Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/662
23.06.77
Sachgebiet 212
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hasinger, Mü ller (Remscheid), Volmer,
Kroll-Schlüter, Köster, Geisenhofer, Broll, Frau Fischer, Dr. Arnold, Frau Karwatzki,
Bühler (Bruchsal), Lintner, Fau Geier, Wawrzik, Höpfinger, Zink, Dr. Blüm, Dr. Riedl
(München), Jäger (Wangen) und Genossen
- Drucksache 8/475 -
Gesundheitsschädliche Auswirkungen des Zigarettenrauchens
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
Jugend, Familie und Gesundheit — 014-KA 8-13 (343-1021/36) —
hat mit Schreiben vom 14. Juni 1977 die Kleine Anfrage namens
der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Nichtraucherschutz
Sieht sich die Bundesregierung durch Urteile von Arbeits- und
Verwaltungsgerichten zum Nichtraucherschutz veranlaßt, diesen
Schutz in der Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975 neu
zu fassen oder zu verstärken, zumal der Deutsche Bundestag in
der Entschließung vom 18. Juni 1974 (Ziffer II 8) ein
„Gesamtprogramm Nichtraucherschutz" gefordert hat?
Die Bundesregierung sieht sich durch die Urteile von Arbeits-
und Verwaltungsgerichten zum Nichtraucherschutz nicht
veranlaßt, diesen Schutz in der Arbeitsstättenverordnung vom
20. März 1975 neu zu fassen oder zu verstärken.
Sie hat jedoch bei der Erarbeitung des
Nichtraucherschutzprogramms mit den Bundesländern Übereinstimmung darüber
erzielt, daß die Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeit darauf
dringen werden, daß die Arbeitsstättenverordnung bezüglich
des Nichtraucherschutzes voll ausgeschöpft wird. Darüber
hinaus wird das in der Entschließung des Deutschen Bundestages
vom 18. Juni 1974 geforderte „Gesamtprogramm
Nichtraucherschutz" eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen und Vorschläge
enthalten, wie berechtigten Anliegen zum Schutz der
Nichtraucher entsprochen werden und auch die Situation am
Arbeitsplatz verbessert werden kann.
Drucksache 8/ 662 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode
2. Gesundheitliche Aufklärung
a) Trifft es zu, daß sich nach einem Umsatzrückgang 1975 im
Jahre 1976 wie in den Jahren zuvor wieder eine
Umsatzsteigerung der Zigarettenindustrie ergeben hat? Ist es
richtig, daß der Konsum namentlich bei der weiblichen Jugend
weiterhin zugenommen hat und daher nach einem Bericht
der Deutschen Forschungsgemeinschaft vom Januar 1977 das
Rauchen jüngerer Frauen während der Schwangerschaft
zugenommen hat?
Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes ist der
mengenmäßige Umsatz an Zigaretten von 1975 auf 1976 um ca. 2 v. H.
gestiegen. Die Zunahme ist zu einem allerdings nicht
quantifizierbaren Teil auf Vorratskäufe im Hinblick auf die
Tabaksteuer- und Zigarettenpreiserhöhung zum 1. Januar 1977
zurückzuführen. In diesem Zusammenhang durchgeführte Schätzungen,
die für das Jahr 1977 einen Umsatzrückgang von 5 v. H.
erwarten lassen, werden durch die Umsatzentwicklung in den
ersten Monaten des Jahres 1977 bestätigt.
Eine Repräsentativbefragung für die gesamte Bundesrepublik,
in der die Altersgruppe der 14- bis 25jährigen erfaßt wurde,
und eine Repräsentativuntersuchung in Bayern, bei der die 12-
bis 24jährigen befragt wurden, zeigen, daß der Anteil der
Raucherinnen an der weiblichen Gesamtbevölkerung 1976 im
Vergleich zu 1973 bzw. 1971 nahezu konstant geblieben ist.
Nach wie vor liegt der Tabakkonsum bei den Frauen insgesamt
erheblich unter dem der Männer, hei denen aber 1976 im
Vergleich zu 1973 ein deutlich zunehmender Anteil an
Nichtrauchern festzustellen ist.
