[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 10. Mai 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8406
18. Wahlperiode 11.05.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms,
Sven-Christian Kindler, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8136 –
Finanzierbarkeit des Bundesverkehrswegeplans
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 sollen im
Zeitrahmen des BVWP Verkehrsprojekte mit einem Gesamtvolumen von 264,5
Milliarden Euro realisiert werden. Der Bundesminister für Verkehr und digitale
Infrastruktur spricht von einem „Investitionsprogramm“, bei dem
„Investitionsmittel und Projekte synchronisiert sind, so dass alle Projekte des vordringlichen
Bedarfs im Zeitrahmen des BVWP 2030 umgesetzt werden können“
(Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur –
BMVI – vom 16. März 2016). Im Entwurf ist von „einem realistischen
Investitionsvolumen des Bundes für die Verkehrswege“ die Rede. In den Jahren 2016
bis 2030 ist demnach ein „durchschnittliches Finanzvolumen von ca. 15 Mrd.
Euro pro Jahr notwendig“, die „insbesondere durch die Ausweitung der
Nutzerfinanzierung“ sowie „zusätzliche Haushaltsmittel“ aufgebracht werden sollen.
Als weitere Finanzierungsquellen erwähnt der Entwurf EU-Mittel für die
Transeuropäischen Netze in Höhe von 1,6 Milliarden Euro zwischen den Jahren 2014
und 2020, Regionalisierungsmittel, Bundesmittel auf Grundlage des
Entflechtungs- und des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, die
Infrastrukturabgabe („Ausländer-Maut“) sowie die Finanzierung als Verfügbarkeitsmodell im
Rahmen der sog. „Neuen Generation“ von Öffentlich-Privaten Partnerschaften.
1. Inwiefern stimmt die Bundesregierung zu, dass der BVWP kein
Investitionsprogramm sondern ein Planungsinstrument zur Entwicklung der
Verkehrsinfrastruktur ist, weil die notwendigen Mittel nicht durch den BVWP,
sondern durch den jährlichen Haushalt zur Verfügung gestellt werden?
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist ein Planungsinstrument, mit dem der
Rahmen für die anstehenden Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des
Bundes abgesteckt wird. Der BVWP ist weder ein Finanzierungsplan, noch hat er
Gesetzescharakter.
2. Aus welchem Grund nannte der Bundesminister für Verkehr und digitale
Infrastruktur den BVWP das „stärkste Investitionsprogramm für die
Infrastruktur, das es je gab“ (Pressemitteilung des BMVI vom 16. März 2016),
während er zum Start der Bürgerbeteiligung vom „stärksten Programm für
die Infrastruktur, das es je gab“, sprach (Pressemitteilung des BMVI vom
21. März 2016)?
Es gibt keinen speziellen Grund. Zwischen „Programm“ und
„Investitionsprogramm“ gibt es hier keinen inhaltlichen Unterschied.
3. Inwiefern besteht zwischen den bis zum Jahr 2018 angestrebten jährlichen
Investitionsmitteln für Verkehrsinfrastruktur in Höhe von ca. 14 Milliarden
Euro und dem im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans vorgesehenen
jährlichen Finanzvolumen von ca. 15 Milliarden Euro für den
verkehrsträgerübergreifenden Substanzerhalt sowie die Aus- und Neubauprojekte
des Vordringlichen Bedarfs (VB) einschließlich des Vordringlichen
Bedarfs – Engpassbeseitigung (VB-E) für die Jahre 2016 bis 2030 (in Höhe von
insgesamt 226,7 Milliarden Euro ohne die sog. „Schleppe“ für Projekte nach
dem Jahr 2030) eine jährliche Differenz in Höhe von mindestens 1,1
Milliarden Euro?
Im Entwurf des BVWP 2030 ist im Zeitraum von 2016 bis 2030 ein
durchschnittliches Finanzvolumen von rd. 15 Mrd. Euro pro Jahr vorgesehen. Wie im BVWP-
Entwurf beschrieben, ist eine Erhöhung der Mittel nach 2018 notwendige
Voraussetzung für die Umsetzbarkeit der Projekte des BVWP 2030. Dies soll mit
Hilfe der Ausweitung der Nutzerfinanzierung erreicht und ggf. durch zusätzliche
Haushaltsmittel ergänzt werden.
