[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14320
17. Wahlperiode 03. 07. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Wolfgang Gunkel,
Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/14025 –
Sachstand wichtiger Verkehrsprojekte im Freistaat Sachsen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Derzeit läuft die Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) für die
Zeit ab 2015. Die zugrunde liegenden Prognosen lassen ein deutliches
Wachstum nicht nur im Personenverkehr, sondern gerade im Bereich des
Güterverkehrs erwarten.
Sachsen verfügt über eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Sie bietet eine
gute Anbindung der Regionen an die großen sächsischen Zentren sowie an die
deutschen und europäischen Metropolregionen. Seit der EU-Osterweiterung
liegt der Freistaat Sachsen im Herzen Europas.
In der Zukunft eines zusammenwachsenden Europas spielen moderne,
funktionierende Verkehrs- und Güterwege eine zentrale Rolle. Um das
Zusammenwachsen Europas zu fördern, sind die sächsischen Verkehrsnetze noch stärker
mit den Transeuropäischen Netzen (TEN) zu verflechten.
Um Sachsen verkehrlich weiter in die Mitte Europas zu rücken, müssen in
Zukunft vor allem die Lücken in der Schieneninfrastruktur geschlossen werden.
Zur Stärkung der Nachbarschaftsbeziehungen ist die verkehrliche
Durchlässigkeit der EU-Binnengrenzen zu Polen und Tschechien von großer Bedeutung.
Trotz der guten Ausgangslage und der Investitionen in den vergangenen Jahren
braucht Sachsen eine noch bessere Anbindung gerade der Zentren Chemnitz,
Dresden, Leipzig und Zwickau an die überregionale Infrastruktur. Zugleich
muss die Anbindung Sachsens an deutsche und europäische Metropolregionen
noch weiter verbessert werden. Sachsens Lage schafft die Möglichkeit, zu einer
Verkehrsdrehscheibe in Nord-Süd- und auch West-Ost-Richtung zu werden.
Eine Priorisierung von verkehrsstrategisch wichtigen Projekten für ein
funktionstüchtiges und zukunftsweisendes Verkehrsnetz erscheint zwingend
erforderlich. Genauso wichtig ist die Konzentration auf die Unterhaltung und
Ertüchtigung der bestehenden Infrastruktur. Die Kenntnis des Status quo der
Verkehrsinfrastrukturprojekte sowie deren Perspektiven sind dafür
unabdingbar. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 1. Juli 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14320 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAllgemein
1. Welche Projekte des aktuellen Investitionsrahmenplanes (IRP), die noch
nicht begonnen wurden, sollen 2013, und welche Projekte sollen in den
kommenden Jahren begonnen werden (bitte nach Projekt und Jahren
getrennt darstellen)?
2. Welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte des BVWP
2003 des Freistaates Sachsen im Vordringlichen und Weiteren Bedarf haben
ein abgeschlossenes Planungsverfahren, stehen aber noch vor der baulichen
Umsetzung?
Wann ist mit dem Beginn der Bauphase und der abschließenden
Realisierung dieser Projekte zu rechnen?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Schiene
Der Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 enthält in der Kategorie C (neu zu
beginnende Vorhaben) keine noch nicht begonnenen Schienenprojekte, die ganz
oder teilweise im Freistaat Sachsen liegen. Sämtliche, den Freistaat Sachsen
tangierenden Bedarfsplanvorhaben des Vordringlichen Bedarfs mit bestehendem
Baurecht befinden sich im Bau oder sind bereits fertiggestellt.
Straße
Die Vorhaben A 72, Chemnitz–Leipzig, Bauabschnitt 5.1 (Borna-Nord–Rötha)
und B 169, Ortsumgehung Göltzschtal, Bauabschnitt 5 (S 299–B 94) haben ein
abgeschlossenes Planungsverfahren und sollen noch dieses Jahr begonnen
werden. Das Vorhaben im Zuge der A 72 soll voraussichtlich 2017 und der
Bauabschnitt 5 der B 169 voraussichtlich 2015 fertig gestellt werden.
Wasserstraße
Es gibt keine der Fragestellung entsprechenden Bundeswasserstraßenprojekte.
Zur Elbe, die als einzige Bundeswasserstraße teilweise in Sachsen liegt, enthält
der Bundesverkehrswegeplan 2003 keine Ausbaumaßnahmen.
3. Welche Priorisierungen sieht die Bundesregierung für die Verkehrsträger
Straße, Schiene- und Bundeswasserstraße im Freistaat Sachsen aufgrund
von europäischen Korridoren und Vorrangnetzen vor?
Künftig prioritär umgesetzt werden Aus- und Neubauvorhaben zur
Engpassauflösung.
Sowohl der für die Investitionen in die Schienenwege des Bundes maßgebliche
vorliegende Bedarfsplan als auch der aktuelle Investitionsrahmenplan (IRP)
2011 bis 2015 berücksichtigen die europäischen Korridore und Vorrangnetze,
sofern dort ein entsprechender Aus- und Neubaubedarf besteht.
Wasserstraße
Die Priorisierung von Ausbaumaßnahmen an den Bundeswasserstraßen richtet
sich nach der anhand der verkehrlichen Belastung vorgenommenen
Kategorisierung der Bundeswasserstraßen. Dies gilt grundsätzlich auch für die Elbe, die erst
bei der anstehenden Überprüfung der Kategorisierung auf Basis der
Verkehrsprognose 2030 kategorisiert wird. Abweichungen von dieser Priorisierung
aufgrund von Festlegungen zum Transeuropäischen Verkehrsnetz gibt es nicht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/143204. In welchem Projektstand befinden sich die für Sachsen im
Bundesverkehrswegeplan 2003 ausgewiesenen Schienenbauprojekte (jeweils mit Bautyp,
Länge, Gesamtkosten, verbleibendem Finanzierungsbedarf und letzter
Aktualisierung der Projektkosten tabellarisch dargestellt), und für welche
der Projekte mit Baurecht ist die Finanzierung im Jahr 2013 eingeplant?
Es wird auf den vorliegenden Verkehrsinvestitionsbericht
(Bundestagsdrucksache 17/12230) sowie die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
5. In welchem Projektstand befinden sich die für Sachsen im
Bundesverkehrswegeplan 2003 ausgewiesenen Straßenbauprojekte (jeweils mit Bautyp,
Länge, Gesamtkosten, verbleibendem Finanzierungsbedarf und letzter
Aktualisierung der Projektkosten tabellarisch dargestellt), und für welche
der Projekte mit Baurecht ist die Finanzierung im Jahr 2013 eingeplant?
Der vom Bundeskabinett beschlossene Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003
war Grundlage für das 5. Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes
und dessen Anlage, dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der wiederum
die gesetzliche Grundlage für die Realisierung der darin enthaltenen
Maßnahmen ist.
Nachfolgende Tabelle weist die Projekte mit Planungsauftrag aus. Für
Maßnahmen des „Weiteren Bedarfs“ ohne Planungsrecht ist daher keine Änderung
gegenüber den BVWP-Angaben eingetreten.
Zur Frage des verbleibenden Finanzierungsbedarfs siehe Antwort zu Frage 32.
Zur Frage der Finanzierung im Jahr 2013 siehe Antwort zu Frage 1.
Straße Bezeichnung
Bautyp
Akt.
Länge
[km]
Akt.
Gesamtkosten
(Mio.
