[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 4. März 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7805
18. Wahlperiode 07.03.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms,
Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/7463 –
Aktionsplan Güterverkehr und Logistik
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2008 hat die Bundesregierung erstmals einen Masterplan Güterverkehr
und Logistik vorgelegt und diesen mit dem Aktionsplan Güterverkehr und
Logistik 2010 fortgeschrieben. Im Jahr 2015 kam es zu einer weiteren
Fortschreibung, die im Rahmen der 5. Nationalen Konferenz Güterverkehr und Logistik
im Oktober 2015 in Magdeburg im Entwurf vorgelegt wurde. Erst im Dezember
2015 veröffentlichte das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) den Aktionsplan auf seiner Homepage.
Um weiter Logistikvorreiter zu bleiben, muss Deutschland seinen
Vorbildcharakter in der Logistik weiter ausbauen. Dazu zählt vor allem die Nachhaltigkeit
in der Logistik. Eher freiwillig findet das Thema in wenigen Geschäfts- oder
Nachhaltigkeitsberichten Erwähnung. Wichtig wäre jedoch nach Auffassung
der Fragesteller ein verbindlicherer Einbezug in die Geschäftsbeziehungen im
Verkehrsbereich. Möglich wäre dies unter anderem über ein umfassendes
Nachhaltigkeitsreporting, aber auch über Öko-Indikatoren („Öko-KPI“) in
Logistikverträgen oder durch die Einführung einer internationalen CO2-Steuer. Vor
allem Logistikdienstleister sind in verschiedene Geschäftsprozesse der Industrie
eingebunden und können Herkunft sowie Transport- und Energieaufwand
beeinflussen. Auch Verbraucher sind verstärkt interessiert an einer nachhaltigen
Abwicklung des Transports.
Trotz anderslautender Absichtserklärungen hat sich die Tendenz in der
Entwicklung des Güterverkehrs nicht verändert: Seit 2008 gehen die Anteile der
Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße zurück, dafür ist beim
Straßengüterverkehr ein Anstieg zu verzeichnen. Es müssen daher Wege gefunden werden,
den Güterverkehr mit möglichst geringen Beeinträchtigungen für die Umwelt
abzuwickeln.
1. Welche Einzelmaßnahmen aus dem bisherigen „Aktionsplan Güterverkehr
und Logistik – Logistikinitiative für Deutschland“ vom November 2010
werden in der aktuellen Fortschreibung 2015 übernommen, aktualisiert
übernommen bzw. welche werden, aus welchen Gründen, nicht mehr
übernommen?
Nr. Weiterentwickelter
Aktionsplan von 2015
Aktionsplan von 2010 Übernommen/aktualisiert
übernommen/nicht übernommen
1. Logistikstandort Deutschland stärken
1 a Nationales Hafenkonzept für die
See- und Binnenhäfen
weiterentwickeln
Umsetzung des Nationalen
Hafenkonzept für die See- und
Binnenhäfen
Aktualisiert übernommen
1 b Neues Luftverkehrskonzept
erarbeiten
Umsetzung des Nationalen
Flughafenkonzeptes 2009 der
Bundesregierung
Aktualisiert übernommen
1 c Netzwerk Güterverkehr und
Logistik weiter festigen
Netzwerk Güterverkehr und
Logistik
Aktualisiert übernommen
1 d Vermarktung des
Logistikstandortes Deutschland gemeinsam
mit der Logistikwirtschaft unter
Beteiligung der Länder
fortentwickeln
Vermarktung des
Logistikstandortes Deutschland
Aktualisiert übernommen
1 e Chancen der neuen europäischen
Schienenverkehrskorridore
nutzen
Neue Maßnahme
1 f Sicherheitsstrategie für die
Güter- und Logistikwirtschaft
umsetzen
Sicherheitsstrategie für die Güter-
und Logistikwirtschaft
Aktualisiert übernommen
1 g Diebstählen im Transportbereich
im öffentlichen Verkehrsraum
entgegenwirken
Neue Maßnahme
1 h Feldversuch mit Lang-Lkw
weiterentwickeln
Durchführung eines Feldversuchs
mit Lang-Lkw
Aktualisiert übernommen
Ständige Ansprechstelle:
Koordinator der Bundesregierung für
Güterverkehr und Logistik
Als eigene Maßnahme entfallen, da
Ansprechstelle etabliert.
2. Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur erhalten, modernisieren und erweitern
2 a Netzorientierten
Bundesverkehrswegeplan 2015 aufstellen
Überprüfung der Bedarfspläne für
die Bundesfernstraßen, die
Bundesschienenwege und der Bedarfe
für die Binnenwasserstraßen
Aktualisiert übernommen
2 b Engpässe im Bereich Schiene
gezielt auflösen
Neue Maßnahme
2 c Längere Güterzüge ermöglichen Durchführung eines Feldversuchs
mit langen Güterzügen
Aktualisiert übernommen
2 d Verkehrstauglichkeit von
Straßenbrücken,
Eisenbahnüberführungen und Schleusen sichern
Neue Maßnahme
Nr. Weiterentwickelter
Aktionsplan von 2015
Aktionsplan von 2010 Übernommen/aktualisiert
übernommen/nicht übernommen
2 e Projektplan
Straßenverkehrstelematik 2015 umsetzen
Ausbau und Vernetzung der
Verkehrsinformations- und
Verkehrsmanagementsysteme auf
Bundesautobahnen
Aktualisiert übernommen
2 f Zusätzliche Parkflächen an
Bundesautobahnen schaffen
Mehr Parkflächen für Lkw an
Bundesautobahnen
Aktualisiert übernommen
2 g Verlässliche
Finanzierungsgrundlagen für
Verkehrsinfrastruktur des Bundes sichern
Neue Maßnahme
2 h ÖPP-Projekte im Bereich der
Bundesfernstraßen
fortentwickeln
Umsetzung von Öffentlich-
Privaten Partnerschaften (ÖPP) bei
Autobahnausbau, -erhaltung und -
betrieb
Aktualisiert übernommen
2 i Mehr Akzeptanz in der
Bevölkerung für notwendige
Infrastrukturmaßnahmen schaffen
Neue Maßnahme
2 j Baustellenmanagement auf
Bundesautobahnen weiter
optimieren
Optimierung des
Baustellenmanagements auf Bundesautobahnen
Aktualisiert übernommen
Entmischung von Güter- und
Personenverkehr
Maßnahme nicht übernommen, das
Ziel wird indirekt im Rahmen des
BVWP mitverfolgt.
Langstreckenverkehre optimieren Maßnahme nicht übernommen, da
teilweise bereits erledigt oder in
Umsetzung befindlich; einzelne Vorschläge
wurden in andere Maßnahmen
integriert.
3. Bessere Vernetzung aller Verkehrsträger erreichen
3 a Leistungsfähige digitale
Infrastruktur für Güterverkehr und
Logistik sicherstellen
Neue Maßnahme
3 b Konzept zur besseren
Vernetzung der Verkehrsträger
erarbeiten
Neue Maßnahme
3 c Informationsstruktur im
Güterverkehr optimieren
Neue Maßnahme
3 d Hohes Förderniveau für Anlagen
nichtbundeseigener
Unternehmen des Kombinierten Verkehrs
sichern
Verbesserung der
Rahmenbedingungen für den Kombinierten
Verkehrs
Aktualisiert übernommen
3 e Interoperabilität auf der Schiene
verbessern
Interoperabilität auf der Schiene
durch ERTMS
Aktualisiert übernommen
3 f Digitale
verkehrsträgerübergreifende Geo- und Verkehrsdaten
zur Entwicklung von digitalen
Diensten im Rahmen der
Initiative Modernitätsfonds
bereitstellen
Neue Maßnahme
Förderung von Innovationen und
Kapazitätssteigerungen im
intermodalen Verkehr
Maßnahme nicht übernommen, da
Förderung im Rahmen vorhandener
Möglichkeiten ausreichend.
Nr. Weiterentwickelter
Aktionsplan von 2015
Aktionsplan von 2010 Übernommen/aktualisiert
übernommen/nicht übernommen
Konzept für
Kurzstreckenseeverkehr
Maßnahme nicht übernommen, da
nicht mehr erforderlich (Unterstützung
des Kurzstreckenseeverkehrs wird vom
Short Sea Shipping Inland Waterway
Promotion Center durchgeführt).
Potenzialanalyse für multimodale
Verkehre
Maßnahme nicht übernommen, aber in
Maßnahme 3 b (Meta-Studie)
integriert.
4. Umweltfreundlichen und energieeffizienten Gütertransport fördern
4 a Schutz der Bevölkerung vor
Verkehrslärm verbessern
Lärmminderung bei der Schiene Aktualisiert übernommen
Förderprogramm zum Einsatz
moderner Technologien zur
Lärmminderung bei
Schienenfahrzeugen
Maßnahme nicht übernommen, da
umgesetzt.
4 b Alternative
Antriebstechnologien fördern
Reduzierung der Emissionen im
Güterverkehr
Aktualisiert übernommen
4 c Maßnahmen zur Stärkung der
städtischen Logistik entwickeln
Initiative für Logistik im
städtischen Raum
Aktualisiert übernommen
Optimierung von Transportketten
durch standardisierte CO2-
Emissionsberechnung
Als eigene Maßnahme entfallen, da
nationale Aktivitäten vor dem
Hintergrund europäischer Normverfahren
(CEN-Norm EN 16258:2011) nicht
sinnvoll.
5. Nachwuchssicherung und gute Arbeitsbedingungen unterstützen
5 a Aufwertung der Güterverkehr
und Logistikberufe unterstützen
Förderung der Aus- und
Weiterbildung im Bereich Logistik
Aktualisiert übernommen
5 b Dem Nachwuchsmangel beim
Beruf des Berufskraftfahrers
entgegenwirken
Neue Maßnahme
5 c Soziale Bedingungen für
Berufskraftfahrer verbessern
Erhöhung der Sicherheit im
Straßengüterverkehr durch eine
verstärkte Durchsetzung der
Sozialvorschriften
Aktualisiert übernommen
5 d Abläufe an Laderampen
verbessern
Optimierung der Abläufe an
Laderampen
Aktualisiert übernommen
5 e Arbeitsbedingungen in
Güterverkehr und Logistik regelmäßig
erheben
Auswertung der
Arbeitsbedingungen in Güterverkehr und Logistik
Aktualisiert übernommen
Verbesserung der Arbeits- und
Lebensbedingungen der Seeleute
Maßnahme nicht übernommen, da
umgesetzt.
2. a) Wie definiert die Bundesregierung genau den Begriff Logistik?
b) In welchen Gesetzen finden sich Definitionen zum Thema Logistik, und
falls sich in keinem Gesetz eine Definition des Begriffs befindet, warum
nicht?
c) Welche Initiativen unternimmt die Bundesregierung, den Begriff Logistik
jeweils im Hinblick auf dessen unterschiedliche Verwendung im
- Frachtrecht,
- Arbeitsrecht,
- Werkvertragsrecht,
- Steuer- bzw. Subventionsrecht,
- Zoll- und Ausfuhrrecht sowie
- Umweltrecht
genauer zu definieren?
d) Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass zukünftig
sogenannte Logistikpakete dazu dienen, logistikfremde Güter oder
Dienstleistungen zu verschleiern, etwa Waffenlieferungen in Form eines
Logistikpakets?
e) Unternehmen welcher Branchenzweige zählt die Bundesregierung genau
zum Bereich Güterverkehr und Logistik (bitte Branchenzweige
auflisten)?
