Bereich des Haltepunkts Bobstadt (km 25,07). Gegenwärtig liegen der
Bundesregierung keine Anträge auf Förderung der Beseitigung weiterer Bahnübergänge
auf dieser Stecke vor.
Der Bund ist nicht Planungsträger für die Maßnahmen zur Beseitigung der
Bahnübergänge auf der Strecke Frankfurt am Main–Mannheim. Dies sind
ausschließlich die Baulastträger der kreuzenden Verkehrswege Straße und Schiene.
Hinsichtlich der Beseitigung von Kreuzungen mit Straßen kommunaler
Baulastträger liegen der Bundesregierung keine Angaben über den aktuellen
Planungsstand vor.
Schienenstrecke Cölbe–Frankenberg
42. Wann ist mit der vollständigen Wiederinbetriebnahme der
Schienenstrecke Cölbe–Frankenberg zu rechnen?
Der Bund stellt im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
(LuFV) den Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) jährlich 2,5 Mrd. Euro
für Ersatzinvestitionen in das Bestandsnetz zur Verfügung. Die Länder können
in ihrer Funktion als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr
(SPNV) die Prioritäten für Investitionen in die Infrastruktur des SPNV gemäß
§ 8 Absatz 7 LuFV selbst bestimmen und mit den EIU vereinbaren, in welche
Projekte investiert werden soll. Der Bund ist an diesem Abstimmungsprozess
nicht beteiligt und wirkt bei der Auswahl der Vorhaben nicht mit. Angaben über
Einzelmaßnahmen liegen der Bundesregierung daher nicht vor und sind auch
kurzfristig nicht von der DB Netz AG zu beschaffen.
Main-Weser-Bahn
43. Wie sind die Planungen für den Umbau der 45 Stationen entlang der
Main-Weser-Bahn, die noch nicht für Rollstuhlfahrer ohne Hilfe
zugänglich sind (wie der aktuelle Fahrplan ausweist), und wann werden diese
Stationen für Rollstuhlfahrer gemäß den Anforderungen der von
Deutschland unterzeichneten UN-Behindertenrechtskonvention ohne Hilfe für die
Betroffenen zugänglich gemacht?
Lahntalbahn von Cölbe nach Bad Laasphe
44. Wie sind die Planungen für den barrierefreien Umbau der Stationen
entlang der Lahntalbahn von Cölbe nach Bad Laasphe, welche Stationen
sind noch nicht barrierefrei, und wann wird der Umbau dieser Stationen
erfolgen?
Die Fragen 43 und 44 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 29 und 30 wird verwiesen.
Drucksache 17/13845 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSchienen im Landkreis Marburg-Biedenkopf
45. Welche baulichen Maßnahmen sind noch an Kreuzungsstellen Straßen-
Schiene oder Brückenbauwerken der Schienenwege im Landkreis
Marburg-Biedenkopf vorgesehen?
Der Bund ist nicht Planungsträger für bauliche Maßnahmen an Kreuzungen von
Straßen mit Schienenwegen oder Brückenbauwerken im Landkreis Marburg-
Biedenkopf. Hinsichtlich der Beseitigung von Kreuzungen mit Landesstraßen
oder Straßen kommunaler Baulastträger liegen der Bundesregierung keine
Angaben über den aktuellen Planungsstand vor.
Mitte-Deutschland-Verbindung
46. Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Ausbaus der „Mitte-
Deutschland-Verbindung“ (Erfurt–Eisenach–Kassel–Paderborn–Dortmund)
durch die DB-Netz AG mit Hilfe von Zuschüssen aus dem
Bundeshaushalt und der Tatsache, dass diese Bahnverbindung nach Angaben der
Deutschen Bahn AG aus Rentabilitätsgründen nicht mehr genutzt wird,
die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt für den Ausbau der „Mitte-
Deutschland-Verbindung“ von der Deutschen Bahn AG zurückfordern,
und welche Position nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung der
Bundesrechnungshof zu diesem Vorgang ein?
Es entspricht nicht den Tatsachen, dass die „Mitte-Deutschland-Verbindung“
nicht mehr genutzt wird. Entgegen der Aussage der Frage findet nach wie vor
eine Nutzung der Strecke sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr statt,
so dass für Rückforderungen kein Anlass besteht. Vor dem Hintergrund der
veränderten Verkehrsströme nach der Wiedervereinigung haben Untersuchungen
ergeben, dass im Abschnitt Paderborn–Bebra entgegen dem ursprünglichen
Ausbaukonzept derzeit keine weiteren Investitionen erforderlich sind.
47. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Strecke Ruhrgebiet–
Kassel–Thüringen für Fahrgäste zu optimieren vor dem Hintergrund, dass auf
dieser Strecke ein großer Bedarf nach einer direkten Verbindung besteht?
Die Gestaltung des Angebots im Schienenpersonenfernverkehr ist eine
unternehmerische Aufgabe der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Hierzu gehört auch
die Anpassung des Angebots an die Nachfrage und ggf. sich ändernde
Verkehrsströme. Nach Mitteilung der DB AG wurde das Angebot auf der
ehemaligen IC-Linie 51 (Düsseldorf–Kassel–Erfurt–Halle–Berlin–Stralsund) nicht in
ausreichendem Maße angenommen, so dass ein wirtschaftlicher Betrieb dieser
Linie nicht zu erreichen war. Die DB AG hat daraufhin das Angebot via
Paderborn–Kassel auf zwei Zugpaare zwischen dem Ruhrgebiet und Leipzig–
Dresden und ein Zugpaar zwischen dem Ruhrgebiet und München konzentriert, um
nachfragestarke Zeitlagen und Relationen zu bedienen.
