[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13839
17. Wahlperiode 10. 06. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gustav Herzog, Michael Groß, Sabine
Bätzing-Lichtenthäler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/13304 –
Sachstand wichtiger Verkehrsprojekte für Rheinland-Pfalz
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesverkehrswegeplan 2003 hat eine Laufzeit bis 2015. Der
Investitionsrahmenplan für 2011 bis 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes
liegt seit Beginn des Jahres 2012 vor. Es ist jedoch bereits jetzt absehbar, dass
die bisher im Bundesverkehrswegeplan verankerten Projekte nicht mehr bis
2015 vollständig realisiert werden können. Vor dem Hintergrund der
prognostizierten Zunahme im Personen- und besonders im Güterverkehr ist mit
erheblichen Kapazitätsengpässen und Knotenüberlastungen zu rechnen. Der
Konzeptentwurf des kommenden Bundesverkehrswegeplans wurde kürzlich
vorgestellt und die Bundesländer wurden aufgefordert, Projekte für den neuen
Bundesverkehrswegeplan anzumelden.
Mobilität von Personen und Gütern sind eine tragende Säule für Arbeit und
Wohlstand in unserer Industriegesellschaft. Angesichts dieser herausragenden
Bedeutung unserer Verkehrsinfrastruktur ist es unerlässlich, ausreichend
Finanzmittel für Erhalt und Ausbau unserer Verkehrsträger zur Verfügung zu
stellen. Als Konsequenz der Haushaltskonsolidierungen kam es jedoch zu einer
dauerhaften Unterfinanzierung der Verkehrsträger. Wichtige Ertüchtigungen
wurden zurückgestellt und ohnehin begrenzte Investitionsmittel für die
Verkehrsinfrastruktur stärker in dringend notwendige Erhaltungsmaßnahmen
verschoben. Vor diesem Hintergrund nimmt die Priorisierung der
verkehrsstrategisch wichtigen Projekte für ein funktionstüchtiges und zukunftsweisendes
Verkehrsnetz mit einer ausreichenden Dichte intermodaler Knotenpunkte an
Bedeutung zu.
In der Zukunft eines zusammenwachsenden Europas spielen zuverlässige
Verkehrs- und Güterwege jedoch eine zentrale Rolle. Besonders das Bundesland
Rheinland-Pfalz nimmt im Herzen Europas eine herausgehobene Stellung als
wichtige Verkehrsdrehscheibe in Deutschland und Europa ein. Das Rheintal
stellt einen hoch frequentierten Verkehrskorridor von europäischer Bedeutung
dar. Allein der Güterumschlag im Eisenbahnverkehr in Rheinland-Pfalz hat
von 2001 bis 2010 um etwa 40 Prozent auf über 17 Millionen Tonnen zugelegt.
Rheinland-Pfalz grenzt im Norden an die Wirtschaftszentren des
bevölkerungsstärksten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und verbindet über den
TEN-Korridor 24 Rotterdam Genua den drittgrößten Seehafen der Welt mit den
südlich und östlichen lokalisierten Wirtschaftsräumen Europas. Die Bedeutung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 6. Juni 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13839 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodevon Rheinland-Pfalz als Kernstück der europäischen Entwicklungsachse stellt
enorme Anforderungen an das Verkehrsnetz. Verkehrswege müssen daher
bedarfsgerecht angepasst und so miteinander vernetzt werden, dass Verkehre
möglichst nachhaltig abgewickelt werden können. Dabei muss sichergestellt
werden, dass Güter von der Straße auf die nachhaltigen Verkehrsträger Schiene
und Wasserstraße verlagert werden. Der Belastung der Bevölkerung durch
Verkehrs- und besonders Schienenverkehrslärm muss mit wirksamen
Instrumenten begegnet werden, um einerseits die Güterverkehrsmengen der Zukunft
bewältigen und andererseits die Akzeptanz der Bevölkerung sicherstellen zu
können.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bundesverkehrswegeplan 2003 gilt, bis die Bundesregierung einen neuen
Bundesverkehrswegeplan beschließt. Die Bundesregierung strebt an, im Jahr
2015 einen neuen Bundesverkehrswegeplan vorzulegen.
Grundlage für den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes ist der auf der Basis des
Bundesverkehrswegeplans aufgestellte Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen.
Er ist als Anlage zum Fünften Gesetz zur Änderung des
Fernstraßenausbaugesetzes vom 4. Oktober 2004 (FStrAbG) vom Deutschen Bundestag beschlossen
worden (verkündet in BGBl. I Jahrgang 2004 Nr. 54 vom 15. Oktober 2004).
Grundlage für den Ausbau des Bundesschienenwegenetzes ist der auf der Basis
des Bundesverkehrswegeplans aufgestellte Bedarfsplan für die
Bundesschienenwege. Er ist als Anlage zum Ersten Gesetz zur Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes vom 15. September 2004 (BSWAG) vom Deutschen
Bundestag beschlossen worden (verkündet in BGBl. I Jahrgang 2004 Nr. 49 vom
21. September 2004).
Für Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs (beide Bedarfspläne), Maßnahmen
des weiteren Bedarfs mit Planungsrecht (Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen) und Internationale Projekte (Bedarfsplan für die Bundesschienenwege), für
die eine Vereinbarung mit den jeweils betroffenen Nachbarstaaten getroffen
wurde, besteht ein gesetzlicher Planungsauftrag.
Der Investitionsrahmenplan 2011–2015 für die Verkehrsinfrastruktur des
Bundes (IRP) benennt diejenigen Vorhaben, die im Fünfjahreszeitraum
weitergeführt, vollendet oder begonnen werden sollen.
A. Allgemein
1. Welche konkreten Straßen- und Schienen- und
Wasserstraßenneubauvorhaben des Bundes werden 2013 im Bundesland Rheinland-Pfalz neu
begonnen?
Bundesfernstraßen
Von den im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthaltenen
Maßnahmen wird im Jahr 2013 das Straßenneubauprojekt B 10, Wallmersbach–
Hinterweidenthal, 2. Bauabschnitt, begonnen.
Bundesschienenwege
Keines.
Bundeswasserstraßen
Im Herbst 2013 ist nach derzeitigem Verfahrensstand mit der Vergabe der
Baumaßnahme „Zweite Schleusenkammer Trier“ zu rechnen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/138392. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die dem Bundesland Rheinland-Pfalz
jeweils für die Realisierung der Straßen-, Schienen- und
Wasserstraßenbauprojekte im Vordringlichen Bedarf durch den Bund zur Verfügung stehen?
3. Welche finanziellen Mittel sind für das Land Rheinland-Pfalz in der
Finanzplanung des Bundes pro Jahr bis 2016 jeweils für Straßen-, Schienen- und
Wasserstraßenbauprojekte vorgesehen?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die gesamten Bundesfernstraßenmittel, die Mittel für die
Bundesfernstraßenprojekte des Vordringlichen Bedarfs (ohne Verkehrsprojekte Deutsche Einheit
[VDE], Refinanzierung der privat vorfinanzierten Maßnahmen [Refi] und
Öffentlich Private Partnerschaften [ÖPP]) und die Mittel für die Erhaltung der
Bundesfernstraßen für Rheinland-Pfalz in 2013 und in der Finanzplanung bis
2016 betragen:
* Die Gesamtansätze der Länder stehen erst mit jeweiligem Haushaltsgesetz fest.
Im Bereich der Schienenwegeinvestitionen erfolgt keine länderbezogene
Aufschlüsselung der Zuwendungen des Bundes. Diese werden im Falle der
Ersatzinvestitionen im Bestandsnetz auf der Grundlage der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV) gesamtnetzbezogen bzw. bei den Neu- und
Ausbauvorhaben des Bedarfsplans streckenbezogen ohne Berücksichtigung von
Landesgrenzen gewährt.
Die Wasserstraßenprojekte des Vordringlichen Bedarfs werden direkt von der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Rheinland-Pfalz realisiert.
Dem Land Rheinland-Pfalz werden insofern keine Mittel zur Erledigung von
Aufgaben an Bundeswasserstraßen zur Verfügung gestellt. In 2013 betragen die
Investitionen des Bundes für Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen in die
Bundeswasserstraßen Rhein, Mosel, Saar und Lahn im Land Rheinland-Pfalz rd. 17 Mio.