Euro)
Dringlichkeit
Sachstand
A 4
AS Schmölln –
AS Glauchau
46 17,0 157,9 VB Verkehrsfreigabe am 01.12.2004
A 4
AS Glauchau –
AS Hohenstein-Ernstthal
46 6,5 40,9 VB Verkehrsfreigabe am 17.01.2008
A 4
AS Hohenstein-Ernstthal –
AS Limbach-Oberfrohna
46 11,2 67,5 VB Verkehrsfreigabe am 14.05.2010
A 4
AS Chemnitz-Nord –
AS Frankenberg
46 14,0 168,0 VB Verkehrsfreigabe am 03.11.2003
A 14
AK Parthenaue (A 14/
A 38) – AS Leipzig-Ost
46 4,6 23,8 VB Vorplanung
A 14
AS Leipzig-Ost –
AS Leipzig-Messegelände
46 7,4 89,0 VB Verkehrsfreigabe am 27.07.2012
A 17 BGr CZ/D – AS Pirna 04 19,3 180,7 VB Verkehrsfreigabe am 21.12.2006
A 17
AS Pirna –
AS Dresden-Südvorstadt
04 12,7 203,3 VB Verkehrsfreigabe am 22.07.2005
A 17
AS Dresden-Südvorstadt –
AS Dresden-Gorbitz
04 9,0 319,1 VB Verkehrsfreigabe am 22.12.2004
A 17
AS Dresden-Gorbitz –
AD Dresden-W (A 4)
04 3,6 54,9 VB Verkehrsfreigabe am 08.10.2001
Drucksache 17/14320 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeA 38
Leipzig-SW (B 186) –
Leipzig-S (B 2/B 95)
04 9,5 160,1 VB Verkehrsfreigabe am 28.05.2006
A 38
Leipzig-S (B 2/B 95) –
Leipzig-SO (S 38)
04 7,0 56,1 VB Verkehrsfreigabe am 13.08.2006
A 38
Leipzig-SO (S 38) –
AD Parthenaue (A 14)
04 6,6 55,5 VB Verkehrsfreigabe am 13.08.2006
A 72
AS Chemnitz-S –
AK Chemnitz (A 4)
46 3,0 58,7 VB Verkehrsfreigabe am 13.12.2005
A 72
AK Chemnitz (A 4) –
AS Hartmannsdorf, BA 1.1
04 5,4 63,1 VB Verkehrsfreigabe am 14.11.2006
A 72
AS Hartmannsdorf –
AS Niederfrohna, BA 1.2
04 4,6 46,2 VB Verkehrsfreigabe am 21.12.2006
A 72
AS Niederfrohna –
AS Rathendorf (B 175),
BA 2
04 12,2 137,3 VB Verkehrsfreigabe am 22.12.2011
A 72
AS Rathendorf (B 175) –
AS Frohburg (B 7n),
BA 3.1
04 14,5 102,8 VB
Im Bau, voraussichtliche
Fertigstellung Sommer 2013
A 72
AS Frohburg (B 7n) –
AS Borna-Süd (B 95),
BA 3.2
04 6,0 89,2 VB
Im Bau, voraussichtliche
Fertigstellung Sommer 2013
A 72
AS Borna-Süd (B 95) –
AS Borna-Nord (B 95),
BA 4
04 2,5 3,2 VB
Lärmschutz für A 72 im Bau
(Verkehrsfreigabe B 95 am
13.09.2006)
A 72
AS Borna-Nord (B 95) –
AS Rötha, BA 5.1
04 9,5 64,2 VB
Baubeginn voraussichtlich
am 04.07.2013
A 72
AS Rötha – AD Leipzig-
Süd, BA 5.2 (A 38)
04 7,2 96,9 VB Planfeststellungsverfahren
A 72
AD Leipzig-Süd (A 38) –
AS Leipzig-Connewitz,
BA 6
04 7,7 44,8 W* Ohne Planungsbeginn
B 2 OU Groitzsch/Audigast 02 1,5 3,2 W* Vorplanung
B 2 OU Krostitz/Hohenossig 02 2,4 3,0 VB Ohne Planungsbeginn
B 2 OU Bad Düben/Wellaune 02 2,4 5,4 VB Vorentwurf
B 2 OU Bad Düben, 1. BA 02 0,9 1,1 W*
Verkehrsfreigabe im Dezember
2005
B 2 OU Bad Düben, 2. BA 02 2,5 10,7 WD Ohne Planungsbeginn
B 6
A 9 – Stadtgrenze Leipzig
einschl. OU Schkeuditz
04 10,1 53,5 VB Verkehrsfreigabe am 04.07.2002
B 6
A 14 (AS Leipzig/Ost) –
Gerichshain
02 6,0 10,1 VB Verkehrsfreigabe am 15.10.2002
Straße Bezeichnung
Bautyp
Akt.
Länge
[km]
Akt.
Gesamtkosten
(Mio.
Euro)
Dringlichkeit
Sachstand
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14320B 6 Verlegung in Machern 02 2,2 10,2 VB Vorplanung, Planung eingestellt
B 6
OU Bennewitz,
mit Muldebrücke Wurzen
02 2,2 30,0 VB Verkehrsfreigabe am 25.05.2007
B 6 OU Dresden-Cossebaude 02 4,2 62,0 VB Vorentwurf
B 6n OU Bad Düben 02 3,6 5,7 W* Ohne Planungsbeginn
B 6n
OU Kossa/Görschlitz und
Pressel mit Verlegung
02 4,5 4,7 W* Ohne Planungsbeginn
B 6n
Verlegung südwestl.
Torgau
02 12,5 24,6 WD Rahmordnungsverfahren
B 7
Verlegung nördl. Frohburg
(Teil der A 72)
02 6,0 35,9 VB Vorentwurf
B 87 OU Eilenburg 02 5,5 44,4 VB Verkehrsfreigabe am 04.02.2004
B 87n
AS Leipzig-Mitte (A 14) –
Eilenburg
04
51,1 249,3
VB
Raumordnungsverfahren
B 87n
südl. Eilenburg – nördl.
Eilenburg (OU Eilenburg)
24 WD
B 87n
nördl. Eilenburg –
südl. Torgau
04 WD
B 87n
südl. Torgau –
nördl. Torgau
04 VÖ
B 92 OU Oelsnitz/Vogtl. 02 4,8 32,6 VB Verkehrsfreigabe am 18.11.2006
B 92 A 72 – Plauen 24 4,5 11,7 VB Ohne Planungsbeginn
B 92 OU Elsterberg 02 2,2 12,0 VB
1. BA: Verkehrsfreigabe 08/1999
2. BA: Verkehrsfreigabe am
28.08.2009
B 93 Schneeberg – BGr. D/CZ 02 31,3 101,3 WD Planung zurückgestellt
B 94 Reichenbach – A 72 24 2,3 10,1 VB Vorentwurf
B 95
OU Ehrenfriedersdorf und
OU Thum
02 8,0 34,2 VB Vorplanung
B 95 OU Burkhardtsdorf 02 2,7 22,8 VB Vorentwurf
B 95 OU Borna 04 3,9 16,8 VB
Verkehrsfreigabe am 13.09.2006
(später Bestandteil der A 72)
B 96 Verlegung Eibau – B 178n 02 4,1 16,0 W* Ohne Planungsbeginn
B 96 Westtangente Bautzen 02 3,6 36,0 W*
Im Bau seit Sommer 2009
Voraussichtliche Fertigstellung
2013
B 96 OU Hoyerswerda 02 7,3 16,7 VB
Planfeststellungsbeschluss vom
17.05.2013
Straße Bezeichnung
Bautyp
Akt.
Länge
[km]
Akt.
Gesamtkosten
(Mio.
Euro)
Dringlichkeit
Sachstand
Drucksache 17/14320 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeB 96n
LGr BB/SN –
Hoyerswerda
02 16,7 33,3 VB Vorplanung
B 97
Verlegung Lauta (B 96n) –
Bernsdorf
02 9,7 15,3 W* Ohne Planungsbeginn
B 98 TOU Großenhain 02 5,4 15,1 VB Verkehrsfreigabe am 03.05.2012
B 98 OU Schönfeld 02 1,9 4,3 VB Vorplanung
B 98 OU Thiendorf 02 1,5 4,3 VB Vorplanung
B 98
OU Bischofswerda
(1. und 2. BA)
02 6,4 24,6 VB
1. BA (B 98 – B 6):
Verkehrsfreigabe am 29.07.2010
2. BA (B 6 – S 158):
Verkehrsfreigabe am 21.12.2011
B 101
Verlegung in Aue
(B 101 – B 169)
02 2,7 26,3 VB Vorentwurf
B 101 OU Lauter 02 3,5 15,7 VB Vorplanung, Planung eingestellt
B 101 OU Markersbach 02 1,7 25,4 VB Verkehrsfreigabe am 16.05.2011
B 101 OU Schlettau 02 2,1 9,2 W* Ohne Planungsbeginn
B 101 OU Annaberg-Buchholz 02 4,3 14,2 W* Ohne Planungsbeginn
B 101 OU Brand-Erbisdorf 02 5,5 16,2 W* Ohne Planungsbeginn
B 101 Brand-Erbisdorf – Freiberg 24 0,7 2,2 VB Ohne Planungsbeginn
B 101 /B 173 OU Freiberg 02 13,2 65,7 VB
Planfeststellungsbeschluss,
beklagt
B 101 OU Siebenlehn 02 2,0 5,3 VB Verkehrsfreigabe am 28.05.2003
B 101 OU Meißen, (linkselbisch) 02 3,5 44,0 VB Verkehrsfreigabe am 02.05.2007
B 107
Südverbund Chemnitz –
Ebersdorf
04 7,0 65,9 VB
1. BA (S 236 – B 173):
Vorentwurf
2. BA (B 173 – Ebersdorf):
Vorentwurf
B 107 Ebersdorf – A 4 04 4,3 31,0 VB Vorentwurf
B 107 OU Grimma 02 10,4 27,3 VB
1. und 2. BA:
Verkehrsfreigabe am 17.07.2008
3. BA: Vorentwurf
B 115 OU Krauschwitz, 1. BA 02 4,0 14,0 VB Vorplanung
B 115 OU Krauschwitz, 2. BA 02 2,0 6,8 VB Vorplanung
B 156
OU Malschwitz/
Niedergurig
02 2,2 5,5 VB Vorentwurf
B 160
Hoyerswerda –
Weißwasser
02 21,0 35,4 VB
Vorplanung,
Planung zurückgestellt
B 169 OU Göltzschtal 02 10,4 36,3 VB
1. BA in Bau 25.09.2012;
5. BA Baubeginn in 2013
Straße Bezeichnung
Bautyp
Akt.
Länge
[km]
Akt.
Gesamtkosten
(Mio.
