Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 10/5032
14.02.86
Sachgebiet 217
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jaunich, Frau Fuchs (Köln), Bernrath,
Buschfort, Delorme, Dreßler, Duve, Egert, Fiebig, Glombig, Gilges, Hauck,
Heyenn, Kirschner, Frau Dr. Lepsius, Lutz, Müller (Düsseldorf), Peter (Kassel),
Reimann, Frau Schmidt (Nürnberg), Schreiner, Frau Steinhauer, Sielaff, Urbaniak,
Waltemathe, Weinhofer, von der Wiesche, Witek, Wolfram (Recklinghausen), Würtz,
Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
- Drucksache 10/4980 -
Ankündigung der Bundesregierung zur Verbesserung der Versorgung und
Sicherung Pflegebedürftiger
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und
Gesundheit hat mit Schreiben vom 14. Februar 1986 namens der
Bundesregierung die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
Die Bundesregierung hat mit den im Bericht zu Fragen der
Pflegebedürftigkeit angekündigten Maßnahmen erstmals das Stadium
jahrelanger Diskussionen verlassen und konkrete Schritte zur
Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen eingeleitet. Sie
hat dabei Maßnahmen in Angriff genommen, die im Hinblick auf
die Stabilität der Beiträge zu den sozialen Sicherungssystemen
sowie auf die notwendige Konsolidierung der öffentlichen
Haushalte realisierbar waren. Von diesen eingeleiteten Maßnahmen
sind bereits wichtige Verbesserungen im Wohnungswesen in
Kraft, durch die das Zusammenleben mehrerer Genera tionen
unter einem Dach gefördert wird:
— Der Betrag, um den sich die Einkommensgrenze des § 25 des
Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) für den dritten
und jeden weiteren zur Familie rechnenden Angehörigen
erhöht, ist von 6 300 DM auf 8 000 DM angehoben worden;
dies wirkt sich, wenn Eltern(-teile) im Familienhaushalt leben
oder in den Haushalt aufgenommen werden sollen, zugunsten
von Mehrgenerationenhaushalten auf die Gewährung von
öffentlichen Mitteln zur Förderung von
Eigentumsmaßnahmen, die Wohnberechtigung im öffentlich geförderten
sozialen Wohnungsbau und die Erhebung der
Fehlbelegungsabgabe aus;
— der Bauherr einer öffentlich geförderten Eigentumsmaßnahme
erhält, wenn seine Eltern oder die Eltern seines Ehegatten
zum Familienhaushalt gehören, ein Familienzusatzdarlehen,
selbst wenn er kinderlos ist; das Familienzusatzdarlehen ist
erhöht worden, die besonderen (niedrigeren)
Einkommensgrenzen für die Eltern sind aufgehoben worden;
— die nachträgliche Aufnahme von Angehörigen in die zweite
Wohnung eines Eigenheimes mit zwei öffentlich geförderten
Wohnungen kann nicht mehr davon abhängig gemacht
werden, daß deren Einkommen die Grenze des § 25 II. WoBauG
nicht übersteigt;
— im Wohngeldrecht wird bei der Ermittlung des
Jahreseinkommens von Familienmitgliedern, die das 62. Lebensjahr
vollendet haben, ein Freibetrag von 2 400 DM jährlich abgesetzt,
solange sie mit Verwandten oder Verschwägerten in der
geraden absteigenden Linie, von denen einer das 25. Lebensjahr
vollendet hat, einen Familienhaushalt führen; zugunsten von
Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung von
wenigstens 80 % oder Schwerbehinderten, die im Sinne des
§69 Abs. 3 Satz 1 des Bundessozialhilfegesetzes
pflegebedürftig sind, wird bei der Ermittlung des Jahreseinkommens
ebenfalls ein Freibetrag von 2 400 DM abgesetzt; treffen die
Voraussetzungen für den besonderen Altersfreibetrag und den
Schwerbehindertenfreibetrag bei einem Familienmitglied
zusammen, werden sie kumulativ abgesetzt.
Im einzelnen beantwortet die Bundesregierung die Fragen wie
folgt:
1. Hält die Bundesregierung daran fest, die häusliche Pflege durch
verbesserte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu
unterstützen?