4. Welche Projekte mit welchem jeweiligen Investitionsvolumen sollen als sog.
„Schleppe“ in Höhe von insgesamt 37,8 Milliarden Euro erst nach dem
Jahr 2030 begonnen bzw. zu Ende finanziert werden, und befinden sich
darunter auch Vorhaben mit der Dringlichkeitszuordnung VB-E, wie aus
Tabelle 2 des BVWP-Entwurfs (März 2016) zu entnehmen ist (bitte Projekte
tabellarisch mit Dringlichkeitszuordnung und jeweiligem
Investitionsvolumen aufführen)?
Der BVWP-Entwurf sieht vor, dass alle Projekte des Vordringlichen Bedarfs
(VB/VB-E) bis 2030 fertiggestellt oder zumindest begonnen werden. Bei
Großprojekten, insbesondere wenn sie erst gegen Ende der Zeitraums 2016 bis 2030
in Bau gehen, wird jedoch eine Abfinanzierung in der Zeit nach 2030 notwendig
sein. Das dafür notwendige Investitionsvolumen wird als Schleppe bezeichnet.
Eine Zuordnung, für welche Projekte in welchem Umfang erst nach 2030
finanzielle Mittel zur Abfinanzierung benötigt werden, ist nicht zuletzt aufgrund der
Unwägbarkeiten der Planungsprozesse zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
5. Mit welchem jährlichen Anteil aus den Regionalisierungsmitteln kalkuliert
die Bundesregierung zur Umsetzung von Projekten des BVWP 2030, und
inwiefern sind diese Mittel bereits in den für das Jahr 2018 angestrebten
jährlichen Investitionsmitteln für Verkehrsinfrastruktur in Höhe von ca. 14
Milliarden Euro enthalten?
6. Mit welchem jährlichen Anteil aus Bundesmitteln auf Grundlage des
Entflechtungs- und des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes kalkuliert die
Bundesregierung zur Umsetzung von Projekten des BVWP 2030, und
inwiefern sind diese Mittel bereits in den für das Jahr 2018 angestrebten jährlichen
Investitionsmitteln für Verkehrsinfrastruktur in Höhe von ca. 14 Milliarden
Euro enthalten?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die genannten Mittel sind aufgrund ihrer Zweckbestimmung für die Projekte des
Bundesverkehrswegeplans nicht relevant. Sie sind auch nicht Teil der
angestrebten jährlichen Investitionsmittel für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes.
7. a) Für welche Vorhaben, und in welcher Höhe hat die Bundesregierung in
der Förderperiode in den Jahren 2014 bis 2020 EU-Mittel im Rahmen der
Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) erhalten (bitte nach
Verkehrsträgern unter Angabe der Vorhaben inklusive Fördersumme und
Gesamtkosten aufschlüsseln)?
Die Liste der betreffenden Projekte ist auf der Internetseite des BMVI unter
„Ergebnis des Call 2014“ veröffentlicht:
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/
VerkehrUndMobilitaet/2015/liste-verkehrsinfrastruktur-bund.pdf?__blob=
publicationFile.
b) Kalkuliert die Bundesregierung bei der Umsetzung des BVWP für die
Zeit nach dem Jahr 2020 mit EU-Mitteln für die Transeuropäischen
Netze?
Wenn ja, mit welcher Fördersumme rechnet die Bundesregierung?
Wenn nein, warum nicht?
Nein, es gibt keinerlei Grundlagen für derartige Kalkulationen.
c) Inwiefern rechnet die Bundesregierung damit, dass auch Vorhaben im
Bereich Straße des neuen BVWP mit Mitteln der Connecting Europe Facility
(CEF) im Rahmen der TEN-V gefördert werden können?
Eine Förderung von Straßenbauprojekten ist nur im Rahmen von Artikel 10
Absatz 2 Buchstabe b Unterpunkt vii der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 möglich.
d) Bei welchen Vorhaben im VB (Straße, Schiene, Wasserstraße) erkennt
die Bundesregierung einen für die Förderung durch die CEF notwendigen
„europäischen Mehrwert“ (bitte nach Verkehrsträgern aufschlüsseln und
begründen)?
Der europäische Mehrwert eines Vorhabens muss bei der (Förder-)Antragstellung
nachgewiesen werden. Diesen Mehrwert im Rahmen der Förderauswahl zu
bewerten, ist Sache der Europäischen Kommission.