Euro.
In der Finanzplanung 2014 bis 2016 sind Investitionen des Bundes für Um-,
Aus- und Neubaumaßnahmen in die Bundeswasserstraßen im Land Rheinland-
Pfalz von jährlich rd. 23 Mio. Euro vorgesehen.
4. Welche Projekte des Investitionsrahmenplans (IRP) 2011–2015, die bisher
noch nicht begonnen wurden, sollen 2013/2014 begonnen, und welche
Projekte sollen in den darauffolgenden Jahren begonnen werden (bitte nach
Projekt und Jahren getrennt darstellen)?
5. Wie hoch ist der Finanzierungsbedarf zur Realisierung der noch nicht
begonnenen Projekte (bitte tabellarisch auflisten)?
(Angaben in Mio. Euro)
Verfügungsrahmen
Rahmenvorgabe
Finanzplanung
2013 2014 2015 2016
Bundesfernstraßenmittel* 465 – – –
davon Bedarfsplanmittel
(ohne VDE, Refi, ÖPP) 97 43 28 30
davon Erhaltungsmittel 209 222 230 238
Drucksache 17/13839 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Detaillierte Angaben und der Finanzierungsbedarf sind im
Investitionsrahmenplan (IRP) 2011–2015 dargestellt.
Bundesfernstraßen
Im IRP 2011–2015 sind in der Kategorie B „Laufende Vorhaben“ 17 Projekte
ausgewiesen, die – soweit inzwischen nicht schon fertiggestellt – in den
kommenden Jahren finanziert werden. Der Finanzierungsbedarf ab 2011 beträgt
552 Mio. Euro.
In der Kategorie C „Prioritäre Vorhaben im IRP-Zeitraum“ sind 12 Projekte
ausgewiesen. Davon wurden die B 327, Ortsumgehung Kastellaun in 2011 und die
B 51, Ortsumgehung Konz–Könen in 2012 begonnen. In 2013 ist ein Baubeginn
der A 643, Rheinbrücke Schierstein, 6-streifiger Ersatzneubau (Anteil
Rheinland-Pfalz) vorgesehen. Der Finanzbedarf ab 2011 beträgt 580 Mio. Euro.
Welche Projekte darüber hinaus in den kommenden Jahren begonnen werden
können, hängt von den finanziellen Spielräumen nach Vorliegen des Baurechts
ab.
Bundesschienenwege
Der Investitionsrahmenplan 2011–2015 enthält in der Kategorie C (neu zu
beginnende Vorhaben) keine noch nicht begonnenen Schienenprojekte, die ganz
oder teilweise im Bundesland Rheinland-Pfalz liegen.
Bundeswasserstraßen
Der Investitionsrahmenplan (IRP) 2011–2015 enthält keine Projektliste für die
Bundeswasserstraßen. Anders als bei den Schienenwegen des Bundes und den
Bundesfernstraßen gibt es für die Bundeswasserstraßen auch keinen
gesetzlichen Auftrag für eine projektscharfe Festlegung.
6. Wie viel dieser in Frage 3 benannten Finanzmittel sind jeweils für den
Erhalt der Bundesfernstraßen, der Bundesschienenwege und der
Bundeswasserstraßen im Bundesland Rheinland-Pfalz in die Haushalts- und
Finanzplanung des Bundes eingestellt?
Es wird für die Bereiche der Bundesfernstraßen und die Bundesschienenwege
auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
Mittel für die Erhaltung der verkehrlichen Infrastruktur der
Bundeswasserstraßen sind in der Antwort zu Frage 3 nicht enthalten. Für die Erhaltung der
Bundeswasserstraßen im Land Rheinland-Pfalz betragen die Ausgaben jährlich rd.
8 Mio. Euro. Hinzu kommen noch die Ausgaben für Betrieb und Unterhaltung
der Wasserstraßen in Höhe von rd. 9 Mio. Euro.
7. Welche rheinland-pfälzischen Straßen-, Schienen- und
Wasserstraßenprojekte des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2003 wurden bisher komplett
abgeschlossen?
Nachfolgend aufgeführte Straßenneu- und Straßenausbauprojekte des geltenden
Bedarfsplans sind dem Verkehr übergeben worden:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13839Bei den Bundesschienenwegen wurde das Vorhaben Ausbaustrecke Mainz–
Mannheim (1. und 2. Baustufe) abgeschlossen.
Bei den Bundeswasserstraßen sind die zweiten Schleusenkammern an der Mosel
in Fankel und Zeltingen bautechnisch abgeschlossen.
8. Welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte des BVWP
2003 aus Rheinland-Pfalz im Vordringlichen Bedarf sind unanfechtbar
planfestgestellt, stehen aber noch vor der baulichen Umsetzung?
Wann ist mit dem Beginn der Bauphase und der abschließenden
Realisierung dieser Projekte zu rechnen?
Bundesfernstraßen
Folgende noch nicht in Bau befindliche Straßenneubauprojekte sind
planfestgestellt und unanfechtbar:
– B 38, Ortsumgehung (OU) Impflingen,
– B 41, OU Hochstetten–Dhaun,
– B 271, OU Kirchheim a. d. W.,
Nr. Straße Projektbezeichnung
1 A 1 Daun (B 257)–Rengen (L 46)
2 A 1 Rengen (L 46)–Gerolstein (L 67)
3 A 1 Gerolstein (L 67)–Kelberg (B 410)
5 A 60 AS Hechtsheim/W–AS Mainz-Laubenheim
6 A 63 AS Sembach–AD Kaiserslautern
7 A 650 AS Friedelsheim–AS Maxdorf
8 B 9 Verlegung zw. OU Guntersblum und Oppenheim
9 B 10 AS Pirmasens–Fehrbach (K 1)
10 B 10 Fehrbach (K 1)–AS B 270
12 B 10 Haseneck–Waldfriedhof
14 B 10 Münchweiler–Wallmersbach
15 B 37 OU Hochspeyer
16 B 39 OU Geinsheim
17 B 41 Rüdesheim–Bad Kreuznach
18 B 42 Koblenz–Pfaffendorf
19 B 42 OU Koblenz-Ehrenbreitstein
20 B 47 OU Eisenberg
21 B 47 2. Rheinbrücke Worms
23 B 49 OU Neuhäusel
27 B 50 Flughafen Hahn–Niederkostenz
28 B 50 Niederkostenz–Kauerhof
29 B 50 Kauerhof–Simmern-Ost (K 55)
31 B 53 OU Biewer und Pfalzel
35 B 257 OU Wolsfeld
36 B 257 OU Hönningen/Ahr
38 B 260 OU Fachbach–Bad Ems
40 B 270 OU Wolfstein
Drucksache 17/13839 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– B 327, OU Gödenroth und
– B 427, OU Bad Bergzabern.
Die Realisierung erfolgt in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel.
Der Realisierungszeitraum ist von den Finanzierungsmöglichkeiten abhängig und
kann derzeit nicht benannt werden.
Bundesschienenwege
Keines.
Bundeswasserstraßen
Der Bau der zweiten Schleusenkammer in Trier ist planfestgestellt. Die
Baumaßnahme soll im Herbst 2013 vergeben werden.
9. Welche Priorisierungen sieht die Bundesregierung für die Verkehrsträger
Straße, Schiene und Wasserstraße in Rheinland-Pfalz aufgrund von
europäischen Korridoren und Vorrangnetzen und bei Verschiebung der
finanziellen Mittel hin zu mehr Erhaltungsmaßnahmen vor?
Für die Priorisierung von Infrastrukturinvestitionen gilt zunächst: Vorrang
haben Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen vor Ausbau- und Neubauvorhaben,
wobei für alle Investitionen die volkswirtschaftliche Vorteilhaftigkeit das
entscheidende Kriterium für eine Priorisierung ist.
Zudem wird eine Konzentration der Investitionsmittel auf Relationen mit einer
hohen Verkehrsbelastung angestrebt. Die Bundesregierung hat bei der
Definition der Transeuropäischen Netze für Verkehr (TEN-V) auf die
Übereinstimmung mit der national bestehenden Priorisierung geachtet.