48. Hält die Bundesregierung es für nachhaltig, wenn als Alternative zur
Bahnverbindung eine Busverbindung von Essen über Dortmund nach
Kassel angeboten werden soll?
Nach der Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs durch das Gesetz zur
Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften vom 14. Dezember 2012
(BGBl. I S. 2598) dürfen Fernbuslinien parallel zu bestehenden
Eisenbahnfernverkehren angeboten werden. Fernbuslinien sind eigenwirtschaftlich zu
betreiben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/13845C. Bundesautobahnen und Bundesstraßen
49. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Kommunen oder
Stadtteile, die besonders von Lärm und Emissionen betroffen sind, mit
unabhängigen Gutachten zu unterstützen?
50. Welche Möglichkeiten haben Kommunen und Stadtteile, die besonders
von Lärm und Emissionen betroffen sind, auf eine Evaluierung der
Schutzmaßnahmen, beispielsweise bei stark erhöhtem
Verkehrsaufkommen oder abgerutschten Schutzwallen?
Die Fragen 49 und 50 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für Bundesfernstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen
Kraftfahrzeugen pro Jahr sind nach § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG) durch die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen
Behörden alle fünf Jahre Lärmkarten zu erstellen.
Darüber hinaus können sich Kommunen an die zuständigen
Straßenbauverwaltungen der Länder vor Ort wenden. Diese sind für die Anfertigung von
schalltechnischen Untersuchungen und Gutachten für Bundesfernstraßen und Straßen
in ihrer Baulast zuständig. Das dabei anzuwendende Berechnungsverfahren ist
in der Sechzehnten Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV)
geregelt. Ergebnisse solcher Untersuchungen und Gutachten können den
Gemeinden von den Landesstraßenbaubehörden zur Verfügung gestellt werden.
Ferner stellt der Bund Ländern und Gemeinden Finanzhilfen zur Verbesserung
der städtebaulichen Situation zur Verfügung. Diese Mittel können innerhalb
einer städte-baulichen Gesamtmaßnahme in einem Fördergebiet auch zur
Verbesserung der Lärmsituation eingesetzt werden. Das jeweilige Land und die
jeweilige Gemeinde entscheiden, inwieweit sie von diesen Fördermöglichkeiten
Gebrauch machen.
A 7
51. Wie ist der aktuelle Sachstand für den achtstreifigen Ausbau von
Autobahndreieck (AD) Kassel/Süd bis AD Kassel/Ost, und wann rechnet die
Bundesregierung mit der Fertigstellung?
52. Was plant die Bundesregierung, um den Lärmschutz entlang des neuen
8-streifigen Ausbaus von AD Kassel/Süd bis AD Kassel/Ost zum Schutz
der Kasseler Stadtteile Bettenhausen, Waldau, Forstfeld sowie der
Gemeinden Lohfelden, Fuldabrück, Kaufungen und Niestetal zu
verbessern?
53. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Planungen zum
Lärmschutz die für das Jahr 2020 prognostizierten Fahrzeugzahlen von
105 400 Kfz/24 h zugrunde gelegt?
Die Fragen 51 bis 53 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für den 8-streifigen Ausbau der A 7 vom AD Kassel/Süd bis AD Kassel/Ost ist
der Planfeststellungsbeschluss vom 1. März 2010 bestandskräftig. Der Planung
des Lärmschutzes lag die für das Jahr 2020 prognostizierte Verkehrsbelastung
von 105 400 Kfz/24 h zugrunde. Seit dem 11. November 2011 werden die durch
den Ausbau gesetzlich erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen realisiert. Einem
Baubeginn der Gesamtmaßnahme einschließlich des Streckenbaus hat der
Baulastträger Bund bereits zugestimmt und die Finanzierung der 91,5 Mio. Euro
Drucksache 17/13845 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeteuren VDE-Maßnahme mit 14 Mio. Euro aus den
Infrastrukturbeschleunigungsprogrammen I und II verstärkt. Es obliegt jetzt der Hessischen
Straßenbauverwaltung, die Maßnahme zügig umzusetzen und dabei den Verkehr auf
der stark belasteten A 7 nur über wenige Jahre einzuschränken.
A 44 – Kassel nach Herleshausen
54. Wie ist der aktuelle Stand für die Verkehrskosteneinheit (VKE) 11 der
A 44 zwischen Kassel und Herleshausen?
Von den 11 Abschnitten der A 44 zwischen Kassel und Herleshausen sind ein
Abschnitt unter Verkehr und fünf Abschnitte – einschließlich des
Versatzabschnittes der A 44 mit der A 7 (vorgezogener Lärmschutz seit 2011, Beginn
Streckenbau zugestimmt) – in Bau. Vier weitere Abschnitte (teils im
Planfeststellungsverfahren; teils Planfeststellungsbeschluss erlassen, beklagt bzw.
bestandskräftig) sind noch nicht in Bau. Für einen Abschnitt konnte der Gesehen-
Vermerk auf die geänderte Planung noch nicht erteilt werden.
