[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4945
18. Wahlperiode 20.05.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche,
Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4744 –
Auftrag und Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
vor dem Hintergrund des Entwurfs eines Präventionsgesetzes
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bislang erarbeitet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit ein breites Informations- und Beratungsinstrumentarium. Dazu zählen
die Entwicklung von Konzepten, Maßnahmen und Medien sowie die
Ausbildung und Fortbildung von Personen auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung
und -aufklärung. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt der Behörde liegt auf der
Qualitätssicherung als Grundlage für eine effektive Aufklärung und Beratung.
Es fehlt Transparenz hinsichtlich der Aktivitäten der BZgA, der finanziellen
und personellen Kapazitäten sowie der Verwendung der Mittel, da seit dem Jahr
2003 keine Jahresberichte mehr veröffentlicht werden.
Nach zehn Jahren und drei erfolglosen Anläufen hat die schwarz-rote
Bundesregierung nun den vierten Entwurf eines Präventionsgesetzes (PrävG)
vorgelegt. Der BZgA soll danach zukünftig die Verantwortung zukommen, die
Krankenkassen „bei der Durchführung von kassenübergreifenden Leistungen zur
primären Prävention in Lebenswelten“ zu unterstützen (vgl. Begründung im
Entwurf des PrävG auf Bundestagsdrucksache 18/4282, S. 30).
Nach dem nun vorgelegten Gesetzentwurf soll die BZgA künftig, zusätzlich zu
ihrer beratenden Funktion, in Kooperation mit den Verantwortlichen auf
Landes- und kommunaler Ebene konkrete Präventionsangebote anbieten. Dies soll
jedoch nicht, durch den Bundeshaushalt finanziert, sondern von den
gesetzlichen Krankenkassen (GVK) in entsprechender Höhe vergütet werden – mit bis
zu 50 Cent je gesetzlich Krankenversichertem. Somit würde der Behörde ab
dem Jahr 2016 ein zusätzliches Budget von rund 35 Mio. Euro zukommen.
Die Aufgabenerweiterung der BZgA durch den Gesetzentwurf stößt auf die
Kritik der Länder, die in ihrer Stellungnahme den Auftrag deutlich begrenzen
wollen. „Eine direkte Intervention in den Lebenswelten durch die BZgA im
Auftrag des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen kann zu
Parallelstrukturen in den Ländern führen“, so die Begründung. „Um dies zu verhindern, soll Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 18. Mai 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4945 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedie BZgA die Krankenkassen bei der Konzepterarbeitung und der Qualitäts-
und Ergebnissicherung der Aktivitäten in Lebenswelten unterstützen“ (vgl.
Bundesratsdrucksache 640/14).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2014 den Entwurf eines Gesetzes
zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz –
PrävG) beschlossen. Ein Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt in der Stärkung
der Gesundheitsförderung und der Prävention in den Lebenswelten der
Bürgerinnen und Bürger. Der Regierungsentwurf ist derzeit Gegenstand der
Beratungen im Deutschen Bundestag.
Der Gesetzentwurf sieht eine mehr als vierfache Erhöhung der
Mittelverwendung für Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten
durch die Krankenkassen vor. Im Jahr 2014 gaben die Krankenkassen rund
31 Mio. Euro für diese Leistungen aus. Ab dem Jahr 2016 sollen die
Krankenkassen insgesamt mindestens rund 140 Mio. Euro für Leistungen in
Lebenswelten wie Kindertageseinrichtungen, Schulen und weiteren für die Gesundheit
bedeutsamen Lebenswelten in den Kommunen verwenden.
Um die Krankenkassen bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu unterstützen,
sieht der Gesetzentwurf vor, dass die BZgA für die Krankenkassen im Wege
eines gesetzlichen Auftragsverhältnisses zum Spitzenverband Bund der
Krankenkassen kassenübergreifende Leistungsinhalte entwickelt und die Krankenkassen
bei der Implementierung der Leistungen und der wissenschaftlichen Evaluation
unterstützt. Anders als es in der Vorbemerkung der Fragesteller zum Ausdruck
kommt, sieht der Gesetzentwurf nicht vor, dass die BZgA „in Kooperation mit
den Verantwortlichen auf Landes- und kommunaler Ebene konkrete
Präventionsangebote“ anbietet.
Haushalt
1. Wie hat sich der Gesamthaushalt der BZgA seit dem Jahr 2005 entwickelt?
2. Welche Entwicklungen in der Einnahmenstruktur zeichnen sich in den
letzten zehn Jahren ab?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mittel für die Aufgabenwahrnehmung der BZgA werden im Bundeshaushalt in
den Kapiteln 15 02, 15 04, 17 02 und 17 03 veranschlagt. Im Jahr 2005 betrugen
die in diesen Kapiteln veranschlagten Gesamtausgaben der BZgA insgesamt
44 954 000 Euro. Bis zum Jahr 2015 haben sie sich auf eine Gesamtsumme in
Höhe von 60 365 000 Euro entwickelt.
Das Ausgabenbudget im BZgA-eigenen Kapitel 15 04 war vom Jahr 2005
(23 903 000 Euro) bis zum Jahr 2008 (12 731 000 Euro) rückläufig. Bedingt
durch die Aufnahme neuer Themenbereiche in das Jahresarbeitsprogramm, wie
z. B. „Gesund und aktiv älter werden“, „Männergesundheit“, „Betriebliche
Gesundheitsförderung“ und die Schwerpunktsetzung auf das Thema „Organ- und
Gewebespende“ erfolgte in den folgenden Jahren eine Steigerung. Im Jahr 2015
betrug die Höhe des Ausgabenbudgets 26 500 000 Euro. Der im Kapitel 15 04
veranschlagte Titel 531 06 „Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung“
erfuhr seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2015 einen Zuwachs von 5 000 000 Euro
auf 16 330 000 Euro. Machte im Jahr 2005 der Aufklärungs-Titel 531 06 ca.
21 Prozent des Gesamtansatzes in dem Kapitel 15 04 aus, beträgt der Anteil im
Jahr 2015 mittlerweile ca. 62 Prozent.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4945Der Mittelansatz für Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell
übertragbaren Krankheiten belief sich im Jahr 2005 auf 9 203 000 Euro. Im Jahr
2015 beträgt das Budget 11 900 000 Euro.
Der Mittelansatz für Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und
Suchtmittelmissbrauchs belief sich im Jahr 2005 auf 6 736 000 Euro. Im Jahr
2015 stehen Mittel in Höhe von 8 714 000 Euro zur Verfügung.
Den Ausgaben der BZgA stehen Einnahmen gegenüber, die seit dem Jahr 2005
(182 000 Euro) stetig rückläufig sind. Im Jahr 2015 werden Einnahmen in Höhe
von 54 000 Euro erwartet.
Zur Erfüllung ihrer Aufklärungsmaßnahmen in den Bereichen Aids-Prävention,
Alkohol-Prävention, Altern in Balance, Prävention der Glücksspielsucht und
Organ- und Gewebespende stehen der BZgA zweckgebundene Mittel aus
Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen zur Verfügung. Im
Jahr 2005 belief sich die Summe auf 4 250 000 Euro. Seit dem Jahr 2009
konnten die Mittel bis auf 14 213 000 Euro im Jahr 2015 gesteigert werden.
Der BZgA stehen für Aufklärungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der
Umsetzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes bei der Haushaltstelle
17 03 531 22 seit dem Jahr 2005 kontinuierlich 5 112 000 Euro zur Verfügung.
Seit der Gründung des Nationalen Zentrums „Frühe Hilfen“ (NZFH) kamen im
Jahr 2007 zunächst 709 000 Euro zur Bewirtschaftung bei der Haushaltsstelle
17 02 684 01 hinzu. Seit dem Jahr 2008 verfügt das NZFH über durchschnittlich
2 182 000 Euro pro Haushaltsjahr.
Seit dem Jahr 2010 wird das Projekt „Komm auf Tour“ in Kooperation mit der
Bundesagentur für Arbeit erfolgreich durchgeführt. Zwischen den Jahren 2010
und 2012 standen hierfür zwischen 1 621 000 Euro und 2 616 000 Euro zur
Verfügung. Im Jahr 2013 standen hierfür 2 410 000 Euro und im Jahr 2014
1 492 000 Euro zur Verfügung. Im Jahr 2015 beläuft sich die Summe auf
117 000 Euro.
Weitere Themenschwerpunkte sind seit dem Jahr 2012 die „Bundesweite
Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs“ und die „Bundesinitiative
Familienhebammen“.
Der „Bundesweiten Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs“
standen im Jahr 2012 1 042 000 Euro zur Verfügung und im Jahr 2015 1 986 000
Euro, was einer Steigerung um 90 Prozent entspricht. Die „Bundesinitiative
Familienhebammen“ verfügte im Jahr 2012 über 1 100 000 Euro und seit dem Jahr
2013 konstant über 4 000 000 Euro pro Haushaltsjahr.
Im Kapitel 17 02 standen im Jahr 2005 insgesamt Einnahmen in Höhe von
186 000 Euro für die Aufklärungsmaßnahmen der BZgA zur Verfügung. Seit
dem Jahr 2008 stiegen die zweckgebundenen Einnahmen auf 2 742 000 Euro
durch die Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit im Projekt „Komm auf
Tour“. Vom Jahr 2013 auf das Jahr 2014 sanken die zweckgebundenen
Einnahmen von 2 461 000 Euro auf 1 738 000 Euro. Für das Jahr 2015 können jetzigen
Zeitpunkt noch keine Angaben zur Höhe der Einnahmen gemacht werden.
3. Aus welchen Haushaltstiteln und welchen zusätzlichen Einnahmen
(Spenden, Sponsorenmittel und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen) setzte sich
der Gesamthaushalt der BZgA im Jahr 2014 zusammen?
Der Gesamthaushalt der BZgA setzte sich im Bundeshaushaltsplan 2014
zusammen
Drucksache 18/4945 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. aus den in Kapitel 15 04 Titel 531 06 „Allgemeine gesundheitliche
Aufklärung“ veranschlagten Einnahmen in Höhe von 77 000 Euro und Ausgaben in
Höhe von 30 786 000 Euro,
2. aus den der BZgA in Kapitel 15 02 Titel 531 16 zugewiesenen Mitteln für
„Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren
Krankheiten“ in Höhe von 11 575 000 Euro,
3. aus den der BZgA in Kapitel 15 02 Titel 531 66 zugewiesenen Mitteln für
„Suchtprävention“ in Höhe von 7 514 000 Euro,
4. aus den in Kapitel 15 01 Titel 282 09 zu vereinnahmenden Einnahmen aus
Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen in Höhe von
13 915 000 Euro,
5. aus den im Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) in Kapitel 17 03 Titel 531 22 zugewiesenen Mitteln
für die Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz in
Höhe von 5 112 000 Euro,
6. aus den im Haushalt des BMFSFJ in Kapitel 17 02 Titel 684 01 zugewiesenen
Mitteln zum Führen des „Nationale Zentrums frühe Hilfen“ in Höhe von
2 036 000 Euro und für die Durchführung der „Bundesweiten Initiative zur
Prävention des sexuellen Missbrauchs“ in Höhe von 1 737 000 Euro,
7. aus den im Haushalt des BMFSFJ in Kapitel 17 02 Titel 531 22 zugewiesenen
Mitteln zur Durchführung des MitmachParcours zur Familienplanung und
Berufsorientierung „Komm auf Tour“ in Höhe von 1 492 000 Euro,
8. aus Mitteln im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Europäischen
Kommission, dem Regionalbüro Europa der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
und dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen in Höhe von insgesamt
712 000 Euro.
4. Wie verteilen sich die ausgegebenen Mittel auf die im Errichtungserlass
definierten Aufgaben der BZgA?
Im Errichtungserlass vom 20. Juli 1967 wurden der BZgA durch das damalige
Bundesministerium für Gesundheitswesen folgende Aufgaben zugewiesen:
„Ihre Aufgabe ist insbesondere die Erarbeitung von Grundsätzen und
Richtlinien für Inhalte und Methoden der praktischen Gesundheitserziehung; die
Ausbildung und Fortbildung der auf dem Gebiet der Gesundheits-Erziehung und
-Aufklärung tätigen Personen; die Koordination und Verstärkung der
gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitserziehung im Bundesgebiet; die
Zusammenarbeit mit dem Ausland.“
Werden die im Jahr 2014 durch die BZgA verausgabten Mittel, die der BZgA
über das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zugewiesen worden sind,
als Maßstab herangezogen, verteilen sich die Mittel wie folgt auf die im
Errichtungserlass definierten Aufgaben:
a) Zusammenarbeit mit dem Ausland 299 089 Euro,
b) auf die im Themenfeld „Lehrgänge, Fort- und Weiterbildung“
zusammengefassten Aufgaben „Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien“ und „Aus-
und Fortbildung“ 837 488 Euro und auf die „Koordination und Verstärkung
der gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitserziehung“ 59 180 000
Euro.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/49455. Wie hoch war der Gesamtbetrag der Ausgaben für Agenturleistungen seit
dem Jahr 2013 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Mittel wurden seit dem Jahr 2013 im Einzelnen für
Anzeigenschaltungen, Kino- und Fernsehspots, Internetangebote und Kampagnen
ausgegeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Für öffentliche Aufträge wurden im Jahr 2013 29 221 089,85 Euro und im
Jahr 2014 27 828 577,14 Euro ausgegeben. Dies beinhaltet neben anderem die
Ausgaben für Kampagnen der BZgA. Die Kampagnen der BZgA sind
umfassende kontextbezogene Mehrebenenkampagnen (vgl. Gutachten 2005 des
Sachverständigenrates für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen)
mit dem Ziel bevölkerungsweiter Wirkungen (sozialer Lernprozess). Sie werden
auf der Basis epidemiologischer Analysen der verschiedenen
Gesundheitsprobleme und unter Nutzung der Ergebnisse der Interventionsforschung entwickelt.
