[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. März 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7935
18. Wahlperiode 21.03.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Markus Tressel,
Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/7763 –
Personalkonzept der Bundespolizei
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Ankunft vieler Flüchtlinge – und in diesem Zusammenhang auch die
Gewährleistung von deren Schutz – in Deutschland beeinflusst Inhalt und Umfang
des Personaleinsatzes der Bundespolizei. Dies wirkt erheblich fort und
beeinflusst die laufende Diskussion über eine angemessene personelle und sachliche
Ausstattung der Bundespolizei sehr. Anknüpfend an die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6538) thematisiert die vorliegende
Anfrage die demografische Entwicklung und die bekannten Herausforderungen
im Zusammenhang mit einer verbesserten Personalgewinnung und der
Verbesserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere auch der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie.
Daraus ergeben sich insbesondere für die Personalplanung und -entwicklung
mit Bedeutung bereits für das Haushaltsjahr 2016 besondere
Herausforderungen. Nicht zuletzt ist hierfür ein schlüssiges Personalkonzept unabdingbar.
Inwieweit die Bundesregierung ein solches bereithält, ist fraglich.
1. Wie viele Planstellen stehen für Beamtinnen und Beamte im
Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei derzeit zur Verfügung, und wie hoch ist
demgegenüber die Anzahl des Ist-Personals?
Mit Stichtag 1. Februar 2016 stehen im Haushalt der Bundespolizei (Kapitel 0625)
insgesamt 32 516 Planstellen für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte zur
Verfügung. Die Anzahl umfasst die Laufbahngruppen des mittleren, gehobenen
und höheren Polizeivollzugsdienstes.
Demgegenüber beläuft sich das Personal-Ist zum selben Stichtag auf 30 555
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte.
Die Zahl der Laufbahnanwärter beläuft sich auf insgesamt 2 599 für den mittleren
Polizeivollzugsdienst (mPVD) und 639 für den gehobenen Polizeivollzugsdienst
(gPVD).
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7935
18. Wahlperiode 21.03.2016
2. Worauf beruht die Differenz zwischen Planstellen und Ist-Personal?
Die Differenz zwischen Planstellen-Soll und Personal-Ist beruht u. a. darauf, dass
die Bundespolizei mit dem Haushalt 2016 insgesamt 1 568 zusätzliche
Planstellen erhalten hat. Um diese Planstellen zu besetzen, müssen zunächst
Laufbahnbewerberinnen und -bewerber geworben, eingestellt und zwischen zweieinhalb und
drei Jahren ausgebildet werden. Erst im Anschluss steht dieses Personal der
Bundespolizei zur Verfügung. Darüber hinaus sind weitere 89 Planstellen durch den
Haushaltsgesetzgeber gesperrt und dürfen nicht in Anspruch genommen werden.
Neben den v. g. haushaltsrechtlichen Beschränkungen bestehen weitere
Beschränkungen insbesondere bei Beamtinnen und Beamten die nur Teilzeit
beschäftigt sind, jedoch einen Rechtsanspruch auf Vollzeitbeschäftigung haben.
Die Erhebungen zum Personal-Ist stellen dabei eine Momentaufnahme zum
jeweiligen Stichtag (hier: 1. Februar 2016) dar und spiegeln nicht die tatsächlichen
Gegebenheiten wieder. Da der Zulauf von Polizeivollzugsbeamtinnen und -
beamten bedingt durch die Einstellungstermine nur zum 1. März für den mittleren
Polizeivollzugsdienst und zum 1. September für den gehobenen
Polizeivollzugsdienst eines jeden Jahres erfolgt, schmilzt das Personal-Ist durch den Eintritt von
Beamtinnen und Beamte in den Ruhestand mit Ausnahme der v. g. Monate über
das Jahr jeweils ab.
3. Welches Personalentwicklungskonzept sieht die Bundesregierung für die
Bundespolizei aktuell vor?
a) Welche Bereiche (Polizeivollzugsdienst, Verwaltungsdienst) der
Bundespolizei werden hier genau miteinbezogen?
b) Wieso erachtet die Bundesregierung – soweit es kein aktuelles
Personalentwicklungskonzept gibt – ein solches auch vor dem Hintergrund der
aktuellen Entwicklungen nicht für erforderlich?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Das Personalentwicklungskonzept für die Bundespolizei (Anlage 1 und 2)* trat
am 25. März 2014 in Kraft und wurde am 17. Dezember 2015 aktualisiert. In das
Personalentwicklungskonzept werden die Bereiche Polizeivollzugsdienst,
Verwaltungsdienst und Tarifbeschäftigte miteinbezogen.
4. a) Wie erfolgt eine transparente Verwendungsplanung gegenüber den
Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei?
Die Verwendungsplanung der Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei ergibt
sich aus dem Personalentwicklungskonzept.
b) Inwiefern wird die Personalgewinnung der Schwerpunktbereiche
München, Stuttgart und Flughafen Frankfurt (Main) regional organisiert?
c) Inwiefern unterscheidet sich dieses Einstellungskonzept von der im
Übrigen geltenden Praxis?
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/7935 auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages abrufbar.
r cksac e 18/7935 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
d) Inwieweit erfolgt eine heimatnahe beziehungsweise regionale
Verwendung mittels Zusage bei der Einstellung oder durch entsprechende
Zuweisung (bitte entsprechende Zusagen bzw. Zuweisungen der letzten fünf
Jahre nach den Laufbahnen differenziert aufschlüsseln)?
Die Fragen 4b bis 4d werden gemeinsam beantwortet.
Die genannten regionalen Schwerpunktbereiche wurden zwischenzeitlich um das
Gebiet Rhein/Ruhr erweitert.
Die Besonderheit bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern aus
diesen Einzugsbereichen besteht darin, dass bereits vor der Einstellung Kontingente
von Laufbahnabsolventen festgelegt werden, die nach erfolgreichem Abschluss
der Laufbahnausbildung heimatnah für eine einzeldienstliche Verwendung
vorgesehen werden. Es handelt sich bei diesen Kontingenten um eine
Mindestzuweisung von Beamtinnen und Beamten an die Dienststellen der
Schwerpunktbereiche. Sie gelten ausschließlich für den mPVD. Die Kontingente wurden erstmals
für die Einstellung zum 1. September 2012 festgelegt und orientieren sich jeweils
am feststehenden Personalersatzbedarf der Bundespolizeidirektionen. Die
Kontingente waren bzw. sind:
Rhein/Main München Stuttgart Rhein/Ruhr
2012 75 50 50
2013 100 50 20
2014 100 50 25
2015 100 100 35
2016 200 200 35 150
Die im Einstellungsjahr 2012 für die Übernahme von Laufbahnabsolventen 2015
festgelegten Kontingente konnten im Jahr 2015 vollständig mit Absolventen aus
der jeweiligen Region besetzt werden.
Die Nachwuchswerbung in diesen Bereichen ist in die allgemeine
Nachwuchsgewinnung eingebettet und findet in Verantwortung der Bundespolizeiakademie
statt. Zusätzlich wurden Online-Werbemaßnahmen in den Schwerpunktbereichen
zielgerichtet umgesetzt. Hierbei wurde in der Werbung auf die Möglichkeit der
heimatnahen Verwendung ausdrücklich hingewiesen. Darüber hinaus wurde im
Jahr 2015 in zwei Schwerpunktbereichen (Rhein/Ruhr und Stuttgart) eine PR-
Aktion durchgeführt. Im Großraum München und im Rhein/Main-Gebiet sind
zusätzlich Projekte etabliert worden, die speziell junge Menschen mit
Migrationshintergrund als Zielgruppe ansprechen.
e) Welche Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie unternimmt die Bundesregierung im Hinblick auf die bundesweite
Verwendung der Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei?
Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Hinblick
auf bundesweite Verwendung der Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei
ergeben sich insbesondere aus dem Personalentwicklungskonzept. Darüber
hinaus wurde der Bundespolizei zum 31. August 2014 das Zertifikat
„berufundfamilie“ erteilt. Ziel des Audits „Beruf und Familie“ ist es Lösungen zu entwickeln,
mit denen dienstliche und familiäre Belange in Einklang gebracht werden können.
Deutscher Bundestag – 18. ahlperiode – 3 – Drucksache 18/7935
5. Inwieweit erfolgt bezogen auf die
a) zehn Einsatzabteilungen der Bereitschaftspolizei,
b) zehn Bundespolizeidirektionen und
c) einzelnen Bundespolizeireviere
als Grundbedarf unabhängig von besonderen Einsatzlagen die Planung einer
bestimmten Personalstärke?
Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet.
Die zahlenmäßige Stärke der Bundespolizei wird durch den Haushaltsplan
bestimmt (§ 57 Absatz 6 des Bundespolizeigesetzes). Dieser und der Organisations-
und Dienstpostenplan der Bundespolizei bilden die Grundlage für die Planung der
Personaleinstellungen in allen Bereichen der Bundespolizei.
Zum von besonderen Einsatzlagen unabhängigen Grundbedarf zählen die neun
regionalen Bundespolizeidirektionen (ohne die Mobilen Überwachungs- und
Kontrolleinheiten) mit den Bundespolizeiinspektionen und
Bundespolizeirevieren.
Zur Bewältigung von besonderen Einsatzlagen werden die Direktion
Bundesbereitschaftspolizei mit den zehn Bundespolizeiabteilungen, die Spezialkräfte der
Bundespolizei sowie die Mobilen Überwachungs- und Kontrolleinheiten der
regionalen Bundespolizeidirektionen eingesetzt.
6. Welche Mindest-Personal-Soll-Stärken für ihre einzelnen
Organisationseinheiten oder Regionen im Sinne der Frage 5 werden bei der Bundespolizei
Rahmen ihrer längerfristigen Personalplanung jeweils definiert (bitte nach
Organisationseinheiten und Einsatzorten aufschlüsseln)?
Die Personal-Soll-Stärke wird durch den Organisations- und Dienstpostenplan
mit den jeweils erforderlichen Anpassungen nach Aufgabenentwicklung und
-umfang definiert.
7. An wie vielen Tagen wurde im letzten Jahr die Mindestpersonal-Soll-Stärke
im Sinne der Frage 6 unterschritten (bitte entsprechend dem längerfristigen
Personalplanungskonzept nach Monaten, Organisationseinheiten und
Einsatzorten aufschlüsseln)?
Soweit die Ist-Besetzung hinter der Sollstärke zurück bleibt, wird dies im Rahmen
einer polizeifachlichen Bewertung und ein darauf aufbauendes
Kräftemanagement innerhalb der Bundespolizei ausgeglichen. Dabei werden betroffene
Dienststellen bei Bedarf auch direktionsübergreifend unterstützt.
8. Wie hat die Bundespolizei jeweils
a) den Grundpersonalbedarf im Sinne der Frage 5,
Der Grundpersonalbedarf wird im Rahmen von Organisationsuntersuchungen
ermittelt. Dabei findet das vom Bundesministerium des Innern herausgegebene
Handbuch für Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlung
Anwendung. Die für die Ermittlung des Personalbedarfs anerkannten Methoden sind
darin abschließend beschrieben.
r cksac e 18/7935 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
b) dessen Verhältnis zu den für besondere Einsatzlagen vorgehaltenen
Kräften ermittelt?
Die Struktur und Stärke der für besondere Einsatzlagen vorgesehenen Kräfte wurde
durch das Bundesministerium des Innern mittels Erlass zur Umsetzung der
Neuorganisation der Bundespolizei festgelegt. Danach erfolgte nur noch eine geringe
organisatorische Anpassung im Bereich der Spezialkräfte der Bundespolizei.
9. Wie entwickelte sich das Verhältnis entsprechend der Frage 8b in den letzten
fünf Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist das Verhältnis zwischen
Grundbedarf und Polizeivollzugsbeamte (PVB) für besondere Einsatzlagen zu
entnehmen. Es unterlag in den letzten fünf Jahren keiner signifikanten Veränderung.
Jahr Grundbedarf besondere Einsatzlagen
2011 21.092 75% 7.063 25%
2012 21.096 75% 7.063 25%
2013 21.099 75% 7.122 25%
2014 21.148 75% 7.122 25%
2015 22.693 76% 7.123 24%
Verhältnis PVB für Grundbedarf und PVB für besondere Einsatzlagen
10. Wie unterscheidet sich die durchschnittliche Personalstärke von 2011 bis
2015 in den Bundespolizeidirektionen Flughafen Frankfurt, Stuttgart und
München von derjenigen der anderen Bundespolizeidirektionen (bitte nach
Bundespolizeidirektionen aufschlüsseln)?
Die erbetenen Informationen können der Anlage 3* entnommen werden.
In der Übersicht wurde die Gegenüberstellung der eingerichteten Dienstposten in
den Bundespolizeibehörden/Dienststellen der Bundespolizei gemäß
Organisations- und Dienstpostenplan der Bundespolizei (ODP-BPOL) und das tatsächliche
personelle IST dargestellt. Daraus ergibt sich der Auffüllgrad zum ODP
(absolut/relativ) in den Organisationseinheiten.
11. Wie viele Beamtinnen und Beamte dienten je bei der Bundespolizei im
Betrachtungszeitraum von 2011 bis 2015 auf den Dienstposten
a) Polizeimeisteranwärterinnen bzw. Polizeimeisteranwärter,
b) Polizeimeisterinnen bzw. Polizeimeister,
c) Polizeihauptmeisterinnen bzw. Polizeihauptmeister,
d) Polizeikommissaranwärterinnen bzw. Polizeikommissaranwärter,
e) Polizeikommissarinnen bzw. Polizeikommissare,
f) Polizeihauptkommissarinnen bzw. Polizeihauptkommissare,
g) Polizeikommissarinnen bzw. Polizeikommissare,
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/7935 auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 18. ahlperiode – 5 – Drucksache 18/7935
h) Polizeiratanwärterinnen bzw. Polizeiratanwärter,
i) Polizeidirektorinnen bzw. Polizeidirektoren und
j) Präsidentinnen bzw. Präsidenten einer Bundespolizeidirektion
(bitte nach Jahren, absoluten Zahlen und in Prozent aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 bis 11j werden gemeinsam beantwortet.
Die erbetenen Informationen können der Anlage 4* entnommen werden.
Die Statistik der Bundespolizei erfasst den Anteil der Frauen nach
Laufbahngruppen und Statusämtern. Es wurde eine Übersicht nach Statusämtern beigefügt. Eine
statistische Erhebung der Frauenanteile bei den Dienstposten wird nicht erstellt.
12. Welche Informationen hat die Bundesregierung jeweils über den
Migrationshintergrund bzw. besondere sprachliche Kompetenzen (bitte nach Sprachen
aufschlüsseln) der Beamtinnen und Beamten gemäß Frage 11 (sofern
entsprechende Daten erhoben werden, bitte nach Dienstposten aufschlüsseln)?
In der Bundespolizei werden Sprachkenntnisse nicht statistisch erhoben. In der
Jahresstatistik wird jedoch die Anzahl der Beamten mit Migrationshintergrund
erfasst. Diese Statistik vermittelt einen Eindruck von der kulturellen Vielfalt und
möglichen Sprachkenntnissen in der Bundespolizei. In der Anlage 5* wurden die
zusammengefassten Daten beigefügt. Insgesamt stammen die Mitarbeiter mit
Migrationshintergrund in der Bundespolizei aus 63 verschiedenen Staaten. Die
häufigsten Herkunftsländer sind Polen (187), Kasachstan (79), Russland (71),
Rumänien (42) und Türkei (34). In der Bundespolizei werden drei mögliche
Eingruppierungen statistisch unterschieden:
1. Ausländische Mitarbeiter
Mitarbeiter, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
2. Deutsche Mitarbeiter ausl. Herkunft
Mitarbeiter, die nicht in Deutschland geboren wurden, aber inzwischen die
deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
3. Doppel- und Mehrstaatler
Mitarbeiter, die eine deutsche Staatsbürgerschaft sowie mindestens eine
weitere Staatsbürgerschaft besitzen.
13. Inwiefern und in welchem Umfang führte die Bundespolizei seit dem
13. September 2015 Grenzübertrittskontrollen durch (bitte nach
Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)?
Die Bundespolizei führt seit dem 13. September 2015 Grenzkontrollen an den
deutschen-Schengen-Binnengrenzen mit dem Schwerpunkt an der deutsch-
österreichischen Grenze durch. Der Umfang und die Intensität der Grenzkontrollen
erfolgt durch die Bundespolizei anlassbezogen. Binnengrenzkontrollen sind an
allen deutschen Schengen-Binnengrenzen lagebezogen möglich, insoweit können
alle Bundesländer von der vorübergehenden Wiedereinführung der
Grenzkontrollen betroffen sein.
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/7935 auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages abrufbar.
r cksac e 18/7935 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
14. Inwiefern und in welchem Umfang waren Beschäftigte der
Bundeszollverwaltung mit Kontrollen im Sinne der Frage 13 befasst oder an diesen
beteiligt (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)?
Seit dem 7. Oktober 2015 werden durchgehend insgesamt 160 Beamte der
Bundeszollverwaltung zur Bewältigung der Migrationslage an der deutsch-
österreichischen Grenze eingesetzt.
15. Wie viele Überstunden sind bei der Bundespolizei aufgrund der
Grenzkontrolleinsätze gemäß Frage 13 seit dem 16. Oktober 2015 bisher angefallen
(sofern keine genauen Zahlen vorliegen, bitte wenn möglich
Näherungswerte oder Schätzungen angeben und nach Monaten oder Wochen
aufschlüsseln)?
Bei der Erfassung der Arbeitszeit werden keine Angaben oder Informationen zum
Einsatzanlass miterfasst. Insofern ist eine Zuordnung der Überstunden zum
Einsatz aus Anlass der Massenmigration an der deutsch-österreichischen Grenze
nicht möglich.
16. a) Wie hoch ist das aktuelle Überstundenaufkommen in den einzelnen
Bundespolizeidirektionen?
Direktionen u. a.
Gesamt*
(Stand: 29.02.2016)
Bundespolizeipräsidium 56.442,50
Bundespolizei-Fliegergruppe 77.081,85
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt 137.244,66
Bundespolizeidirektion Hannover 177.495,18
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin 269.994,34
Bundespolizeidirektion Koblenz 179.705,50
Bundespolizeidirektion Stuttgart 127.400,16
Bundespolizeidirektion München** 461.647,67
Bundespolizeidirektion Pirna 156.148,30
Bundespolizeidirektion Berlin 155.835,50
Bundespolizeiakademie 61.184,57
Direktion Bundesbereitschaftspolizei 879.498,28
* ohne Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main und Spezialkräfte
** ohne Dienststellen am Flughafen München
Deutscher Bundestag – 18. ahlperiode – 7 – Drucksache 18/7935
b) Sind der Bundesregierung Verstöße bei der Berechnung der
durchschnittlichen Wochenarbeitszeit für Beamte entsprechend dem Bezugszeitraum
der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG bekannt?
Im Zusammenhang mit dem Einsatz zur Bewältigung der Massenmigration an der
deutsch-österreichischen Grenze sind keine Fälle bekannt, bei denen im Zeitraum
von einem Jahr nach § 3 Absatz 5 der Arbeitszeitverordnung (AZV) die
durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden überschritten wurde.
c) Inwieweit informiert sich die Bundesregierung hierüber regelmäßig?
Die Einhaltung europarechtlicher Vorgaben, die hierbei auch ihren Niederschlag
in den Regelungen der AZV gefunden haben, wird bei der Gestaltung der
Dienstpläne und der Diensteinteilung beachtet. Dies wird auch durch die Beachtung der
im Bundespersonalvertretungsrecht vorgesehenen Beteiligungsrechte
sichergestellt.
d) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich des
bisher verfolgten Personalkonzepts und der rechtlichen Zulässigkeit?