VKE 11 – AD Kassel/Ost (A7) – AS Helsa/Ost
55. Was ist der Grund für die Verzögerung des bereits Mitte 2006
eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens für das Projekt VKE 11 AD Kassel/Ost
(A7)– AS Helsa/Ost?
56. Wann rechnet die Bundesregierung mit ihrer abschließenden Zustimmung
zu den Planungen des Landes Hessen?
57. Wird die Bundesregierung gemäß den Forderungen des
Bundesrechnungshofes (Hessische/Niedersächsische Allgemeine vom 2. März 2013
„Verkehr soll durch Orte fließen“) die VKE 11 mit einem geringeren
finanziellen Volumen bauen?
58. Wie wird die Bundesregierung trotz der Forderungen und Einwände des
Bundesrechnungshofes die Belange der Anrainer bei der Planung der
VKE 11 – AD Kassel/Ost (A7)–Autobahnanschlussstelle (AS) Helsa/Ost
angemessen berücksichtigen?
59. Treffen Informationen der „Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen“
vom 23. Februar 2013 zu, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung im Zuge des Baus der A 44 die B 7 bei
Oberkaufungen rückbauen will?
Die Fragen 55 bis 59 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für den Abschnitt der A 44 vom zukünftigen Autobahndreieck Kassel/Ost bis
zur Anschlussstelle Helsa/Ost (VKE 11) hat das Land Hessen das
Planfeststellungsverfahren 2006 eingeleitet. Die während des laufenden Verfahrens erfolgte
Änderung des Naturschutzgesetzes und Festlegung der Natura-2000-Gebiete in
Hessen erforderte eine Überprüfung und anschließende Überarbeitung der
bisherigen Planung hinsichtlich der neuen Umweltstandards durch die hessische
Straßenbauverwaltung.
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die Planung beim Land Hessen geprüft
und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
hierzu um Stellungnahme gebeten. Über den Ausbau im Bereich Kaufungen,
der auch Gegenstand des Dialogs mit dem BRH ist, wird das BMVBS mit
seiner Zustimmung zu der vom Land Hessen erstellten Planung entscheiden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/13845VKE 12 – AS Helsa/Ost–AS Hessisch Lichtenau/West
60. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Entscheidung der Klage
gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem Bundesverfassungsgericht in
Leipzig?
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage gegen die A 44 am 25. Januar
2012 abgewiesen.
61. Welche Bauarbeiten wurden seit Juni 2010 durchgeführt, und ist das
bisher genannte Bauende 2016 realistisch?
Die Maßnahme wurde am 25. Mai 2010 mit den für den Bau des Tunnels
Hirschhagen erforderlichen Vorarbeiten wie Entwässerungsleitungen und
Regenrückhaltebecken begonnen. Mit dem Bau des Tunnels Hirschhagen soll Ende
Mai 2013 begonnen werden. Die derzeitige Planung des für den Bau zuständigen
Landes Hessen sieht eine Fertigstellung des Tunnelrohbaus 2017 vor.
Anschließend soll im Jahr 2018 die Tunnelausstattung erfolgen.
A 44 und A 49
62. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Lärmschutz an
der A 49/A 44 in den Bereichen der Kasseler Stadtteile Waldau,
Niederzwehren sowie Oberzwehren und Nordshausen zu verbessern?
Im Zuge der Planung eines möglichen Ausbaus einer Autobahn ist der
Anspruch auf Lärmschutz aus Lärmvorsorge zu prüfen. Der sich daraus ergebende
gesetzlich erforderliche Lärmschutz wird mit den zugehörigen Bauprojekten
realisiert.
Zum Schutz vor Lärm an bestehenden Straßen können nach den Grundsätzen
der Lärmsanierung im Rahmen der dafür verfügbaren Haushaltsmittel
Schutzmaßnahmen durch den zuständigen Baulastträger gewährt werden, sofern die
maßgebenden Auslösewerte überschritten werden. Ein Rechtsanspruch auf
Leistungen der Lärmsanierung besteht nicht.
63. Wie sind der aktuelle Stand und die weitere Planung für den
Komplettausbau der Autobahnanschlussstelle Baunatal-Mitte?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat dem
Vollausbau der Anschlussstelle Baunatal/Mitte an der A 49 (4-Ohr-Lösung)
zugestimmt. Das Land Hessen betreibt derzeit die Genehmigungsplanung.
64. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzierung des Projekts
gesichert, und wann rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstellung?
Es ist zunächst Aufgabe des Landes Hessen, die Planung voranzutreiben und
das Baurecht zu schaffen.
Drucksache 17/13845 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode65. Wie ist der aktuelle Planungs- und Finanzierungsstand der Talbrücke, die
südlich der Stadt Kassel bei Bergshausen das Fuldatal überspannt, deren
vollständiger Abriss und Neubau Ende 2008 beschlossen wurde, da
weitere abzusehende Reparaturen nicht mehr wirtschaftlich gewesen wären?
Der 6-streifige Ersatzneubau der Bergshäuser Brücke im Zuge der A 44 wird
derzeit vom Land Hessen geplant. Dem BMVBS liegt hierzu noch keine
konkrete Planung vor.
66. Wie ist der aktuelle Planungs- und Finanzierungsstand der
Lärmschutzmaßnahmen, die mit diesem Projekt verwirklicht werden sollen und die
seit längerer Zeit von den Einwohnern Bergshausens gefordert werden?
