[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13431
17. Wahlperiode 10. 05. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe
Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/13305 –
Sachstand zu Verkehrsprojekten im Freistaat Thüringen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesverkehrswegeplan 2003 gilt noch bis 2015. Der
Investitionsrahmenplan für 2011 bis 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes liegt seit
Beginn des Jahres 2012 vor. Die Verkehrsprognosen auch in Vorbereitung des
zukünftigen Bundesverkehrswegeplanes nach 2015 zeigen ein deutliches
Wachstum gerade im Bereich des Güterverkehrs, aber auch beim
Personenverkehr. Gleichzeitig werden die finanziellen Mittel des Bundes stärker in
notwendige Erhaltungsmaßnahmen der Verkehrsinfrastruktur verschoben. Europa
wächst weiter zusammen. Dafür spielen moderne und funktionierende
Verkehrs- und Güterwege eine wesentliche Rolle.
Thüringen bietet durch seine zentrale Lage in der Mitte Europas eine
Drehscheibe für den Straßen- und Schienenverkehr. Seit der EU-Osterweiterung hat
das Verkehrsaufkommen auf Straße und Schiene erheblich zugenommen.
Diese Entwicklung wird sich in Zukunft fortsetzen. Im Bahnnetz liegt der
Freistaat im Schnittpunkt der Nord-Süd- und der Ost-West-Achse. Mit dem
künftigen ICE-Knoten Erfurt wird Thüringen zur „schnellen Mitte
Deutschlands“. Dadurch entsteht ein Standortvorteil, der die Attraktivität als
Wirtschafts-, Wissenschafts- und Tourismusstandort steigert. Eine funktionierende
Verkehrsinfrastruktur ist notwendig, um die wirtschaftlichen Chancen zu
nutzen. Eine schnelle Anbindung an den Schienenverkehr sowie an die
Autobahnen und Bundesstraßen sind entscheidend für die künftige Entwicklung
aller Thüringer Regionen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bundesverkehrswegeplan 2003 gilt, bis die Bundesregierung einen neuen
Bundesverkehrswegeplan beschließt. Die Bundesregierung strebt an, im Jahr
2015 einen neuen Bundesverkehrswegeplan vorzulegen.
Grundlage für den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes ist der auf der Basis
des Bundesverkehrswegeplans aufgestellte Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen. Er ist als Anlage zum Fünften Gesetz zur Änderung des Fernstraßenaus- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 8. Mai 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13431 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebaugesetzes vom 4. Oktober 2004 (FStrAbG) vom Deutschen Bundestag
beschlossen worden (verkündet in BGBl. I Jahrgang 2004 Nr. 54 vom 15. Oktober
2004).
Grundlage für den Ausbau des Bundesschienenwegenetzes ist der auf der Basis
des Bundesverkehrswegeplans aufgestellte Bedarfsplan für die
Bundesschienenwege. Er ist als Anlage zum Ersten Gesetz zur Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes vom 15. September 2004 (BSWAG) vom Deutschen
Bundestag beschlossen worden (verkündet in BGBl. I Jahrgang 2004 Nr. 49
vom 21. September 2004).
Für Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs (beide Bedarfspläne), Maßnahmen
des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht (Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen) und Internationale Projekte (Bedarfsplan für die Bundesschienenwege),
für die eine Vereinbarung mit den jeweils betroffenen Nachbarstaaten getroffen
wurde, besteht ein gesetzlicher Planungsauftrag.
Der Investitionsrahmenplan 2011– 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des
Bundes (IRP) benennt diejenigen Vorhaben, die im Fünfjahreszeitraum
weitergeführt, vollendet oder begonnen werden sollen.
Allgemein
1. Welche konkreten Straßen- und Schienenneubauvorhaben des Bundes
werden im Jahr 2013 in Thüringen begonnen?
Im Jahr 2013 wird in Thüringen eine Maßnahme des Bedarfsplans für die
Bundesfernstraßen neu begonnen, die B 90n Traßdorf (A 71)–Nahwinden
(Ortsumgehungen von Kleinliebringen, Geilsdorf, Hammersfeld, Griesheim) mit dem 1.
Bauabschnitt B 87–Nahwinden. Sie ist im IRP in der Kategorie C (Prioritäre
Vorhaben im IRP-Zeitraum) enthalten.
Alle Neubauvorhaben des Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans für die
Bundesschienenwege im Freistaat Thüringen befinden sich bereits im Bau.
2. In welcher Höhe sind Bundeshaushaltsmittel im Jahr 2013 jeweils für
Straßen- und Schienenbauprojekte in Thüringen aus dem
Bundesverkehrswegeplan 2003 vorgesehen?
3. In welcher Höhe sind die in Frage 2 benannten Bundeshaushaltsmittel
jeweils für den Erhalt der Bundesfernstraßen und der Bundesschienenwege
in Thüringen im Jahr 2013 vorgesehen?
4. In welcher Höhe sind die in Frage 2 benannten Bundeshaushaltsmittel
jeweils für den Aus- und Neubau der Bundesfernstraßen und der
Bundesschienenwege in Thüringen im Jahr 2013 vorgesehen?
5. In welcher Höhe waren Bundeshaushaltsmittel in den Jahren 2011 und
2012 jeweils für Straßen- und Schienenbauprojekte in Thüringen aus dem
Bundesverkehrswegeplan 2003 vorgesehen?
6. In welcher Höhe waren die in Frage 5 benannten Bundeshaushaltsmittel
jeweils für den Erhalt der Bundesfernstraßen und der Bundesschienenwege
in Thüringen in den Jahren 2011 und 2012 vorgesehen?
7. In welcher Höhe waren die in Frage 5 benannten Bundeshaushaltsmittel
jeweils für den Aus- und Neubau der Bundesfernstraßen und der
Bundesschienenwege in Thüringen in den Jahren 2011 und 2012 vorgesehen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/134318. In welcher Höhe sind Haushaltsmittel in der Finanzplanung des Bundes
jährlich bis 2016 jeweils für Straßen- und Schienenbauprojekte in
Thüringen vorgesehen?
9. In welcher Höhe sind die in Frage 8 benannten Finanzmittel jeweils für
den Erhalt der Bundesfernstraßen und der Bundesschienenwege jährlich
bis 2016 vorgesehen?
10. In welcher Höhe sind die in Frage 8 benannten Finanzmittel jeweils für
den Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen
in Thüringen jährlich bis 2016 vorgesehen?
Die Fragen 2 bis 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die gesamten Bundesfernstraßenmittel, die Mittel für die Bundesfernstraßenprojekte
des Vordringlichen Bedarfs (ohne Verkehrsprojekte Deutsche Einheit – VDE –,
Refinanzierung der privat vorfinanzierten Maßnahmen – Refi – und Öffentlich
Private Partnerschaften – ÖPP) und die Mittel für die Erhaltung der
Bundesfernstraßen für Thüringen betrugen in 2011 und 2012 und betragen in 2013 und
in der Finanzplanung bis 2016:
* Die Gesamtansätze der Länder stehen erst mit jeweiligem Haushaltsgesetz fest.
