Vertriebsverbote für Aufklärungsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jaunich, Hauck, Frau Schmidt (Nürnberg), Frau Dr. Czempiel, Delorme, Fiebig, Gilges, Kastning, Müller (Düsseldorf), Sielaff und der Fraktion der SPD — Drucksache 10/581 —
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 22. November 1983 namens der Bundesregierung die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
Fragen und Antworten3
Ist der Bundesregierung bekannt, ob für diese Materialien Vormerkungen/Bestellungen vorliegen, und sind ihr darüber hinaus Beschwerden über die Nichtbelieferung mit bestellten Werken der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bekannt?
Für die Arbeitsmappe „Betrifft: Sexualität", die nach dem 1. Oktober 1982 nicht mehr gestreut wurde, liegen der Bundeszentrale 11 000 Bestellungen vor. Einige Einsender haben die Zusendung der Materialien angemahnt. Die Besteller erhalten eine Mitteilung der BZgA, daß die Mappe nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann. Der Verleih der Filmserie „Betrifft: Sexualität" erfolgt überwiegend durch die Landesfilmdienste und Landesbildstellen. Der Rückruf der Filmkopien ist noch im Gange, so daß Bestellungen dort bisher in der Reihenfolge ihres Eingangs erledigt wurden.
Bei dem Umfang des gesamten Versandvolumens der BZgA kommt es gelegentlich vor, daß einzelne Besteller versehentlich nicht oder erst mit Verzögerung beliefert werden. Sobald solche Mängel bekannt werden, werden sie abgestellt. Beschwerden in nennenswerter Zahl gibt es nicht.
Treffen Hinweise zu, daß der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angewiesen hat, bestimmte Materialien der Vernichtung zuzuführen? Wenn ja a) welche sind dies, b) wie groß ist die Anzahl der noch vorhandenen Bestände, c) wie hoch waren die Herstellungskosten der zu vernichtenden Bestände, d) welche zusätzlichen Kosten entstehen durch die. Vernichtung?
Die BZgA wurde angewiesen, die 219 Kopien der Filmserie „Betrifft: Sexualität" zurückzurufen und die noch vorhandenen 79400 Exemplare der Arbeitsmappe vernichten zu lassen.
Für die 1976 vorgenommene Produktion der sieben Filme wendete die BZgA 350000 DM auf. Die Herstellung von 219 Kopien der Serie kostete 399424 DM. Für die Erstellung des Begleitmaterials sowie die Überlassung von 5 000 Exemplaren der Erstauflage entstanden 150 000 DM an Kosten. Für die Überarbeitung und den Nachdruck der Arbeitsmappe wurden 176 836 DM bezahlt. Bei der Vernichtung werden keine Kosten anfallen.
Wie begründet die Bundesregierung die Anweisung, daß einige Aufklärungswerke nicht mehr gestreut werden dürfen? Beinhaltet diese Werke Aussagen, die den Vorstellungen der Bundesregierung widersprechen, und welche sind dies?
Eine eingehende Prüfung der Arbeitsmappe „Betrifft: Sexualität" hat ergeben, daß sie für eine weitere Verwendung nicht geeignet ist. Ein Teil der Bögen enthält Aussagen und bildliche Darstellungen, die den Vorstellungen der Bundesregierung über eine wertorientierte Sexualpädagogik nicht entsprechen, weil darin Sexualität auch ohne Liebe und ohne tiefere gefühlsmäßige Bindungen propagiert (Zitat: „,Sex nur bei Liebe" kann deshalb keine moralische Forderung sein. Ob es richtig ist, zu bumsen oder nicht zu bumsen, könnt also im Grunde nur ihr miteinander entscheiden."), sittliche Normen abgewertet und der Wert der grundgesetzlich geschützten Institutionen Ehe und Familie in Frage gestellt werden.
Bei den Hinweisen auf „besonders geeignete" Aufklärungsbücher wird in der Arbeitsmappe auch das Buch „Sexualpädagogik für Jugendliche" von Bent H. Claesson empfohlen, dessen Verbreitung auf Antrag der Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltverherrlichender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften in Stuttgart vom dortigen Oberlandesgericht verboten wurde. Da Arbeitsmappe und Filme als Medienpaket eine Einheit darstellen, können auch die Filme nicht mehr eingesetzt werden.