Der Anspruch auf Lärmschutz an Bundesfernstraßen nach den Grundsätzen der
Lärmvorsorge wird im Rahmen der Planung für den 6-streifigen Ersatzneubau
der Bergshäuser Brücke geprüft. Eventuell erforderliche
Lärmschutzmaßnahmen werden mit dem Ersatzneubau realisiert. Aufgrund des frühen
Planungsstadiums des Projektes kann zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme noch
keine Aussage getroffen werden.
67. Wie ist der aktuelle Sachstand und die weitere Planung für die A 49
Schwalmstadt–Neuental, und wann ist mit der Fertigstellung des Projekts
zu rechnen?
Der nördliche von drei Teilabschnitten des Lückenschlusses der A 49 zwischen
Neuental und der A 5 bei Gemünden ist seit 15. März 2011 in Bau. Nach
umfangreichen Vorarbeiten und dem Bau von zwei Brückenbauwerken wurde am
29. April 2013 mit dem Bau des Tunnels Frankenhain begonnen. In den
kommenden Jahren soll zunächst der Bau des Tunnels finanziert werden. In
Abhängigkeit von Baufortschritt und Finanzierungsmöglichkeiten sollen weitere
Bauleistungen voraussichtlich ab 2015/2016 erfolgen.
68. Gibt es eine Alternativüberlegung der Bundesregierung für den Fall, dass
das Planfeststellungsverfahren für die geplante Trasse der A 49 VKE 40
durch die angestrengte Klage aufgehoben wird?
Das BMVBS geht davon aus, dass die Planung des Landes Hessen vor dem
Gericht bestehen wird.
69. Wird es wegen des Baus der A 49 eine Veränderung in der
Finanzzuteilung an das Land Hessen durch den Bund geben?
Eine Änderung der Finanzzuteilung des Bundes an das Land Hessen wegen des
Baus der A 49 ist zur Zeit nicht vorgesehen.
70. Wird die Baudurchführung der A 49 in VKE 20, VKE 30 und VKE 40 so
organisiert, dass zu keinem Zeitpunkt der gesamte Verkehr der A 49 über
nicht ausgebaute Straßen geleitet werden muss?
Der Bund strebt eine kontinuierliche Baudurchführung für die Gesamtstrecke
mit geringer Beeinträchtigung der Gemeinden in Abhängigkeit vom Baurecht
und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln an.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/1384571. Was plant die Bundesregierung, um den Lärmschutz entlang der A 49 in
Höhe von Stadtallendorf zu verbessern, um die Menschen in den
angrenzenden Wohngebieten stärker vor Lärm zu schützen, die mit dem Bau der
A 49 verstärktem Verkehrslärm ausgesetzt sein werden?
72. Welcher Betrag wird für den Lärmschutz beim Weiterbau der A 49
ausgegeben?
Die Fragen 71 und 72 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Anspruch auf Lärmschutz an Bundesfernstraßen nach den Grundsätzen der
Lärmvorsorge wurde im Rahmen der Planung für den 4-streifigen Neubau der
A 49 im Raum Stadtallendorf geprüft. Die gesetzlich erforderlichen
Lärmschutzmaßnahmen werden mit der Gesamtmaßnahme finanziert und realisiert.
Die damit verbundenen Kosten werden nicht einzeln ausgewiesen.
Riederwaldtunnel (A 66/661)
73. Wie ist derzeit der Baufortschritt des Riederwaldtunnels zu bewerten, und
wann kann mit einer Fertigstellung des Vorhabens gerechnet werden?
Aufgrund der umfangreichen Planänderungen des für die Baudurchführung
zuständigen Landes Hessen kann derzeit kein exakter Termin genannt werden,
wann der Lückenschluss der A 66 bei Frankfurt mit dem Riederwaldtunnel
fertiggestellt sein wird. Das Land Hessen führt derzeit umfangreiche
Leitungsverlegungen durch und geht von einer Fertigstellung der Gesamtmaßnahme
voraussichtlich im Jahr 2020 aus.
A 66 – AS Neuhof-N–AS Fulda-S
74. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der
Planungen, wann kann mit der Fertigstellung gerechnet werden, und ist die
Finanzierung des vierstreifigen Neubaus gesichert?
Vom östlichen Lückenschluss der A 66 bei Fulda soll der letzte sich noch in Bau
befindliche Abschnitt von der Anschlussstelle Neuhof/Süd bis zur
Anschlussstelle Neuhof/Nord mit dem Tunnel Neuhof voraussichtlich Mitte 2014
fertiggestellt werden. Der Abschnitt von der Anschlussstelle Neuhof/Nord bis zur
Anschlussstelle Fulda/Süd wurde bereits am 12. November 2012 für den
Verkehr freigegeben.
D. Sonstiges
B 3/B 45 Ortsumgehung Wöllstadt
75. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand und
die weitere Planung für die B3/45 OU Wöllstadt/Nieder- und
Oberwöllstadt?
Ist die Finanzierung gesichert, und wann rechnet die Bundesregierung mit
der Fertigstellung?
Die B 3/B 45 Ortsumgehung Wöllstadt/Nieder- und Oberwöllstadt ist in den
Straßenbauplan eingestellt. Die Maßnahme wurde am 13. November 2012
begonnen. Der Zeitpunkt der Fertigstellung hängt vom Baufortschritt und den
Finanzierungsmöglichkeiten ab.
