Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/5583
16. Wahlperiode 12. 06. 2007 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender,
Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/5513 –
Aufklärungsmaßnahmen zu gesundheitlichen Risiken durch verunreinigte
Cannabisprodukte
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Cannabis hat sich in den letzten Jahren zur Alltagsdroge entwickelt und wird
von einer wachsenden Zahl von Menschen verschiedener Altersgruppen
konsumiert. Schätzungen sprechen von bis zu zwei Millionen Deutschen. In letzter
Zeit häufen sich Berichte über Verunreinigungen und Beimengungen in
Cannabisprodukten die zu zusätzlichen gesundheitlichen Risiken für
Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten führen. Um sowohl eine Erhöhung des
Gewichts als auch der optischen Beschaffenheit zu erreichen, sollen von den
illegalen Anbieterinnen und Anbietern insbesondere Marihuana verschiedene
zum Teil gesundheitsgefährliche Stoffe wie zum Beispiel Öle, Glas,
Schuhcreme, Haarspray und Sand beigemengt worden sein. Schwerwiegende
Schädigungen unter anderem der Atemwege könnten die Folge sein.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist besorgt über die ansteigenden Zahlen von
Cannabiskonsumenten in Deutschland. Besonders die Zahl der Personen, die wegen ihrer
Probleme durch den Cannabiskonsum Beratungs- und Behandlungsstellen
aufsuchen, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Über Verunreinigungen und Beimengungen in Cannabisprodukten in
Deutschland liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor. Aussagen
über eventuelle zusätzliche Gefahren beim Cannabiskonsum sind deshalb nicht
möglich.
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass ein Verzicht von
Cannabiskonsum die beste Prävention vor damit einhergehenden gesundheitlichen
Risiken ist. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 11. Juni 2007
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/5583 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode1. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl
der Menschen in Deutschland, die gelegentlich oder regelmäßig Cannabis
konsumieren (bitte jeweils nach Altersgruppen und Konsummustern)?
Angaben zum Konsum von Cannabis in der Bevölkerung sind verschiedenen
epidemiologischen Untersuchungen der letzten Jahre zu entnehmen. Die Anzahl
der Personen in der Bevölkerung mit Cannabiserfahrungen
(Lebenszeitprävalenz) wird auf insgesamt ca. 12,4 Millionen Personen (Altersgruppe von
12 bis 59 Jahre) geschätzt. Diese Schätzung beruht auf den Ergebnissen der
Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA) aus dem Jahr 2004 und dem Epidemiologischen Suchtsurvey 2003.
Nach den genannten Untersuchungen haben 3,4 Prozent der erwachsenen
Bevölkerung in der Altersgruppe von 18 bis 59 Jahren innerhalb der letzten 30 Tage
mindestens einmal Cannabis konsumiert (ca. 1,6 Millionen Personen). Dabei ist
die 30-Tage-Prävalenz bei Männern mit 4,7 Prozent mehr als doppelt so hoch
wie bei den Frauen (2,1 Prozent). Die Zahl der (fast) täglichen (definiert als
mindestens 200-maliger Gebrauch innerhalb der letzten 12 Monate)
Konsumierenden von Cannabis wird auf ca. 400 000 Personen (0,8 Prozent) der erwachsenen
Bevölkerung von 18 bis 59 Jahre geschätzt.
Basierend auf Ergebnissen des Epidemiologischen Suchtsurveys 2000 wird die
Anzahl der Personen in der Altersgruppe 18 bis 59 Jahre mit Missbrauch oder
Abhängigkeit von Cannabis (nach DSM IV – Diagnostic and Statistical Manual
of Mental Disorders) auf ca. 140 000 (0,3 Prozent) bzw. ca. 240 000 (0,5
Prozent) geschätzt.
Etwa 28 000 Personen befinden sich primär wegen Cannabis bezogener
Störungen in Behandlung.
Erste Analysen der Daten des Epidemiologischen Suchtsurveys 2006, die noch
nicht abgeschlossen sind, deuten auf eine deutliche Zunahme der Personen mit
Missbrauch oder Abhängigkeit nach DSM IV von Cannabis hin. Diese
Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2007 vorliegen.