Trotz der erfreulichen Tatsache, daß das Nichtrauchen in der
Bevölkerung attraktiver wird, besteht weiterhin Anlaß zur
Sorge. Die Bundesregierung wird sich deshalb bemühen, noch
intensiver und gezielter Nichtraucher vor den Gefahren des
Rauchens zu warnen, Raucher aufzuklären und ihnen auch
Hilfen zur Entwöhnung zu empfehlen.
Der Bericht der Deutschen Forschungsgemeinschaft stellt fest,
daß jüngere Schwangere stärker rauchen als ältere Schwangere
und daß von den Raucherinnen mehr untergewichtige Kinder
geboren werden. Den belegbaren Zusammenhang zwischen
Rauchen während der Schwangerschaft und dem Untergewicht
des Neugeborenen hat die Bundesregierung in der Antwort auf
die Kleine Anfrage „Gesundheitsschädliche Auswirkungen des
Zigarettenrauchens" (Drucksache 7/3597) ausführlich dargestellt.
Vergleichsuntersuchungen über das Rauchverhalten
Schwangerer fehlen. Derzeit wird überlegt, eine Aufklärungskampagne
für schwangere Mütter durchzuführen, weil sie aufgrund der
besonderen Situation für gesundheitliche Argumente
besonders zugänglich sind.
2. b) Wird dadurch und durch die Bereitstellung von
Werbeflächen durch Bahn und Post sowie kommunaler
Verkehrsbetriebe das Werbeverbot für Zigaretten in öffentlich-
rechtlichen Medien unterlaufen?
Ist es vorgekommen, daß Gemeinden auf ihren
Werbeflächen Zigarettenreklame untersagt haben?
Wie schon in der Antwort der Bundesregierung in der
Drucksache 7/3597 dargelegt, enthält die „freiwillige Vereinbarung
zur Beschränkung der Werbung auf dem deutschen
Zigarettenmarkt" u. a. Beschränkungen, die sich auf die Werbung für
Zigaretten in, an oder auf öffentlichen Verkehrsmitteln beziehen
(vgl. Bekanntmachung über die vertragliche
Werbebeschränkung der Zigarettenindustrie nach § 8 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen vom 27. November 1972 —
Bundesanzeiger Nr. 229 vom 7. Dezember 1972).
Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte vor, die den
Schluß zuließen, daß, soweit eine Werbung für Zigaretten in,
an oder auf Einrichtungen der Bundesbahn, der Bundespost und
kommunalen Verkehrsbetrieben vorgenommen wird, hierdurch
das nach § 22 Abs. 1 Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständegesetz bestehende Verbot der Werbung für Zigaretten im
Rundfunk oder Fernsehen unterlaufen würde.
In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß anläßlich
der Beratungen des Gesetzes zur Gesamtreform des
Lebensmittelrechts (Drucksache 7/255) in den beteiligten Ausschüssen
des Deutschen Bundestages u. a. auch die Frage eines
uneingeschränkten Werbeverbots für Tabakerzeugnisse außerhalb der
Verkaufsstätten erörtert worden ist (vgl. Kurzprotokoll über
die 14. Sitzung des Unterausschusses
„Lebensmittelrechtsreform" des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit des
Deutschen Bundestages vom 13. Februar 1974, S. 14/6 ff.). Im
federführenden Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
fand diese Maßnahme jedoch keine Mehrheit.
Der Bundesregierung liegt eine Mitteilung des Senators für
Gesundheit und Umweltschutz des Landes Berlin vor, wonach
die Bezirksverordnetenversammlung Wedding am 21. Februar
1974 beschlossen hat: „Das Bezirksamt wird beauftragt, künftig
keine Reklameflächen mehr auf bezirkseigenen Grundstücken
zur Werbung für Tabakwaren und Spirituosen freizugeben."
Auf Grund dieses Beschlusses wurden neue Verträge nur mit
einer entsprechenden Ergänzungsklausel abgeschlossen.
Bestehende Verträge wurden anläßlich anderer Kündigungsgründe
durch die Klausel ergänzt.
