Strategien für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Crone, Gustav Herzog, Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Folgen des Klimawandels begünstigen das Auftreten wärmeliebender Schadinsekten. Wie schon im Vorjahr werden die ökologischen und die gesundheitlichen Belastungen durch den Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea) nach Untersuchungen des Julius Kühn-Instituts (JKI) auch 2012 außergewöhnlich stark sein. Die Bekämpfung des Schädlings wird im Interesse des Waldschutzes und aus Gründen des Gesundheitsschutzes immer notwendiger. Die wiederholten Fraßschäden über Jahre schädigen und schwächen die Eichen, bis es im schlimmsten Fall zum Absterben ganzer Waldbestände kommt. Zwar ist der Eichenprozessionsspinner an sich harmlos, doch seine Larven tragen Gifthaare. Diese können auf der Haut und an den Schleimhäuten der Menschen allergische Reaktionen hervorrufen und im schlimmsten Fall Asthmaanfälle verursachen.
Der Eichenprozessionsspinner ist in ganz Europa verbreitet. Infolge der ausgesprochenen Massenvermehrungen der auf die Baumart Eiche spezialisierten Schmetterlingsart sind mittlerweile alle Bundesländer betroffen, am stärksten Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Vorkommen werden jüngst in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen gemeldet.
Der Eichenprozessionsspinner ist einerseits ein Pflanzenschädling. Damit kann er in Wäldern auf der Grundlage des Pflanzenschutzrechts grundsätzlich mit Insektiziden bekämpft werden. Andererseits ist er ein Gesundheitsschädling, und Bekämpfungsmaßnahmen unterliegen damit dem Biozidgesetz. Das Gefahrenpotential des Eichenprozessionsspinners sowohl in Bezug auf die menschliche Gesundheit als auch als Schaderreger der Eichenbestände verlangt nach einer effektiven Bekämpfungsstrategie, die jedoch durch die derzeit geltende Rechtslage nicht ausreichend dargestellt werden kann. Nicht nur, dass eine Auswahl zugelassener Pflanzenschutzmittel oder Biozide nicht zur Verfügung steht, auch die Anwendung im Wald und vor allem in urbanen Grünanlagen erschweren eine Bekämpfung erheblich.
Fragen und Antworten23
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ursachen des verstärkten Auftretens des Eichenprozessionsspinners und der hohen Populationsdynamik vor?
Nach derzeitigem Stand in der Wissenschaft besteht die Vermutung, dass diese wärmeliebende Schmetterlingsart durch den fortschreitenden globalen Klimawandel begünstigt wird. Vor diesem Hintergrund werden sich die Entwicklungsbedingungen für die Larvenstadien verbessern, insbesondere in den Frühlingsmonaten. Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea) wurde in Deutschland erstmals im Jahr 1826 nachgewiesen. Lokale Massenvermehrungen wurden bereits seit 1936 in Deutschland beobachtet, diese blieben aber auf drei bis vier Jahre begrenzt. Seit 1993 ist dagegen bis heute eine Ausdehnung des Verbreitungsgebietes in Deutschland zu beobachten, insbesondere seit dem Hitze- und Trockenjahr 2003. Der Eichenprozessionsspinner tritt derzeit verstärkt in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt auf, in kleineren Populationen aber auch in anderen Ländern.