Im Bereich der Schienenwegeinvestitionen erfolgt keine länderbezogene
Aufschlüsselung der Zuwendungen des Bundes. Diese werden im Falle der
Ersatzinvestitionen im Bestandsnetz auf der Grundlage der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung gesamtnetzbezogen bzw. bei den Neu- und Ausbauvorhaben
des Bedarfsplans streckenbezogen ohne Berücksichtigung von Landesgrenzen
gewährt.
11. Welche Thüringer Straßen- und Schienenbauprojekte des
Bundesverkehrswegeplanes 2003 wurden bisher abgeschlossen?
Gemäß § 7 FStrAbG berichtet der Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des
Bundesfernstraßenausbaus nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres im
Verkehrsinvestitionsbericht.
Es wird Bezug genommen auf die Projektliste (Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen) der Bundestagsdrucksache 15/3412 vom 18. Juni 2004,
Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Fünften
Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes. Abgeschlossen und
unter Verkehr sind folgende Bedarfsplanmaßnahmen:
– A 4, Bereich Herleshausen (Landesgrenze Thüringen/Hessen)–AS Magdala
(alle Bedarfsplanabschnitte),
(Angaben in Mio. Euro)
Verfügungsrahmen
Rahmenvorgabe
2014
Finanzplanung
2011 2012 2013 2015 2016
Bundesfernstraßenmittel 267 289 283 * * *
davon Bedarfsplanmittel
(ohne VDE, Refi, ÖPP)
46 43 39 17 11 12
davon Erhaltungsmittel 63 50 54 57 66 68
Drucksache 17/13431 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– A 4, Bereich AS Jena-Göschwitz–Schmölln (Landesgrenze Thüringen/
Sachsen) (alle Bedarfsplanabschnitte),
– A 9, AS Bad Klosterlausnitz–AK Hermsdorf,
– A 9, AK Hermsdorf–AS Triptis,
– A 9, AS Schleiz–AS Hirschberg,
– A 38, Uder (Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen)–Görsbach
(Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt) (alle Bedarfsplanabschnitte),
– A 71, Berkach (Landesgrenze Bayern/Thüringen)–AS Sömmerda-Ost (alle
Bedarfsplanabschnitte),
– A 73, Eisfeld-Süd (Landesgrenze Bayern/Thüringen)–AD Suhl (alle
Bedarfsplanabschnitte),
– B 2, Nordanbindung Gera,
– B 4, OU Sondershausen komplett (nördliche und südliche),
– B 19, AS Meiningen–Untermaßfeld,
– B 19, Osttangente Meiningen (B 280–A 71),
– B 19, OU Schwallungen,
– B 19, OU Barchfeld (2. BA),
– B 19, OU Waldfisch,
– B 19, OU Gumpelstadt,
– B 62, OU Bad Salzungen 3. BA,
– B 85, Südknoten Ankerwerk,
– B 88, Bücheloh–Gehren,
– B 88, OU Ohrdruf–Spange B 247/B 88 OU Ohrdruf,
– B 89, OU Sonneberg,
– B 89, B 89/B 4/B 281 OU Eisfeld–Eisfeld-Sachsenbrunn,
– B 93, Osttangente Altenburg komplett,
– B 93, OU Gößnitz und OU Löhmigen,
– B 176, OU Sömmerda 1. BA,
– B 243, A 38 (AS Großwechsungen/Nordhausen)–K 4,
– B 247, OU Leinefelde,
– B 247, OU Worbis und OU Wintzingerode,
– B 247, OU Bad Langensalza 1. + 2. BA,
– B 281, OU Triptis,
– B 281, OU Miesitz,
– B 281, OU Mittelpöllnitz,
– B 281, OU Gorndorf.
Vorhaben des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege wurden in Thüringen
noch nicht abgeschlossen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1343112. Welche Thüringer Straßen- und Schienenbauprojekte des
Bundesverkehrswegeplanes 2003 haben bisher ein abgeschlossenes
Planungsverfahren, stehen aber noch vor der baulichen Umsetzung?
Wann ist mit Beginn der Bauphase und der abschließenden Realisierung
dieser Projekte zu rechnen?
13. Welche Thüringer Straßen- und Schienenbauprojekte aus dem
Bundesverkehrswegeplan 2003 sind unanfechtbar planfestgestellt, aber noch
nicht begonnen worden?
Wann ist mit dem Baubeginn und wann mit der Fertigstellung dieser
Projekte zu rechnen?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ein Planungsverfahren wird als abgeschlossen betrachtet, wenn Baurecht durch
einen unanfechtbaren Planfeststellungsbeschluss vorliegt. In Thüringen haben
derzeit insgesamt neun Bedarfsplanmaßnahmen ein durch einen unanfechtbaren
Planfeststellungsbeschluss abgeschlossenes Planungsverfahren, sind aber noch
nicht im Bau:
– B 90n, Traßdorf (A 71)–Nahwinden (Baubeginn 2013, siehe Antwort zu
Frage 1),
– B 62, OU Hämbacher Kreuz (4. BA OU Bad Salzungen),
– B 88, OU Zeutsch,
– B 88, OU Rothenstein,
– B 243, OU Mackenrode,
– B 247, OU Kallmerode,
– B 247, OU Höngeda,
– B 247, Höngeda–B 249,
– B 247, B 249–Ammern.
Neubaumaßnahmen können nur in dem Umfang gebaut werden, in dem hierfür
die Finanzierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und
der Dispositionsmöglichkeiten eingeplant werden kann. Um eine weitere
Verschlechterung des Zustands der Bestandsnetze zu vermeiden, bedurfte es einer
Erhöhung der Mittel für die Erhaltung. Daher sehen der Haushalt 2013 und der
Finanzplan bis 2016 steigende Erhaltungsansätze im Wesentlichen zu Lasten
der Ansätze für die Bedarfsplanmaßnahmen vor. Gegenwärtig ergeben sich in
Thüringen keine Spielräume für den Baubeginn zusätzlicher
Bedarfsplanmaßnahmen im Zuge einer Bundesfernstraße. Daher sind Aussagen zum Baubeginn
und zur Fertigstellung dieser Maßnahmen zurzeit nicht möglich.
Vorhaben des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege mit einem durch einen
unanfechtbaren Planfeststellungsbeschluss abgeschlossenen
Planungsverfahren, die noch nicht im Bau sind, gibt es in Thüringen nicht.
14. Welche Priorisierungen sieht die Bundesregierung für die Verkehrsträger
Straße und Schiene in Thüringen aufgrund von europäischen Korridoren
und Vorrangnetzen sowie bei Verschiebung der finanziellen Mittel hin zu
mehr Erhaltungsmaßnahmen vor?
Der für die Investitionen in die Bundesfernstraßen maßgebliche Bedarfsplan für
die Bundesfernstraßen und der für die Investitionen in die Schienenwege des
Bundes maßgebliche Bedarfsplan für die Bundesschienenwege berücksichtigen
Drucksache 17/13431 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeauch die europäischen Korridore und Vorrangnetze, sofern dort ein
entsprechender Aus- und Neubaubedarf besteht.
Für die Priorisierung von Infrastrukturinvestitionen gilt zunächst: Vorrang haben
Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen vor Ausbau- und Neubauvorhaben, wobei
für alle Investitionen die volkswirtschaftliche Vorteilhaftigkeit das
entscheidende Kriterium für eine Priorisierung ist.