Sie bestehen aus massenkommunikativen Maßnahmen (Anzeigenschaltungen
bzw. Ambientmedien, Großflächenplakatierungen, Kino-, Fernseh- und
Radiospots), personalkommunikativen Maßnahmen (z. B. Ausstellungen, Peer-
Gruppen-Einsätze) und Internetangeboten. Die öffentliche Kommunikation
wird zusammen mit Kommunikations-Agenturen entwickelt. Die Ausgaben in
den Jahren 2013 und 2014 werden in der folgenden Tabelle unter
Kennzeichnung des Anteils, der mit Sponsoringmitteln des Verbands der privaten
Krankenversicherung finanziert wurde, aufgelistet. Die Kampagnen der BZgA begleiten
und unterstützen die Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Partnern,
indem soziale Lernprozesse gefördert werden, die die Arbeit insbesondere in den
Kommunen erleichtert und der kommunalen Ebene Medien und Maßnahmen
zur Verfügung stellt.
Drucksache 18/4945 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Wie hoch war der Gesamtbetrag der Ausgaben für Programme in
Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Partnern?
Programme in Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Partner wurden
durch Zuwendungen unterstützt. Der Gesamtbetrag dieser Ausgaben betrug im
Jahr 2014 12 863 146,90 Euro.
7. Wie viele Mittel wurden seit dem Jahr 2013 für die Dokumentation,
Evaluierung und Qualitätssicherung ausgegeben (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Für die Dokumentation, Evaluierung und Qualitätssicherung hat die BZgA
insgesamt im Jahr 2013 Mittel in Höhe von 5 283 708,91 Euro verwendet. Im Jahr
2014 beliefen sich die Ausgaben auf insgesamt auf 6 955 090,84 Euro.
8. Welche Beratungs-, Aufklärungs-, Fortbildungs- bzw.
Qualitätssicherungsmaßnahmen der BZgA wurden seit dem Jahr 2013 finanziell durch
gesetzliche Krankenversicherungen in welchem Umfang unterstützt?
Durch die gesetzliche Krankenversicherung wurden seit dem Jahr 2013 keine
Maßnahmen der BZgA finanziell unterstützt.
9. Welche Gründe führten die Bundesregierung dazu, die Ausgaben für die
Impfaufklärung im Gesetzentwurf für den Bundeshaushalt des
Haushaltsjahres 2015 reduziert anzusetzen?
Steht dies nach Auffassung der Bundesregierung nicht im Widerspruch zu
einer notwendigen zielgruppenspezifischen Aufklärungsarbeit?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Seit dem Jahr 2010 werden im Titel 531 06 in Kapitel 15 04 des
Bundeshaushaltes 2 000 000 Euro für die Impfaufklärung durch die BZgA etatisiert. Davon
abweichend konnten im Jahr 2014 aufgrund einer einmaligen Erhöhung sonstiger
Mittel zusätzlich 1 000 000 Euro für diese Aufgabe in Ansatz gebracht werden.
Nach Wegfall dieser einmalig vorgesehenen zusätzlichen Mittel stehen, wie
seit dem Jahr 2010, weiterhin Mittel für die Impfaufklärung in Höhe von
2 000 000 Euro zur Verfügung.
Die BZgA bietet auf ihren Internetseiten umfassende Informationen zum Thema
Schutzimpfungen an (
www.impfen-info.de) und stellt kostenlos zahlreiche, teils
auch fremdsprachliche Aufklärungsbroschüren für die Fachöffentlichkeit und
Allgemeinbevölkerung zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der geplanten
Masernelimination und der Masern-Ausbrüche wird die seit Oktober 2012 laufende
Maßnahme „Deutschland sucht den Impfpass“ mit der Zielgruppe der
Jugendlichen und nach dem Jahr 1970 geborenen Erwachsenen im Jahr 2015 weiter
intensiviert. Weitere Arbeitsschwerpunkte für das Jahr 2015 sind Maßnahmen zur
Steigerung der Durchimpfungsrate im Kindes- und Jugendalter (Masern-
Mumps-Röteln-Impfung, Impfung gegen humane Papillomviren – HPV sowie
bei Erwachsenen (v. a. Masernimpfung)). Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt sind
Maßnahmen zur Verbesserung der Influenza-Impfquoten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4945Personal
10. Wie viele Beschäftigte mit welchen beruflichen Hintergründen arbeiten in
den einzelnen Fachbereichen der BZgA?
Nach welchen Qualifikationen für welche Aufgabenbereiche werden die
Beschäftigten ausgewählt?
Wie stehen die Tätigkeitsbeschreibungen zu den real zu bewältigenden
Aufgaben?
In der BZgA arbeiten 248 Beschäftigte (Stand 30. April 2015). Die beruflichen
Hintergründe der Beschäftigten bilden wissenschaftliche
Hochschulstudiengänge sowie Fachhochschulabschlüsse der Gesundheitswissenschaften,
Medizin, Biologie, Erziehungswissenschaften und Lehramtsstudiengänge,
Sozialwissenschaften, Psychologie, Sozialpädagogik, Ernährungswissenschaften,
Sportwissenschaften, Medien- und Filmwissenschaften,
Kommunikationswissenschaften, Politikwissenschaften, Germanistik, Europastudien, Volks- und
Betriebswirtschaft, Rechtswissenschaften sowie Berufsausbildungsabschlüsse
für den Bereich der allgemeinen inneren Verwaltung.
Für eine Beschäftigung im höheren Dienst der BZgA werden ein
abgeschlossenes Hochschulstudium der oben aufgeführten Bereiche oder ein vergleichbares
abgeschlossenes Hochschulstudium, Berufserfahrung auf dem jeweiligen
Gebiet der gesundheitlichen Aufklärung sowie Fähigkeiten zur konzeptionellen
und/oder wissenschaftlichen Grundlagenarbeit und/oder Umsetzung von
Maßnahmen und Projekten gefordert. Für eine Beschäftigung im gehobenen Dienst
der BZgA wird die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen
Verwaltungsdienst oder der Abschluss einer vergleichbaren Fachhochschulausbildung
aus den oben aufgeführten Bereichen gefordert. Für eine Beschäftigung im
mittleren Dienst der BZgA wird der Abschluss einer Verwaltungsausbildung des
mittleren Dienstes oder einer vergleichbaren Ausbildung gefordert. Die
Tätigkeitsbeschreibungen für die jeweiligen Positionen bilden die auszuübenden
Aufgaben der Beschäftigten ab.
11. Wie hoch ist der Anteil an Vollzeitstellen, Teilzeitstellen bzw. Planstellen,
Projektstellen und Praktikanten?
Wie haben sich die Beschäftigungsverhältnisse (Planstellen sowie
besetzte Stellen) in den letzten zehn Jahren entwickelt?
In der BZgA sind 62 Prozent der insgesamt 248 Beschäftigten (Stand 30. April
2015) vollzeitbeschäftigt und 38 Prozent teilzeitbeschäftigt. Im Jahr 2005
verfügte die BZgA über 32 Planstellen sowie 72,5 Stellen. Im Jahr 2015 stehen der
BZgA 32 Planstellen und 52,5 Stellen zur Verfügung. Zusätzlich werden 21
Stellen für unbefristete Beschäftigungsverhältnisse von wissenschaftlichem und
wissenschaftsnahem Personal aus dem Titel 428 02 finanziert. Für
wissenschaftliche Beschäftigte und für sonstige im wissenschaftsrelevanten Bereich tätige
Beschäftigte wird seit dem Jahr 2013 (Flexibilisierung in den Bereichen
Haushalt, Personal analog dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz) kein verbindlicher
Stellenplan mehr ausgebracht, sondern eine Finanzierung aus Titel 428 02
sichergestellt.
Durch die Besetzung ganzer Stellen und Planstellen mit Teilzeitkräften ergibt
sich eine höhere Kopfzahl an Beschäftigten als die Gesamtzahl der Stellen und
Planstellen.
Drucksache 18/4945 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode12. Wie verteilen sich die Stellen nach Stundenumfang, Beschäftigungsdauer
und Bezahlung auf die betrieblichen Aufgabenfelder, die im
Errichtungserlass definiert sind?
Die BZgA ist in zwei Fachabteilungen, zwei Querschnittsabteilungen und die
Verwaltungsabteilung gegliedert.
In den beiden Fachabteilungen verteilen sich die Stellen wie folgt auf die im
Errichtungserlass definierten Aufgabenfelder:
„Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien für Inhalt und Methoden der
praktischen Gesundheitserziehung und Koordinierung und Verstärkung der
gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitserziehung im Bundesgebiet“:
Unbefristete Stellen und Planstellen
Höherer Dienst 20
Gehobener Dienst 9
Mittlerer Dienst 5
Befristet Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten
Höherer Dienst 29,0
Gehobener Dienst 14,0
Mittlerer Dienst 7,6
„Ausbildung und Fortbildung der auf dem Gebiet der Gesundheits-Erziehung
und -Aufklärung tätigen Personen“:
Unbefristete Stellen und Planstellen
Höherer Dienst 2
Gehobener Dienst 1
Mittlerer Dienst 0,5
Befristet Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten
Höherer Dienst 0,5
Gehobener Dienst 0,6
Mittlerer Dienst 1,0
„Zusammenarbeit mit dem Ausland“:
Unbefristete Stellen und Planstellen
Höherer Dienst 1
Gehobener Dienst –
Mittlerer Dienst 1
Befristet Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten
Höherer Dienst 2,1
Gehobener Dienst 1,0
Mittlerer Dienst –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4945Die beiden Querschnittsabteilungen sind in die Bearbeitung aller im
Errichtungserlass definierten Aufgabenfelder einbezogen und verfügen über folgende
Stellen:
Unbefristete Stellen und Planstellen
Höherer Dienst 12
Gehobener Dienst 9
Mittlerer Dienst 6
Befristet Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten
Höherer Dienst 11,9
Gehobener Dienst 6,7
Mittlerer Dienst 4,4
Die Verwaltung der BZgA verfügt über folgende Stellen:
Unbefristete Stellen und Planstellen
Höherer Dienst 4
Gehobener Dienst 10
Mittlerer Dienst 18
Einfacher Dienst 7
Befristet Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten
Höherer Dienst 1,0
Gehobener Dienst 8,4
Mittlerer Dienst 7,3
Einfacher Dienst 0,2
13. Wie viele Beschäftigte werden durch Spenden, Sponsorenmittel und
ähnliche freiwillige Geldleistungen finanziert, und für welche Aufgaben sind
diese zuständig?
In der BZgA werden aktuell 68 befristet Beschäftigte aus Sponsoringmitteln
finanziert. Diese sind für die Bewältigung von Arbeitsaufgaben in den
Themenfeldern HIV/STI-Prävention, Alkoholprävention, Gesundes Alter und
Glücksspielprävention zuständig
14. Welche Personalentwicklungsstrategie verfolgt die BZgA nach
Information der Bundesregierung?
Wie wird das Personal fort- und weitergebildet, um auf der Basis des
aktuellen Erkenntnisstandes von Wissenschaft und Praxis zu arbeiten?
Die BZgA verfügt über ein modulares Personalentwicklungskonzept. Die Fort-
und Weiterentwicklung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Beschäftigten
erfolgt auf Grundlage des Konzepts zur dienstlichen Fortbildung der BZgA. Die
fachliche Fort- und Weiterbildung wird gesichert durch Kooperationen mit
Hochschulen, Nutzung wissenschaftlich ausgewiesener Datenbanken und
Analyse der aktuellen Literatur. Darüber hinaus sichern Tagungs- und
Kongressteilnahmen ab, dass die Beschäftigten auf dem aktuellen Erkenntnisstand der Wis-
Drucksache 18/4945 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesenschaft und insbesondere der Praxis arbeiten. Ein wichtiger Baustein zur
fachlichen Absicherung der Inhalte bilden auch die Fach- und wissenschaftlichen
Beiräte der BZgA, die die Arbeit der BZgA mit ihrer Expertise begleiten und mit
denen ein intensiver Austausch besteht. Die Erweiterung der Qualifikation der
Beschäftigten zur besseren Wahrnehmung der Arbeitsaufgaben – neben den
fachlichen Fähigkeiten auch Schlüsselqualifikationen wie Methoden-,
Sozialsowie Führungskompetenz – wird durch verschiedene Fortbildungsmaßnahmen
gesichert. Fortbildungsmaßnahmen werden in Form von Seminaren (extern und
intern), Durchführung von Workshops, Einsatz alternativer Lernwege
(Computerselbstlernprogramme, Selbstlernkurse etc.) und Fortbildung durch BZgA-
Mitarbeiter als Multiplikatoren durchgeführt.
15. Welche Maßnahmen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement werden
im BZgA nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt?