Die letzte Erhebung zur Drogenaffinität Jugendlicher und junger Erwachsener
der BZgA 2004 ergab bei den 16- bis 19-Jährigen einen Anteil von 36 Prozent
mit Cannabiserfahrungen und bei den 20- bis 25-Jährigen von 44 Prozent. Aus
dem letzten Epidemiologischen Suchtsurvey 2003 wurden für die Altersgruppe
der 18- bis 20-Jährigen (41 Prozent) und der 21- bis 24-Jährigen (44 Prozent)
vergleichbare Werte berichtet.
Bezogen auf das Konsumverhalten innerhalb der letzten 12 Monate gaben in der
Studie der BZgA 13 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 25 Jahren an,
Cannabis konsumiert zu haben, wobei eine Differenzierung nach Altersgruppen
darauf hinweist, dass darunter nur wenige Jugendliche zu finden sind, die jünger
als 15 Jahre sind.
Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren sind seltener regelmäßige
Cannabiskonsumenten als junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren. Wenn man
basierend auf Ergebnissen der Untersuchung der BZgA die Prävalenz für
regelmäßigen Konsum von Cannabis in der Altersgruppe von 14 bis 24 Jahren mit ca.
4 Prozent im Jahr 2004 annimmt, ist von etwa 400 000 Jugendlichen und jungen
Erwachsenen auszugehen, die Cannabis mehr als zehnmal im Jahr konsumieren.
In einer gesonderten Darstellung und Bewertung von Trends der
Lebenszeiterfahrung (1973 bis 2004), der 12-Monatsprävalenz und des regelmäßigen
Konsums (1993 bis 2004) von Cannabis bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen
kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass abgesehen von den 12- bis 13-
Jährigen die Lebenszeitprävalenz in allen Gruppen deutlich zugenommen hat.
Darüber hinaus steigt die 12-Monats-Prävalenz bei 14- bis 17-Jährigen aber
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5583weniger stark an als die Lebenszeitprävalenz. Der Anteil der regelmäßigen
Konsumenten steigt nicht.
Die vorliegenden epidemiologischen Umfragen zeigen alles in allem, dass der
Konsum von Cannabis in der Allgemeinbevölkerung nach einem Anstieg bei
Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von etwa 23 Jahren wieder
abnimmt. Der höchste Anteil der aktuellen Konsumentinnen und Konsumenten
findet sich bei 16- bis 19-Jährigen.
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die genannten
Verunreinigungen in Cannabisprodukten in Deutschland und seit wann besitzt sie
diese Erkenntnisse?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass Konsumenten in verschiedenen
Internetforen Informationen zu verunreinigtem Marihuana bzw. zu Beimischungen
austauschen. Im Rahmen des Rauschgift-Meldedienstes wurden dem
Bundeskriminalamt (BKA) jedoch keine entsprechenden Sachverhalte bekannt. Belastbare
Erkenntnisse und Nachweise im Sinne von Strafanzeigen und Sicherstellungen
liegen dem BKA nicht vor.
3. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich bei den
genannten Verunreinigungen um eine erhebliche zusätzliche Gefahr für
Cannabiskonsumenten handelt?
Wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Nachweise über verunreinigte
Cannabisprodukte in Deutschland vor. Insofern ist auch keine Einschätzung
möglich, inwiefern von zusätzlichen Gefahren für Cannabiskonsumenten
auszugehen ist, die über die Gefahren des Cannabiskonsums an sich noch
hinausgehen.
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über konkrete
gesundheitliche Auswirkungen der einzelnen Beimengungen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, wie sie auch keine
belastbaren Nachweise darüber hat, ob Cannabisprodukte in Deutschland
Verunreinigungen aufweisen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung eine Warnung des britischen
Department of health vom 16. Januar 2007 über Glaspartikel in
Cannabisprodukten?
Die Bundesregierung unterstützt die Empfehlung des Department of Health,
dass eine geeignete Strategie, die gesundheitlichen Risiken des Konsums von
verunreinigtem Cannabis zu vermeiden, darin besteht, auf den Konsum von
Cannabis generell zu verzichten.
