[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14446
17. Wahlperiode 29. 07. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Burkert, Sören Bartol,
Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/14356 –
Fairer Wettbewerb, gute Arbeitsbedingungen und Barrierefreiheit im
Fernbuslinienverkehr
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Novelle des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wurde der Markt für Fernbuslinienverkehre weitgehend
liberalisiert.
Zum Schutz des öffentlich finanzierten Nahverkehrs gilt jedoch für
Fernbuslinien ein Bedienungsverbot bei einem Haltestellenabstand unter 50
Kilometern bzw. einer Reisezeit mit dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von
bis zu einer Stunde. Um ein für Kundinnen und Kunden transparentes Angebot
zu ermöglichen, sind die Anbieter verpflichtet, der Genehmigungsbehörde ihre
Fahrplandaten in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund der ins deutsche Recht übernommenen UN-
Behindertenrechtskonvention, die aufgibt, für Menschen mit und ohne Behinderung in allen
Lebensbereichen gleichwertige Bedingungen zu schaffen, müssen ab 2016 neu
zugelassene Fernlinienbusse, ab Ende 2019 dann alle Fernlinienbusse entsprechend
der EU-Vorschriften barrierefrei und mit mindestens zwei Stellplätzen für
Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer ausgerüstet sein.
Zum 1. Januar 2017 muss die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag
einen Bericht darüber vorlegen, wie sich die Marktöffnung im
Fernlinienbusverkehr ausgewirkt hat, insbesondere mit Blick auf die Sozialbedingungen des
Fahrpersonals.
Mit der Verabschiedung der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes am
27. September 2012 hat der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit einem
Entschließungsantrag (Bundestagsdrucksache 17/10859) zugestimmt, der das
Interesse an einem fairen Wettbewerb, guten Arbeitsbedingungen und sicherer
Beförderung sowie barrierefreiem Zugang beim neu entstehenden
Fernbuslinienverkehr bekräftigt. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung
darin aufgefordert, für eine effektive Kontrolle der Sozialvorschriften und
möglichst europaweit einheitliche Standards der Barrierefreiheit Sorge zu
tragen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 25. Juli 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14446 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. In welcher Form beobachtet die Bundesregierung die Entwicklung des
Fernbuslinienverkehrs seit der Marktöffnung am 1. Januar 2013, auch mit
Blick auf die im Gesetz verankerte Berichtspflicht?
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Zahl
der Genehmigungsanträge bzw. der Genehmigungen für Fernbuslinien im
ersten Halbjahr dieses Jahres entwickelt hat?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
beobachtet zusammen mit den Ländern, die Genehmigungen für den
Fernbuslinienverkehr erteilen, die Marktentwicklung seit der Liberalisierung der
Fernbuslinienverkehrs am 1. Januar 2013. So wurden als erster Schritt die Länder
um Mitteilung gebeten, wie viele Genehmigungen im innerdeutschen
Personenfernverkehr zum 31. Dezember 2012 erteilt wurden und noch gültig sind. Im
Ergebnis sind dies 86 Genehmigungen. Zusätzlich haben die Länder mitgeteilt,
dass im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 15. Februar 2013 23 neue Linien
genehmigt und 53 weitere Genehmigungen beantragt wurden. Aktuelle Zahlen
werden voraussichtlich Ende Juli für den Stichtag 30. Juni 2013 vorliegen.
Ferner wurde in dem zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss
Straßenpersonenverkehr eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Anwendung des
neuen Rechts und der Evaluierung der Gesetzesnovelle befassen soll. Die dort
gewonnenen Erkenntnisse werden in den Bericht einfließen, den das BMVBS
dem Deutschen Bundestag gemäß § 66 Personenbeförderungsgesetz bis zum
1. Januar 2017 vorzulegen hat.
3. Wie viele Bedienungsverbote zwischen Haltestellen wegen eines Abstandes
unter 50 Kilometern (§ 42a Satz 2 Nummer 1 PBefG) bzw. einer Fahrzeit
einer parallelen SPNV-Verbindung von unter einer Stunde (§ 42a Satz 2
Nummer 2 PBefG) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
ausgesprochen und wie viele Bedienungen wurden aufgrund eines nicht ausreichenden
Nahverkehrsangebotes (§ 42a Satz 3 Nummer 1 PBefG) bzw. einer nur
unerheblichen Beeinträchtigung des vorhandenen Verkehrsangebotes (§ 42a
Satz 3 Nummer 2 PBefG) zugelassen?