Werden die geschlechtsspezifischen Belange sowie die Interessen von
Menschen mit Behinderung und bzw. oder Migrationshintergrund dabei
im Besonderen berücksichtigt?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Unter Berücksichtigung der Vereinbarung von Eckpunkten zum betrieblichen
Gesundheitsmanagement im BMG und seinem Geschäftsbereich hat der
Arbeitskreis Gesundheit in der BZgA eine systematische Vorgehensweise,
bestehend aus Analyse, Planung, Durchführung und Evaluation entwickelt. Ziel ist
es, Strukturen, Prozesse und Arbeitsbedingungen in der BZgA so zu gestalten,
dass die Gesundheit der Beschäftigten erhalten und gefördert wird. Die Analyse
der Ist-Situation erfolgte im Rahmen einer Beschäftigtenbefragung im Jahr
2013, die extern durchgeführt und ausgewertet wurde. Die Themenblöcke
wurden so gewählt, dass sie alle Beschäftigten der BZgA gleichermaßen ansprachen
und auch auf spezielle Belange eingegangen werden konnte. Die
geschlechterspezifischen Belange sowie die Interessen von Menschen mit Behinderung und
Menschen mit Migrationshintergrund werden bei den Maßnahmen der
betrieblichen Gesundheitsförderung und Maßnahmen für besondere Bedarfe
berücksichtigt. Regelmäßige hausinterne Fortbildungen zur Gesundheit am
Arbeitsplatz, Arbeitsplatzüberprüfungen und Mitmachaktionen gehören zu den
Bausteinen des betrieblichen Gesundheitsmanagements, die entsprechend der
individuellen Bedarfe der Belegschaft konzipiert werden.
Die BZgA nutzt die Vielfalt seiner Mitarbeitenden und sieht ihre Potentiale in
der Wertschätzung ihrer Diversität. Die BZgA setzt die Prinzipien des Gender-
Mainstreaming um und berücksichtigt somit die unterschiedlichen
Lebenssituationen von Frauen und Männer bei allen Entscheidungen (z. B.
Personalentwicklung, flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle,
Gremienbesetzungen).
Informationsangebote und Medien
16. Nach welchen Kriterien werden die verschiedenen Medien und
Projektangebote der BZgA (Printprodukte, Onlineformate, Fernseh- bzw.
Kinospots, Kampagnen, Ausstellungen) eingesetzt?
Hauptkriterium für den Einsatz der verschiedenen Medien und Projekte ist die
optimale Erreichbarkeit der angesprochenen Zielgruppen. Um dieses Kriterium
zu erfüllen, werden zum Beispiel vor der Schaltung von Printanzeigen,
Onlineformaten und Fernseh-/Kinospots umfangreiche Mediaanalysen durchgeführt,
um eine möglichst maximale Erreichbarkeit der Zielgruppen zu gewährleisten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4945Darüber hinaus ist ein weiteres Kriterium für den Einsatz von Medien und
Maßnahmen das Erreichen von verstärkenden Synergieeffekten durch die
Bereitstellung von Materialien zum Beispiel für Kooperationspartner im schulischen oder
kommunalen Bereich oder auch die Unterstützung der Gesundheitsberufe im
Rahmen ihrer Tätigkeiten zur Gesundheitsförderung. Vorausgehen Analysen zu
Kenntnissen, Einstellungen und Verhalten der Zielgruppen.
17. Wie viele Broschüren und andere Printmaterialien zu welchen
Themenschwerpunkten befinden sich nach Kenntnisstand der Bundesregierung
aktuell im Angebot der BZgA?
Aktuell befinden sich 923 unterschiedliche Broschüren und Printmaterialien im
Bestand der BZgA.
Quelle: BZgA
Um möglichst vielen Zielgruppen gerecht zu werden bzw. sie ansprechen zu
können, ist eine hohe Zahl von unterschiedlichen Broschüren und Printmedien
pro Thema notwendig. So werden zielgruppenspezifische Printmedien für
unterschiedlichste Zielgruppen entwickelt. Je nach Thema gibt es Printmaterialien für
Kinder, Jugendliche, junge oder ältere Erwachsene und für Multiplikatoren, die
mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen arbeiten. Viele Printmedien
werden zudem in mehreren Fremdsprachen (z. B. Englisch, Französisch, Russisch,
Türkisch, Kroatisch, Arabisch) oder in einfacher Sprache vorgehalten, um auch
Menschen mit Handicaps, mit Migrationshintergrund oder aus bildungsfernen
Schichten anzusprechen. Das Spektrum der Printmedien reicht dabei von
Kurzinfos in leichter Sprache bis hin zu hoch differenzierten Fachpublikationen, die
der Qualifizierung von Multiplikatoren oder des Fachaustauschs innerhalb der
Wissenschaften dienen.
Thema Anzahl
Blutspende 9
Ernährung, Bewegung, Stressregulation 55
Frauen-/Männergesundheit 4
Frühe Hilfen 65
Gesundheit älterer Menschen 27
Gesundheitsförderung (Fachheftreihen u.ä.) 67
HIV/STI 75
Impfen 89
Kindergesundheit 43
Organspende 69
Sexualaufklärung/Familienplanung 202
Sexueller Missbrauch 9
Suchtprävention 168
Unterrichtsmaterialien 41
923
Drucksache 18/4945 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode18. Wie viele Broschüren und andere Printmaterialien zu welchen
Themenschwerpunkten wurden seit dem Jahr 2013 an welche Adressatengruppen
verteilt?
Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die Materialien,
Themenschwerpunkte und die Adressatengruppen:
Quelle: BZgA
a) Wurden die Zielgruppen mit den Materialien nach Einschätzung der
Bundesregierung erreicht?
b) Wie wurde die Wirksamkeit des Informationsangebots innerhalb der
jeweiligen Zielgruppe überprüft?
Die Fragen 18a und 18b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bevor die Medien der BZgA geschaltet werden, wird empirisch überprüft, ob sie
die gewünschten Wirkungen entfalten können. Zur Durchführung der Pretests
von Broschüren liegt ein standardisiertes Verfahren vor, anhand dessen die
folgenden Indikatoren geprüft werden können: Durchsetzungsfähigkeit und
Kommunikationsleistung, Botschaftsverständnis, Anmutung, sogenannte Likes und
Dislikes (was gefällt, was gefällt nicht), persönliche Ansprache und Vermittlung
neuer Informationen. Um die intendierten Zielgruppen zu erreichen, hält die
BZgA insbesondere für Multiplikatoren oder für Beratungsstellen Newsletter
bereit, in denen über Neuerscheinungen oder Aktualisierungen informiert wird.
Endadressaten erreicht die BZgA entweder über Multiplikatoren (z. B. in
Gesundheitsämtern, Beratungsstellen, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte,
Schulen) oder auf direktem Weg über Anzeigen in Zeitschriften oder im Internet.
Die Wirksamkeit des Informationsangebots wird insbesondere mit
bundesweiten Repräsentativerhebungen (z. B. „AIDS im öffentlichen Bewusstsein“ und
„Alkoholsurvey“) überprüft. Damit kann evaluiert werden, mit welchen Medien
welche Zielgruppen erreicht wurden und ob die Medien zum Erreichen der
jeweiligen Ziele geeignet sind (Wissen, Einstellung, Verhalten).
Thema
Privatpersonen
Beratungsstellen
Krankenkassen
Anbieter
medizinisch
er
Leistungen
Hebammen
Gesundheitsamt
andere
öffentliche
Dienststellen
Bildungseinrichtungen
Bibliothek Sonstige Messen und
Ausstellunge
n
Gesamt pro
Thema
Blutspende 4.489 2.306 338 26.192 4 1.425 7.325 33.377 453 6.931 90.662 173.502
Ernährung, Bewegung, Stressregulation 119.817 249.992 19.429 248.671 4.458 134.771 130.002 667.538 11.421 146.557 79.822 1.812.478
Frauen-/Männergesundheit 40 0 0 3.310 0 0 2.670 210 0 2.575 8.967 17.772
Frühe Hilfen 21.451 38.485 276 10.853 9.616 10.500 55.841 28.232 505 28.802 29.781 234.342
Gesundheit älterer Menschen 2.180 1.999 486 4.687 1 1.910 3.225 4.231 308 5.723 4.353 29.103
Gesundheitsförderung (Fachheftreihen u.ä.) 14.778 6.701 581 4.089 45 2.008 8.928 20.387 416 9.682 13.282 80.897
HIV/STI 128.542 1.195.283 10.680 170.677 1.510 649.897 99.553 925.884 11.836 277.035 155.746 3.626.643
Impfen 142.346 159.665 43.376 2.580.536 17.867 508.499 220.972 781.776 4.284 813.957 47.186 5.320.464
Kindergesundheit 204.512 560.848 107.089 907.306 86.919 478.137 649.079 1.271.688 9.401 293.855 17.072 4.585.906
Organspende 1.750.262 199.258 186.851 929.996 1.816 96.019 707.271 835.198 4.126 874.228 56.844 5.641.869
Sexualaufklärung/Familienplanung 395.965 2.240.257 148.237 2.058.852 184.444 568.552 308.372 4.741.487 41.500 465.720 236.929 11.390.315
Sexueller Missbrauch 21.923 138.835 335 23.581 486 15.021 43.228 224.623 4.855 64.251 43.985 581.123
Suchtprävention 489.244 2.160.701 74.725 907.535 14.581 308.186 791.860 1.896.306 26.804 1.361.442 345.168 8.376.552
Unterrichtsmaterialien 77.080 40.225 2.757 41.551 1.042 19.712 29.201 273.150 2.250 39.359 65.771 592.098
Ge sa mt p ro Emp fä ng e rkre is 3.372.629 6.994.555 595.160 7.917.836 322.789 2.794.637 3.057.527 11.704.087 118.159 4.390.117 1.195.568
Gesamtmenge versendete Artikel im Zeitraum
01.01.2013 - 30.04.2015: 42.463.064
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/494519. Wie viele internetbasierte Informationsangebote in welchen Handlungs-
und Themenfeldern hält die BZgA aktuell vor?
Inwiefern wird überprüft, ob die Internetangebote die gewünschten
Zielgruppen erreichen?
Die BZgA unterhält derzeit 52 „internetbasierte Informationsangebote“, die
entsprechend den Anforderungen der Zielgruppen ein breites Themen- und
Anforderungsspektrum abdecken müssen. Das Angebot reicht von reinen (Adress-)
Datenbanken (wie Übersichten über bundesweite Beratungseinrichtungen), über
differenzierte Informationsangebote zu den Themenfeldern der BZgA mit zum
Teil hochkomplexen Inhalten zur Anleitung von Verhaltensänderungen, die sich
an die Allgemeinbevölkerung richten (wie Programme zum Rauchverzicht) oder
spezifische Angebote für Fachkräfte im Gesundheitswesen (wie das
Internetangebot zur Prävention von Infektionserkrankungen für die Ärzteschaft) bis hin
zur Bereitstellung und Organisation von Internetplattformen, die dem
kommunalen Austausch dienen, wie sie von der BZgA über die Internetangebote
www.inforo-online.de oder
www.gesundheitliche-chancengleichheit.de
angeboten werden. Die derzeit 52 „internetbasierten Informationsangebote“
betreffen folgende Handlungs- und Themenfelder: Kindergesundheit, HIV/STI-
Prävention, Sexualaufklärung und Familienplanung, Impfen/Hygiene,
Suchtprävention, Organ-/Blutspende. Darüber hinaus stellt die BZgA Maßnahmen in
themenübergreifenden Internetangeboten dar, wie bundesweit eingesetzte
Ausstellungen, audiovisuelle Medien oder Forschungsaktivitäten.
Ob die Internetangebote die Zielgruppen erreichen, wird anhand verschiedener
Maßnahmen zur Qualitätssicherung evaluiert. Bereits bei der konzeptionellen
Entwicklung der Angebote werden die Zielgruppen etwa in Workshops und
Fokusgruppen einbezogen. Basisinformationen liefern Datenauswertungen zum
Zugriffsverhalten auf die Internetangebote. Darüber hinaus werden auch sog.
Usability-Tests durchgeführt. Dabei handelt es sich um kurzzeitig platzierte
Nutzerbefragungen direkt auf Internetseiten, die z. B. durch soziodemografische
Variablen (Alter, Geschlecht etc.) Rückschlüsse darauf zulassen, welche
Gruppen die Seiten nutzen. Dabei werden auch die Gründe für die Nutzung der Seite
erhoben, es wird die Nutzungshäufigkeit und die Zufriedenheit mit dem
Internetangebot erfragt. Diese Informationen fließen in die Weiterentwicklung und
Optimierung der internetbasierten Informationsangebote der BZgA ein.
20. Wie viele Wanderausstellungen hält die BZgA zurzeit vor, und wie
wurden diese in den letzten fünf Jahren eingesetzt?
Die BZgA hält derzeit fünf Ausstellungen vor, die im gesamten Bundesgebiet
eingesetzt werden.
Jede Ausstellung verfolgt das Ziel, die Menschen aktiv vor Ort anzusprechen
und in vielfältige themenspezifische Aktionen einzubeziehen. Als
Ausstellungsorte werden deshalb zentrale Plätze in Innenstädten, Einkaufszentren oder gut
erreichbare Hallen ausgewählt. Es sind mehrere örtliche
Kooperationspartnerinnen und -partner in die Ausstellungen eingebunden. Deren gemeinsame
Mitwirkung trägt auch zur Vernetzung der beteiligten Einrichtungen bei und führt in der
Regel zu nachhaltigen Kooperationen. Die Ausstellungen werden durch eine
intensive Pressearbeit begleitet. Dies führt zu einer weit über die Ausstellung
hinaus reichenden Verbreitung und Wahrnehmung der Botschaften. Im Einzelnen:
1. Mobilausstellung „GROßE FREIHEIT – liebe.lust.leben.“ (GF)
Die „GROßE FREIHEIT“ ist eine Ausstellung der BZgA zur Prävention von
HIV und STI. Sie wurde in den Jahren 2012 und 2013 entwickelt und wird seit
Drucksache 18/4945 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedem Jahr 2013 achtmal jährlich bundesweit eingesetzt. Ein Einsatz umfasst
jeweils sechs Tage vor Ort.