Ungeachtet dessen werden aufgrund der künftigen Connecting Europe Facility
(CEF) – wie derzeit schon aufgrund der TEN-Zuschussverordnung – nur
ergänzende Mittel für Projekte im TEN-V bereitgestellt, wobei nicht sicher ist,
inwieweit die Gewährung der Mittel erfolgt. Aufgrund dieser Unwägbarkeiten ist
es damit immer erforderlich, eine 100-Prozent-Finanzierung aus nationalen
Mitteln sicherzustellen, um den Bau eines Projektes ausschreiben zu können. Vor
diesem Hintergrund sollte die Investitionsplanung für Verkehrsinfrastrukturen
des Bundes nicht von den Festlegungen der TEN-V oder der CEF abhängig
gemacht werden.
Aus der Definition der künftigen TEN-V und den Bestimmungen der derzeit
noch in der Diskussion befindlichen CEF können sich daher keine
Verschiebungen gegenüber der Priorisierung aus der Bundesverkehrswegeplanung und den
Bedarfsplangesetzen ergeben.
Von der beabsichtigten Stärkung der Bestandsnetzinvestitionen sind derzeit
keine Auswirkungen für das Bundesland Rheinland-Pfalz tangierende
Bedarfsplanvorhaben zu erwarten.
Der für die Investitionen in die Schienenwege des Bundes maßgebliche
vorliegende Bedarfsplan berücksichtigt auch die europäischen Korridore und
Vorrangnetze, sofern dort ein entsprechender Aus- und Neubaubedarf besteht. Die
entsprechenden Auswirkungen wurden im Investitionsrahmenplan 2011–2015
berücksichtigt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1383910. Welche rheinland-pfälzischen Straßenbauprojekte im Vordringlichen
Bedarf werden nicht gemäß der ursprünglichen Planung fertiggestellt?
Was sind die Gründe für die Verzögerung für die Fertigstellung dieser
Straßenbauprojekte?
Eine konkrete Beantwortung ist aufgrund der unpräzisen Fragestellung
(ursprüngliche Planung) nicht möglich. Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass
zunächst u. a. das Baurecht herzustellen ist, bevor über eine Einstellung in den
Haushalt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel entschieden werden
kann. Für welche Projekte das Baurecht vorliegt, ist der Antwort zu Frage 8 zu
entnehmen.
11. Für welche Projekte des Vordringlichen und Weiteren Bedarfs des
aktuellen BVWP, die in Rheinland-Pfalz realisiert werden sollen, liegen bereits
Finanzierungsvereinbarungen vor, und für welche nicht (bitte in
tabellarischer Darstellung unter Angabe des Zeitpunkts der Vereinbarung)?
Nach Vorliegen des Baurechts können die im Vordringlichen Bedarf
ausgewiesenen Bedarfsplanmaßnahmen in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden
Bundesfernstraßenmittel und nach Einstellung in den Bundeshaushalt realisiert
werden. Finanzierungsvereinbarungen schließt der Bund hierzu nicht ab.
Für die Bauvorhaben an den Bundeswasserstraßen gibt es ebenfalls keine
Finanzierungsvereinbarungen. Es wird ansonsten auf den vorliegenden
Verkehrsinvestitionsbericht (Bundestagsdrucksache 17/12230) verwiesen.
12. In welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Rheinland-Pfalz sind in
welcher Höhe Bundesmittel aus dem Konjunkturpaket I pro Jahr geflossen?
Im Bundesfernstraßenbereich sind in Rheinland-Pfalz für die nachstehenden
Neubeginne von Bedarfsplanmaßnahmen Bundesmittel aus dem
Konjunkturpaket I pro Jahr geflossen:
Darüber hinaus wurden 48,5 Mio. Euro in Erhaltungsmaßnahmen investiert.
In die Ausbaustrecke Mainz–Mannheim (Nordkopf Bahnhof Mainz) der
Bundesschienenwege wurden Mittel des Konjunkturpakets I investiert (2010: 3,4 Mio.
Euro, 2011: 12 Mio. Euro).
13. In welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Rheinland-Pfalz sind in
welcher Höhe Bundesmittel aus dem Konjunkturpaket II pro Jahr geflossen?
Im Bundesfernstraßenbereich sind in Rheinland-Pfalz für die nachstehenden
Neubeginne von Bedarfsplanmaßnahmen Bundesmittel aus dem Konjunkturpaket II
pro Jahr geflossen:
(Angaben in Mio. Euro) 2009 2010
B 48, OU Enkenbach/Alsenborn 0,7 1,2
B 256, OU Kruft 0,2 1,3
B 260, OU Dausenau 1,1 1,0
(Angaben in Mio. Euro) 2009 2010 2011
B 10, Wallmersbach–Hinterweidenthal (1. BA) 0,1 4,8 8,7
Drucksache 17/13839 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDarüber hinaus wurden 33,3 Mio. Euro in Erhaltungsmaßnahmen investiert.
Im Bereich der Bundesschienenwege sind keine Mittel aus dem
Konjunkturpaket II in das Bundesland Rheinland-Pfalz tangierende Vorhaben geflossen.
14. In welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Rheinland-Pfalz sind in
welcher Höhe Bundesmittel aus den Mauteinnahmen seit 2009 pro Jahr
geflossen?
Im Bundesfernstraßenbereich sind in Rheinland-Pfalz für die nachstehenden
Neubeginne von Bedarfsplanmaßnahmen aus den Mautmehreinnahmen 2009
bis 2012 insgesamt Bundesmittel pro Jahr geflossen:
Darüber hinaus sind alle aus Mauteinnahmen finanzierten Ausgaben der einzeln
veranschlagten Bundesfernstraßenmaßnahmen in den jährlichen
Bundeshaushalten im Straßenbauplan veröffentlicht.
Folgende das Bundesland Rheinland-Pfalz betreffende Vorhaben der
Bundesschienenwege wurden seit 2009 mit Mautmitteln finanziert:
– Ausbaustrecke Ludwigshafen–Saarbrücken (POS Nord),
1. Baustufe (2009: 1,6 Mio. Euro, 2010: 8,0 Mio. Euro) und
– Ausbaustrecke Ludwigshafen–Saarbrücken (POS Nord),
2. Baustufe (2009: 5,3 Mio. Euro, 2010: 12,7 Mio. Euro).
Seit 2011 werden die Mauteinnahmen im Rahmen des „Finanzierungskreislaufs
Straße“ ausschließlich zur Finanzierung des Verkehrsträgers Straße eingesetzt.
15. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für den Erhalt der Bundesfernstraßen
und der Bundesschienenwege in Rheinland-Pfalz in der Finanzplanung
des Bundes pro Jahr bis 2016 eingeplant?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 3 und 6 verwiesen.
16. Welche rheinland-pfälzischen Bundesstraßenprojekte mit
Planfeststellungsbeschluss sind nicht im Straßenbauplan (SBP) 2013 enthalten?
Wie ist der Sachstand der nicht im SBP 2013 enthaltenen rheinland-
pfälzischen Projekte, wie ist der weitere vorgesehene Planungsverlauf, und
wann kann mit dem Weiterbau und der Fertigstellung gerechnet werden
(bitte nach einzelnen Projekten tabellarisch darstellen)?
Siehe hierzu Antwort zu Frage 8.
Außerdem sind folgende Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs
planfestgestellt, werden jedoch beklagt, so dass noch kein Baurecht hergestellt ist (siehe
hierzu auch Antwort zu Frage 10):
(Angaben in Mio. Euro) 2009 2010 2011 2012
B 50, B 50 alt (Platten)–Zubringer B 53 neu
(Bundesanteil) „Hochmoselübergang“ 2,1 11,9 17,2 20,1
A 6, Kaiserslautern/West–Kaiserslautern/Ost
(insbesondere Lautertalbrücke und
Waschmühltalbrücke) 2,3 0,3 9,6 5,7
B 50, Zubringer B 53 neu–Zubringer B 50 alt
(Longkamp) 1,6 4,8 7,7 16,2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/13839– B 10, Godramstein–Landau
– B 47, Verlegung bei Worms.
