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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Vergabepraxis im Rahmen der Förderung des Kombinierten Verkehrs durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Detailfragen zu Kosten, Auftragsvolumen und Verlängerungsoptionen der Ausschreibungsverfahren zur Beratung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Weiterentwicklung der Förderung des Kombinierten Verkehrs vom Februar 2011 und Juli 2012; Inhalt, Auftragsvolumen und Vergabeart früherer Beratungsverträge<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

21.06.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1382305. 06. 2013

Vergabepraxis im Rahmen der Förderung des Kombinierten Verkehrs durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

der Abgeordneten Martin Burkert, Kirsten Lühmann, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Hans-Joachim Hacker, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der Güterverkehr wird mittel- und langfristig wachsen, so lautet die einhellige Einschätzung der Experten. Um die steigenden Güterverkehrsmengen wirtschaftlich effizient und ökologisch schonend zu bewältigen, ist der Kombinierte Verkehr verstärkt in den Fokus der Verkehrspolitik gerückt. Ziel ist eine effiziente Logistik, deren wesentliche Merkmale eine hohe Auslastung, sorgfältig geplante Fahrtrouten und die umweltschonende Kombination verschiedener Verkehrsträger sind.

Im Jahr 2007 hat der damalige Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, mit dem „Masterplan Güterverkehr und Logistik“ erste Maßnahmen ergriffen, um den Kombinierten Verkehr zu fördern. Der „Aktionsplan Güterverkehr und Logistik“ des nachfolgenden Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, kündigt die Verbesserung der Rahmenbedingungen im Kombinierten Verkehr an sowie die Förderung von Innovationen und Kapazitätssteigerungen im intermodalen Verkehr. Neben der Förderung des Neu- und Ausbaus von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vergibt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auch Aufträge zur Beratung des BMVBS zur Weiterentwicklung der Förderung des Kombinierten Verkehrs.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie hoch waren die Kosten für das gesamte Vergabeverfahren des BMVBS im Rahmen der Ausschreibung zur Beratung des BMVBS zur Weiterentwicklung der Förderung des Kombinierten Verkehrs vom 24. Februar 2011, für die das Unternehmen M. C. den Zuschlag des BMVBS erhalten hatte?

2

Wie hoch war das Auftragsvolumen dieser Ausschreibung?

3

Wurde das Auftragsvolumen für diese Beratungsaufträge seitens des BMVBS mit der M. C. ausgenutzt?

4

Falls nicht, welche Erklärung hat das BMVBS für Abweichungen zum Auftragsvolumen?

5

Ist es richtig, dass das BMVBS den Vertrag mit der Firma M. C. lediglich einmal, und zwar bis zum 31. Dezember 2012, verlängert hat, obwohl im Vertrag eine dreimalige Verlängerungsmöglichkeit für je zwölf Monate bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 48 Monaten gegeben war?

6

Wenn ja, was waren die Gründe dafür, dass die Verlängerungsoptionen des Vertrages vom BMVBS nicht in Anspruch genommen worden sind?

7

Ist es richtig, dass das BMVBS bereits im Juli 2012 eine erneute Ausschreibung der Beratungsleistungen vorgenommen hat, obwohl Verlängerungen mit der Firma M. C. möglich gewesen wären?

8

Wie hoch waren die Kosten für das Vergabeverfahren für die im Juli 2012 erfolgte Ausschreibung der Beratungsleistungen?

9

Welche Erklärung hat das BMVBS dafür, dass das im Vergabeverfahren zu verwendende Formular zur Einreichung des Angebots fehlerhaft war?

10

Welche Erklärung hat das BMVBS dafür, dass der im Vergabeverfahren zu verwendende Briefumschlag ein falsches Aktenzeichen enthielt und das Datum nicht stimmte?

11

Was waren die Gründe dafür, dass dieses Vergabeverfahren über die ursprüngliche Frist vom 30. September 2012 hinaus bis zum 31. Dezember 2012 verlängert wurde?

12

Ist es richtig, dass der an die Studiengesellschaft für den Kombinierten Verkehr e. V. (SGKV) vergebene Auftrag, der auf der Homepage der SGKV mit den Worten „Die Studiengesellschaft für den Kombinierten Verkehr e. V. (SGKV) berät seit dem 01. Januar 2013 die Fachabteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in Fragen zum Kombinierten Verkehr. […] Die SGKV e. V. knüpft damit an eine lange Tradition an: bis zum Jahr 2010 wurde sie regelmäßig auf Basis der institutionellen Förderung des Bundes zu wissenschaftlichen Fragen rund um den KV zu Rate gezogen.“ (www.sgkv.de) kommentiert wird, an eine Institution erteilt wurde, die bereits bis 2011 institutionell durch den Bund gefördert war?

13

Wenn ja, konnte die gemeinnützige SGKV nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund ihrer Grundfinanzierung durch Mitgliedsbeiträge günstiger anbieten?

14

Hat die SGKV bereits in der Vergangenheit Aufträge vom BMVBS erhalten?

15

Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt (bitte Angaben mit dem jeweiligen Auftragsvolumen)?

16

Welche Verträge hat das BMVBS an das Unternehmen KOMBI Consult GmbH und HaCon Ingenieurgesellschaft mbH im Bereich Kombinierter Verkehr mit welcher Vergabeart vergeben (bitte Angaben zum zeitlichen Rahmen, zum Inhalt und zum Auftragsvolumen)?

Berlin, den 5. Juni 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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