Die Fragen 2a bis 2e werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es gibt keine Legaldefinition des Begriffs Logistik. Eine Legaldefinition wird von
der Bundesregierung als nicht sachgerecht angesehen, da der Begriff Logistik in
verschiedenen Zusammenhängen unterschiedlich verwendet wird. Dies trägt den
unterschiedlichen Anforderungen Rechnung, die in den einzelnen Bereichen
gestellt werden.
Für den Aktionsplan Güterverkehr und Logistik hat das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine weite Definition des Begriffs
Logistik zugrunde gelegt.
Der Aktionsplan Güterverkehr und Logistik hat einen entsprechend breiten
Adressatenkreis.
Die außenwirtschaftsrechtliche Überwachung des Warenverkehrs durch die
Zollverwaltung bei der Ausfuhr, Einfuhr, Verbringung und Durchfuhr von Waren
erfolgt auf der Grundlage des § 27 des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit
den einschlägigen Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung.
3. Welche Studien hat die Bundesregierung im Rahmen der Fortschreibung des
Aktionsplans Güterverkehr und Logistik, zu welchem jeweiligen Inhalt, zu
welchem jeweiligen Zeitpunkt, und zu welchen Kosten in Auftrag gegeben
(bitte tabellarisch darstellen)?
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Fortschreibung des Aktionsplans keine
Studien in Auftrag gegeben.
4. a) Werden sich nach Kenntnissen der Bundesregierung die weltweiten
Warenströme in den nächsten Jahrzehnten bis 2030 bzw. 2050 verändern
(Inter- und Intrakontinentalverkehre), wenn ja, von welchen Verlagerungen
geht sie bis dahin aus?
b) Welche Zuwächse sind nach Kenntnissen der Bundesregierung in den
gesamten jeweiligen Intrakontinentalverkehren in Europa, Amerika und
Asien zu erwarten?
c) Welche Länder werden besonders von Veränderungen weltweiter
Warenströme und Veränderungen intrakontinentaler Verkehre betroffen sein?
d) Welche Chancen und Risiken ergibt nach Auffassung der
Bundesregierung eine mögliche zukünftige Regionalisierung des Seeverkehrs, also ein
Seeverkehrswachstum vorrangig im intrakontinentalen Bereich (vor
allem innerhalb Asiens)?
Die Fragen 4a bis 4d werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die weltweiten Warenströme werden bis 2030 bzw. bis 2050 weiter signifikant
zunehmen. So geht die OECD in einer aktuellen Studie davon aus, dass sich der
internationale Güterverkehr bis 2050 vervierfachen wird (OECD/ITF (2015), ITF
Transport Outlook 2015, OECD Publishing/ITF). Die höchsten Wachstumsraten
des internationalen Intrakontinentalverkehrs werden in Asien (mehr als 400
Prozent Wachstum bis 2050) und Afrika (mehr als 700 Prozent Wachstum bis 2050,
allerdings von einem relativ geringen Ausgangsniveau) erwartet. Die
entsprechenden Wachstumsraten in Amerika und Europa werden von der OECD deutlich
geringer prognostiziert. Für Europa wird etwa eine Verdopplung der
internationalen Intrakontinentalverkehre erwartet. Länderspezifische Daten werden nicht
ausgewiesen.
Im globalisierten maritimen Sektor spielt es keine Rolle, ob der intrakontinentale
Seeverkehr stärker wächst als der interkontinentale Seeverkehr. Entscheidend für
die wirtschaftlichen Perspektiven der weltweit agierenden deutschen Reedereien
ist das Gesamtwachstum des Gütertransports auf See.
5. Welche Vorgaben plant die Bundesregierung auf welchen Ebenen gegenüber
der Güterverkehrs- und Logistikbranche, um den
a) Energieverbrauch und/oder CO2-Ausstoß festzustellen, bzw. um
b) Energieverbrauch und/oder CO2-Ausstoß zu begrenzen?
Auf nationaler und europäischer Ebene gibt es verschiedene Maßnahmen, um den
Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß zu begrenzen.
6. Welchen Herausforderungen ist der Logistikstandort Deutschland nach
Auffassung der Bundesregierung in den nächsten Jahren konfrontiert, um im
Wettbewerb mit anderen Logistiknationen bestehen zu können?
Der Logistikstandort Deutschland wird von vielfältigen Branchenzweigen und
Unternehmen getragen. Dementsprechend breit sind die Anforderungen an die
darin tätigen Unternehmen. Der Aktionsplan Güterverkehr und Logistik des
BMVI listet die digital- und verkehrspolitischen Herausforderungen und
Lösungen auf, die notwendig sind, damit Deutschland im internationalen Wettbewerb
weltweit führender Logistikstandort bleiben kann.
7. Welche weiteren großen Logistiknationen werden sich nach Kenntnissen der
Bundesregierung in den folgenden Jahren neben den etablierten Ländern
stark entwickeln, und welche Staaten werden gemäß welcher Prognosen in
der Logistik im Jahr 2030 bzw. 2050 auf den ersten zehn Rängen sein (bitte
Quelle/n nennen)?
Anhaltspunkte für die Entwicklung der Logistiknationen gibt der so genannte
Logistics Performance Index (LPI), der alle zwei Jahre von der Weltbank im
Rahmen der Studie „Connecting to Compete“ ermittelt wird. Hiernach ist
Deutschland nach der letzten Studie aus dem Jahr 2014 im Ranking auf Platz eins bewertet
worden, gefolgt von den Niederlanden, Belgien, dem Vereinigten Königreich,
Singapur, Schweden, Norwegen, Luxemburg, USA und Japan.
Der Bundesregierung ist keine Prognose bekannt, welche Logistiknationen die
ersten zehn Ränge in Zukunft belegen werden, insbesondere in den genannten
Zeiträumen.
8. a) Welche Entwicklungen zeichnen sich in der Transportbranche aufgrund
der Digitalisierung ab, und mit welchen Maßnahmen bereitet sich die
Bundesregierung auf diese Entwicklungen vor?
b) Welche Auswirkungen wird die weiter zunehmende internationale
Verflechtung der internationalen Warenhersteller sowie der Logistik- und
Verkehrsunternehmen im Güterbereich nach Kenntnissen der
Bundesregierung mit sich bringen?
c) Welche Auswirkungen werden diese Entwicklungen auf den weltweiten
Warenhandel haben?
d) Welche Vorbereitungen trifft die Bundesregierung bereits heute bzw.
wird sie treffen, um auf die Entwicklungen aus Frage 8c zu reagieren?
e) Wie schätzt die Bundesregierung die Potenziale des sogenannten
„Physical Internet“ ein, bei dem Transporte in kleinere Einzelbestandteile zerlegt
und auf verschiedenen Routen transportiert werden, um sie schneller,
kostengünstiger und umweltfreundlicher ans Ziel zu bringen?
f) Welche Maßnahmen müssten aus Sicht der Bundesregierung ergriffen
werden, um die Entstehung eines „Physical Internet“ zu fördern?
Die Fragen 8a bis 8f werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auch in der Transportbranche ist infolge der Digitalisierung eine zunehmende
Vernetzung und Automatisierung der Betriebsabläufe erkennbar. Der
automatisierte Informationsaustausch zwischen Endgeräten wie Maschinen, Automaten,
Fahrzeugen oder Containern untereinander oder mit einer zentralen Leitstelle ist
dabei einer der Trends der „Logistik 4.0“.
Die Bundesregierung rechnet mit einer weiter zunehmenden Globalisierung
sowie internationalen Arbeitsteilung. Als Folge davon wird mit weiter
zunehmenden internationalen Warenströmen und mit einem entsprechenden Wachstum der
grenzüberschreitenden Transportaktivitäten gerechnet. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da es sich hier
um privatwirtschaftliche Belange handelt.
9. a) Welche Herausforderungen bestehen aus Sicht der Bundesregierung bei
der zunehmenden Nutzung der digitalen Werkzeuge, damit das
Verkehrsmittel LKW zukünftig vermehrt ausschließlich für die „letzte Meile“
genutzt werden kann und dadurch ein größerer Anteil an Transporten auf
den umweltfreundlichen Verkehrsträgern Bahn und Binnenschiff
abgewickelt werden kann?
b) Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung
solche Modelle aus Frage 9a?
Die Fragen 9a und 9b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die bisherige Vernetzung der Verkehrsträger muss weiter optimiert werden,
wenn es gelingen soll, den in den Prognosen bis 2030 vorausgesagten
überdurchschnittlichen Zuwachs des Güterverkehrs in Deutschland zu bewältigen. Die
jeweiligen Stärken der einzelnen Verkehrsträger müssen genutzt werden, um in der
Gesamtheit ein Optimum an Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und
Umweltfreundlichkeit zu erreichen. Durch die Nutzung moderner logistischer Prozesse
wie „Logistik 4.0“ und Konzepte wie „Smart Factory“ oder „Connected Supply
Chain“ wird die Intermodalität schon heute deutlich verbessert.
10. a) Welche Auswirkungen werden die Prozesse von Digitalisierung und
Automatisierung auf den deutschen und europäischen Eisenbahnverkehr
haben, und welche Vorteile bzw. Risiken sind damit für wen verbunden?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Unterstützung dieser
Entwicklung?
Die Fragen 10a und 10b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Digitalisierung und Automatisierung des Eisenbahnverkehrs ist eine
unternehmerische Aufgabe der Eisenbahnen. Die Bundesregierung unterstützt diese
Bemühungen durch Investitionshilfen für die Infrastruktur, z. B. bei der
Errichtung Elektronischer Stellwerke.
11. a) Welche Auswirkungen werden die Prozesse von Digitalisierung und
Automatisierung auf die Küstenschifffahrt bzw. auf den internationalen
Seeverkehr haben und welche Vorteile bzw. Risiken sind damit für wen
verbunden?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Unterstützung dieser
Entwicklung?
Die Fragen 11a und 11b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 10 bis 12 und 15
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7524 verwiesen.
12. a) Welche Auswirkungen werden die Prozesse von Digitalisierung und
Automatisierung auf den deutschen bzw. internationalen Luftverkehr haben,
und welche Vorteile bzw. Risiken sind damit für wen verbunden?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Unterstützung dieser
Entwicklung?
Die Fragen 12a und 12b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Alle Bereiche der modernen Gesellschaft und damit auch der Luftverkehr sind
durch die rasant zunehmende Digitalisierung/Automatisierung geprägt. Die
Automatisierung ist beim Betrieb der Luftfahrzeuge im Sinne der Unterstützung des
Piloten bereits sehr weit vorangeschritten.