2. „KlarSicht“-MitmachParcours zur Tabak- und Alkoholprävention (KS)
Der Parcours wurde in den Jahren 2003 und 2004 produziert und wird jährlich
bundesweit zwischen 26- und 52-mal eingesetzt. Ein Einsatz umfasst jeweils
vier Tage vor Ort. Es gibt eine Großausfertigung, die bundesweit tourt und eine
Kofferversion, die seit dem Jahr 2013 entwickelt wurde und von der seitdem
mehrere Hundert Exemplare an Bundesländer und Suchtpräventionsstellen
veräußert wurden.
3. Info-Tour „Alkohol? Kenn dein Limit“
Die Info-Tour „Alkohol? Kenn dein Limit“ wird zwischen sieben- und achtmal
pro Jahr bundesweit eingesetzt.
4. Info-Tour „ORGANPATE werden“
Die Info-Tour „ORGANPATE werden“ wurde bis zum Jahr 2013 zwischen
zwölf- und 14-mal und im Jahr 2014 noch einmal eingesetzt.
5. „komm auf Tour – meine Stärken – meine Zukunft“ – MitmachParcours zur
Familienplanung und Berufsorientierung
Der Mitmachparcours „komm auf Tour – meine Stärken – meine Zukunft“ wird
zwischen 60- und 92-mal im Jahr eingesetzt. Die BZgA führt das Projekt seit
dem Jahr 2006 in mehreren Bundesländern in Zusammenarbeit mit den
Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit, den zuständigen
Landesministerien und den beteiligten Kommunen durch.
„komm auf Tour – meine Stärken – meine Zukunft“ ist ein kommunal verorteter,
interaktiver Mitmach-Parcours, der für mindestens drei Tage in eine Stadt oder
einen Kreis kommt. Das Projekt verbindet die Themen Familienplanung und
Berufsorientierung über einen handlungsorientierten Stärkenansatz. „komm auf
Tour“ unterstützt insbesondere im Zugang zur Bildung benachteiligte
Jugendliche in Klasse 7 an Haupt-, Gesamt-, Sekundar-, Förderschulen sowie
vergleichbaren Schulformen bei der frühzeitigen Entdeckung eigener Interessen
und Stärken und der geschlechtersensiblen Auseinandersetzung mit der Berufs-
und Lebensplanung.
21. Wie hoch waren die Erstellungskosten der Wanderausstellungen, die die
BZgA zurzeit vorhält?
Wie hoch sind die Kosten jeweils für die BZgA und nach Kenntnis der
Bundesregierung die Partner vor Ort pro Einsatz?
Wer kommt für die Kosten auf?
1. Mobilausstellung „Große Freiheit – liebe.lust.leben.“ (GF)
Die Entwicklungs- und Produktionskosten der „Großen Freiheit“ betrugen in
den Jahren 2012 und 2013 insgesamt 1 317 617 Euro. Die Kosten pro Einsatz
(= sechs Tage Durchführung; Auf- und Abbau; Honorar für Betreuerinnen und
Betreuer; Transport, Betriebskosten) betragen rund 120 000 Euro, für die die
BZgA aufkommt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/49452. „KlarSicht“-MitmachParcours zur Tabak- und Alkoholprävention (KS)
Entwicklungs- und Herstellungskosten beliefen sich auf 96 000 Euro. In den
Jahren 2011 bis 2014 fanden insgesamt 180 Einsätze mit Gesamtkosten in Höhe
von ca. 2 560 000 Euro statt. Das entspricht durchschnittlichen Kosten von ca.
14 250 Euro pro Einsatz.
3. und 4. Info-Tour „Organpate werden“ und „Alkohol? Kenn dein Limit“
Die Herstellungskosten für die Soft- und Hardware beliefen sich in den Jahren
2010 und 2011 auf 749 012 Euro zum Thema Organspende und anteilig für Soft-
und Hardware zur Alkoholproblematik auf 199 507 Euro.
● Info-Tour „Alkohol? Kenn Dein Limit“
In den Jahren 2011 bis 2014 fanden insgesamt 31 Einsätze mit Gesamtkosten
in Höhe von ca. 1 360 000 Euro statt. Das entspricht durchschnittlichen
Kosten von ca. 43 900 Euro pro Einsatz.
● Info-Tour „Organpate werden“
In den Jahren 2011 bis 2014 fanden insgesamt 41 Einsätze mit Gesamtkosten
in Höhe von ca. 1 607 000 Euro statt. Das entspricht durchschnittlichen
Kosten von ca. 39 200 Euro pro Einsatz.
Die aufgeführten Kosten zu 2. bis 4. beinhalten die Planung, Durchführung und
Betreuung der Tour, Honorar für fünf Betreuer sowie die Kosten für Technik vor
Ort, Transport, Auf- und Abbau, Lagerung etc. Die Partner vor Ort verpflichten
sich in Vorbereitung der Ausstellungen an kommunalen Vernetzungsaktivitäten
teilzunehmen. Hierdurch wird über den Einsatz der Ausstellungen hinaus die
kommunale Integration langfristig unterstützt und Nachhaltigkeit erreicht.
Darüber hinaus sind keine weiteren Ressourcen der Partner erforderlich.
5. „komm auf Tour – meine Stärken – meine Zukunft“ – MitmachParcours zur
Familienplanung und Berufsorientierung
Die Erstellungskosten eines Parcours betragen ca. 170 000 Euro. Die
Durchführung einer regionalen dreitägigen Maßnahme kostet durchschnittlich
35 000 Euro, ggf. zuzüglich Hallenmiete. Darin enthalten sind sämtliche
Projektmodule (Öffentlichkeits-, Eltern- und Netzwerkarbeit,
Lehrkräfteworkshop, pädagogische Durchführung mit den Jugendlichen, kommunale
Einbettung bzw. Vor- und Nachbereitung des Projekts). „komm auf Tour“ wird über ein
Kofinanzierungsmodell realisiert, in dem die Partner auf Bund-, Landes- und
Kommunalebene gemeinsam monetäre und geldwerte Leistungen einbringen.
Die BZgA stellt geldwert den Parcours und Materialien zur Verfügung. Sie
übernimmt die Weiterentwicklung des Parcours und die Qualitätssicherung. Darüber
hinaus bietet sie Anschubfinanzierung zur nachhaltigen Implementierung des
Projekts in einem interessierten Bundesland. Bezogen auf die Landes- und
Kommunalförderung sind in den Bundesländern verschiedene Modelle wirksam.
Diese werden gemeinsam entlang der landespezifischen bzw. kommunalen
Möglichkeiten entwickelt. In der Regel wird das Projekt in einem
Kofinanzierungsmodell realisiert. Dies geschieht als Maßnahme zur vertieften
Berufsorientierung der Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit in Kooperation
mit einem oder auch mehreren Landesministerien. Beteiligt sind darüber hinaus
die kommunalen Partner, die sich insbesondere durch geldwerte Leistungen
beteiligen, wie z. B. durch die Bereitstellung von Örtlichkeiten.
Drucksache 18/4945 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode22. Gibt es Informationen darüber, inwiefern die Wanderausstellungen und
Kampagnen die angesprochenen Zielgruppen erreichen?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Die BZgA führt Evaluationen zu ihren Kampagnen und den
Wanderausstellungen, die in der Regel Teil der Kampagnen sind, durch. Dabei wird der Frage, ob
die Zielgruppen (Endadressaten, Kooperationspartner, Multiplikatoren) erreicht
werden, nachgegangen. Die Ergebnisse belegen, dass die Ausstellungen die
angesprochenen Zielgruppen erreichen. Ebenso zeigen die bundesweiten
Repräsentativerhebungen, in welchem Umfang die Zielgruppen mit Kampagnen
erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 31 und 35
verwiesen.
23. Inwiefern trägt die BZgA insbesondere sozial Benachteiligten,
Arbeitslosen, Menschen mit Migrationshintergrund sowie Menschen mit
Behinderungen in ihren Konzepten, Maßnahmen und Medien Rechnung?
Die BZgA hat im Jahr 2001 den Schwerpunkt „Gesundheitliche
Chancengleichheit“ initiiert. Sie hat gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern einen
umfassenden Überblick über Maßnahmen zur Gesundheitsförderung erstellt, die sich
an Menschen richtet, die aufgrund von Lebenslagen wie Arbeitslosigkeit,
Behinderung oder Migration in einer schwierigen sozialen Lage sein können
(ca. 2 600 Projekte auf
www.gesundheitliche-chancengleichheit.de). Good-
Practice-Kriterien wurden konsentiert. 113 Angebote guter Praxis der
Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten sind ausführlich beschrieben. Im Jahr
2003 wurde der Kooperationsverbund „Gesundheitliche Chancengleichheit“ mit
aktuell 62 Partnerorganisationen (u. a. alle Spitzenverbände der Krankenkassen,
der Kommunen, der Wohlfahrt, die Bundesagentur für Arbeit) gestartet. In allen
Ländern wurden bei den Landesvereinigungen für Gesundheit und
entsprechenden Organisationen regionale Koordinierungsstellen „Gesundheitliche
Chancengleichheit“ aufgebaut, an denen sich die Länder und die Krankenkassen
regelmäßig beteiligen.
Im Rahmen des Kooperationsverbundes „Gesundheitliche Chancengleichheit“
wurde der „Kommunale Partnerprozess“ von der BZgA zusammen mit den
kommunalen Spitzenverbänden und dem Gesunde Städte Netzwerk gegründet.
Kommunen werden in einem Prozess des voneinander Lernens unterstützt,
integrierte kommunale Konzepte auf- und auszubauen, die insbesondere für sozial
Benachteiligte eine wichtige Voraussetzung für Gesundheitsförderung bilden.
Die Basis bilden auf Initiative der BZgA entwickelte Handlungsempfehlungen.
Derzeit beteiligen sich ca. 70 Kommunen am kommunalen Partnerprozess. Der
Austausch findet auf von der BZgA finanzierten Regionalkonferenzen statt. Die
Internetplattform inforo-online.de unterstützt diesen Austausch für Fachkräfte
insbesondere in kommunalen Gesundheits- und Jugendämtern. Im Rahmen des
Kooperationsverbundes wurden ebenfalls Handlungsempfehlungen für
Arbeitslose unter maßgeblicher Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt.
Am Beispiel von Menschen mit Migrationshintergrund werden
Konzeptentwicklung, massenmediale und personalkommunikative Maßnahmen der BZgA
beschrieben:
1. Konzeptentwicklung
Die BZgA hat ein Rahmenkonzept der Arbeit für Menschen mit
Migrationshintergrund entwickelt, das für alle Fachreferate gilt. Hierbei wurden die
Konzeptentwicklungen und praktischen Erfahrungen aus unterschiedlichen
thematischen Arbeitsbereichen der BZgA zu Grunde gelegt. Auch berücksichtigt
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/4945wurden der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Gesundheitszustand
und zu den für die Gesundheitsförderung relevanten Determinanten. Aus dem
Rahmenkonzept der BZgA wurden auch Handlungsempfehlungen für externe
Fachkräfte generiert. In einem themenspezifischen Teilkonzept sind
Empfehlungen für die Sexualaufklärung und Familienplanung der Bundeszentrale
spezifiziert.
2. Massenmediale Kommunikation zur Initiierung sozialer Lernprozesse
Aufgrund epidemiologischer Grundlagen entwickelt und steuert die BZgA
bundesweite Aufklärungskampagnen, mit denen öffentliche Aufmerksamkeit für
ein Thema geweckt, Wissenslücken verringert und ein günstiges Klima für
gesundheitsförderliches Verhalten erzeugt werden können. Diese crossmedialen
Kampagnen werden meist längerfristig durchgeführt und bestehen aus einem
aufeinander abgestimmten Medienmix von Printmedien, audiovisuellen und
internetbasierten Einzelmedien. Ergänzt werden diese massenmedialen Elemente
durch personalkommunikative Maßnahmen (Beratung, Training,
Mitmachaktivitäten), was im Hinblick auf die langfristige Stabilität von Wissen, präventiven
Einstellungen und Verhalten als entscheidend angesehen wird. Viele Menschen
mit Migrationshintergrund werden auch über Aufklärungsmaßnahmen erreicht,
die sich an die Allgemeinbevölkerung richten, wie die Reichweiten der
massenmedialen AIDS-Aufklärung der BZgA zeigen. Die sprachliche, kulturelle und
soziale Heterogenität der Zielgruppe der Migrantinnen und Migranten macht es
dabei erforderlich, Medienangebote so zu gestalten, dass sich möglichst viele
Menschen durch sie angesprochen fühlen. Deshalb achtet die BZgA bei der
Entwicklung ihrer Medien auf die Einhaltung folgender Kriterien der
Migrationssensibilität:
● Einfache Sprache und soziokulturell akzeptable Bilderwelten nutzen,
● Identifikationsmöglichkeiten anbieten (Darstellende mit
Migrationshintergrund),
● Botschaften auf Migrationssensibilität prüfen (z. B. auch für Migranten
verständliche Metaphern),
● Menschen mit Migrationshintergrund (ggf. auch
Migrantenselbstorganisationen) bei der Erstellung einbeziehen.
Diese Grundsätze gelten nicht nur für fremdsprachliche Medien, die die
Bundeszentrale in insgesamt 29 Sprachen zur Verfügung stellt. Auch bei den
deutschsprachigen Angeboten achtet die BZgA darauf, die kulturelle Vielfalt in
Deutschland zu berücksichtigen.
3. Personale Kommunikation zur Erreichung von Zielgruppen mit besonderem
Bedarf
Trotz aller Bemühungen, massenmediale Angebote migrationssensibel zu
gestalten, kann ein Teil von Menschen mit Migrationshintergrund aufgrund von
Zugangsbarrieren nur eingeschränkt durch TV- und Kinospots, Anzeigen,
Internet, Plakate und Broschüren erreicht werden.