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele
Fahrtenpaare auf wie vielen Relationen angeboten werden?
5. Welche Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung welchen
Anteil an den bisher erteilten Linienverkehrsgenehmigungen bzw. der
angebotenen Verkehrsleistung im Fernbuslinienverkehr?
Die Fragen 3 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Genehmigungen für den Fernbuslinienverkehr werden ausschließlich von
den Ländern erteilt. Eine Berichtspflicht an den Bund existiert nicht. Der
Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über Einzelheiten des
Genehmigungsverfahrens vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/144466. Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass auch Fernbuslinien in
die elektronische Fahrplanauskunft DELFI im Sinne einer einfachen,
kundenfreundlichen und verkehrsmittelübergreifenden Auskunft integriert
werden und dieses Vorhaben fördern?
DELFI (Durchgängige Elektronische Fahrplan-Information) bietet eine
deutschlandweite und flächendeckende Verbindungsauskunft im öffentlichen Verkehr.
Dazu wurden die elektronischen Fahrplanauskunftssysteme der 16 Bundesländer
und der Deutschen Bahn AG in einem dezentralen Netzwerk miteinander
verbunden. Ein Lenkungsausschuss, in dem auch der Bund vertreten ist, ist
zuständig für die Metadatenverwaltung und -pflege sowie für den Betrieb und die
Weiterentwicklung des Systems. Der Lenkungsausschuss beschäftigt sich
gegenwärtig mit den Erweiterungsmöglichkeiten des Systems, unter anderem auch
mit der Aufnahme der Daten von Fernbussen. Der Bund fördert eine
strategischorganisatorische und funktionale Weiterentwicklung des Systems seit Beginn
dieses Jahres über das Forschungsprojekt „DELFIplus“.
7. Plant die Bundesregierung eine Initiative für ein gemeinsames
Ticketbuchungssystem für Fernbuslinien, um die Kundenfreundlichkeit und
Attraktivität gegenüber dem Individualverkehr zu erhöhen?
Wenn ja, wie will sie dieses Vorhaben auf den Weg bringen?
Wenn nein, warum nicht?
Zur verbesserten Nutzung moderner elektronischer Medien hat der Bund mit
Hilfe von Forschungsvorhaben die allgemeinen technischen und
technischorganisatorischen Möglichkeiten für vereinfachte elektronische Bezahlsysteme
gefördert, die den Unternehmen zur Verfügung stehen. Es ist nicht Aufgabe der
Bundesregierung, konkrete Vertriebsinstrumente für einzelne Verkehrsangebote
zu initiieren. Insofern sind die Unternehmen und deren Verbände selbst in der
Pflicht, entsprechende Initiativen zu ergreifen.
8. Haben sich alle Anbieter von Fernbuslinien zur Teilnahme am
Schlichtungsverfahren nach § 6 des EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetzes
bereit erklärt?
Wenn nein, was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, damit sich das
für Verbraucherinnen und Verbraucher einfache und kostenlose
außergerichtliche Streitbeilegungsinstrument flächendeckend durchsetzt?
Das vom Deutschen Bundestag am 16. Mai 2013 und vom Bundesrat am
7. Juni 2013 verabschiedete EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz (EU-
FahrgRBusG) befindet sich noch im Verkündungsverfahren; es tritt erst am Tag
nach der Verkündung in Kraft. Über Anträge auf Anerkennung als
Schlichtungsstelle im Sinne des § 6 EU-FahrgRBusG ist deshalb noch nicht
entschieden worden. Erst nachdem dies erfolgt ist, macht es für die Unternehmen Sinn,
Mitglied einer dann anerkannten Schlichtungsstelle zu werden. Insoweit bleibt
die Entwicklung abzuwarten.
Drucksache 17/14446 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Hält die Bundesregierung die vorhandene Infrastruktur an
Fernbusbahnhöfen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und das Vorhandensein von
Kundentoiletten, Warteräumen und Sitzgelegenheiten für ausreichend?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus?