Entfällt.
17. a) Wie hoch ist der durch den Ausgleich der Überstunden verursachte
Verwaltungsaufwand?
Der Dienstherr hat bei der Gestaltung der Dienstpläne und der Einteilung der
Bediensteten auf einen Ausgleich bestehender Mehrleistungssalden hinzuwirken.
Die Berücksichtigung des Ausgleichs von Mehrarbeit bei der Dienstplanung
verursacht verwaltungstechnisch keinen Mehraufwand. Bei der Einsatzplanung
(Mindestschichtstärken etc.) hingegen entsteht ein erheblicher Mehraufwand.
Im Zusammenhang mit der möglichen finanziellen Abgeltung von Mehrarbeit
nach § 88 des Bundesbeamtengesetzes ist ein gesonderter Antrag erforderlich, der
auf Seiten der Bundespolizei und auf Seiten des Bundesverwaltungsamtes durch
die Antragsbearbeitung zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht.
b) Welche Konsequenzen zieht die der Bundesregierung daraus bezüglich
des bisher verfolgten Personal- beziehungsweise Einsatzkonzepts?
Der Verwaltungsaufwand hat auch Einfluss auf die temporäre Unterstützung
besonders belasteter Organisationseinheiten. So wird z. B. auch der Bereich der
Verwaltung der Bundespolizeidirektion München wegen der durch Abordnungen
erhöhten Anzahl an zu betreuenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern personell
unterstützt.
18. Welche Bundespolizeireviere waren in den letzten drei Monaten nicht
durchgehend besetzt, obwohl eine durchgehende Besetzung für diese Reviere
vorgesehen war, und was waren die Gründe dafür (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Nachfolgende Bundespolizeireviere (BPOLR) waren temporär in den letzten drei
Monaten nicht durchgehend besetzt, sortiert nach Bundesländern:
r cksac e 18/7935 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Schleswig-Holstein: BPOLR Flensburg
Mecklenburg-Vorpommern: BPOLR Mukran
Berlin: BPOLR Spandau
Nordrhein-Westfalen: BPOLR Siegen, Siegburg, Bonn,
Mönchengladbach, Wuppertal, Oberhausen, Bochum,
Gelsenkirchen, Recklinghausen, Hagen
Hessen: BPOLR Darmstadt, Wiesbaden, Hanau,
Limburg
Sachsen: BPOLR Bad Brambach
Thüringen: BPOLR Meiningen, Saalfeld, Nordhausen,
Gera
Saarland: BPOLR Perl, Bexbach
Rheinland-Pfalz BPOLR Bad Kreuznach, Neustadt a.d.
Weinstraße, Prüm
Bayern: BPOLR Ansbach, Ingolstadt.
Nachfolgende Gründe lagen für eine nichtdurchgehende Besetzung vor:
1. Temporäre Unterstützung anderer Dienststellen der Bundespolizei aufgrund
von prioritären Einsatzlagen,
2. Abordnungen zu anderen Dienststellen/Behörden innerhalb und außerhalb der
Bundespolizei,
3. Personalmangel aufgrund von Dienstunfähigkeiten und
4. bauliche Mängel an den Gebäuden.
19. a) Inwiefern plant die Bundesregierung, in den nächsten fünf Jahren
Dienststellen dauerhaft oder temporär zu schließen bzw. zusammenzulegen?
b) Wenn ja, welche (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundespolizei ist gefordert, zuletzt auch durch den Bericht des
Bundesrechnungshofes (BRH), ihre Aufbauorganisation an den polizeilichen Einsatzlagen
und -schwerpunkten auszurichten und zu orientieren. Dies schließt
Optimierungen auch bei Standorten ein. Konkrete Planungen bestehen nicht.
20. a) Inwieweit hat die Bundesregierung bereits erwogen, inwiefern die
Direktionen in den Regionen Einstellungsbehörden werden und ihren Bedarf
selbstständig erheben und entsprechend einstellen könnten?
b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Eine dezentrale Einstellung wurde seitens der Bundespolizei geprüft.
Insbesondere folgende Aspekte sprechen für die Beibehaltung der zentralen Werbung und
Einstellung:
Deutscher Bundestag – 18. ahlperiode – 9 – Drucksache 18/7935
Die zentrale Zuständigkeit der Bundespolizeiakademie für die Werbung und
Einstellung für den gehobenen und mittleren PVD gewährleistet eine
einheitliche Werbemaßnahme und erfolgreich den personellen Nachersatzbedarf der
Bundespolizei (Synergie).
Nur durch eine zentrale Werbung und Einstellung kann die Bundespolizei
flexibel auf organisatorische bzw. lagebedingte oder personelle Veränderungen
reagieren.
Mit dem Verfahren „Werbung aus der Region für die Region“ kann der
regionale Personalbedarf – für die Schwerpunktbereiche München, Frankfurt
(Main) Flughafen Stuttgart und Rhein/Ruhr zielgenau und in rechtlich
zulässiger Weise gedeckt werden. Dies zeigen die bisherigen Ergebnisse.
Dezentrale Einstellungsverfahren stoßen an rechtliche Grenzen des Artikel 33
des Grundgesetzes (GG) – Bewerbern aus anderen Regionen muss der Zugang
zu den Ausschreibungen ermöglicht werden. Nach hiesiger Prognose wird das
Ziel „aus der Region für die Region“ sodann im Gegensatz zum aktuellen
Verfahren nicht erreicht.
Zudem würde eine Dezentralisierung der Werbung und der Einstellung einen
hohen Koordinierungsaufwand behördenübergreifend auslösen und die
Bundespolizei ohne Kompensationsmöglichkeit personell und finanziell zusätzlich
belasten.
Im Ergebnis muss an der zentralen Werbung und Einstellung festgehalten werden,
um den erforderlichen Personalersatz der Bundespolizei zu gewährleisten.
21. Wie hoch waren die Dienstausfallzeiten bei der Bundespolizei in den
Kalenderjahren 2013 bis 2015 (bitte nach Jahren und Bundespolizeidirektionen
aufschlüsseln)?
Die Ausfallzeiten können der Anlage 6* nachvollzogen werden.
Die Auswertung basiert auf den aufgelaufenen Ausfalltagen im Verhältnis zu den
Sollarbeitstagen der Mitarbeiter der dargestellten Bundespolizeibehörden.
22. Wie informiert sich die Bundesregierung regelmäßig über
Überlastungsanzeigen von Beschäftigten der Bundespolizei?
23. Wie viele Überlastungsanzeigen wurden bei der Bundespolizei in den letzten
sechs Monaten wie genau registriert (bitte nach Monaten und soweit möglich
regional aufschlüsseln)?
a) Welchen Inhalt (konkrete Missstände/Verursachung der Überlastung)
haben die Überlastungsanzeigen überwiegend?
b) Welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen?
c) Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung hieraus in Form welcher
Maßnahmen?
24. Welches Verfahren ist bei der Bundespolizei für Überlastungsanzeigen
vorgesehen?
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/7935 auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages abrufbar.
r cksac e 18/7935 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
25. Wie ist der Informationsfluss nach Eingang einer Überlastungsanzeige
organisiert (bitte auch die Änderungen der letzten fünf Jahre angeben)?
Die Fragen 22 bis 25 werden gemeinsam beantwortet.
Die Abgabe einer Überlastungsanzeige ist jedem Beschäftigten jederzeit möglich.
Die Bundespolizeidirektionen München, Stuttgart und die Bereitschaftspolizei
haben ihren Beschäftigten hierfür ein Formblatt zur Verfügung gestellt. Der
entsprechende Vordruck ist für die Beschäftigten über das Intranet zugänglich. In
den letzten sechs Monaten gingen aus den Bereichen der genannten
Bundespolizeidirektionen insgesamt 25 Überlastungsanzeigen ein. Die eingegangenen
Anzeigen werden derzeit von den personalverwaltenden Stellen erfasst und geprüft.
Ziel ist es, neben Art und Umfang der gemeldeten Überlastungen konkrete
Ursachen zu ermitteln: Danach ist zu entscheiden, welche Lösungswege bzw.
Abhilfemaßnahmen zu ergreifen sind.
Da das Verfahren der Überlastungsanzeige im Bereich der Bundespolizei zum
ersten Mal in diesem Umfang thematisiert worden ist – die tatsächliche Resonanz
bleibt noch abzuwarten –, müssen nunmehr bzgl. des weiteren, dann
bundespolizeiweit einheitlichen Verfahrens noch weitere Entscheidungen wie etwa die
weitere Behandlung der Anzeigen, zu beteiligende Stellen, Verbleib usw. getroffen
werden.
26. Inwieweit hat der Bundesrechnungshof das Bundesministerium des Innern
in den letzten sieben Jahren in welchen konkreten Fällen darauf
hingewiesen, dass er den Personaleinsatz des Bundes für nicht sachgerecht hält, und
wie wurde jeweils Abhilfe geschaffen?
Der Personaleinsatz der Bundespolizei wird im Rahmen verschiedener
Prüfungsformen* durch den BRH geprüft. In den letzten 7 Jahren erfolgten durch den BRH
und seine Prüfungsämter bei der Bundespolizei insgesamt 215** Prüfungen. Nach
kursorischer Durchsicht haben davon 65 Prüfungen einen unmittelbaren Bezug
zum Personaleinsatz (Personalbedarfe, -planung etc.). Ob und inwieweit darüber
hinaus in diesen oder weiteren Prüfungen, ein „nicht sachgerechter
Personaleinsatz“ festgestellt wurde, kann bis zu dem vorgegebenen Termin nicht beantwortet
werden. Hierzu wäre auch eine Konkretisierung der Begrifflichkeit „nicht
sachgerechter Personaleinsatz“ hilfreich.
Die im Einvernehmen mit dem BRH erstellten abschließenden
Prüfungsfeststellungen macht sich die Bundespolizei grundsätzlich zu Eigen und setzt die
Empfehlungen des BRH entsprechend um.
* § 18 der Prüfungsordnung des Bundesrechnungshofes – PO-BRH (Schwerpunktprüfung,
Querschnittsprüfung, Orientierungsprüfung, Kontrollprüfung, Geschäftsprüfung)
** hier sind auch Prüfungen enthalten, bei denen das BMI unmittelbar geprüfte Dienststelle ist
27. Wie fügt sich die neu gegründete BFE+ der Bundespolizei in das bisherige
Personalkonzept der Bundespolizei ein?
a) Inwiefern wird eine regionale beziehungsweise bundesweite
Einsatzbereitschaft der BFE+ der Bundespolizei erreicht?
b) Inwiefern ist gewährleistet, dass die durch den Einsatz in der BFE+
bedingten Doppelverwendungen nicht zu Lücken in der Personalplanung
anderer Bundespolizeieinsätze führen?
Die Antwort zu den Fragen 27 bis 27b erfolgt aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam.
Deutscher Bundestag – 18. ahlperiode – 11 – Drucksache 18/7935
Die BFE+ ist integraler Bestandteil der Direktion Bundesbereitschaftspolizei und
versieht grundsätzlich bereitschaftspolizeilichen Dienst in allen Aufgabenfeldern
der Bundespolizei. Die besonderen Fähigkeiten, Führungs- und Eisatzmittel der
BFE+ werden nur anlassbezogen, das heißt z. B. in Fällen von terroristischen
Anschlagsszenarien und -drohungen zum Einsatz gebracht. Insgesamt werden fünf
BFE’n+ an verschiedenen Standorten in Deutschland aufgebaut.
Hierdurch ist künftig eine bundesweite Einsatzbereitschaft anlassbezogen
möglich. Die vorgesehene Einrichtung der BFE+ bei den Beweissicherungs- und
Festnahmehundertschaften führt nicht zu Doppelverwendungen.
r cksac e 18/7935 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Personalentwicklung
in der Bundespolizei
Beruf
Familie
Karriere
Personalentwicklungskonzept
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ............................................................................................................................- 4 -
2 So sehen wir uns selbst .....................................................................................................- 5 -
3 Was ist Personalentwicklung und wer ist dafür verantwortlich? ..................................- 6 -
3.1 Personalentwicklung .................................................................................................................. - 6 -
3.2 Verantwortliche: ........................................................................................................................ - 6 -
3.2.1 Vorgesetzte ............................................................................................................................ - 6 -
3.2.2 Personalverwaltende Stellen ................................................................................................. - 6 -
3.2.3 Beschäftigte ........................................................................................................................... - 7 -
3.2.4 Interessensvertretungen und Gleichstellungsbeauftragte ...................................................... - 7 -
4 Wo stehen wir? ...................................................................................................................- 8 -
5 Was wollen wir? ............................................................................................................... - 10 -
6 Grundsätze der Personalentwicklung ........................................................................... - 12 -
6.1 Mit einer modernen Personalentwicklung sind wir zukunftsfähig. .......................................... - 12 -
6.2 Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wesentlicher Bestandteil der
Personalentwicklung. ............................................................................................................... - 12 -
6.3 Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für die Bundespolizei von großer Bedeutung. ... - 13 -
6.4 Die Integration schwerbehinderter und diesen gleichgestellten behinderten Menschen ist wichtig.
- 13 -
6.5 Unsere Gesellschaft ist multikulturell – diese Chance nutzen wir. .......................................... - 14 -
6.6 Personalentwicklung bedeutet, niemanden zu vergessen. ........................................................ - 14 -
7 Instrumente der Personalentwicklung .......................................................................... - 15 -
7.1 Anforderungsprofile ................................................................................................................. - 15 -
7.2 Personalbedarfsplanung und Personalsteuerung .................................................................... - 15 -
7.3 Nachfolgeplanung bei frei werdenden Dienstposten und Stellen mit besonderem Erfahrungs- und
Spezialwissen ........................................................................................................................... - 16 -
7.4 Ausschreibung .......................................................................................................................... - 16 -
7.5 Auswahlverfahren .................................................................................................................... - 16 -
7.6 Potenzialanalyse ...................................................................................................................... - 17 -
7.7 Beurteilung ............................................................................................................................... - 17 -
7.8 Mitarbeitergespräch ................................................................................................................. - 17 -
7.9 Ausbildung ............................................................................................................................... - 18 -
7.10 Fortbildung .............................................................................................................................. - 18 -
7.11 Mentoring ................................................................................................................................. - 18 -
7.12 Einarbeitung und Wiedereinstieg ............................................................................................. - 19 -
7.13 Hospitationen ........................................................................................................................... - 19 -
7.14 Projekt- und Arbeitsgruppen .................................................................................................... - 20 -
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
7.15 Gesundheitsmanagement .......................................................................................................... - 20 -
7.16 Gleichstellungsplan .................................................................................................................. - 21 -
8 Praktische Umsetzung - Maßnahmen ............................................................................ - 21 -
8.1 Personalgewinnung .................................................................................................................. - 21 -
8.2 Strategische Planung der Personalauswahl und der Ausbildung ............................................ - 21 -
8.3 Überprüfung, Gewinnung und Auswahl ................................................................................... - 21 -
8.4 Fachkräfte ................................................................................................................................ - 22 -
8.5 Einstellungszusage ................................................................................................................... - 22 -
8.6 Gleichstellung .......................................................................................................................... - 22 -
8.7 Beruf und Familie .................................................................................................................... - 23 -
8.8 Gesundheitsmanagement .......................................................................................................... - 23 -
8.9 Wissensmanagement ................................................................................................................ - 24 -
9 Berufliche Entwicklung ................................................................................................... - 25 -
9.1 Polizeivollzugsdienst ................................................................................................................ - 25 -
9.1.1 Der mittlere Polizeivollzugsdienst ...................................................................................... - 25 -
9.1.2 Der gehobene Polizeivollzugsdienst ................................................................................... - 27 -
9.1.3 Der höhere Polizeivollzugsdienst ........................................................................................ - 30 -
9.2 Verwaltungsdienst .................................................................................................................... - 32 -
9.2.1 Beamte ................................................................................................................................ - 32 -
9.2.2 Tarifbeschäftigte ................................................................................................................. - 38 -
9.3 Auslandsverwendung................................................................................................................ - 41 -
9.4 Spezialisierung ......................................................................................................................... - 41 -
9.5 Fachkräfteentwicklung ............................................................................................................. - 42 -
9.5.1 Verwendung nach Einstellung der Fachkräfte..................................................................... - 42 -
9.5.2 Folgeverwendung von Fachkräften ..................................................................................... - 42 -
10 Erfolgskontrolle - Evaluation.......................................................................................... - 43 -
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
1 Einleitung
Die Bundespolizei hat sich insbesondere durch politische Veränderungen,
Aufgabenzuwachs und Schwerpunktverlagerungen in der Aufgabenerfüllung stets
neuen Herausforderungen stellen müssen. Sie ist eine moderne Polizei, die an ihre
Beschäftigten hohe Ansprüche stellt.
Gleichzeitig gibt es vielfältige Verwendungs- und Karrieremöglichkeiten, die
gerade wegen der Aufgabenvielfalt und der überregionalen Einsatzmöglichkeiten
beispiellos sind. Das macht die Bundespolizei zu einem attraktiven Arbeitgeber.
Um die gesetzliche Aufgabenerfüllung sowie die dienstlichen Belange und die
Ansprüche und Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl im
Polizeivollzugsdienst als auch in der Verwaltung miteinander in Einklang zu bringen,
ist ein modernes Personalmanagement erforderlich.
Ziel ist es, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine individuelle
Personalentwicklung und Karriereplanung und der Bundespolizei eine zielgenaue
Personalverwendung nach den dienstlichen Bedürfnissen und den individuellen
Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ermöglichen. Persönliche und
familiäre Belange sollen mit dem dienstlich Machbaren in ein möglichst optimales
Verhältnis gesetzt werden.
Dabei sind Praxisnähe und Realisierbarkeit von elementarer Bedeutung.
Adressaten sind die Leitungsebene der Bundespolizei, die personalverwaltenden
Stellen, die Führungskräfte und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Polizeivollzugs- und Verwaltungsdienst der Bundespolizei.
Dieses Konzept soll allen Beschäftigten als Orientierung für die eigene
persönliche Planung und Gestaltung ihrer beruflichen Entwicklung dienen.
Vorgesetzten dient dieses Konzept als Grundlage für die Mitarbeiterführung,
Mitarbeiterförderung und Mitarbeitermotivation.
Personalentwicklung begleitet alle. Sie beginnt mit der Einstellung in die
Bundespolizei und umfasst die weitere Entwicklung im Berufsleben bis hin zum Eintritt in
den Ruhestand.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
2 So sehen wir uns selbst
leisten als eine Polizei des Bundes einen Beitrag für die Sicherheit der
Menschen in unserem Land.
erreichen eine optimale Aufgabenerfüllung mit Bürgernähe und
Sicherheitspartnerschaften.
präsentieren uns und unsere polizeiliche Arbeit in der Öffentlichkeit.
bestimmen durch unser korrektes und kompetentes Auftreten das
Erscheinungsbild der Bundespolizei.
geben Frauen und Männern gleiche Chancen.
sind multikulturell und begrüßen ausdrücklich Bewerberinnen und Bewerber
aus anderen Kulturkreisen.
prägen unser Miteinander durch Offenheit, Ehrlichkeit und gegenseitige
Akzeptanz.
fördern Eigenverantwortung auf allen Ebenen durch kooperative Führung.
sehen Mitarbeiterzufriedenheit als wichtiges Element der erfolgreichen
Aufgabenerfüllung.
erreichen unsere Ziele nur, indem wir gut informiert sind.
arbeiten erfolgreich und kreativ im Team.
verstehen konstruktive Kritik als Chance für unsere Weiterentwicklung.
gewährleisten Transparenz durch offene Kommunikation.
fördern die Qualifizierung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
arbeiten selbst an der Erweiterung unserer Kompetenzen.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
3 Was ist Personalentwicklung und wer ist dafür
verantwortlich?