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die weitere Verbreitung des Eichenprozessionsspinners einzudämmen und die Bürger vor Gesundheitsbeeinträchtigungen zu schützen?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Julius Kühn-Institut (JKI) führten am 6. und 7. März 2012 ein Fachgespräch zu „ökologischen Schäden, gesundheitlichen Gefahren und Maßnahmen zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners im Forst und im urbanen Grün: Fakten – Folgen – Strategien“ durch. Die Ergebnisse des Fachgesprächs, wie Protokoll und Präsentationen sind auf den Internetseiten des BfR und des JKI unter folgenden Links abrufbar:
- www.bfr.bund.de/de/veranstaltung/fachgespraech_2012_prozessionsspinner_lepidoptera_notodontidae_-128417.html
- www.jki.bund.de/de/startseite/institute/pflanzenschutz-gartenbau-und-forst/fg-prozessionsspinner-fakten-folgen-strategien.html
Im Rahmen des Fachgesprächs wurde die aktuelle Befallssituation vorgestellt sowie der kurz- und mittelfristige Handlungsbedarf aus Sicht der beteiligten Fachbehörden dargestellt. Im Nachgang zu diesem Fachgespräch haben die am Biozid-Verfahren beteiligten Behörden Informationen zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners zum Schutz der menschlichen Gesundheit zusammengestellt. Dies wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin an die Länder versandt und ist auch im Biozid-Portal des Umweltbundesamtes zu finden (www.biozid.info/fileadmin/Assets/Schaedlinge/Information_Bekämpfung_EPS.pdf).
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, die Bevölkerung über die gesundheitlichen Gefahren zu unterrichten, die von einem Kontakt mit den Larven des Eichenprozessionsspinners ausgehen können, und in welcher Form hat die Bundesregierung mögliche Vorsorge- und Schutzmaßnahmen mitgeteilt?
Die Information der Bevölkerung über Gesundheitsgefahren liegt in der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen. Darüber hinaus liegen auch Faltblätter und Internetangebote von Bundesbehörden wie z. B. dem JKI vor, die Informationen über mögliche gesundheitliche Gefahren enthalten.
Im Rahmen des Aktionsplans Anpassung der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) vom August 2011 informiert darüber hinaus das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Bevölkerung über Gesundheitsgefahren, die durch den Klimawandel verstärkt oder beeinflusst werden. Hierzu zählen unter anderem Gesundheitsgefahren, die vom Eichenprozessionsspinner ausgehen.
Welche Flächen sind in den Bundesländern befallen, und in welcher Intensität (bitte einzeln nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die vom JKI zusammengestellten Karten zeigen auf Landkreisebene die Regionen in Deutschland, in denen mit Problemen durch die Raupen des Eichenprozessionsspinners in Waldgebieten gerechnet werden muss. Die unten aufgeführte Verbreitungskarte hat das JKI in enger Zusammenarbeit mit den Forstlichen Versuchsanstalten bzw. Waldschutz-Dienststellen der Länder erarbeitet. In den markierten Gebieten können lokal höhere Schmetterlingsdichten auftreten. Die Karte zeigt eine Zunahme der Verbreitungsgebiete des Eichenprozessionsspinners in den vergangenen vier Jahren.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Befalls- und Bekämpfungssituation an den Bundesstraßen vor, und wie gestaltet sich die organisatorische und finanzielle Zusammenarbeit mit den anderen Trägern der Straßenbaulast, insbesondere den Ländern?
Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine Erkenntnisse vor.
Auf welche fundierte Datengrundlage stützen sich die Aussagen der Bundesregierung zu Befallsflächen und -intensität in den Bundesländern?
Siehe Antwort zu Frage 4.
Wie schätzt die Bundesregierung das Schad- und Gefahrenpotential des Eichenprozessionsspinners sowohl für das Jahr 2012 als auch für die Folgejahre ein hinsichtlich a) der ökologischen Folgen für Eichen und Eichenwälder und
Aus Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg wird über den schlechten Zustand von Eichenbeständen berichtet, der auf eine Kombination unterschiedlicher Schadfaktoren zurückzuführen ist. Zu nennen ist insbesondere der wiederholte Kahlfraß durch Vertreter der sogenannten Eichenfraßgesellschaft: Zu ihr gehören insbesondere Großer und Kleiner Frostspanner (Erannis defoliaria und Operophtera brumata), Grüner Eichenwickler (Tortrix viridana), Eichenprozessionsspinner und Schwammspinner (Lymantria dispar). Weitere Schadfaktoren sind Trockenheit, Mehltaubefall und lokal auch Spätfrost. In einigen Regionen treten bereits merkliche Absterbeerscheinungen in Altbeständen, aber auch in Eichenstangenhölzern auf.
