Ökologische Kinderrechte
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Peter Meiwald, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Katja Dörner, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Harald Terpe, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Lisa Paus, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes veranstaltet am 23. September 2016 einen Day of General Discussion (DGD) zum Thema „Umwelt und Kinderrechte“. Die alle zwei Jahre stattfindende Fachtagung des UN-Ausschusses für die weltweite Durchsetzung der Kinderrechte dient dazu, internationale Expertinnen und Experten, darunter auch Kinder und Jugendliche, zusammenzubringen, um ein tieferes Verständnis wichtiger Aspekte aus der UN-Kinderrechtskonvention zu erlangen oder neue Themen aufzugreifen.
Ziel des diesjährigen Diskussionstages ist es, den Zusammenhang zwischen Umwelt- und Kinderrechtsschutz deutlicher herauszuarbeiten und die Pflichten der Vertragsstaaten klarer zu definieren.
Umweltprobleme gelten als eine der wichtigsten Herausforderungen für die Menschenrechte im 21. Jahrhundert und betreffen Kinder in besonderer Weise. Sie spielen aber in der UN-Kinderrechtskonvention und der Arbeit des UN-Ausschusses bislang eine unzureichende Rolle.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Inwieweit hat sich die Bundesregierung in die Vorbereitung des diesjährigen Day of General Discussion (DGD) eingebracht?
Werden Vertreter der Bundesregierung am DGD mitwirken, und wenn ja, welche Bundesministerien werden durch wen vertreten sein?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung zur Weiterentwicklung der UN-Kinderrechtskonvention, und inwieweit sieht sie ihn insbesondere beim Thema „Umwelt und Kinderrechte“?
Von welcher Arbeitsdefinition von „ökologischen Kinderrechten“ geht die Bundesregierung aus, und wo sieht sie aktuell in Deutschland den größten Handlungsbedarf?
Mit welchen Maßnahmen begegnet sie diesem?
Wie steht die Bundesregierung zur Forderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen nach einem eigenständigen Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt?
Welche Defizite gibt es aus Sicht der Bundesregierung aktuell bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland beim Umweltbewusstsein, und mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, diese zu mindern?
Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung in ihrem Umweltbericht die spezielle körperliche und entwicklungsbiologische Situation von Kindern?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Belastung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland mit Umweltschadstoffen (z. B. anhand von Daten aus dem Humanbiomonitoring des Umweltbundesamts; insbesondere interessieren: Schadstoffe, mit denen Kinder und Jugendliche häufig und in deutlichem Ausmaß belastet sind, mögliche gesundheitliche Konsequenzen und die Häufigkeit des Auftretens von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Erkenntnisse zu besonders belasteten Gruppen, Schadstoffquellen etc.), und welche Strategien verfolgt sie in den einzelnen Bereichen, um Belastungen sowie gesundheitliche Auswirkungen zu minimieren?
In welcher Weise wird von der Bundesregierung bei der Setzung von Grenzwerten, Richt- und Orientierungswerte die besondere körperliche und entwicklungsbiologische Situation von Kindern berücksichtigt?
Ab welchem Schallpegel ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Schädigung von Kindern ausgeschlossen, und in welcher Weise ist dieses speziell bei der Festlegung von Verkehrsprojekten, insbesondere bei der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans, berücksichtigt worden?
In welcher Weise wurde von der Bundesregierung speziell bei der Festsetzung der Grenzwerte für Feuerungsanlagen in den Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) die spezielle körperliche und entwicklungsbiologische Situation von Kindern berücksichtigt?
In welcher Weise wurde von der Bundesregierung speziell bei der Schaffung der Ausnahmemöglichkeiten bei dem Grenzwert von Schwefeloxiden beim Einsatz von einheimischer Kohle (13. BImSchV § 4) die spezielle körperliche und entwicklungsbiologische Situation von Kindern berücksichtigt?
In welcher Weise wurde von der Bundesregierung bei der Grenzwertfestlegung von Abgasemissionen des Verkehrs die Situation von Kindern berücksichtigt?
In welcher Weise berücksichtigt die Bundesregierung aktuell bei der Bewertung der nicht eingehaltenen Vorgaben für die Abgasemissionen im Falle VW die spezielle körperliche und entwicklungsbiologische Situation von Kindern?
In welcher Weise wurde von der Bundesregierung bei den Vorschriften für die Messung von Luftschadstoffen die spezielle körperliche und entwicklungsbiologische Situation von Kindern berücksichtigt, und in welcher Höhe finden diese Luftschadstoffmessungen statt?
Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Überschreitungen der Luftreinhalteempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hinsichtlich Feinstaub PM10 an 89 Prozent der Messstationen (Bundestagsdrucksache 18/8232) auf Kinder?
Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Überschreitungen der Luftreinhalteempfehlungen der WHO hinsichtlich Feinstaub PM2,5 an 100 Prozent der Messstationen (Bundestagsdrucksache 18/8232) auf Kinder?
Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Überschreitungen der Luftreinhalteempfehlungen der WHO hinsichtlich Ozon an 100 Prozent der Messstationen (Bundestagsdrucksache 18/8232) auf Kinder?
Wäre es angesichts des im Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – nach § 1 Absatz 3 Nummer 4 festgelegten Grundsatzes, dass für junge Menschen und ihre Familien positive Lebensbedingungen sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt geschaffen und erhalten werden sollen, aus Sicht der Bundesregierung nicht dementsprechend zielführend, die Luftreinhalteempfehlungen der WHO als Basis für die europäische Luftreinhaltepolitik heranzuziehen?
Und wenn nein, warum nicht?
Inwieweit wurde bei der Festlegung der Grenzwerte in der 26. BImSchV für den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung im Niederfrequenzbereich die spezielle körperliche und entwicklungsbiologische Situation von Kindern berücksichtigt, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen auf die Kindergesundheit in Bereichen unterhalb des Grenzwertes?
Inwieweit wurde bei der Festlegung der Grenzwerte in der 26. BImSchV für den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung im Hochfrequenzbereich die spezielle körperliche und entwicklungsbiologische Situation von Kindern berücksichtigt, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen auf die Kindergesundheit in Bereichen unterhalb des Grenzwertes?
Hält die Bundesregierung die jetzige Forschungs- und damit Erkenntnislage im Niederfrequenzbereich und im Hochfrequenzbereich für ausreichend, um eine abschließende Bewertung abzugeben, oder sieht sie weiteren Forschungsbedarf?
Wenn ja, in welchen Bereichen?
Welche Auswirkungen können nach Kenntnis der Bundesregierung endokrine Disruptoren auf die Entwicklung von Kindern haben, und sieht die Bundesregierung die bestehenden Regelungen zum Schutz der Kindesentwicklung für ausreichend an?
Wie ist der Kenntnisstand der Bundesregierung hinsichtlich bleibender neurologischer Schäden aufgrund mangelnder pränataler Hirnentwicklung bei Kindern, welche durch die Einwirkungen von Umweltschadstoffen im Mutterleib hervorgerufen wurden?
Sieht die Bundesregierung ggf. aufgrund dieser Kenntnisse Handlungsbedarf?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die für Babyartikel und Spielzeug geltenden Verbote für Weichmacher und Bisphenol A auf weitere Alltags- und kindernahe Produkte auszuweiten?
Welche Konsequenzen zieht die Regierung aus den RAPEX-Berichten der Europäischen Kommission, die Jahr für Jahr eine große Anzahl gefährlicher Produkte für Kinder, wie Kinderspielzeug und Babykleidung, benennen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu verhindern, dass weiterhin schadstoffbelastete Spielzeuge auf den Markt kommen?
Hat sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür eingesetzt, dass die bis Juli 2017 befristete Regelung, dass in Spielzeug wie bei Lebensmittelkontaktmaterialien eine Freisetzung von KEF-Stoffen nicht nachweisbar sein darf, auch nach Juli 2017 bestehen bleibt?
Wie ist der Diskussionsstand hierzu im Rat?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in wie vielen Fällen im Rahmen der behördlichen Untersuchungen Grenzwertüberschreitungen bei Kinderspielzeug festgestellt wurden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in wie vielen Fällen inländische und ausländische Hersteller von Kinderspielzeugen, bei denen Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden, zur Verantwortung gezogen wurden?
Wie ist der aktuelle Diskussionstand im Rat hinsichtlich der Einführung eines EU-Sicherheitssiegels und einer verbindlichen Drittprüfung für Spielzeug im Rahmen des EU-Produktsicherheits- und Marktüberwachungspakets?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene aktiv für ein EU-Sicherheitssiegel und eine verbindliche Drittprüfung für Spielzeug ein?
Würde sich aus Sicht der Bundesregierung hier eine Weiterentwicklung des GS-Zeichens und/oder des Blauen Engels anbieten?
Berücksichtigt die Bundesregierung bei der Umsetzung der CSR-Richtlinie in deutsches Recht ökologische Kinderrechte, z. B. im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen von Schwangeren oder den Schutz von Kindern vor Pestiziden oder vor Quecksilber aus dem Bergbau?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in den mit deutschen Mitteln geförderten Entwicklungsprogrammen weltweit keine hochgefährlichen Pestizide verwendet werden, deren Auswirkungen auf die Kindergesundheit besonders gravierend sind?