Auf Grund der Internationalität des Luftverkehrs sind nationale Vorstöße bei der
Digitalisierung des Luftverkehrs nicht zielführend. Die Bundesregierung
unterstützt daher europäische und internationale Entwicklungen.
13. a) Welche Potenziale für Transport und Logistik sieht die Bundesregierung
durch Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen)?
b) Inwiefern hat die Bundesregierung davon Kenntnis, dass bei den
Luftfahrtbehörden der Länder Anträge auf Nutzung von unbemannten
Luftfahrtsystemen (Drohnen) gestellt wurden, um sie zum kommerziellen
Transport zu nutzen?
c) Ab wann kann ein Führerschein zur gewerblichen Nutzung von Drohnen
erworben werden, und wer wird Schulungen und Prüfungen durchführen,
um fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse nachzuweisen?
d) Wie soll aus Sicht der Bundesregierung der sichere Betrieb einer Drohne
nachgewiesen werden, damit zukünftig Flüge auch außerhalb der
Sichtweite des Steuerers zulässig sind?
e) Inwiefern sieht die Bundesregierung weiteren Regelungsbedarf, damit
unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) zum kommerziellen Transport
genutzt werden können?
f) Welche Stelle/n wird/werden in Deutschland zukünftig Führerscheine für
Drohnen ausstellen?
g) Wie wird die Bundesregierung die Kennzeichnung von Drohnen, also
auch die Rückverfolgbarkeit des Eigentümers sicherstellen?
Die Fragen 13a bis 13g werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Durch die technischen Errungenschaften in der Drohnentechnologie ergibt sich
schon heute eine große Anwendungsbreite für den Einsatz von Drohnen zum
Beispiel in der Luftfotografie sowie in der Land- und Forstwirtschaft oder in der
Logistik. Nicht zuletzt versprechen sich Katastrophenschutz, Feuerwehr und Polizei
von dem Einsatz von Drohnen eine sinnvolle Ergänzung und Ausweitung der
bisherigen Möglichkeiten.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen in der vom Fragesteller
gewünschten Differenzierung vor.
Das BMVI bereitet derzeit einen Verordnungsentwurf zu Drohnen vor.
14. a) Welche Fortschritte gibt es nach Kenntnissen der Bundesregierung in
Bezug auf das autonome Fahren von LKWs bzw. auf die Digitalisierung der
LKW-Speditionen?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Unterstützung dieser
Entwicklung?
Die Fragen 14a und 14b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die technische Entwicklung automatisierter Fahrfunktionen ist ein dynamischer
Prozess aufeinanderfolgender Innovationsphasen.
Die Digitalisierung nimmt Einfluss auf alle Unternehmensbereiche. Auch für die
Effizienz der Logistik hat das Thema eine hohe Bedeutung. Zur Digitalisierung
von Lkw-Speditionen liegen der Bundesregierung jedoch keine Zahlen vor, da
diese Angelegenheit der Unternehmen ist.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, optimale Rahmenbedingungen und die
erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung von Systemen des
automatisierten und vernetzten Fahrens zu schaffen. Sie hat unter anderem die „Strategie
automatisiertes und vernetztes Fahren – Leitanbieter bleiben, Leitmarkt werden,
Regelbetrieb einleiten“ beschlossen, die nunmehr gemäß der Strategie zügig
umzusetzen ist. Ferner hat das BMVI den Betrieb und die Nutzung des Digitalen
Testfeldes Autobahn auf der Bundesautobahn 9 angestoßen. Auf dem „Digitalen
Testfeld Autobahn“ können moderne und zukunftsweisende Systeme und
Technologien, wie automatisiertes und vernetztes Fahren, Kommunikation zwischen
Fahrzeugen untereinander und mit Straßeninfrastruktureinrichtungen, erprobt
und bewertet werden. Es soll auch der Industrie als Angebot dienen, auf Basis
einer angepassten Infrastruktur dem Bund eigene Entwicklungen vorzustellen
und zu optimieren.
15. a) Welche Entwicklungen werden sich nach Kenntnissen der
Bundesregierung in den weltweiten Produktionsprozessen (Fertigungstiefe,
Rohstofftransporte, Produktionsstandorte) bis 2030 bzw. 2050 abzeichnen,
und welche Folgen wird dies für die Güterverkehrs- und Logistikbranche
in Deutschland mit sich bringen?
b) Werden sich dadurch Möglichkeiten zur Emissionsminderung ergeben,
wenn ja, inwieweit, und durch welche Veränderungen, wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 15a und 15b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Welthandel nimmt weiter zu (IWF-Prognose bei +3,4 Prozent und +4,1
Prozent für 2016 und 2017) und lässt damit auch zukünftig einen Anstieg des
weltweiten Güterverkehrs erwarten.
Entscheidungen der Unternehmen über ihre Produktionsstandorte, ihre
Fertigungstiefe und die regionale Auswahl ihrer Zulieferer und Abnehmer werden von
einer Vielzahl wirtschaftlicher, wettbewerblicher, technologischer, politischer,
sozialer und ökologischer Größen beeinflusst. Da alle diese Größen im Zeitablauf
erheblichen Änderungen unterliegen können, sind langfristige Prognosen über die
Gestaltung der weltweiten Wertschöpfungsketten, aber auch im Hinblick auf die
Entwicklungen von Rohstofftransporten, mit großer Unsicherheit behaftet. Es
wird zudem auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Aufgrund der dargelegten Unsicherheiten bezüglich der langfristigen
Entwicklung der Produktionsprozesse und der Folgen für den Verkehrs- und
Logistikbereich lassen sich die daraus ggf. resultierenden Möglichkeiten zur
Emissionsminderung nicht konkret abschätzen. Unabhängig von diesen Entwicklungen müssen
aber die Treibhausemissionen in Deutschland bis 2050 um 80 bis 95 Prozent
reduziert werden. Hierzu muss der Sektor Verkehr seinen Beitrag leisten. Eine
Reduktion der Treibhausgasemissionen in dem dafür erforderlichen Umfang lässt
sich letztlich nur durch eine weitgehende Umstellung der Energieträgerbasis des
Verkehrs auf erneuerbare Energien erreichen.
16. a) Wie werden sich die Arbeitsbedingungen im Güterverkehr in Deutschland
nach Kenntnis der Bundesregierung verändern (bitte für alle
Verkehrsträger getrennt angeben)?
b) Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Arbeitsbedingungen
im Güterverkehr in den nächsten Jahren zu verbessern, und welche
Regelungen plant sie diesbezüglich bis wann neu zu verabschieden oder
anzupassen?
Die Fragen 16a und 16b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Valide Informationen zur zukünftigen Entwicklung der Arbeitsbedingungen im
Transport- und Logistiksektor liegen der Bundesregierung nicht vor. Um den
Sozialpartnern eine belastbare Informationsgrundlage für Verbesserungen der
Arbeitsbedingungen zur Verfügung zu stellen, werden diese für den Bereich
Güterverkehr und Logistik einmal jährlich vom Bundesamt für Güterverkehr erhoben
und in einem Bericht zusammengefasst.
17. In welchen Berufsgruppen in der Güterverkehrs- und Logistikbranche
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Nachwuchsmangel, und durch
welche Maßnahmen soll dem entgegengewirkt werden (bitte [Ausbildungs-]
Berufe für alle Verkehrsträger getrennt angeben)?
Der Bundesagentur für Arbeit (BA) liegen keine dezidierten Informationen über
Nachwuchsmangel in den Berufen der Güterverkehrs- und Logistikbranche vor.
Aus Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist jedoch ersichtlich, dass
von den unter Frage 18 genannten Berufen überdurchschnittlich viele gemeldete
Ausbildungsstellen für eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. zur
Berufskraftfahrerin und zum Eisenbahner bzw. zur Eisenbahnerin im
Betriebsdienst – Lokführer und Transport unbesetzt bleiben. So waren zum 30. September
2015 in diesen beiden Ausbildungsfeldern 12,5 Prozent bzw. 10,8 Prozent der
gemeldeten Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Im Durchschnitt über alle Berufe
waren zu diesem Zeitpunkt noch 8,4 Prozent unbesetzt. Die Angaben können der
Tabelle 1 entnommen werden. Um eine Verbesserung der Situation bei den
Berufskraftfahrern herbeizuführen, ist das BMVI entsprechend der Maßnahme 5b
des Aktionsplans Güterverkehr und Logistik bereits im Gespräch mit der
Verkehrswirtschaft.
Deutschland (Gebietsstand Januar 2016)
Berichtsjahr: 2014/15 - im September
betriebl.
Berufsausbildungsstellen
Anteil unbesetzter
Ausbildungstellen in %
2 4 5
Insgesamt 488.416 40.960 8,4
52122 Berufskraftfahrer(Güterv./LKW)-Fachkraft Berufskraftfahrer/in 4.370 545 12,5
52132 Bus-, Straßenbahnfahrer/innen-Fachkraft Fachkraft - Fahrbetrieb 397 8 2,0
52182 FahrzeugführerStraßenverk(ssT)-Fachkraft Servicefahrer/in 170 13 7,6
52202 TriebfahrzeugführEisenbahn(oS)-Fachkraft
Eisenbahner/in im Betriebsdienst - Lokführer
und Transport 500 54 10,8
Erstellungsdatum: 05.02.2016, Zentraler Statistik-Service © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle 1: Seit Beginn des Berichtsjahres gemeldete Berufsausbildungsstellen nach ausgewählten Berufen (KldB 2010)
Beruf (KldB 2010) Zugeordnete Ausbildungsberufe (KldB 2010)
Gemeldete betriebliche
Berufsausbildungsstellen
darunter am 30.9. unbesetzte
Berufsausbildungsstellen
18. Wie viele durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte
Berufsausbildungen (Anpassungsfortbildungen) wurden in Summe der Jahre 2013, 2014 und
(bis Oktober) 2015 mit den Schulungszielen „Bus- und
Straßenbahnfahrer/innen-Fachkraft“, „Triebfahrzeugführer Eisenbahn-Fachkraft“ und
„Berufskraftfahrer“ begonnen und in diesem Zeitraum beendet und wie viele
davon wurden vorzeitig beendet, wie viele davon wurden ohne Erreichen des
Schulungszieles zu Ende geführt, wie viele davon wurden mit Erreichen des
Schulungszieles zu Ende geführt, und wie viele der geförderten Personen mit
erreichtem Schulungsziel arbeiteten drei Monate nach Erreichen des
Schulungszieles im jeweiligen Beruf (bitte die Summe der drei Jahre, aber
differenziert nach den drei Berufen darstellen)?
Von Januar 2013 bis Oktober 2015 begannen insgesamt 110 400 Personen eine
geförderte berufliche Weiterbildung mit den in der Frage genannten
Schulungszielen. Im gleichen Zeitraum beendeten 110 700 Personen eine solche
Maßnahme. Angaben für die Zu- und Abgänge nach den Schulungszielen, der Art der
Beendigung der Maßnahme und dem Verbleib nach Maßnahmenende können den
Tabellen 2a, 2b und 2c entnommen werden. Ergebnisse zum Verbleib liegen
wegen des gewählten 3-monatigen Verbleibzeitraums und der Wartezeit in der
Beschäftigungs- und Förderstatistik aktuell lediglich für die Abgänge bis April 2015
vor (Tabelle 2c); es wurden zwei volle Jahreszeiträume ausgewertet.