Wenn ja:
a) Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die
angekündigten Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation zur
Vermeidung oder zur Minderung von Pflegebedürftigkeiten zu
ergreifen? Durch welche Schritte hat sie die angekündigte
verstärkte Information der Ärzte, Krankenhäuser und
Sozialstationen über das bestehende vielfältige Rehabilitationsangebot
sichergestellt?
b) In welcher Weise wi ll die Bundesregierung die Vorschriften über
die häusliche Krankenpflege erweitern?
c) Wie will die Bundesregierung ihre Absicht verwirklichen, im
Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung die erforderliche
Hilfe zur Verfügung zu stellen, wenn dem Pflegenden wegen
Krankheit, Entbindung oder Kur die Weiterführung der Pflege
nicht möglich ist?
d) Wann ist mit der Vorlage der notwendigen Gesetzesänderungen
zu den genannten Ankündigungen der Bundesregierung zu
rechnen?
Die Bundesregierung hält daran fest, die häusliche Pflege durch
verbesserte Leistungen der gesetzliche Krankenversicherung zu
unterstützen.
a) Die Bundesregierung hat im Bericht zu Fragen der
Pflegebedürftigkeit auf die Notwendigkeit und Bedeutung der
medizinischen Rehabilitation zur Vermeidung oder Minderung von
Pflegebedürftigkeit hingewiesen. Bereits nach geltendem
Recht sind alle Leistungen der medizinischen Rehabilita tion,
die zur Vermeidung oder zur Minderung von
Pflegebedürftigkeit notwendig sind, unter Berücksichtigung der Zielsetzungen
in § 10 Sozialgesetzbuch I und § 1
Rehabilitationsangleichungsgesetz von den zuständigen Rehaträgern zu erbringen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß sich die
Zahl der Anschlußheilbehandlungen nach einem
Krankenhausaufenthalt steil aufwärts entwickelt. So hat die
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in einer Broschüre jedes
Krankenhaus in der Bundesrepublik Deutschl and über das
Anschlußheilverfahren unterrichtet. Erwähnenswert ist auch
die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vor
kurzem herausgegebene Informationsbroschüre zu den
„Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabi litation", in der
die in den letzten Jahren wesentlich ausgebauten
Rehabilitationsmöglichkeiten in diesem Bereich umfassend dargestellt
werden.
Auch die Information der Ärzte und Krankenhäuser ist
verbessert worden. So hat die Bundesarbeitsgemeinschaft
Rehabilitation jedem Arzt in Klinik und Praxis kostenlos einen
Wegweiser für die Rehabi litation Behinderter zur Verfügung gestellt,
der auch Hinweise enthält, wie Pflegebedürftigkeit vermieden
"oder vermindert werden kann. Außerdem hat der
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung einen Forschungsbericht zur
„Analyse der rehabilitationsfördernden und -hindernden
Faktoren in der Geriatrie" vorgelegt. Darüber hinaus ist
vorgesehen, alle derzeit vorhandenen einschlägigen Erkenntnisse noch
weitergehend in Form einer Arbeitshilfe aufzuarbeiten, um
dem Grundsatz „Rehabilita tion vor Pflege" Rechnung zu
tragen und die gegebenen Rehabilitationsmöglichkeiten bei und
zur Vorsorge vor Behinderungen infolge des Alters allen
Interessierten zugänglich zu machen.
b) Nach geltendem Recht wird häusliche Krankenpflege geleistet,
wenn ein Krankenhausaufenthalt vermieden wird, nach
Satzungsrecht der Krankenkassen auch zur Sicherung der
ärztlichen Behandlung. Die Leistung besteht bei der ersten
Alternative aus Behandlungspflege und Grundpflege; bei der
zweiten Alternative wird lediglich Behandlungspflege erbracht.
Unter Umständen kann nach Satzungsrecht eine Haushaltshilfe
in Frage kommen.
Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht zu Fragen der
Pflegebedürftigkeit dargelegt, daß in beiden Alternativen in
den erforderlichen Fällen neben der Behandlungspflege auch
Grundpflege und Haushaltshilfe geleistet werden sollen, wenn
diese Hilfen von einer im Haushalt lebenden Person nicht
erbracht werden können.
c) Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht zu Fragen der
Pflegebedürftigkeit dargelegt, daß die Krankenkasse in diesem
Fall die Aufwendungen für eine Ersatzpflegeperson
übernehmen soll, wenn eine andere im haushalt lebende Person die
notwendigen Hilfeleistungen nicht erbringen kann.
Es ist beabsichtigt, den Leistungsumfang über die
Pflegeleistung hinaus auf die notwendige Haushaltshilfe zu erstrecken,
wenn auch diese Hilfe von dem Pflegenden erbracht wurde.
d) Die Bundesregierung beabsichtigt, die Vorbereitung der
gesetzgeberischen Maßnahmen so rechtzeitig abzuschließen,
daß den gesetzgebenden Körperschaften eine Entscheidung
noch in dieser Legislaturpe riode möglich ist.