3.1 Personalentwicklung
Personalentwicklung beinhaltet alle Maßnahmen, die das Leistungs- und
Lernpotenzial von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Abstimmung mit dem
dienstlichen Bedarf erkennen, erhalten und verwendungs- und
entwicklungsbezogen fördern.
Die Maßnahmen bauen dabei aufeinander auf und haben die Zufriedenheit
der einzelnen Mitarbeiterin und des einzelnen Mitarbeiters ebenso im Blick
wie die optimale Aufgabenerfüllung durch die Organisation Bundespolizei.
Sie umfassen die Aus- und Fortbildung, die individuelle Förderung und die
Organisationsentwicklung.
3.2 Verantwortliche:
3.2.1 Vorgesetzte
In der Bundespolizei nehmen Vorgesetzte ihre Funktion auf verschiedenen
Ebenen wahr.
Direkte und damit wesentliche Verantwortung tragen die jeweils unmittelbaren
Vorgesetzten. Ihnen obliegt es, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter optimal
einzusetzen, zu motivieren und zu fördern.
Höhere Vorgesetzte tragen für ihren Zuständigkeitsbereich die
Gesamtverantwortung. Als unmittelbare Vorgesetzte sorgen sie dafür, dass die ihnen
zugeordneten Führungskräfte ihren Aufgaben und Pflichten gegenüber
Dienststelle und Beschäftigten gerecht werden.
3.2.2 Personalverwaltende Stellen
Zentrale Organisationseinheiten für die Personalentwicklung sind die
Sachbereiche Personal in den Bundespolizeidirektionen und der
Bundespolizeiakademie sowie die Personalreferate im Bundespolizeipräsidium und im
Bundesministerium des Innern.
In ihrer Verantwortung für Personalentwicklung setzen die
personalverwaltenden Stellen alle Maßnahmen zum Erreichen der Ziele der
Personalentwicklung um und überwachen deren Realisierung durch die Vorgesetzten.
Hierzu halten sie regelmäßigen Kontakt zu Beschäftigten, Vorgesetzten und
den Interessenvertretungen.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
3.2.3 Beschäftigte
Verantwortung für die Personalentwicklung liegt auch bei den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst. Durch Nutzung der Informationsangebote der
Dienststelle, die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Rechten und
Pflichten und durch die Kenntnis und Inanspruchnahme der Instrumente und
Maßnahmen der Personalentwicklung gestalten sie ihre berufliche Entwicklung
maßgeblich mit.
3.2.4 Interessensvertretungen und Gleichstellungsbeauftragte
Die Personalvertretungen, die Gleichstellungsbeauftragten und die
Schwerbehindertenvertretungen haben jeweils eigene gesetzlich zugewiesene
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, aber auch Pflichten gegenüber den
Dienststellen und gegenüber den Beschäftigten. Sie sind daher an der
Personalentwicklung der oder des Einzelnen ebenso beteiligt wie an der
Personalentwicklungsplanung der Dienststellen.
Die personalverwaltenden Stellen binden die Interessenvertretungen und die
Gleichstellungsbeauftragten frühzeitig in die Personalentwicklungsplanung
ein.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
4 Wo stehen wir?
Politische und gesellschaftliche Veränderungen stellen die Bundespolizei
immer wieder vor neue Herausforderungen.
Die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben unter Berücksichtigung kurzfristig
entstehender Lagen prägen die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Bundespolizei ebenso, wie unter anderem die Konzentration von
Aufgaben in Ballungsgebieten. Dabei muss schnell und flexibel sowie effektiv und
effizient agiert und reagiert werden.
Die hieraus resultierenden hohen Anforderungen können für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter belastend sein und stehen nicht immer im Einklang mit
den Lebens- und Berufsphasen. Besondere Belastungen können sich unter
anderem aus zusätzlichen Aufgaben, bundesweiten Abordnungen sowie
Verwendungen ergeben, die eine Trennung von Familie und sozialem Umfeld
zur Folge haben.
Zusätzlich fordern originäre Aufgaben und internationale Verpflichtungen den
Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ausland.
Frauen sind in der Bundespolizei insbesondere in Führungspositionen
unterrepräsentiert.
Der demografische Wandel in Deutschland mit anhaltend niedrigen
Geburtenraten, steigender Lebenserwartung und damit einhergehender
Überalterung der Bevölkerung beeinflusst auch die Arbeit der Bundespolizei.
Die veränderte Altersstruktur wirkt sich auf Karrierewege, das Familienleben,
die Lernfähigkeit und die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
der Bundespolizei aus.
Die Bundespolizei muss sich mit dem steigenden Durchschnittsalter der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genau so auseinander setzen wie mit künftigen
Problemen bei der Gewinnung von Nachwuchs, insbesondere von Fach- und
Führungskräften. Die Gewinnung von IT-Spezialisten, Ärzten sowie
Fachkräften aus technischen Berufen und Führungskräften ist bereits heute schwierig.
Der Stellenwert der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist größer geworden.
Bedarfsabhängige Arbeitszeiten, Schichtarbeit und Wochenendeinsätze
belasten das Familienleben und verlangen dem Einzelnen einen großen
Planungsaufwand ab.
Es ist daher wichtig, die persönlichen Bedürfnisse der einzelnen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den dienstlichen Belangen in Einklang zu bringen.
Dieser Herausforderung muss sich die Bundespolizei für den
Polizeivollzugsdienst wie auch für den Verwaltungsdienst in allen Situationen des
Berufslebens stellen.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
Der Erwerb zusätzlicher Qualifikationen wie auch der Aufstieg bedeuten in
der Regel längere Abwesenheiten von zu Hause.
Führungsfunktionen des höheren Dienstes sind für wenige Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter attraktiv, weil sie schwieriger mit Beruf und Familie in
Einklang zu bringen sind. Dieses Thema gewinnt zusätzlich an Bedeutung, weil
der Anteil an Frauen in Führungsfunktionen erhöht werden soll.
Die Bundespolizei besitzt aufgrund ihrer Aufgabenvielfalt eine große Anzahl
besonderer Verwendungen. Hierzu zählen so unterschiedliche Bereiche wie
die GSG 9 der Bundespolizei, der Flugdienst, der Direktionsbereich See,
technische Einheiten, Informations- und Kommunikationstechnik,
Kriminalitätsbekämpfung, Controlling, Öffentlichkeitsarbeit und die Reiterstaffel.
Möglichkeiten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Spezialverwendungen zu
interessieren oder Leistungspotenziale zu nutzen, werden bisher nicht vollständig
ausgeschöpft.
In den letzten Jahren hat die Komplexität der Arbeitsinhalte und -mittel im
technischen und rechtlichen Bereich wie z.B. der Luftsicherheit und der
grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung deutlich zugenommen. Für diese
Problematik fehlt es bislang an geeigneten Instrumenten und Verfahren, um
den Entwicklungen zeitnah Rechnung zu tragen.
Für die schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten
Menschen bestehen besondere Schutzvorschriften, die umzusetzen sind.
Welche Rahmenbedingungen beeinflussen die Personalentwicklung?
Den rechtlichen Rahmen bilden unter anderem:
Bundespolizeigesetz (BPolG)
Bundesbeamtengesetz (BBG)
Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG)
Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
Bundespolizeilaufbahnverordnung (BPolLV)
TVöD und weitere tarifrechtliche Vorschriften
Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
Fachkräftegewinnungsgesetz
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Elternzeitgesetz (BEEG)
Pflegezeitgesetz
Zudem wird die Personalentwicklung vom Bundeshaushalt beeinflusst.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
5 Was wollen wir?
Das wichtigste Ziel eines Personalentwicklungskonzeptes ist, dass es
umgesetzt und in der Praxis angewendet wird. Es muss von der Dienststelle, den
Vorgesetzten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelebt werden.
Auf der Basis der Grundsätze und Ziele der Personalentwicklung werden
Instrumente definiert und in konkrete Maßnahmen umgesetzt.
Hierzu müssen die Ziele einzeln benannt werden.
Einige Ziele finden sich bereits in der Einleitung: Aufgabenerfüllung,
Mitarbeiterzufriedenheit, Karriereplanung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Das Personalentwicklungskonzept bildet den Rahmen eines modernen
Personalmanagements. Durch das Bundespolizeipräsidium werden die darin
beschriebenen Ziele, Instrumente und Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den
Bundespolizeidirektionen und der Bundespolizeiakademie konkret
ausgestaltet.
Die Bundespolizei ist als Arbeitgeber attraktiv. Sie gewinnt in ausreichendem
Umfang qualifiziertes Personal. Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bietet
sie dauerhaft berufliche Perspektiven. Sie bringt dienstliche Belange mit
privaten Erfordernissen und Interessen in Einklang.
Die Bundespolizei sucht Fachkräfte bedarfsgerecht und zeitnah und bietet
ihnen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.
Personalmangel bei Schwerpunktdienststellen in Ballungszentren wird unter
anderem mit gezielter regionaler Personalgewinnung und finanziellen
Anreizen nach § 43 BBesG entgegengetreten.
Der Anteil von Frauen in der Bundespolizei soll in allen Laufbahnen spürbar
steigen. Er soll mit dem Anteil von Männern in einem ausgewogenen
Verhältnis stehen. Im Bereich der Führungskräfte, in dem Frauen besonders
unterrepräsentiert sind, soll dieses Ziel mit zusätzlichen geeigneten
Fördermaßnahmen erreicht werden.
Frauen werden in ihrer beruflichen Entwicklung nicht benachteiligt. Alle
Verantwortlichen werden hierfür sensibilisiert.
Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden in
die Aufgabenerfüllung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit integriert. Sie
erhalten die gleichen Entwicklungs- und Karrierechancen wie alle anderen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei der Integration schwerbehinderter oder
diesen gleichgestellter Menschen kommt es besonders darauf an, Nachteile
aus der Behinderung auszugleichen und Hilfe zur beruflichen Integration dort
einzusetzen, wo sich die Behinderung auswirkt.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
Die Beschäftigten der Bundespolizei sind motiviert und leistungsfähig.
Zufriedenheit und Gesundheit sind die Basis hierfür.
Die Sicherung und Fortentwicklung der eigenen Leistungsfähigkeit ist
Bestandteil der beruflichen Entwicklung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sind motiviert, sich lebenslang fortzubilden. Dabei berücksichtigt die Aus- und
Fortbildung die demografische Struktur der Bundespolizei. Sie nutzt die
verfügbaren medialen und technischen Möglichkeiten.
Vorhandenes Fach- und Erfahrungswissen wird genutzt und anderen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich gemacht.
Die Personalentwicklung muss Veränderungsprozesse bei der dienstlichen
Aufgabenerfüllung ermöglichen und unterstützen. Insbesondere
Führungskräfte müssen in der Lage sein, Veränderungsprozesse zu bewältigen, sie vor
Ort umzusetzen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitzunehmen.
Der Belastungsgrad der Beschäftigten innerhalb der Bundespolizei ist
weitgehend ausgeglichen. Dies wird unter Berücksichtigung regionaler
Aufgabenschwerpunkte durch gezieltes Personalmanagement erreicht.
Die Berufsausübung ist mit der familiären Situation der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter vereinbar. Zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie werden moderne Arbeitsformen genutzt. Die Bundespolizei unterstützt
ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Bewältigung besonderer
Lebenssituationen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.
Gezielte Maßnahmen ermöglichen eine Lebens- und Karriereplanung in
Einklang mit der Erfüllung familiärer Pflichten und Bedürfnisse.
Personalentwicklung strebt eine ausgeglichene Altersstruktur an.
Spezialverwendungen sind etablierter Bestandteil der beruflichen
Möglichkeiten innerhalb der Bundespolizei. Es wird sichergestellt, dass Spezialwissen
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die aus solchen Verwendungen
ausscheiden, nicht verloren geht.
Karriereplanung ist individuell. Sie beinhaltet die Suche nach einer den
eignen Wünschen möglichst weitgehend entsprechenden Zielverwendung
ebenso wie das Ziel des Erreichens von Spitzenfunktionen innerhalb der Laufbahn
oder den Aufstieg in die nächst höhere Laufbahn.
Jede Karriereplanung wird unterstützt und begleitet. Aufstiegsverfahren
berücksichtigen familiäre Belange. Der Aufstieg in den höheren Dienst wird
attraktiv. Besonders leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden
identifiziert und gefördert.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
Die Bundespolizei erfüllt ihre internationalen Verpflichtungen mit
qualifiziertem Personal. Im Ausland erworbene Kenntnisse und Erfahrungen werden
genutzt und erhöhen die Kompetenzen der Bundespolizei.
Erfolgreiche Auslandsverwendungen belegen die Leistungsfähigkeit und
Leistungsbereitschaft der dort eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
6 Grundsätze der Personalentwicklung
6.1 Mit einer modernen Personalentwicklung sind wir zukunftsfähig.
Die Bundespolizei braucht qualifizierte und hoch motivierte Nachwuchskräfte
und wird hier in einen zunehmend stärkeren Wettbewerb eintreten. Daher
müssen die Ausbildung, das Berufsbild und die Berufsaussichten im
Polizeivollzugsdienst und im Verwaltungsdienst so attraktiv gestaltet sein, dass sie
in Konkurrenz mit anderen bestehen können.
Gleichzeitig muss Personalentwicklung darauf abzielen, die Arbeits- und
Dienstfähigkeit bis zum Ruhestands- bzw. Rentenalter zu erhalten. Sie
berücksichtigt dabei die spezifischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse
aller Altersstufen.
6.2 Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wesentlicher
Bestandteil der Personalentwicklung.
Der Anteil von Frauen in der Bundespolizei muss spürbar steigen. Daher ist
es ein besonderes Anliegen der Personalentwicklung, den Frauenanteil zu
erhöhen.
Personalentwicklung soll Führungspotenziale von Frauen identifizieren,
fördern und stärken, damit sie Führungsfunktionen im Polizeivollzugsdienst und
in der Verwaltung übernehmen können.
Dazu gehören
die Gewährleistung einer vorurteilsfreien und gleichberechtigten
Förderung aller Beschäftigten,
die Berücksichtigung unterschiedlicher Auswirkungen von Maßnahmen
auf weibliche und männliche Beschäftigte sowie
die Gestaltung eines diskriminierungsfreien und die Gleichstellung
fördernden Arbeitsumfeldes.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
6.3 Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für die
Bundespolizei von großer Bedeutung.
Die Bundespolizei ist ein attraktiver Arbeitgeber und wird dies auch in Zukunft
sein. Dazu gehört, dass alle dienstlich möglichen Maßnahmen ergriffen
werden, damit jede und jeder Einzelne Beruf und Familie ohne Karriereeinbußen
vereinen kann.
Die tägliche Arbeit soll im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten so gestaltet
sein, dass das berufliche Engagement und familiäre Pflichten in einem
ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.
6.4 Die Integration schwerbehinderter und diesen gleichgestellten
behinderten Menschen ist wichtig.
Die Bundespolizei bietet schwerbehinderten und diesen gleichgestellten
behinderten Menschen im Polizeivollzugsdienst und in der Verwaltung adäquate
und vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten, soweit nicht in einzelnen
Tätigkeitsbereichen besonders hohe gesundheitliche Anforderungen gestellt
werden müssen.
Sie dürfen beim beruflichen Aufstieg nicht wegen ihrer Behinderung
benachteiligt werden und haben Anspruch auf eine Beschäftigung, bei der sie ihre
Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll anwenden und weiterentwickeln
können. Ferner sind sie bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen
Fortbildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens bevorzugt zu
berücksichtigen.
Es ist Aufgabe der Vorgesetzten und der personalverwaltenden Stelle, eine
solche Beschäftigung zu suchen und alle hierzu notwendigen Möglichkeiten
auszuschöpfen.
Im Rahmen der Nachfolgeplanung und Besetzung freier Dienstposten im
Bereich des Polizeivollzugsdienstes ist zu prüfen, ob der Dienstposten mit einem
eingeschränkt dienstfähigen bzw. leistungsgewandelten Beamten besetzt
werden kann.
Im Bereich der Verwaltung ist analog zu prüfen, ob die Besetzung eines
freien Dienstpostens mit einer / einem schwerbehinderten oder
gleichgestellten Beamtin / Beamten erfolgen kann.
Die „Rahmenvereinbarung zur Integration schwerbehinderter und diesen
gleichgestellten behinderten Menschen im Bundesministerium des Innern und
in den Behörden seines Geschäftsbereichs, einschließlich Bundespolizei“
(RIV) vom 15. September 2010 ist zu beachten. Alle beteiligten Stellen sind
verpflichtet, die in der RIV getroffenen Regelungen und Maßnahmen
einzuhalten, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften sowie der vorhandenen Möglichkeiten den Anliegen der schwer-
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
behinderten Menschen verständnisvoll, sach- und behindertengerecht zu
begegnen.
6.5 Unsere Gesellschaft ist multikulturell – diese Chance nutzen wir.
Der Anteil junger Menschen aus anderen Kulturen nimmt in Deutschland zu.
Sie haben oft ein besseres Verständnis für Menschen aus verschiedenen
Kulturkreisen und können entsprechend auf spezifische Bräuche und
Verhaltensweisen reagieren. Das ist für die Bundespolizei von Vorteil.
Die Personalentwicklung in der Bundespolizei nutzt und fördert die
interkulturelle Kompetenz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die optimale
Aufgabenerfüllung im In- und Ausland. Sie wirbt um Personal mit
Migrationshintergrund und hat keine Vorurteile und Vorbehalte.
6.6 Personalentwicklung bedeutet, niemanden zu vergessen.
Es gibt berufliche und private Situationen, die zu einer längeren Abwesenheit
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führen. Hierfür gibt es ganz
unterschiedliche Gründe wie Auslandsaufenthalte, längere Krankheitszeiten aber
auch Eltern- und Pflegezeit.
Die Dienststellen und die personalverwaltenden Stellen unterstützen
längerfristig Abwesende durch Kontakthalten und Information ebenso wie auch
durch Wiedereingliederung bei Rückkehr in die Dienststelle. Dies stellt einen
wesentlichen Beitrag zur Erhaltung bzw. Steigerung der Motivation und
Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
7 Instrumente der Personalentwicklung
Nachfolgend werden die für die Personalentwicklung in der Bundespolizei
wichtigen Instrumente im Einzelnen beschrieben. Sie richten sich an alle
Beschäftigten und können einzeln oder in Kombination eingesetzt werden.
7.1 Anforderungsprofile
Anforderungsprofile beschreiben, über welche Qualifikationen, Kompetenzen
und Erfahrungen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter verfügen muss bzw.
soll, um die einem Dienstposten zugeordneten Aufgaben erfüllen zu können.
Für alle Dienstposten und Stellen werden daher Anforderungsprofile erstellt
und veröffentlicht.
Sie sind das Fundament und die Planungsgrundlage für eine Vielzahl
verschiedener Personalentwicklungsmaßnahmen und dienen der eigenen
beruflichen Entwicklungsplanung.
Die Anforderungsprofile beschreiben
welche formalen Voraussetzungen zu erfüllen sind,
welche fachlichen und außerfachlichen (methodische, soziale,
persönliche) Fähigkeiten benötigt werden und
in welcher Gewichtung sie vorhanden sein müssen, um die Aufgaben zu
erfüllen.
Anforderungsprofile werden durch die zuständigen personalverwaltenden
Stellen erstellt. Zur Gewährleistung eines einheitlichen Standards verfasst
das Bundespolizeipräsidium für gleichartige Dienstposten Anforderungsprofile
als verbindliche Rahmenvorgabe.