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
2013 - 2015, Datenstand: Januar 2016
Jan bis Okt 2015 Jahr 2014 Jahr 2013 Jan 2013 bis
Oktober 2015
1 2 3 4
berufliche Weiterbildung 260.649 323.994 326.449 911.092
dar. berufliche Weiterbildung mit Abschluss 44.065 52.077 53.283 149.425
berufliche Weiterbildung 3.335 3.858 3.575 10.768
dar. berufliche Weiterbildung mit Abschluss 48 122 103 273
berufliche Weiterbildung 629 472 374 1.475
dar. berufliche Weiterbildung mit Abschluss 10 50 46 106
berufliche Weiterbildung 469 682 899 2.050
dar. berufliche Weiterbildung mit Abschluss - - - -
berufliche Weiterbildung 28.942 36.477 30.724 96.143
dar. berufliche Weiterbildung mit Abschluss 450 747 777 1.974
Erstellungsdatum: 05.02.2016, Zentraler Statistik-Service, Auftragsnummer 219882 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben,
vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden.
Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen.
Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung
auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen.
Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und
wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Berufskraftfahrer
(Güterverkehr/LKW),5212
Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Eintritte von Teilnehmern in beruflicher Weiterbildung (inkl. allg. Maßnahmen zur Weiterbildung Reha) nach
ausgewählten Aus- und Weiterbildungszielen, Nürnberg, Februar 2016
Aus- und Weiterbildungsziel
(KldB 2010) Maßnahmeart
Tabelle 2a: Eintritte von Teilnehmern in beruflicher Weiterbildung (inkl. allg. Maßnahmen zur Weiterbildung
Reha) nach ausgewählten Aus- und Weiterbildungszielen
Insgesamt, darunter
Bus-, Straßenbahnfahrer/innen-
Fachkraft:52132
TriebfahrzeugführEisenbahn(oS)-
Fachkraft:52202
Berufskraftfahrer
(Personentransport/PKW),5211
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
2013 - 2015, Datenstand: Januar 2016
Jan bis Okt 2015 Jahr 2014 Jahr 2013 Jan 2013 bis
Oktober 2015
1 2 3 4
Insgesamt, darvon 270.702 310.248 330.259 911.209
Abbruch 36.142 43.363 44.048 123.553
kein Abbruch, davon 225.713 252.547 268.641 746.901
erfolgreich teilgenommen 222.217 249.114 264.849 736.180
Prüfung nicht bestanden 3.496 3.433 3.792 10.721
Keine Angabe/Keine Zuordnung möglich 8.847 14.338 17.570 40.755
Insgesamt, darvon 43.852 42.955 45.682 132.489
Abbruch 9.772 11.550 10.052 31.374
kein Abbruch, davon 31.957 29.071 32.133 93.161
erfolgreich teilgenommen 30.909 28.247 31.310 90.466
Prüfung nicht bestanden 1.048 824 823 2.695
Keine Angabe/Keine Zuordnung möglich 2.123 2.334 3.497 7.954
Insgesamt, darvon 3.696 3.501 3.643 10.840
Abbruch 296 320 267 883
kein Abbruch, davon 3.275 3.072 3.159 9.506
erfolgreich teilgenommen 3.217 3.023 3.118 9.358
Prüfung nicht bestanden 58 49 41 148
Keine Angabe/Keine Zuordnung möglich 125 109 217 451
Insgesamt, darvon 89 102 100 291
Abbruch 19 20 11 50
kein Abbruch, davon 49 71 66 186
erfolgreich teilgenommen 49 67 * *
Prüfung nicht bestanden - 4 * *
Keine Angabe/Keine Zuordnung möglich 21 11 23 55
Insgesamt, darvon 451 400 315 1.166
Abbruch 104 80 49 233
kein Abbruch, davon 337 295 248 880
erfolgreich teilgenommen 291 268 242 801
Prüfung nicht bestanden 46 27 6 79
Keine Angabe/Keine Zuordnung möglich 10 25 18 53
Insgesamt, darvon 12 37 69 118
Abbruch * 6 13 *
kein Abbruch, davon 9 17 46 72
erfolgreich teilgenommen 6 * * *
Prüfung nicht bestanden 3 * * *
Keine Angabe/Keine Zuordnung möglich * 14 10 *
Insgesamt, darvon 479 798 839 2.116
Abbruch 30 48 49 127
kein Abbruch, davon 440 745 783 1.968
erfolgreich teilgenommen 403 709 759 1.871
Prüfung nicht bestanden 37 36 24 97
Keine Angabe/Keine Zuordnung möglich 9 5 7 21
Insgesamt, darvon - - - -
Abbruch - - - -
kein Abbruch, davon - - - -
erfolgreich teilgenommen - - - -
Prüfung nicht bestanden - - - -
Keine Angabe/Keine Zuordnung möglich - - - -
Insgesamt, darvon 30.218 35.264 31.132 96.614
Abbruch 1.623 1.856 1.774 5.253
kein Abbruch, davon 27.759 32.305 28.176 88.240
erfolgreich teilgenommen 27.507 32.043 27.939 87.489
Prüfung nicht bestanden 252 262 237 751
Keine Angabe/Keine Zuordnung möglich 836 1.103 1.182 3.121
Insgesamt, darvon 608 773 730 2.111
Abbruch 92 180 126 398
kein Abbruch, davon 437 473 445 1.355
erfolgreich teilgenommen 428 464 439 1.331
Prüfung nicht bestanden 9 9 6 24
Keine Angabe/Keine Zuordnung möglich 79 120 159 358
Erstellungsdatum: 05.02.2016, Zentraler Statistik-Service, Auftragsnummer 219881 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben,
vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden.
Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen.
Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung
auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen.
Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und
wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert
geschlossen werden kann, anonymisiert.
Aus- und Weiterbildungsziel
(KldB 2010) Maßnahmeart Maßnahmeergebnis
Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Austritte von Teilnehmern in beruflicher Weiterbildung (inkl. allg. Maßnahmen zur Weiterbildung Reha) nach ausgewählten
Aus- und Weiterbildungszielen und dem Maßnahmeergebnis, Nürnberg, Februar 2016
berufliche
Weiterbildung, dar.
berufliche
Weiterbildung mit
Abschluss
berufliche
Weiterbildung, dar.
berufliche
Weiterbildung mit
Abschluss
berufliche
Weiterbildung, dar.
berufliche
Weiterbildung mit
Abschluss
Insgesamt, dar.
52132 Bus-,
Straßenbahnfahrer/innen-
Fachkraft
52202 Triebfahrzeugführ
Eisenbahn(oS)-Fachkraft
52111 Berufskraftfahrer
(Personen) - Fachkraft
52112 Berufskraftfahrer
(Güter) - Fachkraft
Tabelle 2b: Austritte von Teilnehmern in beruflicher Weiterbildung (inkl. allg. Maßnahmen zur Weiterbildung Reha)
nach ausgewählten Aus- und Weiterbildungszielen und dem Maßnahmeergebnis
berufliche
Weiterbildung, dar.
berufliche
Weiterbildung mit
Abschluss
berufliche
Weiterbildung, dar.
berufliche
Weiterbildung mit
Abschluss
Tabelle 2c: Austritte von Teilnehmern aus beruflicher Weiterbildung (inkl. allg. Maßnahmen zur
Weiterbildung Reha) untersucht 3 Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
Mai 2014 bis Apr 2015, Mai 2013 bis Apr 2014, Datenstand: Januar 2016
19. Mit Haushaltsmitteln in welcher Höhe hat die Bundesregierung in den Jahren
seit 2008 jährlich die Aus- und Weiterbildung in der Logistik gefördert (bitte
tabellarisch nach Jahren und aufgeschlüsselt nach Haushaltstiteln angeben)?
Die Daten aus dem Finanzsystem der BA enthalten keine Informationen zu
Ausgaben für die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung differenziert
nach dem Aus- bzw. Weiterbildungsberuf. Somit kann die Frage weder auf der
Grundlage statistischer Daten noch auf der Grundlage von Finanzdaten der BA
beantwortet werden.
Im Rahmen der Mautharmonisierung hat das BMVI auf der Basis der „Richtlinie
über die Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und
Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“
die Aus- und Weiterbildung in Straßengüterkraftverkehrsunternehmen gefördert.
Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch das Bundesamt für
Güterverkehr. Das Förderprogramm startete im Januar 2009. Die jährlichen
Auszahlungen seit 2009 betrugen rund:
2009 2010 2011 2012 2013 2014
31,7 Mio. € 19,7 Mio. € 71,4 Mio. € 75,1 Mio. € 41,2 Mio. € 38,5 Mio. €
Für 2015 liegen die Zahlen noch nicht vor.
darunter darunter darunter
im gleichen
Beruf
im gleichen
Beruf
im gleichen
Beruf
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Insgesamt, darunter 317.649 139.744 320.107 131.459 637.756 271.203
Bus-, Straßenbahnfahrer/innen-Fachkraft:52132 3.789 2.338 1.312 3.580 2.138 1.126 7.369 4.476 2.438
TriebfahrzeugführEisenbahn(oS)-Fachkraft:52202 434 272 206 366 220 173 800 492 379
Berufskraftfahrer(Personentransport/PKW),5211 681 227 129 899 234 132 1.580 461 261
Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW),5212 37.153 21.194 9.107 32.121 18.135 7.938 69.274 39.329 17.045
Insgesamt, darunter 44.472 21.249 44.765 20.954 89.237 42.203 -
Bus-, Straßenbahnfahrer/innen-Fachkraft:52132 117 76 44 112 75 40 229 151 84
TriebfahrzeugführEisenbahn(oS)-Fachkraft:52202 22 7 6 75 45 42 97 52 48
Berufskraftfahrer(Personentransport/PKW),5211 - - - - - - - - _
Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW),5212 829 452 238 756 423 205 1.585 875 443
Insgesamt, darunter 259.821 117.222 257.315 108.578 517.136 225.800
Bus-, Straßenbahnfahrer/innen-Fachkraft:52132 3.300 2.115 1.208 3.080 1.937 1.040 6.380 4.052 2.248
TriebfahrzeugführEisenbahn(oS)-Fachkraft:52202 310 225 191 269 190 159 579 415 350
Berufskraftfahrer(Personentransport/PKW),5211 582 202 121 784 214 126 1.366 416 247
Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW),5212 33.890 19.664 8.441 29.123 16.787 7.374 63.013 36.451 15.815
Insgesamt, darunter 29.895 16.857 30.397 16.993 60.292 33.850 -
Bus-, Straßenbahnfahrer/innen-Fachkraft:52132 83 60 34 77 61 34 160 121 68
TriebfahrzeugführEisenbahn(oS)-Fachkraft:52202 10 5 4 58 39 36 68 44 40
Berufskraftfahrer(Personentransport/PKW),5211 - - - - - - - - _
Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW),5212 531 322 7 469 299 147 1.000 621 154
Erstellungsdatum: 08.02.2016, Zentraler Statistik-Service, Auftragsnummer 219882 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben,
vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden.
Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen.
Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung
auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen.
Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und
wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
1) Für das Merkmal "sozialversicherungspflichtige Beschäftigung" ist neben dem 3 monatigen Verbleibsintervall auch die 6 monatige Wartezeit der Beschäftigungsstatistik zu berücksichtigen.
Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Austritte von Teinehmern aus beruflicher Weiterbildung (inkl. allg. Maßnahmen zur Weiterbildung Reha) untersucht 3 Monate nach Austritt
hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, Nürnberg, Februar 2016
Austritte
Insgesamt
darunter 3 Monate nach Austritt
sozialversicherungspflichtig
beschäftigt 1)
Insgesamt Insgesamt Insgesamt
Abgänge Insgesamt
berufliche
Weiterbildung
dar. berufliche
Weiterbildung
mit Abschluss
Abgänge - erfolgreiche Teilnahme
berufliche
Weiterbildung
dar. berufliche
Weiterbildung
mit Abschluss
Maßnahmeart
Aus- und Weiterbildungsziel
(KldB 2010)
Mai 2014 bis Apr 2015 Mai 2013 bis Apr 2014 Mai 2013 bis Apr 2015
Austritte
Insgesamt
darunter 3 Monate nach Austritt
sozialversicherungspflichtig
beschäftigt 1) Austritte
Insgesamt
darunter 3 Monate nach Austritt
sozialversicherungspflichtig
beschäftigt 1)
20. a) Wie viele LKW-Parkplätze sind seit 2008 jährlich an Bundesautobahnen
bzw. Bundesstraßen hinzugekommen, und wie viele plant die
Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern in den folgenden Jahren
zusätzlich neu zu errichten bzw. zu erweitern, und Haushaltsmittel in
welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder dafür
bisher bereitgestellt (bitte tabellarisch angeben)?
b) In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit 2008 Haushaltsmittel für
die Neuerrichtung von LKW-Parkplätzen ausgegeben, welche Mittel hat
sie für die Jahre bis 2018 jährlich vorgesehen (bitte tabellarisch angeben)?
Seit 2008 wurden insgesamt rd. 14 430 Lkw-Parkstände fertiggestellt. Dafür
wurden rd. 860 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. Eine
detaillierte Auflistung nach Jahren ist nachstehend aufgeführt:
Fertiggestellte Lkw-Parkstände Kosten in Mio. €
2008 793 30
2009 1.982 70
2010 2.583 130
2011 2.866 157
2012 1.634 127
2013 1.429 101
2014 1.504 132
2015 1.640 116
Wie im Aktionsplan Güterverkehr und Logistik dargestellt, sollen in der 18.
Legislaturperiode 6 000 zusätzliche Lkw-Parkstände entstehen. Im
Haushaltsjahr 2016 und in den folgenden Jahren stehen jeweils 130 Mio. Euro zur
Verfügung.
21. a) Durch welche Maßnahmen fördert der Bund Investitionen durch
Logistikunternehmen in energiesparende und umweltschonende
Unternehmensinfrastruktur (Immobilien, innerbetriebliche Förderanlagen etc.)?
b) Durch welche Maßnahmen fördert der Bund Investitionen in
verbrauchsarme Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit alternativen Antrieben im
Straßengüterverkehr, sowohl in der Herstellung als auch direkt beim Käufer (bitte
Höhe der Haushaltsmittel jährlich seit 2008 tabellarisch darstellen)?
c) Für welche möglichen Antriebsarten stellt der Bund hier Haushaltsmittel
zur Verfügung?
Die Fragen 21a bis 21c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die energetische Sanierung und der energieeffiziente Neubau gewerblicher
Nichtwohngebäude werden seit dem 1. Juli 2015 im „KfW-
Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (276-278)“ gefördert. Die
Förderung umfasst den Neubau und umfassende Sanierungen für Gebäude aller
Baualtersklassen zum KfW-Effizienzhausstandard als auch die Umsetzung von
Einzelmaßnahmen. Das Programm steht allen gewerblichen Unternehmern,
Freiberuflern und Contracting-Gebern offen. Es werden zinsgünstige Darlehen inkl.
Tilgungszuschüsse gewährt. Außerdem können Unternehmen im Rahmen des sog.
Marktanreizprogramms zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien eine
Förderung erhalten, wenn sie in Technologien investieren, die erneuerbare
Energien zur Wärmeerzeugung nutzen.
Die Bundesregierung fördert Investitionen in verbrauchsarme Fahrzeuge bzw.
Fahrzeuge mit alternativen Antrieben durch folgende Maßnahmen:
Ressortübergreifende Förderinitiative „Schaufenster Elektromobilität“ der
Bundesregierung:
Zuwendung
in Projekte
mit Bezug zur
Fragestellung
(€)
2008 - 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
BMVI 0,00 0,00 1.318.802,88 859.098,06 896.277,85 836.706,21 0,00
BMWi 0,00 0,00 653.083,05 1.760.147,13 1.484.085,92 1.030.071,53 247.692,37
BMUB 0,00 0,00 196.906,17 483.386,35 628.733,37 322.383,09 0,00
BMBF 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 0,00 0,00 2.168.792,10 3.102.631,54 3.009.097,14 2.189.160,83 247.692,37
Gefördert werden rein Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und Plug-In Hybride
(PHEV) für den Straßengüterverkehr.
Ressortförderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) „Erneuerbar Mobil“ (F+E Projekte zur
Entwicklung verbrauchsarmer Fahrzeuge im Straßengüter-/Lieferverkehr
bzw. Güter- und Dienstleistungsverkehrs sowie die dazugehörige Erprobung
in Feldtests)
Zuwendung in
Projekte mit
Bezug zur
Fragestellung (€)
2008 - 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
BMUB 17.323.037,70 6.455.476,17 3.964.256,28 3.908.302,62 2.782.128,50 962.279,83 15.000,00
Summe 17.323.037,70 6.455.476,17 3.964.256,28 3.908.302,62 2.782.128,50 962.279,83 15.000,00
Gefördert wird die Forschung zu reinelektrischen Antrieben und Plug-In
Hybriden.
Ressortförderprogramme des BMVI (Demonstrations- bzw.
Technologievorhaben in den Bereichen Wirtschaftsverkehr, City-Logistik/Lieferkehr, LKW-
Innovationsprogramm)
Zuwendungen für
Projekte mit Bezug
zur Fragestellung
nach
Förderprogramm (€) 2008-2012 2013 2014 2015 2016 2017
Nationales
Innovationsprogramm
Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologien 866.169,12 228.443,88 121.624,00 - - -
Förderrichtlinie
Elektromobilität
2011 1.223.658,85 4.768.286,26 4.675.329,13 4.751.437,87 3.290.320,79 3.394.279,03
Förderrichtlinie
Elektromobilität
2015 - - - - 166.455,00 211.608,00
Förderung im
Rahmen des
Konjunkturpaket II 20.256.600,63 - - - - -
Mit der Förderrichtlinie des BMVI „Elektromobilität und dem Nationalen
Innovationsprogramm Wasserstoff/Brennstoffzelle“ werden alternative Antriebe mit
Batterie-, Hybrid-und Wasserstoff-/Brennstoffzellenantrieben gefördert.
Im Rahmen des Lkw-Innovationsprogramms hat das BMVI auf der Grundlage
der „Richtlinie zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer
Nutzfahrzeuge“ die Anschaffung von emissionsarmen schweren Nutzfahrzeugen ab
12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gefördert. Die Abwicklung des
Förderprogramms erfolgte durch die KfW. Das Förderprogramm startete im September
2007. Die jährlichen Auszahlungen seit 2008 betrugen rund:
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
74,5 Mio. € 70,7 Mio. € 15,1 Mio. € 11,6 Mio. € 12,3 Mio. € 8,4 Mio. € 15,2 Mio. €
22. a) Welche Rolle wird in der Fortschreibung des Aktionsplans Güterverkehr
und Logistik die Ausweitung der Länge von Güterzügen spielen (bitte
zukünftig angestrebte Zuglänge angeben und mögliche Strecken für diese
Züge benennen)?
b) Welche Kapazitätserweiterungen an welchen Stellen im deutschen
Eisenbahnnetz müssen zugunsten längerer Züge aus 23a durchgeführt werden?
c) Für welche Überholgleise hat die Deutsche Bahn AG eine Verlängerung
auf 750 Meter vorgeschlagen (bitte genaue Lage im Netz angeben)?
d) Welche Strecken sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der
Deutschen Bahn AG für Güterzüge mit einer Länge von bis zu 835 Metern
vorgeschlagen worden, und bis wann soll auf den besagten Strecken der
Betrieb mit längeren Güterzügen möglich sein?
Die Fragen 22a bis 22d werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Längere Güterzüge ermöglichen eine verkehrliche Kapazitätsausweitung auf den
vorhandenen Strecken, da die gleiche Nettolast mit weniger Zügen befördert
werden kann. Welche Infrastrukturmaßnahmen erfolgen müssen, ist von der
angestrebten Zuglänge abhängig. Über eine Zuglänge von mehr als 740 m (bzw. mehr
als 835 m auf der Relation Maschen-Padborg) hat die DB AG noch nicht
entschieden.
Das BMVI untersucht die Verlängerung von Überholgleisen auf 750 m im
mehrstufigen gesamtwirtschaftlichen Bewertungsverfahren für den neuen
Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Dabei wird auch die genaue Lage dieser Überholgleise
im Netz ermittelt werden. Diese Untersuchung ist methodisch aufwändig. Die
Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Güterzüge bis zu 835 m Länge sind auf der Relation Maschen-Padborg im
kommerziellen Einsatz.
Im Übrigen ist die operative Umsetzung Angelegenheit der DB AG.
23. a) Mit welchen Aktivitäten im Bereich der Forschung und Entwicklung will
die Bundesregierung die Einführung einer automatischen
Mittelpufferkupplung vorantreiben?
b) Welchen Zeitraum strebt die Bundesregierung für die Einführung der
automatischen Mittelpufferkupplung an, und welche Aktivitäten plant die
Bundesregierung auf EU-Ebene, um die europaweite Einführung
sicherzustellen?
Für die automatische Mittelpufferkupplung liegen verschiedene technische
Lösungen vor, von denen eine bei Schwerlastzügen im praktischen Einsatz ist. Die
weitere Entwicklung und Einführung ist eine unternehmerische Aufgabe der
Eisenbahnverkehrsunternehmen.
24. a) Welche Fortschritte bei der Einführung des Zugleit- und -
sicherungssystems ERTMS/ETCS gibt es, und welche Streckenabschnitte sind bereits
mit welchen ETCS-Levels ausgestattet?
b) Welche Kosten fielen dafür insgesamt bisher bei der Deutschen Bahn AG
bzw. beim Bund dafür an?
c) An welchen Strecken in Deutschland ist ERTMS/ETCS durch die
Europäische Union vorgesehen, und an welchen Streckenabschnitten befindet
sich die Technik aktuell in der Umsetzung bzw. ist bisher noch nicht
umgesetzt?
d) Auf welchen Streckenabschnitten ist ERTMS/ETCS zukünftig bis 2020
mit welchem jeweiligen Level vorgesehen, und auf welchen
Streckenabschnitten finden Vorbereitungsmaßnahmen statt?