Drucksache 17/13845 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeA 643 Rheinbrücke Schierstein
76. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand und
die weitere Planung für den sechsstreifigen Ersatzneubau der A 643
Rheinbrücke Schierstein?
Ist die Durchfinanzierung gesichert, und wann rechnet die
Bundesregierung mit der Fertigstellung?
Der 6-streifige Ersatzneubau der A 643 Rheinbrücke Schierstein ist in den
Straßenbauplan 2013 eingestellt. Die Maßnahme soll ab Mitte 2013 begonnen
werden. Es ist geplant, zunächst ein neues Brückenbauwerk für die
Richtungsfahrbahn in Fahrtrichtung Mainz westlich des Bestandsbauwerkes zu errichten,
nach dessen Verkehrsfreigabe und -umlegung das alte Bauwerk abzureißen und
ein zweites Brückenbauwerk für die Fahrtrichtung Wiesbaden an gleicher Stelle
zu errichten. Das BMVBS hat dem Vergabevorschlag des Landes Hessen
bereits zugestimmt. Das für die Baudurchführung zuständige Land Hessen geht
derzeit von einer Fertigstellung der Maßnahme im Jahr 2019 aus.
Ortsumgehung Nidderau Windecken/Heldenbergen (B 45/B 521)
77. Wie ist der Baufortschritt der Ortsumgehung Nidderau/Windecken –
Nidderau/Heldenbergen zu bewerten, und wann kann mit einer Fertigstellung
des Vorhabens gerechnet werden?
Der Bau der B 45/B 521 Ortsumgehung Nidderau/Windecken und Nidderau/
Heldenbergen wurde am 22. September 2009 begonnen. Derzeit wird der
Streckenbau durchgeführt. Das für die Baudurchführung zuständige Land
Hessen geht derzeit von einer Fertigstellung der Maßnahme 2014/2015 aus.
Ortsumgehung B 44 Klein-Rohrheim/Gernsheim
78. Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Bau der
geplanten Umgehungsstraße B44 Ortsumgehung Klein-Rohrheim/Gernsheim
begonnen werden, und welche Schritte sind bis zum Baubeginn noch zu
vollziehen?
Für die B 44 Ortsumgehung Gernsheim/Klein-Rohrheim hat das Land Hessen
am 26. September 2012 eine Plangenehmigung erteilt. Die Maßnahme ist im
IRP in der Kategorie D für eine Realisierung nach 2015 vorgesehen.
Ortsumgehung B 44 Dornheim
79. Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung der
Planfeststellungsbeschluss und der Baubeginn der Ortsumgehung B 44 Dornheim
erfolgen?
Für die B 44 Ortsumgehung Groß-Gerau/Dornheim hat das BMVBS am
19. Februar 2013 den Gesehen-Vermerk auf die vom Land Hessen aufgestellte
Planung erteilt. Es ist daher zunächst Aufgabe des Landes Hessen das Baurecht
zu schaffen. Nach Vorliegen des Baurechts wird im Rahmen der dann zur
Verfügung stehenden Bundesmittel für Hessen zu beurteilen sein, wann sich ein
ausreichender Spielraum für die Finanzierung der Maßnahme ergibt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/13845Ortsumgehung B 519 Hofheim
80. Wie ist der gegenwärtige Planungsstand der Ortsumgehung B 519
Hofheim?
81. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei der hessischen
Landesregierung auf einen zügigen Abschluss des anhängigen
Planfeststellungsverfahrens hinzuwirken?
Die Fragen 80 und 81 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die B 519 Ortsumgehung Hofheim am Taunus hat das BMVBS der vom
Land Hessen aufgestellten Planung zugestimmt. Auf dieser Grundlage hat das
Land Hessen das in seiner Zuständigkeit liegende Planfeststellungsverfahren
eingeleitet. Derzeit setzt sich das Land Hessen mit den hierzu erhobenen
Einwendungen im Rahmen der Abwägung auseinander. Auf den Ablauf des
Planfeststellungsverfahrens kann das BMVBS keinen Einfluss nehmen.
Ortsumgehung B 44 Mörfelden
82. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand der
Südumgehung Mörfelden, durch die die stark befahrenen
Innenstadtabschnitte der bisherigen B 486, die Langener Straße, die Westendstraße
und die Rüsselsheimer Straße sowie der B 44 Gerauer Straße entlastet
werden sollen, bei der die Offenlage zur Planfeststellung bereits im Mai
2007 stattgefunden hat, die Einwendungen durch Hessen Mobil Straßen-
und Verkehrsmanagement bereits abgearbeitet und die Planung in
Teilbereichen leicht verändert wurden?
83. Welche weiteren Schritte zur Planfeststellung sind noch zu unternehmen,
und was sind die Gründe für die bisherigen Verzögerungen?
84. Wie hoch sind die Kosten dieses Projekts nach dem Kenntnisstand der
Bundesregierung aktuell, wie teilen sich die Kosten im Einzelnen für den
Grunderwerb, für die Kosten für die Straßenbauverwaltung, die Kosten
für den Bund, für die Deutsche Bahn AG, für die reinen Baukosten und
für die Kosten für die Beseitigung des Bahnüberganges sowie für das
Tunnelbauwerk auf?
