Überwachung des Postverkehrs
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Heike Hänsel, Dr. André Hahn, Inge Höger, Andrej Hunko, Birgit Menz, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Postgeheimnis wird in der Bundesrepublik Deutschland von Artikel 10 des Grundgesetzes geschützt. Ausnahmefälle regelt das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnises. Über die Anwendung von Postüberwachungsmaßnahmen wacht die G 10-Kommission. Eine Beschlagnahmung von Briefen ist zwar gemäß § 94 der Strafprozessordnung (StPO) möglich, eine Öffnung der verschlossenen Postsendungen muss allerdings von einem Richter (nach § 100 Absatz 3 Satz 4 StPO) angeordnet werden. Erlaubt ist zudem die Beschlagnahmung von Postsendungen, die sich noch im Besitz des Postunternehmens befinden. Die Deutsche Post AG dokumentiert zudem Adressdaten von Absendern und Empfängern der Postsendungen. Die Daten werden intern gespeichert und auf Anfrage auch US-Behörden zugänglich gemacht (WELT am SONNTAG, 6. Juli 2013).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Postsendungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in der Bundesrepublik Deutschland überwacht (bitte für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln nach Art der Postsendung, also Briefe, Postkarten, Päckchen etc., Gründen der Überwachung, Art der Überwachung, ausführender Behörde und ob es sich um Post aus dem In- oder Ausland handelt)?
Wie viele der überwachten Postsendungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geöffnet?
Wie viele Postsendungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich beschlagnahmt (bitte für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln nach Art der Postsendung, also Briefe, Postkarten, Päckchen etc., Gründen der Überwachung, Art der Überwachung, ausführender Behörde und ob es sich um Post aus dem In- oder Ausland handelt)?
Welche Verfahrensweisen und Geräte werden nach Kenntnis der Bundesregierung an welcher Stelle der Postbeförderungskette zur Überwachung von Postsendungen eingesetzt?
Mit welchen technischen, chemischen, optischen oder thermischen Hilfsmitteln und Maßnahmen werden auf Bundesebene und nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern Postsendungen im Rahmen von Ermittlungsverfahren durch Sicherheitsbehörden geöffnet, kopiert und wieder verschlossen?
Welche technischen Gerätschaften zur Postüberwachung wurden von den Bundesbehörden und nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden zur Postüberwachung angeschafft (bitte Namen der Geräte, Einsatzzweck, ordernde Behörde, angeschaffte Stückzahl, Zeitpunkt der Anwendung und dafür angefallene Kosten benennen)?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Postdienstleister sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diese Überwachung von Postsendungen eingebunden?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizeibehörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung in die Überwachung von Postsendungen eingebunden?
Inwieweit werden die in die Überwachung von Postsendungen eingebundenen Mitarbeiter der Postdienstleister und Polizeibehörden nach Kenntnis der Bundesregierung datenschutzrechtlich unterwiesen und belehrt?
Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung datenschutzrechtliche Verpflichtungserklärungen der Postdienstleister bzw. ihrer in die Überwachung von Postsendungen eingebundenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Inwieweit ist es nach Kenntnis der Bundesregierung rechtlich zulässig, dass Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern von Polizeibehörden von Bund und Ländern aufgrund ihrer möglicherweise besseren technischen Ausstattung zur Amtshilfe bei der Postüberwachung hinzugezogen werden?
In wie vielen und welchen Fällen kam es während der letzten fünf Jahre gegebenenfalls zu so einer Amtshilfe für die Polizei durch die Inlandsnachrichtendienste?
Inwieweit und unter welchen Umständen und auf welcher rechtlichen Grundlage sind die Zollbehörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder zur Überwachung von Postsendungen berechtigt?
Welche Formen der Kooperation zwischen staatlichen Stellen und Postdienstleistern gibt es auf Bundesebene und nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern, nach denen Daten des Postverkehrs wie Absender, Empfänger oder Einwurfsort an Behörden weitergeleitet werden?
Auf welchen gesetzlichen Grundlagen findet eine solche Kooperation statt?
Wie viele Adressen von Absendern und Empfängern von Postsendungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren auf welcher gesetzlichen Grundlage jeweils von der Deutschen Post AG dokumentiert und gespeichert (bitte nach Jahren aufgliedern)?
a) An welchen Stellen im Bereich der Postbeförderung erfolgt diese Dokumentation, und welche technischen Mittel kommen dabei zum Einsatz?
b) In wie vielen und welchen Fällen wurden während der letzten fünf Jahre solche gespeicherten Adressdaten welchen deutschen Behörden zur Verfügung gestellt?
c) In wie vielen und welchen Fällen wurden während der letzten fünf Jahre solche gespeicherten Adressdaten auf welcher rechtlichen Grundlage welchen ausländischen Behörden zur Verfügung gestellt?
d) Wie lange werden die Adress- und Empfängerdaten gespeichert?
In wie vielen Fällen und auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Inhalt von Postsendungen nach Kenntnis der Bundesregierung ausländischen Behörden mitgeteilt (bitte unter Nennung der Behörde beantworten)?