Euro)
Dringlichkeit
Sachstand
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14320B 169
OU Stützengrün/
Hundshübel
02 3,0 8,9 VB Verkehrsfreigabe am 18.07.2011
B 169 AS Döbeln (A14) – Salbitz 04 10,4 30,1 W* Vorplanung
B 169 Salbitz – B 6 (3. BA) 04 7,6 23,5 VB Planfeststellungsverfahren
B 169 B 6 – Riesa (2. BA) 04 5,0 29,2 VB Verkehrsfreigabe am 24.09.2012
B 169
Erweiterung in Riesa mit
Elbebrücke (1. BA)
24 3,3 35,4 VB Verkehrsfreigabe am 11.07.2001
B 169 OU Lichtensee 02 2,8 3,3 VB Ohne Planungsbeginn
B 169 OU Gröditz 02 8,2 20,5 VÖ Vorplanung
B 170 Autobahnzubringer A 17 24 1,9 9,8 VB Verkehrsfreigabe am 23.12.2003
B 172
Autobahnzubringer Pirna
(B 172a)
04 3,6 20,3 VB Verkehrsfreigabe am 25.10.2004
B 172 OU Pirna 04 4,0 70,9 VB Planfeststellungsverfahren
B 173
A 72 (AS Plauen Ost) –
Plauen
24 2,1 11,8 VB Vorentwurf
B 173 OU Mylau/Vogtl. 02 1,5 3,6 VB Verkehrsfreigabe am 28.08.2003
B 173 TOU Reichenbach 02 0,8 4,2 VB Ohne Planungsbeginn
B 173 OU Neumark 02 4,1 7,6 VB Verkehrsfreigabe am 27.08.2001
B 173 OU Mülsen 02 3,5 15,3 VB Vorentwurf zurückgestellt
B 173 OU Lichtenstein 02 6,5 16,3 VB Verkehrsfreigabe am 19.08.2003
B 173 OU Bernsdorf 02 1,7 5,8 VB Vorentwurf zurückgestellt
B 173
OU Oberlungwitz/
Mittelbach
02 10,6 53,5 VB Vorentwurf zurückgestellt
B 173 Verlegung in Flöha 02 5,8 67,3 VB
1. BA:
Verkehrsfreigabe am 17.12.2012
2. BA:
Planfeststellungsbeschluss,
beklagt
B 173 OU Oederan 02 3,9 18,3 W*
Vorentwurf,
Planung zurückgestellt
B 173 OU Kesselsdorf (1. BA) 04 2,7 69,3 VB Verkehrsfreigabe am 28.11.2008
B 173 OU Kesselsdorf (2. BA) 04 1,0 5,5 VB Verkehrsfreigabe am 08.10.2001
B 173 OU Kesselsdorf (3. BA) 02 3,4 15,0 VB Verkehrsfreigabe am 05.07.2011
B 174 OU Hirtstein/Reitzenhain 02 1,7 4,1 VB Vorplanung
B 174 OU Marienberg 02 10,0 29,2 VB Verkehrsfreigabe am 22.11.2007
B 174
OU Großolbersdorf/
Hohndorf
02 2,3 9,5 VÖ Vorplanung
Straße Bezeichnung
Bautyp
Akt.
Länge
[km]
Akt.
Gesamtkosten
(Mio.
Euro)
Dringlichkeit
Sachstand
Drucksache 17/14320 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Für welche Projekte des Vordringlichen und Weiteren Bedarfs des aktuellen
Bundesverkehrswegeplans, die in Sachsen realisiert werden sollen, liegen
bereits Finanzierungsvereinbarungen vor und für welche nicht (in
tabellarischer Darstellung unter Angabe des Zeitpunkts der Vereinbarung)?
Es wird auf den vorliegenden Verkehrsinvestitionsbericht
(Bundestagsdrucksache 17/12230) verwiesen.
Für Vorhaben im Zuge von Bundesfernstraßen werden im Regelfall keine
Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen. Ausnahme ist die Finanzierungsverein-
B 174
Verlegung Gornau –
Chemnitz
04 4,7 34,6 VB
Im Bau seit 08.12.2010,
voraussichtliche Verkehrsfreigabe
2014
B 175
Verlegung in Glauchau
(1. BA)
04 2,4 17,3 VB Verkehrsfreigabe am 19.12.2002
B 175
/B 180 OU Waldenburg,
1. BA (westl. Waldenburg)
02 1,8 8,8 VB Verkehrsfreigabe am 22.07.2011
B 175
/B 180 OU Waldenburg,
2. BA
02 5,7 14,5 W* Vorentwurf
B 175 OU Döbeln/Masten 02 2,0 11,8 VB Verkehrsfreigabe am 16.11.2009
B 178
BGr D/PL – südl. Zittau
(B 99), (BA 5)
02 1,0 9,2 VB
Verkehrsfreigabe der Grenzbrücke
am 01.06.2013
B 178
Zittau – Niederoderwitz,
(BA 3.3)
02 5,9 20,0 VB Planfeststellungsverfahren
B 178
Niederoderwitz –
Obercunnersdorf, (BA 3.2)
02 10,2 58,0 VB
Im Bau seit 22.11.2010
Voraussichtliche Fertigstellung in
2013
B 178
Obercunnersdorf –
Löbau, (BA 3.1)
02 5,9 33,1 VB Verkehrsfreigabe am 22.11.2010
B 178 OU Löbau, (BA 2) 04 4,1 28,0 VB Verkehrsfreigabe am 05.11.2001
B 178
nördl. Löbau (B 6) –
Nostitz, (BA 1.2)
04 6,3 42,4 VB Verkehrsfreigabe am 23.10.2008
B 178
Nostitz (S 112) – A 4,
(BA 1.1)
04 5,1 41,4 VB Planfeststellungsverfahren
B 180 OU Stollberg 02 2,6 18,3 VB Verkehrsfreigabe am 13.09.2005
B 180 OU Thalheim 02 6,0 21,6 W* Vorentwurf
B 181 A 9 – Stadtgrenze Leipzig 24 4,3 11,1 VB Planfeststellungsverfahren
VB = Vordringlicher Bedarf
VÖ = Vordringlicher Bedarf mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag
W* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht
WD = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht sowie mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag
Straße Bezeichnung
Bautyp
Akt.
Länge
[km]
Akt.
Gesamtkosten
(Mio.
Euro)
Dringlichkeit
Sachstand
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14320barung zur A 72, Chemnitz–Leipzig vom März 2002 mit Änderungen vom
September 2010.
Bezüglich der Wasserstraße wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
7. Welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Sachsen aus dem
Bundesverkehrswegeplan 2003 sind unanfechtbar planfestgestellt, aber noch
nicht begonnen worden?
Wann ist mit dem Beginn der Bauphase und wann ist mit der
abschließenden Realisierung dieser Projekte zu rechnen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
8. Nach welchen Kriterien kann derzeit eine Höherstufung von
Verkehrsprojekten aus dem Weiteren in den Vordringlichen Bedarf erfolgen?
Im Rahmen der Grundkonzeption für den BVWP 2015 sind erweiterte
Priorisierungskriterien vorgeschlagen worden. Unter anderem werden künftig prioritär
Aus- und Neubauvorhaben zur Engpassauflösung umgesetzt. Die endgültige
Entscheidung zur Rangfolge im jeweiligen Bedarfsplan (Schiene, Straße) wird
das Parlament treffen.
9. Welche Verkehrsprojekte in Sachsen aus dem BVWP 2003 sollten aus
Sicht des Bundes und welche aus Sicht des Freistaates Sachsen vom
Vordringlichen Bedarf zukünftig in den Weiteren Bedarf abgestuft werden
(bitte mit Begründung)?
Im Vorfeld der anstehenden Fortschreibung des BVWP hat der Freistaat Sachsen
in den Anlagen zur Pressemitteilung vom 4. Februar 2013 Listen mit Vorhaben,
die erneut, die neu und die nicht mehr angemeldet werden sollen, veröffentlicht.
Diese Listen stellten keine abschließende Entscheidung dar, sondern einen
vorläufigen Stand als Diskussionsgrundlage. Im Rahmen der Vorbereitung des
BVWP 2015 führt der Freistaat Sachsen derzeit mit den sächsischen Regionalen
Planungsverbänden Abstimmungsgespräche. Die Anmeldung des Freistaates
Sachsen erfolgt im Nachgang dieser Gespräche bis zum Ende der Anmeldefrist
beim Bund Ende September 2013.
Entscheidungen über die Aufnahme von Projekten in den gesetzlich zu
verabschiedenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen – auf Basis des BVWP
2015 – und deren Dringlichkeiten trifft abschließend der Deutsche Bundestag im
Rahmen der Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes.
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
10. Welche im BVWP 2003 für Sachsen ausgewiesenen Straßenbau- und
Schienenprojekte sind im Bau?
11. Welche im BVWP 2003 ausgewiesenen Straßenbau- und
Schienenprojekte in Sachsen befinden sich im Planfeststellungsverfahren?
Die Fragen 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf den vorliegenden Verkehrsinvestitionsbericht
(Bundestagsdrucksache 17/12230) verwiesen.
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Drucksache 17/14320 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Für welche noch nicht im Planfeststellungsverfahren befindlichen, im
BVWP 2003 für Sachsen im Vordringlichen Bedarf ausgewiesenen
Straßenbau- und Schienenprojekte wird nicht vor dem Jahr 2015 mit dem
Beginn gerechnet?
Schiene: Keine.
Straße: Aussagen zu Baubeginnen von Maßnahmen, die sich noch in einem
frühen Planungsstadium befinden, können nicht getroffen werden.
13. In welchen Planungsphasen befinden sich die im BVWP 2003
ausgewiesenen sächsischen Straßenbauprojekte, die das Planfeststellungsverfahren
noch nicht erreicht haben (bitte einzeln aufschlüsseln nach „Vorplanung“,
„Entwurf genehmigt“ etc.)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
14. Welche Baumaßnahmen bei Verkehrsprojekten können trotz vorliegender
Baureife im Freistaat Sachsen im Jahr 2013 nicht finanziert werden?
Schiene: Keine.
Straße: Keine.
Wasserstraße: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
15. Welche im BVWP 2003 ausgewiesenen Straßenbau- und Schienenprojekte
wurden bereits fertiggestellt (bitte dargestellt nach dem Jahr der
Fertigstellung)?
Schiene: Keines.
