Die genannten Einzelprojekte zur Behebung von Engpässen im deutschen Wasserstraßennetz haben den folgenden Umsetzungsstand erreicht:
Main: Von der Mündung (km 0) bis ins Unterwasser der Schleuse Lengfurt (km 174,5) steht durchgehend eine Fahrrinnentiefe von 2,90 m und eine Fahrrinnenbreite von 40 m zur Verfügung (Wasserstraßenklasse: V b*; größtes zugelassenes Fahrzeug: Schubverband 190 m × 11,45 m).
Vom Oberwasser der Schleuse Lengfurt bis zur Abzweigung in den Main-Donau-Kanal ist nur eine durchgehende Fahrrinnentiefe von 2,50 m und eine Fahrrinnenbreite von 36 m vorhanden (Wasserstraßenklasse: V a; größtes zugelassenes Fahrzeug: Einzelfahrer/Schubverband 110 m × 11,45 m).
Donau: In den ausgebauten Stauhaltungen unterhalb von Regensburg verfügt die Donau über eine Fahrrinnentiefe von 2,90 m bei Regulierungsniedrigwasser (RNW) (Wasserstraßenklasse: VI b; größtes zugelassenes Fahrzeug: Schubverbände 185 m × 22,90 m).
In der noch nicht ausgebauten rd. 70 km langen freifließenden Strecke zwischen Straubing und Vilshofen steht eine Fahrrinnentiefe von 2 m bei RNW zur Verfügung (Wasserstraßenklasse VI a; größte zugelassene Fahrzeuge: Einzelfahrer/Schubverbände 110 m × 22,90 m). Der Ausbau erfolgt gemäß dem Beschluss des Deutschen Bundestages nach der Variante A (ohne Staustufen).
*) Mit Einschränkungen z. B. bezüglich des für diese Klasse geforderten Tiefgangs oder der Brückendurchfahrtshöhen.
Weser: Die Mittelweser (Bremen–Minden) erlaubt derzeit ein Befahren mit Binnenschiffen bis 85 m Länge bei einer Abladetiefe von 2,30 m (Wasserstraßenklasse IV*), die Breite ist durch die Schleuse Minden auf 9,50 m begrenzt.
Neckar: Der Neckar verfügt von der Mündung bis Plochingen (km 201,5) über eine durchgehende Fahrrinnentiefe von 2,80 m (Wasserstraßenklasse: Va; größte zugelassene Fahrzeuge: Einzelfahrer/Schubverbände 105 m × 11,45 m).
Elbe: Zur engstellenorientierten Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse an der Elbe sind seit Mitte der 90er Jahre punktuelle Instandsetzungen von Buhnen, Deck- und Leitwerken erfolgt. Im Ergebnis weisen derzeit etwa 85 % der Flussstrecke Fahrrinnentiefen von 1,60 m bei Niedrigwasser auf.
Aufgrund der Vorgaben aus der Koalitionsvereinbarung bestehen die künftigen Infrastrukturaufgaben an der Mittel- und Oberelbe aus Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen, die einer Verschlechterung der Schifffahrtsverhältnisse vorbeugen und einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss im Mittelwasserbett sichern.
Saale: Der für Gütertransporte relevante knapp 90 km lange Saaleabschnitt von der Mündung in die Elbe bis zum Hafen Halle–Trotha ist staugeregelt mit Ausnahme einer kriegsbedingt fehlenden Staustufe in der Mündungsstrecke. Die vorhandenen Fahrrinnenverhältnisse und Schleusenabmessungen lassen maximale Schiffsabmessungen von 80 m × 8,25 m (Einzelfahrer) bzw. 125 m × 8,25 m (Schubverbände) zu (Wasserstraßenklasse: IV*).
In dem 20 km langen freifließenden Mündungsabschnitt der Saale schränken unzureichende Fahrrinnentiefen eine wirtschaftliche Befahrbarkeit der Saale stark ein. Über den größten Teil des Jahres liegt die verfügbare Abladetiefe weit unter 2 m. An durchschnittlich 150 Tagen/Jahr stehen Abladetiefen über 2 m zur Verfügung.