Diese Menschen können am besten durch eine personale Kommunikation
angesprochen werden, bei der Präventionsinhalte im persönlichen Kontakt in
Beratungssituationen oder Veranstaltungen (z. B. in Schulen und Kindergärten,
Jugendfreizeiteinrichtungen, Beratungsstellen, Arztpraxen, Sprachkurse und
Kulturzentren) übermittelt werden. Hierzu arbeitet die Bundeszentrale mit
Vertrauenspersonen mit Migrationshintergrund und mit Migrantenorganisationen
zusammen, die bei Planung, Durchführung und Auswertung der Maßnahmen
einbezogen werden. Dies gilt auch für die Entwicklung von Medien für
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Diese kultursensiblen Medien gehen auf
Drucksache 18/4945 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioderelevante kulturelle Besonderheiten ein und verwenden eine einfache,
verständliche Sprache und soziokulturell akzeptable Bilderwelten. Sie sind zum Einsatz
in Informations- und Beratungssituationen mit Menschen verschiedener
Kulturen konzipiert, die aufgrund sprachlicher und kultureller Barrieren nur schwer
durch Präventionsbotschaften erreicht werden.
Vernetzung und lokale Intervention
24. Wie verzahnen sich die Aktivitäten der BZgA in den unterschiedlichen
Aufgabenfeldern mit der Ebene der Bundesländer und der Kommunen?
Die BZgA bietet Ländern und Kommunen Fachexpertise, Informationsmedien
und Kommunikationsmaßnahmen an, die von ihnen in den jeweiligen
Lebenswelten genutzt und adaptiert werden können. Beispielhaft sind die zahlreichen
Broschüren und Multiplikationsmedien der BZgA, in den Gesundheitsämtern.
Dazu stimmt die BZgA auf der Bundesebene mit Ländern und Kommunen
Konzepte ab, die an bevölkerungsweiten Wirkungen orientiert sind. Über das
Angebot eigener Maßnahmen im Rahmen der abgestimmten Bund-Länder-
Kommunen-Konzepte hinaus bietet die BZgA auch die erforderliche
Abstimmungsstruktur mit Bund-Länder-Gremien, Regionalkonferenzen zum Austausch für
die Kommunen sowie Fachtagungen. Sie ist ständiger Gast in der Arbeitsgruppe
„Gesundheitsberichterstattung, Prävention, Rehabilitation, Sozialmedizin“ der
Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden. Sie entwickelt
gemeinsam mit Ländern und Kommunen Qualitätssicherungs- und
Qualitätsentwicklungsmaßnahmen.
25. Wie erfolgt die Rückkopplung an die BZgA seitens der kommunalen und
regionalen Kooperationspartner über die Wirksamkeit der Maßnahmen
und Materialien vor Ort?
Die Rückkopplung seitens der kommunalen und regionalen
Kooperationspartner über die Wirksamkeit der Maßnahmen und Materialien vor Ort erfolgt
systematisch über die verschiedenen Bund-Länder-Gremien der BZgA und über
den Austausch der BZgA mit den Kommunalen Spitzenverbänden. Außerdem
werden Studien über die Versorgung der Kommunen und Lebenswelten mit
Prävention und Gesundheitsförderung durchgeführt und in den genannten Gremien
gemeinsam ausgewertet.
Beispielsweise wurden im Jahr 2010 über 60 ausführlich beschriebene Good-
Practice-Projekte der Gesundheitsförderung bei sozial benachteiligten Kindern
und Jugendlichen in den genannten Gremien und abschließend in zwei großen
nationalen Konferenzen mit Praktikerinnen und Praktikern sowie
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ausführlich diskutiert. Das Ergebnis waren
Handlungsempfehlungen zur Stärkung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien
in belasteten Lebenslagen (BZgA 2012). Ein weiteres Beispiel stellt das
Vorgehen im Rahmen der Begleitung zur Bundesinitiative Frühe Hilfen NZFH dar.
Um nachzuweisen, ob und wie die Maßnahmen, die durch die Bundesinitiative
bundesweit in allen Ländern und Kommunen gefördert werden, zu einer
Verbesserung der Situation von Familien in belastenden Lebenslagen führen, wurde
eine umfassende Begleitforschung auf den Weg gebracht, in der etwa in
regelmäßigen Abständen alle Jugendamtsbezirke in Deutschland unter anderem zum
jeweiligen Aus- und Aufbaustand der Frühen Hilfen vor Ort befragt werden. Die
Ergebnisse der Evaluation werden im Rahmen von regionalen Veranstaltungen
mit Kommunen und in allen Gremien des NZFH wie die Austauschtreffen mit
den Landeskoordinierenden reflektiert. In Interpretationsgruppen zu den
Ergebnissen werden zudem kommunale Vertretungen beteiligt und daraus Schlüsse
für die weitere Umsetzung gezogen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/494526. Wie gestaltet die BZgA nach Information der Bundesregierung die
Zusammenarbeit mit der GKV seit dem Jahr 2013?
Die Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit langer
Zeit durch eine Ergänzung der Aufgabenfelder gekennzeichnet. Vertreter und
Vertreterinnen der GKV wirken mit in Gremien der BZgA und die BZgA wirkt
mit in Gremien der GKV. Hervorzuheben ist die Mitwirkung der BZgA in der
Beratenden Kommission des GKV-Spitzenverbandes für Primärprävention und
betriebliche Gesundheitsförderung. Außerdem wirken die Krankenkassen mit
im Kooperationsverbund „Gesundheitliche Chancengleichheit“, der von der
BZgA initiiert wurde. Gemeinsam wurden im Jahr 2013 insbesondere Konzepte
erarbeitet, um durch Aufgabenteilung zwischen Kommunen, gesetzlichen
Krankenkassen und der BZgA Zielgruppen zu erreichen, die einen besonders hohen
Präventions- und Gesundheitsförderungsbedarf haben.
27. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den privaten
Krankenversicherungen (PKV) auf welcher vertraglichen Grundlage?
Mit der Privaten Krankenversicherung (PKV) besteht seit langer Zeit eine
intensive Zusammenarbeit. Um Ziele und Zielgruppen der BZgA zu erreichen, hat
sich im Rahmen dieser Zusammenarbeit die PKV zum Angebot von
Sponsorenleistungen entschlossen. Die Annahme der Sponsoringleistungen des Verbandes
der Privaten Krankenversicherung e. V. erfolgt auf der Grundlage schriftlicher
Vereinbarungen unter Beachtung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (Sponsoring,
Spenden und sonstige Schenkungen) vom 7. Juli 2003 und der hierzu vom
damaligen Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, ergangenen
Ausführungshinweise vom 31. Mai 2010.
Auf dieser Grundlage unterstützt der Verband der Privaten
Krankenversicherungen e. V. die BZgA mit Sponsoringleistungen bei der Durchführung von
Maßnahmen und Projekten im Rahmen der Präventionskampagne „Mach’s mit – Gib
Aids keine Chance“. Darüber hinaus unterstützt der PKV-Verband Maßnahmen
und Projekte im Rahmen der Kampagne zur Prävention von Alkoholmissbrauch
bei Kindern und Jugendlichen „Alkohol? Kenn Dein Limit.“ und Maßnahmen
und Projekte zum Themenbereich „Älter werden in Balance“.
28. Welche Mitwirkungsrechte haben die PKV bei der Ausgestaltung von
Maßnahmen der von ihr finanzierten Handlungsfelder in der
Suchtprävention und beim Projekt „Altern in Balance“ sowie weiteren Maßnahmen in
den Lebenswelten?
In den Sponsoringvereinbarungen mit dem Verband der Privaten
Krankenversicherungen e. V. ist unter Beachtung der Vorgaben der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen
Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen) vom 7. Juli 2003 und
der hierzu vom Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, ergangenen
Ausführungshinweise vom 31. Mai 2010 geregelt, dass die BZgA die
Maßnahmen und Projekte inhaltlich selbständig auf der Grundlage des verfügbaren
wissenschaftlichen Wissens zur Prävention in den einzelnen Handlungsfeldern
realisiert. Vonseiten des Verbands der Privaten Krankenversicherungen e. V. erfolgt
keinerlei Einschränkung oder Beeinflussung von Aussagen oder
Teilzielgruppen; eine Beteiligung des Verbands der Privaten Krankenversicherungen an der
Konzeption, der Durchführung und der Evaluation der im Rahmen des
Sponsoring durch die BZgA durchgeführten Projekte und Maßnahmen findet nicht statt.
Drucksache 18/4945 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEvaluation und Qualitätssicherung
29. Warum wurden seit dem Jahr 2003 keine Jahresberichte mehr über die
Gesamtaktivitäten der BZgA veröffentlicht?
Jahresberichte wurden bis zum Jahr 2006 erstellt. Die Nachfrage nach den
Jahresberichten war gering. Damit waren die Entwicklungs- und Produktionskosten
unverhältnismäßig hoch. Nach dem Jahr 2006 wurde deshalb die Herausgabe
der Jahresberichte eingestellt.
30. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass vor dem
Hintergrund nicht veröffentlichter Jahresberichte die BZgA ihre Verpflichtung
zu einer transparenten Darstellung ihrer Gesamtaktivitäten und
Mittelvergabe nicht erfüllt?
Das BMG übt umfassende Aufsicht über die rechtmäßige und zweckmäßige
Aufgabenwahrnehmung der BZgA aus. Sämtliche Planungen sind intensiv mit
dem BMG im Rahmen der Ausübung der Fachaufsicht und insbesondere über
die Erstellung der Jahresarbeitsprogramme abgestimmt. Die Verwendung der
Haushaltsmittel ist jeweils projektbezogen und auf der Grundlage des
Jahresarbeitsprogramms transparent dokumentiert. Die Aktivitäten der BZgA werden
auf ihrer Internetseite abgebildet.
31. Wann erfolgte die letzte repräsentative Bevölkerungsbefragung zwecks
Monitorings von Erreichbarkeits- und Wirkungsindikatoren der
Maßnahmen und Kampagnen, und was waren die Ergebnisse?
Erreichbarkeits- und Wirkungsindikatoren dienen der Steuerung und Evaluation
von Wirkungen und werden für jede Kampagne der BZgA separat erhoben.
Dargestellt werden deshalb die Ergebnisse der jeweils zuletzt durchgeführten
Befragungen.
Alkohol
Die letzte Repräsentativerhebung zum Alkoholkonsum zwölf- bis 25-jähriger
Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland wurde im Jahr 2014
durchgeführt und befindet sich derzeit in der Auswertung. Basis der folgenden
Ergebnisse ist der Alkoholsurvey 2012 (
www.bzga.de/forschung/
studien-untersuchungen/studien/suchtpraevention/).
Das Thema Gesundheitsgefahren durch Alkoholkonsum spielt in der
gemeinsamen Kommunikation Jugendlicher und junger Erwachsene eine wesentliche
Rolle. Knapp 40 Prozent geben an, dass sie zumindest gelegentlich mit guten
Freundinnen und Freunden darüber sprechen. Mit steigendem Alter berichten
immer mehr Jugendliche von Alkoholkonsum bei ihren Freunden und
Bekannten. Außerdem sind sie mit steigendem Alter zunehmend der Ansicht, dass der
eigene Alkoholkonsum auf Zustimmung in der Peer Group stößt.
70 Prozent der zwölf- bis 17-jährigen Jugendlichen haben bereits einmal
Alkohol getrunken (69,3 Prozent). Regelmäßig – also mindestens einmal in der
Woche – trinken 13,6 Prozent dieser Altersgruppe. Bei etwa jedem sechsten
Jugendlichen (17,4 Prozent) gibt es in den letzten 30 Tagen vor der Befragung
mindestens einen Tag mit Rauschtrinken, also dem Konsum großer Mengen
Alkohol bei einer Gelegenheit. Von den jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis
25 Jahren haben 95,7 Prozent schon einmal im Leben Alkohol getrunken,
40 Prozent (38,4 Prozent) trinken regelmäßig Alkohol und 44,1 Prozent haben
in den letzten 30 Tagen vor der Befragung Rauschtrinken praktiziert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/4945Männliche und weibliche Jugendliche im Alter von zwölf bis 15 Jahren
unterscheiden sich im Alkoholkonsum noch nicht. Ab dem Alter von 16 bis 17 Jahren
gibt es Geschlechtsunterschiede, die sich ins Erwachsenenalter fortsetzen.
Männliche 16- und 17-Jährige und junge Männer im Alter von 18 bis 25 Jahren
trinken häufiger, mehr und praktizieren eher Rauschtrinken als die weiblichen
Befragten dieser Altersgruppen. In der Gruppe mit türkischem und asiatischem
Migrationshintergrund ist die Alkoholerfahrung am geringsten und die
Abstinenz am höchsten. Im Alkoholkonsum zeigen sich keine sozialen Unterschiede
bezogen auf Schulform, Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit oder
Arbeitslosigkeit.
Über 90 Prozent zwölf 12- bis 25-Jährigen werden durch Informationsangebote
zu den Gefahren durch Alkoholkonsum erreicht. Es ist gelungen, die
Bekanntheit des Kampagnen-Slogans „Alkohol? Kenn dein Limit.“ von 60 (2010) auf
nun 80 Prozent (2012) zu erhöhen. Nahezu alle Jugendlichen und jungen
Erwachsenen (98,3 Prozent) finden es gut oder sehr gut, dass die BZgA zum
Thema Alkohol aufklärt.
HIV/AIDS/STI
Die letzte repräsentative Bevölkerungsbefragung zum Monitoring der HIV/
AIDS/STI-Kampagne „Gib AIDS keine Chance“ erfolgte im vierten Quartal des
Jahres 2014. Die Daten werden aktuell ausgewertet. Die Ergebnisberichte der
Vorjahre sind auf der Homepage der BZgA zugänglich unter
www.bzga.de/
forschung/studien-untersuchungen/studien/aidspraevention/.