Straße: Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
16. Welche Bundesfernstraßen in Sachsen weisen Schäden auf, und welchen
Kategorien werden diese zugeordnet (bitte einzeln tabellarisch nach
Kategorie und Planungsstand aufschlüsseln)?
Die Ergebnisse der jeweils letzten Zustandsaufnahme der Fahrbahnoberflächen
der Bundesautobahnen aus den Jahren 2009/2010 und der Bundesstraßen aus
den Jahren 2005/2006 zeigen, dass in Sachsen ca. 5 Prozent der Fahrstreifen der
Bundesautobahnen Unebenheiten, Risse, Flickstellen, Eckabbrüche,
Kantenschäden u. Ä. aufweisen. Weitere annähernd 5 Prozent zeigen Anzeichen dafür,
dass Erhaltungsmaßnahmen in Kürze notwendig werden können. Von den
Bundesstraßen weisen rund 20 Prozent Unebenheiten, Risse, Flickstellen,
Eckabbrüche, Kantenschäden u. Ä. auf. Weitere ca. 17 Prozent zeigen
Anzeichen dafür, dass Erhaltungsmaßnahmen in Kürze notwendig werden können.
Aktuellere Auswertungen für die Bundesstraßen in Sachsen sowie eine
zusammenfassende Aufstellung differenziert nach einzelnen Bundesfernstraßen liegen
der Bundesregierung nicht vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1432017. Welche Vorhaben in Sachsen aus dem BVWP 2003 sollen aus Sicht des
Bundes und welche aus Sicht des Freistaates Sachsen nicht weiterverfolgt
werden (bitte mit Begründung)?
Schiene: Keine.
Straße: Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Wasserstraße: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
18. Für welche Bundesfernstraßen des Weiteren Bedarfs in Sachsen hat das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in
der aktuellen Legislaturperiode einen Planungsauftrag erteilt, und welche
Gründe haben das BMVBS dazu bewogen?
Keine.
19. Welche im BVWP 2003 ausgewiesenen Straßenbauprojekte in Sachsen
wurden per § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes in den aktuellen
Straßenbauplan auf genommen?
20. Für welche dieser Projekte liegt dem BMVBS ein Antrag des Freistaates
Sachsen vor, der die Unvorhersehbarkeit der Verkehrsentwicklung
nachweist, und welchen der Anträge hat das BMVBS mit welchem Ergebnis
geprüft?
Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Keine.
21. Um wie viel Prozent haben jeweils die im BVWP 2003 enthaltenen
Ortsumfahrungen in Sachsen, die unter Verkehr sind, die betreffenden Orte
vom Kfz-Verkehr entlastet, und wie hat sich jeweils die
Entlastungswirkung über die Jahre nach der Fertigstellung entwickelt?
Belastbare Zahlen zur Entlastung der Ortslagen nach Realisierung der
Ortsumgehungen liegen nach Angaben der Auftragsverwaltung Sachsen nicht vor, da
auf den in der Regel in Gemeindebaulast übergegangenen Straßen keine
Zählungen durch den Bund erfolgen. Nachweislich (durch die regelmäßigen
Verkehrszählungen) werden alle Neubauvorhaben angenommen und entlasten das
nachgeordnete Netz.
22. Wie hoch ist der Finanzierungsbedarf zur Realisierung der noch nicht
begonnenen Projekte des aktuellen Investitionsrahmenplanes (IRP)?
Schiene: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Straße: Der Finanzierungsbedarf zur Realisierung der noch nicht begonnenen
Projekte des aktuellen IRP 2011 bis 2015 unter C, Prioritäre Vorhaben, im IRP-
Zeitraum beträgt 260 Mio. Euro.
Wasserstraße: Im IRP 2011 bis 2015 sind keine einzelnen Wasserstraßenprojekte
ausgewiesen. In dem für den Zeitraum des IRP ausgewiesenen
Investitionsbedarf für die Erhaltung sind anteilig auch die Erhaltungsmaßnahmen an der Elbe
Drucksache 17/14320 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeenthalten. Die Ausgaben für Erhaltungsmaßnahmen an der Elbe im Freistaat
Sachsen betragen jährlich rd. 6 Mio. Euro.
23. Welche finanziellen Mittel sind für den Freistaat Sachsen in der
mittelfristigen Finanzplanung des Bundes pro Jahr bis 2020 jeweils für Straßen-,
Schienen- und Wasserstraßenbauprojekte vorgesehen?
24. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für den Erhalt der Bundesfernstraßen
und der Bundesschienenwege in Sachsen im Bundeshaushalt 2013
eingeplant, und wie hoch ist der tatsächliche Bedarf?
25. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für den Erhalt der Bundesfernstraßen
und der Bundesschienenwege in Sachsen in der mittelfristigen
Finanzplanung des Bundes pro Jahr bis 2020 eingeplant?
Die Fragen 23 bis 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Schiene: Im Bereich der Schienenwegeinvestitionen erfolgt keine
länderbezogene Aufschlüsselung der Zuwendungen des Bundes. Diese werden im Falle der
Ersatzinvestitionen im Bestandsnetz auf der Grundlage der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung gesamtnetzbezogen bzw. bei den Neu- und
Ausbauvorhaben des Bedarfsplans streckenbezogen ohne Berücksichtigung von
Landesgrenzen gewährt. Der auf den Freistaat Sachsen entfallende Betrag ist
deshalb auf Basis der verfügbaren Daten nicht zu ermitteln.
Straße: Die gesamten Bundesfernstraßenmittel, die Mittel für die
Bundesfernstraßenprojekte des Vordringlichen Bedarfs (ohne Verkehrsprojekte Deutsche
Einheit [VDE] und Refinanzierung der privat vorfinanzierten Maßnahmen
[Refi]) und die Mittel für die Erhaltung der Bundesfernstraßen für Sachsen in
2013 und in der Finanzplanung bis 2016 betragen:
Der Beschluss des Bundeskabinetts vom 26. Juni 2013 zum Regierungsentwurf
des Bundeshaushalts 2014 und der Finanzplanung bis 2017 sieht für das Jahr
2017 eine Fortschreibung der Gesamtmittel für die Bundesfernstraßen in
ähnlicher Größenordnung wie 2016 vor. Aussagen über eine Verteilung dieser
Mittel können derzeit noch nicht getroffen werden. Das gilt gleichartig auch für die
Jahre 2018 bis 2020.
26. Wie hoch ist der jährliche finanzielle Bedarf für Betrieb und Unterhalt der
Bundesfernstraßen, die auf der Grundlage des BVWP 2003 in Sachsen
gebaut wurden?
Die Mittel für die Leistungen des Betriebsdienstes der Bundesfernstraßen werden
den Ländern entsprechend ihrem Längenanteil am Bundesstraßennetz zugeteilt.
(Angaben in Mio. Euro)
Verfügungsrahmen
Rahmenvorgabe
Finanzplanung
2013 2014 2015 2016
Bundesfernstraßenmittel* 229 – – –
davon Bedarfsplanmittel
(ohne VDE, Refi)
239 219 212 213
davon Erhaltungsmittel 299 109 113 117
* Die Gesamtansätze der Länder stehen erst mit jeweiligem Haushaltsgesetz fest.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/14320Die jährlichen durchschnittlichen Ausgaben für Betrieb und Wartung der
Bundesautobahnen betragen rund 20 000 Euro/km je Richtungsfahrbahn.
Im Freistaat Sachsen wurde 2008 im Zuge der Verwaltungs- und
Funktionalreform die Aufgabe der Unterhaltung der Bundesstraßen den Landkreisen
übertragen. Die Landkreise erhalten für die Unterhaltungsarbeiten derzeit jährlich
ca. 12 000 Euro/km Bundesstraße aus den vom Bund zur Verfügung gestellten
Betriebsdienstmitteln.
27. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für Lärmschutzmaßnahmen an den
Bundesfernstraßen und den Bundesschienenwegen in Sachsen im
Bundeshaushalt 2013 eingeplant?
28. In welcher Höhe sind Mittel jeweils für Lärmschutzmaßnahmen an den
Bundesfernstraßen und den Bundesschienenwegen in Sachsen in der
Finanzplanung des Bundes pro Jahr bis 2020 eingeplant?
Die Fragen 27 und 28 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Maßnahmen der Lärmvorsorge an Bundesfernstraßen werden mit den
zugehörigen Bauprojekten finanziert. Die anteiligen Kosten des Lärmschutzes werden im
Bundeshaushalt nicht gesondert ausgewiesen.
Für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen
(Lärmsanierung) in Sachsen wurden für das Haushaltsjahr 2013 rd. 0,2 Mio. Euro
bereitgestellt. Über die zukünftigen Mittel für Lärmsanierungsmaßnahmen wird mit dem
jeweiligen Haushaltsgesetz entschieden.
Für die 1999 eingeführte freiwillige Lärmsanierung an bestehenden
Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes stehen im Haushalt des BMVBS seit 2007
jährlich 100 Mio. Euro zur Verfügung. Es findet keine Aufteilung der
Haushaltsmittel auf die einzelnen Länder statt.
29. In welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Sachsen sind in welcher
Höhe Bundesmittel aus dem Konjunkturpaket I pro Jahr geflossen?
Straße: Im Bundesfernstraßenbereich sind in Sachsen für die nachstehenden
Neubeginne von Bedarfsplanmaßnahmen Bundesmittel aus dem
Konjunkturpaket I pro Jahr geflossen:
Schiene: Siehe auch Antwort zu Frage 32.
30. In welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Sachsen sind in welcher
Höhe Bundesmittel aus dem Konjunkturpaket II pro Jahr geflossen?