8. Welche zusätzlichen jährlichen Einnahmen erwartet die Bundesregierung ab
wann im Zuge der Ausweitung der LKW-Maut auf alle Bundesstraßen?
Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Ausdehnung der Lkw-Maut auf alle
Bundesstraßen soll 2018 in Kraft treten. Mit der Ausweitung des mautpflichtigen
Streckennetzes werden zusätzliche Mauteinnahmen in Höhe von bis zu 2 Mrd.
Euro p. a. erwartet. Im Jahr 2018 werden diese anteilig anfallen.
9. In welcher Höhe, und ab wann ist bei den Einnahmen zur Umsetzung der
Projekte aus dem BVWP 2030 die derzeit gestoppte sog. Infrastrukturabgabe
(„Ausländer-Maut“) berücksichtigt?
Die für die Umsetzung des BVWP 2030 notwendigen Mittel sollen u. a. mit Hilfe
der Ausweitung der Nutzerfinanzierung erreicht werden. Die für die Ausweitung
erforderlichen Schritte werden derzeit vorbereitet. Der BVWP ist jedoch kein
Finanzierungsplan, so dass eine robuste Abschätzung der notwendigen Mittel für
die nächsten 15 Jahre auch ohne eine detaillierte Zuordnung einzelner
Einnahmearten bzw. -zeitpunkte erfolgt ist.
10. Welche Einnahmen wären auf Grundlage des Wegekostengutachtens mit der
Einführung einer Fernbus-Maut sowie mit der Ausweitung der LKW-Maut
auf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und
7,49 Tonnen zu erzielen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 18/7805 sowie die Antwort zu der Mündlichen
Frage 23 auf Plenarprotokoll 18/148 verwiesen.
11. Welche Maßnahmen zur Ausweitung der Nutzerfinanzierung plant die
Bundesregierung?
Folgende Maßnahmen zur Ausweitung der Nutzerfinanzierung sind geplant:
Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Ausdehnung der Lkw-Maut auf alle
Bundesstraßen in 2018.
Die Implementierung des Infrastrukturabgabesystems nach Beendigung des
derzeit laufenden Vertragsverletzungsverfahrens und Bestätigung der EU-
Rechtskonformität.
12. Welche Maßnahmen im Rahmen der Nutzerfinanzierung (Straße) wurden
bereits in der Erstellung der Verkehrsprognose 2030 berücksichtigt?
Für die Lkw-Maut wurde in der Prognose eine reale Konstanz angenommen. Die
Prognosemodelle der Verkehrsprognose 2030 arbeiten im Übrigen mit
generalisierten Nutzerkostenentwicklungen für die jeweiligen Verkehrsbereiche. Erfasst
wird hier die durchschnittliche jährliche (reale) Änderungsrate bis 2030 der für
die Nutzer relevanten Kostensteigerungen in pauschalierter Form. Entscheidend
ist, dass die jeweiligen generalisierten Nutzerkostenentwicklungen den
langfristigen Trend bis 2030 möglichst realitätsnah abbilden. Dieser Ansatz ist insoweit
relativ robust gegenüber den Ausprägungen einzelner verkehrspolitischer
Maßnahmen.
13. Von welcher Investitionshöhe für die bisher geplanten elf Projekte der sog.
„Neuen Generation“ Öffentlich-Privater Partnerschaften geht die
Bundesregierung derzeit aus?
14. Von welcher Gesamthöhe an Betreibervergütungen geht die
Bundesregierung für die bisher geplanten elf Projekte der sog. „Neuen Generation“
Öffentlich-Privater Partnerschaften innerhalb der Laufzeit des BVWP 2030
derzeit aus?
Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass für die Projekte der „Neuen
Generation“ ÖPP-Gesamtaufwendungen in Höhe von rd. 15 Mrd. Euro für den Bau, die
(anteilige) Finanzierung sowie für Erhalt und Betrieb erforderlich werden. Hierin
enthalten sind rd. 7,5 Mrd. Euro Investitionen für den Bau. Der Vergabestart der
Projekte der „Neuen Generation“ ÖPP ist sukzessive bis 2020 geplant, so dass die
jeweiligen Projektzeiträume über die Laufzeit des BVWP 2030 hinausreichen.
Insoweit ist eine weitere Differenzierung der gewünschten Daten nicht möglich.