17. Welche Auswirkungen hat die in der neuen Konzeption zur
Bundesverkehrswegeplanung angekündigte Mittelaufteilung von 70 Prozent für
überregional bedeutsame Projekte und 30 Prozent für regional wichtige
Projekte für die bisher angekündigten Zeitpläne der Fertigstellung von
Ortsumgehungen des Vordinglichen Bedarfs an Bundesfernstraßen in
Rheinland-Pfalz, und rechnet die Bundesregierung mit einer späteren
Fertigstellung von Ortsumgehungen in Rheinland-Pfalz aufgrund der
geplanten Mittelaufteilung, insbesondere für Bürger in stark von
Durchgangsverkehr belasteten Ortsdurchfahrten?
Im Rahmen der vorhandenen Mittel müssen bei einem stetig steigenden
Erhaltungsbedarf zwangsläufig Prioritäten bei der Mittelaufteilung gesetzt werden.
Nur so kann die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der dem Fernverkehr
dienenden Bundesfernstraßen – insbesondere der stark belasteten Autobahnabschnitte –
auch in Zukunft gewährleistet werden.
18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Bürgerinnen und
Bürger auch in Zukunft vor den Belastungen von hohem Durchgangsverkehr,
wie Lärm und schlechter Luft, zu schützen?
Mit der Umsetzung der Maßnahmen des aktuellen und des zukünftigen
Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen im Rahmen der zur Verfügung stehenden
finanziellen Mittel werden die Menschen vom Durchgangsverkehr und damit von
Lärm und Abgasen entlastet.
B. Schienenverkehr
19. In welcher Höhe sind Mittel für Lärmschutz- und
Lärmsanierungsmaßnahmen an den Bundesschienenwegen in Rheinland-Pfalz im Bundeshaushalt
2013 eingeplant?
20. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für Lärmschutz- und
Lärmsanierungsmaßnahmen an den Bundesschienenwegen in Rheinland-Pfalz in der
Finanzplanung des Bundes pro Jahr bis 2016 eingeplant?
Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die 1999 eingeführte Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der
Eisenbahnen des Bundes stehen im Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) seit 2007 jährlich 100 Mio. Euro zur
Verfügung. Im geltenden Finanzplan bis 2016 sind diese 100 Mio. Euro jährlich für
die Lärmsanierung etatisiert, es findet keine Aufteilung auf die einzelnen
Bundesländer statt.
In Bezug auf die Finanzierung der im Rahmen der Bedarfsplanvorhaben der
Schiene zu realisierenden Lärmvorsorgemaßnahmen wird auf die Antwort zu
den Fragen 2 und 3 verweisen. Zu Art und Umfang der bei der Realisierung der
Bedarfsplanvorhaben auf das Bundesland Rheinland-Pfalz entfallenden
Lärmvorsorgemaßnahmen liegen der Bundesregierung keine näheren Informationen
vor.
Drucksache 17/13839 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Welche konkreten Lärmschutzmaßnahmen werden an den
Bundesschienenwegen in Rheinland-Pfalz aktuell und bis 2015 ergriffen, und welchen
Stand (Planung, Finanzierung, Fertigstellung) haben diese Maßnahmen?
Entlang der Strecken Koblenz Hbf–Perl (Grenze) und Neuwied–Koblenz-Mosel
Gbf werden im Stadtgebiet von Koblenz und in Löf insgesamt 4,8 Kilometer
Schallschutzwände (SSW) errichtet und bei 209 Wohneinheiten passive
Schallschutzmaßnahmen (z. B. Einbau von Schallschutzfenstern) gefördert. Die
Maßnahmen werden 2013 abgeschlossen.
Entlang der Strecke Homburg (Saar) Hbf–Ludwigshafen (Rhein) Hbf werden
auf rheinland-pfälzischem Gebiet in Ludwigshafen, Haßloch, Schifferstadt und
Böhl-Iggelheim insgesamt 5,5 Kilometer SSW errichtet. Die Maßnahmen sollen
bis 2017 abgeschlossen werden.
In Schifferstadt werden entlang der Strecke Schifferstadt–Berg (Grenze)
außerdem noch insgesamt 2,8 Kilometer SSW errichtet. Die Maßnahmen sollen 2014
abgeschlossen werden.
Entlang der Strecken Mainz Hbf–Mannheim Hbf und Ludwigshafen-
Oggersheim–Ludwigshafen (Rhein) BASF werden in Ludwigshafen, Alsheim und
Frankenthal insgesamt 16,5 Kilometer SSW errichtet und bei 244
Wohneinheiten passive Schallschutzmaßnahmen gefördert. Die Maßnahmen werden 2013
abgeschlossen.
22. Welche Maßnahmen wurden in den letzten zwei Jahren im Mittelrheintal
ergriffen, um die Lärmsituation der Anwohner zu verbessern, und um wie
viele dB(A) konnte die Lärmbelastung dadurch gesenkt werden?
23. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind für die kommenden zwei Jahre im
Mittelrheintal geplant, und mit welcher Lärmabsenkung rechnet die
Bundesregierung?
Die Fragen 22 und 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bis 2012 wurden im Mittelrheintal im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms
der Bundesregierung in 33 Ortsdurchfahrten aktive und/oder passive
Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt. Aus diesem Programm wurden zuletzt in den
Jahren 2012 und 2013 eine Schallschutzwand errichtet und passive Maßnahmen
an Gebäuden durchgeführt. Aus Mitteln des Konjunkturprogramms II wurden
im Mittelrheintal folgende innovative Lärmschutzmaßnahmen zu
Erprobungszwecken eingebaut:
1. Schienenstegdämpfer
2. niedrige Schallschutzwände
3. Schienenschmiereinrichtungen
4. Entdröhnung von Brücken.
Weiter wurden und werden mit Mitteln des
Infrastrukturbeschleunigungsprogramms II, Sonderprogramm Lärmschutz Schiene, im Mittelrheintal
Isolierschienenstöße ausgebaut und Schienenstegabschirmungen und -dämpfer eingebaut.
Das konkret erreichte Maß an Lärmminderung hängt vom Einzelfall und der
örtlichen Situation ab.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1383924. Wie weit sind die Planungen für eine Alternativstrecke für das
Mittelrheintal gediehen, und wann rechnet die Bundesregierung mit konkreten
Ergebnissen aus der Überprüfung des Westkorridors?
Anfang 2012 hat das BMVBS für den Eisenbahnkorridor Köln–Rhein/Main–
Rhein/Neckar–Karlsruhe eine Studie zur Entwicklung einer verkehrlichen
Gesamtkonzeption in Auftrag gegeben. Der Auftragnehmer der Studie soll zudem
Vorschläge für den Ausbau der Infrastruktur unterbreiten. Die Ergebnisse dieser
Studie werden Ende dieses Jahres erwartet. Zu den im Rahmen dieser Studie
untersuchten Planfällen gehören auch rechts- und linksrheinische Alternativtrassen
sowie die Maßnahmen des von der Deutschen Bahn AG (DB AG)
vorgeschlagenen Westkorridors.
25. Rechnet die Bundesregierung mit der Anmeldung einer Alternativstrecke
für das Mittelrheintal für den kommenden Bundesverkehrswegeplan?
Es sind mehrere Projekte für Alternativstrecken zur Prüfung für die Aufnahme
in den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet worden.
26. Wie ist der Sachstand bei der Beseitigung des Bahnübergangs in
Weidenthal und der Errichtung einer kreuzungsfreien Unterführung für die
Weißenbachstraße?
Für die Bahnübergangsbeseitigung in Weidenthal und die Errichtung eines
Kreuzungsbauwerkes liegen dem Bund keine Anträge zur Genehmigung einer
Kreuzungsvereinbarung vor. Der Bund ist nicht Planungsträger für die
Maßnahmen zur Beseitigung der Bahnübergänge. Dies sind ausschließlich die
Baulastträger der kreuzenden Verkehrswege Straße und Schiene.
27. Welche Personenbahnhöfe in Rheinland-Pfalz sind nach Kenntnis der
Bundesregierung barrierefrei (bitte nach Kategorien aufschlüsseln), und
welche nicht?