2. c) Kann die Bundesregierung klären, ob das Nikotin-Defizit
sogenannter leichterer Zigaretten andererseits zu einer
erhöhten Aufnahme anderer Schadstoffe führt, weil der
Raucher — womöglich unbewußt — tiefer oder länger inhaliert
oder mehr Zigaretten raucht?
Die Bundesregierung ist bereits bei der Beantwortung der
Kleinen Anfrage der Abgeordneten Vogt, Dr. Blüm, Breidbach,
Frau Stommel, Dr. Hupka, Nordlohne, Link und Genossen
(Drucksache 7/2070) eingehend auf die gesundheitlichen
Gefahren des Rauchens und den Trend zur „leichten Filterzigarette"
eingegangen. Es sind keine verwertbaren Unterlagen bekannt,
welche die Annahme bestärken könnten, daß der einzelne
Raucher beim Übergang auf leichte Zigaretten seine
Rauchgewohnheiten ändere und hierdurch eine größere Schadstoffmenge
als beim Rauchen stärkerer Zigaretten inhaliere.
2. d) Wie beurteilt die Bundesregierung, daß die
Zigarettenindustrie aufgrund eines Werbeabkommens des Verbandes der
Zigarettenindustrie vom 16. Januar 1976 mit der
Beschaffenheit von Filter und Filtermaterial, Produktzusammensetzung
usw. werben darf, ohne daß dem Verbraucher deutlich
gemacht wird, welche Wirkungen die Filter hinsichtlich der
Herabsetzung von Schadstoffen haben?
Eine Unterrichtung des Rauchers über das Ausmaß der
Filterwirkung wäre wenig sinnvoll. Nähere Angaben über die
Wirkung eines bestimmten Zigarettenfilters wären für den Raucher
sogar irreführend, weil die Filterung nur eine der zur
Reduzierung des Schadstoffgehaltes üblichen Maßnahmen ist. Für den
Raucher ist nicht die Art der Filterung und ihre Wirksamkeit,
sondern nur die im Zigarettenrauch letztlich enthaltene
Schadstoffmenge von Interesse, die wesentlich auch von anderen
Faktoren bestimmt wird.
2. e) Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit des von der
Zigarettenindustrie gegründeten „Forschungsrates Rauchen
und Gesundheit"?
Der Forschungsrat Rauchen und Gesundheit ist nach Auflösung
des von Prof. Dontenwill geleiteten Institutes der
Zigarettenindustrie gegründet worden. Zweck dieses Forschungsrates ist
es, an Forschungsvorhaben mitzuwirken, deren Ergebnisse
Hinweise für die Entwicklung von Zigaretten geben, „gegen die
der Vorwurf der Gesundheitsgefährdung nicht mehr erhoben
werden kann". Dem Forschungsrat gehören namhafte
Wissenschaftler der Bundesrepublik an. Der Schwerpunkt der Arbeit
liegt auf der Vergabe von Forschungsmitteln für Arbeiten über
die Auswirkungen des Tabakrauches im klinischen und
pathophysiologischen Bereich.
Die Bundesregierung vertritt nach wie vor die Auffassung, daß
es nach derzeitigem Wissensstand eine gesundheitlich
unbedenkliche Zigarette nicht geben kann. Die Einatmung des durch
den Schwelbrand von Tabak entstehenden Rauches, mit den
dabei zwangsläufig erzeugten Schadstoffen ist in jedem Falle
unphysiologisch, deshalb ungesund. Die Bundesregierung
verfolgt die Aktivitäten des Forschungsrates mit großer
Aufmerksamkeit. Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten sollen
uneingeschränkt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
2. f) Ist die Entwicklung in der letzten Zeit, insbesondere die
Umsatzsteigerung, die bisherige Konzeption der
gesundheitlichen Aufklärung zu überprüfen bzw. diese Aufklärung zu
intensivieren?