Die Fragen 82 bis 84 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die B 486 Ortsumgehung Mörfelden hat das BMVBS der vom Land Hessen
aufgestellten Planung zugestimmt. Auf dieser Grundlage hat das Land Hessen
das in seiner alleinigen Zuständigkeit liegende Planfeststellungsverfahren
eingeleitet und bereitet derzeit die Unterlagen für ein Planänderungsverfahren vor.
Grund für die Verzögerungen im Anhörungsverfahren sind Einwendungen zur
Hochwassersituation. Wann das Land Hessen den Planfeststellungsbeschluss
erlassen wird, liegt in alleiniger Zuständigkeit des Landes. Die
Gesamtmaßnahme wird derzeit mit rund 26 Mio. Euro veranschlagt.
Ortsumgehung B 7 Calden
85. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzierung der
Ortsumgehung, vor dem Hintergrund, dass der Planfeststellungsbeschluss
bereits erfolgt und die Notwendigkeit der Maßnahme (Anbindung des
neuen Flughafens Kassel-Calden) seit Jahren bekannt ist, gesichert?
Drucksache 17/13845 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode86. Wie ist der aktuelle Planungsstand des Projekts?
87. Wann wird der Baubeginn sein, und zu welchem Zeitpunkt wird mit dem
Abschluss der Maßnahme gerechnet?
Die Fragen 85 bis 87 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Planfeststellungsbeschluss für die B 7 Ortsumgehung Calden vom
1. Dezember 2012 ist beklagt. Nach Vorliegen des Baurechts wird im Rahmen
der dann für das Land Hessen zur Verfügung stehenden Bundesmittel zu
beurteilen sein, wann sich ein ausreichender Spielraum für die Realisierung der
Maßnahme ergibt.
Ortsumgehung B 83 Bad Karlshafen
88. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der
Planung, wann ist mit dem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen, wann wird
der Baubeginn sein, und ist die Finanzierung der Maßnahme gesichert?
Für die B 83 Ortsumgehung Bad Karlshafen hat das BMVBS der vom Land
Hessen aufgestellten Planung zugestimmt. Auf dieser Grundlage hat das Land
Hessen das in seiner Zuständigkeit liegende Planfeststellungsverfahren
eingeleitet und führt derzeit ein Planänderungsverfahren durch. Wann das Land
Hessen den Planfeststellungsbeschluss erlassen wird, liegt in alleiniger
Zuständigkeit des Landes. Nach Vorliegen des Baurechts wird im Rahmen der dann für
das Land Hessen zur Verfügung stehenden Bundesmittel zu beurteilen sein,
wann sich ein ausreichender Spielraum für die Realisierung der Maßnahme
ergibt.
Ortsumgehung B 83 Hofgeismar
89. Wann ist mit der Fertigstellung des Projekts zu rechnen?
Das für die Baudurchführung der B 83 Ortsumgehung Hofgeismar zuständige
Land Hessen strebt eine Fertigstellung der Maßnahme Ende 2013 an.
Ortsumgehung B 252 Twistetal
90. Wie ist der Planungsstand, und wann ist der Baubeginn?
Die B 252 Ortsumgehung Twistetal/Berndorf wird derzeit nicht beplant.
Für die B 252 Ortsumgehung Twistetal/Twiste hat das BMVBS der vom Land
Hessen aufgestellten Planung zugestimmt. Es ist zunächst Aufgabe des Land
Hessen, das in seiner Zuständigkeit liegende Planfeststellungsverfahren
einzuleiten und das Baurecht zu schaffen. Nach Vorliegen des Baurechts wird im
Rahmen der dann für das Land Hessen zur Verfügung stehenden Bundesmittel
zu beurteilen sein, wann sich ein ausreichender Spielraum für die Realisierung
der Maßnahme ergibt.
B 252 – Ortsumgehungen Lahntal, Wetter und Münchhausen
91. Wann ist mit dem Baubeginn für die B 252 mit den Ortsumgehungen
Lahntal, Wetter und Münchhausen zu rechnen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/1384592. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die anhängigen
Klageverfahren ein einvernehmliches Ende absehbar, oder an welchen Sachverhalten
scheitert ein solches Einvernehmen?
93. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Fertigstellung der
Ortsumgehungen?
94. Plant die Bundesregierung vor Fertigstellung der Ortsumgehungen
bauliche Maßnahmen, um die bestehenden Tempobegrenzungen auf der
bisherigen Strecke durchzusetzen?
Die Fragen 91 bis 94 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Planfeststellungbeschluss für die B 252 Ortsumgehung Münchhausen-
Simtshausen-Todenhausen-Wetter-Niederwetter und Lahntal/Göttingen ist in
Teilen beklagt. Das BMVBS hat einem Baubeginn des ersten Bauabschnittes bei
Wetter zugestimmt. Dieser soll voraussichtlich Mitte 2013 begonnen werden.
Auch wenn das BMVBS davon ausgeht, dass die Planung des Landes Hessen
vor dem Gericht bestehen wird, ist derzeit nicht absehbar, wann mit der
Fertigstellung der gesamten Ortsumgehung gerechnet werden kann.
Das BMVBS plant keine baulichen Maßnahmen auf der bestehenden B 252.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 252 ist eine verkehrsbehördliche
Anordnung des Landes Hessen. Die Länder führen die Straßenverkehrs-
Ordnung (StVO) als eigene Angelegenheit aus. Der Bund hat diesbezüglich keine
Eingriffs- oder Weisungsrechte gegenüber den Bundesländern.