2. Zu welchem Ergebnis hat die angekündigte Prüfung der
Bundesregierung geführt, ob die steuerliche Berücksichtigung von
Haushaltserschwernissen und sonstigen finanziellen Belastungen in
den Fällen häuslicher Pflege verbesserungsbedürftig ist und es
weiterer Regelungen bedarf? Beabsichtigt die Bundesregierung, dem
Deutschen Bundestag entsprechende steuerliche
Entlastungsmaßnahmen zur Unterstützung der Pflege vorzuschlagen?
Die im Bericht zu Fragen der Pflegebedürftigkeit angekündigte
Prüfung konnte noch nicht abgeschlossen werden.
Entsprechend dem Ergebnis der Prüfung wird die
Bundesregierung dem Deutschen Bundestag erforderliche steuerliche
Entlastungsmaßnahmen zur Unterstützung der häuslichen Pflege
vorschlagen, sobald die Konsolidierungspolitik es zuläßt.
3. Was hat die Bundesregierung seit Vorlage ihres Berichts zu Fragen
der Pflegebedürftigkeit unternommen, um die personelle Situa tion
von ambulanten Diensten zu verbessern?
a) Welche Folgerungen hat die Bundesregierung aus ihrer Aussage
gezogen, daß der Ausbau der ambulanten Dienste im Rahmen
der Zuständigkeit der Bundesregierung im Wege von
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie durch Einsatz von
Zivildienstleistenden und Helfern des freiwilligen sozialen Jahres unterstützt
werden kann?
b) Hat die Bundesregierung die angekündigten Verhandlungen mit
den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden
aufgenommen mit dem Ziel zu erreichen, daß Länder und Kommunen
die Wohlfahrtsverbände in den Stand setzen, möglichst viele
zusätzliche Dauerarbeitsplätze im Bereich der ambulanten
Dienste zu schaffen und ihnen die dafür erforderlichen
finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen?
Die Entwicklung in allen angesprochenen Bereichen ist seit
Vorlage des Berichtes zu Fragen der Pflegebedürftigkeit positiv
verlaufen.
Im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit sind die Mittel für
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Jahre 1986 auf 2,99 Mrd. DM
erhöht worden (gegenüber 1,72 Mrd. DM im Jahre 1984 und
2,28 Mrd. DM im Jahre 1985). Damit ist eine Steigerung der Zahl
der in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Beschäftigten auf 100 000
im Jahresdurchschnitt 1986 möglich, was auch dem Bereich der
sozialen Dienste zugute kommt. -
Der Einsatz von Helfern des freiwilligen sozialen Jahres war
bislang ausschließlich auf stationäre Einrichtungen beschränkt.
Um die Möglichkeiten und Bedingungen herauszufinden, unter
denen Heller des freiwilligen sozialen Jahres auch in ambulanten
sozialen Diensten verwendet werden können, werden erstmals
Heller im Rahmen des Modellprogramms „Ambulante Dienste für
Pflegebedürftige' in der Sozialstation City in Berlin eingesetzt.
Die Bundesregierung wird die in Berlin gewonnenen Erfahrungen
auswerten, um dann, wenn diese positiv ausfallen, einen weiteren
Einsatz von Helfern des freiwilligen sozialen Jahres in
ambulanten sozialen Diensten zu ermöglichen.
Bei den Einsätzen von Zivildienstleistenden im Bereich „Hilfe für
Pflegebedürftige und Behinderte" (Mobile Soziale Hilfsdienste,
Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung, Essen auf Rädern,
Behindertentransporte und offene Behindertenhilfe) sind seit
September 1984 die Zivildienstplätze von 7 277 (davon belegt: 4 499)
auf 9 641 (davon belegt: 7173) im Januar 1986 angestiegen.
Die Bundesregierung hat nach Verabschiedung des Berichts zu
Fragen der Pflegebedürftigkeit Länder und kommunale
Spitzenverbände bei verschiedenen Gelegenheiten auf die
Notwendigkeit des Ausbaues der ambulanten sozialen Dienste hingewiesen.