Drucksache 16/5583 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode5. Sieht die Bundesregierung Anlass, die Öffentlichkeit in geeigneter Weise
auf die besonderen gesundheitlichen Gefahren, die speziell durch solche
Beimengungen entstehen, hinzuweisen?
Wenn ja, durch wen und in welcher Weise?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist besorgt über die ansteigenden Zahlen von
Cannabiskonsumenten in Deutschland wie auch in Europa insgesamt. Aufgrund von
vorliegenden Forschungsarbeiten im Auftrag des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG) ist bekannt, dass vor allem der frühe Einstieg in den
Cannabiskonsum das Risiko erhöht, eine spätere Drogenaffinität zu entwickeln, Psychosen
auszulösen, die Entwicklung einer Cannabisabhängigkeit zu beschleunigen und
langfristige neurokognitive Beeinträchtigungen zu fördern. Sie hat daher eine
Vielzahl von Maßnahmen der Aufklärung und der Information auf den Weg
gebracht, mit denen auf die Gefahren des Cannabiskonsums aufmerksam
gemacht wird. Mit der Durchführung sind u. a. die BZgA und die Deutsche
Hauptstelle für Suchtfragen beauftragt. Daneben gibt es eine Vielzahl von
Hilfemaßnahmen verschiedener Träger für Konsumenten von Cannabis, die bereits eine
Abhängigkeit herausgebildet haben.
Besondere Hinweise auf gesundheitliche Gefahren, die speziell durch
Beimengungen zu Cannabis entstehen, sind nicht Bestandteil präventiver Maßnahmen.
Ein gesonderter Hinweis auf die zusätzliche Gefährlichkeit von verunreinigtem
Cannabis könnte aus Sicht der Bundesregierung als Verharmlosung des
Konsums von Cannabis an sich missverstanden werden.
6. Welche anderen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung im
Zusammenhang mit den genannten Verunreinigungen?
Sofern die Bundesregierung zu belastbaren Erkenntnissen über
Verunreinigungen gelangen sollte, werden die notwendigen Konsequenzen zu ziehen sein. Auf
die Antwort auf Frage 2 wird hingewiesen.
7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Möglichkeit zur
anonymen Überprüfung von Cannabisprodukten die gesundheitlichen Risiken
für Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten verringern würde?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Nein
Der Konsum von Cannabis an sich ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden.
Daran würde auch eine Überprüfung von Cannabisprodukten – ob anonym
vorgenommen oder nicht – nichts ändern.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/55838. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich durch die Möglichkeit
zum legalen Eigenanbau die gesundheitlichen Risiken durch auf dem
Schwarzmarkt erhältliche verunreinigte Cannabisprodukte verringern
lassen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Legalisierung von Cannabis ist seitens der Bundesregierung nicht geplant.
Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Artikel 4 Buchstabe c des
Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961
verpflichtet, die Verwendung von Suchtstoffen, einschließlich Cannabis, auf
ausschließlich medizinische oder wissenschaftliche Zwecke zu beschränken. Die
Bundesregierung hält auch deshalb an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des
Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis fest (§ 29 Abs. 1 BtMG), weil
sie Cannabis nicht als harmlose Droge ansieht. Auch in neueren Studien wird auf
eine Reihe akuter und langfristiger Beeinträchtigungen durch Cannabiskonsum
hingewiesen. Bei den ambulanten Drogenberatungsstellen nimmt der Anteil von
Klienten, die wegen eines Cannabisproblems in die Behandlung kommen, zu.
Die Bundesregierung sieht deshalb keine Veranlassung, ein Freigabesignal für
eine berauschende Substanz in Erwägung zu ziehen. Sie wird darin von der
internationalen Gemeinschaft und der hierfür zuständigen
Weltgesundheitsorganisation bestärkt, die an dem obligatorischen Cannabisverbot der
Suchtstoffübereinkommen der Vereinten Nationen festhalten wollen. Deutschland ist zur
Umsetzung der Übereinkommen vertraglich verpflichtet.
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