Zudem wird eine Konzentration der vorhandenen Investitionsmittel auf
Relationen mit einer hohen Verkehrsbelastung angestrebt. Die Bundesregierung hat
bei der Definition der Transeuropäischen Netze für Verkehr (TEN-V) auf die
Übereinstimmung mit der national bestehenden Priorisierung geachtet.
Ungeachtet dessen werden aufgrund der künftige Connecting Europe Facility
(CEF) – wie derzeit schon aufgrund der TEN-Zuschussverordnung – nur
ergänzende Mittel für Projekte im TEN-V bereitgestellt, wobei nicht sicher ist,
inwieweit die Gewährung der Mittel erfolgt. Aufgrund dieser Unwägbarkeiten
ist es damit immer erforderlich, eine 100-Prozent-Finanzierung aus nationalen
Mitteln sicherzustellen, um den Bau eines Projektes ausschreiben zu können.
Vor diesem Hintergrund sollte die Investitionsplanung für
Verkehrsinfrastrukturen des Bundes nicht von den Festlegungen der TEN-V oder der CEF abhängig
gemacht werden.
Aus der Definition der künftigen TEN-V und den Bestimmungen der derzeit
noch in der Diskussion befindlichen CEF können sich daher keine
Verschiebungen gegenüber der Priorisierung aus der Bundesverkehrswegeplanung und den
Bedarfsplangesetzen ergeben.
15. Gibt es weitere Bestrebungen der Bundesregierung, die Mittel für den
Straßenneubau zu kürzen?
Wie wird in einem solchen Fall mit den Kosten umgegangen, die
aufgrund von Signalen des Bundes zur Umsetzung bereits angefallen sind,
die geplanten Vorhaben jedoch nicht realisiert werden?
Den steigenden Erhaltungsanforderungen und der damit bei gleichbleibendem
Gesamtplafond verbundenen Reduzierung der Bedarfsplanmittel wird in der
Finanzplanung bereits angemessen Rechnung getragen. Finanzierungszusagen
hinsichtlich eines bestimmten Umsetzungszeitraums einzelner Projekte trifft
der Bund aufgrund der zeitlichen Unwägbarkeiten der Planungsdauer nicht.
16. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für Lärmschutzmaßnahmen an den
Bundesfernstraßen und den Bundesschienenwegen in Thüringen im
Bundeshaushalt 2013 eingeplant?
17. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für Lärmschutzmaßnahmen an den
Bundesfernstraßen und den Bundesschienenwegen in Thüringen in der
Finanzplanung des Bundes pro Jahr bis 2016 eingeplant?
Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Finanzierung von Maßnahmen der Lärmvorsorge an Bedarfsplanvorhaben
der Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege erfolgt im Rahmen der
Finanzierung der Vorhaben. Die anteiligen Kosten des Lärmschutzes werden im
Bundeshaushalt nicht gesondert ausgewiesen.
Für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen
(Lärmsanierung) in Thüringen wurden für das Haushaltsjahr 2013 rd. 1,9 Mio. Euro
bereitgestellt. Im geltenden Finanzplan bis 2016 sind rd. 50 Mio. Euro jährlich für die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13431Lärmsanierung in allen Ländern etatisiert. Eine Aufteilung nach Ländern findet
erst mit der Festlegung der jährlichen Verfügungsrahmen statt.
Für die 1999 eingeführte Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der
Eisenbahnen des Bundes stehen im Haushalt des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) seit 2007 jährlich 100 Mio. Euro zur
Verfügung. Im geltenden Finanzplan bis 2016 sind diese 100 Mio. Euro jährlich
für die Lärmsanierung etatisiert. Es findet keine Aufteilung auf die einzelnen
Bundesländer statt.
18. In welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Thüringen sind in
welcher Höhe Bundeshaushaltsmittel aus den Mautmehreinnahmen seit 2009
pro Jahr geflossen?
Für nachstehende Neubeginne von Bedarfsplanvorhaben der Bundesfernstraßen
in Thüringen sind aus den Mautmehreinnahmen 2009 bis 2012 insgesamt
folgende Bundesmittel pro Jahr geflossen:
Folgende Bedarfsplanvorhaben der Bundesschienenwege in Thüringen wurden
2009 und 2010 mit Mautmitteln finanziert (seit 2011 werden die
Mauteinnahmen im Rahmen des „Finanzierungskreislaufs Straße“ ausschließlich zur
Finanzierung des Verkehrsträgers Straße eingesetzt):
(Angaben in Mio. Euro) 2009 2010 2011 2012
A 71, AS Sömmerda Ost (m) (B 176)–prov. AS B 85 1,2 4,4 3,1 10,9
B 19, OU Waldfisch 1,6 2,8 0,7 0,2
B 19, OU Wernshausen/Niederschmalkaden
(mit Talbrücke Zwick und OU Fambach) 0,1 7,1 7,4 1,0
B 88, Bücheloh–Gehren 1,7 3,1 9,6 5,1
B 243, Nordhausen–K 4 (A 38–nördl. Großwechsungen) 3,4 3,8 3,2 5,9
(Angaben in Mio. Euro) 2009 2010
Ausbaustrecke Paderborn–Chemnitz 6,4 11,4
Knoten Erfurt, 2. Baustufe 5,4 4,5
VDE 8.1, Neubaustrecke (Nürnberg–)Ebensfeld–Erfurt 150,6 262,4
VDE 8.2, Neubaustrecke Erfurt–Gröbers(–Leipzig/Halle) 263,2 298,5
Drucksache 17/13431 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundesautobahnen und Bundesstraßen
19. Wie sind die aktuellen Sachstände zum zweistreifigen Ausbau der A 4
zwischen der Anschlussstelle (AS) Magdala und der AS Jena/Göschwitz
(bitte einzeln für Tunnel, Anschlussstellen etc. angeben)?
20. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstellung der
Baumaßnahmen (bitte einzeln für Tunnel, Anschlussstellen etc. angeben)?
21. Mit welchen Kosten plant die Bundesregierung für den zweistreifigen
Ausbau der A 4 zwischen der AS Magdala und der AS Jena/Göschwitz
(bitte einzeln für Tunnel, Anschlussstellen etc. angeben)?
Die Fragen 19 bis 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Maßnahme ist sechsstreifig in Bau. Die Gesamtfertigstellung des
Abschnittes AS Magdala bis AS Jena-Göschwitz ist in 2014 geplant. Die genehmigten
Kosten für den Bund belaufen sich auf rd. 335 Mio. Euro, wobei weitergehende
Forderungen des Auftragnehmers noch gerichtlich zu entscheiden sind.
22. Wie ist der aktuelle Sachstand zum dreistreifigen Ausbau der B 9
zwischen Schleiz und Triptis, und mit welchen Kosten plant die
Bundesregierung für dieses Projekt?