Die DB AG hat gemäß § 2 Absatz 3 Satz 2 der Eisenbahn-Bau- und
Betriebsordnung (EBO) in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden der
Behindertenselbsthilfe mittlerweile das 2. Programm zur Herstellung von Barrierefreiheit
aufgestellt, das die Belange der Barrierefreiheit mit den Möglichkeiten am Markt
operierender Eisenbahnunternehmen in Einklang bringt. Das Programm wurde
am 27. April 2012 vorgestellt. Anlage 3 enthält die Stationen der DB
Station&Service AG, für die mittelfristig Maßnahmen zur Verbesserung der
Barrierefreiheit geplant sind. Die Umsetzung der Maßnahmen liegt ausschließlich
in der unternehmerischen Verantwortung der DB Station&Service AG. Angaben
über Einzelmaßnahmen liegen der Bundesregierung daher nicht vor und sind in
der zur Bearbeitung der vorliegenden Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden
Zeit nicht von der DB Station&Service AG zu beschaffen.
28. In welchem Projektstand befinden sich die für Rheinland-Pfalz im BVWP
2003 ausgewiesenen Schienenbauprojekte (jeweils mit Bautyp, Länge,
Gesamtkosten, verbleibendem Finanzierungsbedarf und letzter
Aktualisierung der Projektkosten tabellarisch dargestellt), und für welche der
Projekte mit Baurecht ist die Finanzierung im Jahr 2013/2014 gesichert?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 bis 5 und 11 verwiesen.
Drucksache 17/13839 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeC. Bundesautobahnen und Bundesstraßen
29. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für Lärmschutzmaßnahmen an den
Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz im Bundeshaushalt 2013 eingeplant?
30. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für Lärmschutzmaßnahmen an den
Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz in der Finanzplanung des Bundes
pro Jahr bis 2015 eingeplant?
Die Fragen 29 und 30 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Maßnahmen der Lärmvorsorge an Bundesfernstraßen werden mit den
zugehörigen Bauprojekten finanziert. Die anteiligen Kosten des Lärmschutzes werden im
Bundeshaushalt nicht gesondert ausgewiesen.
Für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen (Lärmsanierung)
in Rheinland-Pfalz wurden für das Haushaltsjahr 2013 rund 3,5 Mio. Euro
bereitgestellt. Über die zukünftigen Mittel für Lärmsanierungsmaßnahmen wird mit
dem jeweiligen Haushaltsgesetz entschieden.
31. Welche konkreten Lärmschutzmaßnahmen werden an den
Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz aktuell und bis 2015 ergriffen, und welchen Stand
(Planung, Finanzierung, Fertigstellung) haben diese Maßnahmen?
Eine Antwort ist wegen des Gesamtumfangs der Fragestellung innerhalb der zur
Bearbeitung der vorliegenden Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht
möglich.
32. Wie ist der Sachstand bei Ausbau der Kapazitäten für Tank- und
Rastanlagen in Rheinland-Pfalz, und sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf,
weitere Rastanlagen zur Verfügung stellen zu müssen, um LKW-Lenkern
ausreichend Park- und Übernachtungsmöglichkeiten anbieten zu können?
Die 2008 durchgeführte bundesweite Erhebung der Lkw-Parksituation ergab in
Rheinland-Pfalz einen Fehlbedarf von über 1 100 Lkw-Parkständen. Seit 2008
wurden über 750 Lkw-Parkstände gebaut. Für die Schaffung weiterer Lkw-
Parkstände, insbesondere im Zuge der A 3, wurden die Planungen aufgenommen.
33. Wie ist die Situation der bestehenden Tank- und Rastanlagen in Rheinland-
Pfalz hinsichtlich des Lärmschutzes zu bewerten, und sieht die
Bundesregierung Handlungsbedarf, insbesondere für Berufskraftfahrer,
ausreichend Plätze mit angemessenem Lärmschutz zur Verfügung stellen zu
können?
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dort für Lärmschutz zu sorgen, wo eine Straße
oder Autobahn neu gebaut oder um einen Fahrstreifen erweitert wird. Daneben
finanziert der Bund Lärmschutz im Bereich von Rastanlagen unter
Berücksichtigung der Interessen der Anwohner nach den Grenzwerten der
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). An Streckenabschnitten ohne naheliegende
Bebauung sind Lärmschutzmaßnahmen häufig nicht erforderlich.
Um die Lkw-Fahrer während der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten auf den
Rastanlagen vor dem Lärm der Autobahn zu schützen, wurde bereits im Jahr 2008
auf Initiative des BMVBS eine Regelung im Bundeshaushaltsgesetz zur
Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Rastanlagen geschaffen.
Seitdem können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel Wälle oder
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/13839Wände zwischen der Hauptfahrbahn der Bundesautobahn und den Lkw-
Parkflächen auf Rastanlagen vorgesehen werden, wenn am Immissionsort, hier der
Fahrerkabine, der Auslösewert 65 dB(A) bei Nacht überschritten wird. Die
Überprüfung des Auslösewertes erfolgt sowohl im Rahmen der laufenden Neu- , Aus-
und Umbaumaßnahmen als auch bei bestehenden Rastanlagen ohne aktuellen
Ausbaubedarf. Hinzu kommt jeweils die Prüfung der Wirtschaftlichkeit
möglicher Lärmschutzmaßnahmen.
Die im Rahmen der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen (Artikel 90, 85 des
Grundgesetzes (GG)) zuständige Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-
Pfalz arbeitet ihre jeweiligen Planungen entsprechend den ohnehin auf
Rastanlagen laufenden Baumaßnahmen sowie bei bestehenden Rastanlagen ohne
Ausbaubedarf nach dem Grad der Lärmbetroffenheit sukzessive ab.
34. In welchem Projektstand befinden sich die für Rheinland-Pfalz im BVWP
2003 ausgewiesenen Straßenbauprojekte (jeweils mit Bautyp, Länge,
Gesamtkosten, verbleibender Finanzierungsbedarf und letzter Aktualisierung
der Projektkosten tabellarisch dargestellt), und für welche der Projekte mit
Baurecht ist die Finanzierung im Jahr 2013/2014 gesichert?
Eine Antwort ist wegen des Gesamtumfangs der Fragestellung innerhalb der zur
Bearbeitung der vorliegenden Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit
nicht möglich.
35. Gibt es weitere Bestrebungen seitens des Bundes, die Mittel für den
Straßenneubau in Rheinland-Pfalz zu kürzen, und wird der Bund dem Land
Rheinland-Pfalz die bereits verausgabten Planungskosten für Projekte, die
aufgrund der Kürzungen nicht realisiert werden, trotzdem erstatten?
Bedingt durch die Verschlechterung des Erhaltungszustandes des
Bundesfernstraßennetzes, insbesondere der Brücken und bei gleichzeitiger extremer
Belastungszunahme durch den Schwerverkehr muss zukünftig den
Erhaltungsinvestitionen Vorrang eingeräumt werden. Da auf der anderen Seite die
Bundesfernstraßenmittel in der Finanzplanung bis 2016 insgesamt aber nicht ansteigen, hat dies
zur Folge, dass sich die Investitionsansätze für Neu- und Ausbauprojekte
zukünftig vermindern werden.
Das Grundgesetz enthält klare Regelungen über die Aufgaben- und
Finanzverantwortung für die Bundesfernstraßen. Nach Artikel 104a GG haben die Länder
die beim Vollzug der Auftragsverwaltung anfallenden Verwaltungsausgaben zu
tragen. Dazu zählen auch die Kosten für die Planung der Bundesfernstraßen.
Maßnahmen an der A 1
36. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand zum
Lückenschluss der A 1 zwischen den Anschlussstellen Blankenheim und
Kelberg?
Die Auftragsverwaltung Rheinland-Pfalz (AV RP) hat den RE-Vorentwurf für
den Abschnitt Kelberg–Adenau erstellt und im April 2013 dem BMVBS zur
Erteilung des Gesehenvermerks übersandt.