Die Reichweitenanalysen belegen, dass die verschiedenen
Bevölkerungsgruppen (u. a. Jugendliche, Erwachsene, nicht monogam lebende Erwachsene,
MSM) durch die unterschiedlichen Medienformate erreicht werden. Die
Kondomnutzungsraten unter Jugendlichen, Erwachsenen allgemein sowie der
relevanten Zielgruppe der nicht monogam lebenden Erwachsenen sind in den
vergangenen Jahren stetig gestiegen. Beispielsweise hat sich die regelmäßige
Kondomnutzungsrate in letztgenannter Gruppe von 23 Prozent im Jahr 1988 auf fast
75 Prozent im Jahr 2013 erhöht.
Organ- und Gewebespende
Die zuletzt veröffentlichte Befragung zum Thema Organ- und Gewebespende
fand im Jahr 2013 statt. Die Umfrage hatte zum Ziel, den Wissensstand der
Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende, die aktive und passive
Akzeptanz der Organ- und Gewebespende sowie die Indikatoren, die die Organ-
und Gewebespendebereitschaft beeinflussen, zu erheben.
Befragt wurde die über 14- bis 75-jährige Bevölkerung in der Bundesrepublik
Deutschland anhand einer repräsentativen Stichprobe von 4 003 Personen. Die
zentralen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die Hälfte der Befragten ist nur mäßig oder sogar schlecht über das Thema
Organ- und Gewebespende informiert. Mit einem hohen Grad an Informiertheit
geht jedoch nicht nur eine höhere Bereitschaft, die persönliche Entscheidung in
einem Organspendeausweis zu dokumentieren, einher, sondern auch eine höhere
Spendebereitschaft.
Gut bis sehr gut informierte Personen teilen ihre persönliche Entscheidung
zudem häufiger ihren Angehörigen mit.
Das Ergebnis der Umfrage macht deutlich, dass die Dokumentation einer
Zustimmung zur Organ- und Gewebespende eine positive Einstellung gegenüber
der Thematik voraussetzt.
Drucksache 18/4945 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAufgrund der in den letzten Jahren bekanntgewordenen Unregelmäßigkeiten bei
der Organvergabe wurde über das Transplantationswesen in den Medien kritisch
berichtet. Trotz des dadurch zu erwartenden Vertrauensverlustes zeigen die
Ergebnisse der Umfrage, dass die meisten Befragten der Organ- und
Gewebespende grundsätzlich positiv gegenüberstehen.
Der Rückgang der Zahl der Organspenden im vergangenen Jahr zeigt jedoch,
dass eine breit angelegte Aufklärungsarbeit über die Organ- und Gewebespende
beibehalten und intensiviert werden muss. Dabei müssen vor allem die Gründe,
die für den Besitz eines Organspendeausweises und für die Mitteilung der
Entscheidung an Angehörige sprechen, verdeutlicht werden. Gleiches gilt für die
ergriffenen Reformmaßnahmen, damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger
in das Organspendesystem wieder gestärkt wird.
Der ausführliche Bericht zur Studie steht zur Verfügung unter:
www.bzga.de/
forschung/studien-untersuchungen/studien/organ-und-gewebespende/.
Hygiene- und Infektionsschutz
Die letzte Befragung zum Thema „Hygiene und Infektionsschutz“ fand im Jahr
2014 statt. Die Daten werden aktuell ausgewertet. Die hier beschriebenen
Ergebnisse basieren auf der Studie aus dem Jahr 2012.
Die Studie hat zum Ziel, das Wissen, die Einstellungen und Verhaltensweisen
der Bevölkerung im Zusammenhang mit den Themen Impfen und Hygiene zu
untersuchen. Darüber hinaus ermöglicht sie die Evaluierung und
Weiterentwicklung bestehender und künftiger Maßnahmen zur Steigerung der
Durchimpfungsrate und zur Verbesserung des Hygieneverhaltens.
Befragt wurde die über 16- bis 85-jährige Bevölkerung in der Bundesrepublik
Deutschland anhand einer repräsentativen Stichprobe von 4 483 Personen. Die
zentralen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Knapp zwei Drittel der Befragten (61 Prozent) können als Impfbefürworter
bezeichnet werden. Etwa ein Drittel (31 Prozent) hat zumindest teilweise
Vorbehalte gegenüber dem Impfen. 8 Prozent stehen dem Impfen eher ablehnend
gegenüber.
Eine ablehnende Haltung findet sich überdurchschnittlich häufig unter den
Westdeutschen (8 Prozent im Vergleich zu 4 Prozent bei den Ostdeutschen).
Analog äußert ein Drittel aller Westdeutschen mindestens teilweise Vorbehalte,
bei den Ostdeutschen sind es nur 20 Prozent.
(Eher) befürwortend sind hingegen Personen eingestellt, in deren Haushalt ein
Kind unter 16 Jahren wohnt (66 Prozent), Schwangere (77 Prozent),
medizinisches Personal (72 Prozent) und Befragte ohne Migrationshintergrund (63
Prozent).
Schutzimpfungen für Erwachsene werden von einem großen Teil der
Bevölkerung als wichtig eingestuft. Insbesondere gilt dies für die Impfungen gegen
Tetanus, Kinderlähmung, Hepatitis B und Diphtherie. Personen mit Kindern im
Haushalt, Menschen, die eine generell befürwortende Einstellung zum Impfen
haben, und Ostdeutsche bewerten Schutzimpfungen durchgängig häufiger als
wichtig.
Die häufigsten Impfungen, die Befragte nach eigenen Angaben in den
vergangenen Jahren durchführen ließen, waren die Impfungen gegen Tetanus (80
Prozent), saisonale Grippe (49 Prozent), Hepatitis B (39 Prozent), Diphtherie
(24 Prozent) und Kinderlähmung (20 Prozent).
Die subjektive Einschätzung des eigenen Informationsstands zum Thema
Impfen ist gespalten: 48 Prozent stufen sich als sehr gut oder gut informiert ein,
42 Prozent fühlen sich weniger gut oder schlecht informiert. Jeder Vierte hätte
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/4945gerne weitere Informationen zu verschiedenen Aspekten (Dauer der
Schutzwirkung, Nebenwirkungen etc.) zum Impfen.
Hygienemaßnahmen: Regelmäßige und richtige Handhygiene ist nicht für alle
selbstverständlich. Insbesondere halten sich nur relativ wenige an die
empfohlene Dauer für das Händewaschen von mindestens 20 Sekunden. Besonders
Männer waschen sich kürzer und seltener die Hände.
Die Bereitschaft, bei künftigen Erkrankungswellen auf Begrüßungsformen mit
Berührung zu verzichten oder zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist, trotz
weitgehender Einschätzung dieser Schutzmaßnahmen als wirkungsvoll, eher
gering. Nur ca. jede bzw. jeder Vierte wäre dazu auf jeden Fall bereit. Die
Empfehlungen zur häuslichen Hygiene bei Erkrankung eines Haushaltsmitglieds
werden nur zum Teil umgesetzt.
Wenig verbreitet ist bisher das Wissen über die Unwirksamkeit von Antibiotika
gegen virale Infektionskrankheiten: Über die Hälfte der Befragten (55 Prozent)
weiß nicht, dass Antibiotika nur gegen Bakterien wirksam sind.
Der ausführliche Bericht zur Studie steht unter:
www.bzga.de/forschung/
studien-untersuchungen/studien/impfen-und-hygiene/ zur Verfügung.
Glücksspiel
Die letzte repräsentative Bevölkerungsbefragung zum Monitoring des
Glücksspiels in Deutschland erfolgte von April bis Juni im Jahr 2013. Die Ergebnisse
wurden Anfang 2014 publiziert (
www.bzga.de/forschung/
studienuntersuchungen/studien/gluecksspiel/). Der Survey ist nach den Befragungen in
den Jahren 2007, 2009 und 2011 die vierte repräsentative telefonische
Befragung (CATI) der BZgA zum Glücksspiel in Deutschland und umfasste
11 500 Personen im Alter von 16 bis 65 Jahren.
Bei den meisten erfragten Glücksspielen (22 verschiedene, Bezugszeitraum:
letzte zwölf Monate) ergab sich ein deutlicher Teilnahmerückgang gegenüber
der Befragung im Jahr 2011. Entsprechend sank die Teilnahme an irgendeinem
Glücksspiel um absolut 10,5 Prozentpunkte auf 40,2 Prozent.
Gegen diesen Trend nimmt einzig das Spielen an Geldspielautomaten zu: Im
Jahr 2007 betrug die Teilnahmequote 2,2 Prozent, im Jahr 2009 2,7 Prozent und
im Jahr 2011 2,9 Prozent, um dann im Jahr 2013 weiter anzusteigen auf 3,7
Prozent. Besonders ausgeprägt sind diese Zahlen bei 18- bis 20-jährigen Männern:
2007: 5,8 Prozent, 2009: 15,3 Prozent, 2011: 19,5 Prozent, 2013: 23,5 Prozent.
Der oft postulierte Trend einer Zunahme des Online-Glücksspiels lässt sich mit
den Daten nicht bestätigen. Die Quoten sind hier sogar leicht rückläufig (2007:
4,4 Prozent, 2013: 3,2 Prozent).
Wie auch in den vorangegangenen Befragungen geben männliche Befragte in
allen Altersgruppen deutlich häufiger eine Glücksspielteilnahme, eine höhere
Anzahl der Glücksspiele, höhere Spielhäufigkeiten und höhere Geldeinsätze an
als weibliche Befragte.
Bezüglich des Glücksspiels 16- und 17-jähriger Jugendlicher bzw. der
Einhaltung des Jugendschutzes lässt sich feststellen, dass die Teilnahme an
gewerblichen Glücksspielen von 24,1 Prozent (2011) auf 15,8 Prozent (2013)
zurückgegangen ist. Im Vergleich zu anderen Spielorten (Internet, Wettbüro) findet sich
insbesondere ein Rückgang der Spielteilnahme Jugendlicher in Lotto-
Annahmestellen (2011: 10,0 Prozent, 2013: 5,6 Prozent).
Im Rahmen des Surveys erfolgt auch ein Screening auf problematisches und
pathologisches Glücksspielverhalten. Ersteres ergibt sich zu 0,68 Prozent
(männlich: 1,16 Prozent, weiblich: 0,19 Prozent), letzteres zu 0,82 Prozent (männliche
Befragte: 1,31 Prozent, weibliche: 0,31 Prozent). Im Vergleich zum Survey aus
Drucksache 18/4945 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedem Jahr 2011 bedeutet dies keine statistisch signifikante Veränderung: Ein
mindestens problematisches Glücksspiel ist am häufigsten bei 18- bis 20-jährigen
Männern zu beobachten (9,2 Prozent) und in Zusammenhang mit Spielen an
Geldspielautomaten (28,6 Prozent), dicht gefolgt von Sportwetten. Bei den
Lotterien liegt der Anteil mindestens problematisch Spielender dagegen im
niedrigen einstelligen Bereich (z. B. Lotto „6 aus 49“: 2,9 Prozent). Unter den 16- und
17-jährigen Jugendlichen bleibt die Quote glücksspielassoziierter Probleme sehr
gering (0,13 Prozent).
Als Risikofaktoren für Problemspielverhalten ergeben sich in erster Linie
männliches Geschlecht, junges Erwachsenenalter, Arbeitslosigkeit und
Migrationshintergrund.
Die Wahrnehmung von Glücksspielrisiken in der Bevölkerung hat in der
Befragung 2013 weiter zugenommen. Die Reichweite verschiedener Medien mit
Informationsangeboten zu Gefahren des Glücksspiels liegt insgesamt nun bei
knapp 75 Prozent. Auch die Bekanntheit von Hilfeeinrichtungen zum Thema
Glücksspielsucht ist weiter angestiegen (Kennen einer Beratungsstelle ca.
25 Prozent, Kennen eines Beratungstelefons ca. 11 Prozent). Knapp 68 Prozent
der 16- bis 65-jährigen Bevölkerung schätzen sich als gut oder sehr gut
informiert über die Risiken des Glücksspiels ein.
Ebenfalls weiterhin bestätigt werden konnte eine hohe Zustimmung in der
Bevölkerung zu gesetzlichen Regelungen des Glücksspiels (Spielverbot für
Jugendliche, staatliche Kontrolle des Glücksspiels). Hier ergeben sich Quoten um
und über 90 Prozent. Ein Verbot des Glücksspiels im Internet befürworten
immerhin 59 Prozent.
32. Welche Funktion hat der wissenschaftliche Beirat der BZgA?
Der Wissenschaftliche Beirat unterstützt die Arbeit der BZgA durch Beratung zu
den wissenschaftlichen Grundlagen und zur Qualitätssicherung in der
gesundheitlichen Aufklärung. Im Besonderen berät der Wissenschaftliche Beirat die
BZgA bei der Bewertung wissenschaftlicher Daten, bei der Entwicklung von
Strategien und Konzepten und bei der Sicherung von Effektivität und Effizienz.
a) Wie ist die Geschäftsordnung für diesen ausgestaltet?
Die Geschäftsordnung des Wissenschaftlichen Beirats der BZgA enthält
Regelungen insbesondere zu dessen Arbeitsweise und zum Beschlussverfahren des
Beirats. Sie ist auf der Internetseite der BZgA abrufbar unter
www.bzga.de/
die-bzga/aufgaben-und-ziele/gremien-der-bzga/.
b) Welche Empfehlungen hat der Beirat in den vergangenen zehn Jahren
ausgesprochen, und wie hat die BZgA nach Kenntnis der
Bundesregierung darauf reagiert?