(Angaben in Mio. Euro) 2009 2010
B 169, OU Stützengrün/Hundshübel 11,0 5,6
B 173, OU Kesselsdorf (BA 3) 12,9 1,6
B 175, OU Waldenburg (BA 1) 13,2 5,6
B 178, Obercunnersdorf – Löbau (BA 3.1) 10,0 4,5
Drucksache 17/14320 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeStraße: Im Bundesfernstraßenbereich sind in Sachsen für den nachstehenden
Neubeginn einer Bedarfsplanmaßnahme Bundesmittel aus dem
Konjunkturpaket II pro Jahr geflossen:
Schiene: Siehe auch Antwort zu Frage 32.
31. In welche Straßen- und Schienenbauprojekte in Sachsen sind in welcher
Höhe Bundesmittel aus den Mautmehreinnahmen seit 2009 pro Jahr
geflossen?
Straße: Im Bundesfernstraßenbereich sind in Sachsen für die nachstehenden
Neubeginne von Bedarfsplanmaßnahmen aus dem Paket Mautmehreinnahmen
2009 bis 2012 insgesamt Bundesmittel pro Jahr geflossen:
Schiene: Siehe auch Antwort zu Frage 32.
32. Wie hoch ist der Finanzbedarf insgesamt, um die bereits begonnenen
Bedarfsplanprojekte mit aktualisierten Baukosten in Sachsen fertigstellen
zu können?
Schiene: Die Fragen 29 bis 32 werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 23 bis 25 verwiesen.
Straße: Nach derzeitigem Stand beträgt der Finanzbedarf zur Fertigstellung der
bereits begonnenen Bedarfsplanprojekte ab dem Jahr 2013 rund 240 Mio. Euro.
33. Werden bei der Zuweisung von Mitteln zur Unterhaltung der
Bundesstraßen in Sachsen Kosten zur Pflege und Erneuerung von Alleen besonders
berücksichtigt, und wenn ja, in welcher Höhe?
Die Bundesregierung sieht kein Erfordernis, den Ländern Mittel für die
Unterhaltungskosten für Alleen und einseitigen Baumreihen nach einem
differenzierten Längenschlüssel mit und ohne Baumbestand für den Betriebsdienst der
Bundesfernstraßen zur Verfügung zu stellen.
Es ist nicht zweckdienlich, alle landestypischen Merkmale und insbesondere
regionalen Besonderheiten des Straßenkörpers explizit in die Berechnung der
Mittelausstattung der Betriebsdiensttitel einfließen zu lassen. Darüber hinaus
sind die Ausgaben für die Pflege und Unterhaltung von Alleen und einseitigen
Baumreihen, die aus den Titeln des Betriebsdienstes zu bestreiten sind,
gegenüber dem Gesamtausgaben der Betriebsdiensttitel – z. B. im Jahr 2012 über
1,1 Mrd. Euro – marginal.
(Angaben in Mio. Euro) 2009 2010 2011
B 96, Westtangente Bautzen 0,2 4,3 8,0
(Angaben in Mio. Euro) 2009 2010 2011 2012
A 72, Frohburg – Borna Süd (BA 3.2) 0,7 13,0 18,1 14,0
B 169, Verlegung Riesa – A 14 (BA 2) 1,3 12,5 10,0 14,3
B 178, Niederoderwitz –
Obercunnersdorf (BA 3.2)
0,6 10,4 16,4 22,5
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/1432034. Welche Planungsmittel für Bundesstraßen und Autobahnen sind derzeit
für den Freistaat Sachsen verfügbar?
35. Welche Planungsmittel für Bundesstraßen und Autobahnen müssten
verfügbar sein, um den erforderlichen Planungsvorlauf für neue Maßnahmen
im Freistaat Sachsen zu schaffen?
Die Fragen 34 und 35 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß § 104a des Grundgesetzes tragen die Länder die Verwaltungskosten, die
im Rahmen der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen entstehen. Hierzu
gehören auch die Planungskosten für die Bundesfernstraßen, so dass der
Bundesregierung über deren Höhe und Disposition keine Informationen vorliegen.
36. Welche verfügbaren Mittel des Bundes für Verkehrsinvestitionen konnten
in den letzten Jahren durch den Freistaat Sachsen nicht abgerufen werden,
und was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür?
Schiene: Es wird auf die Antwort zu den Fragen 23 bis 25 verwiesen.
Straße: Der Freistaat Sachsen hat in den letzten Jahren alle im
Bundesfernstraßenbereich vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel vollständig verausgabt.
Wasserstraße: Bau, Betrieb und Unterhaltung der Bundeswasserstraßen werden
auch in Sachsen eigenständig von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes durchgeführt. Insofern gibt es keine finanziellen Mittel für
Wasserbauprojekte, die dem Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt werden oder von
diesem abgerufen werden können.
37. Welche Neu- und Ausbaumaßnahmen bei Bundesfernstraßen und
Autobahnen sind bis 2015 in Sachsen geplant?
Die Realisierung ist abhängig von der Erlangung des Baurechts und den jährlich
zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Insoweit können für Maßnahmen,
welche noch nicht in Bau sind, keine belastbaren Termine genannt werden.
Schienenverkehr
38. Welche Zugverbindungen durch den Freistaat Sachsen bestanden bis 1995
auf der Ost-West-Ausrichtung im nationalen Fernverkehr (Personen/
Güter)?
39. Welche Zugverbindungen durch den Freistaat Sachsen bestehen im Jahr
2013 auf der Ost-West-Ausrichtung im nationalen Fernverkehr (Personen/
Güter)?
40. Sofern es nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zum Jahr 1995
eine Verringerung des Angebotes im Fernverkehr in Ost-West-
Ausrichtung (Personen/Güter) gegeben hat, welche Gründe bestanden für
diese Verringerung des Angebotes?
41. Welche Zugverbindungen durch den Freistaat Sachsen bestanden bis 1995
auf der Nord-Süd-Ausrichtung im nationalen Fernverkehr (Personen/
Güter)?
Drucksache 17/14320 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode42. Welche Zugverbindungen durch den Freistaat Sachsen bestehen im Jahr
2013 auf der Nord-Süd-Ausrichtung im nationalen Fernverkehr (Personen/
Güter)?
43. Sofern es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Verringerung des
Angebotes im Fernverkehr in Nord-Süd-Ausrichtung (Personen/Güter) im
Freistaat Sachsen gegeben hat, welche Gründe bestanden für diese
Verringerung des Angebotes?
44. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem Umstand, dass Städte wie Chemnitz, Zwickau oder Plauen
seit Jahren nicht mehr mit leistungsfähigen Zügen im ICE-Standard an
den Schienenfernverkehr angebunden sind?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 38 bis 44 gemeinsam
beantwortet.
Das derzeitige Angebot im Schienenpersonenfernverkehr ist u. a. als
Kartendarstellung dem Internet-Auftritt der Deutschen Bahn AG (DB AG) zu entnehmen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
zu den Fragen 28 bis 34 „Sachstand wichtiger Verkehrsprojekte im Freistaat
Sachsen“ (Bundestagsdrucksache 17/6182) verwiesen.
45. Was plant die Bundesregierung, um diese westsächsische
Wirtschaftsregion besser an den Schienenpersonenfernverkehr anzubinden?
Die Bundesverkehrswegeplanung orientiert sich am verkehrlichen Bedarf im
Gesamtnetz der Verkehrsträger.
46. Welchen aktuellen Sachstand (Planung, Finanzierung, Terminplanung) gibt
es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Sachsen-Franken-
Magistrale:
a) Elektrifizierung im Abschnitt Reichenbach–Hof–Nürnberg,
Die Elektrifizierung des Abschnittes Reichenbach (Vogtland)–Hof wird Ende
2013 im Wesentlichen abgeschlossen sein. Im Rahmen der
Sammelvereinbarung (SV) Nummer 38 erfolgt die Vorentwurfsplanung des Abschnittes
Hof–Marktredwitz. Zur Planung und zur Realisierung des Abschnittes
Marktredwitz–Nürnberg können derzeit keine Aussagen getroffen werden.
b) Einbindung des City-Tunnels Leipzig für Fernverkehr,
Die Einbindung des City-Tunnels Leipzig für den Fernverkehr ist nicht
Gegenstand der Bundesverkehrswegeplanung. Im Rahmen des Nahverkehrsvorhabens
ist vorgesehen, dem Fernverkehr pro Stunde und Richtung eine Trasse zur
Verfügung zu stellen.
c) Fertigstellung der Strecke Dresden–Chemnitz–Zwickau–Reichenbach,
Der Ausbau der Franken-Sachsenmagistrale im Abschnitt Dresden–
Reichenbach ist bis auf die Eisenbahnknoten Chemnitz und Zwickau im Wesentlichen
abgeschlossen.
d) Fertigstellung der Strecke Leipzig–Reichenbach–Hof,
Der Ausbau des Abschnittes Crimmitschau–Hof ist bereits abgeschlossen.
Zwischen Leipzig und Crimmitschau erfolgt derzeit der Ausbau einzelner Ab-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/14320schnitte – wie u. a. der Abschnitt Altenburg–Paditz und Großdeuben–Böhlen.
Der gesamte Abschnitt wird voraussichtlich 2018 fertiggestellt sein.
e) Ausbau des Knotens Chemnitz,
Bis Ende 2013 ist der Ausbau des Bahnhofs Chemnitz abgeschlossen. Zum
Ausbzw. Umbau des verbliebenen Abschnittes Chemnitz-Kappel–Chemnitz-
Siegmar können derzeit keine konkreten Aussagen getroffen werden.
f) Ausbau und Elektrifizierung im Abschnitt Dresden–Görlitz–Grenze
Deutschland/Polen?