Für den Abschnitt Blankenheim bis Lommersdorf hat die Auftragsverwaltung
Nordrhein-Westfalen (AV NW) ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet und eine
Offenlage im vergangenen Jahr durchgeführt. Derzeit werden die eingegangenen
Einwände und Anregungen von der AV NW bearbeitet.
Drucksache 17/13839 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDer Ländergrenzen überschreitende Abschnitt von Lommersdorf bis Adenau
wird derzeit unter Federführung der AV NW planerisch bearbeitet.
Maßnahmen an der A 61
37. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand zum
dreispurigen Ausbau der A 61 im Abschnitt Frankenthaler Kreuz bis zur
Landesgrenze nach Baden-Württemberg?
Für den sechsstreifigen Ausbau im Abschnitt Autobahnkreuz (AK) Frankenthal
bis AK Mutterstadt wird zurzeit ein Planfeststellungsverfahren von der
zuständigen AV RP durchgeführt. Derzeit findet dazu ein Deckblattverfahren mit einer
ergänzenden Anhörung statt.
Für den sechsstreifigen Ausbau im Abschnitt AK Mutterstadt bis Landesgrenze
Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg findet zurzeit ebenfalls ein
Planfeststellungsverfahren statt. Hier ist noch eine ergänzende Offenlage vorgesehen.
38. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Anbindung des Pfalzmarktes
an die A 61 im Bereich Mutterstadt/Dannstadt?
Die Maßnahme ist in Bau. Ziel der für die Baudurchführung zuständigen AV RP
ist es, die Gesamtmaßnahme Pfalzmarktanbindung A 61/L 530 in 2014
fertigzustellen.
39. Wie sieht die konkrete Planung für die Errichtung einer Grünbrücke beim
sechsstreifigen Ausbau der A 61 zwischen Mutterstadt und der
Landesgrenze aus, und wann rechnet die Bundesregierung mit der Realisierung?
Zur Erlangung des Baurechts für den sechsstreifigen Ausbau der A 61 zwischen
dem AK Mutterstadt und der Landesgrenze wird zurzeit ein
Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Zur Verbesserung der Vernetzung der Flächen
beiderseits der Autobahn, beabsichtigt die AV RP, ein vorhandenes Bauwerk so
aufzuweiten, dass Tiere die Autobahn künftig besser unterqueren können und so
eine ausreichende Durchlässigkeit gegeben ist. Der Bau einer Grünbrücke über
die Autobahn ist nicht vorgesehen.
40. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, das Frankenthaler
Industriegebiet „Im Römig“ zwischen Ludwigshafen und Frankenthal unmittelbar
an die A 61 anzubinden?
Die Erforderlichkeit wird seitens der zuständigen AV RP nicht gesehen.
Maßnahmen an der A 62
41. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand zum
vierstreifigen Ausbau im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Bann
und Pirmasens?
In Höhe der Gemeinde Höheinöd ist vorgesehen, die A 62 auf rd. 3,5 km Länge
verkehrssicher mit vier Fahrstreifen auszubauen. Die erforderlichen
Haushaltsmittel sind ab 2013 im Bundeshaushalt eingeplant.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/13839Maßnahmen an der A 643
42. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand zum
Ausbau zwischen dem Autobahnkreuz Mainz-Süd und dem
Autobahndreieck Mainz (Mainz-Finthen)?
Für den sechsstreifigen Ausbau im Abschnitt Autobahnkreuz Mainz-Süd bis
Anschlussstelle (AS) Mainz-Finthen wurde von der AV RP eine Planung erstellt
und vom BMVBS der Gesehenvermerk erteilt. Zurzeit erstellt die AV RP die
Planfeststellungsunterlagen. Anschließend ist zur Erlangung des Baurechts die
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vorgesehen.
Für den sechsstreifigen Ausbau der A 60 zwischen dem Autobahndreieck Mainz
und der AS Mainz-Finthen erstellt die zuständige AV RP derzeit die RE-
Vorentwurfsplanung, die in Kürze fertiggestellt werden soll.
Maßnahmen an der B 8
43. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand zum
Ausbau der B 8/B 414 zwischen den Landesgrenzen NRW und Hessen?
Die betreffenden Um- und Ausbaumaßnahmen werden seitens der zuständigen
AV RP sukzessive geplant und anschließend im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel realisiert. Eine detailliertere Antwort ist wegen des
Gesamtumfangs der Fragestellung innerhalb der zu Verfügung stehenden Zeit nicht
möglich.
Maßnahmen an der B 10
44. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand zum
Ausbau der B 10 zwischen Hinterweidenthal und Landau, und mit welcher
Ausbauvariante und mit welchem Zeithorizont rechnet die
Bundesregierung für die Realisierung?
Der vierstreifige Ausbau der B 10 ist im Abschnitt zwischen Hinterweidenthal
und Landau im geltenden Bedarfsplan in die Abschnitte Hinterweidenthal–
Rinnthal (Weiterer Bedarf mit Planungsrecht), Rinnthal–Queichhambach (Weiterer
Bedarf) und Queichhambach–Landau (Weiterer Bedarf mit Planungsrecht)
unterteilt und eingestuft. Die AV RP hat im vergangenen Jahr ein zweites
Mediationsverfahren durchgeführt, um vor Ort einen Konsens für den umstrittenen
Ausbau herbeizuführen, das jedoch ohne eine Einigung zwischen den Befürwortern
und Gegnern abgeschlossen wurde.
Im Rahmen der Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans sind die
Länder aufgefordert, bis Ende September dieses Jahres erwogene neue
Straßenbauvorhaben zu benennen bzw. noch nicht begonnene Maßnahmen des geltenden
Bedarfsplans für eine erneute Beurteilung zu aktualisieren.
Daher bleibt es aus Sicht der Bundesregierung zunächst abzuwarten, mit
welcher Ausbauvariante das Land Rheinland-Pfalz das Projekt für den neuen
Bundesverkehrswegeplan anmelden wird.
45. Ist eine aktive Lärmschutzmaßnahme für den Abschnitt Hauenstein–
Wilgartshausen-Ost vorgesehen?
Die heutige Lärmsituation an der B 10 im Bereich Hauenstein–Wilgartswiesen
ist nach den Kriterien der Lärmsanierung (Lärmschutz an vorhandenen Straßen)
Drucksache 17/13839 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezu beurteilen. Eine schalltechnische Untersuchung für den in Frage stehenden
Bereich kommt laut Mitteilung der AV RP zu dem Ergebnis, dass die
maßgebenden Auslösewerte deutlich unterschritten werden. Lärmschutzmaßnahmen zu
Lasten des Straßenbaulastträgers Bund kommen somit derzeit nicht in Betracht.
Bei einem vierstreifigen Ausbau der B 10 ist die Lärmsituation mit Hilfe einer
schalltechnischen Untersuchung nach den Kriterien der Lärmvorsorge
(Lärmschutz beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen) zu
beurteilen.
46. Wie ist der Sachstand des zweiten Bauabschnitts der B 10 zwischen
Wallmersbach und Hinterweidenthal?
Für den vierspurigen Ausbau der B 10 im rd. 3,8 km langen Abschnitt
Wallmersbach–Hinterweidenthal liegt das Baurecht seit dem 21. Januar 2010 vor. Das
Bauvorhaben wird in zwei Bauabschnitten realisiert.
Der Baubeginn für den ersten Bauabschnitt erfolgte im Juni 2010. Die
Fertigstellung des ersten Bauabschnitts wird für Ende 2014 erwartet.
Die Bereitstellung der benötigten Investitionsmittel für den 2. Bauabschnitt
wurde durch das Infrastrukturbeschleunigungsprogramm (IBP) II gesichert. Es
ist vorgesehen, mit den Arbeiten für den zweiten Bauabschnitt im Sommer 2013
zu beginnen.
47. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gegenwärtige
Planungsstand in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zur zweiten
Rheinbrücke bei Wörth?
Die Unterlagen, die im Faktencheck und im Rahmen der Arbeitsgruppe entstanden
sind, wurden der Anhörungsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-
Pfalz und dem Regierungspräsidium Karlsruhe, die die
Planfeststellungsverfahren durchführen, im November 2012 zur Verfügung gestellt. Laut Mitteilung der
Auftragsverwaltungen könnten nach derzeitigem Stand die Erörterungstermine
voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2013 stattfinden.