Die Konzeption der gesundheitlichen Aufklärungsmaßnahmen
der Bundesregierung und deren Zielsetzungen unterliegen
einer ständigen kritischen Überprüfung. Je nach Veränderung
der Situation und aufgrund von epidemiologischen und
anderen wissenschaftlichen Untersuchungen werden die
Aufklärungsmaßnahmen für bestimmte Zielgruppen angelegt. Der
insgesamt nur mäßige Anstieg des Umsatzes gibt keinen Anlaß
die verfolgte Konzeption infrage zu stellen. Der Vergleich
zum Anstieg des Konsums anderer Genußmittel zeigt, daß die
Konzeption offensichtlich richtig und durchaus wirksam ist.
Derzeit werden folgende Zielgruppen angesprochen:
— Kinder, weil sich bei ihnen noch keine Rauchgewohnheit
verfestigt hat. Sie sollen vor allem gegen sozialen Druck,
Verführung und Nachahmung immunisiert werden;
- Eltern und Erzieher, um an ihre Verantwortung zu appellie
-
ren und ihnen ihr Vorbildverhalten bewußt zu machen;
— junge Menschen mit dem Ziel, ihnen Informationen über die
Gefährlichkeit des Rauchens zu vermitteln;
— entwöhnungswillige Raucher, um ihnen Hilfen zur
Entwöhnung anzubieten.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat für
diese Zielgruppen spezielle Medien erarbeitet.
3. Weitere gesetzliche Schritte
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Resolution Nr. 716
der Beratenden Versammlung des Europarates vom
September 1973 bezüglich der Kontrolle der Tabak- und Alkohol-
Werbung; wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere
die Forderung, die Herstellung von Zigaretten zu verbieten,
die einen Nikotingehalt von mehr als einem Milligramm
oder einen Teergehalt von mehr als 15 Milligramm haben?
Aus gesundheitspolitischer Sicht wird die Empfehlung Nr. 716
(1973) der Beratenden Versammlung des Europarates über die
Kontrolle der Werbung für Tabak und Alkohol und über
Maßnahmen zur Einschränkung des Verbrauchs dieser Produkte in
ihrer Zielsetzung grundsätzlich begrüßt.
Ein Verbot der Herstellung und des Verkaufs von Zigaretten,
die mehr als 1 mg Nikotin oder 15 mg Teer enthalten, erscheint
aus der Sicht der Bundesregierung unter Berücksichtigung der
derzeitigen Gegebenheiten in der Bundesrepublik Deutschland
jedoch nicht sachgerecht.
Der Bundesregierung liegt eine auf Firmenangaben beruhende
Zusammenstellung vor (Stichtag 1. Februar 1977), in der die
auf dem deutschen Markt befindlichen Zigarettenmarken
unter Angabe des jeweiligen Nikotin- und Rauchkondensatgehalts
aufgeführt sind („Die Tabakzeitung", 1977, Nr. 11, S. VIII ff.).
In der Veröffentlichung ist u. a. zwar darauf aufmerksam
gemacht, daß Unterschiede von bis zu 2 mg Rauchkondensat
trokken und bis zu 0,2 mg Nikotin je Zigarette infolge nicht
vermeidbarer Schwankungen zufällig sein können.
Betrachtet man diese Aufstellung unter gleichzeitiger Berück
sichtigung der Marktanteile, die auf die einzelnen Marken
entfallen, so zeigt sich jedoch, daß allein bei den führenden 10
Marken, die zusammen über einen Marktanteil von 77,39 v. H.
verfügen, bei neun Marken die Durchschnittswerte für den
angegebenen Nikotingehalt unter 1 mg und der angegebene
Rauchkondensatgehalt unter 15 mg liegt. Lediglich eine Marke liegt
mit dem angegebenen Rauchkondensatgehalt wesentlich über
15 mg.
Da diese Angaben erst seit kurzer Zeit vorliegen, konnten sie
im einzelnen nicht näher durch das Bundesministerium für
Jugend, Familie und Gesundheit und das
Bundesgesundheitsamt überprüft werden. Sie machen jedoch deutlich, daß ein
gesetzliches Verbot, das auf Werte von mehr als 1 mg
Nikotingehalt und einen Teergehalt von mehr als 15 mg abstellt,
weitgehend ins Leere stoßen würde.