Zu näheren Angaben über Planung, Finanzierung und Terminplanung der
einzelnen Vorhaben wird auf den vorliegenden Verkehrsinvestitionsbericht
(Bundestagsdrucksache 17/12230) verwiesen.
47. Bis wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die
Finanzierungsvereinbarung für die Gesamtstrecke vorliegen, und was sind die Gründe
für die vorliegende Verzögerung gegenüber den bisher verfolgten
Zeitplänen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 51d verwiesen.
48. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der nachrangigen Priorisierung des für das Land Sachsen als
West-Ost-Verbindung wichtigen Hauptverkehrsprojekts Sachsen-
Franken-Magistrale durch den Freistaat Bayern?
Eine Aus- und Bewertung der Anmeldungen der Länder erfolgt voraussichtlich
im Herbst 2013.
49. Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Anschlussstrecke
Nürnberg–Hof elektrifiziert werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 46a verwiesen.
50. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus den Bestrebungen der Deutschen Bahn AG, den bisher als
eigenwirtschaftliches Produkt der Deutschen Bahn AG angebotenen Sachsen-
Franken-Express ab 2014 einstellen zu wollen?
Der Franken-Sachsen-Express (FSX) wird im Auftrag der DB Fernverkehr AG
von der DB Regio AG durchgeführt. Er ist auch mit Fahrausweisen des
Schienenpersonennahverkehrs nutzbar. Pressemitteilungen zufolge hat die DB AG als
Grund für die angekündigte Einstellung des FSX ab Dezember 2014 jährliche
Verluste in zweistelliger Millionenhöhe angegeben. Der Weiterbetrieb erfordert
einen Ausgleich dieses Fehlbetrages. Bislang hat lediglich der Freistaat Bayern
eine Unterstützung bis 2016 zugesagt. Bundesmittel stehen hierfür nicht zur
Verfügung.
Drucksache 17/14320 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode51. Welchen aktuellen Stand (Planung/Finanzierung/Fertigstellung) gibt es
bei den weiteren für den Freistaat Sachsen wichtigen Schienenprojekten:
a) Elektrifizierung im Abschnitt Reichenbach–Plauen–Bad Brambach/
Cheb,
Die Elektrifizierung Reichenbach–Plauen–Bad Brambach/Cheb ist bisher nicht
Gegenstand der Bundesverkehrswegeplanung.
b) 4-gleisiger Ausbau der Strecke Dresden–Coswig,
Der viergleisige Ausbau der Strecke Dresden–Coswig im Zuge des VDE Nr. 9,
Leipzig–Dresden befindet sich im Bau und wird voraussichtlich Ende 2016
abgeschlossen sein.
c) Ausbau der Strecke Leipzig–Crimmitschau auf 160 km/h,
Es wird auf die Antwort zu Frage 46d verwiesen.
d) Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Dresden–Görlitz auf 160 km/h,
Zum Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Dresden–Görlitz können derzeit
keine konkreten Aussagen getroffen werden; die Elektrifizierung ist gemäß
deutsch-polnischem Abkommen vom 30. April 2003 langfristig vorgesehen.
e) Ausbau der Strecke Dresden–Berlin auf 200 km/h,
Der Ausbau der Strecke Berlin–Dresden für 200 km/h ist in Bau. Erste
Abschnitte sind für 160 km/h mit Option auf 200 km/h fertiggestellt. Der Ausbau
des ca. 80 km langen Abschnittes Wünsdorf–Elsterwerda für 200 km/h wird
voraussichtlich 2017/2018 abgeschlossen sein. Zum Ausbau der verbliebenen
45 km von insgesamt 125 km können derzeit keine konkreten Aussagen
getroffen werden.
f) 2-gleisiger Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Cottbus–Görlitz
auf 160 km/h,
Zur Elektrifizierung der Strecke Cottbus–Görlitz können derzeit keine
konkreten Aussagen getroffen werden. Der zweigleisige Ausbau Cottbus–Görlitz ist
bisher nicht Gegenstand der Bundesverkehrswegeplanung.
g) Ausbau auf 200 km/h auf der Strecke VDE 9 (VDE = Verkehrsprojekt
Deutsche Einheit) Leipzig–Dresden im Abschnitt Neumedessen–
Böhla–Riesa–Dresden,
Zum geplanten Ausbau der Strecke Leipzig–Dresden (VDE Nr. 9) im Abschnitt
Riesa–Neumedessen–Böhla–Radebeul-West können derzeit keine Aussagen
getroffen werden.
h) Neubau VDE 8.2. Leipzig–Halle–Erfurt,
Die Inbetriebnahme der Neubaustrecke Erfurt–Leipzig mit Abzweig nach Halle
im Zuge des VDE Nr. 8.2 ist für Ende 2015 vorgesehen.
i) Neubau der Strecke Dresden–Prag außerhalb des Elbtals,
Der Neubau der Strecke Dresden–Prag ist bisher nicht Gegenstand der
Bundesverkehrswegeplanung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/14320j) Elektrifizierung im Abschnitt Chemnitz–Geithain,
Die Elektrifizierung Chemnitz–Geithain ist bisher nicht Gegenstand der
Bundesverkehrswegeplanung.
k) Mitte-Deutschland-Verbindung (Paderborn–Erfurt–Jena–Glauchau–
Chemnitz–Dresden),
Die 1. Baustufe der Mitte-Deutschland-Verbindung ist im Wesentlichen
fertiggestellt worden. Im Zuge der 2. Baustufe ist im sächsischen Abschnitt kein
Ausbau vorgesehen.
l) Ausbau der Strecke Zwickau–Gera auf 160 km/h?
Der Ausbau der Strecke Zwickau–Gera auf 160 km/h ist bisher nicht
Gegenstand der Bundesverkehrswegeplanung.
Zu näheren Angaben über einzelne Bedarfsplanvorhaben wird auf den
vorliegenden Verkehrsinvestitionsbericht (Bundestagsdrucksache 17/12230) verwiesen.
52. Wie entwickelt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Angebot im
Personennah- und Personenfernverkehr am Eisenbahnknoten Leipzig in
den kommenden Jahren?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Angebotsverschlechterung auf der ICE-Linie 28, durch die Leipzig
seit Dezember 2010 lediglich mit einem Zwei-Stunden-Takt bei allen
Verbindungen mit Zielorten in Süddeutschland angebunden ist?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen
Anfrage „Künftige Entwicklung des Eisenbahnknotens Leipzig“ auf
Bundestagsdrucksache 17/2939 wird verwiesen. Die Gestaltung des
Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) obliegt den nach Landesrecht zuständigen Aufgabenträgern.
53. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung mittelfristig der
Ausbau des Rangierbahnhofs Halle auf die Zugbildungsanlagen in Leipzig
und Dresden aus?
Die Modernisierung und Erweiterung der Zugbildungsanlage Halle (Saale)
Nord (ZBA Halle) ist Teil des Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans Schiene
(Neue Vorhaben, lfd. Nummer 29) und besitzt sowohl für das BMVBS als auch
für die DB AG eine sehr hohe Priorität.
Die ZBA Halle soll im Rahmen des Bedarfsplanvorhabens als künftiger
zentraler Rangierbahnhof für den gesamten mitteldeutschen Raum (Sachsen,
Thüringen, östliches Hessen sowie südliches Sachsen-Anhalt) ausgebaut
werden. Sie soll dabei auch Funktionen der Rangierbahnhöfe Bebra, Leipzig-
Engelsdorf und Dresden-Friedrichstadt mit übernehmen, da insbesondere die
letzteren stark abgängig sind und auf Grund ihrer Lage bzw. technischen
Konzeption Probleme bereiten.
54. Welche Funktion kommt den Rangierbahnhöfen Dresden-Friedrichstadt
und Leipzig-Engelsdorf nach Abschluss des Ausbaus des
Rangierbahnhofs in Halle zu?
Die heutigen Rangierbahnhöfe Leipzig-Engelsdorf und Dresden-Friedrichstadt
werden gemäß dem aktuellen Konzept der DB Netz AG zu Knotenbahnhöfen
Drucksache 17/14320 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezurückgestuft. Art und Umfang der weiteren Nutzung der Anlagen richtet sich
dabei nach den unternehmerischen Erfordernissen der DB Schenker Rail
Deutschland AG bzw. privater Eisenbahnverkehrsunternehmen. Der Bund hat
darauf keinen Einfluss.
55. Welche Auswirkungen im Güter- und Personenverkehr in Sachsen sind zu
erwarten, nachdem der Rangierbahnhof Dresden-Friedrichstadt mit
dessen Instandhaltungswerkstatt geschlossen wurde, insbesondere im
Hinblick auf Sicherheit und den Einsatz bei möglichen Unfällen?
56. Wie viele Arbeitsplätze gibt es heute nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Rangierbahnhöfen Leipzig, Halle und Dresden, und wie viele
werden es nach dem Ausbau des Rangierbahnhofs Halle sein?
Die Fragen 55 und 56 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Fragen fallen in die unternehmerische Verantwortung der DB AG. Der
Bundesregierung liegen hierzu keine aktuellen Angaben vor.
57. Reicht nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeit geplante Kapazität
des Rangierbahnhofs Halle aus, um in Zukunft den prognostizierten
Zuwächsen des Güterverkehrs im Freistaat Sachsen und der in diesem
Zusammenhang notwendigen Verlagerung von der Straße auf die Schiene
gerecht zu werden?