B 62 – Ortsumgehungen Eckelshausen, Buchenau und Lahntal
95. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung, mit dem
Planfeststellungsbeschluss für die B 62 mit den Ortsumgehungen Eckelshausen, Buchenau
und Lahntal zu rechnen?
Für die B 62 Ortsumgehung Biedenkopf/Eckelshausen betreibt das Land Hessen
derzeit die Entwurfsplanung. Die Ortsumgehungen Dautphetal/Buchenau,
Lahntal/Sterzhausen und Lahntal/Goßfelden werden nicht vom zuständigen
Land Hessen beplant. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für alle
vier Maßnahmen ist daher noch nicht absehbar.
B 3 – Ortsdurchfahrt Marburg
96. Welche Möglichkeiten sieht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung für bauliche Maßnahmen zur Verringerung der
Lärmbelastung der Menschen entlang der B 3 im Bereich der Ortsdurchfahrt
Marburg?
Zum Schutz vor Lärm an bestehenden Straßen können nach den Grundsätzen
der Lärmsanierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
Schutzmaßnahmen durch den zuständigen Baulastträger gewährt werden, sofern die
maßgebenden Auslösewerte überschritten werden. Diese Möglichkeiten wurden im
vorliegenden Fall ausgeschöpft.
B 454 – Ortsdurchfahrt Stadtallendorf
97. Wann ist die Realisierung der weiteren Teilschritte zum kreuzungsfreien
Umbau der B 454 in der Ortslage Stadtallendorf geplant?
Drucksache 17/13845 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode98. Welche Haushaltsmittel des Bundes werden dafür benötigt?
Die Fragen 97 und 98 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die B 454 wird in Stadtallendorf auf einer Gesamtlänge von 3,2 Kilometern in
drei Bauabschnitten umgebaut.
Der erste Bauabschnitt zwischen Kirchhain und Stadtallendorf wurde im Jahr
2006 fertiggestellt.
Der zweite Bauabschnitt in Stadtallendorf mit dem höhenfreien Ausbau des
Knotenpunktes der Marburger Straße (B 454) mit der Lilienthalstraße/Wetzlarer
Straße soll im August 2013 fertiggestellt werden.
Der dritte Bauabschnitt in Stadtallendorf mit der Tieferlegung der B 454, zwei
höhenfreien Fußgängerüberführungen befindet sich seit Mitte 2012 im
Planfeststellungsverfahren.
Der Kostenanteil des Bundes am zweiten und dritten Bauabschnitt liegt bei rund
13,2 Mio. Euro. Die Frage der Finanzierung des dritten Bauabschnittes ist nach
Vorliegen des Baurechts zu klären.
B 253 – Ortsumgehung Breidenbach
99. Wann ist mit dem Planfeststellungsbeschluss, für die Vervollständigung
der Ortsumgehung Breidenbach im Zuge der B 253 zu rechnen?
Das BMVBS hat der hessischen Vorzugsvariante für die B 253 Ortsumgehung
Breidenbach zugestimmt. Derzeit betreibt das Land Hessen die
Entwurfsplanung für die Maßnahme. Wann das Land Hessen das Planfeststellungsverfahren
für die Maßnahme einleiten wird, ist aufgrund des frühen Planungsstadiums
derzeit noch nicht absehbar.
B 254 – Ortsumgehung Wartenberg (Angersbach und Landenhausen)
100. Wie ist der aktuelle Stand des Projektes, und wie ist die weitere
Planung?
101. Wann kann mit einer Sicherstellung der Finanzierung dieses Projektes
gerechnet werden?
Die Fragen 100 und 101 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die Ortsumgehungen Wartenberg/Landenhausen, Wartenberg/Angersbach,
Lauterbach/Maar und Lauterbach im Zuge der B 254 führt das Land Hessen ein
gemeinsames Planfeststellungsverfahren durch. Derzeit stellt das Land Hessen
die Unterlagen für ein erforderliches Planänderungsverfahren auf. Es ist
zunächst Aufgabe des Landes Hessen, das Baurecht zu erlangen. Nach Vorliegen
des Baurechts ist die Frage der Finanzierung zu klären.
B 275 – Ortsumgehung Idstein/Eschenhahn
102. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand, und
wann wird der Baubeginn des zweistreifigen Neubaus sein?
Aufgrund der Erkenntnisse eines Sicherheitsaudits hat das Land Hessen die
Planung für die B 275 Ortsumgehung Idstein/Eschenhahn überarbeitet. Das
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/13845BMVBS hat der überarbeiteten Planung zugestimmt. Es ist zunächst Aufgabe
des Landes Hessen, das Planfeststellungsverfahren für die Maßnahme
durchzuführen und das Baurecht zu erlangen. Nach Vorliegen des Baurechts ist die
Frage der Finanzierung zu klären. Wann mit dem Bau der Maßnahme begonnen
werden kann ist daher heute noch nicht absehbar.
B 486 – Ortsumgehung Offenthal
103. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die erneute
Verschiebung des Baubeginns für den Streckenbau an der
Ortsumgehung Offenthal an der B 486, und was ist der Stand der Realisierung?
104. Bleibt nach Kenntnis der Bundesregierung der Termin der Fertigstellung
Ende 2013 bestehen?
