Einsatz von Nanotechnologie in Lebensmitteln
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die SECURVITA Krankenkasse, die als gesetzliche Krankenkasse über 140 000 Mitglieder und Familienangehörige in allen Bundesländern versichert, hat in einer Pressemitteilung vom 15. November 2006 dargestellt, dass Partikel aus der Nanotechnologie eine eigene, explosive Dynamik entfalten können. Danach entfalten die Nanoteilchen Eigenschaften, die die Stoffe in der „normalen“ Welt nicht haben. Das beinhalte auch die Gefahr, dass sie giftig für den menschlichen Organismus sein können, und zwar noch viel aggressiver als die Partikel in Dieselruß und Feinstaub.
Angesichts der Einführung und Anwendung der Nanotechnologie, der ein Marktvolumen von 100 Mrd. Euro vorhergesagt wird, sind zahlreiche Institutionen wie die Lebensmittel- und Arzneimittelforschung, die für die Lebensmittelsicherheit zuständigen Behörden und staatlichen Forschungseinrichtungen sowie die Verbraucherzentralen, Umweltverbände und Krankenkassen dazu aufgerufen, sich mit der Nanotechnologie und ihren Folgen intensiv auseinanderzusetzen. Aber vor allem der Gesetzgeber muss angesichts der Anwendungspotenziale und der Risiken der Nanotechnologie rechtzeitig zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln und Medikamenten mit Nanopartikeln für die Technologieanwendung darauf achten, dass ein klarer rechtlicher Rahmen gesetzt ist. Hierfür muss der Gesetzgeber auch eine offene Akzeptanz- und Risikodebatte führen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Trifft es zu, dass die Nanotechnologie hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den menschlichen Organismus und damit auch hinsichtlich des Gefahrenpotenzials kaum überschaubar ist?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Gefahrenpotenzial, und welche Maßnahmen will sie ergreifen, um die Gesundheitsrisiken aus vorschnellen Inverkehrbringungen zu begrenzen?
Trifft die Darstellung der SECURVITA Krankenkasse zu, dass es für den Einsatz von Nanopartikeln in Lebensmitteln keine Hinweispflicht wie bei Zusatzstoffen, Lebensmittelchemie oder Gentechnik gibt, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung treffen, um eine verdeckte Inverkehrbringung von Nanopartikeln in Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen zu verhindern?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. September 2006 (EuB – EP 1408) hinsichtlich der Empfehlung zur Kennzeichnung von Nanopartikeln in Verbrauchsgütern –, um die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen?
Wie bewertet die Bundesregierung Erfahrungen anderer europäischer Staaten in Bezug auf die Gefahrenabwendung beim Inverkehrbringen von Nanopartikeln, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre Arbeit?