Die Bauarbeiten der sechsstreifigen Erweiterung der A 9 zwischen Triptis und
Schleiz befinden sich im Plan. Der betreffende Abschnitt ist Bestandteil des
ÖPP-Projektes AS Lederhose bis Landesgrenze Thüringen/Bayern, welches als
sog. Verfügbarkeitsmodell verwirklicht wird. Es wurden bereits die ersten 7 km
neuer Richtungsfahrbahn im 4+0-Verkehr in Betrieb genommen. Bis Mitte
2013 sollen weitere 9 km Richtungsfahrbahn vertragsgemäß fertig gestellt
werden. Der bezeichnete Abschnitt der A 9 soll vertragsgemäß zum 30. November
2014 fertig gestellt werden. Die Maßnahme ist im Haushalt mit rd. 423 Mio.
Euro veranschlagt, wobei die Kosten für das ÖPP-Projekt die 20-jährige
Vertragslaufzeit umfassen.
23. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Lückenschluss auf der A 71 zwischen
der AS Heldrungen und der AS Sömmerda, und mit welchen Kosten plant
die Bundesregierung für dieses Projekt?
24. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstellung der
Baumaßnahmen?
Die Fragen 23 und 24 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bereich zwischen der AS Heldrungen und der provisorischen Anbindung
an die B 85 ist unter Verkehr. Der Lückenschluss zwischen Sömmerda-Ost und
provisorischer Anbindung an die B 85 ist in Bau (Kosten rd. 77 Mio. Euro). Die
Verkehrsfreigabe ist für Ende 2014 geplant.
25. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Ausbau des Hermsdorfer Kreuzes,
und mit welchen Kosten plant die Bundesregierung für dieses Projekt?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1343126. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn und wann mit der
Fertigstellung der Baumaßnahmen?
Die Fragen 25 und 26 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Hermsdorfer Kreuzes ist
beklagt. Eine Aussage zu einem Baubeginn ist daher zurzeit nicht möglich. Die
aktualisierten Kosten belaufen sich auf ca. 78 Mio. Euro.
27. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Ausbau der B 88 zwischen Jena und
Kahla, und mit welchen Kosten plant die Bundesregierung für dieses
Projekt?
28. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn und wann mit der
Fertigstellung der Baumaßnahmen?
Die Fragen 27 und 28 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bereich der B 88 zwischen Jena und Kahla umfasst die Ortsumgehungen
Rothenstein und Kahla. Des Weiteren ist der südliche Ast der Anschlussstelle
Jena-Göschwitz in Bau, bei dem auch die B 88 im Anschlussstellenbereich
umgebaut werden muss (Kosten ca. 14 Mio. Euro). Für die OU Rothenstein
(Kosten ca. 25 Mio. Euro) besteht Baurecht durch einen bestandskräftigen
Planfeststellungsbeschluss. Zum Baubeginn siehe Antwort zu den Fragen 12 und 13.
Für die OU Kahla (Kosten ca. 21 Mio. Euro) ist derzeit die Linienplanung beim
Land in Arbeit. Eine Aussage zum Baubeginn ist aufgrund des aktuellen
Planungsstandes zurzeit nicht möglich.
29. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Ausbau der B 88 zwischen Jena und
Dornburg-Camburg, und mit welchen Kosten plant die Bundesregierung
für dieses Projekt?
30. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn und wann mit der
Fertigstellung der Baumaßnahmen?
Die Fragen 29 und 30 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im betreffenden Abschnitt der B 88 liegen drei Bedarfsplanmaßnahmen des
Weiteren Bedarfs (OU Camburg, OU Dorndorf/Steudnitz 1. BA, OU Dorndorf/
Steudnitz 2. BA), für die kein gesetzlicher Planungsauftrag besteht.
31. Wie sind die aktuellen Sachstände zum Bau der Ortsumgehungen bei
Kahla Rothenstein und Camburg (B 88), und mit welchen Kosten plant
die Bundesregierung für diese Projekte?
32. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn und wann mit der
Fertigstellung der Baumaßnahmen?
Die Fragen 31 und 32 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Siehe die Antworten zu den Fragen 27 bis 30.
Drucksache 17/13431 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode33. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Ausbau der B 88 zwischen Kahla und
Rudolstadt, und mit welchen Kosten plant die Bundesregierung für die
Baumaßnahmen?
34. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn und wann mit der
Fertigstellung der Baumaßnahmen?
35. Wie sind die aktuellen Sachstände zum Bau der Ortsumgehungen
Großeutersdorf, Zeutsch und Uhlstädt, und mit welchen Kosten plant die
Bundesregierung für diese Projekte?
36. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn und wann mit der
Fertigstellung der Baumaßnahmen?
Die Fragen 33 bis 36 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bereich der B 88 zwischen Kahla und Rudolstadt umfasst die
Bedarfsplanmaßnahmen des Vordringlichen Bedarfs der OU Großeutersdorf (Vorplanung
beim Land in Arbeit, Kosten ca. 4 Mio. Euro), der OU Zeutsch (Baurecht liegt
vor, siehe Antwort zu den Fragen 12 und 13, Kosten ca. 7,6 Mio. Euro) und der
OU Uhlstädt (Linie durch BMVBS bestätigt, Kosten ca. 15 Mio. Euro, nach
Auskunft des Landes wird eine andere Variante im Rahmen der Fortschreibung
des BVWP zur Neubewertung angemeldet). Zu den Ortsumgehungen von
Großeutersdorf und Uhlstädt ist eine Aussage zum Baubeginn aufgrund des
aktuellen Planungsstandes zurzeit nicht möglich. Zur OU Zeutsch siehe
Antwort zu den Fragen 12 und 13.
37. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bau der Ortsumgehung Isserstedt, und
mit welchen Kosten plant die Bundesregierung für dieses Projekt?
38. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn und wann mit der
Fertigstellung der Baumaßnahmen?
Die Fragen 37 und 38 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der OU Isserstedt handelt es sich um keine Bedarfsplanmaßnahme des
Bundes.
39. Wie ist der aktuelle Sachstand zum zweistreifigen Neubau der B 4
Sundhäuser Berg, und mit welchen Kosten plant die Bundesregierung für
dieses Projekt?
40. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn und wann mit der
Fertigstellung der Baumaßnahmen?
Die Fragen 39 und 40 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die B 4, Sundhäuser Berg (Kosten ca. 14,5 Mio. Euro) wird beim Land der
Vorentwurf erarbeitet. Eine Aussage zum Baubeginn ist aufgrund des aktuellen
Planungsstandes zurzeit nicht möglich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1343141. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bau der Ortsumgehung Greußen (B 4),
und mit welchen Kosten plant die Bundesregierung für dieses Projekt?
42. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn und wann mit der
Fertigstellung der Baumaßnahmen?
Die Fragen 41 und 42 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die B 4, OU Greußen (Kosten ca. 16 Mio. Euro), wird der Vorentwurf beim
Land erarbeitet. Eine Aussage zum Baubeginn ist aufgrund des aktuellen
Planungsstandes zurzeit nicht möglich.
43. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bau der Ortsumgehung Oberspier (B 4),
und mit welchen Kosten plant die Bundesregierung für dieses Projekt?
44. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn und wann mit der
Fertigstellung der Baumaßnahmen?
Die Fragen 43 und 44 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der B 4, OU Oberspier und der B 85, OU Bad Frankenhausen handelt es
sich um Bedarfsplanmaßnahmen des Weiteren Bedarfs, für die kein gesetzlicher
Planungsauftrag besteht.
45. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bau der Ortsumgehung
Sondershausen, 2. Bauabschnitt (B 4), und mit welchen Kosten plant die
Bundesregierung für dieses Projekt?
46. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn und wann mit der
Fertigstellung der Baumaßnahmen?
Die Fragen 45 und 46 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die B 4, OU Sondershausen ist komplett unter Verkehr. Bei der Maßnahme B 4,
A 38 bis nördlich OU Sondershausen (2. BA) handelt es sich um
Bedarfsplanmaßnahmen des Weiteren Bedarfs, für die kein gesetzlicher Planungsauftrag
besteht.
47. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bau der Ortsumgehung Bad
Frankenhausen, und mit welchen Kosten plant die Bundesregierung für dieses
Projekt?
Siehe Antwort zu den Fragen 43 und 44.
48. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn und wann mit der
Fertigstellung der Baumaßnahmen?
Siehe Antwort zu den Fragen 43 und 44.
Drucksache 17/13431 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode49. Wie sind die aktuellen Sachstände zum Bau der Ortsumgehungen bei
Burkersdorf, Frießnitz und Großebersdorf (B 175), und mit welchen
Kosten plant die Bundesregierung für diese Projekte?
50. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn und wann mit der
Fertigstellung der Baumaßnahmen?
Die Fragen 49 und 50 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die B 175, Ortsumgehungen Burkersdorf, Friesnitz und Großebersdorf (Kosten
ca. 29 Mio. Euro, Stand Linienbestimmung) befindet sich in der
Vorentwurfsplanung beim Land. Es wird eine optimierte Trassenvariante erarbeitet. Eine
Aussage zum Baubeginn ist aufgrund des aktuellen Planungsstandes zurzeit
nicht möglich.
51. Wie sind die aktuellen Sachstände bzw. die Stände der Baumaßnahmen in
den Abschnitten zwischen der A 71 AS Meiningen Nord und Eisenach
(B 19), insbesondere im Hinblick auf die Ortsumgehungen Helba,
Wasungen, Niederschmalkalden und Witzelroda sowie die
Anschlussstelle Barchfeld-Nord, und mit welchen Kosten plant die
Bundesregierung für diese Projekte?
52. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Baubeginn für die
Ortsumgehung Eisenach (B 19)?
Die Fragen 51 und 52 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf der B 19 zwischen der AS Meiningen (A 71) und Eisenach sind die
Ortsumgehungen von Fambach und Wernshausen-Niederschmalkalden (Kosten
rd. 26 Mio. Euro) in Bau.
Weitere Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs befinden sich in der Planung.
Für die OU Meiningen (B 19–B 280, Kosten ca. 32 Mio. Euro) wird der
Planfeststellungsentwurf beim Land erstellt (Planfeststellungsverfahren in
Vorbereitung). Für die OU Wasungen (Kosten ca. 60 Mio. Euro) ist die Linie bestimmt
und der Vorentwurf beim Land in Arbeit. Zum Knoten Barchfeld-Nord siehe
Antwort zu Frage 53.
Für die OU Witzelroda (Kosten 4,8 Mio. Euro) läuft das
Planfeststellungsverfahren.
Für die Bedarfsplanmaßnahmen B 19, Wilhelmsthal–OU Wutha/Farnroda und
B 19, OU Wutha/Farnroda (Kosten ca. 99 Mio. Euro bis 138 Mio. Euro je nach
Variante, z. T. einschließlich OU Etterwinden) läuft das
Raumordnungsverfahren. Sie werden gemeinsam beplant. Hierdurch wird eine Umfahrung von
Eisenach erreicht. Aufgrund des frühen Planungsstandes sind keine Aussagen zu
einem Baubeginn möglich.
53. Wie sind die aktuellen Sachstände zum Bau der Ortsumgehung Bad
Salzungen (B 62), der Anbindung an das Hambacher Kreuz sowie der
Werraquerung und die Anbindung an die B 19, und mit welchen Kosten
plant die Bundesregierung für diese Projekte?
Die Abschnitte 1 bis 3 der B 62, OU Bad Salzungen sind unter Verkehr. Für den
4. Bauabschnitt, Hämbacher Kreuz (Kosten 13,8 Mio. Euro) liegt Baurecht vor
(siehe Antwort zu den Fragen 12 und 13). Für die Werraquerung mit Anbindung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/13431an die B 19 (Knoten Barchfeld-Nord) liegt der Vorentwurf beim BMVBS zur
Erteilung des Gesehenvermerks vor (Kosten ca. 49 Mio. Euro).
54. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bau der Ortsumgehung Gräfentonna
(B 176), und mit welchen Kosten plant die Bundesregierung für dieses
Projekt?
Für die B 176, OU Gräfentonna (Kosten ca. 9,2 Mio. Euro) wurde die Linie
seitens BMVBS bestätigt.
55. Wie sind die aktuellen Sachstände zum Bau der Ortsumgehungen
Höngeda, Ammern und Kallmerode (B 247), und mit welchen Kosten
plant die Bundesregierung für diese Projekte?
Hinsichtlich der Projektstände siehe Antwort zu den Fragen 12 und 13,
hinsichtlich der Kosten siehe Antwort zu Frage 57.
56. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bau der Ortsumgehung
Großengottern (B 247), und mit welchen Kosten plant die Bundesregierung für
dieses Projekt?
Der Planfeststellungsbeschluss der OU Großengottern (Kosten ca. 45 Mio.
Euro) ist beklagt.
57. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bau der Ortsumgehung Mühlhausen
(B 247 und B 249), und mit welchen Kosten plant die Bundesregierung
für dieses Projekt?
Die B 247, OU Mühlhausen (ca. 64 Mio. Euro) besteht aus den drei
Bedarfsplanmaßnahmen OU Höngeda, OU Höngeda–B 249 und B 249–Ammern. Ein
Teilabschnitt der B 249 bis zum Knoten B 247 alt ist ebenfalls in der Planung
der OU Mühlhausen enthalten. Weiteres siehe Antwort zu den Fragen 12 und
13.
Für den Bereich der B 249 von der B 247 bis zur L 1016 ist der Vorentwurf
fertig gestellt. Der westlich angrenzende Abschnitt (L 1016–B 249) ist in den
Weiteren Bedarf eingestuft, so das kein gesetzlicher Planungsauftrag besteht.
Aufgrund des Planungsstandes bzw. der Bedarfsplaneinstufung ist eine Aussage
zum Baubeginn nicht möglich.
58. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bau der B 7n als Autobahnanbinder
zur A 72?
Der Freistaat Thüringen hat den Vorentwurf für die Maßnahme B 7, Altenburg
(B 93)–Landesgrenze Thüringen/Sachsen dem BMVBS zur Erteilung des
Gesehenvermerks vorgelegt.
59. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn und wann mit der
Fertigstellung der Baumaßnahmen?
Erst im Zusammenhang mit dem Vorliegen von bestandskräftigem Baurecht
wird über die Finanzierung der Maßnahme B 7, Altenburg (B 93)–
Landesgrenze Thüringen/Sachsen zu entscheiden sein. Aussagen zum Baubeginn und
Drucksache 17/13431 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeder Fertigstellung der Maßnahme sind aufgrund des Planungsstandes derzeit
nicht möglich.
60. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um den
Abschluss der Planungsarbeiten durch die DEGES Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH und damit den Baubeginn zu forcieren?
Die Disposition von Planungsmitteln und Planungsleistungen unterliegt nach
Artikel 104a des Grundgesetzes (GG) den für die Planung von
Bundesfernstraßen zuständigen Ländern in eigener Verantwortung; sie haben hierfür auch
die Kosten aus dem Landeshaushalt zu tragen. Die Möglichkeiten des BMVBS,
auf die Planungsdisposition des Freistaates und somit auch auf Einleitung und
Durchführung einzelner Planungsstufen einzuwirken, sind daher begrenzt.
Das BMVBS wird den weiteren Planungsprozess insbesondere im Hinblick auf
die erforderlichen Abstimmungen mit der Planung des im Freistaat Sachsen
verlaufenden Abschnittes der B 7 von der Landesgrenze bis zur A 72 aktiv
unterstützen.
61. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bau der Ortsumgehung Oldisleben –
Heldrungen (B 85), und mit welchen Kosten plant die Bundesregierung
für dieses Projekt?
62. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstellung der
Baumaßnahmen?
Die Fragen 61 und 62 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist keine OU Oldisleben–Heldrungen
im Zuge der B 85 eingestuft. Es liegen daher keine aktuellen Kosten für die
Maßnahme vor und eine Aussage zur Fertigstellung des Projektes ist nicht möglich.
63. Welche Haltung hat die Bundesregierung zum Bau der B 90n?
Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind im Bereich des Freistaates
Thüringen als Neubaumaßnahmen im Zuge der B 90n die Ortsumgehungen
Griesheim, Hammersfeld, Geilsdorf und Kleinliebringen enthalten. Mit der
Einstufung dieser Vorhaben in den Vordringlichen Bedarf mit besonderem
naturschutzfachlichen Planungsauftrag hat der Deutsche Bundestag seine Haltung zu
diesen Projekten zum Ausdruck gebracht. Des Weiteren wird auf die Antwort
zu Frage 1 verwiesen.
64. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bau der B 90n zwischen Nahwinden
und Traßdorf, insbesondere im Hinblick auf die Ortsumgehungen
Kleinliebringen, Geilsdorf, Hammersfeld und Griesheim sowie die
Anschlussstelle zur A 71 bei Stadtilm?
Die Ortsumgehungen Griesheim, Hammersfeld, Geilsdorf und Kleinliebringen
bilden durch Aneinanderreihung die Neuführung der B 90n zwischen der
Bundesautobahn A 71 bei Traßdorf und Nahwinden. Der Planfeststellungsbeschluss
für die Maßnahmen vom 15. Februar 2012 ist bestandskräftig. Für den ersten
Bauabschnitt der Maßnahme konnten je 1 Mio. Euro in den Jahren 2013 und
2014 im Rahmen des Infrastrukturbeschleunigungsprogramms (IBP) II zur
Verfügung gestellt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/1343165. Wie sind die aktuellen Sachstände zum Bau der Ortsumgehungen Pößneck,
Krölpa, Rockendorf und Könitz (B 281)?
Für die Vorhaben OU Pößneck, OU Krölpa und OU Rockendorf im Zuge der
B 281 wird derzeit nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens die
Linienplanung erstellt. Für den Neubau der B 281 im Bereich von Könitz wird derzeit
der Vorentwurf aufgestellt.
66. Wie ist der aktuelle Sachstand zum zweistreifigen Neubau der B 90
zwischen der A 9 und Gefell, und mit welchen Kosten plant die
Bundesregierung für dieses Projekt?
Für die Maßnahme B 90, A 9–Gefell liegt ein Planfeststellungsbeschluss mit
Datum vom 14. Dezember 2012 vor, der beklagt ist. Die Kosten des Projektes
betragen ca. 18 Mio. Euro.
67. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bau der B 87n (Rhönquerung)?
Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist der Neubau der B 87n, Fulda–
Meiningen als zweistreifige Bundesstraße als „Neues Vorhaben im
Vordringlichen Bedarf mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag“
ausgewiesen. Im Linienbestimmungsverfahren wurden im Rahmen der
Ressortbeteiligung grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der Abarbeitung des besonderen
naturschutzfachlichen Planungsauftrags sowie des zusätzlichen
Schwerverkehrs im Biosphärenreservat Rhön erhoben. Da diese grundsätzlichen
Bedenken nicht ausgeräumt werden können, konnte das BMVBS die Linie nicht
rechtssicher bestimmen. Die Linienbestimmungsunterlagen für die mit rund
250 Mio. Euro veranschlagte Maßnahme wurden deshalb im Dezember 2012 an
die Bundesländer Hessen und Thüringen ohne Linienbestimmung
zurückgegeben.
Eine neue Planung könnte nur mit grundlegend geänderter Konzeption mit
Aussicht auf Erfolg betrieben werden. Aus diesem Grund hat das BMVBS den
Straßenbauverwaltungen der Länder Hessen und Thüringen anheimgestellt, im
Rahmen der anlaufenden Aufstellung der neuen Bundesverkehrswegeplanung
Alternativprojekte anzumelden, die den gegebenen Randbedingungen,
insbesondere den naturschutzfachlichen, Rechnung tragen.
68. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bau der B 62n Ortsumgehung Zella-
Mehlis (Aufstufung der Landesstraße)?
Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die Maßnahme B 62n, OU Zella-
Mehlis im Weiteren Bedarf eingestuft. Für die Maßnahme besteht somit kein
Planungsauftrag.
Schienenverkehr
69. Wie ist der aktuelle Sachstand zu den Baumaßnahmen auf Thüringer
Gebiet in den Abschnitten der Neubaustrecke VDE 8.1 Ebensfeld–Erfurt
und der Neubaustrecke VDE 8.2. Erfurt–Leipzig/Halle, und wann sollen
die Abschnitte planmäßig fertiggestellt sein?
Zum aktuellen Stand der Baumaßnahmen auf Thüringer Gebiet in den einzelnen
Abschnitten der Neubaustrecken (NBS) im Zuge des VDE Nr. 8.1 und Nr. 8.2
wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht (Bundestagsdrucksache 17/12230)
Drucksache 17/13431 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodevom 25. Januar 2013 verwiesen. Die planmäßige Fertigstellung der NBS
Ebensfeld–Erfurt ist für Ende 2017 vorgesehen und die der NBS Erfurt–Leipzig
mit Abzweig nach Halle Ende 2015.
70. Werden die Abschnitte nach Informationen der Bundesregierung
plangemäß fertiggestellt bzw. gibt es Verzögerungen beim Bau in
Abschnitten?
Wenn ja, welche Abschnitte sind von Verzögerungen betroffen, und wie
wirken sich diese Verzögerungen auf die Fertigstellung aus?
Die Bundesregierung geht von einer planmäßigen Fertigstellung aus.
71. Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass auch nach
Fertigstellung der Neubaustrecken VDE 8.1 und VDE 8.2. eine schnelle
und hochwertige Nord-Süd-Verbindung auf den Streckenabschnitten
Saalbahn und Frankenwaldbahn existiert?