Elbe-Lübeck-Kanal (ELK): Der ELK (Wasserstraßenklasse: IV*; größte zugelassene Fahrzeuge: Einzelfahrer/Schubverbände 80 m × 9,50 m) weist eine Wassertiefe von 2,50 m auf. Die nutzbare Abladetiefe beträgt maximal 2 m. Die Schleusenbauwerke verfügen über eine nutzbare Länge von 80 m und eine Breite von 12 m, die Brückendurchfahrtshöhen betragen bei normalem Kanalwasserstand mindestens 4,40 m.
Dortmund-Ems-Kanal (DEK): Die Abmessungen der DEK-Südstrecke zwischen km 21,50 (Verbindung zu Wesel-Datteln-Kanal und Rhein-Herne-Kanal) und km 108,5 (Verbindung zum Mittellandkanal) lassen derzeit nur einen Verkehr von Fahrzeugen mit den maximalen Abmessungen 163 m × 9,60 m bei einer Abladetiefe von 2,50 m zu (Wasserstraßenklasse: IV*).
*) Mit Einschränkungen z. B. bezüglich des für diese Klasse geforderten Tiefgangs oder der Brückendurchfahrtshöhen.
Wasserstraßenverbindung Hannover–Magdeburg–Berlin (Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE) 17): Durch die Fertigstellung der Schleuse Rothensee kann aus Westen kommend die Elbe und der Hafen Magdeburg mit dem Europaschiff (85 m × 9,5 m) abhängig vom Wasserstand der Elbe mit maximal 2,50 m Abladetiefe erreicht werden.
In der Wasserstraßenverbindung Hannover–Magdeburg–Berlin stellt das Wasserstraßenkreuz Magdeburg gegenwärtig den maßgeblichen Engpass für die elbwasserstandsunabhängige Fahrt mit dem 2,50 m abgeladenen Europaschiff bzw. dem 2,20 m abgeladenen Großmotorgüterschiff bis Berlin dar. Das Wasserstraßenkreuz Magdeburg und die Schleuse Hohenwarthe werden bis Ende 2003 fertig gestellt.
Mosel/Saar: An der Mosel steht zwischen der Deutsch-Französischen Grenze und der Staustufe Koblenz eine Fahrrinnentiefe von 3 m und eine Fahrrinnenbreite von 40 m zur Verfügung. In der Moselmündungsstrecke beträgt die Fahrrinnentiefe 2,50 m bei gleichwertigem Wasserstand des Rheins (Wasserstraßenklasse Vb; größtes zugelassenes Fahrzeug: 110 m × 11,4 m Einzelfahrer, 172 m × 11,4 m Schubverband). Mit vorbereitenden Maßnahmen zur Beseitigung des Engpasses an den Moselschleusen Zeltingen und Fankel wurde begonnen.
An der Saar ist der Ausbau zwischen der Saarmündung und Völklingen abgeschlossen. Es steht eine Fahrrinnentiefe von 3 m und eine Fahrrinnenbreite von 36 m zur Verfügung (Wasserstraßenklasse Vb; größte zugelassene Fahrzeuge: 110 m × 11,4 m Einzelfahrer, 185 m × 11,4 m Schubverband).
Oder-Havel-Wasserstraße (HOW): Die HOW stellt die Verbindung des Berliner Raums zur Oder und weiter zur Ostsee dar. Der gegenwärtige Ausbauzustand lässt die Befahrung mit dem Europaschiff (82 m × 9,50 m) bei 1,90 m Abladetiefe zu (Wasserstraßenklasse IV*). Die geringe verfügbare Abladetiefe auf der HOW sowie die Kapazitätsgrenze des Schiffshebewerks Niederfinow stellen die hauptsächlichen begrenzenden Faktoren bei der Steigerung der Leistungsfähigkeit dieser Wasserstraße dar.
*) Mit Einschränkungen z. B. bezüglich des für diese Klasse geforderten Tiefgangs oder der Brückendurchfahrtshöhen.