Durch die zeitlich wie räumlich begrenzte Natur des Eichenprozessionsspinnerbefalls sind aber keine großflächigen Veränderungen in der Bestandszusammensetzung des Waldes oder eine gravierende Beeinträchtigung der ökologischen Gemeinschaften nur durch diese eine Art zu erwarten. Auch bei anderen Naturereignissen (z. B. Trockenperioden, Sturmfolgen) sind im Rahmen der Walddynamik lokal tiefgreifende Veränderungen zu beobachten, die natürliche Prozessbestandteile darstellen. Bei mehrjährig anhaltendem Einfluss der schädigenden Faktoren kann jedoch eine Zunahme der Absterbeerscheinungen in befallenen Waldbeständen erwartet werden.
b) der Gefährdung für die menschliche Gesundheit?
Das humanpathogene Potenzial des Eichenprozessionsspinners beruht auf den sog. Brennhaaren, die ab dem dritten Larvenstadium gebildet werden. Bis zum Erreichen des sechsten und letzten Larvenstadiums nimmt die Anzahl und Länge der „Brennhaare“ mit jeder Häutung zu. Das dort enthaltene Nesselgift Thaumetopoein kann die menschliche Gesundheit beeinträchtigen. Bei Kontakt können Hautreizungen, Augenreizungen, Atembeschwerden und pseudoallergische Reaktionen auftreten, die bisweilen auch zu Krankschreibungen führen. Betroffen sind Spaziergänger ebenso wie Waldarbeiter oder andere Personen, die sich im Bereich befallener Bäume aufhalten.
Basierend auf den diesjährigen Berichten wird davon ausgegangen, dass aufgrund des verstärkten Auftretens des Schaderregers in einigen Ländern auch mit einem höheren Auftreten von gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowohl bei Forstarbeitern als auch bei der Bevölkerung insgesamt zu rechnen ist. Konkrete Erhebungen und Auswertungen hierzu liegen nicht vor. Es muss auch in den Folgejahren von einer weiteren Zunahme gesundheitlicher Beeinträchtigungen ausgegangen werden, da sich noch keine wesentliche Entlastung im Auftreten des Eichenprozessionsspinners abzeichnet.
Zur besseren Einschätzung des Gefährdungspotenzials des Eichenprozessionsspinners wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zudem im Rahmen des Umweltforschungsplans 2012 das Vorhaben „Aufklärung des gesundheitlichen Gefährdungspotentials des Eichenprozessionsspinners: Expositions- und Wirkungsabschätzung“ vergeben.
Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung bei der Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie zur Bekämpfung des Schädlings, wie nach einem Fachgespräch im März 2012 durch das JKI und das Bundesinstitut für Risikobewertung angekündigt?
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird die in dem Fachgespräch am 6. und 7. März 2012 erwähnte Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Strategieworkshops im Februar 2013 unterstützen und dabei andere betroffene Behörden gegebenenfalls beteiligen.
Wie bewertet die Bundesregierung die Zulassungssituation nach Pflanzenschutzrecht im Hinblick auf die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners und anderer Prozessionsspinner?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist für die Anwendung mit dem Hubschrauber im Wald lediglich das Pflanzenschutzmittel Dimilin 80 WG (Wirkstoff Diflubenzuron) bis zum 31. Dezember 2014 für die Bekämpfung der Raupen des Eichenprozessionsspinners zugelassen.
Daneben hat das BVL befristete Notfallzulassungen für die in der Antwort zu Frage 12 erwähnten Pflanzenschutzmittel für eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Wald erteilt. Für eine hinreichende Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in gefährdeten Waldgebieten schätzen BVL und JKI die dargestellte Zulassungssituation als nicht befriedigend ein.
Welche Pflanzenschutzmittel sind für die Luftanwendung gegen freifressende Schmetterlingsraupen nach § 18 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) zugelassen?