15. Inwiefern plant die Bundesregierung weitere Projekte aus dem BVWP 2030
als „Neue Generation“ Öffentlich-Privater Partnerschaften bzw. nach dem
Verfügbarkeitsmodell umzusetzen, und um welche Projekte handelt es sich
hierbei (bitte tabellarisch mit Investitionssumme aufführen)?
Die Bundesregierung plant gegenwärtig keine neue ÖPP-Staffel.
16. Kalkuliert die Bundesregierung bei der Umsetzung des BVWP mit
Förderungen aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)?
Wenn ja, mit welcher Höhe und für welche Vorhaben?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Grundsätzlich kommen für eine EFSI-Förderung Projekte des
Bundesverkehrswegeplans, die in Öffentlich-Privater Partnerschaft realisiert werden, zwar
in Betracht. Ob eine Förderung gewährt werden kann, hängt aber von den
Entscheidungen des EFSI-Investitionsausschusses und der EIB ab. Letztlich
entscheidet der private Projektträger, ob er eine EFSI-abgesicherte Finanzierung in
Anspruch nehmen möchte.
17. Wie hoch ist das Gesamtvolumen des im Entwurf des BVWP 2030
enthaltenen „Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht“ (bitte tabellarisch nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
WB*
[Mio. €]
BW 2848
BY 4311
BE 126
BB 1042
HB 123
HH 234
HE 1286
MV 17
NI 1370
NW 4180
RP 943
SL 128
SN 342
ST 0
SH 138
TH 53
Gesamt 17141
Gesamtkosten Entwurf BVWP
2030, Teil Bundesfernstraßen
18. Wie hoch ist das Gesamtvolumen des im Entwurf des BVWP 2030
enthaltenen „Weiteren Bedarfs“ (bitte tabellarisch nach Bundesländern bzw.
Verkehrsträgen aufschlüsseln)?
Das Volumen des Weiteren Bedarfs bei der Schiene beträgt 9,7 Mrd. Euro und
bei der Wasserstraße 689 Mio. Euro. Das Volumen bei der Straße ergibt sich
aufgeschlüsselt nach Bundesländer wie folgt:
19. Welche durchschnittliche Kostensteigerung hatten Verkehrsprojekte die im
Zuge des letzten BVWP von 2003 geplant und umgesetzt wurden (bitte
getrennt für die Verkehrsträger sowie, wenn möglich, nach Art der
Kostensteigerung angeben)?
Eine solche Auswertung der Projekte des BVWP 2003 liegt nicht vor und kann
in der Kürze der Zeit auch nicht erstellt werden.
20. Worin unterscheiden sich Maßnahmen in der Kategorie VB von denen des
VB-E im Hinblick auf die Mittelbereitstellung des Bundes und der
Baufreigabe durch den Bund?
Für die Projekte der Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf (VB) mit
Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung (VB-E)“ ist vorgesehen, diese im
Geltungszeitraum des BVWP bis zum Jahr 2030 umzusetzen bzw. zu beginnen.
Innerhalb der VB-Projekte sind Vorhaben mit VB-E gekennzeichnet, die aus
fachlicher Sicht eine besonders hohe verkehrliche Bedeutung haben und deshalb
frühzeitig umgesetzt werden sollen. Für eine prioritäre Umsetzung der VB-E-Projekte
ist eine vorrangige Planung erforderlich. Für die Planung der VB-Projekte
insgesamt wird eine Erhöhung der Planungskapazitäten erforderlich sein.
WB
[Mio. €]
BW 1522
BY 1429
BE 0
BB 630
HB 0
HH 0
HE 4076
MV 139
NI 1636
NW 2541
RP 1526
SL 21
SN 510
ST 961
SH 128
TH 992
Gesamt 16111
Gesamtkosten Entwurf BVWP
2030, Teil Bundesfernstraßen
21. Inwiefern berücksichtigt die Aussage des Bundesverkehrsministers,
„Investitionsmittel und Projekte sind synchronisiert, so dass alle Projekte des
vordringlichen Bedarfs im Zeitrahmen des BVWP 2030 umgesetzt werden
können“ (
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2016/035-dobrindt-
bvwp-2030.html?linkToOverview=DE%2FPresse%2FPressemitteilungen
%2Fpressemitteilungen_node.html%23id201724), bereits
Kostensteigerungen der Vorhaben?