Ausgehend von dem Grundsatz, daß gesetzliche Eingriffe auf
das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken sind, hält das
Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit eine
gesetzliche Regelung des von der Beratenden Versammlung
des Europarates empfohlenen Inhalts für nicht geboten.
3. b) Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den
Zigarettenherstellern nahezulegen, Teer völlig aus den Zigaretten
auszuschalten?
Eine vollständige Entfernung des Teers aus dem
Zigarettenrauch ist technisch bisher nicht möglich. Selbst beim
Verrauchen sogenannter Tabakersatzstoffe entsteht Teer, der eine
ähnliche Zusammensetzung wie der Tabak-Teer aufweist.
Bisher sind erst wenige Zigarettenmarken bekannt, deren
Teergehalt bis auf 1 Milligramm je Zigarette reduziert ist. Eine noch
weitergehende Reduzierung des Teergehalts würde, selbst wenn
sie technisch möglich wäre, wahrscheinlich dazu führen, daß
der Charakter eines Tabakerzeugnisses verlorenginge.
3. c) Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, Organisationen
zur Bekämpfung von Tabak- und Alkoholmißbrauch finanziell
zu unterstützen? Würde die Bundesregierung eine solche
Unterstützung von einer bestimmten Konzeption dieser
Organisationen abhängig machen?
Die Bundesregierung unterstützt seit Jahren die Deutsche
Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS) als
Dachorganisation vieler Verbände, die sich u. a. mit der Bekämpfung des
Tabak- und Alkoholmißbrauchs befassen. Neben den jährlich
gestiegenen institutionellen Zuwendungen erhält die Deutsche
Hauptstelle gegen die Suchtgefahren ebenso wie einige andere
Organisationen projektbezogene Mittel, um Fachtagungen und
Kongresse etc. durchführen zu können. So wurden z. B. mit
Bundesmitteln gefördert:
1968 die wissenschaftlich praktische Fachkonferenz der
Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren über
Tabakgefahren
1975 der erste deutsche Nichtraucherkongreß des „Ärztlichen
Arbeitskreises Rauchen und Gesundheit"
1975 die Fachtagung der „Bundesvereinigung für
Gesundheitserziehung", „Jugend und Alkohol"
1976 das internationale Seminar zur Verhütung des Drogen-
und Alkoholmißbrauchs des International Council on
Alcohol and Addictions
1976 die wissenschaftlich praktische Fachkonferenz der
Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren „Sucht und
Familie".
Seit 1974 führt die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung jährlich die Umfrage des Regionalbüros der
Weltgesundheitsorganisation „Rauchen und Gesundheit" in den
europäischen Ländern durch und stellt für diese Umfrage die
finanziellen Mittel zur Verfügung.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die dargestellte
Konzentration der Förderung auch in Zukunft beizubehalten. Die zu
fördernden Projekte müssen im übrigen dem gegenwärtigen
Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen.
3. d) Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung,
entsprechend den Ergebnissen des Testes 73 der Schweizer „Stiftung
Konsumentenschutz" und des Testes der „Stiftung
Warentest" (Heft 3/1975) nicht nur Teer und Nikotin, sondern auch
Kohlenmonoxyd und Stickoxyd deutlich lesbar und ohne
Abkürzungen auf der Packung und bei der Zigarettenwerbung
anzugeben, da sogenannte leichte und milde Zigaretten bzw.
der beiden letzten Schadstoffe zum Teil beachtliche Werte
aufweisen?
Die Bundesregierung sieht im gegenwärtigen Zeitpunkt keine
Möglichkeit, Angaben über den Gehalt an Kohlenmonoxyd
und Stickoxyden auf den Zigarettenpackungen vorzuschreiben,
weil die hierfür entwickelten Untersuchungsmethoden noch zu
ungenau sind. Die mit ihnen ermittelten Ergebnisse weisen so
erhebliche Streuungen auf, daß weder der Schadstoffgehalt
einer bestimmten Zigarettensorte hinreichend genau bestimmt
noch die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Zigarettensorten
gewährleistet werden kann. Die Bundesregierung hat im Jahre
1976 einen Forschungsauftrag vergeben, der auch auf diesem
Gebiet zu verwertbaren Ergebnissen führen soll.
