BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Gesundheitsschädliche Auswirkungen des Zigarettenrauchens (G-SIG: 00000498)

Neufassung des Nichtraucherschutzes in der Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975; Umsatzsteigerung der Zigarettenindustrie durch Zunahme des Konsums bei der weiblichen Jugend; Unterlaufen des Werbeverbots für Zigaretten durch Bereitstellung von Werbeflächen durch Bahn, Post sowie kommunale Verkehrsbetriebe; Nikotin-Defizit sog. leichter Zigaretten verbunden mit erhöhter Aufnahme anderer Schadstoffe; Wirkung der Zigarettenfilter hinsichtlich der Herabsetzung von Schadstoffen; Resolution des Europarats vom September 1973 hinsichtlich der Kontrolle der Tabak- u. Alkoholwerbung sowie eines Herstellungsverbots von Zigaretten mit einem bestimmten Nikotin- u. Teergehalt; Forderung der "Stiftung Warentest", auch Kohlenmonoxyd und Stickoxyd deutlich lesbar und ohne Abkürzungen auf der Zigarettenpackung anzugeben; Gewährung eines Rabatts für Nichtraucher bei den Beiträgen durch Versicherungsgesellschaften; Aufschlag auf die Tabaksteuer und dadurch ermöglichte Zuschüsse an die Versicherungen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

23.06.1977

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/47525.05.77

Gesundheitsschädliche Auswirkungen des Zigarettenrauchens

der Abgeordneten Hasinger, Müller (Remscheid), Volmer, Kroll-Schlüter, Köster, Geisenhofer, Broll, Frau Fischer, Dr. Arnold, Frau Karwatzki, Bühler (Bruchsal), Lintner, Frau Geier, Wawrzik, Höpfinger, Zink, Dr. Blüm, Dr. Riedl (München), Jäger (Wangen) und Genossen

Vorbemerkung

Da die Diskussion dieses Themenkreises in der Öffentlichkeit auch nach den Antworten der Bundesregierung in den Drucksachen 7/2070 und 7/3597 weitergegangen ist, fragen wir die Bundesregierung:

1. Nichtraucherschutz

Sieht sich die Bundesregierug durch Urteile von Arbeits- und Verwaltungsgerichten zum Nichtraucherschutz veranlaßt, diesen Schutz in der Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975 neu zu fassen oder zu verstärken, zumal der Deutsche Bundestag in der Entschließung vom 18. Juni 1974 (Ziffer II 8) ein „Gesamtprogramm Nichtraucherschutz" gefordert hat?

2. Gesundheitliche Aufklärung

  • Trifft es zu, daß sich nach einem Umsatzrückgang 1975 im Jahre 1976 wie in den Jahren zuvor wieder eine Umsatzsteigerung der Zigarettenindustrie ergeben hat? Ist es richtig, daß der Konsum namentlich bei der weiblichen Jugend weiterhin zugenommen hat und daher nach einem Bericht der Deutschen Forschungsgemeinschaft vom Januar 1977 das Rauchen jüngerer Frauen während der Schwangerschaft zugenommen hat?
  • Wird dadurch und durch die Bereitstellung von Werbeflächen durch Bahn und Post sowie kommunaler Verkehrsbetriebe das Werbeverbot für Zigaretten in öffentlich-rechtliche Medien unterlaufen? Ist es vorgekommen, daß Gemeinden auf ihren Werbeflächen Zigarettenreklame untersagt haben?
  • Kann die Bundesregierung klären, ob das Nikotin-Defizit sogenannter leichterer Zigaretten andererseits zu einer erhöhten Aufnahme anderer Schadstoffe führt, weil der Raucher – womöglich unbewußt – tiefer oder länger inhaliert oder mehr Zigaretten raucht?
  • Wie beurteilt die Bundesregierung, daß die Zigarettenindustrie aufgrund eines Werbeabkommens des Verbandes der Zigarettenindustrie vom 16. Januar 1976 mit der Beschaffenheit von Filter und Filtermaterial, Produktzusammensetzung usw. werben darf, ohne daß dem Verbraucher deutlich gemacht wird, welche Wirkungen die Filter hinsichtlich der Herabsetzung von Schadstoffen haben?
  • Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit des von der Zigarettenindustrie gegründeten „Forschungsrates Rauchen und Gesundheit"?
  • Ist die Entwicklung in der letzten Zeit, insbesondere die Umsatzsteigerung, die bisherige Konzeption der gesundheitlichen Aufklärung zu überprüfen bzw. diese Aufklärung zu intensivieren?

3. Weitere gesetzliche Schritte

  • Wie beurteilt die Bundesregierung die Resolution Nr. 716 der beratenden Versammlung des Europarates vom September 1973 bezüglich der Kontrolle der Tabak- und AlkoholWerbung; wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die Forderung, die Herstellung von Zigaretten zu verbieten, die einen Nikotingehalt von mehr als einem Milligramm oder einen Teergehalt von mehr als 15 Milligramm haben?
  • Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den Zigarettenherstellern nahezulegen, Teer völlig aus den Zigaretten auszuschalten?
  • Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, Organisationen zur Bekämpfung von Tabak- und Alkoholmißbrauch finanziell zu unterstützen? Würde die Bundesregierung eine solche Unterstützung von einer bestimmten Konzeption dieser Organisationen abhängig machen?
  • Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, entsprechend den Ergebnissen des Testes 73 der Schweizer „Stiftung Konsumentenschutz" und des Testes der „Stiftung Warentest" (Heft 3/1975) nicht nur Teer und Nikotin, sondern auch Kohlenmonoxyd und Stickoxyd deutlich lesbar und ohne Abkürzungen auf der Packung und bei der Zigarettenwerbung anzugeben, da sogenannte leichte und milde Zigaretten bzw. der beiden letzten Schadstoffe zum Teil beachtliche Werte aufweisen?

4. Versicherungsrechtliche Auswirkungen

  • Gibt es in der Bundesrepublik oder im Ausland Versicherungsträger oder Versicherungsgesellschaften, die Nichtrauchern bei den Beiträgen bzw. Prämien einen Rabatt gewähren?
  • Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den offenkundigen Zwiespalt zu beseitigen, daß der Staat zwar aus dem Tabak-Konsum erhebliche Steuereinnahmen hat, daß aber die Versicherungsträger wesentlich höhere Ausgaben durch Gesundheitsschädigungen der Raucher haben? Welche Lösungsversuche — etwa einen Aufschlag auf die Tabaksteuer und dadurch ermöglichte Zuschüsse an die Versicherungen — gibt es im Ausland?

Fragen4

1

Nichtraucherschutz

2

Gesundheitliche Aufklärung

3

Weitere gesetzliche Schritte

4

Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Bonn, den 25. Mai 1977

Hasinger Müller (Remscheid) Volmer Kroll-Schlüter Köster Geisenhofer Broll Frau Fischer Dr. Arnold Frau Karwatzki Bühler (Bruchsal) Lintner Frau Geier Wawrzik Höpfinger Zink Dr. Blüm Dr. Riedl (München) Jäger (Wangen) Dr. Becker (Frankfurt) Frau Benedix Berger Dr. Eyrich Franke Dr. Gruhl Frau Hoffmann (Hoya) Dr. Jahn (Münster) Link Löher Müller (Berlin) Nordlohne Sauer (Salzgitter) de Terra Vogt Dr. von Wartenberg Werner

Ähnliche Kleine Anfragen