Im Entwurf des BVWP 2030 wird darauf hingewiesen, dass sowohl bei den für
den BVWP unterstellten verfügbaren Finanzmitteln als auch bei den
Investitionskosten der Projekte keine zukünftigen Preissteigerungen berücksichtigt wurden.
Damit wird die Vergleichbarkeit der Größen „Finanzmittelvolumen“ und
„Investitionskosten“ hergestellt. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass mögliche
Preissteigerungen sich nicht nur auf die Investitionskostenhöhe auswirken, sondern bei
der Nutzerfinanzierung über die jeweilige Wegekostenrechnungen zu
Mehreinnahmen führen.
22. In welchem Verhältnis steht die Aussage des
Bundesverkehrsministers, dass alle für den VB vorgeschlagenen Projekte bis zum Jahr 2030
finanzierbar seien (
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/
2016/035-dobrindt-bvwp-2030.html?linkToOverview=DE%2FPresse%2F
Pressemitteilungen%2Fpressemitteilungen_node.html%23id201724), zur
Antwort des BMVI auf die Schriftliche Frage 59 des Abgeordneten Matthias
Gastel auf Bundestagsdrucksache 18/8020: „Die Realisierung der Projekte
hängt insbesondere davon ab, wie hoch die zur Verfügung gestellten Mittel
in diesem Zeitraum sind“?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
23. Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass die im BVWP 2030
vorgesehenen Projekte in den kommenden 14 Jahren zu den geplanten
Kosten umgesetzt werden können, und welche Konsequenzen ergeben sich,
wenn der Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
24. Welche Schienenprojekte im VB bzw. VB-E sollen erst nach dem Jahr 2030
umgesetzt werden, da in den Aus- und Neubau in den Jahren 2016 bis 2030
(ohne Erhaltungs- bzw. Ersatzanteil) 17,2 Milliarden Euro investiert werden
sollen, während hier Projekte für 31,7 Milliarden vorgesehen sind?
Alle Projekte des Vordringlichen Bedarfs (VB/VB-E) werden bis 2030
fertiggestellt oder zumindest begonnen werden. Das Investitionsvolumen der
Schienenprojekte des VB/VB-E beträgt ca. 31,7 Mrd. Euro. Davon sind bis 2030 17,2 Mrd.
Euro vorgesehen.
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
25. Was hat die vorgeschlagene Kategorisierung „VB+“ bei den
Schienenprojekten zu bedeuten (siehe Umweltbericht Anhang 2) und weshalb gibt es
diese Kategorie nicht auch für Straßen- und Wasserstraßen-Projekte?
Hier handelt es sich um einen Redaktionsfehler. Statt „VB+“ muss es im Anhang
des Umweltberichts „VB-E“ heißen.
26. Weshalb wurden im Bereich der Schienenwege „Projekte mit einem Nutzen-
Kosten-Verhältnis [NKV] kleiner 1 aussortiert und sind damit nicht Teil des
BVWP“ (BVWP 2030 – Entwurf März 2016, Seite 39), während bei den
Wasserstraßen Projekte mit einem NKV kleiner 1 in den VB aufgenommen
werden?
27. Wie konnten Projekte aus dem Bereich der Wasserstraßen mit einem NKV
kleiner 1 für den VB vorgeschlagen werden, obwohl nur Projekte mit einem
NKV von mindestens 1 „einer vollständigen Bewertung im Rahmen des
BVWP 2030 unterzogen“ werden konnten?
Die Fragen 26 und 27 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Wasserstraßenprojekte, die im „Quick Scan“ ein NKV von (gerundet) mindestens
0,5 erreicht haben, wurden in die Hauptbewertung des BVWP 2030 übernommen.
Die Aufnahme von vier Wasserstraßenprojekten mit einem Nutzen-Kosten-
Verhältnis unter 1 in den Vordringlichen Bedarf (VB) des BVWP-Entwurfs 2030
erfolgte im Hinblick auf die verkehrspolitische Zielsetzung, den
umweltfreundlichen Verkehrsträger Wasserstraße zu fördern unter den Aspekten Netzbedeutung
(Lage im Kernnetz), Reduzierung des Ausfallrisikos und Verbesserung der
Qualität der Seehafenhinterlandanbindung.