Die Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs ist eine unternehmerische
Aufgabe der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Dies schließt auch die
Anpassung an veränderte Verkehrsströme ein, die sich durch die Inbetriebnahme der
Schnellfahrstrecke via Erfurt ergeben werden. Nach Mitteilung der Deutschen
Bahn (DB) AG wurden die sich daraus ergebenden Perspektiven und
Alternativen für die betroffenen Städte und Regionen in zahlreichen Gesprächen und
Korrespondenzen transparent gemacht und diskutiert, u. a. in der Steuergruppe
„Integriertes Verkehrskonzept Thüringen 2015 ff“ unter Federführung von
Minister Christian Carius.
Im Übrigen wird auf die Entscheidungsvorschläge des Ausschusses für die
Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags zur
Abgrenzung der Zuständigkeiten Bund/Deutsche Bahn AG/Länder infolge der
Bahnreform (Anlage 1 zur Bundestagsdrucksache 13/6149 vom 18. November
1996 – angenommen in der 194. Sitzung des Deutschen Bundestages am
1. Oktober 1997) sowie zur Stärkung des parlamentarischen Fragerechts
(Bundestagsdrucksache 16/8467 vom 10. März 2008) verwiesen.
72. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Nutzung der
Streckenabschnitte Saalbahn und Frankenwaldbahn für den Personenverkehr und
für den Güterverkehr, wenn die Neubaustrecken VDE 8.1 und VDE 8.2.
fertiggestellt sind?
Hinsichtlich der Nutzung für den Schienenpersonenfernverkehr wird auf die
Antwort zu Frage 71 verwiesen. Das Verkehrsangebot des
Schienenpersonennahverkehrs ist eine Landesaufgabe. Der Bund kann auf diese
Verkehrsangebote keinen Einfluss nehmen.
Das Angebot im Schienengüterverkehr ist eine unternehmerische Aufgabe der
Eisenbahnverkehrsunternehmen. Sie orientieren sich an der Nachfrage sowie
nach technischen und betrieblichen Aspekten.
73. Welche Entwicklung des Personenverkehrsaufkommens prognostiziert
die Bundesregierung für die kommenden Jahre auf den
Streckenabschnitten Saalbahn und Frankenwaldbahn?
Mit der Inbetriebnahme der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit Nr. 8.1 und 8.2
wird der Fernverkehr von der Saal- und Frankenwaldbahn auf die Neubau-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/13431strecke verlagert. Bei der Überprüfung des Bedarfsplans für die
Bundesschienenwege im Jahren 2010 wurde angenommen, dass täglich acht Zugpaare auf
der Saal- und Frankenwaldbahn (entspricht einem 2-Stunden-Takt) verkehren,
die Fernverkehrsqualität haben. Zweifelhaft blieb in dieser Untersuchung
allerdings, ob dieser Verkehr tatsächlich eigenwirtschaftlich erbracht werden wird.
Der Nahverkehr ist durch die Inbetriebnahme der Neubaustrecken nicht
betroffen. Gegebenenfalls wird er leicht ausgeweitet.
74. Welche Entwicklung des Güterverkehrsaufkommens prognostiziert die
Bundesregierung für die kommenden Jahre auf den Streckenabschnitten
Saalbahn und Frankenwaldbahn?
Bei der Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege im Jahr
2010 wurden für das Prognosejahr 2025 bis zu 70 Güterzügen täglich (Summe
aus beiden Richtungen) auf der Saalbahn nördlich von Jena und 77 Güterzüge
auf der Saalbahn südlich Jena sowie 67 Güterzüge auf der Frankenwaldbahn
angenommen.
75. Beabsichtigt die Bundesregierung, entlang der Streckenabschnitte
Saalbahn und Frankenwaldbahn in den kommenden Jahren in
Schallschutzmaßnahmen zu investieren, und wenn ja, welche konkreten Investitionen
beabsichtigt sie?
Vorrangig sollen solche Streckenabschnitte saniert werden, bei denen die
Wirkung der Maßnahme besonders hoch ist. Die Wirkung der Lärmsanierung lässt
sich beschreiben in der erreichbaren Lärmminderung und der Anzahl der
Anwohner, für die vor der Lärmsanierung Lärmbelastungen oberhalb der
Lärmsanierungsgrenzwerte vorliegen. Als Entscheidungsgrundlage für die
Reihenfolge der anstehenden Maßnahmen wurden Priorisierungskennziffern
berechnet.
Die Saalbahn Saaleck–Saalfeld ist im Gesamtkonzept zur Lärmsanierung mit
Priorisierungskennziffern von 2,594 und 2,454 enthalten. Das sind sehr niedrige
Kennziffern. Deshalb ist es derzeit nicht möglich, einen Zeitpunkt zu benennen,
wann an der Saalbahn mit der Lärmsanierung begonnen werden kann.
Die Frankenwaldbahn Hochstadt-Marktzeuln–Probstzella ist mit ihrem
thüringischen Abschnitt im Gesamtkonzept zur Lärmsanierung mit einer
Priorisierungskennziffer von 2,082 enthalten. Das ist eine sehr niedrige Kennziffer. Deshalb ist
es derzeit nicht möglich, einen Zeitpunkt zu benennen, wann in Thüringen an der
Frankenwaldbahn mit der Lärmsanierung begonnen werden kann.
76. Beabsichtigt die Bundesregierung darüber hinaus andere Investitionen an
den Streckenabschnitten Saalbahn und Frankenwaldbahn den
kommenden Jahren, und wenn ja, welche konkreten Investitionen beabsichtigt sie?
Die Bundesregierung plant keine Investitionen in Saal- oder Frankenwaldbahn.
77. In welcher Höhe wurden bisher Bundeshaushaltsmittel in den Ausbau der
Mitte-Deutschland-Verbindung investiert, und für welche konkreten
Baumaßnahmen im Einzelnen?
Bisher wurden für die Planung und für den Bau der Mitte-Deutschland-
Verbindung Bundesmittel in Höhe von rd. 345 Mio. Euro verausgabt. Zu den konkre-
Drucksache 17/13431 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeten Baumaßnahmen wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht
(Bundestagsdrucksache 17/12230) vom 25. Januar 2013 verwiesen.
78. In welcher Höhe stehen Bundeshaushaltsmittel für den weiteren Ausbau
der Mitte-Deutschland-Verbindung zur Verfügung, und für welche
konkreten Baumaßnahmen im Einzelnen?
Gemäß vierter Teilfinanzierungsvereinbarung, die am 20. Dezember 2012 vom
Bund schlussgezeichnet wurde, stehen für den weiteren Ausbau der Mitte-
Deutschland-Verbindung Bundesmittel in Höhe von 62,4 Mio. Euro zur
Verfügung. Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit erfolgt der zweigleisige Ausbau
der Abschnitte Weimar–Großschwabhausen und Neue Schenke–Stadtroda
sowie der Umbau der Verkehrsstationen Jena West und Jena-Göschwitz.
79. Wann erfolgt die Freigabe weiterer Bundeshaushaltsmittel für den
durchgehenden zweigleisigen Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung im
Abschnitt zwischen Weimar und Gößnitz, insbesondere für die
Abschnitte zwischen Töppeln und Gera sowie Gera und Glauchau?