Maßnahmen an der B 38
48. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand zu der
Baumaßnahme B 38, Ortsumgehung Impflingen, und wann rechnet die
Bundesregierung mit einer Realisierung?
Für die OU Impflingen liegt seit dem 10. Juni 2010 das Baurecht vor. Aufgrund
der Vielzahl der derzeit in Rheinland-Pfalz in Bau befindlichen
Bedarfsplanprojekte, die auch in den kommenden Jahren weiter finanziert werden müssen,
war es bisher nicht möglich, die erforderlichen Haushaltsmittel für die OU
Impflingen bereitzustellen. Die künftige Finanzierung hängt von den in den
kommenden Jahren zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab.
Maßnahmen an der B 41
49. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand zum
mehrstreifigen Ausbau im Abschnitt zwischen Idar-Oberstein und Bad
Kreuznach?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/13839Die betreffenden Um- und Ausbaumaßnahmen werden seitens der zuständigen
AV RP sukzessive geplant und anschließend im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel realisiert. Eine detailliertere Antwort ist wegen des
Gesamtumfangs der Fragestellung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit
nicht möglich.
Maßnahmen an der B 44
50. Welchen Planungsstand hat der Ersatzneubau der Hochstraße Nord in
Ludwigshafen erreicht, und wann ist mit einer Realisierung der dringend
notwendigen Investitionsmaßnahme zu rechnen?
Die für das Projekt zuständige Stadt Ludwigshafen untersucht derzeit noch
verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Ein Zeitrahmen für die Realisierung kann
daher noch nicht benannt werden.
51. Wann wird die Bundesregierung die dringend notwendigen und vom
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer,
persönlich zugesagten Investitionsmittel zum Aus- bzw. Neubau der
Hochstraße Nord in Ludwigshafen (
www.mrn-news.de vom 25. Februar
2011 „Ludwigshafen – Bundesverkehrsministerium sagt finanzielle
Unterstützung der Hochstraße Nord zu“) zur Verfügung stellen?
Siehe hierzu Antwort zu Frage 50, konkretere Angaben sind aufgrund des
Sachstandes nicht möglich.
Maßnahmen an der B 47
52. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand zur
Baumaßnahme Verlegung der B 47/B 9/Rheinbrücke bei Worms?
B 47, Verlegung bei Worms (Kolpingstraße/K17–B 9)
Der Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der B 47 zwischen der K 17/
Kolpingstraße und der B 9 wird derzeit noch beklagt. Über eine Bereitstellung
der erforderlichen Haushaltsmittel für dieses Projekt kann erst nach Erlangung
des Baurechts entschieden werden.
B 47, 2. Rheinbrücke Worms
Die Verkehrsfreigabe der neuen 2. Rheinbrücke war am 12. September 2008.
Die alte Rheinbrücke wird seit 2010 saniert.
Maßnahmen an der B 48
53. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand zu der
Realisierung der Ortsumgehung Imsweiler?
Die AV RP hat den RE-Vorentwurf erstellt und das BMVBS hat dazu den
Gesehenvermerk erteilt. Zurzeit erstellt die AV RP die Planfeststellungsunterlagen.
Anschließend soll zur Erlangung des Baurechts ein Planfeststellungsverfahren
durchgeführt werden.
Drucksache 17/13839 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode54. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand zu der
Realisierung der Ortsumgehung Enkenbach-Alsenborn?
Die Ortsumgehung Enkenbach-Alsenborn befindet sich in Bau und wird in drei
Bauabschnitten realisiert.
Der 1. Bauabschnitt ist seit April 2011 in Bau und verläuft als Landesstraße L 395
vom westlichen Ortseingang von Enkenbach südlich um Enkenbach herum bis
zur B 48 zwischen Ortseingang Enkenbach und der Anschlussstelle Enkenbach-
Alsenborn. Dieser Abschnitt wird laut Mitteilung der rheinland-pfälzischen
Straßenbauverwaltung voraussichtlich Ende 2013 fertiggestellt.
Der 2. Bauabschnitt beinhaltet das Teilstück von der B 48 südlich Enkenbach bis
zum bestehenden Bahnübergang der L 395. Diese Planung wird als
Eisenbahnkreuzungsmaßnahme zur Beseitigung des Bahnübergangs der L 395 in
Enkenbach betrieben. Die Bauarbeiten für diesen Abschnitt wurden in 2011 begonnen
und werden voraussichtlich noch bis 2013 andauern. Der 3. Bauabschnitt
verläuft als Bundesstraße B 48 vom Bahnübergang an der L 395 bis zum nördlichen
Ortsausgang und trifft dort auf die bestehende B 48. Dieser Bauabschnitt wurde
in 2012 fertiggestellt.
Maßnahmen an der B 50
55. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand zu der
Realisierung des Hochmoselübergangs, und wann rechnet die
Bundesregierung mit seiner Fertigstellung?
Der gesamte Bauabschnitt Hochmoselübergang hat eine Länge von rd. 25 km
und beinhaltet 41 Bauwerke einschließlich der Hochmoselbrücke.
Der erste Bauabschnitt zwischen dem AK Wittlich bis Platten wurde im Mai
2003 begonnen; alle 14 Bauwerke sind zwischenzeitlich fertiggestellt. Anfang
2011 haben weitere umfangreiche Erdarbeiten begonnen, darauf folgt der
Straßenoberbau. Der Abschnitt wird voraussichtlich im Jahr 2014 fertiggestellt sein.
Der zweite Bauabschnitt von Platten bis Longkamp beinhaltet die Umgehung
Longkamp, wie auch den Zubringer Erden/Lösnich. Der Zubringer Erden/
Lösnich ist im Februar 2010 in Bau gegangen und ist soweit fertiggestellt. Von den
27 Bauwerken des zweiten Abschnittes sind insgesamt 14 Bauwerke bereits
fertiggestellt und 12 Bauwerke befinden sich in Bau.
Die eigentliche Hochmoselbrücke wurde im Herbst 2011 mit dem Widerlager
Ost (Hunsrück) begonnen. Zwischenzeitlich sind fast alle Bohrpfähle auf der
Hunsrückseite erstellt worden. Parallel wurden die Pfahlkopfplatten erstellt
sowie mit den ersten Pfeilern begonnen.
Die Umgehung Longkamp wird zusammen mit der Gesamtfertigstellung
hergestellt sein.
Die Gesamtfertigstellung wird laut Mitteilung der für die Baudurchführung
zuständigen AV RP frühestens zum Jahr 2016 erfolgen.
56. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand zum
vierstreifigen Ausbau der jeweiligen Erschließung des
Hochmoselübergangs vom Autobahnkreuz Wittlich auf der einen Seite und vom Flughafen
Hahn auf der anderen Seite?
Der Abschnitt der B 50 vom Autobahnkreuz Wittlich bis Longkamp ist in Bau.
Für den Abschnitt Longkamp bis Flughafen Hahn werden derzeit Planungen für
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/13839einen verkehrssicheren Ausbau insbesondere der Knotenpunkte durch die
AV RP erstellt.
Maßnahmen an der B 255
57. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand zum
mehrstreifigen Ausbau im Abschnitt Montabaur bis zur Landesgrenze
nach Hessen?
Die Abschnitte Montabaur–Boden sowie die Ortsumgehung Boden sind bereits
vierstreifig fertiggestellt worden. Die Ortsumgehung Niederahr–Hahner Kreuz
befindet sich in Bau. Eine Fertigstellung ist für Mitte 2015 vorgesehen. Für die
Ortsumgehungen Rothenbach und Langenhahn werden die Planungen
fortgeführt.
Maßnahmen an der B 270
58. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand zu der
Baumaßnahme B 270, Ortsumgehung Olsbrücken, und wann rechnet die
Bundesregierung mit einer Realisierung?
Die Entwurfsplanung ist fertiggestellt und liegt dem BMVBS zur Erteilung des
Gesehenvermerks vor.
Maßnahmen an der B 271
59. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand zu der
Baumaßnahme B 271, Umgehung Kirchheim, und wann rechnet die
Bundesregierung mit einer Realisierung?