28. Auf welcher Grundlage beruht die Annahme, dass Projekte des Potentiellen
Bedarfs (Streckenmaßnahmen) für 3,25 Milliarden Euro dem VB und für
8,45 Milliarden Euro dem Weiteren Bedarf zugeordnet werden, obwohl
hierfür noch keine Bewertung vorliegt?
Bei der Annahme handelt es sich um eine grobe Schätzung, die auf Basis
vorangegangener Studien und Kenntnisse der Projekte, z. B. im Rahmen der
Bedarfsplanüberprüfung, ermittelt wurde.
29. Inwiefern ist es zutreffend, dass die Schienenprojekte des Potentiellen
Bedarfs mit den laufenden Nummern 1 bis 34, die noch in den VB oder
Weiteren Bedarf aufsteigen können, nicht im notwendigen
Gesamtinvestitionsvolumen berücksichtigt werden?
Für die Schienenprojekte des Potentiellen Bedarfs mit den laufenden Nummern 1
bis 34 ist im Gesamtinvestitionsvolumen (im Vordringlichen Bedarf) ein
Pauschalbetrag von 3,25 Mrd. Euro berücksichtigt.
30. Welches mögliche zusätzliche Investitionsvolumen für die Schienenprojekte
des Potentiellen Bedarfs mit den laufenden Nummern 1 bis 34, die noch in
den VB oder Weiteren Bedarf aufsteigen können, ist zu erwarten, wenn sich
die Kosten für die laufenden Projekte sowie den insgesamt 21 Projekten des
VB bzw. VB-E bereits auf ca. 49 Milliarden Euro belaufen?
In dem Gesamtinvestitionsvolumen von 49 Mrd. Euro ist der in der Antwort zu
Frage 29 angesprochene Pauschalbetrag von 3,25 Mrd. Euro enthalten.
31. Wie kann die Notwendigkeit für Straßenneu- und Ausbau beurteilt werden,
wenn zahlreiche Schienenprojekte hingegen noch nicht vollständig bewertet
und keiner Dringlichkeitskategorie zugeordnet worden sind (Vorhaben des
Potentiellen Bedarfs)?
Die Prüfung möglicher intermodaler Interdependenzen zwischen den Vorhaben
des BVWP 2030 zeigte, dass keine Interdependenzen zu erwarten sind, welche
die Wirtschaftlichkeit der Projekte der jeweils anderen Verkehrsträger
beeinflussen.
32. Könnte die zusätzliche Umsetzung weiterer leistungsfähigerer und für den
Personen- wie Güterverkehr attraktiverer Schienenwege aus dem
Potentiellen Bedarf aus Sicht der Bundesregierung einige Neu- und Ausbauvorhaben
gesamtwirtschaftlich unrentabel machen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Nein. Mit den bereits bewerteten Projekten sind bewusst diejenigen Projekte
ausgewählt worden, bei denen gesamtwirtschaftlich die höchsten Effekte
(Engpassbeseitigung bzw. Fahrzeitgewinne) zu erwarten sind.
33. Weshalb konnten nicht alle Schienenvorhaben abschließend bewertet
werden, und weshalb wurden zahlreiche Schienenprojekte lediglich in der
Rubrik „Vorhaben des Potentiellen Bedarfs, die in den VB oder [Weiteren
Bedarf] aufsteigen können“, aufgelistet?
34. Weshalb war es der Bundesregierung möglich, alle rund 1 800 angemeldeten
Bundesfernstraßen-Projektideen trotz teils sehr früher Planungsstände zu
bewerten und einzustufen, nicht aber die deutlich geringere Anzahl an 400
Bundesschienenwege-Projektideen?
Die Fragen 33 und 34 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Wie auch in den vergangenen Bundesverkehrswegeplänen 1992 und 2003 gibt es
eine Reihe von Schienenprojekten, die aufgrund ihrer Komplexität erst im
Nachgang zum eigentlichen BVWP bewertet werden können.