Siehe Antwort zu Frage 9.
Welche Pflanzenschutzmittel sind für die Luftanwendung gegen freifressende Schmetterlingsraupen nach § 18 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 PflSchG zugelassen?
Nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln kann in Verbindung mit § 29 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG das Inverkehrbringen, das innergemeinschaftliche Verbringen und die Anwendung nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel zugelassen werden. Die unter der Antwort zu Frage 12 aufgeführten Pflanzenschutzmittel gelten aufgrund der speziellen Anwendungstechnik auch als nach § 18 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 PflSchG genehmigt, d. h. vor der Genehmigung wurden die Benehmen der drei Bewertungsbehörden Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Julius Kühn-Institut und Umweltbundesamt eingeholt.
Welche Pflanzenschutzmittel stehen gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 im Rahmen von Notfallsituationen für eine Bekämpfung zur Verfügung?
2012 wurden für folgende Pflanzenschutzmittel Genehmigungen gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilt:
- Produkt Wirkstoff genehmigt von bis Bundesland/Menge Karate Forst flüssig (Anwendung mit Luftfahrzeugen) Lambda-Cyhalothrin 18.04.–15.08.2012 Niedersachsen: 165 l Sachsen-Anhalt: 375 l
- Dipel ES (Anwendung mit Luftfahrzeugen) Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki Stamm HD-1 16.04.–13.08.2012 Brandenburg: 4 500 l Sachsen-Anhalt: 7 500 l Niedersachsen: 4 800 l Baden-Württemberg: 450 l Rheinland-Pfalz: 450 l
Über den Umfang der tatsächlich angewandten Pflanzenschutzmittelmengen liegen keine Rückmeldungen der Länder vor.
Welche Zulassungen stehen in diesem Zusammenhang noch aus?
Zurzeit liegen dem BVL keine Zulassungsanträge im Zusammenhang mit dem Eichenprozessionsspinner vor.
Existiert nach Auffassung der Bundesregierung durch das gehäufte Auftreten des Eichenprozessionsspinners eine Notfallsituation im Pflanzenschutz gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (bitte begründen)?
Der Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zielt darauf ab, dass die Mitgliedstaaten in Ausnahmefällen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für 120 Tage ermöglichen können, die nicht zuvor regulär zugelassen wurden. Dies dürfen die Mitgliedstaaten nur, um eine Gefahr oder Bedrohung für die Pflanzenerzeugung oder die Ökosysteme abzuwenden, die mit anderen angemessenen Mitteln nicht beherrscht werden kann. Im Jahr 2012 liegt diese Notfallsituation nach Einschätzung des BVL als für Pflanzenschutzmittel zuständige Zulassungsbehörde vor. Maßgeblich für die Entscheidung, ob eine Notfallsituation vorliegt, sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalles. Das lokal gehäufte Auftreten einer Art allein bedingt nicht zwingend das Vorliegen einer Notfallsituation. Verwiesen wird auch auf die Antwort zu Frage 7a zur damit verbundenen Problematik der Eichenfraßgesellschaften.
Wie bewertet die Bundesregierung die Zulassungssituation nach Biozidrecht in Deutschland?
Die Fragen 15, 16 und 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Welche Biozidprodukte sind laut Chemikaliengesetz gegen den Eichenprozessionsspinner zugelassen?
Die Fragen 15, 16 und 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Welche Zulassungen stehen in diesem Zusammenhang noch aus?
Die Fragen 15, 16 und 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das für Biozid-Produkte einschlägige Recht, d. h. das Chemikaliengesetz, mit welchem die entsprechenden Regelungen der Richtlinie 98/8/EG über das In- Verkehrbringen von Biozid-Produkten in deutsches Recht umgesetzt wurden, schreibt vor, dass Biozid-Produkte vor ihrem erstmaligen Inverkehrbringen von der dafür zuständigen Behörde zugelassen werden müssen. Das Inverkehrbringen und der Einsatz von Biozid-Produkten werden damit abschließend geregelt. Dies gilt auch für das Inverkehrbringen und den Einsatz von Biozid-Produkten in besonderen Fällen. Denn für den Fall einer unvorhergesehenen Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt sieht das Chemikaliengesetz die Möglichkeit vor, dass die Zulassungsstelle zur Bekämpfung der vorgenannten Gefahr ein Biozid-Produkt, welches die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, für eine begrenzte Zeitdauer zulassen kann.