Die Fragen 103 und 104 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Streckenbau ist bereits ausgeschrieben und soll bis Mitte 2013 vergeben
werden. Das Land Hessen beabsichtigt die Maßnahme bis Ende 2013
fertigzustellen.
B 49 – Ortsumgehung Reiskirchen–Reiskirchen/Lindenstruth
105. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Ortsumgehung der B 49
im Bereich der Gemeinde Reiskirchen nach erfolgter Plangenehmigung
unverzüglich umgesetzt?
106. Wird die notwendige Finanzierung für die Umsetzung dieses Projektes
bereitgestellt?
Die Fragen 105 und 106 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die B 49 Ortsumgehung Reiskirchen und Reiskirchen/Lindenstruth führt
das Land Hessen derzeit ein Planfeststellungsverfahren durch. Nach Vorliegen
des Baurechts ist die Frage der Finanzierung zu klären.
E. Bundeswasserstraßen
Kasseler Schleuse
107. Wie plant die Bundesregierung konkret die Bereitstellung der nötigen
Finanzmittel für die Reparatur der Kasseler Schleuse vor dem
Hintergrund der öffentlichen Zusage des Parlamentarischen Staatssekretärs
beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Enak
Ferlemann bei einem Besuch in Kassel am 3. Dezember 2012, dass das
beschädigte Tor der Kasseler Schleuse unverzüglich repariert werden
könne (vgl. die HNA-Online vom 4. Dezember 2012)?
108. Stellt die Bundesregierung zur Finanzierung der Reparatur der Kasseler
Schleuse Finanzmittel aus dem Investitionsbeschleunigungsprogramm
bereit, vor dem Hintergrund einer Äußerung von Staatssekretär Rainer
Bomba von Mai 2012 (
www.hna.de vom 12. Mai 2012 „Kasseler
Schleuse: Eine Rettung zeichnet sich ab“), dass die kaputten
Schleusentore aus den Finanzmitteln des Investitionsbeschleunigungsprogramms
finanziert werden, und wenn nein, warum nicht?
Drucksache 17/13845 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode109. Wann wird mit der Reparatur der Schleuse begonnen, und wann rechnet
die Bundesregierung mit der Fertigstellung der Reparatur der Kasseler
Schleuse?
110. Wie viel Finanzmittel wird die Bundesregierung für die Reparatur der
Kasseler Schleuse bereitstellen?
Die Fragen 107 bis 110 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Fulda hat keine Bedeutung für den Güterverkehr. Die Schleuse Kassel wird
ausschließlich und im bundesweiten Vergleich eher gering von Fahrgastschiffen
und Sportbooten genutzt.
Ein Neubau einer Schleuse Kassel für den Verkehr mit Fahrgastschiffen und
Sportbooten weist keine Wirtschaftlichkeit aus (Nutzen-Kosten-Verhältnis < 1).
Demnach wären die Ausgaben für einen Neubau größer als der gesamte
volkswirtschaftliche Nutzen.
Damit verbietet sich für den BMVBS aus haushälterischen Gründen ein Neubau
der Schleuse Kassel.
Die Übernahme der Schleuse durch das Land Hessen, die Stadt Kassel oder
sonstige zuverlässige Träger ist jedoch möglich; für diese eröffnet sich ggf.
auch eine andere Bewertung.
Oberweser
111. Wie wird die Bundesregierung die öffentliche Zusage des Parlamentarischen
Staatssekretärs Enak Ferlemann bei seinem Besuch in Kassel am
3. Dezember 2012, dass der Bund die Oberweser als schiffbare Wasserstraße
erhalten werde und auf der Oberweser weiter Güter transportiert werden
können (vgl. HNA-Online vom 4. Dezember 2012), in die Tat umsetzen?
Die Oberweser ist entsprechend ihrer verkehrlichen Bedeutung als „sonstige
Wasserstraße“ kategorisiert. Dies bedeutet, dass der bestehende Zustand
erhalten werden soll. Die Eder- und Diemeltalsperre sollen weiter betrieben werden
wie bisher. Somit sollten weiterhin der Hochwasserschutz gewährleistet und
Tiefgang, Fließgeschwindigkeit und Befahrbarkeit, allerdings stark abhängig
von der zur Verfügung stehenden Abflussmenge, in der bekannten
Größenordnung erhalten bleiben. Die Nutzung der Oberweser für den bisher
durchgeführten Schwerlastverkehr, den Kiestransport, aber auch den Verkehr mit Ausflugs-
und Sportbooten, bleibt insofern unverändert möglich.
Stockstadt/Erfelder und Lampertheimer Altrhein
112. Plant die Bundesregierung eine Entwidmung des Stockstadt/Erfelder
und des Lampertheimer Alt-Rheins als Bundeswasserstraße?
113. Wenn ja, in wessen Trägerschaft sollen diese Flussabschnitte übergehen,
und wurden dazu bereits Verhandlungen aufgenommen?
Die Fragen 112 und 113 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Derzeit liegen keine konkreten Planungen von Seiten der Bundesregierung vor,
den Stockstadt/Erfelder Alt-Rhein und den Lampertheimer Alt-Rhein als
Bundeswasserstraße zu entwidmen. Grundsätzlich ist der Bund an einer
Veräußerung der Alt-Rheinarme an das Land oder die Kommunen sehr interessiert.
Konkrete Verhandlungen wurden bislang aber nicht geführt.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]