Zum einen ist das Bewertungsverfahren für die Schienenvorhaben aufgrund der
hohen Netzwirkung und des größeren Projektumfangs sehr aufwändig. Für den
Verkehrsträger „Schiene“ konnte die Öffentlichkeit Projekte zur Bewertung für
den BVWP anmelden. Die Umsetzung dieser Anmeldungen in konkrete
Projektzuschnitte und die Ermittlung der Investitionskosten oblag und obliegt dem
BMVI. Für den Verkehrsträger „Straße“ wurden diese Informationen dagegen
schon durch die Bundesländer (Auftragsverwaltung) mit deren Anmeldungen
bereitgestellt. Ferner handelt es sich bei Schiene um einen spurgebundenen
Verkehrsträger mit drei Verkehrsarten: Nah-, Fern- und Güterverkehr.
Veränderungen der Infrastruktur durch Aus- und Neubauten führen zu veränderten Fahrzeiten
und Kapazitäten, was wiederum die Erarbeitung und Abstimmung
entsprechender Linien- und Produktionskonzepte für die drei Verkehrsarten und ihrer
Verknüpfungen erfordert.
Zum anderen können einige Schienenprojekte erst dann bewertet werden, wenn
weitere Rahmenbedingungen geklärt wurden. Hierzu gehören die
Eisenbahnknoten ebenso wie internationale Projekte, die erst im Zusammenspiel mit
komplementären Maßnahmen der Nachbarstaaten ihren Nutzen entwickeln können.
Hierzu sind in der Regel zeitaufwändige Abstimmungen mit den Nachbarstaaten
erforderlich. Ebenso können kleinteiligere Schienenprojekte (z. B. Überholgleise)
erst im Zusammenhang mit den weiteren Überlegungen zum Deutschland-Takt
bewertet werden. Eine detaillierte Definition und Bewertung dieser
Schienenprojekte zum jetzigen Zeitpunkt wäre fachlich nicht fundiert.
Aus diesen Gründen werden die noch nicht abschließend bewerteten Projekte
dem Potentiellen Bedarf zugeordnet.
35. Wie hoch ist der Anteil der Mittel der im Nachgang zum BVWP zu
bewertenden Projekte des Potentiellen Bedarfs für Maßnahmen für einen
Deutschland-Takt, die sich laut Entwurf des BVWP zusammen mit den Mitteln für
weitere Knoten und mikroskopische Maßnahmen auf 750 Millionen Euro
belaufen sollen?
Bereits bei der Auswahl der Projekte für die erste Bewertungsphase wurde darauf
geachtet, dass die Projekte eine positive Wirkung für einen Deutschland-Takt
haben. In einem gesondert zu untersuchenden Planfall M-001-V01 werden das
BVWP-Zielnetz und ein optimierter Deutschland-Takt auf einander abgestimmt.
Dazu werden ggf. weitere fahrplanfeine bzw. mikroskopische Untersuchungen
der Schieneninfrastruktur durchgeführt. Anschließend wird dieser Planfall
Deutschland-Takt unter Berücksichtigung des Reisezeitnutzens
gesamtwirtschaftlich bewertet. Dabei werden nicht nur Engpässe bei den Trassen für die
Personenverkehre identifiziert, sondern auch Zwangspunkte und Engpässe in den
Knoten sowie für die Systemtrassen des Güterverkehrs. Aus diesem Grund lässt
sich derzeit noch keine Aufteilung der 750 Mio. Euro auf die einzelnen
Maßnahmengruppen vornehmen.
36. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Umsetzung des Deutschland-Taktes
als vordringlich an, und aus welchen Gründen sind Teile der Mittel für die
Umsetzung des Deutschland-Taktes im Weiteren Bedarf aufgeführt?
Wie im Koalitionsvertrag vom Dezember 2013 vereinbart, wird die künftige
Planung der Schienenwege am Ziel eines Deutschland-Takts mit bundesweit
aufeinander abgestimmten Anschlüssen sowie leistungsfähigen Güterverkehrstrassen
ausgerichtet. Aus diesem Grund spielen die Prinzipien einer fahrplanbasierten
Infrastrukturentwicklung in der Bundesverkehrswegeplanung eine wichtige
Rolle. Diese Prinzipien ermöglichen es, dass den Eisenbahnverkehrsunternehmen
des Fernverkehrs eine bedarfsgerechte Infrastruktur für ein attraktives
Verkehrsangebot zur Verfügung gestellt wird.
Ein Deutschland-Takt wird sich nur in mehreren Realisierungsstufen einführen
lassen. Aus diesem Grund wird es auch für einen Deutschland-Takt sinnvolle
Maßnahmen geben, die erst in späteren Realisierungsphasen und daher nicht mit
höchster Priorität umzusetzen sind. Diese Maßnahmen werden in den Weiteren
Bedarf aufgenommen.