Für die überwiegende Zahl der in Deutschland auf dem Markt befindlichen Biozid-Produkte gelten immer noch die vom EG-Recht vorgesehenen und im deutschen Recht implementierten Übergangsregelungen: Enthält ein Biozid-Produkt ausschließlich Wirkstoffe, die in Kombination mit einer bestimmten Produktart derzeit im Arbeitsprogramm der EU für alte Biozid-Wirkstoffe überprüft werden, so ist dieses Biozid-Produkt bis zur Entscheidung über den jeweils betrachteten Wirkstoff, längstens aber bis zum 13. Mai 2014 zulassungsfrei verkehrsfähig. Dieser Fall liegt dann vor, wenn die im betrachteten Biozid-Produkt enthaltenen Wirkstoffe im jeweils aktuellen Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 aufgeführt sind. Wenn ein Wirkstoff das EU-Prüfverfahren mit positivem Ergebnis durchlaufen hat, sind für die Biozid-Produkte, die diesen Wirkstoff enthalten, bis zu einer gesetzlich festgelegten Frist Anträge auf Zulassung zu stellen.
Aufgrund dieser Übergangsregelungen stehen aktuell für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners Biozid-Produkte mit den Wirkstoffen Margosa-Extrakt, Diflubenzuron sowie Lambda-Cyhalothrin zur Verfügung. Die Fristen, bis zu denen Anträge auf die Zulassung der betroffenen Produkte gestellt werden müssen, sind noch nicht abgelaufen. Bei der Zulassungsstelle sind bislang keine Anträge vor Ablauf dieser Fristen eingegangen. Die Verfügbarkeit der vorhandenen Mittel wird nach Ablauf dieser Fristen und der dann vorliegenden behördlichen Entscheidungen zu bewerten sein. Hinsichtlich der aus ökologischer Sicht anzustrebenden Entwicklungen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
Welche Probleme ergeben sich für die Bundesregierung aus der Zulassungssituation in Deutschland hinsichtlich des Pflanzenschutzes und des Gesundheitsschutzes, und wo sieht sie Handlungsbedarf?
Die Probleme liegen besonders in der Abgrenzung zwischen Pflanzenschutz- und Biozidrecht. Der Schutz von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen und die Abwendung von Gefahren durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln fällt in den Bereich des Pflanzenschutzrechts, die Schädlingsbekämpfung in anderen Bereichen als dem Pflanzenschutz (z. B. Gesundheitsschutz) unterliegt dem Biozidrecht.
Für diese Unterscheidung gibt es nicht nur rechtliche, sondern auch inhaltliche Gründe. Denn das Risiko eines chemisch identischen Mittels für Mensch und Umwelt kann aufgrund seiner konkreten Verwendung – entweder als Pflanzenschutzmittel oder als Biozid-Produkt – in relevantem Ausmaß variieren bis hin zur Nichtvertretbarkeit. Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel wird daher nicht zwangsläufig eine Zulassung als Biozid-Produkt erhalten und umgekehrt. Aus diesem Grund kann es zu der Situation kommen, dass ein nach Pflanzenschutzrecht zugelassenes Mittel nicht als Biozid eingesetzt werden darf, ebenso wie die Situation entstehen kann, dass ein nach den Übergangsregelungen für Biozid-Produkte zulässiges Mittel im Pflanzenschutz nicht verfügbar ist. Je nach dem rechtlichen Rahmen, in den die Bekämpfungssituation einzuordnen ist, stehen somit unterschiedliche Mittel zur Verfügung. Natürlich hängt dies auch von der Frage ab, ob überhaupt Zulassungsanträge bei den zuständigen Behörden gestellt wurden. Für die für Bekämpfungsaktionen örtlich zuständigen Behörden ist diese rechtliche Einordnung oft schwierig, aber aufgrund des oben Ausgeführten erforderlich. Die Bundesregierung wird hier durch Information der Länder für mehr Transparenz sorgen.