Bau, Betrieb und Instandhaltung von bestehenden Busbahnhöfen liegen in der
Regel im Verantwortungsbereich von Ländern bzw. Kommunen. Der
Bundesregierung liegen daher keine Kenntnisse über die vorhandene Infrastruktur im
Hinblick auf die Verkehrssicherheit vor. Die Länder haben dem BMVBS
allerdings mitgeteilt, dass insgesamt 53 Busbahnhöfe den Voraussetzungen der
Begriffsbestimmung für den „Busbahnhof“ in Artikel 3 Buchstabe m der
Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 1)
entsprechen. Nach dieser Begriffsbestimmung muss ein Busbahnhof mit
Einrichtungen wie Abfertigungsschaltern, Warteräumen und Fahrscheinschaltern
ausgestattet sein. Die Bundesregierung begrüßt es, wenn die von ihr
angestoßene Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs dazu führt, dass die Anzahl der
Busbahnhöfe erhöht und deren Infrastruktur auch im Bestand verbessert wird.
Denn dadurch wird die Nutzung des Fernbusses für die Fahrgäste attraktiver
gestaltet. Allerdings sind hier in erster Linie die Betreiber der Fernbuslinien
gefordert und die Kommunen, für die sich der Anschluss an das nationale
Fernbusliniennetz als zunehmend wichtiger Standortfaktor erweisen dürfte. Die
Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür ein, diese
Entwicklung politisch zu unterstützen.
10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob bzw. inwieweit sich die
Liberalisierung des Marktes für Fernbuslinien negativ auf die Einhaltung
von Sozial- und arbeitsrechtlichen Standards und die Höhe der
Entlohnung ausgewirkt hat?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, dass sich die
Liberalisierung des Marktes für Fernbuslinien negativ auf die Einhaltung von
arbeitsrechtlichen Standards und die Höhe der Entlohnung ausgewirkt hat.
11. Was hat die Bundesregierung getan, um sich darüber zu informieren,
ob bzw. inwieweit sich die Liberalisierung des Marktes für Fernbuslinien
negativ auf die Einhaltung von Sozial- und arbeitsrechtlichen Standards
und die Höhe der Entlohnung ausgewirkt hat?
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Arbeitsbedingungen im
Bereich der Fernbuslinien genauso wie die Entwicklung in anderen
Marktsegmenten. Dabei nutzt sie die zur Verfügung stehenden Informationsquellen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1444612. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2013
ergriffen, um die vom Deutschen Bundestag geforderte effektive Kontrolle
der Sozialvorschriften im Fernbuslinienverkehr zu gewährleisten?
13. Inwieweit wurde die personelle Ausstattung des Bundesamtes für
Güterverkehr (BAG) im Jahr 2013 gegenüber 2012 im Hinblick auf die
Durchführung von Kontrollen des Fernbuslinienverkehrs verbessert, und
inwieweit hat sich die Zahl der Kontrollen von Omnibussen durch das BAG
im ersten Halbjahr 2013 erhöht?
15. Welche jährliche Kontrolldichte bei Fernlinienbussen – im Vergleich zur
Kontrolldichte bei LKW – wird angestrebt, und welcher zusätzliche
Personalbedarf beim BAG ergibt sich in den Jahren 2013 und 2014 aus
dieser angestrebten Kontrolldichte?
Die Fragen 12, 13 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kontrolliert bereits im Rahmen seiner
gesetzlichen Aufgaben effektiv auch die Fahrer von Omnibussen auf die
Einhaltung der für sie geltenden Sozialvorschriften. Nach Artikel 2 der
Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März
2006 über Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EWG)
Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für
Tätigkeiten im Kraftverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 88/599/EWG
des Rates (ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 35) sind die Mitgliedstaaten
verpflichtet, mit ihren Kontrollen jährlich einen bedeutenden, repräsentativen
Querschnitt des Fahrpersonals, der Fahrer, der Unternehmer und der Fahrzeuge jeder
Kontrollart zu kontrollieren. Die Richtlinie sieht steigende
Mindestkontrollquoten vor. Derzeit sind bereits 3 Prozent der relevanten Fahrertage zu
kontrollieren. Der Mindestumfang der vorgeschriebenen Kontrollen wird in
Deutschland regelmäßig überschritten. Wegen der kurzen Zeitspanne seit dem
Inkrafttreten der Gesetzesnovelle sind vom BAG noch keine signifikanten
Veränderungen bei den Kontrollen festgestellt worden. Erst nach einem hinreichend
langen Beobachtungszeitraum kann beurteilt werden, ob zusätzliche
Maßnahmen (z. B. besondere Kontrollquoten für den Fernlinienverkehr neben den
bestehenden Vorgaben nach EU-Recht) erforderlich sind.
14. Auf welcher Grundlage und in welcher Höhe schätzt die Bundesregierung
die Entwicklung des Verkehrsaufkommens im Fernbuslinienverkehr in
den Jahren 2013 und 2014 ein?