80. Wann erfolgt die Freigabe weiterer Bundeshaushaltsmittel für die
Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung im Abschnitt zwischen
Weimar und Gößnitz, insbesondere für die Abschnitte zwischen Töppeln und
Gera sowie Gera und Glauchau?
Die Fragen 79 und 80 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Freigabe weiterer Bundesmittel für den durchgehenden zweigleisigen
Ausbau und die Elektrifizierung ist derzeit weder möglich noch vorgesehen;
dieser Ausbau ist als zweite Baustufe der Mitte-Deutschland-Verbindung im
Bedarfsplan Schiene in der Kategorie „Weiterer Bedarf“ enthalten.
81. Wurde die 1. Baustufe der Mitte-Deutschland-Verbindung im
Wesentlichen Ende 2012 abgeschlossen, wie die Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/4515)
prognostiziert hat?
Die 1. Baustufe der Mitte-Deutschland-Verbindung wurde bis auf die Lage- und
Gradientenanpassung der Bestandsgleise zwischen Weimar und
Großschwabhausen sowie zwischen Neue Schenke und Stadtroda und dem Umbau der
Verkehrsstationen Jena West und Jena-Göschwitz im Wesentlichen Ende 2012
abgeschlossen.
82. Wenn die 1. Baustufe der Mitte-Deutschland-Verbindung nicht
abgeschlossen wurde, welche Gründe sind für die Verzögerung aus Sicht der
Bundesregierung ausschlaggebend, und welche konkreten
Baumaßnahmen sind noch fertigzustellen?
Die noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen der ersten Baustufe stehen im
unmittelbaren Zusammenhang mit dem in der Antwort zu Frage 78 genannten
zweigleisigen Ausbau.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/1343183. Welche konkreten Baumaßnahmen der 2. Baustufe der Mitte-
Deutschland-Verbindung wurden bereits begonnen?
Keine.
84. Welche Verzögerungen gab es bisher aus Sicht der Bundesregierung beim
durchgehenden zweigleisigen Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung
im Abschnitt zwischen Weimar und Gößnitz, und worauf führt sie diese
Verzögerungen zurück?
85. Welche Verzögerungen gab es bisher aus Sicht der Bundesregierung bei
der Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung im Abschnitt
zwischen Weimar und Gößnitz, und worauf führt sie diese Verzögerungen
zurück?
Die Fragen 84 und 85 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Keine.
86. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zum Schienenlückenschluss der
Werrabahn bei Eisfeld sowie zum ICE-Halt Coburg, und wie sind die
Stände der Planungen?
Die Bundesregierung plant keinen Lückenschluss der Werrabahn.
Hinsichtlich eines ICE-Halts in Coburg ist mit der Inbetriebnahme der
Neubaustrecke Ebensfeld–Erfurt zunächst eine ICE-Bedienung von Coburg in
Tagesrandlage vorgesehen.
87. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zum Haltepunkt Wümbach, und
wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des
Planänderungsverfahrens beim Thüringer Landesverwaltungsamt?
Sowohl das Raumordnungsverfahren als auch der Planfeststellungsbeschluss
sehen den Ausbau des betrieblichen Überholbahnhofs Ilmenau-Wolfsberg zum
Interregio (IR)-Halt vor. Vor dem Hintergrund, dass zum Verkehrshalt Ilmenau-
Wolfsberg weder eine Bestellung des Personenfernverkehrs noch des
Personennahverkehrs vorliegt, wurde auf Antrag der DB Netz AG ein
Planänderungsverfahren vom zuständigen Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Erfurt,
durchgeführt. Der Planänderungsbeschluss ist am 11. Juni 2012 ergangen und wird
derzeit vom Landkreis Ilm-Kreis beklagt. Der Ausgang des Klageverfahrens bleibt
abzuwarten.
88. Wie ist die Haltung der Bundesregierung bezüglich der Reaktivierung der
Kyffhäuserbahn zwischen Sondershausen und Artern, insbesondere auf
der Strecke zwischen Bad Frankenhausen und Bretleben?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über die Reaktivierung der
Kyffhäuserbahn zwischen Sondershausen und Artern. Zuständig für Planung,
Organisation und Finanzierung des Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sind die
Bundesländer.
Den Ländern steht dafür gemäß Artikel 106a GG für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) aus dem Steueraufkommen des Bundes ein Betrag zu. Die
Höhe dieser Bundesmittel und ihre Verteilung an die Länder ergeben sich aus
Drucksache 17/13431 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedem Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs
(Regionalisierungsgesetz – RegG). Der Anteil Thüringens an den
Regionalisierungsmitteln beträgt 3,99 Prozent. Im Jahr 2013 erhält Thüringen 286,9 Mio. Euro.
89. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung am
baulichen Zustand des Bahnüberganges in der Robert-Koch-Straße in
Greußen?
90. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Modernisierung der
Schrankenanlage am Bahnübergang in der Robert-Koch-Straße in Greußen,
insbesondere bezüglich schnellerer Schließ- und Öffnungszeiten sowie
visueller Warnsignale?
Die Fragen 89 und 90 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bund ist nicht Planungsträger für Maßnahmen an Bahnübergängen. Dies
sind ausschließlich die Baulastträger der kreuzenden Verkehrswege Straße und
Schiene. Die Bahnübergänge in km 33,3 (Posten 20) und km 34,5 (Posten 21)
der Strecke 6302 sind im Erneuerungsprogramm zur Anpassung der
Blinklichtanlagen an die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) enthalten. Die
Inbetriebnahme ist nach gegenwärtigen Planungen der Baulastträger für 2014
vorgesehen.
91. Welche Personenbahnhöfe in Thüringen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung barrierefrei (bitte nach Kategorien aufschlüsseln)?
92. Welche Personenbahnhöfe in Thüringen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung noch nicht barrierefrei, und welche Gründe sind dafür aus Sicht
der Bundesregierung im Einzelnen ausschlaggebend?
Die Fragen 91 und 92 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Barrierefreie
Bahnhöfe in Thüringen“ auf Bundestagsdrucksache 16/14110 wurden
vergleichbare Fragen zum Stand Ende 2011 beantwortet. In der zur Bearbeitung
der vorliegenden Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit war eine
Aktualisierung auf den Stand Ende 2013 nicht herbeizuführen.
Die DB AG hat gemäß § 2 Absatz 3 Satz 2 EBO in enger Zusammenarbeit mit
den Verbänden der Behindertenselbsthilfe mittlerweile das 2. Programm zur
Herstellung von Barrierefreiheit aufgestellt, das den Belang der Barrierefreiheit
mit den Möglichkeiten am Markt operierender Eisenbahnunternehmen in
Einklang bringt. Das Programm wurde am 27. April 2012 vorgestellt und ist unter
www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/programm_der_db.shtml verfügbar.
Anlage 3 des Programms enthält auf Seite 141 die Stationen der DB
Station&Service AG, für die mittelfristig Maßnahmen zur Verbesserung der
Barrierefreiheit geplant sind. Die Umsetzung der Maßnahmen liegt
ausschließlich in der unternehmerischen Verantwortung der DB Station&Service AG.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]