Ja. Die Leistungsfähigkeit der Anlage wurde vom Eisenbahnbundesamt (EBA)
geprüft. Danach bestehen über die für das derzeit unterstellte Betriebsprogramm
notwendigen Kapazitäten hinaus noch Reserven für künftige Verkehrszuwächse,
die u. a. durch die bereits berücksichtigte, spätere Nachrüstung weiterer
Richtungsgleise mit Fördereinrichtungen erschlossen werden können.
58. Welche Fernverkehrsverbindungen sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung mit Fertigstellung des Bauvorhabens den City-Tunnel Leipzig
benutzen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 34 der Kleinen Anfrage
„Künftige Entwicklung des Eisenbahnknotens Leipzig“ auf
Bundestagsdrucksache 17/2939 wird verwiesen.
59. In welchen Taktzeiten ist der Zugverkehr im City-Tunnel Leipzig möglich
und geplant?
Der City-Tunnel Leipzig sollte gemäß ursprünglicher Planung durch die
Leipziger S-Bahn-Linien sowie den Regionalverkehr genutzt werden (ca. Vier-
Minuten-Takt in jeder Richtung). Weiterhin besteht Kapazität, um eine Fahrplantrasse
Fernverkehr je Stunde und Richtung durch den Tunnel führen zu können.
Die tatsächlichen Taktzeiten ab Inbetriebnahme sind abhängig von dem durch
die Aufgabenträger für den Nahverkehr aktuell bestellten Betriebsprogramm
sowie einem künftig potenziell durch den City-Tunnel zu führenden Regional-/
Fernverkehrsangebot der DB AG.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/14320Grenzüberschreitende Verkehrswege
60. Auf welchen grenzüberschreitenden Bahnstrecken zwischen dem Freistaat
Sachsen und der Republik Polen bzw. zwischen dem Freistaat Sachsen und
der Tschechischen Republik werden derzeit Schienenpersonen- und
Schienengüterverkehre durchgeführt?
61. Welche grenzüberschreitenden Bahnstrecken zwischen dem Freistaat
Sachsen und der Republik Polen bzw. zwischen dem Freistaat Sachsen und
Tschechischen Republik wurden seit 1990 neu errichtet, wieder in Betrieb
genommen, saniert oder ausgebaut (Antworten bitte getrennt nach neu
errichtet, wieder in Betrieb genommen, saniert oder ausgebaut mit
entsprechender Jahresangabe)?
62. Welche Kosten haben diese Baumaßnahmen jeweils verursacht und durch
wen wurden sie getragen (Antworten bitte getrennt nach neu errichtet,
wieder in Betrieb genommen, saniert oder ausgebaut
grenzüberschreitenden Bahnstrecken und aufgeschlüsselt nach Mittel von EU, Bund, Land
sowie Deutsche Bahn AG)?
Die Fragen 60 bis 62 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bisher wurde im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung die
grenzüberschreitende Strecke Dresden–Grenze D/CZ bis Ende 2004 mit einem
Investitionsvolumen von rd. 180 Mio. Euro ausgebaut. Angaben zu weiteren
grenzüberschreitenden Strecke zwischen dem Freistaat Sachsen und der Republik
Polen bzw. der Tschechischen Republik liegen der Bundesregierung nicht vor.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 67 bis 69 der Kleinen
Anfrage „Sachstand wichtiger Verkehrsprojekte im Freistaat Sachsen“
(Bundestagsdrucksache 17/6182) und die Antwort zu den Fragen 1 bis 7 der Kleinen
Anfrage „Eisenbahnverbindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Tschechischen Republik“ auf Bundestagsdrucksache 16/9564 wird
verwiesen.
63. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Planungsstand
und wann ist mit der Fertigstellung des Ausbaus der Schienenverbindung
Berlin–Dresden–Prag, für die bereits im Jahr 1995 eine entsprechende
Vereinbarung mit der Tschechischen Republik getroffen wurde, zu
rechnen?
Ist eine Tunnellösung durch das Erzgebirge aus Sicht der Bundesregierung
eine mögliche Variante?
Zum Ausbau der Eisenbahnverbindung Berlin–Dresden–Prag wird auf die
Antworten zu den Fragen 51e, 51i, 61 und 62 verwiesen. Auf Landesebene werden
erste Projektskizzen sowie raumordnerische Betrachtungen vorgenommen. In
den Projektskizzen stellt auch eine Tunnellösung durch das Erzgebirge
(Neubaustrecke Dresden–Prag) eine mögliche Lösung dar. Über eine mögliche
Aufnahme des Projekts in den Bedarfsplan entscheidet der Gesetzgeber.
64. Wie ist der jeweilige aktuelle Planungsstand und wann ist mit der
Fertigstellung der Schienenverbindungen Berlin–Warschau, Dresden–Breslau
(Wroclaw) und Hoyerswerda–Horka-Kohlfurt (Wegliniec) angesichts der
Drucksache 17/14320 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebereits im Jahr 2003 mit der Republik Polen geschlossenen Vereinbarung
zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Verkehrs zu rechnen?
Der Ausbau des deutschen Abschnittes im Zuge der Eisenbahnverbindung
Berlin–Warschau wird voraussichtlich Ende 2016 abgeschlossen sein, wobei bereits
der 56 km lange Teilabschnitt Erkner–Frankfurt (Oder) einschließlich Neubau
der Eisenbahngrenzbrücke über die Oder bereits fertig gestellt wurde. Zur
Eisenbahnverbindung Dresden–Breslau wird auf die Antwort zu Frage 51d
verwiesen. Mit dem zweigleisigen Ausbau der Strecke Hoyerswerda–Horka–Grenze
D/PL einschließlich Elektrifizierung wurde im Jahre 2012 begonnen. Mit der
Fertigstellung ist Ende 2016 zu rechnen.
65. Welche grenzüberschreitenden sächsischen Verkehrsverbindungen im
Bereich der Schienenwege befinden sich hinsichtlich des weiteren Ausbaus
und der Ertüchtigung in Vorbereitung (Aufschlüsselung nach Vorhaben,
Zuständigkeit, Planungsstand, voraussichtliche Fertigstellung, ggf.
Hinderungsgründe)?
Es ist derzeit kein Bedarfsplanprojekt des Bundes in Vorbereitung.
Auf Veranlassung der Aufgabenträger im SPNV und gemäß entsprechender
Vereinbarung des Freistaats Sachsen mit der Tschechischen Republik wird die
Reaktivierung der grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecke Sebnitz–Dolní
Poustevna (Niedereinsiedel) angestrebt. Die Bundesregierung ist an den
Aktivitäten zu Bau und Finanzierung der Infrastruktur nicht beteiligt.
66. Welche grenzüberschreitenden sächsischen Verkehrsverbindungen im
Bereich der Straßeninfrastruktur befinden sich hinsichtlich des weiteren
Ausbaus und der Ertüchtigung in Vorbereitung (Aufschlüsselung nach
Vorhaben, Zuständigkeit, Planungsstand, voraussichtliche Fertigstellung,
ggf. Hinderungsgründe)?
Folgende grenzüberschreitende sächsische Verkehrsverbindungen werden
geplant:
– Staatsstraße (S) 214/ 216 Olbernhau-Bundesgrenze D/CZ
Neubau einer Grenzbrücke in Zuständigkeit des Freistaates Sachsen,
Vorplanung bestätigt, Aussagen zu Terminen aus heutiger Sicht nicht möglich.
– S 127, Zubringer Grenzübergang Deschka
Vorplanungsunterlagen liegen der polnischen Seite zur Stellungnahme/
Abstimmung vor, weitere Vorgehensweise ist abhängig vom Ergebnis der
Abstimmung.
Neubaumaßnahmen des BVWP 2003 an grenzüberschreitenden
Bundesfernstraßen sind in der Tabelle zu Frage 5 aufgelistet, neue Grenzübergänge sind
nicht vorgesehen. Für die B 92 zwischen Adorf und Oelsnitz ist ein
abschnittsweiser Ausbau geplant. Alle Abschnitte sind in der Planung. Weitere Ausbau-
und Erhaltungsmaßnahmen an grenzüberschreitenden Verbindungen werden
entsprechend der Notwendigkeit in die jährlichen Bauprogramme eingeordnet.
Neue Übergänge entstehen hauptsächlich im kommunalen Bereich. Mit dem
Beitritt der Tschechischen Republik 2007 zum Schengener Abkommen können
grenzüberschreitende Verbindungen in Abstimmung der Nachbargemeinden
und -kreise geöffnet werden. Entsprechende bauliche Maßnahmen werden auf
Antrag gefördert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/1432067. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der
Neubzw. Ausbauprojekte im Bereich der Fernstraßen zwischen dem Freistaat
Sachsen und der Tschechischen Republik sowie der Republik Polen
(B 92, B 93, B 174 und B 178) hinsichtlich der Planung, Finanzierung
sowie Terminierung der Umsetzung?
Siehe Antwort zu Frage 5.
Die Realisierung ist abhängig von der Erlangung des Baurechts und den jährlich
zur Verfügung stehenden Bundesmitteln. Insoweit können für Maßnahmen,
welche noch nicht in Bau sind, keine belastbaren Termine genannt werden.
68. Wie sehen die Planungen der Bundesregierung sowie der Europäischen
Kommission aus, um den paneuropäischen Korridor III (Dresden–
Breslau–Lemberg–Kiew) und Korridor IV (Dresden–Prag–Budapest–
Bukarest–Sofia–Thessaloniki/Instanbul) umzusetzen (Planungs- und
Finanzierungsgrundlagen)?
69. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung des Freistaates Sachsens
innerhalb der europäischen Konzeption der Europäischen
Verkehrskorridore mit Schwerpunkt auf die TEN Achse 1 und die Weiterentwicklung
der TEN Achse 22 zum Vier-Meeres-Schienenkorridor (EU4SEArail)?
70. Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Planungen bzw.
Umsetzungen bei diesen zwei für den Freistaat Sachsen zentralen europäischen
Verkehrskorridoren vorangeschritten (Planungstand,
Finanzierungsvereinbarungen)?
71. Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für eine
Umsetzung dieser für den Freistaat Sachsen zentralen europäischen
Verkehrskorridore, und welche Probleme gibt es in der Realisierung der
entsprechenden Verkehrsprojekte?
Die Fragen 68 bis 71 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Über die europäischen Verkehrskorridore (Anzahl und Streckenführung) wird
derzeit auf europäischer Ebene verhandelt. Festlegungen stehen aus.
Autobahnen und Bundesstraßen
72. In welcher Höhe wurden jährlich seit 2000 bis heute Investitionen in
Bundesfernstraßen in Sachsen vorgenommen?
73. Wie viele Kilometer Bundesfernstraße (aufgeschlüsselt nach Autobahnen
und Bundesstraßen) wurden mit den Bedarfsplanprojekten des BVWP
2003 in Sachsen bis zum Jahr 2013 neu gebaut?
74. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2000 insgesamt und pro Jahr
Bundesmittel in die Erhaltung von Bundesfernstraßen in Sachsen geflossen (bitte
tabellarisch nach Einzelprojekt und Baukosten ausweisen)?
Die Fragen 72 bis 74 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Drucksache 17/14320 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Investitionen in Bundesfernstraßen in Sachsen seit 2000 sowie die darin
enthaltenen Ausgaben für die Erhaltung sind nachstehend aufgelistet (Angaben in
Mio. Euro):
Erläuterungen
– ab 2003 einschl. der Hochwassermittel aus Aufbauhilfefonds
– ab 2009 einschl. Konjunkturprogramme I und II
– ab 2012 einschl. Infrastrukturbeschleunigungsprogramm
– ohne Mittel für EKrG-Maßnahmen
Zu den vorgenannten Angaben für die Erhaltung sind noch die
Erhaltungsleistungen hinzuzurechnen, die im Rahmen von Erweiterungsmaßnahmen wie dem
sechsstreifigen Ausbau sowie Um- und Ausbaumaßnahmen erfolgen.
Die Kosten der Einzelprojekte sind in den jeweiligen Straßenbauplänen
dargestellt.
In Sachsen sind bis 2013 auf Grundlage des Bedarfsplanes für die
Bundesfernstraßen rund 146 km Bundesautobahnen und 122 km Bundesstraßen neu- bzw.
ausgebaut worden.
75. Welchen aktuellen Stand (Planung, Finanzierung, Fertigstellung) haben
die Straßenbauprojekte:
a) B 96 Westtangente Bautzen,
b) B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda,
c) B 98 Ortsumgehung Großenhain,
d) B 101 Ortsumgehung Freiberg (West),
e) B 196 Ortsumgehung Stützengrün/Hundshübel,
f) B 169 Verlegung Riesa–A 14 sowie Riesa–B 6,
g) B 173 Ortsumgehung Flöha,
h) B 175 Ortsumgehung Döbeln/Masten,
i) B 175 Ortsumgehung Waldenburg,
Jahr Gesamtinvestitionen davon Erhaltung
2000 4 354,3 426,2
2001 4 369,8 433,2
2002 4 375,4 453,6
2003 4 425,3 431,8
2004 4 363,6 431,8
2005 4 417,1 450,4
2006 4 391,8 441,0
2007 4 261,2 454,4
2008 4 227,8 461,6
2009 4 279,8 496,1
2010 4 304,2 480,7
2011 4 280,7 453,6
2012 4 250,5 447,2
Summe 4 301,4 661,6
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/14320j) B 178 Obercunnersdorf–Löbau,
k) B 178 Neubau der Bundestraße zwischen dem Dreiländereck und der
A 4,
l) 4-spuriger Ausbau und Neubau der B 87 und B 169,
m) A 72 Chemnitz–Leipzig,
Für die Bedarfsplanmaßnahmen siehe Antwort zu Frage 5.
n) A 13 Verbindung Sachsen–Brandenburg (bei Thiendorf)?
Bei der Maßnahme handelt es sich um die Um- und Ausbaumaßnahme A 13,
Ausbau zwischen Landesgrenze und der Anschlussstelle Thiendorf. Die
Verkehrsfreigabe erfolgte am 16. November 2012. Veranschlagt ist diese
Maßnahme im Straßenbauplan in Tabelle 10 – Um-/Ausbau BAB.
Wasserstraßen
76. Welche Bundeswasserstraßenprojekte sind derzeit im Freistaat Sachsen
im Bau, haben Baureife erlangt oder befinden sich in der Planfeststellung
bzw. wurden seit 1990 trotz vorbereitender Planungen nicht in Angriff
genommen, und was sind die Gründe dafür?
An der Elbe werden seit dem Hochwasser 2002 vereinbarungsgemäß nur
Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen durchgeführt, die den Status quo der
Schifffahrtsverhältnisse vor dem Hochwasser vom August 2002 wieder herstellen
bzw. erhalten. Insofern gibt es im Freistaat Sachsen keine der Fragestellung
entsprechenden Bundeswasserstraßenprojekte.
77. Welche Stärken, Schwächen, Entwicklungspotenziale und
Handlungsoptionen sieht die Bundesregierung bei der sächsischen
Binnenwasserinfrastruktur, und welche Bedeutung haben die sächsischen Binnenhäfen und
die sächsische Binnenschifffahrt für den Arbeitsmarkt und den
Wirtschaftsstandort im Freistaat Sachsen?
Die Schifffahrtsverhältnisse an der Bundeswasserstraße Elbe im Freistaat
Sachsen sind durch abflussbedingt wechselnde Fahrrinnentiefen geprägt, die nur in
einem Teil des Jahres Abladetiefen zulassen, die einen wirtschaftlichen
Binnenschiffsverkehr ermöglichen.
Zur Bedeutung der sächsischen Binnenhäfen und der sächsischen
Binnenschifffahrt für den Arbeitsmarkt und den Wirtschaftsstandort im Freistaat Sachsen hat
die Bundesregierung keine Erkenntnisse.
78. In welchem Umfang sind die einzelnen Bundesverkehrswege Straße,
Schiene und Wasser in der Lage, den anwachsenden Verkehr bis zum
Prognosezeitraum 2015 im Freistaat Sachsen adäquat aufzunehmen (bitte
einzeln nach den Verkehrswegen aufschlüsseln)?
79. In welchem Maße verfügen die genannten Bundesverkehrswege im
Freistaat Sachsen auf allen wichtigen Korridoren über Kapazitätsreserven
(bitte einzeln angeben nach den Verkehrswegen in Prozent der Auslastung
und Kapazität)?
Die Fragen 78 und 79 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Drucksache 17/14320 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundesverkehrswegeplanung orientiert sich künftig vorrangig an den für
das Zielnetz 2030 prognostizierten Engpässen und dem verkehrlichen Bedarf.
Die Kapazität der Bundeswasserstraße Elbe wird nicht annähernd ausgeschöpft.
Insofern könnte ein Verkehrszuwachs von diesem Verkehrsträger aufgenommen
werden.
80. Plant die Bundesregierung weitere Unterhaltungs- bzw.
Ausbaumaßnahmen, um die Beschiffbarkeit der Elbe zu erhöhen?
81. Welche zu erwartenden Kosten für Unterhaltung bzw. Ausbau sind in den
kommenden Jahren an der Elbe geplant?
82. Gibt es einen abgestimmten Umgang zwischen der Bundesregierung und
den Elbeanrainer-Bundesländern hinsichtlich eines weiteren Ausbaus und
der Unterhaltung der Elbe als Verkehrskorridor, und welche konkreten
Handlungsempfehlungen sind dabei vereinbart worden?
Die Fragen 80 bis 82 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ein Ausbau der Binnenelbe ist nicht geplant. An der Elbe wurden seit 2005
Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt, mit dem Ziel den Status Quo der
Fahrrinnenverhältnisse vor dem Augusthochwasser 2002 wiederherzustellen. Das
künftige, noch fest zu legende Unterhaltungsziel wird in dem vom Bund
angestrebten Gesamtkonzept Elbe berücksichtigt. Die Frage nach den Möglichkeiten
einer Verbesserung des Unterhaltungsziels gegenüber der derzeitigen Ist-
Situation ist noch offen. Bei der Erarbeitung des Gesamtkonzepts werden die
anliegenden Bundesländer einbezogen.
83. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus den geplanten Staustufen in der Elbe in der Tschechischen
Republik?
84. Hat die Bundesregierung vor, offiziell gegen die tschechischen Pläne zur
Errichtung von Staustufen an der Elbe vorzugehen?
Die Fragen 83 und 84 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Entscheidung über den Ausbau der eigenen Verkehrsinfrastruktur wird von
jedem Staat selbständig getroffen. Dabei werden die Pläne des jeweiligen
Nachbarstaates selbstverständlich zur Kenntnis genommen. Der Tschechischen
Republik ist bekannt, dass die Bundesregierung keine Ausbaupläne für die Elbe
verfolgt. Für die Bundesregierung besteht keine Veranlassung die Pläne der
Tschechischen Republik zu kommentieren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]