Die Fragen 24a bis 24d werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Am 8. Dezember 2015 hat das Eisenbahn-Bundesamt die
Inbetriebnahmegenehmigung für den Streckenabschnitt zwischen Erfurt und Halle/Leipzig (VDE 8.2)
erteilt. Dort wird ERTMS in Level 2 betrieben. Bis 2017 soll der Abschnitt
zwischen Erfurt und Nürnberg (VDE 8.1) folgen.
Die signaltechnische Ausrüstung des VDE 8.1, VDE 8.2 und Knotens Erfurt
werden gemeinsam veranschlagt. Somit können zum aktuellen Zeitpunkt keine
abschließenden Kosten ermittelt werden.
Die Europäische Union hat laut Beschluss 2012/88/EU der Kommission vom
25. Januar 2012 über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität der
Teilsysteme „Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung“ des
transeuropäischen Eisenbahnsystems Anhang III Abschnitt 7.3.4 für Deutschland vier
ERTMS-Korridore vorgesehen. Momentan befindet sich der international
wichtigste Korridor A von Rotterdam über Köln und Basel nach Genua in der
Umsetzung.
Die vollständige Befahrbarkeit von Korridor A mit ERTMS, ohne auf eine
nationale Zugsicherung zurückgreifen zu müssen, ist nach aktuellem Stand der
Planungen und in Abstimmung mit der Europäischen Kommission für 2022
vorgesehen. Dabei kommt ERTMS Level 1 Limited Supervision oder ERTMS Level 2
zum Einsatz. Level 2 wird dort verwendet, wo dichte Zugfolgen oder hohe
Geschwindigkeiten notwendig sind, sowie bei Stellwerken, die diesen Standard
unterstützen. Insbesondere auf Streckenabschnitten mit älteren Stellwerken, die das
Ende ihrer technischen Nutzungsdauer noch nicht erreicht haben, ist Level 1
Limited Supervision vorgesehen.
25. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Antwort der
Bundesnetzagentur an den Abgeordneten Matthias Gastel auf dessen Schriftliche
Frage, weshalb lediglich in Großbritannien einschließlich Nordirland im
Bereich des Schienengüterverkehrs ein kontinuierliches Wachstum über die
letzten vier Jahre erzielt werden konnte und wonach dies auch auf die im
europäischen Vergleich unterdurchschnittlich hohen Trassenpreise
zurückzuführen sei (Antwort vom 27. Mai 2015), und welche Konsequenzen zieht
die Bundesregierung daraus insbesondere für das neue
Eisenbahnregulierungsgesetz?
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des
Wettbewerbs im Eisenbahnbereich vorgelegt. Durch die Einführung einer Anreizsetzung
werden Impulse für eine Kostensenkung gegeben, die allen Verkehrsdiensten zu
Gute kommt. Darüber hinaus führt die Präzisierung des Preisbildungsmaßstabes
zu einer konsequenteren Berücksichtigung der Preissensibilitäten der jeweiligen
Verkehrsdienste.
26. Wie sieht der aktualisierte Zeitplan für die Umsetzung des Sofortprogramms
Seehafenhinterlandverkehr II aus (bitte projektscharf den Planungsstand
bzw. den Stand der Umsetzung angeben)?
Das Sofortprogramm Seehafen-Hinterlandverkehr II (SHHV II) wird in zwei
Tranchen umgesetzt. Die Finanzierungsvereinbarung zur 1. Tranche hat eine
Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020. Die damit umzusetzenden Maßnahmen
werden nachstehend mit Angabe des aktuellen Umsetzungsstandes dargestellt.
Die Finanzierungsvereinbarung für die 2. Tranche wird derzeit zwischen dem
Eisenbahn-Bundesamt und der DB Netz AG abgestimmt.
Nachfolgend der aktuelle Bearbeitungsstand der Maßnahmen der 1. Tranche
gemäß Angaben der DB Netz AG:
1. Baumaßnahmen:
Knoten Hamburg (Ostumfahrung Maschen)
Der (Haupt-)Baubeginn des östlichen Umfahrungsgleises des Rangierbahnhofes
Maschen ist ab Anfang 2017 vorgesehen, die erforderlichen Ausschreibungen
starten Mitte 2016.
Als Vorabmaßnahme wurde die Errichtung der Lärmschutzwand (West) bereits
ausgeschrieben.
Knoten Hamburg (Nordkurve Kornweide)
Im Rahmen des Projektes zweigleisiger Ausbau der Nordkurve Kornweide wird
die Hafenanbindung für nördliche und östliche Destinationen verbessert. Das
zweite Gleis Nordkurve Kornweide wird auf einem Dammbauwerk errichtet.
Aufgrund der schwierigen Untergrundverhältnisse (weicher Moorboden) kommt
dort eine zeitaufwändige, in drei Phasen erfolgende Methode der
Bodenstabilisierung und der Dammschüttung zur Anwendung. Die erste Phase wurde bereits
begonnen und durchläuft derzeit den erforderlichen Setzungszeitraum. Weiterhin
wurde mit der Erstellung einer größeren zusammenhängenden Kreuzungsanlage
(u. a. mit einer Eisenbahnüberführung der Strecke 1254 über die neue
Bundesstraßenlage der B 4/75) begonnen.
Umschlagbahnhof Leipzig-Wahren
Im Umschlagbahnhof Leipzig-Wahren wird ein zweites Umschlagmodul
errichtet. Dieses 2. Umschlagmodul besteht aus vier Umschlaggleisen, je einer Fahr-
und Ladespur für LKW und vier Abstellspuren für Container, die von zwei
Kragarmportalkränen überspannt werden. Die Realisierung der Maßnahme wurde
im dritten Quartal 2015 begonnen. Derzeit läuft die Bauphase fünf von neun. In
dieser Phase werden Tief-, Erd- und Oberbauarbeiten, aber auch schon
vorbereitende Oberleitungsarbeiten, sowie signaltechnische Begleitarbeiten durchgeführt.
Die Bauzustände sind wegen der bereits vorhandenen in Betrieb befindlichen
Infrastruktur erforderlich.
Seehafen Rostock (Achslasterhöhung bis Kavelstorf)
Im Rahmen dieser Maßnahme werden sechs neue Durchlässe – Bauwerke, bei
denen die Gleisanlagen z. B. über Entwässerungseinrichtungen und Bäche geführt
werden – auf der Strecke 6448 zwischen Kavelstorf und Rostock-Seehafen für
Achslasten bis zu 25 Tonnen ertüchtigt. Damit wird die Strecke Rostock Seehafen
bis in den Großraum Berlin durchgängig mit 25 t-Radsatzlast befahrbar sein. Für
die Durchlässe wird aktuell die Entwurfsplanung erarbeitet.
Spurplananpassung Bahnhof Lehrte Westgruppe
Im Rahmen der Bedarfsplanmaßnahme MegaHub Lehrte wird auch die
Bestandsnetzmaßnahme Bahnhof Lehrte, Spurplananpassung Bahnhofsteil Westgruppe
(Spurplananpassung der Bestandanlagen an das neue Gleisbild Projekt MegaHub
Lehrte) umgesetzt. Damit wird die Leistungsfähigkeit des Knotens Lehrte-West
verstetigt und die Betriebsqualität erhöht. Der Baubeginn ist im Rahmen einer
Unbedenklichkeitserklärung des EBA (Baubeginn auf Risiko des Bauherrn, ohne
Gefährdung der Bundesmittelförderung) erfolgt.
2. Planungsmaßnahmen:
ABS Lübeck-Schwerin (Planung Leistungsphasen 1+2)
Im Rahmen dieses Projektes wird die Elektrifizierung der eingleisigen Strecke
1122 (Lübeck-Bad Kleinen) sowie der Neubau einer Verbindungskurve im
Bereich Bad Kleinen zur Strecke 6441 (Schwerin-Bad Kleinen) geplant. Die
verkehrliche Aufgabenstellung ist erarbeitet. Im Rahmen der Grundlagenermittlung
wird nunmehr unter Berücksichtigung der betrieblichen und infrastrukturellen
Voraussetzungen die konkrete Aufgabenstellung für die technische Vorplanung
erarbeitet.
ABS Paderborn – Kassel, Verbindungskurve Mönchehof – Speele (Planung
Leistungsphasen 1+2)
Im Rahmen der ABS Paderborn – Halle wird zur nördlichen Umfahrung der Stadt
Kassel eine Verbindungskurve mit dem Planfalltitel Mönchehof – Speele geplant.
Damit entfällt perspektivisch ein Wenden der Züge im Rangierbahnhof Kassel,
was zu einer Entlastung zum einen des Knotens Kassel selbst und zum anderen
auch der nördlich laufenden Parallelrelationen des Ost-West-Güterverkehrs führt.
Zurzeit erfolgt im Rahmen der Grundlagenermittlung die Erarbeitung und
Abstimmung der verkehrlichen und betrieblichen Aufgabenstellungen als Grundlage
der technischen Vorplanung.
ABS Nürnberg – Passau – Grenze D/A – Neubau Drittes Gleis Regensburg –
Obertraubling (Planung Leistungsphasen 1+2)
Im Bereich Regensburg kreuzen sich zwei große Eisenbahnrelationen (Nord-Süd
mit West-Ost). Zwischen Regensburg Hauptbahnhof und Obertraubling laufen
diese beiden Relationen parallel. Die Maßnahme „Drittes Gleis Regensburg –
Obertraubling“ dient der Erhöhung der Kapazität und damit Durchlässigkeit des
Knotenbereiches. Zurzeit erfolgt die Erarbeitung und Abstimmung der
betrieblichen und infrastrukturellen Voraussetzungen zur Durchführung der technischen
Vorplanung.
Bremerhaven-Speckenbüttel – Bremen (Planung Leistungsphasen 1+2)
Im Rahmen der Planungsmaßnahme werden im Bereich Bremerhaven zwei
Einzelmaßnahmen geplant:
a) Auf der Strecke 1740 zwischen Bremen und Bremerhaven fehlen im Bereich
Bremerhaven abschnittsweise die Möglichkeiten einer uneingeschränkten
Betriebsabwicklung. Hier wird die Realisierung der Lückenschlüsse eines
sogenannten Gleiswechselbetriebes geplant.
b) Vervollständigung der Ausrüstung von acht Gleisen des Bahnhofs
Bremerhaven-Speckenbüttel mit Oberleitung.
Für beide Maßnahmen wird derzeit die Grundlagenermittlung durchgeführt. Die
technische Vorplanung wird hier in Kürze starten. Die bauliche Umsetzung ist in
der 2. Tranche vorgesehen.