4. Versicherungsrechtliche Auswirkungen
a) Gibt es in der Bundesrepublik oder im Ausland
Versicherungsträger oder Versicherungsgesellschaften, die
Nichtrauchern bei den Beiträgen bzw. Prämien einen Rabatt
gewähren?
Die Sozialversicherungsträger in der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere die Träger der gesetzlichen
Krankenversicherung, gewähren Nichtrauchern bei den Beiträgen keine
Ermäßigung. Soweit der Bundesregierung bekannt ist,
bestehen auch für ausländische Sozialversicherungsträger keine
derartigen Regelungen. Auch für die sonstigen
Versicherungsträger und Versicherungsgesellschaften sind keine entsprechenden
Regelungen bekannt.
4. b) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den
offenkundigen Zwiespalt zu beseitigen, daß der Staat zwar aus
dem Tabak-Konsum erhebliche Steuereinnahmen hat, daß
aber die Versicherungsträger wesentlich höhere Ausgaben
durch Gesundheitsschädigungen der Raucher haben? Welche
Lösungsversuche — etwa einen Aufschlag auf die
Tabaksteuer und dadurch ermöglichte Zuschüsse an die
Versicherungen — gibt es im Ausland?
Im Jahre 1976 betrug das Aufkommen aus der Tabaksteuer
rund 9380 Mio DM. Für das Jahr 1977 werden rund 10 300 Mio
DM erwartet. Die Mehreinnahmen ergeben sich aus der
Erhöhung der Tabaksteuer zum 1. Januar 1977. Rund 97 v. H. des
Aufkommens aus der Tabaksteuer erbringt die Zigarette.
Die Höhe der Kosten, die den Versicherungsträgern. durch
Gesundheitsschäden als Folge des Rauchens entstehen, und die
ihnen gegenüberstehenden Leistungen des Versicherten können
nur aufgrund der in anderen Ländern durchgeführten
Untersuchungen geschätzt und nur mit Vorbehalten übertragen werden.
Es ist nicht bekannt, daß in anderen europäischen Ländern aus
gesundheitspolitischen Gründen ein Aufschlag auf die
Tabaksteuer erhoben und an Versicherungsträger abgeführt wird.
Einen Vorschlag, die Tabaksteuer als Mittel der
Gesundheitspolitik einzusetzen, hat Großbritannien in der Europäischen
Gemeinschaft vorgelegt. Es strebt an, daß den EG-
Mitgliedstaaten abweichend vom geltenden EG-Recht über die
Harmonisierung der Tabaksteuer ermöglicht wird, Zigaretten mit
bestimmten Schadstoffgehalten nach eigenem Ermessen national
zusätzlich zu besteuern. Dieser Vorschlag wird von allen anderen
Mitgliedstaaten als nicht realisierbar abgelehnt.
Gesundheitspolitisch erstrebenswerte Wirkungen aufgrund von Maßnahmen
auf dem Gebiet der Tabaksteuer wären — wenn überhaupt — nur
durch gemeinsames Vorgehen zu erreichen. Die von der
Kommission der EG vorgeschlagene Prüfung, ob und gegebenenfalls
wie die Tabaksteuer für alle Tabakerzeugnisse nach den Schad
stoffgehalten differenziert werden kann, wird von der
Bundesregierung unterstützt.
Gegen eine auch nur teilweise Zweckbindung der
Tabaksteuereinnahmen für Zuschüsse an Versicherungsträger
bestehen erhebliche finanzpolitische und rechtliche Bedenken. Eine
Zweckbindung würde dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der
Gesamtdeckung widersprechen, wonach alle Einnahmen als
Deckungsmittel für alle Ausgaben dienen. Um bei der
Verwendung der öffentlichen Mittel den höchstmöglichen Nutzen zu
erreichen, darf der jährliche Entscheidungsspielraum für eine
Prioritätensetzung in den verschiedenen Aufgabengebieten
nicht eingeengt werden.]