7.2 Personalbedarfsplanung und Personalsteuerung
Personalsteuerung beinhaltet ein zielgerichtetes Verfahren zur Ermittlung und
Deckung des dienstlich begründeten Personalbedarfs möglichst unter
Berücksichtigung der persönlichen Verwendungsplanungen der Beschäftigten.
Grundlage hierfür ist eine umfassende Personalbedarfsplanung. Diese ist
insbesondere ausgerichtet an
der Aufgaben- und Organisationsentwicklung in der Bundespolizei sowie
sonstigen dienstlichen Veränderungsnotwendigkeiten,
den haushaltsmäßigen Vorgaben sowie
persönlichen Verwendungs- und Entwicklungswünschen der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
7.3 Nachfolgeplanung bei frei werdenden Dienstposten und Stellen
mit besonderem Erfahrungs- und Spezialwissen
Der Nachfolgeplanung bei frei werdenden Dienstposten und Stellen mit
besonderem Erfahrungs- und Spezialwissen kommt besondere Bedeutung zu,
da hierdurch die durchgängige Qualität der Aufgabenerfüllung in den
Dienststellen sichergestellt wird. Gezielte Qualifizierungsmaßnahmen und/oder
Einarbeitungsprogramme für die künftigen Dienstposten- und Stelleninhaber
werden frühzeitig durch die verantwortlichen Stellen initiiert.
7.4 Ausschreibung
Im Rahmen der gesetzlichen Ausschreibungspflicht werden auf Grundlage
der Anforderungsprofile alle freien und besetzbaren Dienstposten und Stellen
bundesweit ausgeschrieben und bekannt gegeben. Die Ausschreibungen
werden zentral im Intranet eingestellt. Die Besetzung erfolgt zunächst
aufgrund einer Rangfolgeliste mit Umsetzungsbewerberinnen und -bewerbern,
die 10 oder mehr Jahre in ihrer Erstverwendung sind. Danach erfolgt die
Besetzung der dann noch freien Stellen aufgrund einer Rangfolgeliste mit allen
übrigen Bewerberinnen und Bewerbern. In besonders begründeten Fällen
kann das Bundesministerium des Innern bzw. das Bundespolizeipräsidium
Ausnahmen zulassen.
Eine besondere Form der Ausschreibung sind Dauerausschreibungen für die
Teilnahme an einem Förderpool.
Alle Beschäftigten sind dazu aufgerufen, sich zu bewerben und somit an
Auswahlverfahren teilzunehmen. Dadurch haben sie die Möglichkeit, ihren
beruflichen Werdegang eigenverantwortlich mit zu entwickeln.
Auf Wunsch werden längerfristig abwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(Mutterschutz, Elternzeit, Auslandsverwendung, Beurlaubungen etc.) durch
die personalverwaltenden Stellen über Ausschreibungen in Kenntnis gesetzt.
7.5 Auswahlverfahren
Auswahlverfahren ermöglichen es, die am besten geeigneten Bewerberinnen
und Bewerber zu finden und dienen der Rechtmäßigkeit und Transparenz von
Auswahlentscheidungen. Dazu werden die Qualifikationen, Kompetenzen und
Erfahrungen der Bewerberinnen und Bewerber mit den Anforderungsprofilen
abgeglichen. Bei der Personalauswahl sind familiäre Belange im Rahmen des
gesetzlich Möglichen zu berücksichtigen.
Zu unterscheiden ist zwischen Auswahlverfahren mit und ohne zusätzlichen
Eignungstest (Eignungsauswahlverfahren). Eignungstests erfolgen
regelmäßig bei besonderen Verwendungen und bei Aufstiegsverfahren.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
7.6 Potenzialanalyse
Potenzialanalyse bezeichnet die strukturierte Erhebung und Erfassung des
Vorhandenseins bestimmter Kompetenzen. Sie ermittelt Karrierepotenziale im
Hinblick auf die Übertragung bzw. Wahrnehmung zukünftiger Tätigkeiten. Als
wissenschaftliche Methode ist sie wichtiger Bestandteil einer strategischen
Personalentwicklung.
Die Potenzialanalyse liefert Erkenntnisse über Entwicklungspotenziale der
Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters und in welchem Maße diese gezielt
gefördert werden können.
7.7 Beurteilung
Die Beurteilung dient der aktuellen Vergleichbarkeit der dienstlichen
Leistungen und Befähigungen der Beamtinnen und Beamten. Sie ist Grundlage für
den beruflichen Einsatz, Personalauswahlentscheidungen und individuelle
Fördermaßnahmen.
Hierzu kann sie Empfehlungen für bestimmte Fördermaßnahmen,
Spezialisierungen und die Aufnahme in einen Förderpool enthalten.
Anonymisierte, behördenbezogene Notenspiegel getrennt nach Laufbahnen,
Geschlecht, Schwerbehinderung, Arbeitszeit und statusrechtlichen Ämtern
dienen der Förderung, der Transparenz und der Kontrolle.
7.8 Mitarbeitergespräch
Das Mitarbeitergespräch ist ein strukturierter, offener und vertraulicher Dialog
zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, in dem sich
beide Gesprächspartner über Stand und Perspektiven der Zusammenarbeit in
fachlicher und zwischenmenschlicher Hinsicht sowie über Aspekte der
Führung verständigen. Das Gespräch umfasst die Aufgabenwahrnehmung und
Arbeitsbedingungen, aber auch die berufliche Weiterentwicklung. Ferner
bietet es die Möglichkeit, künftige Ziele zu vereinbaren.
Mitarbeitergespräche sind mindestens einmal jährlich zwischen dem oder der
unmittelbaren Vorgesetzten und der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter zu
führen und zu dokumentieren.
Leitlinien für Mitarbeitergespräche sollen einen einheitlichen Standard der
Gespräche gewähren.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
Darüber hinaus zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
zu führende Gespräche (z.B. Leistungsorientierte Bezahlung, Rückkehr-,
Kooperations- und Beurteilungsgespräche) bleiben hiervon unberührt.
7.9 Ausbildung
Ausbildung umfasst alle Maßnahmen, die zum Erwerb der für die jeweiligen
Laufbahnen, Berufe und Verwendungen erforderlichen Grundbefähigungen
notwendig sind. Inhalt und Umfang sind in den jeweiligen Studien- bzw.
Ausbildungsplänen geregelt.
Die Studien- und Ausbildungspläne werden durch die zuständigen Stellen
regelmäßig auf Aktualität der Inhalte und Methoden überprüft.
Wesentlicher Bestandteil der Ausbildung ist die Unterstützung der
Persönlichkeitsentwicklung durch Stärkung von Eigenverantwortlichkeit und
Selbstverständnis.
7.10 Fortbildung
Aufbauend auf den in der Ausbildung erworbenen Grundbefähigungen
bestehen für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter der Anspruch und die
Verpflichtung, Fähigkeiten und Kenntnisse zur Erfüllung der übertragenen
Aufgaben zu erhalten, zu aktualisieren und fortzuentwickeln.
Dies erfolgt durch Teilnahme an Fortbildungsangeboten der Bundespolizei
sowie durch Selbststudium.
Das eigenständige Lernen wird durch die Bereitstellung von Materialien und
E-Learning - Angeboten (z.B. Onlinekurse, Fortbildungsbriefe) unterstützt.
Nach dienstlicher Notwendigkeit können Fortbildungsangebote anderer
Behörden, privater Anbieter sowie externer Bildungseinrichtungen in Anspruch
genommen werden.
Das Bundespolizeipräsidium legt Fortbildungsschwerpunkte fest. Hierzu
werden inhaltliche Fortbildungsbedarfe in der jährlichen Bildungskonferenz der
Leiterinnen und Leiter der Bundespolizeibehörden definiert.
7.11 Mentoring
Im Rahmen von Mentoring-Programmen sollen Führungskräfte (Mentees) auf
ihrem dienstlichen Weg zeitlich befristet durch eine erfahrene
Führungspersönlichkeit (Mentor) begleitet werden. Die Mentorin bzw. der Mentor ist
hierbei nicht nur Ratgeber/-in sondern auch sachlich kritische(r) Diskussions- und
Ansprechpartner/-in.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
Grundsätzlich ist zu beachten, dass
Mentoring freiwillig, vertraulich und ohne Weisungsbefugnis erfolgt,
Mentoring sich auf Führungsfunktionen und im Bedarfsfall auf besondere
Fachverwendungen im gehobenen und höheren Polizeivollzugs- und
Verwaltungsdienst beschränkt,
Mentor/-in und Mentee in keiner direkten hierarchischen Beziehung
zueinander stehen,
die Mentorin bzw. der Mentor über das erforderliche Fach- und
Erfahrungswissen sowie die Fähigkeit und Bereitschaft verfügt, dieses im
Dialog mit der/dem Mentee weiter zu geben und
der persönliche Kontakt zwischen Mentee und Mentor/-in regelmäßig
möglich ist.
Mentoring erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von einem Jahr.
7.12 Einarbeitung und Wiedereinstieg
Nach abgeschlossener Ausbildung, einem Verwendungs- bzw.
Dienststellenwechsel oder nach längerer Abwesenheit bedarf es einer individuellen
Einarbeitung in der vorgesehenen Funktion. Die Einarbeitung umfasst sowohl
fachliche und arbeitsorganisatorische Inhalte als auch die Integration in die
jeweilige Organisationseinheit.
Nach einer Abwesenheit, die 12 Monate oder länger andauert, z.B. aufgrund
von Erkrankung oder familienbedingten Beurlaubungen, wird die individuelle
Einarbeitung am Arbeitsplatz durch Wiedereinstiegsprogramme ergänzt.
Eine Betreuung während der Abwesenheitszeiten erleichtert den
Wiedereinstieg.
7.13 Hospitationen
Hospitationen dienen der ergänzenden Qualifizierung für die
Aufgabenerledigung oder zur Orientierung vor der Übernahme eines neuen
Aufgabenbereichs. Neben dem Erwerb, der Erweiterung und Aktualisierung fachlicher
Kenntnisse sollen Hospitationen Einblicke in die Arbeitsabläufe und
fachlichen Aspekte anderer Dienstbereiche ermöglichen und das Verständnis für
diese Bereiche fördern. Dauer und Intensität einer Hospitation sind je nach
Kenntnisstand und Qualifizierungsziel individuell mit der Mitarbeiterin bzw.
dem Mitarbeiter zu vereinbaren und in einem Hospitationsplan festzulegen.
Hospitationen können zudem im Rahmen von Mentoring-Programmen
Anwendung finden.
Hospitationen stellen keine Verwendungen im Sinne der Abschnitte 9.1 und
9.2.1 dar.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
7.14 Projekt- und Arbeitsgruppen
Projektgruppen bearbeiten in der Regel zeitlich befristet besonders
innovative, einmalige, besonders umfangreiche und komplexe Aufgabenstellungen,
die in der Alltagsorganisation nicht ausreichend zu lösen sind.
Arbeitsgruppen bearbeiten grundsätzlich fachübergreifende, jedoch weniger
umfangreiche und komplexe Aufgabenstellungen.
Projekt- und Arbeitsgruppen setzen sich aus Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern unterschiedlicher Aufgabenbereiche zusammen. Durch die Mitwirkung in
Projekt- und Arbeitsgruppen können Qualifikationen und Potenziale der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erkannt und systematisch gefördert werden. Sie
dient
der weiteren beruflichen Orientierung,
der Erweiterung individueller Fachkenntnisse und Fähigkeiten,
der Fortentwicklung sozialer Kompetenz und Methodenkompetenz und
dem Erkenntnisgewinn für die beurteilenden Vorgesetzten.
Die Leitung bzw. Mitarbeit in Projekt- und Arbeitsgruppen ist bei der
dienstlichen Beurteilung nach Maßgabe der Beurteilungsrichtlinien zu benennen und
zu bewerten.
7.15 Gesundheitsmanagement
Gesundheitsmanagement als Teil der Personalentwicklung umfasst alle
Maßnahmen, die dem Erhalt und der Wiederherstellung der Gesundheit und
Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne eines
ganzheitlichen Gesundheitsbegriffes dienen.
Es ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass betriebliche
Rahmenbedingungen, Strukturen und Abläufe entwickelt werden, die eine
gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeit und gesundheitsförderliches Verhalten der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Ziel haben.
Hierbei kommt es insbesondere darauf an, den gesundheitlichen
Auswirkungen der spezifischen Arbeitsbedingungen in der Bundespolizei sowie
psychosozialen Belastungen (z.B. durch traumatische Erlebnisse, Konflikte) zu
begegnen. Zudem soll eine allgemeine Gesundheitsvorsorge (z.B.
ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze) der Gesunderhaltung dienen.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
7.16 Gleichstellungsplan
Das Bundesgleichstellungsgesetz hat die Förderung der Gleichstellung
zwischen Frauen und Männern sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und
Familie zum Ziel.
Zentrales Instrument des Bundesgleichstellungsgesetzes ist der
Gleichstellungsplan, für den das Gesetz klare Anforderungen definiert. Er fasst die
Selbstverpflichtungen der jeweiligen Behörde mit nachvollziehbaren
Zielvorgaben und Zeitperspektiven zusammen.
Zur effektiven Nutzung des Gleichstellungsplanes ist es unerlässlich, die für
die Umsetzung verantwortlichen Führungskräfte fortzubilden und über die
Inhalte und Ziele der für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich festgelegten
Vorgaben zu informieren.
8 Praktische Umsetzung - Maßnahmen
8.1 Personalgewinnung
Das Personal der Bundespolizei wird grundsätzlich für eine bundesweite
Verwendung gewonnen. Personal für regionale Schwerpunktebereiche sowie
besondere Fachrichtungen kann gezielt geworben werden.
Die demografische Struktur der Bundespolizei bedingt eine langfristige
Personalplanung für alle Beschäftigtengruppen, die über die Berücksichtigung
der Altersabgänge hinausgeht.
8.2 Strategische Planung der Personalauswahl und der Ausbildung
Um langfristig qualifiziertes Personal in ausreichendem Umfang einstellen zu
können, werden die im Auswahlverfahren gewonnenen Erkenntnisse erhoben
und ausgewertet. Diese fließen in die strategische Planung der
Personalauswahl ein und finden ggf. in der späteren Laufbahnausbildung
Berücksichtigung.
8.3 Überprüfung, Gewinnung und Auswahl
Nachwuchsgewinnungs- und Auswahlverfahren werden vom
Bundespolizeipräsidium und der Bundespolizeiakademie regelmäßig überprüft und ggf.
angepasst. Dies gilt insbesondere für Werbeverfahren und Strategien. Neue
Nachwuchsgewinnungs- und Auswahlverfahren, wie z.B. die Eröffnung der
elektronischen Bewerbung und die Einführung eines dem Auswahlverfahren
vorgeschalteten Selbsttests für potentielle Bewerberinnen und Bewerber,
werden entwickelt und implementiert.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
Das Ziel der Erhöhung des Frauenanteils in der Bundespolizei sowie die
Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
erfordern eine zielgruppenspezifische Ansprache.
8.4 Fachkräfte
Für die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften entwickelt und
implementiert die Bundespolizeiakademie, unter Beteiligung des
Bundespolizeipräsidiums und der Bundespolizeidirektionen, Nachwuchsgewinnungs- und
Ausbildungsverfahren.
8.5 Einstellungszusage
Auf Grundlage der festgelegten Einstellungszahl und der
Gesamtbewerberzahl wird geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern ergebnisabhängig
unmittelbar nach dem Eignungsauswahlverfahren, spätestens jedoch unter
Zugrundelegung der Rangfolgelisten, eine Einstellungszusage erteilt. Dadurch
soll verhindert werden, dass geeignete Bewerberinnen und Bewerber
aufgrund einer verspäteten Einstellungszusage nicht mehr zur Verfügung
stehen.
8.6 Gleichstellung
Die Gleichstellungspläne werden von den Bundespolizeibehörden unter
frühzeitiger Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten für die Dauer von vier
Jahren auf Grundlage eines Musters des Bundespolizeipräsidiums zu einem
einheitlichen Stichtag erstellt.
Die darin enthaltenen Maßnahmen orientieren sich an den Grundsätzen und
Zielen dieses Personalentwicklungskonzeptes.
Nach der Hälfte und am Ende der Laufzeit eines Gleichstellungsplans
erfolgen durch die Bundespolizeibehörden Fortschritts- und
Zielerreichungskontrollen, die vom Bundespolizeipräsidium zusammengefasst und ausgewertet
werden. Sich daraus ergebende Fragestellungen und Lösungsansätze
werden im Rahmen einer vom Bundespolizeipräsidium einzuberufenden
Gleichstellungskonferenz erörtert. Die Gleichstellungskonferenz setzt sich aus
Vertreterinnen und Vertretern der Bundespolizeibehörden, des
Bundesministeriums des Innern sowie den Gleichstellungsbeauftragten zusammen.
Frauen dürfen im Dienst und bei Beurteilungen nicht benachteiligt werden.
Führungskräfte und Beurteilende sind dahingehend fortzubilden und zu
unterrichten. Das Bundespolizeipräsidium veröffentlicht anonymisierte,
behördenbezogene Notenspiegel getrennt nach Laufbahnen, Geschlecht, Arbeitszeit
und statusrechtlichen Ämtern.
Die Bundespolizeiakademie bietet gezielt Fortbildungen zur Förderung von
Frauen und zur Verbesserung ihrer Karrierechancen an.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
8.7 Beruf und Familie
Das Bundespolizeipräsidium entwickelt berufsbegleitende Modelle für die
Aus- und Fortbildung sowie für Aufstiegsverfahren und bietet diese im
Rahmen des dienstlich Möglichen an. Hierfür kommen insbesondere
Betreuungsmodelle und moderne Lernmethoden (z.B. E-Learning) in Frage.
Ferner werden bei Bedarf in allen Laufbahnen Arbeitsmodelle wie mobiles
Arbeiten, Telearbeit, alternierende Telearbeit und Teilzeit (ggf. auch
Blockteilzeit) geprüft und dort angeboten, wo dies auch aus dienstlicher Sicht sinnvoll
und möglich ist.
Verwendungsbegleitend kommen beispielhaft folgende
personalwirtschaftliche Maßnahmen in Betracht, die jeweils einer Einzelfallprüfung bedürfen:
heimatnahe Verwendungen/Umsetzungen während Teilzeit in Elternzeit,
Berücksichtigung familiärer Verpflichtungen bei der Personalauswahl für
Abordnungen zur Verstärkung anderer Dienststellen,
Entlastung durch Arbeitszeitgestaltung,
Berücksichtigung familiärer Verpflichtungen im Schichtdienst sowie
Einrichtung von Eltern-Kind-Arbeitsplätzen.
Die Wahrnehmung familiärer Verpflichtungen darf nicht zur Benachteiligung
im Dienst und bei Beurteilungen führen. Führungskräfte und Beurteilende
sind entsprechend fortzubilden und zu unterrichten.
Zur Verbesserung der Berufs- und Lebensplanung bietet das
Bundespolizeipräsidium den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundespolizei eine
Stellentauschbörse im Intranet an.
8.8 Gesundheitsmanagement
Ein wesentliches Element des Gesundheitsmanagements bilden die
jährlichen Gesundheitsförderungsberichte der Bundespolizeibehörden. Sie geben
unter anderem Auskunft über krankheitsbedingte Fehlzeiten in der
Bundespolizei, nennen Projekte im Rahmen des betrieblichen
Gesundheitsmanagements und besonders gesundheitsrelevante Ereignisse und Entwicklungen.
Sie helfen, Problemfelder zu identifizieren, Ursachen zu analysieren, gezielte
Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten und die Wirksamkeit bereits
durchgeführter Maßnahmen zu überprüfen. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in
die Planung des Gesundheitsmanagements ein und werden vom
Bundespolizeipräsidium umgesetzt.