27. a) Welche Empfehlungen gibt die Bundesregierung oder geben andere
staatliche bzw. zwischenstaatliche Organisationen an Unternehmen aus dem
Güterverkehrs- und Logistikbereich, welche Nachhaltigkeitskennzahlen
in der Bilanz anzugeben sind?
b) Welche Verpflichtungen gibt die Bundesregierung oder geben andere
staatliche Organisationen an Unternehmen aus dem Güterverkehrs- und
Logistikbereich, welche Nachhaltigkeitskennzahlen in der Bilanz
anzugeben sind?
c) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Unternehmen
im Güterverkehrs- und Logistikbereich den Deutschen
Nachhaltigkeitskodex (DNK) anwenden?
Wenn ja, wie groß ist der Anteil, wenn nein, warum nicht?
d) Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, den Anteil der Firmen, die
den DNK anwenden, zu erhöhen?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die
Anwendung?
e) Sind weitere Unterstützungsmaßnahmen (Anreizsysteme oder Ähnliches)
für die Anwendung des DNK geplant?
Wenn ja, wie sollen diese ausgestaltet werden?
Wenn nein, warum nicht?
f) Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, Anreize für
einen niedrigen CO2-Ausstoß in Transporte und gesamte Lieferketten zu
schaffen, falls sie keine Maßnahmen beabsichtigt, warum nicht?
g) Wie beurteilt die Bundesregierung freiwillige Maßnahmen der
Güterverkehrs- und Logistikunternehmen zum Ausweis von CO2-Emissionen bei
Logistikdienstleistungen oder zu Bonus-Malus-Regelungen von CO2-
Emissionen im Rahmen von Logistikverträgen („Öko-KPI“), und
inwieweit bezieht sie diese in Überlegungen zu verpflichtenden Maßnahmen
mit ein?
Die Fragen 27a bis 27g werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Über die verpflichtende Rechnungslegung hinaus existieren zahlreiche
Instrumente, mit denen auf freiwilliger Basis die nachhaltige Unternehmensführung
anhand von Kennzahlen belegt wird. Eine Darstellung verschiedener Instrumente
findet sich in der Veröffentlichung des BMUB „Gesellschaftliche Verantwortung
von Unternehmen“ (2014).
Nach § 289 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs (HGB) müssen große
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Absatz 3 HGB sowie entsprechende
haftungsbeschränkte Personengesellschaften im Rahmen ihrer Rechnungslegung im
Lagebericht über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, wie Informationen über
Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, berichten, soweit sie für das Verständnis des
Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind.
Die jeweils aktuelle Liste der Unternehmen, die den DNK anwenden, befindet
sich auf der Homepage des Rates für Nachhaltige Entwicklung.
Die Bundesregierung unterstützt den vom Rat für Nachhaltige Entwicklung mit
der Wirtschaft und Zivilgesellschaft entwickelten DNK.
Die Anwendung des DNK ist freiwillig. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung
führt den Dialog mit der Wirtschaft fort und zielt mit verschiedenen
Veranstaltungen, Arbeitshilfen und Schulungsangeboten auf die weitere Verbreitung des
DNK.
Maßnahmen, um Anreize für niedrigen CO2-Ausstoß zu setzen, sind im
Aktionsplan Güterverkehr und Logistik des BMVI dargestellt.
Die Bundesregierung begrüßt freiwillige Maßnahmen der Unternehmen zum
Ausweis von CO2-Emissionen bei Logistikdienstleistungen. Die Ausgestaltung
von Logistikverträgen obliegt den Unternehmen selbst. Zu Einzelheiten hat die
Bundesregierung keine Kenntnis.
28. a) Welche verpflichtenden Maßnahmen zur Berechnung von CO2-
Emissionen welcher logistischer Dienstleistungen gibt es?
b) Aus welchen Gründen wird die Maßnahme 4E (Optimierung von
Transportketten durch standardisierte CO2-Emissionsberechnung) aus dem
bisherigen Aktionsplan nicht weiter verfolgt?
Die Fragen 28a und 28b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es gibt keine verpflichtenden Maßnahmen für die Berechnung von CO2-
Emissionen logistischer Dienstleistungen. Unternehmen führen solche Berechnungen
ggf. aus eigenem Interesse durch. Die Maßnahme 4 E aus dem Aktionsplan
Güterverkehr und Logistik von 2010 wurde nicht weitergeführt, da das
Europäische Komitee für Normung inzwischen den Entwurf einer CEN-Norm
(EN 16258:2011) mit der gleichen Zielsetzung veröffentlichte und nationale
Aktivitäten nicht mehr erforderlich waren.
29. a) Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung die Verlagerung
von der Straße auf die Schiene bzw. die Wasserstraße vor allem auf
Langstrecken fördern, und inwieweit hält sie an den bisherigen
Verlagerungszielen, etwa im Rahmen der Nachhaltigkeitsindikatoren, fest?
b) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, die seit 1999
rückläufige bzw. stagnierende Entwicklung der
Nachhaltigkeitsindikatoren „Anteile des Schienenverkehrs und der Binnenschifffahrt an der
Güterbeförderungsleistung“ zu stoppen bzw. umzukehren?
Die Fragen 29a und 29b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen einer Meta-Studie werden Maßnahmen zur Verbesserung der
Intermodalität erforscht. Zudem werden derzeit Maßnahmen zur Förderung der
Verlagerung im Rahmen der Fortentwicklung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie
geprüft.
30. a) Wie ist der Stand des „Spending Reviews“ zur Bewertung der Defizite bei
der Förderung des Kombinierten Verkehrs?
b) Inwiefern werden bereits welche konkreten Maßnahmen erarbeitet, um
die Förderung des Kombinierten Verkehrs zukünftig zu verbessern?
c) Wann wird die Bundesregierung die Nachfolgerichtlinie für die
Förderung von Umschlaganlagen vorlegen, und was wird sich gegenüber der
noch geltenden Richtlinie ändern?
Die Fragen 30 a bis 30c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Spending Review zur Förderung des Kombinierten Verkehrs wird planmäßig
mit dem Beschluss der Eckwerte für den Bundeshaushalt 2017 und dem
Finanzplan bis 2020 abgeschlossen sein, so dass die Ergebnisse entsprechend im
weiteren Haushaltsverfahren, dessen Teil sie sind, berücksichtigt werden können. Eine
erste Unterrichtung des Parlaments hierüber wird im Rahmen der üblichen
Unterrichtung über den Eckwertebeschluss erfolgen.
Im Rahmen der Spending Review werden auch Vereinfachungen und
Verbesserungen der Förderung diskutiert.
Die Nachfolgerichtlinie wird gemäß den Ergebnissen der Spending Review
überarbeitet werden.
31. a) In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2012 im Rahmen der Gleisanschlussförderrichtlinie (Richtlinie zur
Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten
Gleisanschlüssen) Haushaltsmittel abgerufen (bitte in einzelne Jahre
aufgegliedert darstellen)?
b) Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Gleisanschlussförderrichtlinie
einen Beitrag für eine zusätzliche Verlagerung von Anteilen des
Güterverkehrs von der Straße auf den umweltfreundlicheren Verkehrsträger
Schiene?
c) Inwiefern und aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung
Nachbesserungsbedarf bei der Gleisanschlussförderrichtlinie?
Die Fragen 31a bis 31c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Seit 2012 sind im Rahmen der Gleisanschlussförderrichtlinie Fördermittel wie
folgt gewährt worden:
2012: 14,28 Mio. Euro
2013: 9,36 Mio. Euro
2014: 2,44 Mio. Euro
2015: 3,27 Mio. Euro.
Gemäß der letzten Evaluierungsstudie des Förderprogramms aus dem Jahr 2012
wurden in dem für die Evaluierung gewählten Referenzjahr 10 Mio. t oder
3,07 Mrd. tkm verlagert. Der hierdurch erreichte Entlastungseffekt vom
Straßengüterfernverkehr wird mit jährlich 455 000 bzw. täglich 1 820 Lkw-Fahrten
beziffert. Daher sieht die Bundesregierung das Gleisanschlussförderprogramm
weiterhin als einen Beitrag für die Verlagerung von Verkehren an.
Die Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von
privaten Gleisanschlüssen wird regelmäßig evaluiert und aktualisiert.
32. a) Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung in Bezug auf die
Feldversuche der Bundesländer für Lang-LKWs bisher vor?
b) Bis wann wird eine Entscheidung getroffen werden, ob Lang-LKWs in
den Dauerbetrieb überführt werden?
Die Fragen 32a und 32b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die bislang vorliegenden Ergebnisse zum Lang-Lkw-Versuch des Bundes
können dem veröffentlichten Zwischenbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) unter der Adresse
www.bast.de/DE/Verkehrstechnik/Fachthemen/v1-
lang-lkw/v1-zwischenbericht.pdf entnommen werden. Weitere
Forschungsergebnisse der BASt sind unter
www.bast.de/DE/Verkehrstechnik/Fachthemen/v1-
lang-lkw/Berichte/Berichte_node.html;jsessionid=CFC2A74E1C092865C35E0
8D594557BC1.live1041 abrufbar.
Die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge ist bis zum 31.
Dezember 2016 befristet.
Derzeit befindet sich die 6. Änderungsverordnung in der Ressortabstimmung. Mit
dieser Verordnung sollen weitere Streckenabschnitte in die Verordnung
aufgenommen werden.
33. a) Bis wann soll ein Gesetz zur Ausweitung der LKW-Maut auf alle
Bundesstraßen vorgelegt werden?
b) Bis wann soll ein Gesetz zur Ausweitung der LKW-Maut für Fahrzeuge
zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (vorerst auf
allen Autobahnen und vierspurigen Bundesstraßen, später auf allen
Bundesfernstraßen) vorgelegt werden?
c) Mit welchen Mehreinnahmen rechnet die Bundesregierung derzeit im
Zuge von Mautausweitungen nach den Fragen 33a und 33b?
Die Fragen 33a bis 33c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit Entschließungsantrag vom 25. März 2015 (Bundestagsdrucksache 18/4460,
S. 1) hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, bis zum
1. Juli 2016 im Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Bundesfernstraßenmautgesetzes zu beschließen, um ab Mitte 2018 die Lkw-Maut auf alle
Bundesstraßen auszuweiten. Der entsprechende Entwurf eines „Vierten Gesetzes
zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“ befindet sich derzeit in der
Vorbereitung.
Derzeit ist ein Gesetz zur Ausweitung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge zwischen 3,5
und 7,5 t zGG nicht geplant.
Im Zuge der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen rechnet die
Bundesregierung nach Berechnungen des BMVI mit jährlichen Mehreinnahmen von
bis zu 2 Mrd. Euro.
Im Übrigen wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen.
34. Bis wann wird die Bundesregierung das angekündigte nationale
Flughafenkonzept vorlegen?
Es wird davon ausgegangen, dass das gemäß Koalitionsvertrag zur 18.
Legislaturperiode zu erarbeitende Luftverkehrskonzept gemeint ist. Dieses soll bis Mitte
2016 vorliegen.