Der Wissenschaftliche Beirat hat in den vergangenen zehn Jahren vor allem zur
strategischen Ausrichtung der BZgA und ihrer perspektivischen Entwicklung
Empfehlungen abgegeben, die im Lichte der Entwürfe für ein Präventionsgesetz
von der jeweiligen Bundesregierung gewürdigt wurden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/494533. Wie wird gewährleistet, dass eine unabhängige und auf die
unterschiedlichen Geschäftsfelder verteilte Beratung durch den wissenschaftlichen
Beirat stattfindet?
Welche Beiratsmitglieder haben in den letzten zehn Jahren gleichzeitig
Projekte für die BZgA in welchem finanziellen Umfang durchgeführt?
Die Beratung richtet sich nach dem Beratungsbedarf, der entweder von den
Fachabteilungen und -referaten oder durch die Leitung der BZgA direkt an den
Wissenschaftlichen Beirat herangetragen wird. Fachabteilungen tragen zum zu
beratenden Thema vor. Durch die interdisziplinäre, multiperspektivische
fachliche Beratung werden die verschiedenen Aspekte und Positionen sichtbar, d. h.
es gibt keine Einzelmeinung, die das Beratungsergebnis bestimmt.
Der Wissenschaftliche Beirat setzt sich zusammen aus Personen mit hoher
wissenschaftlicher Reputation. Er ist inhaltlich und methodisch breit aufgestellt und
verfügt damit über das Knowhow, das die BZgA für die Beratung mit Bezug auf
ihre verschiedenen Handlungsfelder benötigt.
Die folgenden Beiratsmitglieder bzw. die von ihnen geleiteten Institutionen
haben in den vergangenen zehn Jahren während ihrer Beiratstätigkeit Projekte
für die BZgA durchgeführt:
Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der BZgA Finanzieller Umfang des Projekts
Universität Zürich,
Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung;
Leiter Herr Prof. Dr. Heinz Bonfadelli
● Projekt: Expertise für „Alkohol?
Kenn dein Limit.“
2013: 7 000,00 Euro
Herr Prof. Dr. Gerd Glaeske
Leiter der Abteilung Gesundheitsökonomie,
Gesundheitspolitik und Versorgungsforschung an der Universität Bremen
● Projekt: Workshop Medikamente
● Projekt: Modul Medikamente für
Internetportale
● Projekt: Contenterstellung
2011–2013: 50 078,00 Euro
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf,
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie,
Leiter Herr Prof. Dr. Uwe Koch-Gromus
● Projekte: Anwendung von QIP
(2005-2008):
– Pilotstudie Kitas
– Bundesweite Bestandsaufnahme
Gesundheitsförderung in Kitas (BeGKi)
● Projekt: BeGKi-Monitoring
(Gesundheitsförderung in Kitas)
(2010–2011)
● Projekt: Versorgungsstudie Adipositas
● Projekt: Qualitätssicherung in der Beratung
und Behandlung von Essstörungen
2005–2011: 552 532,14 Euro
Universität Bielefeld, AG 4 Prävention und
Gesundheitsförderung an der Fakultät für
Gesundheitswissenschaften,
Leiterin Frau Prof. Dr. Petra Kolip
● Projekt: Qualitätssicherung von
Gesundheitsförderung in Settings
(Projektzeitraum 2010–2011)
2010–2011: 91 621,27 Euro
Drucksache 18/4945 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeQuelle: BZgA
34. Wie können durch das Qualitätssicherungsmodell der BZgA auch
Langzeitentwicklungen in die Qualitätssicherung einfließen?
Wichtige Bestandteile des Qualitätssicherungsmodells der BZgA sind die
Evaluation einzelner Kommunikationsangebote sowie regelmäßig wiederholte
repräsentative Querschnittsbefragungen der Bevölkerung. Im Übrigen wird auf
die Antworten zu den Fragen 31 und 35 verwiesen.
Bei der Evaluation einzelner Kommunikationsangebote kann durch den Einsatz
neuer Verfahren auf langfristige Entwicklungen wie der zunehmenden
Bedeutung des Internets reagiert werden. Um langfristig den Kommunikationserfolg
ihrer Internetseiten zu sichern, untersucht die BZgA die Potentiale und
Praktikabilität verschiedener Methoden, wie das Eye-Tracking-Verfahren. Ziel dieser
Forschung ist, Standardverfahren zur Evaluation von Internetseiten zu etablieren
und damit die Internetangebote an die Rezeptionsmerkmale der Nutzer anpassen
zu können.
Der Einsatz von Social Media ist eine weitere Möglichkeit internetbasierter
Gesundheitskommunikation. In einem Pilotprojekt hat die BZgA untersucht, wie
Kommunikation über Social Media wirksam und zielgenau gestaltet werden
kann. Das Projekt markiert den Anfangspunkt eines systematischen
Entwicklungsprozesses für Qualitätssicherung und -entwicklung und hat wesentlich zur
Verbesserung der Anwendungssicherheit und Beurteilung der Eignung dieser
Medien in der Praxis beigetragen.
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung,
Forschungsgruppe Public Health,
Leiter Herr Prof. Dr. Rolf Rosenbrock
● Projekt: Zeitstabilität in der
Risikominderung „Schwule Männer und AIDS“
● Projekt: „Schwule Männer und AIDS“-
Wiederholungsbefragung (12 2009)
● Projekt: „Männer, die Sex mit Männern
haben und in einer Beziehung mit einer Frau
leben“ (2011–2012)
2007–2012: 415 184,92 Euro
Medizinische Hochschule Hannover, Institut für
Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung,
Stiftungslehrstuhl: Prävention und Rehabilitation in der
System- und Versorgungsforschung,
Leiterin Frau Prof. Dr. Ulla Walter
● Projekt: Förderung der informierten
Entscheidung zur Krebsfrüherkennung im
Vorfeld der Teilnahme an den Untersuchungen
zur Krebsfrüherkennung – Aufbau von
Internetmodulen zur evidenzbasierten
Information über Krebsfrüherkennung
● Projekt: Förderung der informierten
Entscheidung zur Krebsfrüherkennung
● Projekt: 2 Studien psychische Gesundheit
älterer Menschen
● Projekt: Expertise zur Datenlage der
Wirksamkeit von Maßnahmen mit dem
Schwerpunkt Ernährung, Bewegung und
Stressregulation
● Projekt: Transferprojekt QS in Lebenswelten
2008–2015: 728 799,62 Euro
Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der BZgA Finanzieller Umfang des Projekts
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/4945Mit den Repräsentativbefragungen werden einerseits Langzeitbeobachtungen
entscheidender Gesundheitsparameter wie dem Nikotinkonsum seit Jahrzehnten
fortgesetzt. Andererseits werden immer wieder neue Themen und
Entwicklungen aufgegriffen und so Datengrundlagen für die Planung und Steuerung von
Prävention bei neuen gesundheitlichen Herausforderungen geschaffen. So
wurden in den Studien zum Substanzgebrauch junger Menschen
(Drogenaffinitätsstudie, Alkoholsurvey) zuletzt Fragen zur exzessiven Computerspiel- und
Internetnutzung, zur E-Zigarette, zur E-Shisha, zu Crystal Meth und den neuen
psychoaktiven Substanzen aufgenommen.
35. Welche Kampagnen wurden bislang evaluiert?
Wie sehen die Evaluationskonzepte aus?
Welche Rückschlüsse ließen sich aus der Qualitätssicherung für die
wichtigsten Kampagnen ziehen?
Die Kampagne „Gib AIDS keine Chance“ wird seit dem Jahr 1987 durch die
regelmäßig durchgeführten Repräsentativbefragungen evaluiert. Auf die Antwort
zu Frage 31 wird verwiesen.
In den letzten Jahren wurden die Kampagnen „Alkohol? Kenn Dein Limit.“, die
„rauchfrei“-Jugendkampagne sowie die Kampagnen zum Impfen und der
Organspende evaluiert.
Der gesamte Prozess der Planung, Konzeptualisierung, Umsetzung und
Evaluation von Kampagnen orientiert sich in der BZgA am Modell des Public Health
Action Cycle. Ausgehend von einer Situationsanalyse wird ein
Interventionskonzept erstellt. Die Intervention wird implementiert und evaluiert. Auf
Grundlage der Evaluationsergebnisse erfolgt erneut eine Situationsanalyse und
gegebenenfalls die Anpassung des Interventionskonzeptes. Dieser Zyklus dient der
fortwährenden Qualitätssicherung und -entwicklung der Interventionen.
In diesem Prozess sind die Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen, die
Konzept- und Prozessevaluation und die Untersuchung der Wirksamkeit von
Kampagnen zentral. Die wissenschaftlichen Grundlagen umfassen z. B.
Theorien und Erklärungsmodelle der Entstehung von Gesundheitsrisiken oder
Erkenntnisse über geeignete Strategien für das Erreichen eines bestimmten
gesundheitlichen Ziels. Sie fließen in die Konzeptualisierung und konkrete Aus-
und Umgestaltung einer geplanten oder bestehenden Kampagne ein. Einzelne
Bausteine einer Kampagne werden mit geeigneten Verfahren überprüft. Zum
Beispiel werden vor Beginn einer Intervention Pretests durchgeführt, mit denen
ihre möglichen Wirkungen empirisch getestet werden (bspw., ob Inhalte
einzelner Medien in der gewünschten Weise wahrgenommen werden). Hierzu hat die
BZgA standardisierte Verfahren entwickelt.
Zur Bewertung einer gesamten Kampagne, die immer eine Kombination
verschiedener Maßnahmen ist, führt die BZgA in regelmäßigen Abständen
wiederholte Repräsentativerhebungen zu Maßnahmenreichweiten, Einstellungen,
Wissen und Verhalten durch. Diese ermöglichen Aussagen zu Veränderungen und
dienen der Planung und Steuerung für neu zu entwickelnde und laufende
Interventionen. Im Bereich Suchtprävention ist das langjährige Monitoring durch die
Drogenaffinitätsstudien und seit dem Jahr 2010 zusätzlich durch die
Alkoholsurveys (Befragung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von
zwölf bis 25 Jahren) zu nennen. Im Bereich der HIV/STI-Prävention wird seit
dem Jahr 1987 die Studie „AIDS im öffentlichen Bewusstsein der
Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführt (Befragung der Bevölkerung ab 16 Jahren).
Drucksache 18/4945 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWelche Rückschlüsse aus diesem Qualitätssicherungsprozess für Kampagnen
gezogen werden können, zeigen Beispiele aus der Sucht- und die HIV/STI-
Prävention:
In die Steuerung der Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ fließen
wissenschaftliche Befunde zum Mediennutzungsverhalten junger Menschen ein. Weil
junge Menschen sich zunehmend online informieren (externe Daten), wurde die
Betreuung der Online-Angebote intensiviert. Weil junge Menschen vermehrt
mobile Geräte nutzen, wurden die Online-Angebote der Kampagne für mobile
Nutzung optimiert. In Fokusgruppen wurden Wissensinhalte zum Thema
Alkohol, die aus Sicht der Zielgruppe wichtig sind, herausgearbeitet. Sie fließen
inhaltlich in die Informationsangebote der Kampagne ein. Die Pretests, denen die
Anzeigen und Plakate vor ihrer Verbreitung unterzogen wurden, führten zu dem
Schluss, dass sie geeignet sind, die Zielgruppe zu erreichen und die Botschaft zu
vermitteln, und dass sie ohne weitere Überarbeitung zum Einsatz kommen
können. Mit ihren Repräsentativerhebungen überprüft die BZgA die Reichweiten
ihrer Online-Agebote, Anzeigen, Plakate und anderer Medien.
Die im Kampagnenverlauf im Abstand von ein bis zwei Jahren durchgeführten
Drogenaffinitätsstudien und Alkoholsurveys kamen zu dem Befund, dass der
Alkoholkonsum vor allem bei Jugendlichen, jedoch nicht bei jungen
Erwachsenen rückläufig ist. Als Konsequenz wurde die Kampagne optisch so umgestaltet,
dass sie den älteren Teil der Zielgruppe besser anspricht.
Ein weiteres Beispiel, wie Ergebnisse von Repräsentativbefragungen zur
Kampagnensteuerung beitragen, ist die „rauchfrei“-Jugendkampagne. Die
Ergebnisse der BZgA-Studie haben gezeigt, dass in den ersten Jahren der Kampagne
die Verbreitung des Rauchens besonders deutlich bei Gymnasiastinnen und
Gymnasiasten zurückgegangen ist. In Folge dieser Ergebnisse wurden
personalkommunikative Maßnahmen, die die BZgA für den Einsatz in Schulen
entwickelt hat, verstärkt in Haupt- und Realschulen angeboten.
36. Welche gesundheitlichen Effekte bei den Zielgruppen lassen sich für die
wichtigsten Kampagnen in den letzten fünf Jahren belegen?
Im Bereich Nichtrauchen sind in den vergangenen Jahren Erfolge erzielt
worden. Nach der Repräsentativerhebung, die die BZgA im Jahr 2012 durchgeführt
hat, rauchen 12 Prozent der Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren. Damit
hat sich die Verbreitung des Rauchens seit dem Jahr 2001 (27,5 Prozent) mehr
als halbiert. Über den Zeitraum der Jahre 2001 bis 2012 ist gleichzeitig der
Anteil der Jugendlichen, die noch nie geraucht haben, stetig angestiegen. Im
Jahr 2001 hatten 40,5 Prozent und im Jahr 2012 71,5 Prozent der zwölf- bis
17-Jährigen noch nie geraucht. Auch bei 18- bis 25-jährigen jungen
Erwachsenen zeigt sich eine positive Entwicklung. Bei ihnen ist die Verbreitung des
Rauchens von 44,5 Prozent (2001) auf 35,2 Prozent (2012) zurückgegangen und
der Anteil derjenigen, die noch nie geraucht haben, von 23,1 Prozent (2001) auf
32,4 Prozent (2012) angestiegen. Diese Veränderungen werden als Erfolg des
Policy-Mix angesehen, der seit der ersten Hälfte der 2000er-Jahre in
Deutschland verstärkt umgesetzt wurde. Der Policy-Mix kombiniert
verhältnispräventive und verhaltenspräventive Maßnahmen. Die „rauchfrei“-Jugendkampagne
der BZgA leistete dazu einen wichtigen Beitrag. Im Jahr 2008 hatten 94,8
Prozent der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen Kontakt zu mindestens einem
Kampagnenmedium zum Nichtrauchen, im Jahr 2011 waren es noch 90,4 Prozent.