Die Bundesregierung begrüßt es, daß das Land Baden-
Württemberg im Juli 1985 ein Programm zur Verbesserung der Situa tion
der Pflegebedürftigen vorgelegt hat, in dem neben
Verbesserungen in stationären Einrichtungen der Altenhilfe wesentliche
Verbesserungen zur Unterstützung der häuslichen Pflege durch eine
verstärkte Personalförderung in ambulanten Diensten vorgesehen
ist. Auch die meisten anderen Länder haben seit Verabschiedung
des Berichts zu Fragen der Pflegebedürftigkeit den Ausbau von
ambulanten sozialen Diensten zum Teil erheblich verstärkt oder
planen den weiteren Ausbau.
Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß die Bereitschaft der
Länder und Gemeinden zum weiteren Ausbau entsprechender
Einrichtungen und Dienste umso größer sein wird, je breiter die
Finanzierungsgrundlage für Leistungen dieser Einrichtungen und
Dienste ist. Ein wichtiger Schritt, um eine breitere
Finanzierungsgrundlage zu erreichen, werden die Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung zur häuslichen Krankenpflege sein (siehe
auch Antwort zu Ziffer 1) .
Der Grad der Versorgung mit ambulanten Diensten ist in den
Ländern und Kommunen nicht einheitlich. Hierüber und über den
Bedarf fehlen gesicherte Daten. Die Bundesregierung erwartet
näheren Aufschluß zu diesen Fragen unter anderem durch das
Modellprogramm „Ambulante Dienste für Pflegebedürftige"
sowie die Untersuchung „Bestandsaufnahme der ambulanten
sozialpflegerischen Dienste (Kranken- und Altenpflege, Haus-
und Familienpflege)". Die Bundesregierung wird insbesondere
das im Frühjahr, dieses Jahres erwartete Ergebnis der
letztgenannten Untersuchung als weitere Grundlage für Gespräche
mit den Ländern nutzen.
4. Inwieweit ist die Bundesregierung den im Bericht aufgelisteten
Forschungsfragen zu
— Anzahl und Situation der stationär versorgten Pflegebedürftigen
sowie über die Situation ihrer Angehörigen,
— Beweggründen und Bedingungen für Heimeinweisung,
Krankenhauseinweisung, Fortführung einer ärztlichen Behandlung
und häuslichen Pflege bzw. für die Ablehnung einer dieser
Möglichkeiten,
— einer besseren Annahme der sozialen Dienste durch
Pflegebedürftige,
— den besonderen Problemen in der häuslichen und stationären
geronto-psychiatrischen Versorgung Pflegebedürftiger,
— der Verweildauer in verschiedenen Einrichtungen,
— Qualität und Effizienz der pflegerischen Versorgung und
— der Information und Beratung von Hilfebedürftigen
nachgegangen? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung
jeweils ergriffen?
Die angesprochenen Forschungsfragen sind zum Teil Gegenstand
folgender zur Zeit laufender Modellvorhaben bzw.
Untersuchungen der Bundesregierung:
— Modellprogramm „Ambulante Dienste für Pflegebedürftige",
— Bestandsaufnahme der ambulanten sozialpflegerischen
Dienste (Kranken- und Altenpflege, Haus- und Familien
-
pflege),
— ehrenamtliche soziale Dienstleistungen,
— Qualifikationsanforderungen und Fortbildungsangebote für
Beschäftigte in ambulanten gesundheits- und
sozialpflegerischen Diensten.
Darüber hinaus hat der Bundesminister für Jugend, Familie und
Gesundheit einen Workshop zur zukünftigen Forschung zur
Situation von Pflegebedürftigen, Behinderten und ihrer Heller
durchgeführt, in dem unter anderem Schwerpunkte, Prioritäten
und Realisierbarkeit von künftigen Vorhaben erörtert wurden.
Der Workshop wird zur Zeit ausgewertet. Danach werden weitere
Vorhaben in Angriff genommen.
Außerdem hat der Bundesminister für Jugend, Familie und
Gesundheit eine demnächst erscheinende Broschüre des
Kuratoriums Deutsche Altershilfe „Hilfe und Pflege im Alter" zur
Information und Beratung von Angehörigen von
Pflegebedürftigen gefördert.
5. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um die
soziale Absicherung der Pflegepersonen zu verbessern? Wann ist mit
der Vorlage von entsprechenden Maßnahmen zu rechnen?
Die Bundesregierung hält eine Verbesserung der sozialen
Absicherung der Pflegepersonen für wünschenswert. Sie wird diese
Frage in ihre Überlegungen über die Gestaltung weiterer Schritte
zur Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen und ihrer
Pflegepersonen einbeziehen. Über Einzelheiten und Zeitpunkt ist
noch nicht entschieden.]