35. Durch welche Maßnahmen sowie durch welche Haushaltsmittel in welcher
Höhe fördert die Bundesregierung den Aufbau nachhaltiger Strukturen in
Entwicklungsländern im Güterverkehrs- und Logistikbereich, um eine
zuverlässigere Versorgung welcher Regionen herzustellen?
Über gezielte Maßnahmen im Bereich wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung sowie Umwelt- und Klimaschutz unterstützt die Bundesregierung
Entwicklungs- und Schwellenländer dabei, nachhaltige Logistikkonzepte zu
etablieren und den Warenverkehr klima-, umwelt- und sozialverträglicher zu gestalten.
Der Bereich Transport allgemein ist nur in Namibia Schwerpunkt der deutschen
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit.
Insgesamt befinden sich momentan im Auftrag der Bundesregierung und über die
verantwortlichen Ressorts im Bereich Transport allgemein 28 Vorhaben bzw.
Komponenten der Technischen Zusammenarbeit mit einem annuisierten
Gesamtvolumen von ca. 18 Mio. Euro in der Umsetzung. Güterverkehr und Logistik
werden meist in Form von Teilkomponenten größerer Vorhaben zur Förderung
nachhaltigen Verkehrs behandelt. Es bestehen Kooperationsprogramme mit China,
Indien, Kolumbien, Südafrika und in der ASEAN-Region unter Einbezug von
Akteuren aus Politik, Forschung und Privatwirtschaft. Zu den Fokusthemen zählen
u. a. Versorgungssicherung durch effizienten Güterverkehr sowie CO2-
Emissionsminderungen durch Verbesserung von Fahrzeugtechnologiestandards und
Fahrertrainings. Die Einbindung von Logistikunternehmen wird dabei
sowohl durch Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft als auch durch das
Akteursnetzwerk der German Partnership for Sustainable Mobility sichergestellt.
Vorhaben mit Schwerpunkt Klimaschutz sind unter
www.international-climate-
initiative.com/de/ näher einsehbar.
Im Bereich der Finanziellen Zusammenarbeit fördert die Bundesregierung über
die KfW Entwicklungsbank den Aufbau nachhaltiger Infrastruktur in
Entwicklungs- und Schwellenländern. Neu entstehende, auszubauende oder zu
modernisierende Transportinfrastruktur dient dabei sowohl dem Güter- und
Logistikverkehr als auch dem Personenverkehr. Die Vorhaben lassen sich unterschiedlichen
thematischen Schwerpunkten zuordnen: ländlicher Wegebau, (Fern-)
Straßenwesen, schienengebundener Güterverkehr sowie Häfen und Flughäfen.
In den letzten fünf Jahren (2011 bis 2015) hat die KfW Neuzusagen der
Bundesregierung in Höhe von ca. 190 Mio. Euro umgesetzt. Im gleichen Zeitraum hat
sie über Marktmittel und Mandate zusätzlich Neuzusagen in einer Gesamthöhe
von fast 260 Mio. Euro realisiert. Der regionale Fokus liegt auf Asien und
Subsahara-Afrika.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung im Rahmen des develoPPP.de-
Programms momentan neun Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft im
Bereich Güterverkehr und Logistik mit öffentlichen Mitteln in Höhe von insgesamt
1 531 500 Euro. Regionaler Schwerpunkt dieses Engagements ist Asien.
1. Projekte/Projektkomponenten der deutschen TZ im Bereich Güterverkehr und Logistik
Vorhaben Durchführungsland / Region Laufzeit Volumen [EUR]
Emissionsreduktion im
Transportkältesektor durch Einführung innovativer Logistik
Südafrika
05/2012 -
05/2017
3,4 Mio.
Beratung von Institutionen des
Straßenverkehrswesens
Namibia
12/2011 -
11/2016
18 Mio.
Nachhaltige Stadtversorgung in Indien Indien
06/2014 -
11/2017
3 Mio.
Deutsch-chinesische Zusammenarbeit für
klimafreundlichen Verkehr
VR China
03/2015 -
01/2019
3,5 Mio.
Nachhaltige Hafenentwicklung in der
ASEAN-Region
ASEAN-Region
(Vietnam, Thailand, Indonesien,
Malaysia, Philippinen und Kambodscha)
06/2009 -
06/2016
5,18 Mio.
Energieeffizienz und Klimaschutz im
Landverkehrssektor in der ASEAN-
Region
ASEAN-Region
(Indonesien, Malaysia, Kambodscha,
Laos, Myanmar, Philippinen,
Thailand, Vietnam)
12/2011 -
12/2018
6 Mio.
Beratung und Ausbildung im maritimen
Bereich in Timor-Leste
Timor-Leste 2013 -2016 10 Mio.
Transfer klimafreundlicher
Transporttechnologien und -maßnahmen
Überreg. Welt.
11/2010 -
12/2016
7,6 Mio.
2. FZ Vorhaben im Bereich Transportinfrastruktur
Vorhaben Land Jahr Vertrag Volumen [EUR]
Straße Maai Mahiu−Narok Kenia 2011 1,88 Mio.
Verbesserung der zivilen Flugsicherung, Phase 1:
Kommunikation und Navigation
Afghanistan 2011
3,18 Mio.
(Mandate)
Ländliche Infrastruktur Laos IV Laos 2011 6 Mio.
Programm ländliche Infrastruktur (RIP II) Kambodscha 2011 7 Mio.
Aufbau eines Trainingszentrums für den Luftfahrtsektor Afghanistan 2011
878,250
(Mandate)
Wirtschaftliche Infrastruktur im Norden, Unterstützung
Projektträger
Afghanistan 2011 550.000
Rehabilitierung Flughafen Masar-e Sharif (3.
Aufstockung)
Afghanistan 2012 129.000
Flugsicherung Masar-i Sharif / MLAT und
Towereinrichtung
Afghanistan 2012 10,25 Mio.
Flutschädenbeseitigung an ländlicher Infrastruktur Kambodscha 2012 8 Mio.
Ländliche Infrastruktur Laos V Laos 2012 6 Mio.
Nationalstraße Kunduz − Kholm Phase II Afghanistan 2012
20 Mio.
MPWT National Training Center Laos 2012 600.000
Erweiterung der ingenieurwissenschaftlichen Fakultät
an der University of Namibia, Ongwe
Namibia 2012 13 Mio.
Arbeitsintensiver Straßenbau V Namibia 2012 10 Mio.
Regionale Transportinfrastruktur, Ernährungssicherung
Ulan Bator
Mongolei 2012
4,5 Mio.
Ländlicher Wegebau Mt. Kenia (Meru und Nyeri
Distrikt)
Kenia 2012
538,212
(Mandate)
Innerstädtische Umgehungsstraße Lomé Togo 2013 3,46 Mio.
Nationalstraße Kunduz − Kholm Phase III Afghanistan 2013 23 Mio.
Programm ländliche Infrastruktur − Phase III (RIP III) Kambodscha 2013 4 Mio.
Brückenrehabilitierung Phase IV Kamerun 2013 5,5 Mio.
Klimaanpassung/ Flutschutz von Straßen im Norden
Namibias
Namibia 2013 8,8 Mio.
Rehabilitierung Flughafen Masar−e Sharif (3.
Aufstockung)
Afghanistan 2013 465,116
Rehabilitierung Flughafen Masar−e Sharif (3.
Aufstockung)
Afghanistan 2013 1,2 Mio.
Fährverbindung entlang der Nordküste TLS Timor-Leste 2013 7,8 Mio.
WBIF-Zuschuss betreffend Ortsumgehung an Küste
Montenegros
Montenegro 2014
25.000
(Mandate)
WBIF-Zuschuss betreffend Ortsumgehung an Küste
Montenegros
Montenegro 2014
435.000
(Mandate)
Programm ländliche Entwicklung / Wegebau (inkl.
Begleitmaßnahme)
Myanmar 2014 7 Mio.
Vorhaben Land Jahr Vertrag Volumen [EUR]
Flugsicherung Masar-i Sharif / MLAT und
Towereinrichtung
Afghanistan 2014 530.000
Rural Infrastructure Programme (RIP IV) Kambodscha 2015 11 Mio.
Arbeitsintensiver Straßenbau VI Namibia 2015 15 Mio.
Ländliche Infrastruktur Laos VI Laos 2015 16 Mio.
Programm ländliche Entwicklung II Myanmar 2015 6 Mio.
Ländliche Infrastruktur Laos VI, A+F Laos 2015 800.000
Programm ländliche Infrastruktur RIP IV - A&F Kambodscha 2015 800.000
Programm ländliche Entwicklung III Myanmar 2015 5 Mio.
Wiederaufbau von Straßen und Brücken nach
Flutschäden
Myanmar 2015 10 Mio.
3. Projekte der Zusammenarbeit des BMZ mit der Wirtschaft im Bereich Güterverkehr und Logistik im
Rahmen des develoPPP.de-Programms
Vorhaben
Durchführungsland /
Region
Projektpartner /
Träger Laufzeit Volumen [EUR]
Low Carbon Logistics VR China
Scania Sales (China)
Co. Ltd.
07/2014 -
06/2016
190.000 (öffentlicher Beitrag)
190.000 (privater Beitrag)
Einführung dualer
kaufmännischer Ausbildung (Industrie/
Logistik) in Malaysia
Malaysia
Infineon
Technologies
06/2014 -
12/2016
200.000 (öffentlicher Beitrag)
252.000 (privater Beitrag)
Enhancing sustainable
development through road traffic safety
performance
Vietnam
TÜV NORD
Vietnam Ltd.
04/2014 -
07/2016
176.000 (öffentlicher Beitrag)
221.000 (privater Beitrag)
Einrichtung eines Innovations-
und Technologie-Zentrum für
alternative Mobilitätskonzepte in
Qingdao
VR China
PROGENIUM
GmbH & Co. KG
Strategy &
Management Consulting
09/2013 -
05/2016
181.500 (öffentlicher Beitrag)
271.500 (privater Beitrag)
Technische
Grundlagenausbildung im Transport- und
Infrastrukturbereich
Liberia
HELOG Aviation
KG
08/2013 -
05/2016
140.000 (öffentlicher Beitrag)
242.000 (privater Beitrag)
Einführung von Regelbauweisen
für einen ökologisch
nachhaltigen Straßenbau
Vietnam
Landschaftsgestaltung, Straßen-, Tief
und Wasserbau
GmbH
02/2015 -
03/2017
186.000 (öffentlicher Beitrag)
217.000 (privater Beitrag)
Let's start cycling - Increasing
awareness for cycling in West
Ukraine
Ukraine nextbike GmbH
12/2014 -
11/2017
95.500 (öffentlicher Beitrag)
95.500 (privater Beitrag)
Carsharing als Beitrag für den
nachhaltigen Stadtverkehr in
China
VR China
Car2go China Co.
Ltd.
05/2014 -
06/2016
162.500 (öffentlicher Beitrag)
163.000 (privater Beitrag)
IT-Schulungszentrum für
Planung und Betrieb von
öffentlichem Verkehr
Vietnam
IVU Traffic
Technologies AG
07/2014 -
06/2016
200.000 (öffentlicher Beitrag)
329.000 (privater Beitrag)
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]