Für die Ortsumgehung (OU) Kirchheim a. d. W. liegt seit dem 1. März 2010 das
Baurecht vor. Aufgrund der Vielzahl der derzeit in Rheinland-Pfalz in Bau
befindlichen Bedarfsplanprojekte, die auch in den kommenden Jahren weiter
finanziert werden müssen, war es bisher nicht möglich, die erforderlichen
Haushaltsmittel für die OU Kirchheim a. d. W. bereitzustellen. Die künftige Finanzierung
hängt von den in den kommenden Jahren zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln ab.
Maßnahmen an der B 272
60. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand zu der
Komplettierung der BAB-Anschlussstelle der A 65 an die B 272 Landau-
Nord in Fahrtrichtung Speyer?
Mit Datum vom 28. Juni 2011 wurde der Planfeststellungsbeschluss für die
Komplettierung der AS Landau-Nord erlassen. Dieser hat mit Ablauf des 13. Oktober
2011 Bestandskraft erlangt.
Vor dem Hintergrund anhaltender öffentlicher Diskussionen (u. a. Resolutionen
der Stadt Landau) in der Region hinsichtlich der planfestgestellten Maßnahme,
ist die zuständige AV RP derzeit bemüht, vor Ort eine Lösung herbeizuführen.
Drucksache 17/13839 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode61. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand zu der
Baumaßnahme B 272 zum kreuzungsfreien Übergang der Waldstraße in
Hochstadt (Pfalz)?
Bei der geplanten höhenfreien Querung der B 272 durch die Waldstraße in
Hochstadt handelt es sich um ein Vorhaben der Ortsgemeinde. Über den aktuellen
Sachstand liegen keine Erkenntnisse vor.
Maßnahmen an der B 327
62. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand zu der
Baumaßnahme B 327, Umgehung Gödenroth, und wann rechnet die
Bundesregierung mit einer Realisierung?
Die OU Gödenroth besitzt seit dem 16. November 2009 Baurecht.
Aufgrund der Vielzahl der derzeit in Rheinland-Pfalz in Bau befindlichen
Bedarfsplanprojekte, die auch in den kommenden Jahren weiter finanziert werden
müssen, war es bisher nicht möglich, die erforderlichen Haushaltsmittel für die
OU Gödenroth bereitzustellen. Die künftige Finanzierung hängt von den in den
kommenden Jahren zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab.
Maßnahmen an der B 427
63. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand zu der
Baumaßnahme B 427, Ortsumgehung Bad Bergzabern, und wann rechnet
die Bundesregierung mit einer Realisierung?
Die OU Bad Bergzabern besitzt seit dem 14. Mai 2009 Baurecht.
Aufgrund der Vielzahl der derzeit in Rheinland-Pfalz in Bau befindlichen
Bedarfsplanprojekte, die auch in den kommenden Jahren weiter finanziert werden
müssen, war es bisher nicht möglich, die erforderlichen Haushaltsmittel für die
OU Bad Bergzabern bereitzustellen. Die künftige Finanzierung hängt von den in
den kommenden Jahren zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab.
D. Bundeswasserstraßen
64. Welche konkreten Auswirkungen hat die Reform der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) auf rheinland-pfälzische
Außenstellen, Ämter und die Direktion in Mainz, welche Standorte bleiben
erhalten, und mit welchen Auswirkungen auf die
Beschäftigungsverhältnisse muss in Rheinland-Pfalz über 2020 hinaus gerechnet werden?
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest in Mainz wurde mit der
Einrichtung der GDWS am 1. Mai 2013 zur Außenstelle und nimmt ihre bisherigen
Aufgaben zunächst unverändert weiterhin wahr. In Abhängigkeit vom Ergebnis
der laufenden Untersuchung zur Organisation der Ämter ist dann zu
entscheiden, bei welcher Stelle die regionalen Aufgaben endgültig angebunden werden.
Die regionalen Aufgaben werden in jedem Fall auch weiterhin aus der Region
heraus wahrgenommen. Die Ämter und der Außenbereich der WSV im Land
Rheinland-Pfalz werden durch die WSV-Reform gestärkt.
65. Welche Auswirkungen hat die WSV-Reform auf den Ausbau der
Moselschleusen, und ist mit Verzögerungen beim Ausbau der Mosel zu rechnen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/13839Die Mosel gehört der höchsten Netzkategorie an, d. h. die
Ressourcenausstattung der WSV-Behörden an der Mosel wird sich tendenziell verbessern. Die
WSV-Reform wirkt sich von daher positiv auf die Wasserstraßeninfrastruktur
entlang der Mosel aus.
66. Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für den Ausbau der noch
auszubauenden zweiten Moselschleusen aus, und wann ist mit dem
Abschluss der Gesamtmaßnahme zweite Moselschleuse zu rechnen?
Die Baumaßnahmen an den Staustufen Zeltingen (Verkehrsfreigabe 2010) und
Fankel (Verkehrsfreigabe voraussichtlich Sommer 2013) wurden aufgrund der
überproportional hohen Lokalverkehre vorgezogen. Im nächsten Schritt wird die
zweite Schleusenkammer an der Staustufe Trier gebaut. Die Vorhäfen werden
voraussichtlich im Herbst 2013 fertiggestellt sein. Der Bau der zweiten Kammer
selbst wird derzeit ausgeschrieben und voraussichtlich im Herbst 2013
vergeben. Mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zum Neubau der
zweiten Schleusenkammer in Lehmen wurden im Januar 2013 die nächsten,
vorbereitenden Maßnahmen in die Wege geleitet. Der Bau der Schleusenkammer
Lehmen sowie der restlichen sechs Kammern folgt in Abhängigkeit der zur
Verfügung stehenden personellen und haushaltsmäßigen Ressourcen.
67. Gibt es Pläne der Bundesregierung, die Gebirgsstrecke des Rheins
zwischen St. Goar und Bingen anzupassen, und wenn ja, welche Maßnahmen
sind vorgesehen?
Im Auftrag der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest in Mainz wurden in
den vergangenen Jahren vom Wasser- und Schifffahrtsamt in Bingen und der
Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe bauliche Optimierungsmöglichkeiten
für die Abladetiefe im Mittelrhein untersucht. Mit der Vorlage einer Studie ist in
den kommenden Wochen zu rechnen. Erst nach Vorlage der Studie wird über das
weitere Vorgehen zu entscheiden sein. Grundsätzlich ist die Bundesregierung
bestrebt, den maßgeblichen Engpass an der Bundeswasserstraße Rhein in den
kommenden Jahren durch eine Erhöhung der Abladetiefe von derzeit 1,90 m
unter GlW auf zukünftig 2,10 m unter GlW zu entschärfen.
68. In welche Kategorie wird die Bundeswasserstraße Lahn eingestuft, und
welche Konsequenzen hat das auf den Ausbau- und Erhaltungszustand der
insbesondere für den Tourismus immens wichtigen Wasserstraße?
Die Bundeswasserstraße Lahn wurde im Rahmen der Netzkategorisierung
entsprechend ihrer verkehrlichen Bedeutung als „sonstige Wasserstraße“
eingestuft. Diese Kategorie spiegelt die vorhandene und prognostizierte verkehrliche
Bedeutung der Lahn wider. Dies bedeutet, dass grundsätzlich der bestehende
Zustand erhalten werden soll, soweit dies wirtschaftlich vertretbar und im
Vergleich mit konkurrierenden Bedarfen finanzierbar ist.
69. Welche Konsequenzen hat die Kategorisierung der Bundeswasserstraße
Lahn auf die Unterhaltungsmaßnahmen durch die Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes, und welche Maßnahmen wird die
Bundesregierung ergreifen, um die defekten Schleusen Kalkofen und Limburg zu
ertüchtigen und die pünktliche Eröffnung der Saison sicherzustellen?
Drucksache 17/13839 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Einstellung notwendiger Unterhaltungsmaßnahmen an der Lahn ist zurzeit
nicht geplant. Die Reparaturarbeiten an der Schleuse Limburg und Kalkofen
sind abgeschlossen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]