Welche Probleme sieht die Bundesregierung auf europäischer Ebene bei der Zulassung von Wirkstoffen gegen den Schädling?
Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfung und Genehmigung oder Zulassung von Wirkstoffen im Pflanzenschutz- und im Biozidbereich auf EU-Ebene werden grundsätzlich als sachgerecht für die Bereitstellung geeigneter Wirkstoffe beurteilt. Ob entsprechende Anträge gestellt und Verfahren eingeleitet werden, liegt jedoch in der Entscheidung der potenziellen Antragsteller. Die Genehmigung von Wirkstoffen – ganz gleich ob es sich um Pflanzenschutzmittel- oder Biozidwirkstoffe handelt – wird primär durch die ökonomischen Interessen der herstellenden Firmen geprägt. Die Bereitschaft der Hersteller zur Entwicklung und Bereitstellung von Wirkstoffen speziell gegen den Eichenprozessionsspinner wird aufgrund der Kosten für die Produktentwicklung und -zulassung als relativ gering beurteilt.
Die derzeit zur Verfügung stehenden Wirkstoffe zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners wirken nicht selektiv gegen den eigentlichen Zielorganismus, sondern auch gegen andere Insekten in den jeweils behandelten Bereichen. Erstrebenswert wäre die Etablierung von Bekämpfungsverfahren und -mitteln mit einer spezifischeren Wirkung gegen den Eichenprozessionsspinner. Dies schließt auch biologisch wirksame Pflanzenschutzmittel und Biozid-Produkte ein.
Welche alternativen Maßnahmen oder praxisorientierten Forschungen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Forst und im urbanen Bereich werden durch die Bundesregierung gefördert?
Siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10020, zu Frage 4.
Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung ein bundesweites Monitoring veranlasst, und welche Potentiale sieht sie in auf pheromonbasierten Bekämpfungsstrategien, wie sie beispielsweise erfolgreich im Weinbau praktiziert werden?
Die Überwachung der Forstdorganismen sowie die Planung und Durchführung notwendiger Schutzmaßnahmen sind Aufgaben des Waldschutzes der Länder.
Es gibt zurzeit Bestrebungen der Waldschutzdienste bzw. Forstlichen Versuchsanstalten, Pheromonfallen für das Monitoring des Eichenprozessionsspinners zu konzipieren. Bisher befinden sich die Untersuchungen in der Anfangsphase, da die bisher getesteten Pheromone keine oder nur geringe Attraktivität für Eichenprozessionsspinner-Männchen besaßen. Zudem gibt es noch keinen Korrelationswert zwischen den gefangenen Falterzahlen und der tatsächlichen Populationsdichte (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10020, zu Frage 6).
Die Verwirrungstechnik, die erfolgreich im Weinbau und Obstbau zur Bekämpfung von bestimmten Wicklerarten genutzt wird, lässt sich nach derzeitigem Stand von Wissenschaft und Technik nicht auf Eichenprozessionsspinner übertragen.
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Kommunen und Privatwaldbesitzer in ihren Bemühungen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sowohl finanziell als auch organisatorisch zu unterstützen?
Die Bundesregierung sieht aufgrund der vorgegebenen Zuständigkeiten keine Möglichkeiten, die Kommunen und Privatwaldbesitzer in ihren Bemühungen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sowohl finanziell als auch organisatorisch zu unterstützen. Die Fachexpertise der Bundesbehörden und Bundesforschungseinrichtungen steht jedoch jederzeit zur Verfügung.