Bei Beschäftigten, die die körperlichen Anforderungen des bisherigen
Dienstpostens oder der Stelle nicht erfüllen, wird einzelfallbezogen die Zuweisung
eines Dienstpostens oder eines Arbeitsplatzes mit geringen körperlichen
Anforderungen geprüft.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
8.9 Wissensmanagement
Im Rahmen ihrer langjährigen Verwendungen bei der Bundespolizei eignen
sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein umfangreiches fachliches Wissen
an. Dieses Wissen gilt es für die Bundespolizei zu erhalten.
Zur Vernetzung des in der Bundespolizei vorhandenen Wissens ist ein aktiver
Wissensaustausch wichtig. Das Intranet der Bundespolizei bietet hierfür ein
Wissensforum an.
Die Weitergabe von Wissen kann ebenso durch Erfahrungsaustausche, Best-
Practice Foren, Qualitätszirkel und erfahrungsorientierte Besetzung von
Lehrgängen erfolgen.
Verfahrensanweisungen geben vorhandenes Wissen wieder und erleichtern
neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Einstieg.
Wissensmanagement bedeutet auch, Potenziale, wie zum Beispiel
Sprachkenntnisse und zusätzliche Qualifikationen, zu identifizieren und diese durch
die Erfassung in vorhandenen Datenbanken für die Bundespolizei zu nutzen.
Bei frei werdenden Dienstposten und Stellen, die besonderes Erfahrungs-
und Spezialwissen erfordern, ist der Wissenserhalt grundsätzlich durch eine
frühzeitige, bundesweite Ausschreibung sicherzustellen. Die Ausschreibung
kann mit einem abgestuften Anforderungsprofil erfolgen. Die
Dienstpostenbzw. Stellenübertragung erfolgt dann vorbehaltlich der erfolgreichen
Qualifizierung und der Feststellung der Eignung und Befähigung.
Nach der Auswahlentscheidung ist die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter für
die endgültige Wahrnehmung des zukünftigen Dienstpostens oder der
zukünftigen Stelle gegebenenfalls zu qualifizieren und in die
Aufgabenwahrnehmung einzuweisen. Nach Freiwerden des Dienstpostens bzw. der Stelle,
der erfolgreichen Qualifizierung und der Feststellung der Eignung und
Befähigung, erfolgt die endgültige Übertragung.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
9 Berufliche Entwicklung
9.1 Polizeivollzugsdienst
9.1.1 Der mittlere Polizeivollzugsdienst
Der mittlere Polizeivollzugsdienst bildet den größten Teil der Funktionen und
Verwendungen in der Polizeiarbeit ab. Die dort gesammelte Berufserfahrung
ist wichtige Grundlage für die berufliche Weiterentwicklung in höhere
Verantwortungsebenen, wie auch für persönliche Spezialisierungen innerhalb des
mittleren Polizeivollzugsdienstes. Der Berufsweg des mittleren
Polizeivollzugsdienstes umfasst mehrere Abschnitte mit unterschiedlichen
Qualifizierungen.
9.1.1.1 Berufseinstieg - Erstverwendung
Nach Abschluss der Laufbahnausbildung erfolgt grundsätzlich eine
Einstellung durch die Direktion Bundesbereitschaftspolizei und eine Verwendung als
Polizeivollzugsbeamtin und -beamter in der Gruppe. Bei entsprechendem
dienstlichem Bedarf ist eine Erstverwendung auch in einer Mobilen Kontroll-
und Überwachungseinheit möglich.
Bei entsprechendem dienstlichem Bedarf kommt eine bis zu 12-monatige
Vorverwendung in Schwerpunktdienststellen in Betracht. Dafür melden die
Bundespolizeidirektionen mit Schwerpunktbereichen den Personalbedarf bis
spätestens 31. Oktober des Vorjahres an das Bundespolizeipräsidium.
In begründeten Ausnahmefällen kommt auch eine Erstverwendung an einer
anderen Dienststelle der Bundespolizei in Betracht.
Das Bundespolizeipräsidium entscheidet aufgrund der gemeldeten Bedarfe
im Benehmen mit der Direktion Bundesbereitschaftspolizei über die
Verteilung der Laufbahnabsolventinnen und Laufbahnabsolventen. Das
Bundespolizeipräsidium entscheidet ferner über den Umfang der Erstverwendungen in
den Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten, der bis zu 12-monatigen
Vorverwendungen in Schwerpunktdienststellen sowie über eine
Erstverwendung in anderen Dienststellen der Bundespolizei. Bei der Entscheidung über
die Erstverwendung sollen Verwendungswunsch, Wohnsitz und familiäre
Bindungen im Rahmen des dienstlich Möglichen Berücksichtigung finden. Die
verfügbaren Dienstposten werden den Laufbahnabsolventinnen und
Laufbahnabsolventen jeweils spätestens vier Monate vor Beendigung der
Laufbahnausbildung bekanntgegeben. Sie haben die Möglichkeit,
Interessenbekundungen abzugeben. In Konkurrenzsituationen entscheiden die während
der Laufbahnausbildung erbrachten Leistungen unter besonderer
Berücksichtigung familiärer Belange.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
Die Erstverwendung in der Bundesbereitschaftspolizei soll grundsätzlich
mehrere Jahre umfassen. Perspektivisch - in Abhängigkeit von der
Personalentwicklung - sollen es mindestens fünf Jahre werden.
Sie soll in der Regel 15 Jahre nicht überschreiten. Die
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sind in den jährlich zu führenden Mitarbeitergesprächen
auf die begrenzte Verweildauer und mögliche Folgeverwendungen
hinzuweisen.
Während der Erstverwendung sind Einsätze im In- und Ausland möglich.
Näheres kann das Bundespolizeipräsidium durch Richtlinien über die
personelle Auswahl bei Einstellungen festlegen.
9.1.1.2 Etablierung im Beruf - Folgeverwendungen
Grundsätzlich kommen als Folgeverwendungen der Einsatz als Kontroll- und
Streifenbeamtin/-beamter bzw. als Polizeivollzugsbeamtin/-beamter in einer
Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit in Betracht. Abhängig von
besonderen Lebensplanungen, beruflichen Qualifikationen, Interessen und
bisher gezeigten dienstlichen Leistungen sind auch technische
Spezialverwendungen (z.B. Informations- und Kommunikationstechnik, Kriminaltechnik) und
nicht technische Spezialverwendungen (z.B. Beweis- und
Dokumentationseinheit, Mobile Fahndungseinheit, Ermittlungsdienst, Polizeiärztlicher Dienst,
Flugsicherheitsbegleiter) möglich.
Spitzensportler erhalten nach ihrer aktiven Dienstzeit in der Sportförderung
eine individuell angepasste Anschlussverwendung. Ihnen stehen alle
beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten offen.
Besonders qualifizierte Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, die eine
Folgeverwendung im gehobenen Dienst anstreben, sollten sich bei Erfüllen
der Voraussetzungen bereits vor Abschluss der Erstverwendung für das
Regelaufstiegsverfahren bewerben. Den Beamtinnen und Beamten des mittleren
Polizeivollzugsdienstes sollen Vorbereitungslehrgänge für das
Auswahlverfahren angeboten werden, wenn die Kapazitäten der Aus-und Fortbildung
dies zulassen..
9.1.1.3 Weitere berufliche Entwicklung
Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten werden in neue Verwendungen
eingearbeitet. Dies umfasst fachliche und arbeitsorganisatorische Inhalte, die
Integration in die jeweilige Organisationseinheit sowie erforderliche
Fortbildungen.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
Bei langjährigen Stabs- und Innendienstverwendungen und Lehrtätigkeiten in
den Bundespolizeibehörden sollen Hospitationen in operativen Dienststellen
angestrebt werden. Diese sollen alle drei Jahre erfolgen.
Die berufliche Entwicklung beinhaltet auch die Möglichkeit, an den
verschiedenen Aufstiegsverfahren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst
teilzunehmen.
9.1.2 Der gehobene Polizeivollzugsdienst
Der gehobene Polizeivollzugsdienst umfasst die praktische Polizeiarbeit,
Sachbearbeitung, Lehrtätigkeiten sowie Führungsaufgaben. Der Berufsweg
verläuft in mehreren Abschnitten mit unterschiedlichen Qualifizierungen.
Der gehobene Polizeivollzugsdienst setzt sich aus
Regellaufbahnbewerberinnen und -bewerbern,
Absolventinnen und Absolventen des Regelaufstiegs sowie
Absolventinnen und Absolventen anderer Aufstiegsverfahren
zusammen.
Durch Aufstiegsbeamtinnen und -beamte können vorhandene praktische
polizeifachliche Erfahrungen genutzt und im Rahmen anschließender
Verwendungen im Polizeivollzugsdienst ausgebaut werden.
9.1.2.1 Berufseinstieg – Erstverwendung
Nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes erfolgt nach Einstellung
grundsätzlich eine Verwendung als Kontroll- und Streifenbeamtin und -beamter.
Das Bundespolizeipräsidium entscheidet aufgrund der gemeldeten Bedarfe
über die Verteilung der Laufbahnabsolventinnen und Laufbahnabsolventen.
Die verfügbaren Verwendungen werden den Laufbahnabsolventinnen und
Laufbahnabsolventen jeweils spätestens vier Monate vor Beendigung der
Laufbahnausbildung bekanntgegeben. Bei der Entscheidung über die
Erstverwendung sollen Verwendungswunsch, Wohnsitz und familiäre Bindungen
im Rahmen des dienstlich Möglichen Berücksichtigung finden. Die
Laufbahnabsolventinnen und -absolventen haben die Möglichkeit,
Interessenbekundungen abzugeben. In Konkurrenzsituationen entscheiden die während der
Laufbahnausbildung erbrachten Leistungen unter besonderer
Berücksichtigung familiärer Belange.
Bei Regelaufstiegsverfahren werden die der Ausschreibung zugrunde
liegenden Dienstposten zahlenmäßig, nach Bundespolizeibehörden gegliedert,
bundesweit bekannt gegeben. Die Bewerberinnen und Bewerber vereinbaren
nach erfolgreichem Auswahlverfahren regionale Zielverwendungen mit der
zuständigen personalverwaltenden Stelle. Die konkrete Zielverwendung wird
jeweils spätestens vier Monate vor Beendigung der Aufstiegsausbildung
bekanntgegeben.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
Vor dem Beginn der übrigen Aufstiegsverfahren werden mit den
Bewerberinnen und Bewerbern Zieldienstposten vereinbart. Sie kehren hierbei in der
Regel an ihre originäre Dienststelle zurück.
Eine Rückkehr der Aufstiegsbeamtinnen und -beamten in die vorherige
Organisationseinheit (z.B. gleiche Dienstgruppe oder gleiche Hundertschaft) ist
grundsätzlich nicht vorgesehen.
Näheres kann das Bundespolizeipräsidium durch Richtlinien über die
personelle Auswahl bei Einstellungen festlegen.
9.1.2.2 Etablierung im Beruf – Folgeverwendungen
Die Wahrnehmung von Folgeverwendungen richtet sich nach den
Anforderungsprofilen. Sie kann die Teilnahme an Verwendungslehrgängen,
insbesondere die Teilnahme an Führungsfortbildungen, voraussetzen.
Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten werden in neue Verwendungen
eingearbeitet. Dies umfasst fachliche und arbeitsorganisatorische Inhalte, die
Integration in die jeweilige Organisationseinheit sowie erforderliche
Fortbildungsmaßnahmen.
9.1.2.3 Weitere berufliche Entwicklung
An die Übertragung von Dienstposten mit der Bewertung nach BesGr A 10-12
BBesO werden besondere Anforderungen gestellt.
Diese sind in der Regel bei mindestens zwei Vorverwendungen in
unterschiedlichen Bereichen (siehe Anlage) nach Abschluss der
laufbahnrechtlichen Probezeit erfüllt.
Eine Besetzung von Dienstposten mit der Endbewertung nach BesGr A 11-
13g BBesO erfordert in der Regel mindestens drei Verwendungen in
unterschiedlichen Bereichen (siehe Anlage), davon mindestens eine auf einem
Dienstposten der Bewertung nach BesGr A 10-12 BBesO, nach Abschluss
der laufbahnrechtlichen Probezeit.
Eine Verwendung soll in der Regel jeweils mindestens zwei Jahre, eine
Verwendung im Ausland mindestens ein Jahr umfassen. Ausnahmen müssen
dienstlich begründet sein.
Verwendungen in anderen Sicherheitsbehörden oder in vergleichbaren
Positionen außerhalb des öffentlichen Dienstes können im Einzelfall anerkannt
werden.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
Dienstposten ab der Endbewertung nach BesGr A 12 BBesO können nur mit
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten mit uneingeschränkter
Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst besetzt werden. Die
endgültige Übertragung von Dienstposten mit Führungsverantwortung ab der
Endbewertung nach BesGr A 12 BBesO erfolgt erst nach einem erfolgreichen
Abschluss einer mindestens sechsmonatigen Erprobungszeit. Bisher
geleistete Führungstätigkeiten in Funktionen gleicher Wertigkeit und mit
gleichwertigen Anforderungen können auf die Erprobungszeit angerechnet werden.
Soweit eine Führungsfortbildung nicht nachgewiesen werden kann, ist diese
unverzüglich nachzuholen.
Bei langjährigen Stabs- und Innendienstverwendungen und Lehrtätigkeiten in
den Bundespolizeibehörden sollen Hospitationen in operativen Dienststellen
angestrebt werden. Diese sollen alle drei Jahre erfolgen.
Die Bundespolizeibehörden identifizieren Polizeivollzugsbeamtinnen und -
beamte des gehobenen Dienstes, die für den Aufstieg in den höheren Dienst
geeignet erscheinen. Diese werden in Förderpools bei den
Bundespolizeibehörden aufgenommen und gezielt entwickelt. Dazu gehört auch die
Vorbereitung auf das Eignungs- und Auswahlverfahren. Das Bundespolizeipräsidium
stellt ein einheitliches Verfahren für die Förderpools sicher.
Hierbei ist insbesondere das Ziel der Erhöhung des Anteils von Frauen in
Führungsfunktionen zu beachten.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
9.1.3 Der höhere Polizeivollzugsdienst
Der höhere Polizeivollzugsdienst umfasst im Wesentlichen praktische und
strategische Führungsaufgaben in den Dienststellen und Behörden der
Bundespolizei, Sachbearbeitung auf Referentenebene sowie Lehrtätigkeiten.
Der höhere Polizeivollzugsdienst setzt sich aus
Regellaufbahnbewerberinnen und -bewerbern sowie
Aufstiegsbeamtinnen und -beamte
zusammen.
Der Berufsweg verläuft in mehreren Abschnitten mit unterschiedlichen
Qualifizierungen.
9.1.3.1 Berufseinstieg – Erstverwendung
Das Bundespolizeipräsidium ermittelt jährlich den Bedarf an
Nachwuchskräften für den höheren Polizeivollzugsdienst. Auf dieser Grundlage schreibt das
Bundespolizeipräsidium die Regelaufstiegsmöglichkeiten aus. Über die
Anzahl der Regelaufstiegsmöglichkeiten entscheidet das
Bundespolizeipräsidium auf Grundlage der Personalplanung.
Die Erstverwendung im höheren Polizeivollzugsdienst erfolgt grundsätzlich in
operativen Funktionen auf Dienstposten mit der Endbewertung nach BesGr A
14 BBesO.
Bei Regelaufstiegsverfahren werden die der Ausschreibung zugrunde
liegenden Dienstposten zahlenmäßig, nach Bundespolizeibehörden gegliedert,
bundesweit bekannt gegeben. Die Bewerberinnen und Bewerber vereinbaren
nach erfolgreichem Auswahlverfahren regionale Zielverwendungen mit dem
Bundespolizeipräsidium. Die konkrete Zielverwendung wird jeweils
spätestens vier Monate vor Beendigung der Aufstiegsausbildung bekanntgegeben.
Vor dem Beginn des Praxisaufstiegs vereinbart das Bundespolizeipräsidium,
soweit dienstlich möglich, mit den Bewerberinnen und Bewerbern
Zieldienstposten.
9.1.3.2 Etablierung im Beruf – Folgeverwendungen
Im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten sollen die
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten eine Verwendungsbreite erlangen, um sich für
Spitzenfunktionen innerhalb des Polizeivollzugsdienstes zu qualifizieren.
Das Bundesministerium des Innern führt in Zusammenarbeit mit dem
Bundespolizeipräsidium bei Bedarf im Rahmen der Besetzung von
Spitzenfunktionen ab BesGr A 16/B 2 BBesO eine Potenzialanalyse mit Beschäftigten des
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
höheren Dienstes ab BesGr A 15 BBesO durch. Polizeivollzugsbeamtinnen
und -beamte, die im Ergebnis der Potenzialanalyse als geeignet für die
Wahrnehmung von Spitzenfunktionen erscheinen, werden in einer
Personalentwicklungsbesprechung unter Leitung des Bundespolizeipräsidiums
benannt. Ihnen wird die Aufnahme in einen Förderpool angeboten. Hierbei ist
insbesondere das Ziel der Erhöhung des Anteils von Frauen in
Spitzenpositionen zu beachten.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, die dem Förderpool angehören,
werden gezielt für weitere berufliche Verwendungen entwickelt. Dafür
kommen insbesondere Projekt- und Arbeitsgruppen, Hospitationen, Fortbildungen
und Mentoring in Betracht.
Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten werden in neue Verwendungen
eingearbeitet. Dies umfasst fachliche und arbeitsorganisatorische Inhalte, die
Integration in die jeweilige Organisationseinheit sowie erforderliche
Fortbildungsmaßnahmen.
9.1.3.3 Weitere berufliche Entwicklung
Die Besetzung von Dienstposten mit der Endbewertung nach BesGr A 15
BBesO erfordert grundsätzlich mindestens zwei Verwendungen in
unterschiedlichen Organisationseinheiten im höheren Polizeivollzugsdienst.
Die Besetzung von Dienstposten ab der Endbewertung nach BesGr A 16
BBesO erfordert grundsätzlich eine Verwendung im Bundesministerium des
Innern oder im Bundespolizeipräsidium sowie mindestens eine Verwendung
mit unterschiedlich ausgeprägten Führungsaufgaben in den
Bundespolizeidirektionen, der Bundespolizeiakademie und dem Bundespolizeipräsidium. Das
Bundesministerium des Innern kann Ausnahmen zulassen.
Verwendungen in anderen Behörden oder in vergleichbaren Positionen
außerhalb des öffentlichen Dienstes können im Einzelfall anerkannt werden.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte des Förderpools werden in ihren
Bemühungen um eine adäquate Verwendungsbreite unterstützt.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
9.2 Verwaltungsdienst
9.2.1 Beamte
9.2.1.1 Der mittlere nichttechnische Verwaltungsdienst
Der mittlere nichttechnische Verwaltungsdienst bildet den größten Teil der
Funktionen und Verwendungen der Verwaltungsbeamtinnen und
Verwaltungsbeamten ab. Sie leisten in fast allen Bereichen der Bundespolizei
Dienst. Zu Ihren Aufgabenbereichen gehören insbesondere Personal,
Haushalt, Liegenschaftswesen, Versorgung, Beschaffung, Organisation sowie Aus-
und Fortbildung. Sie sind auch im Controlling, bei der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit, in der Innenrevision und im Geheimschutz eingesetzt. Damit
tragen Sie wesentlich zur Einsatzfähigkeit der Bundespolizei bei. Im mittleren
nichttechnischen Verwaltungsdienst können sie im Verlauf ihres Berufsweges
unterschiedliche Qualifizierungen erlangen.
