Aktuelle Planungen für das Projekt einer neuen Bahnstrecke von Dresden nach Prag
der Abgeordneten Sabine Leidig, Dr. André Hahn, Caren Lay, Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Dr. Axel Troost, Hubertus Zdebel, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 25. August 2017 haben der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt und sein tschechischer Amtskollege Dan Tok eine Absichtserklärung über den Bau einer neuen, überwiegend unterirdischen, Bahnstrecke von Dresden nach Prag in Karlsbad unterzeichnet (siehe Pressemitteilung der Sächsischen Landesregierung vom 26. August 2017 sowie „Die schnelle ‚U-Bahn‘ von Dresden nach Prag kommt“ in Sächsische Zeitung/SZ-Online.de vom 25. August 2017).
Dieses Projekt „NBS Dresden-Prag“ wurde mit dem vom Deutschen Bundestag am 2. Dezember 2017 beschlossenen Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes als „Vorhaben des Potentiellen Bedarfs“ ausgewiesen (Bundestagsdrucksache 18/10513(neu)).
Auf Anfrage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE.) erklärte der damalige Parlamentarische Staatssekretär Jan Mücke am 28. November 2013, dass die Bundesregierung im Jahr 2010 in einer Untersuchung für diese Neubaustrecke nur knapp eine gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit nachweisen konnte.
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis liegt bei einer Investitionssumme von 1,1 Mrd. Euro bei 1,3 (vgl. Plenarprotokoll 18/3 vom 28. November 2013).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was steht inhaltlich in der am 25. August 2017 von den Verkehrsministern Alexander Dobrindt und Dan Tok unterzeichneten Absichtserklärung?
Fragen10
Was steht inhaltlich in der am 25. August 2017 von den Verkehrsministern Alexander Dobrindt und Dan Tok unterzeichneten Absichtserklärung?
Wann und auf welcher Grundlage wurde das Projekt im Bundesverkehrswegeplan in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ hochgestuft?
Wenn dies noch nicht erfolgte, wann und wie soll das geschehen?
Wie wird generell über die Veränderung der Einstufung von Projekten, die bislang in der Rubrik „Potenzieller Bedarf“ eingeordnet waren, in eine andere Kategorie informiert?
Von welchen Kosten geht die Bundesregierung derzeit – auch unter Berücksichtigung von Preisentwicklungen in den kommenden Jahren – aus, und wie hoch wird dabei der Anteil für die deutsche Seite sein?
Inwieweit ist die Kostenplanung verlässlich angesichts der Tatsache, dass die Baukosten bei vergleichbaren Bauvorhaben (z. B. City-Tunnel Leipzig, neue Bahntrasse Halle/Leipzig – Nürnberg oder Stuttgart 21) deutlich über den ursprünglich geplantem Ansatz lagen?
Wie stellt sich derzeit das Nutzen-Kosten-Verhältnis dar, und – sofern es hier Veränderungen gegenüber der Antwort der Bundesregierung vom 28. November 2013 gibt – wie werden diese Änderungen begründet?
Wird eine neue Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses durchgeführt und warum bzw. warum nicht?
Bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Von welchem Verkehrsaufkommen wird nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Bahnstrecke Dresden – Prag ausgegangen?
In welchem Umfang werden diese Verkehre künftig (nach Fertigstellung, frühestens 2035) über die neue Strecke geleitet, und in welchem Umfang bleiben Verkehre auf der derzeitigen Strecke entlang der Oberelbe (bitte in Fünfjahresschritten für den Zeitraum 2000 bis 2050, gesamt sowie aufgeschlüsselt nach Personen – und Güterverkehr, darunter Güterverkehr mit gefährlichen Gütern nennen)?
In welcher Weise und welchem Umfang sowie unter welchen Voraussetzungen wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union an dem Projekt beteiligen?
Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, um die Belastung durch den Bahnverkehr im oberen Elbtal, insbesondere den Bahnlärm, kurzfristig zu reduzieren, und inwieweit werden mit Blick auf den geplanten Neubau ursprünglich geplante Maßnahmen in Frage gestellt bzw. gestrichen?
Welche Zusammenhänge gibt es aus Sicht der Bundesregierung zwischen diesem Bahnprojekt und dem Gesamtkonzept Elbe?