Hinsichtlich des Alkoholkonsums kommen die Studien der BZgA bei
Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Teilgruppen zu positiven Ergebnissen. Immer
mehr zwölf- bis 17-Jährige verzichten vollständig auf Alkohol. Im Jahr 2012
geben 30,7 Prozent an, noch nie in ihrem Leben Alkohol getrunken zu haben. Elf
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/4945Jahre zuvor (2001) Jahren waren es lediglich 13 Prozent. Die Ergebnisse zeigen
aber auch, dass sich noch immer 17,4 Prozent der Jugendlichen im Alter von
zwölf bis 17 Jahren und 44,1 Prozent der 18- bis 25-jährigen Erwachsenen
mindestens einmal im Monat in einen Rausch trinken. Bei den jungen Erwachsenen
ist im Vergleich zu den Vorjahren keine Trendwende im Alkoholkonsum
sichtbar.
Wichtige Voraussetzungen für den Schutz in Situationen mit Infektionsrisiko
haben sich im Verlauf der HIV/AIDS-Aufklärung deutlich verbessert. So haben
z. B. inzwischen mehr als 90 Prozent der Frauen und Männer zwischen 16 und
65 Jahren Erfahrungen mit Kondomen. Emotionale Vorbehalte gegenüber
Kondomen gingen kontinuierlich zurück, und auch die Sicherheit im Umgang mit
Kondomen entwickelte sich insbesondere bei den Frauen beträchtlich.
Seit Kampagnenbeginn hat sich die regelmäßige Kondomverwendung –
besonders auch in der nachwachsenden Generation, die z. B. in Phasen der
Partnersuche potenziell häufigere Partnerwechsel hat –, sehr verbreitet. Auch in den
letzten Jahren ist die regelmäßige Kondomverwendung (immer oder häufig) bei den
16- bis 20-jährigen sexuell Aktiven weiter angestiegen. Allein im Zeitraum der
Jahre 2007 bis 2013 ist der Anteil derer, die immer oder häufig Kondome
benutzen, von 66 Prozent weiter auf 76 Prozent gestiegen.
Rolle der BZgA nach dem Entwurf des Präventionsgesetzes
37. Wie bereitet die BZgA nach Kenntnis der Bundesregierung die
Vereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen zur Vermittlung von
Kooperationspartnern in den Kommunen und zur Qualitätssicherung der
Leistungen, die im Rahmen des geplanten PrävG beauftragt werden sollen,
vor?
Ob und welche etwaigen künftigen Aufgaben sich aus dem PrävG für die BZgA
ergeben, bleibt den abschließenden Beratungen des sich in den
parlamentarischen Beratungen befindlichen Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der
Gesundheitsförderung und Prävention (Bundestagsdrucksache 18/4282)
vorbehalten. Konkrete Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
können erst dann aufgenommen werden.
38. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf seitens des Bundesrats
(Bundesratsdrucksache 16/40), dass es durch eine direkte Intervention in
den Lebenswelten durch die BZgA zu Parallelstrukturen in den Ländern
kommen kann?
Wie in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates
(Bundestagsdrucksache 18/4282) dargelegt, ist sich die Bundesregierung mit dem Bundesrat
darin einig, dass die BZgA die Krankenkassen bei der Konzepterarbeitung und
bei der Qualitäts- und Ergebnissicherung von Leistungen zur
Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten unterstützen soll. Zudem sieht der Entwurf
eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention vor, dass
dem Auftrag die in den Landesrahmenvereinbarungen getroffenen Festlegungen
zugrunde gelegt werden sollen. Zu „Parallelstrukturen“ in den Ländern kann es
dadurch nicht kommen.
39. Was hat die Prüfung des Vorschlags des Bundesrates zur Eingrenzung der
Beauftragung der BZgA ergeben?
Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und
Prävention befindet sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren. Die Prüfung der Vor-
Drucksache 18/4945 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeschläge des Bundesrats, die von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung
zur Stellungnahme des Bundesrates (Bundestagsdrucksache 18/4282) in
Aussicht gestellt wurde, ist noch nicht abgeschlossen.
40. Wie will die Bundesregierung nach dem Entwurf des PrävG die
Verantwortung der Kommunen konkret stärken?
Die Kommunen haben für den Erfolg der Gesundheitsförderung und Prävention
in Deutschland eine besondere Bedeutung, denn über die Lebenswelt Kommune
können potentiell alle Bürgerinnen und Bürger erreicht werden – unabhängig
vom Alter, Beschäftigung und sozialen Status. Aus diesem Grund soll die
lebensweltliche Prävention durch das PrävG deutlich gestärkt werden. Die
Kompetenz für gesetzliche Regelungen, die den Gemeinden unmittelbar Aufgaben in
der Gesundheitsförderung und Prävention übertragen, liegt jedoch grundsätzlich
bei den Ländern (Artikel 70 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG). Dem Bund ist
es hingegen vor dem Hintergrund des Artikels 84 Absatz 1 Satz 7 GG verwehrt,
den Kommunen direkt Aufgaben zu übertragen.
Der Entwurf des PrävG stützt sich in seinen wesentlichen Teilen auf die
Befugnis des Bundes zur konkurrierenden Gesetzgebung auf dem Gebiet der
Sozialversicherung nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 12 des GG. Durch die
vorgesehene Festlegung eines Mindestwertes der Ausgaben der Krankenkassen und der
Pflegekassen für Leistungen in betrieblichen und außerbetrieblichen
Lebenswelten in Höhe von 4,30 Euro jährlich je Versicherten sollen deutlich mehr
Kommunen und die sie tragenden Lebenswelten wie Kindertageseinrichtungen,
Schulen, Betriebe und Pflegeeinrichtungen von Unterstützungsleistungen der
Krankenkassen und der Pflegekassen profitieren können. Damit bei der
Leistungserbringung der Sozialversicherungsträger die jeweiligen Besonderheiten
berücksichtigt werden, sollen bei der Vereinbarung von
Landesrahmenvereinbarungen die regionalen Erfordernisse ausdrücklich einbezogen werden. Durch die
vorgesehene Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene in
der Nationalen Präventionskonferenz und auf Landesebene an der Vorbereitung
der Landesrahmenvereinbarungen ist sichergestellt, dass die Erfahrung, die
Kompetenz und die Belange der Kommunen in die nationale
Präventionsstrategie und in das konkrete Leistungsgeschehen vor Ort einfließen.
41. Warum hat die Bundesregierung die Mittel für den Lebensweltenansatz
auf 2 Euro von 7 Euro pro gesetzlich Versicherte bzw. Versicherten pro
Jahr begrenzt?
Wie sollen durch diese Mittelvergabe vulnerable Personen und Gruppen
besser erreicht werden?
Der Entwurf der Bundesregierung für ein PrävG sieht vor, dass die Ausgaben der
Krankenkassen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Primärprävention und
Gesundheitsförderung ab dem Jahr 2016 insgesamt für jeden ihrer Versicherten
einen Betrag in Höhe von 7 Euro jährlich umfassen sollen. Aus diesem
Richtwert sollen die Krankenkassen jeweils einen Mindestbetrag in Höhe von 2 Euro
für jeden ihrer Versicherten für Leistungen zur Gesundheitsförderung und
Prävention in Lebenswelten und für Leistungen zur betrieblichen
Gesundheitsförderung aufwenden. Ein Grenzwert für Mittel für Leistungen nach dem
Lebensweltenansatz ist nicht vorgesehen.
Im Jahr 2014 haben die Krankenkassen für Leistungen in betrieblichen
Lebenswelten durchschnittlich 0,93 Euro je Versicherten ausgegeben und für
Leistungen in anderen Lebenswelten durchschnittlich 0,45 Euro je Versicherten.
Leistungen nach dem lebensweltbezogenen Ansatz insbesondere in Kindertages-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/4945einrichtungen, Schulen und in Kommunen sind besonders dazu geeignet, auch
vulnerable Personen zu erreichen. Deshalb ist die deutliche Erhöhung der für
Leistungen nach dem lebensweltbezogenen Ansatz vorgesehenen Mittel ein
wesentlicher Beitrag zur Unterstützung des im Gesetzentwurf vorgesehenen
Leistungsziels der Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von
Gesundheitschancen.
42. Wie begründet die Bundesregierung die geplanten jährlichen Zahlungen
der GKV von etwa 35 Mio. Euro an die BZgA, und wie kommt sie auf
diese Höhe?
Die Lebenswelten haben eine besondere Bedeutung für den Erfolg der
Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland. In Anbetracht der Vielzahl an
Akteuren ist eine Koordinierung der Präventionsaktivitäten sowie eine
verstärkte Kooperation der Krankenkassen mit den Akteuren und ein gemeinsames
krankenkassenübergreifendes Vorgehen notwendig. Die BZgA soll den
gesetzlichen Auftrag erhalten, die Krankenkassen bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben in den Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen zu
unterstützen. Die Bundesregierung hält es für sachgemäß und sinnvoll, einen
relevanten Anteil der im Gesetzentwurf vorgesehenen lebensweltlichen
Präventionsausgaben von insgesamt etwa 140 Mio. Euro in die Entwicklung
krankenkassenübergreifender lebensweltbezogener Interventionsansätze und
Materialien, adäquater Qualitätssicherungsverfahren sowie in die Unterstützung bei der
Implementierung und der wissenschaftlichen Evaluation zu investieren. Vor
diesem Hintergrund wurde die Höhe der Zuweisungen an die BZgA festgelegt.
43. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Kritik der Krankenkassen, dass es
sich bei der Finanzierung der BZgA durch GKV-Mittel um eine
„Quersubventionierung“ handelt (vgl. Pressemitteilung der vdek zum
Präventionsgesetz „Quersubventionierung der BZgA durch Beitragsmittel der Kassen
nicht hinnehmbar – Vorschläge des Bundesrates ernst nehmen“, 20.
Februar 2015,
www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2015/
praeventionsgesetz.html)?
Der Entwurf für ein PrävG sieht keine Finanzierung der BZgA durch Mittel der
gesetzlichen Krankenversicherung vor. Der Gesetzentwurf sieht vielmehr vor,
dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen die BZgA ab dem Jahr 2016
insbesondere mit der Entwicklung kassenübergreifender Leistungen, deren
Implementierung und deren wissenschaftlicher Evaluation beauftragen soll und der
BZgA für die Durchführung des Auftrags eine Vergütung leistet. Die vom
Spitzenverband der Krankenkassen zu leistende Vergütung darf nur für diese
Aufgabe und nicht für andere Aufgaben der BZgA eingesetzt werden. Deshalb
handelt es sich nicht um eine „Quersubventionierung“. Mit dem Gesetzentwurf soll
zudem die BZgA verpflichtet werden, sicherzustellen, dass die Vergütung
ausschließlich zur Durchführung des Auftrags eingesetzt und dies nach Maßgabe
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen dokumentiert wird.
Drucksache 18/4945 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode44. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Sozialrechtsprofessorin
Dr. Astrid Wallrabenstein, dass die geplante Finanzierung der BZgA
durch GKV-Mittel verfassungswidrig sei (vgl. Frankfurter Allgemeine
Zeitung „Ist Gröhes Präventionsgesetz verfassungswidrig?“, 21. April
2015)?
Falls nein, wie begründet sie das?
Der Entwurf für ein PrävG sieht keine Finanzierung der BZgA durch Mittel der
gesetzlichen Krankenversicherung vor (vgl. Antwort zu Frage 43). Auch aus der
im Gesetzentwurf vorgesehenen Beauftragung der BZgA durch den
Spitzenverband Bund der Krankenkassen ergeben sich nach Auffassung der
Bundesregierung keine Anhaltspunkte für etwaige verfassungsrechtliche Bedenken.
Die Verantwortung für die Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention
verbleibt bei den Krankenkassen. Dies sichert das im Gesetzentwurf
vorgesehene gesetzliche Auftragsverhältnis.
45. Inwieweit steht die Finanzierung durch GKV-Mittel im Widerspruch zu
der Forderung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD,
nach dem das zu verabschiedende Präventionsgesetz „alle
Sozialversicherungsträger“ (vgl. S. 58) einbeziehen solle?
Die im Entwurf für ein PrävG vorgesehene Einbeziehung der Zweige der
Sozialversicherung unter Berücksichtigung ihrer jeweils im gegliederten
System der sozialen Sicherung spezifischen Aufgaben zur Prävention steht nicht im
Widerspruch zu der Forderung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD. Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass sich neben den Krankenkassen
auch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Träger der gesetzlichen
Rentenversicherung sowie die Pflegekassen mit ihren jeweils spezifischen
Zuständigkeiten und Leistungen zur Prävention in die nationale
Präventionsstrategie einbringen. Die Pflegekassen sollen zudem einen neuen spezifischen
Auftrag zur Erbringung von Leistungen zur Prävention nach dem
Lebensweltenansatz in stationären Pflegeeinrichtungen erhalten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]