Berufseinstieg - Erstverwendung
Der mittlere nichttechnische Verwaltungsdienst setzt sich aus
Laufbahnabsolventinnen und -absolventen aus Bund, Ländern und Kommunen sowie aus
ehemaligen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, die die Laufbahn
gemäß § 8 Abs. 2 BPolBG gewechselt haben, zusammen.
Der Bedarf an Laufbahnabsolventinnen und -absolventen wird durch das
Bundespolizeipräsidium in Abstimmung mit der Bundespolizeiakademie und
den Bundespolizeidirektionen beim Bundesverwaltungsamt angezeigt. Die
Laufbahnabsolventinnen und -absolventen bewerben sich auf die freien,
öffentlich ausgeschriebenen Dienstposten bei der Bundespolizei.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, die in den mittleren nichttechnischen
Verwaltungsdienst wechseln, erhalten vor Entsenden in die
Unterweisungsmaßnahme einen Zieldienstposten durch die zuständige personalverwaltende
Stelle.
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte, die in die Bundespolizei neu eingestellt
oder versetzt werden, werden durch eine dienststelleninterne Fortbildung in
die Besonderheiten der Bundespolizei eingeführt. Dabei soll ihnen
Gelegenheit gegeben werden, in verschiedenen Einsatzbereichen der jeweiligen
Bundespolizeibehörde zu hospitieren.
Etablierung im Beruf und weitere berufliche Entwicklung
Den vielfältigen Anforderungen der unterschiedlichen Verwendungen wird
durch eine gezielte Fortbildung der Beamtinnen und Beamten Rechnung ge-
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
tragen. Der Fortbildungsbedarf wird durch die Bundespolizeiakademie
gedeckt.
Die Verwaltungsbeamtinnen und -beamten werden in neue Verwendungen
eingearbeitet. Dies umfasst sowohl fachliche und arbeitsorganisatorische
Inhalte als auch die Integration in die jeweilige Organisationseinheit.
Leistungsfähige Verwaltungsbeamtinnen und -beamte, die sich für den
Aufstieg in den gehobenen Dienst interessieren und deren grundsätzliche
Eignung von der bzw. dem Zweitbeurteilenden bestätigt wird, werden gefördert.
Ihnen werden Vorbereitungslehrgänge für das Auswahlverfahren für den
Aufstieg in den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst angeboten.
9.2.1.2 Der gehobene nichttechnische Verwaltungsdienst
Der gehobene nichttechnische Verwaltungsdienst setzt sich aus
Laufbahnabsolventinnen und -absolventen aus Bund, Ländern und
Kommunen,
Absolventinnen und Absolventen des Regelaufstiegs,
Absolventinnen und Absolventen des dreijährigen berufsbegleitenden
Fernstudienganges „Verwaltungsmanagement“ sowie
ehemaligen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, die die Laufbahn
gemäß § 8 Abs. 2 BPolBG gewechselt haben,
zusammen.
Zu den Aufgaben des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes
gehören Sachbearbeitung und Führungsaufgaben in den Aufgabenbereichen
Personal, Haushalt, Liegenschaftswesen, Versorgung, Beschaffung,
Organisation, Lehrtätigkeiten in der Aus- und Fortbildung, Controlling und
Innenrevision. Daneben gibt es Aufgaben des technischen Verwaltungsdienstes.
Damit tragen die Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten
wesentlich zur Einsatzfähigkeit der Bundespolizei bei.
Der Berufsweg des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes
umfasst mehrere Abschnitte mit unterschiedlichen Qualifizierungen.
Berufseinstieg – Erstverwendung
Der Bedarf an Laufbahnabsolventinnen und -absolventen wird durch das
Bundespolizeipräsidium in Abstimmung mit der Bundespolizeiakademie und
den Bundespolizeidirektionen der Fachhochschule des Bundes für Öffentliche
Verwaltung gemeldet. Die Laufbahnabsolventinnen und -absolventen
bewerben sich auf die freien, öffentlich ausgeschriebenen Dienstposten bei der
Bundespolizei.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, die in den gehobenen
nichttechnischen Verwaltungsdienst wechseln, erhalten vor Beginn der
Unterweisungsmaßnahme einen Zieldienstposten durch die zuständige personalverwaltende
Stelle.
Die Erstverwendung im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst
erfolgt grundsätzlich als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter auf
Dienstposten mit der Anfangsbewertung A 9g BBesO.
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte, die in die Bundespolizei neu eingestellt
oder versetzt werden, werden durch eine dienststelleninterne Fortbildung in
die Besonderheiten der Bundespolizei eingeführt. Dabei soll ihnen
Gelegenheit gegeben werden, in verschiedenen Einsatzbereichen der jeweiligen
Bundespolizeibehörde zu hospitieren.
Die Verwaltungsbeamtinnen und -beamten werden in neue Verwendungen
eingearbeitet. Dies umfasst sowohl fachliche und arbeitsorganisatorische
Inhalte als auch die Integration in die jeweilige Organisationseinheit.
Etablierung im Beruf – Folgeverwendungen
Die Wahrnehmung von Folgeverwendungen richtet sich nach den
Anforderungsprofilen. Sie kann die Teilnahme an Fortbildungen, insbesondere die
Teilnahme an Führungsfortbildungen, voraussetzen. Dienstposten mit
Führungsverantwortung werden erst nach einem erfolgreichen Abschluss einer
mindestens sechsmonatigen Erprobungszeit übertragen. Bisher geleistete
Führungstätigkeiten in Funktionen gleicher Wertigkeit und mit gleichwertigen
Anforderungen können auf die Erprobungszeit angerechnet werden. Soweit
eine Führungsfortbildung nicht nachgewiesen werden kann, ist diese
schnellstmöglich nachzuholen.
Die Verwaltungsbeamtinnen und -beamten werden in neue Verwendungen
eingearbeitet. Dies umfasst fachliche und arbeitsorganisatorische Inhalte, die
Integration in die jeweilige Organisationseinheit sowie erforderliche
Fortbildungen. Der Fortbildungsbedarf wird durch die Bundespolizeiakademie
gedeckt.
Weitere berufliche Entwicklung
Leistungsfähige Verwaltungsbeamtinnen und -beamte, die sich für den
Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst interessieren und
deren grundsätzliche Eignung von der bzw. dem Zweitbeurteilenden bestätigt
wird, werden gefördert. Ihnen werden Vorbereitungslehrgänge für das
Auswahlverfahren angeboten.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
Die Bundespolizei führt das Auswahlverfahren für den Aufstieg in den
höheren Verwaltungsdienst in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule des
Bundes für Öffentliche Verwaltung eigenständig durch.
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte, die ein Aufstiegsverfahren oder eine
Funktion mit Führungsverantwortung anstreben, müssen mindestens zwei
verschiedene Verwendungen in der gleichen Laufbahn in unterschiedlichen
Organisationseinheiten von jeweils mindestens zwei Jahren nachweisen.
Verwendungen in vergleichbaren Positionen außerhalb des öffentlichen
Dienstes können im Einzelfall anerkannt werden.
9.2.1.3 Der höhere nichttechnische Verwaltungsdienst
Die Verwaltungsbeamtinnen und -beamten des höheren nichttechnischen
Dienstes in der Bundespolizei werden, mit Ausnahme des Polizeiärztlichen
Dienstes, in den Bundespolizeibehörden eingesetzt. Zu ihren Aufgaben
gehören Führung, Sachbearbeitung auf Referentenebene, Lehrtätigkeiten,
Controlling, Innenrevision sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Berufsweg des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes umfasst
in der Regel mehrere Abschnitte.
Berufseinstieg – Erstverwendung
Der höhere nichttechnische Verwaltungsdienst setzt sich aus
Laufbahnbewerberinnen und -bewerbern und Absolventinnen und Absolventen des
Aufstiegs zusammen.
Das Bundespolizeipräsidium ermittelt jährlich den Bedarf an Juristinnen und
Juristen für den allgemeinen inneren Verwaltungsdienst und meldet diesen
dem Bundesministerium des Innern. Auf dieser Grundlage nimmt das
Bundespolizeipräsidium an den durch das Bundesministerium des Innern
durchzuführenden Juristenauswahlverfahren teil. In den übrigen Laufbahnen des
höheren Verwaltungsdienstes schreiben das Bundespolizeipräsidium bzw.
das Bundesministerium des Innern im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die zu
besetzenden Dienstposten aus.
Das Bundespolizeipräsidium ermittelt jährlich die mittelfristig frei werdenden
Dienstposten, die für die Besetzung mit Aufsteigerinnen und Aufsteigern aus
dem gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst geeignet sind, und
schreibt diese aus.
Die Erstverwendung im höheren Dienst der allgemeinen inneren Verwaltung
erfolgt grundsätzlich auf Dienstposten mit der Anfangsbewertung nach BesGr
A 13h BBesO, die nach bundespolizeiinterner Ausschreibung unbesetzt sind.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte, die in die Bundespolizei neu eingestellt
oder versetzt werden, werden durch eine dienststelleninterne Fortbildung in
die Besonderheiten der Bundespolizei eingeführt. Dabei soll ihnen
Gelegenheit gegeben werden, in verschiedenen Bereichen der jeweiligen
Bundespolizeibehörde einschließlich der jeweils nachgeordneten Dienststellen sowie der
vorgesetzten Behörde zu hospitieren.
Die Verwaltungsbeamtinnen und -beamten werden in neue Verwendungen
eingearbeitet. Dies umfasst fachliche und arbeitsorganisatorische Inhalte, die
Integration in die jeweilige Organisationseinheit sowie erforderliche
Fortbildungen, insbesondere Führungsfortbildungen.
Etablierung im Beruf – Folgeverwendungen
Im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten sollen die Verwaltungsbeamtinnen
und -beamten eine Verwendungsbreite erlangen, um Spitzenfunktionen
innerhalb der allgemeinen inneren Verwaltung der Bundespolizei erreichen zu
können.
Das Bundesministerium des Innern führt in Zusammenarbeit mit dem
Bundespolizeipräsidium bei Bedarf im Rahmen der Besetzung von
Spitzenfunktionen ab BesGr A 16/B 2 BBesO eine Potenzialanalyse mit Beschäftigten des
höheren Dienstes ab BesGr A 15 BBesO durch. Verwaltungsbeamtinnen und
-beamte, die im Ergebnis der Potenzialanalyse als geeignet für die
Wahrnehmung von Spitzenfunktionen erscheinen, werden in einer
Personalentwicklungsbesprechung unter Leitung des Bundespolizeipräsidiums benannt.
Ihnen wird die Aufnahme in einen Förderpool angeboten. Hierbei ist
insbesondere das Ziel der Erhöhung des Anteils von Frauen in Spitzenpositionen
zu beachten.
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte, die dem Förderpool angehören,
werden gezielt für weitere berufliche Verwendungen entwickelt. Dafür kommen
insbesondere Projekt- und Arbeitsgruppen, Hospitationen, Fortbildungen und
Mentoring in Betracht.
Weitere berufliche Entwicklung
Die Besetzung von Dienstposten mit der Endbewertung nach BesGr A 15
BBesO innerhalb der allgemeinen inneren Verwaltung erfordert grundsätzlich
mindestens zwei Verwendungen in unterschiedlichen Organisationseinheiten
der Verwaltung in der gleichen Laufbahn. Die Verwendungen müssen
grundsätzlich für jeweils mindestens zwei Jahre erfolgen.
Die Besetzung von Dienstposten ab der Endbewertung nach BesGr A 16
BBesO erfordert grundsätzlich mindestens zwei Verwendungen im höheren
Verwaltungsdienst im Bundesministerium des Innern und/oder in den Bun-
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
despolizeibehörden. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann das
Bundesministerium des Innern Ausnahmen zulassen.
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte des Förderpools werden in ihren
Bemühungen um eine adäquate Verwendungsbreite unterstützt.
Verwendungen in anderen Behörden oder in vergleichbaren Positionen
außerhalb des öffentlichen Dienstes können im Einzelfall anerkannt werden.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
9.2.2 Tarifbeschäftigte
Tarifbeschäftigte arbeiten in nahezu allen Bereichen der Bundespolizei. Sie
üben ihre Tätigkeit insbesondere in Kammerberufen, in der Gestellung zur
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), als Bundespolizeiliche
Unterstützungskräfte, Fluggastkontrollkräfte, in den Bundespolizeiorchestern, als
Verwaltungsfachangestellte, Angestellte für Bürokommunikation sowie als
Tarifbeschäftigte in der Infrastruktur, der Informations- und
Kommunikationstechnik, der Bürosachbearbeitung, der Sachbearbeitung, in der Lehre und in
Führungsfunktionen aus. Damit tragen Sie wesentlich zur Einsatzfähigkeit der
Bundespolizei bei.
9.2.2.1 Ausbildung/Weiterbeschäftigung
Das Bundespolizeipräsidium, die Bundespolizeiakademie und die
Bundespolizeidirektionen bilden in Kammerberufen (z.B. Kfz-Mechatroniker/-in,
Industriemechaniker/-in, Elektroniker/-in Geräte und Systeme, medizinische
Fachangestellte/-r und Koch/Köchin) sowie zur/zum Verwaltungsfachangestellten
und zur/zum Fachangestellten für Bürokommunikation aus.
Auszubildende werden nach Abschluss ihrer Ausbildung im Rahmen
verfügbarer Stellen grundsätzlich für ein Jahr in ein befristetes Arbeitsverhältnis
übernommen. Bei dauerhaft gut erbrachten Leistungen werden sie im
Anschluss im Rahmen verfügbarer Stellen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
übernommen (§ 16a TVAöD). Besteht zum Zeitpunkt der Beendigung der
Ausbildung keine Aussicht auf eine dauerhafte Beschäftigung im Sinne des §
16a TVAöD, kann bei dauerhaft gut erbrachten Leistungen bzw. gutem
Abschluss eine befristete Beschäftigung nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit
und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) von bis zu zwei Jahren erfolgen.
9.2.2.2 Berufseinstieg – Erstverwendung
Tarifbeschäftigte werden vorrangig aus dem Kreis der eigenen
Auszubildenden und Beschäftigten sowie durch öffentliche Stellenausschreibungen
gewonnen.
Anders als in den Laufbahnen für Beamtinnen und Beamte erfolgt die
Einstellung für eine Verwendung auf einem konkreten Arbeitsplatz. So werden
Eignung und Befähigung sowie fachliche Fähigkeit bereits bei der
Personalauswahl für den zukünftigen Arbeitsplatz geprüft. Die Eingruppierung erfolgt nach
der Entgeltordnung und ist an das Arbeitsplatzprofil und die sich daraus
ergebende Arbeitsplatzbewertung gebunden.
Tarifbeschäftigte, die in die Bundespolizei neu eingestellt oder versetzt
werden, werden durch eine dienststelleninterne Fortbildung bzw. Weiterbildung in
die Besonderheiten der Bundespolizei eingeführt. Abhängig von ihrer künfti-
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
gen Tätigkeit kann ihnen Gelegenheit gegeben werden, in verschiedenen
Einsatzbereichen der jeweiligen Bundespolizeibehörde zu hospitieren.
Sie werden in neue Verwendungen eingearbeitet. Die Einarbeitung umfasst
sowohl fachliche und arbeitsorganisatorische Inhalte als auch die Integration
in die jeweilige Organisationseinheit.
9.2.2.3 Weitere berufliche Entwicklung
Tarifbeschäftigte sind in ihren Bemühungen, sich beruflich zu entwickeln, zu
unterstützen. Hierzu gehört, dass freie Stellen für Tarifbeschäftigte vor einer
öffentlichen Ausschreibung zunächst bundespolizeiintern bundespolizeiweit
ausgeschrieben werden. In begründeten Ausnahmefällen kann das
Bundespolizeipräsidium Ausnahmen zulassen.
Die Auswahl geeigneter Tarifbeschäftigter erfolgt nach Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung unter besonderer Berücksichtigung familiärer
Belange.
Vorhandene und realisierbare Höhergruppierungsmöglichkeiten sind
grundsätzlich auszuschöpfen. In der Regel werden Anträge auf Höhergruppierung
im Rahmen der tarifrechtlichen Möglichkeiten im Sinne der Antragsteller
behandelt. Lange Bearbeitungszeiten sind zu vermeiden.
Tarifbeschäftigte haben die Möglichkeit, sich beim Bundesverwaltungsamt
durch die Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin oder zum
Verwaltungsfachwirt für Tätigkeiten ab der Entgeltgruppe 9 (vergleichbar gehobener Dienst)
zu qualifizieren. Die Teilnahme an dieser Fortbildung ist im Rahmen des
dienstlich Möglichen zu unterstützen. Die personalverwaltende Stelle prüft bei
Bekanntwerden der Fortbildungsmaßnahme spätere
Verwendungsmöglichkeiten und berät die Tarifbeschäftigte oder den Tarifbeschäftigten.
Bei entsprechendem Bedarf an Aufstiegsverwendungen und bei Vorliegen
der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen können Tarifbeschäftigte am
Aufstiegsverfahren der Verwaltungsbeamtinnen und -beamten teilnehmen. Die
personalverwaltende Stelle prüft hierzu im Voraus, ob nach erfolgreichem
Abschluss des Aufstiegsverfahrens ein geeigneter Dienstposten sowie eine
Planstelle der Ziellaufbahn zur Verfügung stehen und ob die
beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis vorliegen.
Leistungsfähige Tarifbeschäftigte, die sich für die Teilnahme am
Aufstiegsverfahren interessieren, werden gefördert. Ihnen wird die Teilnahme an
Vorbereitungslehrgängen für vergleichbare Beamtinnen und Beamte ermöglicht.
Um Tarifbeschäftigte zu fördern, können neben der Nutzung von Aus- und
Fortbildungsmöglichkeiten unterschiedliche, gleich bewertete Aufgaben
übertragen werden. Dabei können sie im Einzelfall hospitieren oder in Projekt- und
Arbeitsgruppen mitarbeiten.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
Dies soll nach Möglichkeit mit familiären Verpflichtungen und mit
Teilzeitbeschäftigung vereinbar sein.
Unterstützend kann bei entsprechender Verfügbarkeit zur Bewährung ein
höher bewerteter Arbeitsplatz übertragen werden, um eine dauerhafte
Übernahme entsprechender Aufgaben vorzubereiten.
9.2.2.4 Qualifizierungsmaßnahmen
Qualifizierung dient der Steigerung von Effektivität und Effizienz der
Nachwuchsförderung und der Steigerung von beschäftigungsbezogenen
Kompetenzen.
Vor diesem Hintergrund muss das Qualifikationsniveau durch den
Arbeitgeber ausgestaltet werden. Zudem müssen
eine Fortentwicklung der fachlichen, methodischen und sozialen
Kompetenzen für die übertragenen Tätigkeiten (Erhaltungsqualifizierung),
ein Erwerb zusätzlicher Qualifikationen (Fort- und Weiterbildung),
eine Qualifizierung zur Arbeitsplatzsicherung (Qualifizierung für eine
andere Tätigkeit oder Umschulung) sowie
eine Einarbeitung nach längerer Abwesenheit
(Wiedereinstiegsqualifizierung)
angeboten werden.
Für Beschäftigte mit individuellen Arbeitszeiten sollen nach Möglichkeit
Qualifizierungsmaßnahmen so angeboten werden, dass ihnen eine
gleichberechtigte Teilnahme ermöglicht wird.
Für Tarifbeschäftigte, die über keine einschlägige Verwaltungsausbildung
verfügen, besteht die Möglichkeit, sich über einen berufsbegleitenden
Fachlehrgang zu qualifizieren.