37. Weshalb wurden die untersuchten Schienenprojekte nicht einzeln im
Hinblick auf ihre jeweilige Wirkung für die Umsetzung des Deutschland-Taktes
bewertet und dargestellt?
Alle Maßnahmenvorschläge der Machbarkeitsstudie Deutschland-Takt wurden in
das mehrstufige Bewertungsverfahren für den Bundesverkehrswegeplan
aufgenommen. Die großräumig wirksamen infrastrukturellen Maßnahmenvorschläge
der Machbarkeitsstudie zum Deutschland-Takt sind dabei Teil der Vorhaben, die
zum BVWP 2030 bereits detailliert untersucht wurden. Diese Maßnahmen haben
sich dabei als wirtschaftlich erwiesen und sind in den VB eingestuft worden. Ihre
Wirtschaftlichkeit wurde dabei auch unabhängig von der Realisierung des
Deutschland-Takts nachgewiesen.
38. Wie, und wann sollen weitere Schritte beim Deutschlandtakt u. a. mit
„konkreten Zielfahrplänen mit abgestimmten Takten“ zu einem späteren
Zeitpunkt in den Gesamtkontext der Bundesverkehrswegeplanung gebracht
werden?
Derzeit lässt das BMVI einen Arbeitsfahrplan für das Jahr 2030 erstellen, der auf
der Infrastruktur des Bezugsfalls sowie den Maßnahmen des Vordringlichen
Bedarfs basiert. Dieser Arbeitsfahrplan soll in Abstimmung mit den
Eisenbahninfrastrukturunternehmen, den Eisenbahnverkehrsunternehmen des Fernverkehrs
sowie den Aufgabenträgern des Nahverkehrs zu einem optimierten Deutschland-
Takt entwickelt werden. Die hierfür erforderlichen ergänzenden
Infrastrukturmaßnahmen werden im Planfall Deutschland-Takt (M-001-V01, siehe Antwort
zu Frage 35) bewertet.
39. a) Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den Entwurf eines
Bundesschienenausbaugesetzes vorzulegen?
Der Entwurf soll zusammen mit dem überarbeiteten BVWP vorgelegt werden.
b) Werden bis dahin alle Schienenvorhaben, also auch diejenigen im
Potentiellen Bedarf, abschließend bewertet sein, und welche Rolle wird der
Deutschland-Takt in diesem Gesetzentwurf spielen?
Bis zu diesem Zeitpunkt werden nach Einschätzung des BMVI noch nicht alle
Vorhaben des „Potentiellen Bedarfs“ abschließend bewertet sein. Sie werden
daher auch im Schienenwegeausbaugesetz als Potentieller Bedarf gekennzeichnet.
In diesem Gesetzesentwurf wird auf den Deutschland-Takt als Basis der
fahrplanbasierten Infrastrukturentwicklung Bezug genommen.
40. Wie viele Projekte des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht wurden im Zuge
der Umsetzung des BVWP 2003 bis heute realisiert, mit welchen gesamten
Kosten, für welche Verkehrsträger?
Die Dringlichkeitskategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ gab es nur beim
Verkehrsträger Straße. Für den Bereich der Bundesfernstraßen wurden zwei
Projekte mit Gesamtkosten von 37 Mio. Euro realisiert. Außerdem wurden im Zuge
eines Bedarfsplanprojekts zwei Knotenpunkte für insgesamt 11 Mio. Euro vorab
ausgebaut.
41. Inwieweit werden in diesem Zusammenhang die Planungsabteilungen für
Straßen, Eisenbahnen und Wasserstraßen angepasst, um das Ziel,
realistischer planen zu können auch zu erfüllen, und wird es hier jeweils zu
Aufstockungen beim Personal kommen?
Wenn ja, in jeweils welcher Höhe?
Wenn nein, warum jeweils nicht?
Die Erhöhung der Planungskapazitäten bei den Vorhabenträgern ist eine wichtige
Aufgabe, damit die im BVWP enthaltenen Vorhaben bei allen drei
Verkehrsträgern umgesetzt werden können. Dazu werden Gespräche mit den jeweiligen
Vorhabenträgern geführt.
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ISSN 0722-8333]