Umweltgerechtigkeit konkret machen
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Peter Meiwald, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Vorbemerkung
Umweltbelastungen wie Lärm, Luftverschmutzung, schlechtes Bioklima oder mangelnde Versorgung mit Grünflächen sind besonders für Menschen in den Großstädten ein Problem. Konzentrierte Umweltbelastung schlägt sich dabei besonders negativ auf die Gesundheit dieser Menschen nieder. Doch es sind gerade die Menschen mit geringen Einkommen oder Transferleistungen, die einer Häufung solcher Belastungen gegenüberstehen. So liegen die Wohnungen dieser Gruppe oft an großen Straßen mit viel Verkehr, mit entsprechend schlechter Luft und starkem Lärm. Aber auch am Arbeitsplatz sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen oftmals mehr starkem Lärm ausgesetzt, mit den entsprechenden gesundheitlichen Folgen. Hinzu kommt, dass sie sich oft einen Umzug in weniger belastete Gegenden meist nicht leisten können, wie etwa die Überblicksstudie „Umwelt, Gesundheit und soziale Lage – Studien zur sozialen Ungleichheit gesundheitsrelevanter Umweltbelastungen in Deutschland“ des Umweltbundesamtes zeigt. Somit sind Umweltprobleme in der Stadt auch direkt mit der sozialen Frage verknüpft.
Das Konzept der Umweltgerechtigkeit diskutiert diese sozial ungleiche Verteilung von Umweltbelastungen sowie damit zusammenhängende Gesundheitsbelastungen. Als erstes Bundesland hat Berlin einen eigenen Umweltgerechtigkeitsatlas erstellt, der die fünf Belastungsdimensionen verknüpft. Darin wird deutlich, welche Gebiete besondere politische Aufmerksamkeit brauchen. Diese konzeptionelle Vorarbeit ist bisher noch nicht flächendeckend auf andere Planungsräume übertragen worden, und auch in Berlin folgte daraus noch keine Anpassung in der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Auch eine zielgerichtete Vergabe von Fördermitteln für besonders belastete Gebiete zur Steigerung der Umweltgerechtigkeit ist bisher noch nicht erfolgt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Für wie viel tödlich verlaufende Herzinfarkte, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Herz-Lungen-Erkrankungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung deutschlandweit Schienen- und Straßenlärm sowie Luftschadstoffe in den letzten Jahren verantwortlich (bitte einzeln nach Belastungsquelle, Jahr und Bundesland aufzählen)?
Wie viele Menschen leben nach Schätzung der Bundesregierung in vier- bis fünffach belasteten Gebieten, und wie wird sich diese Anzahl angesichts der Re-Urbanisierung weiterentwickeln?
Wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Logik durchbrochen werden, dass aus politischen, technischen und ökonomischen Gründen häufig die bereits von hoher Umweltbelastung betroffenen Standorte durch neue Vorhaben weiter benachteiligt werden?
Welche Studien zu dem Themenbereich Umweltgerechtigkeit hat die Bundesregierung finanziert, welche Schlüsse hat sie daraus gezogen und in welches konkrete Regierungshandeln umgesetzt?
Wie plant die Bundesregierung, mehr Informationen über den Stand der Umweltgerechtigkeit in Deutschland zu erlangen, um gerade Orte mit vier- bis fünffacher Umweltbelastung eindeutig zu identifizieren?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was tut sie dafür?
Plant die Bundesregierung, einen eigenen Umweltgerechtigkeitsatlas zu erstellen?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Maßnahmen im Sinne der Erhöhung der Umweltgerechtigkeit wurden von der Bundesregierung bisher durchgeführt und/oder geplant, und welche Mittel wurden dafür aufgewandt?
Welche Bundesländer bzw. Kommunen neben Berlin haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits einen Umweltgerechtigkeitsatlas (oder Vergleichbares) bzw. erarbeiten momentan solch einen?
Plant die Bundesregierung eine Unterstützung von planerisch-konzeptionellen Ansätzen, wie sie etwa in Form des „Masterplans Umwelt und Gesundheit“ NRW auf Landesebene oder des „Fachplans Gesundheit“ des Landeszentrums Gesundheit NRW auf kommunaler Ebene bestehen?
Erachtet die Bundesregierung solche konzeptionelle Arbeit durch die Bundesländer bzw. Kommunen als sinnvoll, und wenn ja, wie unterstützt sie die Bundesländer dabei?
Plant die Bundesregierung eine Unterstützung solcher konzeptioneller Arbeit, z. B. bei der Erstellung eines Umweltgerechtigkeitsatlas oder eines Fachplans Gesundheit, durch die Länder oder kommunale Akteure?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die gesammelten Daten auch genutzt werden müssen, um bestehende Umweltungerechtigkeiten abzubauen, und wenn ja, wie trägt sie dazu bei?
Plant die Bundesregierung eine finanzielle Unterstützung kommunaler Akteure bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung von Umweltgerechtigkeit?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Bundesmittel zielgenauer dem Abbau von Umweltungerechtigkeit zugunsten kommen?
Plant die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass sich bestehende Grenzwerte in aller Regel am Durchschnittsindividuum sowie an technischer und ökonomischer Machbarkeit orientieren, entsprechende Öffnungsklauseln in den relevanten Fachgesetzen (z. B. Bundes-Immissionsschutzrecht), um die Gesundheit besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen sicherzustellen?
Existieren sonstige Maßnahmen, Konzepte oder Untersuchungen, die die Bedeutung und bessere Berücksichtigung vulnerabler Bevölkerungsgruppen bei Planungs- und Zulassungsverfahren in den Mittelpunkt stellen?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob eine Konditionierung von bestehenden oder neuen Fördermitteln, etwa indem sie konzeptionelle Vorarbeit wie die Erstellung eines Umweltgerechtigkeitsatlas zur Bedingung für eine Mittelvergabe macht, zweckmäßig ist?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Was will die Bundesregierung tun, um die energetischen Eigenschaften von Wohngebäuden, insbesondere in Stadtteilen mit einem hohen Anteil von Haushalten mit kleinen Einkommen, zu verbessern und so dazu beizutragen, die Belastung mit oftmals hohen Wohnnebenkosten zu senken?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Bau oder Weiterbau einer Autobahn durch das Zentrum einer Stadt im Sinne der Umweltgerechtigkeit ist?
Wenn ja, wie begründet sie das?
Wenn nein, was tut sie dann gegen solche Projekte?
Stimmt die Bundesregierung den Fragestellern zu, dass eine moderne Verkehrspolitik – welche eine Abkehr vom Verbrennungsmotor forciert – die Umweltgerechtigkeit erhöht, und welche Maßnahmen hat sie diesbezüglich ergriffen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwiefern und wo Kohlekraftwerke zu einer dreifachen oder höheren Umweltbelastung in städtischen Siedlungsräumen beitragen, und welche Maßnahmen unternimmt sie, um diese spezifischen Umweltbelastungen zu minimieren?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwiefern und wo Industrieanlagen zu einer dreifachen oder höheren Umweltbelastung in städtischen Siedlungsräumen beitragen, und welche Maßnahmen unternimmt sie, um diese spezifischen Umweltbelastungen zu minimieren?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwiefern und wo nitratbelastetes Wasser zu einer dreifachen oder höheren Umweltbelastung in städtischen Siedlungsräumen beiträgt, und welche Maßnahmen unternimmt sie, um diese spezifischen Umweltbelastungen zu minimieren?