9.2.2.5 Spezielle Beschäftigungsgruppen (BUK, FKD und Musikdienst)
Die Bundespolizeilichen Unterstützungskräfte (BUK) und die
Fluggastkontrollkräfte (FKD) sind bei der Besetzung freier Stellen im Verwaltungsdienst
vorrangig zu berücksichtigen.
Beschäftigten in Stellenabbaubereichen ist die Teilnahme an Qualifizierungen
auch in anderen Fachgebieten zu ermöglichen.
Beschäftigte im Musikdienst der Bundespolizei haben die Möglichkeit, sich auf
bei den Orchestern frei werdenden Stellen zu bewerben.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
9.3 Auslandsverwendung
Verwendungen im Ausland sind ein fester Bestandteil der
Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei. Sie dienen zum einen der originären
Aufgabenerfüllung der Bundespolizei, wie zum Beispiel Haus- und Objektschutzdienst,
Dokumenten- und Visaberater, Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte und
Schutzaufgaben in Krisengebieten. Zum anderen dienen sie der Erfüllung
internationaler Verpflichtungen bei der Europäischen Grenzschutzagentur
FRONTEX, im Rahmen von Friedensmissionen und bei bilateralen Projekten.
Auslandsverwendungen wirken sich je nach Einsatzart, Leistung und
Einsatzdauer positiv auf Förderung und Verwendungsbreite aus.
Für die Auslandsverwendungen werden vom Bundespolizeipräsidium
funktionsbezogene Dauerausschreibungen veröffentlicht. Geeignete
Bewerberinnen und Bewerber werden auf die entsprechende Auslandsverwendung
vorbereitet. Einzelheiten regelt die jeweilige Ausschreibung.
Die Möglichkeit der Teilnahme an einem Förderpool für
Auslandsverwendungen im Rahmen internationaler Verpflichtungen wird in einer
Dauerausschreibung „internationale Verwendungen“ angeboten. In diesen Pool
aufgenommene Beamtinnen und Beamten werden gezielt auf eine Verwendung im
Ausland vorbereitet. Hierzu zählen unter anderem Sprachfortbildungen,
Hospitationen, Teilnahme an internationalen Fortbildungsangeboten sowie die
Vorbereitung auf Auswahlverfahren internationaler Institutionen.
Die längerfristige Auslandsverwendung ist eine mögliche Folgeverwendung.
Bei Funktionen, für die eine Auslandsverwendung von besonderer Bedeutung
ist, kann sie im Anforderungsprofil obligatorische Zugangsvoraussetzung
sein.
Beamtinnen und Beamte, die im Ausland eingesetzt sind, werden betreut und
nach Rückkehr unter Berücksichtigung dienstlicher, persönlicher und
familiärer Belange integriert. Betreuung und erfolgreiche Integration beinhalten auch
die Einhaltung der jeweils vorgesehenen Höchstverwendungszeiten und
Reintegrationsphasen.
Den Beamtinnen und Beamten soll Gelegenheit gegeben werden, ihre
Erfahrungen in der Aus- und Fortbildung weiterzugeben.
9.4 Spezialisierung
Spezialisierungen sind Verwendungen, für die eine zusätzliche Qualifikation
erforderlich ist. Sie werden nicht regelmäßig durchlaufen. Hierzu gehören
unter anderem Verwendungen bei der GSG 9 der Bundespolizei, dem
Flugdienst und der Bundespolizei See.
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
Spezialisierungen bei der GSG 9 der Bundespolizei, dem Flugdienst und der
Bundespolizei See können Erstverwendungen sein.
Spezialisten werden in ihrem und für ihren Bereich qualifiziert. Bei der
Planung der beruflichen Entwicklung sind Ausnahmen von den
Verwendungsvoraussetzungen möglich. Außerhalb der Spezialisierung sind zur Erlangung
von höherwertigen Dienstposten die vorgesehenen Verwendungen zu
durchlaufen.
Die Nutzung fachlicher Kenntnisse und Erfahrungen hat unter Beachtung des
dienstlichen Interesses grundsätzlich Vorrang. Scheiden Beamtinnen und
Beamte bzw. Tarifbeschäftigte aus Spezialverwendungen aus, ist frühzeitig
für eine angemessene Anschlussverwendung und eine entsprechende
Qualifizierung zu sorgen. Die entsprechenden Dienstposten und Stellen sind
rechtzeitig auszuschreiben.
9.5 Fachkräfteentwicklung
Die Anforderungen einer Vielzahl von Funktionen in der Bundespolizei
erfordern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit besonderen Qualifikationen in
unterschiedlichen Fachrichtungen. Die Qualifikationen hierfür werden
grundsätzlich vor der Einstellung in die Bundespolizei erworben. Es ist allerdings auch
möglich, sich innerhalb der Bundespolizei zu spezialisieren und sich zu einer
Fachkraft zu entwickeln. Für die Gewinnung und Entwicklung von Fachkräften
sollen die Möglichkeiten des Fachkräftegewinnungsgesetzes ausgeschöpft
werden.
9.5.1 Verwendung nach Einstellung der Fachkräfte
Fachkräfte werden für die Verwendung in ihrem Fachgebiet eingestellt. Ihnen
soll eine individuelle, befähigungsgerechte berufliche Entwicklung innerhalb
ihres Fachgebiets ermöglicht werden.
Fachkräfte sollen grundsätzlich dauerhaft in ihrem Fachgebiet eingesetzt
werden und sind entsprechend den sich verändernden Anforderungen ihrer
Dienstposten fortzubilden. Um ihnen eine individuelle befähigungsgerechte
berufliche Entwicklung zu ermöglichen, sind alle Personal fördernden
Maßnahmen zu nutzen. Die Verwendungsplanung für Fachkräfte soll auch den
persönlichen Wunsch nach beruflicher Veränderung angemessen
berücksichtigen.
9.5.2 Folgeverwendung von Fachkräften
Fachkräften ist der Wechsel in eine Verwendung des allgemeinen
Polizeivollzugs- oder Verwaltungsdienstes bei entsprechendem dienstlichem Bedarf
Berr uff -- Famiii lll iii e-- Karr rr iii err e
möglich. Für den Wechsel ist eine polizeifachliche bzw. fachliche
Unterweisung erforderlich.
Die Nutzung fachlicher Kenntnisse und Erfahrungen hat unter Beachtung des
dienstlichen Interesses grundsätzlich Vorrang. Scheiden Fachkräfte aus ihrer
Verwendung aus, ist rechtzeitig für eine angemessene Anschlussverwendung
und eine entsprechende Qualifizierung zu sorgen. Die entsprechenden
Dienstposten und Stellen sind rechtzeitig auszuschreiben.
Ein Wechsel auf höher bewertete Dienstposten innerhalb der
Fachverwendung und der Laufbahngruppe ist bei Erfüllen des Anforderungsprofils
möglich. Außerhalb der Fachverwendungen sind zur Erlangung von
höherwertigen Dienstposten die vorgesehenen Verwendungen zu durchlaufen.
10 Erfolgskontrolle - Evaluation
Die Evaluation dieses Personalentwicklungskonzeptes erfasst die Akzeptanz,
die Wirksamkeit, die Effizienz, ermittelt die Durchführbarkeit der enthaltenen
Maßnahmen und kontrolliert die Zielerreichung. Sie beinhaltet auch die
Überprüfung der enthaltenen Ziele.
Die Ergebnisse der Erfolgskontrolle und die daraus zu ziehenden
Schlussfolgerungen sind wesentlich für die Fortschreibung des
Personalentwicklungskonzeptes.
Die Evaluation erfolgt unter Federführung des Bundespolizeipräsidiums in
enger Beteiligung der Bundespolizeidirektionen und der
Bundespolizeiakademie. Sie ist Maßnahmen begleitend und schließt spätestens fünf Jahre
nach Inkrafttreten dieses Konzeptes ab.
Personalentwicklungskonzept der Bundespolizei
Anlage zu Ziffer 9.1.2.3
lfd.
Nr.
Dienststellen Verwendungsbereiche
1 Bundespolizeiinspektion/ -revier
Flughafen
1.1 Einzeldienst mit Aufgabe Grenze
und/oder Luft*
(ausgenommen BPOLR Flughafen ohne
Luftsicherheit)
1.2 Ermittlungsdienst
1.3 Flugsicherheitsbegleiter
2 Bundespolizeiinspektion 2.1 Einzeldienst mit Aufgabe Bahn und Grenze*
2.3 Einzeldienst mit Aufgabe ausschließlich
Grenze
2.4 Ermittlungsdienst
2.5 Einzeldienst mit Aufgabe Schutz
3 Bundespolizeiinspektion
Kriminalitätsbekämpfung
3.1 Ermittlungsdienst
3.2 Mobile Fahndungseinheit
3.3 Kriminaltechnik
4 Bereitschaftspolizei 4.1 Einsatzhundertschaft
4.2 Beweis- und Festnahmehundertschaft
4.3 Technische Einsatzhundertschaft
4.4 Unterstützungseinheit
4.5 Internationale Einsatzeinheit
2.2 Einzeldienst mit Aufgabe ausschließlich
Bahn
1 von 4
Personalentwicklungskonzept der Bundespolizei
Anlage zu Ziffer 9.1.2.3
lfd.
Nr.
Dienststellen Verwendungsbereiche
5 Sachbearbeiterfunktionen in
Bundespolizeiinspektion (alle) 5.1 Controlling / Öffentlichkeitsarbeit
5.2 Führungsgruppe
5.2.1 Einsatz und Auswertung
5.2.2 Polizeitechnik und Verwaltung
Bundespolizeiabteilung 5.3 Abteilungsstab
5.3.1 Stabsbereich Einsatz
5.3.2 Stabsbereich Polizeitechnik und
Versorgung
5.4 Einsatzunterstützung und Standortservice
5.5 Hundertschaft Führungsgruppe
Bundespolizeiaus- und
fortbildungszentrum
5.6 Stabsstelle Controlling
5.7 Zentralbereich
Bundespolizeiakademie,
Bundespolizeiaus- und
fortbildungszentrum und
Bundespolizeiabteilung
5.8 Polizeiärztlicher Dienst
Bundespolizeisportschule 5.9 Innerer Dienst
6 Stabsverwendungen in
Bundespolizeidirektion 6.1 Stabsstellen gem. ODP**
6.2 Sachbereiche gem. ODP**
Bundespolizeiakademie 6.3 Stabsstellen gem. ODP**
6.4 Dezernate gem. ODP**
(sofern keinem Sachbereich zugeordnet)
6.4.1 Sachbereiche gem. ODP**
2 von 4
Personalentwicklungskonzept der Bundespolizei
Anlage zu Ziffer 9.1.2.3
lfd.
Nr.
Dienststellen Verwendungsbereiche
7 Stabsverwendungen im
Bundesministerium des Innern 7.1 Referate**
Bundespolizeipräsidium 7.2 Leitungsbüro
7.3 Stabsstellen gem. ODP**
7.4 Abteilungen gem. ODP**
(sofern keinem Referat zugeordnet)
7.5 Referate gem. ODP**
8 Lehrtätigkeit in der Aus- und
Fortbildung in
Bundespolizeiakademie,
Bundespolizeiaus- und
fortbildungszentrum,
Bundespolizeisportschule,
Bundespolizeitrainingszentrum
8 Lehrbereich Aus- und Fortbildung,
Lehrgangsbereich / Hochschule des Bundes
für öffentliche Verwaltung, Fachbereich
Bundespolizei
9 Lehrtätigkeiten in der Aus- und
Fortbildung in
Bundespolizeidirektion 9.1 Sachbereich Aus- und Fortbildung
Bundespolizeidirektion/
-inspektion
9.2 Polizeitrainer
10 Spezialverwendung 10 Spezialverwendung
11 Fachverwendung 11 Fachverwendung
12 Mobile Kontroll- und
Überwachungseinheit
12 Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
13 Ausland 13 Ausland
3 von 4
Personalentwicklungskonzept der Bundespolizei
Anlage zu Ziffer 9.1.2.3
lfd.
Nr.
Dienststellen Verwendungsbereiche
* Dienststellen mit integrativer
Aufgabenwahrnehmung gem. lfd. Nr. 1.1 und Nr. 2.1
umfassen zwei Verwendungen nach 4 Jahren
(Festlegung unter 4 Jahren je nach Schwerpunkt).
** Unterschiedliche Organisationseinheiten stellen
unterschiedliche Verwendungsbereiche dar, sofern
sich die jeweiligen Aufgabeninhalte voneinander
unterscheiden.
4 von 4
V
S
-
N
U
R
F
Ü
R
D
IE
D
IE
N
S
T
G
E
B
R
A
U
C
H
B
u
n
d
es
p
ol
iz
ei
p
rä
si
d
iu
m
R
ef
er
at
7
2
P
P
er
so
n
al
st
ä
rk
e
/ -
st
at
is
tik
a
b
s
o
lu
t
re
la
ti
v
a
b
s
o
lu
t
re
la
ti
v
a
b
s
o
lu
t
re
la
ti
v
a
b
s
o
lu
t
re
la
ti
v
a
b
s
o
lu
t
re
la
ti
v
a
b
s
o
lu
t
re
la
ti
v
B
P
O
L
I
F
H
S
tu
tt
g
a
rt
3
2
1
2
8
0
-4
1
8
7
,2
3
%
3
2
1
3
3
1
1
0
1
0
3
,1
2
%
3
2
1
3
3
1
1
0
1
0
3
,1
2
%
3
2
1
3
3
9
1
8
1
0
5
,6
1
%
3
2
1
3
1
6
-5
9
8
,4
4
%
3
2
1
3
2
4
3
1
0
0
,9
3
%
B
P
O
L
I
F
H
M
ü
n
c
h
e
n
9
3
8
8
6
8
-7
0
9
2
,5
4
%
9
3
8
9
3
4
-4
9
9
,5
7
%
9
3
8
9
4
3
5
1
0
0
,5
3
%
9
3
8
1
0
1
5
7
7
1
0
8
,2
1
%
9
3
8
1
0
2
5
8
7
1
0
9
,2
8
%
9
9
1
1
0
9
0
9
9
1
0
9
,9
9
%
B
P
O
L
D
F
H
F
ra
n
k
fu
rt
2
0
2
1
1
7
2
7
-2
9
4
8
5
,4
5
%
2
0
2
1
1
8
4
0
-1
8
1
9
1
,0
4
%
2
0
2
1
2
0
3
7
1
6
1
0
0
,7
9
%
2
0
2
2
2
0
3
4
1
2
1
0
0
,5
9
%
2
0
2
1
2
0
1
3
-8
9
9
,6
0
%
2
2
0
6
1
9
4
1
-2
6
5
8
7
,9
9
%
B
a
d
B
ra
m
s
te
d
t
1
.9
7
7
2
.1
7
9
2
0
2
1
1
0
,2
2
%
1
.9
9
2
2
.1
0
9
1
1
7
1
0
5
,8
7
%
1
.9
9
5
2
.0
6
6
7
1
1
0
3
,5
6
%
2
.0
6
6
2
.0
2
5
-4
1
9
8
,0
2
%
1
.9
9
7
1
.9
7
4
-2
3
9
8
,8
5
%
1
.9
9
7
1
.9
2
7
-7
0
9
6
,4
9
%
H
a
n
n
o
v
e
r
2
.0
0
0
2
.1
0
1
1
0
1
1
0
5
,0
5
%
2
.0
4
9
2
.1
0
4
5
5
1
0
2
,6
8
%
2
.0
4
9
2
.1
0
5
5
6
1
0
2
,7
3
%
2
.1
0
5
2
.0
7
0
-3
5
9
8
,3
4
%
2
.0
4
9
2
.0
7
0
2
1
1
0
1
,0
2
%
2
.0
7
1
2
.0
4
2
-2
9
9
8
,6
0
%
S
a
n
k
t
A
u
g
u
s
ti
n
2
.9
2
6
2
.7
0
4
-2
2
2
9
2
,4
1
%
2
.9
2
6
2
.8
0
1
-1
2
5
9
5
,7
3
%
2
.9
2
7
2
.9
1
0
-1
7
9
9
,4
2
%
2
.9
1
0
2
.8
6
1
-4
9
9
8
,3
2
%
2
.9
2
7
2
.8
4
9
-7
8
9
7
,3
4
%
2
.9
8
0
2
.8
0
0
-1
8
0
9
3
,9
6
%
K
o
b
le
n
z
1
.7
2
1
1
.4
9
4
-2
2
7
8
6
,8
1
%
1
.7
2
1
1
.5
6
5
-1
5
6
9
0
,9
4
%
1
.7
2
1
1
.6
2
8
-9
3
9
4
,6
0
%
1
.6
2
8
1
.5
9
5
-3
3
9
7
,9
7
%
1
.7
2
1
1
.6
0
2
-1
1
9
9
3
,0
9
%
1
.9
2
3
1
.7
3
2
-1
9
1
9
0
,0
7
%
S
tu
tt
g
a
rt
2
.0
5
1
1
.7
7
2
-2
7
9
8
6
,4
0
%
2
.0
5
1
1
.8
7
8
-1
7
3
9
1
,5
7
%
2
.0
5
2
1
.8
7
9
-1
7
3
9
1
,5
7
%
1
.8
7
9
1
.9
0
2
2
3
1
0
1
,2
2
%
2
.0
5
2
1
.8
6
2
-1
9
0
9
0
,7
4
%
2
.0
5
2
1
.8
4
9
-2
0
3
9
0
,1
1
%
M
ü
n
c
h
e
n
3
.3
9
8
3
.1
7
7
-2
2
1
9
3
,5
0
%
3
.3
9
8
3
.3
1
1
-8
7
9
7
,4
4
%
3
.3
9
8
3
.3
1
9
-7
9
9
7
,6
8
%
3
.3
1
9
3
.3
8
7
6
8
1
0
2
,0
5
%
3
.4
4
8
3
.3
6
5
-8
3
9
7
,5
9
%
3
.5
0
1
3
.5
1
3
1
2
1
0
0
,3
4
%
P
ir
n
a
3
.0
7
9
3
.2
5
6
1
7
7
1
0
5
,7
5
%
3
.0
7
9
3
.1
3
1
5
2
1
0
1
,6
9
%
3
.0
7
9
3
.0
6
8
-1
1
9
9
,6
4
%
3
.0
6
8
2
.9
9
7
-7
1
9
7
,6
9
%
3
.0
7
9
2
.9
7
6
-1
0
3
9
6
,6
5
%
3
.0
7
9
2
.9
6
1
-1
1
8
9
6
,1
7
%
B
e
rl
in
3
.1
8
0
3
.3
7
2
1
9
2
1
0
6
,0
4
%
3
.1
8
0
3
.2
6
2
8
2
1
0
2
,5
8
%
3
.1
7
9
3
.2
0
6
2
7
1
0
0
,8
5
%
3
.2
0
6
3
.1
3
4
-7
2
9
7
,7
5
%
3
.1
7
9
3
.1
2
3
-5
6
9
8
,2
4
%
3
.1
7
9
3
.1
8
4
5
1
0
0
,1
6
%
B
e
re
it
s
c
h
a
ft
s
p
o
li
z
e
i
5
.5
2
6
5
.4
0
4
-1
2
2
9
7
,7
9
%
5
.4
0
7
5
.2
5
1
-1
5
6
9
7
,1
1
%
5
.4
0
7
5
.2
1
5
-1
9
2
9
6
,4
5
%
5
.4
0
7
5
.2
2
1
-1
8
6
9
6
,5
6
%
5
.4
0
7
5
.0
4
3
-3
6
4
9
3
,2
7
%
5
.4
0
8
4
.7
4
7
-6
6
1
8
7
,7
8
%
G
e
s
a
m
t
B
u
n
d
e
s
p
o
li
z
e
i
2
8
.9
0
4
2
8
.2
3
8
-6
6
6
9
7
,7
0
%
3
1
.6
6
0
3
0
8
3
3
-8
2
7
9
7
,3
9
%
3
1
.6
9
1
3
1
.0
8
7
-6
0
4
9
8
,0
9
%
3
1
.7
6
0
3
0
9
1
9
-8
4
1
9
7
,3
5
%
3
1
.8
0
7
3
0
.5
6
0
-1
2
4
7
9
6
,0
8
%
3
2
.3
1
6
3
0
.4
8
5
-1
8
3
1
9
4
,3
3
%
B
P
O
L
D
S
O
L
L
g
e
m
.