Aufgrund der von den Ländern mitgeteilten Genehmigungszahlen ist davon
auszugehen, dass das Verkehrsaufkommen im Fernbuslinienverkehr kurzfristig
weiter ansteigen wird.
16. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Busunternehmen der
Deutschen Bahn AG ausländische Töchter mit der Erbringung von
Verkehrsleistungen im Fernlinienbusverkehr beauftragen, wobei die Fahrer
zu Heimatlohnbedingungen (700 bis 800 Euro/Monat) in Deutschland
arbeiten, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus
diesen?
Nein.
Drucksache 17/14446 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um entsprechend
des Beschlusses des Deutschen Bundestages zu prüfen, ob auf EU-Ebene
Regelungen geschaffen oder verbessert werden müssen, um einen
europaweit einheitlichen barrierefreien Fernbusverkehr zu gewährleisten, und
mit welchem Ergebnis?
18. Wie werden Verkehrsunternehmen und Verbände von Menschen mit
Behinderungen – entsprechend des Beschlusses des Deutschen
Bundestages – in diese Prüfung einbezogen?
19. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Initiative zur Änderung
EU-rechtlicher Vorschriften zur Barrierefreiheit bei Bussen allgemein
bzw. Fernlinienbussen zu ergreifen?
Die Fragen 17 bis 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Prüfung, ob auf EU-Ebene Regelungen geschaffen oder verbessert werden
sollen, die einen europaweit einheitlichen barrierefreien Fernbuslinienverkehr
gewährleisten, ist noch im Gange. Auf Gemeinschaftsebene kommt eine
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum
grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt und zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 88) in Betracht.
Dort könnte verbindlich vorgeschrieben werden, dass im Fernbuslinienverkehr
auf EU-Ebene wie in Deutschland nur der Einsatz eines barrierefreien
Reisebusses mit zwei Stellplätzen für Rollstuhlnutzer/-innen zulässig ist. Die
Bundesregierung beabsichtigt, die Europäische Kommission zu bitten, die Initiative
für die erforderlichen Änderungen zu ergreifen. Dabei soll die Europäische
Kommission auch aufgefordert werden, die technischen Vorschriften zur
Ausrüstung von Bussen mit dem Ziel zu überprüfen, die Barrierefreiheit von
Fernlinienbussen weiter zu verbessern. Die Verkehrswirtschaft und die
Verbände von Menschen mit Behinderungen sollen im weiteren Verlauf in die
Diskussion einbezogen werden.
Zu Frage 19 ist ergänzend anzumerken, dass es Ziel der Bundesregierung ist,
Entwürfe zur Fortschreibung der technischen Anforderungen im Bezug auf die
Barrierefreiheit von Kraftomnibussen in die entsprechenden technischen
Vorschriften bei der UN-Wirtschaftskommission für Europa einzubringen. Darauf
aufbauend soll die Europäische Kommission gebeten werden, die Initiative
für eine EU-weite Regelung für Fernlinienbusse zu ergreifen. Auf die Antwort
zu Frage 21 wird verwiesen.
20. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Problematik, dass nicht alle Rollstühle für die Sicherung mit
Rückhaltesystemen geeignet sind und zudem über keine entsprechende
Kennzeichnung verfügen?
Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv am Runden Tisch
„Rollstuhlbeförderung“ zur Klärung dieser Fragestellung. Dabei werden die betroffenen
Interessengruppen zur Findung einer allgemein akzeptierten und in der Praxis
umsetzbaren Lösung einbezogen. Die angesprochenen Fragen zur Eignung der
Rollstühle im Zusammenhang mit Rückhaltesystemen zur Beförderung in
Kraftfahrzeugen sowie zur Kennzeichnung der Rollstühle werden derzeit
thematisiert. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1444621. Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um einen sicheren
Transport von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern in
Fernlinienbussen zu gewährleisten und Rechtssicherheit sowohl für Fernbusanbieter
und Fahrerinnen und Fahrer wie auch für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer
zu schaffen?
Die Zielsetzungen der von der Bundesregierung beabsichtigten Maßnahmen
ergeben sich aus der Antwort zu Frage 19. Ergänzend dazu steht die Vergabe
eines Forschungsvorhabens durch die Bundesanstalt für Straßenwesen an,
durch das eine ganzheitliche Betrachtung für notwendige Regelungen zur
Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr aufgezeigt werden soll.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]