O
D
P
P
e
rs
o
n
a
l
IS
T
2
0
1
1
S
O
L
L
g
e
m
.
O
D
P
S
ta
n
d
1
.
J
a
n
u
a
r
S
O
L
L
g
e
m
.
O
D
P
P
e
rs
o
n
a
l
IS
T
2
0
1
2
A
u
ff
ü
ll
g
ra
d
z
u
m
O
D
P
2
0
1
3
P
e
rs
o
n
a
ls
it
u
a
ti
o
n
d
e
r
P
o
li
z
e
iv
o
ll
z
u
g
s
b
e
a
m
te
n
i
n
d
e
r
B
u
n
d
e
s
p
o
li
z
e
i
2
0
1
4
2
0
1
5
2
0
1
6
A
u
ff
ü
ll
g
ra
d
z
u
m
O
D
P
A
u
ff
ü
ll
g
ra
d
z
u
m
O
D
P
S
O
L
L
g
e
m
.
O
D
P
P
e
rs
o
n
a
l
IS
T
A
u
ff
ü
ll
g
ra
d
z
u
m
O
D
P
S
O
L
L
g
e
m
.
O
D
P
P
e
rs
o
n
a
l
IS
T
A
u
ff
ü
ll
g
ra
d
z
u
m
O
D
P
S
O
L
L
g
e
m
.
O
D
P
P
e
rs
o
n
a
l
IS
T
A
u
ff
ü
ll
g
ra
d
z
u
m
O
D
P
P
e
rs
o
n
a
l
IS
T
K
on
ta
kt
b
p
ol
p
.r
ef
7
2
.s
ta
tis
@
p
ol
iz
ei
.b
u
n
d
.d
e
V
S
-
N
U
R
F
Ü
rD
E
N
D
IE
N
S
T
G
E
B
R
A
U
C
H
B
u
n
d
e
sp
o
liz
e
ip
rä
si
d
iu
m
R
e
fe
ra
t
7
2
P
P
e
rs
o
n
a
ls
tä
rk
e
/
-
st
a
tis
tik
a
b
so
lu
t
re
la
tiv
re
la
tiv
a
b
so
lu
t
a
b
so
lu
t
re
la
tiv
a
b
so
lu
t
re
la
tiv
a
b
so
lu
t
re
la
tiv
a
b
so
lu
t
re
la
tiv
2
0
1
1
2
3
2
3
0
0
,0
0
%
2
6
2
6
0
0
,0
0
%
8
6
8
3
3
3
,4
9
%
1
1
4
1
0
7
7
6
,1
4
%
6
0
5
2
8
1
3
,3
3
%
1
0
1
0
0
0
,0
0
%
2
0
1
2
2
3
2
3
0
0
,0
0
%
2
4
2
4
0
0
,0
0
%
8
7
8
3
4
4
,6
0
%
1
1
1
1
0
4
7
6
,3
1
%
6
7
5
9
8
1
1
,9
4
%
7
6
1
1
4
,2
9
%
2
0
1
3
1
9
1
9
0
0
,0
0
%
2
4
2
4
0
0
,0
0
%
8
8
8
4
4
4
,5
5
%
1
1
2
1
0
5
7
6
,2
5
%
8
3
7
5
8
9
,6
4
%
1
0
1
1
0
0
,0
0
%
2
0
1
4
1
9
1
9
0
0
,0
0
%
2
6
2
5
1
3
,8
5
%
8
6
8
3
3
3
,4
9
%
1
1
2
1
0
5
7
6
,2
5
%
8
0
7
2
8
1
0
,0
0
%
2
1
1
5
0
,0
0
%
2
0
1
5
2
0
2
0
0
0
,0
0
%
2
5
2
2
3
1
2
,0
0
%
8
8
8
7
1
1
,1
4
%
1
1
5
1
0
4
1
1
9
,5
7
%
6
9
6
1
8
1
1
,5
9
%
1
1
0
0
,0
0
%
2
0
1
6
2
0
2
0
0
0
,0
0
%
2
5
2
2
3
1
2
,0
0
%
8
7
8
5
2
2
,3
0
%
1
5
2
1
3
9
1
3
8
,5
5
%
3
8
3
0
8
2
1
,0
5
%
0
0
0
0
,0
0
%
a
b
so
lu
t
re
la
tiv
a
b
so
lu
t
re
la
tiv
a
b
so
lu
t
re
la
tiv
a
b
so
lu
t
re
la
tiv
a
b
so
lu
t
re
la
tiv
a
b
so
lu
t
re
la
tiv
2
0
1
1
5
6
3
5
5
1
1
2
2
,1
3
%
1
0
5
9
9
9
7
6
2
5
,8
5
%
2
6
1
0
2
4
6
4
1
4
6
5
,5
9
%
3
5
8
3
3
2
6
3
3
2
0
8
,9
3
%
2
0
2
5
1
7
5
1
2
7
4
1
3
,5
3
%
6
5
2
5
0
3
1
4
9
2
2
,8
5
%
2
0
1
2
5
8
5
5
7
2
1
3
2
,2
2
%
1
1
1
4
1
0
4
1
7
3
6
,5
5
%
2
7
4
5
2
5
7
6
1
6
9
6
,1
6
%
3
8
8
3
3
5
1
7
3
6
6
9
,4
3
%
2
2
7
5
1
9
8
0
2
9
5
1
2
,9
7
%
5
9
0
4
5
2
1
3
8
2
3
,3
9
%
2
0
1
3
6
1
4
6
0
1
1
3
2
,1
2
%
1
1
8
1
1
1
0
8
7
3
6
,1
8
%
2
9
2
0
2
7
5
1
1
6
9
5
,7
9
%
4
2
1
6
3
8
5
0
3
6
6
8
,6
8
%
2
3
4
2
2
0
4
7
2
9
5
1
2
,6
0
%
5
3
2
3
9
4
1
3
8
2
5
,9
4
%
2
0
1
4
6
3
4
6
2
0
1
4
2
,2
1
%
1
2
3
4
1
1
4
9
8
5
6
,8
9
%
3
0
7
3
2
8
3
7
2
3
6
7
,6
8
%
4
4
3
7
4
0
2
8
4
0
9
9
,2
2
%
2
3
8
7
2
0
5
1
3
3
6
1
4
,0
8
%
5
3
5
4
1
6
1
1
9
2
2
,2
4
%
2
0
1
5
6
3
3
6
1
9
1
4
2
,2
1
%
1
2
4
1
1
1
5
0
9
1
7
,3
3
%
3
0
2
6
2
7
7
7
2
4
9
8
,2
3
%
4
5
7
2
4
1
4
8
4
2
4
9
,2
7
%
2
8
6
2
2
4
5
4
4
0
8
1
4
,2
6
%
5
6
5
4
4
7
1
1
8
2
0
,8
8
%
2
0
1
6
6
2
7
6
1
2
1
5
2
,3
9
%
1
2
4
4
1
1
4
8
9
6
7
,7
2
%
3
0
6
8
2
8
0
8
2
6
0
8
,4
7
%
4
6
1
0
4
1
6
5
4
4
5
9
,6
5
%
2
7
8
1
2
3
5
6
4
2
5
1
5
,2
8
%
6
4
7
5
0
4
1
4
3
2
2
,1
0
%
a
b
so
lu
t
re
la
tiv
a
b
so
lu
t
re
la
tiv
a
b
so
lu
t
re
la
tiv
a
b
so
lu
t
re
la
tiv
a
b
so
lu
t
re
la
tiv
2
0
1
1
2
8
8
0
2
8
0
4
7
6
2
,6
4
%
7
2
9
0
6
6
3
6
6
5
4
8
,9
7
%
8
1
3
6
6
2
7
8
1
8
5
8
2
2
,8
4
%
2
3
2
1
1
7
9
2
5
2
9
2
2
,7
9
%
1
5
2
4
1
2
2
0
3
0
4
1
9
,9
5
%
2
0
1
2
2
9
2
7
2
8
3
9
8
8
3
,0
1
%
6
9
6
7
6
2
4
9
7
1
8
1
0
,3
1
%
7
7
4
1
5
9
1
5
1
8
2
6
2
3
,5
9
%
2
3
2
8
1
7
7
6
5
5
2
2
3
,7
1
%
1
1
9
4
9
7
6
2
1
8
1
8
,2
6
%
2
0
1
3
2
8
1
8
2
7
3
0
8
8
3
,1
2
%
7
0
2
0
6
3
0
2
7
1
8
1
0
,2
3
%
7
3
3
4
5
5
0
8
1
8
2
6
2
4
,9
0
%
2
3
6
7
1
8
1
5
5
5
2
2
3
,3
2
%
1
2
1
2
9
9
4
2
1
8
1
7
,9
9
%
2
0
1
4
2
7
3
4
2
6
3
4
1
0
0
3
,6
6
%
6
7
8
2
5
9
5
8
8
2
4
1
2
,1
5
%
7
1
0
9
5
3
1
1
1
7
9
8
2
5
,2
9
%
2
2
6
2
1
7
8
1
4
8
1
2
1
,2
6
%
1
5
8
6
1
3
4
5
2
4
1
1
5
,2
0
%
2
0
1
5
2
6
4
8
2
5
3
3
1
1
5
4
,3
4
%
6
5
5
2
5
6
9
5
8
5
7
1
3
,0
8
%
6
6
8
6
4
9
4
6
1
7
4
0
2
6
,0
2
%
2
1
1
8
1
6
9
7
4
2
1
1
9
,8
8
%
2
0
4
6
1
6
9
6
3
5
0
1
7
,1
1
%
2
0
1
6
2
8
5
3
2
7
0
2
1
5
1
5
,2
9
%
6
8
8
4
5
8
7
2
1
0
1
2
1
4
,7
0
%
6
3
9
8
4
7
0
7
1
6
9
1
2
6
,4
3
%
1
7
9
3
1
4
9
1
3
0
2
1
6
,8
4
%
2
6
1
3
2
1
6
0
4
5
3
1
7
,3
4
%
G
e
h
o
b
e
n
e
r
D
ie
n
s
t
F
ra
u
e
n
A
1
5
P
o
li
z
e
id
ir
e
k
to
ri
n
/
-
d
ir
e
k
to
r
M
ä
n
n
e
r
H
ö
h
e
re
r
D
ie
n
s
t
M
it
tl
e
re
r
D
ie
n
s
t
A
1
4
P
o
li
z
e
io
b
e
rr
ä
ti
n
/
-
ra
t
P
o
li
z
e
ik
o
m
m
is
s
a
ra
n
w
ä
rt
e
ri
n
n
e
n
/
-a
n
w
ä
rt
e
r
G
e
s
a
m
t
M
ä
n
n
e
r
F
ra
u
e
n
P
o
li
z
e
ir
a
ts
a
n
w
ä
rt
e
ri
n
n
e
n
/
-a
n
w
ä
rt
e
r
G
e
s
a
m
t
M
ä
n
n
e
r
F
ra
u
e
n
A
1
3
g
E
rs
te
/r
P
o
li
z
e
ih
a
u
p
k
o
m
m
is
s
a
ri
n
/
-k
o
m
m
is
s
a
r
A
1
2
P
o
il
z
e
ih
a
u
p
tk
o
m
m
is
s
a
ri
n
/
-k
o
m
m
is
s
a
r
A
1
1
P
o
li
z
e
ih
a
u
p
tk
o
m
m
is
s
a
ri
n
/
-k
o
m
m
is
s
a
r
A
1
0
P
o
li
z
e
io
b
e
rk
o
m
m
is
s
a
ri
n
/
-k
o
m
m
is
s
a
r
A
9
g
P
o
li
z
e
ik
o
m
m
is
s
a
ri
n
/
-
k
o
m
m
is
s
a
r
A
1
3
h
P
o
li
z
e
ir
ä
ti
n
/
-r
a
t
G
e
s
a
m
t
M
ä
n
n
e
r
G
e
s
a
m
t
M
ä
n
n
e
r
G
e
s
a
m
t
M
ä
n
n
e
r
G
e
s
a
m
t
G
e
s
a
m
t
F
ra
u
e
n
F
ra
u
e
n
F
ra
u
e
n
M
ä
n
n
e
r
F
ra
u
e
n
B
2
-
B
9
P
rä
s
id
e
n
ti
n
/
P
rä
s
id
e
n
t
A
b
te
il
u
n
g
s
le
it
e
ri
n
/
-
le
it
e
r
A
1
6
L
e
it
e
n
d
e
/r
P
o
li
z
e
id
ir
e
k
to
ri
n
/
d
ir
e
k
to
r
G
e
s
a
m
t
M
ä
n
n
e
r
F
ra
u
e
n
G
e
s
a
m
t
M
ä
n
n
e
r
F
ra
u
e
n
G
e
s
a
m
t
M
ä
n
n
e
r
F
ra
u
e
n
A
8
A
7
G
e
s
a
m
t
M
ä
n
n
e
r
F
ra
u
e
n
G
e
s
a
m
t
M
ä
n
n
e
r
M
ä
n
n
e
r
F
ra
u
e
n
F
ra
u
e
n
A
9
m
(Z
)
A
9
m
F
ra
u
e
n
i
m
P
o
li
z
e
iv
o
ll
z
u
g
s
d
ie
n
s
t
d
e
r
B
u
n
d
e
s
p
o
li
z
e
i
S
ta
n
d
1
.
J
a
n
u
a
r
G
e
s
a
m
t
M
ä
n
n
e
r
F
ra
u
e
n
G
e
s
a
m
t
M
ä
n
n
e
r
F
ra
u
e
n
G
e
s
a
m
t
M
ä
n
n
e
r
F
ra
u
e
n
G
e
s
a
m
t
P
o
li
z
e
im
e
is
te
ra
n
w
ä
rt
e
ri
n
n
e
n
/
-
a
n
w
ä
rt
e
r
M
ä
n
n
e
r
F
ra
u
e
n
G
e
s
a
m
t
K
o
n
ta
kt
b
p
o
lp
.r
e
f7
2
.s
ta
tis
@
p
o
liz
e
i.b
u
n
d
.d
e
VS - NUR FÜr DEN DIENSTGEBRAUCH Bundespolizeipräsidium Referat 72P
Personalstärke / -statistik
a
u
sl
ä
n
d
is
ch
e
M
ita
rb
e
ite
r
(o
.
D
o
p
p
e
ls
ta
a
te
r)
d
e
u
ts
ch
e
M
ita
rb
e
ite
r
a
u
sl
.
H
e
rk
u
n
ft
D
o
p
p
e
lu
n
d
M
e
h
rs
ta
a
te
r
G
e
s
a
m
t
2009 291 8 228 55 291
2010 379 9 296 74 379
2011 463 20 361 82 463
2012 516 25 382 109 516
2013 558 21 406 131 558
2014 605 18 430 157 605
2015 665 30 447 188 665
2016 686 33 483 170 686
a
u
sl
ä
n
d
is
ch
e
M
ita
rb
e
ite
r
(o
.
D
o
p
p
e
ls
ta
a
te
r)
d
e
u
ts
ch
e
M
ita
rb
e
ite
r
a
u
sl
.
H
e
rk
u
n
ft
D
o
p
p
e
lu
n
d
M
e
h
rs
ta
a
te
r
G
e
s
a
m
t
a
u
sl
ä
n
d
is
ch
e
M
ita
rb
e
ite
r
(o
.
D
o
p
p
e
ls
ta
a
te
r)
d
e
u
ts
ch
e
M
ita
rb
e
ite
r
a
u
sl
.
H
e
rk
u
n
ft
D
o
p
p
e
lu
n
d
M
e
h
rs
ta
a
te
r
G
e
s
a
m
t
2009 291 7 205 30 242 1 23 25 49
2010 379 8 218 32 258 1 78 42 121
2011 463 14 278 45 337 6 83 37 126
2012 516 19 317 62 398 6 65 47 118
2013 558 11 350 72 433 10 56 59 125
2014 605 15 366 72 453 3 64 85 152
2015 665 18 390 79 487 12 57 109 178
2016 686 19 405 88 512 14 78 82 174
Mitarbeiter mit Migrationshintergrund in der Bundespolizei
2008 - 2016
Bundespolizei Gesamt
G
e
s
a
m
t
Polizeivollzugsbeamte Laufbahnanwärter
Stand
1. Januar
Stand
1. Januar
G
e
s
a
m
t
Polizeivollzugsdienst
Polizeivollzugsdienst ohne Angstellte im PVD
Kontakt
bpolp.ref72.statis@polizei.bund.de
V
S
-
N
U
R
F
Ü
R
D
E
N
D
IE
N
S
T
G
E
B
R
A
U
C
H
B
u
n
d
e
sp
o
liz
e
ip
rä
si
d
iu
m
R
e
fe
ra
t
7
2
P
P
e
rs
o
n
a
ls
tä
rk
e
/
-
st
a
tis
tik
e
n
B
a
d
B
ra
m
st
e
d
t
H
a
n
n
o
ve
r
S
a
n
kt
A
u
g
u
st
in
K
o
b
le
n
z
S
tu
tt
g
a
rt
M
ü
n
ch
e
n
P
ir
n
a
B
e
rl
in
F
lu
g
h
a
fe
n
F
ra
n
kf
u
rt
/M
a
in
B
e
re
its
ch
a
ft
sp
o
liz
e
i
G
e
sa
m
t
G
e
sa
m
t
G
e
sa
m
t
G
e
sa
m
t
G
e
sa
m
t
G
e
sa
m
t
G
e
sa
m
t
G
e
sa
m
t
G
e
sa
m
t
G
e
sa
m
t
G
e
sa
m
t
G
e
sa
m
t
G
e
sa
m
t
2
0
1
3
9
,0
8
7
,2
2
8
,1
5
1
2
,4
8
1
0
,0
0
8
,3
9
8
,4
8
8
,2
2
1
0
,5
7
1
3
,7
4
9
,0
2
8
,7
0
5
,3
5
2
0
1
4
9
,0
3
7
,1
5
1
0
,6
5
1
1
,1
3
1
0
,6
3
9
,9
2
8
,8
4
8
,0
4
1
0
,0
4
1
2
,5
5
9
,3
3
8
,6
4
5
,0
1
2
0
1
5
9
,9
4
8
,2
5
1
1
,4
3
1
1
,5
6
1
2
,3
0
1
1
,2
7
9
,6
1
9
,1
9
1
2
,4
3
1
2
,8
1
9
,7
3
9
,8
8
5
,3
7
G
e
s
a
m
t
E
n
tw
ic
k
lu
n
g
d
e
r
K
ra
n
k
e
n
s
tä
n
d
e
i
n
d
e
r
B
u
n
d
e
s
p
o
li
z
e
i
-
G
e
s
a
m
t
A
n
g
a
b
e
n
i
n
%
B
P
O
L
D
B
u
n
d
e
s
p
o
li
z
e
ip
rä
s
id
iu
m
B
u
n
d
e
s
p
o
li
z
e
ia
k
a
d
e
m
ie
K
o
n
ta
kt
b
p
o
lp
.r
e
f7
2
.s
ta
tis
@
p
o
liz
e
i.b
u
n
d
.d
e
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]